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        <title>Die Deutsche Volksversicherung</title>
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            <forname>Franz</forname>
            <surname>Behrens</surname>
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        </author>
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            <idno>1014391997</idno>
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        ﻿«4-Ä-a-

JQL.

^4

Volksversicherung

Ihre Erfindung
unö Seöeutung

von ♦♦

Zranz Sehrens

uck unö Verlag: vaterlänöische Verlags- UN- Kunstanstalt
öerlin SW 61, Johannkterstraße 6
        <pb n="2" />
        ﻿Die Deutsche
Volksversicherung

Ihre Gründung und Bedeutung.

Eine aktenmäßige Darstellung

von

Franz Behrens,

Vorsitzender des Ausschusses des Deutschen Arbeiterkongresses.
Mitglied des Reichstags.

Werden, als diene

Pflicht für Jeden.

Immer strebe zum Ganzen, und kannst du selber kein Ganzes

st' an ein Ganzes dich an!

fLSchiller.

ßsinWZiiW	Ä

§•»( K . /'-•* &gt;■ f

% &lt;r r&gt;#

^	Berlin, 1914.

Druck und Verlag: Vaterländische Verlags- und Kunstanstalt,

Berlin SW 61, Iohanniterstraße 6.
        <pb n="3" />
        ﻿I

Bezugsbedingungen:

Einzelpreis 80 S, von 10 Expl, an je 75 ■$,
von 100 Expl. an je 68 &lt;$&gt; von 500 Expl. an je 60 4,
von 1000 Expl. an je 50 4.
        <pb n="4" />
        ﻿Vorwort.

Wie ich aus einer Reihe von Zuschriften und Anfragen entnehme,
die an mich in meiner Eigenschaft als Vorsitzenden des Ausschusses des
„Deutschen Arbeiterkongresses" gelangt sind, herrscht in den weitesten
Kreisen über die Zusammenhänge bei der Gründung der „Deutschen
Volksversicherung A. G.", an der mitzuwirken, mir vergönnt war, eine
bedauerliche Unklarheit. Diese Tatsache haben sich die Gegner dieses
gemeinnützigen Unternehmens zunutze gemacht, indem sie überall Ver-
dächtigungen gegen die „Deutsche Volksversicherung" in die Welt
setzten, die zwar jeder sachlichen Grundlage entbehren, nichtsdesto-
weniger aber doch an dieser und jener Stelle Verwirrung und Miß-
trauen hervorgerufen haben. Da somit die Gefahr vorliegt, daß
die Erfüllung der großen sozialen und nationalen Aufgaben, welche
sich die „Deutsche Volksversicherung" gestellt hat, gehemmt und be-
einträchtigt wird, so habe ich es für meine Pflicht gehalten, an der
Hand des mir auf meinen Wunsch- zur Verfügung gestellten Akten-
materials und auf Grund meiner persönlichen Kenntnis eines großen
Teils der Verhandlungen eine einwandfreie Darstellung der Grün-
dung der „Deutschen Volksversicherung" zu geben.

Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß es meinen Ausführungen
gelingen wird, hier und da noch bestehende Mißverständnisse zu be-
seitigen und das Vertrauen in die „Deutsche Volksversicherung" zu
festigen und zu stärken. Die „Deutsche Volksversicherung" ist nicht
in letzter Linie ein Werk der nationalen Arbeiterschaft. An ihrer
Gründung haben wir tätigen Anteil genommen. An ihrer Ver-
waltung sind wir beteiligt. Ihr zu einem vollen Erfolge zu ver-
helfen, ist unsere Pflicht für unseren Stand und für unser Vater-
land.

Essen-Ruhr, im November 1913.

Franz Behrens,

Vorsitzender des Ausschusses des Deutschen ArbetterkongresseS,
Mitglied des Reichstags.
        <pb n="5" />
        ﻿Inheltsorrzeichms.

Seite

Einleitung..............................................................5

Die	„Volksfürsorge"...............................................8

Die Vorarbeiten für eine nationale Volksversicherung:

Allgemeines......................................................11

Der „Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten"	....	l 2

Der „Verband deutscher Lebensversicherungsgesellschaften" ....	12

Der „Deutsche Arbeiterkongreß"...............................13

Die Einigungsverhandlungen:

Der „Zentralausschuß zur Förderung der Volksversicherung"... 16

Die Zwischenverhandlungen........................................  17

Die Besprechung im Reichsamt des Innern ....................19

Das Scheitern der Verhandlungen:

Die Sitzung des „Zentralausschuffes" am 9. Januar	1913 ....	21

Die entscheidende Aussprache ......................................21

Das Kartell.................................................22

Das Eingreifen der nationalen Arbeiterschaft................25

Die	„Deutsche Volksversicherung A.-G."...........................27

Feinde und Neider ........................................................30

Nachwort............................................................... . 35
        <pb n="6" />
        ﻿Einleitung.

Das Deutsche Reich kann den Ruhm für fidj in Anspruch!
nehmen, das Land der sozialen Fürsorge zu sein. L-eit jenem 17. No-
vember 1881, an dem eine Kaiserliche Botschaft die Grundlinien
für eine großzügige soziale Gesetzgebung vorzeichnete, hat der Ge-
danke, daß der Staat verpflichtet sei, Einrichtungen für die Wohl-
fahrt der minderbemittelten Volkskreise zu treffen, immer kräftiger
Boden gefaßt, so daß er heute zu einem Allgemeingut unseres Volkes
geworden ist. Ueber die Notwendigkeit einer sozialen Fürsorge besteht
heute nirgends mehr ein Zweifel. Nur dis Grenzen sind strittig,
bis zu denen die Gesetzgebung gehen soll. Der Verfasser ist der An-
sicht, daß noch manches auf diesem Gebiete getan werden kann und
auch getan werden muß; aber auch deren Ansicht ist wohl beachtlich,
welche meinen, daß die staatliche Versicherung, die den Kern dieser
Fürsorge bildet, den minderbemittelten Kreisen nur ein gewisses Mini»
muni gewähren kann. Was darüber hinausgeht, muß Sache freiwilli-
ger Betätigung sein. Die Selbsthilfe muß die Staatshilfe organisch er-
gänzen; nur so ist eine durchgreifende Förderung der Interessen^jener
möglich, die vom Glücke weniger begünstigt sind. Das Gefühl der Selbst-
verantwortlichkeit muß in unserem Volke kräftig bleiben; denn nur
dieses Gefühl gewährleistet eine gesunde Entwicklung.

Diese Selbsthilfe kann und wird verschiedene Wege einschlagen.
Ein hervorragendes Beispiel dafür stellen unsere Gewerkschaften mit
ihrem ausgezeichnet durchgearbeiteten Verwaltungs- und Organi-
sationsapparat dar. Die Einlagen der Sparkassen, die seit Jahr-
zehnten in ständigem Steigen begriffen sind, erbringen den Beweis,
daß die staatliche Versicherung dem Sparbetrieb nicht abträglich,
sondern eher förderlich gewesen ist. Sterbekassen und ähnliche Ein-
richtungen gibt es zu vielen Tausenden in unserem Vaterlands.
Diese leiten wieder über zu dem Gedanken der Volksversicherung,
die neuerdings die Gemüter besonders lebhaft beschäftigt. Es lag
ja nahe, die staatliche Versicherung, die eine Rentenversicherung dar-
stellt, zu ergänzen durch eine freiwillige Versicherung, welche im
Gegensatz dazu dem Versicherten zu bestimmten Zeiten ein mehr oder
Minder großes Kapital gewährleistet. Dieser Einsicht haben sich denn
        <pb n="7" />
        ﻿6

öuä&gt; die privaten Versicherungsgesellschaften nicht verschlossen, sondern
bereits vor mehr als zwei Jahrzehnten Volksversicherungseinrich-
tungen geschaffen, die eine nicht unbeträchtliche Verbreitung gefunden
haben. Wenn es ihnen gleichwohl nicht gelungen ist, die Volksver-
sicherung, wie das aus mehr als einem Grunde wünschenswert äst,
zu einem Allgemeingut der Bevölkerung zu machen, so hat man die
Gründe dieser Erscheinung darin zu suchen, daß ihre Einrichtungen,
wenngleich sie denen des Auslandes weit überlegen waren, den Ver-
sicherten doch nicht so lweit entgegenkamen, wie es notwendig ge-
wesen wäre, um allseitiges Vertrauen zu diesen Einrichtungen her-
vorzurufen. Wieweit die Beschwerden, die auf diesem Gebiete laut
geworden sind, eine Berechtigung haben, wieweit sie übertrieben sind
und auf Unkenntnis der Sachlage beruhen, das ist eine Frage, der hier
nicht nachgegangen werden soll. Tatsache ist und bleibt, daß sich die
alten Volksversicherungsgesellschaften nur geteilter Sympathien er-
freuten. Wollte man daher der Volksversicherung eine weitere Ver-
breitung verschaffen, so mußte man auf Verbesserungen bedacht sein.

Da es sich bei der Volksversicherung immer nur um verhältnis-
mäßig kleine Beträge handelt, so kommen dafür naturgemäß auch nur
die minderbemittelten Schichten des Volkes in Frage. Solange nun
der Betrieb der Volksversicherung nach den Grundsätzen gehandhabt
wurde, die auch sonst in unserem Wirtschaftsleben in Geltung sind
und an sich durchaus ihre Berechtigung haben, konnte es nicht aus-
bleiben, daß sich in weiten Kreisen die Auffassung festsetzte, die Ver-
sicherungsnehmer müßten mit ihren geringen Mitteln dazu beitragen,
hohe Gewinne an Aktionäre, Aufsichtsratsmitglieder und Direktoren
auszuschütten. Diese Befürchtung konnte nur ausgeschaltet werden,
wenn aur dem Gebiete der Volksversicherung Einrichtungen getroffen
wurden, die jede Gewinnabsicht ausschlossen und dem Unternehmen
einen gemeinnützigen Charakter gaben, wie ihn die staatliche Ver-
sicherung ja auch hat. Eine eigentliche Verstaatlichung andererseits
konnte wieder nicht in Frage kommen, weil die Erfahrung gelehrt hat,
daß man dieses Feld zweckmäßigerweise der Selbsthilfe und damit der
privaten Initiative überläßt, die an Rührigkeit dem Staatsbetriebe
stets überlegen ist. Es mußte also ein Mittelweg gefunden, d. h.
es mußte eine Form geschaffen werden, die an sich privatwirtschaft-
lichen Charakter hat, durch besondere Bestimmungen aber den Grund-
satz der Gemeinnützigkeit nicht verleugnete. Mit dieser bedeutsamen
Frage haben sich Sozialpolitiker und Versicherungsfachleute seit län-
gerer Zeit beschäftigt. So erschien bereits im Jahre 1906 bei
I. Guttentag in Berlin eine anonyme Schrift, die den Präsidenten
des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung, Dr. Grüner,
zum Verfasser hatte und den Titel: „Vorschläge zur Reform der
Volksversicherung in Deuffchland" trägt. Darin wurde den großen
privaten Lebensversicherungsgesellschaften nahegelegt, in eine gemein-
same Arbeit mit den Organisationen der Arbeiter usw. einzutreten
und der Volksversicherung einen einheitlichen Rahmen zu geben. Auf
diesem Wege, sowie durch zweckenffprechende weitere Bestimmungen
sollten die beiden hauptsächlichsten Schäden der alten Volksversiche-
rung, die hohen Verwaltungskosten und der häufige Verfall der
Versicherungen ohne Gegenleistung, beseitigt werden, wenigstens so-
weit das überhaupt zu erreichen sein würde.
        <pb n="8" />
        ﻿Anfangs des Jahres 1912 griff eine angesehene Zeitschrift, bke
-„'Grenzboten" (Nr. 9 vom 28. Februar 1912), die Grunerschen Ideen
wieder ans und gab damit den Anstoß zu einer neuerlichen Erörterung
der Frage in einer weiteren Öffentlichkeit. Dem Jahre 1912 war
es denn auch vorbehalten, diese Frage aus dem Zustande theoretischer
Erörterungen zu praktischen Taten gelangen zu sehen. Von vier
Seiten zugleich wurde an die Aufgabe herangetreten: Von den
„freien" Gewerkschaften und Konsumvereinen, welche der sozialdemo-
kratischen Partei nahestehen, von dem „Verband öffentlicher Lebens-
versicherungsanstalten in Deutschland", der wenige Jahre vorher ent-
standen war, ferner in Anlehnung an die Grunerschen Vorschläge
von dem „Verband deutscher Lebensversicherungsgesellschaften" und
schließlich von der im „Deutschen Arbeiterkongreß" vereinigten natio-
nalen Arbeiterschaft.
        <pb n="9" />
        ﻿„Die Volksfürsorge".

Man kann der Sozialdemokratie das Zeugnis nicht versagen,
daß sie ihre Pläne mit einer nacheifernswerten Zähigkeit und her-
vorragend zielbewußt zu verfolgen versteht. So sind neben die eigent-
liche politische Partei als wirtschaftliche Schutztruppe die sogen, „freien"
Gewerkschaften und die im Hamburger „Zentralverband" zusammen-
geschlossenen Konsumvereine getreten, deren Wesenseinheit mit der
Sozialdemokratie heute niemand mehr ernstlich bestreiten kann. In
ihrem Streben nach der politischen Macht genügten diese Kampfmittel
den sozialdemokratischen Führern aber schon lange nicht mehr, zumal
sie trotz aller Agitation und trotz steigender Wählerzahlen doch einen
Stillstand in ihrer Bewegung auf mehr als einem Gebiete feststellen
mußten. So suchten sie nach neuen Waffen; eine solche glaubten
sie in der Volksversicherung, d. h. der den Lebensverhältnissen der
minderbemittelten Volkskreise angepaßten Kapitalversicherung, ge&lt;
funden zu haben.

