69 b) Rohzucker. Rohzucker einschließlich der Nacherzeugnisse war wie Zuckerrübe» der Versütterung entzogen und mußte aus ^rer- brauchszucker verarbeitet werden. Ausnahmen konnten von ^ der Reichszuckerstelle genehmigt werden. Von dem im Betriebs- jähre 1916/17 in den einzelnen rübenverarbeitenden Fabriken her gestellten Rohzucker waren zur Lieferung im Oktober 20 Hundertteue, im November 25 Hundertteile und im Dezember 15 Hundertteile der um 15 Hundertteile gekürzten voraussichtlichen Gewinnung an die Verbrauchszuckerfabriken zu verteilen. Während in den Vorjahren bei der Zuteilung von Rohzucker an die Verbrauchszuckerfabriken nur deren in Friedenszeitcn zum inländischen Verbrauche bestimmtes Kontingent Berücksichtigung gefunden hatte, wurde für das Betriebs jahr 1916/17 bestimmt, daß nach der Verteilung von 92^ Hundert- teilen der noch verbleibende Rest an die früher am Ausfuhrgeschäft beteiligten Verbranchszuckerfabriken verteilt werden sollte. Der Preis des von den Rohzuckerfabriken zu liefernden Rohzuckers war schon im Februar 1916 für Ersterzeugnis von 88 vom Hundert Aus beute je 50 kg ohne Sack frei Magdeburg bei Lieferung bis zum 30. September 1917 mit 15 jfi festgesetzt worden. Für Nach- erzcugnis, dessen Verarbeitung bisher verboten bzw. nur mit besonderer Genehmigung erlaubt gewesen war, wurde bei 75 vom Hundert Ausbeute der Preis für 50 kg ohne Sack frei Magdeburg aus 13,20 Ji festgesetzt. c) Verbrauchszuck e r. Der Verbrauchszuckerpreis wurde ausschließlich des Frachtvorschusses, mit 26 J( je 50 kg gemahlenen Melis ohne Sack ab Magdeburg festgesetzt. Die Preise für Rohzucker' und Verbrauchszucker für die einzelnen Fabriken wurden wie bisher nach ihrer Lage, insbesondere der Frachtlage, voin Reichskanzler fest gesetzt. Dabei wurde, wie im vorigen Jahre, ein Frachtzuschlag von 25 für Magdeburg zugrunde gelegt, so daß der Magdeburger Verbrauchszuckcrpreis nunmehr 26,25 Ji insgesamt betrug. Diese Frachtzuschläge haben im Bctriebsjahre 1915/16 zu erheblichen, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Gewinnen der Verbrauchszuckerfabriken geführt, da sich die Verfrachtung allgemein günstiger stellte, als an genommen werden konnte. Die auch für das Betriebsjahr. 1916/17 notwendigen Frachtzuschläge wurden daher nurmehr vorschußweise gewährt. Der Zwischenbetrag, um den die Aufwendungen der Ver brauchszuckerfabriken für Rohzucker und Rohzuckervorfracht unter den für sie festgelegten Verbrauchszuckerpreisen einschließlich der Einheitsspanne von 4 Ji verblieben, wurde zugunsten einer unter Beteiligung des' Reiches, der- Zuckerindustrie und der Zentral- Einkaufs-Gcsellschaft neu gegründeten Reich s-Zuckeraus-