41 für den Monat November 1914 auf den 1. November 1914; b) für alle späteren Monate auf den 15. November 1914; zu b) mit der Maßgabe, daß für die Zeit vom 15. November 1914 bis zum ersten Tage der vereinbarten Lieferungsmonate Zrvischenzinsen nach dem JahreSfatze von 6 vom Hundert ab zuziehen find. Durch das Ausfuhrverbot und durch die Aufhebung der Börsentermingeschäfte waren sowohl Zuckerindustrie wie Zuckerhandel in ihren Grundlagen aufs schwerste getroffen. Denn die Gesamtmenge des in der Zeit vom 1. September 1913 bis 30. Juni 1914 ausgeführten Zuckers war gegen die gleiche Zeit des Vorjahres wesentlich zurückgeblieben. Im Monat Juli 1914 gelangten allerdings 552 200 dz Raffinade und 417 000 dz Rohzucker zur Aus fuhr gegen 560 600 dz Raffinade und 153 450 dz Rohzucker im Juli 1913. Damit hatle die Zuckerausfuhr am 31. Juli 1914 nicht nur die vorjährige Ausfuhrmenge vollständig eingeholt, sondern sogar um 240 000 dz überschritten. Diese Steigerung ist ausschließlich auf die erhöhte Ausfuhr von Rohzucker im Juli 1914 zurückzu führen. Der August 1914 blieb umsomehr hinter dem Vorjahre zurück. Ein Vergleich der Zuckerbe st ände am 30. Juni, 31. Juli und 31. August der Jahre 1913 und 1914 ergibt folgendes Bild: 1914 1913 Bestände Abnahme Bestände Abnahme 30. Juni 7 899 771 dz — dz 6 9(53 711 dz — dz 31. Juli 5 239 755 „ 2 660 016 „ 4 754 292 „ 2 209 419 „ 31. August . .. . 4 476 931 „ 762 824 „ 2 387 455 „ 2 366 837 „ Am 1. September 1914, am Beginne des Betriebsjahres 1914/15, standen somit rund 2 Millionen Doppelzentner Rohwert mehr zur Verfügung als zu Beginn des Betriebsjahres 1913/14. Rechnete man zu diesem Bestände die Erzeugung des Betricbsjahres 1914/15 mit mindestens 25 Millionen Doppelzentner Rohwcrt hinzu, so standen dem deutschen Volke 29 Millionen Doppelzentner Zucker (Rohwert) zur Verfügung^ Nimmt man den durchschnittlichen Jn- landsverbrauch je Kops und Jahr mit 21,07 kg Rohwert an, so hätte diese Menge allein ohne die Erzeugung des Betriebsjahres 1915/16 bei gleichbleibendem Bedarfs die Zuckerversorgung des deutschen Volkes für 24 1 / 3 Monate, also vom 1. September 1914 bis zum 10. September 1916 sichergestellt.