Daß sie gerade dieser Gedanke lockte, kann nicht weiter wunder-
nehmen. Wenn es der sozialdemokratischen Partei glückte, diesen Ver-
sicherungszweig in eigene Verwaltung zu nehmen, so waren damit
alle Grundlagen gegeben, um weitere Massen an sie zu fesseln. Denn
einmal ist die Volksversicherung ein Massengeschäft, das gerade in
den Kreisen seine Abnehmer sucht, die der Beeinflussung durch die
Sozialdemokratie am ehesten zugänglich sind; zum anderen werden
die Beiträge in kurzen Fristen in den Häusern der Versicherten ab-
geholt, so daß den Agenten der Versicherung die Möglichkeit der
politischen Beeinflussung in den Häusern der Arbeiter usw. im wei-
testen Umfange gegeben ist. Diese stille Werbearbeit setzt sich aber
viele Jahre hindurch fort; sie begleitet den, der einmal eine solche
Versicherung eingegangen ist, oft bis an sein Lebensende, schlägt auch
seine Frau, und seine Kinder in ihren Bann und sorgt fo für neuen
Nachwuchs. Auch mußte es ein starkes Werbemittel für die Sozial-
demokratie werden, wenn sie als Versicherungsträger erschien, und
die großen Wohltaten einer solchen Einrichtung von hier aus dem
Volke zuflössen. Schließlich aber, und diese Erwägung lockte die
„Genossen" wohl am meisten, konnte die sozialdemokratische Partei
in den Rücklagen gewaltige Geldmittel an sich heranziehen, die zur
Förderung allerlei wirtschaftlicher Interessen und damit indirekt der
sozialdemokratischen Partei zu verwenden, sie nachher zu hindern
niemand in der Lage war.

Sobald die „Genossen" aber die Zweckmäßigkeit eines selbstän-
digen Vorgehens auf dem Gebiete der Volksversicherung erkannt
hatten, machten sie sich sofort an die Arbeit, die geeignetste Form
dafür zu finden. Hier aber begannen die Schwierigkeiten. Wollte
man dem neuen Unternehmen einen Erfolg sichern, so mußte man
es in seinen Einrichtungen den alten Volksversicherungsgesellschaften
        <pb n="10" />
        ﻿9

anpassen. Diese aber unterstehen laut Reichsgesetz der Genehmigung
und ständigen Beaufsichtigung durch das Kaiserliche Aufsichtsamt
für Privatversicherung. Dem hätte man sich gern entzogen. So
gingen die Perhandlungen unter der Hand fort. Auf den Partei-
tagen darüber zu reden, vermied man wohlweislich, denn man sagte
sich von vornherein, es würde besser sein, die neue Gründung nicht
der Partei, sondern den Gewerkschaften und Konsumvereinen airzu-
vertrauen, die ja „offiziell" keine Parteieinrichtungen sind. Nur
so konnte man damit rechnen, auch Kreise zu gewinnen, die der
Sozialdemokratie zurzeit fern stehen. Auf den verschiedenen „freien"
Gewerkschaftskongressen und auf den Tagungen des „Zentralverbandes
Deutscher Konsumvereine" wurde die Frage eingehend durchgesprochen.
Im Jahre 1911 wurde eine Studienkommission aus Vertretern de''
Gewerkschaften und Konsumvereine eingesetzt, welche die Unterlagen
zur Lösung der Frage schaffen sollte. Diese Kommission kam schließlich
zu der Ueberzeugung, daß es am zweckmäßigsten sei, das geplante
Unternehmen der Reichsaufsicht zu unterstellen und ihm die Form
einer Aktiengesellschaft zu geben. Damit dachte man auch am besten
den Schein der politischen „Neutralität" zu wahren.

Demgemäß wurde am 16. Dezember 1912 in Hamburg die
Gründung unter dem Namen „Gewerkschaftlich-genossenschaftliche Ver-
sicherungs-Aktiengesellschaft Volksfürsorge" vorgenommen; das Aktien-
kapital wurde auf 1 Million festgesetzt; je die Hälfte der Aktien wurde
von den Gewerkschaften und den Konsumvereinen übernommen. Zwei
Tage später erfolgte beim Kaiserlichen Aufsichtsamt die
Einreichung des Gesellschaftsvertrages, der Tarife, Versicherungs-
bedingungen und des Geschäftsplanes. Am 6. Mai 1913 wurde der
„Volksfürsorge" vom Kaiserlichen Aufsichtsamt die Aufnahme des
Geschäftsbetriebes für das Deutsche Reich genehmigt, und am 1. Juli
1913 eröffnete das Unternehmen seinen Betrieb.

Trotz aller gegenteiligen Behauptungen kann über den ,ozial-
demokratischen Charakter der „Volksfürsorge" nicht der geringste
Zweifel bestehen. Die Leiter der Gesellschaft, an ihrer Spitze der
frühere sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete von Elm, mögen
sich drehen und wenden, so viel sie wollen; sie werden die Tatsache
nicht aus der Welt schaffen, daß die anerkanntermaßen sozialdemokra-
tischen Gewerkschaften und Konsumvereine die „Volksfürsorge "ge-
gründet haben. Sie können nicht bestreiten, daß im Vorstand und
Aufsichtsrat des Unternehmens ausschließlich Männer sitzen, die sich
zur sozialdemokratischen Partei rechnen. Ausschlaggebend und allein
maßgeblich sind in der „Volksfürsorge" also Sozialdemokraten. Das
sollte zur Beurteilung des Unternehmens schon genügen. Wer aber
trotzdem noch nicht im klaren darüber ist, dem müßten die mannig-
faltigen Veröffentlichungen der sozialdemokratischen Presse die Wahr-
heit offenbaren. Nicht die Förderung der Volkswohlfahrt ist das
eigentliche Ziel der „Volkssürsorge"! Sie ist in erster Linie geschaffen
worden, um der sozialdemokratischen Eesamtbewegung neue Stütz-
punkte im Volke zu schaffen.

Nun hat man, sobald die Volksversicherungspläne der Sozial-
demokratie bekannt wurden, verständlicherweise die Frage aufgeworfen,
ob es nicht möglich sein würde, auf Grund der bestehenden Gesetze
das Entstehen der „Volkssürsorge" zu verhindern. Auch der Ver-
fasser hat sich mit dieser Frage eingehend befaßt; er ist aber zu
        <pb n="11" />
        ﻿10

der Ueberzeugung gekommen, daß die Gesetze keine Handhabe zü
einem solchen Einschreiten geben, und kann es deshalb nur billigen,
wenn die Reichsregiernng dem Unternehmen die Genehmigung nicht
versagt hat. Geltende Gesetze müssen beachtet werden, auch wenn
sie mit den Wünschen weitester Volkskreise nicht im Einklang stehen.

Wohl aber ist es die Pflicht der nationalen Volkskreise, dafür
zu sorgen, daß die Pläne der Sozialdemokratie zuschanden werden.
Die nationale Arbeiterschaft und das nationale Bürgertum haben
ihrerseits zu zeigen, daß sie Manns genug sind, sich der Sozialdemo-
kratie und damit auch der sozialdemokratischen „Volksfürsorge" zu
erwehren. Noch sind wir nicht so weit, daß wir uns ohne Wider-
stand jedem sozialdemokratischen Machtansprnch beugen müßten.
        <pb n="12" />
        ﻿Die vorarbeiten für eine nationale Volks-
Versicherung.	!

............................................................r

Allgemeines.

Die Sozialdemokratie sucht es mit Vorliebe so hinzustellen, als
ser der Gedanke einer gemeinnützigen Volksversicherung zuerst von
ihr ausgegangen. Sie will damit den Eindruck erwecken, als ob die
bürgerlichen Maßnahmen nur eine Folgeerscheinung des sozialdemo-
kratischen Vorgehens gewesen seien. Wie bereits oben dargelegt ist, fehlt
einer solchen Anmaßung von Verdiensten jede Berechtigung. Man kann
vielmehr sagen, daß die Sozialdemokratie überhaupt erst durch die
mannigfachen Erörterungen im bürgerlichen Lager auf den Gedanken
gekommen ist, sich die Volksversicherung selbst nutzbar zu machen.
Im übrigen aber besteht ein" grundlegender Unterschied zwischen den
sozialdemokratischen und bürgerlichen Bestrebungen auf diesem Ge-
biete; denn während man den bürgerlichen Politikern und Versiche-
rungsfachleuten, welche sich damit' befaßt haben, die Anerkennung
nicht versagen kann, daß sie sich ausschließlich von dem Gedanken
haben leiten, lassen, der Volksversicherung als einer Ergänzung und
Vertiefung der Staatsversicherung die Wege zu ebnen, hat die Sozial-
demokratie die Angelegenheit mit parteipolitischen Momenten ver-
quickt. Nicht die Sorge um das Wohl des Volkes hat die „Volks-
fürsorge" entstehen lassen, sondern das Bestreben der sozialdemokrati-
schen Politiker, ihrer Partei neue Machtmittel zu eröffnen. Wir
erleben hier ein ähnliches Schauspiel, wie wir es täglich bei der
stqatlichen Sozialpolitik betrachten können. Erst hat die Sozial-
demokratie alles aufs schärfste bekämpft und nachher gebärdet sie
sich, als sei das Ganze ihr eigenes Werk. Gerade die Sozialdemo-
kraten haben am wenigsten eine Berechtigung, sich als die wahren und
uneigennützigen Freunde der arbeitenden Klassen und der minder-
bemittelten Bevölkerung aufzuspielen.

Eine allgemeine nationale und gemeinnützige Volksversicherung
wäre auch ohne die Umsturzpartei entstanden. Nur hätte man im
bürgerlichen Lager, was sicher kein Schaden gewesen wäre, die Frage
noch etwas ausreifen lassen, bevor man an die Gründung heran-
trat. Vielleicht wäre dann zu erreichen gewesen, was heute leider
nicht der Fall ist, daß man alle diese Bestrebungen zusammengefaßt
und so ein Werk geschaffen hätte, das die Vorbedingungen für ein
Gelingen der Sache in vollendetstem Maße in sich getragen hätte.
Bei so wichtigen sozialen Fragen kommt es weniger darauf an, ob
das Werk ein oder zwei Jahre früher vollendet ist, als vielmehr
darauf, wie es nachher aussteht. Es hat aber wenig Zweck, sich
heute in fruchtlose Erörterungen darüber zu verlieren, wie man
        <pb n="13" />
        ﻿12

dir Sache am besten gemacht hätte. In der Praxis muß man die
Dinge nehmen, wie sie sind, und daher werden sich auch diese Er-
örterungen lediglich an die Tatsachen halten.

Der „Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten"'

Nachdem um die Mitte des Juni 1912 der endgültige Beschluß
zur.Gründung der „Volksfürsorge" gefaßt worden war, äußerte sich
in einer größeren Öffentlichkeit zuerst der Vorsitzende des „Verbandes
öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in Deutschland", Generäl-
landschaftsdirektor und Geheimer Oberregierungsrat Kapp- Königs-
berg i. Pr. zu der Frage. In einer Rede, die er auf dem „28. Deutschen
Landwirtschaftlichen Genossenschaftstage" am 12. Juli 1912 in Dres-
den hielt, wies er auf den parteipolitischen Charakter der geplanten
„Volksfürsorge" hin und betonte, daß das sozialdemokratische Unter-
nehmen nur dann mit Erfolg vereitelt werden könne, wenn dem be-
rechtigten Bedürfnis der Arbeiterschaft nach einer zweckentsprechend
arbeitenden Volksversicherung in einwandfreier Weise genügt werde.
Im weiteren Verfolg der Grundsätze, die er hier vertreten hatte,
trat im	Herbst des Jahres ein „Zentralausschuß zur

Förderung der Volksversicherung" ins Leben, an dessen -
Spitze der Staatsminister von Moeller trat, und an. dem
namhafte Parlamentarier aus allen bürgerlichen Lagern beteiligt
waren. Dieser „Zentralausschuß" konstituierte sich im November
1912 und berief auf den 23. November 1912 eine Sitzung ein, Zu
der die Vertreter aller in Frage kommenden nationalen Verbände,
im besonderen auch der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, eingeladen
wurden. Auch beteiligten sich daran die Behörden des Reiches und
des preußischen Staates, soweit diese Dinge in ihren Amtsbereich
hineinspielten.

Der „Verband deutscher Leberrsverficherungsgesellschaften".

Inzwischen aber waren auch die privaten Lebensversicherungs-
gesellschaften nicht untätig gewesen. Am 26. Juli 1912 hielt der
Ausschuß dieses Verbandes in München eine Sitzung ab, auf deren
Tagesordnung ebenfalls die Frage einer nationalen und gemein-
nützigen Volksversicherung stand. Hier wurde bekanntgegeben, daß
bereits seit einiger Zeit zwischen den privaten Lebensversicherungs-
gesellschaften und dem Kaiserlichen Aufsichtsamt für Privatversiche-
rung Verhandlungen schwebten, die das Ziel verfolgten, die gesamte
bürgerliche Volksversicherung in der Form einer gemeinnützigen
Aktiengesellschaft zusammenzuschließen. Auch wurde geltend gemacht,
daß es zweckmäßig sein würde, für eine solche Gesellschaft sich so-
wohl die Mitarbeit der bestehenden alten Volksversicherungsgesell-
fchaften, als auch der öffentlichen Lebensversicherungsanstalten zu
sichern. Gerade das letztere ist im Hinblick auf die späteren Ereig-
nisse besonders bemerkenswert.

