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        <title>Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin</title>
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            <idno>101440830X</idno>
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  <text>
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        Denklchrttt

iiber

Lie  BereWsung  Lines  interkommunslen  Lsltensus-Sieichs
  in  wirMsMich  zulnmmenWngenSen  GemeinSen
inslrelonLere  in  Grotz  Berlin
auf  Grund  eines  Beschlusies  der  Magistrate  von  Berlin,  Charlottenburg,
Berlin-Schoneberg,  Berlin-Wilmersdorf,  der  Gemeindevorstande  Berlin-Steglitz,
  Berlin-Lichterfelde,  Berlin-Friedenau,  Berlin-Treptow,  Berlin-Lankwitz
  und  Berlin  -  Schmargendorf.
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        DenklchrM
U
iiber
Ae  Berechtigung  Lines  interkommunslen  Lsliensus-Sleichs
  in  mirtlchsltlich;ulsmmenh8ngentlen  GemeinLen
insbelsnSere  in  Grstz  Berlin
auf  Grund  eines  Befchlusses  der  Magistrate  von  Berlin,  Charlottenburg,
Berlin-Schoneberg,  Berlin-Wilmersdorf,  der  Gemeindevorstande  Berlin-Steglitz,
  Berlin-Lichterfelde,  Berlin-Friedenau,  Berlin-Treptow,  Berlin-LanKwitz
  und  Berlin  -  Schmargendorf.
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        Vorwort

Die  Frage,  ob  und  wie  ein  Ausgleich  der  verschiedenartigen
Belastungen  in  den  Gemeinden  zu  finden  ist,  beschaftigt  seit  Iahren
das  Parlament  und  die  Presse.
In  dem  Z  53a  des  Vorentwurfs  des  Kommunalabgabengesetzes
war  eine  Fassung  vorgeschlagen  warden,  die  einen  Ausgleich  der
Schullasten  innerhalb  wirtschaftlich  zusammenhangender  Gebiete  vorsah.
  Dem  fast  allgemeinen  Protest  ist  die  Staatsregierung  gefolgt
und  hat  fernerhin  den  Versuch  nicht  gemacht,  die  Losung  der  Frage
eines  interkommunalen  Lastenausgleichs  mit  der  Neugestaltung  des
Kommunalabgabengesetzes  zu  verbinden.
Gleichwohl  hat  ein  Teil  der  Dororle  Berlins  unter  Fiihrung
des  Kreisausschusses  Niederbarnim  und  der  Stadt  Neukolln  im  Februar
  1914  dem  Landtag  eine  Petition  und  Denkschrift  wegen  der
Einsiihrung  eines  gesetzlichen  Ausgleichs  der  Volksschullasten  in
wirtschaftlich  zusammenhangenden  Gebieten  der  Monarchic  vorgelegt
und  die  Wiederherstellung  des  §  53a  des  Vorentwurfs  zum  Kommunalabgabengesetz
  erbeten.
Dem  gegeniiber  konnen  die  Stadt  Berlin  und  ihre  westlichen
Vororte  sich  nicht  schweigend  verhalten.  Zur  Widerlegung  von  solchen,
der  Selbstverwaltung  und  dem  freien  Selbstbestimmungsrecht  der  Gemeinden ­
  abtraglichen  Ansichten,  wie  sie  in  der  Petition  eines  Teils  der
Berliner  Vororte  enthalten  find,  dient  die  folgende  auf  Grund  eines
Beschlusses  der  Magistrate  von  Berlin,  Charlottenburg,  Berlin-Schoneberg,
  Berlin-Wilmersdorf,  der  Gemeindevorstande  von  Berlin-Steglitz,
Berlin-Lichterfelde,  Berlin-Friedenau,  Berlin-Treptow,  Berlin-Lankwitz
und  Berlin-Schmargendorf  verfahte  Denkschrift.

Berlin,  im  August  1914.

Magistral  zu  Berlin.
Wermuth.
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        ilebet  Lie  Becechtigung  eines  interkommunslen  Lsstensusgleichs  in  mirtlchsstlich
zulnmmenWngenLen  GemeinLen  insbesonLere  in  Grotz  Berlin.

I.  Kllgemeines.
Das  Bemuhen  eines  Teiles  der  Vororte  Berlins,  sur  sich  eine  Entlastung
  von  kommunalen  Ausgaben  aus  Kosten  Berlins  und  der  wohlhabenderen
  Gemeinden  herbeizufuhren,  ist  lediglich  ein  Teil  der  Bestrebungen,
die  seit  Jahren  schon  die  Oesfentlichkeit  beschaftigen  und  ans  eine  Berminderung
  der  Lasten  der  einzelnen  Kommunen  von  den  Kosten  des  Bolksschulwesens
  hinzielen.
Schon  bei  Gelegenheit  der  Beratung  des  Lehrerbesoldungsgesetzes  hatte
der  Abgeordnete  Freiherr  von  Zedlitz  beantragt,  die  Lehrerbesoldungen,  d.  h.  das
Grundgehalt  und  die  Alterszulagen  an  den  Volksschulen  durch  Besoldungskassen
  auszubringen  und  zu  zahlen,  die  fur  jede  Provinz  errichtet  werden
sollten.  Berlin  sollte  der  Kasse  der  Provinz  Brandenburg  angegliedert  werden.
Die  Gesamtheit  der  Schulverbande  sollte  54  pCt.  des  Gesamtbedarfs  der
Lehrerbesoldung  im  Staate  tragen,  der  Rest  sollte  aus  der  Staatskasse  gedeckt
werden.  Die  Verteilung  der  von  der  Gesamtheit  der  Schulverbande  auszubringenden
  Summe  aus  die  Besoldungskassen  sollte  nach  Mahgabe  des  Aufkommens
  an  Einkommen-  und  Erganzungssteuer  innerhalb  jedes  Kassenbezirks
erfolgen,  ebenso  die  Verteilung  der  Beitrage  aus  die  Schulverbande  des
Kassenbezirks.  Der  Antrag  wurde  seinerzeit  abgelehnt.
Die  Frage  der  Volksschullastenverteilung  und  zwar  diesmal  mit  Berucksichtigung
  Grotz  Berlins,  war  dann  wieder  Gegenstand  der  parlamentarischen
Erorterung  bei  der  Beratung  des  Zweckverbandgesetzes  fur
Grotz  Berlin?)  Es  lagen  damals  Petitionen  von  Neukolln,  Lichtenberg
  und  anderen  vor,  die  die  Uebernahme  der  Schullasten  aus  den  Verband,
jedenfalls  aber  die  Schaffung  eines  Ausgleichsverbandes  hinsichtlich  der  Schullasten ­
  fur  den  grotzten  Teil  des  Verbandsgebietes  bezweckten.
Diesen  Bestrebunaen  der  Grotz  Berliner  Gemeinden  trug  der  Entwurs
zn  einer  Novelle  zum  Kommunalabgabengesetz,  der  im  Vorjahre  den  Kommunen
zur  Aeuherung  zugegangen  war,  in  seinem  §  53a  Rechnung.  Dieser  hatte
den  solgenden  Wortlaut:
§  53a.
Wenn  Gemeinden,  die  in  Ansehung  der  Verkehrs-  und  Geschaftsbeziehungen
  ihrer  Einwohnerschast  ein  einheitliches  Wirtschaftsgebiet
bilden,  insofern  erhebliche  Verschiedenheit  der  Leistungsfahigkeit  aufweisen,
  als  in  einer  oder  mehreren  von  ihnen  das  der  Gemeindebesteuerung
  zugrunde  gelegte  Steuersoll,  aus  den  Kops  der  Einwohner
berechnet,  autzergewohnliche  Unterschiede  gegenuber  allen  oder  einem
Teile  der  anderen  ergibt,  so  ist  der  Regierungsprasident,  bei  Beteiligung
der  Stadt  Berlin  der  Oberprasident  berechtigt,  sie  zur  gemeinsamen
Ausbringung  eines  Teiles  der  Volksschullasten  zu  einem  A  u  s  g  l  e  i  ch  sverbande
  zusammenzulegen.  Gegen  die  Zusammenlegung  ist  binnen
zwei  Wochen  die  Beschwerde  an  den  Provinzialrat,  bei  Beteiligung  der
Stadt  Berlin  an  den  Minister  des  Jnnern  und  der  geistlichen  und
Unterrichtsangelegenheiten  zulassig.
Der  Ausgleichsbetrag,  der  ein  Viertel  des  nach  dem  Durchschnitt
der  letzten  drei  Rechnungsjahre  berechneten  Gesamtbedarfs  stir  die
Zwecke  des  offentlichen  Volksschulwesens  in  dem  Ausgleichsverbande
nicht  ubersteigen  darf,  wird  durch  den  Regierungs-  bezw.  Oberprasidenten
im  ganzen  festgesetzt  nach  dem  Matzstabe  des  der  Gemeindebesteuerung
zugrunde  gelegten  Steuersolls  unter  entsprechender  Anwendung  der
§§  7,  25  Kreis-  und  Provinzialabgabengesetz  vom  23.  April  1906
(Gesetzsammlung  S.  159),  von  den  einzelnen  Gemeinden  des  Verbandes
eingefordert  und  zu  ihren  Gunsten  nach  dem  Matzstabe  der  Zahl  der
Volksschulkinder  unterverteilt.
Gegen  die  Festsetzung,  Erhebung  und  Unterverteilung  ist  binnen
zwei  Wochen  die  Klage  bei  dem  Bezirksausschusse,  im  Falle  der  Beteiligung ­
  der  Stadt  Berlin  bei  dem  Oberverwaltungsgericht  zulassig.
*)  Vergl.  stenographische  Berichte  des  Abgeordnetenhauses  21.  Legislaturperiode,
  IV.  Session,  S.  1514  ff.
        <pb n="5" />
        6

Die  Begrundung  flihrte  aus:
„Keine  gesetzliche  Aufgabe  der  Gemeinden  wirkt  im  allgemeinen  aus
die  Belastung  der  cinzelneu  Gemeinden  verschiedener,  als  das  Bolksschulwesen.
  Der  Reichtum  an  Volksschulkindern  pflegt  in  umgekehrtem
Verhaltnis  zur  steuerlichen  Leistungsfahigkeit  der  Gemeinden  zu  stehen.
In  Arbeitergemeinden  entfallt  selbst  bei  sparsamster  Einrichtung  des
Volksschulwesens  auf  den  Einheitssatz  der  Staatseinkommensteuer  ein
um  ein  erhebliches  Vielfaches  hoherer  Betrag  von  Volksschulausgaben,
als  in  den  Wohnsitzgemeinden  reicher  Leute,  selbst  wenn  dort  das  Volks-  ^
schulwesen  in  einer  weit  liber  die  gesetzlichen  Pflichten  hinausgehenden
Weise  ausgebaut  wird.  So  darf  wohl  der  paradox  klingende  Satz  auf-  ^
gestellt  werden,  dah  in  der  Regel  die  Volksschnllasten  im  Verhaltnis  |
zum  Staatseinkommenstenersoll  dort  am  hochsten  find,  wo  das  'Volks-  \
schulwesen  am  durftigsten  und  dort  am  niedrigsten,  wo  es  am  voll-  j
kommensten  ausgestaltet  ist.
Must  die  se  Entwickelung  j  chon  bei  Betrachtung!
der  Verhaltnisse  i  in  g  a  n  z  e  n  S  t  a  a  t  z  u  f  ch  w  e  r  e  n  B  e  -
denken  Anlah  geben,  so  erscheint  der  Mi  h  stand  ver  -
scharftunddie^usgabenach^bhils^besoudersdriugend,
  wenn  inn  er  h  alb  ein  es  einheitlichen  Wirt-!
jcha  ftsgebietes  mit  gdmeinsamem  Ortsverkehr!
solche  Gegensatze  in  den  Verhaltnis  sen  verschieden
  e  r  Gemeinden  b  e  st  e  h  e  n.  H  i  e  r  d  r  a  n  g  t  s  i  ch  der  B  e  r  -  !
g  l  e  i  ch  z  w  is  ch  e  n  i  h  n  e  n  in  besonders  st  a  r  k  e  m  M  a  h  e
verbitternd  nnd  die  sozialen  Gegensatze  vers  ch  a  r  -1
f  e  n  b  a  n  f.  Auchliegtinnerhalbeinessotcyeneinheitlichen
  Wirts  chaftsgebietes  die  Gesahr,  dah  bi  e  |
Unt  erschi  ede  i  n  den  V  e  rh  al  tni  ss  en  d'er  Gemeinden!
zu  esner  Ab  w  and  erung  der  stenerkraftigeren  Clemente ­
  in  die  guu  stig  er  gestellten  und  d  a  init  5  it  einer
for  tgesetzten  S  t  e  i  g  e  r  u  it  g  des  Unterschiedes  s  u  h  r  e  n,
besonders  n  ah  e,  d  a  hier  die  Verlegung  des  Wohnsitzes
  0hne  Veranderung  der  wirtschaftlichen  Existenzb
  e  d  in  g  u  n  g  en  moglich  ist.
Hier  einen  gewissen  Ausgleich  durch  Uebertragnng  wenigstens  eines
Teiles  der  Volksschnllasten  auf  breitere  Schultern  herbeizufiihren,  er-  !
scheint  dringend  geboten."
Der  Vorschlag  der  Regierung  ist  der  Gegenstand  eifriger  Erorterungen
auf  den  Verbandstagen  der  Stadt-  und  Landgemeinden  und  auch  in  der
Literatur  geworden.  Er  ist  fast  allseitig  auf  Widerspruch  gestohen  und  zwar
nicht  etwa  nur  bei  denen,  die  bei  jedem  Versuch,  die  Volksschnllasten  breiteren
Schultern  aufzubiirden,  die  Zahlenden  sein  wiirden,  sondern  auch  bei  denen,
die  liber  eine  Belastung  mit  derartigen  Ausgaben  gegenwartig  zu  klagen  haben
und  ihre  eigenen  Bestrebungen  auf  Erleichterung  dieser  Lasten  richten.  Nur
wenige  Stimmen  —  vergl.  Jordan  im  Preuhischen  Berwaltungsblatt
Bd.  35  S.  69  —  suchten  die  von  der  Regierung  vorgeschlagene  scheinbar  einfache
  Losnng  eines  so  uberaus  schwierigen  Problems  zu  verteidigen.  Selbst
der  Verband  der  groheren  preuhischen  Landgemeinden  hat  mit  derselben  Bestimmtheit,
  wie  er  nach  Abhilfe  gegen  die  kommunale  Belastung  seiner  Mit-  s
glieder  gegen  die  Volksschnllasten  rust,  *)  den  Vorschlag  der  Regierung  nicht
nur  als  untauglich,  sondern  auch,  wie  besonders  hervorgehoben  werden  muh,
als  gegen  den  Grundsatz  der  Selbstverwaltung  verstohend,
abgelehnt.  (Vergl.  Mitteilungen  des  Verbandes,  Beilage  zur  Zeitschrift  flir
Kommunalwirtschaft  und  Kommunalpolitik,  Verlag  von  Stalling,  Oldenburg ­
  1913  Nr.  10).  Es  war  daher  nur  folgerichtig,  dah  bei  dem  eudgultigen
Entwurfe  der  Novelle  zum  Kommunalabgabengesetz  die  Regierung  auf  den
§  63a  nicht  zurlickkam,  namentlich  wohl  auch  in  der  richtigen  Erkenntnis,
dah  die  Frage  der  Verteilung  der  Schullasten  nicht  im  Kommunalabgaben-  !
gesetz  gelost  werden  konne.
Hiergegen  wenden  sich  uunmehr  die  Petitionen  des  Landkreises  s
Niederbarnim  mud  der  Stadtkrcise  Neukollu  und  Lichteliber ­
  g  sowie  eines  Teiles  der  Landgemeinden  des  Kreises  Nieder-  !
barnini  —  int  folgenden  „Petition  der  Vororte"  genannt  —  nnd
eine  Petition  der  Gemeinde  Linden  bei  Hannover.  Sie  bilden
den  Ausdruck  des  namentlich  von  den  Berliner  Vororten  stets  eiugenommeu
  Standpunktes,  es  musse  zur  Erleichterung  der  Schullasteu
  innerhalb  wirtschaftlich  einheitlicher  Gebiete  ein  Ausgleich  geschaffeu
werden.  Die  Begrundung  bcider  Petitionen  ist  cine  nicht  vollig  liber--  i
einstiinmeude.  Die  Pet  ion  der  Berliner  Vororte  betrachtet  ausschliehlich
das  Verhaltnis  von  Groh-Berlin.  Sie  sieht  in  dem  8  53a,  den  sic  !
erstrebt,  im  wesentlicheu  einen  Ansbau  des  8  53  des  KAG.f)  und  begrlindet
  die  Notwendigkeit  der  Einfuhrung  eines  besonderen  Schullastenausgleichs
  in  wirtschaftlich  einheitlichen  Verbanden  wie  Groh-Berlin  zum
Teil  auch  mit  der  Schlvierigkeit  der  Anivendung  des  genannten  8  53.
Dah  ihr  dabei  der  Widerspruch  unterlauft,  cinmal  Groh-Berliu  ein  „einheitliches
  Jndustriezentrum"  zu  nennen  —  was  von  Berlin  in  den  Schullastenstreitsachcn
  stets  behauptet,  aber  von  den  Vororten,  namentlich  von
Neukolln,  bestritten  worden  ist  —  unt  andererseits  wiederum  mit  dec

*)  Vergl.  die  Petition  des  Verbandes  der  groheren  preuhischen  Landgemeinden
vom  28.  Februar  1912,  24.  Petitionsbericht  der  Unterrichtskommission  Abgeordnetett-  .
Hans  2l.  Legislaturperiode,  V.  Session,
s)  Siehe  Anhang.
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        Behauptung  zu  kommen,  es  handele  sich  bei  der  Petition  der  Vorvrw'nur
um  Arbeiterwohngemeinden  int  Sinne  des  §  53  KAG.,  mag  mur  lsei,^!
Iduficj  erwahnt  werden.  Die  Gemeinde  Linden  betont,  es  handele  sich
bei  dem  gegenwcirtigen  Schullastenausgleich  nicht  um  einen  ^o^erfall
der  Beziehungen  zweier  Gemeinden,  bei  denen  das  Auseinanderfaltpn  v-i»
Wohnort  und  Betriebsort  zum  erheblichen  Teil  von  der  Arbeiterschast
hervorgerufen  werde,  sondern  um  erhebliche  Ungleichheiten  in  der  Belastung
  der  Leistungssahigkeit  der  Gemeinden,  die  durch  die  gesamte  Entwicklung
  der  Bevolkerung  und  des  Wirtschastslebens  hervorgerufen  feien.
Linden  hebt  folgerichtig  hervor,  dah  in  erster  Reihe  eine  allgemeine,
das  gesamte  Staatsgebiet  umfassende  Regelnng  mit  dem  Ziele,  die  Leistungs--sahigkeit
  und  Belastung  der  Gemeinden  jedensalls  soweit  gleich  zu  gestalten,
  dah  mindestens  die  Leistung  fur  die  Bolksschulen  gleichmahiger
and  entsprechender  werden,  zweifellos  die  beste  Losung  sei.
Am  13.  Marz  1914  hat  die  Budgetkommission  des  Abgeordnetenhanses
  beschlossen,  die  Regierung  zu  ersuchen
1.  mit  tunlichster  Beschleunigung  eine  Gesetzesvorlage  zu  machen
zur  Beseitigung  des  unertraglichen  Druckes,  welchen  die  Schul--lasten
  tests  wegen  ihrer  Hohe,  tests  wegen  ihrer  Ungleichmahigkeit
auf  eine  groste  Zahl  der  preuhischen  Gemeinden  und  Gntsbezirke
ausuben;
2.  bei  der  Vorbereitung  dieser  Vorlage  —  unter  Aufrechterhaltung
des  kommunalen  Charakters  der  Bolksschulen  —  vornehmlich
die  Befreiung  der  einzelnen  Schulverbande  von  der  Aufbringung
der  personlichen  Volksschullasten  in  Erwagung  zu  ziehen  und
dabei  auch  auf  die  Beseitigung  der  noch  vorhandenen  llngleichheiten
  und  anderer  Mihstande  im  Lehrerbesoldungswesen  Be--dacht
  zu  nehmen.
D  a  m  i  t  i  st  die  F  r  a  g  e  der  S  ch  u  l  l  a  st  e  n  v  e  r  t  e  i  l  u  n  g  ut
e  i  it  n  eu  e  s  Stadium  g  et  ret  en,  und  es  i  st  anz  un  e  hm  en,
das;  nunmehr  Regierung  und  Parlament  zu  einer  endlichen
  R  e  g  e  l  u  it  g  dieses  wichtigen  kommunalen  Problems
kommen  werden.
Dast  bei  dieser  Sachlage  Berlin  und  seine  westlichen  Bororte  einen
besonderett  Grund  zur  Wachsamkeit  haben,  liegt  hinsichtlich  des  Begehrens
der  „ostlichen  Bororte"  auf  der  Hand.  Es  handelt  sich  hier  nicht  allein
um  die  Bekampfung  eines  unberechtigten  Bersuches,  sich  auf  Kosten  anderer
zu  bereichern,  sondern  auch  um  die  W  a  h  r  u  n  g  des  G  r  u  n  d  s  a  tz  e  s
der  S  e  l  b  st  v  e  r  iv  a  l  t  u  n  g,  wie  im  folgenden  noch  naher  dargelegt
  werden  wird.  Welche  wirtschaftlichen  Konsequenzen  ein  etwaiger
Erfolg  der  Petenten  haben  wurde,  liiht  sich,  da  der  Maststab,
der  der  Berteilung  der  Volksschullasten  in  Grosz-Berlin  zugrunde  gelegt
  werden  soil,  nicht  feststeht,  nicht  sicher  vorausjehen.  Rur  annahernd
  kanu  man  erkennen,  was  das  Ziel  der  ostlichen  Bororte
  ist,  wenn  man  die  Aufstellung  Anhang  II  a,  die  der  fruheren
Petition  zuin  Zweckverbandsgesetz  beigegeben  war,  betrachtet.  Die
ostlichen  Bororte  gew'innen,  Berlin  und  die  westlichen
Bororte  v  e  r  l  i  e  r  e  n  M  i  l  l  i  o  n  e  n.  Eine  Expropriation
ohne  jeden  rechtlichen  Grund  wird  beads  ichtigt.  Dte
Schullasten  geben  den  Borwand.  Wie  aber  die  Mittel,  die  den.
gewinnenden  Gemeinden  in  den  Schoh  fallen,  verwendet  iverden,
daruber  wunschen  sie  selbst  zu  entscheiden.  Auf  keinem  anderen  Prinzip
bauen  die  Bororte  ihr  Begehren  auf  als  auf  dem,  dah  es  berechtigt  set,
dah  der  Wohlhabende  soviet  von  dem  Semen  abgebe,  dah  der  weniger
Wohlhabende  ihm  gleich  komme,  einem  Grundsatz,  vor  dessen  Konsequenzen
auherhalb  des  Berhaltnisses  von  Kommune  zu  Kommune  sicherlich  auch
die  pelitionierenden  Bororte  zuruckschrecken  wiirden.
Richtet  sich  auch  unsere  Darstellung  begreiflicherweise  im  wesentlichen
gcgen  das  Begehren  der  Bororte,  so  bars  daraus  keinessalls
g  e  s  ch  l  o  s  s  e  n  w  e  r  d  e  n,  dah  Berlin  und  seine  westlichen
lLororte  dem  anderweit  mit  grohem  Eiser  propagierten
  allgem  einen  Schullasten  au  sgleich  gegenuber  teiln
  a  h  m  s  l  o  s  d  a  st  e  h  e.  Gewih  werden  die  Jnteressen  dieser  Kommunen
bei  einer  allgemeinen  Regelung  des  Schullastenausgleichs  nicht  allein
beruhrt,  jedoch  darf  hier  namentlich  die  Berpslichtung
nicht  u  b  e  r  j  e  h  e  n  lv  e  r  d  e  n  ,  die  die  g  r  i&amp;gt;  h  t  e  S  t  a  d  t  d  e  s  S  t  a  a  t  c  s
nnd  ihre  an  Bedeutung  standig  wachjenden  Bororte
haben,  w  a  r  n  e  n  d  die  S  t  i  m  m  e  z  u  e  r  h  e  b  e  n,  luenii  es  sich
tut  tit  in  handelt,  ein  vielleicht  im  Grande  berechtigtes
Ziel,  n  a  m  l  i  ch  den  n  o  t  l  e  i  d  e  n  d  e  n  Gemeinden  z  u  h  e  l  s  e  n  ,
auf  einem  gefahrlichen  W  e  g  e  —  auf  K  o  st  e  it  der  Burgersreiheit
  und  S  e  l  b  st  v  e  rw  al  t  it  it  g  —  zu  erreichen.
Zwar  ist  der  Zeitpunkt  gegenwartig  —  wo  noch  dunkel  ist,  welchen
Weg  die  Staatsregierung  vorschlagen  wird,  um  (dem  allseitigen  Begehren
cntsprechend)  den  belasteten  Koinmuncu  zu  helfen  —  noch  nicht  gekommen,
um  im  einzelnen  Stellung  zu  nehmen,  doch  darf  keine  Gemeinde  schweigend
zusehen,  wenn  die  Losung  der  Frage  in  einer  Weise  versucht  wird,  bei  der
die  Ax  t  an  d  i  e  Wu  rz  el  d  e  r  S  elb  stv  e  r  w  altnn  g  gelegt  wird.  So
richtig  (wie  noch  spater  gezeigt  werden  wird)  es  ist,  dah  eine  Entlaslung  der
Kommune  nur  dadurch  erreicht  werden  kann,  dah  der  Staat  die  stir
die  Bolksschule  erforderlichen  Mittel  bereit  stellt,  so  sicher  ist  es,  dah
es  vermieden  werden  muh,  auf  einem  so  eng  mit  dem  kommunalen  Leben
verbun  denen  Gebiet,  wie  es  die  Berwaltung  der  Bolksschulen  ist,  noch
        <pb n="7" />
        8

