29 also ebenfalls einer Persönlichkeit übertragen worden, die unbedingte Gewähr für eine Wahrnehmung der Geschäfte unter Ausschluß jeder irgendwie gearteten Nebenabsicht bietet. Auch hat es sich der Vor stand angelegen sein lassen, bei der Besetzung der wichtigsten Beamten- ftellen, die Wünsche der Vertragsorganisationen im weitesten Um fange zu erfüllen. Eine besonders beachtenswerte Neuerung bietet der Verwal tungsbeirat, der von den Versicherten selbst aus ihren eigenen Reihen zu wählen ist. Er besteht aus 25 ordentlichen Mitgliedern und eben soviel Stellvertretern, und ist bestimmt, ganz besonders die Inter essen der Versicherten zu wahren. Ueber die Verwaltung und den Ausbau des Betriebes sind ihm jederzeit die nötigen Mitteilungen zu machen. Bei allen wichtigen Entscheidungen ist er gutachtlich zu hören; seine Befugnisse sind begrenzt durch die gesetzlichen Bestim mungen, an welchen die Gesellschaft nicht vorübergehen konnte; doch kann es keinem Zweifel unterliegen, daß, seine Stimme sehr wesentlich ins Gewicht fallen wird. Er bildet das lebendige Bindeglied zwischen der Gesellschaft und den Versicherten, und wird gewiß dazu bei tragen, daß das Interesse der Versicherten der Gesellschaft stets erhalten bleibt, und gewährleistet so eine gesunde und schnelle Ent wicklung des Unternehmens. Da im ersten Jahre eine ordnungs mäßige Wahl nicht erfolgen kann, so wird der erste Verwaltungs beirat vom Aufsichtsrat ernannt. Auch hierüber wird Ende No vember Beschluß gefaßt werden, sobald der vollständige Aufsichts rat beisammen ist. Die Auswahl seiner Mitglieder erfolgt nach den selben Grundsätzen, welche bei der Besetzung des Aufsichtsrats gel tend gewesen sind. Später haben es dann die Versicherten ja selbst in der Hand, zu bestimmen, wem sie die besondere Wahrnehmung ihrer Interessen anvertrauen wollen. Der Verwaltungsbeirat wählt wieder einen Schlichtungsausschuß, der über alle Streitigkeiten aus dem Versicherungsverträge zu entscheiden hat. So brauchen die Versicherten nicht zu befürchten, daß sie zum Klagen gezwungen werden, um ihre Rechte zu wahren. Gerade hierdurch aber wird eine Streitquelle abgegraben, welche in der Volksversicherung früher so viel böses Blut gemacht hat.