<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Erwin</forname>
            <surname>Piechottka</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1014334349</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        Gleichberechtigung
von  Kapital  und  Arbeit
Arbeiisakiie  und  Steueraktie
als  Grundlagen  der  sozialindividualistischen ­

Wirtschaft

Von

Erwin  Piechottka

Berlin  1921

Verlag  von  Hans  Robert  Engelmann
        <pb n="2" />
        Verlag  Hans  Robert  Engelmann,  Berlin  W  15

Von  dem  gleichen  Verfasser  sind  bisher  erschienen:
Der  Arbeit  gleiches  Recht
Ein  politisches  und  wirtschaftliches  Programm  des  Aufbaues ­
  der  deutschen  Demokratie  zur  Erreichung  des
Wirtschaftsfriedens  und  zur  Hebung  des  Arbeiterstandes
aus  dem  Zusammenbruch  des  Sozialismus
Preis  Mk.  7  20  und  10%  Sortiments-Teuerungszuschlag.
Sozialismus  oder  Fortschritt
Die  Möglichkeiten  der  Entwicklung  der  deutschen
Arbeiterschaft  im  Staate  der  Gleichberechtigung
Preis  Mk.  4,60  und  10%  Sortiments-Teuerungszuschlag.
AUS  DER  KRITIK  DER  PRESSE:
LBbeckische  Anzeigen:  Die  hier  vorgeschlagene  Lösung  würde  nicht  auf
den  Bereich  einer  einzelnen  Industrie  beschränkt  sein,  sondern  alle
volkswirtschaftlichen  Betriebe  umfassen.  Und  würde  die  auf  der  Essener
Tagung  über  die  Sozialisierungsfrage  von  Unternehmer-  und  von  Arbeiterseite ­
  verlangte  neue  Wirtschaftsform  darstellen,  die  allein  nach  der
beiderseitigen  Definition  einen  Eingriff  in  die  bestehende  Rechtsordnung
rechtfertigen  würde.
Rechts-  und  Staatswissenschaft:  Diese  Schrift,  die  bereits  den  sozialpolitischen ­
  Ausschuß  der  Nationalversammlung  beschäftigt,  ist  für  die  Gestaltung ­
  des  Betriebsrätegesetzes  von  grundlegender  Bedeutung,  da  sie  für
die  bisher  widerstreitenden  Interessen,  dem  Urgrund  aller  Klassenkämpfe
einen  durchaus  ausführbaren,  vielleicht  den  einzig  möglichen  Ausgleich ­
  schafft.
Allgemeine  Schlosserzeitung:  Wir  empfehlen  das  Studium  und  stimmen
dem  Verfasser  bei,  wenn  er  schreibt:  Natürlich  wird  das  deutsche  Volk
jetzt  wieder  in  der  Welt  das  Volk  der  Arbeit  sein.  Erst  wenn  wir  mit
unserer  Arbeit  bezahlen  können,  die  ist  von  unabänderlichem  Wert,
dann  haben  wir  auch  die  Verbilligung  unseres  Verbrauchs  und  unserer
Lebenshaltung.
Das  Reichsarbeitsministerium  im  Refchsarbeitsblatt  (Beilage):  Der  Grundsatz ­
  der  Kapitalisierung  der  Arbeitskraft  verdient  festgehalten  zu  werden,
der  ohne  Zweifel  begründet  und  für  eine  fruchtbare  Auswertung  zur
Lösung  der  Beteiligungsfrage  geeignet  erscheint.
Bayer.  Gewerbeblatt:  Der  Verfasser  will  eine  Weiterentwicklung  nicht  durch
gewaltsamen  Umsturz,  sondern  durch  den  bewußten  Aufbau,  eine  weitere ­
  Entwicklung,  die  zuletzt  über  den  Sozialismus  hinaus  und  zu  einer
Stufe  der  Gleichberechtigung  führt.
Der  Tag:  Wir  wollen  dem  Verfasser  wünschen,  daß  der  Traum  der  Arbeiter ­
  vom  goldenen  Zeitalter,  das  der  Sozialismus  ihnen  bringen  sollte,
aber  nicht  kann,  ausgeträumt  ist,  daß  die  Fortentwicklung  des  Sozialismus ­
  —  unter  Wahrung  seiner  brauchbaren  Kräfte  —  zu  einem
neuen  geläuterten  Individualismus  einsetzt
        <pb n="3" />
        von  Kapital  und  Arbeit
        <pb n="4" />
        Copyright  1921
by  Hans  Robert  Engelmann  Berlin

✓ä  //r  ?/

Ohlenrothsche  Buchdruckerei
Georg  Richters
Erfurt
        <pb n="5" />
        1*

D ie  Zukunft  des  deutschen  Volkes  ist  ein  wirtschaftliches  Pro-  (
blem.  Sie  ist  dadurch  bedingt,  daß  Deutschland  nicht  nur  die
Verpflichtungen  des  Fri  edensvertrages  von  Versailles  erfüllen  kann,
sondern  darüber  hinaus  und  trotz  der  furchtbaren  Lasten  wieder
eine  gesunde  Existenz  seiner  bedrohten  Wirtschaft  sichern  kann.
Nach  der  Annahme  des  Friedensvertrages  und  seiner  im  Londoner
Ultimatum  festgelegten  wirtschaftlichen  Ergänzung  ist  jeder  Streit
darüber,  ob  erfüllbar  oder  nicht,  zwecklos.  Jetzt  muß  geleistet
werden,  was  versprochen  ist.  Das  deutsche  Volk  ist  für  mehr  als
ein  Menschenalter  darauf  festgelegt,  seinen  Gegnern  im  Weltkriege
132  Milliarden  Goldmark  zu  erarbeiten,  wovon  jährlich  2  Milliarden
Goldmark  als  feste  Tilgungsquoten  zu  zahlen  sind,  darüber  hinaus
noch  eine  variable  Leistung,  die  26  Prozent  der  Ausfuhr  entsprechen
muß  und  eine  Beteiligung  der  Alliierten  an  dem  allmählichen  Erstarken ­
  der  deutschen  Wirtschaft  darstellt.  Es  gilt  deshalb,  aus
der  deutschen  Wirtschaft  erhöhte  Leistungen  herauszuholen,  wenn
nicht  die  Reparationen  zu  einer  Auszehrung  und  zum  Zusammenbruch ­
  des  deutschen  Volkes  führen  sollen.  Diese  Erkenntnis  ist
allgemein,  aber  die  Möglichkeit  erhöhter  Leistungen  ist  mehr  als
problematisch,  da  die  Erträge  der  deutschen  Wirtschaft  heute  nicht
einmal  ausreichen,  um  allen  in  ihr  wirkenden  Kräften  eine  normale
Existenz  zu  gewährleisten.  Jede  Beeinträchtigung  der  Lebensnotwendigkeiten ­
  des  deutschen  Volkes,  jede  steuerliche  Belastung
zum  Zwecke  der  Reparationszahlungen  ist  ein  Eingriff  in  die
Substanz  des  Volksvermögens,  der,  wenn  er  nicht  durch  neu  geschaffene ­
  Werte  wieder  ausgeglichen  werden  kann,  eine  weitere
und  zunehmende  Schwächung  der  deutschen  Volkswirtschaft  mit
sich  bringt  und  daher  die  Grundlagen  auch  politischen  Wiederaufstiegs ­
  untergräbt.  Ohne  einen  Eingriff  in  die  Substanz  der  deutschen ­
  Wirtschaft  in  dem  oben  gekennzeichneten  Sinne  wird  es  nicht
abgehen  können.  Zunächst  muß  die  Deckung  hergenommen  werden,
wo  sich  überhaupt  Werte  befinden,  und  von  heute  auf  morgen  einen
Mehrertrag  neu  zu  erzeugen,  der  den  übernommenen  Verpflichtungen ­
  entspricht,  ist  eine  absolute  Unmöglichkeit,  an  der  dadurch
nichts  geändert  wird,  daß  ein  Eingriff  in  die  Substanz  des  Volksvermögens ­
  als  das  größte  nationale  Unglück  angesehen  werden  muß.
        <pb n="6" />
        4

Dazu  kommen  die  schweren  inneren  Kämpfe,  die  durch  die
sozialen  Veränderungen  und  die  politischen  Auswirkungen  der
Revolution  bedingt  wurden.  Die  Geldentwertung  hat  es  dazu
gebracht,  daß  die  kleineren  Kapitalien  volkswirtschaftlich  namentlich ­
  in  der  Fähigkeit  der  Produktionserzeugung  stark  an  Bedeutung ­
  verloren  haben,  und  so  steht  die  deutsche  Wirtschaft
geradezu  am  Scheidewege,  ob  infolge  einer  Überspannung  des
Kapitalismus  die  Lösung  im  gegenseitigen  sozialen  Vernichtungskampf ­
  erreicht  werden  soll,  oder  ob  eine  neue  Wirtschaftsform, ­
  die  den  sozialen  Erfordernissen  und  den  Rechten  der  historischen ­
  Entwicklung  in  gleicher  Weise  Rechnung  trägt,  zudem
eine  außerordentliche  Produktionssteigerung  gewährleistet,
gefunden  werden  kann.
Denn  im  bisherigen  Wirtschaftssystem,  dessen  mindere  Qualität
durch  das  allgemeine  Nachlassen  der  Leistungen  eiwiesen  wird,  ist
keine  Aussicht  auf  die  erforderliche  Mehrproduktion  vorhanden.
Diese  Tatsache  ist  dadurch  begründet,  daß  die  Wirtschaft  in  ihrer
Entwicklung  zurückgeblieben  ist  und  sich  in  der  heutigen  politisch
fortgeschritteneren  Zeit  als  ein  Faktor  das  Rückschritts  aus  wirkt.
So  sehr  sich  die  Welt,  zumal  aber  Deutschland,  durch  die  Revolution ­
  politisch  entwickelt  hat,  der  Organismus  der  Wirtschaft,
ihre  Konstruktion,  ihr  System  ist  bis  auf  einzelne  unorganisch  eingeflickte ­
  Neuerungen  unverändert  geblieben.  Das  sogenannte
kapitalistische  System  ist  auch  heute  noch  in  Geltung  und  scheint
den  Kampf  gegen  alle  Reformen  aufnehmen  zu  wollen,  scheint
über  den  ersten  Ansturm  des  Sozialismus  bereits  endgültig  gesiegt
zu  haben.
Aber  der  Gegner  des  kapitalistischen  Systems  ist  stark,  nicht
die  Masse,  die  nach  Sozialisierung  ruft,  sondern  die  Entwicklung,
die  in  der  Politik  bereits  zur  Gleichberechtigung  aller  Glieder
des  Volkes  geführt  hat.  Der  Gegner  ist  die  politische  Organisation
des  Staates,  die  so  lange  nicht  vollendet  ist,  bis  ihr  die  Wirtschaft
in  der  Neuordnung  nachgefolgt  ist,  und  nicht  eher  wird  der  unsichtbare ­
  Kampf  beendet  sein,  als  bis  die  Überführung  der  politischen ­
  Neuordnung  in  die  Wirtschaft  gelungen  sein  wird.  Die
Entwicklung  wird  gestützt  von  den  Bestrebungen  der  Arbeiterschaft ­
  auf  Reorganisation  der  Wirtschaft,  die  nur  deshalb
überwunden  zu  sein  scheinen,  weil  sie  durch  den  Sozialismus  in
ein  falsches  Fahrwasser  geleitet  waren.  Das  ziemlich  allgemeine
Verlangen  der  Arbeitnehmerschaft  nach  einer  systematischen  Umgestaltung ­
  in  der  Wirtschaft,  bei  der  der  arbeitende  Mensch  eine
        <pb n="7" />
        5

seiner  Bedeutung  entsprechende  Mitwirkung  im  Produktionsprozeß
erhält,  ist  nicht  mehr  aus  der  Welt  zu  schaffen.  Parteimäßig  kam
dieses  Verlangen  bisher  am  stärksten  in  der  Forderung  nach
Sozialisierung  zum  Ausdruck,  und  die  dahingehenden  Tendenzen
haben  sich  neuerdings,  nachdem  die  Reparationsleistungen  feststehen, ­
  auch  noch  bedeutend  verstärkt.  Aber  aus  den  äußerst
mühevollen  Verhandlungen  von  Arbeiterschaft  und  Industrie  hat
sich  keine  reale  Ausführungsmöglichkeit  des  Sozialisierungsgedankens ­
  ergeben  und  man  ist  über  Beratungen  nicht
hinausgekommen.  Um  so  größere  Bedeutungen  haben  die  Bestrebungen ­
  gewonnen,  die  auf  Steigerung  der  Produktion  durch
eine  Beteiligung  der  Arbeiter  an  Mitwirkung  in  der
Leitung  und  an  dem  Ertrage  wirtschaftlicher  Unternehmungen ­
  hinausgehen  und  die  soziale  Lösung  in  einer  fundamentalen ­
  Neuordnung  der  Wirtschaft  suchen.  Viele  Modalitäten
sind  hier  vorgeschlagen;  aus  allen  ergibt  sich,  daß  sowohl  auf
Arbeitgeber-  wie  auf  Arbeitnehmerseite  die  Erkenntnis  Boden  gewonnen ­
  hat,  daß  etwas  zur  systematischen  Neuordnung  der  Wirtschaft ­
  geschehen  muß,  wenn  die  gegenwärtige  Notlage  überwunden
werden  soll.  Die  Gewinnbeteiligung  des  arbeitenden  Menschen
an  dem  Ertrage  des  Unternehmens,  in  dem  er  tätig  ist,  steht  durchweg ­
  an  erster  Stelle.  Aber  auch  die  Gewinnbeteiligung  allein  schafft
keine  neue  Wirtschaftsform.  Sie  muß  Hand  in  Hand  gehen  mit
der  ideellen  Umstellung.  Die  vollkommene  systematische  Neugliederung ­
  kann  nur  in  einem  einheitlichen  individualistischen
Arbeits-  und  Wirtschaftssytem  verwirklicht  werden.  Sie  basiert
auf  dem  Gleichgewicht  von  Kapital  und  Arbeit,  ausgedrückt  in
der  Gleichberechtigung  dieser  beiden  Wirtschaftsfaktoren,  die  ich
in  meiner  Schrift  „Der  Arbeit  gleiches  Recht!“  (Berlin  1919)
skizziert  habe  und  die  in  der  Kapitalisierung  der  Arbeitskraft ­
  und  in  der  Arbeitsaktie  ihren  Ausdruck  findet.  Der
Gedankenaustausch  über  meinen  Gesetzesvorschlag  der  Gleichberechtigung ­
  von  Kapital  und  Arbeit,  den  die  deutsche  Nationalversammlung ­
  der  Regierung  überwiesen  hat,  zwischen  Industrie
und  Arbeiterschaft,  hat  die  Durchführungsmöglichkeit  meines
Planes  ergeben  und  den  Boden  für  die  Ausführung  vorbereitet.
Die  folgenden  Darlegungen  stellen  die  systematische  Gliederung
der  Wirtschaft  der  Gleichberechtigung  von  Kapital  und
Arbeit  dar,  wie  sie  gerade  in  der  gegenwärtigen  Notlage  des
deutschen  Volkes  zum  wiederaufbauenden  Moment  werden  muß.
Das  Programm  auf  weite  Sicht  muß  unter  dem  Gesichtswinkel
        <pb n="8" />
        6

betrachtet  werden,  daß  es  die  deutsche  Wirtschaft  zur  Leistung
der  Reparationspflicht  befähigt  und  daß  es  dementsprechend  eine
Produktionssteigerung  mit  sich  bringt,  die  aber  nicht  auf  Ausbeutung ­
  und  dadurch  Vernichtung  der  Arbeitskraft  gegründet  sein
darf.  Allgemein  lassen  sich  etwa  folgende  Richtlinien  aufstellen,
denen  die  neue  Wirtschaftsform,  die  gefunden  werden  muß,  zu
folgen  hätte:
Die  neue  Wirtschaft  muß  ganz  allgemein  durch
Hebung  von  Arbeits-  und  Verantwortungsfreudigkeit ­
  die  Produktion  steigern,  sie  muß  einen  Ausgleich
des  Wirtschaftsfriedens  enthalten,  damit  nicht  überflüssig ­
  Energien  im  wirtschaftlichen  Kampfe  verzehrt
werden;  sie  darf  kein  Notbehelf  sein,  sondern  muß  die
Grundlage  allgemeinen  wirtschaftlichen  Aufbaues
in  sich  enthalten  und  sie  muß  ohne  große  Schwierigkeiten
und  möglichst  ohne  Anwendung  von  Mitteln  für  die  Allgemeinheit ­
  der  deutschen  Wirtschaft  durchführbar  sein.  Die  neue
Wirtschaftsform  muß  der  historischen  Entwicklung,
den  Rechten  des  Besitzes,  aber  auch  der  sozialen  Entwicklung ­
  des  arbeitenden  Menschen  gerecht  werden  und
eine  Gemeinsamkeit  der  Interessen  zwischen  Unternehmertum ­
  und  Arbeiterschaft  herbeiführen.
So  schwer  es  im  Augenblick  scheint,  eine  derartige  vollkommene
Versöhnungsform  zu  finden,  so  bitter  nötig  ist  es  angesichts  der
Leistungen,  die  die  deutsche  Wirtschaft  gezwungenermaßen  in  der
Zukunft  hervorbringen  muß.  Gerade  in  der  Notlage  des  deutschen
Volkes  droht  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  eine  ungeheure
Gefahr  durch  die  Vertrustung  und  die  Akkumulation  des
Kapitals  in  einigen  wenigen  Händen.  Wenn  diese  gefährliche
Entwicklung  weiter  fortschreitet,  so  kommt  es  dazu,  daß  es  künftig
nur  noch  Kapitalmagnaten  und  Arbeitssklaven  gibt.  Die  mittleren
Existenzen  werden  immer  mehr  aufgesogen  werden  und  aus  der
Selbständigkeit  wird  die  Abhängigkeit  eines  Dienstverhältnisses,
was  für  sehr  viele  Fähigkeiten  den  Untergang  oder  zum  mindesten
doch  ein  Nachlassen  der  treibenden  Energie  zur  Folge  hat.
Die  Tendenz  der  Entwicklung  zum  Großbetrieb  und  zur  Zusammenfassung ­
  war  bereits  vor  dem  Kriege  vorhanden.  Der  Krieg
hat  dann,  je  länger  er  dauerte,  desto  mehr,  die  Anhäufung  des  Kapitals ­
  in  einzelnen  Händen  begünstigt.  Die  Entwicklung  der  Revolution ­
  hat  ungewollt  und  unbeabsichtigt  diese  Tendenz  ins  Extrem
getrieben,  indem  die  allgemeine  Lockerung  der  Staatsordnung  die
        <pb n="9" />
        großkapitalistische  Macht  nicht  zu  stören  vermochte,  alle  mittleren
Kapitalien  aber  entwertet  hat.  Immer  mächtiger  sind  die  Industriekonzeme
  geworden,  begünstigt  durch  den  sozialistischen  Ruf  nach
Zusammenschluß  zu  staatlich  beaufsichtigten  Verbänden,  und  so
hat  gerade  der  Sozialismus  zu  der  Entwicklung  beigetragen,  die
das  Großkapital  übermächtig  gemacht  hat.  Die  staatliche  Aufsicht ­
  hat  immer  mehr  Einfluß  verloren,  die  Industriekonzerne,
sogar  industrielle  Einzelpersönlichkeiten,  sind  zu  den  mächtigsten
wirtschaftlichen  und  politischen  Faktoren  geworden.  Der  Zusammenschluß ­
  zu  Konzernen  wurde  begünstigt  durch  den  Versuch, ­
  durch  Konzentrationen  in  der  Industrie  die  Sozialisierung
vorzubereiten,  und  da  der  Staat  in  seiner  realen  Autorität  immer
schwächer  wurde,  ist  die  sozialistische  Absicht  in  ihr  Gegenteil
verkehrt  worden,  daß  nämlich  dem  berechtigten  Streben  der
Arbeitnehmerschaft  nach  einem  Ausdruck  ihres  wirtschaftlichen
Rechts  und  ihres  Arbeitswertes  ungleich  mehr  Hindernisse  entgegengestellt
  worden  sind,  als  es  ohne  die  Begünstigung  durch
die  sozialistische  Agitation  möglich  gewesen  wäre.  Aber  mehr
als  das  bisherige  kapitalistische  System  fordert  die  Allmacht  einzelner ­
  Kapitalmagnaten  den  Widerspruch  der  arbeitenden  Kreise
des  Volkes  heraus,  und  das  sind  fast  ebensoviele  Millionen  als  auf
der  anderen  Seite  Einzelpersonen.  Die  Ungerechtigkeit  einer  derartigen ­
  Wirtschaftsgliederung,  in  der  Millionen  Menschen  die  Lohnempfänger ­
  von  ganz  wenigen  bestimmenden  Kapitalfürsten  sein
müssen,  widerspricht  vollends  der  bisherigen  sozialen  Entwicklung
in  Deutschland  und  der  politischen  Organisation  des  Reiches.  Die
Überrechtung  einiger  Weniger  bedeutet  für  die  große  Masse  ein
Unrecht,  das  um  so  weniger  zu  verantworten  ist,  als  die  Demokratie ­
  das  gleiche  Recht  für  alle  auf  ihre  Eahne  geschrieben
hat,  sie  verewigt  die  politischen  und  wirtschaftlichen  Klassengegensätze ­
  und  je  mehr  beide  Parteien  um  ihr  Recht  kämpfen  müssen,
desto  mehr  wird  sich  naturgemäß  auf  beiden  Seiten  das  Bestreben
geltend  machen,  dem  anderen  Teil  die  verteidigten  Rechte  zu
schmälern.  Gerade  seit  der  Revolution  hat  sich  gezeigt,  in  welchem
großen  Umfange  gegenseitige  Wirtschaftskämpfe  die  Leistungsfähigkeit ­
  der  Wirtschaft  beschränken.  Wenn  aber  weiter  die  wirtschaftlichen ­
  Kräfte  für  unproduktiven  gegenseitigen  Kampf  aufgezehrt ­
  werden,  so  kann  keine  Wirtschaft  gedeihen,  dann  folgt
aus  der  wirtschaftlichen  die  politische  Versklavung.  Schon  aus
diesem  Grunde  ist  die  Trustentwicklung  der  heutigen  Zeit  ein  ungesunder ­
  Weg  auch  dann,  wenn  man  von  allen  sozialen  Gesichts-
        <pb n="10" />
        8

punkten  absieht.  Es  muß  deshalb  eine  Möglichkeit  gefunden  werden,
die  deutsche  Wirtschaft  so  fest  zu  basieren,  daß  sie  auf  normale
Weise  zu  höheren  Leistungen  befähigt  wird.  Nicht  ein  Auspumpen
aller  Kräfte  mit  der  notwendigen  Folge  des  restlosen  Zusammenbruchs ­
  darf  die  Reparationsleistungen  ermöglichen,  sondern  die
Organisation  der  Wirtschaft  muß  den  riesenhaften  Anforderungen ­
  in  normaler  Weise  gerecht  werden  können.  Diese
Notwendigkeit  weist  auf  eine  neue  Wirtschaftsform.

Die  deutsche  Wirtschaft  am  Scheidewege.
Nach  der  Revolution  erscholl  ungemein  stark  und  von  sehr
weiten  Kreisen  der  Arbeiterschaft  gestützt,  der  Ruf  nach  der
Sozialisierung.  Die  Bemühungen  um  dieses  Problem  haben
außerordentlichen  Umfang  gehabt,  aber  trotz  aller  Kraftanstrengungen ­
  und  alles  guten  Willens  auf  beiden  Seiten  hat  sich
keine  Ausführungsmöglichkeit  für  die  Sozialisierung  finden  lassen,
und  auch  die  beiden  großen  Sozialisierungsprogramme,  die  von
Unternehmerseite  und  Arbeiterführern  in  langen  Konferenzen  im
Frühjahr  1921  in  Essen  verhandelt  worden  sind,  haben  zu  keiner
Einigung  geführt.  Zwischen  beiden  Vorschlägen,  dem  Entwurf
von  Stinnes,  Vogler,  Silberberg,  Dr.  Berthold  und  dem  Vorschlag
des  Arbeiterführers  Werner  klafft  der  ganze  Zwiespalt  der  Weltanschauung ­
  des  verflossenen  Jahrhunderts  in  aller  Schärfe  und
Deutlichkeit:  Kapitalismus  gegen  Sozialismus.  Der  Arbeiter  betrachtet ­
  die  Sozialisierung  als  Stichwort  seiner  neuen  Zeit,  ohne
sich  jedoch  mit  den  tatsächlichen  Grundlagen  der  gegenwärtigen
Wirtschaft  praktisch  auseinanderzusetzen  und  ohne  der  geschichtlichen ­
  Entwicklung,  die  unbedingt  die  Grundlage  jeder  künftigen
Wirtschaftsform  bilden  muß,  genügend  Rechnung  zu  tragen.  Infolgedessen ­
  sind  die  Einwände  der  Unternehmer  gegen  die  Sozialisierung ­
  so  stark  begründet,  daß  das  Recht  der  Unternehmer  auf
ihren  Standpunkt  unzweifelhaft  ist.  Auch  von  den  Arbeitern  muß
zugegeben  werden,  daß  erfahrungsgemäß  Staatsbetriebe  —  und
sozialisierte  Betriebe  sind  in  ihrer  Konstruktion  nichts  anderes  —
weniger  ertragreich  arbeiten  und  die  Allgemeinheit  eher  belasten
als  Privatbetriebe.  Die  Entschädigung,  ohne  die  nun  einmal  nach
der  deutschen  Verfassung,  aber  auch  nach  dem  noch  viel  stärker
begründeten  Recht  der  historischen  Entwicklung  des  Eigentums
der  Besitz  nicht  enteignet  werden  kann,  würde  die  ohnehin  schon
        <pb n="11" />
        ungeheuren  Staatslasten  phantastisch  erhöhen,  so  daß  daran  gar
nicht  zu  denken  ist,  und  würde,  selbst  wenn  der  Privatbesitz  als
dem  Staate  geliehenes  Dar  lehn  nur  verzinst  würde,  nichts  am
kapitalistischen  System  ändern.  Wie  soll  aber  eine  bürokratisierte
Wirtschaft  die  notwendigen  Leistungen  hervorbringen;  ist  doch
selbst  die  Privatwirtschaft  in  der  gegenwärtigen  Lage  vielfach  und
in  den  meisten  Fällen  nicht  fähig,  die  Löhne  den  Lebensnotwendigkeiten ­
  entsprechend  zu  gestalten.  Auch  darin  hat  der  Standpunkt
der  Unternehmer  seine  Berechtigung,  daß  es  unbillig  wäre,  einen
einzigen  Industriezweig,  wie  den  Bergbau,  allein  in  eine  neue  Wirtschaftsform ­
  überzuführen,  während  die  gesamte  übrige  Industrie
weiter  auf  kapitalistischer  Grundlage  aufgebaut  sein  soll.
Das  Bestreben  der  Arbeiter  hat  dagegen  im  inneren  Kern  seine
volle  Berechtigung,  wenn  es  die  Anerkennung  des  Wertes  der  Arbeit
zum  Ziele  hat.  Die  vom  Kohlenbergbau  zugebilligte  Beteiligung
der  Arbeiter  am  Gewinn  durch  die  Kleinaktie  muß  von  den
Arbeitern  als  ein  Hohn  auf  ihre  Rechte  aufgefaßt  werden,  wird
ihnen  doch  dabei  zugemutet,  selbst  die  kapitalistische  Wirtschaftsform ­
  von  sich  aus  im  Prinzip  für  alle  Zukunft  zu  stützen.  Gerade
unter  den  gegenwärtigen  Lebensverhältnissen  würde  auch  eine
Festlegung  irgend  eines  Teiles  vom  Lohne  im  Betriebe  für  die
größte  Mehrzahl  der  Arbeiter  unmöglich  sein,  da  die  Löhne  fast
in  keinem  Falle  das  allgemeine  Lebensniveau  der  Vorkriegszeit
gestatten,  mithin  nicht  einmal  normalerweise  ausreichen.  Das
Recht,  das  dem  Arbeiter  der  Besitz  von  Kleinaktien  geben  würde,
würde  außerdem  in  gar  keinem  Verhältnis  zu  ihrem  Arbeitswert
stehen,  sondern  nur  ihren  Besitzverhältnissen  entsprechen  und  tatsächlich ­
  gar  nichts  bedeuten.  Es  würde  daraus  auch  weder  ein
materieller  noch  ein  ideeller  Nutzen  für  die  Volkswirtschaft  entspringen. ­
  Die  Kleinaktie  ist  aber  auch  das  einzige  —  scheinbare  —
Entgegenkommen  der  Industrie  gegenüber  dem  berechtigten  Verlangen ­
  des  arbeitenden  Menschen,  einen  dem  Wert  der  Arbeit  entsprechenden ­
  Einfluß  auf  die  Wirtschaftsführung  der  Betriebe  zu
erhalten.
Aber  ein  wertvolles  Moment  hat  der  Gedankenaustausch  zwischen
Arbeiterschaft  und  Industrie  ergeben,  und  das  ist  das  beiderseitige ­
  Bekenntnis,  daß  nur  eine  neue  Wirtschaftsform,
die  die  höchste  Ausnutzung  der  Produktionsmittel  im
gemeinwirtschaftlichen  Interesse  durch  gemeinsame  Arbeit ­
  sicherstellt,  die  moralische  Rechtfertigung  für  Eingriffe ­
  in  die  bestehende  Rechtsordnung  in  sich  trägt.
        <pb n="12" />
        io

Diese  neue  Wirtschaftsform  muß  also  gefunden  werden.
Sie  kann  nur  dann  eine  gedeihliche  Grundlage  für  die  Zukunft
bilden,  wenn  sie  keine  Ungerechtigkeiten  gegen  Unternehmer  oder
Arbeiter  enthält.  Im  Gegenteil,  muß  sie  beiden  wirtschaftlichen
Gliederndem  Kapital  und  der  Arbeit,  Entwicklung  und  Förderung
bringen.  Der  Fehler  bei  den  bisherigen  Lösungsversuchen  ist  der
gewesen,  daß  man  den  Ausgleich  im  kapitalistischen  oder  sozialistischen ­
  System  gesucht  hat,  obwohl  diese  beiden  Systeme  nur
die  ganz  untrennbaren  Gegenpole  eines  Systems  sind.  Sozialismus
wird  so  lange  Lebensfähigkeit  haben,  als  der  Kapitalismus  besteht.
Die  sozialen  Kräfte  beider  Gegensätze  müssen  miteinander  verbunden ­
  und  gleich  gerichtet  werden,  wenn  die  künftige  Wirtschaft
wirklich  eine  fortschrittliche  Entwicklung  bedeuten  soll,  und  in
dem  politischen  System  der  Gleichberechtigung  haben  beide  Entwicklungsstadien ­
  keine  Existenzberechtigung  mehr.
Es  handelt  sich  nicht  nur  um  Schutz  des  arbeitenden  Menschen
gegen  Auswüchse  des  kapitalistischen  Systems,  wie  es  die  Bereicherung ­
  des  Besitzenden  am  Gute  der  Allgemeinheit  darstellt
oder  gegen  die  Möglichkeit  einer  Ausnutzung  des  wirtschaftlich
Schwachen  für  den  wirtschaftlich  Starken,  sondern  um  eine
Gleichstellung  der  Werte  des  Kapitals  mit  den  Werten
der  Arbeit.  Man  hat  bisher  den  Ausgleich  in  verschiedenen
Systemen  der  Beteiligung  gesucht,  aber  alle  diese  Systeme,  die  sehr
mannigfaltig  sind,  geben  dem  arbeitenden  Menschen  nicht  die  tatsächliche ­
  Anerkennung  des  Wertes,  der  in  der  Arbeit  steckt.  Das
Betriebsrätegesetz  hat  eine  Mitwirkung  in  der  Leitung  und
Führung  des  Betriebes  dem  Arbeiter  zugestanden,  ohne  gleichzeitig, ­
  wie  es  unbedingt  notwendig  ist,  dem  Arbeiter  auch  das
Interesse  an  dem  Betriebe  zu  geben.  Zwar  sind  die  Schäden  durch
diese  Kontrollstellung  des  arbeitenden  Menschen  als  Gegner  des
Unternehmers  nicht  so  akut  geworden,  wie  man  von  Anfang  in
der  politischen  Spannung  der  beiden  Wirtschaftsglieder  befürchten
mußte,  weil  der  Arbeiter  seine  Befugnisse  nur  zum  Schein  ausüben
kann,  aber  das  ist  kein  Zustand.  Gesetze  sind  wirklich  nicht  dazu
        <pb n="13" />
        —  11  —
geblieben.  Der  Klassenunterschied  von  Kapitalist  und  Arbeiter
besteht  fort  und  damit  die  Grundlage  des  politisch  und  wirtschaftlich ­
  den  deutschen  Volksfrieden  vergiftenden  Klassenkampfes,  der
die  Aufbauarbeit,  die  jetzt  bevorsteht,  in  allergrößte  Gefahr  bringt.