mehr  als  bisher  der  st  a  a  t  l  i  ch  e  n  Bureaukratie  die  ;
lichkeit  z  u  b  evormundendem  Eingreifen  zu  gew  ahreil.  !
Eine  solche  Gefahr  liegt  aber,  wenngleich  fie  vielleicht  bei  der  einstimmigen
  Annahme  des  neuesten  Beschlusses  der  Budgetkommission
nicht  vollstandig  erkaimt  Worden  ift,  hi  er  vor.  Geivih,  der  Grundsatz,
  dah  der  Staat  die  Kosten  zum  Teil  tragen  soil,  ift  gewahrt.
Wenn  aber  der  Staat  die  person  lichen  Kosten  auf  sich  nehmen  soli,
so  ift  die  unabweisbare  Konsequenz,  dah  der  Staat  auch  die  Kontrolle
darliber  beanspruchen  wird,  wie  hoch  die  personellen  Kosten  des  Schulwesens
  sich  belausen.  Der  Staat  wird  hemmend  eingreifen,  wenn  die
Ortszulagen  erhoht  werden  fallen,  er  wird  mitbestimmen  wollen,  wenn
die  Zahl  der  Lehrer  vermehrt  werden  soll,  und  letzten  Endes  wird  die
Klassenfrequenz  sich  danach  richten  mussen,  wieviel  Lehrkrafte  der  einzelnen
  Kommune  konzediert  werden.  Die  Freude,  die  die  in  der
Selbstverwaltung  tatigen  Burger  an  der  Ausgestaltung
  des  Schulwesens  ihrer  Stadt  haben  und  die  ungem ­
  in  dert  geblieben  i  ft,  trot;  .feet  allzuhausig  unerfreulichen
  N  e  i  g  u  n  g  der  staatlichen  Aufsichtsinstanzen  zur  Bevormundung,
wird  gelahmt  werden.  Eine  Regelnug,  die  die  Kontrollbefngnisse  der
staatlichen  Jnstanzen  gegentiber  der  Selbstverwaltung  mehrt,  ift  aber
auch  schon  deswegen  zu  bekampfen,  Weil  die  Forderungen,  die  hieraus
stir  andere  Gebiete  gezogen  werden  konnen,  uniibersehbare  find.  Was
heute  auf  dem  Gebiete  d'er  Schulverwaltung  dem  Staate  recht  ift,  kann
ihm  morgen  auf  dem  Gebiete  der  Armenverwaltung,  der  Verkehrsverwaltung
  und  vicler  auderer  Dinge  billig  sein.  Bei  der  Regelung,  Wie
fie  die  Budgetkommission  vorschlagt,  werden  nicht  etwa  nur  die  Gemeinden,
die  durch  den  Staat  entlastet  werden,  in  Abhangigkeit  geraten,  sonderu
auch  die  Gemeinden,  stir  die  oder  stir  deren  Burger  die  ueue
Regelung  eine  Belastung  im  Gefolge  hat.
Darum  kann,  mogen  auch  im  einzelnen,  namentlich  Ivas  die  Hohe
der  Entlastung  der  „notleidenden"  Kommunen  betrifft,  verschiedenartige
Losungen  moglich  sein,  nur  ein  Weg  eingeschlagen  werden:  Die  Beisteuer
  des  Stfiates  muh  nach  fe  st  en,  von  den  tatsachlichen
  Auf  wen  dung  en  der  Kommunen  unabhiingigen
S  ii  tz  e  n  b  e  st  i  m  m  t  sein.  Vorzugsweise  eignet  sich  hier  eine  Beisteuer
nach  der  Zahl  der  Schulkinder.  Mlissen,  was  bei  einer  solchen  Regelung
unabweisbar  ift,  dem  Staate  neue  und  zwar  erhebliche  Mittel  zur  Versligung
  gestellt  werden,  so  mussen  diese  Mittel  unmittelbar
  durch  Heranziehung  der  Staatssteuerzensiten
aufgebracht  werden.  Ob  dazu  die  Beibehaltung  oder  Neueinfuhrnng
von  Zuschlagen  zur  Staatseinkommensteuer  und  Erganzungssteuer
geeignet  ift  oder  ob  neue  Steuerquellen  erschlossen  werden  mussen,
ift  hier  nicht  zu  erortern.  Eine  Beschasfung  der  notigen  Staats-  j
mittel  durch  Heranziehung  der  Kommunen,  die  ihrerseits  wieder  die
Belastung  auf  ihre  Zensiten  abwalzen  mlihten,  wlirde  jedensalls  auher  s
Betracht  zu  bleiben  haben.
Mussen  wir  die  Regelung,  &amp;gt;vie  fie  in  dem  grohten  Teil  der  Borschlage
  ikber  den  Ailsgleich  zwischen  Staat  und  Kommunen,  vornehmlich
auch  dem  Beschlusse  der  Budgetkommission,  liegt,  als  der  Selbstverwaltung  !
abtraglich  bekampfen,  so  ift  bei  dem  Borschlage  der  ostlichen  Bororte  und  !
der  Gemeinde  Linden  nicht  nur  das  gleiche  schwere  Bedenken  vorhanden,
sonderu  es  handelt  sich  hier  um  ein  aus  unrichtigen  Prinzipien
  aufgebautes,  innerlich  unberechtlgtes  System,
dessen  Haltlosigkeit  nachzuweisen  eine  ebenso  leichte
wie  notwendige  Aufgabe  ift.

II.  (gin  KusglM  zmilchen  Gemeintlen  ist  grunAWich  fits
unjulalTig  ;u  ecachten.  Tint  Stenernerteilung  kann  gefocfiect
  merSen.
Eiu  stets  festgehaltener  Gruudsatz  des  Steuerrechts  ist  es,  dah  eine  :
Besteueruug  nur  durch  die  libergeordnete  Organisation  zu  Lasten  der  initer-  '
geordneten  erfolgen  kann.  Eine  Besteuerung  unter  gleichstehenden  Organismen
  kennt  man  nicht.  Was  hier  aber  mit  dem  Namen  „Bildung  von  .
Ausgleichsfonds"  bezeichnet  wird,  ist  lediglich  die  verschleierte
Fordermng  einer  Besteuerung  einer  Gemeinde  durch
eine  andere.  Ein  Fonds  durch  Beisteuerung  mehrerer  Korperschaften
  kann  flir  eine  Angelegeuheit  gesammelt  werden,  die  der  Ge-  !
samtverivaltung  dicser  mehreren  Korperschaften  untersteht.  Dann  wlirde
der  Fonds  Vermogeu  der  Gemeinschaft  und  die  Beitriige  lvurdeli  s
sich  lediglich  als  klmlage  flir  den  gemeinschaftlichen  Zweck  (Provinz,
  Kreis,  Zweckverband,  Armenverband,  Schulverbaud)  darstellen.
Wird  dagegen  nur  der  Fonds  angesammelt,  um  an  andere  Gemeinden
nach  irgend  einem  Mahstabe  fur  die  besonderen  Zwecke  der  einzelnen
Gemeinden  verteilt  zu  werden,  so  ist  das  in  der  Tat  nur  eine  Modalitat
der  Besteuerung  einer  Gemeinde  fur  eine  andere.  Der  nmweg  durch  einen
Ausgleichsfonds  ist  nur  uotig,  um  Stcuerzahlung  uud  Steuerbczug  zu
regulieren.  Dah  die  Leistung  von  Beitragen  der  einen  Gemeinde  zu  den
Schullasten  der  anderen  durch  Berteilung  des  Ausgleichsfonds  in  der  Tat
als  ein  Besteuerlmgsrecht  von  den  Bororten  aufgefaht  wird,  beweist  der
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        9

Vorschlag  der  Denkschrift  von  Neukolln  vom  2.  Marz  1911  (Petition  zum
Zweckverbandgesetz),  wonach  gewunscht  wurde,  datz  wenigstens  bis  zur
anderweiten  Regelung  der  Materie  den  Zuschussen  aus  §  53  KAG.  auch
auherlich  der  Character  von  Steuern  gegeben  werden  follte,  so  datz  die
Gemeinden  mit  der  Einziehung  der  Beitrage  nicht  bis  zur  Beendigung  der
Prozesse  zn  marten  hasten,  vielmehr  der  Prozetz  sich  erst  nach  der  Zahlung
oder  Beitreibung  abzuspielen  habe.  Schon  daraus  geht  hervor,
datz  die  Gemeinden  den  Sinn  des  §  53  KAG.  und  j  eine
st  en  e  r  r  e  cht  l  i  ch  e  Grundlage  vollig  verkennen  un  d  daher
auch  bei  ihren  Be  st  reb  ungen,  das  Prinzip  des  §53  „auszubauen",
  zu  unrichtigen  Schliissen  gelangen  muss  en.
ES  kann  durchaus  nicht  damit  operiert  werden,  datz  durch  den  §  53
KAG.  das  Prinzip  der  Unmoglichkeit  der  Bestenerung  einer  Gemeinde
,  durch  eine  andere  tatsachlich  schon  dnrchbrochen  sei.  §  53  enthalt  kein
Besteuerungsrecht  und  die  Bestrebungen  der  Bororte,  den  Zuschussen  ans
§  53  den  Charakter  von  Steuern  zu  geben,  wurde  dem  eigentlichen  Sinne
der  Bestimmung  vollig  zuwider  sein.  In  der  auheren  Form  handelt
es  sich  allerdings  nm  einen  Steuerausgleich.  Tatsachlich  foil  osier
durch  ihn  im  Gruude  eine  Steuerverteilung  beunrkt  tverden.
Datz  diese  Steuerverteilung  in  die  auch  aus  anderen  Grunden  durchaus
anfechtbare  Form  der  Zuschuhleistung  gekleidet  ist,  kann  das  innere  Weseu
der  Vorschrist  nicht  andern.  Der  Ansicht,  datz  „das  Prinzip  zwar  durch
eine  Verteilungsvorschrift  haste  gelost  werden  konneu,  das  Gesetz  in
§  53  asier  tatsachlich  eine  Losung  gebe,  deren  W  e  s  e  n  Steuerausgleich
sei,"  (vergleiche  Prcutzische  Stadtetag  -  Verhandlung,  Seite  27),  kann
danach  nicht  vollig  zugestimmt  werden.  Nameutlich  seitdem  der
Ausdruck  „Ueberburdung"  der  Steuerpflichtigen  in  „unbillige  Mehrbelastung"
  umgeandert  ist  (Novelle  zum  KAG.  vom  26.  Juni  1906),  kann
cigentlich  auch  nicht  davon  gesprochen  werden,  datz  der  Anspruch  immer
eiu  Anspruch  einer  ar  men  gegeu  eine  reiche  Gemeinde  ist.  In  der
Tat  ist,  so  sehr  auch  die  Konstruktion  des  §  53  KAG.  ein  gesetzgesierischer
Mitzgriff  ist,  das  Prinzip,  auf  dem  die  Bestimmung  sieruht,  nicht  ganz
ungerechtfertigt.  Sie  bildet  ein  Korrelat  der  Bestimmung,  datz  das  Einkommen
  aus  Gewerbebetrieb  durchweg,  sowohl  was  die  Gewerbesteiier  wie
die  Einkommensteuer  betrisft,  der  Belegenheitsgemeinde  grundsatzlich  zukommt.
Fur  die  rechtliche  Beurteiluug  des  §  53  KAG.  kann  man  sich  auch
auf  einen  der  besten  Kenner  des  Kommunalasigabenrechts  Freund  berufen,
  der  im  Preuh.  Berwaltungsblatt  Bd.  28,  S.  943  ausfiihrt:
Jener  sieruhmte  §  53  beschaftigt  sich  mit  dem.  Problem  der  industriellen
  Steuerzoue,  wie  ich  es  zu  nennen  pslege.  ^  Er  behandelt
die  Betriebsstatte  im  engeren  Sinne  und  die  Arbeitsniederlassung
als  die  zwei  Bestandteile  der  gewerblichen  Unternehmung.  Er  betrachtet
  den  Fall,  in  welchem  diese  beiden  Bestandteile  der  Ilnternehmung
  sich  aus  verschiedene  Gemeinden  verteileu,  unter  dem  Gesichtspunkt
  einer  offentlich-rechtlichen  oommunio  iueiclens,  die  er  unter
der  Boraussetzung,  datz  der  eine  Bestandteil,  die  Arbeiternieder--lassung,
  auf  die  dabei  beteiligte  Gemeinde  ubermatzig  druckt,  auseinandersetzen
  will.  Diese  Auseinandersetzung  ninrmt  er  iin  Wege
einer  Verteilung  der  direkten  Gemeindesteuern  vor,  welche  von
den  betresfenden  Gewerbebetrieben  in  der  Gemeinde  der  Betriebsstatte
  zu  zahlen  find.  Der  „Zuschuh",  der  hierbei  auf  die  Arbeiterwohngemeinde
  fallt,  foil  nicht  mehr  als  die  Halfte  dieser  Steuern
betragen."
Nacl'  dem  Prinzip,  das  unserem  Kommunalsteuerrecht  int  tvesentlichen
  zugrundc  liegt  (Bestenerung  nach  Leistung  und  Gegenleistung),  ist
es  eine  gewisse  Jnkonsequenz,  wenn  die  Leistung  stir  den  Gewerbebetrieb
nicht  vollig  von  der  Belegenheitsgemeinde  bestritten  wird,  die  die  Gegenleistung ­
  erhalt.  Fur  den  Anteil  an  der  Leistung,  der  der  Wohugemeinde
  durch  die  Ausgaben  fiir  die  Arbeiterschaft  obliegt,  ware  im
allgemeineu  —  wenn  auch  s  i  ch  e  r  nicht  i  n  d  e  in  e  i  n  h  e  i  t  l  i  ch  e  n
I  n  d  u  st  r  i  e  z  e  n  t  r  u  m  G  r  o  h  Berlin  —  eine  gewisse  steuerliche
Gegenleistung  der  Betriebe  (oder  in  anderer  Form:  eine  Abgabe
eines  Tests  der  steuerlichen  Leistungeu  aus  den  Betrieben),  an  dte
Wohnsitzgemeinden  innerlich  wohl  zu  rechtsertigen,  soweit  nicht  die
Leistung,  die  die  Wohngemeinde  machen  mutz,  anderweit  (Borteile
aus  ben  Betrieben  und  dem  Wohnen  der  Arbeiter)  ihren  Entgelt
  findet.  Dieses  Prinzip  ist  aber  allerdings  in  dem  §  53  KAG  in
keiner  Weise  folgerichtig  durchgefuhrt,  wie  es  etwa  der  Fall  ware,
wenn  schlechtweg  das  Wohnen  von  Gehilfeu  sremder  Betriebe  in  anderen
Gemeinden  die  Betriebsgemeinde  zur  Abfuhrung  eines  Tests  des  Steuerbetrages
  aus  dem  Betriebe  verpflichten  wiirde.  Jedoch  andert  dies  an
dem  wahren  Weseu  der  Bestimmung  des  §  53  nichts.
Da  zwijchen  Gemeinden  niemals  von  einem  eigetrtlichen
  Steuerausgleich,  fondern  nur  von  einer  Stcuerverteilung
  die  Rede  sein  kann,  so  sollte  ein  etwaiger
Ausbau  beS  §  53  nur  aus  dem  Wege  einer  Steuerverteilung ­
  u  b  e  r  h  a  u  p  t  d  e  n  k  b  a  r  sein.
        <pb n="9" />
        10

/

III.  Gin  logenNintec  Steuecgusgleich  ;milchen  ;mei  GemeinSen
  miSerlpricht  Sem  oderlten  GrunSlstz  Sec  Selbltoermsllung.

Wesentlicher  Jnhalt  des  Grundsatzes  der  Selbstverwaltung  ist,  dah  !
jede  Korperschaft  die-von  ihr  aufzubringenden  Mittel  nur  fur  ihre  Zwecke  ^
zu  verwenden  hat.  Es  entspricht  dies  dem  in  alien  Selbstverwaltungsgesetzen
  aufgestellten  Satz,  dah  die  Korperschaften  (Stadte,  Landgemeinden
usw.)  „Korperschaften  zur  Selbstverwaltung  i  h  r  e  r  Angelegenheiten  bilden".  !
Die  Rechtfprechung  hat  stets  festgehalten,  dah  der  Begrifs  „eigcner  Angelegenheiten" ­
  eng  ausznlegen  ist.  So  ist  an  das  Urteil  des  Oberverwaltungsgerichts
  Bd.  14  S.  77  zu  erinnern,  das  die  Hingabe  von  Geld
fur  Reisegelder  der  Wahlmanner  ^u  den  Landtagswahlen  fur  nnznlassig
erklart.  Wenn  die  Gemeinde  gezwungen  ist,  ihre  Mittel  fur  fremde  i
Zwecke  aufzuwendcn,  so  ist  von  einer  Selbstverwaltung  nicht  mehr  die  ;
Rede.  Dah  die  gegenwartigen  Abgaben  der  Kommunen  an  die  hoheren
Verbande  (Provinzen,  Kreise,  Zweckverbande)  keine  Leistungen  fur  fremde
Zwecke  find,  bedarf  nicht  der  Hervorhebung.  Soweit  Staatszwecke  in
Betrachr  kommen,  kommen  allerdings  auch  gegcnwartig  Abgaben  der  Kommunen ­
  fur  Zwecke  vor,  die  man  als  fremde  insofern  bezeichnen  kaun,  als  !
ihre  Berwendung  der  Aufsicht  und  Verwaltung  der  Kommunen  nicht  !
unterstehen,  sondern  die  Tatigkeit  der  Gemeinden  bei  ihnen  ausschliehlich  i
im  „Zahlen"  besteht.  Das  find  in  erster  Reihe  die  Kosten  der  Koniglichen
  Polizeiverwaltung.  Jedoch  diese  Staatseinrichtungcn  find  zum  grohten
Teil  nur  Einrichtungen/  die  eigentlich  Kommunaleinrichtungen  sein
k  o  n  n  t  c  n  und  sogar  sein  muhten  und  die  der  Staat  sich  nur  aus
Grunden  der  allgemeinen  Staatspolitik  vorbehalten  hat.  Die  Kommune  f
tragt  also  tatsachlich  nur  Kosten,  die  fie  auch  tragen  muhte,  wenn  der
Ltaat  die  Einrichtung  nicht  getroffen  hatte.  Eine  zweite  Katcgorie  von
Einrichtungen  find  diejenigen,  die  staatliche  Zwecke  verfolgen,  die  die  Gemeinde ­
  aber  nicht  aus  eigenem  Zltecht  treffen  und  verwalten  muh,  soudern
  krast  staatlichcr  Delegation  (Standesamter,  Gewerbe-  und  Kanfmannsgericht,
  Borbereitung  der  Parlamentswahlen,  Staatssteuererhebung  usw.).
Auch  dies  verstoht,  man  mag  liber  die  Aufburdnng  von  derartigen  Staats-  !
lasten  auf  die  Kommunen  denken  wie  man  wolle,  nicht  gegen  das  Prinzip  ^
der  eigenen  Finanzhoheit  und  Finanzverwaltung  der  Kommunen.  Es
entspricht  vielmehr  vollig  der  herrschenden,  wenn  auch  nicht  unbestrittenen
Ansicht,  dah  mit  Rucksicht  auf  die  Stellung  der  Kommunen  im  Staat
alle  Gegenstande  der  Selbstverwaltung  lediglich  Staatsgeschafte  find.  An-  ^
gclegenheitcn,  die  der  Staat  besorgen  muhte,  wenn  er  fie  nicht  den
Selbstverwaltungskorperschaften  zur  Selbstverwaltung  ubertragen  hatte  (vgl.
Schoen,  das  Recht  der  Kommunalverbande  Seite  7,  Gareis  Staatsrecht
til  Marquardsens  Handbuch  Seite  87,  Ronne-Zorn,  Preuh.  Staatsrecht  I
S.  3  II,  S.  361).  "Die  gefamten  Staatsgeschafte,  die  der  Kommnne  ubertragen ­
  werden,  werden  also  mit  der  Uebertragung  ebenso  cigene  Angelegenheiten ­
  der  Gemeinde,  wie  es  die  Angelegenheiten  find,  die  nach
der  nattirlichen  Stellung  jeder  Gebietskorperschaft  als  ihre  eigenen  Angelegenheiten ­
  von  vornherein  zu  betrachten  find,  und  die  dafur  zu  machenden
  Aufwendungen  keine  Verwendungcn  fur  fremde  A  n  g  e  -
l  e  g  e  n  h  e  i  t  e.  n.  Ob  die  Einrichtung  der  Volksschulen  nun  zu  der  Klasse
der  wirklichen  und  eigcntlichen  Staatsangelegenheiten  gehort  vder  ob  es
sich  uni  Staatsangelegenheiten  handelt,  deren  Einrichtung  und  Verwaltung
—  unter  bent  Vorbehalt  umfanglicher  Einwirkung  und  Aufsicht  ^—  der
Staat  den  Gemeinden  ubertragen  hat,  ist  daher  jedenfalls  fur  die  Beantwortuug
  der  Frage  gleichglutig,  ob  die  Sorge  fur  die  eigenen  Schulen  eine
der  Gemeinde  obliegende  eigene  Last  ist.  Tatsachlich  kaun  das  nicht  bezweifelt
  werden.  Muh  eine  Gemeinde  aber  fur  eine  fremde  Schule  Opfec
bringen,  so  leistet  fie  in  der  Tat  fur  etwas  Fremdes  Beitrcige  und  beforgt
fremde  Gemeindeangclcgenheiten.  Wenn  Ruhl,  Preuh.  Verwaltungsblatt
Bd.  35,  Seite  276  lediglich  sagt,  „solange  es  irgend  m  o  g  l  i  ch  set",  muhte  der
Gruudsatz  aufrecht  erhalten  werden,  dah  alles,  was  der  Burger  an  seine
Gemeinde  leistet,  nur  fur  die  Gemeindezwecke  verwendet  werden  darf,
so  muh  dies  noch  als  viel  zu  eng  bezeichnet  werden.  Es  verstoht
gegen  den  Geist  der  Selbstverwaltung,  wenn  eine  Gemeinde ­
  gezwungen  wird,  etwas  fur  die  Zwecke  fremde ­
  r  Gemeinden  z  u  l  e  i  st  e  n.  Dah  freiwillig  stir  zahlreichc  der
Gemeinde  fremde  Zwecke  von  wohlhabenden  Gemeinden,  namentlich
wenn  es  sich  um  Beihilfe  fur  grohe  Unglucksfalle  usw.  handelt,
etwas  geleistet  wird,  spricht  nicht  gegen  das  Prinzip.  Es  handelt  sich
bier  um  Ausnahmefalle  und  namentlich  um  vollig  auf  freiem  Entschluh
beruhcnde  Leistungen.  Wenn  man  aber  in  der  Tat  erst  in  einem  Falle
den  Grundsatz  durchbricht,  dah  die  Gemeindegelder  nicht  fur  fremde  Gemeindezwecke ­
  bestimmt  find,  so  wurde  man  zu  den  bedenklichsten  Konsequenzen
  gelangen,  indem  dann  nicht  nur  fur  die  Schullasten,  sondern
auch  auf  anderen,  noch  ferner  liegenden  Gebieten  die  Steuerkraft  einer
Gemeinde  zugunsten  fremder  Gemeinden,  selbst  in  den  entferntesten  Landesteilen
  ausgenutzt  werden  konnte.*)  Derartigen  Bestrebungen,  die  dnrch

