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        <title>Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit</title>
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            <forname>Erwin</forname>
            <surname>Piechottka</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>1014334349</idno>
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        ﻿
        <pb n="2" />
        ﻿Gleichberechtigung
von Kapital und Arbeit

Arbeiisakiie und Steueraktie
als Grundlagen der sozial-
individualistischen
Wirtschaft

Von

Erwin Piechottka

Berlin 1921

Verlag von Hans Robert Engelmann
        <pb n="3" />
        ﻿Verlag Hans Robert Engelmann, Berlin W 15

Von dem gleichen Verfasser sind bisher erschienen:

Der Arbeit gleiches Recht

Ein politisches und wirtschaftliches Programm des Auf-
baues der deutschen Demokratie zur Erreichung des
Wirtschaftsfriedens und zur Hebung des Arbeiterstandes
aus dem Zusammenbruch des Sozialismus

Preis Mk. 7 20 und 10% Sortiments-Teuerungszuschlag.

Sozialismus oder Fortschritt

Die Möglichkeiten der Entwicklung der deutschen
Arbeiterschaft im Staate der Gleichberechtigung

Preis Mk. 4,60 und 10% Sortiments-Teuerungszuschlag.

AUS DER KRITIK DER PRESSE:

LBbeckische Anzeigen: Die hier vorgeschlagene Lösung würde nicht auf
den Bereich einer einzelnen Industrie beschränkt sein, sondern alle
volkswirtschaftlichen Betriebe umfassen. Und würde die auf der Essener
Tagung über die Sozialisierungsfrage von Unternehmer- und von Arbei-
terseite verlangte neue Wirtschaftsform darstellen, die allein nach der
beiderseitigen Definition einen Eingriff in die bestehende Rechtsordnung
rechtfertigen würde.

Rechts- und Staatswissenschaft: Diese Schrift, die bereits den sozialpoliti-
schen Ausschuß der Nationalversammlung beschäftigt, ist für die Gestal-
tung des Betriebsrätegesetzes von grundlegender Bedeutung, da sie für
die bisher widerstreitenden Interessen, dem Urgrund aller Klassenkämpfe
einen durchaus ausführbaren, vielleicht den einzig möglichen Aus-
gleich schafft.

Allgemeine Schlosserzeitung: Wir empfehlen das Studium und stimmen
dem Verfasser bei, wenn er schreibt: Natürlich wird das deutsche Volk
jetzt wieder in der Welt das Volk der Arbeit sein. Erst wenn wir mit
unserer Arbeit bezahlen können, die ist von unabänderlichem Wert,
dann haben wir auch die Verbilligung unseres Verbrauchs und unserer
Lebenshaltung.

Das Reichsarbeitsministerium im Refchsarbeitsblatt (Beilage): Der Grund-
satz der Kapitalisierung der Arbeitskraft verdient festgehalten zu werden,
der ohne Zweifel begründet und für eine fruchtbare Auswertung zur
Lösung der Beteiligungsfrage geeignet erscheint.

Bayer. Gewerbeblatt: Der Verfasser will eine Weiterentwicklung nicht durch
gewaltsamen Umsturz, sondern durch den bewußten Aufbau, eine wei-
tere Entwicklung, die zuletzt über den Sozialismus hinaus und zu einer
Stufe der Gleichberechtigung führt.

Der Tag: Wir wollen dem Verfasser wünschen, daß der Traum der Ar-
beiter vom goldenen Zeitalter, das der Sozialismus ihnen bringen sollte,
aber nicht kann, ausgeträumt ist, daß die Fortentwicklung des Sozia-
lismus — unter Wahrung seiner brauchbaren Kräfte — zu einem
neuen geläuterten Individualismus einsetzt
        <pb n="4" />
        ﻿von Kapital und Arbeit
        <pb n="5" />
        ﻿Copyright 1921

by Hans Robert Engelmann Berlin

✓ä //r ?/

Ohlenrothsche Buchdruckerei
Georg Richters
Erfurt
        <pb n="6" />
        ﻿Die Zukunft des deutschen Volkes ist ein wirtschaftliches Pro- (
blem. Sie ist dadurch bedingt, daß Deutschland nicht nur die
Verpflichtungen des Fri edensvertrages von Versailles erfüllen kann,
sondern darüber hinaus und trotz der furchtbaren Lasten wieder
eine gesunde Existenz seiner bedrohten Wirtschaft sichern kann.
Nach der Annahme des Friedensvertrages und seiner im Londoner
Ultimatum festgelegten wirtschaftlichen Ergänzung ist jeder Streit
darüber, ob erfüllbar oder nicht, zwecklos. Jetzt muß geleistet
werden, was versprochen ist. Das deutsche Volk ist für mehr als
ein Menschenalter darauf festgelegt, seinen Gegnern im Weltkriege
132 Milliarden Goldmark zu erarbeiten, wovon jährlich 2 Milliarden
Goldmark als feste Tilgungsquoten zu zahlen sind, darüber hinaus
noch eine variable Leistung, die 26 Prozent der Ausfuhr entsprechen
muß und eine Beteiligung der Alliierten an dem allmählichen Er-
starken der deutschen Wirtschaft darstellt. Es gilt deshalb, aus
der deutschen Wirtschaft erhöhte Leistungen herauszuholen, wenn
nicht die Reparationen zu einer Auszehrung und zum Zusammen-
bruch des deutschen Volkes führen sollen. Diese Erkenntnis ist
allgemein, aber die Möglichkeit erhöhter Leistungen ist mehr als
problematisch, da die Erträge der deutschen Wirtschaft heute nicht
einmal ausreichen, um allen in ihr wirkenden Kräften eine normale
Existenz zu gewährleisten. Jede Beeinträchtigung der Lebens-
notwendigkeiten des deutschen Volkes, jede steuerliche Belastung
zum Zwecke der Reparationszahlungen ist ein Eingriff in die
Substanz des Volksvermögens, der, wenn er nicht durch neu ge-
schaffene Werte wieder ausgeglichen werden kann, eine weitere
und zunehmende Schwächung der deutschen Volkswirtschaft mit
sich bringt und daher die Grundlagen auch politischen Wieder-
aufstiegs untergräbt. Ohne einen Eingriff in die Substanz der deut-
schen Wirtschaft in dem oben gekennzeichneten Sinne wird es nicht
abgehen können. Zunächst muß die Deckung hergenommen werden,
wo sich überhaupt Werte befinden, und von heute auf morgen einen
Mehrertrag neu zu erzeugen, der den übernommenen Verpflich-
tungen entspricht, ist eine absolute Unmöglichkeit, an der dadurch
nichts geändert wird, daß ein Eingriff in die Substanz des Volks-
vermögens als das größte nationale Unglück angesehen werden muß.

1*
        <pb n="7" />
        ﻿4

Dazu kommen die schweren inneren Kämpfe, die durch die
sozialen Veränderungen und die politischen Auswirkungen der
Revolution bedingt wurden. Die Geldentwertung hat es dazu
gebracht, daß die kleineren Kapitalien volkswirtschaftlich nament-
lich in der Fähigkeit der Produktionserzeugung stark an Be-
deutung verloren haben, und so steht die deutsche Wirtschaft
geradezu am Scheidewege, ob infolge einer Überspannung des
Kapitalismus die Lösung im gegenseitigen sozialen Vernichtungs-
kampf erreicht werden soll, oder ob eine neue Wirtschafts-
form, die den sozialen Erfordernissen und den Rechten der histo-
rischen Entwicklung in gleicher Weise Rechnung trägt, zudem
eine außerordentliche Produktionssteigerung gewährleistet,
gefunden werden kann.

Denn im bisherigen Wirtschaftssystem, dessen mindere Qualität
durch das allgemeine Nachlassen der Leistungen eiwiesen wird, ist
keine Aussicht auf die erforderliche Mehrproduktion vorhanden.
Diese Tatsache ist dadurch begründet, daß die Wirtschaft in ihrer
Entwicklung zurückgeblieben ist und sich in der heutigen politisch
fortgeschritteneren Zeit als ein Faktor das Rückschritts aus wirkt.
So sehr sich die Welt, zumal aber Deutschland, durch die Revo-
lution politisch entwickelt hat, der Organismus der Wirtschaft,
ihre Konstruktion, ihr System ist bis auf einzelne unorganisch ein-
geflickte Neuerungen unverändert geblieben. Das sogenannte
kapitalistische System ist auch heute noch in Geltung und scheint
den Kampf gegen alle Reformen aufnehmen zu wollen, scheint
über den ersten Ansturm des Sozialismus bereits endgültig gesiegt
zu haben.

Aber der Gegner des kapitalistischen Systems ist stark, nicht
die Masse, die nach Sozialisierung ruft, sondern die Entwicklung,
die in der Politik bereits zur Gleichberechtigung aller Glieder
des Volkes geführt hat. Der Gegner ist die politische Organisation
des Staates, die so lange nicht vollendet ist, bis ihr die Wirtschaft
in der Neuordnung nachgefolgt ist, und nicht eher wird der un-
sichtbare Kampf beendet sein, als bis die Überführung der poli-
tischen Neuordnung in die Wirtschaft gelungen sein wird. Die
Entwicklung wird gestützt von den Bestrebungen der Arbeiter-
schaft auf Reorganisation der Wirtschaft, die nur deshalb
überwunden zu sein scheinen, weil sie durch den Sozialismus in
ein falsches Fahrwasser geleitet waren. Das ziemlich allgemeine
Verlangen der Arbeitnehmerschaft nach einer systematischen Um-
gestaltung in der Wirtschaft, bei der der arbeitende Mensch eine
        <pb n="8" />
        ﻿5

seiner Bedeutung entsprechende Mitwirkung im Produktionsprozeß
erhält, ist nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Parteimäßig kam
dieses Verlangen bisher am stärksten in der Forderung nach
Sozialisierung zum Ausdruck, und die dahingehenden Tendenzen
haben sich neuerdings, nachdem die Reparationsleistungen fest-
stehen, auch noch bedeutend verstärkt. Aber aus den äußerst
mühevollen Verhandlungen von Arbeiterschaft und Industrie hat
sich keine reale Ausführungsmöglichkeit des Soziali-
sierungsgedankens ergeben und man ist über Beratungen nicht
hinausgekommen. Um so größere Bedeutungen haben die Be-
strebungen gewonnen, die auf Steigerung der Produktion durch
eine Beteiligung der Arbeiter an Mitwirkung in der
Leitung und an dem Ertrage wirtschaftlicher Unter-
nehmungen hinausgehen und die soziale Lösung in einer funda-
mentalen Neuordnung der Wirtschaft suchen. Viele Modalitäten
sind hier vorgeschlagen; aus allen ergibt sich, daß sowohl auf
Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite die Erkenntnis Boden ge-
wonnen hat, daß etwas zur systematischen Neuordnung der Wirt-
schaft geschehen muß, wenn die gegenwärtige Notlage überwunden
werden soll. Die Gewinnbeteiligung des arbeitenden Menschen
an dem Ertrage des Unternehmens, in dem er tätig ist, steht durch-
weg an erster Stelle. Aber auch die Gewinnbeteiligung allein schafft
keine neue Wirtschaftsform. Sie muß Hand in Hand gehen mit
der ideellen Umstellung. Die vollkommene systematische Neu-
gliederung kann nur in einem einheitlichen individualistischen
Arbeits- und Wirtschaftssytem verwirklicht werden. Sie basiert
auf dem Gleichgewicht von Kapital und Arbeit, ausgedrückt in
der Gleichberechtigung dieser beiden Wirtschaftsfaktoren, die ich
in meiner Schrift „Der Arbeit gleiches Recht!“ (Berlin 1919)
skizziert habe und die in der Kapitalisierung der Arbeits-
kraft und in der Arbeitsaktie ihren Ausdruck findet. Der
Gedankenaustausch über meinen Gesetzesvorschlag der Gleich-
berechtigung von Kapital und Arbeit, den die deutsche National-
versammlung der Regierung überwiesen hat, zwischen Industrie
und Arbeiterschaft, hat die Durchführungsmöglichkeit meines
Planes ergeben und den Boden für die Ausführung vorbereitet.
Die folgenden Darlegungen stellen die systematische Gliederung
der Wirtschaft der Gleichberechtigung von Kapital und
Arbeit dar, wie sie gerade in der gegenwärtigen Notlage des
deutschen Volkes zum wiederaufbauenden Moment werden muß.
Das Programm auf weite Sicht muß unter dem Gesichtswinkel
        <pb n="9" />
        ﻿6





betrachtet werden, daß es die deutsche Wirtschaft zur Leistung
der Reparationspflicht befähigt und daß es dementsprechend eine
Produktionssteigerung mit sich bringt, die aber nicht auf Aus-
beutung und dadurch Vernichtung der Arbeitskraft gegründet sein
darf. Allgemein lassen sich etwa folgende Richtlinien aufstellen,
denen die neue Wirtschaftsform, die gefunden werden muß, zu
folgen hätte:

Die neue Wirtschaft muß ganz allgemein durch
Hebung von Arbeits- und Verantwortungsfreudig-
keit die Produktion steigern, sie muß einen Ausgleich
des Wirtschaftsfriedens enthalten, damit nicht über-
flüssig Energien im wirtschaftlichen Kampfe verzehrt
werden; sie darf kein Notbehelf sein, sondern muß die
Grundlage allgemeinen wirtschaftlichen Aufbaues
in sich enthalten und sie muß ohne große Schwierigkeiten
und möglichst ohne Anwendung von Mitteln für die Allgemein-
heit der deutschen Wirtschaft durchführbar sein. Die neue
Wirtschaftsform muß der historischen Entwicklung,
den Rechten des Besitzes, aber auch der sozialen Ent-
wicklung des arbeitenden Menschen gerecht werden und
eine Gemeinsamkeit der Interessen zwischen Unter-
nehmertum und Arbeiterschaft herbeiführen.

So schwer es im Augenblick scheint, eine derartige vollkommene
Versöhnungsform zu finden, so bitter nötig ist es angesichts der
Leistungen, die die deutsche Wirtschaft gezwungenermaßen in der
Zukunft hervorbringen muß. Gerade in der Notlage des deutschen
Volkes droht der wirtschaftlichen Entwicklung eine ungeheure
Gefahr durch die Vertrustung und die Akkumulation des
Kapitals in einigen wenigen Händen. Wenn diese gefährliche
Entwicklung weiter fortschreitet, so kommt es dazu, daß es künftig
nur noch Kapitalmagnaten und Arbeitssklaven gibt. Die mittleren
Existenzen werden immer mehr aufgesogen werden und aus der
Selbständigkeit wird die Abhängigkeit eines Dienstverhältnisses,
was für sehr viele Fähigkeiten den Untergang oder zum mindesten
doch ein Nachlassen der treibenden Energie zur Folge hat.

Die Tendenz der Entwicklung zum Großbetrieb und zur Zu-
sammenfassung war bereits vor dem Kriege vorhanden. Der Krieg
hat dann, je länger er dauerte, desto mehr, die Anhäufung des Ka-
pitals in einzelnen Händen begünstigt. Die Entwicklung der Revo-
lution hat ungewollt und unbeabsichtigt diese Tendenz ins Extrem
getrieben, indem die allgemeine Lockerung der Staatsordnung die
        <pb n="10" />
        ﻿großkapitalistische Macht nicht zu stören vermochte, alle mittleren
Kapitalien aber entwertet hat. Immer mächtiger sind die Industrie-
konzeme geworden, begünstigt durch den sozialistischen Ruf nach
Zusammenschluß zu staatlich beaufsichtigten Verbänden, und so
hat gerade der Sozialismus zu der Entwicklung beigetragen, die
das Großkapital übermächtig gemacht hat. Die staatliche Auf-
sicht hat immer mehr Einfluß verloren, die Industriekonzerne,
sogar industrielle Einzelpersönlichkeiten, sind zu den mächtigsten
wirtschaftlichen und politischen Faktoren geworden. Der Zu-
sammenschluß zu Konzernen wurde begünstigt durch den Ver-
such, durch Konzentrationen in der Industrie die Sozialisierung
vorzubereiten, und da der Staat in seiner realen Autorität immer
schwächer wurde, ist die sozialistische Absicht in ihr Gegenteil
verkehrt worden, daß nämlich dem berechtigten Streben der
Arbeitnehmerschaft nach einem Ausdruck ihres wirtschaftlichen
Rechts und ihres Arbeitswertes ungleich mehr Hindernisse ent-
gegengestellt worden sind, als es ohne die Begünstigung durch
die sozialistische Agitation möglich gewesen wäre. Aber mehr
als das bisherige kapitalistische System fordert die Allmacht ein-
zelner Kapitalmagnaten den Widerspruch der arbeitenden Kreise
des Volkes heraus, und das sind fast ebensoviele Millionen als auf
der anderen Seite Einzelpersonen. Die Ungerechtigkeit einer der-
artigen Wirtschaftsgliederung, in der Millionen Menschen die Lohn-
empfänger von ganz wenigen bestimmenden Kapitalfürsten sein
müssen, widerspricht vollends der bisherigen sozialen Entwicklung
in Deutschland und der politischen Organisation des Reiches. Die
Überrechtung einiger Weniger bedeutet für die große Masse ein
Unrecht, das um so weniger zu verantworten ist, als die Demo-
kratie das gleiche Recht für alle auf ihre Eahne geschrieben
hat, sie verewigt die politischen und wirtschaftlichen Klassengegen-
sätze und je mehr beide Parteien um ihr Recht kämpfen müssen,
desto mehr wird sich naturgemäß auf beiden Seiten das Bestreben
geltend machen, dem anderen Teil die verteidigten Rechte zu
schmälern. Gerade seit der Revolution hat sich gezeigt, in welchem
großen Umfange gegenseitige Wirtschaftskämpfe die Leistungs-
fähigkeit der Wirtschaft beschränken. Wenn aber weiter die wirt-
schaftlichen Kräfte für unproduktiven gegenseitigen Kampf auf-
gezehrt werden, so kann keine Wirtschaft gedeihen, dann folgt
aus der wirtschaftlichen die politische Versklavung. Schon aus
diesem Grunde ist die Trustentwicklung der heutigen Zeit ein un-
gesunder Weg auch dann, wenn man von allen sozialen Gesichts-
        <pb n="11" />
        ﻿8

punkten absieht. Es muß deshalb eine Möglichkeit gefunden werden,
die deutsche Wirtschaft so fest zu basieren, daß sie auf normale
Weise zu höheren Leistungen befähigt wird. Nicht ein Auspumpen
aller Kräfte mit der notwendigen Folge des restlosen Zusammen-
bruchs darf die Reparationsleistungen ermöglichen, sondern die
Organisation der Wirtschaft muß den riesenhaften An-
forderungen in normaler Weise gerecht werden können. Diese
Notwendigkeit weist auf eine neue Wirtschaftsform.

Die deutsche Wirtschaft am Scheidewege.

Nach der Revolution erscholl ungemein stark und von sehr
weiten Kreisen der Arbeiterschaft gestützt, der Ruf nach der
Sozialisierung. Die Bemühungen um dieses Problem haben
außerordentlichen Umfang gehabt, aber trotz aller Kraftan-
strengungen und alles guten Willens auf beiden Seiten hat sich
keine Ausführungsmöglichkeit für die Sozialisierung finden lassen,
und auch die beiden großen Sozialisierungsprogramme, die von
Unternehmerseite und Arbeiterführern in langen Konferenzen im
Frühjahr 1921 in Essen verhandelt worden sind, haben zu keiner
Einigung geführt. Zwischen beiden Vorschlägen, dem Entwurf
von Stinnes, Vogler, Silberberg, Dr. Berthold und dem Vorschlag
des Arbeiterführers Werner klafft der ganze Zwiespalt der Welt-
anschauung des verflossenen Jahrhunderts in aller Schärfe und
Deutlichkeit: Kapitalismus gegen Sozialismus. Der Arbeiter be-
trachtet die Sozialisierung als Stichwort seiner neuen Zeit, ohne
sich jedoch mit den tatsächlichen Grundlagen der gegenwärtigen
Wirtschaft praktisch auseinanderzusetzen und ohne der geschicht-
lichen Entwicklung, die unbedingt die Grundlage jeder künftigen
Wirtschaftsform bilden muß, genügend Rechnung zu tragen. In-
folgedessen sind die Einwände der Unternehmer gegen die Soziali-
sierung so stark begründet, daß das Recht der Unternehmer auf
ihren Standpunkt unzweifelhaft ist. Auch von den Arbeitern muß
zugegeben werden, daß erfahrungsgemäß Staatsbetriebe — und
sozialisierte Betriebe sind in ihrer Konstruktion nichts anderes —
weniger ertragreich arbeiten und die Allgemeinheit eher belasten
als Privatbetriebe. Die Entschädigung, ohne die nun einmal nach
der deutschen Verfassung, aber auch nach dem noch viel stärker
begründeten Recht der historischen Entwicklung des Eigentums
der Besitz nicht enteignet werden kann, würde die ohnehin schon
        <pb n="12" />
        ﻿ungeheuren Staatslasten phantastisch erhöhen, so daß daran gar
nicht zu denken ist, und würde, selbst wenn der Privatbesitz als
dem Staate geliehenes Dar lehn nur verzinst würde, nichts am
kapitalistischen System ändern. Wie soll aber eine bürokratisierte
Wirtschaft die notwendigen Leistungen hervorbringen; ist doch
selbst die Privatwirtschaft in der gegenwärtigen Lage vielfach und
in den meisten Fällen nicht fähig, die Löhne den Lebensnotwendig-
keiten entsprechend zu gestalten. Auch darin hat der Standpunkt
der Unternehmer seine Berechtigung, daß es unbillig wäre, einen
einzigen Industriezweig, wie den Bergbau, allein in eine neue Wirt-
schaftsform überzuführen, während die gesamte übrige Industrie
weiter auf kapitalistischer Grundlage aufgebaut sein soll.

Das Bestreben der Arbeiter hat dagegen im inneren Kern seine
volle Berechtigung, wenn es die Anerkennung des Wertes der Arbeit
zum Ziele hat. Die vom Kohlenbergbau zugebilligte Beteiligung
der Arbeiter am Gewinn durch die Kleinaktie muß von den
Arbeitern als ein Hohn auf ihre Rechte aufgefaßt werden, wird
ihnen doch dabei zugemutet, selbst die kapitalistische Wirtschafts-
form von sich aus im Prinzip für alle Zukunft zu stützen. Gerade
unter den gegenwärtigen Lebensverhältnissen würde auch eine
Festlegung irgend eines Teiles vom Lohne im Betriebe für die
größte Mehrzahl der Arbeiter unmöglich sein, da die Löhne fast
in keinem Falle das allgemeine Lebensniveau der Vorkriegszeit
gestatten, mithin nicht einmal normalerweise ausreichen. Das
Recht, das dem Arbeiter der Besitz von Kleinaktien geben würde,
würde außerdem in gar keinem Verhältnis zu ihrem Arbeitswert
stehen, sondern nur ihren Besitzverhältnissen entsprechen und tat-
sächlich gar nichts bedeuten. Es würde daraus auch weder ein
materieller noch ein ideeller Nutzen für die Volkswirtschaft ent-
springen. Die Kleinaktie ist aber auch das einzige — scheinbare —
Entgegenkommen der Industrie gegenüber dem berechtigten Ver-
langen des arbeitenden Menschen, einen dem Wert der Arbeit ent-
sprechenden Einfluß auf die Wirtschaftsführung der Betriebe zu
erhalten.

