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        <title>Der Zucker im Kriege</title>
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            <forname>Robert</forname>
            <surname>Follenius</surname>
          </persName>
        </author>
        <author>
          <persName>
            <forname>Karl</forname>
            <surname>Feßmann</surname>
          </persName>
        </author>
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            <idno>1014570352</idno>
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        \

Beiträge  zurKriegswirtschaft
Herausgegeben  von  der
Volkswirtschaftlichen  Abteilung  des  Kriegsernährungsamts

Heft  12/13

Der  Zucker  im  Kriege.

Von
Dr.  Robert  ^Follenius

und

Dr.  Karl  Feßmann

Berlin  1917

Verlag  der  Beiträge  zur  Kriegswirtschaft
Reimar  Hobbkng  (Sonder-Konio)
        <pb n="2" />
        Inhalt  von  Heft  12/1):
Zucker  und  Zuckerindustrie  in  ihrer  Bedeutung  für  die  deutsche  Landund
  Volkswirtschaft.  Von  Dr.  Robert  Follenius,  Vorstandsmitglied  der
Reichszuckerstelle,  Berlin.  S.  1.
1.  Zuckerindustrie  und  Landwirtschaft.  S.  1.  2.  Die  Wichtigkeit  des  Rübenbaues ­
  für  den  gesamten  Landbau.  S.  7.  3.  Die  deutsche  Zuckererzeugung  und
ihre  Verwertung.  S.  16.  ft.  Die  Zuckerindustrie  nach  Kriegsbeginn.  S.  25.
5.  Die  Ursachen  der  Zuckerknappheit  seit  dem  zweiten  Kriegsjahre.  S.  2?.
Schlußwort.  S.  33.
Die  Kriegsbewirtschaftung  des  Zuckers.  Von  Dr.  Karl  Feßmann,  Leiter
der  Volkswirtschaftlichen  Abteilung  der  Reichszuckerstelle,  Berlin.  S.  35.
1.  Zuckererzeugung  und  Zuckerverbrauch  vor  dem  Kriege.  S.  35-  U.  Der  Gang
der  deutschen  Zuckerwkrtschast  im  Kriege  bis  zur  Verordnung  vom  10.  April
1916.  S.  36.  1.  Die  Zeit  vom  31.  Juli  1914  bi«  April  1915.  S.  40.
2.  Ende  April  1915  bis  November  1915-  S.  55-  3.  Dezember  1915  bis
10.  April  1916.  S.  62.  III.  Die  deutsche  Zuckerwirtschast  seit  der  Gründung
der  Rekchszuckerstelle.  S.  65-  1.  Nach  der  Sekte  der  Erzeugung.  S.  66.
2.  Nach  der  Seite  der  Verteilung  und  des  Verbrauchs.  S.  74.  s)  Bedarf
der  Zivilbevölkerung.  S.  75.  b)  Bedarf  der  Zucker  verarbeitenden  Industrie.
S.  84.  IV.  Süßstoff.  S.  91.  Schlußwort.  S.  96.
Abgeschlossen  Mitte  Mai  1917-preis

  des  Heftes  M.  1.20.
Jede  gute  Buchhandlung  und  jedes  Postamt  nimmt  Bestellungen  an.

(Xye  Sammlung  „Beiträge  zur  Kriegswirtschaft"  entstammt
  der  Anregung  des  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamts, ­
  Exzellenz  v.  Batocki,-  sie  wird  von  der
Volkswirtschaftlichen  Abteilung  des  Kriegsernähmngsamts
herausgegeben.  Die  Beamten  dieses  Amts  sind  neben  Vertretern ­
  der  Wirtschaftswissenschaften  als  Mitarbeiter  für  die
„Beiträge"gewonnen  worden,  dasreicheMaterkalder  organisierten ­
  deutschen  Kriegswirtschaft  soll  dabei  verwertet  werden.
In  den  Einzelaussührungen  gibt  jede  Abhandlung  lediglich ­
  die  wissenschaftliche  Auffassung  des  Verfassers  wieder.
Das  Kriegsernährungsamt  macht  denMitarbeitern  hinsichtlich
ihrer  Darlegungen  keine  Vorschrift  und  überläßt  ihnen  für
ihre  Auffassung  die  Verantwortung.
        <pb n="3" />
        Zucker  und  Zuckermdustrie  in  ihrer  Bedeutung
für  die  deutsche  Land-  und  Bolkswirtschaft.
Von  Dr.  R.  Follenius,  Vorstandsmitglied  der  Reichszuckerstelle,  Berlin.

1.  Zuckerindustrie  und  Landwirtschaft.
Der  Zuckerverbrauch  ist  in  Deutschland  weit  älter  alö  die
Zuckergewinnuug.  Auf  weiten  Wegen  ist  der  Zucker  zu  uns  ins  Land
gekommen.  Lange  vor  unserer  Zeitrechnung  wurde  der  Mucker  im
Saft  des  Zuckerrohrs  als  Nahrungs-  und  Genußmittel  verwendet
Beträchtliche  Zeit  verging  allerdings  noch,  bis  der  erste  Zucker  in
fester  Form  gewonnen  wurde.  Von  Indien  und  seinen  Nachbarländern ­
  kam  er  nach  den  Küstenstrichen  und  Inseln  des  Mittelmceres
In  der  Folge  verhalfen  Eroberungszüge  der  Araber  der  Kultur  des
Zuckerrohrs  zu  weiterer  Verbreitung.  Die  Rohrzuckerindustrie  blühte
in  den  Mittelmeerländcrn  auf;  sie  setzte  ihre  Erzeugnisse  in  allen
damals  hochentwickelten  Ländern  Europas,  darunter  zum  erheblichen
Teile  auch  in  Deutschland,  ab.  Jetzt  ist  in  fast  allen  Ländern  um
das  Mittelmeer  der  Rohraubau  wieder  verschwunden,  nur  in  Spanien
haben  sich  Neste  erhalten,  und  in  Egypten  hat  er  unter  englischer
Herrschaft  wieder  an  Ausdehnung  gewonnen.  Die  Haupterzeugungsstätten ­
  des  Rohrzuckers  sind  heute  Indien,  Java,die  Südseeinseln
Australien,  Amerika  und  die  westindischen  Inseln,  allen  voran  Kubcu
In  Europa  ist  in  neuerer  Zeit  der  Rübenanbau  und  die  Gewinnung ­
  von  Rübenzucker  aufgekommen  und  in  die  führende
getreten  Rohr-  und  Rübenzucker  liegen,  seit  dem  Aufschwung  d  ?
Rubenkultur,  untereinander  in  scharfem  Wettkampf  Sein  A„«
.gang  ist  gerade  für  uns  Deutsche  von  größter  Wichtigkeit,  da  wir
von  allen  Landern  der  Erde  die  größte  und  am  weitesten  entwickel  e
        <pb n="4" />
        2

