55 Veräußerung dieser Steuererträge das Reich immer den Kürzeren ziehen, wogegen die schnelle Flüssigmachung des Kapitals nur ein sehr geringer Vorteil wäre. Um diese Steueraktienerträge dem Zugriff einer fremden Macht zu entziehen und auch weil die Steuererfordernisse ­ nicht auf eine größere Zeitspanne feststehen, dürfte der Prozentsatz der Nutznießung sowie diese überhaupt jeweils nur für eine ziemlich eng begrenzte Zeitspanne festgelegt werden, nach der die Beteiligung automatisch erlischt, wenn sie nicht durch Gesetz aufs Neue festgelegt wird. Unternimmt es dennoch eine fremde Gläubigermacht, uns dazu zu zwingen, die Nutznießung der Steueraktie zu kapitalisieren, so wäre das Reich nur für eine eng begrenzte Zeitspanne gebunden, da zur weiteren gesetzlichen Sanktionierung der Steueraktie das deutsche Volk nicht gezwungen werden kann. Ohnehin sind ja gewisse Steuerperioden in Aussicht genommen, wie etwa die alle drei Jahre wiederkehrende Veranlagung ­ zur Vermögenssteuer, da wäre auch das Triennium für die Steueraktie ohne Schwierigkeiten durchzuführen. Aber ohne die zeitliche Begrenzung wäre die Zusammenfassung der auf den Betrieben ruhenden direkten Steuern in der Steueraktie gar zu leicht ein Mittel, das die Entente an Zahlungsstatt beanspruchen oder dessen Kapitalisierung sie erzwingen könnte. Daß dabei kein volkswirtschaftliches Mitbestimmungsrecht irgendeinem Dritten ­ übereignet werden darf, ist unbedingt notwendig und muß auch im Gesetz als Sicherung der deutschen Volkswirtschaft festgelegt ­ werden. Das Gesetz über die Steueraktie. Das Gesetz über die Steueraktie müßte etwa folgendermaßen aussehen: § 1. Das Deutsche Reich erhält von jedem Betriebe, der gemäß dem Gesetz über die Arbeitsaktie gegliedert ist, Steueraktien mit Dividendenberechtigung und Mitbestimmungsrecht, gemäß den im § 2 festgelegten Prozentsätzen von den Gesamtwerten der Unternehmungen. ­ § 2. Der Prozentsatz Kapitalwert gerechnet): bei Werten bis zu r die Betriebe beträgt 100000 Mk. 200000 „ • •••%; 500000 „ • ••■%; 1000000 „ • •••%; 5000000 „ • •••%;