Aber ein wertvolles Moment hat der Gedankenaustausch zwischen
Arbeiterschaft und Industrie ergeben, und das ist das beider-
seitige Bekenntnis, daß nur eine neue Wirtschaftsform,
die die höchste Ausnutzung der Produktionsmittel im
gemeinwirtschaftlichen Interesse durch gemeinsame Ar-
beit sicherstellt, die moralische Rechtfertigung für Ein-
griffe in die bestehende Rechtsordnung in sich trägt.
        <pb n="13" />
        ﻿

io

Diese neue Wirtschaftsform muß also gefunden werden.
Sie kann nur dann eine gedeihliche Grundlage für die Zukunft
bilden, wenn sie keine Ungerechtigkeiten gegen Unternehmer oder
Arbeiter enthält. Im Gegenteil, muß sie beiden wirtschaftlichen
Gliederndem Kapital und der Arbeit, Entwicklung und Förderung
bringen. Der Fehler bei den bisherigen Lösungsversuchen ist der
gewesen, daß man den Ausgleich im kapitalistischen oder sozia-
listischen System gesucht hat, obwohl diese beiden Systeme nur
die ganz untrennbaren Gegenpole eines Systems sind. Sozialismus
wird so lange Lebensfähigkeit haben, als der Kapitalismus besteht.
Die sozialen Kräfte beider Gegensätze müssen miteinander ver-
bunden und gleich gerichtet werden, wenn die künftige Wirtschaft
wirklich eine fortschrittliche Entwicklung bedeuten soll, und in
dem politischen System der Gleichberechtigung haben beide Ent-
wicklungsstadien keine Existenzberechtigung mehr.

Es handelt sich nicht nur um Schutz des arbeitenden Menschen
gegen Auswüchse des kapitalistischen Systems, wie es die Be-
reicherung des Besitzenden am Gute der Allgemeinheit darstellt
oder gegen die Möglichkeit einer Ausnutzung des wirtschaftlich
Schwachen für den wirtschaftlich Starken, sondern um eine
Gleichstellung der Werte des Kapitals mit den Werten
der Arbeit. Man hat bisher den Ausgleich in verschiedenen
Systemen der Beteiligung gesucht, aber alle diese Systeme, die sehr
mannigfaltig sind, geben dem arbeitenden Menschen nicht die tat-
sächliche Anerkennung des Wertes, der in der Arbeit steckt. Das
Betriebsrätegesetz hat eine Mitwirkung in der Leitung und
Führung des Betriebes dem Arbeiter zugestanden, ohne gleich-
zeitig, wie es unbedingt notwendig ist, dem Arbeiter auch das
Interesse an dem Betriebe zu geben. Zwar sind die Schäden durch
diese Kontrollstellung des arbeitenden Menschen als Gegner des
Unternehmers nicht so akut geworden, wie man von Anfang in
der politischen Spannung der beiden Wirtschaftsglieder befürchten
mußte, weil der Arbeiter seine Befugnisse nur zum Schein ausüben
kann, aber das ist kein Zustand. Gesetze sind wirklich nicht dazu
        <pb n="14" />
        ﻿— 11 —

geblieben. Der Klassenunterschied von Kapitalist und Arbeiter
besteht fort und damit die Grundlage des politisch und wirtschaft-
lich den deutschen Volksfrieden vergiftenden Klassenkampfes, der
die Aufbauarbeit, die jetzt bevorsteht, in allergrößte Gefahr bringt.

Die Arbeit als Werteinlage.

Der Gedanke, daß durch eine Beteiligung des arbeitenden
Menschen am Ertrage wirtschaftlicher Unternehmungen eine
die Volkswirtschaft fördernde Interessengemeinschaft zwischen
Unternehmertum und Arbeiterschaft herausgebildet werden kann,
ist bereits in weite Kreise des Volkes eingedrungen. Der Grund-
gedanke ist dabei der, daß der Arbeiter durch die Gewinnbeteili-
gung zu erhöhten Leistungen angespornt wird. Aber in den
meisten Fällen ist die Gewinnbeteiligung nur als ein Lohnsystem
und nicht als eine besondere Unternehmungsform gedacht
und ermöglicht dem arbeitenden Menschen auch nicht die Teil-
haberschaft am Gesamtkomplex des Unternehmens. Ursprünglich
hat sich die Arbeiterschaft gegen jede Gewinnbeteiligung gesträubt.
Sie glaubte darin ein Mittel sehen zu sollen, das ihre großen Organi-
sationen, durch die sie im Lohnkampf stark geworden war, zu zer-
trümmern geeignet wäre. Zweifellos hat eine große Anzahl von
Vorschlägen der Gewinnbeteiligung diese Tendenz, aber es ist
durchaus nicht notwendig, daß die Beteiligung des arbeitenden
Menschen am Ertrage wirtschaftlicher Unternehmungen den Ge-
danken der Arbeiterorganisationen irgendwie berührt, und das
hat zu dem Erfolge geführt, daß der Allgemeine Deutsche Gewerk-
schaftsbund seine Haltung zur Frage der Gewinnbeteiligung bereits
merklich geändert hat. Seine Begründung geht darauf hinaus, daß
die Notwendigkeit einer Steigerung der Arbeitsleistungen zu dem
notwendigen Ausgleich einer Gewinnbeteiligung geführt hat, und
daß durch die Einführung des Betriebsrätegesetzes als Anfang
eines konstitutionellen Arbeitssystems eine Sicherheit gegen eine
Verschleierungstaktik des Kapitalisten geschaffen ist. Die bis-
herigen Bedenken gegen die Möglichkeit einer wirksamen Kon-
trolle der Geschäftsführung und Gewinnverteilung sind dadurch
beseitigt. Es kommt jetzt auf das System an, das dem berech-
tigten Streben des arbeitenden Menschen nach dem Ertrage seiner
Arbeit in gleicher Weise gerecht werden muß, wie dem Kapital,
das die Grundlage für eine produktive Tätigkeit der Arbeit bietet.
        <pb n="15" />
        ﻿12

Auch der Umstand trägt zu der Ausführungsmöglichkeit einer
neuen Wirtschaftsform viel bei, daß das begründete Recht
auf einen mit dem Unternehmergewinn im Einklang
stehenden Lohn mehr und mehr allgemeine Anerkennung ge-
funden hat, und sich die Lösung auf die Methode zugespitzt hat,
ob die Beteiligung am Unternehmergewinn vom Arbeiter durch
Lohnkampf oder durch Verständigung erreicht wird.

Jedwede Leistung und jedweder Wert in einem Betriebe wird
durch die miteinander verbundene Kraft von Kapital und Arbeit
geschaffen. Das Kapital liefert die Materie und die Eundierung
der Existenzgrundlage für den arbeitenden Menschen, bis der
gemeinsam erarbeitete Ertrag diesen beiden Gliedern der Volks-
wirtschaft weiterhin Nahrung schafft. Ein Betrieb besteht
also aus zweierlei Werteinlagen, der Werteinlage Kapi-
tal und der Werteinlage Arbeit. Im kapitalistischen System
hat man die Arbeit nicht als Werteinlage betrachtet, sondern als
gekaufte Leistung. Der Lohn bedeutete die Abfindung für die
Arbeit, ohne daß dieser ein weiteres Recht zustand. Der Dank
dafür, daß die Entwicklung bis auf den heutigen Stand fort-
geschritten ist, gebührt in erster Linie den Arbeiterorganisationen,
den Gewerkschaften, und, man darf es dabei nicht vergessen, dem
sozialistischen Zusammengehörigkeitsgedanken der Masse. Aber
die Entwicklung treibt darüber hinaus. Nicht, daß sie die poli-
tischen und wirtschaftlichen Organisationen der Arbeiterschaft
ihrer Aufgaben oder ihrer Macht berauben will, sondern daß diese
Mächte mit neuen Gedanken und Prinzipien und mit anderer
Methode den Fortschritt weiter begründen müssen. Ich habe die
Fortentwicklung des Sozialismus zu seinen heutigen Aufgaben in
„Sozialismus oder Fortschritt“ (Berlin 1920, Verlag H. R. Engel-
mann) ausführlich begründet und muß in diesem Zusammenhänge
nur das hervorheben, daß an die Stelle der alten sozialistischen
Ideen, die den Fortschritt bis auf die gegenwärtige Entwicklungs-
stufe herbeigeführt haben, ein Sozial-Individualismus treten
muß, der sich in einer allgemeinen Arbeiterpartei auszuwirken
berufen ist'.

Das Stichwort der neuen Zeit, die sich trotz aller Wider-
stände durchzuringen beginnt, ist Gleichberechtigung. Diese
Gleichberechtigung, die sich politisch in einer demokratischen
Staatsform auswirkt, ergibt, auf die Wirtschaft übertragen, die
neue Wirtschaftsform. Es wäre ein Unrecht, wenn man dem Werte
der Arbeit nicht die gleichen Rechte zubilligen wollte wie dem
        <pb n="16" />
        ﻿13

schaffenden Kapital, aber es wäre auch ein Unrecht, wenn man
dem Kapital nicht Lebens- und Entwicklungsmöglichkeit lassen
wollte. Der Kampf um das Recht ist bisher aus dem Gesichts-
punkte heraus geführt worden, daß das Maß des Rechtes, das ein
jedes dieser Glieder besaß, als das Recht betrachtet wurde, dem
gegenüber jede Änderung ein Unrecht war. Aus dieser Ideenwelt
müssen beide Parteien heraus und es muß zu einer Neueinstellung
beider kommen, in der nicht gegenseitiger Kampf, sondern In-
teressengemeinschaft den Ausgangspunkt bildet. Verheerend hat
das Schlagwort gewirkt, die Allgemeinheit sei der Staat, und des-
halb sei das Prinzip, „alles dem Staate und durch den Staat
wieder dem Einzelnen“, die einzige Lösung für die neue Wirt-
schaft. Diese Lösung ist aber schon aus dem Grunde unerreich-
bar, weil die historische Entwicklung Rechte geschaffen hat, die
unüberwindlich sind und deren Verteidigung einen gegenseitigen
Vernichtungskampf bedeuten würde. Aus diesem Grunde ist auch
die Sozialisierung undurchführbar, ganz gleich, zu welchem
Zeitpunkt und in welchem Entwicklungsstadium man an sie heran-
gehen will.

Der Sozialindividualismus in der Wirtschaft.

Die Prinzipien, mit denen man bisher an die Lösung des sozialen
Gegensatzes herangegangen ist, waren entweder universal oder
individualistisch. Man fand die Brücke zwischen diesen beiden
grundsätzlichen Gegensätzen nicht, weil man nur mit ihren bis-
herigen Auswirkungen in der Politik und Wirtschaft zu operieren
gewohnt war. Der Individualismus hat das ungeheure Ver-
dienst der modernen industriewirtschaftlichen Entwick-
lung. Bei der Auseinandersetzung mit der universalistischen Auf-
fassung, die im Staate verkörpert ist, kam das Solidaritätsprinzip
zur Geltung. Aber auch der Solidarismus war dem Individualismus
so stark entgegengesetzt, daß er nicht zum Wirtschaftsfrieden
führen konnte und auch künftig diese Fähigkeit nicht besizt.

Die Gegensätze zwischen Universalismus und Individualismus
werden in einem gesunden allgemeinen Sozialindividualismus
aufgelöst, weil dieser auf der organischen Entwicklung weiter-
bauen kann. Der Sozialindividualismus faßt die Volkswirtschaft als
ökonomisch sozialen Organismus, in dem der Einzelne sich
als Glied des Ganzen fühlt und zur Aufgabe hat, auf dem
        <pb n="17" />
        ﻿14

Boden des Ganzen und für das Ganze in größtmöglichster Frei-
heit zur größtmöglichen Entfaltung der sozialen Energien zu ge-
langen. Das allgemeine Prinzip der Arbeit des Einzelnen im eigenen
notwendigen Interesse aber für das Ganze und im Rahmen des
Ganzen führt zur Gleichrichtung aller Kräfte in der Volks-
wirtschaft, auch zur Interessengemeinschaft zwischen
Kapital und Arbeit. Der Sozialindividualismus baut also von
unten auf, alle Kräfte in der gleichen Richtung zu dem
gleichen Ziele führend, naturnotwendig aus dem Eigen-
interesse heraus. Der Sozialindividualismus ist keine Theorie,
sondern Wirklichkeit. Er gründet sich auf die bestehende, historisch
gewordene Rechtsordnung, und seine wirtschaftliche Durch-
führung verlangt keine Umstellungen, sondern nur die gerechte
Wertung der in der Wirtschaft tätigen Kräfte. Der Sozialindivi-
dualismus ist die Ersetzung der sozialen Ungerechtigkeit in
der Wirtschaft durch allgemeine soziale Gerechtigkeit.
Er ist die selbstverständliche Lösung, sobald der Arbeit ihrem Werte
und ihrem Rechte nach Gleichheit mit dem Kapital zugesprochen
wird. Die Gleichberechtigung, die als das Symbol der neuen Zeit
gilt, begründet und bedingt in der Wirtschaft den Sozialindividua-
lismus.

Dem entspricht die praktische Lösung. Die Gleichberech-
tigung von Kapital und Arbeit ist so zu verstehen, daß dem
arbeitenden Menschen sein bisher vorenthaltenes Recht gegeben
wird. Arbeit war bisher eine Ware, die man kaufen konnte. Wenn
man sie gekauft hatte, ging es den Arbeitenden nichts an, was der
Käufer damit machte. Mit Lohn oder Gehalt wurde er abgefunden,
der Dienstvertrag begrenzte seine Rechte dahin, daß er die
Arbeit gab und den Preis dafür erhielt. Der Kampf um ein
menschenwürdiges Dasein führte zum Schutz der arbeitenden
Persönlichkeit. Die sozialen Rechte aber, die dem Arbeiter ver-
liehen werden, bildeten nur einen Schutz für seine Persönlichkeit,
und erst das Betriebsrätegesetz schuf ein Recht des Arbeiters
im Betriebe, in dem früher der Unternehmer nach seinem Willen
frei geschaltet hatte. Die Gleichberechtigung von Kapital und
Arbeit setzt die Arbeit als Wert in die Volkswirtschaft ein,
der nicht mehr käuflich ist, sondern mit dem sich das Kapital
assoziieren muß, wenn es ihn gewinnen will. Die Arbeitskraft wird
dadurch gewissermaßen kapitalisiert. Von dem Gesamtkapital,
das die Arbeitskraft eines Menschenlebens darstellt, setzt der
arbeitende Mensch einen gewissen Teilbetrag ein, der durch die
        <pb n="18" />
        ﻿15

Dauer seiner Tätigkeit begrenzt wird. Dieser Teilbetrag seiner
Arbeitskraft, den der arbeitende Mensch einem Betriebe zur Ver-
fügung stellt, ist sein im Betriebe wirkendes Kapital. Es wird
seinem Werte nach ausgedrückt in der Entlohnung, die zwar in
der gegenwärtigen Geldentwertung nicht mehr so vollkommen
ein Äquivalent der Arbeit darstellt als früher — und nach unten
begrenzt wird durch ein gewisses Existenzminimum. Ist die Ent-
lohnung einer Tätigkeit aber auch nicht der vollkommene Aus-
druck ihres Wertes, so ist sie doch, das steht unbedingt fest, der
Wert der Arbeit, den sogar der Unternehmer anerkennt. Es wird
also von Unternehmerseite nicht angefochten werden können, wenn
man den Arbeitsbetrag, der in einem Betrieb eingesetzt wird, als
im Entgelt dafür ausgedrückten Kapitalbetrag in die Wirtschaft
einsetzt. Da die Bilanz immer für ein Jahr aufgestellt wird, so kann
man auch den Arbeitsbetrag in Höhe eines Jahreslohnes für jedes
Jahr normieren. Dieser Betrag ist der Gradmesser für die Beteiligung
des arbeitenden Menschen am Betriebe. Hierdurch ändert sich der
volkswirtschaftliche Begriff „Betrieb“. Während bisher als Betrieb
die Summe des Kapitals und die materiellen Werte, Grundstücke
und Maschinen, galten, umfaßt der neue Begriff „Betrieb“ zu
den bisherigen Grundlagen noch den Wert der Arbeitskräfte, die
in dem Betrieb wirken. Das gilt ebenso für die Arbeitskraft des
Unternehmers wie jedes bisherigen Angestellten, der künftig ja
nicht mehr Angestellter, sondern nach seinem Arbeitswerte
Teilhaber ist. Der Begriff Betrieb ist dadurch wesentlich er-
weitert. Es ist dabei von untergeordneter Bedeutung, wie dieser
Betrieb bisher gegliedert war, ob er ein persönliches Unternehmen,
eine Aktiengesellschaft oder eine G. m. b. H. war. Alle diese
Formen der Unternehmungen haben das eine gemeinsam, daß die
kapitalistische Einlage, der bisherige kapitalistische Wert des Be-
triebes feststeht. Ob dieser sich nun in einer oder in mehreren
Händen oder in Aktien geteilt in vielen Händen befindet, ist gleich-
gültig für die Neugliederung der Wirtschaft. Die Gesellschafts-
form, auf deren Grundlage der Arbeitnehmer sich mit
dem Arbeitgeber assoziiert, wird immer eine Art Aktien-
gesellschaft sein. In dieser würde der Einzelunternehmer, wenn
er seinen Betrieb allein besitzt, mit der Summe der durch den
Betrieb vertretenen Aktienwerte und seiner Arbeitsaktie figurieren,
in der G. m. b. H. wären es einzelne'Gesellschafter je nach ihrer
Kapitaleinlage, in der Aktiengesellschaft die Gesamtheit der Aktio-
näre mit ihrem Kapital, während auf der anderen Seite die Arbeits-
        <pb n="19" />
        ﻿— 16

aktien stehen, die die Arbeit repräsentieren und durch diese allein
aber voll fundiert sind. Es läßt sich also die Teilhaberschaft
des arbeitenden Menschen organisch in jede Betriebs-
form einfügen.

Die praktische Ausführung dieses sozialindividualistischen
Wirtschaftssystems stellt sich so, daß jeder Arbeiter, der seine
Arbeitskraft einem Betriebe zur Verfügung stellt, von diesem eine
Arbeitsaktie ausgehändigt erhält, die jederzeit den Wert der bis
dahin in den Betrieb für das laufende Geschäftsjahr eingelegten
Arbeit enthält. Praktisch wird bei jeder Lohnauszahlung der ver-
diente und ausgezahlte Lohn als Beteiligungswert auf der Arbeits-
aktie notiert. Am Schlüsse des Geschäftsjahres hat die Arbeits-
aktie ihren normalen Wert erreicht, mit dem sie am Betriebe
beteiligt ist in genau gleicher Weise wie jede gleich hohe Kapital-
aktie und ihr auch — bis auf die Verzinsung der Kapitalaktie in
landesüblicher Höhe — sonst ebenfalls alle Rechte des einen gleichen
Anteil vertretenden Aktionärs zustehen. Das ist die praktische Aus-
führung des Sozialindividualismus, die in dem Augenblicke zwingende
Notwendigkeit wird, in dem die Arbeit als Werteinlage anerkannt
und ihr das gleiche Recht mit dem Kapital eingeräumt wird, in
dem also auch in der Wirtschaft das demokratische Prinzip
durchgeführt wird.

Die Kapitalisierung der Arbeit.

Die Kapitalisierung der Arbeit bedeutet die Anerkennung der
in der Volkswirtschaft geleisteten Arbeit als ein dem Kapital
gleichwertiger und infolgedessen auch gleichberechtigter
Wert. Das verändert natürlich mit einem Schlage die ganze volks-
wirtschaftliche Struktur, wie sie sich in Deutschland entwickelt
hatte. Lohn oder Gehalt müssen natürlich als Existenzgrundlagen
des arbeitenden Menschen erhalten bleiben, aber gleichzeitig werden
sie auch Wertmesser für die Arbeit. Die Kapitalisierung der Arbeit
kann nicht etwa schematisch vorgenommen werden. Ihr kann
nicht der Wert zugrunde gelegt werden, den die Vorbereitung für
Berufstätigkeit verbraucht, sondern sie muß je nach der Leistung
abgestuft sein, und möglichst genau dem wirtschaftlichen Wert
der Arbeit entsprechen. Es ist zunächst ein rein theoretischer
Begriff und wird nur praktisch in einem Beteiligungssystem der
Arbeit an der Organisation und der Verteilung des Ertrages im
        <pb n="20" />
        ﻿17

volkswirtschaftlichen Betriebe. Die Beteiligung des Arbeitswertes
ist aber von außerordentlichem Einfluß auf die hervorgebrachten
Leistungen, zumal die normale Bezahlung unter den gegenwärtigen
wirtschaftlichen Verhältnissen in Deutschland kaum noch mehr
als ein Existenzminimum bedeutet und als Ansporn zur Leistung
viel verloren hat. Mit der kapitalisierten Arbeit tritt in die Wirt-
schaft ein neuer Wert hinzu, dessen Funktionen bisher nur in
gewissermaßen passiver Richtung gewertet wurden. Es gilt, alle
Mitwirkenden in der deutschen Wirtschaft zu Unternehmern mit
dem Einsatz ihres Besitzes zu machen. Sowohl Kapital wie Arbeit
haben in der Volkswirtschaft nur dann einen berechtigten Wert,
wenn sie im Dienste des Ganzen nutzbar gemacht werden. Dahin-
gehend ist m. E. auch einzig die verfassungsmäßig festgelegte
Pflicht zur Arbeit aufzufassen. Aber nichts ist im menschlichen
Leben eine so starke Triebkraft wie das eigene Interesse und die
eigene bestmögliche Existenz. Es kommt deshalb in erster Linie
darauf an, das eigene Interesse jedes Einzelnen in gleiche Richtung
mit dem Gesamtinteresse der Volkswirtschaft zu bringen. Bei der
bisherigen Kampfstellung des Arbeitnehmers gegen den Arbeit-
geber war diese gleiche Richtung ausgeschlossen. Die Notwendig-
keit der Produktionserhöhung aber verlangt gebieterisch eine Nutz-
barmachung sämtlicher verfügbaren Kräfte, und diese wird durch
die Werteinsetzung der Arbeit in der Volkswirtschaft erreicht.

Die solchermaßen in die Wirtschaft eingegliederte Wertung der
Arbeitskraft ist nicht nur das elementare Gebot sozialer Gerech-
tigkeit und als solches von zwingender Notwendigkeit, sondern
ist auch, soweit ich sehen kann, das einzige Mittel, das eine
Produktionssteigerung ohne erhöhten Einsatz kapitalistischer
Mittel, die nicht zur Verfügung stehen, unbedingt und sicher ge-
währleistet. Beteiligung der Arbeitnehmer am Gewinn, denn
bisher handelte es sich in der Wirtschaft nur um eine solche, ist
am schärfsten immer gerade von Arbeitnehmerseite, namentlich
von den Gewerkschaften, bekämpft worden. Die Gründe, die diese
dagegen vorgebracht haben, sind außerordentlich interessant und
um so weniger in diesem Zusammenhänge zu übergehen, als po-
litisch wenigstens davon die Durchführungsmöglichkeit der neuen
Wirtschaft zu einem großen Teile abhängig ist. Die Gewerkschaften
haben bisher als Ursachen der angebotenen Gewinnbetei-
ligung folgende vier Motive angesehen:

1.	Menschen- bzw. Arbeiterfreundlichkeit;

2.	das Streben nach gerechter Verteilung des Arbeitsertrages;

Piechottka, Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit.	2
        <pb n="21" />
        ﻿18

3.	das Streben nach Steigerung der Arbeitsleistung;

4.	Scheu vor den Gewerkschaften.

Der erste Punkt ist für die Gewerkschaften von nebensächlicher
Bedeutung gewesen und ein Arbeiterstandpunkt, der nicht „an
den Edelmut der Arbeitgeber appellieren“, sondern nur sein Recht
fordern will, ist bis zu einem gewissen Grade zu verstehen, wenn
ich ihnen auch darin entgegentreten muß, daß eine gesunde und
gerechte Einsicht der Unternehmer ihnen ein erstrebenswertes
Ziel sein müßte. Ich halte es nicht nur für wertvoller in der Volks-
wirtschaft, wenn beiderseitige Einsicht lieber den Weg der Ver-
ständigung zu wählen bestrebt ist, als wenn man von vornherein
mit der Macht im Kampfe protzt. Das Klassenkampfprinzip, auf
das sich die Gewerkschaften eingeschworen hatten, ist in der
Praxis auch erfreulicherweise immer mehr in den Hintergrund
getreten und gerade die verständigungsbereite Einsicht der Ge-
werkschaften hat zum größten Teil ihre Erfolge gezeitigt und
ihre Macht verstärkt. Aber es kommt hier auch gar nicht auf Edel-
mut an, sondern auf soziale Gerechtigkeit, die den Gewerk-
schaften doch immer ein hehres Ziel gewesen ist.