Die  Arbeit  als  Werteinlage.
Der  Gedanke,  daß  durch  eine  Beteiligung  des  arbeitenden
Menschen  am  Ertrage  wirtschaftlicher  Unternehmungen  eine
die  Volkswirtschaft  fördernde  Interessengemeinschaft  zwischen
Unternehmertum  und  Arbeiterschaft  herausgebildet  werden  kann,
ist  bereits  in  weite  Kreise  des  Volkes  eingedrungen.  Der  Grundgedanke ­
  ist  dabei  der,  daß  der  Arbeiter  durch  die  Gewinnbeteiligung ­
  zu  erhöhten  Leistungen  angespornt  wird.  Aber  in  den
meisten  Fällen  ist  die  Gewinnbeteiligung  nur  als  ein  Lohnsystem
und  nicht  als  eine  besondere  Unternehmungsform  gedacht
und  ermöglicht  dem  arbeitenden  Menschen  auch  nicht  die  Teilhaberschaft ­
  am  Gesamtkomplex  des  Unternehmens.  Ursprünglich
hat  sich  die  Arbeiterschaft  gegen  jede  Gewinnbeteiligung  gesträubt.
Sie  glaubte  darin  ein  Mittel  sehen  zu  sollen,  das  ihre  großen  Organisationen, ­
  durch  die  sie  im  Lohnkampf  stark  geworden  war,  zu  zertrümmern ­
  geeignet  wäre.  Zweifellos  hat  eine  große  Anzahl  von
Vorschlägen  der  Gewinnbeteiligung  diese  Tendenz,  aber  es  ist
durchaus  nicht  notwendig,  daß  die  Beteiligung  des  arbeitenden
Menschen  am  Ertrage  wirtschaftlicher  Unternehmungen  den  Gedanken ­
  der  Arbeiterorganisationen  irgendwie  berührt,  und  das
hat  zu  dem  Erfolge  geführt,  daß  der  Allgemeine  Deutsche  Gewerkschaftsbund ­
  seine  Haltung  zur  Frage  der  Gewinnbeteiligung  bereits
merklich  geändert  hat.  Seine  Begründung  geht  darauf  hinaus,  daß
die  Notwendigkeit  einer  Steigerung  der  Arbeitsleistungen  zu  dem
notwendigen  Ausgleich  einer  Gewinnbeteiligung  geführt  hat,  und
daß  durch  die  Einführung  des  Betriebsrätegesetzes  als  Anfang
eines  konstitutionellen  Arbeitssystems  eine  Sicherheit  gegen  eine
Verschleierungstaktik  des  Kapitalisten  geschaffen  ist.  Die  bisherigen ­
  Bedenken  gegen  die  Möglichkeit  einer  wirksamen  Kontrolle ­
  der  Geschäftsführung  und  Gewinnverteilung  sind  dadurch
beseitigt.  Es  kommt  jetzt  auf  das  System  an,  das  dem  berechtigten ­
  Streben  des  arbeitenden  Menschen  nach  dem  Ertrage  seiner
Arbeit  in  gleicher  Weise  gerecht  werden  muß,  wie  dem  Kapital,
das  die  Grundlage  für  eine  produktive  Tätigkeit  der  Arbeit  bietet.
        <pb n="14" />
        12

Auch  der  Umstand  trägt  zu  der  Ausführungsmöglichkeit  einer
neuen  Wirtschaftsform  viel  bei,  daß  das  begründete  Recht
auf  einen  mit  dem  Unternehmergewinn  im  Einklang
stehenden  Lohn  mehr  und  mehr  allgemeine  Anerkennung  gefunden ­
  hat,  und  sich  die  Lösung  auf  die  Methode  zugespitzt  hat,
ob  die  Beteiligung  am  Unternehmergewinn  vom  Arbeiter  durch
Lohnkampf  oder  durch  Verständigung  erreicht  wird.
Jedwede  Leistung  und  jedweder  Wert  in  einem  Betriebe  wird
durch  die  miteinander  verbundene  Kraft  von  Kapital  und  Arbeit
geschaffen.  Das  Kapital  liefert  die  Materie  und  die  Eundierung
der  Existenzgrundlage  für  den  arbeitenden  Menschen,  bis  der
gemeinsam  erarbeitete  Ertrag  diesen  beiden  Gliedern  der  Volkswirtschaft ­
  weiterhin  Nahrung  schafft.  Ein  Betrieb  besteht
also  aus  zweierlei  Werteinlagen,  der  Werteinlage  Kapital ­
  und  der  Werteinlage  Arbeit.  Im  kapitalistischen  System
hat  man  die  Arbeit  nicht  als  Werteinlage  betrachtet,  sondern  als
gekaufte  Leistung.  Der  Lohn  bedeutete  die  Abfindung  für  die
Arbeit,  ohne  daß  dieser  ein  weiteres  Recht  zustand.  Der  Dank
dafür,  daß  die  Entwicklung  bis  auf  den  heutigen  Stand  fortgeschritten ­
  ist,  gebührt  in  erster  Linie  den  Arbeiterorganisationen,
den  Gewerkschaften,  und,  man  darf  es  dabei  nicht  vergessen,  dem
sozialistischen  Zusammengehörigkeitsgedanken  der  Masse.  Aber
die  Entwicklung  treibt  darüber  hinaus.  Nicht,  daß  sie  die  politischen ­
  und  wirtschaftlichen  Organisationen  der  Arbeiterschaft
ihrer  Aufgaben  oder  ihrer  Macht  berauben  will,  sondern  daß  diese
Mächte  mit  neuen  Gedanken  und  Prinzipien  und  mit  anderer
Methode  den  Fortschritt  weiter  begründen  müssen.  Ich  habe  die
Fortentwicklung  des  Sozialismus  zu  seinen  heutigen  Aufgaben  in
„Sozialismus  oder  Fortschritt“  (Berlin  1920,  Verlag  H.  R.  Engelmann) ­
  ausführlich  begründet  und  muß  in  diesem  Zusammenhänge
nur  das  hervorheben,  daß  an  die  Stelle  der  alten  sozialistischen
Ideen,  die  den  Fortschritt  bis  auf  die  gegenwärtige  Entwicklungsstufe ­
  herbeigeführt  haben,  ein  Sozial-Individualismus  treten
muß,  der  sich  in  einer  allgemeinen  Arbeiterpartei  auszuwirken
berufen  ist'.
Das  Stichwort  der  neuen  Zeit,  die  sich  trotz  aller  Widerstände ­
  durchzuringen  beginnt,  ist  Gleichberechtigung.  Diese
Gleichberechtigung,  die  sich  politisch  in  einer  demokratischen
Staatsform  auswirkt,  ergibt,  auf  die  Wirtschaft  übertragen,  die
neue  Wirtschaftsform.  Es  wäre  ein  Unrecht,  wenn  man  dem  Werte
der  Arbeit  nicht  die  gleichen  Rechte  zubilligen  wollte  wie  dem
        <pb n="15" />
        13

schaffenden  Kapital,  aber  es  wäre  auch  ein  Unrecht,  wenn  man
dem  Kapital  nicht  Lebens-  und  Entwicklungsmöglichkeit  lassen
wollte.  Der  Kampf  um  das  Recht  ist  bisher  aus  dem  Gesichtspunkte ­
  heraus  geführt  worden,  daß  das  Maß  des  Rechtes,  das  ein
jedes  dieser  Glieder  besaß,  als  das  Recht  betrachtet  wurde,  dem
gegenüber  jede  Änderung  ein  Unrecht  war.  Aus  dieser  Ideenwelt
müssen  beide  Parteien  heraus  und  es  muß  zu  einer  Neueinstellung
beider  kommen,  in  der  nicht  gegenseitiger  Kampf,  sondern  Interessengemeinschaft ­
  den  Ausgangspunkt  bildet.  Verheerend  hat
das  Schlagwort  gewirkt,  die  Allgemeinheit  sei  der  Staat,  und  deshalb ­
  sei  das  Prinzip,  „alles  dem  Staate  und  durch  den  Staat
wieder  dem  Einzelnen“,  die  einzige  Lösung  für  die  neue  Wirtschaft. ­
  Diese  Lösung  ist  aber  schon  aus  dem  Grunde  unerreichbar, ­
  weil  die  historische  Entwicklung  Rechte  geschaffen  hat,  die
unüberwindlich  sind  und  deren  Verteidigung  einen  gegenseitigen
Vernichtungskampf  bedeuten  würde.  Aus  diesem  Grunde  ist  auch
die  Sozialisierung  undurchführbar,  ganz  gleich,  zu  welchem
Zeitpunkt  und  in  welchem  Entwicklungsstadium  man  an  sie  herangehen
  will.

Der  Sozialindividualismus  in  der  Wirtschaft.
Die  Prinzipien,  mit  denen  man  bisher  an  die  Lösung  des  sozialen
Gegensatzes  herangegangen  ist,  waren  entweder  universal  oder
individualistisch.  Man  fand  die  Brücke  zwischen  diesen  beiden
grundsätzlichen  Gegensätzen  nicht,  weil  man  nur  mit  ihren  bisherigen ­
  Auswirkungen  in  der  Politik  und  Wirtschaft  zu  operieren
gewohnt  war.  Der  Individualismus  hat  das  ungeheure  Verdienst ­
  der  modernen  industriewirtschaftlichen  Entwicklung. ­
  Bei  der  Auseinandersetzung  mit  der  universalistischen  Auffassung, ­
  die  im  Staate  verkörpert  ist,  kam  das  Solidaritätsprinzip
zur  Geltung.  Aber  auch  der  Solidarismus  war  dem  Individualismus
so  stark  entgegengesetzt,  daß  er  nicht  zum  Wirtschaftsfrieden
führen  konnte  und  auch  künftig  diese  Fähigkeit  nicht  besizt.
Die  Gegensätze  zwischen  Universalismus  und  Individualismus
werden  in  einem  gesunden  allgemeinen  Sozialindividualismus
aufgelöst,  weil  dieser  auf  der  organischen  Entwicklung  weiterbauen ­
  kann.  Der  Sozialindividualismus  faßt  die  Volkswirtschaft  als
ökonomisch  sozialen  Organismus,  in  dem  der  Einzelne  sich
als  Glied  des  Ganzen  fühlt  und  zur  Aufgabe  hat,  auf  dem
        <pb n="16" />
        14

Boden  des  Ganzen  und  für  das  Ganze  in  größtmöglichster  Freiheit ­
  zur  größtmöglichen  Entfaltung  der  sozialen  Energien  zu  gelangen. ­
  Das  allgemeine  Prinzip  der  Arbeit  des  Einzelnen  im  eigenen
notwendigen  Interesse  aber  für  das  Ganze  und  im  Rahmen  des
Ganzen  führt  zur  Gleichrichtung  aller  Kräfte  in  der  Volkswirtschaft, ­
  auch  zur  Interessengemeinschaft  zwischen
Kapital  und  Arbeit.  Der  Sozialindividualismus  baut  also  von
unten  auf,  alle  Kräfte  in  der  gleichen  Richtung  zu  dem
gleichen  Ziele  führend,  naturnotwendig  aus  dem  Eigeninteresse ­
  heraus.  Der  Sozialindividualismus  ist  keine  Theorie,
sondern  Wirklichkeit.  Er  gründet  sich  auf  die  bestehende,  historisch
gewordene  Rechtsordnung,  und  seine  wirtschaftliche  Durchführung ­
  verlangt  keine  Umstellungen,  sondern  nur  die  gerechte
Wertung  der  in  der  Wirtschaft  tätigen  Kräfte.  Der  Sozialindividualismus ­
  ist  die  Ersetzung  der  sozialen  Ungerechtigkeit  in
der  Wirtschaft  durch  allgemeine  soziale  Gerechtigkeit.
Er  ist  die  selbstverständliche  Lösung,  sobald  der  Arbeit  ihrem  Werte
und  ihrem  Rechte  nach  Gleichheit  mit  dem  Kapital  zugesprochen
wird.  Die  Gleichberechtigung,  die  als  das  Symbol  der  neuen  Zeit
gilt,  begründet  und  bedingt  in  der  Wirtschaft  den  Sozialindividualismus. ­

Dem  entspricht  die  praktische  Lösung.  Die  Gleichberechtigung ­
  von  Kapital  und  Arbeit  ist  so  zu  verstehen,  daß  dem
arbeitenden  Menschen  sein  bisher  vorenthaltenes  Recht  gegeben
wird.  Arbeit  war  bisher  eine  Ware,  die  man  kaufen  konnte.  Wenn
man  sie  gekauft  hatte,  ging  es  den  Arbeitenden  nichts  an,  was  der
Käufer  damit  machte.  Mit  Lohn  oder  Gehalt  wurde  er  abgefunden,
der  Dienstvertrag  begrenzte  seine  Rechte  dahin,  daß  er  die
Arbeit  gab  und  den  Preis  dafür  erhielt.  Der  Kampf  um  ein
menschenwürdiges  Dasein  führte  zum  Schutz  der  arbeitenden
Persönlichkeit.  Die  sozialen  Rechte  aber,  die  dem  Arbeiter  verliehen ­
  werden,  bildeten  nur  einen  Schutz  für  seine  Persönlichkeit,
und  erst  das  Betriebsrätegesetz  schuf  ein  Recht  des  Arbeiters
im  Betriebe,  in  dem  früher  der  Unternehmer  nach  seinem  Willen
frei  geschaltet  hatte.  Die  Gleichberechtigung  von  Kapital  und
Arbeit  setzt  die  Arbeit  als  Wert  in  die  Volkswirtschaft  ein,
der  nicht  mehr  käuflich  ist,  sondern  mit  dem  sich  das  Kapital
assoziieren  muß,  wenn  es  ihn  gewinnen  will.  Die  Arbeitskraft  wird
dadurch  gewissermaßen  kapitalisiert.  Von  dem  Gesamtkapital,
das  die  Arbeitskraft  eines  Menschenlebens  darstellt,  setzt  der
arbeitende  Mensch  einen  gewissen  Teilbetrag  ein,  der  durch  die
        <pb n="17" />
        15

Dauer  seiner  Tätigkeit  begrenzt  wird.  Dieser  Teilbetrag  seiner
Arbeitskraft,  den  der  arbeitende  Mensch  einem  Betriebe  zur  Verfügung ­
  stellt,  ist  sein  im  Betriebe  wirkendes  Kapital.  Es  wird
seinem  Werte  nach  ausgedrückt  in  der  Entlohnung,  die  zwar  in
der  gegenwärtigen  Geldentwertung  nicht  mehr  so  vollkommen
ein  Äquivalent  der  Arbeit  darstellt  als  früher  —  und  nach  unten
begrenzt  wird  durch  ein  gewisses  Existenzminimum.  Ist  die  Entlohnung ­
  einer  Tätigkeit  aber  auch  nicht  der  vollkommene  Ausdruck ­
  ihres  Wertes,  so  ist  sie  doch,  das  steht  unbedingt  fest,  der
Wert  der  Arbeit,  den  sogar  der  Unternehmer  anerkennt.  Es  wird
also  von  Unternehmerseite  nicht  angefochten  werden  können,  wenn
man  den  Arbeitsbetrag,  der  in  einem  Betrieb  eingesetzt  wird,  als
im  Entgelt  dafür  ausgedrückten  Kapitalbetrag  in  die  Wirtschaft
einsetzt.  Da  die  Bilanz  immer  für  ein  Jahr  aufgestellt  wird,  so  kann
man  auch  den  Arbeitsbetrag  in  Höhe  eines  Jahreslohnes  für  jedes
Jahr  normieren.  Dieser  Betrag  ist  der  Gradmesser  für  die  Beteiligung
des  arbeitenden  Menschen  am  Betriebe.  Hierdurch  ändert  sich  der
volkswirtschaftliche  Begriff  „Betrieb“.  Während  bisher  als  Betrieb
die  Summe  des  Kapitals  und  die  materiellen  Werte,  Grundstücke
und  Maschinen,  galten,  umfaßt  der  neue  Begriff  „Betrieb“  zu
den  bisherigen  Grundlagen  noch  den  Wert  der  Arbeitskräfte,  die
in  dem  Betrieb  wirken.  Das  gilt  ebenso  für  die  Arbeitskraft  des
Unternehmers  wie  jedes  bisherigen  Angestellten,  der  künftig  ja
nicht  mehr  Angestellter,  sondern  nach  seinem  Arbeitswerte
Teilhaber  ist.  Der  Begriff  Betrieb  ist  dadurch  wesentlich  erweitert. ­
  Es  ist  dabei  von  untergeordneter  Bedeutung,  wie  dieser
Betrieb  bisher  gegliedert  war,  ob  er  ein  persönliches  Unternehmen,
eine  Aktiengesellschaft  oder  eine  G.  m.  b.  H.  war.  Alle  diese
Formen  der  Unternehmungen  haben  das  eine  gemeinsam,  daß  die
kapitalistische  Einlage,  der  bisherige  kapitalistische  Wert  des  Betriebes ­
  feststeht.  Ob  dieser  sich  nun  in  einer  oder  in  mehreren
Händen  oder  in  Aktien  geteilt  in  vielen  Händen  befindet,  ist  gleichgültig ­
  für  die  Neugliederung  der  Wirtschaft.  Die  Gesellschaftsform, ­
  auf  deren  Grundlage  der  Arbeitnehmer  sich  mit
dem  Arbeitgeber  assoziiert,  wird  immer  eine  Art  Aktiengesellschaft ­
  sein.  In  dieser  würde  der  Einzelunternehmer,  wenn
er  seinen  Betrieb  allein  besitzt,  mit  der  Summe  der  durch  den
Betrieb  vertretenen  Aktienwerte  und  seiner  Arbeitsaktie  figurieren,
in  der  G.  m.  b.  H.  wären  es  einzelne'Gesellschafter  je  nach  ihrer
Kapitaleinlage,  in  der  Aktiengesellschaft  die  Gesamtheit  der  Aktionäre ­
  mit  ihrem  Kapital,  während  auf  der  anderen  Seite  die  Arbeits-
        <pb n="18" />
        —  16

aktien  stehen,  die  die  Arbeit  repräsentieren  und  durch  diese  allein
aber  voll  fundiert  sind.  Es  läßt  sich  also  die  Teilhaberschaft
des  arbeitenden  Menschen  organisch  in  jede  Betriebsform ­
  einfügen.
Die  praktische  Ausführung  dieses  sozialindividualistischen
Wirtschaftssystems  stellt  sich  so,  daß  jeder  Arbeiter,  der  seine
Arbeitskraft  einem  Betriebe  zur  Verfügung  stellt,  von  diesem  eine
Arbeitsaktie  ausgehändigt  erhält,  die  jederzeit  den  Wert  der  bis
dahin  in  den  Betrieb  für  das  laufende  Geschäftsjahr  eingelegten
Arbeit  enthält.  Praktisch  wird  bei  jeder  Lohnauszahlung  der  verdiente ­
  und  ausgezahlte  Lohn  als  Beteiligungswert  auf  der  Arbeitsaktie ­
  notiert.  Am  Schlüsse  des  Geschäftsjahres  hat  die  Arbeitsaktie ­
  ihren  normalen  Wert  erreicht,  mit  dem  sie  am  Betriebe
beteiligt  ist  in  genau  gleicher  Weise  wie  jede  gleich  hohe  Kapitalaktie ­
  und  ihr  auch  —  bis  auf  die  Verzinsung  der  Kapitalaktie  in
landesüblicher  Höhe  —  sonst  ebenfalls  alle  Rechte  des  einen  gleichen
Anteil  vertretenden  Aktionärs  zustehen.  Das  ist  die  praktische  Ausführung ­
  des  Sozialindividualismus,  die  in  dem  Augenblicke  zwingende
Notwendigkeit  wird,  in  dem  die  Arbeit  als  Werteinlage  anerkannt
und  ihr  das  gleiche  Recht  mit  dem  Kapital  eingeräumt  wird,  in
dem  also  auch  in  der  Wirtschaft  das  demokratische  Prinzip
durchgeführt  wird.

Die  Kapitalisierung  der  Arbeit.
Die  Kapitalisierung  der  Arbeit  bedeutet  die  Anerkennung  der
in  der  Volkswirtschaft  geleisteten  Arbeit  als  ein  dem  Kapital
gleichwertiger  und  infolgedessen  auch  gleichberechtigter
Wert.  Das  verändert  natürlich  mit  einem  Schlage  die  ganze  volkswirtschaftliche ­
  Struktur,  wie  sie  sich  in  Deutschland  entwickelt
hatte.  Lohn  oder  Gehalt  müssen  natürlich  als  Existenzgrundlagen
des  arbeitenden  Menschen  erhalten  bleiben,  aber  gleichzeitig  werden
sie  auch  Wertmesser  für  die  Arbeit.  Die  Kapitalisierung  der  Arbeit
kann  nicht  etwa  schematisch  vorgenommen  werden.  Ihr  kann
nicht  der  Wert  zugrunde  gelegt  werden,  den  die  Vorbereitung  für
Berufstätigkeit  verbraucht,  sondern  sie  muß  je  nach  der  Leistung
abgestuft  sein,  und  möglichst  genau  dem  wirtschaftlichen  Wert
der  Arbeit  entsprechen.  Es  ist  zunächst  ein  rein  theoretischer
Begriff  und  wird  nur  praktisch  in  einem  Beteiligungssystem  der
Arbeit  an  der  Organisation  und  der  Verteilung  des  Ertrages  im
        <pb n="19" />
        17

volkswirtschaftlichen  Betriebe.  Die  Beteiligung  des  Arbeitswertes
ist  aber  von  außerordentlichem  Einfluß  auf  die  hervorgebrachten
Leistungen,  zumal  die  normale  Bezahlung  unter  den  gegenwärtigen
wirtschaftlichen  Verhältnissen  in  Deutschland  kaum  noch  mehr
als  ein  Existenzminimum  bedeutet  und  als  Ansporn  zur  Leistung
viel  verloren  hat.  Mit  der  kapitalisierten  Arbeit  tritt  in  die  Wirtschaft ­
  ein  neuer  Wert  hinzu,  dessen  Funktionen  bisher  nur  in
gewissermaßen  passiver  Richtung  gewertet  wurden.  Es  gilt,  alle
Mitwirkenden  in  der  deutschen  Wirtschaft  zu  Unternehmern  mit
dem  Einsatz  ihres  Besitzes  zu  machen.  Sowohl  Kapital  wie  Arbeit
haben  in  der  Volkswirtschaft  nur  dann  einen  berechtigten  Wert,
wenn  sie  im  Dienste  des  Ganzen  nutzbar  gemacht  werden.  Dahingehend ­
  ist  m.  E.  auch  einzig  die  verfassungsmäßig  festgelegte
Pflicht  zur  Arbeit  aufzufassen.  Aber  nichts  ist  im  menschlichen
Leben  eine  so  starke  Triebkraft  wie  das  eigene  Interesse  und  die
eigene  bestmögliche  Existenz.  Es  kommt  deshalb  in  erster  Linie
darauf  an,  das  eigene  Interesse  jedes  Einzelnen  in  gleiche  Richtung
mit  dem  Gesamtinteresse  der  Volkswirtschaft  zu  bringen.  Bei  der
bisherigen  Kampfstellung  des  Arbeitnehmers  gegen  den  Arbeitgeber ­
  war  diese  gleiche  Richtung  ausgeschlossen.  Die  Notwendigkeit ­
  der  Produktionserhöhung  aber  verlangt  gebieterisch  eine  Nutzbarmachung ­
  sämtlicher  verfügbaren  Kräfte,  und  diese  wird  durch
die  Werteinsetzung  der  Arbeit  in  der  Volkswirtschaft  erreicht.
Die  solchermaßen  in  die  Wirtschaft  eingegliederte  Wertung  der
Arbeitskraft  ist  nicht  nur  das  elementare  Gebot  sozialer  Gerechtigkeit ­
  und  als  solches  von  zwingender  Notwendigkeit,  sondern
ist  auch,  soweit  ich  sehen  kann,  das  einzige  Mittel,  das  eine
Produktionssteigerung  ohne  erhöhten  Einsatz  kapitalistischer
Mittel,  die  nicht  zur  Verfügung  stehen,  unbedingt  und  sicher  gewährleistet. ­
  Beteiligung  der  Arbeitnehmer  am  Gewinn,  denn
bisher  handelte  es  sich  in  der  Wirtschaft  nur  um  eine  solche,  ist
am  schärfsten  immer  gerade  von  Arbeitnehmerseite,  namentlich
von  den  Gewerkschaften,  bekämpft  worden.  Die  Gründe,  die  diese
dagegen  vorgebracht  haben,  sind  außerordentlich  interessant  und
um  so  weniger  in  diesem  Zusammenhänge  zu  übergehen,  als  politisch ­
  wenigstens  davon  die  Durchführungsmöglichkeit  der  neuen
Wirtschaft  zu  einem  großen  Teile  abhängig  ist.  Die  Gewerkschaften
haben  bisher  als  Ursachen  der  angebotenen  Gewinnbeteiligung ­
  folgende  vier  Motive  angesehen:
1.  Menschen-  bzw.  Arbeiterfreundlichkeit;
2.  das  Streben  nach  gerechter  Verteilung  des  Arbeitsertrages;
Piechottka,  Gleichberechtigung  von  Kapital  und  Arbeit.  2
        <pb n="20" />
        18

3.  das  Streben  nach  Steigerung  der  Arbeitsleistung;
4.  Scheu  vor  den  Gewerkschaften.
Der  erste  Punkt  ist  für  die  Gewerkschaften  von  nebensächlicher
Bedeutung  gewesen  und  ein  Arbeiterstandpunkt,  der  nicht  „an
den  Edelmut  der  Arbeitgeber  appellieren“,  sondern  nur  sein  Recht
fordern  will,  ist  bis  zu  einem  gewissen  Grade  zu  verstehen,  wenn
ich  ihnen  auch  darin  entgegentreten  muß,  daß  eine  gesunde  und
gerechte  Einsicht  der  Unternehmer  ihnen  ein  erstrebenswertes
Ziel  sein  müßte.  Ich  halte  es  nicht  nur  für  wertvoller  in  der  Volkswirtschaft, ­
  wenn  beiderseitige  Einsicht  lieber  den  Weg  der  Verständigung ­
  zu  wählen  bestrebt  ist,  als  wenn  man  von  vornherein
mit  der  Macht  im  Kampfe  protzt.  Das  Klassenkampfprinzip,  auf
das  sich  die  Gewerkschaften  eingeschworen  hatten,  ist  in  der
Praxis  auch  erfreulicherweise  immer  mehr  in  den  Hintergrund
getreten  und  gerade  die  verständigungsbereite  Einsicht  der  Gewerkschaften ­
  hat  zum  größten  Teil  ihre  Erfolge  gezeitigt  und
ihre  Macht  verstärkt.  Aber  es  kommt  hier  auch  gar  nicht  auf  Edelmut ­
  an,  sondern  auf  soziale  Gerechtigkeit,  die  den  Gewerkschaften ­
  doch  immer  ein  hehres  Ziel  gewesen  ist.
Wichtiger  erscheint  mir  die  Begründung,  mit  denen  die  Gewerkschaften ­
  (laut  Korrespondenzblatt  des  Allgemeinen  Deutschen
Gewerkschaftsbundes,  30.  Jahrgang,  Nr.  9)  den  zweiten  Punkt
abtun  zu  können  glauben.  Sie  erklären,  daß  sie  ihre  Lohnforderungen ­
  nicht  als  moralische  Potenz  geltend  machen,  da
sich  „heute  die  Wissenschaft  darüber  einig  sei,  daß  es  unmöglich
ist,  den  wahren  Anteil  des  Arbeiters  an  den  von  ihm  erzeugten
Arbeitsprodukt  auch  nur  annähernd  festzustellen“.  Ich  würde
es  für  unmoralisch  halten,  weil  man  Wahrheit  und  vollkommene
Gerechtigkeit  nicht  zu  erreichen  glaubt,  das  Streben  nach  diesen
Idealen  aufzugeben,  und  um  einen  moralischen  Vorwurf  gegen  die
Gewerkschaften  vermeiden  zu  können,  glaube  ich  mir  ihre  ablehnende ­
  Begründung  mehr  aus  einer  flüchtigen  Leichtfertigkeit
mit  Redensarten  und  einer  gewissen  rechts-  und  machtpolitischen
Wichtigtuerei  erklären  zu  sollen.  Denn  einzig  und  allein  als  moralische ­
  Potenz  sind  Lohnforderungen  und  Lohnmehrforderungen
berechtigt  und  unbesiegbar  stark  werden  sie  erst  aus  dem  Streben
heraus,  eine  möglichst  gerechte  Wertung  der  Produktions  werte
des  Kapitals  und  der  Arbeit  durchzuführen.  Tatsächlich  stützen
sich  ja  auch  die  Gewerkschaften  bei  ihren  Lohnforderungen  stets
auf  dieses  moralische  Recht  und  beweisen  sich  als  praktisch  außerordentlich ­
  moralisch,  wenn  sie  auch  in  der  Theorie  das  Prinzip
        <pb n="21" />
        19

