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        <title>Die Deutsche Volksversicherung</title>
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            <forname>Franz</forname>
            <surname>Behrens</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>1014391997</idno>
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        «4-Ä-a-JQL.

^4

Volksversicherung

Ihre  Erfindung
unö  Seöeutung
von  ♦♦
Zranz  Sehrens

uck  unö  Verlag:  vaterlänöische  Verlags-  UN-  Kunstanstalt
öerlin  SW  61,  Johannkterstraße  6
        <pb n="2" />
        Die  Deutsche
Volksversicherung
Ihre  Gründung  und  Bedeutung.

Eine  aktenmäßige  Darstellung
von
Franz  Behrens,
Vorsitzender  des  Ausschusses  des  Deutschen  Arbeiterkongresses.
Mitglied  des  Reichstags.

Werden,  als  diene

Pflicht  für  Jeden.
Immer  strebe  zum  Ganzen,  und  kannst  du  selber  kein  Ganzes
st'  an  ein  Ganzes  dich  an!
fLSchiller.
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§•»(  K  .  /'-•*  &amp;gt;■  f
%  &amp;lt;r  r&amp;gt; #
^  Berlin,  1914.
Druck  und  Verlag:  Vaterländische  Verlags-  und  Kunstanstalt,
Berlin  SW  61,  Iohanniterstraße  6.
        <pb n="3" />
        I

Bezugsbedingungen:
Einzelpreis  80  S,  von  10  Expl,  an  je  75  ■$,
von  100  Expl.  an  je  68  &amp;lt;$&amp;gt;  von  500  Expl.  an  je  60  4,
von  1000  Expl.  an  je  50  4.
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        Vorwort.

Wie  ich  aus  einer  Reihe  von  Zuschriften  und  Anfragen  entnehme,
die  an  mich  in  meiner  Eigenschaft  als  Vorsitzenden  des  Ausschusses  des
„Deutschen  Arbeiterkongresses"  gelangt  sind,  herrscht  in  den  weitesten
Kreisen  über  die  Zusammenhänge  bei  der  Gründung  der  „Deutschen
Volksversicherung  A.  G.",  an  der  mitzuwirken,  mir  vergönnt  war,  eine
bedauerliche  Unklarheit.  Diese  Tatsache  haben  sich  die  Gegner  dieses
gemeinnützigen  Unternehmens  zunutze  gemacht,  indem  sie  überall  Verdächtigungen ­
  gegen  die  „Deutsche  Volksversicherung"  in  die  Welt
setzten,  die  zwar  jeder  sachlichen  Grundlage  entbehren,  nichtsdestoweniger ­
  aber  doch  an  dieser  und  jener  Stelle  Verwirrung  und  Mißtrauen ­
  hervorgerufen  haben.  Da  somit  die  Gefahr  vorliegt,  daß
die  Erfüllung  der  großen  sozialen  und  nationalen  Aufgaben,  welche
sich  die  „Deutsche  Volksversicherung"  gestellt  hat,  gehemmt  und  beeinträchtigt ­
  wird,  so  habe  ich  es  für  meine  Pflicht  gehalten,  an  der
Hand  des  mir  auf  meinen  Wunsch-  zur  Verfügung  gestellten  Aktenmaterials ­
  und  auf  Grund  meiner  persönlichen  Kenntnis  eines  großen
Teils  der  Verhandlungen  eine  einwandfreie  Darstellung  der  Gründung ­
  der  „Deutschen  Volksversicherung"  zu  geben.
Ich  gebe  mich  der  Hoffnung  hin,  daß  es  meinen  Ausführungen
gelingen  wird,  hier  und  da  noch  bestehende  Mißverständnisse  zu  beseitigen ­
  und  das  Vertrauen  in  die  „Deutsche  Volksversicherung"  zu
festigen  und  zu  stärken.  Die  „Deutsche  Volksversicherung"  ist  nicht
in  letzter  Linie  ein  Werk  der  nationalen  Arbeiterschaft.  An  ihrer
Gründung  haben  wir  tätigen  Anteil  genommen.  An  ihrer  Verwaltung ­
  sind  wir  beteiligt.  Ihr  zu  einem  vollen  Erfolge  zu  verhelfen, ­
  ist  unsere  Pflicht  für  unseren  Stand  und  für  unser  Vaterland. ­

Essen-Ruhr,  im  November  1913.
Franz  Behrens,
Vorsitzender  des  Ausschusses  des  Deutschen  ArbetterkongresseS,
Mitglied  des  Reichstags.
        <pb n="5" />
        Inheltsorrzeichms.

Seite
Einleitung  5
Die  „Volksfürsorge"  8
Die  Vorarbeiten  für  eine  nationale  Volksversicherung:
Allgemeines  11
Der  „Verband  öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten"  ....  l  2
Der  „Verband  deutscher  Lebensversicherungsgesellschaften"  ....  12
Der  „Deutsche  Arbeiterkongreß"  .13
Die  Einigungsverhandlungen:
Der  „Zentralausschuß  zur  Förderung  der  Volksversicherung"...  16
Die  Zwischenverhandlungen  17
Die  Besprechung  im  Reichsamt  des  Innern  .  19
Das  Scheitern  der  Verhandlungen:
Die  Sitzung  des  „Zentralausschuffes"  am  9.  Januar  1913  ....  21
Die  entscheidende  Aussprache  21
Das  Kartell  22
Das  Eingreifen  der  nationalen  Arbeiterschaft  25
Die  „Deutsche  Volksversicherung  A.-G."  27
Feinde  und  Neider  30
Nachwort  .  35
        <pb n="6" />
        Einleitung.

Das  Deutsche  Reich  kann  den  Ruhm  für  fidj  in  Anspruch!
nehmen,  das  Land  der  sozialen  Fürsorge  zu  sein.  L-eit  jenem  17.  November ­
  1881,  an  dem  eine  Kaiserliche  Botschaft  die  Grundlinien
für  eine  großzügige  soziale  Gesetzgebung  vorzeichnete,  hat  der  Gedanke, ­
  daß  der  Staat  verpflichtet  sei,  Einrichtungen  für  die  Wohlfahrt ­
  der  minderbemittelten  Volkskreise  zu  treffen,  immer  kräftiger
Boden  gefaßt,  so  daß  er  heute  zu  einem  Allgemeingut  unseres  Volkes
geworden  ist.  Ueber  die  Notwendigkeit  einer  sozialen  Fürsorge  besteht
heute  nirgends  mehr  ein  Zweifel.  Nur  dis  Grenzen  sind  strittig,
bis  zu  denen  die  Gesetzgebung  gehen  soll.  Der  Verfasser  ist  der  Ansicht, ­
  daß  noch  manches  auf  diesem  Gebiete  getan  werden  kann  und
auch  getan  werden  muß;  aber  auch  deren  Ansicht  ist  wohl  beachtlich,
welche  meinen,  daß  die  staatliche  Versicherung,  die  den  Kern  dieser
Fürsorge  bildet,  den  minderbemittelten  Kreisen  nur  ein  gewisses  Mini»
muni  gewähren  kann.  Was  darüber  hinausgeht,  muß  Sache  freiwilliger ­
  Betätigung  sein.  Die  Selbsthilfe  muß  die  Staatshilfe  organisch  ergänzen; ­
  nur  so  ist  eine  durchgreifende  Förderung  der  Interessen^jener
möglich,  die  vom  Glücke  weniger  begünstigt  sind.  Das  Gefühl  der  Selbstverantwortlichkeit ­
  muß  in  unserem  Volke  kräftig  bleiben;  denn  nur
dieses  Gefühl  gewährleistet  eine  gesunde  Entwicklung.
Diese  Selbsthilfe  kann  und  wird  verschiedene  Wege  einschlagen.
Ein  hervorragendes  Beispiel  dafür  stellen  unsere  Gewerkschaften  mit
ihrem  ausgezeichnet  durchgearbeiteten  Verwaltungs-  und  Organisationsapparat ­
  dar.  Die  Einlagen  der  Sparkassen,  die  seit  Jahrzehnten ­
  in  ständigem  Steigen  begriffen  sind,  erbringen  den  Beweis,
daß  die  staatliche  Versicherung  dem  Sparbetrieb  nicht  abträglich,
sondern  eher  förderlich  gewesen  ist.  Sterbekassen  und  ähnliche  Einrichtungen ­
  gibt  es  zu  vielen  Tausenden  in  unserem  Vaterlands.
Diese  leiten  wieder  über  zu  dem  Gedanken  der  Volksversicherung,
die  neuerdings  die  Gemüter  besonders  lebhaft  beschäftigt.  Es  lag
ja  nahe,  die  staatliche  Versicherung,  die  eine  Rentenversicherung  darstellt, ­
  zu  ergänzen  durch  eine  freiwillige  Versicherung,  welche  im
Gegensatz  dazu  dem  Versicherten  zu  bestimmten  Zeiten  ein  mehr  oder
Minder  großes  Kapital  gewährleistet.  Dieser  Einsicht  haben  sich  denn
        <pb n="7" />
        6

öuä&amp;gt;  die  privaten  Versicherungsgesellschaften  nicht  verschlossen,  sondern
bereits  vor  mehr  als  zwei  Jahrzehnten  Volksversicherungseinrichtungen ­
  geschaffen,  die  eine  nicht  unbeträchtliche  Verbreitung  gefunden
haben.  Wenn  es  ihnen  gleichwohl  nicht  gelungen  ist,  die  Volksversicherung, ­
  wie  das  aus  mehr  als  einem  Grunde  wünschenswert  äst,
zu  einem  Allgemeingut  der  Bevölkerung  zu  machen,  so  hat  man  die
Gründe  dieser  Erscheinung  darin  zu  suchen,  daß  ihre  Einrichtungen,
wenngleich  sie  denen  des  Auslandes  weit  überlegen  waren,  den  Versicherten ­
  doch  nicht  so  lweit  entgegenkamen,  wie  es  notwendig  gewesen ­
  wäre,  um  allseitiges  Vertrauen  zu  diesen  Einrichtungen  hervorzurufen. ­
  Wieweit  die  Beschwerden,  die  auf  diesem  Gebiete  laut
geworden  sind,  eine  Berechtigung  haben,  wieweit  sie  übertrieben  sind
und  auf  Unkenntnis  der  Sachlage  beruhen,  das  ist  eine  Frage,  der  hier
nicht  nachgegangen  werden  soll.  Tatsache  ist  und  bleibt,  daß  sich  die
alten  Volksversicherungsgesellschaften  nur  geteilter  Sympathien  erfreuten. ­
  Wollte  man  daher  der  Volksversicherung  eine  weitere  Verbreitung ­
  verschaffen,  so  mußte  man  auf  Verbesserungen  bedacht  sein.
Da  es  sich  bei  der  Volksversicherung  immer  nur  um  verhältnismäßig ­
  kleine  Beträge  handelt,  so  kommen  dafür  naturgemäß  auch  nur
die  minderbemittelten  Schichten  des  Volkes  in  Frage.  Solange  nun
der  Betrieb  der  Volksversicherung  nach  den  Grundsätzen  gehandhabt
wurde,  die  auch  sonst  in  unserem  Wirtschaftsleben  in  Geltung  sind
und  an  sich  durchaus  ihre  Berechtigung  haben,  konnte  es  nicht  ausbleiben, ­
  daß  sich  in  weiten  Kreisen  die  Auffassung  festsetzte,  die  Versicherungsnehmer ­
  müßten  mit  ihren  geringen  Mitteln  dazu  beitragen,
hohe  Gewinne  an  Aktionäre,  Aufsichtsratsmitglieder  und  Direktoren
auszuschütten.  Diese  Befürchtung  konnte  nur  ausgeschaltet  werden,
wenn  aur  dem  Gebiete  der  Volksversicherung  Einrichtungen  getroffen
wurden,  die  jede  Gewinnabsicht  ausschlossen  und  dem  Unternehmen
einen  gemeinnützigen  Charakter  gaben,  wie  ihn  die  staatliche  Versicherung ­
  ja  auch  hat.  Eine  eigentliche  Verstaatlichung  andererseits
konnte  wieder  nicht  in  Frage  kommen,  weil  die  Erfahrung  gelehrt  hat,
daß  man  dieses  Feld  zweckmäßigerweise  der  Selbsthilfe  und  damit  der
privaten  Initiative  überläßt,  die  an  Rührigkeit  dem  Staatsbetriebe
stets  überlegen  ist.  Es  mußte  also  ein  Mittelweg  gefunden,  d.  h.
es  mußte  eine  Form  geschaffen  werden,  die  an  sich  privatwirtschaftlichen ­
  Charakter  hat,  durch  besondere  Bestimmungen  aber  den  Grundsatz ­
  der  Gemeinnützigkeit  nicht  verleugnete.  Mit  dieser  bedeutsamen
Frage  haben  sich  Sozialpolitiker  und  Versicherungsfachleute  seit  längerer ­
  Zeit  beschäftigt.  So  erschien  bereits  im  Jahre  1906  bei
I.  Guttentag  in  Berlin  eine  anonyme  Schrift,  die  den  Präsidenten
des  Kaiserlichen  Aufsichtsamts  für  Privatversicherung,  Dr.  Grüner,
zum  Verfasser  hatte  und  den  Titel:  „Vorschläge  zur  Reform  der
Volksversicherung  in  Deuffchland"  trägt.  Darin  wurde  den  großen
privaten  Lebensversicherungsgesellschaften  nahegelegt,  in  eine  gemeinsame ­
  Arbeit  mit  den  Organisationen  der  Arbeiter  usw.  einzutreten
und  der  Volksversicherung  einen  einheitlichen  Rahmen  zu  geben.  Auf
diesem  Wege,  sowie  durch  zweckenffprechende  weitere  Bestimmungen
sollten  die  beiden  hauptsächlichsten  Schäden  der  alten  Volksversicherung, ­
  die  hohen  Verwaltungskosten  und  der  häufige  Verfall  der
Versicherungen  ohne  Gegenleistung,  beseitigt  werden,  wenigstens  soweit ­
  das  überhaupt  zu  erreichen  sein  würde.
        <pb n="8" />
        Anfangs  des  Jahres  1912  griff  eine  angesehene  Zeitschrift,  bke
-„'Grenzboten"  (Nr.  9  vom  28.  Februar  1912),  die  Grunerschen  Ideen
wieder  ans  und  gab  damit  den  Anstoß  zu  einer  neuerlichen  Erörterung
der  Frage  in  einer  weiteren  Öffentlichkeit.  Dem  Jahre  1912  war
es  denn  auch  vorbehalten,  diese  Frage  aus  dem  Zustande  theoretischer
Erörterungen  zu  praktischen  Taten  gelangen  zu  sehen.  Von  vier
Seiten  zugleich  wurde  an  die  Aufgabe  herangetreten:  Von  den
„freien"  Gewerkschaften  und  Konsumvereinen,  welche  der  sozialdemokratischen ­
  Partei  nahestehen,  von  dem  „Verband  öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten ­
  in  Deutschland",  der  wenige  Jahre  vorher  entstanden ­
  war,  ferner  in  Anlehnung  an  die  Grunerschen  Vorschläge
von  dem  „Verband  deutscher  Lebensversicherungsgesellschaften"  und
schließlich  von  der  im  „Deutschen  Arbeiterkongreß"  vereinigten  nationalen ­
  Arbeiterschaft.
        <pb n="9" />
        „Die  Volksfürsorge".

