65 für die auf Grund des Gefellschastsvertrages gelieferten Rüben ge zahlt worden war. Für Fabriken, die für das Betriebsjahr 1913/14 Verträge über Lieferung von Rüben nicht abgeschlossen hatten, betrug der Mindestpreis 1,50 Jl für 50 kg Rüben. Die von der Zentral-Einkaufs-Gesellschaft vorgenommenen Be standsaufnahmen hatten den Nachweis erbracht, daß die vom Handel aufgenommenen Zuckermengen im allgemeinen nicht zur Ansammlung von Beständen verwendet, sondern alsbald den Verbrauchern zu geführt wurden. Angesichts dieser Tatsache konnten auch Maßnahmen zu einer Verlangsamung in der Ablieferung des Verbrauchszuckers durch die Raffinerien nicht den erwünschten Erfolg bringen, ebenso wie die Bemühungen des Kleinhandels in vielen Kommunalverbänden, durch Beschränkung der Abgabe von Zucker auf kleinere Mengen an den einzelnen Verbraucher einen Rückgang der Nachfrage zu erzielen, ais gescheitert angesehen werden mußten. Ebenso wie bei den anderen Lebensmitteln hatte auch hier die Beschränkung in der Ab gabe von Zucker an die Verbraucher nur den einen Erfolg, daß diese auf alle mögliche Weise und durch Einkauf in einer großen Anzahl von Verkaufsstellen sich einen Zuckervorrat für alle Fälle zu sichern luchten. Im April 1916 waren die vorhandenen Zuckerbestände so weit zusammengeschmolzen, daß bis zuin Beginn der neuen Zucker kampagne monatlich nur ungefähr 1000 000 dz zur Verfügung standen. III. Die deutsche Zuckerwirtschaft seit der Gründung der Reichszuckerstelle. Durch Bekanntmachung vom 10. April 1916 wurde zur Regelung des Verkehrs mit Verbrauchszucker eine Reichszuckerstelle errichtet. Die Reichszuckerstelle sollte für die Verteilung der noch zur Verfügung stehenden Zuckervorräte auf die Kommuualverbänoe, die gewerblichen und sonstigen Betriebe sowie auf die Heeresver waltungen und die Marineverwaltung sorgen. Ihre Befugnisse wurden durch die Bekanntmachung vom 14. September 1916, unter Angliedcrung der Verteilungsstelle für Rohzucker, auch auf die Be wirtschaftung des Rohzuckers und durch Übertragung bestimmter Be fugnisse ebenso auf die Bewirtschaftung der Zuckerrüben ausgedehnt. Der Gang der inländischen Zuckerwirtschaft seit der Begründung der Reichszuckerstelle soll in folgendem nach der Seite der Erzeugung und nach der Seite der Verteilung und des Verhrauchcs dargestellt werden: