66 1. Nach der Seite der Erzeugung. Die starke Einschränkung des Verbrauches der Zivilbevölkerung und insbesondere der zuckerverarbeitenden Industrie ließ cs erwünscht erscheinen, alle irgendwie verfügbaren Bestände der menschlichen Er nährung zuzuführen. Auf Grund der Verordnung über Kriegs maßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 nahm der Präsident des Kriegsernährungsamtcs die im Besitz der Bezugsvereinigung Deutscher Landwirte befindlichen Rohzucker mengen für die Verarbeitung auf Verbrauchszucker in Anspruch. Auf Grund der gleichen Verordnung ermächtigte der Präsident des Kriegsernährungsamtes die Bundesregierungen, diejenigen Mengen für die Zwecke der häuslichen Obstverwertung in Anspruch zu nehmen, die bereits bei den Landes-, Provinzial- oder Kreisfutter mittelstellen lagen. Da die Verarbeitung von Rohzucker-Nacherzeug- nissen auf Verbrauchszucker durch die Bekanntmachung vom 8. Februar 1915 verboten war, so wurde, um die Verarbeitung der beschlagnahmten Rohzucker-Nacherzeugnisse auf Verbrauchszucker zu ermöglichen, durch Bekanntmachung vom 25. Juli 1916 die Be kanntmachung vom 8. Februar 1915 dahin abgeändert, daß der Reichskanzler Ausnahmen vom Verbote der Verarbeitung von Nacherzeugnissen auf Verbrauchszucker zulassen konnte. Es war die starke Zuckerknappheit des Sommers 1916, die bei dem Mangel an anderen Lebensmitteln, insbesondere an Fetten, besonders fühlbar würd-', die dazu drängte, die Erzeugung des Jahres 1916/17 so weit wie möglich fürdiemenschliche Ernährung sicherzustellen. Die Erhöhung der Rübenpreise hatte zwar den Erfolg gehabt, daß die im Vorjahre um 32 v. H. zurück gegangene Anbaufläche wieder um 10 v. H. gestiegen war. Jedoch wurde die durch die Vermehrung der Anbaufläche an und für sich zu erwartende Mehrerzeugung des Betriebsjahres 1916/17 durch den infolge des Mangels an geschulten Arbeitskräften, Gespannen und stickstoffhaltigem Dünger hervorgerufenen Minderertrag ziemlich aus geglichen. Während am 1. September 1915 noch Bestände von 5 300 000 dz in das neue Betriebsjahr übernommen wurden, standen am 1. September 1916 nennenswerte Bestände nicht mehr zur Ver fügung; die am 1. September 1916 noch vorhandenen Bestände waren eben hinreichend, um den Bedarf der Bevölkerung so lange zu decken, bis Zucker neuer Ernte zur Verfügung stand. Insgesamt dürfte die Rohzuckererzeugung des Betricbsjahres 1916/17 die Er zeugung des Vorjahres mit rund 15 000 000 dz erreichen, vielleicht sogar um ein Kleines überschreiten. Würden diese Mengen restlos