89 stimmung der Anteile und Unterverteilung der Bezugsscheine erfolgt durch die Zuckerzuteilungsstelle für das Deutsche Süßigkeitengewerbe in Würzburg. Insgesamt kommen hier 1320 Betriebe im Reiche in Betracht. Betriebe des Süßigkeitengewerbes, die weniger als 52 Doppelzentner im Normaljahre 1914/15 verarbeitet haben, werden unter den entsprechenden Einschränkungen von ihren zuständigen Kommunalverbänden mit Zucker versorgt. b) Marmelade. Zur Herstellung von Marmelade darf Zucker bis zu höchstens 50 vom Hundert der Gesamtmenge verwendet werden. Die Unter verteilung der Bezugsscheine erfolgt durch die Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmelade in Berlin. Die hergestellte Marme lade wird nach einem bestimmten Schlüssel an die Bundesregierungen zur Weiterverteilung abgegeben. Höchstpreise sind hierfür durch die Bekanntmachung vom 14. Dezember 1915 festgesetzt. Betriebe, die im Normaljahre 1914/15 weniger als 50 Doppelzentner Marmelade hergestellt hatten, werden von den Kommunalverbänden mit Zucker versorgt. Uber die in diesen Betrieben hergestellte Marmelade kann der Kommunalverband zugunsten seiner Bevölkerung verfügen. c) Kunsthonig. Die Unterverteilung der Bezugsscheine für Kunsthonig erfolgt durch die Vereinigung der Kunsthonigfabriken in Berlin, die 287 Fabriken versorgt. Die Höchstpreise für Kunsthonig sind durch die Bekanntmachung vom 14. November 1916 festgelegt. Die Ver teilung des Kunsthonigs erfolgt gemeinsam mit der Marmelade an die Bundesregierungen zur Weiterverteilung an die Kommunal verbände. Die Verwendung von Kunsthonig zur gewerbsmäßigen Herstellung von anderen Nahrungsmitteln (insbesondere Backwaren) ist verboten. Betriebe, die in der Zeit vom 1. Oktober 1915 bis 31. März 1916 durchschnittlich weniger als 5 Doppelzentner im Monat zu Kunsthonig verarbeitet hatten, werden von ihren Kom munalverbänden mit Zucker versorgt. Der in diesen Betrieben her gestellte Kunsthonig steht zur Verfügung des Kommunalverbandes. Ferner können Kommunalverbände aus Ersparnissen der kommunalen Zuckerwirtschaft Zucker zur Verarbeitung zu Kunsthonig verwenden. Zur Herstellung von 1 Doppelzentner Kunsthonig werden ungefähr 80 kg Zucker verwendet.