60 in die Volkswirtschaft einsetzt, muß ihnen unbedingt zugebilligt werden; und dieses zu erreichen ist eine Ehrenpflicht für alle, die an dem Aufbau des deutschen Volkes nach dem Zu sammenbruch mitarbeiten wollen. Denn ehe dieser Ausgleich nicht erreicht ist, wird es keinen Wirtschaftsfrieden geben, und wenn man ihn nur in Lohnerhöhungen und nicht im Wirtschaftssystem durch führen will, wird man keine Gewähr dagegen schaffen, daß nicht in einzelnen Zeitabschnitten sich die Wirtschaftskämpfe stets und ständig wiederholen. Es ist nicht zu verantworten, daß man die Erreichung dieses Ausgleiches im Wege des Wirtschaftskampfes ge währen läßt, und so muß man der Regierung den Vorwurf machen, daß sie, so sozialistisch sie sich gebärdet, so unsozial handelt. Die Verständigung kann nicht Einzelunternehmungen, auch nicht Industrie- und Arbeitergruppen überlassen werden, sie muß von einer sozialen Regierung und einem sozialen Parlament gesetzgeberisch erfolgen, damit sie für die ganze Wirtschaft Gemeingültigkeit hat. Im Kampfe geht immer viel mehr verloren, als durch Verständigung gewonnen werden kann. Schafft den Wirtschaftsfrieden, schafft ihn durch Gleichstellung der Arbeit mit dem Kapital und erschließt auf diese Weise eine neue Energie quelle in der Wirtschaft, der die Betätigungsmöglichkeit bisher eingeengt oder versagt war. Eine größere Energieentfaltung der Regierung ist da am Platze, wo es sich darum handelt, das Pro blem der wirtschaftlichen Freiheit für den arbeitenden Menschen zu lösen. Das muß der Hauptpunkt des Programms der Regierung sein, die ihre Pflicht zum Aufbau des deutschen Volkes erfüllen will. In das Reparationsprogramm gehört an erster Stelle die Produktionserhöhung der deutschen Wirtschaft hinein, die Produktionserhöhung auf Grund der Gleich berechtigung von Kapital und Arbeit und der Aner kennung des freien Wertes der Arbeit. Namentlich das muß an dem Regierungsprogramm bemängelt werden, daß es trotz äußerster Anspannung der Steuern den Etats- ausgleich der Notenpresse überläßt. Wenn der Etat nicht durch Einnahmen voll balanciert wird, dann haben die riesigen Steuererhebungen gar keinen Zweck, dann wird der endgültige Zu sammenbruch nur verschoben, um desto katastrophaler hereinzu brechen. Die Predigt der Regierung von Einschränkungen sollte sie in erster Linie befolgen. Die Ausgaben des ordentlichen Etats von 1920 sind in den Etat von 1921 einfach summarisch über nommen. Hier wäre gründliche Nachprüfung am Platze gewesen,