9 anpassen. Diese aber unterstehen laut Reichsgesetz der Genehmigung und ständigen Beaufsichtigung durch das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung. Dem hätte man sich gern entzogen. So gingen die Perhandlungen unter der Hand fort. Auf den Partei tagen darüber zu reden, vermied man wohlweislich, denn man sagte sich von vornherein, es würde besser sein, die neue Gründung nicht der Partei, sondern den Gewerkschaften und Konsumvereinen airzu vertrauen, die ja „offiziell" keine Parteieinrichtungen sind. Nur so konnte man damit rechnen, auch Kreise zu gewinnen, die der Sozialdemokratie zurzeit fern stehen. Auf den verschiedenen „freien" Gewerkschaftskongressen und auf den Tagungen des „Zentralverbandes Deutscher Konsumvereine" wurde die Frage eingehend durchgesprochen. Im Jahre 1911 wurde eine Studienkommission aus Vertretern de'' Gewerkschaften und Konsumvereine eingesetzt, welche die Unterlagen zur Lösung der Frage schaffen sollte. Diese Kommission kam schließlich zu der Ueberzeugung, daß es am zweckmäßigsten sei, das geplante Unternehmen der Reichsaufsicht zu unterstellen und ihm die Form einer Aktiengesellschaft zu geben. Damit dachte man auch am besten den Schein der politischen „Neutralität" zu wahren. Demgemäß wurde am 16. Dezember 1912 in Hamburg die Gründung unter dem Namen „Gewerkschaftlich-genossenschaftliche Ver sicherungs-Aktiengesellschaft Volksfürsorge" vorgenommen; das Aktien kapital wurde auf 1 Million festgesetzt; je die Hälfte der Aktien wurde von den Gewerkschaften und den Konsumvereinen übernommen. Zwei Tage später erfolgte beim Kaiserlichen Aufsichtsamt die Einreichung des Gesellschaftsvertrages, der Tarife, Versicherungs bedingungen und des Geschäftsplanes. Am 6. Mai 1913 wurde der „Volksfürsorge" vom Kaiserlichen Aufsichtsamt die Aufnahme des Geschäftsbetriebes für das Deutsche Reich genehmigt, und am 1. Juli 1913 eröffnete das Unternehmen seinen Betrieb. Trotz aller gegenteiligen Behauptungen kann über den ,ozial- demokratischen Charakter der „Volksfürsorge" nicht der geringste Zweifel bestehen. Die Leiter der Gesellschaft, an ihrer Spitze der frühere sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete von Elm, mögen sich drehen und wenden, so viel sie wollen; sie werden die Tatsache nicht aus der Welt schaffen, daß die anerkanntermaßen sozialdemokra tischen Gewerkschaften und Konsumvereine die „Volksfürsorge "ge gründet haben. Sie können nicht bestreiten, daß im Vorstand und Aufsichtsrat des Unternehmens ausschließlich Männer sitzen, die sich zur sozialdemokratischen Partei rechnen. Ausschlaggebend und allein maßgeblich sind in der „Volksfürsorge" also Sozialdemokraten. Das sollte zur Beurteilung des Unternehmens schon genügen. Wer aber trotzdem noch nicht im klaren darüber ist, dem müßten die mannig faltigen Veröffentlichungen der sozialdemokratischen Presse die Wahr heit offenbaren. Nicht die Förderung der Volkswohlfahrt ist das eigentliche Ziel der „Volkssürsorge"! Sie ist in erster Linie geschaffen worden, um der sozialdemokratischen Eesamtbewegung neue Stütz punkte im Volke zu schaffen. Nun hat man, sobald die Volksversicherungspläne der Sozial demokratie bekannt wurden, verständlicherweise die Frage aufgeworfen, ob es nicht möglich sein würde, auf Grund der bestehenden Gesetze das Entstehen der „Volkssürsorge" zu verhindern. Auch der Ver fasser hat sich mit dieser Frage eingehend befaßt; er ist aber zu