Man  kann  der  Sozialdemokratie  das  Zeugnis  nicht  versagen,
daß  sie  ihre  Pläne  mit  einer  nacheifernswerten  Zähigkeit  und  hervorragend ­
  zielbewußt  zu  verfolgen  versteht.  So  sind  neben  die  eigentliche ­
  politische  Partei  als  wirtschaftliche  Schutztruppe  die  sogen,  „freien"
Gewerkschaften  und  die  im  Hamburger  „Zentralverband"  zusammengeschlossenen ­
  Konsumvereine  getreten,  deren  Wesenseinheit  mit  der
Sozialdemokratie  heute  niemand  mehr  ernstlich  bestreiten  kann.  In
ihrem  Streben  nach  der  politischen  Macht  genügten  diese  Kampfmittel
den  sozialdemokratischen  Führern  aber  schon  lange  nicht  mehr,  zumal
sie  trotz  aller  Agitation  und  trotz  steigender  Wählerzahlen  doch  einen
Stillstand  in  ihrer  Bewegung  auf  mehr  als  einem  Gebiete  feststellen
mußten.  So  suchten  sie  nach  neuen  Waffen;  eine  solche  glaubten
sie  in  der  Volksversicherung,  d.  h.  der  den  Lebensverhältnissen  der
minderbemittelten  Volkskreise  angepaßten  Kapitalversicherung,  ge&amp;lt;
funden  zu  haben.
Daß  sie  gerade  dieser  Gedanke  lockte,  kann  nicht  weiter  wundernehmen. ­
  Wenn  es  der  sozialdemokratischen  Partei  glückte,  diesen  Versicherungszweig ­
  in  eigene  Verwaltung  zu  nehmen,  so  waren  damit
alle  Grundlagen  gegeben,  um  weitere  Massen  an  sie  zu  fesseln.  Denn
einmal  ist  die  Volksversicherung  ein  Massengeschäft,  das  gerade  in
den  Kreisen  seine  Abnehmer  sucht,  die  der  Beeinflussung  durch  die
Sozialdemokratie  am  ehesten  zugänglich  sind;  zum  anderen  werden
die  Beiträge  in  kurzen  Fristen  in  den  Häusern  der  Versicherten  abgeholt, ­
  so  daß  den  Agenten  der  Versicherung  die  Möglichkeit  der
politischen  Beeinflussung  in  den  Häusern  der  Arbeiter  usw.  im  weitesten ­
  Umfange  gegeben  ist.  Diese  stille  Werbearbeit  setzt  sich  aber
viele  Jahre  hindurch  fort;  sie  begleitet  den,  der  einmal  eine  solche
Versicherung  eingegangen  ist,  oft  bis  an  sein  Lebensende,  schlägt  auch
seine  Frau,  und  seine  Kinder  in  ihren  Bann  und  sorgt  fo  für  neuen
Nachwuchs.  Auch  mußte  es  ein  starkes  Werbemittel  für  die  Sozialdemokratie ­
  werden,  wenn  sie  als  Versicherungsträger  erschien,  und
die  großen  Wohltaten  einer  solchen  Einrichtung  von  hier  aus  dem
Volke  zuflössen.  Schließlich  aber,  und  diese  Erwägung  lockte  die
„Genossen"  wohl  am  meisten,  konnte  die  sozialdemokratische  Partei
in  den  Rücklagen  gewaltige  Geldmittel  an  sich  heranziehen,  die  zur
Förderung  allerlei  wirtschaftlicher  Interessen  und  damit  indirekt  der
sozialdemokratischen  Partei  zu  verwenden,  sie  nachher  zu  hindern
niemand  in  der  Lage  war.
Sobald  die  „Genossen"  aber  die  Zweckmäßigkeit  eines  selbständigen ­
  Vorgehens  auf  dem  Gebiete  der  Volksversicherung  erkannt
hatten,  machten  sie  sich  sofort  an  die  Arbeit,  die  geeignetste  Form
dafür  zu  finden.  Hier  aber  begannen  die  Schwierigkeiten.  Wollte
man  dem  neuen  Unternehmen  einen  Erfolg  sichern,  so  mußte  man
es  in  seinen  Einrichtungen  den  alten  Volksversicherungsgesellschaften
        <pb n="10" />
        9

anpassen.  Diese  aber  unterstehen  laut  Reichsgesetz  der  Genehmigung
und  ständigen  Beaufsichtigung  durch  das  Kaiserliche  Aufsichtsamt
für  Privatversicherung.  Dem  hätte  man  sich  gern  entzogen.  So
gingen  die  Perhandlungen  unter  der  Hand  fort.  Auf  den  Parteitagen ­
  darüber  zu  reden,  vermied  man  wohlweislich,  denn  man  sagte
sich  von  vornherein,  es  würde  besser  sein,  die  neue  Gründung  nicht
der  Partei,  sondern  den  Gewerkschaften  und  Konsumvereinen  airzuvertrauen, ­
  die  ja  „offiziell"  keine  Parteieinrichtungen  sind.  Nur
so  konnte  man  damit  rechnen,  auch  Kreise  zu  gewinnen,  die  der
Sozialdemokratie  zurzeit  fern  stehen.  Auf  den  verschiedenen  „freien"
Gewerkschaftskongressen  und  auf  den  Tagungen  des  „Zentralverbandes
Deutscher  Konsumvereine"  wurde  die  Frage  eingehend  durchgesprochen.
Im  Jahre  1911  wurde  eine  Studienkommission  aus  Vertretern  de''
Gewerkschaften  und  Konsumvereine  eingesetzt,  welche  die  Unterlagen
zur  Lösung  der  Frage  schaffen  sollte.  Diese  Kommission  kam  schließlich
zu  der  Ueberzeugung,  daß  es  am  zweckmäßigsten  sei,  das  geplante
Unternehmen  der  Reichsaufsicht  zu  unterstellen  und  ihm  die  Form
einer  Aktiengesellschaft  zu  geben.  Damit  dachte  man  auch  am  besten
den  Schein  der  politischen  „Neutralität"  zu  wahren.
Demgemäß  wurde  am  16.  Dezember  1912  in  Hamburg  die
Gründung  unter  dem  Namen  „Gewerkschaftlich-genossenschaftliche  Versicherungs-Aktiengesellschaft ­
  Volksfürsorge"  vorgenommen;  das  Aktienkapital ­
  wurde  auf  1  Million  festgesetzt;  je  die  Hälfte  der  Aktien  wurde
von  den  Gewerkschaften  und  den  Konsumvereinen  übernommen.  Zwei
Tage  später  erfolgte  beim  Kaiserlichen  Aufsichtsamt  die
Einreichung  des  Gesellschaftsvertrages,  der  Tarife,  Versicherungsbedingungen ­
  und  des  Geschäftsplanes.  Am  6.  Mai  1913  wurde  der
„Volksfürsorge"  vom  Kaiserlichen  Aufsichtsamt  die  Aufnahme  des
Geschäftsbetriebes  für  das  Deutsche  Reich  genehmigt,  und  am  1.  Juli
1913  eröffnete  das  Unternehmen  seinen  Betrieb.
Trotz  aller  gegenteiligen  Behauptungen  kann  über  den  ,ozialdemokratischen
  Charakter  der  „Volksfürsorge"  nicht  der  geringste
Zweifel  bestehen.  Die  Leiter  der  Gesellschaft,  an  ihrer  Spitze  der
frühere  sozialdemokratische  Reichstagsabgeordnete  von  Elm,  mögen
sich  drehen  und  wenden,  so  viel  sie  wollen;  sie  werden  die  Tatsache
nicht  aus  der  Welt  schaffen,  daß  die  anerkanntermaßen  sozialdemokratischen ­
  Gewerkschaften  und  Konsumvereine  die  „Volksfürsorge  "gegründet ­
  haben.  Sie  können  nicht  bestreiten,  daß  im  Vorstand  und
Aufsichtsrat  des  Unternehmens  ausschließlich  Männer  sitzen,  die  sich
zur  sozialdemokratischen  Partei  rechnen.  Ausschlaggebend  und  allein
maßgeblich  sind  in  der  „Volksfürsorge"  also  Sozialdemokraten.  Das
sollte  zur  Beurteilung  des  Unternehmens  schon  genügen.  Wer  aber
trotzdem  noch  nicht  im  klaren  darüber  ist,  dem  müßten  die  mannigfaltigen ­
  Veröffentlichungen  der  sozialdemokratischen  Presse  die  Wahrheit ­
  offenbaren.  Nicht  die  Förderung  der  Volkswohlfahrt  ist  das
eigentliche  Ziel  der  „Volkssürsorge"!  Sie  ist  in  erster  Linie  geschaffen
worden,  um  der  sozialdemokratischen  Eesamtbewegung  neue  Stützpunkte ­
  im  Volke  zu  schaffen.
Nun  hat  man,  sobald  die  Volksversicherungspläne  der  Sozialdemokratie ­
  bekannt  wurden,  verständlicherweise  die  Frage  aufgeworfen,
ob  es  nicht  möglich  sein  würde,  auf  Grund  der  bestehenden  Gesetze
das  Entstehen  der  „Volkssürsorge"  zu  verhindern.  Auch  der  Verfasser ­
  hat  sich  mit  dieser  Frage  eingehend  befaßt;  er  ist  aber  zu
        <pb n="11" />
        10

der  Ueberzeugung  gekommen,  daß  die  Gesetze  keine  Handhabe  zü
einem  solchen  Einschreiten  geben,  und  kann  es  deshalb  nur  billigen,
wenn  die  Reichsregiernng  dem  Unternehmen  die  Genehmigung  nicht
versagt  hat.  Geltende  Gesetze  müssen  beachtet  werden,  auch  wenn
sie  mit  den  Wünschen  weitester  Volkskreise  nicht  im  Einklang  stehen.
Wohl  aber  ist  es  die  Pflicht  der  nationalen  Volkskreise,  dafür
zu  sorgen,  daß  die  Pläne  der  Sozialdemokratie  zuschanden  werden.
Die  nationale  Arbeiterschaft  und  das  nationale  Bürgertum  haben
ihrerseits  zu  zeigen,  daß  sie  Manns  genug  sind,  sich  der  Sozialdemokratie ­
  und  damit  auch  der  sozialdemokratischen  „Volksfürsorge"  zu
erwehren.  Noch  sind  wir  nicht  so  weit,  daß  wir  uns  ohne  Widerstand ­
  jedem  sozialdemokratischen  Machtansprnch  beugen  müßten.
        <pb n="12" />
        Die  vorarbeiten  für  eine  nationale  Volks-Versicherung.
  !
.......r

Allgemeines.
Die  Sozialdemokratie  sucht  es  mit  Vorliebe  so  hinzustellen,  als
ser  der  Gedanke  einer  gemeinnützigen  Volksversicherung  zuerst  von
ihr  ausgegangen.  Sie  will  damit  den  Eindruck  erwecken,  als  ob  die
bürgerlichen  Maßnahmen  nur  eine  Folgeerscheinung  des  sozialdemokratischen ­
  Vorgehens  gewesen  seien.  Wie  bereits  oben  dargelegt  ist,  fehlt
einer  solchen  Anmaßung  von  Verdiensten  jede  Berechtigung.  Man  kann
vielmehr  sagen,  daß  die  Sozialdemokratie  überhaupt  erst  durch  die
mannigfachen  Erörterungen  im  bürgerlichen  Lager  auf  den  Gedanken
gekommen  ist,  sich  die  Volksversicherung  selbst  nutzbar  zu  machen.
Im  übrigen  aber  besteht  ein"  grundlegender  Unterschied  zwischen  den
sozialdemokratischen  und  bürgerlichen  Bestrebungen  auf  diesem  Gebiete; ­
  denn  während  man  den  bürgerlichen  Politikern  und  Versicherungsfachleuten, ­
  welche  sich  damit'  befaßt  haben,  die  Anerkennung
nicht  versagen  kann,  daß  sie  sich  ausschließlich  von  dem  Gedanken
haben  leiten,  lassen,  der  Volksversicherung  als  einer  Ergänzung  und
Vertiefung  der  Staatsversicherung  die  Wege  zu  ebnen,  hat  die  Sozialdemokratie ­
  die  Angelegenheit  mit  parteipolitischen  Momenten  verquickt. ­
  Nicht  die  Sorge  um  das  Wohl  des  Volkes  hat  die  „Volksfürsorge"
  entstehen  lassen,  sondern  das  Bestreben  der  sozialdemokratischen ­
  Politiker,  ihrer  Partei  neue  Machtmittel  zu  eröffnen.  Wir
erleben  hier  ein  ähnliches  Schauspiel,  wie  wir  es  täglich  bei  der
stqatlichen  Sozialpolitik  betrachten  können.  Erst  hat  die  Sozialdemokratie ­
  alles  aufs  schärfste  bekämpft  und  nachher  gebärdet  sie
sich,  als  sei  das  Ganze  ihr  eigenes  Werk.  Gerade  die  Sozialdemokraten ­
  haben  am  wenigsten  eine  Berechtigung,  sich  als  die  wahren  und
uneigennützigen  Freunde  der  arbeitenden  Klassen  und  der  minderbemittelten ­
  Bevölkerung  aufzuspielen.
Eine  allgemeine  nationale  und  gemeinnützige  Volksversicherung
wäre  auch  ohne  die  Umsturzpartei  entstanden.  Nur  hätte  man  im
bürgerlichen  Lager,  was  sicher  kein  Schaden  gewesen  wäre,  die  Frage
noch  etwas  ausreifen  lassen,  bevor  man  an  die  Gründung  herantrat. ­
  Vielleicht  wäre  dann  zu  erreichen  gewesen,  was  heute  leider
nicht  der  Fall  ist,  daß  man  alle  diese  Bestrebungen  zusammengefaßt
und  so  ein  Werk  geschaffen  hätte,  das  die  Vorbedingungen  für  ein
Gelingen  der  Sache  in  vollendetstem  Maße  in  sich  getragen  hätte.
Bei  so  wichtigen  sozialen  Fragen  kommt  es  weniger  darauf  an,  ob
das  Werk  ein  oder  zwei  Jahre  früher  vollendet  ist,  als  vielmehr
darauf,  wie  es  nachher  aussteht.  Es  hat  aber  wenig  Zweck,  sich
heute  in  fruchtlose  Erörterungen  darüber  zu  verlieren,  wie  man
        <pb n="13" />
        12

dir  Sache  am  besten  gemacht  hätte.  In  der  Praxis  muß  man  die
Dinge  nehmen,  wie  sie  sind,  und  daher  werden  sich  auch  diese  Erörterungen ­
  lediglich  an  die  Tatsachen  halten.

Der  „Verband  öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten"'
Nachdem  um  die  Mitte  des  Juni  1912  der  endgültige  Beschluß
zur.Gründung  der  „Volksfürsorge"  gefaßt  worden  war,  äußerte  sich
in  einer  größeren  Öffentlichkeit  zuerst  der  Vorsitzende  des  „Verbandes
öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten  in  Deutschland",  Generällandschaftsdirektor ­
  und  Geheimer  Oberregierungsrat  Kapp-  Königsberg ­
  i.  Pr.  zu  der  Frage.  In  einer  Rede,  die  er  auf  dem  „28.  Deutschen
Landwirtschaftlichen  Genossenschaftstage"  am  12.  Juli  1912  in  Dresden ­
  hielt,  wies  er  auf  den  parteipolitischen  Charakter  der  geplanten
„Volksfürsorge"  hin  und  betonte,  daß  das  sozialdemokratische  Unternehmen ­
  nur  dann  mit  Erfolg  vereitelt  werden  könne,  wenn  dem  berechtigten ­
  Bedürfnis  der  Arbeiterschaft  nach  einer  zweckentsprechend
arbeitenden  Volksversicherung  in  einwandfreier  Weise  genügt  werde.
Im  weiteren  Verfolg  der  Grundsätze,  die  er  hier  vertreten  hatte,
trat  im  Herbst  des  Jahres  ein  „Zentralausschuß  zur
Förderung  der  Volksversicherung"  ins  Leben,  an  dessen  -
Spitze  der  Staatsminister  von  Moeller  trat,  und  an.  dem
namhafte  Parlamentarier  aus  allen  bürgerlichen  Lagern  beteiligt
waren.  Dieser  „Zentralausschuß"  konstituierte  sich  im  November
1912  und  berief  auf  den  23.  November  1912  eine  Sitzung  ein,  Zu
der  die  Vertreter  aller  in  Frage  kommenden  nationalen  Verbände,
im  besonderen  auch  der  Arbeitnehmer  und  Arbeitgeber,  eingeladen
wurden.  Auch  beteiligten  sich  daran  die  Behörden  des  Reiches  und
des  preußischen  Staates,  soweit  diese  Dinge  in  ihren  Amtsbereich
hineinspielten.

