39 gegeben werden. Die in bestimmten Zeitabschnitten vorgenommenen Bestandsaufnahmen von Verbrauchszucker und die Nachrichten über die zum steuerpflichtigen Jnlandsverbrauch abgeforderten Mengen lassen einen außerordentlich raschen Rückgang der Zuckerbestände er kennen, dem auch Maßnahmen zu einer Verlangsamung der Abgabe von Verbrauchszacker nicht Einhalt gebieten können. Die Sicher stellung der für die menschliche Ernährung bis zum Herbst 1916 unbedingt erforderlichen Menge macht eine einheitliche Regelung der Verteilung und des Verbrauches erforderlich. Zur Durchführung dieser Maßnahmen wird die Reichszuckerstelle als Behörde errichtet. 4. Die Bewirtschaftung des Zuckers durch die Reichszucker stelle seit dem io. April 1916. Die Ab gabe von Verbrauchszucker erfolgt nurmehr nach Weisung der Reichszuckerstelle entweder auf Bezugsscheine oder im Rahmen der von den einzelnen Kommunalverbänden getroffenen Verbrauchs regelungen. Die Zuckerkarte wird allgemein eingeführt. Nach Deckung, des Bedarfs von Heer und Marine und der Zivilbevölkerung ver bleiben für die zuckerverarbeitende Industrie nur noch geringe Be stände zur Verteilung, die überwiegend zur Herstellung von Aufstrich mitteln Verwendung finden müssen. Wo für bestimmte Zweige der zuckerverarbeitenden Industrie Zucker nicht gegeben werden kann, wird als Ersatz Süßstoff in größerem Umfange zur Verfügung gestellt. Der noch vorhandene Futterzucker wird, soweit faßbar, für die mensch liche Ernährung in Anspruch genommen. Die Regelung des Zucker verkehrs für das Betriebsjahr 1916/17 ist von dem Gedanken be herrscht, daß Zuckerrüben möglichst vollständig auf Zucker zu ver arbeiten sind. Der Geschäftskreis der Neichszuckerstelle wird durch die Ausdehnung der Befugnisse auf die Bewirtschaftung der Zucker rüben und die Angliederung der Verteilungsstelle für Rohzucker erweitert. Die Bestrebungen auf Vermehrung der Anbaufläche im Jahre 1916 waren von Erfolg begleitet; die Ernte des Herbstes 1916 gestattet bei sparsamer Bewirtschaftung nach Deckung des vordring lichen Bedarfes eine reichlichere Zuteilung von Zucker zur Herstellung von Aufstrichmitteln und für die Zwecke der häuslichen Obstver- wcrtung. Zur Vermeidung eines neuerlichen Rückganges der Anbau fläche werden die Zuckerrüben- und Rohzuckerpreise für das Bctricbs- jahr 1917/18 wiederholt erhöht, nachdem den Verbrauchszucker fabriken schon für das Bctriebsjahr 1916/17 eine weitere Erhöhung der Raffinationsspanne zugestanden worden war. Als Verrechnungs stelle für den Frachten- und Preisausgleich wird eine Reichs-Zucker ausgleichgesellschaft m.b.H. begründet. Die Deckung des Zucker bedarfs für das Betriebsjahr 1916/17 nach Maßgabe der bisherigen