28 dende an bk Versicherten ausschütten können. Der Vorstand der „Deutscherr Volksversicherung" bezieht außer seinem Gehalt keinerlei sonstige Vergütungen. Der Aufsichtsrat ist ehrenamtlich tätig. Die Versicherungsbedingungen kommen den Versicherten sehr weit entgegen und schließen jede Härte aus. Die Tarife sind vor trefflich ausgestaltet, so daß sie als Musterleistungen anzusprechen sind. Sie sind nicht, wie die Tarife der öffentlichen Lebensversiche rungsanstalten, auf die Agitation zugeschnitten, sondern sie sind nach den wirklichen Bedürfnissen der breitesten Volksmassen aufgebaut. Ihre Aeberlegenheit gegenüber denen der Konkurrenzgesellschaften dürfte sich daher in der Praxis bald erweisen. Die Wünsche der nationalen Organisationen sind im vollen Amfange erfüllt worden. Ihnen, wie auch den Versicherten selbst, ist ein weitgehendes Mitverwaltungs- und Mitbestimmungsrecht einge räumt worden. Es sei auch hier ausdrücklich hervorgehoben, daß die öffentlichen Anstalten sich zu einem gleichen Entgegenkommen nicht haben bereitftnden lassen. Die Verwaltung dieser Anstalten ist eine rein bureaukratische; sie wird im wesentlichen von den Beamten der Provinzen und Landschaften besorgt. In der „Deutschen Volks- Versicherung" dagegen ist es den Organisationen freigestellt, nach Belieben Aktien und damit Sitz und Stimme in der General versammlung zu erwerben. Eine Beschränkung dieses Rechtes ist nicht vorgesehen und auch nicht beabsichtigt. Die Gründer der Gesell schaft haben dem Verfasser ausdrücklich erklärt, daß sie es zu ihrem Teile nur begrüßen könnten, wenn die nationalen Organisationen von diesem Rechte im weitesten Amfange Gebrauch machten. Die Aktien stehen ihnen zur Verfügung, ohne daß sie den dazu gehörigen Teil des zinslos gegebenen Organisationsfonds mitzuübernehmen brauchen. An der Generalversammlung können alle Versicherten ohne Unterschied teilnehmen, so daß sich jeder selbst davon überzeugen kann, wie die Geschäfts der Gesellschaft gehandhabt werden. Der Aufsichtsrat besteht aus 25 Personen, von denen minde stens 12 den Vertragsorganisationen zu entnehmen sind. Wie wenig es-« die Gründergesellschaften darauf angelegt haben, hier einen dominierenden Einfluß zu erwerben, beweist am besten die Tatsache, daß sie an die Spitze des Aufsichtsrats eine neutrale Persönlichkeit, den Staatsminister Dr. Grafen von Posadowsky-Wehner, berufen haben. Der Name dieses Mannes, der sich in seiner langen Tätig keit, vor allem als Staatssekretär des Reichsamts des Innern, gerade in den Kreisen der Arbeiterschaft aufrichtige Verehrung erworben hat, bürgt wohl am besten dafür, daß der soziale Zweck des Anternehmens stets im vollen Amfange gewahrt wird. Die Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat, welche Ende November 1913 stattfinden, werden den Beweis erbringen, wie wenig Berechtigung man hat, den Gründern der Ge sellschaft irgendwelche Nebenzwecke zu unterlegen. Wenn diese Wahlen nicht früher stattfanden, so ist das auf den ausdrücklichen Wunsch der Organisationen selbst geschehen. Man hielt es für besser, damit zu warten, bis die Verhandlungen mit allen in Frage kommenden Organisationen zu einem Abschluß gekommen wären; denn es sollte dabei kein Stand und kein Beruf, wie vor allem auch keine der maßgeblichen Organisationen übergegangen werden. Die Leitung des Anternehmens ist dem bisherigen Vortragenden Rat im Reichsamt des Innern, Geheimen Regierungsrat Dr. Rose,