Wichtiger erscheint mir die Begründung, mit denen die Gewerk-
schaften (laut Korrespondenzblatt des Allgemeinen Deutschen
Gewerkschaftsbundes, 30. Jahrgang, Nr. 9) den zweiten Punkt
abtun zu können glauben. Sie erklären, daß sie ihre Lohnfor-
derungen nicht als moralische Potenz geltend machen, da
sich „heute die Wissenschaft darüber einig sei, daß es unmöglich
ist, den wahren Anteil des Arbeiters an den von ihm erzeugten
Arbeitsprodukt auch nur annähernd festzustellen“. Ich würde
es für unmoralisch halten, weil man Wahrheit und vollkommene
Gerechtigkeit nicht zu erreichen glaubt, das Streben nach diesen
Idealen aufzugeben, und um einen moralischen Vorwurf gegen die
Gewerkschaften vermeiden zu können, glaube ich mir ihre ab-
lehnende Begründung mehr aus einer flüchtigen Leichtfertigkeit
mit Redensarten und einer gewissen rechts- und machtpolitischen
Wichtigtuerei erklären zu sollen. Denn einzig und allein als mo-
ralische Potenz sind Lohnforderungen und Lohnmehrforderungen
berechtigt und unbesiegbar stark werden sie erst aus dem Streben
heraus, eine möglichst gerechte Wertung der Produktions werte
des Kapitals und der Arbeit durchzuführen. Tatsächlich stützen
sich ja auch die Gewerkschaften bei ihren Lohnforderungen stets
auf dieses moralische Recht und beweisen sich als praktisch außer-
ordentlich moralisch, wenn sie auch in der Theorie das Prinzip
        <pb n="22" />
        ﻿19

bestreiten wollen. Der Grundsatz des möglichst gerechten Aus-
gleichs in der Teilung des Ertrages nach Maßgabe des Wertein-
satzes ist einzig und allein nicht nur faktisch das treibende Motiv
in der Arbeitnehmerpsyche, sondern auch der Weg des Fortschritts,
der doch allein einer Entwicklung Berechtigung gibt und gerade
dann, wenn die Gewerkschaften glauben, nicht die Gleichberech-
tigung von Kapital und Arbeit erstreben zu sollen, sondern der
Arbeit erhöhte Berechtigung zuerkennen zu müssen, gerade dann
kann die Basis des Rechts allein die gerechte Verteilung
des Ertrages nach Maßgabe des Werteinsatzes sein. Jedes Stre-
ben nach dem Gute eines anderen oder nach dem Ertrage dessen
ist a priori als unmoralisch zu verwerfen und eine wirtschaftliche
Bewegung auf solcher Grundlage verdient die Gegnerschaft aller
rechtlich Denkenden in der Unternehmer- wie in der Arbeiter-
schaft. Es ist erfreulich, festzustellen, daß auch hier Theorie und
Praxis der Gewerkschaften verschieden sind und die Praxis ist
doch das Wertvollere.

Den vierten Punkt möchte ich vorweg behandeln, weil in dem
dritten der Kernpunkt des Problems liegt, auf das ich mit diesen
Ausführungen hinauskommen wollte. Dabei kann ich mich un-
eingeschränkt auf den Standpunkt der Gewerkschaften stellen,
daß diese Scheu als Motiv zur Arbeiterzersplitterung kein
Fundament zur Gewinnbeteiligung bilden darf, sowie daß
die Gewerkschaften heute zu fest stehen, als daß auch nur die Mög-
lichkeit der Lockerung ihres Gefüges oder überhaupt eines Ein-
flusses durch derartige Absichten bestände. Aber auch die dies-
bezüglichen Absichten von Unternehmern sind nicht durchaus
und unter allen Umständen als unmoralisch zu verdammen, denn
erstens müßten gerade die Gewerkschaften als Kampforganisation
auch ihren Gegnern die Inanspruchnahme von Kampfmitteln zu-
billigen, zweitens aber war das Bestreben von Unternehmern, ihren
Betrieb vom gewerkschaftlichen Einfluß freizuhalten, wenigstens
in der Mehrzahl der Fälle von patriarchalischen Gesichtspunkten
aus diktiert aus dem Bestreben im guten Glauben heraus, für ihre
Arbeiter als Familie für sich besser sorgen zu können als für fremde,
einer bewußt und gewollt gegnerischen Organisation angehörige
Arbeiter. Letzten Endes sind auch die gewerkschaftlichen Mittel
nicht immer ein Segen für das Allgemeinwohl, dem sich Unter-
nehmer wie Arbeiter unter allen Umständen gerechterweise unter-
ordnen müssen und das als Prinzip auch von allen Seiten anerkannt
und gestützt wird.

2*
        <pb n="23" />
        ﻿20

Die Produktionssteigerung als Triebfeder der Ge-
winnbeteiligung — noch mehr als Folge einer gerechten, all-
gemeinen Beteiligung — hat nicht nur für den Unternehmer und
für den Arbeiter außerordentliche Bedeutung, sondern noch viel
mehr für die Volkswirtschaft. Meine Meinung ist, daß unter den
gegenwärtigen Wirtschaftsverhältnissen auf gar kein Mittel
verzichtet werden kann, das in irgendeiner Weise die Pro-
duktion günstig beeinflussen kann. Ist die Beteiligung aber
ein Mittel zur Produktionserhöhung und ist sie in logischer Folge
dessen eine Möglichkeit zum Wiederaufbau, so wäre es ein nicht
zu verantwortendes Verbrechen gegen das Volk, wenn man sie ab-
lehnen oder auch nur verzögern wollte. Darum erscheint mir auch
die Durchführung der sozialindividualistischen Wirtschaftsform in
der Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit mit der Areits-
aktie so zwingend zu sein, daß sie unbedingt und mit menschen-
möglichster Beschleunigung in der deutschen Volkswirtschaft er-
folgen muß.

Die Gewerkschaften geben zu, daß sich eine Steigerung der
Arbeitsleistung, mithin also eine Steigerung der Produktion
schon bei den primitivsten Systemen der Gewinnbeteiligung heraus-
gestellt hat. Diese Feststellung ist das denkbar stärkste Argument
für die Berechtigung und Notwendigkeit meiner Bestrebungen.
Denn wieviel mehr an Produktionssteigerung muß bei einem so
umfangreichen und allgemeinen Prozeß der Beteiligung durch
die Arbeitsaktie sich ergeben, als bei geringer und ausschließ-
licher Gewinnbeteiligung. Ich fuße auf dieser Erfahrungstatsache,
die durchschlagender als Beweis ist als alle erdenklichen
theoretischen Begründungen.

Läßt sich bei dieser Sachlage und angesichts der Not des deut-
schen Volkes noch das Argument dagegen rechtfertigen, daß dem
Arbeiter aus der Beteiligung am Ertrage nicht in dem gleichen
Maße ein Profit herausspringt, wie er dem Unternehmer erwächst 1
Ich muß hier den Ausgleich vorwegnehmen, den die in einem spä-
teren Kapitel behandelte Reichssteueraktie schafft, die beim
Kapitel sowohl direkt die Substanz, den gemeinen Wert, als auch
den Ertrag erfaßt, bei der Arbeit naturgemäß nur den Ertrag er-
fassen kann. Auf diese Weise kommen die von den Arbeitern be-
kämpften Extraprofite der Unternehmer der Allgemeinheit zu
gute und dagegen dürfte wohl auch der Arbeiter keinen begrün-
deten Einwand erheben dürfen. Aber selbst wenn der Unternehmer
einen größeren Ertrag aus der Beteiligung der Arbeiter für sich
        <pb n="24" />
        ﻿21

haben sollte, so ist es doch wiederum Erfahrungstatsache, daß der
Unternehmer seine Profite wieder in der Volkswirtschaft zu neuen
Produktionsmöglichkeiten anzulegen pflegt, woraus für die All-
gemeinheit nur ein Nutzen entsteht und nebenbei hat er als Ri-
sikoträger doch auch eine innere Berechtigung auf Profite. (Auf
die Frage der Tragung des Risikos kann ich erst in anderem Zu-
sammenhänge an anderer Stelle eingehen.) Was berechtigt den
Arbeiter, von sich aus Einwendungen gegen eine Wirtschaftsform
zu erheben, bei der er einen größeren Ertrag seiner Arbeit und damit
bessere Lebensbedingungen erhält, dem deutschen Volke aber
sich ein Weg zur Rettung bietet, wenn auch der Unternehmer
dabei profitiert. Gilt denn soziale Gerechtigkeit nur für die eine
schaffende Kraft der Wirtschaft, nur soweit das egoistische Ar-
beiterinteresse geht. Es ist nicht wahr, daß eine Beteiligung eine
Ausbeutung zur Folge haben muß und ich bin durchaus und unter
allen Umständen gegen eine Ausbeutung irgend welcher Art, aber
es geht nicht an, die Lasten, die aus dem Zusammenbruch des
deutschen Volkes erwachsen, einzig einem einzigen der beiden
Wirtschaftsglieder aufzuzwingen. So weitgehend das Kapital und
die Unternehmung zu den allgemeinen deutschen Verpflichtungen
herangezogen werden muß, auch der Arbeiter zu seinem Teile und
gemäß seinen Fähigkeiten muß zu dem großen Ziele des Wieder-
aufbaues mit eingespannt werden und die Mitwirkung an einer
Produktionserhöhung kann in keinem Falle, selbst wenn sie
zu einer Mehrbelastung führt, als Ausbeutung bezeichnet werden.
Auch der Arbeiter hat sein Vaterland, von dem er nicht
nur Rechte zu beanspruchen hat, sondern dem er auch heilige
Pflichten zu erfüllen hat und — erfüllt. Auch das Vaterland des
deutschen Arbeiters ist nicht die Welt, nicht die sounsovielste
Internationale, sondern Deutschland. Wer das nicht anerkennen
will, an dem verliert Deutschland wirklich nichts, wenn er sein
Bündel packt und auszieht, sich ein neues Vaterland zu suchen;
er wird dem neuen ebensowenig die Treue halten wie dem alten,
dem er immerhin seine Existenz als arbeitender Mensch verdankt.
Was ich vom deutschen Arbeiter verlange, ist, daß er mithilft, sein
Vaterland so wohnlich und angenehm zu machen, daß er darauf
stolz sein kann, wobei ich natürlich nichts gegen das Streben nach
einer internationalen Solidarität unternehmen will, die auch mir
wertvoll erscheint, deren Organisation mir aber in der Richtung
gemeinsamer Aufbauarbeit in der Welt wünschenswert er-
scheint, nicht aber in einen horizontalem Klassenkampfzusammen-
        <pb n="25" />
        ﻿22

Schluß, der ebenso schädlich ist wie eine vertikale nationale Kampf-
gliederung der Völker gegeneinander. Schließlidh muß auch der
arbeitende Mensch eine soziale und wirtschaftliche Hebung an
sich begrüßen ohne, die Notwendigkeit des Vergleichs sozialen
Fortschritts anderer Schichten. Meiner Meinung nach ist der
höchstmöglichste soziale Fortschritt aller, und ich fasse das be-
wußt als Individuen, das Ziel und zwar das letzte Ziel jedes Men-
schen, und die Gleichheit im höchstmöglichen Fortschritt
aller erstrebe ich.

Darauf, nach allen den gemachten Erfahrungen noch speziell
auf die Beweisführung der Produktionssteigerung durch die Be-
teiligung einzugehen, muß ich mir versagen, denn ich bilde mir
nicht ein, daß meine Argumente wertvoller sein könnten als die
Erfahrungen, die bewiesen haben, und wer dadurch nicht über-
zeugt werden kann, wird sich auch hier nicht überzeugen lassen.
Nur auf eins möchte ich hinweisen, zumal ich mir bewußt bin, daß
ich auf Unternehmerseite wie bei den Arbeitern in gleicher Weise
starke Gegner habe wie Freunde, die ich doch in der Überzahl
glaube, welche außerordentlichen Ersparnisse schon durch sorg-
fältigeres Umgehen mit dem Arbeitsmaterial für die Wirtschaft
und ihre Erträge fruchtbar gemacht werden, wenn jeder Ange-
stellte ebenso wie der Eigentümer damit wie mit seinem Eigenen
umgeht. Das wird jeder ermessen, der in den Betrieben das heu-
tige Wirtschaften kennt. Das Miteigentum an dem ganzen Kom-
plex des Betriebes im neuen erweiterten Sinne ist allein ein wirk-
sames Mittel auch gegen die heutige Verschwendung mit dem
Besitz anderer.

Das System der Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit
hat folgende Grundlagen:

Als Werteinlagen: 1. das Kapital. 2. die Arbeitskraft des
Unternehmers und 3. die Arbeitskraft der Arbeiter und Angestellten.

Als Existenzgrundlage der Einlagen ergibt sich für das
Kapital eine feste Verzinsung in landesüblicher Höhe, für jede
eingelegte Arbeit des Unternehmers sowohl wie des Arbeiters und
Angestellten Lohn oder Gehalt.

Als Gewinn: Der nach Abzug aller Betriebskosten und der
Existenzgrundlagen der Einlagen verbleibende Reingewinn des Be-
triebes wird auf Kapital und Arbeit entsprechend ihrem kapita-
listischen oder Arbeitsaktienwerte gleichmäßig verteilt.
        <pb n="26" />
        ﻿23

Die Arbeitsaktie.

Ich komme damit zur Arbeitsaktie, der greifbaren Ausdrucks-
form der neuen Wirtschaft und dem Symbol des anerkannten
Arbeitswertes. Die Arbeitsaktie hat nichts zu tun mit den teil-
weise in der Wirtschaft vorkommenden Arbeiter- oder Kleinaktien,
die am stärksten von Dr. Hugenberg befürwortet werden. Die
Arbeitsaktie hat keine kapitalistische Grundlage, sie wird fundiert
durch die Arbeit selbst und deren Wert und steht und fällt mit
der Leistung. Die Arbeitsaktie ist der Beteiligungsschein des
arbeitenden Menschen am Mitbesitz des Betriebes, der sich aus
Kapital und Arbeit zusammensetzt, sie ist der Berechtigungs-
schein für Mitverantwortlichkeit, aber auch für Mit-
anteil am Ertrage. Jeder Arbeitnehmer in dem Betriebe erhält
eine Arbeitsaktie, die auf den normalen Lohn- oder Gehaltsbetrag
eines Jahres lautet und deren Höhe in jedem Augenblick der bis-
her in den Betrieb eingelegten Arbeit entspricht. Jeder Entgelt,
der für Arbeitsleistung dem arbeitenden Menschen gezahlt wird,
wird auf Arbeitsaktie verbucht, so daß am Schlüsse des Betriebs-
jahres, als das am besten das Kalenderjahr zu nehmen ist, die
Arbeitsaktie den Wert der in dem Jahre geleisteten Arbeit repräsen-
tiert. Schuldlos entgangener Arbeitsverdienst, und das wäre nur
infolge von Krankheit, könnte in gewissen Grenzen, die höchstens
6 Wochen betragen dürfte, auf die Arbeitsaktie wie normal aus-
gezahlter Lohn verbucht werden. Dagegen dürfte in keinem Fall
der Lohnausfall infolge von Streik oder sonstiger Nicht- oder
Minderarbeit bei der Arbeitsaktie irgendwie berücksichtigt werden.
Abgesehen von dem Kapitalzins, der der kapitalistischen Aktie
die notwendige Existenzgrundlage sichert, ist die Arbeitsaktie der
kapitalistischen vollkommen gleichberechtigt. Das gilt nicht nur
für die Verteilung des Reinertrages, sondern auch für die sonstigen
Rechte, die bisher die kapitalistische Aktie oder der ihre Rechte
vertretende Unternehmer für sich allein beanspruchte. Das gilt in
erster Linie für die Mitwirkung und Mitbestimmung im Pro-
duktionsprozeß, die durch das Betriebsrätegesetz unorganisch
und ohne Interessengemeinschaft zwischen Unternehmer und Ar-
beiter in der Volkswirtschaft übertragen sind.

Die Gewinnbeteiligung der Arbeitsaktie darf in materieller
Hinsicht nicht überschätzt werden. Es werden namentlich zu An-
fang nur kleine Beträge für den Einzelnen herauskommen. Aber
auch die Auflösung großer Summen auf kleine Beträge bildet volks-
        <pb n="27" />
        ﻿wirtschaftlich nicht die Gefahr, die von den Kapitalisten, die ja
außer der Dividende vorher schon eine feste Verzinsung ihres
Kapitals erhalten, an die Wand gemalt wird. Die ideellen Wirkungen
der Arbeitsaktie aber sind gar nicht zu überschätzen, erzeugt sie doch
die Interessengemeinschaft zwischen Unternehmertum und Arbeiter-
schaft, da auch der Arbeiter ein eigenes Interesse an der Ertrags-
fähigkeit seines Betriebes erhält. Hat aber der Arbeiter seinen
unmittelbaren Ertrag aus dem gewinnbringenden Betriebe und hat
er einen um so größeren Ertrag, je lohnender der Betrieb arbeitet,
dann wird auch sein Mitbestimmungsrecht nicht mehr ein
Kampfmittel gegen den Unternehmer und gegen den Be-
trieb, sondern dann ist der Vorteil des einen auch der Vorteil des
anderen, und dann führt das Mitbestimmungsrecht zur wirklichen
und tatsächlichen Mitarbeit am Unternehmen und dadurch zur
Erhöhung des Gesamtertrages, so daß der Unternehmer materiell
die Neuordnung der Dinge zumindest nicht als Verlust bemerken
dürfte. Der Arbeiter wird gewissermaßen zum Sozius des Unter-
nehmers, mit dem er im beiderseitigen Interesse an einem Strange
zu ziehen hat. Hierdurch, aber hierdurch allein wird eine gesunde
Basis auch für mehr und intensivere Arbeit im Betriebe geschaffen,
die zur Erfüllung der großen Aufgaben in der deutschen Volks-
wirtschaft im kommenden Zeitalter notwendig ist. Hieraus resul-
tiert dann weiter, daß, je mehr der Ertrag für den Arbeiter steigt,
auch der Ertrag des Kapitals steigen muß, so daß nach aller mensch-
lichen Berechnung das Kapital unter dem System des Wirtschafts-
friedens nicht nur keine Einbuße erleidet, sondern auch aus der
größeren Ertragfähigkeit der Unternehmen einen eigenen größeren
Nutzen zieht, ohne daß dabei der Arbeiter irgendwie für fremde
kapitalistische Interessen ausgebeutet wird.

Es ist an dieser Stelle notwendig, auf meinen Gesetzesvorschlag
zurückzukommen, den ich in „Der Arbeit gleiches Recht“ im Jahre
1919 gemacht habe und den am 11. März 1920 die Nationalver-
sammlung auf Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses der
Regierung überwiesen hat. Dieser Gesetzesvorschlag enthält
folgende Bestimmungen:

Gesetz über die Arbeitsaktie.

§ 1. Jede Arbeit in einem Betrieb gilt als eine dem
eingelegten Kapital gleichberechtigte Werteinlage in den Be-
trieb.

§ 2. Der eingelegte Wert, der ein dem Kapital gleiches
        <pb n="28" />
        ﻿25

Gewinnbeteiligungsrecht hat, beziffert sich für jedes Jahr in
dem Jahresverdienst des arbeitenden Menschen.

§ 3. Lohn oder Gehalt gelten als Existenzgrundlage der
kapitalisierten Arbeitskraft, sowie eine solche in Form
einer festen Verzinsung in landesüblicher Höhe auch dem
Kapital zusteht. Die Arbeit des Unternehmers gilt ebenso
wie jede andere im Betriebe geleistete Arbeit als Wertein-
lage in den Betrieb.

§ 4. Als auf Kapital und Arbeit nach Maßgabe ihres
Wertes gleichmäßig zu verteilender Betriebsgewinn gilt der
über Verzinsung des Kapitals sowie über alle Betriebskosten
hinausgehende Reinertrag. Rücklagen gehören zu den Be-
triebskosten.

§ 5. Jeder Arbeitnehmer erhält für jedes Geschäftsjahr
eine Arbeitsaktie, deren Beteiligungswert dem Wert der tat-
sächlich eingelegten Arbeit, also der hierfür erhaltenen Be-
züge, entspricht. Lohnausfall bis zu 6 Wochen wird bei
Krankheit auf die Arbeitsaktie wie normal ausgezahlter Lohn
verbucht.

§ 6'. Die Arbeitsaktie hat bis auf die feste Verzinsung
die gleichen Rechte mit der kapitalistischen, insbesondere
der Mitbestimmung im Betriebe.

§ 7. Der Betriebsgewinn wird am Jahresschluß auf
Kapital- und Arbeitsaktien gleichmäßig verteilt.

§ 8. Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Es sei noch besonders hervorgehoben, daß vor der Verteilung
des Reingewinns auch die normale Verzinsung des Kapitals
sowie die notwendigen Rücklagen abgezogen werden, was der
kapitalistischen Einlage gleichfalls die notwendige Existenzgrund-
lage gibt, die dem arbeitenden Menschen Lohn oder Gehalt sichert,
und daß auch der Arbeit des Unternehmers genau die gleichen
Rechte zustehen, wie der Arbeit eines Angestellten, daß also auch
er für seine Arbeit zunächst ein Gehalt in Anrechnung zu bringen
hat und am Betriebsüberschuß mit seiner Arbeitseinlage genau so
teilnimmt wie jeder andere arbeitende Mensch. Dieses ist not-
wendig, um auch beim Unternehmer seine bisher der deutschen
Wirtschaftsentwicklung so außerordentlich wertvollen individu-
ellen Kräfte und ihren Einsatz in der Wirtschaft unbeeinträchtigt
zu erhalten. Das System der Gleichberechtigung von Kapital und
Arbeit hat aber den Vorzug, daß die individuelle Triebkraft
auch dort für die Volkswirtschaft ausgenutzt wird, wo sie bis-
        <pb n="29" />
        ﻿26

her brach lag, und das war der Fall bei dem überwiegenden
Teile der deutschen Arbeitnehmer. Diese individuelle Triebkraft
als volkswirtschaftliche Energie einzusetzen, ist der Fortschritt in
der neuen Wirtschaft, dem die Fähigkeit zu gesteigerter Leistung
entspringen soll. Es wäre ein wirtschaftlich ungesundes System,
dem arbeitenden Menschen erhöhte Pflichten zuzuweisen, ohne
daß man ihm die diesen Pflichten entsprechenden Rechte zugesteht.
Die notwendige Erhöhung der Leistungen schafft erhöhte Pflichten,
und deshalb ist es ein Grundgebot der Gerechtigkeit, diese
erhöhten Pflichten auch mit erhöhten Rechten zu verbinden. Die
Steigerung der Arbeitsfreudigkeit kann aber nur Hand in
Hand gehen mit der Erhöhung der sozialen Stellung des
arbeitenden Menschen. Sie wird dadurch erreicht, daß der Klassen-
unterschied, der bisher zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
bestanden hat, zu existieren' aufhört und an seine Stelle eine voll-
kommene Gleichstellung tritt. Die dem Arbeitswerte ent-
sprechenden Rechte sind: Mitbesitz, Mitverwaltung und
Mitnutznießung des Betriebes, sie finden in der Arbeits-
aktie ihren Ausdruck.

Eine Teilhaberschaft des arbeitenden Menschen entspringt
daraus, daß seine Arbeit als Einlage in den Betrieb gewertet wird.
Es finden sich mithin Kapital und Arbeit nicht wie bisher im
Dienstvertrage zusammen, sondern auf der Grundlage eines Ge-
nossenschaftsvertrages. Dem Mitbesitz entspricht die Mitver-
waltung, zu der der arbeitende Mensch bereits durch das Betriebs-
rätegesetz das Recht erhalten hat. Der Arbeiter wird sich mithin
künftig nicht mehr allein als das Objekt im Betriebe fühlen können,
wodurch der soziale Gegensatz mit absoluter Sicherheit überbrückt
wird. Daß er als Miteigentümer und Mitunternehmer auch die
Mitnutznießung hat und haben muß, ist eine aus dem anderen
resultierende Selbstverständlichkeit. Jedem das Seine und
alles dem Ganzen, das ist und kann allein das Losungswort
der neuen fortschrittlichen Wirtschaft sein.