Rübenzuckerindustrie  besitzen,  die  zum  Absatz  ihres  Erzeugungsüberschusses ­
  in  normalen  Zeiten  aus  den  Weltmarkt  angewiesen  ist,
es  jedenfalls  bis  zum  Kriegsbeginn  dauernd  war.  Der  Anteil,  den
die  Rohrzuckerindustrie  an  der  Versorgung  des  Weltzuckermarktes
nehmen  konnte,  hat  sich  freilich  in  den  letzten  Jahrzehnten  zusehends ­
  wieder  zuungunsten  der  Rübenzuckerindustrie  verschoben.
Der  Anteil  des  R^beüzr^crs  an  der  ganzen  Zuckergewinnung
der  Erde  war  znerid  in  den  fünfziger  Jahren  mit  14  v.  H.
bedeutend,  stieg  Ende  der  sechziger  Jahre  auf  ein  Drittel,  Anfang
der  neunziger  Jahre  über  die  Hälfte,  um  die  Jahrhundertwende  auf
nahezu  zwei  Drittel  der  Gcsamterzeugung.  Später  nahm  umgekehrt
die  Rohrzuckergewinnung  rascher  zu  als  die  Rübenzuckerherstellung.
Im  Betriebsjahre  1900/01  stand  eine  gesamte  Rohrzuckercrzeugung
von  3  643  445  Tonnen  einer  Rübenzuckererzeugung  von  6  123  418
Tonnen  gegenüber.  1908/09  stellten  sich  die  Zahlen  schon  aus
7  654  290  Tonnen  für  Rohr-  und  6  927  875  für  Rübenzucker.
1914/16  wurden  aber  bereits  10  072  471  Tonnen  Rohrzucker  gegen
8215445  Tonnen  Rübenzucker  erzeugt  (vergl.  Übersicht  auf  S.  3  bis4).
Die  Rübenzuckerindustrie  verdankt  ihre  Entstehung
dem  deutschen  Chemiker  Markgraf,  der  im  Jahre  1747  das  Vorhandensein ­
  von  Zucker  in  der  Runkelrübe  nachwies.  Die  eigentliche
Wiege  der  Rübenzuckerindustrie  stand  in  Schlesien,  wo  Franz  Achard,
ein  Schüler  Markgrass,  um  1800  die  erste  gewerbliche  Anlage  zur
Herstellung  des  Zuckers  aus  den  von  ihm  besonders  dazu  gezüchteten
Runkelrüben  schuf.  Die  Kontinentalsperre  gegen  England  begünstigte
die  Entwicklung  der  jungen  Industrie,  die  jedoch  zunächst  über  bescheidene ­
  Anfänge  nicht  hinauskam.  Erst  mit  Beginn  der  dreißigei
Jahre  des  vorigen  Jahrhunderts  gewann  die  Herstellung  von  Rübenzucker ­
  in  Deutschland  an  Umfang.  Die  Statistik  verzeichnet  für  das
Betriebsjahr  1836/37  122  Zuckerfabriken  mit  einer  Erzeugung  von
etwa  28  000  Zentner  Rohzucker  und  einer  Rübenverarbeitung  von
etwa  ^  Million  Zentner.  Die  Gesamtverarbeitung  aller  Fabriken
war  also  ungefähr  ebenso  groß,  wie  heute  die  Verarbeitung  einer
einzigen  kleineren  Fabrik.  Begünstigt  durch  steuerpolitische  Maßnahmen, ­
  die  zu  steter  Verbesserung  der  Ausbeute  anregten,  durch
erfolgreiche  wissenschaftliche  Forschungen  auf  dem  Gebiete  der  Zuckerchemie, ­
  und  nicht  zum  letzten  durch  Fortschritte  iu  der  Züchtung  einer
widerstandsfähigen  und  sehr  zuckerreichen  Rübe,  hat  sich  die  deutsche
Zuckerindustrie  in  dem  kurzen  Zeitraum  von  etwa  80  Jahren  zu
stolzer  Höhe  emporgeschwungen.  Im  Jahre  1913/14  arbeiteten
341  Fabriken;  sie  erzeugten  aus  340  Millionen  Zentnern  Rüben  über
64  Millionen  Zentner  Rohzucker.
        <pb n="5" />
        3

Die  Rohrzucker-Ernten  derWelt  (nach  Wille«  &amp;amp;  Gray,  Newyork),
am  Schluß  die  Rübenzucker-Ernten.

Vereinigte  Staaten:
Lousiana
Texas
Porto  Rico.  Ernte  .
Hawaische  Inseln  .
Kuba,  Ernte
Britisch  Westindien:
Trinidad
Barbados
Jamaika,  Ansiuhr.
Antiqua  und  St.
Kitts
St.  Lucia  und  St.
Vincent
Französ.-Westindien;
Martinique,  Ausf..
Guadeloupe
Dänisch-Westindien:
St.  Croix
St.  Domingo  U.  Haiti
Mexiko,  Ernte
Mittel-Amerika  ....
Süd-Amerika:
Demerara
Surinam,  Ernte  ..
Venezuela
Peru,  Ernte
Argentinien,  Ernte
Brasilien,  Ernte  ..
Zus.  Amerika
Asien:
Brit.-Jndien  feigen.
Verbrauch)
Java,  Ernte:
Formosa,  Japan,
Ernte
Philippinen
Jnsges.  in  Asien....

Erntezeiten ­


1908/09
Tonnen

1913/14
Tonnen

1914/15
Tonnen

1915/16
Schätzung
Tonnen

Okt.-Jair

355  000

261  337

216  696

150  000

Okt  -Jan.

16  000

7  000

3  600

1  000

Jan.-Juni

245  000

326  000

316  000

350  000

Nov.-Jult

477  817

550  926

577  186

585  000

Dez.-Juni

1  513  682

2  597  732

2  592  667

3  000  000

Jan.-Juni

44  512

47  251

46  000

65  000

Jan.-Juni

13108

33  267

30  000

40  000

Jan.-Juni

11453

15  583

15  000

15  000

Jan.-  Juni
Jan.-Juni

19  000
8  000

&amp;gt;  24  000

24  000

30  000

Jan.-Juli

37  757

38  730

40  000

40  000

Jan.-Juli

26  211

39  920

40  000

40  000

Jan.-Juni

14  000

6  800

4  500

11  000

Jan.-Juni

69  483

106  778

108  267

120  000

Dez.-Juni

143  179

130  000

110  000

75  000

Jan.-  Juni

19  696

22  000

22  000

30  000

Okt.-Dez.il.
Mai.Junt

117176

101  726

106  145

110  000

Okt.-Jan.

11  000

14  000

12  000

13  000

Okt.-Dez.

3  000

3  000

3  000

10  000

Okt.-Febr.
Juni-Okt.

150  000

176  671

175  000

200  000

162  479

280  319

330  001

176  000

Okt.-Febr.

248  000

203  394

240  000

194  000

3  703  453

4  983  432

5  009  862

6  244  000

Dez.-Mai

1  872  900

2  291  500

2  381  300

2  400  000

Mai-Nov.

1  241  885

1  345  230

1  303  046

1  264  000,

Nov.-Juni

122  000

204  000

262  000

375  000

Nov.-Juni

129  015

226  000

243  000

300  000

3  365  800

4  066  730

4  189  345

4  339  000
1*
        <pb n="6" />
        4

Erntezeiten ­


1908/09
Tonnen

1913/14
Tonnen

1914/15
Tonnen

1915/16
Schätzung
Tonnen

Fortsetzung:
Australien  ».Fidschi:
Queensland  ......
Neu-Südwales....
Fidschi-Inseln,
Ausfuhr

Juni-Nov.
Juni-Nov.
Juni-Nov.

151  098
1b  000
65  000

|  266  000
100  000

240  000
102  000

150  000
90  000

Jnsges.  Australien  u.
Polynesien

231  098

866  000

342  000

240  000

Afrika:
Ägypten,  Ernte  feig.
Verbrauchs

Jan.-Juni

5b  000

69  368

75  738

110  000

Mozambique,  Ernte

Mai-Okt.

—

34  000

40  000

50  000

Mauritius,  Ernte..

Aug.-Jan.

206  758

249  800

277  164

210  000

Reunion

Auq.-Jan.

39  500

35  782

39  267

40  000

Natal,  Ernte

Mai-Okt.

31  992

86  714

91  619

96  000

Jnsges.  in  Afrika  ..

332  250

474  664

523  788

505  000

Europa:
Spanien

Dez.»  Juni

21  669

13  231

7  376

5  000

Gesarnt-Rohrzucker-Ernten
  ,.

7  654  290

9  892  057

10  072  471

10  333  000

Europa;  Rübenzucker-Ernten ­
  nach
F.  O.  Licht

Spt.-  Jan.

6  543  866

8  180  964

7  556  686

6  511  102

Vereinigte  Staaten:
Rübenzucker-Ernten
nach  Willett  &amp;amp;
Gray

Juli-Jau.

c  655  298

646  257

780  000

Kanada:  Rübenzucker-Ernte ­


Okt.-Dez.