Zustimmend  auch  Weihenborn  —  Tag  16.  Juli  1914.  Nr.  164  —,  der  tin
uBrigcit  den  vergeblichen  Versuch  macht,  den  Nachweis  zu  erbringen,  dah  die  Bildung
von  Ausgleichgemeinschaften  die  Selbstverwaltung  unberLhrt  lasse.
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        11

die  Petition  der  Vororte  gefordert  werden,  Halt  zu  gebieten,  muh  als
eine  besondere  Pflicht  betrachtet  werden.
Die  p  e  t  i  t  i  o  n  i  e  r  e  n  d  e  n  G  e  m  e  i  n  d  e  it  freilrch  sch  einen
(id)  iticht  darum  zu  sorgen,  ob  ihr  Borteil  damit  verkau
  ft  wild,  das;  die  Selb  stv  erwaltun  g  der  z  ahleud
  e  n  K  o  m  muiten  verletzt  wird!  Ab  er  erstaunlich  ist  es,  das;
fie  fur  eme  Besserung  ihrer  finanziellen,  Lage  einnochvielschwereres
O  P  fe  I  an  ihren  e  t  g  en  en  Rechten  zu  bringeu  bereit  find.  Oder  fte
erkenuen  die  Folgen  ihres  Bestrebens  nicht.  Sie  scheinen  anzunehmen,  datz
die  zahlendeu  Kommunen  ihnen  schwere  Opfer  bringeu  fallen  ohne  jede
Kontrolle  der  Berwendung  der  Gelder.  Ein  Ausgleich  ware  zunachst
nur  dann  moglich,  wenn  die  zu  einem  Ausgleichsverbande  zusammengesugten
  'Gemeinden  auch  in  der  Berwaltung  der  autzeren  Schulangelegen--heiten
  zugunsten  der  Gemeinschaft  beschrankt  werden.  Es  mtitzte  ihnen
die  Bestimmung  daruber  entzogen  werden,  was  sie  als  Bedarf  fiir  die
Volksschulen  ansehen.  Jedenfalls  aber  muhte  eine  Zwangsnorm  fur  die
A  u  f  st  e  l  l  u  n  g  des  Schuletats  erlassen  werden,  und  es  mutzte  die
gefamte  Finanzgebahrung  daraufhin  kontrolliert  werde;;,
  ob  der  Zwangsnorm  entsprochen  wird.  Geschehe  dies  nicht,  fo  wurden
die  sogenannten  Borzugsgemeinden  einer  schrankenlosen  Llusnutzung  verfallen
  sein:  Deckung  der  Volksschulbedurfnisse  in  dein  Wirtschastsgebiete
Grotz-  Berlins  erfolgt  jetzt  nach  ganz  verschiedenen  Grundsahen.
Ein  Teil  der  Gemeinden,  namentlich  Berlin  und  Charlottenburg,
bestreitet  sett  langerer  Zeit  die  Ausgaben  fur  Volksschulbauten  aus
laufenden  Mitteln  und  befolgt  damit  eine  Finanzgebahrung,  die
von  der  Staatsregierung  stets  als  Ziel  aufgestellt  wird,  wahrend  ein
anderer  Teil  der  Groh-Berliner  Gemeinden  diese  Ausgaben  aus  Anleihen
deckt.  In  dem  jahrlichen  Bedarf  der  Volksschulen  erscheinen  also  neben
den  Kapitalaufwendungen  die  Raten  fur  Verzinsung  und  Tilgung  der
Anleihen.  Je  grotzer  aber  sur  die  einzelnen  Gemeinden  die  Anforderung
aus  laufenden  Mitteln  ist,  umsomehr  mutzten  diese  Gemeurden  zu  der
Aufbringung  der  Gemeinschaftslast  beitragen,  denn  die  Hiihe  der  Auf-,
  wendungen,  die  sie  machen,  bestimmt  die  Ausgleichssumme  entsprechend
hoch.  Die  Gem  ein  de  mit  der  solidesten  Finanzgebahrung
wlirde  so  mit  fiir  diese  folide  Finanzgebahrung  geradez
  u  b  e  st  r  a  f  t  werden.
Ferner:  die  Schulorganisationen  find  heute  stark  mit  sozialen  Nebenorganisationen
  durchsetzt,  deren  Kosten  etatmatzig  ganz  verschieden  behandelt
iverden  konnen.  Durch  eine  den  §  53a  des  sruheren  Boren ­
  t  tv  u  r  f  s  z  u  m  KAG.  entsprechende  Gejetzesvorschrist
!vurde  fur  die  weniger  steuerkraftigen  Gemeinden  ge&amp;gt;
radezu  eine  Blankoanweisung  g  egen  die  steuer  krastlgen
  Gemeinden  a  u  s  g  e  st  e  l  l  t  werden.  Die  Gemeinden  k  v  n  -
it  e  u  s  i  ch  gen  au  berechnen,  bis  zu  welchem  Betrage  die
M  e  h  r  e  i  n  st  e  l  l  n  n  g  von  Aus  wendungen  ein  A  n  s  p  r  u  ch  aus
H  e  r  a  u  s  z  a  h  l  u  n  g  aus  der  Ausgleichssumme  sur  sie  beg
  rund  et.  Sie  konnen  eine  en  t  sp  r  e  ch  end  e  Entlastu  ng  des
tibrigen  Etats  zu  La  st  en  des  Schuletats  vornehmen,ohne
datz  die  zahlendeu  Gemeinden  ein  Einspruchsrecht  haben.
Wenn  es  richtig  ist,  datz  die  Schullasten,  die  der  Staat  kraft
Gesetzes  den  Gemeinden  auferlegt,  von  einer  Gemeinde  nicht  getragen
werden  konnen,  dann  gibt  es  keinen  anderen  Weg,  als  datz
der  Staat  diese  Gemeinden  zur  Tragung  ihrer  Schull
  a  st  e  it  l  e  i  st  u  n  g  s  f  a  h  i  g  ma  cht.  Datz  die  Staatsmittet  hierfur  nicht
anders  als  durch  unmittelbare  Mehrbelastung  der  Staatssteuerzensiten
aufgebracht  werden  durfen,  ist  bereits  oben  Seite  8  Bet  der  Besprechung
  des  Beschlusses  der  Budgetkommission  ausgesuhrt  warden.
Es  handelt  sich  auch  hier  um  ein  wichtiges  Prinzip,  das  nicht
auheracht  gelassen  werden  bars.  Zumeist  wird  es  verkannt,  welch  ein
fundamentaler  Unterschied  zwischeu  einer  Uebernahme  der  Bolksschullasten
ganz  oder  teilweise  durch  den  Staat  und  einem  interkommunalen
Ausgleich  besteht.  So  wirft  z.  B.  Behrens,  Stadtezeitung  X  S.  82,
dies  vollig  zusammen,  wenn  er  meint,  es  set  dasselbe,  ob  der  Staat  die
Kosten  ubernehme  oder  ob  die  Gemeinden  Preuhens  samtlich  an  der  Last
gleichmahig  Anteil  nehmen.  Es  set  deshalb  auch  gleichgultig,  ob  der
Staat  die'  Zuschlage  zur  Einkommensteuer  behufs  Deckung  der  Schullast
von  den  Zensiten  unmittelbar  oder  von  den  Gemeinden  erhobe.  Mit
der  an  sich  richtigen  Feststellung:  es  set  die  Gesamtheit  der  Kommunen,
welche  den  Nutzen  aus  der  von  den  Volksschulen  verbreiteten  Bildung
hat,  kann  nichts  fur  einen  interkommunalen  ^Ausgleich^  bewiesen
werden.  Mit  demselben  Recht  konnten  die  meisten  staatslasten
  durch  Vermittelung  der  Gemeinden  gedeckt  werden,
  vornehmlich  die  erheblichen  Ausgaben  sur  die
Sicherheit  des  Staats,  an  der  die  Kommunen  in  ihrer
■  Gesamtheit  das  hoch  ste  I  uteres  se  haben.
        <pb n="11" />
        12

IV.  Dec  „mirtlch8stljche  Zulsmmenhgng"  metirecer  benschbactet
  GemeinSen  dilSet  keinen  Titel  ;u  einem  besonSeren
Ausglei-.
Die  Begrundung,  die  hier  die  Borbemerkungen  zu  dem  Z  583,
des  Entwnrfs  geben,  es  mache  sich  der  Unterschied  zwischen  leistungSfahigcr
  und  armer  Genleinde  in  einheitlichen  Wirtschaftsgebieten  besonders
verbittcrnd  und  die  sozialen  Gegensatze  verscharfend  geltend,  ist  zur  Rrchtfertigung
  einer  solchen  Borschrift  wie  der  §  53  3  war,  vollig  ungeeignet.
Entweder  es  muh  ein  Ausgleich  zwischen  armen  und  wohlhabenden  Gcmeinden
  erfolgen,  dann  muh  sie  auch  zwischen  entfernten  Gemeinden
stattfinden,  oder  arme  und  reiche  Gemeinden  konnen  wie  bet  physischcn
Personen  nebeneinander  bestehen,  dann  ist  es  einerlei,  ob  die  arme
Gemeinde  der  wohlhabenden  nahe  ist  oder  nicht.  Der  Arme  in
einer  armen  ostprcuhischen  Gemeinde  ist  nicht  minder  hilfsbednrftig  und
der  Unterstutzuirg  wiirdig  ,wenn  er  auch  nicht,  wie  etwa  ein  Armer  in
einer  grohen  Stadt  vielsach  den  Reichtum  Nor  Augen  hat.  Die  a  n  s  -
fallicie  Erscheinung,  dah  die  verschiedeneu  Teile  eincs
einheitlichen  Wirtschaftsgebietes  nicht  einheitlich
st  e  u  e  r  l  i  ch  h  c  r  a  n  g  e  z  o  g  e  n  werden,  i  st  k  o  m  m  u  n  a  l  p  o  l  i  t  i  s  ch
durchaus  gerechtsertigt.  Es  find  eben  verschiedene  Gemeinden,
und  es  ist  nur  folgerichtig,  dah  Ilnterschiede,  wie  sie  nun  einmal  in
verschiedeneu  Gemeinden  bestehen,  auch  hier  vorhandcn  find.  Gibt  es
dock)  sogar  Nachbarstadte,  die  verschiedeneu  Staaten  auaehoren  und  doch
wirtschastlich  eng  verbunden  find  (Hamburg/Altona,  Ulm/Neu-Ulm,  Mannheim/Ludwigshafen).
  Auch  hier  konnen  sich  verschiedene  Belastungcn  bemerkbar
  machen,  verschiedene  Leistungen  fur  kommunale  Zwecke.  Auch
hier  ist  einc  Abwanderung  aus  der  wenigcr  begunstigten  Stadt  „ohne
Veranderung  der  wirtschastlichen  Existenzbedingungen"  moglich?)
Eine  Hilfe  fur  leistungsfahige,  wenn  auch  belastete  Gemeinden  aus
Kosten  anderer  Gemeinden  gibt  es  nicht.  Ist  aber  eine  Gemeinde
leistungsunfahig,  so  gibt  es  nur  das  Mittel  der  Eingemeindung.
§  2  Abs.  3  und  5a,  'c  der  ostlichen  Landgemeindeordnung  bestimmt,
  dah  Landgemeinden  mit  anderen  Landgemeinden  oder  Gutsbezirken
auch  ohne  ihr  Einvcrstandnis  verbunden  iverden  konnen,  wenn  sie  i  h  r  e
o  f  f  e  n  t  l  i  ch  e  n  r  e  ch  t  l  i  ch  c  n  V  e  r  p  f  l  i  ch  t  u  n  g  e  n  nicht  m  e  h  r  z  u
e  r  f  u  l  l  e  n  i  m  st  a  n  d  e  (also  leistungsunfahig)  find,  und  sodann,  w  e  n  n
iufolgc  ortsverbundener  Lage  von  Landgemeinden  oder
von  Gutsbezirken  mit  Stadt  gemeinden  ein  erheblicher
W  i  d  e  r  st  r  e  i  t  der  kommunalen  Jnteressen  e  n  t  st  a  n  d  e  u  i  st.
Statt  dieses  allein  berechtigten  Ausgleichsmittels  der  Eingemeindung  kaun
nicht  zu  den  Mitteln  gegriffen  werden,  auf  irgendeinem  Gebiet  eine  Nachbargemeindc
  auf  Kosten  der  anderen  zu  bereichern,  wahrend  der  wirtschaftliche
  Widerstreit  nicht  aufhvren  kann,  solange  die  kommunale  Zersplitterung
nicht  beseitigt  ist.  Die  Denkschriften  und  Petitioncn  der  Bororte  stehen
allerdings  auf  deni  Standpunkt,  dah  der  Grundsatz  der  preuhischen  Selbstverwaltung ­
  auch  durch  jegliche  Verbandbildung,  sogar  durch  eine  solchc,
wie  sie  §  53a  —  der  alleinigen  Entschliehung  staatlichcr  Organe  vorbehalten
  —  einfuhrcn  wollte,  volt  gewahrt  werde.  Zur  Rechtfertigung
dieser  Auffassung  bcruft  sich  die  Denkschrift,  indem  sie  auf  das  alte  Projekt,
die  Schullasten  dein  Berbande  Groh-Berlin  zur  Verteilung
aufzuburden,  zuruckkommt,  auf  cnglischc  Verhaltnisse  (Grafschaftsverfassung),
  wo  allerdings  die  Hanpttcndenz  der  Gesetzgebung  dahin  geht,
dah  sie  „zwar  anr  Kirchspiel  als  der  Grundeinheit  stir  alle  Verwaltnngsaufgaben
  scsthalt,  in  dem  Augenblick  aber,  wo  sie  erkennt,  dah  das  Kirchspiel
zn  schwach  bevolkert,  zu  arm  oder  zu  klein  ist,  der  Exekutive  innerhalb
eines  breiteren  Gesetzesrahmens  es  uberlaht,  ohne  Skruppel  einzugreifcn,
  zusammenzulegen  und  zu  trennen".  (Hatscheck,  Englisches  Staatsrecht
  II  S.  411.)
Es  ist  festgestellt,  dah  gerade  das,  was  bei  uns  das  Weseu  der
Selbstvcrwaltung  ausmacht,  die  e  i  g  e  n  c  'Berloaltung  und  Selbstandigkeit
  der  einzelnen,  auch  der  kleinsten  kommunalen  Korperschaften,  die  Anerkennung
  des  Rechts,  die  eigenen  Selbstverwaltungsaufgaben  s  e  l  b  st  zu
erledigen,  in  England  nicht  entwickelt  ist,  vielleicht  auch  nicht  entwickelt
zu  sein  braucht,  Weil  die  besondere  Ausgestaltung  der  sogenannten  „obrigkeitlichen
  Selbstverwaltung"  hier  Abhilfe  schafft.  Der  gewaltige  Unterschied,
der  darin  liegt,  dah  bei  uns  Staatsverwaltung  und  Selbstverwaltniig  sich
bis  zu  einem  gewissen  Grade  in  scharfeni  Gegensatz  befinden,  wahrend
in  England  auch  die  Staatsverwaltung  Selbstverwaltung  ist,.  wird  von  deU
petitionierenden  Gemeinden  vollig  ignoriert.  Sie  verteidigen  eine  Bestimmung,
  wie  die  des  8  53a  gewesen  ist,  der  die  Zusammenfassung  deiu
Oberprasidenten  (mit  Beschwerde  an  die  Minister  des  Jnnern  und  der
geistlichen  Angelegenheiten),  noch  dazu  ohne  Nachprusung  inr  Berwaltungsstreitverfahren
  ubcrlieh,  nnd  untergraben  da  mit  selbst  deU
B  o  d  e  n,  auf  dem  sie  st  e  h  e  n.
*)  Die  Bestimmung  des  §  21  Volksschuluntcrhaltungsgesches  (Zulassigkeit  vo»
Ortszulagen  in  an  sich  nicht  berechtigten  Gemeinden  wcgen  vorliegender  wirtschastlicher
  Einheit)  kann  die  Richtigkeit  unserer  Darlegung  nicht  beeintriichtigen.  &amp;amp;
handelt  sich  hier  urn  eine  dnrch  die  besonderen  Verhaltniffe  gcbotene  SonderbestiMmung,
  Weil  ohne  die  Ortszulagen  in  der  Tat  ein  staffer  Bcsoldungsunterschied  eit(f
stehen  wiirde.  Dah  etwa  die  Ortszulagen  aber  denen  in  der  Nachbargemeinde  glei»
stehen  mustten,  davon  ist  nicht  die  Rede.
        <pb n="12" />
        13

T.  Gme  Mrle  SonSecung  Mischen  ArdeiterwotingemeinSe
unil  VetcjedsgemeinSe  im  Sirme  Ses  8  53  MG.  belteht
in  Gcoh  Berlin  nicht.
Es  ist  bereits  oben  Seite  6  erwahnt,  dah  die  Petition  der  Vororte
  sich  aus  die  Eigenart  der  Verteilung  der  Bevolkerung  in  Groh-Berlin
stlitzt,  die  angeblich  darin  besteht,  dah  sich  der  wirtschastlich  einheitliche
Komplex  von  Groh-Berlin  in  Arbeiterwohngemeinden,  in  Be  -
t  r  i  e  b  s'  gemeinden  und  in  R  e  n  t  n  e  r  gemeinden  teilen  lasse.
Wenn  man  selbst  grundsatzlich  das  Prinzip  des  §  53  (Steuerverteilung
  zwischen  Betriebs-  und  Wohngemeinden  im  Gewande  des  Steuerausgleichs)
  billigen  wollte,  fehlt  es  in  Groh-Berlin  doch  vollig  an  einer
Voraussetzung,  die  fur  einen  solchen  Ausgleich  sprechen  konnte.  Die  Petition
operiert  mit  den  blohen  Angaben  liber  die  relative  Hohe  der  Zahl  der
Arbeiter,  wobei  noch  nicht  feststeht,  ob  die  von  ihr  aus  der  Berufszahlung
errechneten  Zahlen  ein  richtiges  Bild  geben.  Es  fehlt  aber  jede  Zahlenangabe
  darliber,  wo  die  Arbeiter  arbeiten.  Fiir  die  Anslihrung
der  Petition,  die  nordlichen  und  ostlichen  Vororte  (das  im  Sliden  gelegene
  Neukolln  rechnet  sich  stets  auch  dazu)  seien  eigentliche  Arbeiterwohnsitzgemeinden,
  fehlt  es  an  jeder  Begrtindung  in  der  statistischen  Denkschrift.
  In  den  Schullastenprozessen  gegen  Berlin  haben  die  klagenden
Vororte  zwar  versucht,  den  Standpunkt,  dah  Berlin  Betriebs-  nnd
die  klagenden  Vororte  W  o  h  n  s  i  tz  gemeinden  seien,  durchzufechten.  Dah
dieser  Standpunkt  aber  unrichtig  ist,  hat  Berlin  fur  die  friiheren  Jahrgange
  der  Prozesse  schon  mit  umfangreichem  Beweismaterial  dargetan.
Es  kann  von  den  Vororten  fedenfalls  nicht  geleugnet
iverden,  dah  von  ihrer  Eigenschaft  als  typischer  Arbeiterwohnsitzgemeinde
  jetzt  keine  Rede  mehr  sein
k  a  n  n.  Es  handelt  sich  bei  allen  Gemeinden,  die  liber  einen
allzugrohen  ZuKug  von  Arbeitern  klagen,  um  typische  Betriebs  gemeinden.
Soweit  hier  und  da  die  Entwicklung  selbst  noch  nicht  vollendet  ist,  wiirde
es  doch,  da  es  sich  um  die  Beurteilung  eines  gesetzgeberischen  Borhabens
  handelt,  genugen,  dah  eine  solche  Entwicklung  in  naher  Aussicht
steht.
Die  Statistik  beweist  es,  dah  nicht  nur  die  Entwicklung  der  ostlichen^
Vororte  in  industrieller  Beziehung  mit  der  Stadt  Berlin  gleichen  Schritt
halt,  sondern  ihr  vorauseilt.
Die  gewerbliche  Entwicklung  der  Vororte  zeigt  alle
Merkmale  eines  schnellen  Fortschritts.
Zum  zahlenmahigen  Belege  dafur  find  wir  auf  die  Angaben  liber
die  Pflichtmitglieder  der  Krankenkassen  angewiesen,  da  jahrliche  Erhebungen
liber  die  .Gesamtheit  der  gewerblichen  Betriebe  nicht  vorgenommen  werden.
Die  letzte  Betriebszahlung  sand  bekanntlich  im  Juni  1907  statt,  fie  kann
daher  fiir  den  vorliegenden  Zweck  nicht  in  Frage  kommen.  Bei  den  exwahnten
  Zahlen  der  Krankenkassen  aber  ist  in  Betracht  zu  ziehen,  dah
schon  durch  die  Entwicklung  der  Bevolkerung  ein  Mehr  von  Hilfspersonen
im  Kleinhandel  und  Handwerk  erfordert  wird,  so  dah  die  eigentliche  industrielle
  Entwicklung  in  diesen  Zahlen  nicht  vollig  klar  zum  Ausdruck
kommt.  Jmmerhin  aber  wird  geschlossen  werden  konnen,  dah  eine  Steigerung
der  Gesamtzahl  der  Beschaftigten  nach  gleichem  oder  annahernd  gleichem'
Berhaltnis,  wie  es  die  Entwicklung  der  Bevolkerung  ausweist,  cine  entsprechende
  Steigerung  auch  des  industriellen  Beschaftigungsgrades  nach
sich  gezogen  haben  muhte.
'  Wcihrend,  wie  aus  der  Tabelle  Anhang  II  d  hervorgeht,  die  Zahl
der  versicherungspflichtigen  Krankenkassenmitglieder  im  Zeitraum  von  1904
bis  1912  in  Berlin  um  32,i  hCt.  zunahm,  stellt  sich  —  soweit  uns  vergleichsfahige
  Angaben  vorliegen  —  die  Steigerung  in  Schoneberg  auf  44,s,
in  Pankow  auf  63,7,  in  Lichtenberg  73,s,  in  Weihensee  78,s,  in  Neukolln ­
  86,i,  in  Reinickendorf  146,o.
Auch  der  Beschaftigungsgrad  ist  unter  den  im  ganzen  an  dieser
Stelle  behandelten  Gemeinden  liber  das  Bevolkerungsverhaltnis  hinaus
angestiegen,  auher  in  Charlottenburg  und  Schoneberg  auch  in  Weihensee
sowie  in  Reinickendorf  und  Tempelhof.
Wenn  sich  fur  Neukolln  ein  mahiges  Zurlickbleiben  der  Zunahme
des  Beschaftigungsgrades  gegen  die  der  Bevolkerung  ergibt,  so  kann  das
angesichts  der  hier  so  lebhaften  Bevolkerungsentwicklung  nicht  gerade  iibcrraschen,
  der  industrielle  Beschaftigungsgrad  braucht  mit  einer  so  liberaus
starten.Zunahmetendenz  der  Bevolkerung  nicht  gleichen  Schritt  zu  halten
und  kann  doch  an  sich  in  hochst  beachtenswertem  Aufstiege  begriffen  sein.
Wenn  daher  die  ostlichen  Vororte  immer  wieder  mit  der  Behauptung
  kommen,  fie  seien  ausschliehlich  Arbeiter  -  W  o  h  n  gemeinden,  so  kann
dies  als  widerlegt  gelten.  Neukolln  kann  hier  mit  eigenen  Waffen  geschlagen
  werden.  Sagt  es  doch  selbst  in  seiner  schon  oben  S.  9  erwahnten
  Petition  vom  2.  Marz  1911:
„Ein  weitercr  in  dem  gesetzlichen  Begrifs  der  Betriebsgemeindc
  beruhender  Mangel  besteht  darin,  dah  in  den  Groh-Berliner
Verhaltnissen  der  Arbeiterwohnsitzgemeinde  niemals  eine  einzelne  Betriebsgemeinde,
  etwa  Berlin,  gegenlibersteht,  sondern  dah  an  den
Mehrausgaben  mehrere  Betriebsgemeinden  beteiligt  find.  In  dem
Berhaltnis,  in  dem  die  Fabrikbetriebe  aus  Berlin  in  die  Vororte
verlegt  oder  dortselbst  neu  begrlindet  werden  und  andererseits  die
Verkehrsverhaltnisse  von  der  Arbeiterwohnsitzgemeinde  aus  verbessert
        <pb n="13" />
        14

