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        <title>Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin</title>
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            <idno>101440830X</idno>
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        ﻿Denklchrttt

iiber

Lie BereWsung Lines interkommunslen Lsltensus-
Sieichs in wirMsMich zulnmmenWngenSen GemeinSen

inslrelonLere in Grotz Berlin

auf Grund eines Beschlusies der Magistrate von Berlin, Charlottenburg,
Berlin-Schoneberg, Berlin-Wilmersdorf, der Gemeindevorstande Berlin-
Steglitz, Berlin-Lichterfelde, Berlin-Friedenau, Berlin-Treptow, Berlin-
Lankwitz und Berlin - Schmargendorf.
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        ﻿
        <pb n="3" />
        ﻿DenklchrM

U

iiber

Ae Berechtigung Lines interkommunslen Lsliensus-
Sleichs in mirtlchsltlich;ulsmmenh8ngentlen GemeinLen

insbelsnSere in Grstz Berlin

auf Grund eines Befchlusses der Magistrate von Berlin, Charlottenburg,
Berlin-Schoneberg, Berlin-Wilmersdorf, der Gemeindevorstande Berlin-
Steglitz, Berlin-Lichterfelde, Berlin-Friedenau, Berlin-Treptow, Berlin-
LanKwitz und Berlin - Schmargendorf.
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        ﻿
        <pb n="5" />
        ﻿Vorwort

Die Frage, ob und wie ein Ausgleich der verschiedenartigen
Belastungen in den Gemeinden zu finden ist, beschaftigt seit Iahren
das Parlament und die Presse.

In dem Z 53a des Vorentwurfs des Kommunalabgabengesetzes
war eine Fassung vorgeschlagen warden, die einen Ausgleich der
Schullasten innerhalb wirtschaftlich zusammenhangender Gebiete vor-
sah. Dem fast allgemeinen Protest ist die Staatsregierung gefolgt
und hat fernerhin den Versuch nicht gemacht, die Losung der Frage
eines interkommunalen Lastenausgleichs mit der Neugestaltung des
Kommunalabgabengesetzes zu verbinden.

Gleichwohl hat ein Teil der Dororle Berlins unter Fiihrung
des Kreisausschusses Niederbarnim und der Stadt Neukolln im Fe-
bruar 1914 dem Landtag eine Petition und Denkschrift wegen der
Einsiihrung eines gesetzlichen Ausgleichs der Volksschullasten in
wirtschaftlich zusammenhangenden Gebieten der Monarchic vorgelegt
und die Wiederherstellung des § 53a des Vorentwurfs zum Kom-
munalabgabengesetz erbeten.

Dem gegeniiber konnen die Stadt Berlin und ihre westlichen
Vororte sich nicht schweigend verhalten. Zur Widerlegung von solchen,
der Selbstverwaltung und dem freien Selbstbestimmungsrecht der Ge-
meinden abtraglichen Ansichten, wie sie in der Petition eines Teils der
Berliner Vororte enthalten find, dient die folgende auf Grund eines
Beschlusses der Magistrate von Berlin, Charlottenburg, Berlin-Schone-
berg, Berlin-Wilmersdorf, der Gemeindevorstande von Berlin-Steglitz,
Berlin-Lichterfelde, Berlin-Friedenau, Berlin-Treptow, Berlin-Lankwitz
und Berlin-Schmargendorf verfahte Denkschrift.

Berlin, im August 1914.

Magistral zu Berlin.

Wermuth.
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        ﻿ilebet Lie Becechtigung eines interkommunslen Lsstensusgleichs in mirtlchsstlich
zulnmmenWngenLen GemeinLen insbesonLere in Grotz Berlin.

I.	Kllgemeines.

Das Bemuhen eines Teiles der Vororte Berlins, sur sich eine Ent-
lastung von kommunalen Ausgaben aus Kosten Berlins und der wohl-
habenderen Gemeinden herbeizufuhren, ist lediglich ein Teil der Bestrebungen,
die seit Jahren schon die Oesfentlichkeit beschaftigen und ans eine Berminde-
rung der Lasten der einzelnen Kommunen von den Kosten des Bolksschul-
wesens hinzielen.

Schon bei Gelegenheit der Beratung des Lehrerbesoldungsgesetzes hatte
der Abgeordnete Freiherr von Zedlitz beantragt, die Lehrerbesoldungen, d. h. das
Grundgehalt und die Alterszulagen an den Volksschulen durch Besoldungs-
kassen auszubringen und zu zahlen, die fur jede Provinz errichtet werden
sollten. Berlin sollte der Kasse der Provinz Brandenburg angegliedert werden.
Die Gesamtheit der Schulverbande sollte 54 pCt. des Gesamtbedarfs der
Lehrerbesoldung im Staate tragen, der Rest sollte aus der Staatskasse gedeckt
werden. Die Verteilung der von der Gesamtheit der Schulverbande aus-
zubringenden Summe aus die Besoldungskassen sollte nach Mahgabe des Auf-
kommens an Einkommen- und Erganzungssteuer innerhalb jedes Kassenbezirks
erfolgen, ebenso die Verteilung der Beitrage aus die Schulverbande des
Kassenbezirks. Der Antrag wurde seinerzeit abgelehnt.

Die Frage der Volksschullastenverteilung und zwar diesmal mit Beruck-
sichtigung Grotz Berlins, war dann wieder Gegenstand der parlamentarischen
Erorterung bei der Beratung des Zweckverbandgesetzes fur
Grotz Berlin?) Es lagen damals Petitionen von Neukolln, Lichten-
berg und anderen vor, die die Uebernahme der Schullasten aus den Verband,
jedenfalls aber die Schaffung eines Ausgleichsverbandes hinsichtlich der Schul-
lasten fur den grotzten Teil des Verbandsgebietes bezweckten.

Diesen Bestrebunaen der Grotz Berliner Gemeinden trug der Entwurs
zn einer Novelle zum Kommunalabgabengesetz, der im Vorjahre den Kommunen
zur Aeuherung zugegangen war, in seinem § 53a Rechnung. Dieser hatte
den solgenden Wortlaut:

§ 53a.

Wenn Gemeinden, die in Ansehung der Verkehrs- und Geschafts-
beziehungen ihrer Einwohnerschast ein einheitliches Wirtschaftsgebiet
bilden, insofern erhebliche Verschiedenheit der Leistungsfahigkeit auf-
weisen, als in einer oder mehreren von ihnen das der Gemeinde-
besteuerung zugrunde gelegte Steuersoll, aus den Kops der Einwohner
berechnet, autzergewohnliche Unterschiede gegenuber allen oder einem
Teile der anderen ergibt, so ist der Regierungsprasident, bei Beteiligung
der Stadt Berlin der Oberprasident berechtigt, sie zur gemeinsamen
Ausbringung eines Teiles der Volksschullasten zu einem A u s g l e i ch s-
verbande zusammenzulegen. Gegen die Zusammenlegung ist binnen
zwei Wochen die Beschwerde an den Provinzialrat, bei Beteiligung der
Stadt Berlin an den Minister des Jnnern und der geistlichen und
Unterrichtsangelegenheiten zulassig.

Der Ausgleichsbetrag, der ein Viertel des nach dem Durchschnitt
der letzten drei Rechnungsjahre berechneten Gesamtbedarfs stir die
Zwecke des offentlichen Volksschulwesens in dem Ausgleichsverbande
nicht ubersteigen darf, wird durch den Regierungs- bezw. Oberprasidenten
im ganzen festgesetzt nach dem Matzstabe des der Gemeindebesteuerung
zugrunde gelegten Steuersolls unter entsprechender Anwendung der
§§ 7, 25 Kreis- und Provinzialabgabengesetz vom 23. April 1906
(Gesetzsammlung S. 159), von den einzelnen Gemeinden des Verbandes
eingefordert und zu ihren Gunsten nach dem Matzstabe der Zahl der
Volksschulkinder unterverteilt.

Gegen die Festsetzung, Erhebung und Unterverteilung ist binnen
zwei Wochen die Klage bei dem Bezirksausschusse, im Falle der Be-
teiligung der Stadt Berlin bei dem Oberverwaltungsgericht zulassig.

*) Vergl. stenographische Berichte des Abgeordnetenhauses 21. Legislatur-
periode, IV. Session, S. 1514 ff.
        <pb n="7" />
        ﻿6

Die Begrundung flihrte aus:

„Keine gesetzliche Aufgabe der Gemeinden wirkt im allgemeinen aus
die Belastung der cinzelneu Gemeinden verschiedener, als das Bolks-
schulwesen. Der Reichtum an Volksschulkindern pflegt in umgekehrtem
Verhaltnis zur steuerlichen Leistungsfahigkeit der Gemeinden zu stehen.
In Arbeitergemeinden entfallt selbst bei sparsamster Einrichtung des
Volksschulwesens auf den Einheitssatz der Staatseinkommensteuer ein
um ein erhebliches Vielfaches hoherer Betrag von Volksschulausgaben,
als in den Wohnsitzgemeinden reicher Leute, selbst wenn dort das Volks- ^
schulwesen in einer weit liber die gesetzlichen Pflichten hinausgehenden
Weise ausgebaut wird. So darf wohl der paradox klingende Satz auf- ^
gestellt werden, dah in der Regel die Volksschnllasten im Verhaltnis |
zum Staatseinkommenstenersoll dort am hochsten find, wo das 'Volks- \
schulwesen am durftigsten und dort am niedrigsten, wo es am voll- j
kommensten ausgestaltet ist.

Must die se Entwickelung j chon bei Betrachtung!
der Verhaltnisse i in g a n z e n S t a a t z u f ch w e r e n B e -
denken Anlah geben, so erscheint der Mi h stand ver -
scharftunddie^usgabenach^bhils^besoudersdriu-
gend, wenn inn er h alb ein es einheitlichen Wirt-!
jcha ftsgebietes mit gdmeinsamem Ortsverkehr!
solche Gegensatze in den Verhaltnis sen verschiede-
n e r Gemeinden b e st e h e n. H i e r d r a n g t s i ch der B e r - !
g l e i ch z w is ch e n i h n e n in besonders st a r k e m M a h e
verbitternd nnd die sozialen Gegensatze vers ch a r -1
f e n b a n f. Auchliegtinnerhalbeinessotcyeneinheit-
lichen Wirts chaftsgebietes die Gesahr, dah bi e |
Unt erschi ede i n den V e rh al tni ss en d'er Gemeinden!
zu esner Ab w and erung der stenerkraftigeren Cle-
mente in die guu stig er gestellten und d a init 5 it einer
for tgesetzten S t e i g e r u it g des Unterschiedes s u h r e n,
besonders n ah e, d a hier die Verlegung des Wohn-
sitzes 0hne Veranderung der wirtschaftlichen Exi-
stenzb e d in g u n g en moglich ist.

Hier einen gewissen Ausgleich durch Uebertragnng wenigstens eines
Teiles der Volksschnllasten auf breitere Schultern herbeizufiihren, er- !
scheint dringend geboten."

Der Vorschlag der Regierung ist der Gegenstand eifriger Erorterungen
auf den Verbandstagen der Stadt- und Landgemeinden und auch in der
Literatur geworden. Er ist fast allseitig auf Widerspruch gestohen und zwar
nicht etwa nur bei denen, die bei jedem Versuch, die Volksschnllasten breiteren
Schultern aufzubiirden, die Zahlenden sein wiirden, sondern auch bei denen,
die liber eine Belastung mit derartigen Ausgaben gegenwartig zu klagen haben
und ihre eigenen Bestrebungen auf Erleichterung dieser Lasten richten. Nur
wenige Stimmen — vergl. Jordan im Preuhischen Berwaltungsblatt
Bd. 35 S. 69 — suchten die von der Regierung vorgeschlagene scheinbar ein-
fache Losnng eines so uberaus schwierigen Problems zu verteidigen. Selbst
der Verband der groheren preuhischen Landgemeinden hat mit derselben Be-
stimmtheit, wie er nach Abhilfe gegen die kommunale Belastung seiner Mit- s
glieder gegen die Volksschnllasten rust, *) den Vorschlag der Regierung nicht
nur als untauglich, sondern auch, wie besonders hervorgehoben werden muh,
als gegen den Grundsatz der Selbstverwaltung verstohend,
abgelehnt. (Vergl. Mitteilungen des Verbandes, Beilage zur Zeitschrift flir
Kommunalwirtschaft und Kommunalpolitik, Verlag von Stalling, Olden-
burg 1913 Nr. 10). Es war daher nur folgerichtig, dah bei dem eudgultigen
Entwurfe der Novelle zum Kommunalabgabengesetz die Regierung auf den
§ 63a nicht zurlickkam, namentlich wohl auch in der richtigen Erkenntnis,
dah die Frage der Verteilung der Schullasten nicht im Kommunalabgaben- !
gesetz gelost werden konne.

Hiergegen wenden sich uunmehr die Petitionen des Landkreises s
Niederbarnim mud der Stadtkrcise Neukollu und Lichteli-
ber g sowie eines Teiles der Landgemeinden des Kreises Nieder- !
barnini — int folgenden „Petition der Vororte" genannt — nnd
eine Petition der Gemeinde Linden bei Hannover. Sie bilden
den Ausdruck des namentlich von den Berliner Vororten stets eiu-
genommeu Standpunktes, es musse zur Erleichterung der Schul-
lasteu innerhalb wirtschaftlich einheitlicher Gebiete ein Ausgleich geschaffeu
werden. Die Begrundung bcider Petitionen ist cine nicht vollig liber-- i
einstiinmeude. Die Pet ion der Berliner Vororte betrachtet ausschliehlich
das Verhaltnis von Groh-Berlin. Sie sieht in dem 8 53a, den sic !
erstrebt, im wesentlicheu einen Ansbau des 8 53 des KAG.f) und be-
grlindet die Notwendigkeit der Einfuhrung eines besonderen Schullasten-
ausgleichs in wirtschaftlich einheitlichen Verbanden wie Groh-Berlin zum
Teil auch mit der Schlvierigkeit der Anivendung des genannten 8 53.
Dah ihr dabei der Widerspruch unterlauft, cinmal Groh-Berliu ein „ein-
heitliches Jndustriezentrum" zu nennen — was von Berlin in den Schul-
lastenstreitsachcn stets behauptet, aber von den Vororten, namentlich von
Neukolln, bestritten worden ist — unt andererseits wiederum mit dec

*) Vergl. die Petition des Verbandes der groheren preuhischen Landgemeinden
vom 28. Februar 1912, 24. Petitionsbericht der Unterrichtskommission Abgeordnetett- .
Hans 2l. Legislaturperiode, V. Session,
s) Siehe Anhang.
        <pb n="8" />
        ﻿Behauptung zu kommen, es handele sich bei der Petition der Vorvrw'nur
um Arbeiterwohngemeinden int Sinne des § 53 KAG., mag mur lsei,^!
Iduficj erwahnt werden. Die Gemeinde Linden betont, es handele sich
bei dem gegenwcirtigen Schullastenausgleich nicht um einen ^o^erfall
der Beziehungen zweier Gemeinden, bei denen das Auseinanderfaltpn v-i»
Wohnort und Betriebsort zum erheblichen Teil von der Arbeiterschast
hervorgerufen werde, sondern um erhebliche Ungleichheiten in der Be-
lastung der Leistungssahigkeit der Gemeinden, die durch die gesamte Ent-
wicklung der Bevolkerung und des Wirtschastslebens hervorgerufen feien.
Linden hebt folgerichtig hervor, dah in erster Reihe eine allgemeine,
das gesamte Staatsgebiet umfassende Regelnng mit dem Ziele, die Leistungs--
sahigkeit und Belastung der Gemeinden jedensalls soweit gleich zu ge-
stalten, dah mindestens die Leistung fur die Bolksschulen gleichmahiger
and entsprechender werden, zweifellos die beste Losung sei.

Am 13. Marz 1914 hat die Budgetkommission des Abgeordneten-
hanses beschlossen, die Regierung zu ersuchen

1.	mit tunlichster Beschleunigung eine Gesetzesvorlage zu machen
zur Beseitigung des unertraglichen Druckes, welchen die Schul--
lasten tests wegen ihrer Hohe, tests wegen ihrer Ungleichmahigkeit
auf eine groste Zahl der preuhischen Gemeinden und Gntsbezirke
ausuben;

2.	bei der Vorbereitung dieser Vorlage — unter Aufrechterhaltung
des kommunalen Charakters der Bolksschulen — vornehmlich
die Befreiung der einzelnen Schulverbande von der Aufbringung
der personlichen Volksschullasten in Erwagung zu ziehen und
dabei auch auf die Beseitigung der noch vorhandenen llngleich-
heiten und anderer Mihstande im Lehrerbesoldungswesen Be--
dacht zu nehmen.

D a m i t i st die F r a g e der S ch u l l a st e n v e r t e i l u n g ut
e i it n eu e s Stadium g et ret en, und es i st anz un e hm en,
das; nunmehr Regierung und Parlament zu einer end-
lichen R e g e l u it g dieses wichtigen kommunalen Problems
kommen werden.

Dast bei dieser Sachlage Berlin und seine westlichen Bororte einen
besonderett Grund zur Wachsamkeit haben, liegt hinsichtlich des Begehrens
der „ostlichen Bororte" auf der Hand. Es handelt sich hier nicht allein
um die Bekampfung eines unberechtigten Bersuches, sich auf Kosten anderer
zu bereichern, sondern auch um die W a h r u n g des G r u n d s a tz e s
der S e l b st v e r iv a l t u n g, wie im folgenden noch naher dar-
gelegt werden wird. Welche wirtschaftlichen Konsequenzen ein etwaiger
Erfolg der Petenten haben wurde, liiht sich, da der Maststab,
der der Berteilung der Volksschullasten in Grosz-Berlin zugrunde ge-
legt werden soil, nicht feststeht, nicht sicher vorausjehen. Rur an-
nahernd kanu man erkennen, was das Ziel der ostlichen Bor-
orte ist, wenn man die Aufstellung Anhang II a, die der fruheren
Petition zuin Zweckverbandsgesetz beigegeben war, betrachtet. Die
ostlichen Bororte gew'innen, Berlin und die westlichen
Bororte v e r l i e r e n M i l l i o n e n. Eine Expropriation
ohne jeden rechtlichen Grund wird beads ichtigt. Dte
Schullasten geben den Borwand. Wie aber die Mittel, die den.
gewinnenden Gemeinden in den Schoh fallen, verwendet iverden,
daruber wunschen sie selbst zu entscheiden. Auf keinem anderen Prinzip
bauen die Bororte ihr Begehren auf als auf dem, dah es berechtigt set,
dah der Wohlhabende soviet von dem Semen abgebe, dah der weniger
Wohlhabende ihm gleich komme, einem Grundsatz, vor dessen Konsequenzen
auherhalb des Berhaltnisses von Kommune zu Kommune sicherlich auch
die pelitionierenden Bororte zuruckschrecken wiirden.

Richtet sich auch unsere Darstellung begreiflicherweise im wesentlichen
gcgen das Begehren der Bororte, so bars daraus keinessalls
g e s ch l o s s e n w e r d e n, dah Berlin und seine westlichen
lLororte dem anderweit mit grohem Eiser propagier-
ten allgem einen Schullasten au sgleich gegenuber teil-
n a h m s l o s d a st e h e. Gewih werden die Jnteressen dieser Kommunen
bei einer allgemeinen Regelung des Schullastenausgleichs nicht allein
beruhrt, jedoch darf hier namentlich die Berpslichtung
nicht u b e r j e h e n lv e r d e n , die die g r i&gt; h t e S t a d t d e s S t a a t c s
nnd ihre an Bedeutung standig wachjenden Bororte
haben, w a r n e n d die S t i m m e z u e r h e b e n, luenii es sich
tut tit in handelt, ein vielleicht im Grande berechtigtes
Ziel, n a m l i ch den n o t l e i d e n d e n Gemeinden z u h e l s e n ,
auf einem gefahrlichen W e g e — auf K o st e it der Burger-
sreiheit und S e l b st v e rw al t it it g — zu erreichen.