384  010

o
o
o

12  502

15  000

Gesamt-Rohr-  u.
Rübenzucker-Ernten


14  582  166

18  738  326

18  287  916

16  639  102

Eng  verknüpft  mit  dem  Wachstum  der  Zuckerindustrie  ist  das
Emporblühen  der  Landwirtschaft  in  den  Rübenbaugebieten.  Besonders ­
  enge  Bande  verknüpfen  Rohzuckerindustrie  und  Landwirtschaft. ­
  Vor  allen  den  anderen  Gewerben,  die  sich  ans  den  landwirtschaftlichen ­
  Betrieben  entwickelt  haben,  wie  Müllerei,  Bierbrauerei,
Brennerei,  hat  die  Rohzuckerindustrie  sich  den,  alten,  innigen  Zusammenhang ­
  und  die  Gemeinsamkeit  der  Interessen  mit  der  Landwirtschaft ­
  am  reinsten  und  offenkundigsten  gewahrt.
Werfen  wir  einen  kurzen  Blick  auf  die  geschichtliche  Entwicklung
der  Beziehungen  .  zwischen  rübenhauender  Landwirt-
        <pb n="7" />
        )  cf)  a  f  i  und  Zuckerindustric.  Anfänglich,  und  zwar  bis  zur  Mitte  des
vorigen  Jahrhunderts,  befanden  sich  fast  alle  Rübenzuckerfabriken  im
Besitze  eines  oder  mehrerer  Landwirte,  welche  die  Rüben  selbst  bauten
und  in  der  eigenen  Fabrik  verarbeiteten.  Die  weitere  Ausdehnung
des  Rübenanbaues  brachte  in  der  Folgezeit  vielerorts  eine  Beteiligung
auch  kleiner  Landwirte  bei  der  Neuerrichtung  von  Fabriken  mit  sich.
Heute  sind  nur  noch  wenige  Fabriken  in  den  Händen  einzelner  Personen. ­
  Immer  weitere  landwirtschaftliche  Kreise  wandten  in  den  für
die  Kultur  der  Zuckerrüben  geeigneten  Gegenden  ihre  Aufmerksamkeit
der  Verwertung  der  im  Rübenbau  gewonnenen  Erzeugnisse  zu,  und
heute  dürfte  die  Zahl  der  Rübcnbaucr,  die  nicht  in  einer  oder  der
anderen  Weise  auch  am  Ertrage  einer  Zuckerfabrik  beteiligt  sind,  keine
allzu  große  mehr  sein.
Die  verschiedenen  Arten  der  Rübcnzuckerfabriken  lassen  sich  in
typische  Gruppen  zusammenfassen:  neben  der  alten  Form,  bei  der  das
Unternehmen  in  dem  Besitze  eines  oder  mehrerer  Landwirte  ist,  die
selbst  auf  ihren  Gütern  Rüben  bauen,  die  Fabriken,  die  als  Aktiengesellschaften ­
  ihren  Aktionären  durch  einen  besonderen  Vertrag  die
Rübenbaupflicht  auferlegen.  Drittens  Fabriken,  die  als  Gesellschaften
mit  beschränkter  Haftung  oder  eingetragene  Genossenschaften  mit  beschränkter ­
  Haftpflicht  ihre  Mitglieder  im  GcsellschaftSvcrtrag  zum
Rübenbau  verpflichtet  haben,  schließlich  die  Fabriken,  die  für  die  Größe
ihres  Fabrikbetriebes  von  ihren  Besitzern  und  Gesellschaftern  nicht  genügend ­
  Rüben  erhalten  und  Zuschußmengen  von  umwohnenden,  an  der
Gesellschaft  nicht  beteiligten  Landwirten  auf  Grund  von  besonderen
Verträgen  erwerben.  Zwischen  diesen  klarumrisscnen  Formen  gibt  cs
jedoch  viele  Zwischenstufen  und  Übergänge;  so  werden  „Kaufrüben"  fast
überall  gern  hinzugcnommen,  wenn  sich  die  Möglichkeit  dazu  bietet.  Die
Gesellschafts-  und  Aktienfabriken,  die  ihre  Mitglieder  verpflichten,
für  jede  Aktie  oder  jeden  Anteil  eine  bestimmte  Fläche  mit  Rüben
anzubauen,  gewähren  ihnen  dafür,  sofern  nicht  überhaupt  der  Gesamtgewinn ­
  an  sie  ausgeschüttet  wird,  aber  auch  eine  weitgehende
Gewinnbeteiligung,  nicht  etwa  nur  in  Gestalt  von  Dividenden,
sondern  auch  in  einem  über  den  vertraglich  festgesetzten  Mindestpreis
erhöhten  Rübenprcise.  Für  diese  Gewinnbeteiligung  wählen  die
Fabriken  recht  verschiedene  Formen.  Manche  von  ihnen  zahlen  überhaupt ­
  keine  Dividende,  sondern  bringen  den  Gewinn  ausschließlich  in
Gestalt  des  Rübcngeldcs  zur  Auszahlung.  Hieraus  ist  die  Tatsache
zu  erklären,  daß  von  zwei  benachbarten,  gleich  großen  und  gleich  gut
geleiteten  Fabriken  ini  gleichem-Jahre  die  eine  überhaupt  keine  Dividende, ­
  die  andere  aber  bis  15  %  und  mehr  geben  kann,  und  dabei
doch  die  Beteiligten  gleiche  Erträge  haben.
        <pb n="8" />
        6

Neben  den  sogenannten  Gesellschafterrüben  spielen  eine  große
Rolle  die  Kaufrüben,  über  deren  Anbau  und  Bezahlung  von  den
Fabriken  besondere  Rübenanbauverträge  mit  den  Landwirten  abgeschlossen ­
  werden.  Hierher  gehören  auch  die  sogenannten  überr
  ü  b  e  n  ,  d.  h.  diejenigen  Rüben,  die  von  Gesellschaftern  über  ihre
Anbauverpflichtung  hinaus  geliefert  werden.  Auch  diese  sind  vielfach ­
  am  Gewinn  der  Fabrik  in  der  einen  oder  anderen  Weise  beteiligt. ­
  —  Die  folgende  Übersicht  zeigt  das  Verhältnis  zwischen  Eigen-,
Pflicht-  und  Kaufrüben.
1892—1893  1903—1994  1913—1914
ha  ha  ha
Eigenrüben  52  834  35  113  24  876
Aktien-  und  Pflichtrüben....  118  819  162  195  298  272
Kauf-  und  llberrüben  180  362  219  569  299  695
Zusammen.  ...  352  906  416  877  532  843
Die  Eigenrüben  weisen  hiernach  einen  beträchtlichen  Rückgang
aus.  Ihr  Anbau  ist  seit  1892/93  bis  1913/14  von  62  834  Hektarauf
  24  876  Hektar,  d.  h.  um  47  %,  gefallen.  Im  gleichen
Zeitraum  stiegen  die  •  Pflicht-  und  Aktienrüben  von  118  819
Hektar  auf  208  272  Hektar,  d.  h.  um  57  %  ,  die  Kauf-  und
Überrüben  von  180  362  Hektar  auf  299  695  Hektar,  d.  h.  um
60  %.  Diese  Zahlen  weisen  darauf  hin,  daß  die  Rohzuckerindustrie
  aus  der  Form  des  rein  landwirtschaftlichen  Nebenbetriebes
immer  weiter  herauszutreten  und  sich  in  industrielle  Unternehmungen
umzuwandeln  strebt,  bei  denen  allerdings  durch  weitgehende  Gewinnbeteiligung ­
  der  Landwirte  der  Zusammenhang  und  die  Jnteressengenieinschaft
  mit  der  Landwirtschaft  erhalten  bleibt.  Da,  wo  bei
geringen  Aktien-  und  Pflichtrübenmengen  sich  Interessengegensätze
zwischen  Anbauern  und  Käufern  herausgebildet  haben,  zumal  in
Landesteilen  mit  kleinbäuerlicher  Bevölkerung,  in  denen,  wie  z.  B.
in  Süddeutschland  und  am  Rhein,  5-  bis  6000  Rübeubauer  auf  eine
Fabrik  entfallen  können,  haben  sich  die  Folgen  in  unliebsamen
Streitigkeiten  zwischen  Fabriken  und  Landwirten  bereits  gezeigt.
Der  Rübenbau  ist  sehr  ungleich  über  die  einzelnen  Gegenden
Deutschlands  verteilt,  denn  nicht  alle  Bodenarten  eignen  sich  für  eine
erfolgreiche  Rübenkultur,  obschon  sich  auf  manchem  Boden,  den  man
früher  nicht  mit  Rüben  bestellen  zu  können  glaubte,  bei  geeigneter
Behandlung  und  Düngung  jetzt  hohe  Erträge  erzielen  lassen.  Die  Übersicht ­
  auf  Seite  8/9  bietet  einen  Überblick  über  die  Steigerung  der  Rübenanbaufläche
  seit  1908  und  ihre  Verteilung  auf  die  einzelnen  preußischen ­
  Provinzen  und  Bundesstaaten  und  über  die  Zahl  der  in  ihnen
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        7