Der  „Verband  deutscher  Leberrsverficherungsgesellschaften".
Inzwischen  aber  waren  auch  die  privaten  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  nicht  untätig  gewesen.  Am  26.  Juli  1912  hielt  der
Ausschuß  dieses  Verbandes  in  München  eine  Sitzung  ab,  auf  deren
Tagesordnung  ebenfalls  die  Frage  einer  nationalen  und  gemeinnützigen ­
  Volksversicherung  stand.  Hier  wurde  bekanntgegeben,  daß
bereits  seit  einiger  Zeit  zwischen  den  privaten  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  und  dem  Kaiserlichen  Aufsichtsamt  für  Privatversicherung ­
  Verhandlungen  schwebten,  die  das  Ziel  verfolgten,  die  gesamte
bürgerliche  Volksversicherung  in  der  Form  einer  gemeinnützigen
Aktiengesellschaft  zusammenzuschließen.  Auch  wurde  geltend  gemacht,
daß  es  zweckmäßig  sein  würde,  für  eine  solche  Gesellschaft  sich  sowohl ­
  die  Mitarbeit  der  bestehenden  alten  Volksversicherungsgesellfchaften,
  als  auch  der  öffentlichen  Lebensversicherungsanstalten  zu
sichern.  Gerade  das  letztere  ist  im  Hinblick  auf  die  späteren  Ereignisse ­
  besonders  bemerkenswert.
Es  trat  danach  eine  Volksversicherungskommission  des  „Verbandes
deutscher  Lebensversicherungsgesellschaften"  zusammen,  deren  Vorsitz
der  Vorsitzende  des  Verbandes,  Regierungsdirektor  von  R  a  s  p  -
München  übernahm.  Diese  Kommission  arbeitete  einen  Plan  aus,
        <pb n="14" />
        13

dessen  hervorstechendste  Merkmale  den  restlosen  Verzicht  auf  jeden
Gewinn  und  die  weitgehendste  Heranziehung  der  Organisationen  der
Arbeiter  usw.  bildeten.  In  beider  Hinsicht  war  man  weit  über  die
erwähnten  Vorschläge  des  Präsidenten  Grüner  hinausgegangen;  denn
dieser  hatte  seinerzeit  einen  Verzicht  auf  jede  Gewinnabsicht  nicht
verlangt,  auch  hatte  er  eine  so  einschneidende  Mitarbeit  der  Versicherten ­
  und  der  Organisationen  an  der  Verwaltung  nicht  vorgesehen, ­
  wie  sie  die  Volksversicherungskommission  zum  Beschluß  erhob.
Leider  stellte  sich  bald  heraus,  daß  an  eine  Mitarbeit  der  beiden
größten  alten  Volksversicherungsgesellschaften,  der  „Victoria"  und
der  „Friedrich-Wilhelm",  nicht  zu  denken  war,  weil  diese  nicht
geneigt  waren,  ihren  Versicherungsbestand  auf  die  neu  zu  gründende ­
  Gesellschaft  zu  übertragen  und  fortan  auf  den  eigenen  Betrieb
der  Volksversichrrung  zu  verzichten.  Gleichwohl  aber  entschloß  man
sich,  deshalb  den  Plan  nicht  fallen  zu  lassen.  Verschiedentlich  wurde
betont,  daß  sich  die  privaten  Lebensversicherungsgesellschaften
der  Mitarbeit  an  der  Lösung  dieser  großen  nationalen  und  sozialen
Aufgabe  nicht  verschließen  dürften.  Am  12.  November  1912  kam
die  Kommission  mit  ihren  Arbeiten  zu  einem  Abschlüsse.  Denn  an
diesem  Tage  wurde  die  Gründung  einer  gemeinnützigen  Volksversicherungs-Aktiengesellschaft,
  für  die  der  Name  „Deutsche  Volksversicherung" ­
  vorgesehen  war,  im  Prinzip  beschlossen.  Zur
Uebernahme  des  Aktienkapitals  erklärten  sich  sofort  26  große  Gesellschaften, ­
  zu  denen  später  noch  vier  andere  hinzutraten,  bereit.
Es  verdient  beachtet  zu  werden,  daß  demnach  die  privaten  Lebens-Versicherungsgesellschaften
  bereits  mit  einem  fertigen  Plan  auf  der
Bildfläche  erschienen  waren,  bevor  noch  die  öffentlichen  Lebensversicherungsanstalten ­
  aus  dem  Zustande  der  vorbereitenden  Erwägungen
herausgekommen  waren.
Der  „Deutsche  Arbetterkorrgreß".
Die  sozialdemokratische  „Volksfürsorge"  beruft  sich  gern  darauf,
daß  ihr  Unternehmen  eine  Gründung  von  und  für  Arbeiter  sei.  Sie
sucht  damit  die  „Deutsche  Volksversicherung"  herabzusetzen,  indem  sie
fälschlich  den  Anschein  hervorruft,  als  sei  diese  eine  kapitalistische
Gründung,  zu  der  man  erst  später,  gewissermaßen  als  Aushängeschild, ­
  die  Arbeiter-  und  andere  Bevölkerungskreise  hinzugezogen  hätte.
Demgegenüber  muß  niit  Entschiedenheit-betont  werden,  daß  alles,  was
auf  diesem  Gebiete  von  bürgerlicher  Seite  geschehen  ist,  im  vollsten
Einvernehmen  und  in  ständiger  Fühlungnahme  mit  der  nationalen
Arbeiterschaft  und  anderen  großen  nationalen  Organisationen  zustande ­
  gekommen  ist.  Die  beiden  Gruppen  im  bürgerlichen  Lager,
welche  sich  mit  der  Frage  der  Volksversicherung  im  Jahre  1912  eingehender ­
  zu  beschäftigen  begannen,  haben  von  vornherein  die  Verbindung ­
  mit  den  Arbeiterorganisationen  gesucht  und,  wenigstens  soweit
die  privaten  Gesellschaften  in  Frage  kommen,  auch  im  vollsten  Amfange ­
  gefunden.
Hinsichtlich  der  Tätigkeit  der  nationalen  Arbeiterorganisationen
sei  rein  geschichtlich  festgestellt,  daß  bereits  im  Mai  1912  Liz.  0.
Weber,  der  Vorsitzende  des  „Gesamtverbandes  evangelischer  Arbeitervereine ­
  Deutschlands",  die  Frage  einer  Volksversicherung  in
den  evangelischen  Arbeitervereinen  des  Westens  zur  Beratung  stellte.
        <pb n="15" />
        14

Bei  den  Verhandlungen  wurde  der  Angelegenheit  von  den  verschiedensten ­
  Seiten  lebhaftes  Interesse  entgegengebracht.  Man  war
sich  von  vornherein  darüber  einig,  daß  es  mit  der  Gründung  von
örtlich  oder  sonst  irgendwie  begrenzten  Kassen  nicht  getan  sei.  Man
müsse  vielmehr  „zum  Ganzen  streben"  und  der  großen  sozialdemokratischen ­
  Gründung  ein  großes  nationales  Werk  gegenüberstellen.
Auch  in  den  Kreisen  der  christlichen  Gewerkschaften  beschäftigte
man  sich  bereits  im  Sommer  1912  mit  der  Frage  der  Volksversicherung. ­
  Im  Vorstande  des  Gesamtverbandes  fanden  verschiedentlich
Erörterungen  darüber  statt,  die  schließlich  dazu  führten,  daß  die  Frage
auch  gelegentlich  des  Kongresses,  der  vom  6.  bis  10.  Oktober  1912
in  Dresden  tagte,  im  Ausschuß  des  Gesamtverbandes  zur  Sprache  kam.
Diese  Aussprache  führte  dazu,  daß  am  17.  Oktober  1912  der  Verfasser
den  Ausschuß  des  „Deutschen  Arbeiterkongresses"  zu  einer  Tagung
nach  Essen  einberief,  die  am  28.  Oktober  1912  stattfand.  Die  Berichterstattung ­
  über  die  Frage  der  Volksversicherung  hatte  Liz.  Dr.  Schäfer,
der  Direktor  der  Pfarrer-Pensionskasse  „Ecclesia"  in  Remscheid,  übernommen. ­
  Man  befaßte  sich  hier  mit  allen  Möglichkeiten,  die  in
Frage  kamen.  Insonderheit  zog  man  auch  die  Frage  einer  Verstaatlichung ­
  oder  eines  Reichsmonopols  in  die  Erörterung  hinein  und
kam  schließlich  zu  dem  Ergebnis,  daß  unter  allen  Umständen  eine  Form
gefunden  werden  müsse,  welche  die  Gemeinnützigkeit  des  neuen  Unternehmens ­
  sicherstelle.  Es  wurde  ein  Unterausschuß  eingesetzt,  dem  von
den  „christlichen  Gewerkschaften"  der  Reichstagsabgeordnete  Becker,  vom
„Deutsch-nationalen  Handlungsgehilfenverband"  Herr  Blobel  und
der  Verfasser  angehörten.  Der  Unterausschuß  sollte  die  Frage
studieren  und  dem  Ausschuß  praktische  Vorschläge  unterbreiten.  Auch
sollte  er  ihm  geeignet  erscheinende  Maßnahmen  selbständig  einleiten,
wozu  ihm  Generalvollmacht  erteilt  wurde.
Wenige  Tage  später  fand  zwischen  dem  Präsidenten  des  Kaiserlichen ­
  Aussichtsamts,  Dr.  Grüner,  und  dem  Reichstagsabgeordneten
Schiffer  eine  Besprechung  in  Hannover  statt,  an  der  außer  den  genannten ­
  beiden  Herren  noch  der  Reichstagsabgeordnete  Becker,  Generalsekretär ­
  Stegerwaldt  und  der  Verfasser  teilnahmen.  Gegenstand  der
Unterhaltung  waren  Dr.  Gruners  Gedanken  einer  allgemeinen  Volksversicherung, ­
  wie  er  sie  bereits  in  seiner  obenerwähnten  Broschüre
niedergelegt  hatte,  und  der  Aufsatz,  der  im  Februar  in  den  „Grenzboten" ­
  erschienen  war.  Diese  Vorschläge  fanden  lebhaften  Anklang,
wenngleich  man  sich  darüber  einig  war,  daß  sie  noch  einer  weiteren
Ausgestaltung  bedürften.  Der  Versuch  einer  der  alten  privaten  Volksversicherungsgesellschaften, ­
  mit  den  christlichen  Gewerkschaften  in  Fühlung ­
  zu  kommen,  wurde  von  vornherein  abgewiesen.
Auch  der  „Verband  Deutscher  Gewerkvereine  (Hirsch-Duncker)"
war  seinerseits  nicht  untätig  gewesen,  sondern  hatte  in  der  Frage
bereits  nähere  Fühlung  mit  dem  Vorsitzenden  des  „Verbandes  Deutscher ­
  Lebensversicherungsgesellschaften",  Regierüügsdirektor  von
Rasp,  genommen.
Demnach  steht  einwandfrei  fest,  daß  die  nationalen  Arbeiter
durchaus  nicht  im  Hintergründe  gestanden,  sondern  zu  ihrem  Teile
eifrig  an  der  Lösung  der  Volksversicherungsfrage  mitgearbeitet  haben.
Wenn  sie  nicht,  wie  die  sozialdemokratischen  Gewerkschaften  und
Konsumvereine,  selbständig  von  sich  aus  vorgegangen  sind,  so  haben
        <pb n="16" />
        sie  dazu  ihre  guten  Gründe  gehabt.  Sie  wollten  nicht  darauf  verzichten, ­
  sich  die  reichen  Erfahrungen  zunutze  zu  machen,  über  welche
die  alten  Versicherungsgesellschaften  verfügten;  auch  haben  sie  es
für  ihre  Pflicht  gehalten,  sich  mit  dieser  Frage  nicht  von  dem  Volksganzen ­
  zu  trennen,  sondern  sich  einer  Volksversicherung  anzuschließen,
welche  von  nationalen  und  gemeinnützigen  Gesichtspunkten  aus  alle
nur  mögliche  Sicherheit  gewährte,  im  übrigen  aber  alle  Teile  des
Volkes  umfaßte.  Die  nationalen  Arbeiter  verfolgten  in  dieser  Frage
eben  keinerlei  Sonderbestrebungen.  Ihre  Handlungen  waren  ausschließlich ­
  von  dem  Wunsche  eingegeben,  den  weitesten  Kreisen  die  Segnungen ­
  der  Volksversicherung  zugänglich  zu  machen  und  zugleich  einen
Damm  zu  bilden  gegen  das  Vorgehen  der  sozialdemokratischen  Sondergründung. ­
  Wie  weitgehend  der  Einfluß  der  nationalen  Arbeiterorganisationen ­
  gewesen  ist,  zeigen  am  besten  die  Darlegungen,  die  sich  mit
den  Ereignissen  in  den  Monaten  Dezember  1912  und  Januar  1913
beschäftigten.
        <pb n="17" />
        !

Dm  Crnigungsvsrhanö!ungen.

Der  „Zentralausschuß  zur  Förderung  der  Volksversicherung"
Soweit  waren  die  bürgerlichen  Bestrebungen  zur  Lösung  der
Volksversicherungsfrage  gediehen,  als  der  „Zentralausschuß  zur  Förderung ­
  der  Volksversicherung"  seine  Tätigkeit  aufnahm.  Am  23.  November ­
  1912  hielt  dieser  die  bereits  erwähnte  Sitzung  ab,  zu  der
die  Vertreter  der  Regierungen,  sowie  aller  in  Frage  kommenden
Organisationen  hinzugezogen  waren.  Für  den  „Verband  öffentlicher
Lebensversicherungsanstalten"  war  dessen  Vorsitzender,  Geheimer
Oberregierungsrat  Kapp,  und  für  den  „Verband  deutscher  Lebensversicherungsgesellschaften" ­
  Regierungsrat  Dr.  hager  erschienen.  Das
Referat  hatte  Geheimrat  Kapp  übernommen,  der  von  dem
Aufsichtsamt  die  Nichtzulassung  der  „Volksfürsorge"  verlangte.  Im
weiteren  aber  gipfelten  seine  Ausführungen  in  der  Empfehlung,  die
zu  gründende  allgemeine  nationale  Volksversicherung  seinem  Verbände ­
  anzuschließen.  Bereits  auf  dieser  Sitzung  wurden  zahlreiche
Stimmen  gegen  diesen  Vorschlag  laut-  denn  die  Mehrheit  der  Teilnehmer ­
  jener  Sitzung  hielt  es  weder  für  zweckmäßig,  noch  für  angebracht, ­
  die  privaten  Lebensversicherungsgesellschaften  von  der  Mitarbeit ­
  auszuschließen.  Die  einstimmige  Ansicht  der  Versammlung
ging  denn  auch  dahin,  man  solle  die  beiden  Gruppen  zu  einer  Einigung ­
  veranlassen.  Ein  eigentlicher  Beschluß  wurde  auf  dieser  Sitzung
nicht  gefaßt,  wohl  aber  kam  man  überein,  die  Mitglieder  des  „Zentralausschusses" ­
  sollten  einen  Arbeitsausschuß  einsetzen,  der  die  Einigungsverhandlungen ­
  führen  sollte.  Eine  zweite  Sitzung  wurde  auf
den  9.  Januar  1913  anberaumt.
An  der  Sitzung  vom  25.  November  1912  haben  auch  die  Vertreter ­
  der  uationalen  Arbeiterorganisationen  teilgenommen  und  ihre
Wünsche  und  Anschauungen  zur  Geltung  gebracht.  Der  Unterausschuß
des  „Deutschen  Arbeiterkongresses"  war  vollzählig  erschienen.  Der
Verfasser  wies  besonders  darauf  hin,  daß  als  die  eigentlichen  Träger
der  neuen  Volksversicherung  in  erster  Linie  die  nationalen  Arbeiterorganisationen ­
  in  Frage  kämen.  Denn  nur  so  könne  die  Gründung
von  vornherein  das  Vertrauen  erwerben,  ohne  das  ein  Erfolg  nicht
zu  erwarten  sei.  Von  allgemeinen  Gesichtspunkten  verdient  noch  der
Umstand  hervorgehoben  zu  werden,  daß  die  Pläne  des  Geheimräts
Kapp  im  wesentlichen  darauf  hinausliefen,  eine  Zentralstelle  für
eine  große  Anzahl  selbständiger  Sterbekassen  und  dergleichen  zu
schaffen,  welche  von  der  neuen  Gesellschaft  in  Rückdeckung  genommen
werden  sollten.  Die  öffentlichen  Anstalten  vertraten  also  den  Grundsatz ­
  der  Dezentralisation  gegenüber  der  Konzentration,  wie  es  von  den
privaten  Gesellschaften  angestrebt  wurde.  Wenngleich  diese  Gegensätze ­
  damals  noch  nicht  so  klar  herausgearbeitet  wurden,  so  konnte
man  doch  ohne  weiteres  schon  ersehen,  daß  die  von  den
        <pb n="18" />
        17

privaten  Gesellschaften  gewünschte  Form  eine  weit  größere  Aussicht
auf  Erfolg  haben  mußte;  denn  sie  schaffte  die  Einheitlichkeit  und  Geschlossenheit, ­
  ohne  welche  weder  eine  wirkliche  Volksversicherung  unter
maßgeblicher  Mitarbeit  der  Volksorganisationen  bestehen,  noch  auch
der  Kampf  gegen  die  gutorganisierts  „Volksfürsorge"  energisch  durchgeführt ­
  werden  konnte.  Die  weitere  Entwicklung  hat  ja  denn  auch
bewiesen,  daß  diese  Bestrebungen  die  zweckmäßigeren  waren  und  in
der  Volksbewegung  die  weitaus  größere  Zustimmung  fanden.