2*

bestreiten  wollen.  Der  Grundsatz  des  möglichst  gerechten  Ausgleichs ­
  in  der  Teilung  des  Ertrages  nach  Maßgabe  des  Werteinsatzes ­
  ist  einzig  und  allein  nicht  nur  faktisch  das  treibende  Motiv
in  der  Arbeitnehmerpsyche,  sondern  auch  der  Weg  des  Fortschritts,
der  doch  allein  einer  Entwicklung  Berechtigung  gibt  und  gerade
dann,  wenn  die  Gewerkschaften  glauben,  nicht  die  Gleichberechtigung ­
  von  Kapital  und  Arbeit  erstreben  zu  sollen,  sondern  der
Arbeit  erhöhte  Berechtigung  zuerkennen  zu  müssen,  gerade  dann
kann  die  Basis  des  Rechts  allein  die  gerechte  Verteilung
des  Ertrages  nach  Maßgabe  des  Werteinsatzes  sein.  Jedes  Streben ­
  nach  dem  Gute  eines  anderen  oder  nach  dem  Ertrage  dessen
ist  a  priori  als  unmoralisch  zu  verwerfen  und  eine  wirtschaftliche
Bewegung  auf  solcher  Grundlage  verdient  die  Gegnerschaft  aller
rechtlich  Denkenden  in  der  Unternehmer-  wie  in  der  Arbeiterschaft. ­
  Es  ist  erfreulich,  festzustellen,  daß  auch  hier  Theorie  und
Praxis  der  Gewerkschaften  verschieden  sind  und  die  Praxis  ist
doch  das  Wertvollere.
Den  vierten  Punkt  möchte  ich  vorweg  behandeln,  weil  in  dem
dritten  der  Kernpunkt  des  Problems  liegt,  auf  das  ich  mit  diesen
Ausführungen  hinauskommen  wollte.  Dabei  kann  ich  mich  uneingeschränkt ­
  auf  den  Standpunkt  der  Gewerkschaften  stellen,
daß  diese  Scheu  als  Motiv  zur  Arbeiterzersplitterung  kein
Fundament  zur  Gewinnbeteiligung  bilden  darf,  sowie  daß
die  Gewerkschaften  heute  zu  fest  stehen,  als  daß  auch  nur  die  Möglichkeit ­
  der  Lockerung  ihres  Gefüges  oder  überhaupt  eines  Einflusses ­
  durch  derartige  Absichten  bestände.  Aber  auch  die  diesbezüglichen ­
  Absichten  von  Unternehmern  sind  nicht  durchaus
und  unter  allen  Umständen  als  unmoralisch  zu  verdammen,  denn
erstens  müßten  gerade  die  Gewerkschaften  als  Kampforganisation
auch  ihren  Gegnern  die  Inanspruchnahme  von  Kampfmitteln  zubilligen, ­
  zweitens  aber  war  das  Bestreben  von  Unternehmern,  ihren
Betrieb  vom  gewerkschaftlichen  Einfluß  freizuhalten,  wenigstens
in  der  Mehrzahl  der  Fälle  von  patriarchalischen  Gesichtspunkten
aus  diktiert  aus  dem  Bestreben  im  guten  Glauben  heraus,  für  ihre
Arbeiter  als  Familie  für  sich  besser  sorgen  zu  können  als  für  fremde,
einer  bewußt  und  gewollt  gegnerischen  Organisation  angehörige
Arbeiter.  Letzten  Endes  sind  auch  die  gewerkschaftlichen  Mittel
nicht  immer  ein  Segen  für  das  Allgemeinwohl,  dem  sich  Unternehmer ­
  wie  Arbeiter  unter  allen  Umständen  gerechterweise  unterordnen ­
  müssen  und  das  als  Prinzip  auch  von  allen  Seiten  anerkannt
und  gestützt  wird.
        <pb n="22" />
        20

Die  Produktionssteigerung  als  Triebfeder  der  Gewinnbeteiligung ­
  —  noch  mehr  als  Folge  einer  gerechten,  allgemeinen ­
  Beteiligung  —  hat  nicht  nur  für  den  Unternehmer  und
für  den  Arbeiter  außerordentliche  Bedeutung,  sondern  noch  viel
mehr  für  die  Volkswirtschaft.  Meine  Meinung  ist,  daß  unter  den
gegenwärtigen  Wirtschaftsverhältnissen  auf  gar  kein  Mittel
verzichtet  werden  kann,  das  in  irgendeiner  Weise  die  Produktion ­
  günstig  beeinflussen  kann.  Ist  die  Beteiligung  aber
ein  Mittel  zur  Produktionserhöhung  und  ist  sie  in  logischer  Folge
dessen  eine  Möglichkeit  zum  Wiederaufbau,  so  wäre  es  ein  nicht
zu  verantwortendes  Verbrechen  gegen  das  Volk,  wenn  man  sie  ablehnen ­
  oder  auch  nur  verzögern  wollte.  Darum  erscheint  mir  auch
die  Durchführung  der  sozialindividualistischen  Wirtschaftsform  in
der  Gleichberechtigung  von  Kapital  und  Arbeit  mit  der  Areitsaktie
  so  zwingend  zu  sein,  daß  sie  unbedingt  und  mit  menschenmöglichster ­
  Beschleunigung  in  der  deutschen  Volkswirtschaft  erfolgen ­
  muß.
Die  Gewerkschaften  geben  zu,  daß  sich  eine  Steigerung  der
Arbeitsleistung,  mithin  also  eine  Steigerung  der  Produktion
schon  bei  den  primitivsten  Systemen  der  Gewinnbeteiligung  herausgestellt ­
  hat.  Diese  Feststellung  ist  das  denkbar  stärkste  Argument
für  die  Berechtigung  und  Notwendigkeit  meiner  Bestrebungen.
Denn  wieviel  mehr  an  Produktionssteigerung  muß  bei  einem  so
umfangreichen  und  allgemeinen  Prozeß  der  Beteiligung  durch
die  Arbeitsaktie  sich  ergeben,  als  bei  geringer  und  ausschließlicher ­
  Gewinnbeteiligung.  Ich  fuße  auf  dieser  Erfahrungstatsache,
die  durchschlagender  als  Beweis  ist  als  alle  erdenklichen
theoretischen  Begründungen.
Läßt  sich  bei  dieser  Sachlage  und  angesichts  der  Not  des  deutschen ­
  Volkes  noch  das  Argument  dagegen  rechtfertigen,  daß  dem
Arbeiter  aus  der  Beteiligung  am  Ertrage  nicht  in  dem  gleichen
Maße  ein  Profit  herausspringt,  wie  er  dem  Unternehmer  erwächst  1
Ich  muß  hier  den  Ausgleich  vorwegnehmen,  den  die  in  einem  späteren ­
  Kapitel  behandelte  Reichssteueraktie  schafft,  die  beim
Kapitel  sowohl  direkt  die  Substanz,  den  gemeinen  Wert,  als  auch
den  Ertrag  erfaßt,  bei  der  Arbeit  naturgemäß  nur  den  Ertrag  erfassen ­
  kann.  Auf  diese  Weise  kommen  die  von  den  Arbeitern  bekämpften ­
  Extraprofite  der  Unternehmer  der  Allgemeinheit  zu
gute  und  dagegen  dürfte  wohl  auch  der  Arbeiter  keinen  begründeten ­
  Einwand  erheben  dürfen.  Aber  selbst  wenn  der  Unternehmer
einen  größeren  Ertrag  aus  der  Beteiligung  der  Arbeiter  für  sich
        <pb n="23" />
        21

haben  sollte,  so  ist  es  doch  wiederum  Erfahrungstatsache,  daß  der
Unternehmer  seine  Profite  wieder  in  der  Volkswirtschaft  zu  neuen
Produktionsmöglichkeiten  anzulegen  pflegt,  woraus  für  die  Allgemeinheit ­
  nur  ein  Nutzen  entsteht  und  nebenbei  hat  er  als  Risikoträger ­
  doch  auch  eine  innere  Berechtigung  auf  Profite.  (Auf
die  Frage  der  Tragung  des  Risikos  kann  ich  erst  in  anderem  Zusammenhänge ­
  an  anderer  Stelle  eingehen.)  Was  berechtigt  den
Arbeiter,  von  sich  aus  Einwendungen  gegen  eine  Wirtschaftsform
zu  erheben,  bei  der  er  einen  größeren  Ertrag  seiner  Arbeit  und  damit
bessere  Lebensbedingungen  erhält,  dem  deutschen  Volke  aber
sich  ein  Weg  zur  Rettung  bietet,  wenn  auch  der  Unternehmer
dabei  profitiert.  Gilt  denn  soziale  Gerechtigkeit  nur  für  die  eine
schaffende  Kraft  der  Wirtschaft,  nur  soweit  das  egoistische  Arbeiterinteresse ­
  geht.  Es  ist  nicht  wahr,  daß  eine  Beteiligung  eine
Ausbeutung  zur  Folge  haben  muß  und  ich  bin  durchaus  und  unter
allen  Umständen  gegen  eine  Ausbeutung  irgend  welcher  Art,  aber
es  geht  nicht  an,  die  Lasten,  die  aus  dem  Zusammenbruch  des
deutschen  Volkes  erwachsen,  einzig  einem  einzigen  der  beiden
Wirtschaftsglieder  aufzuzwingen.  So  weitgehend  das  Kapital  und
die  Unternehmung  zu  den  allgemeinen  deutschen  Verpflichtungen
herangezogen  werden  muß,  auch  der  Arbeiter  zu  seinem  Teile  und
gemäß  seinen  Fähigkeiten  muß  zu  dem  großen  Ziele  des  Wiederaufbaues ­
  mit  eingespannt  werden  und  die  Mitwirkung  an  einer
Produktionserhöhung  kann  in  keinem  Falle,  selbst  wenn  sie
zu  einer  Mehrbelastung  führt,  als  Ausbeutung  bezeichnet  werden.
Auch  der  Arbeiter  hat  sein  Vaterland,  von  dem  er  nicht
nur  Rechte  zu  beanspruchen  hat,  sondern  dem  er  auch  heilige
Pflichten  zu  erfüllen  hat  und  —  erfüllt.  Auch  das  Vaterland  des
deutschen  Arbeiters  ist  nicht  die  Welt,  nicht  die  sounsovielste
Internationale,  sondern  Deutschland.  Wer  das  nicht  anerkennen
will,  an  dem  verliert  Deutschland  wirklich  nichts,  wenn  er  sein
Bündel  packt  und  auszieht,  sich  ein  neues  Vaterland  zu  suchen;
er  wird  dem  neuen  ebensowenig  die  Treue  halten  wie  dem  alten,
dem  er  immerhin  seine  Existenz  als  arbeitender  Mensch  verdankt.
Was  ich  vom  deutschen  Arbeiter  verlange,  ist,  daß  er  mithilft,  sein
Vaterland  so  wohnlich  und  angenehm  zu  machen,  daß  er  darauf
stolz  sein  kann,  wobei  ich  natürlich  nichts  gegen  das  Streben  nach
einer  internationalen  Solidarität  unternehmen  will,  die  auch  mir
wertvoll  erscheint,  deren  Organisation  mir  aber  in  der  Richtung
gemeinsamer  Aufbauarbeit  in  der  Welt  wünschenswert  erscheint, ­
  nicht  aber  in  einen  horizontalem  Klassenkampfzusammen-
        <pb n="24" />
        22

Schluß,  der  ebenso  schädlich  ist  wie  eine  vertikale  nationale  Kampfgliederung ­
  der  Völker  gegeneinander.  Schließlidh  muß  auch  der
arbeitende  Mensch  eine  soziale  und  wirtschaftliche  Hebung  an
sich  begrüßen  ohne,  die  Notwendigkeit  des  Vergleichs  sozialen
Fortschritts  anderer  Schichten.  Meiner  Meinung  nach  ist  der
höchstmöglichste  soziale  Fortschritt  aller,  und  ich  fasse  das  bewußt ­
  als  Individuen,  das  Ziel  und  zwar  das  letzte  Ziel  jedes  Menschen, ­
  und  die  Gleichheit  im  höchstmöglichen  Fortschritt
aller  erstrebe  ich.
Darauf,  nach  allen  den  gemachten  Erfahrungen  noch  speziell
auf  die  Beweisführung  der  Produktionssteigerung  durch  die  Beteiligung ­
  einzugehen,  muß  ich  mir  versagen,  denn  ich  bilde  mir
nicht  ein,  daß  meine  Argumente  wertvoller  sein  könnten  als  die
Erfahrungen,  die  bewiesen  haben,  und  wer  dadurch  nicht  überzeugt ­
  werden  kann,  wird  sich  auch  hier  nicht  überzeugen  lassen.
Nur  auf  eins  möchte  ich  hinweisen,  zumal  ich  mir  bewußt  bin,  daß
ich  auf  Unternehmerseite  wie  bei  den  Arbeitern  in  gleicher  Weise
starke  Gegner  habe  wie  Freunde,  die  ich  doch  in  der  Überzahl
glaube,  welche  außerordentlichen  Ersparnisse  schon  durch  sorgfältigeres ­
  Umgehen  mit  dem  Arbeitsmaterial  für  die  Wirtschaft
und  ihre  Erträge  fruchtbar  gemacht  werden,  wenn  jeder  Angestellte ­
  ebenso  wie  der  Eigentümer  damit  wie  mit  seinem  Eigenen
umgeht.  Das  wird  jeder  ermessen,  der  in  den  Betrieben  das  heutige ­
  Wirtschaften  kennt.  Das  Miteigentum  an  dem  ganzen  Komplex ­
  des  Betriebes  im  neuen  erweiterten  Sinne  ist  allein  ein  wirksames ­
  Mittel  auch  gegen  die  heutige  Verschwendung  mit  dem
Besitz  anderer.
Das  System  der  Gleichberechtigung  von  Kapital  und  Arbeit
hat  folgende  Grundlagen:
Als  Werteinlagen:  1.  das  Kapital.  2.  die  Arbeitskraft  des
Unternehmers  und  3.  die  Arbeitskraft  der  Arbeiter  und  Angestellten.
Als  Existenzgrundlage  der  Einlagen  ergibt  sich  für  das
Kapital  eine  feste  Verzinsung  in  landesüblicher  Höhe,  für  jede
eingelegte  Arbeit  des  Unternehmers  sowohl  wie  des  Arbeiters  und
Angestellten  Lohn  oder  Gehalt.
Als  Gewinn:  Der  nach  Abzug  aller  Betriebskosten  und  der
Existenzgrundlagen  der  Einlagen  verbleibende  Reingewinn  des  Betriebes ­
  wird  auf  Kapital  und  Arbeit  entsprechend  ihrem  kapitalistischen ­
  oder  Arbeitsaktienwerte  gleichmäßig  verteilt.
        <pb n="25" />
        23

Die  Arbeitsaktie.
Ich  komme  damit  zur  Arbeitsaktie,  der  greifbaren  Ausdrucksform ­
  der  neuen  Wirtschaft  und  dem  Symbol  des  anerkannten
Arbeitswertes.  Die  Arbeitsaktie  hat  nichts  zu  tun  mit  den  teilweise ­
  in  der  Wirtschaft  vorkommenden  Arbeiter-  oder  Kleinaktien,
die  am  stärksten  von  Dr.  Hugenberg  befürwortet  werden.  Die
Arbeitsaktie  hat  keine  kapitalistische  Grundlage,  sie  wird  fundiert
durch  die  Arbeit  selbst  und  deren  Wert  und  steht  und  fällt  mit
der  Leistung.  Die  Arbeitsaktie  ist  der  Beteiligungsschein  des
arbeitenden  Menschen  am  Mitbesitz  des  Betriebes,  der  sich  aus
Kapital  und  Arbeit  zusammensetzt,  sie  ist  der  Berechtigungsschein ­
  für  Mitverantwortlichkeit,  aber  auch  für  Mitanteil ­
  am  Ertrage.  Jeder  Arbeitnehmer  in  dem  Betriebe  erhält
eine  Arbeitsaktie,  die  auf  den  normalen  Lohn-  oder  Gehaltsbetrag
eines  Jahres  lautet  und  deren  Höhe  in  jedem  Augenblick  der  bisher ­
  in  den  Betrieb  eingelegten  Arbeit  entspricht.  Jeder  Entgelt,
der  für  Arbeitsleistung  dem  arbeitenden  Menschen  gezahlt  wird,
wird  auf  Arbeitsaktie  verbucht,  so  daß  am  Schlüsse  des  Betriebsjahres, ­
  als  das  am  besten  das  Kalenderjahr  zu  nehmen  ist,  die
Arbeitsaktie  den  Wert  der  in  dem  Jahre  geleisteten  Arbeit  repräsentiert. ­
  Schuldlos  entgangener  Arbeitsverdienst,  und  das  wäre  nur
infolge  von  Krankheit,  könnte  in  gewissen  Grenzen,  die  höchstens
6  Wochen  betragen  dürfte,  auf  die  Arbeitsaktie  wie  normal  ausgezahlter ­
  Lohn  verbucht  werden.  Dagegen  dürfte  in  keinem  Fall
der  Lohnausfall  infolge  von  Streik  oder  sonstiger  Nicht-  oder
Minderarbeit  bei  der  Arbeitsaktie  irgendwie  berücksichtigt  werden.
Abgesehen  von  dem  Kapitalzins,  der  der  kapitalistischen  Aktie
die  notwendige  Existenzgrundlage  sichert,  ist  die  Arbeitsaktie  der
kapitalistischen  vollkommen  gleichberechtigt.  Das  gilt  nicht  nur
für  die  Verteilung  des  Reinertrages,  sondern  auch  für  die  sonstigen
Rechte,  die  bisher  die  kapitalistische  Aktie  oder  der  ihre  Rechte
vertretende  Unternehmer  für  sich  allein  beanspruchte.  Das  gilt  in
erster  Linie  für  die  Mitwirkung  und  Mitbestimmung  im  Produktionsprozeß, ­
  die  durch  das  Betriebsrätegesetz  unorganisch
und  ohne  Interessengemeinschaft  zwischen  Unternehmer  und  Arbeiter ­
  in  der  Volkswirtschaft  übertragen  sind.
Die  Gewinnbeteiligung  der  Arbeitsaktie  darf  in  materieller
Hinsicht  nicht  überschätzt  werden.  Es  werden  namentlich  zu  Anfang ­
  nur  kleine  Beträge  für  den  Einzelnen  herauskommen.  Aber
auch  die  Auflösung  großer  Summen  auf  kleine  Beträge  bildet  volks ­
        <pb n="26" />
        wirtschaftlich  nicht  die  Gefahr,  die  von  den  Kapitalisten,  die  ja
außer  der  Dividende  vorher  schon  eine  feste  Verzinsung  ihres
Kapitals  erhalten,  an  die  Wand  gemalt  wird.  Die  ideellen  Wirkungen
der  Arbeitsaktie  aber  sind  gar  nicht  zu  überschätzen,  erzeugt  sie  doch
die  Interessengemeinschaft  zwischen  Unternehmertum  und  Arbeiterschaft, ­
  da  auch  der  Arbeiter  ein  eigenes  Interesse  an  der  Ertragsfähigkeit ­
  seines  Betriebes  erhält.  Hat  aber  der  Arbeiter  seinen
unmittelbaren  Ertrag  aus  dem  gewinnbringenden  Betriebe  und  hat
er  einen  um  so  größeren  Ertrag,  je  lohnender  der  Betrieb  arbeitet,
dann  wird  auch  sein  Mitbestimmungsrecht  nicht  mehr  ein
Kampfmittel  gegen  den  Unternehmer  und  gegen  den  Betrieb, ­
  sondern  dann  ist  der  Vorteil  des  einen  auch  der  Vorteil  des
anderen,  und  dann  führt  das  Mitbestimmungsrecht  zur  wirklichen
und  tatsächlichen  Mitarbeit  am  Unternehmen  und  dadurch  zur
Erhöhung  des  Gesamtertrages,  so  daß  der  Unternehmer  materiell
die  Neuordnung  der  Dinge  zumindest  nicht  als  Verlust  bemerken
dürfte.  Der  Arbeiter  wird  gewissermaßen  zum  Sozius  des  Unternehmers, ­
  mit  dem  er  im  beiderseitigen  Interesse  an  einem  Strange
zu  ziehen  hat.  Hierdurch,  aber  hierdurch  allein  wird  eine  gesunde
Basis  auch  für  mehr  und  intensivere  Arbeit  im  Betriebe  geschaffen,
die  zur  Erfüllung  der  großen  Aufgaben  in  der  deutschen  Volkswirtschaft ­
  im  kommenden  Zeitalter  notwendig  ist.  Hieraus  resultiert ­
  dann  weiter,  daß,  je  mehr  der  Ertrag  für  den  Arbeiter  steigt,
auch  der  Ertrag  des  Kapitals  steigen  muß,  so  daß  nach  aller  menschlichen ­
  Berechnung  das  Kapital  unter  dem  System  des  Wirtschaftsfriedens ­
  nicht  nur  keine  Einbuße  erleidet,  sondern  auch  aus  der
größeren  Ertragfähigkeit  der  Unternehmen  einen  eigenen  größeren
Nutzen  zieht,  ohne  daß  dabei  der  Arbeiter  irgendwie  für  fremde
kapitalistische  Interessen  ausgebeutet  wird.
Es  ist  an  dieser  Stelle  notwendig,  auf  meinen  Gesetzesvorschlag
zurückzukommen,  den  ich  in  „Der  Arbeit  gleiches  Recht“  im  Jahre
1919  gemacht  habe  und  den  am  11.  März  1920  die  Nationalversammlung ­
  auf  Antrag  des  volkswirtschaftlichen  Ausschusses  der
Regierung  überwiesen  hat.  Dieser  Gesetzesvorschlag  enthält
folgende  Bestimmungen:
Gesetz  über  die  Arbeitsaktie.
§  1.  Jede  Arbeit  in  einem  Betrieb  gilt  als  eine  dem
eingelegten  Kapital  gleichberechtigte  Werteinlage  in  den  Betrieb. ­

§  2.  Der  eingelegte  Wert,  der  ein  dem  Kapital  gleiches
        <pb n="27" />
        25

Gewinnbeteiligungsrecht  hat,  beziffert  sich  für  jedes  Jahr  in
dem  Jahresverdienst  des  arbeitenden  Menschen.
§  3.  Lohn  oder  Gehalt  gelten  als  Existenzgrundlage  der
kapitalisierten  Arbeitskraft,  sowie  eine  solche  in  Form
einer  festen  Verzinsung  in  landesüblicher  Höhe  auch  dem
Kapital  zusteht.  Die  Arbeit  des  Unternehmers  gilt  ebenso
wie  jede  andere  im  Betriebe  geleistete  Arbeit  als  Werteinlage ­
  in  den  Betrieb.
§  4.  Als  auf  Kapital  und  Arbeit  nach  Maßgabe  ihres
Wertes  gleichmäßig  zu  verteilender  Betriebsgewinn  gilt  der
über  Verzinsung  des  Kapitals  sowie  über  alle  Betriebskosten
hinausgehende  Reinertrag.  Rücklagen  gehören  zu  den  Betriebskosten. ­

§  5.  Jeder  Arbeitnehmer  erhält  für  jedes  Geschäftsjahr
eine  Arbeitsaktie,  deren  Beteiligungswert  dem  Wert  der  tatsächlich ­
  eingelegten  Arbeit,  also  der  hierfür  erhaltenen  Bezüge, ­
  entspricht.  Lohnausfall  bis  zu  6  Wochen  wird  bei
Krankheit  auf  die  Arbeitsaktie  wie  normal  ausgezahlter  Lohn
verbucht.
§  6'.  Die  Arbeitsaktie  hat  bis  auf  die  feste  Verzinsung
die  gleichen  Rechte  mit  der  kapitalistischen,  insbesondere
der  Mitbestimmung  im  Betriebe.
§  7.  Der  Betriebsgewinn  wird  am  Jahresschluß  auf
Kapital-  und  Arbeitsaktien  gleichmäßig  verteilt.
§  8.  Das  Gesetz  tritt  mit  seiner  Verkündung  in  Kraft.
Es  sei  noch  besonders  hervorgehoben,  daß  vor  der  Verteilung
des  Reingewinns  auch  die  normale  Verzinsung  des  Kapitals
sowie  die  notwendigen  Rücklagen  abgezogen  werden,  was  der
kapitalistischen  Einlage  gleichfalls  die  notwendige  Existenzgrundlage ­
  gibt,  die  dem  arbeitenden  Menschen  Lohn  oder  Gehalt  sichert,
und  daß  auch  der  Arbeit  des  Unternehmers  genau  die  gleichen
Rechte  zustehen,  wie  der  Arbeit  eines  Angestellten,  daß  also  auch
er  für  seine  Arbeit  zunächst  ein  Gehalt  in  Anrechnung  zu  bringen
hat  und  am  Betriebsüberschuß  mit  seiner  Arbeitseinlage  genau  so
teilnimmt  wie  jeder  andere  arbeitende  Mensch.  Dieses  ist  notwendig, ­
  um  auch  beim  Unternehmer  seine  bisher  der  deutschen
Wirtschaftsentwicklung  so  außerordentlich  wertvollen  individuellen ­
  Kräfte  und  ihren  Einsatz  in  der  Wirtschaft  unbeeinträchtigt
zu  erhalten.  Das  System  der  Gleichberechtigung  von  Kapital  und
Arbeit  hat  aber  den  Vorzug,  daß  die  individuelle  Triebkraft
auch  dort  für  die  Volkswirtschaft  ausgenutzt  wird,  wo  sie  bis ­
        <pb n="28" />
        26

her  brach  lag,  und  das  war  der  Fall  bei  dem  überwiegenden
Teile  der  deutschen  Arbeitnehmer.  Diese  individuelle  Triebkraft
als  volkswirtschaftliche  Energie  einzusetzen,  ist  der  Fortschritt  in
der  neuen  Wirtschaft,  dem  die  Fähigkeit  zu  gesteigerter  Leistung
entspringen  soll.  Es  wäre  ein  wirtschaftlich  ungesundes  System,
dem  arbeitenden  Menschen  erhöhte  Pflichten  zuzuweisen,  ohne
daß  man  ihm  die  diesen  Pflichten  entsprechenden  Rechte  zugesteht.
Die  notwendige  Erhöhung  der  Leistungen  schafft  erhöhte  Pflichten,
und  deshalb  ist  es  ein  Grundgebot  der  Gerechtigkeit,  diese
erhöhten  Pflichten  auch  mit  erhöhten  Rechten  zu  verbinden.  Die
Steigerung  der  Arbeitsfreudigkeit  kann  aber  nur  Hand  in
Hand  gehen  mit  der  Erhöhung  der  sozialen  Stellung  des
arbeitenden  Menschen.  Sie  wird  dadurch  erreicht,  daß  der  Klassenunterschied, ­
  der  bisher  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer
bestanden  hat,  zu  existieren'  aufhört  und  an  seine  Stelle  eine  vollkommene ­
  Gleichstellung  tritt.  Die  dem  Arbeitswerte  entsprechenden ­
  Rechte  sind:  Mitbesitz,  Mitverwaltung  und
Mitnutznießung  des  Betriebes,  sie  finden  in  der  Arbeitsaktie ­
  ihren  Ausdruck.
Eine  Teilhaberschaft  des  arbeitenden  Menschen  entspringt
daraus,  daß  seine  Arbeit  als  Einlage  in  den  Betrieb  gewertet  wird.
Es  finden  sich  mithin  Kapital  und  Arbeit  nicht  wie  bisher  im
Dienstvertrage  zusammen,  sondern  auf  der  Grundlage  eines  Genossenschaftsvertrages.
  Dem  Mitbesitz  entspricht  die  Mitverwaltung,
  zu  der  der  arbeitende  Mensch  bereits  durch  das  Betriebsrätegesetz ­
  das  Recht  erhalten  hat.  Der  Arbeiter  wird  sich  mithin
künftig  nicht  mehr  allein  als  das  Objekt  im  Betriebe  fühlen  können,
wodurch  der  soziale  Gegensatz  mit  absoluter  Sicherheit  überbrückt
wird.  Daß  er  als  Miteigentümer  und  Mitunternehmer  auch  die
Mitnutznießung  hat  und  haben  muß,  ist  eine  aus  dem  anderen
resultierende  Selbstverständlichkeit.  Jedem  das  Seine  und
alles  dem  Ganzen,  das  ist  und  kann  allein  das  Losungswort
der  neuen  fortschrittlichen  Wirtschaft  sein.
Aus  dem  Dienstverhältnis  wird  ein  Sozietätsverhältnis,
und  als  solches  fasse  ich  die  Gleichberechtigung  von  Kapital  und
Arbeit  auf.  Das  Verhältnis  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer ­
  gleicht  mithin  dem  Verhältnis,  wie  es  etwa  zwischen
dem  Unternehmer  und  einem  tätigen  Teilhaber  besteht.
Auf  diesem  Wege  erhält  die  deutsche  Wirtschaft  einen  rein
individualistischen  Charakter.  Das  individuelle  Prinzip  war  bisher
nur  auf  die  Oberschichten  beschränkt,  und  hat  sich  dort  in  einer
        <pb n="29" />
        27