werden,  steigt  die  Zahl  der  beteiligten  Betriebsgem
  e  i  n  d  e  n.  So  ist  z.  B.  durch  die  Verlegung  der  grohen,  viele
Tausende  von  Arbeitern  beschaftigenden  Fabriken  von  Ludwig  Lowe
nnd  von  Siemens  Schuckert  von  Berlin  nach  Charlottenburg  der
Schullastenanspruch,  welcher  durch  die  in  diesen  Betrieben  beschiiftigten
nnd  in  Rixdors  wohnhaften  Arbeiter  verurjacht  wird,  unterbunden  ^
Worden."
In  den  letzten  drei  Jahren  hat  biefe  Entwicklung  nicht  stillgestanden.
Jmmer  mehr  wachsen  die  Betriebe  in  den  ostlichen  Bororten,  immer  j
mehr  der  Zuzug  von  Arbeitern  nach  Berlin  und  semen  grotzstadtischen  ^
westlichen  Bororten,  namentlich  nach  Charlottenburg.
Die  „ostlichen  Vororte"  suchen  ganz  zu  Unrecht  den  Anschein  zu  j
erwecken,  als  habe  fie  der  Zuzug  von  Arbeitern  und  der  Fortzug  Wohlhabender
  LU  wirtschaftlichem  Tiefstand  gefuhrt.  Beides  ist  salsch.  Die
ostlichen,  nordlichen  und  sudlichen  Vorortgemeinden  find  zum  weitaus
grohten  Teil  nie  Wohnstatten  der  Wohlhabenden  gewesen.  Sie  haben
sich  aus  landlichen  Ansiedelungen  zu  Jndustriege-  !
mein  den  entwickelt.  Der  Zuzug  von  Arbeitern  beforderte  nicht  ihreu
wirtschaftlichen  Niedergang,  sondern  legte  den  Grand  zu  ihrem  wirtschastlicheu
  Aufsteigen.  Die  Vororte,  mag  auch  ihre  Steuerkraft  durchaus  uicht
eine  glanzende  genanut  werden,  haben  sich  trotz  oder  gerade  d  u  r  ch  den
Zuzug  industrieller  Arbeiter  und  namentlich  durch  den  Zuzug  der  Industrie ­
  in  ihrer  steuerlichen  Leistungssahigkeit  ganz  bet
  r  a  ch  t  l  i  ch  entwickelt.
In  der  Tabelle  Anhang  II  o  ist  der  auf  den  Kopf  der  Bevolkentr.fi
  d  u  r  chs  ch  n  ittlich  entfallende  Satz  der  Staatsein-  :
f  o  mitt  en  st  en  e  r  der  physischen  Zensiten  fur  jedes  einzelne  der  Steuerjahre
  1901  bis  1913  fur  eine  grohere  Zahl  von  Gemeinden  Groh  Berlins
uachgewiesen.
Besonders  hervorgehoben  seien  die  au  der  mehrfach  erwahnten  Petition ­
  beteiligten  Gemeinden,  welche  in  der  Tabelle  samtlich  vertreten  find.  j
In  Neukolln  hatte  die  genannte  Kopfquote  fur  das  Steuerjahr
1901  nur  3,71  M  betragen.  Jm  Jahre  1907  tvar  sie  auf  5,74  M  angestiegen
  und  schon  im  folgenden  Jahre  nahm  sie  auf  7,os  M  zu,  wohl  mit
unter  dem  Einfluh  der  durch  die  Novelle  vom  18.  Juli  den  gewerb-  !
lichen  Grohbetrieben  auferlegten  Pflicht  zur  Abgabe  von  individuellen  ^
Nachrichten  liber  die  von  ihnen  gezahlten  Arbeitslohne.  Die  Ziffer  erreichte
  dann  im  Jahre  1911:  8,os  M  und  1913  bett  Betrag  von  9,u  M,  ]
so  dah  sie  nun  einen  beinahe  2y 2  mat  so  hohen  Stand  einnimmt  als  12  Jahre
fruher.
Lichtenberg  im  gegenwartigen  Gebietsumfange,  d.  i.  mit  Box-Hagen-Rummelsburg,
  zeigt  eine  Steigernng  der  Kopfquote  von  3,ss  M  in
1901  auf  5,29  M  in  1907  und  auf  8,is  M  tit  1913.  L  Die  Endziffer
stellt  sonach  das  2,6  fache  der  Anfangsziffer  dar.
P  a  n  k  o  w  wies  schon  im  Jahre  1901  den  Betrag  von  6,55  M
auf,  er  ist  seitdem  auf  das  1,9  fache,  auf  12,so  M  gestiegen.
In  Weitzensee  fuhrte  die  Entwicklung  von  3,oi  auf  7,59  M,
in  Reinickendorf  von  3,77  auf  8  M,  in  X  e  g  e  I  von  4,99  auf  10,so  M,
tit  Friedrichsfelde  von  6,47  M  auf  14,44  M,  in  Oberschvneweide
  von  5,so  auf  8,se  M,  in  Niederfchonhaufen
von  5,87  auf  11,24,  in  Hohenfchonhaufen  von  3,os  auf  10,67,  in
Wittenau  von  2,ss  auf  6,os,  in  Heinersdorf  von  5,48  auf  12,34,
in  Brib  von  3,74  auf  7,77,  in  Alt-Glienicke  von  2,42  auf  6,ss,  in  I
A  d  l  e  r  s  h  0  f  von  3,ss  auf  7,?s,  in  B  u  ck  0  w  von  2,so  auf  6,89  Jl  —  j
demnach  in  11  diefer  Gemeinden  eine  Erhohung  auf  mehr  als  das  Doppelte  ^
des  Standes  vor  12  Jahren,  in  einer  auf  beinahe  das  Doppelte,  in  einer
auf  das  anderthalbfache  —  Steigerungen,  die  denu  dock)  zu  grosz  find,
um  lediglich  auf  das  Anziehen  der  Steuerfchraube  oder  etwa  die  Entwertuna
  des  Geldes  zuruckgefuhrt  werden  zu  konnen.
Abgesehcn  von  einer  Ausnahme  (Stralau)  ist  also  liberall  in  den  33  Vororten
  eine  Steigerung  der  Einkommenstenerkraft  festzustellen,  nnd  zivar
in  einem  Mahe,  welches  beispielsweise  das  Berliner  Zunahmeverhaltnis  !
zumcist  libersteigt;  stieg  dock)  die  Berliner  Kopfquote  von  14,to  in  1901
nur  auf  16,72  M  in  1913,  demnach  nur  um  18,0  pCt,  wobei  frnlich  die  I
Tatsache  einer  gegeniiber  zahlreichen  nordlichen,  ostlichen  und  sudlichen  i
Bororten  an  sich  hoheren  Ausgangsziffer  mitwirksam  ist.
Aus  dein  Seite  20^  angefuhrten  Auszuge  aus  der  statistischen
Tabelle  uber  die  Verhaltuisse  der  petitionierenden  86  groheren  preuhischen
Landgemeinden  und  einiger  Stadte  des  Jndustriegebietes  ergibt  sich,  bass
im  Verhciltnis  der  anderen  Jndustrieorte  Preuhens  der  Durchschnittskopfsatz  !
der  „ostlichen  Vororte"  Berlins  8,12  M  -durchaus  nicht  besonders  niedrig  ist.  -
Selbst  wenn  aber  uachgewiesen  wird,  vast  die  Zahl  der  Arbeiter,  ,
die  in  den  ostlichen  Bororten  wohnen  und  in  Berlin  oder  in  einem  westlichen ­
  Vorort  arbeiten,  einigermahen  grost  ist,  so  kann  dock),  ioenn  eine
so  schwerwiegende  Mastnahme  wie  eine  Besteuernng  der  Nachbargemcindc
eintreten  soil,  der  Nachweis  nicht  entbehrt  werden,  dah  die  Lasten,  liber
die  die  Vororte  klagen,  auch  wirklich  durch  die  se  Arbeiter  verursacht
  werden.  Wenn  sich  die  Vororte  auf  ein  hier  und  da  guustig
lautendes  .Prajudiz  in  den  Schulstreitsachen  beziehen  —  Berlin  hat,  abgeseheu
  von  den  alten  Jahrgangen  1897/98  bisher  noch  keinen  Prozeh  beim
        <pb n="14" />
        15

Oberverwaltungsgericht  verloren  —  so  konnen  einmal  die  Verhaltnisse
der  Vergangenheit  fur  die  Zukunft  nicht  mahgebend  sein;  andererseits
ist  der  §  53,  line  schon  mehrfach  angedeutet,  in  semen  Einzelbestimmungeu
ungerecht,  Weil,  wenigstens  nach  der  Auslegung  des  Oberverwaltungsgerichts,
  die  klagende  Gemeinde  des  Be  Weises,  dah  die
iffrBetter  um  der  Betriebe  willen  in  der  Nachbargenteittde
  Wohnung  genommen  haben,  fast  enthoben  ist,
wahrend  andererseits  die  in  Anspruch  genommene  Gent ­
  e  i  n  d  e  A  it  der  Berechtigung  fate  Vorteile,  fate  der
Wohnsitzgemeinde  aus  den  Betrieb  en  in  der  Be  -
triebsgemeinde  erwachsen,  in  ausreichender  Weise  geltend  zu
machen,  stark  beschrankt  ist.  Bei  einer  Ausdehnung  des  Prmzips
des  §53  KAG.  kann  aber  dieses  Moment  der  Vorteilsausgleichung
  unter  keinen  Umstanden  ubersehen  werden.  Die  breitere
Grundlage,  aus  der  bei  dem  Lastenausgleich  oder  wie  wir  gesehen  haben,
der  Steuervertetlung  ausgegangen  werden  soil,  ersordert  auch  rate  weitere
Beviicksichtigung  der  grohen,  durch  Zahlen  nicht  vollig
greifbaren  Vorteile,  die  die  b  st  lichen  Bororte  von  dem
Kern  Groh  Berlin  —  der  Stadt  Berlin  selbst  —  in  so
weitem  Mahe  geniesten.

VI.  Dec  vecgleich  Sec  „Lelltungsl8hjgkeit".
Die  Leistungsfahigkeit  einer  Gemeinde  braucht  nicht  in  volliger  Erschopsung
  aller  Hilfsmittel  zu  bestehen.  Sie  ist  stets  dann  vorhanden,
wenn  entweder  die  Gemeinde  zwar  ihre  Aufgaben  ausreichend  erfullt,
aber  dies  nur  durch  eine  ubermiihige  Anspannung  der  Steuerkraft  ihrer
Einwohner  kann  oder,  wenn  die  Gemeinde,  um  ihre  Einwohner  nicht  unbtUifl
  zu  belasten,  ihre  Einrichtungen  unvollkommen  gestalten  must  E  b  e  n  s  o
sich  er  wie  es  ist,  dah  die  se  Boraussetzungen  in  zahlreichen
  Or  ten  der  preuhischen  Monarchic,  namentlich
des  O  st  ens*)  vorliegen,  ebenso  sicher  ist  es,  datz  sie
bei  den  Vororten  Grotz  Berlins  nicht  gegeben  find.
Sowohl  was  die  Frage  der  hoheren  ungerechten  Belastung  betrifst,  wie  die
Frage  der  Unvollstandigkeit  kommunaler  Einrichtungen  insolge  eines  Mangels
an  Mitteln,  die  beide  durch  Vergleiche  mit  den  Verhaltnissen  anderer  Gemeindewesen
  gemessen  werden  mogen,  begehen  die  Bororte,  um  ihre  Zwecke
zu  fordern,  den  grundlegenden  Fehler,  stets  nur  die  Gemeinden  des  einheitlichen
  Wirtschaftsgebietes  Groh  Berlins  mit  einander  in  Beziehung  zu  setzen.
Das  ware  nur  unter  der  Voraussetzung  richtig,  datz  der  Nachweis  gelange',
Berlin  und  die  westlichen  Bororte  seien  die  Ursache  an  dem  (tatsachlich  nicht
vorhandenen)  wirtschaftlichen  Niedergange.  Dah  die  territoriale  Zusammengchorigkeit
  kein  spezifischer  Grund  der  verschiedenen  Schullasten  ist,  ist  in  der
Neukollner  Denkschrift  aber  selbst  anerkannt,  wenn  sie  sagt,  dah  die  ortliche  Gemeinschaft
  lediglich  einen  gewissen  Druck  der  offentlichen  Meinung  aus  Berbesserung
  der  niedriger  gehaltenen  Einrichtungen  hervorrust  und  datz  die
ortliche  Gemeinschaft  nicht  ursachlich  ist  fur  eine  Ueberspannung  der  Steuerkraft ­
  und  stir  Aufwendnngen,  die  auherhalb  der  Gemeinschaft  unterblieben
waren.  Wenn  die  steuerliche  Leistungsfahigkeit  eine  Gemeinde  zu  Minderausgaben
  aus  dem  Gebiete  der  Schulen  zwingt,  so  ist  das  eine  allen  Jndustriegemeinden
  eigene  Erscheinung.  Dah  aber  von  einem  unter  das  Normale
gehenden  „Tiesstand"  der  finanziellen  Verhaltnisse  der  Bororte  garnicht  die
Rede  sein  kann,  dah  vielmehr  die  Bororte  sich  im  allgemeinen  eines  normalen
  Entwicklungsganges  erfreuen,  ist  bereits  Seite  14  hervorgehoben.
Dieser  Entwicklungsgang  macht  die  Gemeinden  des  Ostens,  Nordens  und  der
Stadt  Neukolln  zweifellos  nicht  zu  Rentnerstadten  und  Billenorten,  sondern
zu  I  n  d  u  st  r  i  e  g  e  m  e  i  n  d  e  n.  Bei  einigen  groheren  Gemeinden  ist  die
Entwicklung  bereits  zu  einer  gewissen  Bolleiidung  gebracht  (Neukolln,  Lichtenberg,
  Weihensee).  Wenn  ntan  sich  also  nicht  vollig  falscher  Schlusse  schuldig
machen  will,  bars  die  Leistungsfahigkeit  der  Gemeinden  in  dem  oben  angedeuteten
  Sinne  nicht  mit  der  Berlins  oder  gar  eines  Billenortes  (Grunewald,
  Dahlem)  verglichen  werden.  Menu  man  ein  richtiges  Bild  gewinnen
will,  so  kann  vielmehr  die  wirtschaftliche  Lage  der  Jndustrieorte
  um  Berlin  nur  mit  derLage  von  Jndustrieorten
in  der  ganzen  Monarchic  verglichen  werden.
Die  Lei  st  ungen  der  petitionierenden  Borortgemeinden
  fur  das  Bolksschulwesen  bewegen  sich  aus
n  o  r  m  a  l  e  r  Basis.  Ihre  Einrichtungen  find  durchaus  ausreichend  und
der  Entwickelungsgang  zeigt,  dah  selbst  in  den  Orten,  in  deuen  in  einiger
Hinsicht  Besserung  und  Bervollkommnung  moglich  ist,  mit  dem  allmahlichen
Erftarken  der  wirtschaftlichen  Kraft  diese  Bervollkommnung  eintreten  wird,
wie  dies  in  den  erwahnten  Jndustrieortcn  deutlich  zu  ersehen  ist.
In  dieser  Hinsicht  durften  zunachst  die  folgenden  Feststellungen  uber
die  Leistungen  aus  dem  Gebiete  der  Schulhygiene  aus  den  tzaushaltsplanen
fur  1913  orientieren,  wobei  wir  uns  nur  aus  die  groheren,  an  der  Petition
beteiligtcn  Gemeinden  beschriinken,  deren  Bevolkerungszahl  nach  dem  Stande
vom  1.  September  1918  beigefiigt  ist:

*)  Zu  bet  Frage,  ob  hier  die  Mittel  zur  Beseitigung  unbedingt  in  einer
Staatsbeihilse  zu  suchen  sind  oder  nicht  vielmehr  in  einer  gerechteren  Heranziehung
der  Grundsteuer,  kann  hier  nicht  Stellung  genommen  werden.
        <pb n="15" />
        16

Adlershof:  Bevolkerung  12  620.
Schularztliche  Behandlung  950  M
Ferienkolonien  und  Erholungsstatten  1  700  -
CoPenick:  Bevolkerung  32  918.
Schularztliche  Behandlung  1600  -
Schulzahnpflege  1000  -
Schulspeisung  500  -
Friedrich  sfelde:  Bevolkerung  23  067.
Schularztliche  Behandlung  850  -
Schulspeisung  950  -
Lichtenberg:  Bevolkerung  150674.
Schularztliche  Behandlung  6  700  -  j
Schulzahnpflege  6  000  -  1
Schulspeisung  6  000  -
Schulbader  700  -
Ferienkolonien  12  000  -
Neukolln:  Bevolkerung  271  500.
Schularztliche  Behandlung  12  000  -
Schulzahnpflege  3  620  -
Schulspeisung  10  000  -
Ferienkolonien  und  Erholungsstatten  16  500  -
Baderfreikarten  4  500  -
Niederschonhausen:  Bevolkerung  18  354.
Schularztliche  Behandlung  600  -
Schulzahnpflege  500  -
Ferienkolonien  450  -
Baderfreikarten  100  -  ;
Oberfchoneweide:  Bevolkerung  27  207.
Schularztliche  Behandlung  1940  -  j
Schulzahnpflege  600  -  :
Schulspeisung  1200  -
Baderfreikarten  500  -
Pankow:  Bevolkerung  56  729.
Schularztliche  Behandlung  2  200  -
Schulzahnpflege  1  600  -
Ferienkolonien  1500  -
Reinickendorf:  Bevolkerung  40  714.
Schularztliche  Behandlung  2  800  -
Schulzahnpflege  20  -
Ferienkolonien  1200  -
Schulbader  550  -
Schulverband  Tegel:  Bevolkerung  20  958.
Schularztliche  Behandlung  1280  -
Schulzahnpflege  200  -
Ferienkolonien  900  -
Schulbader  100  -
Weihensee:  Bevolkerung  45  882.
Schulzahnpflege  1000  -
Schulspeisung  2  500  -
Ferienkolonien  3151  -
Schulbader  50  -
Unterhaltung  von  Bolksschulkiichen  1500  -

Wenn  Neukolln  z.  B.  klagt,  dah  es  noch  nicht  in  der  Lage  sei,  eine
vollendete  Schularztorganisation  und  Schulzahnpflege  einzurichten,  ferner
Ferienkolonien  zu  grunden,  Waldschulcn  und  Erholungsheime  zu  schaffen,
Schulspeisuugen  und  Lehrmittelfreiheit*  **) )  einzufuhren,  so  ist  das  teilweise  mv
verstandlich,  sodann  abet  der  daraus  gezogene  Schluh  ernstlich  nicht  diskutierbar.
  Die  ostlichen  und  nordlichen  Vororte  konnen  sich  nicht  nur  im  Ver*
haltnis  zu  Berlin  und  dessen  westlichen  Vororten  betrachten.  Es  wird  ein
ganz  anderes  Bild  gewonnen,  wenn  die  Leistungsfahigkeit  der  Vororte  mit
denen  gleich  groher  Orte  in  anderen  Teilen  der  Monarchic  verglichen  wird.
Bei  einem  allgemeinen  Ausgleich,  wenn  ein  solcher
berechtigt  ware,  warden  die  ostlichen  und  nordlichen
Vororte,  wenn  nicht  gar  zu  den  Zahlenden,  so  dock)
jedenfalls  nicht  zu  den  Empfangenden  geh  or  en.
Die  K  l  a  s  s  e  u  f  r  e  q  u  e  u  z,  die  die  Statistik  Seite  20  der  Denk*
schrift  von  Neukolln  schildert,  beweist  gerade  das  Gegenteil  dessen,  was  sie  be*
weisen  soil.  Die  Klasseubcsetzung  ist,  wenn  sie  mit  den  Verhaltnissen  in  dew
Preuhischen  Staate  im  allgemeinen  —  die  absolut  schlechten  landlichen  Schul*
verhaltnisse  werden  dabei  hier  nicht  in  Betracht  gezogen  —  verglichen  werden,
kaun  durchaus  nicht  als  zu  hoch  bezeichnet  werden^*).  Die  starkste  Besetzung
(54  Schuler)  weist  Neukolln  ails.  Wie  vieles  in  der  Statistik  der  Vororte,
so  ist  auch  das  Bild  dutch  Vergleich  der  durchschnittlichen  Belegungszahl  del
ostlichen  Vororte  48  gcgenuber  42  in  den  westlichen  Vororten,  in  Berlin  43,
abgesehen  davon,  dah  sie  garnichtS  Erschreckendes  hat,  ganz  i  r  r  e  f  u  h  r  e  n  d.

*)  Wenn  bedacht  wird,  dah  allgemein  Lehrmittelfreiheit  derzeit  nur  in
9  Stadten  im  R  e  i  ch  e  besteht  (Braunschweig,  Freiburg,  Mainz,  Mannheim,  Miil*
hausen  i.  E.,  Offenbach,  Pforzheim,  Stratzburg,  Stuttgart  (vgl.  Mitteilung  del
Zentralstelle  des  Stadtetages  IV,  1914,  S.  801),  aber  in  keinem  Ort  Preuhens,  st
erubrigt  cine  Kritik  gerade  dieses  Begehrens.
**)  Vergl.  auch  die  vom  Preutz.  statistischen  Landesamt  herausgegebene  preust
Statistik  Band  231  II:  Das  niedere  Schulwesen  1911,  S.  388  ff.,  456  ff.
        <pb n="16" />
        17

Wenn  unter  ben  westlichen  Vororten  mehr  Orte  mit  verhaltnismahig
germgerer  Klassenfrequenz  vorhanden  find,  so  beweist  bas  wenig.  Die
Klassenfrequenz  mutz  hier  im  Rahmen  bes  geltenben  Schulsystems  geringer
fetn,  Weil  eben  nicht  mehr  Kinber  vorhanben  smb.  Das  ist  aber  nur  vorubergehenb.
  Die  Belegung  wirb  aber  unbebingt  starker  feirt,  sobalb  bie
Kinberzahl  wach  st.  Grunewalb  hat  bei  239  Kinbern  34,  Dahlem  bei  100
Kinbern  33  in  einer  Klasse.  Mit  bemselben  Recht  konnte  aber  Neukolln  bie
Gemeinbe  Berlin-Heinersborf  mit  900  Einwohnern,  121  Schulkinbern
  nnb  einer  Klassenfreqnenz  von  30  (bie  geringste  in  ganz
Groh  Berlin)  zu  ben  besonbers  leistungsfahigen  Gemeinben  zahlen.  Fur
bie  Klassenfrequenz  in  einem  grohen  Teil  anberer  preuhischer  Grohstabte  steht
bie  Statistik  bei  Silbergleit,  Prenhens  Stabte,  Berlin  1908,  znr  Verfugung.
Sie  betrifft  bas  Jahr  1906,  kann  aber,  ba  es  sich  nur  um  bas  Verhaltnis
ber  Stabte  zneinanber,  nicht  um  bie  absolnten  Zahlen  hanbelt,  sehr  wohl  benntzt
  werben.  Neukolln  hatte  bamals  58  Kinber  im  Klassenburchschnitt.  38
von  ben  110  aufgefuhrten  Stabten  hatten  eine  grohere  Frequenz,  7  stanben
Neukolln  gleich,  so  bah  sich  bie  Frequenz  ber  Klassen  in  Neukolln  burchaus
aus  einer  mittleren  Linie  bewegt*).
Was  bie  Aufwenbungen  fur  ein  Schulkinb  betrifft,  so  kaun  (wenn
seststeht,  stir  welchen  Normalsatz  ein  Kinb  orbnungsmahig  beschult  werben
kaun)  aus  einer  besonbers  g  e  r  i  n  g  e  n  Kopfquote  vielleicht  gefolgert  werben,
bah  bie  Gemeinben  nicht  geuugenb  Mittel  zur  orbeutlichen  Ausgestaltung
ihres  Schulwesens  besitzen.  Sicherlich  smb  aber  bie  Aufwenbungen,  wenn
man  bie  Zahlen  ber  Neukollner  Statistik  zugrunbe  legt,  im  Verhaltnis  zu
ben  Aufwenbungen  Berlins  nnb  ber  westlichen  Vororte  burchaus  normal
nnb  geben  keinen  Anlah  zu  ber  Vermutung,  bah  unzulassig  aus  Kosten  ber
Kinber  gespart  werbe  nnb  gespart  werben  muffe,  wobei  bemerkt  wirb,  bah  bie
Berechnung  ber  Berliner  Kopfquote  beswegen  so  niebrig  ist,  Weil  Neukolln  zwar
bei  alien  ben  Gemeinben,  bie  ihre  Schulen  aus  Anleihemitteln  bauen  (vergl.
Tabelle  Anhaug  II  e),  bie  Zinsen  nnb  Tilgungsraten  bet  Anleihen,  auch  soweit
es  sich  um  bie  Beschaffung  bes  Grunb  uub  Bobens  hanbelt,  unter  bie  Ausgaben
setzen,  wahrenb  beispielsweise  in  Berlin  nnb  Charlottenburg  bie  aus  laufenben
Mitteln  gebeckten  Aufwenbungen  fur  ben  Grunb  unb  Boben  unb  bie  Baukosten
  nicht  berechnet  stub.  Die  absolnten  Aufwenbungen  stir  bie  Volksschulen
betrugen  banach  in  Berlin  fur  1913:  37114  950  M  (wahrenb  Neukolln
fur  1911:  25  307  902  Ji  berechnet),  in  Charlottenburg  uach  ber  Berechnung ­
  Neukollns  (fur  1911)  3  244  075  M,  bei  richtiger  Berechnung  (1913)
4  540  378  M.
Neukolln  berechnet  einen  Durchschnitt  von  108,7i  fur  Groh  Berlin  anscheinenb
  als  Normalsatz  unb  will,  inbem  es  ben  burchschnittlichen  Aufwanb  ber
ostlichen  Bororte  mit  88,«s  hiermit  vergleicht,  ben  Anfchein  erwecken,  bah  bie
ostlichen  Vororte  im  allgememen  zu  wenig  aufwenben  konnen,  unb  insbesonbere,
  bah  bie  Gemeinbe  Neukolln  mit  74,os  noch  weit  unter  biesem  Durchschnitt ­
  steht.  Die  Festsetzung  eines  Normalsatzes  mit  Hilfe
ber  Durchschnittsberechnung  fur  bie  Gemeinben  Groh
Berlins  ist  aber  falsch.  Um  zu  berechnen,  ob  eine  Gemeinbe  mit
geringeren  Kraften  hinter  bem  Normalen  zuruckbleibt,  kann  nicht  mit  in
Berechnung  gezogen  werben,  was  bie  wohlhabenben  Gemeinben  teilweise  freiwillig,
  teilweise  gezwungen  burch  bie  Verhciltnisse  (Grunbstuckspreise  usw.)
leisten  mussen.  Die  Aufwenbungen  ber  Gemeinben  auf  ben  Kopf  bes  Schulers
in  ben  anberen  Gemeinben  Prenhens  sinb  benn  auch  bebeutenb  geringer.
Aus  ber  ber  Petition  ber  groheren  preuhischen  Lanbgemeinben  beigegebenen
Statistik  ergibt  sich,  bah  von  ben  groheren  Lanbgemeinben  keine  auch  nur
annahernb  an  bie  Aufwenbungen  fiir  ben  Kopf  eines  Schulers  in  ben  Berliner ­
  Vororten  heranreicht.  Die  Durchschnittsaufwenbung  betragt  in  ben  nicht
zu  Groh  Berlin  gehorigen  70  Orten  45,«s  M;  Griesheim  in  Hessen-Nassau
mit  69,  Thale  am  Harz  mit  66,so  unb  Bohwinkel,  ein  Ort  mit  charakteristischem
  Vorortgeprage  mit  66,i«  M,  uberragen  bei  weitem.  Die  einzelnen
  Betrage  smb  aus  ber  Seite  20/21  befinblichen  Aufstellung  zu  ersehen
(Spalte  2).
Auch  hinsichtlich  ber  L  e  h  r  e  r  b  e  s  o  l  b  u  n  g  ist  bie  Klage  ber  Vororte,
bah  sie  es  Berlin  nicht  gleich  tun  konnten,  unberechtigt.  Vergleicht  man  bie
zu  Gebote  stehenben  Zahlen  sur  1910,  so  ergibt  sich,  bah  bie  Gehalter  im
Rahmen  ber  gegeuwartigen  Verhaltnisse  angemessen  smb.  Die  Angemessenheit
laht  sich  wieber  nur  burch  Gegenuberstellung  ber  Zahlen  in  anberen  Stabten
prufen.  Das  Vorliegen  einer  wirtschaftlichen  Einheit  erforbert  bie  Gleichheit
ber  Ortszulagen  nicht  (vgl.  S.  12  Anm.).  Die  Neukollner  unb  Lichtenberger
Ortszulagen  (600  M  in  31  Jahren  unb  750  M  in  31  Jahren)  liegen  burchaus ­
  auf  gleicher  Basis  mit  anberen  Grohstabten,  wie  aus  ber  llebersicht  im
Stat.  Jahrbuch  beutscher  Stabte,  XIX  S.  400,  zu  ersehen  ist  (vgl.  bort  Dortmunb,
  Duisburg  (400  M  in  22  Jahren),  Kiel  570  M  in  22  Jahren,  Konigsberg
  450  M  in  28  Jahren,  Magbeburg  550  M  in  28  Jahren,  Stettin  400  M
in  25  Jahren).  Gegenwartig  erreichm  in  Neukolln  bie  Ortszulagen  in
31  Jahren  750  M,  in  Lichtenberg  in  31  Jahren  900  Ji.
Uebrigens  smb  auch  bie  B  e  a  m  t  e  n  g  e  h  a  l  t  e  r  in  Groh  Berlin
nicht  einheitlich  georbnet,  ohne  bah  sich  erhebliche  Mihstanbe  gezeigt  haben.

*)  Vergl.  fiir  das  Jahr  1910  die  Angaben  ilber  die  Durchschnittsfrequenz
der  Klassen  im  Statist.  Jahrbuch  deutscher  Stabte  XIX  S.  730,  die  —  bei  etwas
anberen  Zahlen  —  das  gleiche  Ergebnis  erkennen  laht  (Neukolln  ist  hier  schon  auf
53,so  gesunken.)
        <pb n="17" />
        IS

TIL  Die  steuerliche  Belultung  Ser  vorortbemolinec  uberlchreitet
  nicht  Lie  normalen  Gcen;en.
Dah  die  Einkommensteuerlast  unter  den  Gemeinden  Groh  Berlins,  wenn
man  von  diesem  engen  Gebiet  ausgeht,  keinen  Anlah  zu  einer  besonderen
Mahnahme  bietet,  bedarf  keiner  Ausfuhrung.  Fur  das  Iahr  1914
i  ft  j  a  charakteristijcherweise  Charlottenburg  und  Wilmersdorf
  auf  110  pCt.  heraufgegangen,  wahrend  Neukolln ­
  und  Lichtenberg  bei  100  p  C  t.  stehen  geblieben
s  i  n  b.  Dah  eg  etwa  eine  Forderung  der  Gerechtigkeit  ware,  dah  in  den
Gemeinden  mit  minderbegliterter  Bevolkerung  ein  geringerer  Zuschlagssatz
  zu  erheben  set,  als  in  ben  reicheren  Gemeinden,  ist  unrichtig.  In  Frage
konnte  vielleicht  kommen,  ob  eine  Gemeinde  mit  Rucksicht  auf  ihre  sinanziellen
  Bedlirfnisse  die  fingierten  Normalsteuersatze  mit  Zuschlagen  belegen
muh  und  die  andere  nicEjt.  Dies  spielt  aber  in  den  Groh-Berliner  Gemeinden
kaum  eine  Nolle.  Es  ist  aber  durchaus  nicht  durchschlagend,  wenn  die  Vororte
  meinen,  dah  schon  jede  hohere  Anspannung  der  Einkommensteuerkraft
ihrer  Bewohner  einen  Anlah  zum  Ausgleich  gebe.  Es  ware  nur  dann  der
Fall,  wenn  eine  solche  Anspannung  der  Steuer  zur  Ueberburdung  flihren
wurde.  Dah  bei  100  pCt.  Zuschlag  zu  der  Einkommensteuer
  stehen  geblieben  werden  muh,  und  eine  Mehrleistung
  eine  Ueberburdung  darstelle,  ist  aber  unter
keiner  Bedingung  anzunehmen.  Hier  gibt  auch  wiederum  nicht
ein  Vergleich  mit  anderen  Berliner  Vororten  und  besonders  begiinstigten
anderen  Gemeinden  ein  richtiges  Bild,  sondern  nur  ein  Ueberblick  liber  die
steuerliche  Belastung  der  Gemeindeangehorigen  in  ganz  Preuhen.  Fur  1908,
1909  und  1910  find  als  Durchschnittsjatze  der  Steuerzuschlage  in  Preuhen
berechnet  Worden  (Wilms  in  der  kommunalen  Rundschau  Band  3  Seite  572)
1908  1909  1910
In  29  Grohstadten  ohne  Altona  157  pCt.  166,gpCt.  171,gpCt.
In  30  Stadten  von  50  000  bis
100000  Einwohnern  .  .  .  176,z  -  185,«  -  189,7  -
Fiir  1911  bis  1918  ist  sicherlich  eine  Steigerung  anzunehmen.  Die
steuerliche  Lage  der  Einwohner  der  Berliner  Vororte  mit  ganz  wenigen  Ausnahmen,
  wie  zum  Beispiel  Reinickendorf,  dessen  Notlage  vielleicht  nicht
zu  leugnen  ist,  ist  hinsichtlich  der  Einkommensteuer  nicht  nur  normal,  sondern
geradezu  glanzend.  Wenn  nun  eingewendet  wird,  es  konnten  die  Einkommensteuerzuschlage
  nicht  erhoht  werden,  Weil  dann  eine  Abwanderung  zu
befiirchten  set,  so  kann  dieses  spezielle  Groh  Berliner  kommunalpolitische
Moment  vollkommen  gewiirdigt  werden,  solange  es  sich  nicht  darum  handelt,
eine  gesetzgeberische  Mahnahme  herbeizufiihren.  Was  aus  rein
ortlichen  Erwagungen  gegenwartig  nicht  tunlich  ist,  wird  binnen  kurzem
moglich  sein,  sobald  die  durch  den  Verband  Groh  Berlin  entstehenden  Ausgaben
  (Waldkauf)  und  die  Einschrankung  der  staatlichen  Kontrolle  bei  Ueberschreitung
  des  Normalzuschlages  uberall  ein  Ueberschreiten  der  100  PCt.  notig
und  moglich  machen  werden.  Da  beispielsweise  nach  dem  Zweckverbandgesetz
  die  Fehlbetrage  fur  die  Regel  nach  dem  Gesamtsteuersoll  verteilt
werden,  so  wird  die  Anteilnahme  der  sogenannten  ostlichen  Gemeinden  gegenuber
  der  gewaltigen  Jnansprnchnahme  Berlins  und  der  westlichen  Vororte
ganz  zurlicktreten.  Es  ist  daher,  wie  die  Verhaltnisse  liegen,  anzunehmen,
dah  die  anderweiten  Mehrausgaben  gerade  der  petitionierenden  Gemeinden
bei  verstandiger  Finanzgebahrung  sich  nicht  in  dem  Mahe  steigern  werden,
als  die  Gemeinde  ihre  Einkommensteuerzuschlage  zu  erhohen  in  der  Lage
sein  wird.
Was  die  Grund-  und  Gebaudesteuer  betrifft,  so  stellen  sich

die  Durchschnittszahlen:
1908  1909  1910
in  29  Grohstadten  203,g  pCt.  214  pCt.  212,g  pCt.
in  30  Stadten  von  50  000  bis
100  000  Einwohnern.  .  .  213,2  -  228,5  -  226,e  -
Die  Gewerbesteuer  verteilt  sich  wie  folgt:
1908  1909  1910
in  29  Grohstadten  184,7  pCt.  214,1  pCt.  215,3  pCt.
in  30  Stadten  von  60  000  bis
100  000  Einwohnern  .  .  .  233,7  -  263  -  283,s  -

Aus  Tabelle  Anhang  II6  ergibt  sich,  dah  die  Fiihrerin  im  Streite
der  ostlichen  Vororte  gegen  Berlin:  Neukolln  mit  212  pCt.  (fur  1910)
auch  hier  unter  dem  Staatsdurchschnitt  steht,  Lichtenberg  (262  pCt.)  nur
wenig  liber  ihm.  Um  die  Steuerlast  der  Vororte  und  Berlins  vergleichen
zu  konnen,  mlissen  aber,  da  hier  liberall  statt  der  Steuerzuschlage  ein  Promillesatz
  des  gemeinen  Wertes  erhoben  wird,  (auch  deni  Wunsche  der  ostlichen
Vororte  entsprechend)  die  Promillezahlen  verglichen  werden.  Es  ergibt  sich
dann,  moge  auch  hinsichtlich  der  Prozentsatze  fur  Zuschlage  zur  staatlich  veranlagten
  Grund-  und  Gebaudesteuer  es  den  Anschein  haben,  als  wenn  die
Vororte  liber  dem  Staatsdurchschnitt  stehen,  dah  hinsichtlich  der  Belastung  des
Grundbesitzes  mit  der  G  r  u  n  d  w  e  r  t  st  e  u  e  r  die  Vororte  durchaus  nicht  oder
(wenn  liberhaupt)  so  doch  nicht  wesentlich  starker  als  beispielsweise  Berlin
die  Steuerkraft  ihrer  Grundbesitzer  angespannt  haben.*)  Es  gilt  hier  dasselbe,
was  von  der  Einkommensteuer  gesagt  ist:  ein  Grund  st  lick  gleichen
Wertes  kann  in  der  armen  Genreinde  mit  demselben
*)  Neukolln  ist  auf  3  pro  Mille  fiir  1914  stehen  geblieben.
        <pb n="18" />
        19

Promillesatz  herangezogen  werden  wie  in  den  wohl  -
habenden.  Wenn  hinsichtlich  der  unbebauten  Grundstucke  eine  Differenz
besteht,  so  ist  diese  dadurch  erklarlich,  dah  eben  hier  bei  den  Vororten  Griinde
der  Kommunalpolitik  mahgebend  find.  Die  Grundbesitzer  sollen  bauen
und  sollen  sur  den  Znzug  von  Berlin  her  Raum  schaffen.
Aber  selbst  eine  erhebliche  Mehrbelastung  des  Grundbesitzes
  in  den  Vororten  kann  nach  Lage  der  Cache  nicht  als  unberecht
  i  g  t  angesehen  werden.
Anders  als  bei  der  E  i  n  k  o  m  m  e  n  steuer  tritt  bei  den  Real  steuern,
unter  diesen  vorzugsweise  bei  den  Grund-  und  Gebaudesteuern,  das  allgemein
kommunalsteuerliche  Prinzip  der  Besteuerung  nach  Leistnng  und  Gegenleistung
bedeutend  in  die  Erscheinung.  Die  Leistung,  die  eine  steuerliche  Gegenleistung
erfordert,  mag  nun  im  Stadtkern  vor  allem  mit  der  Strahenpslege,  Bewasserung
  und  Entwasserung,  Beleuchtung  usw.  (alles  Dinge,  die  dem  Grundbesitz
unmittelbar  zngute  kommen)  erschopft  sein.  Ganz  anders  liegt  es  in  den
Vororten  der  Grohstadte.  Der  Grundbesitz  hat  hier  semen  Wert  als  Bauland
  —  er  mag  gering  sein,  ist  aber  immer  noch  das  Vielfache  des  Wertes
als  Wiesen-  oder  Ackerland  —  durch  den  Zuzug  der  armeren  Bevolkerung
nicht  anders  erhalten,  wie  der  Grundbesitz  der  westlichen  Vororte  durch  den
Zuzug  Wohlhabender.  Dah  der  Grundbesitz  die  Gegenleistung
dafur,  dah  sein  Wert  durch  Arbeiteransiedelung  uberhaupt
  erst  geschassen  ist,  tragen  muh,  ist  einleuchtend.
Die  Belastung,  die  aus  ihm  liegt,  mindert  den  Wert  des  Grundbesitzes.
Die  Minderung  ist  aber  eine  ganz  gerechtfertigte.  Dah  die  Belastung
keine  unertragliche  ist,  wird  am  besten  dadurch  bewiesen,  dah  trotz  des
grohen  Angebotes  an  Bauland  in  Groh  Berlin  der  Umsatz  des  Landes
auch  in  den  ostlichen  Vororten  durchaus  nicht  stillsteht  und  eine  hier  langsamere,
  dort  schnellere  bauliche  Entwickelung  vor  sich  geht,  soweit  nicht  wirtschaftliche
  Krisen  die  Bautatigkeit  liberal!  einengen.  Wenn  Schiele  in  seiner
Schrift:  „Die  Schullasten  und  die  Verodung  des  Landes,  Preuhische  Jahrbucher
  Band  151  Seite  239ff."  es  besonders  tadelt,  dah  von  einer  gemeinnutzigen
  Genossenschaft  vor  der  Ansiedelungsgenehmigung  fur  40  Arbeiterfamilien
  die  Hiuterlegung  von  50  000  M  fur  die  Schule  verlangt  Worden
sei  (in  Sachsen),  so  ist  das  fur  den  einzelnen  Fall,  in  dem  mit  dem  Erwerb
des  Landes  kein  Gewinn  beabsichtigt  wurde  und  die  Mehrbelastung  des  Grund
und  Bodens  sich  unmittelbar  auf  die  anzusiedelnde  Arbeiterbevolkerung  durch
Abwalzung  ubertragt,  vielleicht  richtig.  In  grohstadtischen  Vororten ­
  aber,  in  denen  die  Schullast  lediglich  das  Gegenstuck  des  Gewinnes
  durch  den  Zuzug  von  Mietern  ist,  ist  es  durchaus  berechtigt,  dah  die
Grundeigentumer  vorzugsweise  diese  Last  mittragen.  Bei  der  Beratung
der  Petition  der  groheren  Landgemeinden  in  der  Unterrichtskommission
(Abgeordnetenhaus,  21.  Leqislaturperiode  Session  V)  hat  denn  auch  der
Regierungsvertreter  ausdriicklich  betont,  dah  der  Artikel  39  der  Ausfuhrungsanweisung
  zum  KAG.,  der  sich  fur  die  Verteilung  der  Steuerarten  dahin
ausspricht,  es  seien  die  Schullasten  vorzugsweise  von  den  Einkommensteuern
  zu  decken,  durchaus  nicht  so  zu  verstehen  sei,  dah  die
anderen  Steuern  dafur  nicht  herangezogen  werden  durften.  In  der  Tat  sagt
ja  auch  dieselbe  Ausfuhrungsanweisung  Art.  §  39  unter  cl,  dah  die  „vorstehenden
  allgemeinen  Gesichtspunkte  nicht  die  ausschliehliche  Richtschnur  fur  die
Verteilung  des  Steuerbedarfs  bilden".  Fur  die  Groh  Berliner  Jndustrieorte
muh  man  noch  weiter  gehen.  Hier  ist  auch  der  Grundsatz,  dah  die  Schullasten ­
  auch  nur  vorzugsweise  von  der  Einkommensteuer  zu  decken
seien,  nicht  berechtigt.  Es  kann  selbstverstandlich  auch  nicht  eingewendet  werden,
dah  die  jetzigen  Trciger  der  Grundbelastung  nicht  identisch  mit  denjenigen
find,  die  den  ursprunglichen  Spekulationsgewinn  eingesteckt  haben.  An  der
Richtigkeit  des  Prinzips  andert  das  sicher  nichts,  wenn  die  Erwerber  aus
zweiter  und  folgender  Hand  unrichtig  kalkuliert  haben.  Der  Grund  und
Boden  hatte  eben  als  Bauland  keinen  hoheren  Wert,  als  er  sich  stellen  konnte,
wenn  berucksichtigt  wurde,  dah  seine  bauliche  Berwertbarkeit  nur  zur  Ansiedlung
vorzugsweise  von  Angehorigen  der  armeren  Bevolkerungsklassen  dienen  kann.
Diesem  Prinzip  entspricht  auch  die  teilweise  hohe  Belastung  des  unbebauten
Gelandes.  Dieses  steht  der  Spekulation  noch  ofsen.  Die  Chance  eines
spateren  hoheren  Gewinnes  wird  hier  mit  Recht  besonders ­
  b  e  st  e  u  e  r  t.  Sicherlich  wurdcn  auch  durch  die  Hohe  der  Bauplatzbelastung
  die  Einwohner  der  Vororte  zum  wenigsten  belastet.
Fur  die  ursprunglichen  Besitzer  bildet  die  Steuer  nur  die  gerechte  Vorschuhabgabe
  auf  den  Wertzuwachs  durch  die  werdende  Baureife,  im  ubrigen  aber,
soweit  die  Spekulation  sich  schon  der  Terrains  bemachtigt  hat,  handelt  es
sich  zum  grohen  Teil  um  Terraingesellschaften,  die  anderwarts  domizilieren
und  an  deren  Schonung  die  besteuernde  Gemeinde  nicht  interessiert  ist.
Dah  irgend  einer  der  ostlichen  Vororte  und  seiner  Grundbesitzer  von
der  Entwickelung  der  Gemeinden  zu  Jndustrieorten  uberrascht  Worden  ware,
ist  vollig  ausgeschlossen.  Die  getrost  zugegebene  Tatsache,  dah  der  Grundbesitz ­
  in  den  Jndustrievororten,  ebenso  wie  in  Berlin,  namentlich  gegenwartig,
nicht  auf  Rosen  gebettet  ist,  mag  alle  miiglichen  Mahregeln  zur  Sanierung
wunschenswert  erscheinen  lassen.  Eine  Entlastung  des  vorortlichen  Grundbesitzes ­
  auf  Kostcn  Berlins  und  der  westlichen  Vororte  kann  keinesfalls
berechtigt  erscheinen.
Was  die  Gewerbesteuer  anbetrifft,  so  ist  einmal  die  Belastung
geringer  als  im  Durchschnitt  der  preuhischen  Stadte.  Im  ubrigen  gilt  ahnliches
  wie  fur  die  Grund-  und  Gebaudesteuer.  Das  Kleingewerbe  —  insbesondere
der  Kleinhandel  mit  Lebensmitteln  und  sonstigen  Bedurfnissen  des  taglichen
        <pb n="19" />
        20

Lebens,  die  kleine  Gast-  und  Schankwirtschast  u.  a.  m.  —  entwickelt  sich  in
Orten  mit  vorzugsweise  industrieller  Bevolkerung  besonders  gut.  Es  lebt  von
den  Arbeitern,  entsteht  um  der  Arbeiter  willen  und  kann  die  Last  der  Steuern,
die  das  Betreiben  ihres  Gewerbes  mit  sich  bringt,  gut  ertragen.  Wenn  etwa  ^
der  Kleinhandel  mit  Lebensmitteln  in  Betracht  gezogen  wird,  so  gestaltet  er
sich  in  den  Orten  und  in  den  Gegenden  mit  zahlreicher  Arbeiterbevolkerung,
wie  der  Augenschein  zeigt,  sicherlich  giinstiger,  als  in  den  Vororten  mit  ^
zahlungskraftiger  Bevolkerung,  die  ihren  Bedarf  vielfach  in  den  komfortablen
Geschasten  der  City  deckt,  zumal  bei  dem  heutigen  Automobilverkehr  be-  ^
kanntlich  die  Versendung  gekaufter  Waren,  selbst  von  Kleinigkeiten  keine
Schwierigkeiten  macht.  Dazu  kommt  aber,  dah  die  Kleinhandel-  und  Kleingewerbetreibenden
  in  den  sogenannten  armeren  Vororten,  ohne  dah  ihr
Einkommen  hinter  dem  der  Erwerbstatigen  der  gleichen  Klasse  in  den  anderen
Gegenden  Groh-Berlins  zurucktritt,  noch  dadurch  einen  Vorteil  haben,  dah
die  Mieten  in  den  armeren  Vororten  geringer  find,  als  in  sogenannten
Vorzugsorten.  Was  aber  die  groheren  Jndustrien  betrifft,  so  finden  fie  aus
dem  Boden  der  Vororte  billigeres  Baugelande,  so  dah  die  Ersparnis  daran
eine  steuerliche  Mehrbelastung  mindestens  deckt.
Es  soll  ohne  weiteres  zugegeben  werden,  dah  diese  Ausfuhrungen  nicht
fur  alls  Jndnstrievororte  Berlins  und  namentlich  fur  die  nicht  zutrifft,  die
in  ihrer  industriellen  Entwicklung  noch  nicht  genugend  vorgeschritten  find.
Darauf  kann  es  aber  auch  nicht  ankommen.  Die  Notlage  einiger  Gemeinden
und  selbst  die  einmal  unterstellte  Leistungsunfahigkeit  einiger  kleinerer,  noch  halb
landlicher  Gemeinden,  kann  fiir  diese  vielleicht  eine  Gleichstellung
  mit  anderen  ar  men  Gemeinden  Preuhens  hinsichtlich
  der  Schullastenbeihilfen,  niemals  aber  eine
gegen  Berlin  und  seine  we  st  lichen  Vororte  gerichtete  ^
gesetzgeberische  Mahnahme  zulassig  machen.
Jedensalls  gibt  es  kein  richtiges  Bild,  wenn  zum  Nachweise  der  Ueberlastung
  die  Schullasten  lediglich  in  ein  Prozentverhaltuis  zu  den  Einks ­
  mm  en  steuern  gesetzt  werden.  Legt  man  aber  diese  Berechnung
zugrunde,  so  konnen  zum  Nachweise  einer  erheblichen  Ungleichheit  nicht  lediglich
die  Berliner  Vororte  mit  Berlin  und  miteinander  verglichen  werden.  Werden
andere  gleichgeartete  Jndustriestadte  zur  Vergleichung  herangezogen,  so  ergibt
sich,  dah  die  starke  Belastung  der  Einkommen  st  cner  in  it
Schulla  sten  eine  —  wenn  auch  bedanerliche  —,  s  o  doch  allgem  eine
E  r  s  ch  e  i  n  n  n  g  ist  und  kein  Charakteristikum  der  industriellen  Vororte.
Die  folgende  Tabelle,  die  einmal  die  samtlichen  an  der  srnheren  Petition  der
Landgemeinden  beteiligten  Gemeinden  und  sodann  einige  Jndustriestadte,  fur
die  die  Zahlen  feststellbar  waren,  enthalt,  ergibt  in  Spalte  1  den  Belastungssatz
  der  Einkommensteuer  (wahrend  in  Spalte  2  die  Schulkosten  fur  1  Kind
und  in  Spalte  3  die  Einkommensteuer-Kopfquote  enthalten  ist).  Es  kann
lediglich  darauf  Bezug  genommen  werden.

I.