Zwar ist der Zeitpunkt gegenwartig — wo noch dunkel ist, welchen
Weg die Staatsregierung vorschlagen wird, um (dem allseitigen Begehren
cntsprechend) den belasteten Koinmuncu zu helfen — noch nicht gekommen,
um im einzelnen Stellung zu nehmen, doch darf keine Gemeinde schweigend
zusehen, wenn die Losung der Frage in einer Weise versucht wird, bei der
die Ax t an d i e Wu rz el d e r S elb stv e r w altnn g gelegt wird. So
richtig (wie noch spater gezeigt werden wird) es ist, dah eine Entlaslung der
Kommune nur dadurch erreicht werden kann, dah der Staat die stir
die Bolksschule erforderlichen Mittel bereit stellt, so sicher ist es, dah
es vermieden werden muh, auf einem so eng mit dem kommunalen Leben
verbun denen Gebiet, wie es die Berwaltung der Bolksschulen ist, noch
        <pb n="9" />
        ﻿8

mehr als bisher der st a a t l i ch e n Bureaukratie die	;

lichkeit z u b evormundendem Eingreifen zu gew ahreil. !
Eine solche Gefahr liegt aber, wenngleich fie vielleicht bei der ein-
stimmigen Annahme des neuesten Beschlusses der Budgetkommission
nicht vollstandig erkaimt Worden ift, hi er vor. Geivih, der Grund-
satz, dah der Staat die Kosten zum Teil tragen soil, ift gewahrt.
Wenn aber der Staat die person lichen Kosten auf sich nehmen soli,
so ift die unabweisbare Konsequenz, dah der Staat auch die Kontrolle
darliber beanspruchen wird, wie hoch die personellen Kosten des Schul-
wesens sich belausen. Der Staat wird hemmend eingreifen, wenn die
Ortszulagen erhoht werden fallen, er wird mitbestimmen wollen, wenn
die Zahl der Lehrer vermehrt werden soll, und letzten Endes wird die
Klassenfrequenz sich danach richten mussen, wieviel Lehrkrafte der ein-
zelnen Kommune konzediert werden. Die Freude, die die in der
Selbstverwaltung tatigen Burger an der Ausgestal-
tung des Schulwesens ihrer Stadt haben und die un-
gem in dert geblieben i ft, trot; .feet allzuhausig unerfreu-
lichen N e i g u n g der staatlichen Aufsichtsinstanzen zur Bevormundung,
wird gelahmt werden. Eine Regelnug, die die Kontrollbefngnisse der
staatlichen Jnstanzen gegentiber der Selbstverwaltung mehrt, ift aber
auch schon deswegen zu bekampfen, Weil die Forderungen, die hieraus
stir andere Gebiete gezogen werden konnen, uniibersehbare find. Was
heute auf dem Gebiete d'er Schulverwaltung dem Staate recht ift, kann
ihm morgen auf dem Gebiete der Armenverwaltung, der Verkehrsver-
waltung und vicler auderer Dinge billig sein. Bei der Regelung, Wie
fie die Budgetkommission vorschlagt, werden nicht etwa nur die Gemeinden,
die durch den Staat entlastet werden, in Abhangigkeit geraten, sonderu
auch die Gemeinden, stir die oder stir deren Burger die ueue
Regelung eine Belastung im Gefolge hat.

Darum kann, mogen auch im einzelnen, namentlich Ivas die Hohe
der Entlastung der „notleidenden" Kommunen betrifft, verschiedenartige
Losungen moglich sein, nur ein Weg eingeschlagen werden: Die Bei-
steuer des Stfiates muh nach fe st en, von den tatsach-
lichen Auf wen dung en der Kommunen unabhiingigen
S ii tz e n b e st i m m t sein. Vorzugsweise eignet sich hier eine Beisteuer
nach der Zahl der Schulkinder. Mlissen, was bei einer solchen Regelung
unabweisbar ift, dem Staate neue und zwar erhebliche Mittel zur Ver-
sligung gestellt werden, so mussen diese Mittel unmittel-
bar durch Heranziehung der Staatssteuerzensiten
aufgebracht werden. Ob dazu die Beibehaltung oder Neueinfuhrnng
von Zuschlagen zur Staatseinkommensteuer und Erganzungssteuer
geeignet ift oder ob neue Steuerquellen erschlossen werden mussen,
ift hier nicht zu erortern. Eine Beschasfung der notigen Staats- j
mittel durch Heranziehung der Kommunen, die ihrerseits wieder die
Belastung auf ihre Zensiten abwalzen mlihten, wlirde jedensalls auher s
Betracht zu bleiben haben.

Mussen wir die Regelung, &gt;vie fie in dem grohten Teil der Bor-
schlage ikber den Ailsgleich zwischen Staat und Kommunen, vornehmlich
auch dem Beschlusse der Budgetkommission, liegt, als der Selbstverwaltung !
abtraglich bekampfen, so ift bei dem Borschlage der ostlichen Bororte und !
der Gemeinde Linden nicht nur das gleiche schwere Bedenken vorhanden,
sonderu es handelt sich hier um ein aus unrichtigen Prin-
zipien aufgebautes, innerlich unberechtlgtes System,
dessen Haltlosigkeit nachzuweisen eine ebenso leichte
wie notwendige Aufgabe ift.

II.	(gin KusglM zmilchen Gemeintlen ist grunAWich fits
unjulalTig ;u ecachten. Tint Stenernerteilung kann ge-

focfiect merSen.

Eiu stets festgehaltener Gruudsatz des Steuerrechts ist es, dah eine :
Besteueruug nur durch die libergeordnete Organisation zu Lasten der initer- '
geordneten erfolgen kann. Eine Besteuerung unter gleichstehenden Organis-
men kennt man nicht. Was hier aber mit dem Namen „Bildung von .
Ausgleichsfonds" bezeichnet wird, ist lediglich die verschleierte
Fordermng einer	Besteuerung einer	Gemeinde	durch

eine andere. Ein	Fonds durch Beisteuerung mehrerer	Korper-

schaften kann flir eine	Angelegeuheit gesammelt	werden, die der Ge-	!

samtverivaltung dicser mehreren Korperschaften untersteht. Dann wlirde
der Fonds Vermogeu	der Gemeinschaft und	die Beitriige	lvurdeli	s

sich lediglich als klmlage flir den gemeinschaftlichen Zweck (Pro-
vinz, Kreis, Zweckverband, Armenverband, Schulverbaud) darstellen.
Wird dagegen nur der Fonds angesammelt, um an andere Gemeinden
nach irgend einem Mahstabe fur die besonderen Zwecke der einzelnen
Gemeinden verteilt zu werden, so ist das in der Tat nur eine Modalitat
der Besteuerung einer Gemeinde fur eine andere. Der nmweg durch einen
Ausgleichsfonds ist nur uotig, um Stcuerzahlung uud Steuerbczug zu
regulieren. Dah die Leistung von Beitragen der einen Gemeinde zu den
Schullasten der anderen durch Berteilung des Ausgleichsfonds in der Tat
als ein Besteuerlmgsrecht von den Bororten aufgefaht wird, beweist der
        <pb n="10" />
        ﻿9

Vorschlag der Denkschrift von Neukolln vom 2. Marz 1911 (Petition zum
Zweckverbandgesetz), wonach gewunscht wurde, datz wenigstens bis zur
anderweiten Regelung der Materie den Zuschussen aus § 53 KAG. auch
auherlich der Character von Steuern gegeben werden follte, so datz die
Gemeinden mit der Einziehung der Beitrage nicht bis zur Beendigung der
Prozesse zn marten hasten, vielmehr der Prozetz sich erst nach der Zahlung
oder Beitreibung abzuspielen habe. Schon daraus geht hervor,
datz die Gemeinden den Sinn des § 53 KAG. und j eine
st en e r r e cht l i ch e Grundlage vollig verkennen un d daher
auch bei ihren Be st reb ungen, das Prinzip des §53 „aus-
zubauen", zu unrichtigen Schliissen gelangen muss en.

ES kann durchaus nicht damit operiert werden, datz durch den § 53
KAG. das Prinzip der Unmoglichkeit der Bestenerung einer Gemeinde
, durch eine andere tatsachlich schon dnrchbrochen sei. § 53 enthalt kein
Besteuerungsrecht und die Bestrebungen der Bororte, den Zuschussen ans
§ 53 den Charakter von Steuern zu geben, wurde dem eigentlichen Sinne
der Bestimmung vollig zuwider sein. In der auheren Form handelt
es sich allerdings nm einen Steuerausgleich. Tatsachlich foil osier
durch ihn im Gruude eine Steuerverteilung beunrkt tverden.
Datz diese Steuerverteilung in die auch aus anderen Grunden durchaus
anfechtbare Form der Zuschuhleistung gekleidet ist, kann das innere Weseu
der Vorschrist nicht andern. Der Ansicht, datz „das Prinzip zwar durch
eine Verteilungsvorschrift haste gelost werden konneu, das Gesetz in
§ 53 asier tatsachlich eine Losung gebe, deren W e s e n Steuerausgleich
sei," (vergleiche Prcutzische Stadtetag - Verhandlung, Seite 27), kann
danach nicht vollig zugestimmt werden. Nameutlich seitdem der
Ausdruck „Ueberburdung" der Steuerpflichtigen in „unbillige Mehr-
belastung" umgeandert ist (Novelle zum KAG. vom 26. Juni 1906), kann
cigentlich auch nicht davon gesprochen werden, datz der Anspruch immer
eiu Anspruch einer ar men gegeu eine reiche Gemeinde ist. In der
Tat ist, so sehr auch die Konstruktion des § 53 KAG. ein gesetzgesierischer
Mitzgriff ist, das Prinzip, auf dem die Bestimmung sieruht, nicht ganz
ungerechtfertigt. Sie bildet ein Korrelat der Bestimmung, datz das Ein-
kommen aus Gewerbebetrieb durchweg, sowohl was die Gewerbesteiier wie
die Einkommensteuer betrisft, der Belegenheitsgemeinde grundsatzlich zukommt.

Fur die rechtliche Beurteiluug des § 53 KAG. kann man sich auch
auf einen der besten Kenner des Kommunalasigabenrechts Freund be-
rufen, der im Preuh. Berwaltungsblatt Bd. 28, S. 943 ausfiihrt:

Jener sieruhmte § 53 beschaftigt sich mit dem. Problem der indu-
striellen Steuerzoue, wie ich es zu nennen pslege. ^ Er behandelt
die Betriebsstatte im engeren Sinne und die Arbeitsniederlassung
als die zwei Bestandteile der gewerblichen Unternehmung. Er be-
trachtet den Fall, in welchem diese beiden Bestandteile der Ilnter-
nehmung sich aus verschiedene Gemeinden verteileu, unter dem Ge-
sichtspunkt einer offentlich-rechtlichen oommunio iueiclens, die er unter
der Boraussetzung, datz der eine Bestandteil, die Arbeiternieder--
lassung, auf die dabei beteiligte Gemeinde ubermatzig druckt, aus-
einandersetzen will. Diese Auseinandersetzung ninrmt er iin Wege
einer Verteilung der direkten Gemeindesteuern vor, welche von
den betresfenden Gewerbebetrieben in der Gemeinde der Betriebs-
statte zu zahlen find. Der „Zuschuh", der hierbei auf die Arbeiter-
wohngemeinde fallt, foil nicht mehr als die Halfte dieser Steuern
betragen."

Nacl' dem Prinzip, das unserem Kommunalsteuerrecht int tvesent-
lichen zugrundc liegt (Bestenerung nach Leistung und Gegenleistung), ist
es eine gewisse Jnkonsequenz, wenn die Leistung stir den Gewerbebetrieb
nicht vollig von der Belegenheitsgemeinde bestritten wird, die die Gegen-
leistung erhalt. Fur den Anteil an der Leistung, der der Wohu-
gemeinde durch die Ausgaben fiir die Arbeiterschaft obliegt, ware im
allgemeineu — wenn auch s i ch e r nicht i n d e in e i n h e i t l i ch e n
I n d u st r i e z e n t r u m G r o h Berlin — eine gewisse steuerliche
Gegenleistung der Betriebe (oder in anderer Form: eine Abgabe
eines Tests der steuerlichen Leistungeu aus den Betrieben), an dte
Wohnsitzgemeinden innerlich wohl zu rechtsertigen, soweit nicht die
Leistung, die die Wohngemeinde machen mutz, anderweit (Borteile
aus ben Betrieben und dem Wohnen der Arbeiter) ihren Ent-
gelt findet. Dieses Prinzip ist aber allerdings in dem § 53 KAG in
keiner Weise folgerichtig durchgefuhrt, wie es etwa der Fall ware,
wenn schlechtweg das Wohnen von Gehilfeu sremder Betriebe in anderen
Gemeinden die Betriebsgemeinde zur Abfuhrung eines Tests des Steuer-
betrages aus dem Betriebe verpflichten wiirde. Jedoch andert dies an
dem wahren Weseu der Bestimmung des § 53 nichts.

Da zwijchen Gemeinden niemals von einem eigetrt-
lichen Steuerausgleich, fondern nur von einer Stcuer-
verteilung die Rede sein kann, so sollte ein etwaiger
Ausbau beS § 53 nur aus dem Wege einer Steuerver-
teilung u b e r h a u p t d e n k b a r sein.
        <pb n="11" />
        ﻿10

/

III.	Gin logenNintec Steuecgusgleich ;milchen ;mei Ge-
meinSen miSerlpricht Sem oderlten GrunSlstz Sec Selblt-

oermsllung.

Wesentlicher Jnhalt des Grundsatzes der Selbstverwaltung ist, dah !
jede Korperschaft die-von ihr aufzubringenden Mittel nur fur ihre Zwecke ^
zu verwenden hat. Es entspricht dies dem in alien Selbstverwaltungs-
gesetzen aufgestellten Satz, dah die Korperschaften (Stadte, Landgemeinden
usw.) „Korperschaften zur Selbstverwaltung i h r e r Angelegenheiten bilden". !
Die Rechtfprechung hat stets festgehalten, dah der Begrifs „eigcner An-
gelegenheiten" eng ausznlegen ist. So ist an das Urteil des Oberver-
waltungsgerichts Bd. 14 S. 77 zu erinnern, das die Hingabe von Geld
fur Reisegelder der Wahlmanner ^u den Landtagswahlen fur nnznlassig
erklart. Wenn die Gemeinde gezwungen ist, ihre Mittel fur fremde i
Zwecke aufzuwendcn, so ist von einer Selbstverwaltung nicht mehr die ;
Rede. Dah die gegenwartigen Abgaben der Kommunen an die hoheren
Verbande (Provinzen, Kreise, Zweckverbande) keine Leistungen fur fremde
Zwecke find, bedarf nicht der Hervorhebung. Soweit Staatszwecke in
Betrachr kommen, kommen allerdings auch gegcnwartig Abgaben der Kom-
munen fur Zwecke vor, die man als fremde insofern bezeichnen kaun, als !
ihre Berwendung der Aufsicht und Verwaltung der Kommunen nicht !
unterstehen, sondern die Tatigkeit der Gemeinden bei ihnen ausschliehlich i
im „Zahlen" besteht. Das find in erster Reihe die Kosten der Konig-
lichen Polizeiverwaltung. Jedoch diese Staatseinrichtungcn find zum grohten
Teil nur Einrichtungen/ die eigentlich Kommunaleinrichtungen sein
k o n n t c n und sogar sein muhten und die der Staat sich nur aus
Grunden der allgemeinen Staatspolitik vorbehalten hat. Die Kommune f
tragt also tatsachlich nur Kosten, die fie auch tragen muhte, wenn der
Ltaat die Einrichtung nicht getroffen hatte. Eine zweite Katcgorie von
Einrichtungen find diejenigen, die staatliche Zwecke verfolgen, die die Ge-
meinde aber nicht aus eigenem Zltecht treffen und verwalten muh, sou-
dern krast staatlichcr Delegation (Standesamter, Gewerbe- und Kanfmanns-
gericht, Borbereitung der Parlamentswahlen, Staatssteuererhebung usw.).
Auch dies verstoht, man mag liber die Aufburdnng von derartigen Staats- !
lasten auf die Kommunen denken wie man wolle, nicht gegen das Prinzip ^
der eigenen Finanzhoheit und Finanzverwaltung der Kommunen. Es
entspricht vielmehr vollig der herrschenden, wenn auch nicht unbestrittenen
Ansicht, dah mit Rucksicht auf die Stellung der Kommunen im Staat
alle Gegenstande der Selbstverwaltung lediglich Staatsgeschafte find. An- ^
gclegenheitcn, die der Staat besorgen muhte, wenn er fie nicht den
Selbstverwaltungskorperschaften zur Selbstverwaltung ubertragen hatte (vgl.
Schoen, das Recht der Kommunalverbande Seite 7, Gareis Staatsrecht
til Marquardsens Handbuch Seite 87, Ronne-Zorn, Preuh. Staatsrecht I
S. 3 II, S. 361). "Die gefamten Staatsgeschafte, die der Kommnne uber-
tragen werden, werden also mit der Uebertragung ebenso cigene An-
gelegenheiten der Gemeinde, wie es die Angelegenheiten find, die nach
der nattirlichen Stellung jeder Gebietskorperschaft als ihre eigenen An-
gelegenheiten von vornherein zu betrachten find, und die dafur zu machen-
den Aufwendungen keine Verwendungcn fur fremde A n g e -
l e g e n h e i t e. n. Ob die Einrichtung der Volksschulen nun zu der Klasse
der wirklichen und eigcntlichen Staatsangelegenheiten gehort vder ob es
sich uni Staatsangelegenheiten handelt, deren Einrichtung und Verwaltung
— unter bent Vorbehalt umfanglicher Einwirkung und Aufsicht ^— der
Staat den Gemeinden ubertragen hat, ist daher jedenfalls fur die Beant-
wortuug der Frage gleichglutig, ob die Sorge fur die eigenen Schulen eine
der Gemeinde obliegende eigene Last ist. Tatsachlich kaun das nicht be-
zweifelt werden. Muh eine Gemeinde aber fur eine fremde Schule Opfec
bringen, so leistet fie in der Tat fur etwas Fremdes Beitrcige und beforgt
fremde Gemeindeangclcgenheiten. Wenn Ruhl, Preuh. Verwaltungsblatt
Bd. 35, Seite 276 lediglich sagt, „solange es irgend m o g l i ch set", muhte der
Gruudsatz aufrecht erhalten werden, dah alles, was der Burger an seine
Gemeinde leistet, nur fur die Gemeindezwecke verwendet werden darf,
so muh dies noch als viel zu eng bezeichnet werden. Es verstoht
gegen den Geist der Selbstverwaltung, wenn eine Ge-
meinde gezwungen wird, etwas fur die Zwecke frem-
de r Gemeinden z u l e i st e n. Dah freiwillig stir zahlreichc der
Gemeinde fremde Zwecke von wohlhabenden Gemeinden, namentlich
wenn es sich um Beihilfe fur grohe Unglucksfalle usw. handelt,
etwas geleistet wird, spricht nicht gegen das Prinzip. Es handelt sich
bier um Ausnahmefalle und namentlich um vollig auf freiem Entschluh
beruhcnde Leistungen. Wenn man aber in der Tat erst in einem Falle
den Grundsatz durchbricht, dah die Gemeindegelder nicht fur fremde Ge-
meindezwecke bestimmt find, so wurde man zu den bedenklichsten Kon-
sequenzen gelangen, indem dann nicht nur fur die Schullasten, sondern
auch auf anderen, noch ferner liegenden Gebieten die Steuerkraft einer
Gemeinde zugunsten fremder Gemeinden, selbst in den entferntesten Landes-
teilen ausgenutzt werden konnte.*) Derartigen Bestrebungen, die dnrch

Zustimmend auch Weihenborn — Tag 16. Juli 1914. Nr. 164 —, der tin
uBrigcit den vergeblichen Versuch macht, den Nachweis zu erbringen, dah die Bildung
von Ausgleichgemeinschaften die Selbstverwaltung unberLhrt lasse.
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        ﻿11

die Petition der Vororte gefordert werden, Halt zu gebieten, muh als
eine besondere Pflicht betrachtet werden.

Die p e t i t i o n i e r e n d e n G e m e i n d e it freilrch sch einen
(id) iticht darum zu sorgen, ob ihr Borteil damit ver-
kau ft wild, das; die Selb stv erwaltun g der z ahleu-
d e n K o m muiten verletzt wird! Ab er erstaunlich ist es, das;
fie fur eme Besserung ihrer finanziellen, Lage einnochvielschwereres
O P fe I an ihren e t g en en Rechten zu bringeu bereit find. Oder fte
erkenuen die Folgen ihres Bestrebens nicht. Sie scheinen anzunehmen, datz
die zahlendeu Kommunen ihnen schwere Opfer bringeu fallen ohne jede
Kontrolle der Berwendung der Gelder. Ein Ausgleich ware zunachst
nur dann moglich, wenn die zu einem Ausgleichsverbande zusammen-
gesugten 'Gemeinden auch in der Berwaltung der autzeren Schulangelegen--
heiten zugunsten der Gemeinschaft beschrankt werden. Es mtitzte ihnen
die Bestimmung daruber entzogen werden, was sie als Bedarf fiir die
Volksschulen ansehen. Jedenfalls aber muhte eine Zwangsnorm fur die
A u f st e l l u n g des Schuletats erlassen werden, und es mutzte die
gefamte Finanzgebahrung daraufhin kontrolliert wer-
de;;, ob der Zwangsnorm entsprochen wird. Geschehe dies nicht, fo wurden
die sogenannten Borzugsgemeinden einer schrankenlosen Llusnutzung ver-
fallen sein: Deckung der Volksschulbedurfnisse in dein Wirtschastsgebiete
Grotz- Berlins erfolgt jetzt nach ganz verschiedenen Grundsahen.
Ein Teil der Gemeinden, namentlich Berlin und Charlottenburg,
bestreitet sett langerer Zeit die Ausgaben fur Volksschulbauten aus
laufenden Mitteln und befolgt damit eine Finanzgebahrung, die
von der Staatsregierung stets als Ziel aufgestellt wird, wahrend ein
anderer Teil der Groh-Berliner Gemeinden diese Ausgaben aus Anleihen
deckt. In dem jahrlichen Bedarf der Volksschulen erscheinen also neben
den Kapitalaufwendungen die Raten fur Verzinsung und Tilgung der
Anleihen. Je grotzer aber sur die einzelnen Gemeinden die Anforderung
aus laufenden Mitteln ist, umsomehr mutzten diese Gemeurden zu der
Aufbringung der Gemeinschaftslast beitragen, denn die Hiihe der Auf-
, wendungen, die sie machen, bestimmt die Ausgleichssumme entsprechend
hoch. Die Gem ein de mit der solidesten Finanzgebahrung
wlirde so mit fiir diese folide Finanzgebahrung gerade-
z u b e st r a f t werden.

Ferner: die Schulorganisationen find heute stark mit sozialen Neben-
organisationen durchsetzt, deren Kosten etatmatzig ganz verschieden behandelt
iverden konnen. Durch eine den § 53a des sruheren Bor-
en t tv u r f s z u m KAG. entsprechende Gejetzesvorschrist
!vurde fur die weniger steuerkraftigen Gemeinden ge&gt;
radezu eine Blankoanweisung g egen die steuer krastl-
gen Gemeinden a u s g e st e l l t werden. Die Gemeinden k v n -
it e u s i ch gen au berechnen, bis zu welchem Betrage die
M e h r e i n st e l l n n g von Aus wendungen ein A n s p r u ch aus
H e r a u s z a h l u n g aus der Ausgleichssumme sur sie be-
g rund et. Sie konnen eine en t sp r e ch end e Entlastu ng des
tibrigen Etats zu La st en des Schuletats vornehmen,ohne
datz die zahlendeu Gemeinden ein Einspruchsrecht haben.

Wenn es richtig ist, datz die Schullasten, die der Staat kraft
Gesetzes den Gemeinden auferlegt, von einer Gemeinde nicht getragen
werden konnen, dann gibt es keinen anderen Weg, als datz
der Staat diese Gemeinden zur Tragung ihrer Schul-
l a st e it l e i st u n g s f a h i g ma cht. Datz die Staatsmittet hierfur nicht
anders als durch unmittelbare Mehrbelastung der Staatssteuerzensiten
aufgebracht werden durfen, ist bereits oben Seite 8 Bet der Be-
sprechung des Beschlusses der Budgetkommission ausgesuhrt warden.
Es handelt sich auch hier um ein wichtiges Prinzip, das nicht
auheracht gelassen werden bars. Zumeist wird es verkannt, welch ein
fundamentaler Unterschied zwischeu einer Uebernahme der Bolksschullasten
ganz oder teilweise durch den Staat und einem interkommunalen
Ausgleich besteht. So wirft z. B. Behrens, Stadtezeitung X S. 82,
dies vollig zusammen, wenn er meint, es set dasselbe, ob der Staat die
Kosten ubernehme oder ob die Gemeinden Preuhens samtlich an der Last
gleichmahig Anteil nehmen. Es set deshalb auch gleichgultig, ob der
Staat die' Zuschlage zur Einkommensteuer behufs Deckung der Schullast
von den Zensiten unmittelbar oder von den Gemeinden erhobe. Mit
der an sich richtigen Feststellung: es set die Gesamtheit der Kommunen,
welche den Nutzen aus der von den Volksschulen verbreiteten Bildung
hat, kann nichts fur einen interkommunalen ^Ausgleich^ bewiesen
werden. Mit demselben Recht konnten die meisten staats-
lasten durch Vermittelung der Gemeinden gedeckt wer-
den, vornehmlich die erheblichen Ausgaben sur die
Sicherheit des Staats, an der die Kommunen in ihrer
■ Gesamtheit das hoch ste I uteres se haben.
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        ﻿12

IV.	Dec „mirtlch8stljche Zulsmmenhgng" metirecer bensch-
bactet GemeinSen dilSet keinen Titel ;u einem besonSeren

Ausglei-.

Die Begrundung, die hier die Borbemerkungen zu dem Z 583,
des Entwnrfs geben, es mache sich der Unterschied zwischen leistungS-
fahigcr und armer Genleinde in einheitlichen Wirtschaftsgebieten besonders
verbittcrnd und die sozialen Gegensatze verscharfend geltend, ist zur Rrcht-
fertigung einer solchen Borschrift wie der § 53 3 war, vollig ungeeignet.
Entweder es muh ein Ausgleich zwischen armen und wohlhabenden Gc-
meinden erfolgen, dann muh sie auch zwischen entfernten Gemeinden
stattfinden, oder arme und reiche Gemeinden konnen wie bet physischcn
Personen nebeneinander bestehen, dann ist es einerlei, ob die arme
Gemeinde der wohlhabenden nahe ist oder nicht. Der Arme in
einer armen ostprcuhischen Gemeinde ist nicht minder hilfsbednrftig und
der Unterstutzuirg wiirdig ,wenn er auch nicht, wie etwa ein Armer in
einer grohen Stadt vielsach den Reichtum Nor Augen hat. Die a n s -
fallicie Erscheinung, dah die verschiedeneu Teile eincs
einheitlichen Wirtschaftsgebietes nicht einheitlich
st e u e r l i ch h c r a n g e z o g e n werden, i st k o m m u n a l p o l i t i s ch
durchaus gerechtsertigt. Es find eben verschiedene Gemeinden,
und es ist nur folgerichtig, dah Ilnterschiede, wie sie nun einmal in
verschiedeneu Gemeinden bestehen, auch hier vorhandcn find. Gibt es
dock) sogar Nachbarstadte, die verschiedeneu Staaten auaehoren und doch
wirtschastlich eng verbunden find (Hamburg/Altona, Ulm/Neu-Ulm, Mann-
heim/Ludwigshafen). Auch hier konnen sich verschiedene Belastungcn be-
merkbar machen, verschiedene Leistungen fur kommunale Zwecke. Auch
hier ist einc Abwanderung aus der wenigcr begunstigten Stadt „ohne
Veranderung der wirtschastlichen Existenzbedingungen" moglich?)

Eine Hilfe fur leistungsfahige, wenn auch belastete Gemeinden aus
Kosten anderer Gemeinden gibt es nicht. Ist aber eine Gemeinde
leistungsunfahig, so gibt es nur das Mittel der Eingemeindung.

§ 2 Abs. 3 und 5a, 'c der ostlichen Landgemeindeordnung be-
stimmt, dah Landgemeinden mit anderen Landgemeinden oder Gutsbezirken
auch ohne ihr Einvcrstandnis verbunden iverden konnen, wenn sie i h r e
o f f e n t l i ch e n r e ch t l i ch c n V e r p f l i ch t u n g e n nicht m e h r z u
e r f u l l e n i m st a n d e (also leistungsunfahig) find, und sodann, w e n n
iufolgc ortsverbundener Lage von Landgemeinden oder
von Gutsbezirken mit Stadt gemeinden ein erheblicher
W i d e r st r e i t der kommunalen Jnteressen e n t st a n d e u i st.
Statt dieses allein berechtigten Ausgleichsmittels der Eingemeindung kaun
nicht zu den Mitteln gegriffen werden, auf irgendeinem Gebiet eine Nach-
bargemeindc auf Kosten der anderen zu bereichern, wahrend der wirtschaft-
liche Widerstreit nicht aufhvren kann, solange die kommunale Zersplitterung
nicht beseitigt ist. Die Denkschriften und Petitioncn der Bororte stehen
allerdings auf deni Standpunkt, dah der Grundsatz der preuhischen Selbst-
verwaltung auch durch jegliche Verbandbildung, sogar durch eine solchc,
wie sie § 53a — der alleinigen Entschliehung staatlichcr Organe vor-
behalten — einfuhrcn wollte, volt gewahrt werde. Zur Rechtfertigung
dieser Auffassung bcruft sich die Denkschrift, indem sie auf das alte Projekt,
die Schullasten dein Berbande Groh-Berlin zur Verteilung
aufzuburden, zuruckkommt, auf cnglischc Verhaltnisse (Grafschaftsver-
fassung), wo allerdings die Hanpttcndenz der Gesetzgebung dahin geht,
dah sie „zwar anr Kirchspiel als der Grundeinheit stir alle Verwaltnngs-
aufgaben scsthalt, in dem Augenblick aber, wo sie erkennt, dah das Kirchspiel
zn schwach bevolkert, zu arm oder zu klein ist, der Exekutive innerhalb
eines breiteren Gesetzesrahmens es uberlaht, ohne Skruppel einzu-
greifcn, zusammenzulegen und zu trennen". (Hatscheck, Englisches Staats-
recht II S. 411.)

Es ist festgestellt, dah gerade das, was bei uns das Weseu der
Selbstvcrwaltung ausmacht, die e i g e n c 'Berloaltung und Selbstandig-
keit der einzelnen, auch der kleinsten kommunalen Korperschaften, die An-
erkennung des Rechts, die eigenen Selbstverwaltungsaufgaben s e l b st zu
erledigen, in England nicht entwickelt ist, vielleicht auch nicht entwickelt
zu sein braucht, Weil die besondere Ausgestaltung der sogenannten „obrig-
keitlichen Selbstverwaltung" hier Abhilfe schafft. Der gewaltige Unterschied,
der darin liegt, dah bei uns Staatsverwaltung und Selbstverwaltniig sich
bis zu einem gewissen Grade in scharfeni Gegensatz befinden, wahrend
in England auch die Staatsverwaltung Selbstverwaltung ist,. wird von deU
petitionierenden Gemeinden vollig ignoriert. Sie verteidigen eine Be-
stimmung, wie die des 8 53a gewesen ist, der die Zusammenfassung deiu
Oberprasidenten (mit Beschwerde an die Minister des Jnnern und der
geistlichen Angelegenheiten), noch dazu ohne Nachprusung inr Berwaltungs-
streitverfahren ubcrlieh, nnd untergraben da mit selbst deU
B o d e n, auf dem sie st e h e n.

*) Die Bestimmung des § 21 Volksschuluntcrhaltungsgesches (Zulassigkeit vo»
Ortszulagen in an sich nicht berechtigten Gemeinden wcgen vorliegender wirtschast-
licher Einheit) kann die Richtigkeit unserer Darlegung nicht beeintriichtigen. &amp;
handelt sich hier urn eine dnrch die besonderen Verhaltniffe gcbotene SonderbestiM-
mung, Weil ohne die Ortszulagen in der Tat ein staffer Bcsoldungsunterschied eit(f
stehen wiirde. Dah etwa die Ortszulagen aber denen in der Nachbargemeinde glei»
stehen mustten, davon ist nicht die Rede.
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        ﻿13

T. Gme Mrle SonSecung Mischen ArdeiterwotingemeinSe
unil VetcjedsgemeinSe im Sirme Ses 8 53 MG. belteht
in Gcoh Berlin nicht.

Es ist bereits oben Seite 6 erwahnt, dah die Petition der Vor-
orte sich aus die Eigenart der Verteilung der Bevolkerung in Groh-Berlin
stlitzt, die angeblich darin besteht, dah sich der wirtschastlich einheitliche
Komplex von Groh-Berlin in Arbeiterwohngemeinden, in Be -
t r i e b s' gemeinden und in R e n t n e r gemeinden teilen lasse.

Wenn man selbst grundsatzlich das Prinzip des § 53 (Steuer-
verteilung zwischen Betriebs- und Wohngemeinden im Gewande des Steuer-
ausgleichs) billigen wollte, fehlt es in Groh-Berlin doch vollig an einer
Voraussetzung, die fur einen solchen Ausgleich sprechen konnte. Die Petition
operiert mit den blohen Angaben liber die relative Hohe der Zahl der
Arbeiter, wobei noch nicht feststeht, ob die von ihr aus der Berufszahlung
errechneten Zahlen ein richtiges Bild geben. Es fehlt aber jede Zahlen-
angabe darliber, wo die Arbeiter arbeiten. Fiir die Anslihrung
der Petition, die nordlichen und ostlichen Vororte (das im Sliden ge-
legene Neukolln rechnet sich stets auch dazu) seien eigentliche Arbeiter-
wohnsitzgemeinden, fehlt es an jeder Begrtindung in der statistischen Denk-
schrift. In den Schullastenprozessen gegen Berlin haben die klagenden
Vororte zwar versucht, den Standpunkt, dah Berlin Betriebs- nnd
die klagenden Vororte W o h n s i tz gemeinden seien, durchzufechten. Dah
dieser Standpunkt aber unrichtig ist, hat Berlin fur die friiheren Jahr-
gange der Prozesse schon mit umfangreichem Beweismaterial dargetan.
Es kann von den Vororten fedenfalls nicht geleugnet
iverden, dah von ihrer Eigenschaft als typischer Ar-
beiterwohnsitzgemeinde jetzt keine Rede mehr sein
k a n n. Es handelt sich bei allen Gemeinden, die liber einen
allzugrohen ZuKug von Arbeitern klagen, um typische Betriebs gemeinden.
Soweit hier und da die Entwicklung selbst noch nicht vollendet ist, wiirde
es doch, da es sich um die Beurteilung eines gesetzgeberischen Bor-
habens handelt, genugen, dah eine solche Entwicklung in naher Aussicht
steht.

Die Statistik beweist es, dah nicht nur die Entwicklung der ostlichen^
Vororte in industrieller Beziehung mit der Stadt Berlin gleichen Schritt
halt, sondern ihr vorauseilt.

Die gewerbliche Entwicklung der Vororte zeigt alle
Merkmale eines schnellen Fortschritts.

Zum zahlenmahigen Belege dafur find wir auf die Angaben liber
die Pflichtmitglieder der Krankenkassen angewiesen, da jahrliche Erhebungen
liber die .Gesamtheit der gewerblichen Betriebe nicht vorgenommen werden.
Die letzte Betriebszahlung sand bekanntlich im Juni 1907 statt, fie kann
daher fiir den vorliegenden Zweck nicht in Frage kommen. Bei den ex-
wahnten Zahlen der Krankenkassen aber ist in Betracht zu ziehen, dah
schon durch die Entwicklung der Bevolkerung ein Mehr von Hilfspersonen
im Kleinhandel und Handwerk erfordert wird, so dah die eigentliche in-
dustrielle Entwicklung in diesen Zahlen nicht vollig klar zum Ausdruck
kommt. Jmmerhin aber wird geschlossen werden konnen, dah eine Steigerung
der Gesamtzahl der Beschaftigten nach gleichem oder annahernd gleichem'
Berhaltnis, wie es die Entwicklung der Bevolkerung ausweist, cine ent-
sprechende Steigerung auch des industriellen Beschaftigungsgrades nach
sich gezogen haben muhte.

' Wcihrend, wie aus der Tabelle Anhang II d hervorgeht, die Zahl
der versicherungspflichtigen Krankenkassenmitglieder im Zeitraum von 1904
bis 1912 in Berlin um 32,i hCt. zunahm, stellt sich — soweit uns vergleichs-
fahige Angaben vorliegen — die Steigerung in Schoneberg auf 44,s,
in Pankow auf 63,7, in Lichtenberg 73,s, in Weihensee 78,s, in Neu-
kolln 86,i, in Reinickendorf 146,o.

Auch der Beschaftigungsgrad ist unter den im ganzen an dieser
Stelle behandelten Gemeinden liber das Bevolkerungsverhaltnis hinaus
angestiegen, auher in Charlottenburg und Schoneberg auch in Weihensee
sowie in Reinickendorf und Tempelhof.

Wenn sich fur Neukolln ein mahiges Zurlickbleiben der Zunahme
des Beschaftigungsgrades gegen die der Bevolkerung ergibt, so kann das
angesichts der hier so lebhaften Bevolkerungsentwicklung nicht gerade iibcr-
raschen, der industrielle Beschaftigungsgrad braucht mit einer so liberaus
starten.Zunahmetendenz der Bevolkerung nicht gleichen Schritt zu halten
und kann doch an sich in hochst beachtenswertem Aufstiege begriffen sein.

Wenn daher die ostlichen Vororte immer wieder mit der Behaup-
tung kommen, fie seien ausschliehlich Arbeiter - W o h n gemeinden, so kann
dies als widerlegt gelten. Neukolln kann hier mit eigenen Waffen ge-
schlagen werden. Sagt es doch selbst in seiner schon oben S. 9 er-
wahnten Petition vom 2. Marz 1911:

„Ein weitercr in dem gesetzlichen Begrifs der Betriebsge-
meindc beruhender Mangel besteht darin, dah in den Groh-Berliner
Verhaltnissen der Arbeiterwohnsitzgemeinde niemals eine einzelne Be-
triebsgemeinde, etwa Berlin, gegenlibersteht, sondern dah an den
Mehrausgaben mehrere Betriebsgemeinden beteiligt find. In dem
Berhaltnis, in dem die Fabrikbetriebe aus Berlin in die Vororte
verlegt oder dortselbst neu begrlindet werden und andererseits die
Verkehrsverhaltnisse von der Arbeiterwohnsitzgemeinde aus verbessert
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        ﻿14

werden, steigt die Zahl der beteiligten Betriebsge-
m e i n d e n. So ist z. B. durch die Verlegung der grohen, viele
Tausende von Arbeitern beschaftigenden Fabriken von Ludwig Lowe
nnd von Siemens Schuckert von Berlin nach Charlottenburg der
Schullastenanspruch, welcher durch die in diesen Betrieben beschiiftigten
nnd in Rixdors wohnhaften Arbeiter verurjacht wird, unterbunden ^
Worden."

In den letzten drei Jahren hat biefe Entwicklung nicht stillgestanden.
Jmmer mehr wachsen die Betriebe in den ostlichen Bororten, immer j
mehr der Zuzug von Arbeitern nach Berlin und semen grotzstadtischen ^
westlichen Bororten, namentlich nach Charlottenburg.

Die „ostlichen Vororte" suchen ganz zu Unrecht den Anschein zu j
erwecken, als habe fie der Zuzug von Arbeitern und der Fortzug Wohl-
habender LU wirtschaftlichem Tiefstand gefuhrt. Beides ist salsch. Die
ostlichen, nordlichen und sudlichen Vorortgemeinden find zum weitaus
grohten Teil nie Wohnstatten der Wohlhabenden gewesen. Sie haben
sich aus landlichen Ansiedelungen zu Jndustriege- !
mein den entwickelt. Der Zuzug von Arbeitern beforderte nicht ihreu
wirtschaftlichen Niedergang, sondern legte den Grand zu ihrem wirtschast-
licheu Aufsteigen. Die Vororte, mag auch ihre Steuerkraft durchaus uicht
eine glanzende genanut werden, haben sich trotz oder gerade d u r ch den
Zuzug industrieller Arbeiter und namentlich durch den Zuzug der In-
dustrie in ihrer steuerlichen Leistungssahigkeit ganz be-
t r a ch t l i ch entwickelt.

In der Tabelle Anhang II o ist der auf den Kopf der Bevolke-
ntr.fi d u r chs ch n ittlich entfallende Satz der Staatsein- :
f o mitt en st en e r der physischen Zensiten fur jedes einzelne der Steuer-
jahre 1901 bis 1913 fur eine grohere Zahl von Gemeinden Groh Berlins
uachgewiesen.

Besonders hervorgehoben seien die au der mehrfach erwahnten Pe-
tition beteiligten Gemeinden, welche in der Tabelle samtlich vertreten find. j

In Neukolln hatte die genannte Kopfquote fur das Steuerjahr
1901 nur 3,71 M betragen. Jm Jahre 1907 tvar sie auf 5,74 M ange-
stiegen und schon im folgenden Jahre nahm sie auf 7,os M zu, wohl mit
unter dem Einfluh der durch die Novelle vom 18. Juli den gewerb- !
lichen Grohbetrieben auferlegten Pflicht zur Abgabe von individuellen ^
Nachrichten liber die von ihnen gezahlten Arbeitslohne. Die Ziffer er-
reichte dann im Jahre 1911: 8,os M und 1913 bett Betrag von 9,u M, ]
so dah sie nun einen beinahe 2y2 mat so hohen Stand einnimmt als 12 Jahre
fruher.

Lichtenberg im gegenwartigen Gebietsumfange, d. i. mit Box-
Hagen-Rummelsburg, zeigt eine Steigernng der Kopfquote von 3,ss M in
1901 auf 5,29 M in 1907 und auf 8,is M tit 1913. L Die Endziffer
stellt sonach das 2,6 fache der Anfangsziffer dar.

P a n k o w wies schon im Jahre 1901 den Betrag von 6,55 M
auf, er ist seitdem auf das 1,9 fache, auf 12,so M gestiegen.

In Weitzensee fuhrte die Entwicklung von 3,oi auf 7,59 M,
in Reinickendorf von 3,77 auf 8 M, in X e g e I von 4,99 auf 10,so M,
tit Friedrichsfelde von 6,47 M auf 14,44 M, in Ober-
schvneweide von 5,so auf 8,se M,	in Niederfchonhaufen

von 5,87 auf 11,24, in Hohenfchonhaufen von 3,os auf 10,67, in
Wittenau von 2,ss auf 6,os, in Heinersdorf von 5,48 auf 12,34,
in Brib von 3,74 auf 7,77, in Alt-Glienicke von 2,42 auf 6,ss, in I
A d l e r s h 0 f von 3,ss auf 7,?s, in B u ck 0 w von 2,so auf 6,89 Jl — j
demnach in 11 diefer Gemeinden eine Erhohung auf mehr als das Doppelte ^
des Standes vor 12 Jahren, in einer auf beinahe das Doppelte, in einer
auf das anderthalbfache — Steigerungen, die denu dock) zu grosz find,
um lediglich auf das Anziehen der Steuerfchraube oder etwa die Ent-
wertuna des Geldes zuruckgefuhrt werden zu konnen.

Abgesehcn von einer Ausnahme (Stralau) ist also liberall in den 33 Vor-
orten eine Steigerung der Einkommenstenerkraft festzustellen, nnd zivar
in einem Mahe, welches beispielsweise das Berliner Zunahmeverhaltnis !
zumcist libersteigt; stieg dock) die Berliner Kopfquote von 14,to in 1901
nur auf 16,72 M in 1913, demnach nur um 18,0 pCt, wobei frnlich die I
Tatsache einer gegeniiber zahlreichen nordlichen, ostlichen und sudlichen i
Bororten an sich hoheren Ausgangsziffer mitwirksam ist.