ganz  hervorragenden  Steigerung  der  Leistungsfähigkeit  ausgewirkt.
Es  würde  deshalb  in  keiner  Weise  gerechtfertigt  sein,  die  bisherige
Entwicklung  umzukehren  und  den  Individualismus,  wo  er  Werte
schafft,  durch  einen  Sozialismus  oder  Solidarismus  zu  ersetzen,
weil  dadurch  gerade  die  Triebkraft  der  hochentwickelten  Wirtschaftsfaktoren ­
  ausgeschaltet  wird.  Weil  die  sozialistischen  Lösungen ­
  darauf  hinausgehen,  sind  sie  gescheitert,  da  man  letzten
Endes  doch  einsehen  mußte,  daß  ohne  die  Ausnutzung  der  individuellen ­
  Triebkräfte  der  Unternehmer  in  der  Volkswirtschaft  keine
Entwicklung  möglich  ist.  Dadurch  aber,  daß  die  ganze  Wirtschaft
auf  das  einheitliche  individualistische  Prinzip  eingestellt  wird,  entstehen ­
  außerordentliche  Entwicklungsmöglichkeiten  für  jeden  einzelnen ­
  in  der  Wirtschaft  tätigen  Menschen,  und  damit  ist  eine
überreiche  Quelle  neuer  Energien  erschlossen,  die  sich  produktiv
im  allgemeinen  Interesse  entfalten  können.  Wegen  dieser  immanenten ­
  Kräfte  wird  sich  der  Sozialindividualismus  durch  seine
gesunden  Grundlagen  gegen  alle  Widerstände  mit  Naturgewalt
durchsetzen,  selbst  wenn  die  Widerstände  noch  weiter  wie  bisher
durch  den  politischen  Kampf  gesteigert  werden  sollten.  Die  Auswirkung ­
  des  soziahndividualistischen  Systems  beseitigt  auch  die
Gefahren,  die  im  bisherigen  System  gegenseitigen  Kampfes,  die
Trustentwicklung,  in  sich  birgt.  Denn  den  Trusten  und  Konzernen ­
  stehen  die  entsprechend  zusammengefaßten  Energien
der  Arbeitsaktien  gegenüber  und  halten  ihnen  die  Wage.  Es
wird  ganz  gleichgültig,  wie  weit  und  bis  zu  welcher  Höhe  sich  das
Kapital  zusammenschließt,  weil  in  der  gleichen  Weise  sich  auch
die  Macht  der  Arbeitsaktien  akkumuliert.  Die  Arbeit  wird  dadurch ­
  gegenüber  jedem  Kapital  in  gleich  günstiger  Lage
bleiben,  da  die  Zusammenfassung  der  kapitalistischen  Energien
auch  die  entsprechende  Zusammenfassung  der  sozialen  Energien
bedingt.  Dieses  Gleichgewicht  der  Kräfte  stellt  einen  wertvollen
Friedensfaktor  dar,  und  unsere  Wirtschaft  braucht  Frieden.
Wenn  von  Arbeitnehmerseite  gegen  die  Beteiligung  eingewendet
wird,  daß  eine  Beteiligung  dem  notwendigen  Ausgleich  der  Löhne
mit  den  veränderlichen  wirtschaftlichen  Existenzbedingungen
hemmend  entgegenstände,  ein  Einwand,  der  zweifellos  auch  gegen
die  Arbeitsaktie  gemacht  werden  dürfte,  so  ist  dem  entgegenzuhalten, ­
  daß  das  Beteiligungssystem  durch  die  Arbeitsaktie  keineswegs ­
  davon  berührt  wird.  Die  Entlohnung  muß  sich  in  jedem
Falle  nach  dem  Werte  des  Geldes  richten,  sie  steigt  (allerdings ­
  nur  zahlenmäßig)  bei  geringerem  Geldwert,  da  der  Arbeits ­
        <pb n="30" />
        28

wert  unverändert  bleibt,  sie  fällt  mit  steigendem  Geldwert.  Diese
Regulierung  bleibt  nach  wie  vor  den  Kräften  überlassen,  die  sie
bisher  durchgeführt  haben.  Daran  ändert  sich  nichts.  Nützlich
ist  nur,  daß  der  arbeitende  Mensch  einen  besseren  Einblick  in  den
Betrieb  und  seine  Tragfähigkeit  für  Lohnerhöhungen  erhält,  ein
Umstand,  der  ohne  Frage  dazu  beitragen  wird,  daß  sich  übertriebene ­
  Lohnforderungen  von  vornherein  auf  das  mögliche  Maß
reduzieren,  wodurch  der  deutschen  Wirtschaft  unnötige  Kämpfe
erspart  bleiben  würden.  Nur  in  einem  Punkte  geht  Lohnhöhe  und
Beteiligungswert  Hand  in  Hand,  und  das  ist,  daß  der  Beteiligungs
wert  automatisch  der  Lohnhöhe  gleicht,  da  beide  dem  Wert  der
in  den  Betrieb  eingelegten  Arbeit  gleichen  müssen.  Die  gegenwärtigen ­
  Lohnerhöhungen  sind  zudem  nicht  absolut,  sondern  regulieren ­
  nur  die  Existenzgrundlage  der  Arbeit  gemäß  dem  schwankenden ­
  Wert  der  Mark.  Widerstand  aus  diesem  Grunde  ist  also
nicht  stichhaltig.

Der  Arbeiter  als  Mitunternehmer.
Der  Arbeiter  als  Mitunternehmer  ist  eine  neue  Erscheinung.
Die  im  Betriebsrätegesetz  versuchte  Lösung  ist  der  Anfang,  als
ein  vorbereitendes  Stadium  aber  immerhin  wertvoll.  Sie  bedeutet,
wenn  auch  nur  als  Zwischenstufe,  eine  Wendung  zur  individualistischen ­
  Wirtschaft.  Die  Schwierigkeiten  der  Durchführung  und
die  Gefahren  der  Wirkung  des  Betriebsrätegesetzes  ergeben  sich  aus
der  Verquickung  zweier  Systeme,  des  kapitalistisch-sozialistischen
und  individualistischen,  das  jedes  für  sich  wirkungsfähig  ist,  deren
Verschmelzung  aber  beide  gegeneinander  hemmt.  Ein  Arbeiter,
der  mehr  der  gegnerische  Kontrolleur  des  Unternehmers  ist  und
naturgemäß  bei  der  gegenwärtigen  sozialen  Ordnung  darüber
wachen  muß,  daß  die  Unternehmerprofite  für  die  Arbeiterlöhne
ausgeschlachtet  werden,  ist  nicht  der  produktive  Exponent  der
Wirtschaft,  den  die  Zusammenv/irkung  aller  am  Betrieb  beteiligten
Arbeiter  in  ihrem  eigenen  Mitunternehmerinteresse  darstellt.  Die
Wünsche  der  Arbeiterschaft  für  einen  sozialen  Fortschritt  waren
so  zwingend,  daß  etwas  geschehen  mußte,  was  dem  Arbeiter  seine
gehobene  Stellung  zum  Ausdruck  brachte,  aber  es  geschah  unter
dem  Druck  der  Straße  etwas  Halbes.  Der  Zweck  war,  den  Arbeiter
von  der  Furcht  zu  befreien,  daß  er  für  kapitalistische  Interessen
ausgebeutet  werden  könnte,  und  ihm  diese  Sicherheit  durch  eigene
        <pb n="31" />
        29

Kontrolle  zur  Gewißheit  zu  machen.  Indessen  ist  auch  dieser
Zweck  nicht  erreicht,  noch  immer  wird  die  sozialistische  Agitation
von  diesem  Schlagwort  beherrscht  und  die  soziale  Kontrolle  in
den  Betrieben  ist  gerade  die  Basis  des  sozialen  Kampfes  auf  dieser
Grundlage  geworden.
Aber  selbst  wenn  man  von  diesen  unerwünschten  Nebenwirkungen ­
  des  Betriebsrätegesetzes  absieht,  ist  mit  ihm  die  politische ­
  Gleichberechtigung  des  Arbeitnehmers  mit  dem  Arbeitgeber
wirtschaftlich  noch  nicht  erreicht.  Das  Gesetz  nimmt  dem  Unternehmer ­
  die  alleinige  freie  Verfügung  über  seinen  Betrieb,  ohne
dem  Arbeiter  und  Angestellten,  der  mitbestimmen  soll,  das  gleiche
Interesse  an  Gedeih  und  Verderb  des  Betriebes  zu  geben,  wie  es
der  Unternehmer  wegen  seiner  natürlichen  Verbindung  mit  dem
Betriebe  hat.  Das  Bestimmungsrecht  des  Arbeitnehmers  wird  aber
entscheidend  beeinflußt  durch  sein  persönliches  Arbeitnehmerinteresse, ­
  das  gegen  den  Unternehmer  zu  vertreten  sein  gutes  unbestreitbares ­
  Recht  ist,  dem  aber  unbedingt  das  volkswirtschaftliche ­
  Interesse  des  Betriebes  übergeordnet  sein  muß.  In  die  Betriebe ­
  direkt  werden  alle  Konflikte  hineingetragen,  die  schon  wegen
des  großen  Energieverbrauchs  nur  hemmend  wirken  können  und
im  Produktionsprozeß  mit  größerem  Nutzen  eingesetzt  werden
könnten.  In  einer  Zeit,  in  der  auch  nicht  der  kleinste  Teil  einer
aufbaufähigen  Kraft  im  Interesse  des  Ganzen  aus  der  Produktion
ausgeschaltet  werden  darf,  bedeutet  diese  Dezentralisation  der
Verhandlungen  in  jeden  einzelnen  Betrieb  hinein  zumindest  eine
unverantwortliche  Verschwendung.  Ein  Schaden  des  Betriebes
aber,  der  ganz  organisch  auf  die  Volkswirtschaft  zurückwirkt,  bedingt ­
  gleichzeitig  eine  Verringerung  der  Verbesserungsmöglichkeiten ­
  in  den  Arbeits-  und  Lebensbedingungen  des  arbeitenden
Menschen  und  ist  damit  für  beide  Teile  ein  ungesunder  Prozeß.
Der  Arbeiter  als  Mitunternehmer  muß  in  der  Wirtschaft  ein
fördernder  Faktor  sein.  Durch  ein  Scheinrecht,  das  man  dem
Arbeitnehmer  gibt,  kann  man  die  notwendige  Erweckung  der  Individualproduktivität ­
  aller  arbeitenden  Menschen  in  der  Volkswirtschaft ­
  nicht  erreichen.  Gerade  hieraus  aber  soll  die  Kraft  des  Aufbaues ­
  genommen  werden,  weil  sie  hier  vorhanden  ist  und  die  Erschließung ­
  einer  neuen  Energiequelle  bedeutet.  Es  kann
auch  keine  Rede  davon  sein,  daß  hierbei  aus  dem  Arbeiter  Leistungen ­
  ausgepreßt  werden  sollen.  Bisher  ist  in  der  deutschen
Volkswirtschaft  diese  die  Leistungen  erhöhende  Arbeitsfreudigkeit
nicht  ausgenutzt  worden.  Im  patriarchalischen  Verhältnis  wirkte
        <pb n="32" />
        30

sie,  aber  in  der  gegenwärtigen  Wirtschaft,  zumal  im  Großbetrieb,
war  sie  eher  lästig.  Das  kann  allerdings  nur  so  lange  der  Fall
sein,  als  Arbeiter  und  Unternehmer  gegensätzliche  Interessen  verfolgen, ­
  und  wird  in  dem  Augenblicke  zur  Unterstützung  und  tatkräftigen ­
  Mitarbeit,  in  dem  das  gemeinsame  Interesse
überwiegt.  Die  Arbeitsaktie  in  der  Hand  jedes  einzelnen  am
Produktionsprozeß  mitwirkenden  Menschen  ist  nicht  nur  ein  Modus
der  Gewinnbeteiligung,  sondern  eine  elementare  innere  und
ideelle  Umstellung  der  gesamten  Wirtschaft.  Es  ist  eine
allgemein  anerkannte  Wahrheit,  daß  man  in  der  gegenwärtigen
Lage  der  deutschen  Wirtschaft  keine  Experimente  machen  darf,
die  Erschütterungen  mit  sich  bringen  können,  oder  deren  Durchführung ­
  mit  einem  großen  Kostenaufwand  verknüpft  ist.  Die  Einführung ­
  der  Arbeitsaktie  indessen  verursacht  aber  als  nur  ideelle
Umstellung  in  der  Wirtschaft  weder  Kosten  noch  irgendwelche
sonstige  Erschwerungen  des  Betriebes.  Sie  ist  das  Mittel,  ganz
allgemein  und  nicht  nur  für  ein  Industriegebiet  oder  für  einen
Berufszweig  den  politischen  und  Kulturfortschritt  der  Zeit  in  die
Wirtschaft  zu  übertragen,  und  man  wird  es  auch  nicht  bestreiten
können,  daß  sie  am  besten  geeignet  ist,  die  Arbeits-  und  Verantwortungsfreudigkeit ­
  jedes  einzelnen  schaffenden  Menschen
zu  erhöhen,  deren  Mangel  gerade  in  der  gegenwärtigen  Zeit  als
ein  allgemeines  nationales  Unglück  angesehen  werden  muß  und  im
Produktionsprozeß  lähmend  wirkt.  Auch  daraus  ergibt  sich,daß  man
in  der  Arbeitsaktie  ein  Mittel  in  der  Hand  hat,  ganz  allgemein  die
Produktion  zu  steigern  und  es  wäre  unverantwortlich,  wenn  man
in  der  Notlage  des  deutschen  Volkes  dieses  Mittel  nicht  benutzen
würde,  um  die  notwendige  größere  Produktivität  der  Wirtschaft
zu  erreichen.  In  der  hierdurch  bedingten  einträchtigen  Zusammenarbeit ­
  von  Unternehmer  mit  seinen  Angestellten  und  Arbeitern  ist
auch  allein  die  Gewähr  eines  Wirtschaftsfriedens  gegeben,  um  so
mehr,  als  der  Streik  als  Kampfmittel  kaum  mehr  in  Betracht
kommt,  weil  der  Arbeiter  durch  sein  Mitunternehmertum  ein
anderes  Mittel,  sogar  ein  wirksameres,  in  der  Hand  hat,  um  seine
besonderen  Interessen  nach  den  Möglichkeiten  des  Betriebes  zu
fördern,  seine  auf  Mitbesitz  gegründete  Mitbestimmung.
In  der  Arbeitsaktie  liegt  also  ein  Schlüssel  zum  allgemeinen ­
  wirtschaftlichen  Aufbau.  Sie  verändert  die  historischen ­
  Grundlagen  der  Wirtschaft  nicht,  läßt  dem  Unternehmer
seinen  Besitz  und  sein  freies  Schaffen,  enthält  kein  Unrecht  wie
die  Sozialisierung,  die  dem  Besitzenden  den  Ertrag  seiner  und  der
        <pb n="33" />
        31

Arbeit  seiner  Väter  enteignen  will.  Sie  bedeutet  nur  eine  Fortentwicklung ­
  in  organisch  aufsteigender  Linie  unter  allgemeinem
Einsatz  derjenigen  Energien,  die,  erfahrungsgemäß  wirkungsfähig,
die  deutsche  Industrie  auf  den  hohen  in  aller  Welt  beneideten
Stand  gebracht  haben.  Die  Arbeitsaktie  krönt  die  soziale  Entwicklung ­
  des  arbeitenden  Menschen,  für  die  auch  bisher  Deutschland ­
  in  der  Welt  vorbildlich  gewesen  ist  und  ist  die  Anerkennung
des  tatsächlichen  Wertes  der  volkswirtschaftlichen  Einlagen  des
arbeitenden  Menschen  in  jedem  Betriebe,  nicht  mehr  die  Arbeit
als  gekauftes  Gut  wertend,  sondern  als  freie  Interesseneinlage  in
den  Betrieb.  Das  ist  eine  vollkommene  nach  allen  Seiten
gerechte  Versöhnungsform,  die  für  alle  Glieder  der  Wirtschaft ­
  fördernd  und  gedeihlich  wirken  kann.
Ich  muß  noch  auf  einen  Einwand  eingehen,  der  mir  sicher  nicht
erspart  bleiben  wird,  auf  die  Frage:  Wer  trägt  das  Risiko?
Ich  weiß  auch  von  vornherein,  daß  es  von  zahlreichen  Unternehmern ­
  als  Unrecht  empfunden  werden  wird,  daß  das  kapitalistische ­
  Risiko  einzig  und  allein  auf  dem  kapitalistischen  Mitbesitzer
des  Betriebes  ruhen  muß,  während  der  arbeitende  Mitunternehmer
scheinbar  keinen  Anteil  daran  nimmt  und  nehmen  darf.  Ist  denn
aber  der  Mensch,  der  dem  Betriebe  seine  Arbeit  als  Werteinlage
zur  Verfügung  stellt,  ganz  von  einem  Risiko  frei  ?  Liegt  nicht
gerade  in  dem  Verbrauch  der  Arbeitskraft,  der  mit  Bestimmtheit ­
  zu  einem  gewissen  Zeitpunkt  eintritt,  auch  ein  Risiko,  ein
Nachteil  gegenüber  dem  kapitalistischen  Einsatz,  der  ohnehin  auch
durch  etwaige  Krankheit  des  Aktieninhabers  nicht  berührt  wird.
Ist  nicht  in  vielen  Berufen  irgendeine  Berufskrankheit,  die
die  Arbeitskraft  beeinträchtigen  kann,  eine  ganz  normale  Erscheinung, ­
  selbst  wenn  man  von  Betriebsunfällen  ganz  und  gar
absieht?  Ein  jeder  trägt  das  Risiko  seiner  Werteinlage
und  unter  diesem  Gesichtspunkte  muß  der  Unternehmer  auch  das
Risiko  des  Arbeitsaktieninhabers  als  Teilnahme  am  Risiko  des  aus
Kapital  und  Arbeit  zusammengesetzten  Betriebes  anerkennen.  Zudem ­
  ist  das  Risiko  in  der  gegenwärtigen  Wirtschaft  zumindest  nicht
allgemein  sehr  hoch,  man  kann  es  im  Gegenteil  in  der  Regel  als
gering  bezeichnen,  und  bei  wirklich  mit  starkem  Risiko  belasteten
Unternehmungen  wird  billigerweise  auch  kein  Einwand  dagegen
erhoben  werden  können,  daß  etwa  der  Unternehmer  eine  besondere ­
  Risikoprämie  für  sich  gleichfalls  vor  der  Dividendenverteilung ­
  in  Abzug  bringen  kann.  Denn  es  ist  nur  gerecht  und
unbedingt  notwendig,  daß  auch  zur  Erprobung  von  industriellen
        <pb n="34" />
        32

oder  sonstigen  Neuerungen  und  Experimenten  ein  Anreiz  für  das
Kapital  geschaffen  wird,  zu  wagen.  Die  Risikoprämie  kann  in
einer  über  die  landesübliche  Höhe  hinausgehenden  festen  Verzinsung
bestehen,  auch  andere  Formen  sind  möglich  und  man  braucht
dabei  nicht  gerade  engherzig  zu  sein,  wenn  auch  eine  übertriebene
Inanspruchnahme  einer  Risikoprämie  unbedingt  abgelehnt  werden
muß.  Auf  diese  Risikoprämie  und  ihre  Zubilligung  hätte  aber  auch
bei  der  neuen  Gliederung  der  Wirtschaft  der  Staat  als  Vertreter
der  allgemeinen  volkswirtschaftlichen  Interessen  einen  maßgebenden ­
  Einfluß  in  der  Steueraktie,  über  deren  Einführungsmodus
ich  im  folgenden  noch  eingehend  zu  sprechen  komme.  Die  normale
Verzinsung  und  Gewinnbeteiligung  enthalten  in  der  Regel  genügend
Ausgleich  für  normales  Risiko,  da  eine  risikolose  Hergabe  des
Kapitals  allein  durch  Verzinsung  hinreichend  ausgeglichen  wäre,
und  dieses  Risiko  ist  ja  auch  in  jedem  Betriebe  eine  Grundlage
höchsten  Verantwortungsgefühls,  das  erhalten  bleiben  muß  im
Gesamtinteresse  der  Wirtschaft.  Das  Risiko  des  Arbeitsaktieninhabers ­
  ist  außerdem  auch  in  der  Möglichkeit  gegeben,  daß  er
bei  der  Gewinnverteilung  leer  ausgehen  könnte,  mithin  nicht  den
vollen  Ertragswert  seiner  Arbeit  erhalten  könnte.  Zur  Vermeidung
des  gegenseitigen  unnötigen  Risikos  werden  deshalb  Unternehmer
und  Arbeiter  immer  aufeinander  angewiesen  sein.  Jedenfalls  rechtfertigt ­
  es  sich  nicht,  dem  arbeitenden  Menschen  jede  Mittragung
des  Risikos  abzustreiten.  Sein  Risiko  ist  anderer  Art,  deshalb  aber
nicht  weniger  ein  Risiko  am  ganzen  Komplex  des  Betriebes.

Ausführungsmöglichkeiten.
Der  Meinungsaustausch,  den  mein  in  „Der  Arbeit  gleiches  Recht“
gemachter  Gesetzesvorschlag  bei  Industrie  und  Arbeitnehmern
hervorgerufen  hat,  bedeutet  eine  wesentliche  Förderung  meiner
Absichten.  Geheimrat  Deutsch  hat  sich  in  der  „Deutschen
Industrie'  mit  mir  auseinanderzusetzen  versucht  und  dabei,  wofür
ich  ihm  sehr  dankbar  bin,  ein  praktisches  Beispiel  an  der  Bilanz
der  A.  E.  G.  herangezogen.  Es  ist  bedauerlich,  daß  Geheimrat
Deutsch  den  Rechenstift  etwas  flüchtig  gehandhabt  und  übersehen
hat,  daß  ich  dem  Kapital  vor  der  Gewinnverteilung  die  landesübliche ­
  Verzinsung  garantiert  wünsche.  Nur  auf  diesem  Rechenfehler ­
  basiert  seine  ablehnende  Haltung,  denn  ganz  mit  Recht
kann  die  Industrie  in  einer  3%igen  Dividende  bei  den  Wirt-
        <pb n="35" />
        33

Schaftsbedingungen  von  1919  keinen  Ausgleich  für  den  Wert  des
Kapitals  im  Produktionsprozeß  annehmen.  Deutsch  stellt  die
Rechnung  folgendermaßen:
Aktienkapital  200  000  000  Mk.
Es  waren  beschäftigt  etwa  40  000  Arbeiter  und
Angestellte.
Den  durchschnittlichen  Jahresverdienst  unserer
Belegschaft  können  wir  nach  den  jetzigen

Lohn-  und  Gehaltssätzen  mit  12  000  ,,
in  Ansatz  bringen.
Der  als  Dividende  ausgeschüttete  Gewinn  betrug ­
  20  000  000  „
Wir  hätten  also  mit  folgenden  Zahlen  zu  rechnen ­
  :  »
Kapital  200  000  000  „
Arbeit  (40  000  Mann  je  12  000  Mk.  pro  Jahr)  480  000  000  „
Summa  680  000  000  Mk.

Bei  Zugrundelegung  dieser  Zahlen  errechnet  er  eine  Dividende
von  3  %  für  den  Aktionär,  den  Anteil  der  Durchschnittsarbeitsaktie ­
  von  12  000  Mk.  mit  360  Mk.  Das  ist  indessen  falsch.  Nach
meinem  System  der  Gewinnverteilung  ergibt  sich  in  der  gleichen
Bilanz  (von  1918/19)  folgende  Verteilung  des  Ertrages:
Aktienkapital  200  000  000  Mk.
Das  durchschnittliche  Jahreseinkommen  12  000  ,,
Der  als  Dividende  auszuschüttende  Gewinn  ..  20  000  000  ,,
Davon  ab  Verzinsung  des  Kapitals  zu  5  %...  10  000  000  ,,
Es  bleiben  mithin  zur  Gewinnverteilung  10  000  000  ,,
Das  ergibt  auf  12  000  Mk.  Arbeitsaktie  176,46  ,,  v
Auf  jede  kapitalistische  Aktie  von  1000  Mk.  ..  64,70
Das  ist  eine  Gesamtdividende  für  das  Kapital
von  fast  6)4  %•
So  sieht  die  Rechnung  schon  anders  aus.  Das  Schema  gilt  für
die  Bilanz  des  Geschäftsjahres  1918/19,  stellt  sich  mithin  in  der
heutigen  Zeit,  wo  die  Dividenden  durchschnittlich  sehr  viel  höher
sind,  noch  weit  günstiger  auch  für  das  Aktienkapital.  Indessen
ist  das  Beispiel  gerade  deshalb  so  außerordentlich  wertvoll,  weil  es
von  einem  Gegner  zur  Verfügung  gestellt  wird.  Ich  bedaure,  daß
Geheimrat  Deutsch  den  ihm  nach  seiner  Veröffentlichung  sofort
nachgewiesenen  Irrtum  nicht  berichtigt  hat,  was  um  so  merk-Piechottka,
  Gleichberechtigung  von  Kapital  und  Arbeit.  3
        <pb n="36" />
        34

würdiger  erscheinen  muß,  als  es  nicht  als  fair  gelten  kann,  ein
System,  das  man  bekämpft,  erst  zu  verdrehen,  um  es  bekämpfen
zu  können.  Außer  der  landesüblichen  Verzinsung  des  Kapitals  hat
aber  Geheimrat  Deutsch  noch  das  wichtigste  Moment  meines  Wirtschaftssytems
  außer  acht  gelassen,  und  das  ist  die  Erhöhung
der  allgemeinen  Leistungsfähigkeit,  hervorgerufen  durch
die  mitinteressierte  Arbeiterschaft  an  der  größeren  Ertragfähigkeit ­
  des  Unternehmens.  Diese  kann  man  einstweilen  zahlenmäßig
nicht  einsetzen,  weil  jede  Grundlage  für  eine  Schätzung  fehlt.
Aber  das  eine  ist  sicher,  wenn  überhaupt,  so  ist  durch  eine  am
Betriebe  unmittelbar  interessierte  Arbeiterschaft  eine
Erhöhung  der  Betriebserträge  herauszuwirtschaften.  Bei  der
aber  sicher  zu  erwartenden  Erhöhung  der  Betriebsgewinne  ist  nicht
nur  für  den  Arbeiter  ein  namhafter  Betrag  als  Jahresgewinn  zu
erzielen,  sondern  wird  auch  der  Ausgleich  für  den  Kapitalisten
geschaffen,  so  daß  er  in  Wirklichkeit  gar  keinen  Mindergewinn,
nur  eine  Erhöhung  auch  seines  Ertrages  aus  der  Zusammenarbeit
zwischen  Kapital  und  Arbeit  zu  erwarten  hat.  Darin  liegt  ja  gerade
der  Vorteil  des  Systems,  daß  es  sich  nicht  um  Umschichtung  der
bisherigen  Erträge  handelt,  sondern  daß  durch  einen  neuen  Wert,
den  der  individualistisch  frei  entfalteten  Arbeit,  die  Erhöhung
und  Besserstellung  für  beide  Teile  hervorgerufen  wird.  Herr
Geheimrat  Deutsch  befindet  sich  deshalb  auch  da  im  Irrtum,  wenn
er  folgert,  daß  die  Hoffnungen,  die  ich  in  der  Arbeiterschaft  erweckt
habe,  nicht  in  Erfüllung  gehen  können  und  nur  geeignet  sind,  Unzufriedenheit ­
  zu  schaffen.  Im  übrigen  habe  ich  gerade  die  Arbeiterschaft ­
  davor  gewarnt,  sich  übertriebenen  materiellen  Hoffnungen
hinzugeben.  Der  Wert  meines  Arbeitssystems  liegt  gar  nicht  so
ausschließlich  in  der  Gewinnbeteiligung  des  arbeitenden  Menschen,
sondern  in  dem  ideellen  Einsatz  aller  individuellen  Kräfte  in  der
Wirtschaft,  und  da  sollte  es  gerade  die  Industrie  sein,  die  eine
Erhöhung  der  Arbeitsfreudigkeit  und  damit  der  Produktion  begrüßen ­
  sollte,  besonders  da  ihr  nichts  genommen  wird.
Gleichwohl  sind  natürlich  die  materiellen  Erträge  aus  der
freudig  in  den  eigenen  Betrieb  eingelegten  Arbeit  nicht  zu  unterschätzen. ­
  Ganz  gleich  wie  viel  es  ist,  es  ist  auf  jeden  Fall  ein  selbst
erarbeiteter  Gewinn,  über  den  sich  jeder  freut  und  der  nur  mehr
noch  zur  Arbeit  anspomt,  weil  man  erkennt,  daß  aus  der  eigenen
Leistung  auch  etwas  herauskommt.  Gerade  in  unserer  so  materiellen ­
  Zeit  ist  die  Verbindung  ideellen  Wertes  mit  einem  sichtbaren ­
  Gelderträge  das  Mittel,  das  eigentlich  am  nächsten  liegen
        <pb n="37" />
        3*

