15 Oberverwaltungsgericht verloren — so konnen einmal die Verhaltnisse der Vergangenheit fur die Zukunft nicht mahgebend sein; andererseits ist der § 53, line schon mehrfach angedeutet, in semen Einzelbestimmungeu ungerecht, Weil, wenigstens nach der Auslegung des Oberverwaltungs- gerichts, die klagende Gemeinde des Be Weises, dah die iffrBetter um der Betriebe willen in der Nachbarge- nteittde Wohnung genommen haben, fast enthoben ist, wahrend andererseits die in Anspruch genommene Ge nt e i n d e A it der Berechtigung fate Vorteile, fate der Wohnsitzgemeinde aus den Betrieb en in der Be - triebsgemeinde erwachsen, in ausreichender Weise geltend zu machen, stark beschrankt ist. Bei einer Ausdehnung des Prmzips des §53 KAG. kann aber dieses Moment der Vorteilsaus- gleichung unter keinen Umstanden ubersehen werden. Die breitere Grundlage, aus der bei dem Lastenausgleich oder wie wir gesehen haben, der Steuervertetlung ausgegangen werden soil, ersordert auch rate weitere Beviicksichtigung der grohen, durch Zahlen nicht vollig greifbaren Vorteile, die die b st lichen Bororte von dem Kern Groh Berlin — der Stadt Berlin selbst — in so weitem Mahe geniesten. VI. Dec vecgleich Sec „Lelltungsl8hjgkeit". Die Leistungsfahigkeit einer Gemeinde braucht nicht in volliger Er- schopsung aller Hilfsmittel zu bestehen. Sie ist stets dann vorhanden, wenn entweder die Gemeinde zwar ihre Aufgaben ausreichend erfullt, aber dies nur durch eine ubermiihige Anspannung der Steuerkraft ihrer Einwohner kann oder, wenn die Gemeinde, um ihre Einwohner nicht un- btUifl zu belasten, ihre Einrichtungen unvollkommen gestalten must E b e n s o sich er wie es ist, dah die se Boraussetzungen in zahl- reichen Or ten der preuhischen Monarchic, namentlich des O st ens*) vorliegen, ebenso sicher ist es, datz sie bei den Vororten Grotz Berlins nicht gegeben find. Sowohl was die Frage der hoheren ungerechten Belastung betrifst, wie die Frage der Unvollstandigkeit kommunaler Einrichtungen insolge eines Mangels an Mitteln, die beide durch Vergleiche mit den Verhaltnissen anderer Ge- meindewesen gemessen werden mogen, begehen die Bororte, um ihre Zwecke zu fordern, den grundlegenden Fehler, stets nur die Gemeinden des einheit- lichen Wirtschaftsgebietes Groh Berlins mit einander in Beziehung zu setzen. Das ware nur unter der Voraussetzung richtig, datz der Nachweis gelange', Berlin und die westlichen Bororte seien die Ursache an dem (tatsachlich nicht vorhandenen) wirtschaftlichen Niedergange. Dah die territoriale Zusammen- gchorigkeit kein spezifischer Grund der verschiedenen Schullasten ist, ist in der Neukollner Denkschrift aber selbst anerkannt, wenn sie sagt, dah die ortliche Ge- meinschaft lediglich einen gewissen Druck der offentlichen Meinung aus Ber- besserung der niedriger gehaltenen Einrichtungen hervorrust und datz die ortliche Gemeinschaft nicht ursachlich ist fur eine Ueberspannung der Steuer kraft und stir Aufwendnngen, die auherhalb der Gemeinschaft unterblieben waren. Wenn die steuerliche Leistungsfahigkeit eine Gemeinde zu Minder- ausgaben aus dem Gebiete der Schulen zwingt, so ist das eine allen Jndustrie- gemeinden eigene Erscheinung. Dah aber von einem unter das Normale gehenden „Tiesstand" der finanziellen Verhaltnisse der Bororte garnicht die Rede sein kann, dah vielmehr die Bororte sich im allgemeinen eines nor- malen Entwicklungsganges erfreuen, ist bereits Seite 14 hervorgehoben. Dieser Entwicklungsgang macht die Gemeinden des Ostens, Nordens und der Stadt Neukolln zweifellos nicht zu Rentnerstadten und Billenorten, sondern zu I n d u st r i e g e m e i n d e n. Bei einigen groheren Gemeinden ist die Entwicklung bereits zu einer gewissen Bolleiidung gebracht (Neukolln, Lichten- berg, Weihensee). Wenn ntan sich also nicht vollig falscher Schlusse schuldig machen will, bars die Leistungsfahigkeit der Gemeinden in dem oben an- gedeuteten Sinne nicht mit der Berlins oder gar eines Billenortes (Grune- wald, Dahlem) verglichen werden. Menu man ein richtiges Bild gewinnen will, so kann vielmehr die wirtschaftliche Lage der Jndustrie- orte um Berlin nur mit derLage von Jndustrieorten in der ganzen Monarchic verglichen werden. Die Lei st ungen der petitionierenden Borortge- meinden fur das Bolksschulwesen bewegen sich aus n o r m a l e r Basis. Ihre Einrichtungen find durchaus ausreichend und der Entwickelungsgang zeigt, dah selbst in den Orten, in deuen in einiger Hinsicht Besserung und Bervollkommnung moglich ist, mit dem allmahlichen Erftarken der wirtschaftlichen Kraft diese Bervollkommnung eintreten wird, wie dies in den erwahnten Jndustrieortcn deutlich zu ersehen ist. In dieser Hinsicht durften zunachst die folgenden Feststellungen uber die Leistungen aus dem Gebiete der Schulhygiene aus den tzaushaltsplanen fur 1913 orientieren, wobei wir uns nur aus die groheren, an der Petition beteiligtcn Gemeinden beschriinken, deren Bevolkerungszahl nach dem Stande vom 1. September 1918 beigefiigt ist: *) Zu bet Frage, ob hier die Mittel zur Beseitigung unbedingt in einer Staatsbeihilse zu suchen sind oder nicht vielmehr in einer gerechteren Heranziehung der Grundsteuer, kann hier nicht Stellung genommen werden.