10 der Ueberzeugung gekommen, daß die Gesetze keine Handhabe zü einem solchen Einschreiten geben, und kann es deshalb nur billigen, wenn die Reichsregiernng dem Unternehmen die Genehmigung nicht versagt hat. Geltende Gesetze müssen beachtet werden, auch wenn sie mit den Wünschen weitester Volkskreise nicht im Einklang stehen. Wohl aber ist es die Pflicht der nationalen Volkskreise, dafür zu sorgen, daß die Pläne der Sozialdemokratie zuschanden werden. Die nationale Arbeiterschaft und das nationale Bürgertum haben ihrerseits zu zeigen, daß sie Manns genug sind, sich der Sozialdemo kratie und damit auch der sozialdemokratischen „Volksfürsorge" zu erwehren. Noch sind wir nicht so weit, daß wir uns ohne Wider stand jedem sozialdemokratischen Machtansprnch beugen müßten.