Die  Zwischenverhandlungen.
Nunmehr  begannen  die  Verhandlungen  zwischen  den  Beteiligten,
und  zwar  zunächst  mit  dem  ausschließlichen  Zwecke,  eine  Vereinigung
der  beiden  auseinanderstrebenden  Teile  herbeizuführen.  An  diesen
Verhandlungen  haben  die  nationalen  Organisationen  der  Arbeiterschaft ­
  und  des  Mittelstandes  lebhaften  Anteil  genommen.  Der  Unterausschuß ­
  des  „Deutschen  Arbeiterkongresses"  ist  während  dieser  Zeit
aufs  eifrigste  bemüht  gewesen,  die  beiden  Richtungen  —  öffentlichrechtlich
  und  privat  —  zusammenzuführen.  Den  privaten  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  kann  das  Verdienst  nicht  abgesprochen
Werden,  daß  sie  zu  ihrem  Teile  redlich  bestrebt  gewesen  sind,  die
Grundlage  für  eine  Einigung  zu  schaffen.  Von  dem  „Verband
öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten"  gilt  dasselbe  leider  nicht;
vielmehr  steht  aktenmäßig  fest,  daß  der  Verband,  als  er  für  seine
Wünsche  nicht  die  Zustimmung  der  maßgeblichen  Beteiligten  fand,
eifrig  bestrebt  gewesen  ist,  die  Sache  hinzuzögern,  und  schließlich
vollkommen  versagt  hat.
Am  27.  November  1912  versandte  Geheimrat  Kapp  an
die  Arbeiter-  und  Arbeitgeberverbände,  sowie  an  die  sonstigen  großen
und  gemeinnützigen  wirtschaftlichen  Organisationen  ein  Rundschreiben,
in  dem  er  den  Inhalt  der  Verhandlungen  vom  25.  Nov.  1912  von  den
Tatsachen  abweichend  so  darstellte,  als  ob  diese  Versammlung  den
„Verband  öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten"  als  die  geeignete
Zentralstelle  zur  Durchführung  der  Volksversicherung  empfohlen  habe.
Dieses  Schriftstück  rief  bei  allen  denen,  die  am  25.  November  zugegen ­
  gewesen  waren,  das  größte  Erstaunen  hervor.  Schon  damals
wurde  an  mehr  als  an  einer  Stelle  die  Ansicht  laut,  daß  die  Bestrebungen ­
  des  Herrn  Kapp  nur  darauf  ausgingen,  die  gemeinnützige
Volksversicherung  für  die  öffentlichen  Anstalten  zu  monopolisieren,  um
so  auch  der  öffentlichen  großen  Lebensversicherung  neue  Anhänger
zu  gewinnen.
Gleichwohl  aber  gab  die  nationale  Arbeiterschaft  die  Hoffnung
noch  nicht  auf,  eine  Einigung  zwischen  den  beiden  Richtungen  herbeizuführen. ­
  Auf  das  Rundschreiben  der  öffentlichen  Lebensversicherungsanstalten ­
  vom  27.  November  1912  antwortete  der  Verfasser,
indeni  er  Geheimrat  Kapp  bat,  am  10.  Dezember  1912  zu  einer
Rücksprache  mit  den  Vertretern  des  „Deutschen  Arbeiterkongresses'" ­
  im  Reichstage  zu  erscheinen.  Hierzu  erklärte  sich  dieser  bereit. ­
  Zugleich  vereinbarte  der  Verfasser  mit  Herrn  Blobel,  daß  man
~  aber  zunächst  getrennt  davon  —  auch  mit  einem  Vertreter  der
Privaten  Gesellschaften  verhandeln  wollte;  man  nahm  hierzu  den
Generaldirektor  des  „Nordstern",  Geheimen  Regierungsrat  Hackelöer»
»
        <pb n="19" />
        18

Köbbinghoff  in  Aussicht.  In  einer  persönlichen  Rücksprache  zwischen
Geheimrat  Hackelöer  und  Herrn  Blobel  wurde  die  Sachlage  eingehend
durchgesprochen,  woraus  ersterer  die  Zusicherung  gab,  am  10.  Dezember ­
  1912  zu  erscheinen.  Bei  dieser  Besprechung  war  außer  den
Mitgliedern  des  Unterausschusses  noch  der  Reichstagsabgeordnete
Giesbert  zugegen.
Man  trat  zunächst  in  Verhandlungen  mit  Geheimrat
Kapp  ein,  der  die  Grundlinien  ähnlich  so  zeichnete,  wie
am  25.  November  1912.  Er  sprach  sich  dahin  aus,  daß  jeder
der  beteiligten  Verbände  eine  selbständige  Versicherung  ins  Leben
rufen  sollte,  die  von  einer  Zentralstelle  in  vollkommene  Rückdeckung
genommen  werden  sollte.  Die  Kapitalanlage  und  die  Verteilung
des  Ueberschusses  sollte  Sache  der  Verbände  sein.
Eine  wesentlich  andere  Auffassung  vertrat  Geheimrat
Hackelöer,  mit  dem  im  Anschlüsse  daran  verhandelt  wurde.
Dieser  legte  die  Satzungen  der  gemeinnützigen  Volksversicherungsaktiengesellschaft ­
  dar,  deren  Gründung  am  10.  November ­
  1912!  von  dreißig  großen  deutschen  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  unter  dem  Namen  „Deutsche  Volksversicherung, ­
  Aktiengesellschaft"  beschlossen  worden  war.  Diese  Gesellschaft
sollte  sämtliche  Bestrebungen  zusammenfassen  und  so  die  Einheitlichkeit ­
  schaffen,  die  unbedingt  erforderlich  erschien.  Geheimrat  Hackelöer
betonte  eindringlich,  daß  ein  Zusammengehen  der  öffentlichen  und
privaten  Versicherung  in  dieser  Gesellschaft  durchaus  möglich  sei  und
legte  den  Organisationen  nahe,  die  Verständigung  anzubahnen.  In
der  Aussprache  äußerte  der  Verfasser  eine  Reihe  von  Wünschen  bezüglich ­
  der  Anwerbung  von  Versicherungen  und  der  Einziehung
der  Beiträge,  sowie  hinsichtlich  der  Besetzung  des  Aufsichtsrats  und
des  Verwaltungsbeirats.  Der  Reichstagsabgeordnete  Becker  wünschte
eine  besondere  Aufsicht  des  Reichs,  um  die  Gemeinnützigkeit  für  alle
Zeiten  sicherzustellen.  Es  verdient  in  diesem  Zusammenhange  betont  zu
werden,  daß  diesen  Wünschen  bei  der  endgültigen  Gestaltung  des
Gesellschaftsvertrages  und  des  Geschäftsplans  in  vollstem  Maße  Rechnung ­
  getragen  worden  ist.
Der  Beschluß  des  Unterausschusses  erging  darauf  dahin,  an  die
maßgeblichen  Persönlichkeiten  ein  Schreiben  zu  richten,  worin  der
Wunsch  nach  einer  Einigung  beider  Richtungen  zum  Ausdruck  gebracht ­
  werden  sollte.  Werde  ein  solches  Zusammengehen  erreicht,  so
sei  der  „Deutsche  Arbeiterkongreß"  willens,  für  das  neue  Unternehmen
zu  tun,  was  in  seinen  Kräften  stünde.  Dieses  Schreiben  ging  ab  an
Geheimrat  Kapp  und  Geheimrat  Hackelöer,  sowie  an  den  Staatssekretär ­
  des  Innern  Dr.  Delbrück,  Staatsminister  von  Möller  als  Vorsitzenden ­
  des  „Zentralausschusses  zur  Förderung  der  Volksversicherung", ­
  den  Präsidenten  des  Kaiserlichen  Aufsichtsamts  für  Privatversicherung, ­
  Dr.  Grüner  und  an  den  Landeshauptmann  von  Winterfeldt.

Dieses  Vorgehen  blieb  zunächst  nicht  ohne  Erfolg.  Von  Dr.  Grüner ­
  und  Staatsminister  von  Moeller  liefen  Antwortschreiben  ein  mit
dem  Versprechen,  sich  der  Sache  warm  anzunehmen.  Die  privaten
Lebensversicherungsgesellschaften,  soweit  sie  sich  au  der  Gründung
der  „Deutschen  Volksversicherung"  beteiligen  wollten,  richteten  am
17.  Dezember  1912  an  die  Regierungen  aller  Bundesstaaten  ein
Schreiben,  in  dem  sie  die  Ueberzeugung  zum  Ausdruck  brachten,  daß
        <pb n="20" />
        19

dem  Unternehmen  die  nötige  Stoßkraft  nur  durch  eine  Zusammenfassung ­
  aller  nationalen  Kräfte  gegeben  werden  könnte;  sie  brachten
die  Hoffnung  zum  Ausdruck,  daß  die  gleichen  Anschauungen  auch
für  den  „Verband  öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten"  maßgebend ­
  sei  und  ihn  dazu  führen  würden,  mit  den  privaten  Gesellschaften ­
  Hand  in  Hand  zu  arbeiten;  es  handele  sich  bei  den  Vorschlägen ­
  des  „Verbandes  deutscher  Lebensversicherungsgesellschaften"
nicht  um  dessen  Privatinteressen,  sondern  um  die  Erreichung  sozialer
Fortschritte  und  den  Schutz  nationaler  Werte.  Eine  gleichlautende
Erklärung  wurde  auch  dem  Vorsitzenden  des  „Zentralausschusses"
übermittelt.
Am  24.  Dez.  1912  nahm  infolge  dieser  Anregung  der  Staatssekretär ­
  des  Innern  Veranlassung,  zu  einer  vertraulichen  Besprechung  darüber ­
  einzuladen,  auf  welchem  Wege  die  privaten  Gesellschaften  und
die  öffentlichen  Anstalten  zu  dem  auch  von  ihm  angestrebten  gemeinsamen ­
  Vorgehen  veranlaßt  werden  könnten.  Diese  Besprechung
wurde  auf  den  30  Dezember  1912  angesetzt;  sie  mußte  aber  auf
den  7.  Januar  1913  verschoben  werden,  weil  Geheimrat  Kapp  behindert ­
  war.
Die  Besprechung  im  Neichsamt  des  Innern.
Die  Verhandlungen  fanden  am  7.  Januar  1913  im  Reichsamt
des  Innern  unter  dem  Vorsitz  des  Staatssekretärs  und  in  Gegenwart
mehrerer  anderer  Regierungsvertreter  statt.  Für  den  „Verband
öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten"  war  Geheimrat  Kapp  und
sein  Stellvertreter,  Regierungsrat  Hensel,  für  die  Volksversicherungskvmmission
  der  privaten  deutschen  Lebensversicherungsgesellschaften
Geheimrat  tzackelöer  erschienen.  Als  Vertreter  des  „Deutschen  Arbeiterkongresses" ­
  waren  hinzugezogen  der  Reichstagsabgeordnete
Schiffer  und  der  Verfasser.  Hier  erklärte  Geheimrat  Hackelöer  ausdrücklich ­
  und  zu  verschiedenen  Malen,  es  könne  kein  Zweifel  darüber  bestehen, ­
  daß  die  privaten  Lebensversicherungsgesellschaften  sich  an  jeder
Organisation  beteiligen  würden,  die  ein  gemeinsames  Vorgehen  sichere.
Sie  hielten  sich  für  verpflichtet,  eine  Form  für  die  Volksversicherung
3u  schaffen,  die  der  „Volksfürsorge"  wirksam  entgegentreten  könne..  Ein
Zusammenwirken  mit  den  öffentlichen  Anstalten  sei  den  privaten  Ge-&amp;gt;ellschaften
  außerordentlich  erwünscht.  Auch  beabsichtigten  sie  durchaus ­
  nicht,  bei  dem  neuen  Unternehmen  einen  dominierenden  Einfluß
sm  erlangen  Sie  wollten  sich  an  der  Verwaltung  nur  insofern
beteiligen,  als  sie  glaubten,  ihre  Kenntnisse  und  Erfahrungen  dem
Unternehmen  nutzbar  machen  zu  müssen.  Diese  Ausführungen  deckten
Nch  durchaus  mit  dem,  was  Geheimrat  Hackelöer  dem  Verfasser  am
V.age  vorher  in  einem  Schreiben  mitgeteilt  hatte.  Auch  darin  geht
aus  jeder  Zeile  das  aufrichtige  Streben  hervor,  eine  Zerspliterung
ver  nationalen  Kräfte  zu  verhindern.
Demgegenüber  machte  Geheimrat  Kapp  eine  Reihe  von  Beoenken
  geltend.  Er  hielt  für  ausreichend  und  zweckmäßig  eine  Karrellrerung
  sämtlicher  Volksversicherungsanstalten,  einschließlich!  der
öffentlichen  Anstalten,  sowie,  wenn  möglich,  auch  der  „Victoria"
und  der  „Friedrich  Wilhelm".  Dieses  Kartell  sollte  Vereinbarungen
Uber  Prämienpolitik,  Bedingungen,  Anlagetätigkeit  und  ähnliches
treffen  und  so  die  Volksversicherung  vereinheitlichen.  Er  hielt  an
        <pb n="21" />
        seiner  Auffassung  fest,  trotzdem  er  zugeben  mußte,  daß  die  Mitwirkung ­
  der  Volksorganisationen  in  diesem  Kartell  nicht  eine  so
eindringende  sein  könne,  wie  wenn  sie  nach  dem  Plane  der  privaten
Gesellschaften  zu  einem  einheitlichen  Unternehmen  herangezogen  würden, ­
  und  trotzdem  von  sachverständiger  Seite  energisch  betont  wurde,
daß  ein  loses  Kartell  zwischen  den  Volksversicherungsgesellschaften,  selbst
wenn  es  zustande  komme,  die  Reibungsslächen  zwischen  den  einzelnen
Gesellschaften  nicht  beseitigen  würde.  Auch  würde  einem  solchen
Kartell  die  Stoßkraft  gegenüber  der  „Bolksfürsorge"  fehlen,  ganz  abgesehen ­
  davon,  daß  eine  Verbilligung  der  Volksversicherung  am  besten
durch  eine  Konzentration,  durch  einen  Massenbetrieb,  erreicht  werden
könne.  Auch  der  Verfasser  vertrat  die  Anschauung,  daß  ein  Kartell
nicht  zu  empfehlen  sei,  da  es  nur  zu  einer  Verschärfung  der  Gegensätze, ­
  namentlich  in  den  ländlichen  Bezirken,  führen  werde.  Die
von  Geheimrat  Kapp  daneben  gegebene  Anregung,  die  „Kaiser-Wilhelm-Spende"
  zur  Trägerin  der  Aktion  zu  machen,  oder  aber
eine  neue  Anstalt  öffentlichen  Rechts  zu  schaffen,  wurde  aus  naheliegenden ­
  Gründen  allerseits  mit  Recht  als  aussichtslos  befunden.
Auch  dieser  Vorschlag  kann  nur  als  ein  Mittel  der  von  Herrn  Kapp
auch  sonst  beliebten  Taktik  der  Verzögerung  angesehen  werden.
Eine  Einigung  wurde  infolge  dieser  Haltung  des  Geheimrats
Kapp  nicht  erreicht;  doch  erklärten  sich  die  Herren  Hackelöer  und
Kapp  auf  den  Wunsch  aller  Anwesenden  bereit,  zunächst  unter  sich
in  weitere  Verhandlungen  einzutreten,  um  einen  gemeinsamen  Versicherungsträger ­
  zu  suchen.
        <pb n="22" />
        D!e  Sitzung  des  „ZenLralausfchusses"  am  9.  Januar  1913.
Wie  bereits  erwähnt,  hatte  der  „Zentralausschuß  zur  Förderung ­
  der  Volksversicherung"  am  25.  November  1912  beschlossen,
seine  Mitglieder  sollten  einen  Ausschuß  wählen,  dem  die  Einigungs-Verhandlungen
  übertragen  werden  sollten.  Dieser  Ausschuß  hatte
aber  nicht  ins  Leben  treten  können,  weil  nur  ein  Teil  der  Mitglieder
Ausschußvertreter  abgeordnet  hatte;  zwar  war  die  Volksversicherungskommission ­
  der  privaten  Lebensversicherungsgesellschaften  bereit  gewesen, ­
  sich  an  diesem  Ausschuß  zu  beteiligen,  wie  sie  am  17.  Dezember ­
  1912  dem  Staatsminister  von  Moeller  mitteilte,  nicht  aber
der  „Verband  öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten".  So  stand
der  „Zentralausschuß"  eigentlich  auf  demselben  Punkte,  wie  vor
sechs  Wochen,  als  er  am  9.  Januar  1913  zu  seiner
zweiten  Sitzung  zusammentrat.  Diese  nahm  denn  auch  nicht
viel  Zeit  in  Anspruch.  In  einer  allen  Anwesenden  gedruckt
vorliegenden  Erklärung  legte  Regierungsdirektor  von  Rasp  als  Vorsitzender ­
  der  Volksversicherungskommission  der  privaten  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  die  Grundzüge  der  von  dieser  geplanten  gemeinnützigen ­
  Dolksversicherungsaktiengesellschaft  dar  und  betonte  vor
allem  offiziell  und  eindringlich,  daß  die  privaten  Gesellschaften  durchaus ­
  bereit  seien,  in  dem  neuen  Unternehmen  Hand  in  Hand  mit
den  öffentlichen  Anstalten  zu  arbeiten.  Maßgebend  für  die  Gründung ­
  sei  die  Absicht,  der  einheitlichen  antinationalen  Organisation
der  „Volksfürsorge"  ein  einheitliches  nationales  Unternehmen  entgegenzusetzen. ­
  Die  Grundvoraussetzung  für  diese  gemeinsame  Arbeit
von  Organisationen  aller  Art  und  der  verschiedensten  politischen  Richtungen, ­
  nämlich  eine  über  jeder  Anfechtung  stehende  politische  Neutralität, ­
  sei  in  der  „Deutschen  Volksversicherung"  erfüllt.  Auf  den
Vorschlag  des  Verfassers  wurde  die  Sitzung  nach  Abgabe  dieser  Erklärung ­
  auf  den  17.  Januar  1913  vertagt,  weil  es  zweckmäßig  erschien,
  zunächst  den  Erfolg  der  Aussprache  zwischen  den  Herren
Hackelöer  und  Kapp  abzuwarten.  Eine  dritte  Sitzung  hat  der  „Zentral»
nusschuß'"  aber  nicht  erlebt.