Es trat danach eine Volksversicherungskommission des „Verbandes
deutscher Lebensversicherungsgesellschaften" zusammen, deren Vorsitz
der Vorsitzende des Verbandes, Regierungsdirektor von R a s p -
München übernahm. Diese Kommission arbeitete einen Plan aus,
        <pb n="14" />
        ﻿13

dessen hervorstechendste Merkmale den restlosen Verzicht auf jeden
Gewinn und die weitgehendste Heranziehung der Organisationen der
Arbeiter usw. bildeten. In beider Hinsicht war man weit über die
erwähnten Vorschläge des Präsidenten Grüner hinausgegangen; denn
dieser hatte seinerzeit einen Verzicht auf jede Gewinnabsicht nicht
verlangt, auch hatte er eine so einschneidende Mitarbeit der Ver-
sicherten und der Organisationen an der Verwaltung nicht vorge-
sehen, wie sie die Volksversicherungskommission zum Beschluß erhob.

Leider stellte sich bald heraus, daß an eine Mitarbeit der beiden
größten alten Volksversicherungsgesellschaften, der „Victoria" und
der „Friedrich-Wilhelm", nicht zu denken war, weil diese nicht
geneigt waren, ihren Versicherungsbestand auf die neu zu grün-
dende Gesellschaft zu übertragen und fortan auf den eigenen Betrieb
der Volksversichrrung zu verzichten. Gleichwohl aber entschloß man
sich, deshalb den Plan nicht fallen zu lassen. Verschiedentlich wurde
betont, daß sich die privaten Lebensversicherungsgesellschaften
der Mitarbeit an der Lösung dieser großen nationalen und sozialen
Aufgabe nicht verschließen dürften. Am 12. November 1912 kam
die Kommission mit ihren Arbeiten zu einem Abschlüsse. Denn an
diesem Tage wurde die Gründung einer gemeinnützigen Volksver-
sicherungs-Aktiengesellschaft, für die der Name „Deutsche Volks-
versicherung" vorgesehen war, im Prinzip beschlossen. Zur
Uebernahme des Aktienkapitals erklärten sich sofort 26 große Ge-
sellschaften, zu denen später noch vier andere hinzutraten, bereit.
Es verdient beachtet zu werden, daß demnach die privaten Lebens-
Versicherungsgesellschaften bereits mit einem fertigen Plan auf der
Bildfläche erschienen waren, bevor noch die öffentlichen Lebensver-
sicherungsanstalten aus dem Zustande der vorbereitenden Erwägungen
herausgekommen waren.

Der „Deutsche Arbetterkorrgreß".

Die sozialdemokratische „Volksfürsorge" beruft sich gern darauf,
daß ihr Unternehmen eine Gründung von und für Arbeiter sei. Sie
sucht damit die „Deutsche Volksversicherung" herabzusetzen, indem sie
fälschlich den Anschein hervorruft, als sei diese eine kapitalistische
Gründung, zu der man erst später, gewissermaßen als Aushänge-
schild, die Arbeiter- und andere Bevölkerungskreise hinzugezogen hätte.
Demgegenüber muß niit Entschiedenheit-betont werden, daß alles, was
auf diesem Gebiete von bürgerlicher Seite geschehen ist, im vollsten
Einvernehmen und in ständiger Fühlungnahme mit der nationalen
Arbeiterschaft und anderen großen nationalen Organisationen zu-
stande gekommen ist. Die beiden Gruppen im bürgerlichen Lager,
welche sich mit der Frage der Volksversicherung im Jahre 1912 ein-
gehender zu beschäftigen begannen, haben von vornherein die Verbin-
dung mit den Arbeiterorganisationen gesucht und, wenigstens soweit
die privaten Gesellschaften in Frage kommen, auch im vollsten Am-
fange gefunden.

Hinsichtlich der Tätigkeit der nationalen Arbeiterorganisationen
sei rein geschichtlich festgestellt, daß bereits im Mai 1912 Liz. 0.
Weber, der Vorsitzende des „Gesamtverbandes evangelischer Arbeiter-
vereine Deutschlands", die Frage einer Volksversicherung in
den evangelischen Arbeitervereinen des Westens zur Beratung stellte.
        <pb n="15" />
        ﻿14

Bei den Verhandlungen wurde der Angelegenheit von den ver-
schiedensten Seiten lebhaftes Interesse entgegengebracht. Man war
sich von vornherein darüber einig, daß es mit der Gründung von
örtlich oder sonst irgendwie begrenzten Kassen nicht getan sei. Man
müsse vielmehr „zum Ganzen streben" und der großen sozialdemokrati-
schen Gründung ein großes nationales Werk gegenüberstellen.

Auch in den Kreisen der christlichen Gewerkschaften beschäftigte
man sich bereits im Sommer 1912 mit der Frage der Volksversiche-
rung. Im Vorstande des Gesamtverbandes fanden verschiedentlich
Erörterungen darüber statt, die schließlich dazu führten, daß die Frage
auch gelegentlich des Kongresses, der vom 6. bis 10. Oktober 1912
in Dresden tagte, im Ausschuß des Gesamtverbandes zur Sprache kam.
Diese Aussprache führte dazu, daß am 17. Oktober 1912 der Verfasser
den Ausschuß des „Deutschen Arbeiterkongresses" zu einer Tagung
nach Essen einberief, die am 28. Oktober 1912 stattfand. Die Bericht-
erstattung über die Frage der Volksversicherung hatte Liz. Dr. Schäfer,
der Direktor der Pfarrer-Pensionskasse „Ecclesia" in Remscheid, über-
nommen. Man befaßte sich hier mit allen Möglichkeiten, die in
Frage kamen. Insonderheit zog man auch die Frage einer Verstaat-
lichung oder eines Reichsmonopols in die Erörterung hinein und
kam schließlich zu dem Ergebnis, daß unter allen Umständen eine Form
gefunden werden müsse, welche die Gemeinnützigkeit des neuen Unter-
nehmens sicherstelle. Es wurde ein Unterausschuß eingesetzt, dem von
den „christlichen Gewerkschaften" der Reichstagsabgeordnete Becker, vom
„Deutsch-nationalen Handlungsgehilfenverband" Herr Blobel und
der Verfasser angehörten. Der Unterausschuß sollte die Frage
studieren und dem Ausschuß praktische Vorschläge unterbreiten. Auch
sollte er ihm geeignet erscheinende Maßnahmen selbständig einleiten,
wozu ihm Generalvollmacht erteilt wurde.

Wenige Tage später fand zwischen dem Präsidenten des Kaiser-
lichen Aussichtsamts, Dr. Grüner, und dem Reichstagsabgeordneten
Schiffer eine Besprechung in Hannover statt, an der außer den ge-
nannten beiden Herren noch der Reichstagsabgeordnete Becker, Gene-
ralsekretär Stegerwaldt und der Verfasser teilnahmen. Gegenstand der
Unterhaltung waren Dr. Gruners Gedanken einer allgemeinen Volks-
versicherung, wie er sie bereits in seiner obenerwähnten Broschüre
niedergelegt hatte, und der Aufsatz, der im Februar in den „Grenz-
boten" erschienen war. Diese Vorschläge fanden lebhaften Anklang,
wenngleich man sich darüber einig war, daß sie noch einer weiteren
Ausgestaltung bedürften. Der Versuch einer der alten privaten Volks-
versicherungsgesellschaften, mit den christlichen Gewerkschaften in Füh-
lung zu kommen, wurde von vornherein abgewiesen.

Auch der „Verband Deutscher Gewerkvereine (Hirsch-Duncker)"
war seinerseits nicht untätig gewesen, sondern hatte in der Frage
bereits nähere Fühlung mit dem Vorsitzenden des „Verbandes Deut-
scher Lebensversicherungsgesellschaften", Regierüügsdirektor von
Rasp, genommen.

Demnach steht einwandfrei fest, daß die nationalen Arbeiter
durchaus nicht im Hintergründe gestanden, sondern zu ihrem Teile
eifrig an der Lösung der Volksversicherungsfrage mitgearbeitet haben.
Wenn sie nicht, wie die sozialdemokratischen Gewerkschaften und
Konsumvereine, selbständig von sich aus vorgegangen sind, so haben
        <pb n="16" />
        ﻿sie dazu ihre guten Gründe gehabt. Sie wollten nicht darauf ver-
zichten, sich die reichen Erfahrungen zunutze zu machen, über welche
die alten Versicherungsgesellschaften verfügten; auch haben sie es
für ihre Pflicht gehalten, sich mit dieser Frage nicht von dem Volks-
ganzen zu trennen, sondern sich einer Volksversicherung anzuschließen,
welche von nationalen und gemeinnützigen Gesichtspunkten aus alle
nur mögliche Sicherheit gewährte, im übrigen aber alle Teile des
Volkes umfaßte. Die nationalen Arbeiter verfolgten in dieser Frage
eben keinerlei Sonderbestrebungen. Ihre Handlungen waren aus-
schließlich von dem Wunsche eingegeben, den weitesten Kreisen die Seg-
nungen der Volksversicherung zugänglich zu machen und zugleich einen
Damm zu bilden gegen das Vorgehen der sozialdemokratischen Sonder-
gründung. Wie weitgehend der Einfluß der nationalen Arbeiterorga-
nisationen gewesen ist, zeigen am besten die Darlegungen, die sich mit
den Ereignissen in den Monaten Dezember 1912 und Januar 1913
beschäftigten.
        <pb n="17" />
        ﻿Dm Crnigungsvsrhanö!ungen.

Der „Zentralausschuß zur Förderung der Volksversicherung"

Soweit waren die bürgerlichen Bestrebungen zur Lösung der
Volksversicherungsfrage gediehen, als der „Zentralausschuß zur För-
derung der Volksversicherung" seine Tätigkeit aufnahm. Am 23. No-
vember 1912 hielt dieser die bereits erwähnte Sitzung ab, zu der
die Vertreter der Regierungen, sowie aller in Frage kommenden
Organisationen hinzugezogen waren. Für den „Verband öffentlicher
Lebensversicherungsanstalten" war dessen Vorsitzender, Geheimer
Oberregierungsrat Kapp, und für den „Verband deutscher Lebens-
versicherungsgesellschaften" Regierungsrat Dr. hager erschienen. Das
Referat hatte Geheimrat Kapp übernommen, der von dem
Aufsichtsamt die Nichtzulassung der „Volksfürsorge" verlangte. Im
weiteren aber gipfelten seine Ausführungen in der Empfehlung, die
zu gründende allgemeine nationale Volksversicherung seinem Ver-
bände anzuschließen. Bereits auf dieser Sitzung wurden zahlreiche
Stimmen gegen diesen Vorschlag laut- denn die Mehrheit der Teil-
nehmer jener Sitzung hielt es weder für zweckmäßig, noch für an-
gebracht, die privaten Lebensversicherungsgesellschaften von der Mit-
arbeit auszuschließen. Die einstimmige Ansicht der Versammlung
ging denn auch dahin, man solle die beiden Gruppen zu einer Eini-
gung veranlassen. Ein eigentlicher Beschluß wurde auf dieser Sitzung
nicht gefaßt, wohl aber kam man überein, die Mitglieder des „Zentral-
ausschusses" sollten einen Arbeitsausschuß einsetzen, der die Eini-
gungsverhandlungen führen sollte. Eine zweite Sitzung wurde auf
den 9. Januar 1913 anberaumt.

An der Sitzung vom 25. November 1912 haben auch die Ver-
treter der uationalen Arbeiterorganisationen teilgenommen und ihre
Wünsche und Anschauungen zur Geltung gebracht. Der Unterausschuß
des „Deutschen Arbeiterkongresses" war vollzählig erschienen. Der
Verfasser wies besonders darauf hin, daß als die eigentlichen Träger
der neuen Volksversicherung in erster Linie die nationalen Arbeiter-
organisationen in Frage kämen. Denn nur so könne die Gründung
von vornherein das Vertrauen erwerben, ohne das ein Erfolg nicht
zu erwarten sei. Von allgemeinen Gesichtspunkten verdient noch der
Umstand hervorgehoben zu werden, daß die Pläne des Geheimräts
Kapp im wesentlichen darauf hinausliefen, eine Zentralstelle für
eine große Anzahl selbständiger Sterbekassen und dergleichen zu
schaffen, welche von der neuen Gesellschaft in Rückdeckung genommen
werden sollten. Die öffentlichen Anstalten vertraten also den Grund-
satz der Dezentralisation gegenüber der Konzentration, wie es von den
privaten Gesellschaften angestrebt wurde. Wenngleich diese Gegen-
sätze damals noch nicht so klar herausgearbeitet wurden, so konnte
man doch ohne weiteres schon ersehen, daß die von den

!
        <pb n="18" />
        ﻿17

privaten Gesellschaften gewünschte Form eine weit größere Aussicht
auf Erfolg haben mußte; denn sie schaffte die Einheitlichkeit und Ge-
schlossenheit, ohne welche weder eine wirkliche Volksversicherung unter
maßgeblicher Mitarbeit der Volksorganisationen bestehen, noch auch
der Kampf gegen die gutorganisierts „Volksfürsorge" energisch durch-
geführt werden konnte. Die weitere Entwicklung hat ja denn auch
bewiesen, daß diese Bestrebungen die zweckmäßigeren waren und in
der Volksbewegung die weitaus größere Zustimmung fanden.

Die Zwischenverhandlungen.