Aus dem Dienstverhältnis wird ein Sozietätsverhältnis,
und als solches fasse ich die Gleichberechtigung von Kapital und
Arbeit auf. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer gleicht mithin dem Verhältnis, wie es etwa zwischen
dem Unternehmer und einem tätigen Teilhaber besteht.

Auf diesem Wege erhält die deutsche Wirtschaft einen rein
individualistischen Charakter. Das individuelle Prinzip war bisher
nur auf die Oberschichten beschränkt, und hat sich dort in einer
        <pb n="30" />
        ﻿27

ganz hervorragenden Steigerung der Leistungsfähigkeit ausgewirkt.
Es würde deshalb in keiner Weise gerechtfertigt sein, die bisherige
Entwicklung umzukehren und den Individualismus, wo er Werte
schafft, durch einen Sozialismus oder Solidarismus zu ersetzen,
weil dadurch gerade die Triebkraft der hochentwickelten Wirt-
schaftsfaktoren ausgeschaltet wird. Weil die sozialistischen Lö-
sungen darauf hinausgehen, sind sie gescheitert, da man letzten
Endes doch einsehen mußte, daß ohne die Ausnutzung der indivi-
duellen Triebkräfte der Unternehmer in der Volkswirtschaft keine
Entwicklung möglich ist. Dadurch aber, daß die ganze Wirtschaft
auf das einheitliche individualistische Prinzip eingestellt wird, ent-
stehen außerordentliche Entwicklungsmöglichkeiten für jeden ein-
zelnen in der Wirtschaft tätigen Menschen, und damit ist eine
überreiche Quelle neuer Energien erschlossen, die sich produktiv
im allgemeinen Interesse entfalten können. Wegen dieser imma-
nenten Kräfte wird sich der Sozialindividualismus durch seine
gesunden Grundlagen gegen alle Widerstände mit Naturgewalt
durchsetzen, selbst wenn die Widerstände noch weiter wie bisher
durch den politischen Kampf gesteigert werden sollten. Die Aus-
wirkung des soziahndividualistischen Systems beseitigt auch die
Gefahren, die im bisherigen System gegenseitigen Kampfes, die
Trustentwicklung, in sich birgt. Denn den Trusten und Kon-
zernen stehen die entsprechend zusammengefaßten Energien
der Arbeitsaktien gegenüber und halten ihnen die Wage. Es
wird ganz gleichgültig, wie weit und bis zu welcher Höhe sich das
Kapital zusammenschließt, weil in der gleichen Weise sich auch
die Macht der Arbeitsaktien akkumuliert. Die Arbeit wird da-
durch gegenüber jedem Kapital in gleich günstiger Lage
bleiben, da die Zusammenfassung der kapitalistischen Energien
auch die entsprechende Zusammenfassung der sozialen Energien
bedingt. Dieses Gleichgewicht der Kräfte stellt einen wertvollen
Friedensfaktor dar, und unsere Wirtschaft braucht Frieden.

Wenn von Arbeitnehmerseite gegen die Beteiligung eingewendet
wird, daß eine Beteiligung dem notwendigen Ausgleich der Löhne
mit den veränderlichen wirtschaftlichen Existenzbedingungen
hemmend entgegenstände, ein Einwand, der zweifellos auch gegen
die Arbeitsaktie gemacht werden dürfte, so ist dem entgegenzu-
halten, daß das Beteiligungssystem durch die Arbeitsaktie keines-
wegs davon berührt wird. Die Entlohnung muß sich in jedem
Falle nach dem Werte des Geldes richten, sie steigt (aller-
dings nur zahlenmäßig) bei geringerem Geldwert, da der Arbeits-
        <pb n="31" />
        ﻿28

wert unverändert bleibt, sie fällt mit steigendem Geldwert. Diese
Regulierung bleibt nach wie vor den Kräften überlassen, die sie
bisher durchgeführt haben. Daran ändert sich nichts. Nützlich
ist nur, daß der arbeitende Mensch einen besseren Einblick in den
Betrieb und seine Tragfähigkeit für Lohnerhöhungen erhält, ein
Umstand, der ohne Frage dazu beitragen wird, daß sich über-
triebene Lohnforderungen von vornherein auf das mögliche Maß
reduzieren, wodurch der deutschen Wirtschaft unnötige Kämpfe
erspart bleiben würden. Nur in einem Punkte geht Lohnhöhe und
Beteiligungswert Hand in Hand, und das ist, daß der Beteiligungs
wert automatisch der Lohnhöhe gleicht, da beide dem Wert der
in den Betrieb eingelegten Arbeit gleichen müssen. Die gegen-
wärtigen Lohnerhöhungen sind zudem nicht absolut, sondern regu-
lieren nur die Existenzgrundlage der Arbeit gemäß dem schwan-
kenden Wert der Mark. Widerstand aus diesem Grunde ist also
nicht stichhaltig.

Der Arbeiter als Mitunternehmer.

Der Arbeiter als Mitunternehmer ist eine neue Erscheinung.
Die im Betriebsrätegesetz versuchte Lösung ist der Anfang, als
ein vorbereitendes Stadium aber immerhin wertvoll. Sie bedeutet,
wenn auch nur als Zwischenstufe, eine Wendung zur individua-
listischen Wirtschaft. Die Schwierigkeiten der Durchführung und
die Gefahren der Wirkung des Betriebsrätegesetzes ergeben sich aus
der Verquickung zweier Systeme, des kapitalistisch-sozialistischen
und individualistischen, das jedes für sich wirkungsfähig ist, deren
Verschmelzung aber beide gegeneinander hemmt. Ein Arbeiter,
der mehr der gegnerische Kontrolleur des Unternehmers ist und
naturgemäß bei der gegenwärtigen sozialen Ordnung darüber
wachen muß, daß die Unternehmerprofite für die Arbeiterlöhne
ausgeschlachtet werden, ist nicht der produktive Exponent der
Wirtschaft, den die Zusammenv/irkung aller am Betrieb beteiligten
Arbeiter in ihrem eigenen Mitunternehmerinteresse darstellt. Die
Wünsche der Arbeiterschaft für einen sozialen Fortschritt waren
so zwingend, daß etwas geschehen mußte, was dem Arbeiter seine
gehobene Stellung zum Ausdruck brachte, aber es geschah unter
dem Druck der Straße etwas Halbes. Der Zweck war, den Arbeiter
von der Furcht zu befreien, daß er für kapitalistische Interessen
ausgebeutet werden könnte, und ihm diese Sicherheit durch eigene
        <pb n="32" />
        ﻿29

Kontrolle zur Gewißheit zu machen. Indessen ist auch dieser
Zweck nicht erreicht, noch immer wird die sozialistische Agitation
von diesem Schlagwort beherrscht und die soziale Kontrolle in
den Betrieben ist gerade die Basis des sozialen Kampfes auf dieser
Grundlage geworden.

Aber selbst wenn man von diesen unerwünschten Neben-
wirkungen des Betriebsrätegesetzes absieht, ist mit ihm die poli-
tische Gleichberechtigung des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber
wirtschaftlich noch nicht erreicht. Das Gesetz nimmt dem Unter-
nehmer die alleinige freie Verfügung über seinen Betrieb, ohne
dem Arbeiter und Angestellten, der mitbestimmen soll, das gleiche
Interesse an Gedeih und Verderb des Betriebes zu geben, wie es
der Unternehmer wegen seiner natürlichen Verbindung mit dem
Betriebe hat. Das Bestimmungsrecht des Arbeitnehmers wird aber
entscheidend beeinflußt durch sein persönliches Arbeitnehmer-
interesse, das gegen den Unternehmer zu vertreten sein gutes un-
bestreitbares Recht ist, dem aber unbedingt das volkswirtschaft-
liche Interesse des Betriebes übergeordnet sein muß. In die Be-
triebe direkt werden alle Konflikte hineingetragen, die schon wegen
des großen Energieverbrauchs nur hemmend wirken können und
im Produktionsprozeß mit größerem Nutzen eingesetzt werden
könnten. In einer Zeit, in der auch nicht der kleinste Teil einer
aufbaufähigen Kraft im Interesse des Ganzen aus der Produktion
ausgeschaltet werden darf, bedeutet diese Dezentralisation der
Verhandlungen in jeden einzelnen Betrieb hinein zumindest eine
unverantwortliche Verschwendung. Ein Schaden des Betriebes
aber, der ganz organisch auf die Volkswirtschaft zurückwirkt, be-
dingt gleichzeitig eine Verringerung der Verbesserungsmöglich-
keiten in den Arbeits- und Lebensbedingungen des arbeitenden
Menschen und ist damit für beide Teile ein ungesunder Prozeß.

Der Arbeiter als Mitunternehmer muß in der Wirtschaft ein
fördernder Faktor sein. Durch ein Scheinrecht, das man dem
Arbeitnehmer gibt, kann man die notwendige Erweckung der In-
dividualproduktivität aller arbeitenden Menschen in der Volkswirt-
schaft nicht erreichen. Gerade hieraus aber soll die Kraft des Auf-
baues genommen werden, weil sie hier vorhanden ist und die Er-
schließung einer neuen Energiequelle bedeutet. Es kann
auch keine Rede davon sein, daß hierbei aus dem Arbeiter Lei-
stungen ausgepreßt werden sollen. Bisher ist in der deutschen
Volkswirtschaft diese die Leistungen erhöhende Arbeitsfreudigkeit
nicht ausgenutzt worden. Im patriarchalischen Verhältnis wirkte
        <pb n="33" />
        ﻿30

sie, aber in der gegenwärtigen Wirtschaft, zumal im Großbetrieb,
war sie eher lästig. Das kann allerdings nur so lange der Fall
sein, als Arbeiter und Unternehmer gegensätzliche Interessen ver-
folgen, und wird in dem Augenblicke zur Unterstützung und tat-
kräftigen Mitarbeit, in dem das gemeinsame Interesse
überwiegt. Die Arbeitsaktie in der Hand jedes einzelnen am
Produktionsprozeß mitwirkenden Menschen ist nicht nur ein Modus
der Gewinnbeteiligung, sondern eine elementare innere und
ideelle Umstellung der gesamten Wirtschaft. Es ist eine
allgemein anerkannte Wahrheit, daß man in der gegenwärtigen
Lage der deutschen Wirtschaft keine Experimente machen darf,
die Erschütterungen mit sich bringen können, oder deren Durch-
führung mit einem großen Kostenaufwand verknüpft ist. Die Ein-
führung der Arbeitsaktie indessen verursacht aber als nur ideelle
Umstellung in der Wirtschaft weder Kosten noch irgendwelche
sonstige Erschwerungen des Betriebes. Sie ist das Mittel, ganz
allgemein und nicht nur für ein Industriegebiet oder für einen
Berufszweig den politischen und Kulturfortschritt der Zeit in die
Wirtschaft zu übertragen, und man wird es auch nicht bestreiten
können, daß sie am besten geeignet ist, die Arbeits- und Ver-
antwortungsfreudigkeit jedes einzelnen schaffenden Menschen
zu erhöhen, deren Mangel gerade in der gegenwärtigen Zeit als
ein allgemeines nationales Unglück angesehen werden muß und im
Produktionsprozeß lähmend wirkt. Auch daraus ergibt sich,daß man
in der Arbeitsaktie ein Mittel in der Hand hat, ganz allgemein die
Produktion zu steigern und es wäre unverantwortlich, wenn man
in der Notlage des deutschen Volkes dieses Mittel nicht benutzen
würde, um die notwendige größere Produktivität der Wirtschaft
zu erreichen. In der hierdurch bedingten einträchtigen Zusammen-
arbeit von Unternehmer mit seinen Angestellten und Arbeitern ist
auch allein die Gewähr eines Wirtschaftsfriedens gegeben, um so
mehr, als der Streik als Kampfmittel kaum mehr in Betracht
kommt, weil der Arbeiter durch sein Mitunternehmertum ein
anderes Mittel, sogar ein wirksameres, in der Hand hat, um seine
besonderen Interessen nach den Möglichkeiten des Betriebes zu
fördern, seine auf Mitbesitz gegründete Mitbestimmung.

In der Arbeitsaktie liegt also ein Schlüssel zum all-
gemeinen wirtschaftlichen Aufbau. Sie verändert die histo-
rischen Grundlagen der Wirtschaft nicht, läßt dem Unternehmer
seinen Besitz und sein freies Schaffen, enthält kein Unrecht wie
die Sozialisierung, die dem Besitzenden den Ertrag seiner und der
        <pb n="34" />
        ﻿31

Arbeit seiner Väter enteignen will. Sie bedeutet nur eine Fort-
entwicklung in organisch aufsteigender Linie unter allgemeinem
Einsatz derjenigen Energien, die, erfahrungsgemäß wirkungsfähig,
die deutsche Industrie auf den hohen in aller Welt beneideten
Stand gebracht haben. Die Arbeitsaktie krönt die soziale Ent-
wicklung des arbeitenden Menschen, für die auch bisher Deutsch-
land in der Welt vorbildlich gewesen ist und ist die Anerkennung
des tatsächlichen Wertes der volkswirtschaftlichen Einlagen des
arbeitenden Menschen in jedem Betriebe, nicht mehr die Arbeit
als gekauftes Gut wertend, sondern als freie Interesseneinlage in
den Betrieb. Das ist eine vollkommene nach allen Seiten
gerechte Versöhnungsform, die für alle Glieder der Wirt-
schaft fördernd und gedeihlich wirken kann.

Ich muß noch auf einen Einwand eingehen, der mir sicher nicht
erspart bleiben wird, auf die Frage: Wer trägt das Risiko?
Ich weiß auch von vornherein, daß es von zahlreichen Unterneh-
mern als Unrecht empfunden werden wird, daß das kapitalisti-
sche Risiko einzig und allein auf dem kapitalistischen Mitbesitzer
des Betriebes ruhen muß, während der arbeitende Mitunternehmer
scheinbar keinen Anteil daran nimmt und nehmen darf. Ist denn
aber der Mensch, der dem Betriebe seine Arbeit als Werteinlage
zur Verfügung stellt, ganz von einem Risiko frei ? Liegt nicht
gerade in dem Verbrauch der Arbeitskraft, der mit Bestimmt-
heit zu einem gewissen Zeitpunkt eintritt, auch ein Risiko, ein
Nachteil gegenüber dem kapitalistischen Einsatz, der ohnehin auch
durch etwaige Krankheit des Aktieninhabers nicht berührt wird.
Ist nicht in vielen Berufen irgendeine Berufskrankheit, die
die Arbeitskraft beeinträchtigen kann, eine ganz normale Er-
scheinung, selbst wenn man von Betriebsunfällen ganz und gar
absieht? Ein jeder trägt das Risiko seiner Werteinlage
und unter diesem Gesichtspunkte muß der Unternehmer auch das
Risiko des Arbeitsaktieninhabers als Teilnahme am Risiko des aus
Kapital und Arbeit zusammengesetzten Betriebes anerkennen. Zu-
dem ist das Risiko in der gegenwärtigen Wirtschaft zumindest nicht
allgemein sehr hoch, man kann es im Gegenteil in der Regel als
gering bezeichnen, und bei wirklich mit starkem Risiko belasteten
Unternehmungen wird billigerweise auch kein Einwand dagegen
erhoben werden können, daß etwa der Unternehmer eine be-
sondere Risikoprämie für sich gleichfalls vor der Dividenden-
verteilung in Abzug bringen kann. Denn es ist nur gerecht und
unbedingt notwendig, daß auch zur Erprobung von industriellen
        <pb n="35" />
        ﻿32

oder sonstigen Neuerungen und Experimenten ein Anreiz für das
Kapital geschaffen wird, zu wagen. Die Risikoprämie kann in
einer über die landesübliche Höhe hinausgehenden festen Verzinsung
bestehen, auch andere Formen sind möglich und man braucht
dabei nicht gerade engherzig zu sein, wenn auch eine übertriebene
Inanspruchnahme einer Risikoprämie unbedingt abgelehnt werden
muß. Auf diese Risikoprämie und ihre Zubilligung hätte aber auch
bei der neuen Gliederung der Wirtschaft der Staat als Vertreter
der allgemeinen volkswirtschaftlichen Interessen einen maßgeben-
den Einfluß in der Steueraktie, über deren Einführungsmodus
ich im folgenden noch eingehend zu sprechen komme. Die normale
Verzinsung und Gewinnbeteiligung enthalten in der Regel genügend
Ausgleich für normales Risiko, da eine risikolose Hergabe des
Kapitals allein durch Verzinsung hinreichend ausgeglichen wäre,
und dieses Risiko ist ja auch in jedem Betriebe eine Grundlage
höchsten Verantwortungsgefühls, das erhalten bleiben muß im
Gesamtinteresse der Wirtschaft. Das Risiko des Arbeitsaktien-
inhabers ist außerdem auch in der Möglichkeit gegeben, daß er
bei der Gewinnverteilung leer ausgehen könnte, mithin nicht den
vollen Ertragswert seiner Arbeit erhalten könnte. Zur Vermeidung
des gegenseitigen unnötigen Risikos werden deshalb Unternehmer
und Arbeiter immer aufeinander angewiesen sein. Jedenfalls recht-
fertigt es sich nicht, dem arbeitenden Menschen jede Mittragung
des Risikos abzustreiten. Sein Risiko ist anderer Art, deshalb aber
nicht weniger ein Risiko am ganzen Komplex des Betriebes.

Ausführungsmöglichkeiten.

Der Meinungsaustausch, den mein in „Der Arbeit gleiches Recht“
gemachter Gesetzesvorschlag bei Industrie und Arbeitnehmern
hervorgerufen hat, bedeutet eine wesentliche Förderung meiner
Absichten. Geheimrat Deutsch hat sich in der „Deutschen
Industrie' mit mir auseinanderzusetzen versucht und dabei, wofür
ich ihm sehr dankbar bin, ein praktisches Beispiel an der Bilanz
der A. E. G. herangezogen. Es ist bedauerlich, daß Geheimrat
Deutsch den Rechenstift etwas flüchtig gehandhabt und übersehen
hat, daß ich dem Kapital vor der Gewinnverteilung die landes-
übliche Verzinsung garantiert wünsche. Nur auf diesem Rechen-
fehler basiert seine ablehnende Haltung, denn ganz mit Recht
kann die Industrie in einer 3%igen Dividende bei den Wirt-
        <pb n="36" />
        ﻿33

Schaftsbedingungen von 1919 keinen Ausgleich für den Wert des
Kapitals im Produktionsprozeß annehmen. Deutsch stellt die
Rechnung folgendermaßen:

Aktienkapital................................ 200 000 000 Mk.

Es waren beschäftigt etwa 40 000 Arbeiter und
Angestellte.

Den durchschnittlichen Jahresverdienst unserer
Belegschaft können wir nach den jetzigen

Lohn- und Gehaltssätzen mit............... 12 000	,,

in Ansatz bringen.

Der als Dividende ausgeschüttete Gewinn be-
trug ....................................... 20 000 000	„

Wir hätten also mit folgenden Zahlen zu rech-
nen :	»

Kapital .................................... 200 000 000 „

Arbeit (40 000 Mann je 12 000 Mk. pro Jahr) 480 000 000 „

Summa 680 000 000 Mk.

Bei Zugrundelegung dieser Zahlen errechnet er eine Dividende
von 3 % für den Aktionär, den Anteil der Durchschnittsarbeits-
aktie von 12 000 Mk. mit 360 Mk. Das ist indessen falsch. Nach
meinem System der Gewinnverteilung ergibt sich in der gleichen
Bilanz (von 1918/19) folgende Verteilung des Ertrages:

Aktienkapital.................................. 200 000 000 Mk.

Das durchschnittliche Jahreseinkommen..........	12 000	,,

Der als Dividende auszuschüttende Gewinn .. 20 000 000	,,

Davon ab Verzinsung des Kapitals zu 5 %... 10 000 000	,,

Es bleiben mithin zur Gewinnverteilung......... 10 000 000	,,

Das ergibt auf 12 000 Mk. Arbeitsaktie ........ 176,46	,, v

Auf jede kapitalistische Aktie von 1000 Mk. ..	64,70

Das ist eine Gesamtdividende für das Kapital
von fast 6)4 %•

So sieht die Rechnung schon anders aus. Das Schema gilt für
die Bilanz des Geschäftsjahres 1918/19, stellt sich mithin in der
heutigen Zeit, wo die Dividenden durchschnittlich sehr viel höher
sind, noch weit günstiger auch für das Aktienkapital. Indessen
ist das Beispiel gerade deshalb so außerordentlich wertvoll, weil es
von einem Gegner zur Verfügung gestellt wird. Ich bedaure, daß
Geheimrat Deutsch den ihm nach seiner Veröffentlichung sofort
nachgewiesenen Irrtum nicht berichtigt hat, was um so merk-

Piechottka, Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit.	3
        <pb n="37" />
        ﻿34

würdiger erscheinen muß, als es nicht als fair gelten kann, ein
System, das man bekämpft, erst zu verdrehen, um es bekämpfen
zu können. Außer der landesüblichen Verzinsung des Kapitals hat
aber Geheimrat Deutsch noch das wichtigste Moment meines Wirt-
schaftssytems außer acht gelassen, und das ist die Erhöhung
der allgemeinen Leistungsfähigkeit, hervorgerufen durch
die mitinteressierte Arbeiterschaft an der größeren Ertragfähig-
keit des Unternehmens. Diese kann man einstweilen zahlenmäßig
nicht einsetzen, weil jede Grundlage für eine Schätzung fehlt.
Aber das eine ist sicher, wenn überhaupt, so ist durch eine am
Betriebe unmittelbar interessierte Arbeiterschaft eine
Erhöhung der Betriebserträge herauszuwirtschaften. Bei der
aber sicher zu erwartenden Erhöhung der Betriebsgewinne ist nicht
nur für den Arbeiter ein namhafter Betrag als Jahresgewinn zu
erzielen, sondern wird auch der Ausgleich für den Kapitalisten
geschaffen, so daß er in Wirklichkeit gar keinen Mindergewinn,
nur eine Erhöhung auch seines Ertrages aus der Zusammenarbeit
zwischen Kapital und Arbeit zu erwarten hat. Darin liegt ja gerade
der Vorteil des Systems, daß es sich nicht um Umschichtung der
bisherigen Erträge handelt, sondern daß durch einen neuen Wert,
den der individualistisch frei entfalteten Arbeit, die Erhöhung
und Besserstellung für beide Teile hervorgerufen wird. Herr
Geheimrat Deutsch befindet sich deshalb auch da im Irrtum, wenn
er folgert, daß die Hoffnungen, die ich in der Arbeiterschaft erweckt
habe, nicht in Erfüllung gehen können und nur geeignet sind, Un-
zufriedenheit zu schaffen. Im übrigen habe ich gerade die Arbeiter-
schaft davor gewarnt, sich übertriebenen materiellen Hoffnungen
hinzugeben. Der Wert meines Arbeitssystems liegt gar nicht so
ausschließlich in der Gewinnbeteiligung des arbeitenden Menschen,
sondern in dem ideellen Einsatz aller individuellen Kräfte in der
Wirtschaft, und da sollte es gerade die Industrie sein, die eine
Erhöhung der Arbeitsfreudigkeit und damit der Produktion be-
grüßen sollte, besonders da ihr nichts genommen wird.

