63 zugeführt worden. In der Zeit vom 1. September 1915 bis 31. März 1916 waren ungefähr 5 000 000 dz (Rohwert) mehr in den freien Verkehr gesetzt worden als in den gleichen Monaten des Betriebs jahres 1913/14. Diese Entwicklung des Zuckermarktes drängk zu einer Sicherstellung der für die Volksernährung bis zur nächsten Betriebszeit benötigten Mengen und damit zu einer Einschränkung des Verbrauches. Gleichzeitig wurde lebhaft die Frage erörtert, in welcher Weise der Zuckerrübenanbau und die Zuckererzeugung für das Betriebsjahr 1916/17 gesteigert werden könnten. Rechnete man in folge der mangelhaften Düngung und der weniger sorgfältigen Be arbeitung des Bodens mit einem neuerlichen Rückgang des Hektar- ertrages, so konnte ohne eine Vermehrung der Anbaufläche der Inlandsbedarf in keinem Falle für ein weiteres Jahr volle Deckung finden. Eine Vermehrung der Zuckcrrüben-Anbaufläche war nach Auffassung von Landwirtschaft und Industrie, der . sich auch die Allgemeinheit nicht verschliefen konnte, nur durch die Gewährung besserer Preise für Zuckerrüben und Rohzucker möglich. Ohne eine Erhöhung der Zuckerrübenpreise wäre wohl zu erwarten gewesen, ^aß die Landwirte in noch größerem Umfange als bisher sich von der kostspieligen und zeitraubenden Zuckerrübenkultur abwenden und dem Anbau derjenigen Pflanzen zuwenden würden, die bei Aufwendung von weniger Arbeit und geringeren Kosten einen ähnlichen Ertrag zu kiefern imstande seien wie die Zuckerrüben, und dabei den Land wirten zugleich die für die Erhaltung des Viehbestandes erforderlichen oilligen Futtermittel sichern konnten, nämlich Kartoffeln und Futter rüben. Reben den gesetzlichen Maßnahmen zur Einschränkung des Zuckerverbrauches brachte daher diese Zeit zugleich auch die gesetzliche Festsetzung der Zuckerrüben- und Rohzuckerpreise für das Betriebs jahr 1916/17. Nachdem bereits früher die Freigabe und Verteilung von 55 Hundertteilen des Kontingents bis zum 31. Dezember 1915 ver fügt worden war, wurde durch die Ausführungsbestimmungen vom 22. Dezember 1915 bestimmt, daß das gesamte Kontingent bis Ende Mai restlos zur Verteilung gelangen sollte. Ilm über die Entwicklung des Zuckermarktes und über den Zuckcrverbrauch fortlaufend einen Überblick zu gewinnen, wurden durch die Zentral-Einkaufs-Gesellschaft am 1. Januar, 1. Februar, 1. März und 1. April 1916 neuerdings Be standsaufnahmen vorgenommen. Am 1. Februar wurden außerdem die außerhalb der Rohzuckerfabriken und Raffinerien lagernden Rob- - zuckerbestände ermittelt. ' Eine gesetzliche EinschränkungdesZuckerverbraucbs erfolgte zuerst, durch Bekanntmachung vom 16. Dezember 1915 bei