gelegenen  rübenverarbeitenden  Fabriken.  In  den  Hauptrübengebieten,
cen  Provinzen  Sachsen,  Schlesien,  Hannover  sowie  in  Braunschweig
und  Anhalt,  finden  wir  im  Durchschnitt  der  letzten  fünf  Friedensjahre ­
  64,6  %  des  Anbaues  und  68  %  aller  arbeitenden  Fabriken.
Am  geringsten  ist  der  Rübenanbau  im  Süden  des  Reiches,  wo  das
Überwiegen  des  kleinen  und  mittleren  landwirtschaftlichen  Grundbesitzes ­
  die  für  die  Rübenkultur  notwendige  rationelle  Bearbeitung
des  Bodens  und  die  mit  ihr  verbundene  größere  Aufwendung  an
Geld  und  Arbeitskräften  erschwert.
Wesentlich  verschieden  ist  auch  die  Rübenmenge,  die  vom  Morgen
geerntet  wird.  Sie  schwankt  je  nach  Jahr  und  Bodenbeschaffenheit,
Rübensorte  und  Düngergaben.  Durchschnitt  für  Deutschland  war
aus  den  Jahren  1905/06  bis  1912/13  rund  145  Zentner  vom
Morgen;  im  Kriege  ist  dieser  Durchschnitt  jedoch  nach  den  von  vielen
Fabriken  vorliegenden  Mitteilungen  vielfach  wesentlich  heruntergegangen. ­
  Die  Ursache  liegt  wohl  nicht  allein  im  Mangel  an  Stickstoffdünger. ­
  Manchmal  soll  auch  ein  Teil  der  Rüben  von  den  Erzeugern ­
  in  der  eigenen  Wirtschaft  verwandt  und  der  Fabrik  gegenüber ­
  ein  Minderertrag  des  Ackers  geltend  gemacht  worden  sein.
2.  Die  Wichtigkeit
des  Rübenbaues  für  den  gesamten  Landbau.
Groß  und  segensreich  sind  die  Wirkungen,  welche  die  Rübenkultur
der  Landwirtschaft  gebracht  hat.  Sie  ist  eine  Hochkultur,  die,
rationell  und  wissenschaftlich  betrieben,  zu  einer  erheblichen  Verbesserung ­
  des  Ackerbodens  und  damit  auch  zur  Steigerung  der  Halmfruchternte ­
  geführt  und  eine  Veredelung  der  Getreidearten  bewirkt
hat.  Oberamtmann  Görg-Gimritz  führte  hierüber  in  der  Illustrierten
Landwirtschaftlichen  Zeitung  seinerzeit  aus:  „Würde  der  Kulturgrad
des  Rübenbaues  nach  und  nach  allen  großen  wie  kleinen  Landwirtschaftsbetrieben ­
  in  ganz  Deutschland  zu  eigen,  so  würden  wir  nicht
allein  die  immer  steigende  Bevölkerung  Deutschlands  ernähren  können,
sondern  noch  exportieren  müssen."
Das  hängt  so  zusammen:  Der  Anbau  von  Zuckerrüben  bedingt
eine  Vertiefung  der  Ackerschicht,  eine  reichlichere  Düngung  und
Lockerung  sowie  sorgfältigere  Bearbeitung  und  Reinhaltung  des
Bodens.  Daher  können  daraufhin  auch  die  Wurzeln  aller  Gewächse,
die  n  a  ch  der  Zuckerrübe  gebaut  werden,  schneller  und  tiefer  als  sonst
in  den  Erdboden  eindringen;  sie  verwerten  deshalb  mehr  Düngerstoffe, ­
  die  Pflanzen  entwickeln  sich  entsprechend  kräftiger.  Sie  sind
gegen  Wetter  wie  Ungeziefer  widerstandsfähiger  und  liefern  infolge-
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        8

Rübenanbau  im  Deutschen

Bezirke

vo  Je;  s
^  Q  o
V  tfD  00
Iss
•sf

Anbau
1908/09
Hektar

i  S
"et 1
+  60  co
®|S
•§f

Anbau
1913/14
Hektar

Ost-  und  Westpreußen

19

23  991

17

35  172

Brandenburg

11

18  298

10

23  378

Pommern

11

24  855

11

31  594

Posen

20

51  784

20

69  694

Schlesien

50

62  568

46

80  641

Provinz  Sachse»

103

106  955

98

119  276

Hannover  it.  Schleswig-Holstein

40

38  065

39

44  457

Westfalen

5

4  423

6

5  278

Hessen-Nassau

2

2  126

2

2  253

Rheinland

10

16  693

10

20  016

Insgesamt  Preußen.  .  ,  .

271

349  748

258

431759

Bayern

3  ,

4  025

3

6  999

Sachsen

4

4  492

4

5  594

Württemberg

3

2  883

3

4  073

Baden  u,  Elsaß-Lothringen  ,  .

2

2  197.

2

3  891

Hessen

4

4  822

4

7  280

Mecklenburg  .  ,

11

18  578

11

22  099

Thüringen

7

6  268

7

7  040

Braunschweig  ,  .

30

23  239

29

23  661

Anhalt  ....

23

■  19  933

21

20  447

Zusammen  Deutsches  Reich

358

436  185

342

632  843

im  Betrieb

9

Reich  von  1908-1916.

s
£  ^
Ol
C  H
t

schätzungs-


Anbau
1914/15
Hektar

^  ji«
&amp;gt;-&amp;gt;  lc
l|2
.5  g

schätzungs ­
 ­

Anbau
1915/16
Hektar

Vermehrung- ­

  Verminderung ­

ft
1914  gegen
1915

tu  «S
j-»  ,  .
X)vn  ^
T&amp;gt;  tfOco
DK2
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schätzungs ­
 ­