Gleichwohl sind natürlich die materiellen Erträge aus der
freudig in den eigenen Betrieb eingelegten Arbeit nicht zu unter-
schätzen. Ganz gleich wie viel es ist, es ist auf jeden Fall ein selbst
erarbeiteter Gewinn, über den sich jeder freut und der nur mehr
noch zur Arbeit anspomt, weil man erkennt, daß aus der eigenen
Leistung auch etwas herauskommt. Gerade in unserer so mate-
riellen Zeit ist die Verbindung ideellen Wertes mit einem sicht-
baren Gelderträge das Mittel, das eigentlich am nächsten liegen
        <pb n="38" />
        ﻿35

sollte, und die Industrie selbst hat sich ja schon so viel mit den
Möglichkeiten einer Gewinnbeteiligung beschäftigt, daß eigentlich
nicht gut ersichtlich ist, weshalb sie sich gegen ein System der
Gewinnbeteiligung sträuben sollte, das ganz allgemein für alle
Glieder der Wirtschaft erhöhte Werte schafft. Ich bin deshalb
dem Reichsverbande der Deutschen Industrie dankbar, daß
er meine Ende 1919 veröffentlichte Schrift als Material für eigene
Durcharbeitung der Gewinnbeteiligungspläne angenommen hat und
möchte nur die Erwartung aussprechen, daß meine Vorschläge
nicht nur als Gewinnbeteiligungssystem gewertet werden, sondern
als das, was sie sind, eine neue Wirtschaft mit ganz allgemein
individualistischem Charakter, dem sozialen Aufstieg der Arbeiter-
schaft in gleicher Weise Rechnung tragend, wie der historischen
Entwicklung des Besitzes und der Bedeutung des Unternehmers
in der Wirtschaft.

Die kapitalfeindliche Tendenz des Sozialismus ist
andererseits auf Arbeitnehmerseite der Faktor, der sich gegen
die Einführung meines Wirtschaftssystems wenigstens vorläufig
noch sträubt, weil dadurch der Sozialismus seine Existenzberech-
tigung verliert und die alten Theorien vom Kapital und seiner
mehr oder minder drohnenhaften Existenz überwunden werden.
Von dieser Seite wird geltend gemacht, daß das Kapital seinen
Gewinn nur als Risikoprämie geltend machen darf, und daß in
den für notwendigen Lebensbedarf arbeitenden Industrien heute
kein Risiko mehr besteht. Es wird aber nicht bestritten werden
können, daß irgendwo am Anfang doch ein Risiko bestanden hat,
und daß jede Einführung einer Neuerung, einer evtl. Verbesserung
jederzeit aufs neue ein Risiko schaffen kann. Gleichzeitig ist die
Differenzierung zwischen risikotragendem und risikofreiem Kapital
so schwierig, daß sie auf keinen Fall schematisch objektiv durch-
geführt werden kann, und man wird sich wohl auf sozialistischer
Seite auch darüber nicht täuschen, daß die Negierung eines
Risikos einen allgemeinen und in seinen Auswirkungen un-
ermeßlichen Kampf des Gesamtkapitals gegen die Arbeiterschaft
heraufbeschwört. Wenn ich vom Ende des Sozialismus spreche,
so meine ich damit das Ende der sozialistischen Idee, nicht aber
ein Zerschlagen der Arbeiterparteien, die sich gerade dann auf
breiter Grundlage zusammenfinden können zur Verfechtung der
gemeinsamen Interessen des arbeitenden Menschen. Es wäre auch
m. E. für die deutsche Wirtschaft ein furchtbares Unglück, wenn
die gewerkschaftlichen Organisationen geschwächt oder zer-

3*
        <pb n="39" />
        ﻿36

schlagen werden sollten, im Gegenteil würden sie nach meinem
Wirtschaftssystem die Aufgabe erhalten, die gesamten Arbeits-
aktienbesitzer zu umfassen, was, wie man nicht bestreiten
kann, eine außerordentliche Stärkung ihrer Macht bedeuten würde
und wozu die Grundbedingungen in den gemeinsamen Interessen
aller Arbeit geschaffen würden. Die Gewerkschaften haben auch
bereits ihre grundsätzliche Stellung gegen eine Gewinnbeteiligung
der Arbeit an dem Ertrage wirtschaftlicher Unternehmungen auf-
gegeben und erblicken in der Gewinnbeteiligung der Arbeiter bereits
die Entwicklung eines konstitutionellen Arbeitssystems zur Förde-
rung der Gemeinwirtschaft und zur Steigerung der Arbeits-
leistungen, deren Notwendigkeit auch sie bei der gegenwärtigen
Zwangslage der deutschen Wirtschaft anerkennen mußten.

Im Korrespondenzblatt des Allgemeinen Deutschen Gewerk-
schaftsbundes (31. Jahrgang Nr. 13) setzt sich Dr. Striemer in
einer Polemik gegen die Kritik des Geheimrats Deutsch an meinem
Vorschlag mit diesem auseinander. Da ich die Auflösung des Kapi-
tals und seine Schwächung im Wirtschaftsleben nicht für erstrebens-
wert halte, weil dadurch eine im Produktionsprozeß wesentlich
wirkende Kraft zerstört werden würde, scheint mir der Gegensatz
hinfällig, der den Kernpunkt der Polemik bildet, nämlich die Ver-
schiebung der Kaufkraft, dem Kapital entzogen, der Arbeiter-
schaft zugewendet. Die wünschenswerte Erhöhung der Kauf-
kraft der Arbeiter wird in meiner Wirtschaftsform ohne Zer-
störung der kapitalistischen Akkumulation erreicht und
scheint mir aus diesem Grunde das gesündere Mittel zu sein. Der
Widerspruch der Sozialisten richtet sich gegen die Gleichberech-
tigung von Kapital und Arbeit. Die Sozialisten verlangen nur eine
Vergütung für reale Leistungen sowohl des Kapitals wie der Arbeit
nach dem Grade der beiderseitigen Mitwirkung. Das scheint mir
aber kein Gegensatz zu sein, denn tatsächlich ist die Gleichberech-
tigung von Kapital und Arbeit nichts anderes, als daß jeder in
der Wirtschaft tätigen Kraft entsprechend ihrem Einsätze an realen
Werten das Ertragsrecht zugebilligt wird. Die Abschätzung des
Risikos ist eine so zweifelhafte Sache, daß ich ihre Schäden für
außerordentlich viel größer halten muß als den Ausgleich, den
eine Festlegung überhaupt schaffen kann. Ich muß auch darin
dem Sozialisten widersprechen, wenn er unlautere Spekulation für
die Produktivität des Kapitals verallgemeinert und den Haß, den
die Arbeiterschaft gegen die kapitalistischen Dividenden angeblich
haben soll, als Grundlage für eine neue Wirtschaft benutzen will.
        <pb n="40" />
        ﻿37

Muß man denn immer auf das berühmte Gleichnis von Menenius
Agrippa über den Streik der Glieder gegen den Magen zurückgreifen,
um der Arbeit sowohl wie dem Kapital vor Augen zu führen, wie
sehr beide aufeinander angewiesen sind und wie schwer sie ein-
ander und sich selbst durch gegenseitigen Kampf schädigen ?
Arbeit ist im Produktionsprozeß ohne Kapital ebenso unfrucht-
bar wie Kapital ohne Arbeit. Da heißt es, eine Basis zum Zu-
sammenwirken finden, aber nicht eine Basis zum gegenseitigen
Kampf, und wenn der Sozialismus das Kapital als ursprünglich
vorausgetane Arbeit anerkennt, so sollte er die Folgerung ziehen,
daß auch gegenwärtig die Arbeit Kapital für die Zukunft bildet,
das nach meinem Wirtschaftssystem, wie es sich gerechterweise
entwickeln muß, künftig auf Kapital und Arbeit verteilt wird.
Ich sehe bei beiderseitigem guten Willen keine Unmöglichkeit in
der Überbrückung der gegenseitigen Interessen. Der Aufstieg
der Arbeiterschaft aus dem Dienstverhältnis zu einem Ge-
nossenschaftsverhältnis scheint mir der gegebene Weg, auf
dem die Interessen zusammengeführt werden können und, in gleiche
Richtung gebracht, die Entwicklung der Wirtschaft in sich ent-
halten.

Wie glaubt man auch sich gegen diese Entwicklung, die doch von
selbst gegeben ist, und sich mit elementarer Kraft durchringt, auf
die Dauer widersetzen zu können. Die Gewinnbeteiligung des
arbeitenden Menschen ist nicht mehr aufzuhalten, seitdem prak-
tische Versuche zu Erfolgen geführt haben, und für sie ist auch
bereits in der Gewinnbeteiligung der englischen Berg-
arbeiter an den Erträgen der Industrie ein unmittelbares Vor-
bild gegeben, nur daß das Schema der englischen Gewinnbeteiligung
auf Grund eines festen Zahlenverhältnisses und nur für einen
Industriezweig, den Bergbau, durchgeführt ist. Das Prinzip hat
indessen gesiegt, nicht als Polge einer Arbeiterforderung, sondern
einer weisen Voraussicht der englischen Regierung, die dem eng-
lischen Wirtschaftsfrieden reiche Früchte tragen wird. Schema-
tisch eingesetzte Zahlen können indessen nienals der Ausdruck
eines vollkommenen und einheitlichen Wirtschaftssystems werden,
und dieses Moment hat dazu geführt, daß die bisherigen Ansätze
zur Lösung in Deutschland sich nicht in wünschenswerter Weise
entwickelt haben. Sehr mit Recht hat Abbe, der Begründer der
Zeiß-Stiftung in Jena, erklärt, daß eine Verbesserung der Lage des
abhängigen Arbeiters ohne den gleichzeitigen Versuch einer Hebung
seiner Rechtslage nur eine täuschende Dekoration ist. Durch
        <pb n="41" />
        ﻿38

dieses Argument enthält mein System der Gleichberechtigung von
Kapital und Arbeit und Kapitalisierung der Arbeitskraft durch die
Arbeitsaktie seine Begründung in der gleichen Weise, wie alle bis-
herigen Gewinnbeteiligungssysteme ihr Urteil. Auch ein Vor-
schlag des Landrats v. Dewitz in den Preußischen Jahrbüchern
vom Juli 1919, der darauf ausgeht, die Aufzugskosten des arbeiten-
den Menschen bis zum 15. Lebensjahre mit einem festen Satze von
4000 Mk. als Beteiligungsfaktor einzuführen, hat nur in der Ten-
denz eine gewisse Berechtigung, insofern, als auch er darauf aus-
geht, dem Arbeiter ein gewisses Unternehmerrecht zuzuerkennen.
Aber mit einem vor allen Dingen schematisch festgesetzten Be-
trage wird er in keiner Weise dem Werte der Arbeit gerecht, der
tatsächlich in den Betrieb eingelegt wird und hier Werte schafft.
Wenn auch von Erziehung und damit von den Aufzugskosten im
gewissen Sinne der Wert der Arbeit des erwachsenen Menschen
hergeleitet werden kann, so enthält diese Lösung keinen gerechten
Wertmesser dafür, was die persönliche Initiative in der Zeit der
Auswirkung der Kräfte bei den einzelnen Individuen leistet. Der
arbeitende Mensch darf aber füglich beanspruchen, daß er
nicht mit allen über einen Kamm geschoren wird. Dazu
sind die Tätigkeit, der Kräfteverbrauch und die Fähigkeit des
einzelnen viel zu stark differenziert, um sich mit einem 4000 Mk.-
Anteil am Betriebe abfinden zu lassen. Die tatsächlich geleistete
Arbeit und ihr Wert muß die Grundlage für die Beteiligung des
arbeitenden Menschen nicht nur am Ertrage, sondern auch an der
administrativen Mitwirkung im Produktionsprozeß bilden. Durch
das Genossenschaftsverhältnis wird der Arbeiter zum gleichberech-
tigten Faktor der Wirtschaft neben dem Unternehmer. Mit-
besitz, Mitverantwortung, Mitleitung und Mitnutz-
nießung werden je nach dem Anteil, den der Betrieb von dem
einzelnen erhält, erworben; und hier liegt der Schwerpunkt des
Problems, der auch in den bisherigen Systemen der konstitutionellen
Fabrik nicht entsprechend berücksichtigt ist. Die Begründung,
mit der Fabrikant Heinrich Freese der Arbeiterschaft die Gewinn-
beteiligung freiwillig einräumte, ist durchaus ein Argument, auf
das ich mein System der neuen Wirtschaft stützen kann. Es ist
ein Trugschluß der Berliner Handelskammer, wenn sie glaubt, daß
jährliche Gewinnanteile von im Frieden durchschnittlich 200 Mk.
zu gering wären, um eine nachhaltige moralische Wirkung auf die
Arbeitnehmer auszuüben, denn es ist falsch, mit irgendwelchem
Kapitalbetrage das Interesse der Arbeiterschaft am Betriebe er-
        <pb n="42" />
        ﻿39

kaufen zu wollen. Das Recht auf den Ertrag und das Recht
auf die Mitwirkung in der Produktion ist ungleich fester
psychologisch verwurzelt, als daß es mit der Höhe des Ertrages
auch nur in Zusammenhang gebracht werden kann. Es ist der
Fehler, die Arbeit auch jetzt noch nur als gekauftes Gut anzu-
sprechen, und auf diesem Wege wird man immer in die Irre gehen,
gleichzeitig nur den Widerstand der arbeitenden Menschen erhöhen,
denn diese verlangen nicht ein Geschenk, sondern ein Recht, und
deshalb widerstrebt es auch dem Arbeiter, Geschenke in irgend-
einer Form anzunehmen. Verlangt man aber vom Arbeiter, daß
er sich den Notwendigkeiten der wirtschaftlichen Produktion gegen-
über einsichtsvoll zeigt, so kann man es mit Fug und Recht auch
vom Unternehmer beanspruchen, daß er den Wert der Arbeit ent-
sprechend würdigt. Die neue Wirtschaft verlangt eine Einstellung
im neuen Sinne auf beiden Seiten. Nur dann kann der Wirtschafts-
friede, der geschlossen wird, und der wirklich so notwendig unserer
Wirtschaft fehlt, eine feste Grundlage haben. Weshalb sollte, wenn
im politischen Sinne Gleichberechtigung für alle in allen Rechten
und Pflichten als durchführbar angesehen und erstrebt wird,
nicht wirtschaftlich auch dieselbe Gleichberechtigung
durchführbar sein, die immerhin, mag auch die Arbeit sich größeren
Wert beimessen, als das Kapital, die Stufe der Entwicklung ist,
ohne die eine höhere niemals erlangt werden kann. Ohne neuen
Geist und neues Leben ist jede Entwicklung undenkbar, und die
neue Versöhnungsformel für Kapital und Arbeit in gleichem
Interesse und zu gleichem Ziele, der Gesundung der deutschen
Volkswirtschaft als Vorbild für die Weltwirtschaft, kann allein
die immanente Fähigkeit besitzen, eine neue Kulturepoche herauf-
zuführen.

Die Beteiligungssysteme.

Die Erkenntnis, daß eine Neuorientierung unserer Wirtschaft
erfolgen muß, ist bereits tief ins Volk eingedrungen. Sehr viele,
und nicht die Unfähigsten, bemühen sich in harter Arbeit darum,
ein Programm für den wirtschaftlichen Aufbau des deutschen
Volkes zu schaffen, und in sehr vielen Plänen steht die Gewinn-
beteiligung der Arbeiter an erster Stelle. Was die deutsche Durch-
führung wesentlich fördern wird, ist der Umstand, daß die eng-
lische Regierung für die Bergarbeiter die Gewinnbeteiligung als
        <pb n="43" />
        ﻿40

eine Sicherheit des Wirtschaftsfriedens eingeführt hat. Das ist die
erste Durchführung dieses Gedankens in umfassendem Stile, wenn
auch nur für einen Industriezweig. Die Gewinnbeteiligung der
Arbeiterschaft in England läuft mit der in meinem Vorschläge ent-
haltenen ziemlich genau parallel. Das ist der beste Beweis für die
Durchführungsmöglichkeit meiner Gedanken. Die landesübliche
Verzinsung hat man in England mit 17% angenommen. Unter
den heutigen Umständen ist dieser Prozentsatz in Deutschland
vielleicht zu hoch, immerhin aber noch durchführbar, da die
meisten Betriebe eine höhere Dividende verteilen. Immerhin kann
sich die Verzinsung des Kapitals stets auf landesüblicher Höhe hal-
ten, und da mag die deutsche Regierung den landesüblichen Satz
durch jeweilige Notierung festlegen. Die Gewinnverteilung in
England von 83% des Übergewinnes auf die Arbeiterschaft und
17% auf das Kapital, wobei die 17% Gewinnverteilung nichts mit
der zufällig gleichen 17%igen Verzinsung zu tun haben, entspricht
ebenfalls ziemlich genau meinem Vorschläge, nur daß ich ein all-
gemeingültiges Verhältnis, anstatt eines direkten Zahlenverhält-
nisses für den vorteilhafteren Weg wegen der allgemeinen Durch-
führungsmöglichkeit halte. Das Zahlenverhältnis in England ent-
spricht dem Verhältnis des im Bergbau investierten Kapitals zu
den Jahreslöhnen der englischen Bergarbeiterschaft. Es ist also
tatsächlich genau die gleiche Grundlage, die ich für mein System
angenommen habe, wobei ich nur allgemein die kapitalistische Aktie
in gleicher Höhe mit der gleich hohen Arbeitsaktie in Rechten
und Pflichten für jeden Einzelbetrieb in Übereinstimmung gebracht
und angepaßt habe. Damit fallen alle Bedenken hinsichtlich der
materiellen Ausführungsmöglichkeit meines Systems. Was sich
ao allgemein, wie im englischen Bergbau, durchführen läßt, das
läßt sich auch allgemein in jeder Volkswirtschaft durchführen,
und man kann nicht damit argumentieren, daß die deutsche Volks-
wirtschaft in ihrer gegenwärtigen Notlage die Gewinnbeteiligung
der Arbeiter nicht vertragen kann. Die psychologischenGrund-
lagen, die zur Gewinnbeteiligung führen, sind in England nicht
anders als in Deutschland. Hier wie dort wird von einer Gewinn-
beteiligung eine Steigerung der Arbeitsleistungen erwartet und
erreicht werden. Die Steigerung der Arbeitsleistungen aber
ist etwas, was dem kranken deutschen Wirtschaftsleben noch in viel
höherem Maße notwendig ist als der englischen Wirtschaft. Des-
halb, weil eine Steigerung der Arbeitsleistungen durch Gewinn-
beteiligung mit Sicherheit anzunehmen ist, deshalb ist gerade in
        <pb n="44" />
        ﻿41

Deutschland die Einführung der Gewinnbeteiligung in viel stär-
kerem Maße zu verlangen als in England. Es kommen in meinem
Vorschlag noch hinzu die ideellen Triebkräfte, die durch die ideellen
zum Teil schon im Betriebsrätegesetz verankerten Rechte der Mit-
bestimmung und des Mitbesitzes verwirklicht sind und die gün-
stigen Aussichten der allgemeinen Durchführung dieses Systems
noch bedeutend erhöhen. Kann es da noch ein Bedenken geben,
dieses Wirtschaftssystem so rasch wie möglich zur Erhöhung der
Produktion nutzbar zu machen ? Es wäre nur abzuwägen, ob
andere Vorschläge, die in dieser Richtung laufen, größere Vorteile
hervorbringen.

Eine Auseinandersetzung zwischen dem Sozialindividualismus
und dem neuerdings wieder aufgetauchten Solidarismus ist an
dieser Stelle unumgänglich. Neuerdings hat Erzberger einen
Schlagwortkampf eingeleitet. Er argumentiert: der Kapitalismus
ist tot, der Sozialismus ist tot, folglich lebt der christliche Soli-
darismus. Zunächst einmal ist es ein Unsinn, die historische Ent-
wicklung des Kapitalismus als einfach überwunden zu bezeichnen.
Anders als auf Grund und als Fortbildung der historischen Ent-
wicklung kann kein Wirtschaftssystem gedeihlich arbeiten, und
wenn selbst Erzberger die Privatwirtschaft in seinem System für
unbedingt notwendig hält, so widerspricht er dadurch seiner
eigenen These, daß der Kapitalismus tot sei. Denn Kapitalismus
bedeutet ohne den agitatorischen Beigeschmack tatsächlich nichts
anderes als Privatwirtschaft. Der Kapitalismus wird infolgedessen
so lange nicht tot sein, als Privatwirtschaft weiter besteht. Auch
der Sozialismus, wenn freilich auch nicht das, was im allgemeinen
und parteimäßig darunter verstanden wird, ist als soziales Lebens-
element etwas historisch Gewordenes, zwar sehr entwicklungs-
bedürftig, aber nicht einfach totzuscblagen. Es ist eine große
Leichtfertigkeit, durch den Unfug der Kommunisten in Moskau
den Sozialismus ad absurdum führen zu wollen. Der moskowitische
Kommunismus hat mit dem Sozialismus auch absolut nichts zu
tun, und selbst die Sozialdemokratie in allen ihren Schattierungen
hat nichts zu tun und will nichts zu tun haben mit den Auswüchsen,
die die Entwicklung in Moskau gezeitigt hat. Die Zusammen-
fassung im Sozialismus wird noch so lange Bestand haben, bis der
einzelne Arbeiter als einzelner gegenüber jedem anderen, namentlich
gegenüber dem Kapital besitzenden Menschen seine Rechte ohne
Unterstützung anderer geltend machen kann, und das wird noch
sehr lange dauern, wenn nicht letzten Endes die Zusammenfassung
        <pb n="45" />
        ﻿42

der Arbeiterschaft im Gegensatz zu den Kapitalvereinigungen als
Gleichgewicht dafür eine dauernde Notwendigkeit bleiben muß.
Die Prämissen von Erzberger sind also beide falsch, sein darauf
aufgebautes Solidaritätsprinzip fällt damit ohnehin zusammen. Es
ist in der gegenwärtigen Zeit auch ein viel zu eng gefaßter Begriff,
wenn man von einem „christlichen“ Solidarismus spricht. Dieses
Wort scheidet bereits die Arbeiterschaft in zwei Lager, die ein-
ander nicht anerkennen. Mit Christentum hat auch die Wirtschaft
absolut keine Berührungspunkte, und Erzberger weiß das eben so
gut, nur daß er dadurch die christlichen Gewerkschaften, die sich
aber für seine Führung energisch bedanken, hinter sich bringen
will. Die Hauptsache aber ist, daß Erzbergers Solidaritätsprinzip
überhaupt nichts mit Solidarität zu tun hat. Seine praktischen
Forderungen sind auch im Universalismus in keiner Weise begründet
und laufen eher auf den Sozialindividualismus heraus, für den Erz-
berger allerdings die Vaterschaft nicht für sich beanspruchen kann,
dessen Lösung er aber entnimmt und in ein neues Schlagwort
kleidet, nur um sich selbst unter dem Decknamen des Solidarismus
mit dem Ruhme fremder Gedanken zu schmücken. Wenn Erz-
berger sich gründlicher mit den sozialindividualistischen Lösungen
beschäftigt hätte, dann kann er unmöglich behaupten, daß bei
der Erfüllung der Forderungen der Beteiligung an der Leitung am
Besitz und Ertrag die schwierigste Frage die praktische Durch-
führung ist. Die praktische Durchführung ist nämlich im Sozial-
individualismus die denkbar einfachste, weil sie weder Kosten ver-
ursacht noch große Umstellungen unter Arbeitnehmern oder Ar-
beitergebern erfordert. Wir brauchen aber keine Werkgenossen-
schaften, deren Aufgabe die Regelung der Verzinsung der Unter-
nehmung und Verteilung des Übergewinns zu gleichen Teilen unter
Werkgenossenschaft und Kapital ist. Die Verteilung des Über-
gewinns zu gleichen Teilen entspricht außerdem in keiner Weise
dem Anteil des Arbeitswertes am Produktionsprozeß, ist eine
soziale Geste, in Wirklichkeit aber ein Arbeiterbetrug und
ein Kapitaldiebstahl am Gute des Unternehmers in willkürlicher
Höhe. Die Werkgenossenschaft außerdem, die die Erträge der Ar-
beiter für sich zur Vermögensbildung in Anspruch nehmen soll, ent-
zieht dem Arbeiter den Ertrag seines Fleißes, auf den er
Anspruch hat und legt ihn in die Hand einer bureaukratischen
Maschine, auf die er nur geringen Einfluß als einzelner haben und
die seine soziale Stellung in keiner Weise verbessern kann. Wenn
der Ertrag der Arbeit des einzelnen wieder einem anderen, einem
        <pb n="46" />
        ﻿43

dritten, einer neuen Instanz, zufließen soll, so wird auch die Gleich-
richtung der Interessen zwischen Kapital und Arbeit nicht erreicht.
Es erfolgt keine soziale Emanzipation des Arbeiters, sondern
er wechselt nur den Herrn, der bisher der Unternehmer war, und
erhält als Herrn eine Doppelinstanz: Kapital und Werkgenossen-
schaft. Freiheit des Arbeiters, eines jeden einzelnen für sich, ist
aber das Grunderfordernis einer wirtschaftlichen Übertragung der
politischen Gleichberechtigung. Und hier wieder Verbureaukrati-
sieren und nur die Gesamtheit der Arbeiter als Miteigentümer der
Produktion zuzulassen, heißt, sie in dauernde Knechtschaft zu
verführen. Der patriarchalische Unternehmer ist sogar noch eine
gerechtere Instanz als die blinde Masse der Gesamtheit. Erzberger
bewährt sich deshalb mit seinem scheinbar sozialen Vorschläge als
ein täuschender Verführer der Arbeiterschaft. Sein Soli-
darismus ist, soweit er durchführbar ist, nicht sein eigenes
Produkt, und überhaupt kein Solidarismus soweit er sein eigenes
Produkt ist,eine unsoziale und ungerechte Lösung, die auch
keine Steigerung der Produktion zur Folge haben kann, weil es ein
Trugschluß ist, in einem Massensystem die Initiative des Arbeiters
zu wecken. Der sogenannte christliche Solidarismus ist deshalb
keine Lösung, die in ein aufbauendes Programm aufgenommen
werden darf. Es ist erfreulich, daß die Gewerkschaften, die die
sozialen Schwächen dieses Vorschlages erkennen, den Erzberger-
schen Gruppenkapitalismus ablehnen.

