61 zelnen in den Staatsbetrieben ist, von geringen Ausnahmen ab gesehen, nicht mehr zu unterbieten. Gewiß ist ein großes Feld zu bestellen, die Aufgaben sind groß und nicht leicht, aber hat es denn überhaupt einen Sinn, an der Zukunft des deutschen Volkes weiter zu arbeiten, wenn Schwierigkeiten, die auf den ersten Blick hier auftauchen, vor einer großen Neuerung abschrecken. Von sich aus kommt nichts, und daß unser Wirtschaftssystem Reformen ver tragen kann und sie notwendig braucht, das zeigt die große all gemeine Unzufriedenheit nicht nur, dazu zwingen die großen Nöte, deren man auf anderem Wege nicht mehr Herr werden kann. Was nützen denn gegenwärtig die Reichsbetriebe überhaupt in materieller Hinsicht. Man ist sich doch darüber einig, daß sie nicht einmal als Pfandobjekt für Staatsanleihen gelten können, denn auch bei der Verpfändung spielt nicht der vorhandene Materialwert die ausschlaggebende Rolle, sondern der Nutzungswert, und auf das Defizit sind keine Anleihen zu stützen, besonders da kein Gläubiger die Gewähr haben würde, daß sich an der Defizitwirtschaft etwas ändern würde. Wenn aber die Staatsbetriebe selbst zu ihrer eigenen Reorganisation Anleihen aufnehmen wollten, so würde jeder Gläu biger sich einen Einfluß darauf zu sichern trachten, daß das Geld auch wirklich eine Reorganisation ermöglichte, und das wäre dann ohnehin nicht anders als in privatwirtschaftlicher Organisation möglich. Bei allgemein staatlich beeinflußter Wirtschaft, und wenn der Staat überall beteiligt ist, hat die alleinige Inhaberschaft des Staates an einzelnen Betrieben lange nicht mehr die früher ge habte Bedeutung. Es blieben noch einige Erläuterungen zu meinem Vorschlag eines Gesetzes über die Steueraktie zu machen. Das Wesentliche ist der Prozentsatz, in dem die Steueraktie zu den Werten des Betriebes, zu seinen Erträgen und zu den Arbeitsaktienwerten zu stehen hat. Ich habe dabei die Prozentzahl nach dem Kapital zugrunde gelegt, obwohl ich mir bewußt bin, daß dies tatsächlich die kleinste Zahl sein muß. Zahlenvorschläge, die nicht genau mit all den Steuern, die verrechnet bzw. in die Steueraktienbeteiligung einbezogen werden sollen, in Einklang gebracht worden sind, be deuten höchst bedenkliche theoretische Schätzungen, deren ich mich selbst auf die Gefahr hin enthalten muß, daß mir der Vor wurf gemacht wird, ich überließe die Hauptarbeit an dem Gesetze, das ich empfehle, anderen. Ich bin aber überzeugt, da ich zu einer genauen rechnerischen Nachprüfung nicht in der Lage bin, daß ich mit einem Fehler in meiner Schätzung ungleich größere Schäden