Anbau
1916/17
Hektar

Verme
bez
Vermin
19
ft
gegen
1915

hrung
w.
derung
16
ft
gegen
1914

17

33  191

11

12  939

—  61,0

14

15  909

4-34,9

—44,2

10

27  605

10

17  075

-  38,1

10

17  326

4-  1,0

—31,4

11

34  534

11

25  208

-27,0

10

26  835

4-  8,2

—16,8

20

74  300

19

42  878

—  42,3

20

49  572

4-16,4

-31,0

46

90  463

45

59  237

—  34,5

44

62  147

4-  5,9

—23,6

94

127  188

91

87  730

—  31,0

93

99  348

4-12,7

—19,8

39

41  763

39

31  698

—  24,1

39

35  175

4-10,0

—20,5

5

2  811

3

3  685

+  31,1

5

3  711

4-10,5

-  24,5

2

5  348

3

1  600

-  70,1

2

1  790

4-15,5

-15,8

10

22  276

8

13  380

—  39,9

10

12  615

-  1,8

—33,8

254

459  479

240

295  430

—  35,7

247

3244  28

4-  9,8

—29,4

3

8  987

2

2  410

—  73,1

3

4  095

4-49,5

—  46,0

4

6  387

4

4  049

—  36,6

4

4  227

4-  4,1

—27,3

3

5  032

2

2  960

—  41,2

3

3  026

4-27,9

—40,3

2

3  849

3

2  075

-  46,1

2

1  943

—14,6

-61,4

5

9  732

5

7  254

—  25,4

4

5  016

—43,6

-52,6

n

23  933

10

18  685

-  21,9

11

20  185

4-18,2

—14,2

7

8  645

6

5  295

—  38,8

7

5  579

4-18,0

—23,6

28

25  449

28

17  112

—  32,7

28

20  212

+  16,6

-11,1

20

17  589

19

15  216

—  13,5

20

17  857

+  18,1

-14,2

337

569  082

319

370  487

—  34,9

82

406  068

+  10,6

—25,0
        <pb n="11" />
        10

dessen  höhere  Erträge.  —  Die  Steigerung  des  Hackfruchtbaues,  d.  i.
hauptsächlich  die  des  Rübenbaues  auf  schwerem  und  des  Kartoffelbaues ­
  auf  leichtem  Boden,  führt  uns  dem  Ziele  näher,  die  Ernährung ­
  unseres  Volkes  aus  den  Erzeugnissen  deutschen  Bodens  zu
decken.  —  AIs  der  Rübenbau  eingeführt  wurde,  so  sagt  Professor
von  Rümker  in  einem  1914  gehaltenen  Vortrage,  war  man  sehr
im  Zweifel,  ob  die  Anbaufläche,  die  dem  Getreide  zugunsten  des
Rübenbaues  verloren  ging,  nicht  schädlich  wirken  würde,  und  ob  dieser
Verlust  an  Anbaufläche  uns  nicht  mit  der  Brotversorgung  des  Volkes
in  Zwiespalt  bringen  würde.  Diese  Befürchtungen  haben  sich  nicht
nur  nicht  bewahrheitet,  sondern  das  Gegenteil  ist  eingetreten.  Mit
der  Einführung  des  Rübenbaues  gleichzeitig  sind  in  den  betreffenden
Wirtschaften  die  Durchschnittserträge  des  Weizens  um  2  bis  4
Zentner  vom  Morgen  gestiegen,  beim  Roggen  um  l 1 ^  bis  3  Zentner,
bei  Gerste  um  2^  bis  Zentner,  beim  Hafer  um  bis  2
Zentner,  so  daß  der  Verlust  an  Anbaufläche  überreich  durch  die  Mehrerträge ­
  von  der  Flächeneinheit  ausgeglichen  worden  ist.  Das  ist,  wie
oben  erwähnt,  daraus  zu  erklären,  daß  die  hohen  Ansprüche,  welche  |
die  Hackfrüchte  an  Arbeit,  Düngung,  Pflege  der  Felder  stellen  und  die
erfüllt  werden  müssen,  weil  sonst  keine  lohnende  Rübenernte  gemacht
werden  könnte,  zugleich  die  günstige  Folge  haben,  daß  auch  alle
anderen  Früchte,  die  auf  dem  gleichen  Boden  abwechselnd  mit  der
Rübe  gebaut  wurden,  ihren  Vorteil  davon  hatten.  Viele  Vorsorge
hat  man  den  anderen  Feldfrüchten  nicht  um  ihrer  selbst  willen  zuteil
werden  lassen,  sondern  der  Rübe  zuliebe,  die  dann  nach  ihnen  kommen
sollte,  damit  diese  das  Land  in  einem  Zustande  vorfand,  wie  sie  cs
brauchte.  Der  Rübenbau  ist  damit  der  Erzieher  der  Landwirtschaft
zur  Intensität  und  zur  Steigerung  der  Produktion  gewesen.
Die  Zahlen  bestätigen  uns,  daß  wir  die  hohe  Stufe  unserer
heutigen  landwirtschaftlichen  Kultur  vornehmlich  durch  den  zunehmenden ­
  Hackfruchtbau  erreicht  haben.  Im  Durchschnitt  der  Jahre
1907  bis  1912  betrug  der  Anbau  der  Hackfrüchte  von  der  gesamten
Ackerfläche  in  Deutschland  14,6  °/„  (davon  etwa  2,5  °/ 0  Zuckerrüben),
in  Österreich-Ungarn  10,0  °/„,  in  Frankreich  nur  6,5  °/„,  in  Italien
3,6  °/o,  in  Rußland  3,3  °/,,  in  Großbritannien  2,4  °/ 0 .  Damit  hängt
die  überragende  Leistungsfähigkeit  der  intensiven  deutschen  Landwirtschaft ­
  eng  zusammen.  Je  weiter  wir  den  Anteil  des  deutschen
Hackfruchtbaues  an  der  gesamten  Ackerfläche  erhöhen,  um  so  eher
wird  es  möglich  sein,  die  Bevölkerung  aus  der  eigenen  Landwirtschaft
zu  ernähren.
Der  Anbau  der  Zuckerrüben  in  größerem  Umfange  ist  aber  an
das  Vorhandensein  der  Zuckerfabriken  geknüpft.  Treffend  sagt
        <pb n="12" />
        11

Dr.  Brukner  in  seinem  Buche  „Zucker  und  Zuckerrüben  im  Weltkrieg":
„Die  Bedeutung  der  Zuckerrüben  wäre  ganz  unabhängig  von  der
Zuckerindustrie,  wenn  es  möglich  wäre,  ohne  diese  den  Umfang  des
Anbaues  aufrechtzuerhalten,  wenn  die  Rüben  in  Brennereien  auf
Weingeist,  in  Trocknereien  auf  Futter,  in  Saft-  und  Krautfabriken
auf  Saft  und  Kraut  verarbeitet  werden  könnten.  Diese  Anlagen
reichen  aber  nicht  aus,  sie  können  nur  einen  kleinen  Bruchteil  der
Rübenernte  in  Dauerware  umwandeln.  Die  Verfütterung  roher
Rüben  müßte  jedoch  auf  das  ganze  Jahr  verteilt  werden,  und  da
ginge  ein  großer  Teil  des  Nährwertes  der  Rüben  durch  Gärung  und
Fäulnis  verloren.  Die  Zuckerfabriken  haben  keine  andere  Aufgabe,
als  die  auf  den  Rübenäckern  gewonnenen  ungeheuren  Nährwertmengen ­
  vor  dem  Verderben  zu  schützen,  die  Rüben  in  drei  haltbare
Teile  zu  zerlegen:  in  Zucker,  Schnitzel,  die  entweder  getrocknet  oder
eingesäuert  werden,  und  Melasse.  Sie  sind  große  „Weck"-Apparate,
um  den  Erntesegen  zu  bergen  und  als  Dauerware  für  lange  Zeit
haltbar  zu  machen.  Durch  die  Zerlegung  wird  das  ganze  noch  wertvoller, ­
  weil  die  Trennung  des  Zuckers  von  den  Schnitzeln  und  der
Melasse  die  beste  Verwendungsart  jedes  einzelnen  Teiles
ermöglicht.  Die  Zuckerindustrie  ist  daher  eine  notwendige  Ergänzung
des  Rübenbaues  und,  solange  andere  Verwendungsarten  fehlen,  die
unerläßliche  Vorbedingung.  Denn  wie  könnte  ein  Landwirt  Rüben
bauen,  wenn  er  keine  Sicherheit  dafür  hat,  die  Ernte  unterzubringen
und  vor  Verderben  bewahren  zu  können?  Nach  Lage  der  bestehenden
Verhältnisse  steht  und  fällt,  steigt  und  sinkt  der  Rübenbau  mit  seiner
Zuckerindustrie."
über  die  Nährwertmengen,  die  im  Rübenbau  im  Vergleich
niit  anderen  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen  gewonnen  wurden,  gibt
Otto  Licht,  Groß-Salze,  in  den  „Beiträgen  zur  Bodenbenutzung  und
Volksernährung  Deutschlands"  an  Hand  der  amtlichen  Unterlagen
über  die  für  die  letzten  zehn  Jahre  ermittelten  Hektarerträge  an
Stärkewert  und  Eiweiß  folgenden  Aufschluß:

Durchschnittserträge  vom  Hektar

in  Doppelzentnern:

Stärkewert

Eiweiß

1.  Zuckerrüben

.  .  76,71

3,51

2.  Futterrüben

.  .  32,56

1,57

3.  Kartoffeln

.  .  28,64

0,48

4.  Weizen

.  .  23,32

2,26

5.  Gerste

.  .  20,91

1,41

6.  Roggen

.  .  19,18

ijgo

7.  Hafer

.  .  16,78

1,67

8.  Kleeheu

,  .  15,48

2,67
        <pb n="13" />
        12

9.  Erbsen

....  14,15

3,42

10.  Luzernehen

....  13,62

3,77

11.  Wiesenhen

....  13,13

1,61

Einbezogen  in  diese  Zahlen  sind  die  erzeugten  Stroh-  und  Krautmengen. ­
  Die  Aussaat  ist  abgezogen.
Stärke  und  Eiweiß  sind  zwar  hinsichtlich  ihres  Brennwertes,
also  als  „Heizstoffe",  für  die  Ernährung  ungefähr  gleichwertig;
trotzdem  wird  Eiweiß,  da  dieses  als  „Baustoff"  für  den  lebenden
Körper  durch  nichts  anderes  zu  ersetzen  ist,  in  Geld  ausgedrückt,  bis
fünfmal  so  hoch  bewertet  wie  Stärke.  Rechnet  man  nun  lediglich
des  Beispiels  halber  das  Kilogramm  Stärkewert  mit  10  Pfennig,
dann  würde  das  Kilogramm  Eiweiß  einem  Werte  von  50  Pfennig
entsprechen.  Daraus  ergibt  sich  dann  in  Mark  und  Pfennigen  nachstehende ­
  Reihenfolge  der  Hektarroherträge:

Stärke

Eiweiß

Zusammen

1.  Zuckerrüben  .  .  .  .

.  .  .  732,—

175,50

907,50  Ai

2.  Futterrüben  .  .  .  .

.  .  .  309,90

78,50

388,40  „

3.  Weizen

.  .  .  210,60

113,—

323,60  „

4.  Kartoffeln

.  .  .  281,60

24,-305,60

  „

5.  Luzernehen  .  .  .  .

.  .  .  98,50

188,50

287,—  „

6.  Erbsen

.  .  .  106,30

171,-277,30

  „

7.  Roggen

.  .  .  172,80

95,—

267,80  „

8.  Gerste

.  .  .  195,—

70,50

265,60  „

9.  Kleehen

.  .  .  128,10

133,50

261,60  „

10.  Hafer

.  .  .  151,10

83,50

234,60  „

11.  Wiesenheu

.  .  .  115,20

80,50

195,70  „

Diese  drei  Zahlengruppen  ergeben,  daß  inan  imstande  ist,  auf
dem  Hektar  je  nach  der  gewählten  Fruchtart  Durchschnittsmengen
von  13,13  bis  76,71  Doppelzentner  Stärkewert  bzw.  0,48  bis  3,77
Doppelzentner  Eiweiß  zu  erzeugen.  Ferner  weist  die  letzte  Aufstellung ­
  nach,  daß  auch  der  in  Geld  ausgedrückte  Durchschnittsnährwert ­
  der  Erzeugung  eines  Hektars  je  nach  der  Fruchtart  zwischen
195,70  Mark  und  907,50  Mark  schwankt.  Je  größer  die  Gesamtmenge ­
  der  im  Lande  gewonnenen  Nährwerte  ist,  um  so  sicherer
und  unabhängiger  vom  Ausland  gestaltet  sich  die  Ernährung  seiner
Bevölkerung.  Da  andererseits  die  Ackerfläche  begrenzt  ist,  muß  ihr
Ertrag,  und  zwar  durch  reichlichen  Anbau  von  Hackfrüchten,  gesteigert
werden,  soweit  das  die  technischen  und  wirtschaftlichen  Umstände
gestatten.
        <pb n="14" />
        13
Die  von  Otto  Licht  benutzten  Erntedurchschnitte,  ans  denen  er
die  hier  wiedergegebenen  Zahlen  errechnet  hat,  sind  meistens  den
letzten  zehn  Friedensjahren  entnommen,  in  denen  man  über  Arbeitskräfte, ­
  Gespanne,  Dünger  usw.  in  ausreichendem  Umfange  zu  verfügen ­
  vermochte.  Man  könnte  daher  die  Frage  auswerfen:  wie  stellt
sich  das  Ergebnis  des  Zuckerrübenbaues  bei  der  heutigen  Knappheit
der  gewohnten  Hilfsmittel?
Bei  nicht  ausreichender  Düngung  und  ungenügender  Bearbeitung ­
  scheinen  Hackfrüchte  und  insbesondere  Zuckerrüben  durchschnittlich ­
  immer  noch  bessere  Erträge  als  Getreide  zu
liefern.  In  dieser  Hinsicht  können  wohl  die  Ergebnisse  der  russischen
Landwirtschaft  zum  Vergleich  herangezogen  werden.  Stellt  man  den
Hektardurchschnitten  der  russischen  Ernteerträge  aus  den  Jahren  1910
bis  1913  die  auf  gleicher  Grundlage  gewonnenen  Zahlen  Deutschlands ­
  gegenüber,  dann  erhält  man  folgendes  Bild:

bei  Anbau  von  Deutschland  Rußland  in  Rußland  v.  H.  des
Ertrag  vom  Hektar  deutschen  Ertrages
Weizen  21,8  dz  7,0  dz  32,1
Roggen  18,1  „  7,9  „  43,6
Gerste  20,6  „  8,7  „  42,0
Hafer  19,4  „  8,1  „  41,7
Kartoffeln  136,1  „  76,6  „  55,9
Zuckerrüben  283,0  „  167,2  „  59,0

Während  also  in  Rußland  bei  aufwandärmerer  Wirtschaft  an
Getreide  nur  32,1  bis  43,6  Prozent  der  deutschen  Erntemengen  erzielt ­
  wurden,  zeigen  Hackfrüchte,  besonders  Zuckerrüben,  einen  Gewichtsertrag ­
  von  59,0  Prozent  der  deutschen  Ertragsziffer.
Aus  den  hier  angeführten  Tatsachen  wird  man  erkennen,  daß,
um  die  im  Kriege  fehlende  Einfuhr  au  Futtermitteln  zu  ersetzen,  ein
erheblich  gesteigerter  Anbau  von  Zuckerrüben  von  großer  Wichtigkeit
ist,  und  zwar  möglichst  zuckerreicher  Rüben,  denn  gerade  auf  einen
recht  hohen  Gehalt  an  Zucker  und  Reichtum  an  Eiweiß  kommt  es  an.
Welcher  gewaltige  Unterschied  in  dieser  Beziehung  schon  zwischen
Zucker-und  Futterrüben  besteht,  zeigt  die  Tatsache,  daß  die  Ertragszahlen ­
  für  Zuckerrüben  in  Friedensjahren  mehr  als  doppelt  so  hoch
sind  alö  für  Futterrüben.
Die  Bedeutung  des  Zuckerrübenbaues  liegt  nicht  nur  in  der
Erzeugung  der  Rübe  als  Rohmaterial  für  die  Zuckerfabrik,  sondern
auch  in  der  Gewinnung  großer  Mengen  von  Futterstoffen,
wie  Blättern,  Köpfen,  Schnitzeln,  Schwänzen  der  Rüben  und  Melasse.
        <pb n="15" />
        14

Rübenblätter  und  -köpfe  werden  entweder  frisch  verfüttert  oder  durch
Einsäuern,  besser  aber  noch  durch  Trocknung  haltbar  gemacht.
Größter  Wert  für  die'  Fütterung  der  Viehbestände  kommt  den
Schnitzeln  zu.  Je  nach  der  Abpressung  werden  von  den  rübenverarbeitenden ­
  Fabriken  durchschnittlich  4b  bis  66  Hundertteile  sogenannte ­
  Naßschnitzel,  auch  frische  Schnitzel  genannt,  als  Rückstände
bei  der  Aussonderung  (Auslaugung)  des  Zuckersaftes  aus  den  zu
Streifen  zerkleinerten  Rüben  gewonnen.  Die  Zuckerfabriken  sind
meistens  durch  ihre  Satzungen  oder  durch  Verträge  verpflichtet,  diese
Schnitzel  ganz  oder  zum  größten  Teil  unentgeltlich  an  ihre  Beteiligten
und  an  die  Kaufrübenbauer  zurückzugeben.  Als  Mindestrückgabe
sind  durchschnittlich  etwa  40  bis  45  Hundertteile  vorgeschrieben;
dieser  Satz  steigert  sich  aber  vielfach  bis  auf  50  Hundertteile.  Viele
Fabriken  verfügen  über  ausreichende  Trockenanlagen  für  die  Schnitzel,
in  denen  5,5  bis  6  °/ 0  der  verarbeiteten  Rüben  als  Trockenschnitzel
gewonnen  werden.  Auch  diese  werden  den  Beteiligten  zurückgegeben.
Wenn  einzelne  Fabriken  nur  4  bis  4 1 / 2  Hundertteile  zurückgeben,  so
geschieht  das  entweder  nur  bei  Kaufrübenbauern  oder  zu  dem  Zwecke,
die  Einnahmen  für  den  überschießenden  Teil  von  1  bis  2  Hundertteilen
zum  Ausgleich  der  erwachsenden  Trockenkosten  zu  benutzen.  Werden
die  Schnitzel  mit  Melasse  getrocknet,  so  gewinnen  die  Fabriken,  je  nach
dem  Melassezusatz,  6  bis  8  Hundertteile  sogenannter  Melassetrockenschnitzel. ­
  Viele  Fabriken  sind  durch  ihre  Satzungen  und  Verträge
verpflichtet,  auch  diesen  hohen  Prozentsatz  an  Melassetrockenschnitzeln
voll  zurückzugeben.  Die  nach  dem  Stesfen'schen  Brühverfahren
arbeitenden  Fabriken  entziehen  den  Schnitzeln  nur  einen  Teil  des
Zuckers  und  gewinnen  so  nach  der  Trocknung  in  den  sogenannten
Zuckerschnitzeln  ein  besonders  hochwertiges  Futter,  das  etwa
30  Hundertteile  Zucker  ausweist  und  dementsprechend  auch  höher
bezahlt  wird.
Der  beim  Schleudern  des  Rohzuckers  abfallende  Rückstand,  die
Melasse,  eine  stark  zuckerhaltige  Sirupmasse,  die  früher  fast  ausschließlich ­
  in  die  Melasse-Entzuckerungsanstalten  wanderte,  findet
schon  seit  mehreren  Jahrzehnten  in  immer  steigendem  Maße  Aufnahme ­
  in  der.  Landwirtschaft.  Ihr  Futterwert  beruht  zum  größten
Teil  aus  ihren  etwa  48  °/ 0  Zuckergehalt,  weiterhin  auch  auf  den  die
Verdauung  fördernden  Wirkungen  ihrer  Salze.  Durch  die  Melasse
wird  die  Freßlust  gereizt  und  die  Tiere  werden  zur  Aufnahme  und
Verdauung  auch  solcher  Futtermittel  angeregt,  die  sie  sonst  für  sich
allein  ungern  oder  doch  nur  in  geringen  Mengen  ausgenommen  hätten.
Melasse  ist  in  kaltem  Zustande  ein  zähflüssiger  Sirup  und  daher  bei
der  Verabreichung  als  Futter  unhandlich,  um  so  mehr  als  zu  große
        <pb n="16" />
        15