Die  enLscheidende  Aussprache.
Die  entscheidende  Aussprache  fand  am  10.  Januar  1913  in  Berlin
statt.  Während  Geheimrat  Kapp  auch  hier  wieder  auf  seine  Kartellierungspläne ­
  zurückkam  und  sich  im  übrigen  Mühe  gab,  eine  Entscheidung ­
  hinauszuzögern,  betonte  Geheimrat  Hackelöer,  daß  ein  Erfolg ­
  nur  dann  zu  erzielen  sein  würde,  wenn  ein  einheitliches  und  geschlossenes ­
  Unternehmen  geschaffen  würde.  Als  solches  empfehle  sich
eine  Aktiengesellschaft,  weil  diese  vom  geschäftlichen  Gesichtspunkte
        <pb n="23" />
        22

die  beste  Gesellschaftsform  sei.  Es  sollten  sich  daran  die  öffentliches
Anstalten  und  die  privaten  Gesellschaften  gleichermaßen  beteiligen
und  dazu  weiter  möglichst  alle  in  Frage  kommenden  nationalen  Verbände ­
  herangezogen  werden.  Voraussetzung  dafür  sei  aber  natürlich,
daß  die  gründenden  Gesellschaften  und  Anstalten,  mindestens  soweit
sie  nicht  Volksversicherung  betrieben,  in  Zukunft  darauf  verzichteten,
eine  solche  von  sich  aus  ins  Leben  zu  rufen;  sonst  sei  der  Zweck
des  neuen  Unternehmens  gefährdet.  Hierzu  wollte  sich  Geheimrat
Kapp  nicht  verstehen;  infolgedessen  verlies  die  Aussprache  ergebnislos.
Herr  Geheimrat  Kapp  vertritt  in  der  Oeffentlichkeit  die  Meinung, ­
  man  habe  den  öffentlichen  Anstalten  etwas  Unbilliges  zugemutet, ­
  als  man  von  ihnen  den  Verzicht  auf  den  selbständigen  Betrieb
der  Volksversicherung  verlangte.  Diese  Meinung  ist  indessen  sachlich
nicht  begründet.  Gewiß  wäre  es  besser  und  dem  neuen  Unternehmen  förderlicher ­
  gewesen,  wenn  sämtliche  Volksversicherungsgesellschaften  ihren
Bestand  der  neuen  Gesellschaft  zugeführt  hätten.  Das  war  aber  nicht
zu  erreichen  gewesen,  weil  diese  aus  ihrem  bisherigen  Geschäftsbetrieb
ein  ihnen  wichtig  erscheinendes  Glied  nicht  sofort  herauslösen  wollten.
Aus  diesem  „Schönheitsfehler"  konnten  die  öffentlichen  Anstalten
jedoch  niemals  mit  Recht  für  sich  einen  Anspruch  darauf  herleiten,
nun  ihrerseits  auch  selbständig  Volksversicherung  zu  betreiben,  zumal
die  privaten  Gesellschaften,  soweit  sie  bisher  noch  keine  Volksversicherungseinrichtungen ­
  gehabt  hatten,  naturgemäß  auch  zu  einem
formellen  Verzicht  bereit  gewesen  wären,  der  tatsächlich  ja  bereits  in
ihrer  Teilnahme  an  der  Gründung  der  „Deutschen  Volksversicherung"
zum  Ausdruck  gebracht  worden  war.  Die  Entrüstung,  welche
Geheimrat  Kapp  in  diesem  Streit  zur  Schau  trägt,  ist  sachlich  nicht
begründet.  Er  wollte  eben  auf  jeden  Fall  die  Volksversicherung ­
  seinen  Anstalten  erhalten  und  die  Gründung  der  geplanten  gemeinnützigen ­
  Aktiengesellschaft,  welche  ihn  störte,  verhindern.  Da
er  das  aber  als  kluger  Mann  nicht  aussprechen  wollte,  weil  er  naturgemäß ­
  wußte,  daß  man  ihm  das  in  nationalen  Kreisen  schwer  verübeln ­
  würde,  so  suchte  er  nach  allerhand  Möglichkeiten,  um  so  anderen
kwn  Schein  der  Schuld  zuzuschieben.  Daß  man  ihm  mit  dieser  Behauptung ­
  nicht  Unrecht  tut,  beweisen  am  besten  die  Ereignisse  des
11.  Januar  1913.

Das  Kartell.
An  demselben  Tage,  als  Geheimrat  Kapp,  scheinbar  voll  ehrlicher ­
  Absichten,  noch  mit  Herrn  Hackelöer  über  eine  Zusammenfassung ­
  der  beiderseitigen  Bestrebungen  verhandelte,  hatte  er  bereits ­
  einen  anderen  fertigen  Plan  in  der  Tasche.  Er  hatte  sich
nämlich  inzwischen  mit  der  „Friedrich  Wilhelm",  der  „Rothenburger"
  und  der  „Wilhelma"  ins  Benehmen  gesetzt  und  schloß  mit
diesen  am  11.  Januar  1913  ein  sogenanntes  „Kartell"  ab.  Diesem
traten  später  noch  eine  Reihe  weiterer  Volksversicherungsgesellschaften
bei,  während  sich  die  „Victoria",  die  bedeutendste  der  alten  Gesellschaften, ­
  zurückhielt.  Als  Zweck  dieses  „Kartells"  wurde  angegeben,
man  wolle  durch  Zusammenfassung  aller  Kräfte  die  weitere  Entwicklung ­
  der  Volksversicherung  fördern.  Diesen  Zweck  wollte  man  durch
die  Schaffung  einheitlicher  Einrichtung  erreichen.
        <pb n="24" />
        Dieses  Vorgehen  mutete  so  absonderlich  an,  daß  man  zunächst
vergebens  nach  einer  Erklärung  suchte.  Derselbe  Herr,  der  den
alten  Volksversicherungsgesellschaften  bisher  alle  nur  möglichen  und
unmöglichen  Sünden  vorgerechnet  hatte,  hielt  es  auf  einmal  für  angebracht, ­
  mit  eben  diesen  Gesellschaften  in  enge  Beziehungen  zu
treten.  Derselbe  Herr,  dem  es  sehr  wohl  bekannt  war,  wie  wenig
beliebt  diese  alten  Gesellschaften  im  Volke  sind,  sollte  auf  einmal
zu  der  Ansicht  gekommen  sein,  die  Frage  der  Volksversicherung  lasse
sich  mit  diesen  Gesellschaften  am  besten  lösen!  Mit  eben  diesen
Gesellschaften,  gegen  welche  die  sozialdenkokratische  „Volksfürsorge"
die  besten  Waffen  in  der  Hand  hatte,  wollte  er  diese  „Volksfürsorge"
bekämpfen!  Das  war  so  unsaßlich,  so  undenkbar,  daß  man  schon
tiefer  gehen  muß,  um  eine  Erklärung  dafür  zu  finden.
Ursprünglich  hatte  Herr  Geheimrat  Kapp  sich  mit  der  Hoffnung  getragen, ­
  es  werde  ihm  gelingen,  die  beteiligten  Kreise  davon  zu  überzeugen, ­
  daß  die  Lösung  der  Volksversicherungsfrag'e  am  besten  den
öffentlichen  Lebensversicherungsanstalten  überlassen  werde.  Dann
hätten  diese  im  Glanze  der  wahrhaften  Volksfreundlichkeit  dagestanden,
und  das  mußte  natürlich  förderlich  auf  das  große  Geschäft  wirken,
das  tröst  aller  Bemühungen  nach  der  Ansicht  sachverständiger  Kreise
nicht  so  recht  gedeihen  wollte.  Leider  aber  machte  ihm  der
zu  diesem  Zwecke  von  ihm  geschaffene  „Zentralausschuß"  einen
dicken  Strich  durch  seine  Rechnung,  indem  er  tröst  der  glänzenden
Dialektik  des  Herrn  Geheimrat  Kapp  sich  doch  zu  der  Ansicht  bekannte, ­
  man  solle  alle  Kräfte  im  bürgerlichen  Lager  mobil  machen
und  vor  allem  die  opferwillig  dargebotene  Hand  eines  bedeutenden
Teils  der  privaten  Lebensversicherungsgesellschaften  nicht  ausschlagen.
Die  Gründe  für  diese  Stellungnahme  muß  man  unbedingt  gelten
lassen.  Die  öffentlichen  Anstalten  sind  nichts  Einheitliches;  sie  gliedern ­
  sich  in  eine  ganze  Reihe  von  Teilen,  die  wieder  für  sich  den
verschiedensten  Aufsichtsbehörden  unterstellt  sind.  Auch  sind  sie  —
oder  waren  sie  zum  mindesten  damals  noch  —  keineswegs  überall
im  Deutschen  Reiche  zugelassen,  so  daß  ihr  Wirkungsbereich  örtlich
begrenzt  war.  Schon  das  mußte  ihre  Tätigkeit  stark  beeinträchtigen,
gcknz  abgesehen  davon,  daß  ihre  Bedeutung  —  an  der  Privatversicherung
gemessen  —  eine  sehr  geringe  ist.  Im  weiteren  aber  sind  sie  fast  durchweg
im  Anschluß  an  die  Kreditinstitute  des  ostdeutschen  Großgrundbesitzes
entstanden.  Diese  „agrarische"  Verwandtschaft  empfindet  der  Verfasser ­
  selbst  durchaus  nicht  als  etwas  Kompromittierendes;  wohl  aber
ist  nicht  zu  bestreiten,  daß  weite  Kreise  unseres  Volkes,  auf  die
eine  Volksversicherung  am  wenigsten  verzichten  kann,  vor  allem  in
den  Städten  und  im  Westen  des  Reichs  den  Gründern  der  öffentlichen ­
  Anstalten  nur  sehr  geringe  Sympathien  entgegenbringen.  Man
mag  diesen  Amstand  bedauern,  aber  man  mußte  ihm  Rechnung
tragen,  wenn  man  praktische  Erfolge  erzielen  wollte.  Wären  die
Wünsche  des  Herrn  Geheimrat  Kapp  durchgedrungen,  so  wäre  es  der
^Volksfürsorge"  ein  leichtes  gewesen,  auch  die  nichtsozialdemokratischen
Kreise  der  Arbeiterschaft  im  großen  Umfange  unter  der  Maske  der  Neusralität
  an  sich  heranzuziehen.  Da  erkannte  denn  Herr  Kapp,  daß  er
Zugeständnisse  machen  müßte.  Die  öffentliche  Meinung  verlangte  von
rhm  ein  Zusammengehen  mit  den  privaten  Gesellschaften,  und  so  fügte
^r  sich  scheinbar  diesem  Verlangen.  Aber  er  ging  dabei  an  eine  falsche
«schmiede.  Mit  kühler  Gelassenheit  schob  er  die  uneigennützigen
        <pb n="25" />
        Gründer  der  „Deutschen  Volksversichrrung"  beiseite  und  wandte
sich  zu  denen,  deren  „Eigennutz"  er  bisher  so  hart  verdammt  hatte,
zu  den  alten  Volksversicherungsgesellschasten.  So  kam  das  „Kartell"
zustande.
Mas  aber  bezweckte  Herr  Geheimrat  Kapp  damit  ?  Er  mußte  sich  darüber ­
  im  klaren  sein,  daß  dieses  Kartell  die  Aufgaben  nicht  erfüllen  koirnte,
die  der  geplanten  gemeinnützigen  Volksversicherungsgesellschaft  zugedacht ­
  waren.  Wo  sollte  die  große  Masse  das  Vertrauen  hernehmen ­
  zu  diesem  Gebilde?  Wo  sollte  die  Geschlossenheit  in  der
Organisation  herkommen,  ohne  die  gerade  ein  Volksversicherung'sunternehmen
  niemals  gedeihen  kann?  Mit  diesem  inhaltlosen  Werk
fertig  zu  werden,  konnte  der  „Volksfürsorge"  nicht  schwer  fallen.
Trotzdem  schloß  Herr  Kapp  das  Kartell  ab.
Und  welches  ist  der  Inhalt  dieses  Kartells?  Nach  eigenen  Angaben ­
  seines  Schöpfers  „will  es  die  weitere  Entwicklung  der  Volksversicherung ­
  fördern",  „es  nimmt  hierzu  die  Schaffung  einheitlicher
Einrichtungen  in  Aussicht",  „es  will  auf  den  freien  Wettbewerb  nicht
verzichten",  „es  will  die  nachteiligen  Wirkungen  eines  scharfen  Konkurrenzkampfes ­
  tunlichst  vermeiden",  „es  behält  sich  die  Schaffung
eines  Verbandes  vor".  Danach  erschöpft  sich  der  wesenlose  Inhalt
dieses  Kartells,  das  seinen  Namen  nicht  verdient,  in  der  Verabredung
der  vereinigten  Unternehmungen,  dermaleinst  Abmachungen  im  Interesse ­
  der  Volksversichrrung  treffen  zu  wollen.  Und  das  Zustandekommen ­
  dieses  Kartells  ist  für  Herrn  Kapp,  wie  er  der  Oeffentlichkeit
mitteilte,  der  entscheidende  Grund  gewesen  für  die  Ablehnung
gemeinsamer  ehrlicher  Arbeit  mit  den  privaten  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  und  den  nationalen  Arbeiterorganisationen!  Durch
diese  Behandlung  einer  Frage,  die  vaterländische  Interessen  so  tief
berührt,  bekundete  Geheimrat  Kapp  mit  vollster  Deutlichkeit,  daß
ihm  bei  der  Lösung  der  Volksversicherungsfrage  das  Zusammenwirken ­
  aller  nationalen  Kräfte  nicht  Hauptziel  war.  Ihm  kam  es
eben  nur  darauf  an,  zu  verhindern,  daß  eine  allgemeine  gemeinnützige ­
  Volksversicherung  geschaffen  würde.  So  bleibt  auf  Herrn
Geheimrat  Kapp  die  schwere  Schuld  lasten,  daß  er  um  Sonderinteressen ­
  seiner  Anstalten  willen  sich  nicht  gescheut  hat,  die  Lösung  der
bedeutsamen  nationalen  Volksversicherungsfrage  aufs  schwerste  zu
gefährden.  Der  Vorwurf  ist  hart,  aber  er  ist  berechtigt.
Daß  die  bestehenden  Volksversicherungsgesellschaften  sich  zu
diesem  Kartell  mit  ihrem  schärfsten  Feinde  hergaben,  ist  leicht  verständlich. ­
  Wenn  neben  die  „Volksfürsorge"  eine  gemeinnützige  Gesellschaft ­
  trat,  in  der  eine  Reihe  der  bedeutendsten  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  zusammen  mit  den  öffentlichen  Lebensversicherungsanstalten ­
  und  Hand  in  Hand  mit  allen  großen  nationalen  Verbänden
arbeiteten,  so  mußte  das  für  sie  eine  sehr  gefährliche  Konkurrenz
werden.  Sie  wären  also  töricht  gewesen,  wenn  sie  die  Hand  des
Herrn  Kapp  ansgeschlagen  hätten,  als  dieser  ihnen  den  Weg  zeigte,
entweder  das  Entstehen  der  „Deutschen  Volksversicherung"  überhaupt ­
  zu  verhindern  oder  aber  doch  zum  mindesten  die  Kräfte
des  neuen  Unternehmens  von  vornherein  zu  zersplittern  und  so  die
Stoßkraft  wesentlich  abzuschwächen.  Daß  es  Herr  Kapp  auch  mit  ihnen
nicht  ernst  meinte,  darüber  werden  sie  keinen  Augenblick  im  Zweifel
gewesen  sein.  Da  sie  aber  nach  der  ganzen  Struktur  der  öffentlichen ­
  Anstalten  diese  kaum  zu  fürchten  hatten,  so  konnten  sie  ruhig
        <pb n="26" />
        dem  Tage  entgegensehen,  an  dem  das  naturwidrige  Kartell  aufflog.
Was  konnte  es  ihnen  schließlich  schaden,  wenn  der  Gründer  der
öffentlich-rechtlichen  Lebensversicherung  erklärte,  er  habe  mit  den  privaten ­
  Gesellschaften  zu  arbeiten  versucht;  dieser  Versuch  aber  sei
an  deren  mangelndem  Entgegenkommen  gescheitert.*)
Das  Eingreifen  der  nationalen  Arbeiterschaft.
Bei  dieser  Sachlage  erschien  die  Gründung  einer  großen  gemeinnützigen ­
  Volksversicherung  ernstlich  in  Frage  gestellt.  Die  Einigung ­
  zwischen  den  öffentlichen  Anstalten  und  den  privaten  Gesellschaften, ­
  soweit  sie  sich  zur  Gründung  des  neuen  Unternehmens  bereit ­
  erklärt  hatten,  war  durch  die  Schuld  des  Herrn  Geheimrat  Kapp
gescheitert.  Ob  unter  diesen  Umständen  die  Gründer  der  „Deutschen
Volksversicherung"  an  dem  Plane,  den  sie  am  12.  November  1912  gefaßt ­
  hatten,  festhalten  würden,  erschien  mehr  als  zweifelhaft.
In  diesem  Augenblick  sprang  die  nationale  Arbeiterschaft  ein.
Sie  konnte  und  wollte  nicht  dulden,  daß  die  Gründung  einer  nationalen ­
  gemeinnützigen  Volksversicherung  verhindert  wurde,  für  die  sich  die
nationale  Arbeiterschaft  eingesetzt  hatte  und  die  sie  als  eine  ernste  Notwendigkeit ­
  für  sich  und  das  Vaterland  betrachteten.  Am  17.  Jan.  1913
hatte  Geheimrat  Hackelver  und  der  Verfasser  im  Reichstage  eine  Besprechung, ­
  welche  die  Frage  klären  sollte,  was  nunmehr  zu  tun
sei;  insbesondere,  ob  sich  unter  den  neugestalteten  Verhältnissen
die  Gründung  der  „Deutschen  Volksversicherung"  noch  empfehle.
Herr  Hackelöer  erklärte  dem  Verfasser,  daß,  nachdem  durch  das
eigenartige  Verhalten  des  Herrn  Kapp  die  von  den  privaten  Gesellschaften ­
  als  notwendig  befundene  und  mit  allen  Mitteln  angestrebte  Einigung ­
  mit  den  öffentlichen  Lebensversicherungsanstalten  bewußtermaßen
*)  Anmerkung  des  Verfassers:  Wie  berechtigt  diese  Ausführungen  sind,
ergibt  sich  am  besten  aus  folgendem:  Als  diese  Schrift  bereits  abgeschlossen
war,  kam  die  Nachricht,  daß  das  „Kartell",  das  sich  inzwischen  schon  den
bescheideneren  Namen  „Volksveisicherungsverband"  gegeben  hatte,  am
II.  November  1913  aufgeflogen  ist.  Das  Abkommen  vom  II.  Januar  1913
gilt  danach  als  aufgehoben;  der  „Verband  der  öffentlich-rechtlichen  Lebensversicherungsanstalten" ­
  scheidet  aus  den:  Volksversicherungsverbande  aus,  der
Verband  selbst  aber  wird  von  den  alten  privaten  Volksversicherungsgesellschasten
fortgeführt.  Es  hat  also  genau  10  Monate  gedauert,  bis  das  eingetreten  ist,
was  jeder  Eingeweihte  voraussah,  und  was  Geheimrat  Kapp  nicht  minder  bat
vorauswiffen  müffen.  Festgehalten  werden  muß,  daß  der  Gründer  und  Leiter
der  öffentlichen  Lebensversicherungsanstalten  sich  nicht  gescheut  hat,  um  dieses
Gebildes  wegen,  das  den  Toveskeim  schon  bei  seiner  Geburt  in  sich  trug,  den  Versuch ­
  zu  unternehmen,  der  Gründung  einer  allgemeinen  nationalen  und  gemeinnützigen ­
  Volksversicherung  so  große  Schwierigkeiten  zu  bereiten.  Nicht  unerwähnt
aber  darf  bleiben,  daß  der  Austritt  der  öffentlichen  Lebensversicherungsanualten
nicht  gerade  sehr  freiwillig  gewesen  sein  soll.  Bereits  seit  Monaten  bestanden  Differenzen ­
  in  dem  „Kartell",  die  sich  schließlich  dazu  verdichteten,  daß  eine  Reihe  von
Kartellmitgliedern  die  öffentlichen  Lebensversicherungsanftalten,  die  sich  nach  den
Worten  des  Geheimrats  Kapp  als  „vom  staatlichen  Pflicht-  und  Verantwortlichkeitsgefül&amp;gt;l
  getragene  Selbstverwaltungskörperschasten  mit  behördlichem
Charakter"  kennzeichnen,  wegen  —  unlauteren  Wettbewerbs  gerichtlich  belangten.
Wäre  Serr  Kapp  mit  seinen  Anstalten  also  nicht  freiwillig  gegangen,  so  hätten
seine  lieben  „Kartellbrüder"  andre  Mittel  und  Wege  gefunden,  ihm  den  Stuhl
vor  die  Tür  zu  setzen.  Man  könnte  über  diese  Dinge  lachen,  wenn  sie  mcht
so  bitter  ernst  wären!
        <pb n="27" />
        26