Aus dein Seite 20^ angefuhrten Auszuge aus der statistischen
Tabelle uber die Verhaltuisse der petitionierenden 86 groheren preuhischen
Landgemeinden und einiger Stadte des Jndustriegebietes ergibt sich, bass
im Verhciltnis der anderen Jndustrieorte Preuhens der Durchschnittskopfsatz !
der „ostlichen Vororte" Berlins 8,12 M -durchaus nicht besonders niedrig ist. -

Selbst wenn aber uachgewiesen wird, vast die Zahl der Arbeiter, ,
die in den ostlichen Bororten wohnen und in Berlin oder in einem west-
lichen Vorort arbeiten, einigermahen grost ist, so kann dock), ioenn eine
so schwerwiegende Mastnahme wie eine Besteuernng der Nachbargemcindc
eintreten soil, der Nachweis nicht entbehrt werden, dah die Lasten, liber
die die Vororte klagen, auch wirklich durch die se Arbeiter ver-
ursacht werden. Wenn sich die Vororte auf ein hier und da guustig
lautendes .Prajudiz in den Schulstreitsachen beziehen — Berlin hat, ab-
geseheu von den alten Jahrgangen 1897/98 bisher noch keinen Prozeh beim
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        ﻿15

Oberverwaltungsgericht verloren — so konnen einmal die Verhaltnisse
der Vergangenheit fur die Zukunft nicht mahgebend sein; andererseits
ist der § 53, line schon mehrfach angedeutet, in semen Einzelbestimmungeu
ungerecht, Weil, wenigstens nach der Auslegung des Oberverwaltungs-
gerichts, die klagende Gemeinde des Be Weises, dah die
iffrBetter um der Betriebe willen in der Nachbarge-
nteittde Wohnung genommen haben, fast enthoben ist,
wahrend andererseits die in Anspruch genommene Ge-
nt e i n d e A it der Berechtigung fate Vorteile, fate der
Wohnsitzgemeinde aus den Betrieb en in der Be -
triebsgemeinde erwachsen, in ausreichender Weise geltend zu
machen, stark beschrankt ist. Bei einer Ausdehnung des Prmzips
des §53 KAG. kann aber dieses Moment der Vorteilsaus-
gleichung unter keinen Umstanden ubersehen werden. Die breitere
Grundlage, aus der bei dem Lastenausgleich oder wie wir gesehen haben,
der Steuervertetlung ausgegangen werden soil, ersordert auch rate weitere
Beviicksichtigung der grohen, durch Zahlen nicht vollig
greifbaren Vorteile, die die b st lichen Bororte von dem
Kern Groh Berlin — der Stadt Berlin selbst — in so
weitem Mahe geniesten.

VI. Dec vecgleich Sec „Lelltungsl8hjgkeit".

Die Leistungsfahigkeit einer Gemeinde braucht nicht in volliger Er-
schopsung aller Hilfsmittel zu bestehen. Sie ist stets dann vorhanden,
wenn entweder die Gemeinde zwar ihre Aufgaben ausreichend erfullt,
aber dies nur durch eine ubermiihige Anspannung der Steuerkraft ihrer
Einwohner kann oder, wenn die Gemeinde, um ihre Einwohner nicht un-
btUifl zu belasten, ihre Einrichtungen unvollkommen gestalten must E b e n s o
sich er wie es ist, dah die se Boraussetzungen in zahl-
reichen Or ten der preuhischen Monarchic, namentlich
des O st ens*) vorliegen, ebenso sicher ist es, datz sie
bei den Vororten Grotz Berlins nicht gegeben find.

Sowohl was die Frage der hoheren ungerechten Belastung betrifst, wie die
Frage der Unvollstandigkeit kommunaler Einrichtungen insolge eines Mangels
an Mitteln, die beide durch Vergleiche mit den Verhaltnissen anderer Ge-
meindewesen gemessen werden mogen, begehen die Bororte, um ihre Zwecke
zu fordern, den grundlegenden Fehler, stets nur die Gemeinden des einheit-
lichen Wirtschaftsgebietes Groh Berlins mit einander in Beziehung zu setzen.
Das ware nur unter der Voraussetzung richtig, datz der Nachweis gelange',
Berlin und die westlichen Bororte seien die Ursache an dem (tatsachlich nicht
vorhandenen) wirtschaftlichen Niedergange. Dah die territoriale Zusammen-
gchorigkeit kein spezifischer Grund der verschiedenen Schullasten ist, ist in der
Neukollner Denkschrift aber selbst anerkannt, wenn sie sagt, dah die ortliche Ge-
meinschaft lediglich einen gewissen Druck der offentlichen Meinung aus Ber-
besserung der niedriger gehaltenen Einrichtungen hervorrust und datz die
ortliche Gemeinschaft nicht ursachlich ist fur eine Ueberspannung der Steuer-
kraft und stir Aufwendnngen, die auherhalb der Gemeinschaft unterblieben
waren. Wenn die steuerliche Leistungsfahigkeit eine Gemeinde zu Minder-
ausgaben aus dem Gebiete der Schulen zwingt, so ist das eine allen Jndustrie-
gemeinden eigene Erscheinung. Dah aber von einem unter das Normale
gehenden „Tiesstand" der finanziellen Verhaltnisse der Bororte garnicht die
Rede sein kann, dah vielmehr die Bororte sich im allgemeinen eines nor-
malen Entwicklungsganges erfreuen, ist bereits Seite 14 hervorgehoben.
Dieser Entwicklungsgang macht die Gemeinden des Ostens, Nordens und der
Stadt Neukolln zweifellos nicht zu Rentnerstadten und Billenorten, sondern
zu I n d u st r i e g e m e i n d e n. Bei einigen groheren Gemeinden ist die
Entwicklung bereits zu einer gewissen Bolleiidung gebracht (Neukolln, Lichten-
berg, Weihensee). Wenn ntan sich also nicht vollig falscher Schlusse schuldig
machen will, bars die Leistungsfahigkeit der Gemeinden in dem oben an-
gedeuteten Sinne nicht mit der Berlins oder gar eines Billenortes (Grune-
wald, Dahlem) verglichen werden. Menu man ein richtiges Bild gewinnen
will, so kann vielmehr die wirtschaftliche Lage der Jndustrie-
orte um Berlin nur mit derLage von Jndustrieorten
in der ganzen Monarchic verglichen werden.

Die Lei st ungen der petitionierenden Borortge-
meinden fur das Bolksschulwesen bewegen sich aus
n o r m a l e r Basis. Ihre Einrichtungen find durchaus ausreichend und
der Entwickelungsgang zeigt, dah selbst in den Orten, in deuen in einiger
Hinsicht Besserung und Bervollkommnung moglich ist, mit dem allmahlichen
Erftarken der wirtschaftlichen Kraft diese Bervollkommnung eintreten wird,
wie dies in den erwahnten Jndustrieortcn deutlich zu ersehen ist.

In dieser Hinsicht durften zunachst die folgenden Feststellungen uber
die Leistungen aus dem Gebiete der Schulhygiene aus den tzaushaltsplanen
fur 1913 orientieren, wobei wir uns nur aus die groheren, an der Petition
beteiligtcn Gemeinden beschriinken, deren Bevolkerungszahl nach dem Stande
vom 1. September 1918 beigefiigt ist:

*) Zu bet Frage, ob hier die Mittel zur Beseitigung unbedingt in einer
Staatsbeihilse zu suchen sind oder nicht vielmehr in einer gerechteren Heranziehung
der Grundsteuer, kann hier nicht Stellung genommen werden.
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        ﻿16

Adlershof: Bevolkerung 12 620.

Schularztliche Behandlung................................... 950	M

Ferienkolonien und Erholungsstatten...................... 1 700 -

CoPenick: Bevolkerung 32 918.

Schularztliche Behandlung................................ 1600	-

Schulzahnpflege.......................................... 1000	-

Schulspeisung............................................... 500	-

Friedrich sfelde: Bevolkerung 23 067.

Schularztliche Behandlung................................... 850	-

Schulspeisung............................................... 950	-

Lichtenberg: Bevolkerung 150674.

Schularztliche Behandlung................................  6	700	-	j

Schulzahnpflege.............................................. 6 000	-	1

Schulspeisung................................................ 6 000	-

Schulbader.................................................. 700	-

Ferienkolonien............................................12	000	-

Neukolln: Bevolkerung 271 500.

Schularztliche Behandlung................................ 12	000	-

Schulzahnpflege.............................................. 3 620	-

Schulspeisung............................................ 10	000	-

Ferienkolonien und Erholungsstatten.....................  16	500	-

Baderfreikarten........................................... 4	500	-

Niederschonhausen: Bevolkerung 18 354.

Schularztliche Behandlung................................... 600	-

Schulzahnpflege............................................. 500	-

Ferienkolonien.............................................. 450	-

Baderfreikarten............................................. 100	-	;

Oberfchoneweide: Bevolkerung 27 207.

Schularztliche Behandlung................................ 1940	- j

Schulzahnpflege............................................. 600	-	:

Schulspeisung............................................ 1200	-

Baderfreikarten............................................. 500	-

Pankow: Bevolkerung 56 729.

Schularztliche Behandlung ................................ 2	200	-

Schulzahnpflege.............................................. 1 600	-

Ferienkolonien........................................... 1500	-

Reinickendorf: Bevolkerung 40 714.

Schularztliche Behandlung................................. 2	800	-

Schulzahnpflege.............................................. 20	-

Ferienkolonien........................................... 1200	-

Schulbader.................................................. 550	-

Schulverband Tegel: Bevolkerung 20 958.

Schularztliche Behandlung................................ 1280	-

Schulzahnpflege...........................................   200	-

Ferienkolonien.............................................. 900	-

Schulbader.................................................. 100	-

Weihensee: Bevolkerung 45 882.

Schulzahnpflege.......................................... 1000	-

Schulspeisung............................................. 2	500	-

Ferienkolonien...........................................3151	-

Schulbader................................................... 50	-

Unterhaltung von Bolksschulkiichen ...................... 1500	-

Wenn Neukolln z. B. klagt, dah es noch nicht in der Lage sei, eine
vollendete Schularztorganisation und Schulzahnpflege einzurichten, ferner
Ferienkolonien zu grunden, Waldschulcn und Erholungsheime zu schaffen,
Schulspeisuugen und Lehrmittelfreiheit* **)) einzufuhren, so ist das teilweise mv
verstandlich, sodann abet der daraus gezogene Schluh ernstlich nicht diskutier-
bar. Die ostlichen und nordlichen Vororte konnen sich nicht nur im Ver*
haltnis zu Berlin und dessen westlichen Vororten betrachten. Es wird ein
ganz anderes Bild gewonnen, wenn die Leistungsfahigkeit der Vororte mit
denen gleich groher Orte in anderen Teilen der Monarchic verglichen wird.
Bei einem allgemeinen Ausgleich, wenn ein solcher
berechtigt ware, warden die ostlichen und nordlichen
Vororte, wenn nicht gar zu den Zahlenden, so dock)
jedenfalls nicht zu den Empfangenden geh or en.

Die K l a s s e u f r e q u e u z, die die Statistik Seite 20 der Denk*
schrift von Neukolln schildert, beweist gerade das Gegenteil dessen, was sie be*
weisen soil. Die Klasseubcsetzung ist, wenn sie mit den Verhaltnissen in dew
Preuhischen Staate im allgemeinen — die absolut schlechten landlichen Schul*
verhaltnisse werden dabei hier nicht in Betracht gezogen — verglichen werden,
kaun durchaus nicht als zu hoch bezeichnet werden^*). Die starkste Besetzung
(54 Schuler) weist Neukolln ails. Wie vieles in der Statistik der Vororte,
so ist auch das Bild dutch Vergleich der durchschnittlichen Belegungszahl del
ostlichen Vororte 48 gcgenuber 42 in den westlichen Vororten, in Berlin 43,
abgesehen davon, dah sie garnichtS Erschreckendes hat, ganz i r r e f u h r e n d.

*) Wenn bedacht wird, dah allgemein Lehrmittelfreiheit derzeit nur in
9 Stadten im R e i ch e besteht (Braunschweig, Freiburg, Mainz, Mannheim, Miil*
hausen i. E., Offenbach, Pforzheim, Stratzburg, Stuttgart (vgl. Mitteilung del
Zentralstelle des Stadtetages IV, 1914, S. 801), aber in keinem Ort Preuhens, st
erubrigt cine Kritik gerade dieses Begehrens.

**) Vergl. auch die vom Preutz. statistischen Landesamt herausgegebene preust
Statistik Band 231 II: Das niedere Schulwesen 1911, S. 388 ff., 456 ff.
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        ﻿17

Wenn unter ben westlichen Vororten mehr Orte mit verhaltnismahig
germgerer Klassenfrequenz vorhanden find, so beweist bas wenig. Die
Klassenfrequenz mutz hier im Rahmen bes geltenben Schulsystems geringer
fetn, Weil eben nicht mehr Kinber vorhanben smb. Das ist aber nur vor-
ubergehenb. Die Belegung wirb aber unbebingt starker feirt, sobalb bie
Kinberzahl wach st. Grunewalb hat bei 239 Kinbern 34, Dahlem bei 100
Kinbern 33 in einer Klasse. Mit bemselben Recht konnte aber Neukolln bie
Gemeinbe Berlin-Heinersborf mit 900 Einwohnern, 121 Schul-
kinbern nnb einer Klassenfreqnenz von 30 (bie geringste in ganz
Groh Berlin) zu ben besonbers leistungsfahigen Gemeinben zahlen. Fur
bie Klassenfrequenz in einem grohen Teil anberer preuhischer Grohstabte steht
bie Statistik bei Silbergleit, Prenhens Stabte, Berlin 1908, znr Verfugung.
Sie betrifft bas Jahr 1906, kann aber, ba es sich nur um bas Verhaltnis
ber Stabte zneinanber, nicht um bie absolnten Zahlen hanbelt, sehr wohl be-
nntzt werben. Neukolln hatte bamals 58 Kinber im Klassenburchschnitt. 38
von ben 110 aufgefuhrten Stabten hatten eine grohere Frequenz, 7 stanben
Neukolln gleich, so bah sich bie Frequenz ber Klassen in Neukolln burchaus
aus einer mittleren Linie bewegt*).

Was bie Aufwenbungen fur ein Schulkinb betrifft, so kaun (wenn
seststeht, stir welchen Normalsatz ein Kinb orbnungsmahig beschult werben
kaun) aus einer besonbers g e r i n g e n Kopfquote vielleicht gefolgert werben,
bah bie Gemeinben nicht geuugenb Mittel zur orbeutlichen Ausgestaltung
ihres Schulwesens besitzen. Sicherlich smb aber bie Aufwenbungen, wenn
man bie Zahlen ber Neukollner Statistik zugrunbe legt, im Verhaltnis zu
ben Aufwenbungen Berlins nnb ber westlichen Vororte burchaus normal
nnb geben keinen Anlah zu ber Vermutung, bah unzulassig aus Kosten ber
Kinber gespart werbe nnb gespart werben muffe, wobei bemerkt wirb, bah bie
Berechnung ber Berliner Kopfquote beswegen so niebrig ist, Weil Neukolln zwar
bei alien ben Gemeinben, bie ihre Schulen aus Anleihemitteln bauen (vergl.
Tabelle Anhaug II e), bie Zinsen nnb Tilgungsraten bet Anleihen, auch soweit
es sich um bie Beschaffung bes Grunb uub Bobens hanbelt, unter bie Ausgaben
setzen, wahrenb beispielsweise in Berlin nnb Charlottenburg bie aus laufenben
Mitteln gebeckten Aufwenbungen fur ben Grunb unb Boben unb bie Bau-
kosten nicht berechnet stub. Die absolnten Aufwenbungen stir bie Volksschulen
betrugen banach in Berlin fur 1913: 37114 950 M (wahrenb Neukolln
fur 1911: 25 307 902 Ji berechnet), in Charlottenburg uach ber Berech-
nung Neukollns (fur 1911) 3 244 075 M, bei richtiger Berechnung (1913)
4 540 378 M.

Neukolln berechnet einen Durchschnitt von 108,7i fur Groh Berlin anschei-
nenb als Normalsatz unb will, inbem es ben burchschnittlichen Aufwanb ber
ostlichen Bororte mit 88,«s hiermit vergleicht, ben Anfchein erwecken, bah bie
ostlichen Vororte im allgememen zu wenig aufwenben konnen, unb insbe-
sonbere, bah bie Gemeinbe Neukolln mit 74,os noch weit unter biesem Durch-
schnitt steht. Die Festsetzung eines Normalsatzes mit Hilfe
ber Durchschnittsberechnung fur bie Gemeinben Groh
Berlins ist aber falsch. Um zu berechnen, ob eine Gemeinbe mit
geringeren Kraften hinter bem Normalen zuruckbleibt, kann nicht mit in
Berechnung gezogen werben, was bie wohlhabenben Gemeinben teilweise frei-
willig, teilweise gezwungen burch bie Verhciltnisse (Grunbstuckspreise usw.)
leisten mussen. Die Aufwenbungen ber Gemeinben auf ben Kopf bes Schulers
in ben anberen Gemeinben Prenhens sinb benn auch bebeutenb geringer.
Aus ber ber Petition ber groheren preuhischen Lanbgemeinben beigegebenen
Statistik ergibt sich, bah von ben groheren Lanbgemeinben keine auch nur
annahernb an bie Aufwenbungen fiir ben Kopf eines Schulers in ben Ber-
liner Vororten heranreicht. Die Durchschnittsaufwenbung betragt in ben nicht
zu Groh Berlin gehorigen 70 Orten 45,«s M; Griesheim in Hessen-Nassau
mit 69, Thale am Harz mit 66,so unb Bohwinkel, ein Ort mit charakte-
ristischem Vorortgeprage mit 66,i« M, uberragen bei weitem. Die ein-
zelnen Betrage smb aus ber Seite 20/21 befinblichen Aufstellung zu ersehen
(Spalte 2).

Auch hinsichtlich ber L e h r e r b e s o l b u n g ist bie Klage ber Vororte,
bah sie es Berlin nicht gleich tun konnten, unberechtigt. Vergleicht man bie
zu Gebote stehenben Zahlen sur 1910, so ergibt sich, bah bie Gehalter im
Rahmen ber gegeuwartigen Verhaltnisse angemessen smb. Die Angemessenheit
laht sich wieber nur burch Gegenuberstellung ber Zahlen in anberen Stabten
prufen. Das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit erforbert bie Gleichheit
ber Ortszulagen nicht (vgl. S. 12 Anm.). Die Neukollner unb Lichtenberger
Ortszulagen (600 M in 31 Jahren unb 750 M in 31 Jahren) liegen burch-
aus auf gleicher Basis mit anberen Grohstabten, wie aus ber llebersicht im
Stat. Jahrbuch beutscher Stabte, XIX S. 400, zu ersehen ist (vgl. bort Dort-
munb, Duisburg (400 M in 22 Jahren), Kiel 570 M in 22 Jahren, Konigs-
berg 450 M in 28 Jahren, Magbeburg 550 M in 28 Jahren, Stettin 400 M
in 25 Jahren). Gegenwartig erreichm in Neukolln bie Ortszulagen in
31 Jahren 750 M, in Lichtenberg in 31 Jahren 900 Ji.

Uebrigens smb auch bie B e a m t e n g e h a l t e r in Groh Berlin
nicht einheitlich georbnet, ohne bah sich erhebliche Mihstanbe gezeigt haben.

*) Vergl. fiir das Jahr 1910 die Angaben ilber die Durchschnittsfrequenz
der Klassen im Statist. Jahrbuch deutscher Stabte XIX S. 730, die — bei etwas
anberen Zahlen — das gleiche Ergebnis erkennen laht (Neukolln ist hier schon auf
53,so gesunken.)
        <pb n="19" />
        ﻿IS

TIL Die steuerliche Belultung Ser vorortbemolinec uber-
lchreitet nicht Lie normalen Gcen;en.

Dah die Einkommensteuerlast unter den Gemeinden Groh Berlins, wenn
man von diesem engen Gebiet ausgeht, keinen Anlah zu einer besonderen
Mahnahme bietet, bedarf keiner Ausfuhrung. Fur das Iahr 1914
i ft j a charakteristijcherweise Charlottenburg und Wil-
mersdorf auf 110 pCt. heraufgegangen, wahrend Neu-
kolln und Lichtenberg bei 100 p C t. stehen geblieben
s i n b. Dah eg etwa eine Forderung der Gerechtigkeit ware, dah in den
Gemeinden mit minderbegliterter Bevolkerung ein geringerer Zuschlags-
satz zu erheben set, als in ben reicheren Gemeinden, ist unrichtig. In Frage
konnte vielleicht kommen, ob eine Gemeinde mit Rucksicht auf ihre sinan-
ziellen Bedlirfnisse die fingierten Normalsteuersatze mit Zuschlagen belegen
muh und die andere nicEjt. Dies spielt aber in den Groh-Berliner Gemeinden
kaum eine Nolle. Es ist aber durchaus nicht durchschlagend, wenn die Vor-
orte meinen, dah schon jede hohere Anspannung der Einkommensteuerkraft
ihrer Bewohner einen Anlah zum Ausgleich gebe. Es ware nur dann der
Fall, wenn eine solche Anspannung der Steuer zur Ueberburdung flihren
wurde. Dah bei 100 pCt. Zuschlag zu der Einkommen-
steuer stehen geblieben werden muh, und eine Mehr-
leistung eine Ueberburdung darstelle, ist aber unter
keiner Bedingung anzunehmen. Hier gibt auch wiederum nicht
ein Vergleich mit anderen Berliner Vororten und besonders begiinstigten
anderen Gemeinden ein richtiges Bild, sondern nur ein Ueberblick liber die
steuerliche Belastung der Gemeindeangehorigen in ganz Preuhen. Fur 1908,
1909 und 1910 find als Durchschnittsjatze der Steuerzuschlage in Preuhen
berechnet Worden (Wilms in der kommunalen Rundschau Band 3 Seite 572)

1908	1909	1910

In 29 Grohstadten ohne Altona	157 pCt.	166,gpCt.	171,gpCt.

