) cf) a f i und Zuckerindustric. Anfänglich, und zwar bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts, befanden sich fast alle Rübenzuckerfabriken im Besitze eines oder mehrerer Landwirte, welche die Rüben selbst bauten und in der eigenen Fabrik verarbeiteten. Die weitere Ausdehnung des Rübenanbaues brachte in der Folgezeit vielerorts eine Beteiligung auch kleiner Landwirte bei der Neuerrichtung von Fabriken mit sich. Heute sind nur noch wenige Fabriken in den Händen einzelner Per sonen. Immer weitere landwirtschaftliche Kreise wandten in den für die Kultur der Zuckerrüben geeigneten Gegenden ihre Aufmerksamkeit der Verwertung der im Rübenbau gewonnenen Erzeugnisse zu, und heute dürfte die Zahl der Rübcnbaucr, die nicht in einer oder der anderen Weise auch am Ertrage einer Zuckerfabrik beteiligt sind, keine allzu große mehr sein. Die verschiedenen Arten der Rübcnzuckerfabriken lassen sich in typische Gruppen zusammenfassen: neben der alten Form, bei der das Unternehmen in dem Besitze eines oder mehrerer Landwirte ist, die selbst auf ihren Gütern Rüben bauen, die Fabriken, die als Aktien gesellschaften ihren Aktionären durch einen besonderen Vertrag die Rübenbaupflicht auferlegen. Drittens Fabriken, die als Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder eingetragene Genossenschaften mit be schränkter Haftpflicht ihre Mitglieder im GcsellschaftSvcrtrag zum Rübenbau verpflichtet haben, schließlich die Fabriken, die für die Größe ihres Fabrikbetriebes von ihren Besitzern und Gesellschaftern nicht ge nügend Rüben erhalten und Zuschußmengen von umwohnenden, an der Gesellschaft nicht beteiligten Landwirten auf Grund von besonderen Verträgen erwerben. Zwischen diesen klarumrisscnen Formen gibt cs jedoch viele Zwischenstufen und Übergänge; so werden „Kaufrüben" fast überall gern hinzugcnommen, wenn sich die Möglichkeit dazu bietet. Die Gesellschafts- und Aktienfabriken, die ihre Mitglieder verpflichten, für jede Aktie oder jeden Anteil eine bestimmte Fläche mit Rüben anzubauen, gewähren ihnen dafür, sofern nicht überhaupt der Ge samtgewinn an sie ausgeschüttet wird, aber auch eine weitgehende Gewinnbeteiligung, nicht etwa nur in Gestalt von Dividenden, sondern auch in einem über den vertraglich festgesetzten Mindestpreis erhöhten Rübenprcise. Für diese Gewinnbeteiligung wählen die Fabriken recht verschiedene Formen. Manche von ihnen zahlen über haupt keine Dividende, sondern bringen den Gewinn ausschließlich in Gestalt des Rübcngeldcs zur Auszahlung. Hieraus ist die Tatsache zu erklären, daß von zwei benachbarten, gleich großen und gleich gut geleiteten Fabriken ini gleichem-Jahre die eine überhaupt keine Divi dende, die andere aber bis 15 % und mehr geben kann, und dabei doch die Beteiligten gleiche Erträge haben.