60 Wirtschaftsformen muß man um so ernster prüfen, ob die staat lichen Defizitbetriebe nicht eine Neuorganisation erfordern, ein Thema, das ohnehin aktuell wird, sobald die Privatwirtschaft in einem Ausmaße vom Staate in Anspruch genommen wird, daß die Gesamtkonstruktion der Wirtschaft in ein neues Stadium ver schoben wird. Außerdem fragt es sich, ob nicht ohnehin das Reich sich letzten Endes einmal von seinen Betrieben entlasten muß, wenn diese überhaupt weiter existenzfähig sein sollen, und ob es sich rechtfertigen ließe, erst diesen Zustand des Zusammenbruchs zu erwarten, wo doch eine Entstaatlichung gegenwärtig einen Wendepunkt in der Finanzlage herbeiführen könnte. So absurd ist der Gedanke durchaus nicht mehr, sobald die Wirt schaft ganz allgemein sozialindividualistisch orientiert und das Reich durch die Steueraktie beteiligt ist, obwohl es in der gegen wärtig noch geltenden Wirtschaftskonstruktion beinahe als Wahn sinn betrachtet werden könnte, der allgemeinen Tendenz entgegen die Entstaatlichung zu verlangen. Aber weshalb sollte man in der heutigen Zeit, wo alle Begriffe wieder einmal zu wanken beginnen, bei einer ohnehin notwendigen allgemeinen Reform an den Staats betrieben Vorbeigehen, obwohl es bereits als erwiesen gelten kann, daß gerade hier etwas unheilbar krank ist. Man kann die finan ziellen Erträge einer solchen Umwandlung der Reichsbetriebe zahlenmäßig so wenig genau abschätzen, daß ich mich in dieser Hinsicht jeder Zahlenangabe enthalten muß und nur auf das Eine hinweisen kann, daß es sich um Summen handelt, die auch den gegenwärtigen Etatsziffern gegenüber überragende Bedeutung haben. Wenn aber die Beteiligung des Reiches allgemein in allen volkswirtschaftlichen Unternehmungen dem Reiche den Anteil der Allgemeinheit am Gute des Einzelnen verkörpert, dann haben auch die besonderen Staatsbetriebe keinen höheren Sinn mehr, es sei denn, daß man dem Staat das Recht zubilligen wollte, in nicht zu verantwortender bürokratischer Weise und auf Kosten der Steuerzahler unwirtschaftlich zu wirtschaften. Niemand außer denen, die ihre Pflicht in diesen Betrieben nicht erfüllen wollen, braucht aus der Neuordnung für sich etwas zu fürchten, denn wenn der ganze Apparat wieder gewinnbringend arbeitet — und daß das in der Privatwirtschaft möglich ist, daran habe ich keinen Zweifel —, so ist auf Grund der persönlichen Beteiligung durch die Arbeits aktie jedem ein Gewinnanteil sicher, so daß auch ein Anreiz zu interessierter Arbeit vorhanden ist. An der Interesselosig keit aber gehen wir zugrunde und die Interesselosigkeit des Ein-