dem Tage entgegensehen, an dem das naturwidrige Kartell aufflog. Was konnte es ihnen schließlich schaden, wenn der Gründer der öffentlich-rechtlichen Lebensversicherung erklärte, er habe mit den pri vaten Gesellschaften zu arbeiten versucht; dieser Versuch aber sei an deren mangelndem Entgegenkommen gescheitert.*) Das Eingreifen der nationalen Arbeiterschaft. Bei dieser Sachlage erschien die Gründung einer großen ge meinnützigen Volksversicherung ernstlich in Frage gestellt. Die Eini gung zwischen den öffentlichen Anstalten und den privaten Gesell schaften, soweit sie sich zur Gründung des neuen Unternehmens be reit erklärt hatten, war durch die Schuld des Herrn Geheimrat Kapp gescheitert. Ob unter diesen Umständen die Gründer der „Deutschen Volksversicherung" an dem Plane, den sie am 12. November 1912 ge faßt hatten, festhalten würden, erschien mehr als zweifelhaft. In diesem Augenblick sprang die nationale Arbeiterschaft ein. Sie konnte und wollte nicht dulden, daß die Gründung einer natio nalen gemeinnützigen Volksversicherung verhindert wurde, für die sich die nationale Arbeiterschaft eingesetzt hatte und die sie als eine ernste Not wendigkeit für sich und das Vaterland betrachteten. Am 17. Jan. 1913 hatte Geheimrat Hackelver und der Verfasser im Reichstage eine Be sprechung, welche die Frage klären sollte, was nunmehr zu tun sei; insbesondere, ob sich unter den neugestalteten Verhältnissen die Gründung der „Deutschen Volksversicherung" noch empfehle. Herr Hackelöer erklärte dem Verfasser, daß, nachdem durch das eigenartige Verhalten des Herrn Kapp die von den privaten Gesellschaf ten als notwendig befundene und mit allen Mitteln angestrebte Eini gung mit den öffentlichen Lebensversicherungsanstalten bewußtermaßen *) Anmerkung des Verfassers: Wie berechtigt diese Ausführungen sind, ergibt sich am besten aus folgendem: Als diese Schrift bereits abgeschlossen war, kam die Nachricht, daß das „Kartell", das sich inzwischen schon den bescheideneren Namen „Volksveisicherungsverband" gegeben hatte, am II. November 1913 aufgeflogen ist. Das Abkommen vom II. Januar 1913 gilt danach als aufgehoben; der „Verband der öffentlich-rechtlichen Lebens versicherungsanstalten" scheidet aus den: Volksversicherungsverbande aus, der Verband selbst aber wird von den alten privaten Volksversicherungsgesellschasten fortgeführt. Es hat also genau 10 Monate gedauert, bis das eingetreten ist, was jeder Eingeweihte voraussah, und was Geheimrat Kapp nicht minder bat vorauswiffen müffen. Festgehalten werden muß, daß der Gründer und Leiter der öffentlichen Lebensversicherungsanstalten sich nicht gescheut hat, um dieses Gebildes wegen, das den Toveskeim schon bei seiner Geburt in sich trug, den Ver such zu unternehmen, der Gründung einer allgemeinen nationalen und gemeinnützi gen Volksversicherung so große Schwierigkeiten zu bereiten. Nicht unerwähnt aber darf bleiben, daß der Austritt der öffentlichen Lebensversicherungsanualten nicht gerade sehr freiwillig gewesen sein soll. Bereits seit Monaten bestanden Dif ferenzen in dem „Kartell", die sich schließlich dazu verdichteten, daß eine Reihe von Kartellmitgliedern die öffentlichen Lebensversicherungsanftalten, die sich nach den Worten des Geheimrats Kapp als „vom staatlichen Pflicht- und Verantwort- lichkeitsgefül>l getragene Selbstverwaltungskörperschasten mit behördlichem Charakter" kennzeichnen, wegen — unlauteren Wettbewerbs gerichtlich belangten. Wäre Serr Kapp mit seinen Anstalten also nicht freiwillig gegangen, so hätten seine lieben „Kartellbrüder" andre Mittel und Wege gefunden, ihm den Stuhl vor die Tür zu setzen. Man könnte über diese Dinge lachen, wenn sie mcht so bitter ernst wären!