35

sollte,  und  die  Industrie  selbst  hat  sich  ja  schon  so  viel  mit  den
Möglichkeiten  einer  Gewinnbeteiligung  beschäftigt,  daß  eigentlich
nicht  gut  ersichtlich  ist,  weshalb  sie  sich  gegen  ein  System  der
Gewinnbeteiligung  sträuben  sollte,  das  ganz  allgemein  für  alle
Glieder  der  Wirtschaft  erhöhte  Werte  schafft.  Ich  bin  deshalb
dem  Reichsverbande  der  Deutschen  Industrie  dankbar,  daß
er  meine  Ende  1919  veröffentlichte  Schrift  als  Material  für  eigene
Durcharbeitung  der  Gewinnbeteiligungspläne  angenommen  hat  und
möchte  nur  die  Erwartung  aussprechen,  daß  meine  Vorschläge
nicht  nur  als  Gewinnbeteiligungssystem  gewertet  werden,  sondern
als  das,  was  sie  sind,  eine  neue  Wirtschaft  mit  ganz  allgemein
individualistischem  Charakter,  dem  sozialen  Aufstieg  der  Arbeiterschaft ­
  in  gleicher  Weise  Rechnung  tragend,  wie  der  historischen
Entwicklung  des  Besitzes  und  der  Bedeutung  des  Unternehmers
in  der  Wirtschaft.
Die  kapitalfeindliche  Tendenz  des  Sozialismus  ist
andererseits  auf  Arbeitnehmerseite  der  Faktor,  der  sich  gegen
die  Einführung  meines  Wirtschaftssystems  wenigstens  vorläufig
noch  sträubt,  weil  dadurch  der  Sozialismus  seine  Existenzberechtigung ­
  verliert  und  die  alten  Theorien  vom  Kapital  und  seiner
mehr  oder  minder  drohnenhaften  Existenz  überwunden  werden.
Von  dieser  Seite  wird  geltend  gemacht,  daß  das  Kapital  seinen
Gewinn  nur  als  Risikoprämie  geltend  machen  darf,  und  daß  in
den  für  notwendigen  Lebensbedarf  arbeitenden  Industrien  heute
kein  Risiko  mehr  besteht.  Es  wird  aber  nicht  bestritten  werden
können,  daß  irgendwo  am  Anfang  doch  ein  Risiko  bestanden  hat,
und  daß  jede  Einführung  einer  Neuerung,  einer  evtl.  Verbesserung
jederzeit  aufs  neue  ein  Risiko  schaffen  kann.  Gleichzeitig  ist  die
Differenzierung  zwischen  risikotragendem  und  risikofreiem  Kapital
so  schwierig,  daß  sie  auf  keinen  Fall  schematisch  objektiv  durchgeführt ­
  werden  kann,  und  man  wird  sich  wohl  auf  sozialistischer
Seite  auch  darüber  nicht  täuschen,  daß  die  Negierung  eines
Risikos  einen  allgemeinen  und  in  seinen  Auswirkungen  unermeßlichen ­
  Kampf  des  Gesamtkapitals  gegen  die  Arbeiterschaft
heraufbeschwört.  Wenn  ich  vom  Ende  des  Sozialismus  spreche,
so  meine  ich  damit  das  Ende  der  sozialistischen  Idee,  nicht  aber
ein  Zerschlagen  der  Arbeiterparteien,  die  sich  gerade  dann  auf
breiter  Grundlage  zusammenfinden  können  zur  Verfechtung  der
gemeinsamen  Interessen  des  arbeitenden  Menschen.  Es  wäre  auch
m.  E.  für  die  deutsche  Wirtschaft  ein  furchtbares  Unglück,  wenn
die  gewerkschaftlichen  Organisationen  geschwächt  oder  zer ­
        <pb n="38" />
        36

schlagen  werden  sollten,  im  Gegenteil  würden  sie  nach  meinem
Wirtschaftssystem  die  Aufgabe  erhalten,  die  gesamten  Arbeitsaktienbesitzer ­
  zu  umfassen,  was,  wie  man  nicht  bestreiten
kann,  eine  außerordentliche  Stärkung  ihrer  Macht  bedeuten  würde
und  wozu  die  Grundbedingungen  in  den  gemeinsamen  Interessen
aller  Arbeit  geschaffen  würden.  Die  Gewerkschaften  haben  auch
bereits  ihre  grundsätzliche  Stellung  gegen  eine  Gewinnbeteiligung
der  Arbeit  an  dem  Ertrage  wirtschaftlicher  Unternehmungen  aufgegeben ­
  und  erblicken  in  der  Gewinnbeteiligung  der  Arbeiter  bereits
die  Entwicklung  eines  konstitutionellen  Arbeitssystems  zur  Förderung ­
  der  Gemeinwirtschaft  und  zur  Steigerung  der  Arbeitsleistungen, ­
  deren  Notwendigkeit  auch  sie  bei  der  gegenwärtigen
Zwangslage  der  deutschen  Wirtschaft  anerkennen  mußten.
Im  Korrespondenzblatt  des  Allgemeinen  Deutschen  Gewerkschaftsbundes ­
  (31.  Jahrgang  Nr.  13)  setzt  sich  Dr.  Striemer  in
einer  Polemik  gegen  die  Kritik  des  Geheimrats  Deutsch  an  meinem
Vorschlag  mit  diesem  auseinander.  Da  ich  die  Auflösung  des  Kapitals ­
  und  seine  Schwächung  im  Wirtschaftsleben  nicht  für  erstrebenswert ­
  halte,  weil  dadurch  eine  im  Produktionsprozeß  wesentlich
wirkende  Kraft  zerstört  werden  würde,  scheint  mir  der  Gegensatz
hinfällig,  der  den  Kernpunkt  der  Polemik  bildet,  nämlich  die  Verschiebung ­
  der  Kaufkraft,  dem  Kapital  entzogen,  der  Arbeiterschaft ­
  zugewendet.  Die  wünschenswerte  Erhöhung  der  Kaufkraft ­
  der  Arbeiter  wird  in  meiner  Wirtschaftsform  ohne  Zerstörung ­
  der  kapitalistischen  Akkumulation  erreicht  und
scheint  mir  aus  diesem  Grunde  das  gesündere  Mittel  zu  sein.  Der
Widerspruch  der  Sozialisten  richtet  sich  gegen  die  Gleichberechtigung ­
  von  Kapital  und  Arbeit.  Die  Sozialisten  verlangen  nur  eine
Vergütung  für  reale  Leistungen  sowohl  des  Kapitals  wie  der  Arbeit
nach  dem  Grade  der  beiderseitigen  Mitwirkung.  Das  scheint  mir
aber  kein  Gegensatz  zu  sein,  denn  tatsächlich  ist  die  Gleichberechtigung ­
  von  Kapital  und  Arbeit  nichts  anderes,  als  daß  jeder  in
der  Wirtschaft  tätigen  Kraft  entsprechend  ihrem  Einsätze  an  realen
Werten  das  Ertragsrecht  zugebilligt  wird.  Die  Abschätzung  des
Risikos  ist  eine  so  zweifelhafte  Sache,  daß  ich  ihre  Schäden  für
außerordentlich  viel  größer  halten  muß  als  den  Ausgleich,  den
eine  Festlegung  überhaupt  schaffen  kann.  Ich  muß  auch  darin
dem  Sozialisten  widersprechen,  wenn  er  unlautere  Spekulation  für
die  Produktivität  des  Kapitals  verallgemeinert  und  den  Haß,  den
die  Arbeiterschaft  gegen  die  kapitalistischen  Dividenden  angeblich
haben  soll,  als  Grundlage  für  eine  neue  Wirtschaft  benutzen  will.
        <pb n="39" />
        37

Muß  man  denn  immer  auf  das  berühmte  Gleichnis  von  Menenius
Agrippa  über  den  Streik  der  Glieder  gegen  den  Magen  zurückgreifen,
um  der  Arbeit  sowohl  wie  dem  Kapital  vor  Augen  zu  führen,  wie
sehr  beide  aufeinander  angewiesen  sind  und  wie  schwer  sie  einander ­
  und  sich  selbst  durch  gegenseitigen  Kampf  schädigen  ?
Arbeit  ist  im  Produktionsprozeß  ohne  Kapital  ebenso  unfruchtbar ­
  wie  Kapital  ohne  Arbeit.  Da  heißt  es,  eine  Basis  zum  Zusammenwirken ­
  finden,  aber  nicht  eine  Basis  zum  gegenseitigen
Kampf,  und  wenn  der  Sozialismus  das  Kapital  als  ursprünglich
vorausgetane  Arbeit  anerkennt,  so  sollte  er  die  Folgerung  ziehen,
daß  auch  gegenwärtig  die  Arbeit  Kapital  für  die  Zukunft  bildet,
das  nach  meinem  Wirtschaftssystem,  wie  es  sich  gerechterweise
entwickeln  muß,  künftig  auf  Kapital  und  Arbeit  verteilt  wird.
Ich  sehe  bei  beiderseitigem  guten  Willen  keine  Unmöglichkeit  in
der  Überbrückung  der  gegenseitigen  Interessen.  Der  Aufstieg
der  Arbeiterschaft  aus  dem  Dienstverhältnis  zu  einem  Genossenschaftsverhältnis ­
  scheint  mir  der  gegebene  Weg,  auf
dem  die  Interessen  zusammengeführt  werden  können  und,  in  gleiche
Richtung  gebracht,  die  Entwicklung  der  Wirtschaft  in  sich  enthalten. ­

Wie  glaubt  man  auch  sich  gegen  diese  Entwicklung,  die  doch  von
selbst  gegeben  ist,  und  sich  mit  elementarer  Kraft  durchringt,  auf
die  Dauer  widersetzen  zu  können.  Die  Gewinnbeteiligung  des
arbeitenden  Menschen  ist  nicht  mehr  aufzuhalten,  seitdem  praktische ­
  Versuche  zu  Erfolgen  geführt  haben,  und  für  sie  ist  auch
bereits  in  der  Gewinnbeteiligung  der  englischen  Bergarbeiter ­
  an  den  Erträgen  der  Industrie  ein  unmittelbares  Vorbild ­
  gegeben,  nur  daß  das  Schema  der  englischen  Gewinnbeteiligung
auf  Grund  eines  festen  Zahlenverhältnisses  und  nur  für  einen
Industriezweig,  den  Bergbau,  durchgeführt  ist.  Das  Prinzip  hat
indessen  gesiegt,  nicht  als  Polge  einer  Arbeiterforderung,  sondern
einer  weisen  Voraussicht  der  englischen  Regierung,  die  dem  englischen ­
  Wirtschaftsfrieden  reiche  Früchte  tragen  wird.  Schematisch ­
  eingesetzte  Zahlen  können  indessen  nienals  der  Ausdruck
eines  vollkommenen  und  einheitlichen  Wirtschaftssystems  werden,
und  dieses  Moment  hat  dazu  geführt,  daß  die  bisherigen  Ansätze
zur  Lösung  in  Deutschland  sich  nicht  in  wünschenswerter  Weise
entwickelt  haben.  Sehr  mit  Recht  hat  Abbe,  der  Begründer  der
Zeiß-Stiftung  in  Jena,  erklärt,  daß  eine  Verbesserung  der  Lage  des
abhängigen  Arbeiters  ohne  den  gleichzeitigen  Versuch  einer  Hebung
seiner  Rechtslage  nur  eine  täuschende  Dekoration  ist.  Durch
        <pb n="40" />
        38

dieses  Argument  enthält  mein  System  der  Gleichberechtigung  von
Kapital  und  Arbeit  und  Kapitalisierung  der  Arbeitskraft  durch  die
Arbeitsaktie  seine  Begründung  in  der  gleichen  Weise,  wie  alle  bisherigen ­
  Gewinnbeteiligungssysteme  ihr  Urteil.  Auch  ein  Vorschlag ­
  des  Landrats  v.  Dewitz  in  den  Preußischen  Jahrbüchern
vom  Juli  1919,  der  darauf  ausgeht,  die  Aufzugskosten  des  arbeitenden ­
  Menschen  bis  zum  15.  Lebensjahre  mit  einem  festen  Satze  von
4000  Mk.  als  Beteiligungsfaktor  einzuführen,  hat  nur  in  der  Tendenz ­
  eine  gewisse  Berechtigung,  insofern,  als  auch  er  darauf  ausgeht, ­
  dem  Arbeiter  ein  gewisses  Unternehmerrecht  zuzuerkennen.
Aber  mit  einem  vor  allen  Dingen  schematisch  festgesetzten  Betrage ­
  wird  er  in  keiner  Weise  dem  Werte  der  Arbeit  gerecht,  der
tatsächlich  in  den  Betrieb  eingelegt  wird  und  hier  Werte  schafft.
Wenn  auch  von  Erziehung  und  damit  von  den  Aufzugskosten  im
gewissen  Sinne  der  Wert  der  Arbeit  des  erwachsenen  Menschen
hergeleitet  werden  kann,  so  enthält  diese  Lösung  keinen  gerechten
Wertmesser  dafür,  was  die  persönliche  Initiative  in  der  Zeit  der
Auswirkung  der  Kräfte  bei  den  einzelnen  Individuen  leistet.  Der
arbeitende  Mensch  darf  aber  füglich  beanspruchen,  daß  er
nicht  mit  allen  über  einen  Kamm  geschoren  wird.  Dazu
sind  die  Tätigkeit,  der  Kräfteverbrauch  und  die  Fähigkeit  des
einzelnen  viel  zu  stark  differenziert,  um  sich  mit  einem  4000  Mk.-Anteil
  am  Betriebe  abfinden  zu  lassen.  Die  tatsächlich  geleistete
Arbeit  und  ihr  Wert  muß  die  Grundlage  für  die  Beteiligung  des
arbeitenden  Menschen  nicht  nur  am  Ertrage,  sondern  auch  an  der
administrativen  Mitwirkung  im  Produktionsprozeß  bilden.  Durch
das  Genossenschaftsverhältnis  wird  der  Arbeiter  zum  gleichberechtigten ­
  Faktor  der  Wirtschaft  neben  dem  Unternehmer.  Mitbesitz, ­
  Mitverantwortung,  Mitleitung  und  Mitnutznießung ­
  werden  je  nach  dem  Anteil,  den  der  Betrieb  von  dem
einzelnen  erhält,  erworben;  und  hier  liegt  der  Schwerpunkt  des
Problems,  der  auch  in  den  bisherigen  Systemen  der  konstitutionellen
Fabrik  nicht  entsprechend  berücksichtigt  ist.  Die  Begründung,
mit  der  Fabrikant  Heinrich  Freese  der  Arbeiterschaft  die  Gewinnbeteiligung ­
  freiwillig  einräumte,  ist  durchaus  ein  Argument,  auf
das  ich  mein  System  der  neuen  Wirtschaft  stützen  kann.  Es  ist
ein  Trugschluß  der  Berliner  Handelskammer,  wenn  sie  glaubt,  daß
jährliche  Gewinnanteile  von  im  Frieden  durchschnittlich  200  Mk.
zu  gering  wären,  um  eine  nachhaltige  moralische  Wirkung  auf  die
Arbeitnehmer  auszuüben,  denn  es  ist  falsch,  mit  irgendwelchem
Kapitalbetrage  das  Interesse  der  Arbeiterschaft  am  Betriebe  er ­
        <pb n="41" />
        39

kaufen  zu  wollen.  Das  Recht  auf  den  Ertrag  und  das  Recht
auf  die  Mitwirkung  in  der  Produktion  ist  ungleich  fester
psychologisch  verwurzelt,  als  daß  es  mit  der  Höhe  des  Ertrages
auch  nur  in  Zusammenhang  gebracht  werden  kann.  Es  ist  der
Fehler,  die  Arbeit  auch  jetzt  noch  nur  als  gekauftes  Gut  anzusprechen, ­
  und  auf  diesem  Wege  wird  man  immer  in  die  Irre  gehen,
gleichzeitig  nur  den  Widerstand  der  arbeitenden  Menschen  erhöhen,
denn  diese  verlangen  nicht  ein  Geschenk,  sondern  ein  Recht,  und
deshalb  widerstrebt  es  auch  dem  Arbeiter,  Geschenke  in  irgendeiner ­
  Form  anzunehmen.  Verlangt  man  aber  vom  Arbeiter,  daß
er  sich  den  Notwendigkeiten  der  wirtschaftlichen  Produktion  gegenüber ­
  einsichtsvoll  zeigt,  so  kann  man  es  mit  Fug  und  Recht  auch
vom  Unternehmer  beanspruchen,  daß  er  den  Wert  der  Arbeit  entsprechend ­
  würdigt.  Die  neue  Wirtschaft  verlangt  eine  Einstellung
im  neuen  Sinne  auf  beiden  Seiten.  Nur  dann  kann  der  Wirtschaftsfriede, ­
  der  geschlossen  wird,  und  der  wirklich  so  notwendig  unserer
Wirtschaft  fehlt,  eine  feste  Grundlage  haben.  Weshalb  sollte,  wenn
im  politischen  Sinne  Gleichberechtigung  für  alle  in  allen  Rechten
und  Pflichten  als  durchführbar  angesehen  und  erstrebt  wird,
nicht  wirtschaftlich  auch  dieselbe  Gleichberechtigung
durchführbar  sein,  die  immerhin,  mag  auch  die  Arbeit  sich  größeren
Wert  beimessen,  als  das  Kapital,  die  Stufe  der  Entwicklung  ist,
ohne  die  eine  höhere  niemals  erlangt  werden  kann.  Ohne  neuen
Geist  und  neues  Leben  ist  jede  Entwicklung  undenkbar,  und  die
neue  Versöhnungsformel  für  Kapital  und  Arbeit  in  gleichem
Interesse  und  zu  gleichem  Ziele,  der  Gesundung  der  deutschen
Volkswirtschaft  als  Vorbild  für  die  Weltwirtschaft,  kann  allein
die  immanente  Fähigkeit  besitzen,  eine  neue  Kulturepoche  heraufzuführen. ­


Die  Beteiligungssysteme.
Die  Erkenntnis,  daß  eine  Neuorientierung  unserer  Wirtschaft
erfolgen  muß,  ist  bereits  tief  ins  Volk  eingedrungen.  Sehr  viele,
und  nicht  die  Unfähigsten,  bemühen  sich  in  harter  Arbeit  darum,
ein  Programm  für  den  wirtschaftlichen  Aufbau  des  deutschen
Volkes  zu  schaffen,  und  in  sehr  vielen  Plänen  steht  die  Gewinnbeteiligung ­
  der  Arbeiter  an  erster  Stelle.  Was  die  deutsche  Durchführung ­
  wesentlich  fördern  wird,  ist  der  Umstand,  daß  die  englische ­
  Regierung  für  die  Bergarbeiter  die  Gewinnbeteiligung  als
        <pb n="42" />
        40

eine  Sicherheit  des  Wirtschaftsfriedens  eingeführt  hat.  Das  ist  die
erste  Durchführung  dieses  Gedankens  in  umfassendem  Stile,  wenn
auch  nur  für  einen  Industriezweig.  Die  Gewinnbeteiligung  der
Arbeiterschaft  in  England  läuft  mit  der  in  meinem  Vorschläge  enthaltenen ­
  ziemlich  genau  parallel.  Das  ist  der  beste  Beweis  für  die
Durchführungsmöglichkeit  meiner  Gedanken.  Die  landesübliche
Verzinsung  hat  man  in  England  mit  17%  angenommen.  Unter
den  heutigen  Umständen  ist  dieser  Prozentsatz  in  Deutschland
vielleicht  zu  hoch,  immerhin  aber  noch  durchführbar,  da  die
meisten  Betriebe  eine  höhere  Dividende  verteilen.  Immerhin  kann
sich  die  Verzinsung  des  Kapitals  stets  auf  landesüblicher  Höhe  halten, ­
  und  da  mag  die  deutsche  Regierung  den  landesüblichen  Satz
durch  jeweilige  Notierung  festlegen.  Die  Gewinnverteilung  in
England  von  83%  des  Übergewinnes  auf  die  Arbeiterschaft  und
17%  auf  das  Kapital,  wobei  die  17%  Gewinnverteilung  nichts  mit
der  zufällig  gleichen  17%igen  Verzinsung  zu  tun  haben,  entspricht
ebenfalls  ziemlich  genau  meinem  Vorschläge,  nur  daß  ich  ein  allgemeingültiges ­
  Verhältnis,  anstatt  eines  direkten  Zahlenverhältnisses ­
  für  den  vorteilhafteren  Weg  wegen  der  allgemeinen  Durchführungsmöglichkeit ­
  halte.  Das  Zahlenverhältnis  in  England  entspricht ­
  dem  Verhältnis  des  im  Bergbau  investierten  Kapitals  zu
den  Jahreslöhnen  der  englischen  Bergarbeiterschaft.  Es  ist  also
tatsächlich  genau  die  gleiche  Grundlage,  die  ich  für  mein  System
angenommen  habe,  wobei  ich  nur  allgemein  die  kapitalistische  Aktie
in  gleicher  Höhe  mit  der  gleich  hohen  Arbeitsaktie  in  Rechten
und  Pflichten  für  jeden  Einzelbetrieb  in  Übereinstimmung  gebracht
und  angepaßt  habe.  Damit  fallen  alle  Bedenken  hinsichtlich  der
materiellen  Ausführungsmöglichkeit  meines  Systems.  Was  sich
ao  allgemein,  wie  im  englischen  Bergbau,  durchführen  läßt,  das
läßt  sich  auch  allgemein  in  jeder  Volkswirtschaft  durchführen,
und  man  kann  nicht  damit  argumentieren,  daß  die  deutsche  Volkswirtschaft ­
  in  ihrer  gegenwärtigen  Notlage  die  Gewinnbeteiligung
der  Arbeiter  nicht  vertragen  kann.  Die  psychologischenGrundlagen,
  die  zur  Gewinnbeteiligung  führen,  sind  in  England  nicht
anders  als  in  Deutschland.  Hier  wie  dort  wird  von  einer  Gewinnbeteiligung ­
  eine  Steigerung  der  Arbeitsleistungen  erwartet  und
erreicht  werden.  Die  Steigerung  der  Arbeitsleistungen  aber
ist  etwas,  was  dem  kranken  deutschen  Wirtschaftsleben  noch  in  viel
höherem  Maße  notwendig  ist  als  der  englischen  Wirtschaft.  Deshalb, ­
  weil  eine  Steigerung  der  Arbeitsleistungen  durch  Gewinnbeteiligung ­
  mit  Sicherheit  anzunehmen  ist,  deshalb  ist  gerade  in
        <pb n="43" />
        41

Deutschland  die  Einführung  der  Gewinnbeteiligung  in  viel  stärkerem ­
  Maße  zu  verlangen  als  in  England.  Es  kommen  in  meinem
Vorschlag  noch  hinzu  die  ideellen  Triebkräfte,  die  durch  die  ideellen
zum  Teil  schon  im  Betriebsrätegesetz  verankerten  Rechte  der  Mitbestimmung ­
  und  des  Mitbesitzes  verwirklicht  sind  und  die  günstigen ­
  Aussichten  der  allgemeinen  Durchführung  dieses  Systems
noch  bedeutend  erhöhen.  Kann  es  da  noch  ein  Bedenken  geben,
dieses  Wirtschaftssystem  so  rasch  wie  möglich  zur  Erhöhung  der
Produktion  nutzbar  zu  machen  ?  Es  wäre  nur  abzuwägen,  ob
andere  Vorschläge,  die  in  dieser  Richtung  laufen,  größere  Vorteile
hervorbringen.
Eine  Auseinandersetzung  zwischen  dem  Sozialindividualismus
und  dem  neuerdings  wieder  aufgetauchten  Solidarismus  ist  an
dieser  Stelle  unumgänglich.  Neuerdings  hat  Erzberger  einen
Schlagwortkampf  eingeleitet.  Er  argumentiert:  der  Kapitalismus
ist  tot,  der  Sozialismus  ist  tot,  folglich  lebt  der  christliche  Solidarismus. ­
  Zunächst  einmal  ist  es  ein  Unsinn,  die  historische  Entwicklung ­
  des  Kapitalismus  als  einfach  überwunden  zu  bezeichnen.
Anders  als  auf  Grund  und  als  Fortbildung  der  historischen  Entwicklung ­
  kann  kein  Wirtschaftssystem  gedeihlich  arbeiten,  und
wenn  selbst  Erzberger  die  Privatwirtschaft  in  seinem  System  für
unbedingt  notwendig  hält,  so  widerspricht  er  dadurch  seiner
eigenen  These,  daß  der  Kapitalismus  tot  sei.  Denn  Kapitalismus
bedeutet  ohne  den  agitatorischen  Beigeschmack  tatsächlich  nichts
anderes  als  Privatwirtschaft.  Der  Kapitalismus  wird  infolgedessen
so  lange  nicht  tot  sein,  als  Privatwirtschaft  weiter  besteht.  Auch
der  Sozialismus,  wenn  freilich  auch  nicht  das,  was  im  allgemeinen
und  parteimäßig  darunter  verstanden  wird,  ist  als  soziales  Lebenselement ­
  etwas  historisch  Gewordenes,  zwar  sehr  entwicklungsbedürftig, ­
  aber  nicht  einfach  totzuscblagen.  Es  ist  eine  große
Leichtfertigkeit,  durch  den  Unfug  der  Kommunisten  in  Moskau
den  Sozialismus  ad  absurdum  führen  zu  wollen.  Der  moskowitische
Kommunismus  hat  mit  dem  Sozialismus  auch  absolut  nichts  zu
tun,  und  selbst  die  Sozialdemokratie  in  allen  ihren  Schattierungen
hat  nichts  zu  tun  und  will  nichts  zu  tun  haben  mit  den  Auswüchsen,
die  die  Entwicklung  in  Moskau  gezeitigt  hat.  Die  Zusammenfassung ­
  im  Sozialismus  wird  noch  so  lange  Bestand  haben,  bis  der
einzelne  Arbeiter  als  einzelner  gegenüber  jedem  anderen,  namentlich
gegenüber  dem  Kapital  besitzenden  Menschen  seine  Rechte  ohne
Unterstützung  anderer  geltend  machen  kann,  und  das  wird  noch
sehr  lange  dauern,  wenn  nicht  letzten  Endes  die  Zusammenfassung
        <pb n="44" />
        42

der  Arbeiterschaft  im  Gegensatz  zu  den  Kapitalvereinigungen  als
Gleichgewicht  dafür  eine  dauernde  Notwendigkeit  bleiben  muß.
Die  Prämissen  von  Erzberger  sind  also  beide  falsch,  sein  darauf
aufgebautes  Solidaritätsprinzip  fällt  damit  ohnehin  zusammen.  Es
ist  in  der  gegenwärtigen  Zeit  auch  ein  viel  zu  eng  gefaßter  Begriff,
wenn  man  von  einem  „christlichen“  Solidarismus  spricht.  Dieses
Wort  scheidet  bereits  die  Arbeiterschaft  in  zwei  Lager,  die  einander ­
  nicht  anerkennen.  Mit  Christentum  hat  auch  die  Wirtschaft
absolut  keine  Berührungspunkte,  und  Erzberger  weiß  das  eben  so
gut,  nur  daß  er  dadurch  die  christlichen  Gewerkschaften,  die  sich
aber  für  seine  Führung  energisch  bedanken,  hinter  sich  bringen
will.  Die  Hauptsache  aber  ist,  daß  Erzbergers  Solidaritätsprinzip
überhaupt  nichts  mit  Solidarität  zu  tun  hat.  Seine  praktischen
Forderungen  sind  auch  im  Universalismus  in  keiner  Weise  begründet
und  laufen  eher  auf  den  Sozialindividualismus  heraus,  für  den  Erzberger ­
  allerdings  die  Vaterschaft  nicht  für  sich  beanspruchen  kann,
dessen  Lösung  er  aber  entnimmt  und  in  ein  neues  Schlagwort
kleidet,  nur  um  sich  selbst  unter  dem  Decknamen  des  Solidarismus
mit  dem  Ruhme  fremder  Gedanken  zu  schmücken.  Wenn  Erzberger ­
  sich  gründlicher  mit  den  sozialindividualistischen  Lösungen
beschäftigt  hätte,  dann  kann  er  unmöglich  behaupten,  daß  bei
der  Erfüllung  der  Forderungen  der  Beteiligung  an  der  Leitung  am
Besitz  und  Ertrag  die  schwierigste  Frage  die  praktische  Durchführung ­
  ist.  Die  praktische  Durchführung  ist  nämlich  im  Sozialindividualismus ­
  die  denkbar  einfachste,  weil  sie  weder  Kosten  verursacht ­
  noch  große  Umstellungen  unter  Arbeitnehmern  oder  Arbeitergebern ­
  erfordert.  Wir  brauchen  aber  keine  Werkgenossenschaften, ­
  deren  Aufgabe  die  Regelung  der  Verzinsung  der  Unternehmung ­
  und  Verteilung  des  Übergewinns  zu  gleichen  Teilen  unter
Werkgenossenschaft  und  Kapital  ist.  Die  Verteilung  des  Übergewinns ­
  zu  gleichen  Teilen  entspricht  außerdem  in  keiner  Weise
dem  Anteil  des  Arbeitswertes  am  Produktionsprozeß,  ist  eine
soziale  Geste,  in  Wirklichkeit  aber  ein  Arbeiterbetrug  und
ein  Kapitaldiebstahl  am  Gute  des  Unternehmers  in  willkürlicher
Höhe.  Die  Werkgenossenschaft  außerdem,  die  die  Erträge  der  Arbeiter ­
  für  sich  zur  Vermögensbildung  in  Anspruch  nehmen  soll,  entzieht ­
  dem  Arbeiter  den  Ertrag  seines  Fleißes,  auf  den  er
Anspruch  hat  und  legt  ihn  in  die  Hand  einer  bureaukratischen
Maschine,  auf  die  er  nur  geringen  Einfluß  als  einzelner  haben  und
die  seine  soziale  Stellung  in  keiner  Weise  verbessern  kann.  Wenn
der  Ertrag  der  Arbeit  des  einzelnen  wieder  einem  anderen,  einem
        <pb n="45" />
        43