®af)en  reiner  Melasse  schädliche  Wirkungen  ausüben  können.  Daher
bat  üch  die  Verabreichung  der  Melasse  in  Mischung  mit  anderen
Futterstoffen  eingebürgert.  Sogar  Torfmehl,  das  natürlich  nur  aus
den  feinsten  und  moosigsten  Schichten  der  deutschen  Torfmoore  gewonnen ­
  wird,  hat  man  als  Melasseträger  vielfach  benutzt.  Seine
Verwendbarkeit  bzw.  Unschädlichkeit,  über  die  man  seinerzeit,  als
das  Herstellungsverfahren  patentiert  war,  noch  lebhaft  gestritten
hatte,  ist  jetzt  während  des  Krieges,  unter  dem  Druck  der  Verhältnisse,
fast  überall  anerkannt  worden.  Die  Herstellung  der  Gemische  aus
Melasse  und  Futterstoffen  erfolgt  am  besten  und  einfachsten  in  den
Melasseerzeugungsstätten  vermittelst  sogenannter  Mischmaschinen
unter  Anwärmung  der  Melasse.  Seit  Jahren  hat  sich  aber  ein
blühender  Industriezweig,  die  Melasse-Mischfutterfabriken,  entwickelt,
die  von  Rohzuckerfabriken  und  Siedereien  Melasse  kaufen  und  durch
Mischen  mit  allen  möglichen  Melasseträgern  namhafte  Gewinne  gezogen ­
  haben.  Dadurch  aber,  daß  mitunter  verdorbene  und  völlig
wertlose  Stosse  mit  Melasse  verdeckt  und  unter  tönenden  Namen  und
zu  teuren  Preisen  als  Futtermittel  in  den  Handel  gebracht  wurden,
ist  der  Melassefütterung  beträchtlicher  Schaden  erwachsen.  Außer  in
Melasscentzuckerungsanstalten  und  Landwirtschaft  findet  die  Melasse
Verwendung  zu  allerlei  technischen  Zwecken.  In  größerem  Umfang
wird  sie  in  Melassebrennereien  zu  Spiritus  verarbeitet.  Dabei  ergeben ­
  etwa  7,5  Zentner  Melasse  einen  Hektoliter'  Spiritus.  Auch
die  Zuckerrüben  "dienen  neben  den  Kartoffeln  zur  Branntweinerzeugung. ­
  Die  Heranziehung  der  Rüben  zu  Brennzwecken  ist  gerade
neuerdings  vielfach  geschehen,  um  die  dadurch  in  den  Brennereien
ersparten  Kartoffeln  der  menschlichen  Ernährung  zuzuführen.  25  bis
26  Zentner  Rüben  werden  zur  Erzeugung  eines  Hektoliters  Spiritus
benötigt.
Die  Zuckerrübe  bildet  also,  sowohl  unmittelbar  wie  zunächst
auf  Zucker  verarbeitet  und  dann  getrocknet,  mit  der  Melasse,  den
eiweißhaltigen  Blättern  und  Köpfen  und  schließlich  auch  dem  Zucker
selbst  ein  äußerst  wertvolles,  besonders  beim  Selbstanbau  sehr  preiswertes ­
  Kraftfutter.  Namentlich  der  Wert  der  Zuckerrübenblätter
und  -köpfe  wird  noch  keineswegs  überall  genügend  gewürdigt,
sie  werden  verhältnismäßig  erst  wenig  getrocknet,  obwohl  ihr  Futterwert ­
  dem  in  Knospen  stehenden  Rotklee  gleichkommt  und  der  in  Geld
umgerechnete  Wert  eines  Hektars  283,10  Mark  ausmacht.  Allein  der
Ertrag  eines  Hektars  Zuckerrüben  an  Stärkewert  in  Blättern,
Köpfen,  Schnitzeln  und  Melasse  übersteigt  nicht  unwesentlich  den
Futterwert  von  2  Hektar  Wiesen,  von  dem  gleichen  Hektar  werden
aber  obendrein  noch  46,42  Doppelzentner  Zucker  gewonnen.
        <pb n="17" />
        16

Der  Ertrag  für  einen  Hektar  Zuckerrüben  setzt  sich  folgendermaßen ­
  zusammen  (nach  Otto  Licht  „Landwirtschaftliches  und  Volkswirtschaftliches") ­
  :

Stärke

Eiweiß

Zusammen

M

.«

Ä

46,42  dz  Zucker

.  .  .  464,20

—

464,20

4,95  „  Melasse

..  .  23,80

—

23,80

20,57  „  Trockenschnitzel

99,40

87,00

136,40

198,00  „  Blätter,  Köpfe

,.  .  144,60

138,50

283,10

im  ganzen.

..  .  732,00

175,50

907,50

Davon  entfallen  auf  die  menschliche

Nahrung  —

Zucker  ....

JL  464,20

und  ans  Viehfutler  ..

„  443,30

Um  es  nochmals  kurz  zusammenzufassen:  ein  guter  und  sicherer
Weg,  den  Fortfall  der  Futtermitteleinfuhr  auszugleichen  und  unsere
Volksernährung  sicherzustellen,  ist  eine  mit  allen  Mitteln,  auch  von
seiten  des  Staates,  z.  B.  hinsichtlich  der  Arbeiterfrage,  zu  unterstützende ­
  Förderung  und  Verstärkung  des  Zuckerrübenanbaues,
nötigenfalls  unter  mäßiger  Einschränkung  des  Futterkräuteranbaues,
da  schon  die  Blätter  und  Köpfe  der  Zuckerrüben  dafür  reichlichen
Ersatz  gewähren.
Gleichzeitig  find  alle  Bestrebungen  auf  Erhaltung  der  durch  den
Rübenbau  gewonnenen  Nährwerte  zu  unterstützen,  d.  h.  die  Schaffung
von  Trocknungsanlagen  für  Blätter,  Köpfe,  Schnitzel  und  Rüben  zu
fördern,  die  Ausnutzung  aller  bereits  vorhandenen  Anlagen  dieser
und  verwandter  Art  wirtschaftlich  möglich  zu  machen.

3.  Die  deutsche  Zuckererzeugung  und  ihre  Verwertung.
Unter  den  Fabrikbetrieben,  die  sich  mit  der  Erzeugung  des
Zuckers  besassen,  lassen  sich  vier  Gruppen  unterscheiden:  die  Rohzuckerfabriken, ­
  Siedereien,  Melasseentzuckerungsanstalten,  Weißzuckerfabriken. ­

Die  erste  Gruppe  gewinnt,  wie  schon  ihr  Name  besagt,  aus  den
in  der  Umgegend  angebauten  Rüben  den  Rohzucker.  Die  Rohzuckerfabriken ­
  fangen  die  Verarbeitung  der  Rüben  gleich  mit
Beginn  der  Ernte  an,  gewöhnlich  gegen  Ende  September  oder  Anfang
Oktober.  Die  Dauer  der  Rübenverarbeitungszeit  richtet  sich  nach  der
Menge  der  angelieferten  Rüben  sowie  der  Tagesleistung  der  Fabrik.
Letztere  ist  sehr  verschieden.  Der  geringsten  Tagesleistung  der  bestehenden ­
  kleinsten  Fabrik  von  4000  Zentnern  steht  eine  Rüben-
        <pb n="18" />
        17

