42 der Arbeiterschaft im Gegensatz zu den Kapitalvereinigungen als Gleichgewicht dafür eine dauernde Notwendigkeit bleiben muß. Die Prämissen von Erzberger sind also beide falsch, sein darauf aufgebautes Solidaritätsprinzip fällt damit ohnehin zusammen. Es ist in der gegenwärtigen Zeit auch ein viel zu eng gefaßter Begriff, wenn man von einem „christlichen“ Solidarismus spricht. Dieses Wort scheidet bereits die Arbeiterschaft in zwei Lager, die ein ander nicht anerkennen. Mit Christentum hat auch die Wirtschaft absolut keine Berührungspunkte, und Erzberger weiß das eben so gut, nur daß er dadurch die christlichen Gewerkschaften, die sich aber für seine Führung energisch bedanken, hinter sich bringen will. Die Hauptsache aber ist, daß Erzbergers Solidaritätsprinzip überhaupt nichts mit Solidarität zu tun hat. Seine praktischen Forderungen sind auch im Universalismus in keiner Weise begründet und laufen eher auf den Sozialindividualismus heraus, für den Erz berger allerdings die Vaterschaft nicht für sich beanspruchen kann, dessen Lösung er aber entnimmt und in ein neues Schlagwort kleidet, nur um sich selbst unter dem Decknamen des Solidarismus mit dem Ruhme fremder Gedanken zu schmücken. Wenn Erz berger sich gründlicher mit den sozialindividualistischen Lösungen beschäftigt hätte, dann kann er unmöglich behaupten, daß bei der Erfüllung der Forderungen der Beteiligung an der Leitung am Besitz und Ertrag die schwierigste Frage die praktische Durch führung ist. Die praktische Durchführung ist nämlich im Sozial individualismus die denkbar einfachste, weil sie weder Kosten ver ursacht noch große Umstellungen unter Arbeitnehmern oder Ar beitergebern erfordert. Wir brauchen aber keine Werkgenossen schaften, deren Aufgabe die Regelung der Verzinsung der Unter nehmung und Verteilung des Übergewinns zu gleichen Teilen unter Werkgenossenschaft und Kapital ist. Die Verteilung des Über gewinns zu gleichen Teilen entspricht außerdem in keiner Weise dem Anteil des Arbeitswertes am Produktionsprozeß, ist eine soziale Geste, in Wirklichkeit aber ein Arbeiterbetrug und ein Kapitaldiebstahl am Gute des Unternehmers in willkürlicher Höhe. Die Werkgenossenschaft außerdem, die die Erträge der Ar beiter für sich zur Vermögensbildung in Anspruch nehmen soll, ent zieht dem Arbeiter den Ertrag seines Fleißes, auf den er Anspruch hat und legt ihn in die Hand einer bureaukratischen Maschine, auf die er nur geringen Einfluß als einzelner haben und die seine soziale Stellung in keiner Weise verbessern kann. Wenn der Ertrag der Arbeit des einzelnen wieder einem anderen, einem