dritten,  einer  neuen  Instanz,  zufließen  soll,  so  wird  auch  die  Gleichrichtung ­
  der  Interessen  zwischen  Kapital  und  Arbeit  nicht  erreicht.
Es  erfolgt  keine  soziale  Emanzipation  des  Arbeiters,  sondern
er  wechselt  nur  den  Herrn,  der  bisher  der  Unternehmer  war,  und
erhält  als  Herrn  eine  Doppelinstanz:  Kapital  und  Werkgenossenschaft. ­
  Freiheit  des  Arbeiters,  eines  jeden  einzelnen  für  sich,  ist
aber  das  Grunderfordernis  einer  wirtschaftlichen  Übertragung  der
politischen  Gleichberechtigung.  Und  hier  wieder  Verbureaukratisieren
  und  nur  die  Gesamtheit  der  Arbeiter  als  Miteigentümer  der
Produktion  zuzulassen,  heißt,  sie  in  dauernde  Knechtschaft  zu
verführen.  Der  patriarchalische  Unternehmer  ist  sogar  noch  eine
gerechtere  Instanz  als  die  blinde  Masse  der  Gesamtheit.  Erzberger
bewährt  sich  deshalb  mit  seinem  scheinbar  sozialen  Vorschläge  als
ein  täuschender  Verführer  der  Arbeiterschaft.  Sein  Solidarismus
  ist,  soweit  er  durchführbar  ist,  nicht  sein  eigenes
Produkt,  und  überhaupt  kein  Solidarismus  soweit  er  sein  eigenes
Produkt  ist,eine  unsoziale  und  ungerechte  Lösung,  die  auch
keine  Steigerung  der  Produktion  zur  Folge  haben  kann,  weil  es  ein
Trugschluß  ist,  in  einem  Massensystem  die  Initiative  des  Arbeiters
zu  wecken.  Der  sogenannte  christliche  Solidarismus  ist  deshalb
keine  Lösung,  die  in  ein  aufbauendes  Programm  aufgenommen
werden  darf.  Es  ist  erfreulich,  daß  die  Gewerkschaften,  die  die
sozialen  Schwächen  dieses  Vorschlages  erkennen,  den  Erzbergerschen
  Gruppenkapitalismus  ablehnen.
Abgesehen  von  dem  Vorschläge  des  Landrats  v.  Dewitz,  der,
wie  bereits  an  anderer  Stelle  geschildert,  ein  Miteigentumsrecht
in  Höhe  der  Aufzugskosten  eines  arbeitenden  Menschen  in  die
Wirtschaft  einführen  will,  gehen  die  meisten  anderen  Vorschläge
an  der  sozialen  Lösung  vorbei  und  beschäftigen  sich  nur  mit  einer
Gewinnbeteiligung  der  Arbeiter.  Es  handelt  sich  dabei  um  den
Vorschlag,  den  Arbeiter  durch  die  Kleinaktie  zum  Kleinkapitalisten ­
  zu  machen  oder  um  Überlassung  eines  Gewinnanteils  an
Arbeitergenossenschaften.  Während  die  Arbeitsaktie  die  Werteinlage ­
  der  Arbeit  in  die  Volkswirtschaft  repräsentiert,  ist  die
Kleinaktie  eine  gekaufte  Kapitalaktie,  nur  mit  dem  Unterschied,
daß  sie  auf  geringere  Beträge,  als  nach  dem  Aktienrecht  möglich
ist,  lauten  soll.  Geheimrat  Dr.  Hugenberg  begründet  seinen  Vorschlag ­
  damit,  daß  „der  Arbeiter  durch  seine  eigene  Arbeit  zum
Mitunternehmer“  werden  soll.  Der  Begriff  Arbeit  ist  hier  indessen
in  einem  anderen  als  dem  gewöhnlichen  Sinne  verstanden,  denn
Hugenberg  meint  kein  Recht  der  Arbeit  an  sich,  sondern  will
        <pb n="46" />
        44

nur  die  Spargroschen  der  Arbeiter  in  Aktienpapieren  ihrer  Betriebe
angelegt  wissen.  Dabei  vergißt  er  in  erster  Linie,  daß  dem  Arbeiter
unter  den  gegenwärtigen  wirtschaftlichen  Verhältnissen  Ersparnisse ­
  gleichzeitig  Einschränkungen  seines  notwendigen
Lebensbedarfs  bedeuten  und  daß  diese  Einschränkungen  des
Lebensbedarfs  in  steigendem  Maße  eine  Verringerung  der  Arbeitskraft ­
  zur  Folge  haben  müssen,  weil  das  heutige  Lebensniveau  viel
zu  hoch  ist,  um  auf  normale  Weise  besondere  Rücklagen  zu  gestatten. ­
  Hugenberg  bringt  den  Sozialismus  in  Gegensatz  zum
sozialen  Geist  und  beklagt  das  verloren  gegangene  Interesse  an
der  Wirtschaft  bei  den  Millionen  von  Arbeitern  in  Deutschland,
die  heute  in  der  Industrie  tätig  sind.  Er  erkennt  an,  daß  der  Versuch ­
  zur  Wiedereinschaltung  des  verlorenen  Interesses  des  einzelnen
Arbeiters  an  der  Wirtschaft  gemacht  werden  muß,  aber  seine  Sparkassenprämie ­
  in  Gestalt  der  Kleinaktie  hat  diese  Wirkung  nicht.
Indessen  ist  schon  die  Anerkennung,  daß  die  Industrie  mehr  denn
je  den  privatwirtschaftlichen  Individualismus  braucht,  äußerst
wertvoll,  weil  sie  eine  grundsätzliche  Anerkennung  des  Sozialindividualismus ­
  bildet.  Die  Kleinaktie  muß  infolgedessen  als  eine
Ungerechtigkeit  zurückgewiesen  werden,  weil  sie  der  im  Betriebe
mindestens  genau  so  wertvoll  wirkenden  Arbeit  nicht  das  gleiche
Recht  mit  dem  Kapital  zuerkennt  und  nur  den  Arbeiter  am  Betriebe ­
  kapitalistisch  zu  interessieren  wünscht.  Es  kommt  gar  nicht
darauf  an,  ob  die  Kleinaktie  als  Inhaberpapier  oder  beliebig
übertragbar  und  börsenfähig  in  die  Wirtschaft  eingeführt  wird.
Sie  bildet  keinen  sozialen  Fortschritt  und  alle  theoretischen
Auseinandersetzungen  über  ihre  Kursfähigkeit  im  gegenwärtigen
Aktienrecht  sind  deshalb  überflüssig.  Vollends  grotesk  wirkt  es,
wenn  man  die  Arbeiter  mit  der  Kleinaktie  zwangsbeteiligen
will,  indem  man  etwa  den  Weg  einer  10%igen  Lohneinbehaltung ­
  vorschlägt.  Das  bedeutet  eine  Verringerung  des  Rechtes
der  Arbeiter,  die  bisher  wenigstens  über  den  verdienten  Lohn
frei  verfügen  konnten.  Die  Kleinaktie  ist  deshalb  eher  ein  Mittel,
die  Arbeiterfreudigkeit  zu  drücken,  als  sie  zu  gewinnen.
Die  Gewinnbeteiligung  als  Geschäftsbeteiligung  der  Arbeiter
wird  vom  Amtsrichter  Dr.  Cohen  gefordert.  Sein  Vorschlag  geht
weiter  als  der  von  Hugenberg  und  enthält  bereits  Ansätze  dazu,
dem  Arbeiter,  allerdings  durch  Vermittlung  von  Arbeitergenossenschaften ­
  einen  Anteil  am  Reingewinn  nach  Abzug
einer  4%igen  Verzinsung  des  Aktienkapitals  zu  gewähren.  Die
Arbeitergenossenschaften  sollen  von  dem  übrigbleibenden  Rein ­
        <pb n="47" />
        45

gewinn  25%,  übersteigt  der  Reingewinn  einer  Aktiengesellschaft
10%,  50%  erhalten.  Die  Ungerechtigkeit  dieses  Vorschlages
erkennt  man,  wenn  man  das  investierte  Kapital  zu  der  in  den
Löhnen  eines  Jahres  repräsentierten  investierten  Arbeit  ins  Verhältnis ­
  bringt.  Der  Wert  der  Arbeit,  der  in  den  Löhnen  zum  Ausdruck ­
  kommt,  ist  in  keiner  Weise  genügend  berücksichtigt.  Mit
einem  festen  Zahlenschema  kommt  man  überhaupt  keiner  gerechten
Lösung  näher,  sonst  wäre  beinahe  für  jeden  Betrieb  ein  eigenes
Schema  notwendig.  Eine  weitere  Ungerechtigkeit  besteht  darin,
daß  Cohen  nur  die  Beteiligung  in  Aktiengesellschaften  verlangt,
wodurch  ein  Unterschied  zwischen  den  Arbeitern  in  Aktiengesellschaften ­
  und  den  Arbeitern  in  anderen  Unternehmungen  geschaffen
wird  und  außerdem  darin,  daß  selbst  wenn  eine  Gewinnüberlassung
an  Arbeitergenossenschaften  volkswirtschaftlich  Vorteile  haben
könnte,  sie  nicht  der  ganzen  Volkswirtschaft  zugute  kämen.  Immerhin ­
  aber  beweisen  auch  diese  unzulänglichen  Versuche  einer  Lösung
die  Notwendigkeit,  daß  etwas  geschehen  muß,  um  in  der  Industrie
und  allgemein  in  der  deutschen  Volkswirtschaft  eine  Neueinstellung ­
  herbeizuführen.  Auch  die  tatkräftige  Beteiligung  der
Unternehmer  an  den  Versuchen  zur  Lösung  ist  lebhaft  zu  begrüßen,
als  sie  ein  Zeichen  dafür  ist,  daß  auch  bei  den  Unternehmern  die
Einsicht  für  die  Notwendigkeit  einer  Neuorientierung  der  Wirtschaft ­
  wächst.  Es  ist  Gemeingut  der  öffentlichen  Überzeugung
geworden,  daß  die  Steigerung  der  Produktion  durch  die  gesteigerte
Arbeitsleistung  die  wichtigste  Aufgabe  der  deutschen  Volkswirtschaft ­
  ist,  und  daß  das  Wirtschaftssystem  so  eingestellt  werden
muß,  daß  diese  Produktionssteigerung  gewährleistet  wird.  Dadurch ­
  wird  die  Dringlichkeit  begründet,  jetzt  endlich,  nachdem
die  Erfordernisse  für  die  Zukunft  feststehen,  an  die  Verwirklichung ­
  eines  neuen  sozialen  Arbeitssystems  heranzugehen. ­
  Gleichzeitig  zeigt  das  gegenwärtige  Stadium  der  Bemühungen ­
  an,  daß  gegenwärtig  durchaus  eine  günstige  Zeit  für
die  Durchführung  ist.

Unter  dem  Druck  der  Reparationen.
Die  Umstellung  der  deutschen  Volkswirtschaft  ist  nicht
nur  eine  Frage  der  Verbesserung,  sondern  eine  dringende  Notwendigkeit ­
  angesichts  der  Ansprüche,  die  die  nächste  Zukunft  an
die  deutsche  Wirtschaft  stellt.  Für  Jahrzehnte  hinaus  sind  der
        <pb n="48" />
        46

deutschen  Wirtschaft  ungeheure  Lasten  aufgebürdet,  von  denen
man  heute  noch  nicht  weiß,  ob  die  deutsche  Wirtschaft  sie  tragen
kann.  Der  verlorene  Krieg  hat  zum  Friedensvertrag  in  Versailles
und  zu  dessen  wirtschaftlicher  Ergänzung  in  den  Reparationsforderungen ­
  der  Entente  geführt  und  die  deutsche  Regierung  hat
das  Ultimatum  der  Gegner  annehmen  müssen.  Wenn  es  sich  dabei
einzig  und  allein  um  die  Entscheidung  gehandelt  hätte,  ob  die
Reparationsleistungen  ausführbar  seien,  so  hätte  die  deutsche
Regierung  mit  gutem  Gewissen  nur  ablehnen  können.  Aber  die
Verquickung  mit  schweren  politischen  Repressalien  zwang  zu  der
einzig  richtigen  Entscheidung  der  Annahme  des  Ultimatums,  um
auch  wirtschaftlich  wenigstens  weiter  eine  Lebensmöglichkeit  zu
behalten.  Durch  diese  Forderungen  ist  also  das  künftige  deutsche ­
  Wirtschaftsprogramm  bedingt  und  es  handelt  sich  nunmehr ­
  um  die  Ermöglichung  einer  höheren  Produktivität  der  deutschen ­
  Wirtschaft,  weil  ein  Angreifen  der  volkswirtschaftlichen
Substanz  für  die  Zukunft  eine  Verringerung  der  deutschen  Leistungsfähigkeit ­
  bedeutet.  Das  gegenwärtige  Regierungsprogramm,
das  Programm  auf  weite  Sicht,  wie  es  Dr.  Wirth  nannte,  geht
darauf  aus,  die  Leistungen  durch  riesige  Steuern  aufzubringen,
die  auf  Erwerb  und  Verbrauch  gelegt  werden.  Es  kann  sich  hier
an  dieser  Stelle  nicht  um  eine  Kritik  der  einzelnen  Steuern,  ihrer
Möglichkeit  und  ihrer  Auswirkungen  handeln,  sondern  nur  um  das
Prinzip,  und  da  stehen  alleräußerste  Bedenken  dem  Programm ­
  der  Regierung  entgegen.  Die  Erfassung  der  Sachwerte
in  irgendeiner  Form  ist  ein  Eingreifen  in  die  Substanz  des  deutschen ­
  Volksvermögens  und  seine  katastrophale  Wirkung  kann  nur
dann  vermieden  werden,  wenn  das  Reich  die  Sachwerte  nur  darlehnsweise ­
  in  Anspruch  nimmt.  Hier  könnte  man  dann  auch  ohne
große  Bedenken  ein  wenig  fester  zugreifen,  da  wenigstens,  wo  die
Sachwerte  nicht  produktiv  in  Betrieben  arbeiten,  und  eine  darlehnsweise ­
  Erfassung  der  Gold-  und  Wertgegenstände,  so  viele  Härten
sie  auch  für  den  einzelnen  haben  mag,  hätte  volkswirtschaftlich
lange  nicht  die  Gefahren,  die  eine  Inanspruchnahme  des  Industriekapitals ­
  und  der  Häuser-  und  Grundstückswerte  wegen  ihrer
Warenverteuerung  mit  sich  bringen  müßte.  Eine  weitere  große
Gefahr  ist  die,  die  bisherigen  Werte  sämtlich  auf  den  Papierwert
heraufzuschrauben.  Seit  der  Annahme  des  Ultimatums  ist  nach
einer  kurzen  Erholung  durch  die  ungeheuren  Devisenkäufe  die
Papiermark  ständig  gesunken,  und  da  ist  zum  mindesten  mitschuldig ­
  das  Programm  der  Regierung,  das  schön  im  In ­
        <pb n="49" />
        47

lande  eine  Goldmark  mit  15  Papiermark  bewertet.  Selbstverständlich ­
  kann  die  Regierung  die  Entwicklung  nicht  weiter  nur  gewähren
lassen.  Die  Kosten  müssen  aufgebracht  werden  und  müssen  einstweilen ­
  daher  genommen  werden,  wo  überhaupt  Werte  vorhanden
sind.  Da  die  Regierung  sich  noch  auf  kein  Mittel  geeinigt  hat,
die  Produktivität  der  deutschen  Wirtschaft  im  allgemeinen  zu
erhöhen,  so  halte  ich  für  den  gesündesten  Weg  eine  vorläufige  weitgehende ­
  einstweilige  Inanspruchnahme  der  deutschen  Sachwerte
als  Reichsdarlehn.  Man  kann  sich  noch  immer  dann  nach  ruhiger
Überlegung  darüber  schlüssig  werden,  inwieweit  die  Sachwerte
steuermäßig  vom  Reiche  beansprucht  werden  sollen.  Die  erste
Notwendigkeit,  Deckung  zu  schaffen  für  die  Zahlungen,  die  unmittelbar ­
  bevorstehen,  würde  immerhin  auch  durch  die  darlehnsweise
Inanspruchnahme  der  Sachwerte,  die  ohne  Bedenken  einstweilen
auch  zinslos  erfolgen  könnte,  erfüllt.
Man  soll  die  Möglichkeit  nicht  leicht  von  der  Hand  weisen,  zunächst ­
  einmal  die  deutsche  Wirtschaft  auf  ein  normaleres
Geleise  zu  bringen,  ehe  man  aus  ihr  die  außerordentlichen  Erträge ­
  herausziehen  kann.  Die  Milhardenforderungen  verlieren  ihre
Schrecken,  die  sie  heute  haben,  sobald  eine  Papiermark  sich  dem
früheren  Goldwert  wieder  erheblich  angenähert  hat.  Die  Annäherung ­
  der  deutschen  Preise  an  die  Weltmarktpreise  darf  infolgedessen ­
  nicht  durch  enorme  Preiserhöhungen  in  Deutschland  vorgenommen ­
  werden,  sondern  muß  durch  Erhöhung  der  deutschen ­
  Valuta  versucht  werden,  und  wenn  der  Optimismus  der
Regierung  so  weit  reicht,  mit  der  entwerteten  Mark  die  Reparationen
abzuleisten,  so  kann  man  es  nicht  verstehen,  daß  man  in  der  Erhöhung ­
  der  deutschen  Valuta  eine  Unmöglichkeit  erblicken  will.
Die  Inanspruchnahme  der  Gold-  und  Wertgegenstände  in  deutschem ­
  Privatbesitz  als  Mittel  zur  Erhöhung  der  Valuta  wäre  in
vollstem  Maße  zu  rechtfertigen,  ihre  Inanspruchnahme  für  unmittelbare ­
  Zahlungen  an  die  Entente  würde  ohnehin  auf  den  heftigsten
Widerspruch  der  Besitzer  dieser  Werte  stoßen  müssen  und  zu  nichts
anderem  führen,  als  zu  einem  riesigen  Versuch,  den  Staat  durch
Hinterziehung  und  Verbergung  dieser  Werte  zu  betrügen.  Gegen
eine  außerordentliche  Erhöhung  der  Steuern  kann  man  schwer
etwas  einwenden,  da  in  erster  Linie  die  Notwendigkeiten  erfüllt
werden  müssen,  wenn  das  Reich  nicht  in  die  schwersten  politischen
Wirren  gestürzt  werden  soll.  Wenn  die  kommende  Steuerflut
aber  nur  dazu  führt,  immer  stärker  entwertetes  Papiergeld  in  die
Reichskassen  zu  fördern,  dann  hat  sie  ihren  Zweck  verfehlt.
        <pb n="50" />
        48

Es  ist  ganz  unmöglich,  der  Regierung  in  ihrer  Arbeit  zu  helfen,
wenn  sie  beabsichtigt,  statt  der  Hebung  der  unteren  Volksschichten
in  sozialer  und  wirtschaftlicher  Beziehung  die  Herabdrückung  aller
höher  entwickelten  Kreise  in  der  Arbeiterschaft  und  des  gesamten
deutschen  Bürgertums  durchzuführen.  In  die  rein  wirtschaftlichen
Fragen  soll  das  politische  Moment  überhaupt  nicht  als  Beweggrund
hineinspielen,  und  man  kann  es  nur  als  äußerst  bedauerlich  empfinden, ­
  daß  die  aus  den  Reparationswirren  geborene  Regierung
Wirth  sich  immer  stärker  nach  parteimäßig  sozialistischen  Prinzipien ­
  orientiert.  Ich  habe  volles  Verständnis  dafür,  daß  die  gegenwärtige ­
  Notlage  des  deutschen  Volkes  die  Heranziehung  eines  jeden
Volksgenossen,  mag  er  Kapital  und  Arbeit  oder  nur  Arbeit  besitzen,
mit  all  seinen  möglichen  Kräften  rechtfertigt,  und  daß  jedes  Kapital
und  jede  Arbeitskraft  ihre  Pflicht  und  Schuldigkeit  tun  müssen,
um  in  möglichst  kurzer  Zeit  die  anerkannten  Schulden  zu  tilgen
und  daß  man  dabei  auch  nicht  sentimental  werden  darf.  Aber  ich
habe  kein  Verständnis  dafür,  daß  die  Regierung  die  Notlage  des
deutschen  Volkes  für  irgend  welche  politischen,  zumal  parteipolitischen ­
  Zwecke  ausnützt.  In  dem  Wirtschaftsprogramm  des
Reichskanzlers  Wirth  vermisse  ich  in  erster  Linie  einen  Hinweis  auf
die  Erhöhung  der  deutschen  Produktion.  Was  der  Kanzler
in  dieser  Hinsicht  dem  deutschen  Volke  zu  sagen  hatte,  war  nur
eine  Mahnung  an  die  Landwirtschaft,  die  Bodenfläche  zu  vermehren, ­
  um  aus  dem  Boden  herauszuholen,  was  er  hergeben  kann,
und  ein  Schauder  ergreift  mich,  wenn  unsere  Industrie  auf  der  Grundlage ­
  von  Normalisierung  und  Typisierung  „Höchstleistungen“
hervorbringen  soll.  Die  geringen  Mehrerträgnisse,  die  die  Normalisierung ­
  verschiedener  gleichgearteter  Betriebe  hervorbringen  kann,
steht  in  gar  keinem  Verhältnis  zu  den  dadurch  erschwerten  oder  verhinderten ­
  Verbesserungsmöglichkeiten  der  bisher  auf  individuelle
Höchstleistungen  eingestellten  Einzelbetriebe.  Schon  im  eigenen
Interesse  wird  bei  den  gegenwärtigen  Notwendigkeiten  ein  jeder
Betrieb  gezwungen  sein,  das  Höchstmögliche  zu  produzieren.  Aber
nicht  die  Produktivität  der  Betriebe  an  sich  ist  gesunken,  sondern
die  Arbeitsleistungen  der  in  den  Betrieben  tätigen  Menschen,  und
das  Sinken  der  Arbeitsleistungen  steht  in  gar  keinem  Verhältnis ­
  zu  der  Schwächung  der  einzelnen  durch  die  Überanstrengung
und  die  Entbehrungen  im  Kriege.  Hierfür  allerdings  fand  der
Reichskanzler  nicht  ein  Sterbenswörtchen,  und  man  kann  es  verstehen, ­
  daß  er  aus  Rücksicht  auf  die  Stimmung  der  Arbeiterschaft,
vor  allem  aber  auf  die  Grundlagen  seiner  Regierung,  und  weil  er
        <pb n="51" />
        49

mit  leeren  Händen  der  Arbeiterschaft  gegenübertreten  mußte,  nicht
den  Mut  finden  konnte,  zu  erhöhter  Arbeit  aufzufordern.  Die  Erkenntnis ­
  dafür,  daß  irgend  etwas  geschehen  muß,  hat  der  Kanzler.
Er  drückte  sich  vorsichtig  aus,  daß  die  Nationalwirtschaft  und  die
produktive  Effektsteigerung  planmäßig  gefördert  werden  und  alle
Reibungsflächen  beschleunigt  beseitigt  werden  müssen.  Aber  wie
das  geschehen  soll,  dafür  weiß  die  Regierung  kein  Mittel.
Es  steht  fest,  daß  die  Reparationen  aufgebracht  werden  müssen,
es  steht  auch  fest,  daß  selbst,  wenn  eine  Revision  des  Friedens  die
Herabsetzung  auch  der  Reparationslasten  mit  sich  bringen  sollte,
noch  immer  die  deutsche  Produktion  vor  ungeheuren  Aufgaben ­
  steht.  Wir  wollen  uns  nicht  verschweigen,  daß  ohne
wesentliche  Erhöhung  der  deutschen  Produktion  die  Reparationsleistungen ­
  zum  Ruin  der  deutschen  Wirtschaft  führen  müssen.  Ohne
Erhöhung  der  Produktion  können  die  Lasten  nur  getilgt  werden
durch  Einschränkungen  und  Entbehrungen  in  der  Lebenshaltung, ­
  die  sich  auf  die  Dauer  schwer  an  der  deutschen  Volksgesundheit ­
  und  der  Arbeitskraft  der  einzelnen  rächen  müssen.  Deshalb ­
  müßte  es  das  erste  Bestreben  der  Regierung  sein,  die  Produktion ­
  ohne  Überanspannung  der  Arbeiterschaft  zu  fördern  und  mit
Normalisierung  und  Typisierung  ist  es  da  nicht  getan.
Die  individuellen  geistigen  Kräfte  aber  eines  großen  Volkskreises,
der  meisten  nicht  selbständigen  Arbeiter  und  Angestellten,  liegen
brach.  Wie  soll  man  sie  auch  wecken,  wenn  es  nur  gilt,  zum  Nutzen
anderer  oder  für  Steuern  zu  arbeiten.  Der  arbeitende  Mensch  hat
ohnehin  kein  leichtes  Dasein  und  Not  und  Sorgen  lähmen  mit
Naturnotwendigkeit  nicht  nur  die  Arbeitsfreudigkeit,  sondern  auch
die  notwendige  Pflichterfüllung.  Die  politische  Freiheit,  die  man
jedem  Menschen  in  Deutschland  verfassungsmäßig  zugebilligt  hat,
ist  nur  ein  Schein,  solange  sie  nicht  auch  wirtschaftlich  besteht.
Die  politische  Freiheit  von  heute,  wie  sie  die  Revolution  geschaffen
hat,  ist  im  Gegenteil  nur  eine  Ablenkung  von  der  Arbeit  und  ein
unproduktiver  Verbrauch  von  Kräften,  der  wirtschaftliche  Kämpfe
zur  Folge  haben  kann.  Die  „Unternehmerprofite*"  werden
immer  mehr  und  mehr,  je  weiter  sie  sich  den  entwerteten  Geldverhältnissen ­
  anpassen,  ein  Agitationsmittel  zur  Verhetzung
der  Arbeiterschaft.  Diese  hat  ein  Recht,  zu  verlangen,  daß  die
Erträge  ihrer  Arbeit  nicht  anderen  zugute  kommen,  und  aus  diesem
Grunde  sind  die  gegenwärtigen  sich  immer  aufs  neue  wiederholenden ­
  Lohnkämpfe  berechtigt.  Der  Anteil  der  Arbeiterschaft  an  den
Unternehmerprofiten  gemäß  ihren  Leistungen,  den  Werten,  die  sie
Piechottka,  Gleichberechtigung  von  Kapital  und  Arbeit.  4
        <pb n="52" />
        60

in  die  Volkswirtschaft  einsetzt,  muß  ihnen  unbedingt  zugebilligt
werden;  und  dieses  zu  erreichen  ist  eine  Ehrenpflicht  für  alle,
die  an  dem  Aufbau  des  deutschen  Volkes  nach  dem  Zusammenbruch ­
  mitarbeiten  wollen.  Denn  ehe  dieser  Ausgleich  nicht
erreicht  ist,  wird  es  keinen  Wirtschaftsfrieden  geben,  und  wenn  man
ihn  nur  in  Lohnerhöhungen  und  nicht  im  Wirtschaftssystem  durchführen ­
  will,  wird  man  keine  Gewähr  dagegen  schaffen,  daß  nicht
in  einzelnen  Zeitabschnitten  sich  die  Wirtschaftskämpfe  stets  und
ständig  wiederholen.  Es  ist  nicht  zu  verantworten,  daß  man  die
Erreichung  dieses  Ausgleiches  im  Wege  des  Wirtschaftskampfes  gewähren ­
  läßt,  und  so  muß  man  der  Regierung  den  Vorwurf  machen,
daß  sie,  so  sozialistisch  sie  sich  gebärdet,  so  unsozial  handelt.  Die
Verständigung  kann  nicht  Einzelunternehmungen,  auch  nicht
Industrie-  und  Arbeitergruppen  überlassen  werden,  sie  muß  von
einer  sozialen  Regierung  und  einem  sozialen  Parlament
gesetzgeberisch  erfolgen,  damit  sie  für  die  ganze  Wirtschaft
Gemeingültigkeit  hat.  Im  Kampfe  geht  immer  viel  mehr  verloren,
als  durch  Verständigung  gewonnen  werden  kann.  Schafft  den
Wirtschaftsfrieden,  schafft  ihn  durch  Gleichstellung  der  Arbeit  mit
dem  Kapital  und  erschließt  auf  diese  Weise  eine  neue  Energiequelle ­
  in  der  Wirtschaft,  der  die  Betätigungsmöglichkeit  bisher
eingeengt  oder  versagt  war.  Eine  größere  Energieentfaltung  der
Regierung  ist  da  am  Platze,  wo  es  sich  darum  handelt,  das  Problem ­
  der  wirtschaftlichen  Freiheit  für  den  arbeitenden  Menschen
zu  lösen.  Das  muß  der  Hauptpunkt  des  Programms  der  Regierung
sein,  die  ihre  Pflicht  zum  Aufbau  des  deutschen  Volkes  erfüllen
will.  In  das  Reparationsprogramm  gehört  an  erster  Stelle
die  Produktionserhöhung  der  deutschen  Wirtschaft
hinein,  die  Produktionserhöhung  auf  Grund  der  Gleichberechtigung ­
  von  Kapital  und  Arbeit  und  der  Anerkennung ­
  des  freien  Wertes  der  Arbeit.
Namentlich  das  muß  an  dem  Regierungsprogramm  bemängelt
werden,  daß  es  trotz  äußerster  Anspannung  der  Steuern  den  Etatsausgleich
  der  Notenpresse  überläßt.  Wenn  der  Etat  nicht
durch  Einnahmen  voll  balanciert  wird,  dann  haben  die  riesigen
Steuererhebungen  gar  keinen  Zweck,  dann  wird  der  endgültige  Zusammenbruch ­
  nur  verschoben,  um  desto  katastrophaler  hereinzubrechen. ­
  Die  Predigt  der  Regierung  von  Einschränkungen  sollte
sie  in  erster  Linie  befolgen.  Die  Ausgaben  des  ordentlichen  Etats
von  1920  sind  in  den  Etat  von  1921  einfach  summarisch  übernommen. ­
  Hier  wäre  gründliche  Nachprüfung  am  Platze  gewesen,
        <pb n="53" />
        51

4*

ob  auch  mit  der  notwendigen  Sparsamkeit  vorgegangen  wird,  was
keineswegs  ohne  weiteres  glaubhaft  erscheint.  Neue  Lohn-  und
Gehaltserhöhungen,  die  von  der  Regierung  aus  vorgenommen
werden,  verschieben  außerdem  noch  die  Etatszahlen  zuungunsten.
Die  außerordentlich  schwere  Belastung  des  Verbrauches  kann  auch
nur  Warenverteuerung  und  damit  weitere  Lohnerhöhungen  heraufbeschwören, ­
  die  berüchtigte  Schraube  ohne  Ende  macht  schon
wieder  gewaltige  Umdrehungen.  Die  Entschuldigung  der  Regierung
muß  man  bis  zu  einem  gewissen  Grade  gelten  lassen,  die  Deckung
der  Ausgaben,  die  möglichste  Deckung  muß  hergenommen  werden,
wo  überhaupt  etwas  erfaßt  werden  kann.  Die  riesigen  Vermögenssteuern ­
  mit  den  —  nennen  wir  es  —  Reparationszuschlägen  sind
ebenfalls  nicht  unbedenklich,  da  die  Produktion  dadurch  gelähmt
wird,  und  in  der  Heranziehung  ausländischen  Kapitals  in  die
deutsche  Wirtschaft  muß  man  äußerste  Vorsicht  walten  lassen,
damit  die  sogenannte  Überfremdung  trotz  aller  „Entgiftung“,
die  man  vornehmen  will,  nicht  zu  einer  wirklichen  Überfremdung
führt.
Der  Schwierigkeiten  sind  so  viele,  daß  man  sich  ernstlich  nach
anderen  Möglichkeiten  umsehen  muß,  um  wirklich  das  Loch  im
Etat  stopfen  zu  können.  Gibt  es  denn  wirklich  keinen  Ausweg  ?
Wenn  wir  danach  suchen,  so  müssen  wir  in  erster  Linie  in  Betracht
ziehen,  worauf  es  denn  jetzt  eigentlich  ankommt.  Erstens  muß
das  Reich  Geld,  sehr  sehr  viel  Geld  auf  einmal  und  möglichst ­
  schnell  in  die  Hand  bekommen,  und  zweitens
dürfen  dadurch  nicht  die  Quellen  zum  Versiegen  gebracht
werden,  die  dauernd  weiter  die  notwendigen  ungeheuren
Beiträge  zur  Reparation  und  für  die  Staats-  und  Volksbedürfnisse ­
  liefern  sollen.  Bei  der  erschöpfenden  Ausbeutung
aller  Steuerquellen  kann  die  schleunige  und  umfangreiche  Beschaffung ­
  großer  Geldmittel  leicht  zur  Folge  haben,  daß  die  laufenden ­
  Steuererträge  überanstrengt  werden,  daß  aus  den  noch  verbleibenden ­
  volkswirtschaftlichen  Werten  in  absehbarer  Zukunft
nichts  mehr  herausgepreßt  werden  kann.  Hat  nun  die  Regierung
das  Mittel  gefunden,  das  eine  zu  tun  und  das  andere  nicht  damit
zu  vernichten  ?  Ich  glaube,  sie  ist  auf  einem  guten  Wege  dazu.
Wenigstens  sind  Ansätze  vorhanden,  die,  weiter  ausgebaut,  immerhin ­
  eine  Möglichkeit  erschließen  könnten.  Ich  meine  hier  die
Kapitalisierung  der  Körperschaftssteuer  durch  Anforderung  von
Genußscheinen  der  dieser  Steuer  unterliegenden  Gesellschaften.  Es
ist  bisher  nur  ein  Ansatz  zu  einer  wirklichen  Steuerreform,  dessen
        <pb n="54" />
        52

Tragweite  und  Ausbaumöglichkeit  freilich  die  Regierung  selbst  noch
nicht  ahnt,  die  sich  aber  in  dem  neuen  Wirtschaftssystem  mit  seiner
Aktiengliederung  ergeben.
Nicht  als  neue  Steuerquelle  möchte  ich  die  aus  der  Gleichberechtigung ­
  von  Kapital  und  Arbeit  sich  ergebenden  Mehrgewinne
empfehlen,  obwohl  sich  auch  aus  der  dadurch  bedingten  Produktionssteigerung ­
  ohnehin  erhöhte  Steuereinnahmen  von  ganz  wesentlicher ­
  Bedeutung  ergeben,  sondern  als  Modus  einer  neuen
Steuererfassung,  die  größere  Erträge  bei  genauerer  und  automatischer ­
  Anpassungsfähigkeit  an  die  einzelnen  Betriebe  schon
durchdiegewaltigeErsparnis  an  Steuerverwaltungskosten
ergeben.  Ich  muß  hierbei,  ehe  ich  das  System  eingehend  gegliedert
darlege,  noch  etwas  weiter  ausholen.

