£■? 32 ■— gemacht, so wäre ihnen der Vorwurf gemacht worden, den Herr Geh. Ober-Reg.-Rat Dr. Kapp nun von sich abwehren will. Daß dieser Vorwurf nun nicht gemacht werden kann, scheint auf seiten der öffentlich>-rechtlichen Lebensversicherung jetzt bedauert zu werden." Auf diese Darlegungen hat Herr Kapp bis heute noch nichts zu erwidern gewußt. Ergänzend sei noch betont, daß auf jener Versammlung insonderheit Herren ge sprochen haben, welche nach ihren Erfahrungen mit den öffentlichen Anstalten zu Geheimrat Kapp nur ein sehr geringes Vertrauen haben konnten. Schließlich aber ist das wesentliche Moment für die Beurteilung einer Versammlung nicht in der Aussprache zu suchen, die eine Frage doch erst klären soll, sondern in den Beschlüssen, zu denen die Aussprache geführt hat. Was aber hat denn nun diese Gründerversammlung mit allen gegen eine Stimme beschlossen? Sie hat beschlossen, ein gemeinsames Arbeiten mit den öffentlichen An stalten prinzipiell nicht abzulehnen; es stand diesen also durchaus frei, ob sie mitmachen wollten oder nicht. Wenn sie es nicht getan haben, so ist das nicht die Schuld der privaten Lebensversicherungs- gesellschaften, welche die Gründung später von sich aus allein haben vornehmen müssen. Was bereits früher ausgeführt ist, das sei hier noch einmal kurz wiederholt: Bereits am 26. Juli 1912 haben die Gründer der „Deutschen Volksversicherung" ein gemeinsames Arbeiten mit den öffentlichen Anstalten ins Auge gefaßt. Auf der Sitzung des „Zentral ausschusses zur Förderung der Volksversicherung" vom 23. November 1912 ist diese Bereitwilligkeit abermals ausgesprochen worden; ebenso von Geheimrat Hackelöer am 10. Dezember 1912 den Ver tretern des „Deutschen Arbeiterkongresses" gegenüber. In der vertraulichen Aussprache beim Staatssekretär des Reichs amts des Innern am 7. Januar 1913 ist die Notwendigkeit eines gemeinsamen Handelns nicht minder mit vollster Entschiedenheit zur Geltung gebracht worden. In der zweiten Sitzung des „Zeutralaus- schusses" vom 9. Jan. 1913 hat Regierungsdirektor von Rasp klipp und klar erklärt, für die Gründung der „Deutschen Volksversicherung" sei nur die Absicht maßgebend, der einheitlichen antinationalcn Orga nisation der „Volkssürsorge" ein einheitliches nationales Unternehmen entgegenzusetzen. Noch am 10. Januar 1913 hat sich Geheimrat Hackelöer-Köbbinghoff nach Kräften bemüht, Geheimrat Kapp zu einem Zusammengehen zu bewegen. Ja, noch mehr! Trotz allem, was vorangegangen war, unternahm im März 1913 der Staatsminister Graf von Posadowsky-Wehner einen letzten Versuch, Herrn Kapp zu einem Zusammenwirken aller nationalen Kräfte auf dem Gebiete der Volksversicherung zu bestimmen. Der Reichskanzler selbst brachte in einem Schreiben an den Grafen die Hoffnung zum Ausdruck, es werde diesem gelingen, was bisher nicht zu erreichen gewesen war. Was aber tat Herr Kapp? Er verreiste und gab die Sache zur Er ledigung weiter an — den Generaldirektor Loebinger von der „Friedrich Wilhelm"! Dieser aber versenkte das Schreiben in seinen Papierkorb. Wenn der Geh. Oberregierungsrat und Generallandschaftsdirektor Dr. Kapp, der Vorsitzende des „Verbandes öffentlicher Lebensversiche-