26 her brach lag, und das war der Fall bei dem überwiegenden Teile der deutschen Arbeitnehmer. Diese individuelle Triebkraft als volkswirtschaftliche Energie einzusetzen, ist der Fortschritt in der neuen Wirtschaft, dem die Fähigkeit zu gesteigerter Leistung entspringen soll. Es wäre ein wirtschaftlich ungesundes System, dem arbeitenden Menschen erhöhte Pflichten zuzuweisen, ohne daß man ihm die diesen Pflichten entsprechenden Rechte zugesteht. Die notwendige Erhöhung der Leistungen schafft erhöhte Pflichten, und deshalb ist es ein Grundgebot der Gerechtigkeit, diese erhöhten Pflichten auch mit erhöhten Rechten zu verbinden. Die Steigerung der Arbeitsfreudigkeit kann aber nur Hand in Hand gehen mit der Erhöhung der sozialen Stellung des arbeitenden Menschen. Sie wird dadurch erreicht, daß der Klassen unterschied, der bisher zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestanden hat, zu existieren' aufhört und an seine Stelle eine voll kommene Gleichstellung tritt. Die dem Arbeitswerte ent sprechenden Rechte sind: Mitbesitz, Mitverwaltung und Mitnutznießung des Betriebes, sie finden in der Arbeits aktie ihren Ausdruck. Eine Teilhaberschaft des arbeitenden Menschen entspringt daraus, daß seine Arbeit als Einlage in den Betrieb gewertet wird. Es finden sich mithin Kapital und Arbeit nicht wie bisher im Dienstvertrage zusammen, sondern auf der Grundlage eines Ge- nossenschaftsvertrages. Dem Mitbesitz entspricht die Mitver- waltung, zu der der arbeitende Mensch bereits durch das Betriebs rätegesetz das Recht erhalten hat. Der Arbeiter wird sich mithin künftig nicht mehr allein als das Objekt im Betriebe fühlen können, wodurch der soziale Gegensatz mit absoluter Sicherheit überbrückt wird. Daß er als Miteigentümer und Mitunternehmer auch die Mitnutznießung hat und haben muß, ist eine aus dem anderen resultierende Selbstverständlichkeit. Jedem das Seine und alles dem Ganzen, das ist und kann allein das Losungswort der neuen fortschrittlichen Wirtschaft sein. Aus dem Dienstverhältnis wird ein Sozietätsverhältnis, und als solches fasse ich die Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit auf. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeit nehmer gleicht mithin dem Verhältnis, wie es etwa zwischen dem Unternehmer und einem tätigen Teilhaber besteht. Auf diesem Wege erhält die deutsche Wirtschaft einen rein individualistischen Charakter. Das individuelle Prinzip war bisher nur auf die Oberschichten beschränkt, und hat sich dort in einer