Abgesehen von dem Vorschläge des Landrats v. Dewitz, der,
wie bereits an anderer Stelle geschildert, ein Miteigentumsrecht
in Höhe der Aufzugskosten eines arbeitenden Menschen in die
Wirtschaft einführen will, gehen die meisten anderen Vorschläge
an der sozialen Lösung vorbei und beschäftigen sich nur mit einer
Gewinnbeteiligung der Arbeiter. Es handelt sich dabei um den
Vorschlag, den Arbeiter durch die Kleinaktie zum Kleinkapi-
talisten zu machen oder um Überlassung eines Gewinnanteils an
Arbeitergenossenschaften. Während die Arbeitsaktie die Wert-
einlage der Arbeit in die Volkswirtschaft repräsentiert, ist die
Kleinaktie eine gekaufte Kapitalaktie, nur mit dem Unterschied,
daß sie auf geringere Beträge, als nach dem Aktienrecht möglich
ist, lauten soll. Geheimrat Dr. Hugenberg begründet seinen Vor-
schlag damit, daß „der Arbeiter durch seine eigene Arbeit zum
Mitunternehmer“ werden soll. Der Begriff Arbeit ist hier indessen
in einem anderen als dem gewöhnlichen Sinne verstanden, denn
Hugenberg meint kein Recht der Arbeit an sich, sondern will
        <pb n="47" />
        ﻿44

nur die Spargroschen der Arbeiter in Aktienpapieren ihrer Betriebe
angelegt wissen. Dabei vergißt er in erster Linie, daß dem Arbeiter
unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen Erspar-
nisse gleichzeitig Einschränkungen seines notwendigen
Lebensbedarfs bedeuten und daß diese Einschränkungen des
Lebensbedarfs in steigendem Maße eine Verringerung der Arbeits-
kraft zur Folge haben müssen, weil das heutige Lebensniveau viel
zu hoch ist, um auf normale Weise besondere Rücklagen zu ge-
statten. Hugenberg bringt den Sozialismus in Gegensatz zum
sozialen Geist und beklagt das verloren gegangene Interesse an
der Wirtschaft bei den Millionen von Arbeitern in Deutschland,
die heute in der Industrie tätig sind. Er erkennt an, daß der Ver-
such zur Wiedereinschaltung des verlorenen Interesses des einzelnen
Arbeiters an der Wirtschaft gemacht werden muß, aber seine Spar-
kassenprämie in Gestalt der Kleinaktie hat diese Wirkung nicht.
Indessen ist schon die Anerkennung, daß die Industrie mehr denn
je den privatwirtschaftlichen Individualismus braucht, äußerst
wertvoll, weil sie eine grundsätzliche Anerkennung des Sozial-
individualismus bildet. Die Kleinaktie muß infolgedessen als eine
Ungerechtigkeit zurückgewiesen werden, weil sie der im Betriebe
mindestens genau so wertvoll wirkenden Arbeit nicht das gleiche
Recht mit dem Kapital zuerkennt und nur den Arbeiter am Be-
triebe kapitalistisch zu interessieren wünscht. Es kommt gar nicht
darauf an, ob die Kleinaktie als Inhaberpapier oder beliebig
übertragbar und börsenfähig in die Wirtschaft eingeführt wird.
Sie bildet keinen sozialen Fortschritt und alle theoretischen
Auseinandersetzungen über ihre Kursfähigkeit im gegenwärtigen
Aktienrecht sind deshalb überflüssig. Vollends grotesk wirkt es,
wenn man die Arbeiter mit der Kleinaktie zwangsbeteiligen
will, indem man etwa den Weg einer 10%igen Lohneinbehal-
tung vorschlägt. Das bedeutet eine Verringerung des Rechtes
der Arbeiter, die bisher wenigstens über den verdienten Lohn
frei verfügen konnten. Die Kleinaktie ist deshalb eher ein Mittel,
die Arbeiterfreudigkeit zu drücken, als sie zu gewinnen.

Die Gewinnbeteiligung als Geschäftsbeteiligung der Arbeiter
wird vom Amtsrichter Dr. Cohen gefordert. Sein Vorschlag geht
weiter als der von Hugenberg und enthält bereits Ansätze dazu,
dem Arbeiter, allerdings durch Vermittlung von Arbeiter-
genossenschaften einen Anteil am Reingewinn nach Abzug
einer 4%igen Verzinsung des Aktienkapitals zu gewähren. Die
Arbeitergenossenschaften sollen von dem übrigbleibenden Rein-
        <pb n="48" />
        ﻿45

gewinn 25%, übersteigt der Reingewinn einer Aktiengesellschaft
10%, 50% erhalten. Die Ungerechtigkeit dieses Vorschlages
erkennt man, wenn man das investierte Kapital zu der in den
Löhnen eines Jahres repräsentierten investierten Arbeit ins Ver-
hältnis bringt. Der Wert der Arbeit, der in den Löhnen zum Aus-
druck kommt, ist in keiner Weise genügend berücksichtigt. Mit
einem festen Zahlenschema kommt man überhaupt keiner gerechten
Lösung näher, sonst wäre beinahe für jeden Betrieb ein eigenes
Schema notwendig. Eine weitere Ungerechtigkeit besteht darin,
daß Cohen nur die Beteiligung in Aktiengesellschaften verlangt,
wodurch ein Unterschied zwischen den Arbeitern in Aktiengesell-
schaften und den Arbeitern in anderen Unternehmungen geschaffen
wird und außerdem darin, daß selbst wenn eine Gewinnüberlassung
an Arbeitergenossenschaften volkswirtschaftlich Vorteile haben
könnte, sie nicht der ganzen Volkswirtschaft zugute kämen. Immer-
hin aber beweisen auch diese unzulänglichen Versuche einer Lösung
die Notwendigkeit, daß etwas geschehen muß, um in der Industrie
und allgemein in der deutschen Volkswirtschaft eine Neuein-
stellung herbeizuführen. Auch die tatkräftige Beteiligung der
Unternehmer an den Versuchen zur Lösung ist lebhaft zu begrüßen,
als sie ein Zeichen dafür ist, daß auch bei den Unternehmern die
Einsicht für die Notwendigkeit einer Neuorientierung der Wirt-
schaft wächst. Es ist Gemeingut der öffentlichen Überzeugung
geworden, daß die Steigerung der Produktion durch die gesteigerte
Arbeitsleistung die wichtigste Aufgabe der deutschen Volkswirt-
schaft ist, und daß das Wirtschaftssystem so eingestellt werden
muß, daß diese Produktionssteigerung gewährleistet wird. Da-
durch wird die Dringlichkeit begründet, jetzt endlich, nachdem
die Erfordernisse für die Zukunft feststehen, an die Ver-
wirklichung eines neuen sozialen Arbeitssystems heran-
zugehen. Gleichzeitig zeigt das gegenwärtige Stadium der Be-
mühungen an, daß gegenwärtig durchaus eine günstige Zeit für
die Durchführung ist.

Unter dem Druck der Reparationen.

Die Umstellung der deutschen Volkswirtschaft ist nicht
nur eine Frage der Verbesserung, sondern eine dringende Not-
wendigkeit angesichts der Ansprüche, die die nächste Zukunft an
die deutsche Wirtschaft stellt. Für Jahrzehnte hinaus sind der
        <pb n="49" />
        ﻿46

deutschen Wirtschaft ungeheure Lasten aufgebürdet, von denen
man heute noch nicht weiß, ob die deutsche Wirtschaft sie tragen
kann. Der verlorene Krieg hat zum Friedensvertrag in Versailles
und zu dessen wirtschaftlicher Ergänzung in den Reparations-
forderungen der Entente geführt und die deutsche Regierung hat
das Ultimatum der Gegner annehmen müssen. Wenn es sich dabei
einzig und allein um die Entscheidung gehandelt hätte, ob die
Reparationsleistungen ausführbar seien, so hätte die deutsche
Regierung mit gutem Gewissen nur ablehnen können. Aber die
Verquickung mit schweren politischen Repressalien zwang zu der
einzig richtigen Entscheidung der Annahme des Ultimatums, um
auch wirtschaftlich wenigstens weiter eine Lebensmöglichkeit zu
behalten. Durch diese Forderungen ist also das künftige deut-
sche Wirtschaftsprogramm bedingt und es handelt sich nun-
mehr um die Ermöglichung einer höheren Produktivität der deut-
schen Wirtschaft, weil ein Angreifen der volkswirtschaftlichen
Substanz für die Zukunft eine Verringerung der deutschen Lei-
stungsfähigkeit bedeutet. Das gegenwärtige Regierungsprogramm,
das Programm auf weite Sicht, wie es Dr. Wirth nannte, geht
darauf aus, die Leistungen durch riesige Steuern aufzubringen,
die auf Erwerb und Verbrauch gelegt werden. Es kann sich hier
an dieser Stelle nicht um eine Kritik der einzelnen Steuern, ihrer
Möglichkeit und ihrer Auswirkungen handeln, sondern nur um das
Prinzip, und da stehen alleräußerste Bedenken dem Pro-
gramm der Regierung entgegen. Die Erfassung der Sachwerte
in irgendeiner Form ist ein Eingreifen in die Substanz des deut-
schen Volksvermögens und seine katastrophale Wirkung kann nur
dann vermieden werden, wenn das Reich die Sachwerte nur dar-
lehnsweise in Anspruch nimmt. Hier könnte man dann auch ohne
große Bedenken ein wenig fester zugreifen, da wenigstens, wo die
Sachwerte nicht produktiv in Betrieben arbeiten, und eine darlehns-
weise Erfassung der Gold- und Wertgegenstände, so viele Härten
sie auch für den einzelnen haben mag, hätte volkswirtschaftlich
lange nicht die Gefahren, die eine Inanspruchnahme des Industrie-
kapitals und der Häuser- und Grundstückswerte wegen ihrer
Warenverteuerung mit sich bringen müßte. Eine weitere große
Gefahr ist die, die bisherigen Werte sämtlich auf den Papierwert
heraufzuschrauben. Seit der Annahme des Ultimatums ist nach
einer kurzen Erholung durch die ungeheuren Devisenkäufe die
Papiermark ständig gesunken, und da ist zum mindesten mit-
schuldig das Programm der Regierung, das schön im In-
        <pb n="50" />
        ﻿47

lande eine Goldmark mit 15 Papiermark bewertet. Selbstverständ-
lich kann die Regierung die Entwicklung nicht weiter nur gewähren
lassen. Die Kosten müssen aufgebracht werden und müssen einst-
weilen daher genommen werden, wo überhaupt Werte vorhanden
sind. Da die Regierung sich noch auf kein Mittel geeinigt hat,
die Produktivität der deutschen Wirtschaft im allgemeinen zu
erhöhen, so halte ich für den gesündesten Weg eine vorläufige weit-
gehende einstweilige Inanspruchnahme der deutschen Sachwerte
als Reichsdarlehn. Man kann sich noch immer dann nach ruhiger
Überlegung darüber schlüssig werden, inwieweit die Sachwerte
steuermäßig vom Reiche beansprucht werden sollen. Die erste
Notwendigkeit, Deckung zu schaffen für die Zahlungen, die unmittel-
bar bevorstehen, würde immerhin auch durch die darlehnsweise
Inanspruchnahme der Sachwerte, die ohne Bedenken einstweilen
auch zinslos erfolgen könnte, erfüllt.

Man soll die Möglichkeit nicht leicht von der Hand weisen, zu-
nächst einmal die deutsche Wirtschaft auf ein normaleres
Geleise zu bringen, ehe man aus ihr die außerordentlichen Er-
träge herausziehen kann. Die Milhardenforderungen verlieren ihre
Schrecken, die sie heute haben, sobald eine Papiermark sich dem
früheren Goldwert wieder erheblich angenähert hat. Die Annä-
herung der deutschen Preise an die Weltmarktpreise darf infolge-
dessen nicht durch enorme Preiserhöhungen in Deutschland vor-
genommen werden, sondern muß durch Erhöhung der deut-
schen Valuta versucht werden, und wenn der Optimismus der
Regierung so weit reicht, mit der entwerteten Mark die Reparationen
abzuleisten, so kann man es nicht verstehen, daß man in der Er-
höhung der deutschen Valuta eine Unmöglichkeit erblicken will.
Die Inanspruchnahme der Gold- und Wertgegenstände in deut-
schem Privatbesitz als Mittel zur Erhöhung der Valuta wäre in
vollstem Maße zu rechtfertigen, ihre Inanspruchnahme für unmittel-
bare Zahlungen an die Entente würde ohnehin auf den heftigsten
Widerspruch der Besitzer dieser Werte stoßen müssen und zu nichts
anderem führen, als zu einem riesigen Versuch, den Staat durch
Hinterziehung und Verbergung dieser Werte zu betrügen. Gegen
eine außerordentliche Erhöhung der Steuern kann man schwer
etwas einwenden, da in erster Linie die Notwendigkeiten erfüllt
werden müssen, wenn das Reich nicht in die schwersten politischen
Wirren gestürzt werden soll. Wenn die kommende Steuerflut
aber nur dazu führt, immer stärker entwertetes Papiergeld in die
Reichskassen zu fördern, dann hat sie ihren Zweck verfehlt.
        <pb n="51" />
        ﻿48

Es ist ganz unmöglich, der Regierung in ihrer Arbeit zu helfen,
wenn sie beabsichtigt, statt der Hebung der unteren Volksschichten
in sozialer und wirtschaftlicher Beziehung die Herabdrückung aller
höher entwickelten Kreise in der Arbeiterschaft und des gesamten
deutschen Bürgertums durchzuführen. In die rein wirtschaftlichen
Fragen soll das politische Moment überhaupt nicht als Beweggrund
hineinspielen, und man kann es nur als äußerst bedauerlich emp-
finden, daß die aus den Reparationswirren geborene Regierung
Wirth sich immer stärker nach parteimäßig sozialistischen Prin-
zipien orientiert. Ich habe volles Verständnis dafür, daß die gegen-
wärtige Notlage des deutschen Volkes die Heranziehung eines jeden
Volksgenossen, mag er Kapital und Arbeit oder nur Arbeit besitzen,
mit all seinen möglichen Kräften rechtfertigt, und daß jedes Kapital
und jede Arbeitskraft ihre Pflicht und Schuldigkeit tun müssen,
um in möglichst kurzer Zeit die anerkannten Schulden zu tilgen
und daß man dabei auch nicht sentimental werden darf. Aber ich
habe kein Verständnis dafür, daß die Regierung die Notlage des
deutschen Volkes für irgend welche politischen, zumal parteipoli-
tischen Zwecke ausnützt. In dem Wirtschaftsprogramm des
Reichskanzlers Wirth vermisse ich in erster Linie einen Hinweis auf
die Erhöhung der deutschen Produktion. Was der Kanzler
in dieser Hinsicht dem deutschen Volke zu sagen hatte, war nur
eine Mahnung an die Landwirtschaft, die Bodenfläche zu ver-
mehren, um aus dem Boden herauszuholen, was er hergeben kann,
und ein Schauder ergreift mich, wenn unsere Industrie auf der Grund-
lage von Normalisierung und Typisierung „Höchstleistungen“
hervorbringen soll. Die geringen Mehrerträgnisse, die die Norma-
lisierung verschiedener gleichgearteter Betriebe hervorbringen kann,
steht in gar keinem Verhältnis zu den dadurch erschwerten oder ver-
hinderten Verbesserungsmöglichkeiten der bisher auf individuelle
Höchstleistungen eingestellten Einzelbetriebe. Schon im eigenen
Interesse wird bei den gegenwärtigen Notwendigkeiten ein jeder
Betrieb gezwungen sein, das Höchstmögliche zu produzieren. Aber
nicht die Produktivität der Betriebe an sich ist gesunken, sondern
die Arbeitsleistungen der in den Betrieben tätigen Menschen, und
das Sinken der Arbeitsleistungen steht in gar keinem Ver-
hältnis zu der Schwächung der einzelnen durch die Überanstrengung
und die Entbehrungen im Kriege. Hierfür allerdings fand der
Reichskanzler nicht ein Sterbenswörtchen, und man kann es ver-
stehen, daß er aus Rücksicht auf die Stimmung der Arbeiterschaft,
vor allem aber auf die Grundlagen seiner Regierung, und weil er
        <pb n="52" />
        ﻿49

mit leeren Händen der Arbeiterschaft gegenübertreten mußte, nicht
den Mut finden konnte, zu erhöhter Arbeit aufzufordern. Die Er-
kenntnis dafür, daß irgend etwas geschehen muß, hat der Kanzler.
Er drückte sich vorsichtig aus, daß die Nationalwirtschaft und die
produktive Effektsteigerung planmäßig gefördert werden und alle
Reibungsflächen beschleunigt beseitigt werden müssen. Aber wie
das geschehen soll, dafür weiß die Regierung kein Mittel.

Es steht fest, daß die Reparationen aufgebracht werden müssen,
es steht auch fest, daß selbst, wenn eine Revision des Friedens die
Herabsetzung auch der Reparationslasten mit sich bringen sollte,
noch immer die deutsche Produktion vor ungeheuren Auf-
gaben steht. Wir wollen uns nicht verschweigen, daß ohne
wesentliche Erhöhung der deutschen Produktion die Reparations-
leistungen zum Ruin der deutschen Wirtschaft führen müssen. Ohne
Erhöhung der Produktion können die Lasten nur getilgt werden
durch Einschränkungen und Entbehrungen in der Lebens-
haltung, die sich auf die Dauer schwer an der deutschen Volks-
gesundheit und der Arbeitskraft der einzelnen rächen müssen. Des-
halb müßte es das erste Bestreben der Regierung sein, die Produk-
tion ohne Überanspannung der Arbeiterschaft zu fördern und mit
Normalisierung und Typisierung ist es da nicht getan.
Die individuellen geistigen Kräfte aber eines großen Volkskreises,
der meisten nicht selbständigen Arbeiter und Angestellten, liegen
brach. Wie soll man sie auch wecken, wenn es nur gilt, zum Nutzen
anderer oder für Steuern zu arbeiten. Der arbeitende Mensch hat
ohnehin kein leichtes Dasein und Not und Sorgen lähmen mit
Naturnotwendigkeit nicht nur die Arbeitsfreudigkeit, sondern auch
die notwendige Pflichterfüllung. Die politische Freiheit, die man
jedem Menschen in Deutschland verfassungsmäßig zugebilligt hat,
ist nur ein Schein, solange sie nicht auch wirtschaftlich besteht.
Die politische Freiheit von heute, wie sie die Revolution geschaffen
hat, ist im Gegenteil nur eine Ablenkung von der Arbeit und ein
unproduktiver Verbrauch von Kräften, der wirtschaftliche Kämpfe
zur Folge haben kann. Die „Unternehmerprofite*" werden
immer mehr und mehr, je weiter sie sich den entwerteten Geld-
verhältnissen anpassen, ein Agitationsmittel zur Verhetzung
der Arbeiterschaft. Diese hat ein Recht, zu verlangen, daß die
Erträge ihrer Arbeit nicht anderen zugute kommen, und aus diesem
Grunde sind die gegenwärtigen sich immer aufs neue wiederholen-
den Lohnkämpfe berechtigt. Der Anteil der Arbeiterschaft an den
Unternehmerprofiten gemäß ihren Leistungen, den Werten, die sie

Piechottka, Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit.	4
        <pb n="53" />
        ﻿60

in die Volkswirtschaft einsetzt, muß ihnen unbedingt zugebilligt
werden; und dieses zu erreichen ist eine Ehrenpflicht für alle,
die an dem Aufbau des deutschen Volkes nach dem Zu-
sammenbruch mitarbeiten wollen. Denn ehe dieser Ausgleich nicht
erreicht ist, wird es keinen Wirtschaftsfrieden geben, und wenn man
ihn nur in Lohnerhöhungen und nicht im Wirtschaftssystem durch-
führen will, wird man keine Gewähr dagegen schaffen, daß nicht
in einzelnen Zeitabschnitten sich die Wirtschaftskämpfe stets und
ständig wiederholen. Es ist nicht zu verantworten, daß man die
Erreichung dieses Ausgleiches im Wege des Wirtschaftskampfes ge-
währen läßt, und so muß man der Regierung den Vorwurf machen,
daß sie, so sozialistisch sie sich gebärdet, so unsozial handelt. Die
Verständigung kann nicht Einzelunternehmungen, auch nicht
Industrie- und Arbeitergruppen überlassen werden, sie muß von
einer sozialen Regierung und einem sozialen Parlament
gesetzgeberisch erfolgen, damit sie für die ganze Wirtschaft
Gemeingültigkeit hat. Im Kampfe geht immer viel mehr verloren,
als durch Verständigung gewonnen werden kann. Schafft den
Wirtschaftsfrieden, schafft ihn durch Gleichstellung der Arbeit mit
dem Kapital und erschließt auf diese Weise eine neue Energie-
quelle in der Wirtschaft, der die Betätigungsmöglichkeit bisher
eingeengt oder versagt war. Eine größere Energieentfaltung der
Regierung ist da am Platze, wo es sich darum handelt, das Pro-
blem der wirtschaftlichen Freiheit für den arbeitenden Menschen
zu lösen. Das muß der Hauptpunkt des Programms der Regierung
sein, die ihre Pflicht zum Aufbau des deutschen Volkes erfüllen
will. In das Reparationsprogramm gehört an erster Stelle
die Produktionserhöhung der deutschen Wirtschaft
hinein, die Produktionserhöhung auf Grund der Gleich-
berechtigung von Kapital und Arbeit und der Aner-
kennung des freien Wertes der Arbeit.

Namentlich das muß an dem Regierungsprogramm bemängelt
werden, daß es trotz äußerster Anspannung der Steuern den Etats-
ausgleich der Notenpresse überläßt. Wenn der Etat nicht
durch Einnahmen voll balanciert wird, dann haben die riesigen
Steuererhebungen gar keinen Zweck, dann wird der endgültige Zu-
sammenbruch nur verschoben, um desto katastrophaler hereinzu-
brechen. Die Predigt der Regierung von Einschränkungen sollte
sie in erster Linie befolgen. Die Ausgaben des ordentlichen Etats
von 1920 sind in den Etat von 1921 einfach summarisch über-
nommen. Hier wäre gründliche Nachprüfung am Platze gewesen,
        <pb n="54" />
        ﻿51

ob auch mit der notwendigen Sparsamkeit vorgegangen wird, was
keineswegs ohne weiteres glaubhaft erscheint. Neue Lohn- und
Gehaltserhöhungen, die von der Regierung aus vorgenommen
werden, verschieben außerdem noch die Etatszahlen zuungunsten.
Die außerordentlich schwere Belastung des Verbrauches kann auch
nur Warenverteuerung und damit weitere Lohnerhöhungen herauf-
beschwören, die berüchtigte Schraube ohne Ende macht schon
wieder gewaltige Umdrehungen. Die Entschuldigung der Regierung
muß man bis zu einem gewissen Grade gelten lassen, die Deckung
der Ausgaben, die möglichste Deckung muß hergenommen werden,
wo überhaupt etwas erfaßt werden kann. Die riesigen Vermögens-
steuern mit den — nennen wir es — Reparationszuschlägen sind
ebenfalls nicht unbedenklich, da die Produktion dadurch gelähmt
wird, und in der Heranziehung ausländischen Kapitals in die
deutsche Wirtschaft muß man äußerste Vorsicht walten lassen,
damit die sogenannte Überfremdung trotz aller „Entgiftung“,
die man vornehmen will, nicht zu einer wirklichen Überfremdung
führt.

