82 bei der Bemessung des Zuckerverbrauches der Zivilbevölkerung finden sollte. Zu diesem Zwecke wurden den Landeszentralbehörden im Sommer und Herbst 1916 besondere Mengen zur Unterverteilnng zu gewiesen. Die Berechnung der Zuteilung für die einzelnen Gebiete erfolgte hierbei anfangs nach einem Schlüssel, der die Zahl der Haus haltungen, der Kinder unter 14 Jahren und der Obstbäume in gleichem Verhältnis berücksichtigte, während später die Zuweisungen unter Berücksichtigung der Bevölkerungszifser und der Zahl der Obstbäume erfolgte. Die Landeszentralbehörden hatten, auf Grund ihrer Erfahrungen über die Verbreitung der häuslichen Obstver wertung in den Kommunalverbänden, die Unterverteilung vorzu nehmen. Da die zu diesem Zwecke zur Verfügung stehende Zucker menge den Zuckerbedarf der Haushaltungen für die häusliche Obst verwertung nicht überall zu decken vermochte, so wurde frühzeitig durch Flugblätter und Veröffentlichungen auf die Möglichkeit hin gewiesen, Obst ohne Zuckerzusatz durch Verwendung von Chemikalien haltbar zu machen. Die Menge, die durchschnittlich in den einzelnen Bundesstaaten für die Zwecke der häuslichen Obstverwertung auf den Kopf der Bevölkerung entfiel, schwankte zwischen 777 Gramm und 1330 Gramm. In dep Kommunalverbänden schwankte die durch schnittliche Kopsmenge zwischen 155 Gramm in einem westpreußischen Landkreise und 2332 Gramm in der Stadt Cassel. Die Bedarfs ermittlung erfolgte in den einzelnen Kommunalverbänden auf verschiedene Weise. Teilweise wurde die Zulage gleichmäßig auf die gesamte Bevölkerung verteilt; in anderen Kommunalverbänden hatten die Haushaltungen ihren früheren Zuckerverbrauch für Obstverwertung anzumelden und erhielten einen der vorhandenen Menge entsprechenden Anteil zugewiesen. Die Reichszuckerstelle hatte den Kommunalver bänden schon im Mai 1916 geraten, aus dem allgemeinen Bedarfsanteil besondere Rücklagen für die Zwecke der häuslichen Obstverwertung zu machen. Die Gesamtmenge der in den Kommunalverbänden zu diesem Zwecke bis zum Juli 1916 geschaffenen Rücklagen betrug mehr als 100 000 Doppelzentner. Außerdem wurde der in einzelnen Kommunalverbänden noch vorhandene Futterzuckcr zur Verarbeitung in Vcrbrauchszucker für die Zwecke der häuslichen Obstvcrmertung freigegeben. Bei der außerordentlichen Bedeutung der Haltbar machung von Obst in den Haushaltungen im Interesse der VolkS- ernährung wird auch im Jahre 1917 auf die Zuteilung größerer Zuckermengen für diese Zwecke besonderes Augenmerk zu richten sein. Hierbei werden die Kommunalverbände ans Grund der im letzten Jahre gewonnenen Erfahrungen vielfach auch eine den Verhältnissen besser entsprechende Vcrtcilungsweise in Anwendung bringen können.