In 30 Stadten von 50 000 bis

100000 Einwohnern . . .	176,z -	185,« -	189,7 -

Fiir 1911 bis 1918 ist sicherlich eine Steigerung anzunehmen. Die
steuerliche Lage der Einwohner der Berliner Vororte mit ganz wenigen Aus-
nahmen, wie zum Beispiel Reinickendorf, dessen Notlage vielleicht nicht
zu leugnen ist, ist hinsichtlich der Einkommensteuer nicht nur normal, sondern
geradezu glanzend. Wenn nun eingewendet wird, es konnten die Ein-
kommensteuerzuschlage nicht erhoht werden, Weil dann eine Abwanderung zu
befiirchten set, so kann dieses spezielle Groh Berliner kommunalpolitische
Moment vollkommen gewiirdigt werden, solange es sich nicht darum handelt,
eine gesetzgeberische Mahnahme herbeizufiihren. Was aus rein
ortlichen Erwagungen gegenwartig nicht tunlich ist, wird binnen kurzem
moglich sein, sobald die durch den Verband Groh Berlin entstehenden Aus-
gaben (Waldkauf) und die Einschrankung der staatlichen Kontrolle bei Ueber-
schreitung des Normalzuschlages uberall ein Ueberschreiten der 100 PCt. notig
und moglich machen werden. Da beispielsweise nach dem Zweckverband-
gesetz die Fehlbetrage fur die Regel nach dem Gesamtsteuersoll verteilt
werden, so wird die Anteilnahme der sogenannten ostlichen Gemeinden gegen-
uber der gewaltigen Jnansprnchnahme Berlins und der westlichen Vororte
ganz zurlicktreten. Es ist daher, wie die Verhaltnisse liegen, anzunehmen,
dah die anderweiten Mehrausgaben gerade der petitionierenden Gemeinden
bei verstandiger Finanzgebahrung sich nicht in dem Mahe steigern werden,
als die Gemeinde ihre Einkommensteuerzuschlage zu erhohen in der Lage
sein wird.

Was die Grund- und Gebaudesteuer betrifft, so stellen sich

die Durchschnittszahlen:

1908	1909	1910

in	29 Grohstadten.......... 203,g	pCt.	214 pCt.	212,g pCt.

in 30 Stadten von 50 000 bis

100 000 Einwohnern.	.	.	213,2 -	228,5 -	226,e -

Die Gewerbesteuer verteilt sich wie folgt:

1908	1909	1910

in	29 Grohstadten......... 184,7	pCt.	214,1 pCt.	215,3 pCt.

in 30 Stadten von 60 000 bis

100 000 Einwohnern	.	.	.	233,7	-	263	-	283,s -

Aus Tabelle Anhang II6 ergibt sich, dah die Fiihrerin im Streite
der ostlichen Vororte gegen Berlin: Neukolln mit 212 pCt. (fur 1910)
auch hier unter dem Staatsdurchschnitt steht, Lichtenberg (262 pCt.) nur
wenig liber ihm. Um die Steuerlast der Vororte und Berlins vergleichen
zu konnen, mlissen aber, da hier liberall statt der Steuerzuschlage ein Promille-
satz des gemeinen Wertes erhoben wird, (auch deni Wunsche der ostlichen
Vororte entsprechend) die Promillezahlen verglichen werden. Es ergibt sich
dann, moge auch hinsichtlich der Prozentsatze fur Zuschlage zur staatlich ver-
anlagten Grund- und Gebaudesteuer es den Anschein haben, als wenn die
Vororte liber dem Staatsdurchschnitt stehen, dah hinsichtlich der Belastung des
Grundbesitzes mit der G r u n d w e r t st e u e r die Vororte durchaus nicht oder
(wenn liberhaupt) so doch nicht wesentlich starker als beispielsweise Berlin
die Steuerkraft ihrer Grundbesitzer angespannt haben.*) Es gilt hier dasselbe,
was von der Einkommensteuer gesagt ist: ein Grund st lick gleichen
Wertes kann in der armen Genreinde mit demselben

*) Neukolln ist auf 3 pro Mille fiir 1914 stehen geblieben.
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        ﻿19

Promillesatz herangezogen werden wie in den wohl -
habenden. Wenn hinsichtlich der unbebauten Grundstucke eine Differenz
besteht, so ist diese dadurch erklarlich, dah eben hier bei den Vororten Griinde
der Kommunalpolitik mahgebend find. Die Grundbesitzer sollen bauen
und sollen sur den Znzug von Berlin her Raum schaffen.

Aber selbst eine erhebliche Mehrbelastung des Grund-
besitzes in den Vororten kann nach Lage der Cache nicht als unberech-
t i g t angesehen werden.

Anders als bei der E i n k o m m e n steuer tritt bei den Real steuern,
unter diesen vorzugsweise bei den Grund- und Gebaudesteuern, das allgemein
kommunalsteuerliche Prinzip der Besteuerung nach Leistnng und Gegenleistung
bedeutend in die Erscheinung. Die Leistung, die eine steuerliche Gegenleistung
erfordert, mag nun im Stadtkern vor allem mit der Strahenpslege, Bewasse-
rung und Entwasserung, Beleuchtung usw. (alles Dinge, die dem Grundbesitz
unmittelbar zngute kommen) erschopft sein. Ganz anders liegt es in den
Vororten der Grohstadte. Der Grundbesitz hat hier semen Wert als Bau-
land — er mag gering sein, ist aber immer noch das Vielfache des Wertes
als Wiesen- oder Ackerland — durch den Zuzug der armeren Bevolkerung
nicht anders erhalten, wie der Grundbesitz der westlichen Vororte durch den
Zuzug Wohlhabender. Dah der Grundbesitz die Gegenleistung
dafur, dah sein Wert durch Arbeiteransiedelung uber-
haupt erst geschassen ist, tragen muh, ist einleuchtend.
Die Belastung, die aus ihm liegt, mindert den Wert des Grundbesitzes.
Die Minderung ist aber eine ganz gerechtfertigte. Dah die Belastung
keine unertragliche ist, wird am besten dadurch bewiesen, dah trotz des
grohen Angebotes an Bauland in Groh Berlin der Umsatz des Landes
auch in den ostlichen Vororten durchaus nicht stillsteht und eine hier lang-
samere, dort schnellere bauliche Entwickelung vor sich geht, soweit nicht wirt-
schaftliche Krisen die Bautatigkeit liberal! einengen. Wenn Schiele in seiner
Schrift: „Die Schullasten und die Verodung des Landes, Preuhische Jahr-
bucher Band 151 Seite 239ff." es besonders tadelt, dah von einer gemein-
nutzigen Genossenschaft vor der Ansiedelungsgenehmigung fur 40 Arbeiter-
familien die Hiuterlegung von 50 000 M fur die Schule verlangt Worden
sei (in Sachsen), so ist das fur den einzelnen Fall, in dem mit dem Erwerb
des Landes kein Gewinn beabsichtigt wurde und die Mehrbelastung des Grund
und Bodens sich unmittelbar auf die anzusiedelnde Arbeiterbevolkerung durch
Abwalzung ubertragt, vielleicht richtig. In grohstadtischen Vor-
orten aber, in denen die Schullast lediglich das Gegenstuck des Ge-
winnes durch den Zuzug von Mietern ist, ist es durchaus berechtigt, dah die
Grundeigentumer vorzugsweise diese Last mittragen. Bei der Beratung
der Petition der groheren Landgemeinden in der Unterrichtskommission
(Abgeordnetenhaus, 21. Leqislaturperiode Session V) hat denn auch der
Regierungsvertreter ausdriicklich betont, dah der Artikel 39 der Ausfuhrungs-
anweisung zum KAG., der sich fur die Verteilung der Steuerarten dahin
ausspricht, es seien die Schullasten vorzugsweise von den Ein-
kommensteuern zu decken, durchaus nicht so zu verstehen sei, dah die
anderen Steuern dafur nicht herangezogen werden durften. In der Tat sagt
ja auch dieselbe Ausfuhrungsanweisung Art. § 39 unter cl, dah die „vor-
stehenden allgemeinen Gesichtspunkte nicht die ausschliehliche Richtschnur fur die
Verteilung des Steuerbedarfs bilden". Fur die Groh Berliner Jndustrieorte
muh man noch weiter gehen. Hier ist auch der Grundsatz, dah die Schul-
lasten auch nur vorzugsweise von der Einkommensteuer zu decken
seien, nicht berechtigt. Es kann selbstverstandlich auch nicht eingewendet werden,
dah die jetzigen Trciger der Grundbelastung nicht identisch mit denjenigen
find, die den ursprunglichen Spekulationsgewinn eingesteckt haben. An der
Richtigkeit des Prinzips andert das sicher nichts, wenn die Erwerber aus
zweiter und folgender Hand unrichtig kalkuliert haben. Der Grund und
Boden hatte eben als Bauland keinen hoheren Wert, als er sich stellen konnte,
wenn berucksichtigt wurde, dah seine bauliche Berwertbarkeit nur zur Ansiedlung
vorzugsweise von Angehorigen der armeren Bevolkerungsklassen dienen kann.
Diesem Prinzip entspricht auch die teilweise hohe Belastung des unbebauten
Gelandes. Dieses steht der Spekulation noch ofsen. Die Chance eines
spateren hoheren Gewinnes wird hier mit Recht be-
sonders b e st e u e r t. Sicherlich wurdcn auch durch die Hohe der Bau-
platzbelastung die Einwohner der Vororte zum wenigsten belastet.
Fur die ursprunglichen Besitzer bildet die Steuer nur die gerechte Vorschuh-
abgabe auf den Wertzuwachs durch die werdende Baureife, im ubrigen aber,
soweit die Spekulation sich schon der Terrains bemachtigt hat, handelt es
sich zum grohen Teil um Terraingesellschaften, die anderwarts domizilieren
und an deren Schonung die besteuernde Gemeinde nicht interessiert ist.

Dah irgend einer der ostlichen Vororte und seiner Grundbesitzer von
der Entwickelung der Gemeinden zu Jndustrieorten uberrascht Worden ware,
ist vollig ausgeschlossen. Die getrost zugegebene Tatsache, dah der Grund-
besitz in den Jndustrievororten, ebenso wie in Berlin, namentlich gegenwartig,
nicht auf Rosen gebettet ist, mag alle miiglichen Mahregeln zur Sanierung
wunschenswert erscheinen lassen. Eine Entlastung des vorortlichen Grund-
besitzes auf Kostcn Berlins und der westlichen Vororte kann keinesfalls
berechtigt erscheinen.

Was die Gewerbesteuer anbetrifft, so ist einmal die Belastung
geringer als im Durchschnitt der preuhischen Stadte. Im ubrigen gilt ahn-
liches wie fur die Grund- und Gebaudesteuer. Das Kleingewerbe — insbesondere
der Kleinhandel mit Lebensmitteln und sonstigen Bedurfnissen des taglichen
        <pb n="21" />
        ﻿20

Lebens, die kleine Gast- und Schankwirtschast u. a. m. — entwickelt sich in
Orten mit vorzugsweise industrieller Bevolkerung besonders gut. Es lebt von
den Arbeitern, entsteht um der Arbeiter willen und kann die Last der Steuern,
die das Betreiben ihres Gewerbes mit sich bringt, gut ertragen. Wenn etwa ^
der Kleinhandel mit Lebensmitteln in Betracht gezogen wird, so gestaltet er
sich in den Orten und in den Gegenden mit zahlreicher Arbeiterbevolkerung,
wie der Augenschein zeigt, sicherlich giinstiger, als in den Vororten mit ^
zahlungskraftiger Bevolkerung, die ihren Bedarf vielfach in den komfortablen
Geschasten der City deckt, zumal bei dem heutigen Automobilverkehr be- ^
kanntlich die Versendung gekaufter Waren, selbst von Kleinigkeiten keine
Schwierigkeiten macht. Dazu kommt aber, dah die Kleinhandel- und Klein-
gewerbetreibenden in den sogenannten armeren Vororten, ohne dah ihr
Einkommen hinter dem der Erwerbstatigen der gleichen Klasse in den anderen
Gegenden Groh-Berlins zurucktritt, noch dadurch einen Vorteil haben, dah
die Mieten in den armeren Vororten geringer find, als in sogenannten
Vorzugsorten. Was aber die groheren Jndustrien betrifft, so finden fie aus
dem Boden der Vororte billigeres Baugelande, so dah die Ersparnis daran
eine steuerliche Mehrbelastung mindestens deckt.

Es soll ohne weiteres zugegeben werden, dah diese Ausfuhrungen nicht
fur alls Jndnstrievororte Berlins und namentlich fur die nicht zutrifft, die
in ihrer industriellen Entwicklung noch nicht genugend vorgeschritten find.
Darauf kann es aber auch nicht ankommen. Die Notlage einiger Gemeinden
und selbst die einmal unterstellte Leistungsunfahigkeit einiger kleinerer, noch halb
landlicher Gemeinden, kann fiir diese vielleicht eine Gleich-
stellung mit anderen ar men Gemeinden Preuhens hin-
sichtlich der Schullastenbeihilfen, niemals aber eine
gegen Berlin und seine we st lichen Vororte gerichtete ^
gesetzgeberische Mahnahme zulassig machen.

Jedensalls gibt es kein richtiges Bild, wenn zum Nachweise der Ueber-
lastung die Schullasten lediglich in ein Prozentverhaltuis zu den Ein-
ks mm en steuern gesetzt werden. Legt man aber diese Berechnung
zugrunde, so konnen zum Nachweise einer erheblichen Ungleichheit nicht lediglich
die Berliner Vororte mit Berlin und miteinander verglichen werden. Werden
andere gleichgeartete Jndustriestadte zur Vergleichung herangezogen, so ergibt
sich, dah die starke Belastung der Einkommen st cner in it
Schulla sten eine — wenn auch bedanerliche —, s o doch allgem eine
E r s ch e i n n n g ist und kein Charakteristikum der industriellen Vororte.
Die folgende Tabelle, die einmal die samtlichen an der srnheren Petition der
Landgemeinden beteiligten Gemeinden und sodann einige Jndustriestadte, fur
die die Zahlen feststellbar waren, enthalt, ergibt in Spalte 1 den Belastungs-
satz der Einkommensteuer (wahrend in Spalte 2 die Schulkosten fur 1 Kind
und in Spalte 3 die Einkommensteuer-Kopfquote enthalten ist). Es kann
lediglich darauf Bezug genommen werden.

I.

G e m e i n d e	Volksschul- lasten in pCt. der Gemeinde- einkommen- steuer	Schulkosten  fiir  1 Kind	Aus 100 pCt. reduzierte Gemeinde- einkommensteuer aus den Kopf der Bevolkerung
1. Steglitz		63,6	126,27	14,73
2. Boxhagen-Rummelsburg .	187,3	98,34	6,90
3. Groh-Lichterfelde ....	41,7	97,71	20,29
4. Friedenau		38,3	113,83	18,57
5. Reinickendorf		142,6	92,34	9,44
6. Treptow		70,8	111,48	15,74
7. Nowawes		129,4	70,40	8,48
8. Oberschoneweide		165,o	103,52	18,32
9. Friedrichsfelde		138,4	94,92	9,75
10. Tegel		109,7	119,28	13,31
11. Zehlendorf		34,5	128,90	29,06
12. Mariendorf 		113,60	96,57	9,99
13. Friedrichshagen		129,7	92,52	9,42
14. Britz		188,50	70,39	7,10
15. Adlershof		241,i	100,04	6,63
16. Wittenau		119,2	82,75	12,09
17. Velten		166,40	46,80	7,98
18. Zaborze		115,95	49,30	9,99
19. Bogutschutz-Zawodzie . .	207,80	39,30	4,39
20. Bismarckhutte 		196,9	44,10	4,55
21. Rohberg		348,9	51,24	3,77
22. Langenbielau		277,i	37,20	2,98
23. Siemianowitz		174,3	33,00	3,65
24. Lipine		107,2	46,22	9,89
25. Altwasser		301,s	35,44	3,27
26. Schwientochlowitz ....	710,9	28,50	0,85
27. Laurahutte		220,2	45,92	4,44
28. Zalenze		132,2	36,18	n  7,34
29. Biskupitz		150,8	19,85	2,60
        <pb n="22" />
        ﻿21

Gemeinde	Volksschul- lasten in pCt. der Gemeinde- einkommen- steuer	Schulkosten  fur  1 Kind	Aus 100 pCt. reduzierte Gemeinde- einkommensteuer aus den Kopf der Bevolkerung
30. Mikultschiitz		314,8	30.ii	2,28
31. Domb		241,7	32,38	3,52
32. Bielschowitz ......	111,30	12,13	1,48
33. Dittersbach		109,13	32,vs	7,48
34. Rosdzin		82.i	60,55	16,19
35. Weitzwasser 		70,s	39,21	9,98
36. Nieder-Hermsdorf ....	117,8	48,oo	10,88
37. Weitzstein 			197,4	32,75	5,48
38. Scharley 				306,2	45,92	3,55
39. Chorzow		144,2	43,83	4,89
40. Hohnelinde		148,s	36,00	4,79
41. Schoppinitz		544,7	44,33	1,79
42. Mechowitz		 .	537,3	17,82	1,38
43. Eichenau		 .	147,4	32,27	5,83
44. Bobrek 		240,2	45,57	4,54
45. Orzegow		94,o	20,88	6,58
46. Schlesieugrube		148,i	28,08	4,68
47. Torlegow		226,s	25,88	3,91
48. Thale a. H.		304,2	66,58	4,28
49. Griesheim		135,8	69,88	11,88
50. Borbeck		175,a	50,11	6,94
51. Stoppenberg		217,7	40,38	4,42
52. Kateruberg		168,2	48,83	6,83
53. Schonnebeck		27I,s	34,38	3,87
54. Altenessen		153,7	51,72	7,38
55. Neunkirchen		137,6	54,88	8,88
56. Sterkrade . 			209.i	59,13	6,45
57. Rotthausen 			123,3	47,39	9,35
58. Homberg		141,4	57,88	9,33
59. Munchen-Gladbach (Land)	341,i	42,05	3,55
60. Sulzbach 		181,38	48,83	5,85
61. Benrath . 			160,o	61,55	3,77
62. Kray . 			275,8	53,22	4,28
63. Kuppersteq		72.3	88,90	22,82
64. Volklingen		136,o	68,53	9,11
65. Godesberq		35,e	48,93	19,34
66. Vohwinkel		147,8	66,48	9,53
67. Neuwerk . 			878,3	25,78	1,88
68. Bensberg		151,8	31,71	4,53
69. Wanne 		343,3	48,38. &gt;	2,92
70. Rohlinghausen		290,4	49,93	4,85
71. Bottrop		291,8	47,22	3,38
72. Recklinghausen		180,38	53,19	6,83
73. Gladbeck		161,7	52,83	6,82
74. Eickel		204,5	46,27	5,43
75. Osterfeld 		162,4	59,88	7,57
76. Langendreer		184,4	55,82	6,21
77. Horst-Emscher 		180,7	44,73	5,83
78. Bochum II (Sub) ....	434,4	46,88	2,34
79. Langerfeld		129,°	64,59	9,29
80. Herten 		204.8	46,19	6,74
81. Werne. 			146,4	56,48	8,59
82. Lutgendortmund		955,°	48,39	1,33
83. Annen 		140,3	47,83	6,45
84. Linden/Ruhr ......	121,3	56,82	10,12
85. Dahlhausen 		91,8	63,84	15,52
86. Brackwede		 .	200,i	45,73	5,53

II.

1. Gelsenkirchen		187,04	66,90	7,28
2. Buer		185,51	53,63	5,92
3. Unna		144,19	48,86	6,57
4. Herne		143,58	54,89	7,55
5. Bochum .........	116,43	47,86	9,37
6. Dortmund ; .. . ... . .	114,19	55,u	11,84
7. Duisburg 			103,57	43,29	10,68
8. Oberhausen :. . . ...	163,48	.	
9. Hagen . . ; J". ■ . . •	171,35	.	.
10. Remscheid		150,69	.	.
11. Kbnigshutte		480,67		•
        <pb n="23" />
        ﻿22

VIII. Die Whe Sec volksschullulten becelistigt keinesfalis

;um Kusgleich.