Nunmehr begannen die Verhandlungen zwischen den Beteiligten,
und zwar zunächst mit dem ausschließlichen Zwecke, eine Vereinigung
der beiden auseinanderstrebenden Teile herbeizuführen. An diesen
Verhandlungen haben die nationalen Organisationen der Arbeiter-
schaft und des Mittelstandes lebhaften Anteil genommen. Der Unter-
ausschuß des „Deutschen Arbeiterkongresses" ist während dieser Zeit
aufs eifrigste bemüht gewesen, die beiden Richtungen — öffentlich-
rechtlich und privat — zusammenzuführen. Den privaten Lebens-
versicherungsgesellschaften kann das Verdienst nicht abgesprochen
Werden, daß sie zu ihrem Teile redlich bestrebt gewesen sind, die
Grundlage für eine Einigung zu schaffen. Von dem „Verband
öffentlicher Lebensversicherungsanstalten" gilt dasselbe leider nicht;
vielmehr steht aktenmäßig fest, daß der Verband, als er für seine
Wünsche nicht die Zustimmung der maßgeblichen Beteiligten fand,
eifrig bestrebt gewesen ist, die Sache hinzuzögern, und schließlich
vollkommen versagt hat.

Am 27. November 1912 versandte Geheimrat Kapp an
die Arbeiter- und Arbeitgeberverbände, sowie an die sonstigen großen
und gemeinnützigen wirtschaftlichen Organisationen ein Rundschreiben,
in dem er den Inhalt der Verhandlungen vom 25. Nov. 1912 von den
Tatsachen abweichend so darstellte, als ob diese Versammlung den
„Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten" als die geeignete
Zentralstelle zur Durchführung der Volksversicherung empfohlen habe.
Dieses Schriftstück rief bei allen denen, die am 25. November zu-
gegen gewesen waren, das größte Erstaunen hervor. Schon damals
wurde an mehr als an einer Stelle die Ansicht laut, daß die Be-
strebungen des Herrn Kapp nur darauf ausgingen, die gemeinnützige
Volksversicherung für die öffentlichen Anstalten zu monopolisieren, um
so auch der öffentlichen großen Lebensversicherung neue Anhänger
zu gewinnen.

Gleichwohl aber gab die nationale Arbeiterschaft die Hoffnung
noch nicht auf, eine Einigung zwischen den beiden Richtungen her-
beizuführen. Auf das Rundschreiben der öffentlichen Lebensversiche-
rungsanstalten vom 27. November 1912 antwortete der Verfasser,
indeni er Geheimrat Kapp bat, am 10. Dezember 1912 zu einer
Rücksprache mit den Vertretern des „Deutschen Arbeiterkon-
gresses'" im Reichstage zu erscheinen. Hierzu erklärte sich dieser be-
reit. Zugleich vereinbarte der Verfasser mit Herrn Blobel, daß man
~ aber zunächst getrennt davon — auch mit einem Vertreter der
Privaten Gesellschaften verhandeln wollte; man nahm hierzu den
Generaldirektor des „Nordstern", Geheimen Regierungsrat Hackelöer»

»
        <pb n="19" />
        ﻿18

Köbbinghoff in Aussicht. In einer persönlichen Rücksprache zwischen
Geheimrat Hackelöer und Herrn Blobel wurde die Sachlage eingehend
durchgesprochen, woraus ersterer die Zusicherung gab, am 10. De-
zember 1912 zu erscheinen. Bei dieser Besprechung war außer den
Mitgliedern des Unterausschusses noch der Reichstagsabgeordnete
Giesbert zugegen.

Man trat zunächst in Verhandlungen mit Geheimrat
Kapp ein, der die Grundlinien ähnlich so zeichnete, wie
am 25.	November 1912. Er sprach sich	dahin aus,	daß jeder

der beteiligten	Verbände eine selbständige	Versicherung	ins Leben

rufen sollte, die von einer Zentralstelle in vollkommene Rückdeckung
genommen werden sollte. Die Kapitalanlage und die Verteilung
des Ueberschusses sollte Sache der Verbände sein.

Eine wesentlich andere Auffassung vertrat Geheimrat
Hackelöer, mit dem im Anschlüsse daran verhandelt wurde.
Dieser	legte	die Satzungen der	gemeinnützigen Volks-

versicherungsaktiengesellschaft dar, deren Gründung am 10. No-
vember	1912!	von dreißig großen	deutschen	Lebensver-

sicherungsgesellschaften unter dem Namen „Deutsche Volksversiche-
rung, Aktiengesellschaft" beschlossen worden war. Diese Gesellschaft
sollte sämtliche Bestrebungen zusammenfassen und so die Einheitlich-
keit schaffen, die unbedingt erforderlich erschien. Geheimrat Hackelöer
betonte eindringlich, daß ein Zusammengehen der öffentlichen und
privaten Versicherung in dieser Gesellschaft durchaus möglich sei und
legte den Organisationen nahe, die Verständigung anzubahnen. In
der Aussprache äußerte der Verfasser eine Reihe von Wünschen be-
züglich der Anwerbung von Versicherungen und der Einziehung
der Beiträge, sowie hinsichtlich der Besetzung des Aufsichtsrats und
des Verwaltungsbeirats. Der Reichstagsabgeordnete Becker wünschte
eine besondere Aufsicht des Reichs, um die Gemeinnützigkeit für alle
Zeiten sicherzustellen. Es verdient in diesem Zusammenhange betont zu
werden, daß diesen Wünschen bei der endgültigen Gestaltung des
Gesellschaftsvertrages und des Geschäftsplans in vollstem Maße Rech-
nung getragen worden ist.

Der Beschluß des Unterausschusses erging darauf dahin, an die
maßgeblichen Persönlichkeiten ein Schreiben zu richten, worin der
Wunsch nach einer Einigung beider Richtungen zum Ausdruck ge-
bracht werden sollte. Werde ein solches Zusammengehen erreicht, so
sei der „Deutsche Arbeiterkongreß" willens, für das neue Unternehmen
zu tun, was in seinen Kräften stünde. Dieses Schreiben ging ab an
Geheimrat Kapp und Geheimrat Hackelöer, sowie an den Staatssekre-
tär des Innern Dr. Delbrück, Staatsminister von Möller als Vor-
sitzenden des „Zentralausschusses zur Förderung der Volksversiche-
rung", den Präsidenten des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privat-
versicherung, Dr. Grüner und an den Landeshauptmann von Winter-
feldt.

Dieses Vorgehen blieb zunächst nicht ohne Erfolg. Von Dr. Grü-
ner und Staatsminister von Moeller liefen Antwortschreiben ein mit
dem Versprechen, sich der Sache warm anzunehmen. Die privaten
Lebensversicherungsgesellschaften, soweit sie sich au der Gründung
der „Deutschen Volksversicherung" beteiligen wollten, richteten am
17. Dezember 1912 an die Regierungen aller Bundesstaaten ein
Schreiben, in dem sie die Ueberzeugung zum Ausdruck brachten, daß
        <pb n="20" />
        ﻿19

dem Unternehmen die nötige Stoßkraft nur durch eine Zusammen-
fassung aller nationalen Kräfte gegeben werden könnte; sie brachten
die Hoffnung zum Ausdruck, daß die gleichen Anschauungen auch
für den „Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten" maß-
gebend sei und ihn dazu führen würden, mit den privaten Ge-
sellschaften Hand in Hand zu arbeiten; es handele sich bei den Vor-
schlägen des „Verbandes deutscher Lebensversicherungsgesellschaften"
nicht um dessen Privatinteressen, sondern um die Erreichung sozialer
Fortschritte und den Schutz nationaler Werte. Eine gleichlautende
Erklärung wurde auch dem Vorsitzenden des „Zentralausschusses"
übermittelt.

Am 24. Dez. 1912 nahm infolge dieser Anregung der Staatssekre-
tär des Innern Veranlassung, zu einer vertraulichen Besprechung dar-
über einzuladen, auf welchem Wege die privaten Gesellschaften und
die öffentlichen Anstalten zu dem auch von ihm angestrebten ge-
meinsamen Vorgehen veranlaßt werden könnten. Diese Besprechung
wurde auf den 30 Dezember 1912 angesetzt; sie mußte aber auf
den 7. Januar 1913 verschoben werden, weil Geheimrat Kapp be-
hindert war.

Die Besprechung im Neichsamt des Innern.

Die Verhandlungen fanden am 7. Januar 1913 im Reichsamt
des Innern unter dem Vorsitz des Staatssekretärs und in Gegenwart
mehrerer anderer Regierungsvertreter statt. Für den „Verband
öffentlicher Lebensversicherungsanstalten" war Geheimrat Kapp und
sein Stellvertreter, Regierungsrat Hensel, für die Volksversicherungs-
kvmmission der privaten deutschen Lebensversicherungsgesellschaften
Geheimrat tzackelöer erschienen. Als Vertreter des „Deutschen Ar-
beiterkongresses" waren hinzugezogen der Reichstagsabgeordnete
Schiffer und der Verfasser. Hier erklärte Geheimrat Hackelöer ausdrück-
lich und zu verschiedenen Malen, es könne kein Zweifel darüber be-
stehen, daß die privaten Lebensversicherungsgesellschaften sich an jeder
Organisation beteiligen würden, die ein gemeinsames Vorgehen sichere.
Sie hielten sich für verpflichtet, eine Form für die Volksversicherung
3u schaffen, die der „Volksfürsorge" wirksam entgegentreten könne.. Ein
Zusammenwirken mit den öffentlichen Anstalten sei den privaten Ge-
&gt;ellschaften außerordentlich erwünscht. Auch beabsichtigten sie durch-
aus nicht, bei dem neuen Unternehmen einen dominierenden Einfluß
sm erlangen Sie wollten sich an der Verwaltung nur insofern
beteiligen, als sie glaubten, ihre Kenntnisse und Erfahrungen dem
Unternehmen nutzbar machen zu müssen. Diese Ausführungen deckten
Nch durchaus mit dem, was Geheimrat Hackelöer dem Verfasser am
V.age vorher in einem Schreiben mitgeteilt hatte. Auch darin geht
aus jeder Zeile das aufrichtige Streben hervor, eine Zerspliterung
ver nationalen Kräfte zu verhindern.

Demgegenüber machte Geheimrat Kapp eine Reihe von Be-
oenken geltend. Er hielt für ausreichend und zweckmäßig eine Kar-
rellrerung sämtlicher Volksversicherungsanstalten, einschließlich! der
öffentlichen Anstalten, sowie, wenn möglich, auch der „Victoria"
und der „Friedrich Wilhelm". Dieses Kartell sollte Vereinbarungen
Uber Prämienpolitik, Bedingungen, Anlagetätigkeit und ähnliches
treffen und so die Volksversicherung vereinheitlichen. Er hielt an
        <pb n="21" />
        ﻿seiner Auffassung fest, trotzdem er zugeben mußte, daß die Mit-
wirkung der Volksorganisationen in diesem Kartell nicht eine so
eindringende sein könne, wie wenn sie nach dem Plane der privaten
Gesellschaften zu einem einheitlichen Unternehmen herangezogen wür-
den, und trotzdem von sachverständiger Seite energisch betont wurde,
daß ein loses Kartell zwischen den Volksversicherungsgesellschaften, selbst
wenn es zustande komme, die Reibungsslächen zwischen den einzelnen
Gesellschaften nicht beseitigen würde. Auch würde einem solchen
Kartell die Stoßkraft gegenüber der „Bolksfürsorge" fehlen, ganz abge-
sehen davon, daß eine Verbilligung der Volksversicherung am besten
durch eine Konzentration, durch einen Massenbetrieb, erreicht werden
könne. Auch der Verfasser vertrat die Anschauung, daß ein Kartell
nicht zu empfehlen sei, da es nur zu einer Verschärfung der Gegen-
sätze, namentlich in den ländlichen Bezirken, führen werde. Die
von Geheimrat Kapp daneben gegebene Anregung, die „Kaiser-
Wilhelm-Spende" zur Trägerin der Aktion zu machen, oder aber
eine neue Anstalt öffentlichen Rechts zu schaffen, wurde aus nahe-
liegenden Gründen allerseits mit Recht als aussichtslos befunden.
Auch dieser Vorschlag kann nur als ein Mittel der von Herrn Kapp
auch sonst beliebten Taktik der Verzögerung angesehen werden.

Eine Einigung wurde infolge dieser Haltung des Geheimrats
Kapp nicht erreicht; doch erklärten sich die Herren Hackelöer und
Kapp auf den Wunsch aller Anwesenden bereit, zunächst unter sich
in weitere Verhandlungen einzutreten, um einen gemeinsamen Ver-
sicherungsträger zu suchen.
        <pb n="22" />
        ﻿D!e Sitzung des „ZenLralausfchusses" am 9. Januar 1913.

