26 zur Unmöglichkeit gemacht worden sei, die privaten Gesellschaften ihrer seits bereit sein würden, auf die Weiterverfolgung ihres Planes zu verzichten, wenn die nationalen Arbeiterorganisationen glaubten, ihr Ziel durch den Anschluß an den „Verband öffentlicher Lebensver- sicherungsanstalten" erreichen zu können. Der Verfasser erwiderte darauf, wie er durch Rücksprache mit mehreren anderen Mitgliedern des Aus schusses des „Deutschen Arbeiterkongresses" und anderen Beteiligten festgestellt habe, sei der Verband der öffentlichen Anstalten für diese Kreise erledigt, nachdem er durch das Scheinmanöver des fälschlich als „Kartell" bezeichneten Abkommens mit den bestehenden Volksversicherungsgesellschaften die nationalen Arbeiter über rumpelt hätte. Zu Anstalten, die in solch rücksichtsloser Weise vor gingen, könne man nicht das Vertrauen auf ein ersprießliches Zu sammenarbeiten haben, zumal die öffentlich-rechtlichen Anstalten in ihrer Leitung den Vertretern der Volksorganisationen keine genügende Mitwirkung gewähren könnten. Wie Arbeiterorganisationen müßten das Vorgehen auch als eine Beleidigung betrachten, und deshalb ein für allemal darauf verzichten, mit dem Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in irgendwelche Be ziehungen zu treten. Wohl aber seien sie der Ansicht, daß die pri vaten Gesellschaften, die zur Gründung der „Deutschen Volksver sicherung" entschlossen gewesen seien, keinen Grund hätten, von ihrem Vorhaben Abstand zu nehmen. Die Gründung sei eine soziake und nationale Notwendigkeit, und trotzdem solle sie trotz aller Widerstände erfolgen. Der „Deutsche Arbeiterkongreß" sei be reit, die Arbeit der „Deutschen Volksversicherung" zu fördern und seine Organisationen ihr zuzuführen. Geheimrat Hackelöer gab dar auf zu erkennen, wenn diese Ausführungen die offizielle Ansicht des Kongreßausschusses darstellten, so werde er die Gründung befürworten; er bäte aber, vorher dieserhalb eine ausdrückliche Willenserklärung herbeizuführen. In Verfolg dieser Unterredung vereinigten sich am 24. Ja nuar 1913 auf Einladung des Verfassers Vertreter der Kongreßorgani sationen mit deck Beauftragten mehrerer Mittelstandskörperschaften, Bauernverbänden und anderen Beteiligten, sowie den Vertretern der privaten Lebensversicherungsgesellschaften, welche die Gründung der „Deutschen Volksversicherung" ins Auge gefaßt hatten, hier wurden die Ansichten, welche der Verfasser am 17. Januar 1913 zum Ausdruck gebracht hatte, vollinhaltlich bestätigt und die Grundlinien für die Gründung nach den Wünschen der nationalen Organisationen end gültig festgelegt. Da der Reichskanzler auf eine Anfrage hin er klärte, die Zusage seiner Mitwirkung auch unter den veränderten Umständen aufrechtzuerhalten, so wurde am 25. Januar 1913 die Gründung der „Deutschen Volksversicherung" in Berlin zu nota riellem Protokoll vollzogen.