G  e  m  e  i  n  d  e

Volksschullasten
  in  pCt.
der  Gemeindeeinkommen-



Schulkosten
fiir
1  Kind

Aus  100  pCt.
reduzierte
Gemeindeeinkommensteuer

aus  den  Kopf
der  Bevolkerung

1.  Steglitz

63,6

126,27

14,73

2.  Boxhagen-Rummelsburg  .

187,3

98,34

6,90

3.  Groh-Lichterfelde  ....

41,7

97,71

20,29

4.  Friedenau

38,3

113,83

18,57

5.  Reinickendorf

142,6

92,34

9,44

6.  Treptow

70,8

111,48

15,74

7.  Nowawes

129,4

70,40

8,48

8.  Oberschoneweide

165,o

103,52

18,32

9.  Friedrichsfelde

138,4

94,92

9,75

10.  Tegel

109,7

119,28

13,31

11.  Zehlendorf

34,5

128,90

29,06

12.  Mariendorf

113,60

96,57

9,99

13.  Friedrichshagen

129,7

92,52

9,42

14.  Britz

188,50

70,39

7,10

15.  Adlershof

241,i

100,04

6,63

16.  Wittenau

119,2

82,75

12,09

17.  Velten

166,40

46,80

7,98

18.  Zaborze

115,95

49,30

9,99

19.  Bogutschutz-Zawodzie  .  .

207,80

39,30

4,39

20.  Bismarckhutte

196,9

44,10

4,55

21.  Rohberg

348,9

51,24

3,77

22.  Langenbielau

277,i

37,20

2,98

23.  Siemianowitz

174,3

33,00

3,65

24.  Lipine

107,2

46,22

9,89

25.  Altwasser

301,s

35,44

3,27

26.  Schwientochlowitz  ....

710,9

28,50

0,85

27.  Laurahutte

220,2

45,92

4,44

28.  Zalenze

132,2

36,18

n
7,34

29.  Biskupitz

150,8

19,85

2,60
        <pb n="20" />
        21

Gemeinde

Volksschullasten
  in  pCt.
der  Gemeindeeinkommen-



Schulkosten
fur
1  Kind

Aus  100  pCt.
reduzierte
Gemeindeeinkommensteuer

aus  den  Kopf
der  Bevolkerung

30.  Mikultschiitz

314,8

30.ii

2,28

31.  Domb

241,7

32,38

3,52

32.  Bielschowitz  ......

111,30

12,13

1,48

33.  Dittersbach

109,13

32,vs

7,48

34.  Rosdzin

82.i

60,55

16,19

35.  Weitzwasser

70,s

39,21

9,98

36.  Nieder-Hermsdorf  ....

117,8

48,oo

10,88

37.  Weitzstein

197,4

32,75

5,48

38.  Scharley

306,2

45,92

3,55

39.  Chorzow

144,2

43,83

4,89

40.  Hohnelinde

148,s

36,00

4,79

41.  Schoppinitz

544,7

44,33

1,79

42.  Mechowitz  .

537,3

17,82

1,38

43.  Eichenau  .

147,4

32,27

5,83

44.  Bobrek

240,2

45,57

4,54

45.  Orzegow

94,o

20,88

6,58

46.  Schlesieugrube

148,i

28,08

4,68

47.  Torlegow

226,s

25,88

3,91

48.  Thale  a.  H.

304,2

66,58

4,28

49.  Griesheim

135,8

69,88

11,88

50.  Borbeck

175,a

50,11

6,94

51.  Stoppenberg

217,7

40,38

4,42

52.  Kateruberg

168,2

48,83

6,83

53.  Schonnebeck

27I,s

34,38

3,87

54.  Altenessen

153,7

51,72

7,38

55.  Neunkirchen

137,6

54,88

8,88

56.  Sterkrade  .

209.i

59,13

6,45

57.  Rotthausen

123,3

47,39

9,35

58.  Homberg

141,4

57,88

9,33

59.  Munchen-Gladbach  (Land)

341,i

42,05

3,55

60.  Sulzbach

181,38

48,83

5,85

61.  Benrath  .

160,o

61,55

3,77

62.  Kray  .

275,8

53,22

4,28

63.  Kuppersteq

72.3

88,90

22,82

64.  Volklingen

136,o

68,53

9,11

65.  Godesberq

35,e

48,93

19,34

66.  Vohwinkel

147,8

66,48

9,53

67.  Neuwerk  .

878,3

25,78

1,88

68.  Bensberg

151,8

31,71

4,53

69.  Wanne

343,3

48,38.  &amp;gt;

2,92

70.  Rohlinghausen

290,4

49,93

4,85

71.  Bottrop

291,8

47,22

3,38

72.  Recklinghausen

180,38

53,19

6,83

73.  Gladbeck

161,7

52,83

6,82

74.  Eickel

204,5

46,27

5,43

75.  Osterfeld

162,4

59,88

7,57

76.  Langendreer

184,4

55,82

6,21

77.  Horst-Emscher

180,7

44,73

5,83

78.  Bochum  II  (Sub)  ....

434,4

46,88

2,34

79.  Langerfeld

129,°

64,59

9,29

80.  Herten

204.8

46,19

6,74

81.  Werne.

146,4

56,48

8,59

82.  Lutgendortmund

955,°

48,39

1,33

83.  Annen

140,3

47,83

6,45

84.  Linden/Ruhr  ......

121,3

56,82

10,12

85.  Dahlhausen

91,8

63,84

15,52

86.  Brackwede  .

200,i

45,73

5,53

II.

1.  Gelsenkirchen

187,04

66,90

7,28

2.  Buer

185,51

53,63

5,92

3.  Unna

144,19

48,86

6,57

4.  Herne

143,58

54,89

7,55

5.  Bochum  .........

116,43

47,86

9,37

6.  Dortmund  ;  ..  .  ...  .  .

114,19

55,u

11,84

7.  Duisburg

103,57

43,29

10,68

8.  Oberhausen  :.  .  .  ...

163,48

.

9.  Hagen  .  .  ;  J".  ■  .  .  •

171,35

.

.

10.  Remscheid

150,69

.

.

11.  Kbnigshutte

480,67

•
        <pb n="21" />
        22

VIII.  Die  Whe  Sec  volksschullulten  becelistigt  keinesfalis
;um  Kusgleich.
Die  „ostlichen  Vororte"  operieren  lediglich  mit  der  Hohe  ihrer  Volkss
  ch  u  l  l  a  st  e  it  unb  setzen  als  erwiesen  voraus,  bah  bie  Tatsache,  bah  bie
Schulla  sten  bei  ihnen  hohe  smb,  genuge,  um  barzulegen,  bah  biese  Last
gemilbert  werben  muhte.  Es  ist  nun  schon  gegenliber  bem  Drangen  ber
anberen  Gemeinben  Preuhens,  in  benen  boch  zum  grohen  Teil  bie  Verhaltnisse
weit  ungunstiger  liegen  als  in  ben  Vororten  von  Berlin,  burchaus  nicht  als
vollig  sicher  hinzustellen,  ob  bie  hohe  Belastnng  mit  Schiilkosten  uberall  als
Ursache  einer  hohen  Belastnng  in  Betracht  kommt.  Unb  bas  mit  Recht,  benn
es  ist  ausfallenb,  bah  bie  hohe  Belastnng  ber  Einkommensteuer  mit  Schullasten
  burchaus  nicht  immer  mit  einer  entsprechenben  Steigerung  ber  Steuerzuschlcige
  zur  Einkommensteuer  verbunben  ist  unb  umgekehrt  eine  hohe  Belastung ­
  ber  Einkommensteuer  auch  in  Stabten  notig  wirb,  in  benen  bie  Schullasten ­
  burchaus  nicht  unertraglich  hoch  erscheinen.  Aus  ber  Statistik  ber
groheren  preuhischen  Lanbgemeinben  mogen  folgenbe  Beispiele  entnommen
werben.  In  Munchen-Glabbach  (Lanb)  betrug  bie  Belastung  ber  Einkommensteuer ­
  mit  Schullasten  1911:  334,i  pCt.,  an  Steuerzuschlagen  werben  220  pCt.
erhoben.  In  Neuwerk  werben  bei  einer  Schullastenhohe  von  878,s  pCt.  ber
Einkommensteuer  gleichfalls  220  pCt.  Einkommensteuerzuschlag  erhoben.  Dagegen
  werben  in  Linben  (Ruhr)  bei  einer  Belastung  burch  Volksschulkosten
von  121  pCt.  ber  Einkommensteuer  sogar  240^pCt.,  in  Dahlhausen  bei  einer
Belastung  mit  92  pCt.:  220  pCt.  Zuschlag  zur  Staatseinkommensteuer  erhoben.
Weihenborn  („Zur  Ausgleichsteuer"  Stabtezeitung  X  S.  332  f)  ist  gleicher
Ansicht  unb  vergleicht  insbesonbere  Konigshutte  mit  einer  Belastung  ber  Einkommensteuer ­
  stir  Volksschullasten  (481  pCt.)  mit  Wilmersborf  (21,s  pCt.,
nach  ber  Statistik  Neukollns  29,ss  pCt.)  unb  hebt  mit  Recht  hervor,  bah,  wenn
bie  Volksschullasten  bas  einzige  besonbers  schwer  belastenbe  Moment  bes  kommunalen
  5zaushalts  barstellen  wurben,  es  unverstanblich  ware,  wie  sich  bie
gegenuber  ber  Disferenz  in  ben  Schullasten  verhaltnismahig  so  viel  geringere
Spannung  zwischen  ben  Einkommensteuerzuschlagen  (Konigshutte  220  pCt.,
Wilmersborf  100,  1914  sogar  110  pCt.)  erklart.  Wenn  man  nun  nur  bie
Groh-Berliner  Berhciltnisse  mit  einanber  vergleicht,  so  ist  ber  Gegensatz  noch
viel  aussalliger.  Die  steuerliche  Belastung  bes  Einkommens
ist  hier  im  wesentlichen  gleich  ober  boch  nur  gering
unterschieben.  Das  gleiche  gilt  auch  von  ber  Belastung  bes  Grunbbesitzes
  unb  ber  Gewerbebetriebe.  Dagegen  besteht  in  benProzentsiitzen
  ber  Belastung  ber  Einkommensteuer  burch  Schullasten ­
  ein  groherer  Unterschieb  (Neukolln  159,si  pCt.,  Berlin
62,ss  pCt.,  Wilmersborf  29,ss  pCt.  nach  ber  Berechnung  Neukollns  fur  1911
usw.)  bei  im  wesentlichen  gleichen  Steuerzuschlagen.  Nun  ist  sicherlich  im  allgemeinen
  zwar  nicht  streng  auszuschliehen,  bah  ungeachtet  einer  geringeren
Last  sur  bie  kommunalen  Pflichtausgaben  bie  finanzielle  Belastung  einer  Gemeinbe
  burch  freien  Entschlutz  auch  wohl  burch  Luxusausgaben  hie  unb  ba
gesteigert  werben  kann  unb  es  wirb,  wie  bies  fur  Preuhen  im  allgemeinen
von  bem  Minister  in  ber  Bubgetkommission  in  Aussicht  gestellt  worben  ist,
eingehenber  statistischec  Nachweise  beburfen,  um  im  einzelnen  bie  Grunbe
steuerlicher  Belastung  genau  zu  ermitteln.  Jebenfalls  ist  es  eine
merkwurbige  Einseitigkeit,  wenn  Neukolln  unb  bie
anberen  petitionierenben  Vororte  ausschliehlich  aus  bie
Volksschullast  Bezug  nehmen  unb  es  vollig  ignorieren,
welche  anberen  La  st  en  Berlin  unb  anbere  Vororte  in
weit  starkerem  Mahe  zn  tragen  haben.
Was  zunachst  bie  S  ch  u  l  l  a  st  e  n  betrifft,  so  kann  bie  Untersuchung,
beren  Ergebnisse  nachstehenb  mitgeteilt  werben,  sich  nicht  nur  aus  bie  Volksschulen
  beschranken,  sonbern'  muh  bas  gesamte  Schulwesen,  also  auch  bie
hoheren  Knaben-  unb  Mabchenschulen,  sowie  bie  Fach-  unb  Fortbilbungsschulen
  umfassen,  wobei  jeboch  jebe  bieser  Schularten  stir  sich  behanbelt
worben  ist.
Zur  Ermittelung  ber  Aufwenbungen  ber  Gemeinben  fur  bas  Schulwesen ­
  wurben  bie  Haushaltsplcine,  unb  zwar  fur  bas  neueste  vorliegenbe  Jahr
^—  1913  —  benutzt,  schon  Weil  nur  biese  bas  fur  bie  Zwecke  einer  eingehenben
Untersuchung  notwenbige  Detail  enthalten.
Zunachst  ist  auf  einen  —  schon  oben  Seite  17  angebeuteten  —  bie
interlokale  Vergleichbarkeit  ber  Schulfinanzen  beruhrenben  Umstanb  hinzuweisen.
  Mit  nur  wenigen  Ausnahmen  smb  namlich  in  ben  Vororten  bie
Aufwenbungen  fur  Verzinsung  unb  Tilgung  ber  fur  Schulbauten  aufgenommenen
  Anleihen  in  ihrem  vollen  Betrage  in  ben  Etat  selbst  eingestellt  ober
baselbst  boch  nachrichtlich  verzeichnet.  Derartige  Angaben  aber'  fehlen  fur
Berlin  unb  Charloltenburg,  was  sich  ubrigens  aus  ber  hier  aus  lausenben
Mitteln  erfolgenben  Deckuug  ber  Schulbaukosten  erklart.  An  Stelle  jener
Ausgaben  fur  Verzinsung  unb  Tilgung  wurben  im  Jnteresse  einer  wenigstens
annahernben  Vergleichbarkeit  5  pCt.  bes  Wertes  ber  Schulgrnnbstucke  —
4  pCt.  Zinsen  unb  1  pCt.  Tilgung  —  in  Rechnung  gestellt.  Die  Vorortgemeinben
  aber  weisen  nicht  selten  betrachtlich  hohere  Tilgungssatze  auch  fur
ihre  zu  Schulzwecken  aufgenommenen  Anleihen  auf,  so  bah  bie  Schullast  hierburch
  nicht  unerheblich  erhoht  wirb  unb  bie  Ausgabe  vergleichsweise  groher
erscheint  als  in  Berlin  unb  in  Charlottenburg,  zu  benen  sich  ubrigens  auch
Weihensee  gesellt,  in  beffeu  Haushalsplan  bie  Erfordernisse  bes  Tilgungsdienstes
  fur  bas  Schulwesen  ebensowenig  aufgenommen  smb.  Um  nur  einige
        <pb n="22" />
        23

Beispiele  von  hoheren  Tilgungssatzen  beifurSchulzwecke  aufgenommenen
Anleihen  zu  nennen:

Friedrichsfelde
Oberschoneweide
Niederschonhausen
Neukolln
Lichtenberg

Copenick
Pankow
Reinickendorf
Hohenschonhausen
Wittenau
Heinersdorf
Stralau

353  618  M  mit  2 1 /,  pCt.,
38  600  M  mit  4  pCt.
838  000  M  mit  3  pCt.,  624  500  M  mit  4

143  000  M  mit  3Vi  pCt.,
pCt.

3  PCt.
2V-  PCt.,
4-/2  PCt.,

45  000  M  mit  2  PCt.,  164  000  M  mit  2 x / 2  PCt.,
742  500  M&amp;gt;  mit  3  pCt.
6  515  000  M  mit  2  pCt.,  2  605  000  M  mit
3  434  093  M  mit  2  pCt.,  155  000  J6  mit
1838  421  M  mit  3  pCt.,  110  000  M  mit
100  000  M  mit  5  pCr.
412  684  M  mit  2  pCt.,
348  000  M  mit  4  pCt.
399  500  M  mit  2  pCt.,
663  872  M  mit  3  pCt.
367  000  M  mit  2V 4  pCt.,
200  000  M  mit  2 3 / 4  pCt.
49  000  M  mit  2 s / 8  pCt.,  280  000  M&amp;gt;  mit  3  pCt.,
34  000  M  mit  4  pCt.
111531  M  mit  2V 4  PCt.,  100  000  M  mit  3  PCt.,
52  000  M  mit  5V 4  PCt.
20  042  M  mit  2 3 / 8  pCt.,  14  000  mit  3  pCt.
50  000  J6  mit  3  pCt.

156  000  M  mit  3  pCt.,
180000  M  mit  2V 2  PCt.,

571  000  M  mit  2%  pCt.,

Die  autzerdem  haufig  vorkommenden  Falle  einer  zwischen  1  und
2  pCt.  liegenden  Tilgungsquote  find  in  der  vorstehenden  Auffuhrung  unberucksichtigt
  geblieben.  So  ist  denn  die  Vergleichsgrundlage  in  der  Richtung
verschoben,  datz  die  vorortlichen  Aufwendungen  im  allgemeinen  verhaltnismahig
  zu  hoch  erscheinen,  !vir  glaubten  aber  diese  Berschiebung  von  ubrigens
nicht  allzu  erheblicher  Tragweite  eher  zulassen  zu  sollen,  als  eine  Verriicknng
nach  der  entgegengesetzten,  eine  Verkleinerung  der  vorortlichen  Last  bedeutenden
Richtung.
Bei  der  fur  Berlin  erforderlich  werdenden  Ermittlung  des  Wertes
der  Schulgrundstucke  wurde  gleichfalls  mit  moglichster  Vorsicht  verfahren.
Fiir  den  Wert  der  Flache  wurde  ein  Einheitssatz  von  100  M  pro  Quadratmeter,
fur  die  Gebaude  der  Feuerkassenwert  nach  seiner  neuesten  Festsetzung  in  Rechnung
gestellt.  Die  fur  Berlin  errechneten  Satze  stellen  deshalb,  wie  ausdrucklich
hervorgehoben  werden  fall,  nur  untere  Grenzwerte  dar,  und  das  Gleiche
durfte  denn  auch  fur  Charlottenburg  und  Weihensee  zutreffen.
Die  fur  die  kommunalen  Zuschusse  sich  ergebenden  Betrage  find  in
der  Tabelle  Anhang  Us  fiir  41  Gemeinden  von  Groh-Bcrlin  und  in  der
Glicderung  nach  den  einzelnen  Schularten  mitgeteilt.  Die  Tabelle  enthalt
ferner  die  auf  den  Kopf  der  Bevolkerung  durchfchnittlich  fich  ergebenden
Zufchutzfatze,  dann  das  der  Gemeinde  zugrunde  liegende  Einkommenstenerfoll,
  endlich  die  in  Hundertteilen  desselben  ausgedruckten  Zuschusse  fur  die
genaunten  Schularten.
Wie  die  Tabelle  zeigt,  schwankt  die  Kopfquote  fur  die  Volkss
  ch  u  l  e  n  zwischen  7,si  M  in  Friedenau,  8,2s  in  Lichterfelde,  8,37  in
Berlin-Buchholz  und  15,4?  in  Rosenthal,  16, 4 s  in  Oberschiineweide,  17,8?
in  Berlin.  Unter  den  41  in  der  Tabelle  behandelten  Gemeinden ­
  zeigt  also  Berlin  den  hiichsten  Betrag  dies  er
sur  die  Volksschullast  an  sich  durchaus  bezeichnenden
Z  i  f  f  e  r.  Beachtenswert  hoch  steht  sie  unter  den  Borortgrohstadten  auch  in
Charlottenburg  mit  14,12.
Bei  den  hoheren  Schulen  treten  aber  insbesondere  die  westlichen
Vororte  hervor:  Grunewald  mit  der  das  3,sfache  der  Volksschulquote  erreichenden
Ziffer  von  40,15,  Zehlendorf,  Schmargendorf  und  Wilmersdorf  mit  der
gleichsfalls  uber  die  Volksschulquote  hinansgehenden  Ziffer  von  14,?g  bzw.
13,25  und  11,29.  Auherordentlich  niedrig  ist  dagegen  die
Ziffer  Neukollns  mit  2,i?  und  Lichtenbergs  mit  2,78.  In
Friedenau  und  Lichterfelde  stimmen  die  Satze  fur  die  beidcn  Arten  von
Bildungsanstalten  nahezu  uberein.
Bei  den  F  a  ch-  und  Fortbildungs  schulen  finden  sich  bei
Berlin  und  Charlottenburg  die  verhaltnismahig  hohen  Kopsquoten  von  1,92
bzw.  1,94  M.
Wenn,  wie  das  hier  geschehen,  die  Betrachtung  der  prozentualen  Belastung
  der  Einkommensteuer  mit  den  Schullasten  nicht  auf  die  V  0  l  k  s  schullasten
  beschrankt  warden  ist,  so  ergibt  sich  ein  ganz  anderes  Bild,  als  es
die  Neukollner  Statistik  entworfen  hat.  Der  Unterschied  zwischen  der  Belastung
  in  den  „ostlicheu  Vororten"  und  anderen  Grohberliner  Gemeinden,
vornehmlich  Berlins  selbst,  verringert  sich  betrachtlich.
Noch  ungunstiger  wird  das  Bild  fur  die  ostlichen  Gemeinden  Groh
Berlins,  wenn  auch  noch  die  A  r  m  e  n  l  a  st  e  n  in  Frage  gezogen  werden.  In
der  Tabelle  Anhang  II  f  find  die  Zuschusse  zu  den  Kosten  der  Armen-  und  Waisenpflege
  und  der  Gesamtzuschusz  zu  dem  Schul-  und  Armenwesen  verzeichnet.
Erlauternd  muss  dazu  bemerkt  werden,  datz  es  zur  Aufstellung  der  Tabelle
notwendig  gewesen  ist,  von  den  fur  die  Zugehorigkeit  zum  Provinzial-  und
Kreisverbande  zu  machenden  Aufwendungen  den  Teil  zu  ermitteln,  der
auf  die  Aufwendungen  fur  das  Armenwesen  entfallt.  Man  wird  aber
den  in  Rede  stehenden  Leistungen  der  Gemeinden  mindeftens  gerecht
werden,  wenn  man  den  in  der  Provinzialabgabe  steckenden  Anteil  auf  die
Halfte  schatzt.  Im  Kreise  Niederbarnim  stellte  sich  1913  die  Kreisabgabe  auf
25  pCt.,  im  Kreise  Teltow  auf  30,78  pCt.  des  prinzipalen  Steuersolls,  wovon
        <pb n="23" />
        24

&amp;gt;

in  beiden  Kreisen  14  pCt.  auf  die  Provinzialabgaben  entfallen.  So  ist  die
Halfte  dieser  14  pCt.  auch  hier  als  den  Armenzwecken  gewidmet  in  die
Rechnung  eingefugt.  Welche  erheblichen  Betrage  aber  den  Gemeinden  als
Armenlasten  angerechnet  werden,  geht  aus  Spalte  4  der  Tabelle  Anhang  III
hervor.  Gleichwohl  ergibt  sich  fiir  die  sogenannten  „armen"  Gemeinden,  dah
sich  dnrch  die  Anrechnung  dieser  Armenlasten  einschliehlich  der  etatsmahig
nachzuweisenden  Aufwendungen  der  Kosten  des  Ortsarmenverbandes  nicht
etwa,  wie  man  meinen  sollte,  der  Unterschied  in  der  Hohe  der  Belastung  der
Einkommensteuerzwischen  Oft  und  Westvergrohert,  viel  ni  ehr  ist  gerade
das  Umgekehrte  der  Fall.  Wenn  namlich  Berlin  in
Fragegezogen  wird,  so  steht  hier  die  Kopfquote  der
A  r  m  e  n  l  a  st  am  h  o  ch  st  e  n.  Das  gleiche  ergibt  sich  bei  einer  Bergleichung
  mit  dem  Gemeindesteuersoll.  Schon  diese  wichtigsten  Beispiele
zeigten,  dah  es  unrichtig  ist,  wenn  die  ostlichen  Vororte  die  Tatsachen,  dah
die  Volksschullast  bei  ihnen  unter  den  kommunalen  Lasten  an  vorderer
Stelle  steht,  dazu  benutzen  wollen,  um  von  den  anderen  Bororten  eine  Ent--lastung
  zu  erreichen,  wahrend  fie  unbeachtet  lassen  wollen,
dah  Berlin  und  die  we  st  lichen  Vororte  andere  dnrch  die
Eigenart  ihrer  Lage  und  ihrer  Bevolkerung  hervorgerufene
  Lasten  z  u  tragen  haben.  Eine  Durchsicht  der  Etats
von  Berlin  und  der  westlichen  Borortgemeinden,  vor  allem  Berlins  selbst,
ergibt  aber,  dah  die  darin  vorgesehenen  Ausgaben,  welche  Grundbesitz,  Gewerbe
  und  Einkommen  nicht  wesentlich  geringer  als  in  den  ostlichen  Bororten
belasten,  eben  im  Rahmen  der  der  Gemeinde  obliegenden  Ausgaben  notw
  e  n  d  i  g  ftnb..  Den  Gemeinden  aber  vorschreiben  wollen,  fur  fie  notwendige
Ausgaben  einzuschranken,  um  Lasten  der  ostlichen  Vororte  mit  zu  tragen,
wurde  geradezu  einer  Enteignung  gleichkommen.
Das  so  oft  erwastatc  Programm  der  Regierung,  Berlin  mit
einem  Kranz  leiftungsfahiger  Gemeinden  zu  umgeben  (mag  man
zu  diesem  Gedanken  stehen  wie  man  wolle),  wird  ficher  nicht  dadurch
  herbeigefnhrt  werden  diirfen,  vast  diese  Leistungssahigkeit
auf  Kosten  Berlins  und  der  westlichen  Bororte  erst  kunftlich  hergestellt
  wird.  Wir  find  iiberzengt,  datz  Regierung  und  Landtag
dazu  nicht  mitwirken  werden.  dem  Begehren  der  ostlichen  Borortedas
  ebenfowohl  der  Selbstverwaltung.  die  dnrch  die  offenbare  Betonung
  eines  kommnnistifchen  Prinzipes  den  Grundlagen  unferer
Gcsellfchaftsordnung  widerfpricht,  den  Weg  zn  bahnen.
        <pb n="24" />
        25

Hnljattg  I.