Wie bereits erwähnt, hatte der „Zentralausschuß zur Förde-
rung der Volksversicherung" am 25. November 1912 beschlossen,
seine Mitglieder sollten einen Ausschuß wählen, dem die Einigungs-
Verhandlungen übertragen werden sollten. Dieser Ausschuß hatte
aber nicht ins Leben treten können, weil nur ein Teil der Mitglieder
Ausschußvertreter abgeordnet hatte; zwar war die Volksversicherungs-
kommission der privaten Lebensversicherungsgesellschaften bereit ge-
wesen, sich an diesem Ausschuß zu beteiligen, wie sie am 17. De-
zember 1912 dem Staatsminister von Moeller mitteilte, nicht aber
der „Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten". So stand
der „Zentralausschuß" eigentlich auf demselben Punkte, wie vor
sechs Wochen, als er am 9. Januar 1913 zu seiner
zweiten Sitzung zusammentrat. Diese nahm denn auch nicht
viel Zeit in Anspruch. In einer allen Anwesenden gedruckt
vorliegenden Erklärung legte Regierungsdirektor von Rasp als Vor-
sitzender der Volksversicherungskommission der privaten Lebensver-
sicherungsgesellschaften die Grundzüge der von dieser geplanten ge-
meinnützigen Dolksversicherungsaktiengesellschaft dar und betonte vor
allem offiziell und eindringlich, daß die privaten Gesellschaften durch-
aus bereit seien, in dem neuen Unternehmen Hand in Hand mit
den öffentlichen Anstalten zu arbeiten. Maßgebend für die Grün-
dung sei die Absicht, der einheitlichen antinationalen Organisation
der „Volksfürsorge" ein einheitliches nationales Unternehmen ent-
gegenzusetzen. Die Grundvoraussetzung für diese gemeinsame Arbeit
von Organisationen aller Art und der verschiedensten politischen Rich-
tungen, nämlich eine über jeder Anfechtung stehende politische Neu-
tralität, sei in der „Deutschen Volksversicherung" erfüllt. Auf den
Vorschlag des Verfassers wurde die Sitzung nach Abgabe dieser Er-
klärung auf den 17. Januar 1913 vertagt, weil es zweckmäßig er-
schien, zunächst den Erfolg der Aussprache zwischen den Herren
Hackelöer und Kapp abzuwarten. Eine dritte Sitzung hat der „Zentral»
nusschuß'" aber nicht erlebt.

Die enLscheidende Aussprache.

Die entscheidende Aussprache fand am 10. Januar 1913 in Berlin
statt. Während Geheimrat Kapp auch hier wieder auf seine Kartellie-
rungspläne zurückkam und sich im übrigen Mühe gab, eine Ent-
scheidung hinauszuzögern, betonte Geheimrat Hackelöer, daß ein Er-
folg nur dann zu erzielen sein würde, wenn ein einheitliches und ge-
schlossenes Unternehmen geschaffen würde. Als solches empfehle sich
eine Aktiengesellschaft, weil diese vom geschäftlichen Gesichtspunkte
        <pb n="23" />
        ﻿22

die beste Gesellschaftsform sei. Es sollten sich daran die öffentliches
Anstalten und die privaten Gesellschaften gleichermaßen beteiligen
und dazu weiter möglichst alle in Frage kommenden nationalen Ver-
bände herangezogen werden. Voraussetzung dafür sei aber natürlich,
daß die gründenden Gesellschaften und Anstalten, mindestens soweit
sie nicht Volksversicherung betrieben, in Zukunft darauf verzichteten,
eine solche von sich aus ins Leben zu rufen; sonst sei der Zweck
des neuen Unternehmens gefährdet. Hierzu wollte sich Geheimrat
Kapp nicht verstehen; infolgedessen verlies die Aussprache ergebnislos.

Herr Geheimrat Kapp vertritt in der Oeffentlichkeit die Mei-
nung, man habe den öffentlichen Anstalten etwas Unbilliges zuge-
mutet, als man von ihnen den Verzicht auf den selbständigen Betrieb
der Volksversicherung verlangte. Diese Meinung ist indessen sachlich
nicht begründet. Gewiß wäre es besser und dem neuen Unternehmen för-
derlicher gewesen, wenn sämtliche Volksversicherungsgesellschaften ihren
Bestand der neuen Gesellschaft zugeführt hätten. Das war aber nicht
zu erreichen gewesen, weil diese aus ihrem bisherigen Geschäftsbetrieb
ein ihnen wichtig erscheinendes Glied nicht sofort herauslösen wollten.
Aus diesem „Schönheitsfehler" konnten die öffentlichen Anstalten
jedoch niemals mit Recht für sich einen Anspruch darauf herleiten,
nun ihrerseits auch selbständig Volksversicherung zu betreiben, zumal
die privaten Gesellschaften, soweit sie bisher noch keine Volksver-
sicherungseinrichtungen gehabt hatten, naturgemäß auch zu einem
formellen Verzicht bereit gewesen wären, der tatsächlich ja bereits in
ihrer Teilnahme an der Gründung der „Deutschen Volksversicherung"
zum Ausdruck gebracht worden war. Die Entrüstung, welche
Geheimrat Kapp in diesem Streit zur Schau trägt, ist sachlich nicht
begründet. Er wollte eben auf jeden Fall die Volksversiche-
rung seinen Anstalten erhalten und die Gründung der geplanten ge-
meinnützigen Aktiengesellschaft, welche ihn störte, verhindern. Da
er das aber als kluger Mann nicht aussprechen wollte, weil er natur-
gemäß wußte, daß man ihm das in nationalen Kreisen schwer ver-
übeln würde, so suchte er nach allerhand Möglichkeiten, um so anderen
kwn Schein der Schuld zuzuschieben. Daß man ihm mit dieser Be-
hauptung nicht Unrecht tut, beweisen am besten die Ereignisse des
11. Januar 1913.

Das Kartell.

An demselben Tage, als Geheimrat Kapp, scheinbar voll ehr-
licher Absichten, noch mit Herrn Hackelöer über eine Zusammen-
fassung der beiderseitigen Bestrebungen verhandelte, hatte er be-
reits einen anderen fertigen Plan in der Tasche. Er hatte sich
nämlich inzwischen mit der „Friedrich Wilhelm", der „Rothen-
burger" und der „Wilhelma" ins Benehmen gesetzt und schloß mit
diesen am 11. Januar 1913 ein sogenanntes „Kartell" ab. Diesem
traten später noch eine Reihe weiterer Volksversicherungsgesellschaften
bei, während sich die „Victoria", die bedeutendste der alten Gesell-
schaften, zurückhielt. Als Zweck dieses „Kartells" wurde angegeben,
man wolle durch Zusammenfassung aller Kräfte die weitere Entwick-
lung der Volksversicherung fördern. Diesen Zweck wollte man durch
die Schaffung einheitlicher Einrichtung erreichen.
        <pb n="24" />
        ﻿Dieses Vorgehen mutete so absonderlich an, daß man zunächst
vergebens nach einer Erklärung suchte. Derselbe Herr, der den
alten Volksversicherungsgesellschaften bisher alle nur möglichen und
unmöglichen Sünden vorgerechnet hatte, hielt es auf einmal für an-
gebracht, mit eben diesen Gesellschaften in enge Beziehungen zu
treten. Derselbe Herr, dem es sehr wohl bekannt war, wie wenig
beliebt diese alten Gesellschaften im Volke sind, sollte auf einmal
zu der Ansicht gekommen sein, die Frage der Volksversicherung lasse
sich mit diesen Gesellschaften am besten lösen! Mit eben diesen
Gesellschaften, gegen welche die sozialdenkokratische „Volksfürsorge"
die besten Waffen in der Hand hatte, wollte er diese „Volksfürsorge"
bekämpfen! Das war so unsaßlich, so undenkbar, daß man schon
tiefer gehen muß, um eine Erklärung dafür zu finden.

Ursprünglich hatte Herr Geheimrat Kapp sich mit der Hoffnung ge-
tragen, es werde ihm gelingen, die beteiligten Kreise davon zu über-
zeugen, daß die Lösung der Volksversicherungsfrag'e am besten den
öffentlichen Lebensversicherungsanstalten überlassen werde. Dann
hätten diese im Glanze der wahrhaften Volksfreundlichkeit dagestanden,
und das mußte natürlich förderlich auf das große Geschäft wirken,
das tröst aller Bemühungen nach der Ansicht sachverständiger Kreise
nicht so recht gedeihen wollte. Leider aber machte ihm der
zu diesem Zwecke von ihm geschaffene „Zentralausschuß" einen
dicken Strich durch seine Rechnung, indem er tröst der glänzenden
Dialektik des Herrn Geheimrat Kapp sich doch zu der Ansicht be-
kannte, man solle alle Kräfte im bürgerlichen Lager mobil machen
und vor allem die opferwillig dargebotene Hand eines bedeutenden
Teils der privaten Lebensversicherungsgesellschaften nicht ausschlagen.
Die Gründe für diese Stellungnahme muß man unbedingt gelten
lassen. Die öffentlichen Anstalten sind nichts Einheitliches; sie glie-
dern sich in eine ganze Reihe von Teilen, die wieder für sich den
verschiedensten Aufsichtsbehörden unterstellt sind. Auch sind sie —
oder waren sie zum mindesten damals noch — keineswegs überall
im Deutschen Reiche zugelassen, so daß ihr Wirkungsbereich örtlich
begrenzt war. Schon das mußte ihre Tätigkeit stark beeinträchtigen,
gcknz abgesehen davon, daß ihre Bedeutung — an der Privatversicherung
gemessen — eine sehr geringe ist. Im weiteren aber sind sie fast durchweg
im Anschluß an die Kreditinstitute des ostdeutschen Großgrundbesitzes
entstanden. Diese „agrarische" Verwandtschaft empfindet der Ver-
fasser selbst durchaus nicht als etwas Kompromittierendes; wohl aber
ist nicht zu bestreiten, daß weite Kreise unseres Volkes, auf die
eine Volksversicherung am wenigsten verzichten kann, vor allem in
den Städten und im Westen des Reichs den Gründern der öffent-
lichen Anstalten nur sehr geringe Sympathien entgegenbringen. Man
mag diesen Amstand bedauern, aber man mußte ihm Rechnung
tragen, wenn man praktische Erfolge erzielen wollte. Wären die
Wünsche des Herrn Geheimrat Kapp durchgedrungen, so wäre es der
^Volksfürsorge" ein leichtes gewesen, auch die nichtsozialdemokratischen
Kreise der Arbeiterschaft im großen Umfange unter der Maske der Neu-
sralität an sich heranzuziehen. Da erkannte denn Herr Kapp, daß er
Zugeständnisse machen müßte. Die öffentliche Meinung verlangte von
rhm ein Zusammengehen mit den privaten Gesellschaften, und so fügte
^r sich scheinbar diesem Verlangen. Aber er ging dabei an eine falsche
«schmiede. Mit kühler Gelassenheit schob er die uneigennützigen
        <pb n="25" />
        ﻿Gründer der „Deutschen Volksversichrrung" beiseite und wandte
sich zu denen, deren „Eigennutz" er bisher so hart verdammt hatte,
zu den alten Volksversicherungsgesellschasten. So kam das „Kartell"
zustande.

Mas aber bezweckte Herr Geheimrat Kapp damit ? Er mußte sich dar-
über im klaren sein, daß dieses Kartell die Aufgaben nicht erfüllen koirnte,
die der geplanten gemeinnützigen Volksversicherungsgesellschaft zu-
gedacht waren. Wo sollte die große Masse das Vertrauen her-
nehmen zu diesem Gebilde? Wo sollte die Geschlossenheit in der
Organisation herkommen, ohne die gerade ein Volksversicherung's-
unternehmen niemals gedeihen kann? Mit diesem inhaltlosen Werk
fertig zu werden, konnte der „Volksfürsorge" nicht schwer fallen.
Trotzdem schloß Herr Kapp das Kartell ab.

Und welches ist der Inhalt dieses Kartells? Nach eigenen An-
gaben seines Schöpfers „will es die weitere Entwicklung der Volks-
versicherung fördern", „es nimmt hierzu die Schaffung einheitlicher
Einrichtungen in Aussicht", „es will auf den freien Wettbewerb nicht
verzichten", „es will die nachteiligen Wirkungen eines scharfen Kon-
kurrenzkampfes tunlichst vermeiden", „es behält sich die Schaffung
eines Verbandes vor". Danach erschöpft sich der wesenlose Inhalt
dieses Kartells, das seinen Namen nicht verdient, in der Verabredung
der vereinigten Unternehmungen, dermaleinst Abmachungen im In-
teresse der Volksversichrrung treffen zu wollen. Und das Zustande-
kommen dieses Kartells ist für Herrn Kapp, wie er der Oeffentlichkeit
mitteilte, der entscheidende Grund gewesen für die Ablehnung
gemeinsamer ehrlicher Arbeit mit den privaten Lebensversicherungs-
gesellschaften und den nationalen Arbeiterorganisationen! Durch
diese Behandlung einer Frage, die vaterländische Interessen so tief
berührt, bekundete Geheimrat Kapp mit vollster Deutlichkeit, daß
ihm bei der Lösung der Volksversicherungsfrage das Zusammen-
wirken aller nationalen Kräfte nicht Hauptziel war. Ihm kam es
eben nur darauf an, zu verhindern, daß eine allgemeine ge-
meinnützige Volksversicherung geschaffen würde. So bleibt auf Herrn
Geheimrat Kapp die schwere Schuld lasten, daß er um Sonderinter-
essen seiner Anstalten willen sich nicht gescheut hat, die Lösung der
bedeutsamen nationalen Volksversicherungsfrage aufs schwerste zu
gefährden. Der Vorwurf ist hart, aber er ist berechtigt.

Daß die bestehenden Volksversicherungsgesellschaften sich zu
diesem Kartell mit ihrem schärfsten Feinde hergaben, ist leicht ver-
ständlich. Wenn neben die „Volksfürsorge" eine gemeinnützige Ge-
sellschaft trat, in der eine Reihe der bedeutendsten Lebensversiche-
rungsgesellschaften zusammen mit den öffentlichen Lebensversicherungs-
anstalten und Hand in Hand mit allen großen nationalen Verbänden
arbeiteten, so mußte das für sie eine sehr gefährliche Konkurrenz
werden. Sie wären also töricht gewesen, wenn sie die Hand des
Herrn Kapp ansgeschlagen hätten, als dieser ihnen den Weg zeigte,
entweder das Entstehen der „Deutschen Volksversicherung" über-
haupt zu verhindern oder aber doch zum mindesten die Kräfte
des neuen Unternehmens von vornherein zu zersplittern und so die
Stoßkraft wesentlich abzuschwächen. Daß es Herr Kapp auch mit ihnen
nicht ernst meinte, darüber werden sie keinen Augenblick im Zweifel
gewesen sein. Da sie aber nach der ganzen Struktur der öffent-
lichen Anstalten diese kaum zu fürchten hatten, so konnten sie ruhig
        <pb n="26" />
        ﻿dem Tage entgegensehen, an dem das naturwidrige Kartell aufflog.
Was konnte es ihnen schließlich schaden, wenn der Gründer der
öffentlich-rechtlichen Lebensversicherung erklärte, er habe mit den pri-
vaten Gesellschaften zu arbeiten versucht; dieser Versuch aber sei
an deren mangelndem Entgegenkommen gescheitert.*)

Das Eingreifen der nationalen Arbeiterschaft.