Die  Steueraktie.
Die  Regierung  hat  die  Beteiligung  an  Wirtschaftsunternehmungen ­
  ins  Auge  gefaßt.  Bei  der  Notwendigkeit  der  Erschließung ­
  neuer  Einnahmequellen  wird  die  Beteiligung  kaum  vermieden ­
  werden,  so  schwer  sie  von  den  betroffenen  Unternehmungen
auch  empfunden  werden  mag,  zumal  wenn  die  Beteiligung  —  wenigstens ­
  nach  den  bisher  bekannten  Plänen  der  Regierung  —nicht
allgemein  durchgeführt  wird,  sondern  sich  nur  auf  eine  bestimmte
Gruppe,  die  Gesellschaften,  erstrecken  würde,  die  Dividenden
zahlen.  Als  Anteil  an  der  Dividende  ist  die  Beteiligung  des  Reiches
gedacht  und  sie  verliert  viel  von  ihrer  wesentlichen  Bedeutung  dadurch, ­
  daß  sie  nur  eine  Kapitalisierung  der  Körperschaftssteuer
werden  soll.  Diese  Unvollkommenheit  erklärt  sich  aus  dem  gegenwärtigen ­
  Wirtschaftssystem,  in  dem  nur  dort  ein  Anhaltspunkt  für
Dividendenbeteiligung  gegeben  ist,  wo  die  Gewinnverteilung  in  der
Form  von  Dividenden  erfolgt.  Mit  der  Einführung  der  Arbeitsaktie ­
  aber  werden  sämtliche  Betriebe  auf  Dividendenverteilung
eingestellt  werden  müssen.  Die  Arbeitsaktien  verwandeln  eben
jeden  gleichwie  gearteten  Betrieb  in  eine  Art  Aktiengesellschaft,
und  so  wird  nicht  nur  die  Einführung  der  Beteiligung  des  Reiches
an  der  Wirtschaft  allgemein  möglich,  sondern  ist  geradezu  die  Ergänzung ­
  des  neuen  Wirtschaftssystems  durch  ein  Steuersystem
gegeben,  das  ein  Hauptstück  der  Besteuerungstechnik  überhaupt ­
  und  wegen  seiner  Einfachheit  ein  Ersatz  für  viele  und
verschiedenartige  Steuern,  ja  für  alle  aus  Wirtschaftsbetrieben
        <pb n="55" />
        s'-V-  ‘"ü

—  53  —
fließenden  direkten  Steuern  werden  kann  und  werden  muß.  Ich
will  gleich  vorwegnehmen,  daß  es  sich  bei  der  Durchführung  der
Steueraktie  nicht  um  eine  Beteiligung  des  Reiches  an  den  Betrieben
als  neue  Steuer  handelt,  sondern  mehr  um  eine  Umschichtung  der
ohnehin  vorhandenen  und  ohnehin  hinzukommenden  Steuern  in
einer  neuen  wesentlich  vereinfachten  Erhebungsform.
In  erster  Linie  gründet  sich  das  Recht  des  Reiches  auf  eine  Beteiligung ­
  und  Mitwirkung  im  Produktionsprozeß  auf  das  unbestreitbare ­
  Recht  der  Allgemeinheit,  die  Einzelglieder  zusammenzufassen ­
  und  miteinander  zu  gegenseitiger  Ergänzung  zu  verbinden.
Naturgemäß  haben  sich  bisher  bereits  die  Wirtschaftsbetriebe
eines  jeden  Landes  aufeinander  eingestellt  gehabt,  so  entstand
der  Zusammenhang,  den  man  mit  dem  Begriff  Volkswirtschaft
zusammenfaßte.  Angebot  und  Nachfrage,  die  normalen  Regulatoren ­
  im  Wirtschaftsleben,  regelten  die  Produktion,  darüber
hinaus  hat  aber  seit  jeher  der  Staat  einen  zusammenfassenden
und  zusammenhaltenden  Einfluß  ausgeübt.  Immer  weiter  hat
sich  dann  die  regulierende  Macht  des  Staates  entwickelt,  ungesund
gesteigert  in  der  Organisation  der  Kriegswirtschaft,  besonders
gefahrvoll  durch  die  Organisation  vom  grünen  Tisch  ohne  ein  enges
Zusammengehörigkeitsgefühl  mit  dem  Wirtschaftskörper.  Das
mußte  in  eine  schwere  Hemmung  ausarten  und  so  kam  von  selbst
die  Sprengung  der  Fesseln,  der  Zusammenbruch  der  staatlichen
Zwangswirtschaft.  Etwas  anderes  ist  es  aber  mit  der  volkswirtschaftlichen ­
  Zusammenfassung,  die  in  jedem  Fall  notwendig  ist,
und  die  auch  tatsächlich  aus  innerer  Naturnotwendigkeit  heraus
besteht.  Die  größtmögliche  Sparsamkeit  in  der  Verwendung  der
volkswirtschaftlichen  Kräfte  zwingt  dazu,  daß  die  Allgemeinheit
ein  Interesse  hat,  alle  Wirtschaftsglieder  in  einen  Rahmen
zu  spannen,  Reibungen  untereinander  auszugleichen  und  die
Energieen  in  eine  Richtung  zum  gemeinsamen  Wohle  zu  bringen.
Aus  dieser  unverstandenen  Notwendigkeit  heraus  erklären  sich
alle  die  Strömungen  zur  Überführung  der  gesamten  Wirtschaft
in  staatliche  Organisation,  erklären  sich  alle  Sozialisierungstendenzen, ­
  die  gerade  deshalb  nicht  überwunden  worden  sind  und
ein  so  zähes  Leben  haben,  weil  ein  richtiger  Gedanke  der  notwendigen ­
  staatlichen  Überorganisation  in  ihnen  steckt.  Nur  die
Richtung  der  Ausführung  ist  falsch,  denn  um  eine  staatliche  Überorganisation ­
  zu  schaffen,  ist  es  absolut  nicht  notwendig,  die  gesamte ­
  Wirtschaft  in  den  Staatsbetrieb  zu  überführen;  im  Gegenteil ­
  würde  dem  Staat  aus  diesem  Danaergeschenk  selbst  das  größte
        <pb n="56" />
        54

Unheil  erwachsen,  weil  keine  noch  so  gut  disziplinierte  Bürokratie
imstande  ist,  die  freie  Kraft  des  freien  individuellen  Eigenstrebens
zu  ersetzen.  Aber  die  Allgemeinheit  kann  und  soll  ihren  Einfluß
in  der  Gesamtwirtschaft  nutzbar  machen,  und  die  Möglichkeit
dazu  bietet  eine  allgemein  durchgeführte  Beteiligung  des  Staates
in  jedem  Betriebe,  mag  er  groß  oder  klein  sein,  so  verschiedenartig
er  auch  aufgebaut  ist.  Die  neue  Wirtschaft  mit  ihremallgemeinen
Aktiensystem  bietet  die  Brücke,  gleichzeitig  als  volkswirtschafthohe
  Zusammenfassung  wie  als  steuerliche  Erfassung  aller  Steuern
von  den  Betriebswerten  sowie  von  ihren  Erträgen.  Es  sei  hier
nochmals  betont,  daß  es  sich  nicht  um  ausgedehnte  neue  steuerliche
Belastungen  handeln  soll,  sondern  um  eine  organische  Zusammenfassung ­
  aller  auf  Betriebswerten  und  Betriebserträgen ­
  ruhenden  Steuern  in  einer  einheitlichen  Organisation.
Worauf  es  mir  dabei  in  erster  Linie  ankommt,  ist,  die  riesigen
Kosten  der  steuerlichen  Verwaltung  zu  ersparen,  damit  die  aufgebrachten ­
  Steuerleistungen  nicht  in  so  ausgedehntem  Maße
von  dem  Steuerverwaltungsapparat  verschlungen  werden.  Ob
noch  eine  weitere  Steuerquelle  hierdurch  erschlossen  werden  soll,
ist  in  diesem  Zusammenhänge  von  untergeordneter  Bedeutung
und  richtet  sich  danach,  was  dem  Staat  an  Steuern  von  der  Volksvertretung ­
  zugebilligt  wird.  Hier  handelt  es  sich  darum,  unproduktive ­
  Verwendung  der  Steuern  zu  beseitigen  und  damit
außerordentlich  große  Summen  freizubekommen,  um  dadurch  ohne
neue  Belastung  der  Wirtschaft  den  Etat  balancieren  zu  können.
Die  Steueraktie  soll  und  muß  ein  Mittel  sein,  die  Steuern  automatisch ­
  ohne  den  riesigen  Verwaltungsapparat,  der  bisher  dazu
nötig  war,  zu  erfassen.  Die  Steueraktie  isteinBeteiligungsschein
am  Wert  und  am  Ertrag  eines  jeden  Unternehmens.  Sie
muß  progressiv  mit  den  Gesamtwerten  der  Betriebe  prozentual  zu
allen  in  ihnen  enthaltenen  Kapital-  und  Arbeitswerten  zu
Kapital-  und  Arbeitsaktien  hinzugelegt  werden,  ebenso  unveräußerlich ­
  wie  die  Arbeitsaktie,  denn  was  der  Allgemeinheit  gehört,
kann  nie  und  nimmer  einem  Dritten  übertragen  werden.  Die  Steueraktie ­
  an  sich  kann  deshalb  nicht  kapitalisiert  werden,  sie  ist  nur
der  Berechtigungsschein  der  Mitverwaltung  der  Allgemeinheit  und
der  Mitnutznießung  in  gesetzlich  zu  bestimmenden  Grenzen.
Einzig  diese  Mitnutznießung  ließe  sich  möglicherweise  kapitalisieren, ­
  allerdings  auch  nicht  ohne  Schaden,  denn  da  die  Erträge ­
  eines  Betriebes  unbestimmt  sind,  der  Mitnutznießungswert
aber  hauptsächlich  von  ihnen  abhängig  ist,  so  würde  bei  einer
        <pb n="57" />
        55

Veräußerung  dieser  Steuererträge  das  Reich  immer  den  Kürzeren
ziehen,  wogegen  die  schnelle  Flüssigmachung  des  Kapitals  nur
ein  sehr  geringer  Vorteil  wäre.  Um  diese  Steueraktienerträge  dem
Zugriff  einer  fremden  Macht  zu  entziehen  und  auch  weil  die  Steuererfordernisse ­
  nicht  auf  eine  größere  Zeitspanne  feststehen,  dürfte
der  Prozentsatz  der  Nutznießung  sowie  diese  überhaupt  jeweils
nur  für  eine  ziemlich  eng  begrenzte  Zeitspanne  festgelegt  werden,
nach  der  die  Beteiligung  automatisch  erlischt,  wenn  sie  nicht  durch
Gesetz  aufs  Neue  festgelegt  wird.  Unternimmt  es  dennoch  eine
fremde  Gläubigermacht,  uns  dazu  zu  zwingen,  die  Nutznießung
der  Steueraktie  zu  kapitalisieren,  so  wäre  das  Reich  nur  für  eine
eng  begrenzte  Zeitspanne  gebunden,  da  zur  weiteren  gesetzlichen
Sanktionierung  der  Steueraktie  das  deutsche  Volk  nicht  gezwungen
werden  kann.  Ohnehin  sind  ja  gewisse  Steuerperioden  in  Aussicht
genommen,  wie  etwa  die  alle  drei  Jahre  wiederkehrende  Veranlagung ­
  zur  Vermögenssteuer,  da  wäre  auch  das  Triennium  für
die  Steueraktie  ohne  Schwierigkeiten  durchzuführen.  Aber  ohne
die  zeitliche  Begrenzung  wäre  die  Zusammenfassung  der  auf  den
Betrieben  ruhenden  direkten  Steuern  in  der  Steueraktie  gar  zu
leicht  ein  Mittel,  das  die  Entente  an  Zahlungsstatt  beanspruchen
oder  dessen  Kapitalisierung  sie  erzwingen  könnte.  Daß  dabei
kein  volkswirtschaftliches  Mitbestimmungsrecht  irgendeinem  Dritten ­
  übereignet  werden  darf,  ist  unbedingt  notwendig  und  muß
auch  im  Gesetz  als  Sicherung  der  deutschen  Volkswirtschaft  festgelegt ­
  werden.

Das  Gesetz  über  die  Steueraktie.
Das  Gesetz  über  die  Steueraktie  müßte  etwa  folgendermaßen
aussehen:
§  1.  Das  Deutsche  Reich  erhält  von  jedem  Betriebe,  der  gemäß
dem  Gesetz  über  die  Arbeitsaktie  gegliedert  ist,  Steueraktien  mit
Dividendenberechtigung  und  Mitbestimmungsrecht,  gemäß  den  im
§  2  festgelegten  Prozentsätzen  von  den  Gesamtwerten  der  Unternehmungen. ­

§  2.  Der  Prozentsatz
Kapitalwert  gerechnet):
bei  Werten  bis  zu

r  die  Betriebe

beträgt

100000  Mk.

200000  „

•  •••%;

500000  „

•  ••■%;

1000000  „

•  •••%;

5000000  „

•  •••%;
        <pb n="58" />
        56

bei  Werten  bis  zu  20000000  Mk  %;
„  „  „  „  50000000  „
„  „  „  „  100000000  „
„  ,,  über  100000000  „
§  3.  Auf  den  Arbeitsaktienwert  des  Betriebes  erfolgt  ein  Zuschlag ­
  zu  den  Prozentsätzen  in  Höhe  von  ....  %  des  Arbeitsaktienwertes ­
  und  ein  weiterer  Zuschlag  von  ....  %  vom  Ertragswert. ­

§  4.  Die  Steueraktien  sind  unveräußerliches  Eigentum  des
Deutschen  Reiches,  sie  sind  weder  von  den  Betrieben  auszuzahlen,
noch  begründen  sie  ein  Recht  auf  entsprechenden  Kapitalanteil
am  Betriebs  werte.  Von  einer  Übertragung  des  Dividendenbeteiligungsrechts ­
  an  einen  Dritten  wird  das  nicht  übertragbare  Mitbestimmungsrecht ­
  des  Reiches  nicht  berührt.
§  5.  Die  auf  Steueraktien  gezahlten  Dividenden  werden  auf
usw.  usw.  Steuern  verrechnet 1 ).
§  6.  Die  Steueraktie  gilt  für  je  drei  Jahre  und  erlischt  von
selbst,  wofern  sie  sich  nicht  in  der  souveränen  Gewalt  des  Deutschen ­
  Reiches  befindet.
§  7.  Das  Gesetz  tritt  mit  seiner  Verkündigung  in  Kraft.
Der  Grundgedanke  und  der  Zweck  dieses  Gesetzes  über  die
Steueraktie  wäre  der,  daß  das  Reich  eine  Gewinnbeteiligung  in
einem  gewissen  noch  näher  zu  berechnenden  Verhältnis  zu  der
Summe  von  Kapital-,  Ertrags-  und  Arbeitsaktienwert  erhält,  die
durch  Steueraktien,  die  gleichzeitig  ein  Mitbestimmungsrecht ­
  bedingen,  begründet  wird.  Bis  zu  dem  endgültigen  Aufgehen ­
  aller  die  Betriebe  belastenden  direkten  Steuern  werden  die
sonst  zu  zahlenden  Steuern  auf  die  Dividenden  verrechnet.  Das
kann  sogar  so  weit  ausgedehnt  werden,  daß  selbst  die  Einkommensteuern ­
  der  in  dem  Betriebe  beschäftigten  Menschen  durch  die
Steueraktie  direkt  gewonnen  werden.  Die  Steueraktie  darf  indessen ­
  nicht  einer  Zwangshypothek  gleichkommen,  sie  darf
namentlich  nicht  in  sich  selbst  einen  veräußerlichen  Wert  darstellen, ­
  weil  das  dazu  führen  würde,  daß  letzten  Endes  nicht  das
Reich,  sondern  irgendein  Kapitalist  der  Mitinhaber  des  Betriebes
würde  und  das  Gefährliche  ist  dabei,  daß  gar  zu  leicht  durch  eine
Steueraktie  im  Sinne  einer  Zwangshypothek  ausländisches  Kapital ­
  die  Herrschaft  über  die  deutsche  Wirtschaft  erhielte,  wo  doch
allein  ein  staatlicher  Einfluß  zur  Regulierung  der  allgemeinen
1 )  Der  §  5  erlischt,  sobald  die  auf  Steueraktie  zu  verrechnenden  Steuern
in  ihr  aufgehen.
        <pb n="59" />
        57

volkswirtschaftlichen  Interessen  berechtigt  sein  kann.  Auch  dieses ­
  wird  dem  Staate  nur  gegen  erhebliche  Widerstände  durchzusetzen ­
  gelingen,  die  aber  überwindlich  sind,  weil  die  Steueraktie
hauptsächlich  und  vor  allem  den  Zahlungsmodus  für  andere
Steuern  darstellt.  Die  Steueraktie  hat  dadurch  eine  starke  Ähnlichkeit ­
  mit  der  Arbeitsaktie.
Eine  solche  Art  steuerlicher  Erfassung  hätte  außerordentliche
Vorzüge,  da  automatisch  sich  die  Steuer  sowohl  dem  Ertrage
des  Kapitals,  als  des  durch  Kapital  und  Arbeit  geschaffenen  Materialwertes ­
  und  auch  der  in  jedem  Wirtschaftsbetrieb  eingesetzten
Arbeit  anpaßt.  Der  Steueraktienwert  würde,  da  er  in  einem  bestimmten ­
  festgelegten  Verhältnis  zu  allen  im  Betriebe  steckenden
volkswirtschaftlichen  Werten  bleibt,  sich  mit  jeder  Wert-  sowie
jeder  Ertragserhöhung  gleichfalls  erhöhen,  ohne  daß  besondere
Veranlagungen  notwendig  sind.  Der  ganze  Steuerapparat
würde  dadurch  um  so  mehr  vereinfacht  werden,  je  weiter  die  viel
verzweigten  übrigen  Steuerarten  in  der  Steueraktie  aufgehen  und
durch  sie  ersetzt  werden  könnten.  Auch  die  Lasten  würden  ohne
Zweifel  dadurch  viel  gleichmäßiger  und  gerechter  verteilt  werden
können,  als  es  auf  dem  sonst  so  unterschiedlichen  Wege  der  Veranlagung ­
  zu  den  verschiedensten  Steuern  geschehen  könnte.  So
können  im  Laufe  der  Zeit  die  mannigfaltigsten  Steuern  so  weit
in  die  Steueraktie  eingebaut  werden,  daß  letzten  Endes  nur  noch
die  Besteuerung  der  Personen  und  der  Werte  nebenher  noch  übrig
bliebe,  die  nicht  in  volkswirtschaftlichen  Betrieben  wirken.  Ein
wesentlich  einfacherer  Steuerapparat,  sehr  wesentliche  Ersparnisse ­
  in  einem  System,  das  ganz  allgemein  auf  Produktions-  und
Ertragssteigerung  hin  resultiert,  das  ist  auch  ein  steuerlicher  Vorteil, ­
  der  durchaus  nicht  unterschätzt  werden  darf,  besonders  im
Hinblick  darauf,  daß  der  große  Beamtenapparat  der  Finanzämter
außer  ordentliche  Summen  verschlingt.  Indem  die  Steueraktie
in  erster  Linie  an  den  Gewinnen  der  Arbeit  und  des  Kapitals  teilnimmt, ­
  wird  auch  die  Last  weniger  schwer  empfunden,  als  wenn
auf  das  Kapital  und  die  Betriebsmittel  ebenso  wie  auf  die  Arbeitseinkommen ­
  direkt  größere  Lasten  gelegt  werden  müßten.  Wenn
auch  gegenwärtig  nicht  daran  gedacht  werden  kann,  von  vornherein ­
  in  der  Steueraktie  alle  die  Steuern  aufgehen  zu  lassen,  die
sie  in  der  weiteren  Entwicklung  aufsaugen  und  entbehrlich  machen
könnten,  so  ist  ihre  Einführung  doch  nicht  aufzuschieben,  muß
vielmehr  gleichzeitig  mit  der  wirtschaftlichen  Neukonstruktion
zusammen  erfolgen,  weil  beides  Bestandteile  eines  und  desselben
        <pb n="60" />
        58

Systems  sind  und  die  gegenwärtige  Finanzreform  nicht  gründlich ­
  und  restlos  erfolgen  kann,  solange  nicht  zum  mindesten  als
Erhebungsform  die  steuerliche  Beteiligung  des  Reiches  an  wirtschaftlichen ­
  Unternehmungen  durchgeführt  ist.  Jetzt  muß  ganze
Arbeit  geleistet  werden,  denn  das  ist  eine  wesentliche  Grundbedingung ­
  dafür,  daß  die  Reparationen  überhaupt  möglich  und
durchzuhalten  sind.  Es  würde  auch  nicht  zu  rechtfertigen  sein,
wenn  die  deutsche  Wirtschaft  in  jedem  Jahre  aufs  Neue  den  Erschütterungen ­
  neuer  Besteuerungen  ausgesetzt  werden  sollte.
Gerade  aber  dieser  Gefahr  beugt  ein  Steuersystem  der  prozentualen
Beteiligung  am  Wert  und  am  Ertrage  vor,  das  sich  automatisch
den  Schwankungen  der  Wirtschaft  anpaßt  und  jede  Produktionsund ­
  Wertsteigerung,  die  das  Wirtschaftssystem  mit  sich  bringt,
zur  weiteren  Abbürdung  unserer  Reparationsschulden  ausnützt.
Diese  Beteiligung  läßt  sich  für  das  Reich  schwer  kapitalisieren, ­
  woran  augenblicklich  ein  gewisses  Interesse  besteht,  sie
bringt  nicht  auf  einmal,  sondern  laufend  immer  namhaftere  Beträge ­
  in  die  Reichskasse,  je  mehr  sich  die  deutsche  Wirtschaft
erholt.  Aber  die  Unveräußerlichkeit  der  Steueraktien  muß  auf
jeden  Fall  vollkommen  gesichert  werden,  weil  anders  ihr  Zweck,
der  in  gleicher  Weise  die  volkswirtschaftliche  Mitbestimmung  der
Allgemeinheit  ist,  durch  Veräußerung  illusorisch  wird.  Die  Rechte
der  Allgemeinheit,  die  Rechte  des  ganzen  Volkes,  das  ist  ja  in
jeder  Beziehung  seit  jeher  Grundsatz  jeder  Politik  gewesen,  sind
von  Natur  unveräußerlich.  Auf  diese  Weise  wird  auch  den  Wünschen ­
  weiter  Volkskreise  auf  eine  Art  Gemeinwirtschaft  in
weitestmöglichem  Ausmaße  Rechnung  getragen.  Soziale  Bestrebungen ­
  können  auf  keine  andere  Art  so  innig  mit  der  natürlichen ­
  Entwicklung  verschmolzen  werden  als  da,  wo  kapitalistische ­
  Werte,  Arbeitswerte  und  Staatsrechte  miteinander  in
einer  Gleichrichtung  der  Interessen  auf  natürlicher  Grundlage
verschmolzen  werden.
Entstaatlichung  von  Post  und  Eisenbahn.
Hier  wäre  auch  ein  Weg  gegeben,  die  großen  Unternehmungen
des  Staates,  Post  und  Eisenbahn,  zu  reformieren.  Etwas  muß
hier  ohnehin  geschehen,  da  das  Reich  nicht  länger  mit  der  Defizitwirtschaft ­
  fortfahren  und  die  Allgemeinheit  durch  einen  unproduktiven ­
  Betrieb  der  Staatsunternehmungen  belasten  kann.  Die  Entstaatlichung ­
  dieser  Reichsbetriebe  war  solange  unmöglich,
        <pb n="61" />
        59

als  in  der  allgemeinen  Wirtschaftskonstruktion  nur  die  Wahl  offen
stand  zwischen  privatkapitalistischer  und  staatskapitalistischer
Wirtschaft.  Erst  in  der  neuen  Wirtschaftsform,  die  den
Staat  in  der  gesamten  Volkswirtschaft  als  Mitunternehmer ­
  verankert,  ist  es  möglich,  auch  die  großen  Staatsbetriebe ­
  in  eine  andere  Betriebsform  zu  überführen.  Die  Verwaltung ­
  muß  ohnehin  grundlegend  geändert  werden.  Hier  aber
hätte  der  Staat  die  Möglichkeit,  ohne  daß  er  seinen  Einfluß
verlöre,  Post  und  Eisenbahn  zum  Verkauf  zu  stellen,  einer  Aktiengesellschaft ­
  zu  übergeben,  die  ihm  dank  der  Beteiligung  durch  die
Steueraktie  niemals  entgleiten  könnte,  und  man  kann  gegenwärtig
noch  gar  nicht  ausdenken,  welch  ungeheuren  Einfluß  auf  die  Gesundung ­
  der  Reichsfinanzen  die  allgemeine  direkte  Finanzierung
von  Post  und  Eisenbahn  ausüben  würde.  Das  wäre  namentlich
dann  nicht  mehr  zu  vermeiden,  sobald  das  Problem  der  Währ  ungsregulierung
  in  die  Hand  genommen  wird.  Man  sollte  es  sich
wenigstens  unter  dem  Gesichtswinkel  der  neuen  Wirtschaftsform
ernstlich  überlegen,  ob  nicht  durch  Aktienausgabe  auf  Post  und
Eisenbahn  der  starke  Geldbedarf  des  Reiches  dauerhaft  befriedigt
werden  kann.  An  der  Ertragsfähigkeit  der  Betriebe  würde  sich  dadurch ­
  sehr  Wesentliches  ändern  und  die  Entwicklung  unter  Ausnützung ­
  und  Einsatz  aller  Initiative  der  Privatwirtschaft
kann  nur  günstig  beurteilt  werden.  Das  Reich  verlöre  eine  große
Sorge,  wie  es  das  sich  gegenwärtig  immer  vergrößernde  Defizit
decken  soll  und  erhielte  statt  dessen  außer  einer  dauernden  Steuereinnahmequelle ­
  ein  so  mächtiges  Kapital  in  die  Hände,  das  auch
bei  den  ungeheuren  Summen,  die  gegenwärtig  erforderlich  sind,  von
allgemein  ausschlaggebender  Bedeutung  wäre.  Daß  die  Einzelgesellschaften, ­
  die  den  Betrieb  fortsetzen  würden,  nicht  mindestens
ebensogut  wirtschaften  könnten  wie  der  Staat,  daran  wird  um  so
weniger  ein  Zweifel  möglich  sein,  als  in  zunehmendem  Maße  die
alte  Pflichttreue  der  Beamten  und  Staatsarbeiter,  die  frühere  Grundlage ­
  der  Staatsorganisation  im  Absterben  ist  und  die  Aufsicht  über
die  Betriebsführung  nicht  ausreicht,  um  einen  wirtschaftlichen
Betrieb  zu  gewährleisten.  Daß  die  Minderleistungen  sich  so  erschreckend ­
  gerade  in  den  Staatsbetrieben  zeigen,  ist  vielleicht  ein
gar  nicht  zu  unterschätzendes  Anzeichen  dafür,  daß  die
staatliche  Wirtschaft  sich  überlebt  hat  und  in  der  heutigen
Zeit  nicht  mehr  ihre  notwendigen  Grundlagen  findet.  Je  mehr
man  anerkennen  muß,  daß  Krieg  und  Revolution  auch  den  Menschen ­
  geändert  haben,  und  bei  dem  allgemeinen  Suchen  nach  neuen
        <pb n="62" />
        60