Der Schwierigkeiten sind so viele, daß man sich ernstlich nach
anderen Möglichkeiten umsehen muß, um wirklich das Loch im
Etat stopfen zu können. Gibt es denn wirklich keinen Ausweg ?
Wenn wir danach suchen, so müssen wir in erster Linie in Betracht
ziehen, worauf es denn jetzt eigentlich ankommt. Erstens muß
das Reich Geld, sehr sehr viel Geld auf einmal und mög-
lichst schnell in die Hand bekommen, und zweitens
dürfen dadurch nicht die Quellen zum Versiegen gebracht
werden, die dauernd weiter die notwendigen ungeheuren
Beiträge zur Reparation und für die Staats- und Volks-
bedürfnisse liefern sollen. Bei der erschöpfenden Ausbeutung
aller Steuerquellen kann die schleunige und umfangreiche Be-
schaffung großer Geldmittel leicht zur Folge haben, daß die laufen-
den Steuererträge überanstrengt werden, daß aus den noch ver-
bleibenden volkswirtschaftlichen Werten in absehbarer Zukunft
nichts mehr herausgepreßt werden kann. Hat nun die Regierung
das Mittel gefunden, das eine zu tun und das andere nicht damit
zu vernichten ? Ich glaube, sie ist auf einem guten Wege dazu.
Wenigstens sind Ansätze vorhanden, die, weiter ausgebaut, immer-
hin eine Möglichkeit erschließen könnten. Ich meine hier die
Kapitalisierung der Körperschaftssteuer durch Anforderung von
Genußscheinen der dieser Steuer unterliegenden Gesellschaften. Es
ist bisher nur ein Ansatz zu einer wirklichen Steuerreform, dessen

4*
        <pb n="55" />
        ﻿52

Tragweite und Ausbaumöglichkeit freilich die Regierung selbst noch
nicht ahnt, die sich aber in dem neuen Wirtschaftssystem mit seiner
Aktiengliederung ergeben.

Nicht als neue Steuerquelle möchte ich die aus der Gleich-
berechtigung von Kapital und Arbeit sich ergebenden Mehrgewinne
empfehlen, obwohl sich auch aus der dadurch bedingten Produk-
tionssteigerung ohnehin erhöhte Steuereinnahmen von ganz wesent-
licher Bedeutung ergeben, sondern als Modus einer neuen
Steuererfassung, die größere Erträge bei genauerer und auto-
matischer Anpassungsfähigkeit an die einzelnen Betriebe schon
durchdiegewaltigeErsparnis an Steuerverwaltungskosten
ergeben. Ich muß hierbei, ehe ich das System eingehend gegliedert
darlege, noch etwas weiter ausholen.

Die Steueraktie.

Die Regierung hat die Beteiligung an Wirtschaftsunter-
nehmungen ins Auge gefaßt. Bei der Notwendigkeit der Er-
schließung neuer Einnahmequellen wird die Beteiligung kaum ver-
mieden werden, so schwer sie von den betroffenen Unternehmungen
auch empfunden werden mag, zumal wenn die Beteiligung — we-
nigstens nach den bisher bekannten Plänen der Regierung —nicht
allgemein durchgeführt wird, sondern sich nur auf eine bestimmte
Gruppe, die Gesellschaften, erstrecken würde, die Dividenden
zahlen. Als Anteil an der Dividende ist die Beteiligung des Reiches
gedacht und sie verliert viel von ihrer wesentlichen Bedeutung da-
durch, daß sie nur eine Kapitalisierung der Körperschaftssteuer
werden soll. Diese Unvollkommenheit erklärt sich aus dem gegen-
wärtigen Wirtschaftssystem, in dem nur dort ein Anhaltspunkt für
Dividendenbeteiligung gegeben ist, wo die Gewinnverteilung in der
Form von Dividenden erfolgt. Mit der Einführung der Arbeits-
aktie aber werden sämtliche Betriebe auf Dividendenverteilung
eingestellt werden müssen. Die Arbeitsaktien verwandeln eben
jeden gleichwie gearteten Betrieb in eine Art Aktiengesellschaft,
und so wird nicht nur die Einführung der Beteiligung des Reiches
an der Wirtschaft allgemein möglich, sondern ist geradezu die Er-
gänzung des neuen Wirtschaftssystems durch ein Steuersystem
gegeben, das ein Hauptstück der Besteuerungstechnik über-
haupt und wegen seiner Einfachheit ein Ersatz für viele und
verschiedenartige Steuern, ja für alle aus Wirtschaftsbetrieben
        <pb n="56" />
        ﻿s'-V- ‘"ü

— 53 —

fließenden direkten Steuern werden kann und werden muß. Ich
will gleich vorwegnehmen, daß es sich bei der Durchführung der
Steueraktie nicht um eine Beteiligung des Reiches an den Betrieben
als neue Steuer handelt, sondern mehr um eine Umschichtung der
ohnehin vorhandenen und ohnehin hinzukommenden Steuern in
einer neuen wesentlich vereinfachten Erhebungsform.

In erster Linie gründet sich das Recht des Reiches auf eine Be-
teiligung und Mitwirkung im Produktionsprozeß auf das unbe-
streitbare Recht der Allgemeinheit, die Einzelglieder zusammen-
zufassen und miteinander zu gegenseitiger Ergänzung zu verbinden.
Naturgemäß haben sich bisher bereits die Wirtschaftsbetriebe
eines jeden Landes aufeinander eingestellt gehabt, so entstand
der Zusammenhang, den man mit dem Begriff Volkswirtschaft
zusammenfaßte. Angebot und Nachfrage, die normalen Regu-
latoren im Wirtschaftsleben, regelten die Produktion, darüber
hinaus hat aber seit jeher der Staat einen zusammenfassenden
und zusammenhaltenden Einfluß ausgeübt. Immer weiter hat
sich dann die regulierende Macht des Staates entwickelt, ungesund
gesteigert in der Organisation der Kriegswirtschaft, besonders
gefahrvoll durch die Organisation vom grünen Tisch ohne ein enges
Zusammengehörigkeitsgefühl mit dem Wirtschaftskörper. Das
mußte in eine schwere Hemmung ausarten und so kam von selbst
die Sprengung der Fesseln, der Zusammenbruch der staatlichen
Zwangswirtschaft. Etwas anderes ist es aber mit der volkswirt-
schaftlichen Zusammenfassung, die in jedem Fall notwendig ist,
und die auch tatsächlich aus innerer Naturnotwendigkeit heraus
besteht. Die größtmögliche Sparsamkeit in der Verwendung der
volkswirtschaftlichen Kräfte zwingt dazu, daß die Allgemeinheit
ein Interesse hat, alle Wirtschaftsglieder in einen Rahmen
zu spannen, Reibungen untereinander auszugleichen und die
Energieen in eine Richtung zum gemeinsamen Wohle zu bringen.
Aus dieser unverstandenen Notwendigkeit heraus erklären sich
alle die Strömungen zur Überführung der gesamten Wirtschaft
in staatliche Organisation, erklären sich alle Sozialisierungsten-
denzen, die gerade deshalb nicht überwunden worden sind und
ein so zähes Leben haben, weil ein richtiger Gedanke der notwen-
digen staatlichen Überorganisation in ihnen steckt. Nur die
Richtung der Ausführung ist falsch, denn um eine staatliche Über-
organisation zu schaffen, ist es absolut nicht notwendig, die ge-
samte Wirtschaft in den Staatsbetrieb zu überführen; im Gegen-
teil würde dem Staat aus diesem Danaergeschenk selbst das größte
        <pb n="57" />
        ﻿54

Unheil erwachsen, weil keine noch so gut disziplinierte Bürokratie
imstande ist, die freie Kraft des freien individuellen Eigenstrebens
zu ersetzen. Aber die Allgemeinheit kann und soll ihren Einfluß
in der Gesamtwirtschaft nutzbar machen, und die Möglichkeit
dazu bietet eine allgemein durchgeführte Beteiligung des Staates
in jedem Betriebe, mag er groß oder klein sein, so verschiedenartig
er auch aufgebaut ist. Die neue Wirtschaft mit ihremallgemeinen
Aktiensystem bietet die Brücke, gleichzeitig als volkswirtschaft-
hohe Zusammenfassung wie als steuerliche Erfassung aller Steuern
von den Betriebswerten sowie von ihren Erträgen. Es sei hier
nochmals betont, daß es sich nicht um ausgedehnte neue steuerliche
Belastungen handeln soll, sondern um eine organische Zusam-
menfassung aller auf Betriebswerten und Betriebser-
trägen ruhenden Steuern in einer einheitlichen Organisation.
Worauf es mir dabei in erster Linie ankommt, ist, die riesigen
Kosten der steuerlichen Verwaltung zu ersparen, damit die auf-
gebrachten Steuerleistungen nicht in so ausgedehntem Maße
von dem Steuerverwaltungsapparat verschlungen werden. Ob
noch eine weitere Steuerquelle hierdurch erschlossen werden soll,
ist in diesem Zusammenhänge von untergeordneter Bedeutung
und richtet sich danach, was dem Staat an Steuern von der Volks-
vertretung zugebilligt wird. Hier handelt es sich darum, unpro-
duktive Verwendung der Steuern zu beseitigen und damit
außerordentlich große Summen freizubekommen, um dadurch ohne
neue Belastung der Wirtschaft den Etat balancieren zu können.

Die Steueraktie soll und muß ein Mittel sein, die Steuern auto-
matisch ohne den riesigen Verwaltungsapparat, der bisher dazu
nötig war, zu erfassen. Die Steueraktie isteinBeteiligungsschein
am Wert und am Ertrag eines jeden Unternehmens. Sie
muß progressiv mit den Gesamtwerten der Betriebe prozentual zu
allen in ihnen enthaltenen Kapital- und Arbeitswerten zu
Kapital- und Arbeitsaktien hinzugelegt werden, ebenso unver-
äußerlich wie die Arbeitsaktie, denn was der Allgemeinheit gehört,
kann nie und nimmer einem Dritten übertragen werden. Die Steuer-
aktie an sich kann deshalb nicht kapitalisiert werden, sie ist nur
der Berechtigungsschein der Mitverwaltung der Allgemeinheit und
der Mitnutznießung in gesetzlich zu bestimmenden Grenzen.

Einzig diese Mitnutznießung ließe sich möglicherweise kapi-
talisieren, allerdings auch nicht ohne Schaden, denn da die Er-
träge eines Betriebes unbestimmt sind, der Mitnutznießungswert
aber hauptsächlich von ihnen abhängig ist, so würde bei einer
        <pb n="58" />
        ﻿55

Veräußerung dieser Steuererträge das Reich immer den Kürzeren
ziehen, wogegen die schnelle Flüssigmachung des Kapitals nur
ein sehr geringer Vorteil wäre. Um diese Steueraktienerträge dem
Zugriff einer fremden Macht zu entziehen und auch weil die Steuer-
erfordernisse nicht auf eine größere Zeitspanne feststehen, dürfte
der Prozentsatz der Nutznießung sowie diese überhaupt jeweils
nur für eine ziemlich eng begrenzte Zeitspanne festgelegt werden,
nach der die Beteiligung automatisch erlischt, wenn sie nicht durch
Gesetz aufs Neue festgelegt wird. Unternimmt es dennoch eine
fremde Gläubigermacht, uns dazu zu zwingen, die Nutznießung
der Steueraktie zu kapitalisieren, so wäre das Reich nur für eine
eng begrenzte Zeitspanne gebunden, da zur weiteren gesetzlichen
Sanktionierung der Steueraktie das deutsche Volk nicht gezwungen
werden kann. Ohnehin sind ja gewisse Steuerperioden in Aussicht
genommen, wie etwa die alle drei Jahre wiederkehrende Ver-
anlagung zur Vermögenssteuer, da wäre auch das Triennium für
die Steueraktie ohne Schwierigkeiten durchzuführen. Aber ohne
die zeitliche Begrenzung wäre die Zusammenfassung der auf den
Betrieben ruhenden direkten Steuern in der Steueraktie gar zu
leicht ein Mittel, das die Entente an Zahlungsstatt beanspruchen
oder dessen Kapitalisierung sie erzwingen könnte. Daß dabei
kein volkswirtschaftliches Mitbestimmungsrecht irgendeinem Drit-
ten übereignet werden darf, ist unbedingt notwendig und muß
auch im Gesetz als Sicherung der deutschen Volkswirtschaft fest-
gelegt werden.

Das Gesetz über die Steueraktie.

Das Gesetz über die Steueraktie müßte etwa folgendermaßen
aussehen:

§ 1. Das Deutsche Reich erhält von jedem Betriebe, der gemäß
dem Gesetz über die Arbeitsaktie gegliedert ist, Steueraktien mit
Dividendenberechtigung und Mitbestimmungsrecht, gemäß den im
§ 2 festgelegten Prozentsätzen von den Gesamtwerten der Unter-
nehmungen.

§ 2. Der Prozentsatz
Kapitalwert gerechnet):
bei Werten bis zu

r die Betriebe	beträgt
100000 Mk.	
200000 „	• •••%;
500000	„	• ••■%;
1000000 „	• •••%;
5000000 „	• •••%;
        <pb n="59" />
        ﻿56

bei Werten bis zu 20000000 Mk.........%;

„	„	„	„	50000000	„

„	„	„	„	100000000	„

„	,, über 100000000	„

§ 3. Auf den Arbeitsaktienwert des Betriebes erfolgt ein Zu-
schlag zu den Prozentsätzen in Höhe von .... % des Arbeits-
aktienwertes und ein weiterer Zuschlag von .... % vom Ertrags-
wert.

§ 4. Die Steueraktien sind unveräußerliches Eigentum des
Deutschen Reiches, sie sind weder von den Betrieben auszuzahlen,
noch begründen sie ein Recht auf entsprechenden Kapitalanteil
am Betriebs werte. Von einer Übertragung des Dividendenbetei-
ligungsrechts an einen Dritten wird das nicht übertragbare Mit-
bestimmungsrecht des Reiches nicht berührt.

§ 5. Die auf Steueraktien gezahlten Dividenden werden auf
...........usw. usw. Steuern verrechnet1).

§ 6. Die Steueraktie gilt für je drei Jahre und erlischt von
selbst, wofern sie sich nicht in der souveränen Gewalt des Deut-
schen Reiches befindet.

§ 7. Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.

Der Grundgedanke und der Zweck dieses Gesetzes über die
Steueraktie wäre der, daß das Reich eine Gewinnbeteiligung in
einem gewissen noch näher zu berechnenden Verhältnis zu der
Summe von Kapital-, Ertrags- und Arbeitsaktienwert erhält, die
durch Steueraktien, die gleichzeitig ein Mitbestimmungs-
recht bedingen, begründet wird. Bis zu dem endgültigen Auf-
gehen aller die Betriebe belastenden direkten Steuern werden die
sonst zu zahlenden Steuern auf die Dividenden verrechnet. Das
kann sogar so weit ausgedehnt werden, daß selbst die Einkommen-
steuern der in dem Betriebe beschäftigten Menschen durch die
Steueraktie direkt gewonnen werden. Die Steueraktie darf in-
dessen nicht einer Zwangshypothek gleichkommen, sie darf
namentlich nicht in sich selbst einen veräußerlichen Wert dar-
stellen, weil das dazu führen würde, daß letzten Endes nicht das
Reich, sondern irgendein Kapitalist der Mitinhaber des Betriebes
würde und das Gefährliche ist dabei, daß gar zu leicht durch eine
Steueraktie im Sinne einer Zwangshypothek ausländisches Ka-
pital die Herrschaft über die deutsche Wirtschaft erhielte, wo doch
allein ein staatlicher Einfluß zur Regulierung der allgemeinen

1) Der § 5 erlischt, sobald die auf Steueraktie zu verrechnenden Steuern
in ihr aufgehen.
        <pb n="60" />
        ﻿57

volkswirtschaftlichen Interessen berechtigt sein kann. Auch die-
ses wird dem Staate nur gegen erhebliche Widerstände durchzu-
setzen gelingen, die aber überwindlich sind, weil die Steueraktie
hauptsächlich und vor allem den Zahlungsmodus für andere
Steuern darstellt. Die Steueraktie hat dadurch eine starke Ähn-
lichkeit mit der Arbeitsaktie.

Eine solche Art steuerlicher Erfassung hätte außerordentliche
Vorzüge, da automatisch sich die Steuer sowohl dem Ertrage
des Kapitals, als des durch Kapital und Arbeit geschaffenen Ma-
terialwertes und auch der in jedem Wirtschaftsbetrieb eingesetzten
Arbeit anpaßt. Der Steueraktienwert würde, da er in einem be-
stimmten festgelegten Verhältnis zu allen im Betriebe steckenden
volkswirtschaftlichen Werten bleibt, sich mit jeder Wert- sowie
jeder Ertragserhöhung gleichfalls erhöhen, ohne daß besondere
Veranlagungen notwendig sind. Der ganze Steuerapparat
würde dadurch um so mehr vereinfacht werden, je weiter die viel
verzweigten übrigen Steuerarten in der Steueraktie aufgehen und
durch sie ersetzt werden könnten. Auch die Lasten würden ohne
Zweifel dadurch viel gleichmäßiger und gerechter verteilt werden
können, als es auf dem sonst so unterschiedlichen Wege der Ver-
anlagung zu den verschiedensten Steuern geschehen könnte. So
können im Laufe der Zeit die mannigfaltigsten Steuern so weit
in die Steueraktie eingebaut werden, daß letzten Endes nur noch
die Besteuerung der Personen und der Werte nebenher noch übrig
bliebe, die nicht in volkswirtschaftlichen Betrieben wirken. Ein
wesentlich einfacherer Steuerapparat, sehr wesentliche Erspar-
nisse in einem System, das ganz allgemein auf Produktions- und
Ertragssteigerung hin resultiert, das ist auch ein steuerlicher Vor-
teil, der durchaus nicht unterschätzt werden darf, besonders im
Hinblick darauf, daß der große Beamtenapparat der Finanzämter
außer ordentliche Summen verschlingt. Indem die Steueraktie
in erster Linie an den Gewinnen der Arbeit und des Kapitals teil-
nimmt, wird auch die Last weniger schwer empfunden, als wenn
auf das Kapital und die Betriebsmittel ebenso wie auf die Arbeits-
einkommen direkt größere Lasten gelegt werden müßten. Wenn
auch gegenwärtig nicht daran gedacht werden kann, von vorn-
herein in der Steueraktie alle die Steuern aufgehen zu lassen, die
sie in der weiteren Entwicklung aufsaugen und entbehrlich machen
könnten, so ist ihre Einführung doch nicht aufzuschieben, muß
vielmehr gleichzeitig mit der wirtschaftlichen Neukonstruktion
zusammen erfolgen, weil beides Bestandteile eines und desselben
        <pb n="61" />
        ﻿58

Systems sind und die gegenwärtige Finanzreform nicht gründ-
lich und restlos erfolgen kann, solange nicht zum mindesten als
Erhebungsform die steuerliche Beteiligung des Reiches an wirt-
schaftlichen Unternehmungen durchgeführt ist. Jetzt muß ganze
Arbeit geleistet werden, denn das ist eine wesentliche Grund-
bedingung dafür, daß die Reparationen überhaupt möglich und
durchzuhalten sind. Es würde auch nicht zu rechtfertigen sein,
wenn die deutsche Wirtschaft in jedem Jahre aufs Neue den Er-
schütterungen neuer Besteuerungen ausgesetzt werden sollte.
Gerade aber dieser Gefahr beugt ein Steuersystem der prozentualen
Beteiligung am Wert und am Ertrage vor, das sich automatisch
den Schwankungen der Wirtschaft anpaßt und jede Produktions-
und Wertsteigerung, die das Wirtschaftssystem mit sich bringt,
zur weiteren Abbürdung unserer Reparationsschulden ausnützt.

Diese Beteiligung läßt sich für das Reich schwer kapitali-
sieren, woran augenblicklich ein gewisses Interesse besteht, sie
bringt nicht auf einmal, sondern laufend immer namhaftere Be-
träge in die Reichskasse, je mehr sich die deutsche Wirtschaft
erholt. Aber die Unveräußerlichkeit der Steueraktien muß auf
jeden Fall vollkommen gesichert werden, weil anders ihr Zweck,
der in gleicher Weise die volkswirtschaftliche Mitbestimmung der
Allgemeinheit ist, durch Veräußerung illusorisch wird. Die Rechte
der Allgemeinheit, die Rechte des ganzen Volkes, das ist ja in
jeder Beziehung seit jeher Grundsatz jeder Politik gewesen, sind
von Natur unveräußerlich. Auf diese Weise wird auch den Wün-
schen weiter Volkskreise auf eine Art Gemeinwirtschaft in
weitestmöglichem Ausmaße Rechnung getragen. Soziale Be-
strebungen können auf keine andere Art so innig mit der na-
türlichen Entwicklung verschmolzen werden als da, wo kapi-
talistische Werte, Arbeitswerte und Staatsrechte miteinander in
einer Gleichrichtung der Interessen auf natürlicher Grundlage
verschmolzen werden.

Entstaatlichung von Post und Eisenbahn.