Bei dieser Sachlage erschien die Gründung einer großen ge-
meinnützigen Volksversicherung ernstlich in Frage gestellt. Die Eini-
gung zwischen den öffentlichen Anstalten und den privaten Gesell-
schaften, soweit sie sich zur Gründung des neuen Unternehmens be-
reit erklärt hatten, war durch die Schuld des Herrn Geheimrat Kapp
gescheitert. Ob unter diesen Umständen die Gründer der „Deutschen
Volksversicherung" an dem Plane, den sie am 12. November 1912 ge-
faßt hatten, festhalten würden, erschien mehr als zweifelhaft.

In diesem Augenblick sprang die nationale Arbeiterschaft ein.
Sie konnte und wollte nicht dulden, daß die Gründung einer natio-
nalen gemeinnützigen Volksversicherung verhindert wurde, für die sich die
nationale Arbeiterschaft eingesetzt hatte und die sie als eine ernste Not-
wendigkeit für sich und das Vaterland betrachteten. Am 17. Jan. 1913
hatte Geheimrat Hackelver und der Verfasser im Reichstage eine Be-
sprechung, welche die Frage klären sollte, was nunmehr zu tun
sei; insbesondere, ob sich unter den neugestalteten Verhältnissen
die Gründung der „Deutschen Volksversicherung" noch empfehle.
Herr Hackelöer erklärte dem Verfasser, daß, nachdem durch das
eigenartige Verhalten des Herrn Kapp die von den privaten Gesellschaf-
ten als notwendig befundene und mit allen Mitteln angestrebte Eini-
gung mit den öffentlichen Lebensversicherungsanstalten bewußtermaßen

*) Anmerkung des Verfassers: Wie berechtigt diese Ausführungen sind,
ergibt sich am besten aus folgendem: Als diese Schrift bereits abgeschlossen
war, kam die Nachricht, daß das „Kartell", das sich inzwischen schon den
bescheideneren Namen „Volksveisicherungsverband" gegeben hatte, am
II. November 1913 aufgeflogen ist. Das Abkommen vom II. Januar 1913
gilt danach als aufgehoben; der „Verband der öffentlich-rechtlichen Lebens-
versicherungsanstalten" scheidet aus den: Volksversicherungsverbande aus, der
Verband selbst aber wird von den alten privaten Volksversicherungsgesellschasten
fortgeführt. Es hat also genau 10 Monate gedauert, bis das eingetreten ist,
was jeder Eingeweihte voraussah, und was Geheimrat Kapp nicht minder bat
vorauswiffen müffen. Festgehalten werden muß, daß der Gründer und Leiter
der öffentlichen Lebensversicherungsanstalten sich nicht gescheut hat, um dieses
Gebildes wegen, das den Toveskeim schon bei seiner Geburt in sich trug, den Ver-
such zu unternehmen, der Gründung einer allgemeinen nationalen und gemeinnützi-
gen Volksversicherung so große Schwierigkeiten zu bereiten. Nicht unerwähnt
aber darf bleiben, daß der Austritt der öffentlichen Lebensversicherungsanualten
nicht gerade sehr freiwillig gewesen sein soll. Bereits seit Monaten bestanden Dif-
ferenzen in dem „Kartell", die sich schließlich dazu verdichteten, daß eine Reihe von
Kartellmitgliedern die öffentlichen Lebensversicherungsanftalten, die sich nach den
Worten des Geheimrats Kapp als „vom staatlichen Pflicht- und Verantwort-
lichkeitsgefül&gt;l getragene Selbstverwaltungskörperschasten mit behördlichem
Charakter" kennzeichnen, wegen — unlauteren Wettbewerbs gerichtlich belangten.
Wäre Serr Kapp mit seinen Anstalten also nicht freiwillig gegangen, so hätten
seine lieben „Kartellbrüder" andre Mittel und Wege gefunden, ihm den Stuhl
vor die Tür zu setzen. Man könnte über diese Dinge lachen, wenn sie mcht
so bitter ernst wären!
        <pb n="27" />
        ﻿26

zur Unmöglichkeit gemacht worden sei, die privaten Gesellschaften ihrer-
seits bereit sein würden, auf die Weiterverfolgung ihres Planes zu
verzichten, wenn die nationalen Arbeiterorganisationen glaubten, ihr
Ziel durch den Anschluß an den „Verband öffentlicher Lebensver-
sicherungsanstalten" erreichen zu können. Der Verfasser erwiderte darauf,
wie er durch Rücksprache mit mehreren anderen Mitgliedern des Aus-
schusses des „Deutschen Arbeiterkongresses" und anderen Beteiligten
festgestellt habe, sei der Verband der öffentlichen Anstalten für diese
Kreise erledigt, nachdem er durch das Scheinmanöver des fälschlich
als „Kartell" bezeichneten Abkommens mit den bestehenden
Volksversicherungsgesellschaften die nationalen Arbeiter über-
rumpelt hätte. Zu Anstalten, die in solch rücksichtsloser Weise vor-
gingen, könne man nicht das Vertrauen auf ein ersprießliches Zu-
sammenarbeiten haben, zumal die öffentlich-rechtlichen Anstalten in
ihrer Leitung den Vertretern der Volksorganisationen keine genügende
Mitwirkung gewähren könnten. Wie Arbeiterorganisationen
müßten das Vorgehen auch als eine Beleidigung betrachten,
und deshalb ein für allemal darauf verzichten, mit dem
Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in irgendwelche Be-
ziehungen zu treten. Wohl aber seien sie der Ansicht, daß die pri-
vaten Gesellschaften, die zur Gründung der „Deutschen Volksver-
sicherung" entschlossen gewesen seien, keinen Grund hätten,
von ihrem Vorhaben Abstand zu nehmen. Die Gründung sei eine
soziake und nationale Notwendigkeit, und trotzdem solle sie trotz
aller Widerstände erfolgen. Der „Deutsche Arbeiterkongreß" sei be-
reit, die Arbeit der „Deutschen Volksversicherung" zu fördern und
seine Organisationen ihr zuzuführen. Geheimrat Hackelöer gab dar-
auf zu erkennen, wenn diese Ausführungen die offizielle Ansicht des
Kongreßausschusses darstellten, so werde er die Gründung befürworten;
er bäte aber, vorher dieserhalb eine ausdrückliche Willenserklärung
herbeizuführen.

In Verfolg dieser Unterredung vereinigten sich am 24. Ja-
nuar 1913 auf Einladung des Verfassers Vertreter der Kongreßorgani-
sationen mit deck Beauftragten mehrerer Mittelstandskörperschaften,
Bauernverbänden und anderen Beteiligten, sowie den Vertretern der
privaten Lebensversicherungsgesellschaften, welche die Gründung der
„Deutschen Volksversicherung" ins Auge gefaßt hatten, hier wurden die
Ansichten, welche der Verfasser am 17. Januar 1913 zum Ausdruck
gebracht hatte, vollinhaltlich bestätigt und die Grundlinien für die
Gründung nach den Wünschen der nationalen Organisationen end-
gültig festgelegt. Da der Reichskanzler auf eine Anfrage hin er-
klärte, die Zusage seiner Mitwirkung auch unter den veränderten
Umständen aufrechtzuerhalten, so wurde am 25. Januar 1913 die
Gründung der „Deutschen Volksversicherung" in Berlin zu nota-
riellem Protokoll vollzogen.
        <pb n="28" />
        ﻿Die „Deutsche Volksverstcherung	j

........... ..............................I

, So bildet die „Deutsche Volksversicherung" eiu großes
soziales und nationales Werk, dessen hohe Bedeutung für die minder-
bemittelten Volkskreise die kommenden Jahre erweisen sollen und
werden. In das Verdienst ihrer Gründung teilen sich 30 deutsche
Lebensversicherungsgesellschaften mit den Behörden des Reichs und
den Organisationen der nationalen Arbeiterschaft. Die Versicherungs-
gesellschaften haben die erforderlichen Mittel und ihre reichen Erfah-
rungen, sowie zum Teil auch ihren gewaltigen Organisationsapparat
in den Dienst der Sache gestellt. Die Behörden des Reichs, an ihrer
Spitze der Reichskanzler, und vor allem der Staatssekretär Des
Reichsamts des Innern, sowie der Präsident des Kaiserlichen Aus-
sichtsamts für Privatversicherung, haben zu ihrem Teile daran mit-
gearbeitet, daß wirklich etwas Gutes geschaffen wurde. Die nationale
Arbeiterschaft aber hat durch ihre Mitwirkung dafür Sorge getragen,
daß die Wünsche der Volkskreise, welchen die neuen Einrichtungen
zugute kommen sollen, im vollsten Umfange erfüllt wurden.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 2 000 000 M; daneben
haben die Gründer für die Kosten der ersten Einrichtung einen un-
verzinslichen Organisationsfonds von 1000 000 M zur Verfügung
gestellt. Anfang Februar 1913 wurde begonnen, die inneren
Einrichtungen zu schaffen, die Tarife auszuarbeiten und die Organi-
sation aufzubauen. Diese gewaltige Arbeit ist mit einer Schnelligkeit
und Gewissenhafigkeit durchgeführt worden, welche allseitige Anerken-
nung verdient. Am 20. Juni 1913 ist durch Senatsbeschluß des Kaiser-
lichen Aufsichtsamts für Privatversicherung die Genehmigung zur
Aufnahme des Geschäftsbetriebes erteilt worden. Nunmehr wurdeir
beschleunigt, aber doch gründlich die eigentlichen Einrichtungen für
den inneren Betrieb so gefördert, öafj, Ende September 1913 die
eigentliche planmäßig werbende Versicherüngstätigkeit aufgenommen
werden konnte.

Ueber die Einrichtungen der Gesellschaft an dieser Stelle
nähere Auskunft zu geben, dürfte sich erübrigen. Es seien
hier nur kurz die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
gestreift, welche die Gemeinnützigkeit für alle Zeiten sicher
stellen. 80 Prozent des Gewinnes kommen den Versicherten
vorweg zugute. Erst aus dem Reste wird eine Dividende auf das
Aktienkapital verteilt, die mit 4 Prozent des Stammkapitals nach
oben begrenzt ist. Eine Aenderung dieser Bestimmungen bedarf der
Zustimmung des Reichskanzlers. Von diesem ist ein Reichskommissar
bestellt, dem eine sehr weitgehende Aufsichtsbefugnis eingeräumt ist.
Beiläufig mag erwähnt werden, daß diese Bestimmungen über
die Verwendung des Gewinnes für die Versicherten wesentlich gün-
stiger sind, als bei der „Volksfürsorge" und den öffentlichen An-
stalten; denn diese beiden Volksversicherungsgesellschaften müssen zu-
nächst ihr Kapital verzinsen, bevor sie überhaupt eine Divi-
        <pb n="29" />
        ﻿28

dende an bk Versicherten ausschütten können. Der Vorstand der
„Deutscherr Volksversicherung" bezieht außer seinem Gehalt
keinerlei sonstige Vergütungen. Der Aufsichtsrat ist ehrenamtlich
tätig. Die Versicherungsbedingungen kommen den Versicherten sehr
weit entgegen und schließen jede Härte aus. Die Tarife sind vor-
trefflich ausgestaltet, so daß sie als Musterleistungen anzusprechen
sind. Sie sind nicht, wie die Tarife der öffentlichen Lebensversiche-
rungsanstalten, auf die Agitation zugeschnitten, sondern sie sind nach
den wirklichen Bedürfnissen der breitesten Volksmassen aufgebaut.
Ihre Aeberlegenheit gegenüber denen der Konkurrenzgesellschaften
dürfte sich daher in der Praxis bald erweisen.

Die Wünsche der nationalen Organisationen sind im vollen
Amfange erfüllt worden. Ihnen, wie auch den Versicherten selbst, ist
ein weitgehendes Mitverwaltungs- und Mitbestimmungsrecht einge-
räumt worden. Es sei auch hier ausdrücklich hervorgehoben, daß die
öffentlichen Anstalten sich zu einem gleichen Entgegenkommen nicht
haben bereitftnden lassen. Die Verwaltung dieser Anstalten ist eine
rein bureaukratische; sie wird im wesentlichen von den Beamten
der Provinzen und Landschaften besorgt. In der „Deutschen Volks-
Versicherung" dagegen ist es den Organisationen freigestellt,
nach Belieben Aktien und damit Sitz und Stimme in der General-
versammlung zu erwerben. Eine Beschränkung dieses Rechtes ist nicht
vorgesehen und auch nicht beabsichtigt. Die Gründer der Gesell-
schaft haben dem Verfasser ausdrücklich erklärt, daß sie es zu ihrem
Teile nur begrüßen könnten, wenn die nationalen Organisationen
von diesem Rechte im weitesten Amfange Gebrauch machten. Die
Aktien stehen ihnen zur Verfügung, ohne daß sie den dazu gehörigen
Teil des zinslos gegebenen Organisationsfonds mitzuübernehmen
brauchen. An der Generalversammlung können alle Versicherten ohne
Unterschied teilnehmen, so daß sich jeder selbst davon überzeugen
kann, wie die Geschäfts der Gesellschaft gehandhabt werden.

