28 und Brennerei stieg. Die Beschränkung der Haferverfüttcrung ließ für die Pferdefütterung auf Zucker und zuckerhaltige Futtermittel stark zurückgreifen. Auch für menschliche Nahrung wurde ein ver stärkter Zuckerverbrauch im Interesse der Industrie und zur Streckung anderer Nahrungsmittel vielfach empfohlen und tatsächlich erreicht. Dementsprechend zogen die Preise au. Sie schnellten von Januar 1915 ab sprunghaft in die Höhe und erreichten im Februar einen Stand von mehr als 2 Mark über dem Preise des sperrfreien Zuckers. Der Zuckerabsluß nahm rasch solchen Umfang an, daß die Regierung schon Mitte Februar eingreifen mußte, um den Zucker für menschliche Ernährung zu sichern. Auch von den landwirtschaft lichen Brennereien, denen durch Regierungsverordnung gestattet wurde, Rüben und Rübensäfte sowie Zucker ohne Änderung ihrer Brennereiklasse zu verarbeiten, ist eine nicht unbeträchtliche Menge Zucker verbraucht worden. Dazu kam in immer größerem Umfange und für immer weitere Zwecke die starke Berfütteruug der Rüben, infolge des Mangels an anderen Futterstoffen, und schließlich der jenige gewaltige Aufschwung des einheimischen Verbrauchs, der sich aus dem gesteigerten Verlangen nach Brotaufstrichmittclu aus Zucker, als Ersatz des teuer und selten gewordenen Fettes, erklärte. Das wurde auch durch eine regierungsseitig unterstützte Propaganda in den Eisenbahnwagen usw. gefördert, die auf den Zuckerverbrauch als Ersatz für andere Kohlehydrate hinwies. Der Hauptgrund des jetzigen Zucker mangels liegt aber trotz dieses Zusammentreffens verbrauchssteigernder Um stände nicht darin, sondern in der starken Einschränkung des Rüben baues. Schon im Herbst 1914 erhob sich ein heftiger Meinungs streit über die Frage, ob es nicht angezeigt wäre, für das Jahr 1915 weniger Rüben und dafür mehr Getreide anzubauen. Hierbei wurde ganz außer acht gelassen, daß die in Deutschland mit Zuckerrüben angebaute Fläche nur ungefähr 2 bis 3 Hundertteile der gesamte» landwirtschaftlich genutzten Bodcnfläche ausmacht, sodaß die durch die Anbaueiuschränkung gewonnene Fläche für die Ausdehnung des Getreideanbaues recht wenig in Betracht kommen konnte und kann. Die Stimmen, welche die Einschränkung des Zuckerrübenbaues für eine vaterländische Pflicht erklärten, fanden anfänglich weitgehende Billigung. Zwar wurde eine Einschränkung durch Zwang nicht eingeführt, jedoch durch Verordnung vom 4. März 1915 die Ver tragspflicht zum vollen Rübenbau für die zwischen Fabriken und Landwirten bestehenden Pflichtrüben-Anbauverträge um ein Viertel herabgemindert. Schon vorher hatte das Landwirtschaftsministerium in einem Erlaß zur Einschränkung des Rübenbaues zugunsten der