Hier wäre auch ein Weg gegeben, die großen Unternehmungen
des Staates, Post und Eisenbahn, zu reformieren. Etwas muß
hier ohnehin geschehen, da das Reich nicht länger mit der Defizit-
wirtschaft fortfahren und die Allgemeinheit durch einen unproduk-
tiven Betrieb der Staatsunternehmungen belasten kann. Die Ent-
staatlichung dieser Reichsbetriebe war solange unmöglich,
        <pb n="62" />
        ﻿59

als in der allgemeinen Wirtschaftskonstruktion nur die Wahl offen
stand zwischen privatkapitalistischer und staatskapitalistischer
Wirtschaft. Erst in der neuen Wirtschaftsform, die den
Staat in der gesamten Volkswirtschaft als Mitunter-
nehmer verankert, ist es möglich, auch die großen Staats-
betriebe in eine andere Betriebsform zu überführen. Die Ver-
waltung muß ohnehin grundlegend geändert werden. Hier aber
hätte der Staat die Möglichkeit, ohne daß er seinen Einfluß
verlöre, Post und Eisenbahn zum Verkauf zu stellen, einer Aktien-
gesellschaft zu übergeben, die ihm dank der Beteiligung durch die
Steueraktie niemals entgleiten könnte, und man kann gegenwärtig
noch gar nicht ausdenken, welch ungeheuren Einfluß auf die Ge-
sundung der Reichsfinanzen die allgemeine direkte Finanzierung
von Post und Eisenbahn ausüben würde. Das wäre namentlich
dann nicht mehr zu vermeiden, sobald das Problem der Währ ungs-
regulierung in die Hand genommen wird. Man sollte es sich
wenigstens unter dem Gesichtswinkel der neuen Wirtschaftsform
ernstlich überlegen, ob nicht durch Aktienausgabe auf Post und
Eisenbahn der starke Geldbedarf des Reiches dauerhaft befriedigt
werden kann. An der Ertragsfähigkeit der Betriebe würde sich da-
durch sehr Wesentliches ändern und die Entwicklung unter Aus-
nützung und Einsatz aller Initiative der Privatwirtschaft
kann nur günstig beurteilt werden. Das Reich verlöre eine große
Sorge, wie es das sich gegenwärtig immer vergrößernde Defizit
decken soll und erhielte statt dessen außer einer dauernden Steuer-
einnahmequelle ein so mächtiges Kapital in die Hände, das auch
bei den ungeheuren Summen, die gegenwärtig erforderlich sind, von
allgemein ausschlaggebender Bedeutung wäre. Daß die Einzel-
gesellschaften, die den Betrieb fortsetzen würden, nicht mindestens
ebensogut wirtschaften könnten wie der Staat, daran wird um so
weniger ein Zweifel möglich sein, als in zunehmendem Maße die
alte Pflichttreue der Beamten und Staatsarbeiter, die frühere Grund-
lage der Staatsorganisation im Absterben ist und die Aufsicht über
die Betriebsführung nicht ausreicht, um einen wirtschaftlichen
Betrieb zu gewährleisten. Daß die Minderleistungen sich so er-
schreckend gerade in den Staatsbetrieben zeigen, ist vielleicht ein
gar nicht zu unterschätzendes Anzeichen dafür, daß die
staatliche Wirtschaft sich überlebt hat und in der heutigen
Zeit nicht mehr ihre notwendigen Grundlagen findet. Je mehr
man anerkennen muß, daß Krieg und Revolution auch den Men-
schen geändert haben, und bei dem allgemeinen Suchen nach neuen
        <pb n="63" />
        ﻿60

Wirtschaftsformen muß man um so ernster prüfen, ob die staat-
lichen Defizitbetriebe nicht eine Neuorganisation erfordern, ein
Thema, das ohnehin aktuell wird, sobald die Privatwirtschaft in
einem Ausmaße vom Staate in Anspruch genommen wird, daß die
Gesamtkonstruktion der Wirtschaft in ein neues Stadium ver-
schoben wird. Außerdem fragt es sich, ob nicht ohnehin das Reich
sich letzten Endes einmal von seinen Betrieben entlasten muß,
wenn diese überhaupt weiter existenzfähig sein sollen, und ob es
sich rechtfertigen ließe, erst diesen Zustand des Zusammenbruchs
zu erwarten, wo doch eine Entstaatlichung gegenwärtig einen
Wendepunkt in der Finanzlage herbeiführen könnte. So
absurd ist der Gedanke durchaus nicht mehr, sobald die Wirt-
schaft ganz allgemein sozialindividualistisch orientiert und das
Reich durch die Steueraktie beteiligt ist, obwohl es in der gegen-
wärtig noch geltenden Wirtschaftskonstruktion beinahe als Wahn-
sinn betrachtet werden könnte, der allgemeinen Tendenz entgegen
die Entstaatlichung zu verlangen. Aber weshalb sollte man in der
heutigen Zeit, wo alle Begriffe wieder einmal zu wanken beginnen,
bei einer ohnehin notwendigen allgemeinen Reform an den Staats-
betrieben Vorbeigehen, obwohl es bereits als erwiesen gelten kann,
daß gerade hier etwas unheilbar krank ist. Man kann die finan-
ziellen Erträge einer solchen Umwandlung der Reichsbetriebe
zahlenmäßig so wenig genau abschätzen, daß ich mich in dieser
Hinsicht jeder Zahlenangabe enthalten muß und nur auf das Eine
hinweisen kann, daß es sich um Summen handelt, die auch den
gegenwärtigen Etatsziffern gegenüber überragende Bedeutung
haben. Wenn aber die Beteiligung des Reiches allgemein in allen
volkswirtschaftlichen Unternehmungen dem Reiche den Anteil
der Allgemeinheit am Gute des Einzelnen verkörpert, dann
haben auch die besonderen Staatsbetriebe keinen höheren Sinn
mehr, es sei denn, daß man dem Staat das Recht zubilligen wollte,
in nicht zu verantwortender bürokratischer Weise und auf Kosten
der Steuerzahler unwirtschaftlich zu wirtschaften. Niemand außer
denen, die ihre Pflicht in diesen Betrieben nicht erfüllen wollen,
braucht aus der Neuordnung für sich etwas zu fürchten, denn wenn
der ganze Apparat wieder gewinnbringend arbeitet — und daß das
in der Privatwirtschaft möglich ist, daran habe ich keinen Zweifel —,
so ist auf Grund der persönlichen Beteiligung durch die Arbeits-
aktie jedem ein Gewinnanteil sicher, so daß auch ein Anreiz zu
interessierter Arbeit vorhanden ist. An der Interesselosig-
keit aber gehen wir zugrunde und die Interesselosigkeit des Ein-
        <pb n="64" />
        ﻿61

zelnen in den Staatsbetrieben ist, von geringen Ausnahmen ab-
gesehen, nicht mehr zu unterbieten. Gewiß ist ein großes Feld zu
bestellen, die Aufgaben sind groß und nicht leicht, aber hat es denn
überhaupt einen Sinn, an der Zukunft des deutschen Volkes weiter
zu arbeiten, wenn Schwierigkeiten, die auf den ersten Blick hier
auftauchen, vor einer großen Neuerung abschrecken. Von sich aus
kommt nichts, und daß unser Wirtschaftssystem Reformen ver-
tragen kann und sie notwendig braucht, das zeigt die große all-
gemeine Unzufriedenheit nicht nur, dazu zwingen die großen Nöte,
deren man auf anderem Wege nicht mehr Herr werden kann.

Was nützen denn gegenwärtig die Reichsbetriebe überhaupt in
materieller Hinsicht. Man ist sich doch darüber einig, daß sie nicht
einmal als Pfandobjekt für Staatsanleihen gelten können, denn auch
bei der Verpfändung spielt nicht der vorhandene Materialwert die
ausschlaggebende Rolle, sondern der Nutzungswert, und auf das
Defizit sind keine Anleihen zu stützen, besonders da kein Gläubiger
die Gewähr haben würde, daß sich an der Defizitwirtschaft etwas
ändern würde. Wenn aber die Staatsbetriebe selbst zu ihrer eigenen
Reorganisation Anleihen aufnehmen wollten, so würde jeder Gläu-
biger sich einen Einfluß darauf zu sichern trachten, daß das Geld
auch wirklich eine Reorganisation ermöglichte, und das wäre dann
ohnehin nicht anders als in privatwirtschaftlicher Organisation
möglich. Bei allgemein staatlich beeinflußter Wirtschaft, und wenn
der Staat überall beteiligt ist, hat die alleinige Inhaberschaft des
Staates an einzelnen Betrieben lange nicht mehr die früher ge-
habte Bedeutung.

Es blieben noch einige Erläuterungen zu meinem Vorschlag eines
Gesetzes über die Steueraktie zu machen. Das Wesentliche ist
der Prozentsatz, in dem die Steueraktie zu den Werten des
Betriebes, zu seinen Erträgen und zu den Arbeitsaktienwerten zu
stehen hat. Ich habe dabei die Prozentzahl nach dem Kapital
zugrunde gelegt, obwohl ich mir bewußt bin, daß dies tatsächlich
die kleinste Zahl sein muß. Zahlenvorschläge, die nicht genau mit
all den Steuern, die verrechnet bzw. in die Steueraktienbeteiligung
einbezogen werden sollen, in Einklang gebracht worden sind, be-
deuten höchst bedenkliche theoretische Schätzungen, deren ich
mich selbst auf die Gefahr hin enthalten muß, daß mir der Vor-
wurf gemacht wird, ich überließe die Hauptarbeit an dem Gesetze,
das ich empfehle, anderen. Ich bin aber überzeugt, da ich zu einer
genauen rechnerischen Nachprüfung nicht in der Lage bin, daß ich
mit einem Fehler in meiner Schätzung ungleich größere Schäden
        <pb n="65" />
        ﻿62

für die Beurteilung des Steueraktiensystems anrichten würde, als
wenn ich die Prozentsätze unausgefüllt lasse. Jedenfalls scheint
mir die Differenzierung gemäß den einzelnen Betriebswerten einer
feinen Gliederung zu bedürfen. Statt Prozenten sind es viel-
leicht auch nur Tausendstel. Die eigentlich größte Bedeutung haben
die Zuschläge auf Ertragswert und Arbeitsaktien wert, wobei zu be-
rücksichtigen ist, daß auch bisher schon die steuerliche Haupt-
last auf den Gewinnen und Einkommen gelegen hat. Die
Prozentsätze hängen außerdem davon ab, wieviel Steuern die
Reichsfinanzverwaltung in der Steueraktie sofort aufgehen lassen,
wie viel sie auf diese verrechnen will. Ein möglichst weites Aus-
maß ist zu empfehlen, nur wäre bei der Einführung der Steueraktie
zu berücksichtigen, welche Steuern ohne sie schneller (wenigstens
für das laufende Steuerjahr) in die Reichskassen fließen würden,
denn da das Reich das Geld möglichst schnell braucht, wäre eine
Verzögerung nur durch Kapitalisierung der Dividendenanteile mög-
lich, die für das Reich in jedem Falle nicht die vollen Erträge
bringen würde.

Ausblick.

Die neue Wirtschaft hat also die Grundlagen, die allein zu einem
Wiedererstarken des deutschen Volkes führen können. Sie ist der
Friedensschluß zwischen Kapital und Arbeit, zwischen Unter-
nehmer und Arbeiter, künftig beides Teilhaber an der Wirtschaft,
Teilhaber am Betriebe mit dem Einsätze eines jeden des Wertes,
über den er verfügt. Weder ist der Kapitalist noch überberechtigt
wie bisher, da er auch den Ertrag der Arbeiter genoß, noch wird
der Arbeiter gegen seinen eigenen Betrieb künftig in eine Kampf-
stellung treten. Die Grundlagen für den Wirtschaftsfrieden sind
dadurch gegeben und die Steigerung der Produktion gewährleistet,
ohne die unsere Zukunft denkbar traurig aussehen würde. Ob die
Mehrerträge durch den individuellen Arbeitseinsatz eines jeden in
der Wirtschaft die Höhe erreichen, die notwendig ist, um die außer-
ordentlichen Reparationsleistungen abzutragen, das läßt sich
nicht abschätzen. Aber das eine ist gewiß, die Steigerung der Pro-
duktion wird nach jeder Möglichkeit hin am allerersten den
Ausgleich dafür bringen können, was an Substanz des Volks-
vermögens ausgeliefert ist und künftig noch ausgeliefert wird. Die
Mehrleistungen in der neuen Wirtschaft werden dann, wenn die
Reparationen abgeleistet sind, auch den Fonds des deutschen
        <pb n="66" />
        ﻿63

Volksvermögens wieder auf füllen können, so daß sie einen
freieren Ausblick in die Zukunft ermöglichen. Gewiß wird es kein
leichtes sein, im deutschen Lande jedem einzelnen die freie Existenz
zu schaffen, die unter normalen Umständen möglich wäre, und bis
zu allgemein normaleren Zuständen werden auch die Auswirkungen
der neuen Wirtschaft sich nicht so bemerkbar machen, daß der
materielle Nutzen handgreiflich wird. Die Zukunft des deutschen
Volkes ist schwer und trübe auf jeden Fall. Auch mit dem voll-
kommensten Wirtschaftssystem kann man keine Wunder erreichen.
Wie aber würde es aussehen, wenn man die Neuordnung der Wirt-
schaft unterließe, und wenn man den sozialen Kampf bei den gegen-
wärtigen und zukünftigen Ansprüchen an die Wirtschaft verewigen
wohte ? Das deutsche Volk hat unter den sozialen Erschütterungen
seit der Revolution unsäglich gelitten. Ihnen verdankt es die
Teuerung und den wirtschaftlichen Niedergang, der sich in der
Valuta ausdrückt. Nur durch Arbeit kann geholfen werden, aber
es hegt nicht an dem Arbeiter allein. Wie soll Arbeitslust und
Arbeitsfreudigkeit und Arbeitseifer gehoben werden, wenn an den
Erträgen der Arbeit der Arbeiter keinen Teil hat, wenn Mehr-
erträge nur ein Reparationsgewinnlertum begünstigen, und
das ist so lange der Fall, als man dem Arbeiter nicht seinen Anteil
am Betriebsgewinn gewährt. Die Umstellung der deutschen
Wirtschaft zu den Reparationsleistungen, die einen erhöhten
Kräfteeinsatz jeder Arbeit verlangen, bedingt deshalb, daß der
Arbeiter mit dem Unternehmer gleichberechtigt wird.
Die Regierung hat zugesagt, daß sie ein Reparationsgewinnlertum
unterbinden will. Wenn diese Zusage ehrhch gemeint ist, dann
muß sie auch gegenüber den Arbeitern erfüllt werden, von deren
erhöhten Leistungen letzten Endes alles abhängt. Die ganze Zu-
kunft des deutschen Volkes ist ein Arbeitsproblem. Um so
notwendiger, ist es, dem arbeitenden Menschen die Arbeit möglichst
zu erleichtern, vor allen Dingen aber nicht zu erschweren,
und das geschieht in dem gegenwärtigen Wirtschaftssystem, in
dem der Kapitalismus wahre Orgien der Allmacht feiert und in
dem Trusts und Konzerne geradezu Souveränität genießen gegen-
über Millionen von arbeitenden Menschen. Daß diese, und muß
es sein, durch alleräußersten Kampf zur Freiheit sich hindurch-
ringen werden, das muß jedem klar sein, der die aufsteigende Linie
der sozialen Entwicklung sich vergegenwärtigt. Der Arbeiter ist
in Erkennung des volkswirtschaftlichen Wertes des Kapitals bereit,
diesem den Besitz und die sich daraus ergebenden Rechte zu garan-
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tieren. Der Arbeiter ist aber nicht bereit, sich eine ungerechte,
durch nichts begründete Abhängigkeit vom Kapital auf die Dauer
gefallen zu lassen, und kommt es nicht durch Vertrag zum Frieden
zwischen Kapital und Arbeit, so droht gegenseitiger Vernichtungs-
kampf, der unter den erschwerten Lebensverhältnissen des deut-
schen Volkes nur zum Chaos führen kann. Jedem das Seine ist
altpreußische Gerechtigkeit, Jedem das Seine in der Wirt-
schaft ist die Übertragung dieser Gerechtigkeit gemäß dem Fort-
schritt der politischen Entwicklung von der Gleichberechtigung
jedes Individuums im Staat. Das gilt ebenso für die Arbeit wie für
das Kapital. Das Unrecht hegt nicht nur auf seiten des Kapita-
listen, der die Arbeit nicht als gleichberechtigt anerkennen will,
sondern liegt auch auf seiten des Arbeiters, der im Wirtschafts-
kampfe den Kapitalismus als nicht existenzberechtigt zu ver-
nichten strebt. Beides sind Extreme, die in der Wirklichkeit schon
erheblich milder aussehen. Der Kampf um die Sozialisierung ist
zwar noch nicht beendet, ideell wird sie von weiten Arbeiterkreisen
noch immer erstrebt, weil sie dort gewissermaßen als die einzige
Möglichkeit einer Auswirkung des Rechts des arbeitenden Menschen
erscheint. Aber die gemeinsamen ehrlichen Bemühungen, eine Aus-
führungsmöglichkeit für den Sozialisierungsgedanken zu finden,
haben dazu geführt, daß beide Gegenpole der Wirtschaft den Wert
des gemeinsamen Zusammenarbeitens besser erkannt haben und
deshalb höher einschätzen. Man ringt nicht so sehr mehr nach
der Sozialisierung, sondern man ringt nach der neuen Wirtschaft,
die man dunkel ahnt und die „allein die moralische Recht-
fertigung für Eingriffe in die bestehende Rechtsordnung
in sich trägt, da sie die höchste Ausnutzung der Produk-
tionsmittel im gemeinwirtschaftlichen Interesse durch
gemeinsame Arbeit sicherstellt.“ Wo anders, wenn nicht in
der durch und durch einheitlichen individuellen Wirtschaft, in
der es nicht mehr Klasseununterschiede gibt, sondern in der ein
jeder mit dem Einsatz der Kräfte, die ihm zur Verfügung stehen,
Mitarbeiter des anderen und des Ganzen ist, kann das Prin-
zip der gemeinsamen Arbeit besser und vollkommener zur Gel-
tung kommen, als in der Gleichberechtigung von Kapital und
Arbeit, und diese Gleichberechtigung trägt die moralische Recht-
fertigung für Eingriffe in die bestehende Rechtsordnung in sich,
ohne indessen die Rechtsordnung stürzen zu müssen. Rechtsord-
nung als Ordnung der vollkommenen Gerechtigkeit, das ist der
Sinn der neuen Wirtschaft.
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        ﻿Verlag Hans Robert Engelmann, Berlin W 15

Dr.-Ing. Georg Müller

Regierungsbaumeister

Über zeichnerische Auswertung
wirtschaftsstatistischen
Nachrichtenstoffes

mit 86 Abbildungen im Text

Preis 24.— Mark und 20% Sortiments-Teuerungszuschlag

Umfassende Anwendung der Graphik für wirtschafts-statistische
Zahlen fordert der Verfasser des vorliegenden neuartigen Buches. Es
stellt einen ersten glücklichen Versuch dar, durch eigne Darstellungen
und geschickte Zusammentragung weithin verstreuten, spärlichen An-
schauungsstoffes und verbindenden kritischen Text für den Gedanken
der zeichnerischen Auswertung zu werben, um ihm weiteste Verbreitung
zu sichern. Mit viel Fleiß, Liebe zur Sache und frischem Zugriff ist das
bisher vielfach nebensächlich und stiefmütterlich bedachte Thema in ge-
dankenreichen Ausführungen vom theoretischen Standpunkt aus auf
kurzem Raum behandelt worden.

Dr.-Ing. Carl Steinbrecher

Regierungsbaumeister im Reichsverkehrsministerium
(Zweigstelle Preußen—Hessen)

Neuere Vergebungsarten
für Bauarbeiten im Rahmen des
Verdingungswesens

Preis 20.— Mark zuzüglich 20% Sortiments-Teuerungszuschlag

Die Schrift behandelt die Entwicklung auf dem Gebiete des Verdingungs-
wesens während der letzten Jahrzehnte; insbesondere werden die moder-
nen Methoden der Anpassung der Preise langfristiger Bauausführungen
an die schwankenden wirtschaftlichen Verhältnisse und die günstigen, die
Preisbildung beeinflussenden Momente eingehend dargelegt. Der Verfasser,
dessen Einfluß in den letzten Jahren in den diesbezüglichen Erlassen der
Zentralstelle der früheren preußischen und jetzigen Reichseisenbahnen zum
Ausdruck gekommen ist, macht weiterhin Vorschläge zur noch zweck-
mäßigeren Ausgestaltung der Vergebungsarten.

Die Schrift dürfte für jeden Unternehmer ein wertvolles Handbuch auf dem
schwierigen Gebiet der Vergebung von Leistungen und Lieferungen sein.
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        ﻿Verlag Hans Robert Engelmann, Berlin W 15

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In unserem Verlage erscheinen und sind durch jede Buchhandlung zu
beziehen sämtliche Veröffentlichungen der deutschen Sozialisierungskom-
mission, und zwar zunächst

die SUzungsberhüte d. üomnsission

von 1919	- v 

die SHznn^sberidife d. Kommission
von 1920

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in folgenden 9 Gruppen:

7.	Eisenbahn

8.	Post

1.	Kohle

2.	Kommunalisierung

4.	Kali

5.	Eisen

3. Zement u. Baustoffe 6. Wohnungswesen 9. Reparation

Bisher sind erschienen:

GRUPPE 1.

Der Bericht der Sozialisierungskommission über die Frage der Sozialisierung
des Kohlenbergbaues vom 31. Juli 1920.

Preis Mk. 5.30 und Sortiments-Teuerungszuschlag.

Verhandlungen der Sozialisierungskommission über den Kohlenbergbau im
Jahre 1920. Umfang 2 Bände. Preis beider Bände zusammen Mk. 90.—
und Sortiments-Teuerungszuschlag. (Die Bände sind nicht einzeln
käuflich. Geb. Exemplare Mk. 120.— u. Sortiments-Teuerungszuschlag.)
Verhandlungen der Sozialisierungskommission über den Kohlenbergbau im
Jahre 1918/19. Preis Mk. 76.80 und Sortiments-Teuerungszuschlag.

GRUPPE 2.

Vorschlag der Sozialisierungskommission vom 24. September 1920 für ein Kom-
munalisierungsgesetz. Preis Mk. 3.65 u. Sortiments-Teuerungszuschlag.
Verhandlungen der Sozialisierungskommission über die Kommunalisierung.

Preis Mk. 71.70 und Sortiments-Teuerungszuschlag.

GRUPPE 4.

Gutachten der Sozialisierungskommission über die Organisation der Kali-
Industrie.	Preis Mk. 6.20 und Sortiments-Teuerungszuschlag.

Verhandlungen der Sozialisierungskommission Uber die Kaliwirtschaft
erschienen in einer Lieferungsausgabe:

I. Lieferung 1

II.	Lieferung &gt; Mk. 84.— und Sortiments-Teuerungszuschlag

III.	Lieferung J

und einer Bandausgabe: Mk. 84.— und Sortiments-Teuerungszuschlag.
GRUPPE 9.

Verhandlungen der Sozialisierungskommission über die Reparationsfragen.

Preis Mk. 68.85 und Sortiments-Teuerungszuschlag.

Band I.

Weiter befinden sich im Druck:

GRUPPE 6.

Die Verhandlungen der Sozialisierungskommission über die Organisation des
Wohnungswesens. Band 1.
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L Händen der Arbeiterschaft gegenübertreten mußte, nicht
inden konnte, zu erhöhter Arbeit aufzufordern. Die Er-
lafür, daß irgend etwas geschehen muß, hat der Kanzler,
’e sich vorsichtig aus, daß die Nationalwirtschaft und die
e Effektsteigerung planmäßig gefördert werden und alle
lachen beschleunigt beseitigt werden müssen. Aber wie
ehen soll, dafür weiß die Regierung kein Mittel,
t fest, daß die Reparationen aufgebracht werden müssen,
uch fest, daß selbst, wenn eine Revision des Friedens die
Äsung auch der Reparationslasten mit sich bringen sollte,
ler die deutsche Produktion vor ungeheuren Auf-
teht. Wir wollen uns nicht verschweigen, daß ohne
he Erhöhung der deutschen Produktion die Reparations-
l zum Ruin der deutschen Wirtschaft führen müssen. Ohne
g der Produktion können die Lasten nur getilgt werden
'nschränkungen und Entbehrungen in der Lebens-
die sich auf die Dauer schwer an der deutschen Volks-
it und der Arbeitskraft der einzelnen rächen müssen. Des-
Ite es das erste Bestreben der Regierung sein, die Produk-
e Überanspannung der Arbeiterschaft zu fördern und mit
-„isierung und Typisierung ist es da nicht getan,
nduellen geistigen Kräfte aber eines großen Volkskreises,
ten nicht selbständigen Arbeiter und Angestellten, liegen
Vic soll man sie auch wecken, wenn es nur gilt, zum Nutzen
Dder für Steuern zu arbeiten. Der arbeitende Mensch hat
kein leichtes Dasein und Not und Sorgen lähmen mit
• tweridigkeit nicht nur die Arbeitsfreudigkeit, sondern auch
'endige Pflichterfüllung. Die politische Freiheit, die man
Menschen in Deutschland verfassungsmäßig zugebilligt hat,
sin Schein, solange sie nicht auch wirtschaftlich besteht,
jjische Freiheit von heute, wie sie die Revolution geschaffen
im Gegenteil nur eine Ablenkung von der Arbeit und ein
ktiver Verbrauch von Kräften, der wirtschaftliche Kämpfe
ge haben kann. Die „Unternehmerprofite“ werden
Hehr und mehr, je weiter sie sich den entwerteten Geld-
lissen anpassen, ein Agitationsmittel zur Verhetzung
eiterschaft. Diese hat ein Recht, zu verlangen, daß die
ihrer Arbeit nicht anderen zugute kommen, und aus diesem
sind die gegenwärtigen sich immer aufs neue wiederholen-
mkämpfe berechtigt. Der Anteil der Arbeiterschaft an den
shmerprofiten gemäß ihren Leistungen, den Werten, die sie

ka, Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit.	4

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