Die „ostlichen Vororte" operieren lediglich mit der Hohe ihrer Volks-
s ch u l l a st e it unb setzen als erwiesen voraus, bah bie Tatsache, bah bie
Schulla sten bei ihnen hohe smb, genuge, um barzulegen, bah biese Last
gemilbert werben muhte. Es ist nun schon gegenliber bem Drangen ber
anberen Gemeinben Preuhens, in benen boch zum grohen Teil bie Verhaltnisse
weit ungunstiger liegen als in ben Vororten von Berlin, burchaus nicht als
vollig sicher hinzustellen, ob bie hohe Belastnng mit Schiilkosten uberall als
Ursache einer hohen Belastnng in Betracht kommt. Unb bas mit Recht, benn
es ist ausfallenb, bah bie hohe Belastnng ber Einkommensteuer mit Schul-
lasten burchaus nicht immer mit einer entsprechenben Steigerung ber Steuer-
zuschlcige zur Einkommensteuer verbunben ist unb umgekehrt eine hohe Be-
lastung ber Einkommensteuer auch in Stabten notig wirb, in benen bie Schul-
lasten burchaus nicht unertraglich hoch erscheinen. Aus ber Statistik ber
groheren preuhischen Lanbgemeinben mogen folgenbe Beispiele entnommen
werben. In Munchen-Glabbach (Lanb) betrug bie Belastung ber Einkommen-
steuer mit Schullasten 1911: 334,i pCt., an Steuerzuschlagen werben 220 pCt.
erhoben. In Neuwerk werben bei einer Schullastenhohe von 878,s pCt. ber
Einkommensteuer gleichfalls 220 pCt. Einkommensteuerzuschlag erhoben. Da-
gegen werben in Linben (Ruhr) bei einer Belastung burch Volksschulkosten
von 121 pCt. ber Einkommensteuer sogar 240^pCt., in Dahlhausen bei einer
Belastung mit 92 pCt.: 220 pCt. Zuschlag zur Staatseinkommensteuer erhoben.
Weihenborn („Zur Ausgleichsteuer" Stabtezeitung X S. 332 f) ist gleicher
Ansicht unb vergleicht insbesonbere Konigshutte mit einer Belastung ber Ein-
kommensteuer stir Volksschullasten (481 pCt.) mit Wilmersborf (21,s pCt.,
nach ber Statistik Neukollns 29,ss pCt.) unb hebt mit Recht hervor, bah, wenn
bie Volksschullasten bas einzige besonbers schwer belastenbe Moment bes kom-
munalen 5zaushalts barstellen wurben, es unverstanblich ware, wie sich bie
gegenuber ber Disferenz in ben Schullasten verhaltnismahig so viel geringere
Spannung zwischen ben Einkommensteuerzuschlagen (Konigshutte 220 pCt.,
Wilmersborf 100, 1914 sogar 110 pCt.) erklart. Wenn man nun nur bie
Groh-Berliner Berhciltnisse mit einanber vergleicht, so ist ber Gegensatz noch
viel aussalliger. Die steuerliche Belastung bes Einkommens
ist hier im wesentlichen gleich ober boch nur gering
unterschieben. Das gleiche gilt auch von ber Belastung bes Grunb-
besitzes unb ber Gewerbebetriebe. Dagegen besteht in benProzent-
siitzen ber Belastung ber Einkommensteuer burch Schul-
lasten ein groherer Unterschieb (Neukolln 159,si pCt., Berlin
62,ss pCt., Wilmersborf 29,ss pCt. nach ber Berechnung Neukollns fur 1911
usw.) bei im wesentlichen gleichen Steuerzuschlagen. Nun ist sicherlich im all-
gemeinen zwar nicht streng auszuschliehen, bah ungeachtet einer geringeren
Last sur bie kommunalen Pflichtausgaben bie finanzielle Belastung einer Ge-
meinbe burch freien Entschlutz auch wohl burch Luxusausgaben hie unb ba
gesteigert werben kann unb es wirb, wie bies fur Preuhen im allgemeinen
von bem Minister in ber Bubgetkommission in Aussicht gestellt worben ist,
eingehenber statistischec Nachweise beburfen, um im einzelnen bie Grunbe
steuerlicher Belastung genau zu ermitteln. Jebenfalls ist es eine
merkwurbige Einseitigkeit, wenn Neukolln unb bie
anberen petitionierenben Vororte ausschliehlich aus bie
Volksschullast Bezug nehmen unb es vollig ignorieren,
welche anberen La st en Berlin unb anbere Vororte in
weit starkerem Mahe zn tragen haben.

Was zunachst bie S ch u l l a st e n betrifft, so kann bie Untersuchung,
beren Ergebnisse nachstehenb mitgeteilt werben, sich nicht nur aus bie Volks-
schulen beschranken, sonbern' muh bas gesamte Schulwesen, also auch bie
hoheren Knaben- unb Mabchenschulen, sowie bie Fach- unb Fortbilbungs-
schulen umfassen, wobei jeboch jebe bieser Schularten stir sich behanbelt
worben ist.

Zur Ermittelung ber Aufwenbungen ber Gemeinben fur bas Schul-
wesen wurben bie Haushaltsplcine, unb zwar fur bas neueste vorliegenbe Jahr
^— 1913 — benutzt, schon Weil nur biese bas fur bie Zwecke einer eingehenben
Untersuchung notwenbige Detail enthalten.

Zunachst ist auf einen — schon oben Seite 17 angebeuteten — bie
interlokale Vergleichbarkeit ber Schulfinanzen beruhrenben Umstanb hin-
zuweisen. Mit nur wenigen Ausnahmen smb namlich in ben Vororten bie
Aufwenbungen fur Verzinsung unb Tilgung ber fur Schulbauten aufgenom-
menen Anleihen in ihrem vollen Betrage in ben Etat selbst eingestellt ober
baselbst boch nachrichtlich verzeichnet. Derartige Angaben aber' fehlen fur
Berlin unb Charloltenburg, was sich ubrigens aus ber hier aus lausenben
Mitteln erfolgenben Deckuug ber Schulbaukosten erklart. An Stelle jener
Ausgaben fur Verzinsung unb Tilgung wurben im Jnteresse einer wenigstens
annahernben Vergleichbarkeit 5 pCt. bes Wertes ber Schulgrnnbstucke —
4 pCt. Zinsen unb 1 pCt. Tilgung — in Rechnung gestellt. Die Vorort-
gemeinben aber weisen nicht selten betrachtlich hohere Tilgungssatze auch fur
ihre zu Schulzwecken aufgenommenen Anleihen auf, so bah bie Schullast hier-
burch nicht unerheblich erhoht wirb unb bie Ausgabe vergleichsweise groher
erscheint als in Berlin unb in Charlottenburg, zu benen sich ubrigens auch
Weihensee gesellt, in beffeu Haushalsplan bie Erfordernisse bes Tilgungs-
dienstes fur bas Schulwesen ebensowenig aufgenommen smb. Um nur einige
        <pb n="24" />
        ﻿23

Beispiele von hoheren Tilgungssatzen beifurSchulzwecke aufgenommenen
Anleihen zu nennen:

Friedrichsfelde

Oberschoneweide

Niederschonhausen

Neukolln

Lichtenberg

Copenick

Pankow

Reinickendorf

Hohenschonhausen

Wittenau

Heinersdorf

Stralau

353 618 M mit 21/, pCt.,

38 600 M mit 4 pCt.

838 000 M mit 3 pCt., 624 500 M mit 4

143 000 M mit 3Vi pCt.,
pCt.

3 PCt.

2V- PCt.,
4-/2 PCt.,

45 000 M mit 2 PCt., 164 000 M mit 2x/2 PCt.,
742 500 M&gt; mit 3 pCt.

6 515 000 M mit 2 pCt., 2 605 000 M mit
3 434 093 M mit 2 pCt., 155 000 J6 mit
1838 421 M mit 3 pCt., 110 000 M mit
100 000 M mit 5 pCr.

412 684 M mit 2 pCt.,

348 000 M mit 4 pCt.

399 500 M mit 2 pCt.,

663 872 M mit 3 pCt.

367 000 M mit 2V4 pCt.,

200 000 M mit 23/4 pCt.

49	000 M mit 2s/8 pCt., 280 000 M&gt; mit 3 pCt.,
34 000 M mit 4 pCt.

111531 M mit 2V4 PCt., 100 000 M mit 3 PCt.,
52 000 M mit 5V4 PCt.

20 042 M mit 23/8 pCt., 14 000 mit 3 pCt.

50	000 J6 mit 3 pCt.

156 000 M mit 3 pCt.,
180000 M mit 2V2 PCt.,

571 000 M mit 2% pCt.,

Die autzerdem haufig vorkommenden Falle einer zwischen 1 und
2 pCt. liegenden Tilgungsquote find in der vorstehenden Auffuhrung un-
berucksichtigt geblieben. So ist denn die Vergleichsgrundlage in der Richtung
verschoben, datz die vorortlichen Aufwendungen im allgemeinen verhaltnis-
mahig zu hoch erscheinen, !vir glaubten aber diese Berschiebung von ubrigens
nicht allzu erheblicher Tragweite eher zulassen zu sollen, als eine Verriicknng
nach der entgegengesetzten, eine Verkleinerung der vorortlichen Last bedeutenden
Richtung.

Bei der fur Berlin erforderlich werdenden Ermittlung des Wertes
der Schulgrundstucke wurde gleichfalls mit moglichster Vorsicht verfahren.
Fiir den Wert der Flache wurde ein Einheitssatz von 100 M pro Quadratmeter,
fur die Gebaude der Feuerkassenwert nach seiner neuesten Festsetzung in Rechnung
gestellt. Die fur Berlin errechneten Satze stellen deshalb, wie ausdrucklich
hervorgehoben werden fall, nur untere Grenzwerte dar, und das Gleiche
durfte denn auch fur Charlottenburg und Weihensee zutreffen.

Die fur die kommunalen Zuschusse sich ergebenden Betrage find in
der Tabelle Anhang Us fiir 41 Gemeinden von Groh-Bcrlin und in der
Glicderung nach den einzelnen Schularten mitgeteilt. Die Tabelle enthalt
ferner die auf den Kopf der Bevolkerung durchfchnittlich fich ergebenden
Zufchutzfatze, dann das der Gemeinde zugrunde liegende Einkommenstener-
foll, endlich die in Hundertteilen desselben ausgedruckten Zuschusse fur die
genaunten Schularten.

Wie die Tabelle zeigt, schwankt die Kopfquote fur die Volks-
s ch u l e n zwischen 7,si M in Friedenau, 8,2s in Lichterfelde, 8,37 in
Berlin-Buchholz und 15,4? in Rosenthal, 16,4s in Oberschiineweide, 17,8?
in Berlin. Unter den 41 in der Tabelle behandelten Ge-
meinden zeigt also Berlin den hiichsten Betrag dies er
sur die Volksschullast an sich durchaus bezeichnenden
Z i f f e r. Beachtenswert hoch steht sie unter den Borortgrohstadten auch in
Charlottenburg mit 14,12.

Bei den hoheren Schulen treten aber insbesondere die westlichen
Vororte hervor: Grunewald mit der das 3,sfache der Volksschulquote erreichenden
Ziffer von 40,15, Zehlendorf, Schmargendorf und Wilmersdorf mit der
gleichsfalls uber die Volksschulquote hinansgehenden Ziffer von 14,?g bzw.
13,25 und 11,29. Auherordentlich niedrig ist dagegen die
Ziffer Neukollns mit 2,i? und Lichtenbergs mit 2,78. In
Friedenau und Lichterfelde stimmen die Satze fur die beidcn Arten von
Bildungsanstalten nahezu uberein.

Bei den F a ch- und Fortbildungs schulen finden sich bei
Berlin und Charlottenburg die verhaltnismahig hohen Kopsquoten von 1,92
bzw. 1,94 M.

Wenn, wie das hier geschehen, die Betrachtung der prozentualen Be-
lastung der Einkommensteuer mit den Schullasten nicht auf die V 0 l k s schul-
lasten beschrankt warden ist, so ergibt sich ein ganz anderes Bild, als es
die Neukollner Statistik entworfen hat. Der Unterschied zwischen der Be-
lastung in den „ostlicheu Vororten" und anderen Grohberliner Gemeinden,
vornehmlich Berlins selbst, verringert sich betrachtlich.

Noch ungunstiger wird das Bild fur die ostlichen Gemeinden Groh
Berlins, wenn auch noch die A r m e n l a st e n in Frage gezogen werden. In
der Tabelle Anhang II f find die Zuschusse zu den Kosten der Armen- und Waisen-
pflege und der Gesamtzuschusz zu dem Schul- und Armenwesen verzeichnet.
Erlauternd muss dazu bemerkt werden, datz es zur Aufstellung der Tabelle
notwendig gewesen ist, von den fur die Zugehorigkeit zum Provinzial- und
Kreisverbande zu machenden Aufwendungen den Teil zu ermitteln, der
auf die Aufwendungen fur das Armenwesen entfallt. Man wird aber
den in Rede stehenden Leistungen der Gemeinden mindeftens gerecht
werden, wenn man den in der Provinzialabgabe steckenden Anteil auf die
Halfte schatzt. Im Kreise Niederbarnim stellte sich 1913 die Kreisabgabe auf
25 pCt., im Kreise Teltow auf 30,78 pCt. des prinzipalen Steuersolls, wovon
        <pb n="25" />
        ﻿24

in beiden Kreisen 14 pCt. auf die Provinzialabgaben entfallen. So ist die
Halfte dieser 14 pCt. auch hier als den Armenzwecken gewidmet in die
Rechnung eingefugt. Welche erheblichen Betrage aber den Gemeinden als
Armenlasten angerechnet werden, geht aus Spalte 4 der Tabelle Anhang III
hervor. Gleichwohl ergibt sich fiir die sogenannten „armen" Gemeinden, dah
sich dnrch die Anrechnung dieser Armenlasten einschliehlich der etatsmahig
nachzuweisenden Aufwendungen der Kosten des Ortsarmenverbandes nicht
etwa, wie man meinen sollte, der Unterschied in der Hohe der Belastung der
Einkommensteuerzwischen Oft und Westvergrohert, viel ni ehr ist gerade
das Umgekehrte der Fall. Wenn namlich Berlin in
Fragegezogen wird, so steht hier die Kopfquote der
A r m e n l a st am h o ch st e n. Das gleiche ergibt sich bei einer Ber-
gleichung mit dem Gemeindesteuersoll. Schon diese wichtigsten Beispiele
zeigten, dah es unrichtig ist, wenn die ostlichen Vororte die Tatsachen, dah
die Volksschullast bei ihnen unter den kommunalen Lasten an vorderer
Stelle steht, dazu benutzen wollen, um von den anderen Bororten eine Ent--
lastung zu erreichen, wahrend fie unbeachtet lassen wollen,
dah Berlin und die we st lichen Vororte andere dnrch die
Eigenart ihrer Lage und ihrer Bevolkerung hervor-
gerufene Lasten z u tragen haben. Eine Durchsicht der Etats
von Berlin und der westlichen Borortgemeinden, vor allem Berlins selbst,
ergibt aber, dah die darin vorgesehenen Ausgaben, welche Grundbesitz, Ge-
werbe und Einkommen nicht wesentlich geringer als in den ostlichen Bororten
belasten, eben im Rahmen der der Gemeinde obliegenden Ausgaben not-
w e n d i g ftnb.. Den Gemeinden aber vorschreiben wollen, fur fie notwendige
Ausgaben einzuschranken, um Lasten der ostlichen Vororte mit zu tragen,
wurde geradezu einer Enteignung gleichkommen.

Das so oft erwastatc Programm der Regierung, Berlin mit
einem Kranz leiftungsfahiger Gemeinden zu umgeben (mag man
zu diesem Gedanken stehen wie man wolle), wird ficher nicht da-
durch herbeigefnhrt werden diirfen, vast diese Leistungssahigkeit
auf Kosten Berlins und der westlichen Bororte erst kunftlich her-
gestellt wird. Wir find iiberzengt, datz Regierung und Landtag
dazu nicht mitwirken werden. dem Begehren der ostlichen Bororte-
das ebenfowohl der Selbstverwaltung. die dnrch die offenbare Be-
tonung eines kommnnistifchen Prinzipes den Grundlagen unferer
Gcsellfchaftsordnung widerfpricht, den Weg zn bahnen.



&gt;
        <pb n="26" />
        ﻿25

Hnljattg I.

§ 53 des Kommunalabgabcugrsetzes.

Wenn in einer Gemeinde durch Personen, die in einer anderen Ge-
meinde im Betriebe von Berg-, Hutten- oder Salzwerken, Steinbruchen,
Ziegeleien, Fabriken oder Eisenbahnen beschaftigt werden und dieser Be-
schaftigung wegen in der ersteren zugezogen oder verblieben find, nachweisbar
Mehrausgaben fur Zwecke des offentlichen Bolksschulwesens oder der offent-
lichen Armenpflege oder fur polizeiliche Zwecke erwachsen, welche im Ver-
haltnis zu den ohne diese Personen fur die erwahnten Zwecke notwendigen
Gemeindeausgaben einen erheblichen Umfang erreichen und eine unbillige
Mehrbelastung der Steuerpflichtigen herbeifiihren, so ist eine solche Gemeinde
berechtigt, von der Betriebsgemeinde einen angemessenen Zuschuh zu ver-
lattgen. Bei Bemessung desselben find neben der Hohe der Mehrausgaben
auch die nachweisbar der Gemeinde erwachsenden Vorteile, soweii fie in der
Steuerkraft zum Ausdruck kommen, zu berucksichtigen. Die Zuschusse der
Betriebsgeineinde durfen in keinem Falle mehr als die Hcilfte der gesamten
in der Betriebsgemeinde von den betreffenden Betrieben zu erhebenden
direkten Gemeindesteuern betragen.

Liegt der Betrieb iu einem Gutsbezirk, so richtet sich der Anspruch
gegen den Gewerbetreibenden. Die Zuschusse durfen alsdann die Hcilfte der
der Kreisbesteuerung dieses Betriebes zugrunde liegenden Einkommensteuer
und Realsteuern und, wenn der Betrieb nicht gewerbesteuerpflichtig ist, drei-
viertel der seiner Kreisbesteuerung zugrunde liegenden Einkommensteuer nicht
ubersteigen.

Die Bestimmungen des ersten und zweiten Absatzes finden auf den
Anspruch eines Gutsbezirkes auf Zuschuh gleichmahige Anwendung.

Menu von mehreren Gemeinden oder Gutsbezirken Anspruche auf Zu-
schusse erhoben werden, welche zusammengerechnet die in den Abs. 1 und 2
vorgesehenen Hochstgrenzen ubersteigen, so findet eine verhaltnismahige
Kurzung der einzelnen Anspriiche bis zu der zulassigen Hochstgrenze statt.

Ueber streitige Anspruche aus Abs. 1 bis 3 sowie uber Streitigkeiten,
die sich aus der Anwendung des Abs. 4 ergeben, beschlieht der Kreisausschuh
und^ sofern die Stadt Berlin oder eine andere Stadtgemeinde beteiligt ist, der
Bezirksausschuh. Gegen den Beschluh findet innerhalb zwei Wochen der
Antrag auf mundliche Berhandlung im Verwaltungsstreitverfahren statt. Der
Anspruch erlischt, wenn er nicht vor Ablauf des Rechnungsjahres, sur welches
er erhoben wird, durch schriftlichen Antrag bei der Betriebsgemeinde geltend
gemacht wird, und wenn der hiernach rechtzeitig angebrachte Anspruch nicht
innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten seit Zustellung des ablehnenden
schriftlichen Bescheides der in Anspruch genommenen Betriebsgemeinde durch
Stellung des Antrages beim Kreisausschusse bezw. Bezirksausschusse aufrecht
erhalten wird.

Zutreffendenfalls kommen die Bestimmungen des § 58 des Gefetzes
uber die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195)
dahin zur Anwendung, dah auch in den Fallen, in welchen die Stadt Berlin
beteiligt ist, der Minister des Jnnern den Bezirksausschuh bestimmt, welcher
zu beschliehen hat.

Borstehende Bestimmungen finden auf die bei den Beschluhbehorden
anhangigen Angelegenheiten keine Anwendung.
        <pb n="27" />
        ﻿^ia^a»^cocoH-‘Ocooo-^jo^oi^coLOH-Locooo-vic^oxrf^oocoH-ioccoD«via5 0t^cocoHA M Laufende Nr.

Knhsng II

a

Berteilnngsplan: a) der nach Mahgabe des Staatssteuersolls, wie es der Kommunalbesteuerung zu Grande
b) der nach Mahgabe der Schulkinderzahl auf die einzelnen Ortschaften entfallenden
Gemeinlast bei einer Gesamtschulkinderzahl von 372 694 und bei

Ortschaften	Einwohner- zahl 1909	Schulerzahl  1909	Staatssteuer- soll, wie es bei der Koinmunal- besteuerung unterliegt  M	Gege  M	nwartige Schullast  in Prozenten des kommunalsteuer- pflichtigen Staatssteuersolls  M	en  pro Kopf des  Schul-  kindes  M
2	3	4	5	6	7	8
Berlin		2 084 554 a)	227 288	64 030 591	22 088 835	34,50	97,18
Charlottenburg		260 720 b)	24 016	10 831 417	3 291 015	30,38	137,03  67,81
Rixdorf		217 847	29 923	2 639 737	2 028 947	76,86	
Schoneberg		161 916	12 679	4 520 061	1 441 175	31,88	113,67
Wilmersdorf		99 700	6 274	3 574 917	750 107	20,98	119,66
Lichtenberg		76 546	10 796	925 119	776 625	83,95	71,94
Steglitz		56 063	4 229	1 121 855	417 014	37,17	98,61
Gr. Lichterfelde		38 380	3 340	972 146	300 976	30,96	90,11
Friedenau		30 105	1 920	741 253	194 174	26,20	101,13
Copenick		29 782	4 101	414 680	355 192	85,65	86,61
Treptow		21 175	2 184	477 510	235 732	49,37	107,94
Tempelhof		16 664	1 690	369 225	176 043	47,68	104,17
Zehlendorf		14 284	1 200	482 349	135 802	28,15	113,17
Mariendorf		 .	13 435	1610	300 474	124 280	41,36	82,30
Britz		10 446	1 684	120 924	113 771	94,08	67,56 i
Lankwitz 		8 993	950	156 385	91 400	58,45	96,21
Schmargendorf		6 758	656	153 868	59 370	38,59	90,50
Niederschoneweide		6 205	737	149 979	56 200	37,47	76,26
Grunewald		6 444	231	824 880	49 530	6,00	214,42
Johannisthal			3 762	586	38 290	32 922	85,98	56,18
Wannsee 		3 176	392	303 407	45 841	15,11	116,94
Dahlem			3 019	103	149 433	12 400	8,30	120,39
Nikolassee		—	—	—	—	—	
Rummelsburg		 .	49 552	5 924	541 568	541 570	100,oo	91,42
Weitzensee 			41 059	6 357	476 618	451 767	94,79	71,07
Pankow		40 751	5 200	612 235	447 370	73,07	86,03
Reinickendorf		30 127	4 300	400 060	362 901	90,71	84,40
Oberschoneweide			19 148	3 363	460 035	343 400	74,65	102,11
Friedrichsfelde		18 625	2 147	257 381	158 987	61,77	74,05
Teqel		17 110	2 200	368 540	308 406	83,68	140,18
Niederschonhausen		14 141	1 731	198 583	145 900	73,47	84,29
Wittenau		8 367	1 211	107 404	77 939	72,57	64,36
Rosenthal		5 965	810	81 269	74 679	91,89	92,20
tzermsdorf	; .	5 186	607	75 424	48 763	64,65	80,33
Franz. Buchholz		 .	4 670	710	35 225	34 417	97,71	48,47
Stralau		3 971	522	87 570	44 627	50,96	85,49
Lubars 	 .	3 033	337	42 263	20 410	48,29	60,56
tzohenschonhausen, Gemeinde und Gut	4 629	638	73 365	40 000	54,52	62,70
Aeinersdorf			958	148	16 931	11 143	65,81	75,29
	3436 855	372 694	97 132 971	35 889 630	36,9	96,3
Endsumme d. Weihenseer Nachweisung	3 407 073	368 593	96 718 291	35 534 438	36,7	96,4
Unter Berucksichtigung von Copenick mit	29 782	4 101	414 680	355 192	85,65	86,61 ,
ergeben sich folgende Endsummen		372 694				
(wie oben)		.3 436 855		97 132 971	35 889 630	36,9	96,3

a) Stand vom 1. Januar 1909.
scheinen im iibrigen deshalb so niedrig, Weil

b) Stand von 1908. *) Diese Zisfern bezeichnen die
sie bei ihrer bisherigen ungiinstigen sinanziellen Lage

bei Durchfuhrung deS Ausgleichs
unverhaltnismiihig fur die Volks



a

liegt, aufzubringenden gemeinsamen Last, wenn diese auf 50' M pro Schulkind angenommen wird,
Einnahmen.

einem Einheitssatze von 50 M 50 X 372 694 — 18 634 700 M.

Es haben nach Mahgabe des der Kommunalbesteuerung unterliegenden Staatssteuer- solls beizutragen bei An- nahme eincs Einheitssatzes von 50 M zu den Gesamt- kosten von 18 634 700 M  ■ M	Es erhaltcn nach Mahgabe der Schul- kinderzahl bei An- nahme eines Ein- heitssatzes von 50 M von dem Betrage in Spalte 9  (J\i&gt;	Mithin  mehr  Spalte 10 gegen  Spalte. 9	erhalten  weniger  Spalte 10 gegen  Spalte 9	Also betragen die  M	Schullasten dann  in Prozenten des der Kommunal- besteuerung unter- liegenden Staats- steuersolls  pCt.
		Einheitssatz 50 M			
		M	M		
9	10 .	11	12	13	14
12 284 097	11 364 400		919 697	23 008 532	35, gz
2 077 978	1 200 800	—	877 178	4 168 193	38,is
506 426	1 496 150	989 724	- 		1 039 223	39,sr
867 162	633 950	—	233 212	1 674 387	37,oi
685 838	313 700	—	372 138	1 122 245	31,ss
177 482	539 800	362 318	—	414 307	44,78
215 225	211 450	—	3 775	420 789	37,si
186 504	167 000	—	19 504	320 480	32,sr
142 207	96 000	—	46 207	240 381	32,is
79 555	205 050	125 496	—	229 697	55,39
91 609	109 200	17 591	—	218 141	45,68
70 835	84 500	13 665	—	162 378	43,98
92 537	60 000		„	32 537	168 339	34,so
57 645	75 600	17 855	— .	106 425	35,is
23 199	84 200	61 001	—	52 770	43,si
30 002	47 500	17 498	—	73 902	47,ss
29 519	32 800	3 281	—	56 089	36,is
28 773	36.850	8 077		 ...	48123	32,os
158 251	11 550	—	146 701	196 231	23,79
7 346	29 300	21 954	—	10 968	28,si
58 208	19 600	—	38 608	84 449	27,83
28 668	5 150	—	23 518	35 918	24,oi
103 898	296 200	192 302		349 268	64,is
91 438	317 850	226 412	—	225 355	47,28
117 456	260 000	142 544	—	304 826	49,79
76 751	215 000	138 249	—	224 652	56,15
88 257	168 150	79 893	—	263 507	57,28
49 378	107 350	57 972	—	101015	39,25
70 703	110 000	39 297	—	269 109	73,02
38 098	86 550	48 452	—	97 448	49,07
20 605	60 550	39 945	—	37 994	"	37,35
15 591	40 600	24 909	—	49 770 *)2 120	61,21
14 470	30 350	15 880	—	32 883	43,60
6 758	35 600	28 742	—	5 676	31,30
16 800	26 100	9 300	—	35 327 *)5 350	40,31
8 108	16 850	8 742	—	11668	30,12
14 075	31 900	17 825	—	22 175 *)1 060	30,22
^	3 248	7 400	4 152	—	6 991	41,29
18 634 700	18 634 700	2 713 075	2 713 075	—	—
18 429 650	18 429 650	2 599 477	2 599 477		
^	79 555	205 050	125 495	—	229 697	55,39
18 634 700	18 634 700	2 713 075	2 713 075	—	—

!°rtfallenden Erganzungszuschusse, die deshalb der kunftigen Schullast hinzuzurechnen find. Die Schullasten der
Ichule aufgewendet haben (48,so und 64 M auf den Kopf des Schulkindes).

drei Gemeinden er-
        <pb n="28" />
        ﻿b

Bevolkcrung unb versicherungspfiichtige Mitglieder dcr Krankenkaffen in ben Jahren 1904—1912.

Jahr	Bevolke  nach  Personcns aufnal Mitte O  absolut	rung  ler  tands-  me  itober in pCt. von 1904	Bersicher pflicht Mitglied Kranken Ansang £  absolut	ungs-  ige  er der nssen ktober in pCt. von 1904	Bevblke  nach  Personens aufnal Mitte O  absolut	rung  &gt;er  ands-- me tober in pCt. von 1904	Bersicher pflicht Mitgliedi Krankeir Ansang £  absolut	ungs- lge r der assen ktober ! in PCt. von 1904	Bevolk  nach  Personer  aufnc  Mitte  absolut	erung  der  stands- ihme Dktober in pCt. von 1904	Bersiche  pflich  Mitgliel  Krankeii  Ansang  absolut	cungs- tige er der kassen Oktobcr in pCt. von 1904
		Berlin			C	harlottenburg				S ch oneberg*)		
1904	1 947 634	100,oo	619 065	100,oo	214 040	100,oo	32 459	100,oo	129 612	100,oo	15 346	100,oo
1905	1 991658	102,23	641636	103,85	225 494	106,35	38 736	119,34	138 136	106,58	18 098	117,93
1906	2 028 150	104,13	686 388	110,87	238 662	111,50	41 659	128,34	149 212	115,12	19 096	124,44
1907	2 040 541	104,77	702 940	113,55	252 279	117,87	45 571	140,40	158 919	122,61	18 587	121,12
1908	2 021 948	103,82	691 090	111,63	260 720	121,81	42 784	131,81	161 916	124,92	20 893	136,15
1909	2 013 448	103,38	707 061	114,21	271 747	126,98	46 815	144,23	165 464	127,66	20 657	134,si
1910	2 031820	104,32	753 245	121,67	287 715	134,42	49 814	153,47	169 761	130,98	20 472	133,40
1911	2 033 363	104,40	787 436	127,20	302 562	141,35	63 676	166,37	174 280	134,46	22 762	148,33
1912	2 026 491	104,05	817 746	132,09	311 238	146,41	56 484	174,02	178 055	137,38	22170	144,47
		Neuk	o l l n			Lichten berg				Weitzensee		
1904	131 944	100,oo	13178	100,oo	75 384	100,oo	10 008	100,oo	36 602	100,oo	6 845	100,oo
1905	151190	114,59	14 596	110,76	85 932	113,99	11588	115,79	37 449	102,31	6 618	113,22
1906	170 826	129,47	17 004	129,os	103 047	136,70	12166	121,46	38 436	105,oi	7 289	124,70
1907	190 010	144,01	18 739	142,20	114 223	161,52	12 013	120,03	39 546	108,04	8 048	137,69
1908	203972	154,59	18 630	141,37	118 391	157,05	11973	119,63	40 301	110,ii	8 072	138,io
1909	217 758	165,04	20 314	154,15	122 862	162,98	13 541	185,30	41114	112,33	8 781	150,23
1910	234 638	177,83	23 094	175,25	131075	173,88	15 263	162,51	42 302	115,57	9 757	166,93
1911	249 588	189,16	24171	183,42	138 806	184,13	15 817	168,04	43 995	120,20	10 437	178,56
1912	262 128	198,67	24 523	186,09	145 984	193,65	17 407	173,93	45116	123,26	10 434	178,51
		Pankow			Reinickendorf					Tempelhof		
1904	26 067	100,oo	4137	100,oo	20 309	100,oo	2 687	100,oo	9 521	100,oo	1566	100,oo
1905	28 819	110,56	4 702	113,66	22 294	109,77	2 907	108,19	10433	109,58	2 536	162,92
1906	33 666	129,ii	5 631	133,70	24 338	119,84	3 529	131,34	12114	127,23	3 609	231,94
1907	36 237	139,oi	5 619	135,82	26 044	128,24	3 642	135,54	14 382	151,06	2 918	187,53
1908	38 472	147,59	5 742	138,80	27 539	135,60	3 537	131,63	15 782	165,76	3164	203,34
1909	40 992	157,26	6 425	155,31	30180	148,60	5 744	213,77	17 346	182,19	4 131	265,49
1910	44 874	172,15	7115	171,98	34 068	167,75	6 212	231,19	20 661	217,oo	4 060	260,93
1911	50 204	192,60	7 112	171,91	37 355	183,93	6 489	241,50	24 045	252,55	6 916	380,si
1912	55 054	211,20	6 773	163,72	39 585	194,91	6 610	246,00	27 864	292,66	6 564	421,85

*) Die Mitgliederzahlen der Krankenkaffen beziehen sich hier auf die Allgemeine Ortskrankenkasse und die Bctriebskrankenkasse
der Aktiengesellschaft fur Bahnen und Tiefbauten.

c

Staatscinkommenstener btr physischen Zensiten auf ben Kopf bcr BcvLlkernng in Berlin unb 32 Bororten

in ben Jahren 1901 bis 1913.

Gemeinde

Auf den Kops der Bevolkerung entfallen...........M&gt; Staatseinkommensteuer

der physischen Zensiten im Jahre

Adlershof . •

At-Glienicke •

Berlin . . .

Britz....

Buckow . . .

Aarlottenburg
^openick , .
miedenan. .
vUedrichsfelde
Heinersdorf . .
Hohenschonhausen

rankwitz .

Wtenberg.............

Boxhagen-Rummelsburg _
^ichtenberg mit Boxhagew
Rummelsburg
Merfelde . .
Manendorf . •

Neukolln . . .

Merschoneweide. .
^iederschonhausen, L.

G.

^berschoneweide
Pankvw .

^inickendorf
^chbneberg
Mandan .

Steglitz. .

Stralau .

Tegel, L. .

L^Pelhof.

^.Sensee.
Klinersdorf
V-ttenan .
"chiendorf.

1901	1902	1903	1904	1905	1906	1907	1908	1909	1910	1911	1912	1913
3,33	3,57	3,76	3,80	4,05	4,25	5,31	6,34	6,42	6,61	6,68	7,47	7,73
2,42	2,31	2,49	2,82	3,02	3,39	4,74	7,74	5,38	5,46	5,56	5,80	6,85
14,10	13,92	13,75	13,97	14,47	15,10	15,74	16,23	16,09	16,24	16,28	16,63	16,72
3,74	3,82	3,39	3,17	3,95	4,26	6,17	6,62	6,42	6,63	6,92	7,67	7,77
2,80	2,70	2,87	2,87	2,86	3,25	3,74	8,50	4,71	5,46	6,23	6,42	6,89
24,95	25,48	25,94	26,84	28,50	30,83	33,58	34,54	35,01	36,28	3 / ,45	39,05	39,51
3,99	4,16	4,15	4,30	4,57	5,12	6,23	7,16	7,31	7,41	7,75	8,12	8,55
17,55	18,69	19,06	19,61	19,71	20,65	21,33	22,41	23,00	24,33	24,82	24,to	24,66
6,47	7,10	7,52	8,41	8,87	9,87	11,36	11,98	12,27	12,64	13,46	14,38	14,44
5,48	6,83	7,17	7,62	8,00	9,06	10,22	9,72	10,24	10,82	12,49	12,78	12,34
3,63	2,04	3,91	4,11	4,53	4,05	6,49	6,62	7,35	8,53	8,47	11,00	10,67
10,10	10,06	10,33	10,87	11,28	11,32	12,36	13,52	13,46	13,63	15,38	16,45	18,00
3,52	3,69	3,73	3,95	4,14	3,86	5,61	6,64	7,08	7,31	7,75	8,00	8,42
2,57	2,64	2,87	3,34	3,53	4,43	4,80	5,87	6,36	7,22	7,53	—	—
3,25	3,39	3,47	3,76	3,93	4,51	5,29	6,34	7,03	7,27	7,67	8,00	8,42
18,33	18,50	19,13	19,09	20,67	21,43	21,75	23,69	23,77	26,31	27,07	27,94	29,16
10,67	10,52	10,92	12,10	12,25	13,78	15,51	16,11	16,12	16,72	16,00	16,77	16,97
3,74	3,83	3,89	4,40	4,68	4,90	5,74	7,08	7,31	7,62	8,09	8,65	9,11
6,72	6,87	9,99	8,85	10,30	12,27	13,72	13,31	13,00	12,36	12,44	15,03	14,38
5,87	6,70	7,00	7,16	7,30	7,92	8,77	9,65	10,07	10,78	11,06	11,21	11,24
3,51	4,60	4,88	6,13	5,73	0,61	5,08	7,26	6,41	5,80	5,61	8,29	6,41
5,50	5,87	5,81	5,79	6,57	6,02	6,90	7,04	7,51	7,15	7,33	8,08	8,32
6,55	7,15	7,44	7,84	8,08	8,80	9,50	10,19	10,58	10,80	11,51	11,95	12,30
3,77	3,83	3,06	4,36	4,67	5,32	6,22	7,10	6,93	7,17	7,81	7,90	8,00
13,52	14,93	16,32	17,76	18,81	19,63	21,25	21,89	22,69	24,67	25,36	25,86	27,45
5,36	5,61	5,79	5,70	5,97	6,24	7,15	7,66	8,20	8,40	8,78	9,08	9,48
14,77	15,02	15,12	15,46	15,91	16,69	18,17	17,44	18,20	19,12	19,51	19,60	19,71
10,74	10,95	9,27	9,27	8,33	7,07	7,85	8,43	8,87	8,65	8,96	8,96	9,64
4,99	5,43	5,48	6,24	6,60	7,72	9,00	9,67	9,48	9,64	9,85	10,08	10,36
9,40	10,45	10,38	9,50	10,05	10,66	13,22	12,57	12,33	18,33	13,87	14,37	15,50
15,93	14,78	14,92	15,13	13,36	12,76	12,48	14,26	13,55	13,74	15,20	16,03	17,14
3,04	3,22	3,66	4,00	4,19	5,04	5,63	6,05	6,32	6,40	6,76	7,26	7,59
20,87	22,97	25,14	26,97	28,64	30,17	32,37	35,51	36,11	38,45	39,39	41,03	42,63
2,52	2,32	2,30	2,64	2,92	3,06	4,27	5,55	5,88	5,82	6,11	6,23	6,68
20,55	20,37	20,49	20,26	20,98	22,44	24,93	26,49	30,01	33,90	36,86	40,oo	42,80
        <pb n="29" />
        ﻿d

Nbersicht fiber die steuerliche

Die nachstehende Aufstellung ergibt die Zuschlage zur Einkommen-, Grund- und Gebaude-

(st e lit ein b e	J 908	Staa  1909	Zuschlag  zur  seinkommei  1910 1911		steuer  1912	1913	%	1908  %o  be- unbe- baut|bunt		% '	1909  %o  be- chnbe- baut|bout		%	1910  0/  be-  baut	G r u  00  unbe-  buiit	n d st e  0/  10	uer  1911  V  be-  baut	00  unbe-  baut
Berlin		100	100	100	100	100	100	150	3	15	150	3,	34	150	3,oo		165	3	2
Britz		120	120	120	120	120	120	400	3,50	3,50	425	3,50	3,50	500	3,50	0,00	500	3,50	5,00
Charlottenburg . .	100	100	100	100	100	100	191,32	2,40	4,80	201,28	2,65	5,30	190,37	2,70	5,40	198,54	2,70	5,40
Friedenau ....	100	100	100	100	100	100	165	2,25	4,50	185	2,26	4,52	180	2,61	5,22	158,93	2,85	5,70
Friedrichsfelde . .	120	120	120	120	120	120	—	2,40	2,40	—	2,40	4,00	—	2,40	4,00		2,60	5,20
Grunewald ....	54	64	64	60	60	60	324,33	2,00	2,00	319,70	2,50	2,50	318,16	2,50	2,56	316,98	2,50	2,50
Lichtenberg ....	100	100	100	100	100	100	230	2,60	2,60	298	2,60	5,20	262	2,60	5,20	258	2,60	5,20
Boxhag. -Ruinmelsbg.	100	125	135	135	100	100	272	3,00	6,00	291	3,25	6,50	271	3,50	7,00	270	3,50	7,00
Lichterselde ....	110	110	110	110	110	110	240	3,00	3,00	290	3,00	4,50	270	3,00	4,50	273,50	3,00	4,50
Mariendorf....	100	100	100	100	110	110	—	2,oo	2,00	—	2,00	2,00	—	3,10	3,10	—	3,10	3,10
Neukiilln		100	100	100	100	100	100	194	2,90	2,90	235	3,oo	6,00	212	3,oo	6,00	210	3,00	6,00
Niederschonhausen .	120	120	120	120	120	130	260	2,oo	2,50	400	2,50	”0,00	383,3s	2,50	5,oo	329,33	2,60	0,20
Pankow		100	100	100	110	110	120	347,23	2,50	5,00	399,54	3,oo	6,00	359,2a	3,oo	6,oo	315,85	3,00	6,oo
Reinickendorf ... .	100	100	100	120	140	140	290	2,20	2,20	325	2,70	2,70	433,85	2,70	5,40	347,18	2,70	5,40
Schoneberg ....	100	90	100	100	100	110	169,36	2,25	4,50	155,86	2,25	4,50	147	2,25	4,50	155,70	2,25	4,50*)
Steglitz		100	100	100	100	110	110	270	3,oo	4,50	270	3,00	4,50	235,90	2,80	r  5,60.	234,io	2,80	5,60
Stralau .....	100	100	100	100	100	100	298	2,75	2,75	342,25	2,50	5,00	363,25-	2,50	5,00	843,51	2,50	5,00
Tegel		125	125	126	126	126	135	250	2,00	2,00	250	2,00	2,00	336,io	2,50	5,oo	350,oo	2,70	5,40
Tempelhof ....	100	100	100	100	100	100	277	2,55	2,55	300	2,20	3,30	256,44	2,20	3,30	244,58	2,40	3,60
Treptow		100	100	100	100	100	110	272,94	1,60	1,60	394,57	2,20	4,40	305,93	2,20	4,40	277,88	2,20	4,40
Weitzensee . . . .	125	115	115	115	115	115	—	3,60	6,00	—	3,60	6,00	—	3,60	6,00	—	3,60	6,00
Wilmersdors . . .	90	90	100	100'	100	100	—	2,20	4,40	—	2,20	4,40	— .	2,20	4,40	—	2,20	4,40
Zehlendorf ... .	100	100	100	100	100	100	331	2,40	2,40	359	2,40	2,40	382,50.	3,00	3,00	455	3,70	3,70 '

*) Fiir die Grundstucke um den Stadtpark und

die Endhaltestelle

der Untergrundbahn besondere Zuschlage.

t) Besondere

d

Belastung der Vorortbewohner.