§  53  des  Kommunalabgabcugrsetzes.
Wenn  in  einer  Gemeinde  durch  Personen,  die  in  einer  anderen  Gemeinde
  im  Betriebe  von  Berg-,  Hutten-  oder  Salzwerken,  Steinbruchen,
Ziegeleien,  Fabriken  oder  Eisenbahnen  beschaftigt  werden  und  dieser  Beschaftigung
  wegen  in  der  ersteren  zugezogen  oder  verblieben  find,  nachweisbar
Mehrausgaben  fur  Zwecke  des  offentlichen  Bolksschulwesens  oder  der  offentlichen
  Armenpflege  oder  fur  polizeiliche  Zwecke  erwachsen,  welche  im  Verhaltnis
  zu  den  ohne  diese  Personen  fur  die  erwahnten  Zwecke  notwendigen
Gemeindeausgaben  einen  erheblichen  Umfang  erreichen  und  eine  unbillige
Mehrbelastung  der  Steuerpflichtigen  herbeifiihren,  so  ist  eine  solche  Gemeinde
berechtigt,  von  der  Betriebsgemeinde  einen  angemessenen  Zuschuh  zu  verlattgen.
  Bei  Bemessung  desselben  find  neben  der  Hohe  der  Mehrausgaben
auch  die  nachweisbar  der  Gemeinde  erwachsenden  Vorteile,  soweii  fie  in  der
Steuerkraft  zum  Ausdruck  kommen,  zu  berucksichtigen.  Die  Zuschusse  der
Betriebsgeineinde  durfen  in  keinem  Falle  mehr  als  die  Hcilfte  der  gesamten
in  der  Betriebsgemeinde  von  den  betreffenden  Betrieben  zu  erhebenden
direkten  Gemeindesteuern  betragen.
Liegt  der  Betrieb  iu  einem  Gutsbezirk,  so  richtet  sich  der  Anspruch
gegen  den  Gewerbetreibenden.  Die  Zuschusse  durfen  alsdann  die  Hcilfte  der
der  Kreisbesteuerung  dieses  Betriebes  zugrunde  liegenden  Einkommensteuer
und  Realsteuern  und,  wenn  der  Betrieb  nicht  gewerbesteuerpflichtig  ist,  dreiviertel
  der  seiner  Kreisbesteuerung  zugrunde  liegenden  Einkommensteuer  nicht
ubersteigen.
Die  Bestimmungen  des  ersten  und  zweiten  Absatzes  finden  auf  den
Anspruch  eines  Gutsbezirkes  auf  Zuschuh  gleichmahige  Anwendung.
Menu  von  mehreren  Gemeinden  oder  Gutsbezirken  Anspruche  auf  Zuschusse ­
  erhoben  werden,  welche  zusammengerechnet  die  in  den  Abs.  1  und  2
vorgesehenen  Hochstgrenzen  ubersteigen,  so  findet  eine  verhaltnismahige
Kurzung  der  einzelnen  Anspriiche  bis  zu  der  zulassigen  Hochstgrenze  statt.
Ueber  streitige  Anspruche  aus  Abs.  1  bis  3  sowie  uber  Streitigkeiten,
die  sich  aus  der  Anwendung  des  Abs.  4  ergeben,  beschlieht  der  Kreisausschuh
und^  sofern  die  Stadt  Berlin  oder  eine  andere  Stadtgemeinde  beteiligt  ist,  der
Bezirksausschuh.  Gegen  den  Beschluh  findet  innerhalb  zwei  Wochen  der
Antrag  auf  mundliche  Berhandlung  im  Verwaltungsstreitverfahren  statt.  Der
Anspruch  erlischt,  wenn  er  nicht  vor  Ablauf  des  Rechnungsjahres,  sur  welches
er  erhoben  wird,  durch  schriftlichen  Antrag  bei  der  Betriebsgemeinde  geltend
gemacht  wird,  und  wenn  der  hiernach  rechtzeitig  angebrachte  Anspruch  nicht
innerhalb  eines  Zeitraumes  von  drei  Monaten  seit  Zustellung  des  ablehnenden
schriftlichen  Bescheides  der  in  Anspruch  genommenen  Betriebsgemeinde  durch
Stellung  des  Antrages  beim  Kreisausschusse  bezw.  Bezirksausschusse  aufrecht
erhalten  wird.
Zutreffendenfalls  kommen  die  Bestimmungen  des  §  58  des  Gefetzes
uber  die  allgemeine  Landesverwaltung  vom  30.  Juli  1883  (G.  S.  S.  195)
dahin  zur  Anwendung,  dah  auch  in  den  Fallen,  in  welchen  die  Stadt  Berlin
beteiligt  ist,  der  Minister  des  Jnnern  den  Bezirksausschuh  bestimmt,  welcher
zu  beschliehen  hat.
Borstehende  Bestimmungen  finden  auf  die  bei  den  Beschluhbehorden
anhangigen  Angelegenheiten  keine  Anwendung.
        <pb n="25" />
        ^ia^a»^cocoH-‘Ocooo-^jo^oi^coLOH- L ocooo-vic^oxrf^oocoH- i occoD«via5  0t^cocoH A  M  Laufende  Nr.

Knhsng  II

a

Berteilnngsplan:  a)  der  nach  Mahgabe  des  Staatssteuersolls,  wie  es  der  Kommunalbesteuerung  zu  Grande
b)  der  nach  Mahgabe  der  Schulkinderzahl  auf  die  einzelnen  Ortschaften  entfallenden
Gemeinlast  bei  einer  Gesamtschulkinderzahl  von  372  694  und  bei

Ortschaften

Einwohnerzahl
  1909

Schulerzahl
1909

Staatssteuersoll,
  wie  es
bei  der
Koinmunalbesteuerung

unterliegt
M

Gege
M

nwartige  Schullast
in  Prozenten  des
kommunalsteuerpflichtigen

Staatssteuersolls
M

en
pro  Kopf
des
Schulkindes ­

M

2

3

4

5

6

7

8

Berlin

2  084  554  a)

227  288

64  030  591

22  088  835

34,50

97,18

Charlottenburg

260  720  b)

24  016

10  831  417

3  291  015

30,38

137,03
67,81

Rixdorf

217  847

29  923

2  639  737

2  028  947

76,86

Schoneberg

161  916

12  679

4  520  061

1  441  175

31,88

113,67

Wilmersdorf

99  700

6  274

3  574  917

750  107

20,98

119,66

Lichtenberg

76  546

10  796

925  119

776  625

83,95

71,94

Steglitz

56  063

4  229

1  121  855

417  014

37,17

98,61

Gr.  Lichterfelde

38  380

3  340

972  146

300  976

30,96

90,11

Friedenau

30  105

1  920

741  253

194  174

26,20

101,13

Copenick

29  782

4  101

414  680

355  192

85,65

86,61

Treptow

21  175

2  184

477  510

235  732

49,37

107,94

Tempelhof

16  664

1  690

369  225

176  043

47,68

104,17

Zehlendorf

14  284

1  200

482  349

135  802

28,15

113,17

Mariendorf  .

13  435

1610

300  474

124  280

41,36

82,30

Britz

10  446

1  684

120  924

113  771

94,08

67,56  i

Lankwitz

8  993

950

156  385

91  400

58,45

96,21

Schmargendorf

6  758

656

153  868

59  370

38,59

90,50

Niederschoneweide

6  205

737

149  979

56  200

37,47

76,26

Grunewald

6  444

231

824  880

49  530

6,00

214,42

Johannisthal

3  762

586

38  290

32  922

85,98

56,18

Wannsee

3  176

392

303  407

45  841

15,11

116,94

Dahlem

3  019

103

149  433

12  400

8,30

120,39

Nikolassee

—

—

—

—

—

Rummelsburg  .

49  552

5  924

541  568

541  570

100,oo

91,42

Weitzensee

41  059

6  357

476  618

451  767

94,79

71,07

Pankow

40  751

5  200

612  235

447  370

73,07

86,03

Reinickendorf

30  127

4  300

400  060

362  901

90,71

84,40

Oberschoneweide

19  148

3  363

460  035

343  400

74,65

102,11

Friedrichsfelde

18  625

2  147

257  381

158  987

61,77

74,05

Teqel

17  110

2  200

368  540

308  406

83,68

140,18

Niederschonhausen

14  141

1  731

198  583

145  900

73,47

84,29

Wittenau

8  367

1  211

107  404

77  939

72,57

64,36

Rosenthal

5  965

810

81  269

74  679

91,89

92,20

tzermsdorf  ;  .

5  186

607

75  424

48  763

64,65

80,33

Franz.  Buchholz  .

4  670

710

35  225

34  417

97,71

48,47

Stralau

3  971

522

87  570

44  627

50,96

85,49

Lubars  .

3  033

337

42  263

20  410

48,29

60,56

tzohenschonhausen,  Gemeinde  und  Gut

4  629

638

73  365

40  000

54,52

62,70

Aeinersdorf

958

148

16  931

11  143

65,81

75,29

3436  855

372  694

97  132  971

35  889  630

36,9

96,3

Endsumme  d.  Weihenseer  Nachweisung

3  407  073

368  593

96  718  291

35  534  438

36,7

96,4

Unter  Berucksichtigung  von  Copenick  mit

29  782

4  101

414  680

355  192

85,65

86,61  ,

ergeben  sich  folgende  Endsummen

372  694

(wie  oben)

.3  436  855

97  132  971

35  889  630

36,9

96,3

a)  Stand  vom  1.  Januar  1909.
scheinen  im  iibrigen  deshalb  so  niedrig,  Weil

b)  Stand  von  1908.  *)  Diese  Zisfern  bezeichnen  die
sie  bei  ihrer  bisherigen  ungiinstigen  sinanziellen  Lage

bei  Durchfuhrung  deS  Ausgleichs
unverhaltnismiihig  fur  die  Volks

a

liegt,  aufzubringenden  gemeinsamen  Last,  wenn  diese  auf  50'  M  pro  Schulkind  angenommen  wird,
Einnahmen.
einem  Einheitssatze  von  50  M  50  X  372  694  —  18  634  700  M.

Es  haben  nach  Mahgabe  des
der  Kommunalbesteuerung
unterliegenden  Staatssteuersolls ­
  beizutragen  bei  Annahme
  eincs  Einheitssatzes
von  50  M  zu  den  Gesamtkosten
  von  18  634  700  M
■  M

Es  erhaltcn  nach
Mahgabe  der  Schulkinderzahl ­
  bei  Annahme
  eines  Einheitssatzes ­
  von  50  M
von  dem  Betrage  in
Spalte  9
(J\i&amp;gt;

Mithin
mehr
Spalte  10
gegen
Spalte.  9

erhalten
weniger
Spalte  10
gegen
Spalte  9

Also  betragen  die
M

Schullasten  dann
in  Prozenten
des  der  Kommunalbesteuerung ­
  unterliegenden ­
  Staatssteuersolls

pCt.

Einheitssatz  50  M

M

M

9

10  .

11

12

13

14

12  284  097

11  364  400

919  697

23  008  532

35,  gz

2  077  978

1  200  800

—

877  178

4  168  193

38,is

506  426

1  496  150

989  724

-

1  039  223

39,sr

867  162

633  950

—

233  212

1  674  387

37,oi

685  838

313  700

—

372  138

1  122  245

31,ss

177  482

539  800

362  318

—

414  307

44,78

215  225

211  450

—

3  775

420  789

37,si

186  504

167  000

—

19  504

320  480

32,sr

142  207

96  000

—

46  207

240  381

32,is

79  555

205  050

125  496

—

229  697

55,39

91  609

109  200

17  591

—

218  141

45,68

70  835

84  500

13  665

—

162  378

43,98

92  537

60  000

„

32  537

168  339

34,so

57  645

75  600

17  855

—  .

106  425

35,is

23  199

84  200

61  001

—

52  770

43,si

30  002

47  500

17  498

—

73  902

47,ss

29  519

32  800

3  281

—

56  089

36,is

28  773

36.850

8  077

...

48123

32,os

158  251

11  550

—

146  701

196  231

23,79

7  346

29  300

21  954

—

10  968

28,si

58  208

19  600

—

38  608

84  449

27,83

28  668

5  150

—

23  518

35  918

24,oi

103  898

296  200

192  302

349  268

64,is

91  438

317  850

226  412

—

225  355

47,28

117  456

260  000

142  544

—

304  826

49,79

76  751

215  000

138  249

—

224  652

56,15

88  257

168  150

79  893

—

263  507

57,28

49  378

107  350

57  972

—

101015

39,25

70  703

110  000

39  297

—

269  109

73,02

38  098

86  550

48  452

—

97  448

49,07

20  605

60  550

39  945

—

37  994

"  37,35

15  591

40  600

24  909

—

49  770  *)2  120

61,21

14  470

30  350

15  880

—

32  883

43,60

6  758

35  600

28  742

—

5  676

31,30

16  800

26  100

9  300

—

35  327  *)5  350

40,31

8  108

16  850

8  742

—

11668

30,12

14  075

31  900

17  825

—

22  175  *)1  060

30,22

^  3  248

7  400

4  152

—

6  991

41,29

18  634  700

18  634  700

2  713  075

2  713  075

—

—

18  429  650

18  429  650

2  599  477

2  599  477

^  79  555

205  050

125  495

—

229  697

55,39

18  634  700

18  634  700

2  713  075

2  713  075

—

—

!°rtfallenden  Erganzungszuschusse,  die  deshalb  der  kunftigen  Schullast  hinzuzurechnen  find.  Die  Schullasten  der
Ichule  aufgewendet  haben  (48,so  und  64  M  auf  den  Kopf  des  Schulkindes).

drei  Gemeinden  er-
        <pb n="26" />
        b

Bevolkcrung  unb  versicherungspfiichtige  Mitglieder  dcr  Krankenkaffen  in  ben  Jahren  1904—1912.

Jahr

Bevolke
nach
Personcns
aufnal
Mitte  O
absolut

rung
ler
tandsme

itober
in  pCt.
von
1904

Bersicher
pflicht
Mitglied
Kranken
Ansang  £
absolut

ungsige

er  der
nssen
ktober
in  pCt.
von
1904

Bevblke
nach
Personens
aufnal
Mitte  O
absolut

rung
&amp;gt;er
ands--me

tober
in  pCt.
von
1904

Bersicher
pflicht
Mitgliedi
Krankeir
Ansang  £
absolut

ungslge

r  der
assen
ktober
!  in  PCt.
von
1904

Bevolk
nach
Personer
aufnc
Mitte
absolut

erung
der
standsihme

Dktober
in  pCt.
von
1904

Bersiche
pflich
Mitgliel
Krankeii
Ansang
absolut

cungstige

er  der
kassen
Oktobcr
in  pCt.
von
1904

Berlin

C

harlottenburg

S  ch  oneberg*)

1904

1  947  634

100,oo

619  065

100,oo

214  040

100,oo

32  459

100,oo

129  612

100,oo

15  346

100,oo

1905

1  991658

102,23

641636

103,85

225  494

106,35

38  736

119,34

138  136

106,58

18  098

117,93

1906

2  028  150

104,13

686  388

110,87

238  662

111,50

41  659

128,34

149  212

115,12

19  096

124,44

1907

2  040  541

104,77

702  940

113,55

252  279

117,87

45  571

140,40

158  919

122,61

18  587

121,12

1908

2  021  948

103,82

691  090

111,63

260  720

121,81

42  784

131,81

161  916

124,92

20  893

136,15

1909

2  013  448

103,38

707  061

114,21

271  747

126,98

46  815

144,23

165  464

127,66

20  657

134,si

1910

2  031820

104,32

753  245

121,67

287  715

134,42

49  814

153,47

169  761

130,98

20  472

133,40

1911

2  033  363

104,40

787  436

127,20

302  562

141,35

63  676

166,37

174  280

134,46

22  762

148,33

1912

2  026  491

104,05

817  746

132,09

311  238

146,41

56  484

174,02

178  055

137,38

22170

144,47

Neuk

o  l  l  n

Lichten  berg

Weitzensee

1904

131  944

100,oo

13178

100,oo

75  384

100,oo

10  008

100,oo

36  602

100,oo

6  845

100,oo

1905

151190

114,59

14  596

110,76

85  932

113,99

11588

115,79

37  449

102,31

6  618

113,22

1906

170  826

129,47

17  004

129,os

103  047

136,70

12166

121,46

38  436

105,oi

7  289

124,70

1907

190  010

144,01

18  739

142,20

114  223

161,52

12  013

120,03

39  546

108,04

8  048

137,69

1908

203972

154,59

18  630

141,37

118  391

157,05

11973

119,63

40  301

110,ii

8  072

138,io

1909

217  758

165,04

20  314

154,15

122  862

162,98

13  541

185,30

41114

112,33

8  781

150,23

1910

234  638

177,83

23  094

175,25

131075

173,88

15  263

162,51

42  302

115,57

9  757

166,93

1911

249  588

189,16

24171

183,42

138  806

184,13

15  817

168,04

43  995

120,20

10  437

178,56

1912

262  128

198,67

24  523

186,09

145  984

193,65

17  407

173,93

45116

123,26

10  434

178,51

Pankow

Reinickendorf

Tempelhof

1904

26  067

100,oo

4137

100,oo

20  309

100,oo

2  687

100,oo

9  521

100,oo

1566

100,oo

1905

28  819

110,56

4  702

113,66

22  294

109,77

2  907

108,19

10433

109,58

2  536

162,92

1906

33  666

129,ii

5  631

133,70

24  338

119,84

3  529

131,34

12114

127,23

3  609

231,94

1907

36  237

139,oi

5  619

135,82

26  044

128,24

3  642

135,54

14  382

151,06

2  918

187,53

1908

38  472

147,59

5  742

138,80

27  539

135,60

3  537

131,63

15  782

165,76

3164

203,34

1909

40  992

157,26

6  425

155,31

30180

148,60

5  744

213,77

17  346

182,19

4  131

265,49

1910

44  874

172,15

7115

171,98

34  068

167,75

6  212

231,19

20  661

217,oo

4  060

260,93

1911

50  204

192,60

7  112

171,91

37  355

183,93

6  489

241,50

24  045

252,55

6  916

380,si

1912

55  054

211,20

6  773

163,72

39  585

194,91

6  610

246,00

27  864

292,66

6  564

421,85

*)  Die  Mitgliederzahlen  der  Krankenkaffen  beziehen  sich  hier  auf  die  Allgemeine  Ortskrankenkasse  und  die  Bctriebskrankenkasse
der  Aktiengesellschaft  fur  Bahnen  und  Tiefbauten.

c

Staatscinkommenstener  btr  physischen  Zensiten  auf  ben  Kopf  bcr  BcvLlkernng  in  Berlin  unb  32  Bororten
in  ben  Jahren  1901  bis  1913.

Gemeinde

Auf  den  Kops  der  Bevolkerung  entfallen  M&amp;gt;  Staatseinkommensteuer
der  physischen  Zensiten  im  Jahre

Adlershof  .  •
At-Glienicke  •
Berlin  .  .  .
Britz....
Buckow  .  .  .
Aarlottenburg
^openick  ,  .
miedenan.  .
vUedrichsfelde
Heinersdorf  .  .
Hohenschonhausen
rankwitz  .
Wtenberg
Boxhagen-Rummelsburg  _
^ichtenberg  mit  Boxhagew
Rummelsburg
Merfelde  .  .
Manendorf  .  •
Neukolln  .  .  .
Merschoneweide.  .
^iederschonhausen,  L.
G.
^berschoneweide
Pankvw  .
^inickendorf
^chbneberg
Mandan  .
Steglitz.  .
Stralau  .
Tegel,  L.  .
L^Pelhof.

^.Sensee.
Klinersdorf
V-ttenan  .
"chiendorf.

1901

1902

1903

1904

1905

1906

1907

1908

1909

1910

1911

1912

1913

3,33

3,57

3,76

3,80

4,05

4,25

5,31

6,34

6,42

6,61

6,68

7,47

7,73

2,42

2,31

2,49

2,82

3,02

3,39

4,74

7,74

5,38

5,46

5,56

5,80

6,85

14,10

13,92

13,75

13,97

14,47

15,10

15,74

16,23

16,09

16,24

16,28

16,63

16,72

3,74

3,82

3,39

3,17

3,95

4,26

6,17

6,62

6,42

6,63

6,92

7,67

7,77

2,80

2,70

2,87

2,87

2,86

3,25

3,74

8,50

4,71

5,46

6,23

6,42

6,89

24,95

25,48

25,94

26,84

28,50

30,83

33,58

34,54

35,01

36,28

3  /  ,45

39,05

39,51

3,99

4,16

4,15

4,30

4,57

5,12

6,23

7,16

7,31

7,41

7,75

8,12

8,55

17,55

18,69

19,06

19,61

19,71

20,65

21,33

22,41

23,00

24,33

24,82

24,to

24,66

6,47

7,10

7,52

8,41

8,87

9,87

11,36

11,98

12,27

12,64

13,46

14,38

14,44

5,48

6,83

7,17

7,62

8,00

9,06

10,22

9,72

10,24

10,82

12,49

12,78

12,34

3,63

2,04

3,91

4,11

4,53

4,05

6,49

6,62

7,35

8,53

8,47

11,00

10,67

10,10

10,06

10,33

10,87

11,28

11,32

12,36

13,52

13,46

13,63

15,38

16,45

18,00

3,52

3,69

3,73

3,95

4,14

3,86

5,61

6,64

7,08

7,31

7,75

8,00

8,42

2,57

2,64

2,87

3,34

3,53

4,43

4,80

5,87

6,36

7,22

7,53

—

—

3,25

3,39

3,47

3,76

3,93

4,51

5,29

6,34

7,03

7,27

7,67

8,00

8,42

18,33

18,50

19,13

19,09

20,67

21,43

21,75

23,69

23,77

26,31

27,07

27,94

29,16

10,67

10,52

10,92

12,10

12,25

13,78

15,51

16,11

16,12

16,72

16,00

16,77

16,97

3,74

3,83

3,89

4,40

4,68

4,90

5,74

7,08

7,31

7,62

8,09

8,65

9,11

6,72

6,87

9,99

8,85

10,30

12,27

13,72

13,31

13,00

12,36

12,44

15,03

14,38

5,87

6,70

7,00

7,16

7,30

7,92

8,77

9,65

10,07

10,78

11,06

11,21

11,24

3,51

4,60

4,88

6,13

5,73

0,61

5,08

7,26

6,41

5,80

5,61

8,29

6,41

5,50

5,87

5,81

5,79

6,57

6,02

6,90

7,04

7,51

7,15

7,33

8,08

8,32

6,55

7,15

7,44

7,84

8,08

8,80

9,50

10,19

10,58

10,80

11,51

11,95

12,30

3,77

3,83

3,06

4,36

4,67

5,32

6,22

7,10

6,93

7,17

7,81

7,90

8,00

13,52

14,93

16,32

17,76

18,81

19,63

21,25

21,89

22,69

24,67

25,36

25,86

27,45

5,36

5,61

5,79

5,70

5,97

6,24

7,15

7,66

8,20

8,40

8,78

9,08

9,48

14,77

15,02

15,12

15,46

15,91

16,69

18,17

17,44

18,20

19,12

19,51

19,60

19,71

10,74

10,95

9,27

9,27

8,33

7,07

7,85

8,43

8,87

8,65

8,96

8,96

9,64

4,99

5,43

5,48

6,24

6,60

7,72

9,00

9,67

9,48

9,64

9,85

10,08

10,36

9,40

10,45

10,38

9,50

10,05

10,66

13,22

12,57

12,33

18,33

13,87

14,37

15,50

15,93

14,78

14,92

15,13

13,36

12,76

12,48

14,26

13,55

13,74

15,20

16,03

17,14

3,04

3,22

3,66

4,00

4,19

5,04

5,63

6,05

6,32

6,40

6,76

7,26

7,59

20,87

22,97

25,14

26,97

28,64

30,17

32,37

35,51

36,11

38,45

39,39

41,03

42,63

2,52

2,32

2,30

2,64

2,92

3,06

4,27

5,55

5,88

5,82

6,11

6,23

6,68

20,55

20,37

20,49

20,26

20,98

22,44

24,93

26,49

30,01

33,90

36,86

40,oo

42,80
        <pb n="27" />
        d

d

Nbersicht  fiber  die  steuerliche

Die  nachstehende  Aufstellung  ergibt  die  Zuschlage  zur  Einkommen-,  Grund-  und  Gebaude-(st

  e  lit  ein  b  e

J  908

Staa
1909

Zuschlag
zur
seinkommei
1910  1911

steuer
1912

1913

%

1908
%o
be-  unbebaut|bunt


%  '

1909
%o
be-  chnbebaut|bout


%

1910
0/
bebaut


G  r  u
00
unbebuiit


n  d  st  e
0/
10

uer
1911
V
bebaut


00
unbebaut


Berlin

100

100

100

100

100

100

150

3

15

150

3,

34

150

3,oo

165

3

2

Britz

120

120

120

120

120

120

400

3,50

3,50

425

3,50

3,50

500

3,50

0,00

500

3,50

5,00

Charlottenburg  .  .

100

100

100

100

100

100

191,32

2,40

4,80

201,28

2,65

5,30

190,37

2,70

5,40

198,54

2,70

5,40

Friedenau  ....

100

100

100

100

100

100

165

2,25

4,50

185

2,26

4,52

180

2,61

5,22

158,93

2,85

5,70

Friedrichsfelde  .  .

120

120

120

120

120

120

—

2,40

2,40

—

2,40

4,00

—

2,40

4,00

2,60

5,20

Grunewald  ....

54

64

64

60

60

60

324,33

2,00

2,00

319,70

2,50

2,50

318,16

2,50

2,56

316,98

2,50

2,50

Lichtenberg  ....

100

100

100

100

100

100

230

2,60

2,60

298

2,60

5,20

262

2,60

5,20

258

2,60

5,20

Boxhag.  -Ruinmelsbg.

100

125

135

135

100

100

272

3,00

6,00

291

3,25

6,50

271

3,50

7,00

270

3,50

7,00

Lichterselde  ....

110

110

110

110

110

110

240

3,00

3,00

290

3,00

4,50

270

3,00

4,50

273,50

3,00

4,50

Mariendorf....

100

100

100

100

110

110

—

2,oo

2,00

—

2,00

2,00

—

3,10

3,10

—

3,10

3,10

Neukiilln

100

100

100

100

100

100

194

2,90

2,90

235

3,oo

6,00

212

3,oo

6,00

210

3,00

6,00

Niederschonhausen  .

120

120

120

120

120

130

260

2,oo

2,50

400

2,50

”0,00

383,3s

2,50

5,oo

329,33

2,60

0,20

Pankow

100

100

100

110

110

120

347,23

2,50

5,00

399,54

3,oo

6,00

359,2a

3,oo

6,oo

315,85

3,00

6,oo

Reinickendorf  ...  .

100

100

100

120

140

140

290

2,20

2,20

325

2,70

2,70

433,85

2,70

5,40

347,18

2,70

5,40

Schoneberg  ....

100

90

100

100

100

110

169,36

2,25

4,50

155,86

2,25

4,50

147

2,25

4,50

155,70

2,25

4,50*)

Steglitz

100

100

100

100

110

110

270

3,oo

4,50

270

3,00

4,50

235,90

2,80

r
5,60.

234,io

2,80

5,60

Stralau  .....

100

100

100

100

100

100

298

2,75

2,75

342,25

2,50

5,00

363,25-2,50



5,00

843,51

2,50

5,00

Tegel

125

125

126

126

126

135

250

2,00

2,00

250

2,00

2,00

336,io

2,50

5,oo

350,oo

2,70

5,40

Tempelhof  ....

100

100

100

100

100

100

277

2,55

2,55

300

2,20

3,30

256,44

2,20

3,30

244,58

2,40

3,60

Treptow

100

100

100

100

100

110

272,94

1,60

1,60

394,57

2,20

4,40

305,93

2,20

4,40

277,88

2,20

4,40

Weitzensee  .  .  .  .

125

115

115

115

115

115

—

3,60

6,00

—

3,60

6,00

—

3,60

6,00

—

3,60

6,00

Wilmersdors  .  .  .

90

90

100

100'

100

100

—

2,20

4,40

—

2,20

4,40

—  .

2,20

4,40

—

2,20

4,40

Zehlendorf  ...  .

100

100

100

100

100

100

331

2,40

2,40

359

2,40

2,40

382,50.

3,00

3,00

455

3,70

3,70  '

*)  Fiir  die  Grundstucke  um  den  Stadtpark  und

die  Endhaltestelle

der  Untergrundbahn  besondere  Zuschlage.

t)  Besondere

Belastung  der  Vorortbewohner.
solvie  Gewerbesteuer  in  Berlin  und  22  Vororten  fur  die  Jahre  1908  bis  1913

Gewerbesteu

e  r

1912

1913

1908

1909

1910

1911

1912

1913

%

%o

%

%0

Klasse

Klasse

Klasse

Kla

sse

Kla

sse

Klasse

bebaut

unbebaut


bebaut

UN--bebaut


i/n

1II/IV

i/n

III/IV

I/II

III/IV

I/II

III/IV

I/II

III/IV

i/n

III/IV

165

3

1

180

3

1

150

150

1

50

1

35

1

65

165

508,83

3,50

5,oo

48.1,82

3,50

5,00

240

180

220

180

200

180

200

180

200

180

200

180

160

160

160

160

183,81

2,70
2,70

5,40

181,oo

2,70

5,40

125

50

150

100

150

100

150

100

150

100

150

100

143,63

5,40

137,98

2,70

5,40

150

150

150

150

150

150

150

150

150

150

175

150

100

100

100

100

100

165

100

823,zo

2,60

5,20

333,33

2,60

5,20

180

180

180

180

180

180

200

180

200

180

200

180

160

160

160

228,94

2,00

2,00

218,18

2,00

2,00

150

75

150

75

150

75

150

75

150

75

150

75

241

2,60
3,50

5,20

242,8

2,60

5,20

150

150

150

150

150

150

150

150

150

150

150

150

251

7,00

235

3,50

7,00

150

150

187,50

187,50

250

250

250

250

250

250

250

250

187,5

187,5

187,5

187,5

260

3,00

4,50

249,94

3,00

4,50

240

125

240

125

240

125

240

125

240

125

240

125

397,60

3,oo

4,50

387,02

3,oo

4,50

210

110

210

110

230

110

230

110

280

110

230

110

200

3,oo

6,00

206

3,oo

6,00

165

143

165

142

165

140

165

118

f)

t)

t)

t)

325

2,60

5,20  ■

355,36

3,oo

6,oo

195

145

195

145

195

145

195

145

195

145

205

155

304.24

3,oo

6,00

289,93

3,oo

6,oo

240

150

240

150

240

150

240

150

240

150

240

150

345, 88

3,oo

6,oo

392,78

3,50

7,oo

200

150

250

150

250

150

250

150

300

200

300

200

199,65

3,oo

6,oo*).

196,71

3,oo

6,oo*)

150

100

150

100

150

100

150

100

165

150

165

150

150

100

150

100

223,80

3,oo

6,oo

210,oo

3,oo

6,oo

175

135

160

110

160

110

160

110

160

110

**)

-**)

340,07

2,50

5,oo

332,87

2,50

5,oo

150

150

150

150

200

150

200

150

200

150

200

150

354

3,oo

6,oo

359,90

3,20

6,40

200

150

200

150

200

150

250

150

250

150

160**)

150

231,64

2,40

3,60

203,18

2,40

3,60

200

150

200

150

200

150

200

150

200

150

200

150

100

100

100

100

100

100

274,92

2,20

4,40

254,05

2  95

4,50

150

150

150

150

150

150

165

150

165

150

200

175

160

—

3,80

7,20  a )

—

4,00

7,20  a )

245

245

245

245

245

245

245

245

245

245

245

245

2,20

4,40

2,20

4,40

150

115

150

115

150

115

150

115

150

115

150

115

90

90

90

90

90

90

396,25

3,50

3,50

389

3,50

3,50

225

150

225

150

225

150

225

150

225

150

225

150

100

100

100

100

^ewerbesteuer.  **)  Auherdem  besondere  Zuschlage.  Autzerdem  sur  gewerblich-gartnerisch  benutzle  Grundstucke  ein  Zuschlag  von  6  % 0 .
        <pb n="28" />
        e

e

Die  Schnllasten  in  Berlin  und  4V  Borortcn  iw

G  e  m  e  i  n  d  e
T  —  Kreis  Teltow
N  —  Kreis  Niederbarnim

Bevolkerung
am
1.  September
1913

Das  aus
100pCt.  zuriickgefuhrte
  Etatssoll
  der
Gemeindeeinkommen-


M

Volksscl
absolut
&amp;lt;Mo

lulen
pro
Kopf  der
Bevolkernng
M

tzohere  Kna
Madchen
absolut
M

Z--ben-
  und
schuleu
pro
Kopf  der
Bevolkerung
M

Berlin

2  074  395

44  000  000

37  114  950

17,89

8  695  310

4,19

Charlottenburg

321  457

10  025  700

4  540  378

14,12

4 )  1  949  994

6,07

Neukolln

271  500

2  156  000

2  947  540

10,86

°)  588  430

2,17  ■

Schoneberg

182  494

3  850  080

1  742  812

9,55

6 )  1  215  469

6,66

Wilmersdorf

132  541

4  200000

1162  000

8,69

4 )  1  496  950

11,29

Lichtenberg

150  674

1  320  000

1  966  944

13,05

*)  419  438

2,78

Adlershof  T

12  620

94  700

175  344

13,89

40  918

3,24

Alt-Glienicke  •  .  *

4  333

21000

49  775

11,19

—

—

Britz  -

13  925

155  000

171950

12,35

11  600

0,83

Copenick  -

32  918

265  000

395  904

12,03

145  367

4,42

Friedenau  •  s

43  665

864  500

329  392

7,54

311069

7,12

Grunewald  -

6  026

1060  000

66  658

11,06

241  972

40,15

Johannisthal  -

5  206

47  800

58  631

11,26

—

—

Lankwitz  .  -

11473

209  435

129  600

11,30

134100

11,69

Lichterfelde  -

47  047

1002  100

389  451

8,28

420  002

8,93

Mariendorf  -

20  356

321000

251414

12,35

151115

7,42

Marienfelde  -

3  994

48  182

48  132

12,05

4 )  5  368

1,34

Niederschoneweide  -

10  041

137  000

103  990

10,33

—

•

Schmargendorf  -

9  596

213  000

91  260

9,51

127  135

13,25

Steglitz  -

81993

1  134  365

781  518

9,53

658  410

8,03

Tempelhof  -

30  612

460  000

268  777

8,78

176  402

5,76

Treptow  -

32  231

568  000

326  755

10,14

105101

3,26

Zehlendorf  -

20  596

660  000

243  497

11,82

304  667

14,79

Biesdorf  .  .  N

2  648

42  450

26  329

9,94

—

—

Buchholz  -

5278

29  174

44  161

8,37

—

—

Friedrichsfelde  -

23  067

300  000

244  479

10,60

70  552

3,06

Friedrichshagen  -

14  826

170  000

173  610

11,71

51750

3,49

Heinersdorf  -

1020

15000

13  296

13,04

—

—

tzermsdorf  -

7  245

90  000

60  975

8,42

30  933

4,27

Hohenschonhausen  -

6  570

101  000

71960

10,95

—

—

Kaulsdorf  -

2  921

24  033

42  678

14,61

—

—

Mahlsdorf  -

5  278

30  573

60  224

11,41

—

—

Mederschonhausen  -

18  354

180  060

238  100

12,97

35  490

1,93

Oberschoneweide  -

27  207

405  000

448  526

16,49

109  640

4,03

Pankow  -

56  729

704  500

682  993

12,04

305  955

5,39

Reinickendorf  .  .  -

40  714

358  600

517  000

12,70

92  100

2,26

Rosenthal  -

6  459

73  262

99  912

15,47

—

—

Stralau  *

4  891

63  000

62  350

12,75

—

—

Tegel  -

20  635

326  000

i)  292176

14,16

145  300

7,04

Weihensee  -

45  882

361  600

-)  576105

12,56

70061

1,53

Wittenau  -

10  424

139  600

160  834

15,43

“

I)  einschl.  800  M  sur  autzerordentliche  PrLparandenkurse;  2 )  einschl.  Praparandenanstalt;  4 )  einschl.  Madchen-Mittelschulen!
fchulwesens  noch  75  350  J6.

Rechnungsjahre  1913.  iNach  den  Hanshaltungspliinen.)

schusse  fur
Fach-  und  For
schuler
absolut
M

lbildungspro

Kopf  der
Bevolkerung
M

alle  Schu
absolut
M

len
pro
Kopf  der
Bevolkerung
M

Bolksschulen

in  pCt.  des

Zuschu
Hohere
Knaben-  und
Madchenschulen

auf  100  pCt.
der  Gemeindeei

sse  fur
Fortbildungs-


zurnckgefuhrter
nkommensteuer

alle
Schulen
Etatssolls

3  976  465

1,92

3)49  786  725

24,oo

84,35

19,76

9,04

113,15

623  557

1,94

7  113  929

22,13

46,29

19,45

6,22

70,96

54  500

0,20

3  590  470

13,23

136,71

27,29

2,53

166,53

83  888

0,46

3  042  169

16,67

46,27

31,57

2,18

79,02

22  500

0,17

2  671450

20,15

27,43

35,64

0,54

63,«i

20  000

0,13

2  406  382

15,97

149,01

31,78

1,52

182,30

—

216  262

17,13

185,16

43,21

228,37

—

—

49  775

11,49

237,02

—

—

237,02

250

0,02

183  800

13,20

110,93

7,48

0,16

118,58

7  588

0,23

548  859

16,67

149,40

54,86

2,86

207,12

5  897

0,13

646  358

14,80

38,10

35,98

0,68

74,77

—

—

308  630

51,21

6,29

22,83

—

29,12

—

—

58  631

11,26

122,66

—

—

122,66

3  000

0,26

266  700

23,25

64,68

66,90

1,50

133,os

3  479

0,07

812  932

17,28

38,86

41,91

0,35

81,12

3018

0,15

405  547

19,92

78,32

47,08

0,94

126,34

—

—

53  500

13,39

99,90

11,14

—

111,04

—

—

103  990

10,36

75,9i

—

—

75,91

—

—

218  385

22,76

42,81

59,69

—

102,53

45  000

0,55

1484  928

18,11

68,89

58,04

3,97

180,90

5  700

0,19

450  879

14,73

58,43

38,35

1,24

98,02

5  700

0,18

437  556

13,58

57,53

18,51

1,00

77,03

16  750

0,81

564  914

27,42

37,46

46,87

2,58

86,91

—

—

26  329

9,94

62,02

62,02

—

—

44  161

8,37

151,37

—

—

151,37

2  436

0,11

317  467

13,76

81,49

23,52

0,81

105,82

—

—

225  360

15,20

102,12

30,44

—

132,56

—

—

13  296

13,04

88,64

—

—

88,64

—

—

91908

12,69

67,75

34,37

—

102,12

—

—

71960

10,95

71,25

—

—

71,25

—

—

42  678

14,61

177,58

—

"

177,58

—

—

60  224

11,41

196,98

—

—

196,98

2  000

0,11

275  590

15,02

132,24

19,71

1,11

153,06

10  230

0,38

568  395

20,89

110,75

27,07

2,53

140,34

14  090

0,25

1003038

17,68

96,95

43,43

2,00

142,38

2  800

0,07

611900

15,03

144,17

25,68

0,78

170,64

—

—

99  912

15,47

136,38

—

—  •

136,38

—

—

62  350

12,75

98,97

—

—

98,97

9  000

0,44

446  476

21,64

89,62

44,57

2,76

136,98

6  692

0,15

652  868

14,23

159,37

19,38

1,85

180,60

160  834

15,43

115,21

—

'

115,21

^  einschl.  Knaben-Mittelschule^  °)  einschl.  Knaben-  und  Madchen-Mittelschulen-  autzerdem  zahlt  Berlin  fur  Zwecke  des  Gesamt-
        <pb n="29" />
        f

Die  Kosten  der  Armen-,  Waiscn-  nnd  Krankcnpfiege  in  Berlin  nnd  40  Vororten  im  Rechnnngsjahre  1913.
(Nach  den  Haushaltsplanen).

Zuschusse  zu  den  Kosten  der  Armen-,  Waisen-  nnd  Gesamtznschutz  stir  Armen-Krankenpflege
  nnd  Schulwesen

Gemeinde
T  —  Kreis  Teltow
N  —  Kreis  Niederbarnim

Bevolkerung

am
1.  September ­

1913

tin  Etat
unter
Armenwesen
usw.
nachgewiesen
M

als  Anteil
anderProvinzial-

  berechnet*)

M

zusainmen
M

pro  Kopf
der  Bevolkerung

M

in  PCt.  des
auf
100  PCt.
zuriickgefuhrten

Etatssolls
.  der  Gemeindeein-




absolut
M

pro  Kops
der  Bevolkerung

M

in  pCt.  des
auf
100  pCt.
zuruckgcsuhrten

Etatssolls
der  Gemeindeein-




Berlin

2  074  395

40  744  881

_

40  744  881

19,64

92,eo

90  531  606

43,64

205,75

Charlottenburg.  .  .

321457

4  024  390

928  801

4  953  191

15,41

49,40

12  067  120

37,54

120,36

Neukolln

271500

1  476  420

250  000

1  726  420

6,38

80,08

5  316  890

19,58

246,eo

Schoneberg  .  .  .  .

182  494

1  286  668

374  990

1  661  658

9,11

43,is

4  703  827

25,78

122,17

Wilmersdorf  .  .  .

132  541

314  836

375  000

689  836

5,20

16,42

3  361286

25,36

80,os

Lichtenbera  ....

160  674

488  639

142  000

630  639

4,19

47,78

3  037  021

20,16

230,os_

Zusammen

3133  061

48  385  834

2  070  791

50  406  625

16,09

76,90

119  017  750

37,99

181,56

Adlershof

T

12  620

23  781

12  962

36  743

2,91

38,80

253005

20,05

267,16

Alt-Glienicke  .  .  .

4  333

7  785

3  421

11206

2,59

58,36

60  981

14,07

290,39

Britz

13  925

15  936

15  015

30  950

2,22

19,97

214  750

15,42

138,55

Copenick

32  918

89  778

32  355

122  133

3,71

46,09

670  992

20,38

253,20

Friedman  ....

-

43  665

112  650

68  402

181052

4,15

20,94

827  410

18,95

95,71

Grunewald  .  .  .  .

6  026

6  480

74  360

80  840

13,42

7,63

389  470

64,63

36,74

Johannisthal  .  .  .

-

5  206

4  725

5  860

10  685

2,03

22,14

69  216

13,30

144,80

Lankwitz

11473

20  577

19173

39  750

3,46

19,83

306  450

26,71

152,89

Lichterfelde  ....

47  047

101  975

92  779

194  754

4,14

19,43

1  007  686

21,42

100,56

Mariendorf  ....

20  356

33  583

31  036

64  619

3,17

20,13

470166

23,10

146,47

Marienfelde....

3  994

2  982

7  116

10  098

2,53

20,96

63  598

15,92

132,00

Niederschoneweide

-

10  041

8  492

16  626

25118

2,50

18,33

129  108

12,86

94,24

Schmargendorf.  .  .

9  596

13  085

22  899

35  484

3,70

16,66

253  869

26,46

119,19

Steglitz

81  993

191  510

104  283

295  793

3,61

26,08

1  780  721

21,72

156,98

Tempelhos  ....

•5

30  612

45  700

43  979

89  679

2,93

19,50

540  568

17,66

117,51

Treptow

32  231

37  460

49  126

86  586

2,69

15,24

524  142

16,26

92,28

Zehlendorf  ....

-

20  596

48  746

52  946

101  692

4,94

15,64

666  606

32,37

102,55^

Zusammen

386  632

765  244

651  838

1  417  082

3,67

19,57

8  228  728

21,28

113,62

Biesdorf

N

2  648

4  162

4  248

8  410

3,18

19,81

34  739

13,12

81,84

Buchholz

5  278

7  850

3  311

11161

2,11

38,26

55  322

10,48

189,63

Friedrichsfelde  .  .  .

-

23  067

54  010

27  786

81  796

3,55

27,27

399  263

17,31

133,09

Friedrichshagen  .  .

14  826

46  140

16  940

63  080

4,25

37,11

288  440

19^46

169,67

Zeinersdorf  .  .  .  .

--1020



1  764

1605

3  369

3,30

22,46

16  665

16,34

111,10

Lermsdorf  .  .  .  .

--7

  245

9  885

8  642

18  527

2,56

20,59

110  435

15,24

122,71

Hohenschonhausen

-

6  570

12  770

10  920

23  690

3,61

23,46

95  650

14,56

94,70

Kaulsdorf

2  921

3  220

2  684

5  904

2,02

24,57

48  582

16,63

202,15

Mahlsdorf  ....

5  278

6  830

3  724

10  554

2,00

34,52

70  778

13,41

231,50

Niederschonhausen

18  354

26  050

18  396

44  446

2,42

24,69

320  036

17,44

177,75

Oberschoneweide  .  .

27  207

62  850

40  460

103  310

3,80

25,51

671  705

24,69

165,85

Pankow

66  729

214  936

66  600

281  436

4,96

39,95

1  284  474

22,64

182,32

Reinickendors  .  .  .

40  714

224  855

39  830

264  685

6,50

73,81

876  585

21,53

244,45

Rosenthal

6  459

25  264

8142

33  396

5,17

46,58

133  308

20,64

181,96

Stralan

-

4  891

16  444

7  398

23  842

4,87

37,84

86  192

17,62

136,81

Tepel

-

20  635

99  053

30  366

129  419

6,27

39,70

575  895

27,91

1/6,65

Weihensee  .  .  .  .

J.

45882

232  581

40  784

273  365

5,96

75,62

926  223

20,19

256,22

Wittenau

-

10  424

51  600

13  272

64  872

6,22

46,47

225  706

21,65

161,68^

Zusammen

300  148

1100  254

345  008

1445  262

4,82

42,34

6  219  998

20,72

182,20

Ueberhaupt

3  819  841

50  201  332

3  067  637

53  268  969

13,95

69,90

133  466  476

34,94

175,14

*)  Bei  den  Stadtkr

eisen  mit  5

0  pCt.  der  Pro

vinzialabga

be,  bei  den  Ge

meinden  des  Kreises  Teltow  mit  22,74  pCt.,  den  GemeindeN

des  Kreises  Niederbarnim  mit  28  pCt.  der  direkten  Kreissteuer.

Truck  von  W.  Sc  ©.  Loeiventhal,  Berlin  E.
        <pb n="30" />
        25

Kntlsng  I.

§  53  des  Konimunalabgabeugesetzes.
Wenn  in  einer  Gemeinde  durch  Personen,  die  in  einer  anderen  Gemeinde
  ini  Betriebe  von  Berg-,  Hutten-  oder  Salzwerken,  Steinbruchen,
Ziegeleien,  Fabriken  oder  Eisenbahnen  beschaftigt  werden  und  dieser  Beschaftigung
  wegen  in  der  ersteren  zugezogen  oder  verblieben  find,  nachweisbar
Mehrausgaben  fur  Zwecke  des  offentlichen  Volksschnlwesens  oder  der  ostentlichen
  Armenpflege  oder  fur  polizeiliche  Zwecke  erwachsen,  welche  im  Verhaltnis
  zu  den  ohne  diese  Personen  fur  die  erwahnten  Zwecke  notwendigen
Gemeindeausgaben  einen  erheblichen  Umfang  erreichen  und  eine  unbillige
Mehrbelastung  der  Steuerpflichtigen  herbeifuhren,  so  ist  eine  solche  Gemeinde
berechtigt,  von  der  Betriebsgemeinde  einen  angemessenen  Zuschuh  zu  verlangen.
  Bei  Bemessung  desselben  find  neben  der  Hohe  der  Mehrausgaben
auch  die  nachweisbar  der  Gemeinde  erwachsenden  Borteile.  soweit  fie  in  der
Steuerkraft  zum  Ausdruck  kom&amp;gt;nen,  zu  berucksichtigen.  Die  Zuschusse  der
Betriebsgemeinde  diirfen  in  keinem  Falle  mehr  als  die  Halfte  der  gesamten
in  der  Betriebsgemeinde  von  den  betreffenden  Betrieben  zu  erhebenden
direkten  Gemeindesteuern  betragen.
Liegt  der  Betrieb  iu  einem  Gutsbezirk,  so  richtet  sich  der  Anspruch
gegen  den  Gewerbetreibenden.  Die  Zuschusse  diirfen  alsdann  die  Halfte  der
der  Kreisbesteuerung  dieses  Betriebes  zugrunde  liegenden  Einkommensteuer
und  Realsteuern  und,  wenn  der  Betrieb  nicht  gewerbesteuerpflichtig  ist,  dreiviertel
  der  seiner  Kreisbesteuerung  zugrunde  liegenden  Einkommensteuer  nicht
iibersteigen.
Die  Bestimmungen  des  ersten  und  zweiten  Absatzes  finden  aus  den
Anspruch  eines  Gutsbezirkes  aus  Zuschuh  gleichmahige  Anwendung.
Wenn  von  mehreren  Gemeinden  oder  Gutsbezirken  Anspruche  aus  Zuschusse ­
  erhoben  werden,  welche  zusammengerechnet  die  in  den  Abs.  1  und  2
vorgesehenen  Hochstgrenzen  ubersteigen,  so  findet  eine  verhAtnismahige
Kurzung  der  einzelnen  Anspruche  bis  zu  der  zulassigen  Hochstgrenze  statt.
Ueber  streitige  Anspruche  aus  Abs.  1  bis  3  sowie  uber  Streitigkeiten,
die  sich  aus  der  Anwendung  des  Abs.  4  ergeben,  beschlieht  der  Kreisausschuh
und  sofern  die  Stadt  Berlin  oder  eine  andere  Stadtgemeinde  beteiligt  ist,  der
Bezirksausschuh.  Gegen  den  Beschluh  findet  innerhalb  zwei  Wochen  der
Antrag  aus  mundliche  Verhandlung  im  Verwaltungsstreitverfahren  statt.  Der
Anspruch  erlischt,  wenn  er  nicht  vor  Ablauf  des  Rechnungsjahres,  stir  welches
er  erhoben  wird,  durch  schriftlichen  Antrag  bei  der  Betriebsgemeinde  geltend
gemacht  wird,  und  wenn  der  hiernach  rechtzeitig  angebrachte  Anspruch  nicht
innerhalb  eines  Zeitraumes  von  drei  Monaten  seit  Zustellung  des  ablehnenden
schriftlichen  Bescheides  der  in  Anspruch  genommenen  Betriebsgemeinde  durch
Stellung  des  Antrages  beim  Kreisausschusse  bezw.  Bezirksausschusse  aufrecht
erhalten  wird.
Zutreffendenfalls  kommen  die  Bestinunungen  des  Z  58  des  Gesetzes
iiber  die  allgemeine  Landesverwaltung  vom  30.  Juli  1883  (G.  S.  S.  195)
dahin  zur  Anwendung,  dah  auch  in  den  Fallen,  in  welchen  die  Stadt  Berlin
beteiligt  ist,  der  Minister  des  Jnnern  den  Bezirksausschuh  bestimmt,  welcher
zu  beschliehen  hat.
Borstehende  Bestimmungen  finden  aus  die  bei  den  Beschluhbehorden
anhangigen  Angelegenheiten  keine  Anwendung.
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