24 > in beiden Kreisen 14 pCt. auf die Provinzialabgaben entfallen. So ist die Halfte dieser 14 pCt. auch hier als den Armenzwecken gewidmet in die Rechnung eingefugt. Welche erheblichen Betrage aber den Gemeinden als Armenlasten angerechnet werden, geht aus Spalte 4 der Tabelle Anhang III hervor. Gleichwohl ergibt sich fiir die sogenannten „armen" Gemeinden, dah sich dnrch die Anrechnung dieser Armenlasten einschliehlich der etatsmahig nachzuweisenden Aufwendungen der Kosten des Ortsarmenverbandes nicht etwa, wie man meinen sollte, der Unterschied in der Hohe der Belastung der Einkommensteuerzwischen Oft und Westvergrohert, viel ni ehr ist gerade das Umgekehrte der Fall. Wenn namlich Berlin in Fragegezogen wird, so steht hier die Kopfquote der A r m e n l a st am h o ch st e n. Das gleiche ergibt sich bei einer Ber- gleichung mit dem Gemeindesteuersoll. Schon diese wichtigsten Beispiele zeigten, dah es unrichtig ist, wenn die ostlichen Vororte die Tatsachen, dah die Volksschullast bei ihnen unter den kommunalen Lasten an vorderer Stelle steht, dazu benutzen wollen, um von den anderen Bororten eine Ent-- lastung zu erreichen, wahrend fie unbeachtet lassen wollen, dah Berlin und die we st lichen Vororte andere dnrch die Eigenart ihrer Lage und ihrer Bevolkerung hervor- gerufene Lasten z u tragen haben. Eine Durchsicht der Etats von Berlin und der westlichen Borortgemeinden, vor allem Berlins selbst, ergibt aber, dah die darin vorgesehenen Ausgaben, welche Grundbesitz, Ge- werbe und Einkommen nicht wesentlich geringer als in den ostlichen Bororten belasten, eben im Rahmen der der Gemeinde obliegenden Ausgaben not- w e n d i g ftnb.. Den Gemeinden aber vorschreiben wollen, fur fie notwendige Ausgaben einzuschranken, um Lasten der ostlichen Vororte mit zu tragen, wurde geradezu einer Enteignung gleichkommen. Das so oft erwastatc Programm der Regierung, Berlin mit einem Kranz leiftungsfahiger Gemeinden zu umgeben (mag man zu diesem Gedanken stehen wie man wolle), wird ficher nicht da- durch herbeigefnhrt werden diirfen, vast diese Leistungssahigkeit auf Kosten Berlins und der westlichen Bororte erst kunftlich her- gestellt wird. Wir find iiberzengt, datz Regierung und Landtag dazu nicht mitwirken werden. dem Begehren der ostlichen Bororte- das ebenfowohl der Selbstverwaltung. die dnrch die offenbare Be- tonung eines kommnnistifchen Prinzipes den Grundlagen unferer Gcsellfchaftsordnung widerfpricht, den Weg zn bahnen.