6 öuä> die privaten Versicherungsgesellschaften nicht verschlossen, sondern bereits vor mehr als zwei Jahrzehnten Volksversicherungseinrich tungen geschaffen, die eine nicht unbeträchtliche Verbreitung gefunden haben. Wenn es ihnen gleichwohl nicht gelungen ist, die Volksver sicherung, wie das aus mehr als einem Grunde wünschenswert äst, zu einem Allgemeingut der Bevölkerung zu machen, so hat man die Gründe dieser Erscheinung darin zu suchen, daß ihre Einrichtungen, wenngleich sie denen des Auslandes weit überlegen waren, den Ver sicherten doch nicht so lweit entgegenkamen, wie es notwendig ge wesen wäre, um allseitiges Vertrauen zu diesen Einrichtungen her vorzurufen. Wieweit die Beschwerden, die auf diesem Gebiete laut geworden sind, eine Berechtigung haben, wieweit sie übertrieben sind und auf Unkenntnis der Sachlage beruhen, das ist eine Frage, der hier nicht nachgegangen werden soll. Tatsache ist und bleibt, daß sich die alten Volksversicherungsgesellschaften nur geteilter Sympathien er freuten. Wollte man daher der Volksversicherung eine weitere Ver breitung verschaffen, so mußte man auf Verbesserungen bedacht sein. Da es sich bei der Volksversicherung immer nur um verhältnis mäßig kleine Beträge handelt, so kommen dafür naturgemäß auch nur die minderbemittelten Schichten des Volkes in Frage. Solange nun der Betrieb der Volksversicherung nach den Grundsätzen gehandhabt wurde, die auch sonst in unserem Wirtschaftsleben in Geltung sind und an sich durchaus ihre Berechtigung haben, konnte es nicht aus bleiben, daß sich in weiten Kreisen die Auffassung festsetzte, die Ver sicherungsnehmer müßten mit ihren geringen Mitteln dazu beitragen, hohe Gewinne an Aktionäre, Aufsichtsratsmitglieder und Direktoren auszuschütten. Diese Befürchtung konnte nur ausgeschaltet werden, wenn aur dem Gebiete der Volksversicherung Einrichtungen getroffen wurden, die jede Gewinnabsicht ausschlossen und dem Unternehmen einen gemeinnützigen Charakter gaben, wie ihn die staatliche Ver sicherung ja auch hat. Eine eigentliche Verstaatlichung andererseits konnte wieder nicht in Frage kommen, weil die Erfahrung gelehrt hat, daß man dieses Feld zweckmäßigerweise der Selbsthilfe und damit der privaten Initiative überläßt, die an Rührigkeit dem Staatsbetriebe stets überlegen ist. Es mußte also ein Mittelweg gefunden, d. h. es mußte eine Form geschaffen werden, die an sich privatwirtschaft lichen Charakter hat, durch besondere Bestimmungen aber den Grund satz der Gemeinnützigkeit nicht verleugnete. Mit dieser bedeutsamen Frage haben sich Sozialpolitiker und Versicherungsfachleute seit län gerer Zeit beschäftigt. So erschien bereits im Jahre 1906 bei I. Guttentag in Berlin eine anonyme Schrift, die den Präsidenten des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung, Dr. Grüner, zum Verfasser hatte und den Titel: „Vorschläge zur Reform der Volksversicherung in Deuffchland" trägt. Darin wurde den großen privaten Lebensversicherungsgesellschaften nahegelegt, in eine gemein same Arbeit mit den Organisationen der Arbeiter usw. einzutreten und der Volksversicherung einen einheitlichen Rahmen zu geben. Auf diesem Wege, sowie durch zweckenffprechende weitere Bestimmungen sollten die beiden hauptsächlichsten Schäden der alten Volksversiche rung, die hohen Verwaltungskosten und der häufige Verfall der Versicherungen ohne Gegenleistung, beseitigt werden, wenigstens so weit das überhaupt zu erreichen sein würde.