zur  Unmöglichkeit  gemacht  worden  sei,  die  privaten  Gesellschaften  ihrerseits ­
  bereit  sein  würden,  auf  die  Weiterverfolgung  ihres  Planes  zu
verzichten,  wenn  die  nationalen  Arbeiterorganisationen  glaubten,  ihr
Ziel  durch  den  Anschluß  an  den  „Verband  öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten"
  erreichen  zu  können.  Der  Verfasser  erwiderte  darauf,
wie  er  durch  Rücksprache  mit  mehreren  anderen  Mitgliedern  des  Ausschusses ­
  des  „Deutschen  Arbeiterkongresses"  und  anderen  Beteiligten
festgestellt  habe,  sei  der  Verband  der  öffentlichen  Anstalten  für  diese
Kreise  erledigt,  nachdem  er  durch  das  Scheinmanöver  des  fälschlich
als  „Kartell"  bezeichneten  Abkommens  mit  den  bestehenden
Volksversicherungsgesellschaften  die  nationalen  Arbeiter  überrumpelt ­
  hätte.  Zu  Anstalten,  die  in  solch  rücksichtsloser  Weise  vorgingen, ­
  könne  man  nicht  das  Vertrauen  auf  ein  ersprießliches  Zusammenarbeiten ­
  haben,  zumal  die  öffentlich-rechtlichen  Anstalten  in
ihrer  Leitung  den  Vertretern  der  Volksorganisationen  keine  genügende
Mitwirkung  gewähren  könnten.  Wie  Arbeiterorganisationen
müßten  das  Vorgehen  auch  als  eine  Beleidigung  betrachten,
und  deshalb  ein  für  allemal  darauf  verzichten,  mit  dem
Verband  öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten  in  irgendwelche  Beziehungen ­
  zu  treten.  Wohl  aber  seien  sie  der  Ansicht,  daß  die  privaten ­
  Gesellschaften,  die  zur  Gründung  der  „Deutschen  Volksversicherung" ­
  entschlossen  gewesen  seien,  keinen  Grund  hätten,
von  ihrem  Vorhaben  Abstand  zu  nehmen.  Die  Gründung  sei  eine
soziake  und  nationale  Notwendigkeit,  und  trotzdem  solle  sie  trotz
aller  Widerstände  erfolgen.  Der  „Deutsche  Arbeiterkongreß"  sei  bereit, ­
  die  Arbeit  der  „Deutschen  Volksversicherung"  zu  fördern  und
seine  Organisationen  ihr  zuzuführen.  Geheimrat  Hackelöer  gab  darauf ­
  zu  erkennen,  wenn  diese  Ausführungen  die  offizielle  Ansicht  des
Kongreßausschusses  darstellten,  so  werde  er  die  Gründung  befürworten;
er  bäte  aber,  vorher  dieserhalb  eine  ausdrückliche  Willenserklärung
herbeizuführen.
In  Verfolg  dieser  Unterredung  vereinigten  sich  am  24.  Januar ­
  1913  auf  Einladung  des  Verfassers  Vertreter  der  Kongreßorganisationen ­
  mit  deck  Beauftragten  mehrerer  Mittelstandskörperschaften,
Bauernverbänden  und  anderen  Beteiligten,  sowie  den  Vertretern  der
privaten  Lebensversicherungsgesellschaften,  welche  die  Gründung  der
„Deutschen  Volksversicherung"  ins  Auge  gefaßt  hatten,  hier  wurden  die
Ansichten,  welche  der  Verfasser  am  17.  Januar  1913  zum  Ausdruck
gebracht  hatte,  vollinhaltlich  bestätigt  und  die  Grundlinien  für  die
Gründung  nach  den  Wünschen  der  nationalen  Organisationen  endgültig ­
  festgelegt.  Da  der  Reichskanzler  auf  eine  Anfrage  hin  erklärte, ­
  die  Zusage  seiner  Mitwirkung  auch  unter  den  veränderten
Umständen  aufrechtzuerhalten,  so  wurde  am  25.  Januar  1913  die
Gründung  der  „Deutschen  Volksversicherung"  in  Berlin  zu  notariellem ­
  Protokoll  vollzogen.
        <pb n="28" />
        Die  „Deutsche  Volksverstcherung  j
I

,  So  bildet  die  „Deutsche  Volksversicherung"  eiu  großes
soziales  und  nationales  Werk,  dessen  hohe  Bedeutung  für  die  minderbemittelten ­
  Volkskreise  die  kommenden  Jahre  erweisen  sollen  und
werden.  In  das  Verdienst  ihrer  Gründung  teilen  sich  30  deutsche
Lebensversicherungsgesellschaften  mit  den  Behörden  des  Reichs  und
den  Organisationen  der  nationalen  Arbeiterschaft.  Die  Versicherungsgesellschaften ­
  haben  die  erforderlichen  Mittel  und  ihre  reichen  Erfahrungen, ­
  sowie  zum  Teil  auch  ihren  gewaltigen  Organisationsapparat
in  den  Dienst  der  Sache  gestellt.  Die  Behörden  des  Reichs,  an  ihrer
Spitze  der  Reichskanzler,  und  vor  allem  der  Staatssekretär  Des
Reichsamts  des  Innern,  sowie  der  Präsident  des  Kaiserlichen  Aussichtsamts ­
  für  Privatversicherung,  haben  zu  ihrem  Teile  daran  mitgearbeitet, ­
  daß  wirklich  etwas  Gutes  geschaffen  wurde.  Die  nationale
Arbeiterschaft  aber  hat  durch  ihre  Mitwirkung  dafür  Sorge  getragen,
daß  die  Wünsche  der  Volkskreise,  welchen  die  neuen  Einrichtungen
zugute  kommen  sollen,  im  vollsten  Umfange  erfüllt  wurden.
Das  Stammkapital  der  Gesellschaft  beträgt  2  000  000  M;  daneben
haben  die  Gründer  für  die  Kosten  der  ersten  Einrichtung  einen  unverzinslichen ­
  Organisationsfonds  von  1000  000  M  zur  Verfügung
gestellt.  Anfang  Februar  1913  wurde  begonnen,  die  inneren
Einrichtungen  zu  schaffen,  die  Tarife  auszuarbeiten  und  die  Organisation ­
  aufzubauen.  Diese  gewaltige  Arbeit  ist  mit  einer  Schnelligkeit
und  Gewissenhafigkeit  durchgeführt  worden,  welche  allseitige  Anerkennung ­
  verdient.  Am  20.  Juni  1913  ist  durch  Senatsbeschluß  des  Kaiserlichen ­
  Aufsichtsamts  für  Privatversicherung  die  Genehmigung  zur
Aufnahme  des  Geschäftsbetriebes  erteilt  worden.  Nunmehr  wurdeir
beschleunigt,  aber  doch  gründlich  die  eigentlichen  Einrichtungen  für
den  inneren  Betrieb  so  gefördert,  öafj,  Ende  September  1913  die
eigentliche  planmäßig  werbende  Versicherüngstätigkeit  aufgenommen
werden  konnte.
Ueber  die  Einrichtungen  der  Gesellschaft  an  dieser  Stelle
nähere  Auskunft  zu  geben,  dürfte  sich  erübrigen.  Es  seien
hier  nur  kurz  die  Bestimmungen  des  Gesellschaftsvertrages
gestreift,  welche  die  Gemeinnützigkeit  für  alle  Zeiten  sicher
stellen.  80  Prozent  des  Gewinnes  kommen  den  Versicherten
vorweg  zugute.  Erst  aus  dem  Reste  wird  eine  Dividende  auf  das
Aktienkapital  verteilt,  die  mit  4  Prozent  des  Stammkapitals  nach
oben  begrenzt  ist.  Eine  Aenderung  dieser  Bestimmungen  bedarf  der
Zustimmung  des  Reichskanzlers.  Von  diesem  ist  ein  Reichskommissar
bestellt,  dem  eine  sehr  weitgehende  Aufsichtsbefugnis  eingeräumt  ist.
Beiläufig  mag  erwähnt  werden,  daß  diese  Bestimmungen  über
die  Verwendung  des  Gewinnes  für  die  Versicherten  wesentlich  günstiger ­
  sind,  als  bei  der  „Volksfürsorge"  und  den  öffentlichen  Anstalten; ­
  denn  diese  beiden  Volksversicherungsgesellschaften  müssen  zunächst ­
  ihr  Kapital  verzinsen,  bevor  sie  überhaupt  eine  Divi ­
        <pb n="29" />
        28

dende  an  bk  Versicherten  ausschütten  können.  Der  Vorstand  der
„Deutscherr  Volksversicherung"  bezieht  außer  seinem  Gehalt
keinerlei  sonstige  Vergütungen.  Der  Aufsichtsrat  ist  ehrenamtlich
tätig.  Die  Versicherungsbedingungen  kommen  den  Versicherten  sehr
weit  entgegen  und  schließen  jede  Härte  aus.  Die  Tarife  sind  vortrefflich ­
  ausgestaltet,  so  daß  sie  als  Musterleistungen  anzusprechen
sind.  Sie  sind  nicht,  wie  die  Tarife  der  öffentlichen  Lebensversicherungsanstalten, ­
  auf  die  Agitation  zugeschnitten,  sondern  sie  sind  nach
den  wirklichen  Bedürfnissen  der  breitesten  Volksmassen  aufgebaut.
Ihre  Aeberlegenheit  gegenüber  denen  der  Konkurrenzgesellschaften
dürfte  sich  daher  in  der  Praxis  bald  erweisen.
Die  Wünsche  der  nationalen  Organisationen  sind  im  vollen
Amfange  erfüllt  worden.  Ihnen,  wie  auch  den  Versicherten  selbst,  ist
ein  weitgehendes  Mitverwaltungs-  und  Mitbestimmungsrecht  eingeräumt ­
  worden.  Es  sei  auch  hier  ausdrücklich  hervorgehoben,  daß  die
öffentlichen  Anstalten  sich  zu  einem  gleichen  Entgegenkommen  nicht
haben  bereitftnden  lassen.  Die  Verwaltung  dieser  Anstalten  ist  eine
rein  bureaukratische;  sie  wird  im  wesentlichen  von  den  Beamten
der  Provinzen  und  Landschaften  besorgt.  In  der  „Deutschen  Volks-Versicherung"
  dagegen  ist  es  den  Organisationen  freigestellt,
nach  Belieben  Aktien  und  damit  Sitz  und  Stimme  in  der  Generalversammlung ­
  zu  erwerben.  Eine  Beschränkung  dieses  Rechtes  ist  nicht
vorgesehen  und  auch  nicht  beabsichtigt.  Die  Gründer  der  Gesellschaft ­
  haben  dem  Verfasser  ausdrücklich  erklärt,  daß  sie  es  zu  ihrem
Teile  nur  begrüßen  könnten,  wenn  die  nationalen  Organisationen
von  diesem  Rechte  im  weitesten  Amfange  Gebrauch  machten.  Die
Aktien  stehen  ihnen  zur  Verfügung,  ohne  daß  sie  den  dazu  gehörigen
Teil  des  zinslos  gegebenen  Organisationsfonds  mitzuübernehmen
brauchen.  An  der  Generalversammlung  können  alle  Versicherten  ohne
Unterschied  teilnehmen,  so  daß  sich  jeder  selbst  davon  überzeugen
kann,  wie  die  Geschäfts  der  Gesellschaft  gehandhabt  werden.
Der  Aufsichtsrat  besteht  aus  25  Personen,  von  denen  mindestens ­
  12  den  Vertragsorganisationen  zu  entnehmen  sind.  Wie  wenig
es-«  die  Gründergesellschaften  darauf  angelegt  haben,  hier  einen
dominierenden  Einfluß  zu  erwerben,  beweist  am  besten  die  Tatsache,
daß  sie  an  die  Spitze  des  Aufsichtsrats  eine  neutrale  Persönlichkeit,
den  Staatsminister  Dr.  Grafen  von  Posadowsky-Wehner,  berufen
haben.  Der  Name  dieses  Mannes,  der  sich  in  seiner  langen  Tätigkeit, ­
  vor  allem  als  Staatssekretär  des  Reichsamts  des  Innern,  gerade
in  den  Kreisen  der  Arbeiterschaft  aufrichtige  Verehrung  erworben  hat,
bürgt  wohl  am  besten  dafür,  daß  der  soziale  Zweck  des  Anternehmens
stets  im  vollen  Amfange  gewahrt  wird.  Die  Ergänzungswahlen  zum
Aufsichtsrat,  welche  Ende  November  1913  stattfinden,  werden  den  Beweis
erbringen,  wie  wenig  Berechtigung  man  hat,  den  Gründern  der  Gesellschaft ­
  irgendwelche  Nebenzwecke  zu  unterlegen.  Wenn  diese  Wahlen
nicht  früher  stattfanden,  so  ist  das  auf  den  ausdrücklichen  Wunsch
der  Organisationen  selbst  geschehen.  Man  hielt  es  für  besser,  damit
zu  warten,  bis  die  Verhandlungen  mit  allen  in  Frage  kommenden
Organisationen  zu  einem  Abschluß  gekommen  wären;  denn  es  sollte
dabei  kein  Stand  und  kein  Beruf,  wie  vor  allem  auch  keine  der
maßgeblichen  Organisationen  übergegangen  werden.
Die  Leitung  des  Anternehmens  ist  dem  bisherigen  Vortragenden
Rat  im  Reichsamt  des  Innern,  Geheimen  Regierungsrat  Dr.  Rose,
        <pb n="30" />
        29

