78 zuweisen ist, und welche Mengen den Bäckereien, Konditoreien, Gast häusern und Apotheken zur Verfügung zu stellen sind. Daneben können die Kommunalverbände besondere Rücklagen für die Zwecke der Obstverwertung, für die Ausgabe höherer Anteile an Kinder und Kranke und für besondere Notfälle bilden. Bei dieser» Regelung wurde die Wahrnehmung gemacht, daß vielfach der der Bevölkerung gewährte Zuckeranteil nicht in Einklang stand mit der den vom Kom- munalverbande zu versorgenden Betrieben zugewiesenen Menge; ins besondere .gab der Unterschied der in den einzelnen Kommunal verbänden zwischen 450 und 1000 Gramm schwankenden Monats kopfmenge Anlaß zu Beschwerden über eine angeblich ungleichmäßige Behandlung der Kommunalverbände. Für die Regelung des Zucker verbrauches im Betriebsjahre 1910/17 wurde daher bei der Zuweisung des Bedarfsanteils der Kommunalverbände dieser Anteil getrennt für den Verbrauch der bürgerlichen Bevölkerung und für die zur Versorgung der vom Kommunalverbande zu beliefernden Zucker verarbeitenden Betriebe festgesetzt. Außer den Apotbeken, Gast häusern, Bäckereien und Konditoreien sind im Betriebsjahre 1916/17 ferner diejenigen anderen Betriebe der Lebensmittelgewerbe im Bezirke eines Kommunalverbandes von diesem mit Zucker zu versorgen, die ihre Erzeugnisse in der Hauptsache zum Verbrauche inner halb des Kommunalverbandes an Verbraucher oder an Kleinhändler absetzen. Zum Verbrauche der bürgerlichen Bevölkerung wird" seit Beginn des Betriebsjahres 1916/17 eine Menge von 800 Gramm für den Kops der Bevölkerung überwiesen, während die Zulage für die Versorgung gewerblicher Betriebe im November und Dezember mit 200 Gramm, später nach Maßgabe der Bevölkerungsdichte und Berufsgliederung unterschiedlich mit 50, 100 oder 150 Gramm be messen wurde. Eine Rundfrage der Reichszuckerstelle im Juli 1916 gab über die Höhe der Monatskopfmengen in den einzelnen Kom munalverbänden folgendes Bild: Monatskopfmengen im Juli 1916. weniger als 600 g irrt Monat verteilten 3,28% der Kommunalverbande 601—700 g „ „ 3,63 % 701—750 g „ 24,56% „ .751—800 g „ 7,71 % .. 801—850 g „ „ 8,25 A 851—900 g „ 30,59 % „ 901 —950 g „ 3,63% „ über 951 g „ „ „ 48,35,% „