38 dieses Argument enthält mein System der Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit und Kapitalisierung der Arbeitskraft durch die Arbeitsaktie seine Begründung in der gleichen Weise, wie alle bis herigen Gewinnbeteiligungssysteme ihr Urteil. Auch ein Vor schlag des Landrats v. Dewitz in den Preußischen Jahrbüchern vom Juli 1919, der darauf ausgeht, die Aufzugskosten des arbeiten den Menschen bis zum 15. Lebensjahre mit einem festen Satze von 4000 Mk. als Beteiligungsfaktor einzuführen, hat nur in der Ten denz eine gewisse Berechtigung, insofern, als auch er darauf aus geht, dem Arbeiter ein gewisses Unternehmerrecht zuzuerkennen. Aber mit einem vor allen Dingen schematisch festgesetzten Be trage wird er in keiner Weise dem Werte der Arbeit gerecht, der tatsächlich in den Betrieb eingelegt wird und hier Werte schafft. Wenn auch von Erziehung und damit von den Aufzugskosten im gewissen Sinne der Wert der Arbeit des erwachsenen Menschen hergeleitet werden kann, so enthält diese Lösung keinen gerechten Wertmesser dafür, was die persönliche Initiative in der Zeit der Auswirkung der Kräfte bei den einzelnen Individuen leistet. Der arbeitende Mensch darf aber füglich beanspruchen, daß er nicht mit allen über einen Kamm geschoren wird. Dazu sind die Tätigkeit, der Kräfteverbrauch und die Fähigkeit des einzelnen viel zu stark differenziert, um sich mit einem 4000 Mk.- Anteil am Betriebe abfinden zu lassen. Die tatsächlich geleistete Arbeit und ihr Wert muß die Grundlage für die Beteiligung des arbeitenden Menschen nicht nur am Ertrage, sondern auch an der administrativen Mitwirkung im Produktionsprozeß bilden. Durch das Genossenschaftsverhältnis wird der Arbeiter zum gleichberech tigten Faktor der Wirtschaft neben dem Unternehmer. Mit besitz, Mitverantwortung, Mitleitung und Mitnutz nießung werden je nach dem Anteil, den der Betrieb von dem einzelnen erhält, erworben; und hier liegt der Schwerpunkt des Problems, der auch in den bisherigen Systemen der konstitutionellen Fabrik nicht entsprechend berücksichtigt ist. Die Begründung, mit der Fabrikant Heinrich Freese der Arbeiterschaft die Gewinn beteiligung freiwillig einräumte, ist durchaus ein Argument, auf das ich mein System der neuen Wirtschaft stützen kann. Es ist ein Trugschluß der Berliner Handelskammer, wenn sie glaubt, daß jährliche Gewinnanteile von im Frieden durchschnittlich 200 Mk. zu gering wären, um eine nachhaltige moralische Wirkung auf die Arbeitnehmer auszuüben, denn es ist falsch, mit irgendwelchem Kapitalbetrage das Interesse der Arbeiterschaft am Betriebe er