50 11. April 1915 wurden für die zuckerhaltigen Futterniittel Höchst preise festgesetzt, die ganze Bewirtschaftung einheitlich geregelt und der Bezugsvereinigung Deutscher Landwirte übertragen. 1) Verminderung der Anbaufläche. Die Getreide bestandsaufnahme vom Herbst 1914 hatte ergeben, daß die aus der Ernte 1914 verfügbaren Getreidebestände ohne starke Einschränkung des Verbrauches den Bedarf des deutschen Volkes und Heeres bis zur neuen Ernte nicht zu decken imstande seien. Die Folgen dieser Er kenntnis waren einerseits die gesetzliche Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl und stark in den Mehl- und Brotverbrauch der Bevölkerung einschneidende Maßnahmen, andererseits glaubte man aus dieser Festlegung die Forderung nach einer Vermehrung der Getreideanbaufläche erheben zu sollen. Hier haben gerade in dieser Zeit die immer und immer aufs neue sich wiederholenden Klagen über den Mangel an Absatzmöglichkeit von Zucker die Veranlassung zu dem Gedanken gegeben, durch eine Einschränkung des Zuckerrübenanbaues sowohl die Klagen über den bestehenden Zuckerüberfluß zu bebeben, wie auch durch Bebauung eines Teils der bisher mit Zuckerrüben bestellten Fläche mit Getreide die Getreideerzeugung zu steigern. Dabei wurde vor allem darauf hingewiesen, daß die Zuckerrübenflächen zumeist derartig in Kultur ständen, daß aus ihnen die meisten anderen Früchte ohne besondere Bearbeitung des Bodens mit Erfolg angebaut werden könnten und ein unvermittelter Wechsel in der Fruchtfolge sich hier am ehesten durchführen lasse. Die Bestrebungen auf eine Verminderung der Zuckerrüben-Anbaufläche riefen in der Öffentlichkeit lebhafte Er örterungen hervor. Gegen eine Verminderung der Zuckerrüben-Anbaufläche sprach vor allem die hohe Bedeutung der Zuckerrübe für die ganze Er nährungswirtschaft, die im ersten Teil des vorliegenden Heftes ein gehende Erwähnung gesunden hat. In der Schrift über die deutsche Volksernährung und den englischen Aushungerungsplan haben Eltz- bacher und andere gegen jede Einschränkung der Hackfruchtfläche zugunsten des Getreideanbaues Verwahrung eingelegt. Dagegen erklärte der Preußische Landwirtschaftsminister in seinem Erlasse vom 4. Dezember 1914*) folgendes: „An Zucker wird bis zum Beginn der nächsten Betriebszeit ein großer Bestand verbleiben, falls er nicht zur Volksernährung und Viehfütterung herangezogen werden muß. Aber auch wenn dies der Fall ist, wird das Erzeugnis der nächsten Betriebszeit zur Be friedigung des inländischen Bedarfs auch dann ausreichen, wenn nur *j Siehe Brukner, a. a.,O. S. 29.