Wirtschaftsformen  muß  man  um  so  ernster  prüfen,  ob  die  staatlichen ­
  Defizitbetriebe  nicht  eine  Neuorganisation  erfordern,  ein
Thema,  das  ohnehin  aktuell  wird,  sobald  die  Privatwirtschaft  in
einem  Ausmaße  vom  Staate  in  Anspruch  genommen  wird,  daß  die
Gesamtkonstruktion  der  Wirtschaft  in  ein  neues  Stadium  verschoben ­
  wird.  Außerdem  fragt  es  sich,  ob  nicht  ohnehin  das  Reich
sich  letzten  Endes  einmal  von  seinen  Betrieben  entlasten  muß,
wenn  diese  überhaupt  weiter  existenzfähig  sein  sollen,  und  ob  es
sich  rechtfertigen  ließe,  erst  diesen  Zustand  des  Zusammenbruchs
zu  erwarten,  wo  doch  eine  Entstaatlichung  gegenwärtig  einen
Wendepunkt  in  der  Finanzlage  herbeiführen  könnte.  So
absurd  ist  der  Gedanke  durchaus  nicht  mehr,  sobald  die  Wirtschaft ­
  ganz  allgemein  sozialindividualistisch  orientiert  und  das
Reich  durch  die  Steueraktie  beteiligt  ist,  obwohl  es  in  der  gegenwärtig ­
  noch  geltenden  Wirtschaftskonstruktion  beinahe  als  Wahnsinn ­
  betrachtet  werden  könnte,  der  allgemeinen  Tendenz  entgegen
die  Entstaatlichung  zu  verlangen.  Aber  weshalb  sollte  man  in  der
heutigen  Zeit,  wo  alle  Begriffe  wieder  einmal  zu  wanken  beginnen,
bei  einer  ohnehin  notwendigen  allgemeinen  Reform  an  den  Staatsbetrieben ­
  Vorbeigehen,  obwohl  es  bereits  als  erwiesen  gelten  kann,
daß  gerade  hier  etwas  unheilbar  krank  ist.  Man  kann  die  finanziellen ­
  Erträge  einer  solchen  Umwandlung  der  Reichsbetriebe
zahlenmäßig  so  wenig  genau  abschätzen,  daß  ich  mich  in  dieser
Hinsicht  jeder  Zahlenangabe  enthalten  muß  und  nur  auf  das  Eine
hinweisen  kann,  daß  es  sich  um  Summen  handelt,  die  auch  den
gegenwärtigen  Etatsziffern  gegenüber  überragende  Bedeutung
haben.  Wenn  aber  die  Beteiligung  des  Reiches  allgemein  in  allen
volkswirtschaftlichen  Unternehmungen  dem  Reiche  den  Anteil
der  Allgemeinheit  am  Gute  des  Einzelnen  verkörpert,  dann
haben  auch  die  besonderen  Staatsbetriebe  keinen  höheren  Sinn
mehr,  es  sei  denn,  daß  man  dem  Staat  das  Recht  zubilligen  wollte,
in  nicht  zu  verantwortender  bürokratischer  Weise  und  auf  Kosten
der  Steuerzahler  unwirtschaftlich  zu  wirtschaften.  Niemand  außer
denen,  die  ihre  Pflicht  in  diesen  Betrieben  nicht  erfüllen  wollen,
braucht  aus  der  Neuordnung  für  sich  etwas  zu  fürchten,  denn  wenn
der  ganze  Apparat  wieder  gewinnbringend  arbeitet  —  und  daß  das
in  der  Privatwirtschaft  möglich  ist,  daran  habe  ich  keinen  Zweifel  —,
so  ist  auf  Grund  der  persönlichen  Beteiligung  durch  die  Arbeitsaktie ­
  jedem  ein  Gewinnanteil  sicher,  so  daß  auch  ein  Anreiz  zu
interessierter  Arbeit  vorhanden  ist.  An  der  Interesselosigkeit ­
  aber  gehen  wir  zugrunde  und  die  Interesselosigkeit  des  Ein-
        <pb n="63" />
        61

zelnen  in  den  Staatsbetrieben  ist,  von  geringen  Ausnahmen  abgesehen, ­
  nicht  mehr  zu  unterbieten.  Gewiß  ist  ein  großes  Feld  zu
bestellen,  die  Aufgaben  sind  groß  und  nicht  leicht,  aber  hat  es  denn
überhaupt  einen  Sinn,  an  der  Zukunft  des  deutschen  Volkes  weiter
zu  arbeiten,  wenn  Schwierigkeiten,  die  auf  den  ersten  Blick  hier
auftauchen,  vor  einer  großen  Neuerung  abschrecken.  Von  sich  aus
kommt  nichts,  und  daß  unser  Wirtschaftssystem  Reformen  vertragen ­
  kann  und  sie  notwendig  braucht,  das  zeigt  die  große  allgemeine ­
  Unzufriedenheit  nicht  nur,  dazu  zwingen  die  großen  Nöte,
deren  man  auf  anderem  Wege  nicht  mehr  Herr  werden  kann.
Was  nützen  denn  gegenwärtig  die  Reichsbetriebe  überhaupt  in
materieller  Hinsicht.  Man  ist  sich  doch  darüber  einig,  daß  sie  nicht
einmal  als  Pfandobjekt  für  Staatsanleihen  gelten  können,  denn  auch
bei  der  Verpfändung  spielt  nicht  der  vorhandene  Materialwert  die
ausschlaggebende  Rolle,  sondern  der  Nutzungswert,  und  auf  das
Defizit  sind  keine  Anleihen  zu  stützen,  besonders  da  kein  Gläubiger
die  Gewähr  haben  würde,  daß  sich  an  der  Defizitwirtschaft  etwas
ändern  würde.  Wenn  aber  die  Staatsbetriebe  selbst  zu  ihrer  eigenen
Reorganisation  Anleihen  aufnehmen  wollten,  so  würde  jeder  Gläubiger ­
  sich  einen  Einfluß  darauf  zu  sichern  trachten,  daß  das  Geld
auch  wirklich  eine  Reorganisation  ermöglichte,  und  das  wäre  dann
ohnehin  nicht  anders  als  in  privatwirtschaftlicher  Organisation
möglich.  Bei  allgemein  staatlich  beeinflußter  Wirtschaft,  und  wenn
der  Staat  überall  beteiligt  ist,  hat  die  alleinige  Inhaberschaft  des
Staates  an  einzelnen  Betrieben  lange  nicht  mehr  die  früher  gehabte ­
  Bedeutung.
Es  blieben  noch  einige  Erläuterungen  zu  meinem  Vorschlag  eines
Gesetzes  über  die  Steueraktie  zu  machen.  Das  Wesentliche  ist
der  Prozentsatz,  in  dem  die  Steueraktie  zu  den  Werten  des
Betriebes,  zu  seinen  Erträgen  und  zu  den  Arbeitsaktienwerten  zu
stehen  hat.  Ich  habe  dabei  die  Prozentzahl  nach  dem  Kapital
zugrunde  gelegt,  obwohl  ich  mir  bewußt  bin,  daß  dies  tatsächlich
die  kleinste  Zahl  sein  muß.  Zahlenvorschläge,  die  nicht  genau  mit
all  den  Steuern,  die  verrechnet  bzw.  in  die  Steueraktienbeteiligung
einbezogen  werden  sollen,  in  Einklang  gebracht  worden  sind,  bedeuten ­
  höchst  bedenkliche  theoretische  Schätzungen,  deren  ich
mich  selbst  auf  die  Gefahr  hin  enthalten  muß,  daß  mir  der  Vorwurf ­
  gemacht  wird,  ich  überließe  die  Hauptarbeit  an  dem  Gesetze,
das  ich  empfehle,  anderen.  Ich  bin  aber  überzeugt,  da  ich  zu  einer
genauen  rechnerischen  Nachprüfung  nicht  in  der  Lage  bin,  daß  ich
mit  einem  Fehler  in  meiner  Schätzung  ungleich  größere  Schäden
        <pb n="64" />
        62

für  die  Beurteilung  des  Steueraktiensystems  anrichten  würde,  als
wenn  ich  die  Prozentsätze  unausgefüllt  lasse.  Jedenfalls  scheint
mir  die  Differenzierung  gemäß  den  einzelnen  Betriebswerten  einer
feinen  Gliederung  zu  bedürfen.  Statt  Prozenten  sind  es  vielleicht ­
  auch  nur  Tausendstel.  Die  eigentlich  größte  Bedeutung  haben
die  Zuschläge  auf  Ertragswert  und  Arbeitsaktien  wert,  wobei  zu  berücksichtigen ­
  ist,  daß  auch  bisher  schon  die  steuerliche  Hauptlast ­
  auf  den  Gewinnen  und  Einkommen  gelegen  hat.  Die
Prozentsätze  hängen  außerdem  davon  ab,  wieviel  Steuern  die
Reichsfinanzverwaltung  in  der  Steueraktie  sofort  aufgehen  lassen,
wie  viel  sie  auf  diese  verrechnen  will.  Ein  möglichst  weites  Ausmaß ­
  ist  zu  empfehlen,  nur  wäre  bei  der  Einführung  der  Steueraktie
zu  berücksichtigen,  welche  Steuern  ohne  sie  schneller  (wenigstens
für  das  laufende  Steuerjahr)  in  die  Reichskassen  fließen  würden,
denn  da  das  Reich  das  Geld  möglichst  schnell  braucht,  wäre  eine
Verzögerung  nur  durch  Kapitalisierung  der  Dividendenanteile  möglich, ­
  die  für  das  Reich  in  jedem  Falle  nicht  die  vollen  Erträge
bringen  würde.
Ausblick.
Die  neue  Wirtschaft  hat  also  die  Grundlagen,  die  allein  zu  einem
Wiedererstarken  des  deutschen  Volkes  führen  können.  Sie  ist  der
Friedensschluß  zwischen  Kapital  und  Arbeit,  zwischen  Unternehmer ­
  und  Arbeiter,  künftig  beides  Teilhaber  an  der  Wirtschaft,
Teilhaber  am  Betriebe  mit  dem  Einsätze  eines  jeden  des  Wertes,
über  den  er  verfügt.  Weder  ist  der  Kapitalist  noch  überberechtigt
wie  bisher,  da  er  auch  den  Ertrag  der  Arbeiter  genoß,  noch  wird
der  Arbeiter  gegen  seinen  eigenen  Betrieb  künftig  in  eine  Kampfstellung ­
  treten.  Die  Grundlagen  für  den  Wirtschaftsfrieden  sind
dadurch  gegeben  und  die  Steigerung  der  Produktion  gewährleistet,
ohne  die  unsere  Zukunft  denkbar  traurig  aussehen  würde.  Ob  die
Mehrerträge  durch  den  individuellen  Arbeitseinsatz  eines  jeden  in
der  Wirtschaft  die  Höhe  erreichen,  die  notwendig  ist,  um  die  außerordentlichen ­
  Reparationsleistungen  abzutragen,  das  läßt  sich
nicht  abschätzen.  Aber  das  eine  ist  gewiß,  die  Steigerung  der  Produktion ­
  wird  nach  jeder  Möglichkeit  hin  am  allerersten  den
Ausgleich  dafür  bringen  können,  was  an  Substanz  des  Volksvermögens ­
  ausgeliefert  ist  und  künftig  noch  ausgeliefert  wird.  Die
Mehrleistungen  in  der  neuen  Wirtschaft  werden  dann,  wenn  die
Reparationen  abgeleistet  sind,  auch  den  Fonds  des  deutschen
        <pb n="65" />
        63

Volksvermögens  wieder  auf  füllen  können,  so  daß  sie  einen
freieren  Ausblick  in  die  Zukunft  ermöglichen.  Gewiß  wird  es  kein
leichtes  sein,  im  deutschen  Lande  jedem  einzelnen  die  freie  Existenz
zu  schaffen,  die  unter  normalen  Umständen  möglich  wäre,  und  bis
zu  allgemein  normaleren  Zuständen  werden  auch  die  Auswirkungen
der  neuen  Wirtschaft  sich  nicht  so  bemerkbar  machen,  daß  der
materielle  Nutzen  handgreiflich  wird.  Die  Zukunft  des  deutschen
Volkes  ist  schwer  und  trübe  auf  jeden  Fall.  Auch  mit  dem  vollkommensten ­
  Wirtschaftssystem  kann  man  keine  Wunder  erreichen.
Wie  aber  würde  es  aussehen,  wenn  man  die  Neuordnung  der  Wirtschaft ­
  unterließe,  und  wenn  man  den  sozialen  Kampf  bei  den  gegenwärtigen ­
  und  zukünftigen  Ansprüchen  an  die  Wirtschaft  verewigen
wohte  ?  Das  deutsche  Volk  hat  unter  den  sozialen  Erschütterungen
seit  der  Revolution  unsäglich  gelitten.  Ihnen  verdankt  es  die
Teuerung  und  den  wirtschaftlichen  Niedergang,  der  sich  in  der
Valuta  ausdrückt.  Nur  durch  Arbeit  kann  geholfen  werden,  aber
es  hegt  nicht  an  dem  Arbeiter  allein.  Wie  soll  Arbeitslust  und
Arbeitsfreudigkeit  und  Arbeitseifer  gehoben  werden,  wenn  an  den
Erträgen  der  Arbeit  der  Arbeiter  keinen  Teil  hat,  wenn  Mehrerträge ­
  nur  ein  Reparationsgewinnlertum  begünstigen,  und
das  ist  so  lange  der  Fall,  als  man  dem  Arbeiter  nicht  seinen  Anteil
am  Betriebsgewinn  gewährt.  Die  Umstellung  der  deutschen
Wirtschaft  zu  den  Reparationsleistungen,  die  einen  erhöhten
Kräfteeinsatz  jeder  Arbeit  verlangen,  bedingt  deshalb,  daß  der
Arbeiter  mit  dem  Unternehmer  gleichberechtigt  wird.
Die  Regierung  hat  zugesagt,  daß  sie  ein  Reparationsgewinnlertum
unterbinden  will.  Wenn  diese  Zusage  ehrhch  gemeint  ist,  dann
muß  sie  auch  gegenüber  den  Arbeitern  erfüllt  werden,  von  deren
erhöhten  Leistungen  letzten  Endes  alles  abhängt.  Die  ganze  Zukunft ­
  des  deutschen  Volkes  ist  ein  Arbeitsproblem.  Um  so
notwendiger,  ist  es,  dem  arbeitenden  Menschen  die  Arbeit  möglichst
zu  erleichtern,  vor  allen  Dingen  aber  nicht  zu  erschweren,
und  das  geschieht  in  dem  gegenwärtigen  Wirtschaftssystem,  in
dem  der  Kapitalismus  wahre  Orgien  der  Allmacht  feiert  und  in
dem  Trusts  und  Konzerne  geradezu  Souveränität  genießen  gegenüber ­
  Millionen  von  arbeitenden  Menschen.  Daß  diese,  und  muß
es  sein,  durch  alleräußersten  Kampf  zur  Freiheit  sich  hindurchringen ­
  werden,  das  muß  jedem  klar  sein,  der  die  aufsteigende  Linie
der  sozialen  Entwicklung  sich  vergegenwärtigt.  Der  Arbeiter  ist
in  Erkennung  des  volkswirtschaftlichen  Wertes  des  Kapitals  bereit,
diesem  den  Besitz  und  die  sich  daraus  ergebenden  Rechte  zu  garan ­
        <pb n="66" />
        64

tieren.  Der  Arbeiter  ist  aber  nicht  bereit,  sich  eine  ungerechte,
durch  nichts  begründete  Abhängigkeit  vom  Kapital  auf  die  Dauer
gefallen  zu  lassen,  und  kommt  es  nicht  durch  Vertrag  zum  Frieden
zwischen  Kapital  und  Arbeit,  so  droht  gegenseitiger  Vernichtungskampf, ­
  der  unter  den  erschwerten  Lebensverhältnissen  des  deutschen ­
  Volkes  nur  zum  Chaos  führen  kann.  Jedem  das  Seine  ist
altpreußische  Gerechtigkeit,  Jedem  das  Seine  in  der  Wirtschaft ­
  ist  die  Übertragung  dieser  Gerechtigkeit  gemäß  dem  Fortschritt ­
  der  politischen  Entwicklung  von  der  Gleichberechtigung
jedes  Individuums  im  Staat.  Das  gilt  ebenso  für  die  Arbeit  wie  für
das  Kapital.  Das  Unrecht  hegt  nicht  nur  auf  seiten  des  Kapitalisten, ­
  der  die  Arbeit  nicht  als  gleichberechtigt  anerkennen  will,
sondern  liegt  auch  auf  seiten  des  Arbeiters,  der  im  Wirtschaftskampfe ­
  den  Kapitalismus  als  nicht  existenzberechtigt  zu  vernichten ­
  strebt.  Beides  sind  Extreme,  die  in  der  Wirklichkeit  schon
erheblich  milder  aussehen.  Der  Kampf  um  die  Sozialisierung  ist
zwar  noch  nicht  beendet,  ideell  wird  sie  von  weiten  Arbeiterkreisen
noch  immer  erstrebt,  weil  sie  dort  gewissermaßen  als  die  einzige
Möglichkeit  einer  Auswirkung  des  Rechts  des  arbeitenden  Menschen
erscheint.  Aber  die  gemeinsamen  ehrlichen  Bemühungen,  eine  Ausführungsmöglichkeit ­
  für  den  Sozialisierungsgedanken  zu  finden,
haben  dazu  geführt,  daß  beide  Gegenpole  der  Wirtschaft  den  Wert
des  gemeinsamen  Zusammenarbeitens  besser  erkannt  haben  und
deshalb  höher  einschätzen.  Man  ringt  nicht  so  sehr  mehr  nach
der  Sozialisierung,  sondern  man  ringt  nach  der  neuen  Wirtschaft,
die  man  dunkel  ahnt  und  die  „allein  die  moralische  Rechtfertigung ­
  für  Eingriffe  in  die  bestehende  Rechtsordnung
in  sich  trägt,  da  sie  die  höchste  Ausnutzung  der  Produktionsmittel ­
  im  gemeinwirtschaftlichen  Interesse  durch
gemeinsame  Arbeit  sicherstellt.“  Wo  anders,  wenn  nicht  in
der  durch  und  durch  einheitlichen  individuellen  Wirtschaft,  in
der  es  nicht  mehr  Klasseununterschiede  gibt,  sondern  in  der  ein
jeder  mit  dem  Einsatz  der  Kräfte,  die  ihm  zur  Verfügung  stehen,
Mitarbeiter  des  anderen  und  des  Ganzen  ist,  kann  das  Prinzip ­
  der  gemeinsamen  Arbeit  besser  und  vollkommener  zur  Geltung ­
  kommen,  als  in  der  Gleichberechtigung  von  Kapital  und
Arbeit,  und  diese  Gleichberechtigung  trägt  die  moralische  Rechtfertigung ­
  für  Eingriffe  in  die  bestehende  Rechtsordnung  in  sich,
ohne  indessen  die  Rechtsordnung  stürzen  zu  müssen.  Rechtsordnung ­
  als  Ordnung  der  vollkommenen  Gerechtigkeit,  das  ist  der
Sinn  der  neuen  Wirtschaft.
        <pb n="67" />
        Verlag  Hans  Robert  Engelmann,  Berlin  W  15

Dr.-Ing.  Georg  Müller
Regierungsbaumeister
Über  zeichnerische  Auswertung
wirtschaftsstatistischen
Nachrichtenstoffes
mit  86  Abbildungen  im  Text
Preis  24.—  Mark  und  20%  Sortiments-Teuerungszuschlag
Umfassende  Anwendung  der  Graphik  für  wirtschafts-statistische
Zahlen  fordert  der  Verfasser  des  vorliegenden  neuartigen  Buches.  Es
stellt  einen  ersten  glücklichen  Versuch  dar,  durch  eigne  Darstellungen
und  geschickte  Zusammentragung  weithin  verstreuten,  spärlichen  Anschauungsstoffes ­
  und  verbindenden  kritischen  Text  für  den  Gedanken
der  zeichnerischen  Auswertung  zu  werben,  um  ihm  weiteste  Verbreitung
zu  sichern.  Mit  viel  Fleiß,  Liebe  zur  Sache  und  frischem  Zugriff  ist  das
bisher  vielfach  nebensächlich  und  stiefmütterlich  bedachte  Thema  in  gedankenreichen ­
  Ausführungen  vom  theoretischen  Standpunkt  aus  auf
kurzem  Raum  behandelt  worden.

Dr.-Ing.  Carl  Steinbrecher
Regierungsbaumeister  im  Reichsverkehrsministerium
(Zweigstelle  Preußen—Hessen)
Neuere  Vergebungsarten
für  Bauarbeiten  im  Rahmen  des
Verdingungswesens
Preis  20.—  Mark  zuzüglich  20%  Sortiments-Teuerungszuschlag
Die  Schrift  behandelt  die  Entwicklung  auf  dem  Gebiete  des  Verdingungswesens ­
  während  der  letzten  Jahrzehnte;  insbesondere  werden  die  modernen ­
  Methoden  der  Anpassung  der  Preise  langfristiger  Bauausführungen
an  die  schwankenden  wirtschaftlichen  Verhältnisse  und  die  günstigen,  die
Preisbildung  beeinflussenden  Momente  eingehend  dargelegt.  Der  Verfasser,
dessen  Einfluß  in  den  letzten  Jahren  in  den  diesbezüglichen  Erlassen  der
Zentralstelle  der  früheren  preußischen  und  jetzigen  Reichseisenbahnen  zum
Ausdruck  gekommen  ist,  macht  weiterhin  Vorschläge  zur  noch  zweckmäßigeren ­
  Ausgestaltung  der  Vergebungsarten.
Die  Schrift  dürfte  für  jeden  Unternehmer  ein  wertvolles  Handbuch  auf  dem
schwierigen  Gebiet  der  Vergebung  von  Leistungen  und  Lieferungen  sein.
        <pb n="68" />
        Verlag  Hans  Robert  Engelmann,  Berlin  W  15

T

In  unserem  Verlage  erscheinen  und  sind  durch  jede  Buchhandlung  zu
beziehen  sämtliche  Veröffentlichungen  der  deutschen  Sozialisierungskommission, ­
  und  zwar  zunächst

die  SUzungsberhüte  d.  üomnsission

von  1919  -  v
die  SHznn^sberidife  d.  Kommission
von  1920

ft

in  folgenden  9  Gruppen:

7.  Eisenbahn
8.  Post

1.  Kohle
2.  Kommunalisierung

4.  Kali
5.  Eisen

3.  Zement  u.  Baustoffe  6.  Wohnungswesen  9.  Reparation
Bisher  sind  erschienen:
GRUPPE  1.
Der  Bericht  der  Sozialisierungskommission  über  die  Frage  der  Sozialisierung
des  Kohlenbergbaues  vom  31.  Juli  1920.

Preis  Mk.  5.30  und  Sortiments-Teuerungszuschlag.

Verhandlungen  der  Sozialisierungskommission  über  den  Kohlenbergbau  im
Jahre  1920.  Umfang  2  Bände.  Preis  beider  Bände  zusammen  Mk.  90.—
und  Sortiments-Teuerungszuschlag.  (Die  Bände  sind  nicht  einzeln
käuflich.  Geb.  Exemplare  Mk.  120.—  u.  Sortiments-Teuerungszuschlag.)
Verhandlungen  der  Sozialisierungskommission  über  den  Kohlenbergbau  im
Jahre  1918/19.  Preis  Mk.  76.80  und  Sortiments-Teuerungszuschlag.
GRUPPE  2.
Vorschlag  der  Sozialisierungskommission  vom  24.  September  1920  für  ein  Kommunalisierungsgesetz. ­
  Preis  Mk.  3.65  u.  Sortiments-Teuerungszuschlag.
Verhandlungen  der  Sozialisierungskommission  über  die  Kommunalisierung.
Preis  Mk.  71.70  und  Sortiments-Teuerungszuschlag.
GRUPPE  4.
Gutachten  der  Sozialisierungskommission  über  die  Organisation  der  Kali-Industrie.
  Preis  Mk.  6.20  und  Sortiments-Teuerungszuschlag.
Verhandlungen  der  Sozialisierungskommission  Uber  die  Kaliwirtschaft
erschienen  in  einer  Lieferungsausgabe:
I.  Lieferung  1
II.  Lieferung  &amp;gt;  Mk.  84.—  und  Sortiments-Teuerungszuschlag
III.  Lieferung  J
und  einer  Bandausgabe:  Mk.  84.—  und  Sortiments-Teuerungszuschlag.
GRUPPE  9.
Verhandlungen  der  Sozialisierungskommission  über  die  Reparationsfragen.

Preis  Mk.  68.85  und  Sortiments-Teuerungszuschlag.

Band  I.

Weiter  befinden  sich  im  Druck:
GRUPPE  6.
Die  Verhandlungen  der  Sozialisierungskommission  über  die  Organisation  des
Wohnungswesens.  Band  1.
        <pb n="69" />
        I

49

«

the  scale  towards  document

V"
p

O
CD

O
ro

O

CD
■*'4

&amp;gt;
■vl

o
co

CD
CO

&amp;gt;
00

O
CD

CD
CD

L  Händen  der  Arbeiterschaft  gegenübertreten  mußte,  nicht
inden  konnte,  zu  erhöhter  Arbeit  aufzufordern.  Die  Erlafür,
  daß  irgend  etwas  geschehen  muß,  hat  der  Kanzler,
’e  sich  vorsichtig  aus,  daß  die  Nationalwirtschaft  und  die
e  Effektsteigerung  planmäßig  gefördert  werden  und  alle
lachen  beschleunigt  beseitigt  werden  müssen.  Aber  wie
ehen  soll,  dafür  weiß  die  Regierung  kein  Mittel,
t  fest,  daß  die  Reparationen  aufgebracht  werden  müssen,
uch  fest,  daß  selbst,  wenn  eine  Revision  des  Friedens  die
Äsung  auch  der  Reparationslasten  mit  sich  bringen  sollte,
ler  die  deutsche  Produktion  vor  ungeheuren  Aufteht.
  Wir  wollen  uns  nicht  verschweigen,  daß  ohne
he  Erhöhung  der  deutschen  Produktion  die  Reparationsl
  zum  Ruin  der  deutschen  Wirtschaft  führen  müssen.  Ohne
g  der  Produktion  können  die  Lasten  nur  getilgt  werden
'nschränkungen  und  Entbehrungen  in  der  Lebensdie
  sich  auf  die  Dauer  schwer  an  der  deutschen  Volksit
  und  der  Arbeitskraft  der  einzelnen  rächen  müssen.  Des-Ite
  es  das  erste  Bestreben  der  Regierung  sein,  die  Produke
  Überanspannung  der  Arbeiterschaft  zu  fördern  und  mit
-„isierung  und  Typisierung  ist  es  da  nicht  getan,
nduellen  geistigen  Kräfte  aber  eines  großen  Volkskreises,
ten  nicht  selbständigen  Arbeiter  und  Angestellten,  liegen
Vic  soll  man  sie  auch  wecken,  wenn  es  nur  gilt,  zum  Nutzen
Dder  für  Steuern  zu  arbeiten.  Der  arbeitende  Mensch  hat
kein  leichtes  Dasein  und  Not  und  Sorgen  lähmen  mit
•  tweridigkeit  nicht  nur  die  Arbeitsfreudigkeit,  sondern  auch
'endige  Pflichterfüllung.  Die  politische  Freiheit,  die  man
Menschen  in  Deutschland  verfassungsmäßig  zugebilligt  hat,
sin  Schein,  solange  sie  nicht  auch  wirtschaftlich  besteht,
jjische  Freiheit  von  heute,  wie  sie  die  Revolution  geschaffen
im  Gegenteil  nur  eine  Ablenkung  von  der  Arbeit  und  ein
ktiver  Verbrauch  von  Kräften,  der  wirtschaftliche  Kämpfe
ge  haben  kann.  Die  „Unternehmerprofite“  werden
Hehr  und  mehr,  je  weiter  sie  sich  den  entwerteten  Geldlissen
  anpassen,  ein  Agitationsmittel  zur  Verhetzung
eiterschaft.  Diese  hat  ein  Recht,  zu  verlangen,  daß  die
ihrer  Arbeit  nicht  anderen  zugute  kommen,  und  aus  diesem
sind  die  gegenwärtigen  sich  immer  aufs  neue  wiederholenmkämpfe
  berechtigt.  Der  Anteil  der  Arbeiterschaft  an  den
shmerprofiten  gemäß  ihren  Leistungen,  den  Werten,  die  sie
ka,  Gleichberechtigung  von  Kapital  und  Arbeit.  4
        <pb n="70" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