also  ebenfalls  einer  Persönlichkeit  übertragen  worden,  die  unbedingte
Gewähr  für  eine  Wahrnehmung  der  Geschäfte  unter  Ausschluß  jeder
irgendwie  gearteten  Nebenabsicht  bietet.  Auch  hat  es  sich  der  Vorstand ­
  angelegen  sein  lassen,  bei  der  Besetzung  der  wichtigsten  Beamtenftellen,
  die  Wünsche  der  Vertragsorganisationen  im  weitesten  Umfange ­
  zu  erfüllen.
Eine  besonders  beachtenswerte  Neuerung  bietet  der  Verwaltungsbeirat, ­
  der  von  den  Versicherten  selbst  aus  ihren  eigenen  Reihen
zu  wählen  ist.  Er  besteht  aus  25  ordentlichen  Mitgliedern  und  ebensoviel ­
  Stellvertretern,  und  ist  bestimmt,  ganz  besonders  die  Interessen ­
  der  Versicherten  zu  wahren.  Ueber  die  Verwaltung  und  den
Ausbau  des  Betriebes  sind  ihm  jederzeit  die  nötigen  Mitteilungen  zu
machen.  Bei  allen  wichtigen  Entscheidungen  ist  er  gutachtlich  zu
hören;  seine  Befugnisse  sind  begrenzt  durch  die  gesetzlichen  Bestimmungen, ­
  an  welchen  die  Gesellschaft  nicht  vorübergehen  konnte;  doch
kann  es  keinem  Zweifel  unterliegen,  daß,  seine  Stimme  sehr  wesentlich
ins  Gewicht  fallen  wird.  Er  bildet  das  lebendige  Bindeglied  zwischen
der  Gesellschaft  und  den  Versicherten,  und  wird  gewiß  dazu  beitragen, ­
  daß  das  Interesse  der  Versicherten  der  Gesellschaft  stets
erhalten  bleibt,  und  gewährleistet  so  eine  gesunde  und  schnelle  Entwicklung ­
  des  Unternehmens.  Da  im  ersten  Jahre  eine  ordnungsmäßige ­
  Wahl  nicht  erfolgen  kann,  so  wird  der  erste  Verwaltungsbeirat ­
  vom  Aufsichtsrat  ernannt.  Auch  hierüber  wird  Ende  November ­
  Beschluß  gefaßt  werden,  sobald  der  vollständige  Aufsichtsrat ­
  beisammen  ist.  Die  Auswahl  seiner  Mitglieder  erfolgt  nach  denselben ­
  Grundsätzen,  welche  bei  der  Besetzung  des  Aufsichtsrats  geltend ­
  gewesen  sind.  Später  haben  es  dann  die  Versicherten  ja  selbst
in  der  Hand,  zu  bestimmen,  wem  sie  die  besondere  Wahrnehmung  ihrer
Interessen  anvertrauen  wollen.  Der  Verwaltungsbeirat  wählt  wieder
einen  Schlichtungsausschuß,  der  über  alle  Streitigkeiten  aus  dem
Versicherungsverträge  zu  entscheiden  hat.  So  brauchen  die  Versicherten
nicht  zu  befürchten,  daß  sie  zum  Klagen  gezwungen  werden,  um  ihre
Rechte  zu  wahren.  Gerade  hierdurch  aber  wird  eine  Streitquelle
abgegraben,  welche  in  der  Volksversicherung  früher  so  viel  böses  Blut
gemacht  hat.
        <pb n="31" />
        Zemde  und  Neider.

Wie  lebhaft  die  „Deutsche  Volksversicherung"  schon  vor
ihrem  Entstehen  umstritten  wurde,  haben  die  vorstehenden  Darlegungen
gezeigt.  Ilm  so  weniger  kann  es  daher  wundernehmen,  daß  ihr  heute
Feindschaft  und  Neid  überall  die  Wege  zu  verlegen  trachten.  Eine
Fülle  von  Schmähungen  und  Verdächtigungen  fließt  tagtäglich  auf
sie  herab.  Da  diese  Angriffe  auch  in  die  Gründnngsgeschichte  hinüberspielen ­
  und  sich  im  wesentlichen  auf  Vorgänge  stützen,  welche  vor
der  eigentlichen  Gründung  gelegen  haben,  so  erscheint  es  angebracht,
auch  an  dieser  Stelle  darauf  einzugehen,  um  den  Feinden  und
Neidern  endgültig  ihre  vergifteten  Waffen  aus  der  Hand  zu  schlagen.
Von  zwei  verschiedenen  Seiten  aus  sucht  man  das  Vertrauen  zur
„Deutschen  Volksversichernng"  zu  untergraben.  Einmal  von
seiten  der  sozialdemokratischen  „Volksfürsorge",  zum  andern  von  dem
„Verbände  öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten  in  Deutschland".
So  verschieden  dies  Brüderpaar  auch  ist,  so  scheuen  sich  beide  doch
nicht,  sich  gegenseitig  die  Waffen  zu  leihen,  und  geflissentlich  aufzuwärmen, ­
  was  der  andere  eingebrockt  hat.
Zur  Grundlage  ihres  Feldzuges  haben  beide  das  Protokoll  einer
Vorversammlung  der  Gründer  der  „Deutschen  Volksversicherung"
vom  12.  Dezember  1912  gemacht.  Aus  diesem  Protokoll
leiten  sie  die  Behauptung  her,  die  „Deutsche  Volksversicherung"  sei
gar  nicht  gemeinnützig.  Sie  beteilige  ihren  Vorstand  trotz  ihrer  gegenteiligen ­
  Behauptungen  am  Gewinn.  Auch  hätten  ihre  Gründer  ja
selbst  das  Wort  „gemeinnützig"  aus  dem  Gesellschaftsvertrag  gestrichen. ­
  Demgegenüber  ist  einfach  festzustellen,  daß  allein  maßgeblich ­
  für  die  Beurteilung  der  „Deutschen  Volksversicherung"  nicht  die
Verhandlungen  irgendeiner  Vorversammlung,  sondern  nur  der  Gesellschaftsvertrag ­
  ist,  wie  er  am  25.  Januar  1913  zu  notariellem
Protokoll  abgeschlossen  ist.  In  diesem  Vertrag  hat  man  das  Mort
„gemeinnützig"  einfach  deshalb  nicht  aufgenommen,  weil  es  angesichts ­
  der  klaren  Bestimmungen  des  Vertrages  überflüssig  erschien,
die  Gemeinnützigkeit  noch  besonders  zu  betonen.  Vielleicht  verraten
uns  im  übrigen  einmal  die  Leiter  der  „Bolksfürsorge",  warum  denn
in  deren  Gesellschaftsvertrag  nirgends  etwas  von  „Gemeinnützigkeit" ­
  steht.  Zum  anderen  aber  ist  in  dem  Gesellschaftsvertrag  der
„Deutschen  Volksversichernng"  kein  Wort  von  einer  Gewinnbeteiligung ­
  des  Vorstandes  enthalten.  Wo  der  Gewinn  bleibt,  darüber ­
  gibt  der  §  18  klare  Auskunft.  Irgendwelche  geheimen  Abmachungen ­
  bestehen  daneben  nicht.  Sie  können  auch  gar  nicht  vorhanden ­
  sein,  weil  auch  hierüber  der  Reichskommissar,  der  bekanntlich
allen  Sitzungen  der  Gesellschaften  beiwohnt,  zu  wachen  hat.  Diese
Einwände  gegen  die  Gemeinnützigkeit  der  Gesellschaft  sind  also  mehr
als  fadenscheinig.
Daneben  gehen  aber  besonders  die  öffentlichen  Anstalten  mit
der  Behauptung  krebsen,  die  „Deutsche  Volksversicherung"  sei  nicht
        <pb n="32" />
        31  —

aus  sozialen  und  nationalen  Beweggründen  heraus  entstanden,  sondern ­
  sie  sei  von  den  privaten  Lebensversicherungsgesellschaften  nur
ins  Leben  gerufen  worden,  um  die  öffentlichen  Lebensversicherungsanstalten ­
  an  der  Aufnahme  der  Volksversicherung  zu  hindern.  Sie  sei
also  nichts  weiter,  als  eine  „Schutztruppe  der  Privatversicherung".  Die
Angebote  zu  gemeinsamer  Arbeit,  die  ihre  Gründer  den  öffentlichen
Anstalten  gemacht  hätten,  seien  gar  nicht  ernst  gemeint  gewesen.
Man  habe  diese  damit  nur  der  Oeffentlichkeit  gegenüber  ins  Unrecht
setzen  wollen  und  habe  ihnen  deshalb  von  vornherein  Bedingungen
gestellt,  auf  welche  sie  nicht  eingehen  konnten.  Die  „Deutsche  Volksversicherung" ­
  sei  überhaupt  nichts  weiter,  als  ein  „Konkurrenzmanöver"
  der  Privatversicherung,  die  sich  in  ihren  Geschäften  durch
die  öffentlichen  Anstalten  bedroht  gesehen  hätten.  Am  für  diese  haltlose ­
  Verdächtigung  wenigstens  den  Schatten  eines  Beweises  herbeizubringen, ­
  muß  wieder  das  vorgenannte  Protokoll  herhalten,  aus  dem
persönliche  Bemerkungen  einzelner  Teilnehmer  herausgerissen  werden.
Was  hat  es  damit  auf  sich?  Die  Versammlung  vom  12.  Dezember ­
  1912  hat  zu  einer  Zeit  stattgefunden,  wo  man  sich  über  die
Einzelheiten  des  Vorgehens  einfach  aus  dem  Grunde  noch  nicht
klar  sein  konnte,  weil  die  Sachlage  noch  völlig  ungeklärt  war.  Vor
allem  war  mehr  als  zweifelhaft,  welche  Stellung  die  öffentlichen
Anstalten  einnehmen  würden.  Wie  wenig  die  öffentlichen  Anstalten
ein  Recht  haben,  das  genannte  Protokoll  gegen  die  „Deutsche  Volksversicherung" ­
  auszuspielen,  ist  bereits  in  einer  Eingabe  dargelegt
worden,  die  Regierungsdirektor  von  Rasp-München  als  Vorsitzender ­
  der  Volksversicherungskommission  der  privaten  Lebensversicherungsgesellschaften
  am  26.  Februar  1913  an  den  Staatssekretär  des
Reichsamts  des  Innern  gerichtet  hat.  Es  heißt  darin  wörtlich:
„Eine  durch  nichts  bewiesene  grundlose  Verdächtigung  stellt
die  weitere  Behauptung  dar,  daß  das  Anerbieten
der  privaten  Lebensversicherungsgesellschaften  nicht  in  der  Wahrnehmung ­
  der  Interessen  der  gemeinnützigen  nätionalen  Volksversicherung, ­
  sondern  aus  taktischen  Gesichtspunkten  gemacht
worden  sei,  um  die  öffentliche  Lebensversicherung  gegenüber  der
Oeffentlichkeit  ins  Anrecht  zu  setzen,  wenn  diese  das  Anerbieten
ablehnen  würde.  Es  ist  in  den  Behandlungen  der  Vertreter
der  privaten  Gesellschaften  wiederholt  hervorgehoben  worden,
es&amp;gt;  solle  den  öffentlichen  Anstalten  die  Mitwirkung  gar  nicht
erschwert  werden,  wenn  sie  wirklich  mitmachen  wollten.  Allerdings ­
  sind  Vorschläge  über  das  Zusammengehen  mit  den  Oeffentlichen
  nicht  sofort  einstimmig  gutgeheißen  worden,  was  bei  der
großen  Anzahl  von  Versammlungsteilnehmern,  bei  der  ungeklärten ­
  Sachlage  und  auch  bei  den  bis  dahin  gemachten  Erfahrungen ­
  im  Konkurrenzkampf  mit  den  Oeffentlichen  durchaus
erklärlich,  ja  selbstverständlich  ist.  Wenn  hierbei  auch  der  Vermutung ­
  Ausdruck  gegeben  worden  ist,  daß  die  Oeffentlichen
nicht  würden  mitmachen  wollen,  so  lag  es  bei  den  Oeffentlichen,
diese  Vermutung  zu  widerlegen.  And  es  ist  gewiß  kein  Anrecht, ­
  wenn  an  die  Vermutung,  die  Oeffentlichen  würden  nicht
mitmachen,  die  Bemerkung  geknüpft  worden  ist,  man  könne
dann  wenigstens  der  privaten  Lebensversicherung  keinen  Vorwurf ­
  machen.  Hätten  die  privaten  Anstalten  ihr  Angebot  nicht
        <pb n="33" />
        £■?  32  ■—

gemacht,  so  wäre  ihnen  der  Vorwurf  gemacht  worden,  den  Herr
Geh.  Ober-Reg.-Rat  Dr.  Kapp  nun  von  sich  abwehren  will.
Daß  dieser  Vorwurf  nun  nicht  gemacht  werden  kann,  scheint  auf
seiten  der  öffentlich&amp;gt;-rechtlichen  Lebensversicherung  jetzt  bedauert
zu  werden."
Auf  diese  Darlegungen  hat  Herr  Kapp  bis  heute
noch  nichts  zu  erwidern  gewußt.  Ergänzend  sei  noch
betont,  daß  auf  jener  Versammlung  insonderheit  Herren  gesprochen ­
  haben,  welche  nach  ihren  Erfahrungen  mit  den  öffentlichen
Anstalten  zu  Geheimrat  Kapp  nur  ein  sehr  geringes  Vertrauen  haben
konnten.  Schließlich  aber  ist  das  wesentliche  Moment  für
die  Beurteilung  einer  Versammlung  nicht  in  der  Aussprache  zu
suchen,  die  eine  Frage  doch  erst  klären  soll,  sondern  in  den  Beschlüssen,
zu  denen  die  Aussprache  geführt  hat.  Was  aber  hat  denn  nun  diese
Gründerversammlung  mit  allen  gegen  eine  Stimme  beschlossen?  Sie
hat  beschlossen,  ein  gemeinsames  Arbeiten  mit  den  öffentlichen  Anstalten ­
  prinzipiell  nicht  abzulehnen;  es  stand  diesen  also  durchaus
frei,  ob  sie  mitmachen  wollten  oder  nicht.  Wenn  sie  es  nicht  getan
haben,  so  ist  das  nicht  die  Schuld  der  privaten  Lebensversicherungsgesellschaften,
  welche  die  Gründung  später  von  sich  aus  allein  haben
vornehmen  müssen.
Was  bereits  früher  ausgeführt  ist,  das  sei  hier  noch  einmal
kurz  wiederholt:  Bereits  am  26.  Juli  1912  haben  die  Gründer  der
„Deutschen  Volksversicherung"  ein  gemeinsames  Arbeiten  mit  den
öffentlichen  Anstalten  ins  Auge  gefaßt.  Auf  der  Sitzung  des  „Zentralausschusses ­
  zur  Förderung  der  Volksversicherung"  vom  23.  November
1912  ist  diese  Bereitwilligkeit  abermals  ausgesprochen  worden;  ebenso
von  Geheimrat  Hackelöer  am  10.  Dezember  1912  den  Vertretern ­
  des  „Deutschen  Arbeiterkongresses"  gegenüber.  In
der  vertraulichen  Aussprache  beim  Staatssekretär  des  Reichsamts ­
  des  Innern  am  7.  Januar  1913  ist  die  Notwendigkeit  eines
gemeinsamen  Handelns  nicht  minder  mit  vollster  Entschiedenheit  zur
Geltung  gebracht  worden.  In  der  zweiten  Sitzung  des  „Zeutralausschusses"
  vom  9.  Jan.  1913  hat  Regierungsdirektor  von  Rasp  klipp  und
klar  erklärt,  für  die  Gründung  der  „Deutschen  Volksversicherung"
sei  nur  die  Absicht  maßgebend,  der  einheitlichen  antinationalcn  Organisation ­
  der  „Volkssürsorge"  ein  einheitliches  nationales  Unternehmen
entgegenzusetzen.  Noch  am  10.  Januar  1913  hat  sich  Geheimrat
Hackelöer-Köbbinghoff  nach  Kräften  bemüht,  Geheimrat  Kapp  zu
einem  Zusammengehen  zu  bewegen.  Ja,  noch  mehr!  Trotz  allem,
was  vorangegangen  war,  unternahm  im  März  1913  der  Staatsminister
Graf  von  Posadowsky-Wehner  einen  letzten  Versuch,  Herrn  Kapp
zu  einem  Zusammenwirken  aller  nationalen  Kräfte  auf  dem  Gebiete
der  Volksversicherung  zu  bestimmen.  Der  Reichskanzler  selbst  brachte
in  einem  Schreiben  an  den  Grafen  die  Hoffnung  zum  Ausdruck,  es
werde  diesem  gelingen,  was  bisher  nicht  zu  erreichen  gewesen  war.
Was  aber  tat  Herr  Kapp?  Er  verreiste  und  gab  die  Sache  zur  Erledigung ­
  weiter  an  —  den  Generaldirektor  Loebinger  von  der
„Friedrich  Wilhelm"!  Dieser  aber  versenkte  das  Schreiben  in  seinen
Papierkorb.
Wenn  der  Geh.  Oberregierungsrat  und  Generallandschaftsdirektor
Dr.  Kapp,  der  Vorsitzende  des  „Verbandes  öffentlicher  Lebensversiche-
        <pb n="34" />
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rungsanstalten  in  Deutschland"  es  gleichwohl  wagt,  den  Gründern
der  „Deutschen  Volksversicherung"  unlautere  Nebenabsichten  zu  unterstellen, ­
  so  spricht  er  damit  eine  Verdächtigung  aus,  deren  Haltlosigkeit ­
  auch  ihm  selbst  bewußt  sein  sollte.  Herr  Kapp  kennt  doch  bas
Wort:  „Man  sucht  niemand  hinter  der  Tür,  man  habe  denn  selbst
dahinter  gestanden"?  Nur  durch  seine  Winkelzüge  ist  eine  schnelle  Erledigung ­
  der  Sache  verzögert  worden.  Er  veranlaßte  zunächst  den
„Zentralausschuß  zur  Förderung  der  Volksversicherung",  um  ihm
nach  dem  9.  Januar  1913  den  Todesstoß  zu  versetzen,  als  er  sich
nicht  dazu  bereitfinden  wollte,  den  „Verband  öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten" ­
  als  das  einzig  Wahre  zu  erklären.  Herr  Kapp
schuf,  als  alle  Stränge  rissen,  das  Kartell  mit  den  von  ihm  doch  so  tief
gehaßten  alten  Volksversicherungsgesellschaften,  um  ein  einheitliches
Vorgehen  auf  dem  Gebiete  der  gemeinnützigen  Volksversicherung  zu
hintertreiben.
Auf  Herrn  Geheimen  Oberregierungsrat  Dr.  Kapp  lastet  die
schwere  Schuld,  ein  einheitliches  Vorgehen  aller  nationalen  Kreise
auf  dem  Gebiete  der  gemeinnützigen  Volksversicherung  verhindert
zu  haben.  Hätte  Herr  Kapp  gewollt,  so  hätten  wir  heute  eine
allgemeine  deutsche,  gemeinnützige,  nationale  Volksversicherung,  in
der  alle  Teile  unseres  Volkes  mitarbeiten  könnten.  So  aber  sehen
wir  das  klägliche  Schauspiel  vor  uns,  daß  Männer  der  „Deutschen
Volksversicherung",  einem  wahrhaft  nationalen  und  gemeinnützigen
Unternehmen,  das  ein  Idealbild  wirtschaftlicher,  politischer  und  konfessioneller ­
  Neutralität  bildet,  den  Kampf  ansagen  und  ihn  in  einer
Weise  führen,  wie  er  im  Interesse  der  nationalen  Sache  nicht  geführt ­
  werden  darf.  Für  sich  haben  die  öffentlichen  Lebensversicherungsanstalten ­
  damit  nicht  viel  erreicht.  Wohl  aber  sind  sie  die  Veranlassung ­
  dazu  geworden,  daß  die  große  Sterbekasse  des  „Deutschen
Kriegerbundes",  die  ursprünglich  mitarbeiten  wollte  in  der  großen
gemeinnützigen  Volksversicherung,  trotz  des  Murrens  vieler  Tausende
seiner  Mitglieder  zur  —  „Friedrich  Wilhelm"  abschwenkte,  als  die
Einigungsverhandlungen  gescheitert  waren.  Alle  diese  Vorgänge  sind
höchst  bedauerlich  und  liegen  keineswegs  im  nationalen  Interesse.
Uns  nationalen  Arbeitern  hat  das  viel  erwähnte  Protokoll  vorgelegen, ­
  als  wir  am  24.  Januar  1913  im  Verein  mit  nationalen
Organisationen  des  Mittelstandes  den  Gründern  der  „Deutschen
Volksversicherung"  nahelegten,  den  Plan  trotz  allem  durchzuführen.
Den  höchsten  Behörden  des  Reichs  ist  dieses  Protokoll  bekannt  gewesen, ­
  als  sie  der  jungen  Gesellschaft  ihre  Unterstützung  zuwandten.
Der  Staatsminister  Dr.  Graf  von  Posadowsky-Wehner  kannte  nicht
minder  jedes  Wort  dieses  Protokolls,  als  er  in  dankenswerter  Weise
den  Vorsitz  im  Aufsichtsrat  übernahm.  Glaubt  wirklich  jemand
im  Ernst,  es  hätte  sich  einer  dieser  Beteiligten  dazu  hergegeben,  private ­
  Interessen  irgendeiner  Finanzgruppe  mit  feinem  Namen  zu
decken?  Nein!  —  Wir  alle  wußten,  was  wir  taten!  Wir  sahen  in
der  Gründung  der  „Deutschen  Volksversicherung"  eine  nationale  und
soziale  Notwendigkeit.  Wir  wußten,  daß  nur  Unverstand  oder  böser  Wille
Verdächtigungen  aussprechen  konnten,  wie  sie  heute  von  den  Sozialdemokraten ­
  und  den  öffentlichen  Anstalten  in  brüderlicher  Eintracht
merbreitet  werden.  Hätte  der  Geheime  Oberregierungsrat  Dr.
Kapp,  wie  es,  um  mit  Schiller  zu  sprechen,  „Pflicht
sur  jeden"  ist,  zum  Ganzen  gestrebt,  statt  unser  Volk
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aufs  neue  auseinanderzureißen,  so  wäre  ein  Werk  entstanden, ­
  das  alle  Vorbedingungen  für  einen  glänzenden  Erfolg  in
sich  trug.  Herr  Kapp  ist  es  gewesen,  der  ein  einheitliches  Vorgehen  aller
nationalen  Volkskreise  in  dieser  Frage  verhindert  hat.  Herr  Kapp  wird
es  einst  zu  verantworten  haben,  wenn  die  Sozialdemokratie  aus
diesem  Bruderkampf  den  Nutzen  davonträgt!
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        Nachwort.

Wohl  haben  es  die  Gegner  der  „Deutschen  Volksversicherung"
fertiggebracht,  ihr  Entstehen  hinzuzögern  und  die  Geschlossenheit  des
Vorgehens  zu  beeinträchtigen.  Trotz  aller  Anstrengungen  ist  es  ihnen
aber  nicht  gelungen,  die  Gründung  dieses  großen  Werkes  zu  verhindern. ­
  Die  „Deutsche  Volksversicherung"  mußte  entstehen  und  deshalb ­
  ist  sie  entstanden.  Nicht  rückwärts  zu  blicken,  ziemt  es  uns
jetzt,  sondern  in  die  Zukunft  zu  schauen'.'  Eine  rastlose  Arbeit  aller
Beteiligten,  nicht  zuletzt  der  großen  nationalen  Organisationen  der
Arbeiterschaft  und  des  Mittelstandes,  wird  erforderlich  sein,  um
den  Erfolg  trotz  aller  Schwierigkeiten  und  Widerstände  zu  sichern.
Die  Vorbedingungen  dazu  sind  bereits  geschaffen.  Mehr  als  30  Organisationen ­
  aus  allen  Gauen  des  Reiches  und  aus  allen  Schichten
der  minderbemittelten  Bevölkerung  haben  sich  schon  jetzt  zur  Mitarbeit ­
  an  den  Aufgaben  der  „Deutschen  Bolksversicherung"  vertraglich
verpflichtet;  etwa  zwei  Millionen  deutscher  Männer  und  Frauen  stehen
heute  hinter  der  „Deutschen  Volksversicherung".  Sie  bilden  den
Kern,  auf  dem  weiterzuarbeiten  die  Aufgabe  der  kommenden  Jahre
sein  wird.  Nur  geringe  Teile  der  Kreise,  welche  für  die  Volksversicherung ­
  in  erster  Linie  in  Betracht  kommen,  haben  sich,  irregeleitet ­
  durch  die  marktschreierische  Reklame  der  öffentlich-rechtlichen
Zersplitterungsanstalten,  diesen  angeschlossen.  Es  ist  zu  bedauern,
daß  sich  einige  wenige  Bereinigungen  nationaler  Arbeiter  und  Männer ­
  des  Mittelstandes  bereit  gefunden  haben,  aus  dem  Rahmen  der
Gesamtheit  auszuscheiden  und  ihren  Brüdern  in  den  Rücken  zu  fallen,
statt  mit  ihnen  Hand  in  Hand  zu  arbeiten  für  des  Volkes  Wohl  und
gegen  die  volksfeindliche  „Volksfürsorge".  Uns  soll  auch  das  nur  ein
Ansporn  sein,  desto  eiftiger  zu  wirken,  denn  es  gilt  eine  große  und  eine
gute  Sache!
Wenn  wir  nationalen  und  christlichen  Arbeiter,  freundschaftlich ­
  verbunden  mit  dem  Mittelstände  und  mehreren  Bauernverbänden, ­
  heute  für  die  „Deutsche  Volksversicherung"  tätig  sind,
so  fördern  wir  damit  nicht  fremde  Interessen,  sondern  wir  arbeiten
für  unsere  eigene  Sache,  für  die  Wohlfahrt  des  Volkes  und  des
Vaterlandes.  Aus  dem  Volke  heraus  sind  die  Grundlinien  vorgezeichnet ­
  worden,  auf  denen  das  Werk  entstand.  Alle  Volkskreise  haben
mitgeholfen,  es  zweckmäßig  zu  gestalten.  Mit  dem  Volke  zu  arbeiten,
ist  die  „Deutsche  Volksversicherung"  bestimmt.  Alle  Teile  des  Volkes,
ohne  Unterschied  von  Stand  und  Beruf,  von  Partei  und  Konfession,
haben  sich  zu  tätiger  Gemeinschaftsarbeit  in  ihr  zusammengefunden.
Hier  steht  der  Arbeiter  neben  dem  Handwerker,  der  Beamte  neben
dem  Kaufmann,  der  Landmann  neben  dem  Städter.  Für  das  Volk
zu  arbeiten,  ist  ihr  großes  Ziel.  Nicht  trennen  will  sie,  sondern
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vereinigen!  Sie  will  die  Gegensätze  ausgleichen,  die  unser  Vaterland ­
  zerklüften.  Sie  will  den  minderbemittelten  Kreisen  Gelegenheit ­
  geben,  sich  für  alle  Wechselfälle  dieses  Lebens  sicherzustellen.  Sie
will  und  wird  einen  Damm  bilden  gegen  das  Anwachsen  der  Umsturzpartei, ­
  die  heute  auf  allen  Gebieten  den  letzten  großen  Kampf
gegen  alles  eröffnet  hat,  was  nationalen  Männern  lieb  und  teuer
ist.  Daß  die  „Deutsche  Volksversicherüng"  nun  auch  wirklich
,,-le  öeutsche  Volksversicherung"
werden  möge,  das  ist  der  Wunsch,  in  den  diese  Darlegungen  ausklingen
sollen.  Als  Leitwort  möge  sie  immerdar  vor  ihre  Arbeit  die  Morte
setzen:

^us  üem  Volk,  mit  ösm  Volk  unö  für  -as  Volk!"
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Deutsche  Volksversicherung^

großes

nationales  Werk,  dessen  hohe  Bedeutung  für  die  minder-Volkskreise
  die  kommenden  Jahre  erweisen  sollen  und
das  Verdienst  ihrer  Gründung  teilen  sich  30  deutsche
"herungsgesellschaften  mit  den  Behörden  des  Reichs  und
ationen  der  nationalen  Arbeiterschaft.  Die  Bersicherungst
  haben  die  erforderlichen  Mittel  und  ihre  reichen  Ersah»
ie  zum  Teil  auch  ihren  gewaltigen  Organisationsapparat
ist  der  Sache  gestellt.  Die  Behörden  des  Reichs,  an  ihrer
Reichskanzler,  und  vor  allem  der  Staatssekretär  Des
des  Innern,  sowie  der  Präsident  des  Kaiserlichen  Auf»
-.ür  Privatversicherung,  haben  zu  ihrem  Teile  daran  mit»
&amp;gt;aß  wirklich  etwas  Gutes  geschaffen  wurde.  Die  nationale
ft  aber  hat  durch  ihre  Mitwirkung  dafür  Sorge  getragen,
ünsche  der  Volkskreise,  welchen  die  neuen  Einrichtungen
nen  sollen,  im  vollsten  Umfange  erfüllt  wurden,
ummkapital  der  Gesellschaft  beträgt  2  000  000  J;  saneben
hründer  für  die  Kosten  der  ersten  Einrichtung  einen  unt
  Organisationsfonds  von  1000  000  M  zur  Verfügung
"“rtfcmg  Februar  1913  wurde  begonnen,  die  inneren
en  zu  schaffen,  die  Tarife  auszuarbeiten  und  die  Organilbauen.
  Diese  gewaltige  Arbeit  ist  mit  einer  Schnelligkeit
mhafigkeit  durchgeführt  worden,  welche  allseitige  Anerkennt. ­
  Am  20.  Juni  1913  ist  durch  Senatsbeschluß  des  Kaiserichtsamts
  für  Privatversicherung  die  Genehmigung  zur
des  Geschäftsbetriebes  erteilt  worden.  Nunmehr  wurden
aber  doch  gründlich  die  eigentlichen  Einrichtungen  für
t  Betrieb  so  gefördert,  daß  Ende  September  1913  die
planmäßig  werbende  Versicherüngstätigkeit  aufgenommen
rte.
die  Einrichtungen  der  Gesellschaft  an  dieser  Stelle
iskunft  zu  geben,  dürfte  sich  erübrigen.  Es  seien
kurz  die  Bestimmungen  des  Gesellschaftsvertrages
&amp;gt;elche  die  Gemeinnützigkeit  für  alle  Zeiten  sicher
-  Prozent  des  Gewinnes  kommen  den  Versicherten
ute.  Erst  aus  dem  Reste  wird  eine  Dividende  auf  das
i(  verteilt,  die  mit  4  Prozent  des  Stammkapitals  nach
■  izt  ist.  Eine  Aenderung  dieser  Bestimmungen  bedarf  der
j  des  Reichskanzlers.  Von  diesem  ist  ein  Reichskommissar
l  eine  sehr  weitgehende  Aufsichtsbesugnis  eingeräumt  ist.
mag  erwähnt  werden,  daß  diese  Bestimmungen  über
düng  des  Gewinnes  für  die  Versicherten  wesentlich  günals
  bei  der  „Volksfürsorge"  und  den  öffentlichen  Ann
  diese  beiden  Volksversicherungsgesellschaften  müssen  zu-Kapital
  verzinsen,  bevor  sie  überhaupt  eine  Divi-
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