solvie Gewerbesteuer in Berlin und 22 Vororten fur die Jahre 1908 bis 1913

										Gewerbesteu			e r				
	1912			1913		1908		1909		1910		1911		1912		1913	
%	%o		%	%0		Klasse		Klasse		Klasse		Kla	sse	Kla	sse	Klasse	
	bebaut	un-  bebaut		bebaut	UN--  bebaut	i/n	1II/IV	i/n	III/IV	I/II	III/IV	I/II	III/IV	I/II	III/IV	i/n	III/IV
165	3	1	180	3	1	150		150		1	50	1	35	1	65	165	
508,83	3,50	5,oo	48.1,82	3,50	5,00	240	180	220	180	200	180	200	180	200	180	200	180
											160		160		160		160
183,81	2,70  2,70	5,40	181,oo	2,70	5,40	125	50	150	100	150	100	150	100	150	100	150	100
143,63		5,40	137,98	2,70	5,40	150	150	150	150	150	150	150	150	150	150	175	150
							100		100		100		100		100	165	100
823,zo	2,60	5,20	333,33	2,60	5,20	180	180	180	180	180	180	200	180	200	180	200	180
													160		160		160
228,94	2,00	2,00	218,18	2,00	2,00	150	75	150	75	150	75	150	75	150	75	150	75
241	2,60  3,50	5,20	242,8	2,60	5,20	150	150	150	150	150	150	150	150	150	150	150	150
251		7,00	235	3,50	7,00	150	150	187,50	187,50	250	250	250	250	250	250	250	250
											187,5		187,5		187,5		187,5
260	3,00	4,50	249,94	3,00	4,50	240	125	240	125	240	125	240	125	240	125	240	125
397,60	3,oo	4,50	387,02	3,oo	4,50	210	110	210	110	230	110	230	110	280	110	230	110
200	3,oo	6,00	206	3,oo	6,00	165	143	165	142	165	140	165	118	f)	t)	t)	t)
325	2,60	5,20 ■	355,36	3,oo	6,oo	195	145	195	145	195	145	195	145	195	145	205	155
304.24	3,oo	6,00	289,93	3,oo	6,oo	240	150	240	150	240	150	240	150	240	150	240	150
345,88	3,oo	6,oo	392,78	3,50	7,oo	200	150	250	150	250	150	250	150	300	200	300	200
199,65	3,oo	6,oo*).	196,71	3,oo	6,oo*)	150	100	150	100	150	100	150	100	165	150	165	150
														150	100	150	100
223,80	3,oo	6,oo	210,oo	3,oo	6,oo	175	135	160	110	160	110	160	110	160	110		**)	-**)
340,07	2,50	5,oo	332,87	2,50	5,oo	150	150	150	150	200	150	200	150	200	150	200	150
354	3,oo	6,oo	359,90	3,20	6,40	200	150	200	150	200	150	250	150	250	150	160**)	150
231,64	2,40	3,60	203,18	2,40	3,60	200	150	200	150	200	150	200	150	200	150	200	150
							100		100		100		100		100		100
274,92	2,20	4,40	254,05	2 95	4,50	150	150	150	150	150	150	165	150	165	150	200	175
																	160
—	3,80	7,20 a)	—	4,00	7,20 a)	245	245	245	245	245	245	245	245	245	245	245	245
	2,20	4,40		2,20	4,40	150	115	150	115	150	115	150	115	150	115	150	115
							90		90		90		90		90		90
396,25	3,50	3,50	389	3,50	3,50	225	150	225	150	225	150	225	150	225	150	225	150
											100		100		100		100

^ewerbesteuer. **) Auherdem besondere Zuschlage. Autzerdem sur gewerblich-gartnerisch benutzle Grundstucke ein Zuschlag von 6 %0.
        <pb n="30" />
        ﻿e

Die Schnllasten in Berlin und 4V Borortcn iw

G e m e i n d e  T — Kreis Teltow  N — Kreis Niederbarnim	Bevolkerung  am  1. September  1913	Das aus 100pCt. zuriick- gefuhrte Etats- soll der Gemeinde- einkommen- steuer  M	Volksscl  absolut  &lt;Mo	lulen  pro  Kopf der Bevolkernng  M	tzohere Kna Madchen  absolut  M	Z--  ben- und schuleu  pro  Kopf der Bevolkerung  M
Berlin		2 074 395	44 000 000	37 114 950	17,89	8 695 310	4,19
Charlottenburg		321 457	10 025 700	4 540 378	14,12	4) 1 949 994	6,07
Neukolln		271 500	2 156 000	2 947 540	10,86	°) 588 430	2,17 ■
Schoneberg 		182 494	3 850 080	1 742 812	9,55	6) 1 215 469	6,66
Wilmersdorf		132 541	4 200000	1162 000	8,69	4) 1 496 950	11,29
Lichtenberg		150 674	1 320 000	1 966 944	13,05	*) 419 438	2,78
Adlershof	T	12 620	94 700	175 344	13,89	40 918	3,24
Alt-Glienicke	• . *	4 333	21000	49 775	11,19	—	—
Britz	-	13 925	155 000	171950	12,35	11 600	0,83
Copenick	-	32 918	265 000	395 904	12,03	145 367	4,42
Friedenau		 • s	43 665	864 500	329 392	7,54	311069	7,12
Grunewald	-	6 026	1060 000	66 658	11,06	241 972	40,15
Johannisthal	-	5 206	47 800	58 631	11,26	—	—
Lankwitz . 		-	11473	209 435	129 600	11,30	134100	11,69
Lichterfelde	-	47 047	1002 100	389 451	8,28	420 002	8,93
Mariendorf 	-	20 356	321000	251414	12,35	151115	7,42
Marienfelde	-	3 994	48 182	48 132	12,05	4)	5 368	1,34
Niederschoneweide	-	10 041	137 000	103 990	10,33	—	• 	
Schmargendorf	-	9 596	213 000	91 260	9,51	127 135	13,25
Steglitz	-	81993	1 134 365	781 518	9,53	658 410	8,03
Tempelhof	-	30 612	460 000	268 777	8,78	176 402	5,76
Treptow	-	32 231	568 000	326 755	10,14	105101	3,26
Zehlendorf	-	20 596	660 000	243 497	11,82	304 667	14,79
Biesdorf . . 		N	2 648	42 450	26 329	9,94	—	—
Buchholz	-	5278	29 174	44 161	8,37	—	—
Friedrichsfelde	-	23 067	300 000	244 479	10,60	70 552	3,06
Friedrichshagen	-	14 826	170 000	173 610	11,71	51750	3,49
Heinersdorf 	 -	1020	15000	13 296	13,04	—	—
tzermsdorf	-	7 245	90 000	60 975	8,42	30 933	4,27
Hohenschonhausen	-	6 570	101 000	71960	10,95	—	—
Kaulsdorf	-	2 921	24 033	42 678	14,61	—	—
Mahlsdorf	-	5 278	30 573	60 224	11,41	—	—
Mederschonhausen	-	18 354	180 060	238 100	12,97	35 490	1,93
Oberschoneweide	-	27 207	405 000	448 526	16,49	109 640	4,03
Pankow	-	56 729	704 500	682 993	12,04	305 955	5,39
Reinickendorf	 . . -	40 714	358 600	517 000	12,70	92 100	2,26
Rosenthal 		-	6 459	73 262	99 912	15,47	—	—
Stralau	*	4 891	63 000	62 350	12,75	—	—
Tegel		 -	20 635	326 000	i) 292176	14,16	145 300	7,04
Weihensee	-	45 882	361 600	-) 576105	12,56	70061	1,53
Wittenau 	-	10 424	139 600	160 834	15,43	“	

I) einschl. 800 M sur autzerordentliche PrLparandenkurse; 2) einschl. Praparandenanstalt; 4) einschl. Madchen-Mittelschulen!
fchulwesens noch 75 350 J6.

e

Rechnungsjahre 1913. iNach den Hanshaltungspliinen.)

schusse fur  Fach- und For schuler  absolut  M	lbildungs-  pro  Kopf der Bevolkerung  M	alle Schu  absolut  M	len  pro  Kopf der Bevolkerung  M	Bolks-  schulen  in pCt. des	Zuschu  Hohere Knaben- und Madchen- schulen  auf 100 pCt. der Gemeindeei	sse fur  Fort-  bildungs-  schulen  zurnckgefuhrter  nkommensteuer	alle  Schulen  Etatssolls
3 976 465	1,92	3)49 786 725	24,oo	84,35	19,76	9,04	113,15
623 557	1,94	7 113 929	22,13	46,29	19,45	6,22	70,96
54 500	0,20	3 590 470	13,23	136,71	27,29	2,53	166,53
83 888	0,46	3 042 169	16,67	46,27	31,57	2,18	79,02
22 500	0,17	2 671450	20,15	27,43	35,64	0,54	63,«i
20 000	0,13	2 406 382	15,97	149,01	31,78	1,52	182,30
	—	216 262	17,13	185,16	43,21		228,37
—	—	49 775	11,49	237,02	—	—	237,02
250	0,02	183 800	13,20	110,93	7,48	0,16	118,58
7 588	0,23	548 859	16,67	149,40	54,86	2,86	207,12
5 897	0,13	646 358	14,80	38,10	35,98	0,68	74,77
—	—	308 630	51,21	6,29	22,83	—	29,12
—	—	58 631	11,26	122,66	—	—	122,66
3 000	0,26	266 700	23,25	64,68	66,90	1,50	133,os
3 479	0,07	812 932	17,28	38,86	41,91	0,35	81,12
3018	0,15	405 547	19,92	78,32	47,08	0,94	126,34
—	—	53 500	13,39	99,90	11,14	—	111,04
—	—	103 990	10,36	75,9i	—	—	75,91
—	—	218 385	22,76	42,81	59,69	—	102,53
45 000	0,55	1484 928	18,11	68,89	58,04	3,97	180,90
5 700	0,19	450 879	14,73	58,43	38,35	1,24	98,02
5 700	0,18	437 556	13,58	57,53	18,51	1,00	77,03
16 750	0,81	564 914	27,42	37,46	46,87	2,58	86,91
—	—	26 329	9,94	62,02			62,02
—	—	44 161	8,37	151,37	—	—	151,37
2 436	0,11	317 467	13,76	81,49	23,52	0,81	105,82
—	—	225 360	15,20	102,12	30,44	—	132,56
—	—	13 296	13,04	88,64	—	—	88,64
—	—	91908	12,69	67,75	34,37	—	102,12
—	—	71960	10,95	71,25	—	—	71,25
—	—	42 678	14,61	177,58	—		 "	177,58
—	—	60 224	11,41	196,98	—	—	196,98
2 000	0,11	275 590	15,02	132,24	19,71	1,11	153,06
10 230	0,38	568 395	20,89	110,75	27,07	2,53	140,34
14 090	0,25	1003038	17,68	96,95	43,43	2,00	142,38
2 800	0,07	611900	15,03	144,17	25,68	0,78	170,64
—	—	99 912	15,47	136,38	—	— •	136,38
—	—	62 350	12,75	98,97	—	—	98,97
9 000	0,44	446 476	21,64	89,62	44,57	2,76	136,98
6 692	0,15	652 868	14,23	159,37	19,38	1,85	180,60
		160 834	15,43	115,21	—	' 		115,21

^ einschl. Knaben-Mittelschule^ °) einschl. Knaben- und Madchen-Mittelschulen- autzerdem zahlt Berlin fur Zwecke des Gesamt-
        <pb n="31" />
        ﻿f

Die Kosten der Armen-, Waiscn- nnd Krankcnpfiege in Berlin nnd 40 Vororten im Rechnnngsjahre 1913.

(Nach den Haushaltsplanen).

Zuschusse zu den Kosten der Armen-, Waisen- nnd Gesamtznschutz stir Armen-
Krankenpflege	nnd Schulwesen_______

Gemeinde  T — Kreis Teltow  N — Kreis Niederbarnim		Be-  volkerung  am  1. Sep- tember 1913	tin Etat unter  Armenwesen  usw.  nachgewiesen  M	als Anteil anderPro- vinzial- abgabe be- rechnet*)  M	zusainmen  M	pro Kopf der Be- volkerung  M	in PCt. des auf  100 PCt. zuriick- gefuhrten Etatssolls . der Ge- meindeein- kommen- steuer	absolut  M	pro Kops der Be- volkerung  M	in pCt. des auf  100 pCt.  zuruck- gcsuhrten Etatssolls der Ge- meindeein- kommen- steuer
Berlin			2 074 395	40 744 881	_	40 744 881	19,64	92,eo	90 531 606	43,64	205,75
Charlottenburg. . .		321457	4 024 390	928 801	4 953 191	15,41	49,40	12 067 120	37,54	120,36
Neukolln			271500	1 476 420	250 000	1 726 420	6,38	80,08	5 316 890	19,58	246,eo
Schoneberg . . . .		182 494	1 286 668	374 990	1 661 658	9,11	43,is	4 703 827	25,78	122,17
Wilmersdorf . . .		132 541	314 836	375 000	689 836	5,20	16,42	3 361286	25,36	80,os
Lichtenbera ....		160 674	488 639	142 000	630 639	4,19	47,78	3 037 021	20,16	230,os_
Zusammen		3133 061	48 385 834	2 070 791	50 406 625	16,09	76,90	119 017 750	37,99	181,56
Adlershof		T	12 620	23 781	12 962	36 743	2,91	38,80	253005	20,05	267,16
Alt-Glienicke . . .		4 333	7 785	3 421	11206	2,59	58,36	60 981	14,07	290,39
Britz			13 925	15 936	15 015	30 950	2,22	19,97	214 750	15,42	138,55
Copenick			32 918	89 778	32 355	122 133	3,71	46,09	670 992	20,38	253,20
Friedman ....	-	43 665	112 650	68 402	181052	4,15	20,94	827 410	18,95	95,71
Grunewald . . . .		6 026	6 480	74 360	80 840	13,42	7,63	389 470	64,63	36,74
Johannisthal . . .	-	5 206	4 725	5 860	10 685	2,03	22,14	69 216	13,30	144,80
Lankwitz 			11473	20 577	19173	39 750	3,46	19,83	306 450	26,71	152,89
Lichterfelde ....		47 047	101 975	92 779	194 754	4,14	19,43	1 007 686	21,42	100,56
Mariendorf ....		20 356	33 583	31 036	64 619	3,17	20,13	470166	23,10	146,47
Marienfelde....		3 994	2 982	7 116	10 098	2,53	20,96	63 598	15,92	132,00
Niederschoneweide	-	10 041	8 492	16 626	25118	2,50	18,33	129 108	12,86	94,24
Schmargendorf. . .		9 596	13 085	22 899	35 484	3,70	16,66	253 869	26,46	119,19
Steglitz			81 993	191 510	104 283	295 793	3,61	26,08	1 780 721	21,72	156,98
Tempelhos ....	•5	30 612	45 700	43 979	89 679	2,93	19,50	540 568	17,66	117,51
Treptow			32 231	37 460	49 126	86 586	2,69	15,24	524 142	16,26	92,28
Zehlendorf ....	-	20 596	48 746	52 946	101 692	4,94	15,64	666 606	32,37	102,55^
Zusammen		386 632	765 244	651 838	1 417 082	3,67	19,57	8 228 728	21,28	113,62
Biesdorf		N	2 648	4 162	4 248	8 410	3,18	19,81	34 739	13,12	81,84
Buchholz			5 278	7 850	3 311	11161	2,11	38,26	55 322	10,48	189,63
Friedrichsfelde . . .	-	23 067	54 010	27 786	81 796	3,55	27,27	399 263	17,31	133,09
Friedrichshagen . .		14 826	46 140	16 940	63 080	4,25	37,11	288 440	19^46	169,67
Zeinersdorf . . . .	--	1020	1 764	1605	3 369	3,30	22,46	16 665	16,34	111,10
Lermsdorf . . . .	--	7 245	9 885	8 642	18 527	2,56	20,59	110 435	15,24	122,71
Hohenschonhausen	-	6 570	12 770	10 920	23 690	3,61	23,46	95 650	14,56	94,70
Kaulsdorf			2 921	3 220	2 684	5 904	2,02	24,57	48 582	16,63	202,15
Mahlsdorf ....		5 278	6 830	3 724	10 554	2,00	34,52	70 778	13,41	231,50
Niederschonhausen		18 354	26 050	18 396	44 446	2,42	24,69	320 036	17,44	177,75
Oberschoneweide . .		27 207	62 850	40 460	103 310	3,80	25,51	671 705	24,69	165,85
Pankow			66 729	214 936	66 600	281 436	4,96	39,95	1 284 474	22,64	182,32
Reinickendors . . .		40 714	224 855	39 830	264 685	6,50	73,81	876 585	21,53	244,45
Rosenthal			6 459	25 264	8142	33 396	5,17	46,58	133 308	20,64	181,96
Stralan		-	4 891	16 444	7 398	23 842	4,87	37,84	86 192	17,62	136,81
Tepel		-	20 635	99 053	30 366	129 419	6,27	39,70	575 895	27,91	1/6,65
Weihensee . . . .	J.	45882	232 581	40 784	273 365	5,96	75,62	926 223	20,19	256,22
Wittenau		-	10 424	51 600	13 272	64 872	6,22	46,47	225 706	21,65	161,68^
Zusammen		300 148	1100 254	345 008	1445 262	4,82	42,34	6 219 998	20,72	182,20
Ueberhaupt		3 819 841	50 201 332	3 067 637	53 268 969	13,95	69,90	133 466 476	34,94	175,14
*) Bei den Stadtkr		eisen mit 5	0 pCt. der Pro	vinzialabga	be, bei den Ge	meinden des Kreises Teltow mit 22,74 pCt., den GemeindeN				

des Kreises Niederbarnim mit 28 pCt. der direkten Kreissteuer.

Truck von W. Sc ©. Loeiventhal, Berlin E.
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Kntlsng I.

§ 53 des Konimunalabgabeugesetzes.

Wenn in einer Gemeinde durch Personen, die in einer anderen Ge-
meinde ini Betriebe von Berg-, Hutten- oder Salzwerken, Steinbruchen,
Ziegeleien, Fabriken oder Eisenbahnen beschaftigt werden und dieser Be-
schaftigung wegen in der ersteren zugezogen oder verblieben find, nachweisbar
Mehrausgaben fur Zwecke des offentlichen Volksschnlwesens oder der ostent-
lichen Armenpflege oder fur polizeiliche Zwecke erwachsen, welche im Ver-
haltnis zu den ohne diese Personen fur die erwahnten Zwecke notwendigen
Gemeindeausgaben einen erheblichen Umfang erreichen und eine unbillige
Mehrbelastung der Steuerpflichtigen herbeifuhren, so ist eine solche Gemeinde
berechtigt, von der Betriebsgemeinde einen angemessenen Zuschuh zu ver-
langen. Bei Bemessung desselben find neben der Hohe der Mehrausgaben
auch die nachweisbar der Gemeinde erwachsenden Borteile. soweit fie in der
Steuerkraft zum Ausdruck kom&gt;nen, zu berucksichtigen. Die Zuschusse der
Betriebsgemeinde diirfen in keinem Falle mehr als die Halfte der gesamten
in der Betriebsgemeinde von den betreffenden Betrieben zu erhebenden
direkten Gemeindesteuern betragen.

Liegt der Betrieb iu einem Gutsbezirk, so richtet sich der Anspruch
gegen den Gewerbetreibenden. Die Zuschusse diirfen alsdann die Halfte der
der Kreisbesteuerung dieses Betriebes zugrunde liegenden Einkommensteuer
und Realsteuern und, wenn der Betrieb nicht gewerbesteuerpflichtig ist, drei-
viertel der seiner Kreisbesteuerung zugrunde liegenden Einkommensteuer nicht
iibersteigen.

Die Bestimmungen des ersten und zweiten Absatzes finden aus den
Anspruch eines Gutsbezirkes aus Zuschuh gleichmahige Anwendung.

Wenn von mehreren Gemeinden oder Gutsbezirken Anspruche aus Zu-
schusse erhoben werden, welche zusammengerechnet die in den Abs. 1 und 2
vorgesehenen Hochstgrenzen ubersteigen, so findet eine verhAtnismahige
Kurzung der einzelnen Anspruche bis zu der zulassigen Hochstgrenze statt.

Ueber streitige Anspruche aus Abs. 1 bis 3 sowie uber Streitigkeiten,
die sich aus der Anwendung des Abs. 4 ergeben, beschlieht der Kreisausschuh
und sofern die Stadt Berlin oder eine andere Stadtgemeinde beteiligt ist, der
Bezirksausschuh. Gegen den Beschluh findet innerhalb zwei Wochen der
Antrag aus mundliche Verhandlung im Verwaltungsstreitverfahren statt. Der
Anspruch erlischt, wenn er nicht vor Ablauf des Rechnungsjahres, stir welches
er erhoben wird, durch schriftlichen Antrag bei der Betriebsgemeinde geltend
gemacht wird, und wenn der hiernach rechtzeitig angebrachte Anspruch nicht
innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten seit Zustellung des ablehnenden
schriftlichen Bescheides der in Anspruch genommenen Betriebsgemeinde durch
Stellung des Antrages beim Kreisausschusse bezw. Bezirksausschusse aufrecht
erhalten wird.

Zutreffendenfalls kommen die Bestinunungen des Z 58 des Gesetzes
iiber die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195)
dahin zur Anwendung, dah auch in den Fallen, in welchen die Stadt Berlin
beteiligt ist, der Minister des Jnnern den Bezirksausschuh bestimmt, welcher
zu beschliehen hat.

Borstehende Bestimmungen finden aus die bei den Beschluhbehorden
anhangigen Angelegenheiten keine Anwendung.
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