g l e i ch g e s e l I s ch a ft m. b. H. eingezogen. Die Einnahme dieser Ausgleichskasse sollte dazu herangezogen werden, die Preiserhöhung des Zuckers für den allgemeinen Zuckerbedarf (Mundzucker) aus zugleichen. Für den Bedarf der Bevölkerung, wie er auf die Kom munalverbände verteilt wird, sollte jedenfalls die alte Preisgrundlage beibehalten werden, so daß eine Erhöhung der Zuckerpreise für den allgemeinen Verbrauch durch die Erhöhung der allgemeinen Roh zucker- und Verbrauchszuckcrpreise vermieden werden konnte. Aus der Grundlage des für Magdeburg einschließlich Frachtvorschusses festgesetzten Preises wurde für den Mundzucker der Preis je 50 kg gemahlenen Melis ohne Sack ab Magdeburg einschließlich Fracht vorschuß mit 23,15 Ji festgesetzt. Da die Deckung des Unterschiedes zwischen dem allgemeinen Verbrauchszuckerpreise und dem Preise für Mundzucker nicht ausschließlich durch die auf Grund der Fracht gewinne geleisteten Zahlungen erfolgen konnte, so wurde der Ver brauchszuckerpreis für Heer und Marine sowie für die zuckerver arbeitende Industrie auf 29,15 M je 60 kg ohne Sack ab Magdeburg festgesetzt. Die Verrechnung dieser Beträge mit den Raffinerien er folgte ausschließlich durch die erwähnte Reichs-Zuckerausgleichgesell schaft m. b. H. in Berlin. Für die einzelnen Zuckersorten wurden vom Kriegsernährungsamt bestimmte Aufschläge zum Melispreise festgesetzt. Die Raffinationsspanne hatte-durch die Neuregelung der Preise eine Erhöhung auf 4 Ji erfahren. Da aus zehn Teilen Rohzucker etwa neun Teile Verbrauchszucker hergestellt werden, so muß die Spanne zwischen Rohzucker- und Verbrauchszuckerpreis um jede Mark, um die der Rohzuckerpreis erhöht wird, weiter um etwa 10 bis 12 erhöht werden. Abgesehen von dieser durch die Ver teuerung des Rohzuckers bedingten Erhöhung war die Erhöhung der Spanne durch die steigenden Unkosten der Raffinerien geboten. Die Beschaffungskosten der einzelnen Materialien, insbesondere Schmier und Heizmaterialien, und vor allem auch die Löhne hatten dem Vor jahre gegenüber erheblich zugenommen, und die gesamten Betriebs kosten, die durch den Rückgang in der Erzeugung keine Verminderung erfahren konnten, waren auf die geringere Erzeugung zu verteilen. Wenn vielfach die Erhöhung der Spanne im Hinblick auf das glänzende rechnungsmäßige Ergebnis einzelner Raffinerien im Betriebs jahre 1914/15 ats ungerechtfertigt bezeichnet wurde, so ist dagegen zweierlei zu bemerken. Einmal handelt es sich hier meistens um alte, gut fundierte Betriebe, die auch in Friedenszeiten erheblichen Gewinn abgeworfen hatten; dann hatte die Unsicherheit der Entwickelung des Zuckermarktes am Ende des Betriebsjahres 1913/14 die Fabriken veranlaßt, die vorhandenen Bestände niedriger anzusetzen, als sie