Der Aufsichtsrat besteht aus 25 Personen, von denen minde-
stens 12 den Vertragsorganisationen zu entnehmen sind. Wie wenig
es-« die Gründergesellschaften darauf angelegt haben, hier einen
dominierenden Einfluß zu erwerben, beweist am besten die Tatsache,
daß sie an die Spitze des Aufsichtsrats eine neutrale Persönlichkeit,
den Staatsminister Dr. Grafen von Posadowsky-Wehner, berufen
haben. Der Name dieses Mannes, der sich in seiner langen Tätig-
keit, vor allem als Staatssekretär des Reichsamts des Innern, gerade
in den Kreisen der Arbeiterschaft aufrichtige Verehrung erworben hat,
bürgt wohl am besten dafür, daß der soziale Zweck des Anternehmens
stets im vollen Amfange gewahrt wird. Die Ergänzungswahlen zum
Aufsichtsrat, welche Ende November 1913 stattfinden, werden den Beweis
erbringen, wie wenig Berechtigung man hat, den Gründern der Ge-
sellschaft irgendwelche Nebenzwecke zu unterlegen. Wenn diese Wahlen
nicht früher stattfanden, so ist das auf den ausdrücklichen Wunsch
der Organisationen selbst geschehen. Man hielt es für besser, damit
zu warten, bis die Verhandlungen mit allen in Frage kommenden
Organisationen zu einem Abschluß gekommen wären; denn es sollte
dabei kein Stand und kein Beruf, wie vor allem auch keine der
maßgeblichen Organisationen übergegangen werden.

Die Leitung des Anternehmens ist dem bisherigen Vortragenden
Rat im Reichsamt des Innern, Geheimen Regierungsrat Dr. Rose,
        <pb n="30" />
        ﻿29

also ebenfalls einer Persönlichkeit übertragen worden, die unbedingte
Gewähr für eine Wahrnehmung der Geschäfte unter Ausschluß jeder
irgendwie gearteten Nebenabsicht bietet. Auch hat es sich der Vor-
stand angelegen sein lassen, bei der Besetzung der wichtigsten Beamten-
ftellen, die Wünsche der Vertragsorganisationen im weitesten Um-
fange zu erfüllen.

Eine besonders beachtenswerte Neuerung bietet der Verwal-
tungsbeirat, der von den Versicherten selbst aus ihren eigenen Reihen
zu wählen ist. Er besteht aus 25 ordentlichen Mitgliedern und eben-
soviel Stellvertretern, und ist bestimmt, ganz besonders die Inter-
essen der Versicherten zu wahren. Ueber die Verwaltung und den
Ausbau des Betriebes sind ihm jederzeit die nötigen Mitteilungen zu
machen. Bei allen wichtigen Entscheidungen ist er gutachtlich zu
hören; seine Befugnisse sind begrenzt durch die gesetzlichen Bestim-
mungen, an welchen die Gesellschaft nicht vorübergehen konnte; doch
kann es keinem Zweifel unterliegen, daß, seine Stimme sehr wesentlich
ins Gewicht fallen wird. Er bildet das lebendige Bindeglied zwischen
der Gesellschaft und den Versicherten, und wird gewiß dazu bei-
tragen, daß das Interesse der Versicherten der Gesellschaft stets
erhalten bleibt, und gewährleistet so eine gesunde und schnelle Ent-
wicklung des Unternehmens. Da im ersten Jahre eine ordnungs-
mäßige Wahl nicht erfolgen kann, so wird der erste Verwaltungs-
beirat vom Aufsichtsrat ernannt. Auch hierüber wird Ende No-
vember Beschluß gefaßt werden, sobald der vollständige Aufsichts-
rat beisammen ist. Die Auswahl seiner Mitglieder erfolgt nach den-
selben Grundsätzen, welche bei der Besetzung des Aufsichtsrats gel-
tend gewesen sind. Später haben es dann die Versicherten ja selbst
in der Hand, zu bestimmen, wem sie die besondere Wahrnehmung ihrer
Interessen anvertrauen wollen. Der Verwaltungsbeirat wählt wieder
einen Schlichtungsausschuß, der über alle Streitigkeiten aus dem
Versicherungsverträge zu entscheiden hat. So brauchen die Versicherten
nicht zu befürchten, daß sie zum Klagen gezwungen werden, um ihre
Rechte zu wahren. Gerade hierdurch aber wird eine Streitquelle
abgegraben, welche in der Volksversicherung früher so viel böses Blut
gemacht hat.
        <pb n="31" />
        ﻿Zemde und Neider.

Wie lebhaft die „Deutsche Volksversicherung" schon vor
ihrem Entstehen umstritten wurde, haben die vorstehenden Darlegungen
gezeigt. Ilm so weniger kann es daher wundernehmen, daß ihr heute
Feindschaft und Neid überall die Wege zu verlegen trachten. Eine
Fülle von Schmähungen und Verdächtigungen fließt tagtäglich auf
sie herab. Da diese Angriffe auch in die Gründnngsgeschichte hin-
überspielen und sich im wesentlichen auf Vorgänge stützen, welche vor
der eigentlichen Gründung gelegen haben, so erscheint es angebracht,
auch an dieser Stelle darauf einzugehen, um den Feinden und
Neidern endgültig ihre vergifteten Waffen aus der Hand zu schlagen.
Von zwei verschiedenen Seiten aus sucht man das Vertrauen zur
„Deutschen Volksversichernng" zu untergraben. Einmal von
seiten der sozialdemokratischen „Volksfürsorge", zum andern von dem
„Verbände öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in Deutschland".
So verschieden dies Brüderpaar auch ist, so scheuen sich beide doch
nicht, sich gegenseitig die Waffen zu leihen, und geflissentlich aufzu-
wärmen, was der andere eingebrockt hat.

Zur Grundlage ihres Feldzuges haben beide das Protokoll einer
Vorversammlung der Gründer der „Deutschen Volksversicherung"
vom 12. Dezember 1912 gemacht. Aus diesem Protokoll
leiten sie die Behauptung her, die „Deutsche Volksversicherung" sei
gar nicht gemeinnützig. Sie beteilige ihren Vorstand trotz ihrer gegen-
teiligen Behauptungen am Gewinn. Auch hätten ihre Gründer ja
selbst das Wort „gemeinnützig" aus dem Gesellschaftsvertrag ge-
strichen. Demgegenüber ist einfach festzustellen, daß allein maßgeb-
lich für die Beurteilung der „Deutschen Volksversicherung" nicht die
Verhandlungen irgendeiner Vorversammlung, sondern nur der Ge-
sellschaftsvertrag ist, wie er am 25. Januar 1913 zu notariellem
Protokoll abgeschlossen ist. In diesem Vertrag hat man das Mort
„gemeinnützig" einfach deshalb nicht aufgenommen, weil es ange-
sichts der klaren Bestimmungen des Vertrages überflüssig erschien,
die Gemeinnützigkeit noch besonders zu betonen. Vielleicht verraten
uns im übrigen einmal die Leiter der „Bolksfürsorge", warum denn
in deren Gesellschaftsvertrag nirgends etwas von „Gemeinnützig-
keit" steht. Zum anderen aber ist in dem Gesellschaftsvertrag der
„Deutschen Volksversichernng" kein Wort von einer Gewinn-
beteiligung des Vorstandes enthalten. Wo der Gewinn bleibt, dar-
über gibt der § 18 klare Auskunft. Irgendwelche geheimen Ab-
machungen bestehen daneben nicht. Sie können auch gar nicht vor-
handen sein, weil auch hierüber der Reichskommissar, der bekanntlich
allen Sitzungen der Gesellschaften beiwohnt, zu wachen hat. Diese
Einwände gegen die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft sind also mehr
als fadenscheinig.

Daneben gehen aber besonders die öffentlichen Anstalten mit
der Behauptung krebsen, die „Deutsche Volksversicherung" sei nicht
        <pb n="32" />
        ﻿31 —

aus sozialen und nationalen Beweggründen heraus entstanden, son-
dern sie sei von den privaten Lebensversicherungsgesellschaften nur
ins Leben gerufen worden, um die öffentlichen Lebensversicherungs-
anstalten an der Aufnahme der Volksversicherung zu hindern. Sie sei
also nichts weiter, als eine „Schutztruppe der Privatversicherung". Die
Angebote zu gemeinsamer Arbeit, die ihre Gründer den öffentlichen
Anstalten gemacht hätten, seien gar nicht ernst gemeint gewesen.
Man habe diese damit nur der Oeffentlichkeit gegenüber ins Unrecht
setzen wollen und habe ihnen deshalb von vornherein Bedingungen
gestellt, auf welche sie nicht eingehen konnten. Die „Deutsche Volks-
versicherung" sei überhaupt nichts weiter, als ein „Konkurrenz-
manöver" der Privatversicherung, die sich in ihren Geschäften durch
die öffentlichen Anstalten bedroht gesehen hätten. Am für diese halt-
lose Verdächtigung wenigstens den Schatten eines Beweises herbeizu-
bringen, muß wieder das vorgenannte Protokoll herhalten, aus dem
persönliche Bemerkungen einzelner Teilnehmer herausgerissen werden.

Was hat es damit auf sich? Die Versammlung vom 12. De-
zember 1912 hat zu einer Zeit stattgefunden, wo man sich über die
Einzelheiten des Vorgehens einfach aus dem Grunde noch nicht
klar sein konnte, weil die Sachlage noch völlig ungeklärt war. Vor
allem war mehr als zweifelhaft, welche Stellung die öffentlichen
Anstalten einnehmen würden. Wie wenig die öffentlichen Anstalten
ein Recht haben, das genannte Protokoll gegen die „Deutsche Volks-
versicherung" auszuspielen, ist bereits in einer Eingabe dargelegt
worden, die Regierungsdirektor von Rasp-München als Vorsitzen-
der der Volksversicherungskommission der privaten Lebensversiche-
rungsgesellschaften am 26. Februar 1913 an den Staatssekretär des
Reichsamts des Innern gerichtet hat. Es heißt darin wörtlich:

„Eine durch nichts bewiesene grundlose Verdächtigung stellt

die......weitere Behauptung ......... dar, daß das Anerbieten

der privaten Lebensversicherungsgesellschaften nicht in der Wahr-
nehmung der Interessen der gemeinnützigen nätionalen Volks-
versicherung, sondern aus taktischen Gesichtspunkten gemacht
worden sei, um die öffentliche Lebensversicherung gegenüber der
Oeffentlichkeit ins Anrecht zu setzen, wenn diese das Anerbieten
ablehnen würde. Es ist in den Behandlungen der Vertreter
der privaten Gesellschaften wiederholt hervorgehoben worden,
es&gt; solle den öffentlichen Anstalten die Mitwirkung gar nicht
erschwert werden, wenn sie wirklich mitmachen wollten. Aller-
dings sind Vorschläge über das Zusammengehen mit den Oeffent-
lichen nicht sofort einstimmig gutgeheißen worden, was bei der
großen Anzahl von Versammlungsteilnehmern, bei der unge-
klärten Sachlage und auch bei den bis dahin gemachten Er-
fahrungen im Konkurrenzkampf mit den Oeffentlichen durchaus
erklärlich, ja selbstverständlich ist. Wenn hierbei auch der Ver-
mutung Ausdruck gegeben worden ist, daß die Oeffentlichen
nicht würden mitmachen wollen, so lag es bei den Oeffentlichen,
diese Vermutung zu widerlegen. And es ist gewiß kein An-
recht, wenn an die Vermutung, die Oeffentlichen würden nicht
mitmachen, die Bemerkung geknüpft worden ist, man könne
dann wenigstens der privaten Lebensversicherung keinen Vor-
wurf machen. Hätten die privaten Anstalten ihr Angebot nicht
        <pb n="33" />
        ﻿£■? 32 ■—

gemacht, so wäre ihnen der Vorwurf gemacht worden, den Herr
Geh. Ober-Reg.-Rat Dr. Kapp nun von sich abwehren will.
Daß dieser Vorwurf nun nicht gemacht werden kann, scheint auf
seiten der öffentlich&gt;-rechtlichen Lebensversicherung jetzt bedauert
zu werden."

Auf diese Darlegungen hat Herr Kapp bis heute
noch nichts zu erwidern gewußt. Ergänzend sei noch
betont, daß auf jener Versammlung insonderheit Herren ge-
sprochen haben, welche nach ihren Erfahrungen mit den öffentlichen
Anstalten zu Geheimrat Kapp nur ein sehr geringes Vertrauen haben
konnten. Schließlich aber ist das wesentliche Moment für
die Beurteilung einer Versammlung nicht in der Aussprache zu
suchen, die eine Frage doch erst klären soll, sondern in den Beschlüssen,
zu denen die Aussprache geführt hat. Was aber hat denn nun diese
Gründerversammlung mit allen gegen eine Stimme beschlossen? Sie
hat beschlossen, ein gemeinsames Arbeiten mit den öffentlichen An-
stalten prinzipiell nicht abzulehnen; es stand diesen also durchaus
frei, ob sie mitmachen wollten oder nicht. Wenn sie es nicht getan
haben, so ist das nicht die Schuld der privaten Lebensversicherungs-
gesellschaften, welche die Gründung später von sich aus allein haben
vornehmen müssen.

Was bereits früher ausgeführt ist, das sei hier noch einmal
kurz wiederholt: Bereits am 26. Juli 1912 haben die Gründer der
„Deutschen Volksversicherung" ein gemeinsames Arbeiten mit den
öffentlichen Anstalten ins Auge gefaßt. Auf der Sitzung des „Zentral-
ausschusses zur Förderung der Volksversicherung" vom 23. November
1912 ist diese Bereitwilligkeit abermals ausgesprochen worden; ebenso
von Geheimrat Hackelöer am 10. Dezember 1912 den Ver-
tretern des „Deutschen Arbeiterkongresses" gegenüber. In
der vertraulichen Aussprache beim Staatssekretär des Reichs-
amts des Innern am 7. Januar 1913 ist die Notwendigkeit eines
gemeinsamen Handelns nicht minder mit vollster Entschiedenheit zur
Geltung gebracht worden. In der zweiten Sitzung des „Zeutralaus-
schusses" vom 9. Jan. 1913 hat Regierungsdirektor von Rasp klipp und
klar erklärt, für die Gründung der „Deutschen Volksversicherung"
sei nur die Absicht maßgebend, der einheitlichen antinationalcn Orga-
nisation der „Volkssürsorge" ein einheitliches nationales Unternehmen
entgegenzusetzen. Noch am 10. Januar 1913 hat sich Geheimrat
Hackelöer-Köbbinghoff nach Kräften bemüht, Geheimrat Kapp zu
einem Zusammengehen zu bewegen. Ja, noch mehr! Trotz allem,
was vorangegangen war, unternahm im März 1913 der Staatsminister
Graf von Posadowsky-Wehner einen letzten Versuch, Herrn Kapp
zu einem Zusammenwirken aller nationalen Kräfte auf dem Gebiete
der Volksversicherung zu bestimmen. Der Reichskanzler selbst brachte
in einem Schreiben an den Grafen die Hoffnung zum Ausdruck, es
werde diesem gelingen, was bisher nicht zu erreichen gewesen war.
Was aber tat Herr Kapp? Er verreiste und gab die Sache zur Er-
ledigung weiter an — den Generaldirektor Loebinger von der
„Friedrich Wilhelm"! Dieser aber versenkte das Schreiben in seinen
Papierkorb.

Wenn der Geh. Oberregierungsrat und Generallandschaftsdirektor
Dr. Kapp, der Vorsitzende des „Verbandes öffentlicher Lebensversiche-
        <pb n="34" />
        ﻿— 33

rungsanstalten in Deutschland" es gleichwohl wagt, den Gründern
der „Deutschen Volksversicherung" unlautere Nebenabsichten zu unter-
stellen, so spricht er damit eine Verdächtigung aus, deren Haltlosig-
keit auch ihm selbst bewußt sein sollte. Herr Kapp kennt doch bas
Wort: „Man sucht niemand hinter der Tür, man habe denn selbst
dahinter gestanden"? Nur durch seine Winkelzüge ist eine schnelle Er-
ledigung der Sache verzögert worden. Er veranlaßte zunächst den
„Zentralausschuß zur Förderung der Volksversicherung", um ihm
nach dem 9. Januar 1913 den Todesstoß zu versetzen, als er sich
nicht dazu bereitfinden wollte, den „Verband öffentlicher Lebens-
versicherungsanstalten" als das einzig Wahre zu erklären. Herr Kapp
schuf, als alle Stränge rissen, das Kartell mit den von ihm doch so tief
gehaßten alten Volksversicherungsgesellschaften, um ein einheitliches
Vorgehen auf dem Gebiete der gemeinnützigen Volksversicherung zu
hintertreiben.

Auf Herrn Geheimen Oberregierungsrat Dr. Kapp lastet die
schwere Schuld, ein einheitliches Vorgehen aller nationalen Kreise
auf dem Gebiete der gemeinnützigen Volksversicherung verhindert
zu haben. Hätte Herr Kapp gewollt, so hätten wir heute eine
allgemeine deutsche, gemeinnützige, nationale Volksversicherung, in
der alle Teile unseres Volkes mitarbeiten könnten. So aber sehen
wir das klägliche Schauspiel vor uns, daß Männer der „Deutschen
Volksversicherung", einem wahrhaft nationalen und gemeinnützigen
Unternehmen, das ein Idealbild wirtschaftlicher, politischer und kon-
fessioneller Neutralität bildet, den Kampf ansagen und ihn in einer
Weise führen, wie er im Interesse der nationalen Sache nicht ge-
führt werden darf. Für sich haben die öffentlichen Lebensversiche-
rungsanstalten damit nicht viel erreicht. Wohl aber sind sie die Ver-
anlassung dazu geworden, daß die große Sterbekasse des „Deutschen
Kriegerbundes", die ursprünglich mitarbeiten wollte in der großen
gemeinnützigen Volksversicherung, trotz des Murrens vieler Tausende
seiner Mitglieder zur — „Friedrich Wilhelm" abschwenkte, als die
Einigungsverhandlungen gescheitert waren. Alle diese Vorgänge sind
höchst bedauerlich und liegen keineswegs im nationalen Interesse.

Uns nationalen Arbeitern hat das viel erwähnte Protokoll vor-
gelegen, als wir am 24. Januar 1913 im Verein mit nationalen
Organisationen des Mittelstandes den Gründern der „Deutschen
Volksversicherung" nahelegten, den Plan trotz allem durchzuführen.
Den höchsten Behörden des Reichs ist dieses Protokoll bekannt ge-
wesen, als sie der jungen Gesellschaft ihre Unterstützung zuwandten.
Der Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner kannte nicht
minder jedes Wort dieses Protokolls, als er in dankenswerter Weise
den Vorsitz im Aufsichtsrat übernahm. Glaubt wirklich jemand
im Ernst, es hätte sich einer dieser Beteiligten dazu hergegeben, pri-
vate Interessen irgendeiner Finanzgruppe mit feinem Namen zu
decken? Nein! — Wir alle wußten, was wir taten! Wir sahen in
der Gründung der „Deutschen Volksversicherung" eine nationale und
soziale Notwendigkeit. Wir wußten, daß nur Unverstand oder böser Wille
Verdächtigungen aussprechen konnten, wie sie heute von den Sozial-
demokraten und den öffentlichen Anstalten in brüderlicher Eintracht
merbreitet werden. Hätte der Geheime Oberregierungsrat Dr.
Kapp, wie es, um mit Schiller zu sprechen, „Pflicht
sur jeden" ist, zum Ganzen gestrebt, statt unser Volk
        <pb n="35" />
        ﻿

— 34 —



aufs neue auseinanderzureißen, so wäre ein Werk ent-
standen, das alle Vorbedingungen für einen glänzenden Erfolg in
sich trug. Herr Kapp ist es gewesen, der ein einheitliches Vorgehen aller
nationalen Volkskreise in dieser Frage verhindert hat. Herr Kapp wird
es einst zu verantworten haben, wenn die Sozialdemokratie aus
diesem Bruderkampf den Nutzen davonträgt!
        <pb n="36" />
        ﻿Nachwort.

Wohl haben es die Gegner der „Deutschen Volksversicherung"
fertiggebracht, ihr Entstehen hinzuzögern und die Geschlossenheit des
Vorgehens zu beeinträchtigen. Trotz aller Anstrengungen ist es ihnen
aber nicht gelungen, die Gründung dieses großen Werkes zu ver-
hindern. Die „Deutsche Volksversicherung" mußte entstehen und des-
halb ist sie entstanden. Nicht rückwärts zu blicken, ziemt es uns
jetzt, sondern in die Zukunft zu schauen'.' Eine rastlose Arbeit aller
Beteiligten, nicht zuletzt der großen nationalen Organisationen der
Arbeiterschaft und des Mittelstandes, wird erforderlich sein, um
den Erfolg trotz aller Schwierigkeiten und Widerstände zu sichern.
Die Vorbedingungen dazu sind bereits geschaffen. Mehr als 30 Orga-
nisationen aus allen Gauen des Reiches und aus allen Schichten
der minderbemittelten Bevölkerung haben sich schon jetzt zur Mit-
arbeit an den Aufgaben der „Deutschen Bolksversicherung" vertraglich
verpflichtet; etwa zwei Millionen deutscher Männer und Frauen stehen
heute hinter der „Deutschen Volksversicherung". Sie bilden den
Kern, auf dem weiterzuarbeiten die Aufgabe der kommenden Jahre
sein wird. Nur geringe Teile der Kreise, welche für die Volksver-
sicherung in erster Linie in Betracht kommen, haben sich, irre-
geleitet durch die marktschreierische Reklame der öffentlich-rechtlichen
Zersplitterungsanstalten, diesen angeschlossen. Es ist zu bedauern,
daß sich einige wenige Bereinigungen nationaler Arbeiter und Män-
ner des Mittelstandes bereit gefunden haben, aus dem Rahmen der
Gesamtheit auszuscheiden und ihren Brüdern in den Rücken zu fallen,
statt mit ihnen Hand in Hand zu arbeiten für des Volkes Wohl und
gegen die volksfeindliche „Volksfürsorge". Uns soll auch das nur ein
Ansporn sein, desto eiftiger zu wirken, denn es gilt eine große und eine
gute Sache!

Wenn wir nationalen und christlichen Arbeiter, freund-
schaftlich verbunden mit dem Mittelstände und mehreren Bauern-
verbänden, heute für die „Deutsche Volksversicherung" tätig sind,
so fördern wir damit nicht fremde Interessen, sondern wir arbeiten
für unsere eigene Sache, für die Wohlfahrt des Volkes und des
Vaterlandes. Aus dem Volke heraus sind die Grundlinien vorge-
zeichnet worden, auf denen das Werk entstand. Alle Volkskreise haben
mitgeholfen, es zweckmäßig zu gestalten. Mit dem Volke zu arbeiten,
ist die „Deutsche Volksversicherung" bestimmt. Alle Teile des Volkes,
ohne Unterschied von Stand und Beruf, von Partei und Konfession,
haben sich zu tätiger Gemeinschaftsarbeit in ihr zusammengefunden.
Hier steht der Arbeiter neben dem Handwerker, der Beamte neben
dem Kaufmann, der Landmann neben dem Städter. Für das Volk
zu arbeiten, ist ihr großes Ziel. Nicht trennen will sie, sondern
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vereinigen! Sie will die Gegensätze ausgleichen, die unser Vater-
land zerklüften. Sie will den minderbemittelten Kreisen Gelegen-
heit geben, sich für alle Wechselfälle dieses Lebens sicherzustellen. Sie
will und wird einen Damm bilden gegen das Anwachsen der Umsturz-
partei, die heute auf allen Gebieten den letzten großen Kampf
gegen alles eröffnet hat, was nationalen Männern lieb und teuer
ist. Daß die „Deutsche Volksversicherüng" nun auch wirklich

,,-le öeutsche Volksversicherung"

werden möge, das ist der Wunsch, in den diese Darlegungen ausklingen
sollen. Als Leitwort möge sie immerdar vor ihre Arbeit die Morte
setzen:

^us üem Volk, mit ösm Volk unö für -as Volk!"
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Deutsche Volksversicherung^

großes

nationales Werk, dessen hohe Bedeutung für die minder-
Volkskreise die kommenden Jahre erweisen sollen und
das Verdienst ihrer Gründung teilen sich 30 deutsche
"herungsgesellschaften mit den Behörden des Reichs und
ationen der nationalen Arbeiterschaft. Die Bersicherungs-
t haben die erforderlichen Mittel und ihre reichen Ersah»
ie zum Teil auch ihren gewaltigen Organisationsapparat
ist der Sache gestellt. Die Behörden des Reichs, an ihrer
Reichskanzler, und vor allem der Staatssekretär Des
des Innern, sowie der Präsident des Kaiserlichen Auf»
-.ür Privatversicherung, haben zu ihrem Teile daran mit»
&gt;aß wirklich etwas Gutes geschaffen wurde. Die nationale
ft aber hat durch ihre Mitwirkung dafür Sorge getragen,
ünsche der Volkskreise, welchen die neuen Einrichtungen
nen sollen, im vollsten Umfange erfüllt wurden,
ummkapital der Gesellschaft beträgt 2 000 000 J; saneben
hründer für die Kosten der ersten Einrichtung einen un-
t Organisationsfonds von 1000 000 M zur Verfügung
"“rtfcmg Februar 1913 wurde begonnen, die inneren
en zu schaffen, die Tarife auszuarbeiten und die Organi-
lbauen. Diese gewaltige Arbeit ist mit einer Schnelligkeit
mhafigkeit durchgeführt worden, welche allseitige Anerken-
nt. Am 20. Juni 1913 ist durch Senatsbeschluß des Kaiser-
ichtsamts für Privatversicherung die Genehmigung zur
des Geschäftsbetriebes erteilt worden. Nunmehr wurden
aber doch gründlich die eigentlichen Einrichtungen für
t Betrieb so gefördert, daß Ende September 1913 die
planmäßig werbende Versicherüngstätigkeit aufgenommen
rte.

die Einrichtungen der Gesellschaft an dieser Stelle
iskunft zu geben, dürfte sich erübrigen. Es seien
kurz die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
&gt;elche die Gemeinnützigkeit für alle Zeiten sicher
- Prozent des Gewinnes kommen den Versicherten
ute. Erst aus dem Reste wird eine Dividende auf das
i( verteilt, die mit 4 Prozent des Stammkapitals nach
■ izt ist. Eine Aenderung dieser Bestimmungen bedarf der
j des Reichskanzlers. Von diesem ist ein Reichskommissar
l eine sehr weitgehende Aufsichtsbesugnis eingeräumt ist.
mag erwähnt werden, daß diese Bestimmungen über
düng des Gewinnes für die Versicherten wesentlich gün-
als bei der „Volksfürsorge" und den öffentlichen An-
n diese beiden Volksversicherungsgesellschaften müssen zu-
Kapital verzinsen, bevor sie überhaupt eine Divi-
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