Verarbeitung  in  der  größten  neuzeitlich  eingerichteten  Fabrik  von
60  000  Zentnern  in  24  Stunden  gegenüber.  Das  Bestreben  aller
Rohzuckerfabrikcu  ist  es,  die  Nübenverarbeitung  so  schnell  rvie  irgend
möglich  durchzuführen,  um  dem  Rückgang  des  Zuckergehalts,  der  in
den  Rüben  vom  Dezember  ab  mit  etwa  1  °/g  in  jedem  Monat  eintritt,
und  einer  Schädigung  der  Rüben  durch  Erfrieren  vorzubeugen.  Die
Rübenverarbeitung  ist  daher  bis  Mitte  oder  Ende  Dezember  größtenteils ­
  beendet;  einzelne  Fabriken  arbeiten  auch  bis  in  den  Januar
hinein.  Neben  dem  Rohzucker  werden  die  Rübenrückstände,  und  zwar
Melasse  und  Schnitzel  als  Futterstoffe  und  Scheidekalk  als  Düngemittel, ­
  gewonnen.
Die  Verarbeitung  des  Rohzuckers  erfolgt  in  den  Zuckerraffinerien, ­
  auch  Siedereien  genannt.  Hier  wird  der  Rohzucker, ­
  unter  Befreiung  von  der  noch  anhaftenden  Melasse,  in  besonderen ­
  Raffinationsverfahren  auf  Melis  und  billige  gemahlene
Zucker  verarbeitet.  Die  feineren  Zuckersorten  werden  in  der  Weise
gewonnen,  daß  der  Rohzucker  zuerst  aufgelöst,  die  gewonnenen  Säfte
durch  Filtrieren  auf  das  sorgfältigste  gereinigt,  alsdann  nochmals
eingekocht  und  die  Füllmassen  darauf  auf  Würfel,  Brote  und  die
verschiedenen  anderen  Raffinadesorten  weiterverarbeitet  werden.  Bei
dieser  Veredelung  fällt  als  Nebenerzeugnis  wieder  Melasse  ab.
Eine  besondere  Gruppe  der  Raffinerien  bilden  die  Melassee
  n  t  z  u  ck  e  r  u  n  g  s  a  n  st  a  l  t  e  n.  Ihre  Zahl  ist  stark  zurückgegangen; ­
  sie  betrug  bei  Kriegsbeginn  nur  noch  vier.  In  ihnen  wurde
aus  der  von  rübenverarbeitenden  Fabriken  und  Siedereien  gewonnenen ­
  Melasse  auf  cheinischem  Wege  der  größte  Teil  desjenigen
Zuckers  gewonnen,  der  durch  Kristallisation  in  den  erstgenannten
Fabriken  nicht  mehr  mit  Vorteil  herauszubringen  war.  Der  Rückstand ­
  der  Melasseentzuckerung,  die  Melasseschlcmpe,  wird  in  besonderen ­
  Anstalten  auf  Cyan  und  Pottasche  verarbeitet.  Seit  Mitte
Februar  1915  sind  die  Melasseentzuckcrungsanstalten  durch  Bundesratsverordnung ­
  stillgelegt,  um  die  Melasse  der  Viehfütterung  zuzuführen. ­

Di-e  Weißzuckerfabriken  sind  Betriebe,  in  denen  die
billigsten  Verbrauchsznckersorten,  wie  Kristallzucker  und  Melis,  direkt
aus  der  Rübe,  ohne  vorhergehende  Rohzuckergewinnung,  erzeugt
werden.
Die  hier  unterschiedenen  vier  Betriebssormen  stehen  nicht  ganz
scharf  umgrenzt  nebeneinander;  es  finden  sich  mancherlei  Mi  sch  -
formen.  So  stellen  viele  Rohzuckerfabriken  für  ihre  Beamten,
Arbeiter  und  die  beteiligten  Rübenbauer  kleine  Mengen  von  Verbrauchszucker ­
  selbst  her.  Viele  Weihzuckerfabriken  erzeugen  zugleich
        <pb n="19" />
        18

Rohzucker  und  Konsumware  oder  kaufen  noch  Rohzucker  zur  Raffination ­
  hinzu.  Manche  Rohzuckerfabriken  haben  sich  einen  besonderen ­
  Raffinationsbetrieb  angegliedert.  Die  Melasseentzuckerungsanstalten ­
  gebrauchten  zu  ihrem  Herstellungsprozeß  vielfach  einen
immerhin  beträchtlichen  Einwurs  von  Rohzucker.
Die  Interessen  der  einzelnen  Jndustriegruppen  gehen  teilweise ­
  weit  auseinander.  So  stehen  Rohzuckerfabriken  und  Weißzuckerfabriken
  in  starkein  Wettbewerb  bei  der  Beschaffung  der  Kaufrüben. ­
  Weißzuckerfabriken  und  reine  Siedereien  konkurrieren  im
Absatz  der  billigen  Verbrauchszuckersorten.
Mit  Eifersucht  wacht  die  Rohzuckerindustrie  darüber,  daß  die
Siedereien  bei  der  Verarbeitung  des  Rohzuckers  auf  Raffinade  keinen
zu  großen  Aufschlag  gewinnen.  Sie  besitzt  zur  Durchsetzung  dieses
Zieles  erhebliche  Machtmittel,  denn  sie  kann  in  ihren  gemischten  Betrieben ­
  die  Herstellung  von  Weißzucker  ausdehnen  oder  sie  in  reinen
Rohzuckerfabriken  neu  einführen  oder  doch  damit  drohen.  Solche
Drohungen  sind  auch  wiederholt  ausgeführt  worden.  Trotzdem  ist
die  Entwicklung  den  umgekehrten  Weg  gegangen.  Es  haben  immer
mehr  Weißzuckerfabriken  die  Herstellung  des  Verbrauchszuckers  entweder ­
  ganz  aufgegeben  oder  nur  so  weit  entwickelt,  daß  an  die
intensiv  arbeitenden  Fabriken  eine  vollständige  Siederei  angegliedert
worden  ist.  Dabei  wird  in  den  wenigsten  Fällen  zuerst  Rohzucker
gewonnen  und  dieser  dann  auf  Verbrauchszucker  umgearbeitet.
Meistens  werden  die  Rübensäfte  mit  oder  ohne  Einwurf  zugekauften
Rohzuckers  unmittelbar  auf  weiße  Ware  weiterverarbeitct.  Bei
einigen  dieser  Wcißzuckerfabriken  spielt  die  Rübenverarbeitung,  bei
anderen  die  Verarbeitung  des  zugekauften  Rohzuckers  die  Hauptrolle.
So  betrachtet,  gibt  es  zurzeit  39  Rohzuckerfabriken,  denen  Siedereien
angegliedert  sind,  und  14  Rohzuckerfabriken,  in  denen  ein  Teil  des
Rohzuckers  zu  Melis  verarbeitet  wird.  Die  zuletzt  genannten
14  Fabriken  stellen  aber  selbst  jetzt  zur  Kriegszeit,  bei  hoher  Raffinationsspannung, ­
  nur  etwa  eine  halbe  Million  Zentner  Melis  her,
also  ein  Sechzigstel  des  Bedarfs.  Man  kann  daraus  wohl  folgern,
daß  in  den  Rohzuckerfabriken  die  eigene  Herstellung  von  geringen
Mengen  von  Verbrauchszucker  neben  Rohzucker  sich,  wegen  des  vielfach ­
  fraglichen  Nutzens,  keiner  Beliebtheit  erfreut.
Die  gemischten  Betriebe  sind  seit  Jahrzehnten  ini  Rückgang,  und
diese  Erscheinung  deutet  daraus  hin,  daß  die  fortschreitende  Arbeitsteilung ­
  sich  als  das  Bessere  durchgesetzt  hat  und  weiter
durchsetzt.  Sie  erweist  aber  auch  durch  das  Ergebnis,  daß  es  in
Friedenszeiten  nicht  möglich  war,  Verbrauchszucker  in  Rohzuckerfabriken ­
  billiger  herzustellen  als  in  den  großen  Siedereien,  denn  sonst
        <pb n="20" />
        19

hätte  die  Entwicklung  den  umgekehrten  Weg  nehmen  müssen.  Das
hängt  damit  zusammen,  daß  sich  fast  jede  industrielle  Erzeugung,  handle
es  sich  um  Zucker  oder  etwas  anderes,  in  kleinen  Betrieben  teurer
stellt  als  in  den  Großbetrieben,  wie  sie  unsere  Siedereien  darstellen.
Mit  wenig  Ausnahmen  steht  außerdem  die  Güte  des  in  Rohzuckerfabriken ­
  gewonnenen  Verbrauchszuckers  dem  der  Siedereien  nicht
gleich,  da  letztere,  schon  durch  zweckdienliche  Vermischung  der  sehr
unterschiedlichen  Rohzucker  aus  den  verschiedensten  Fabriken,  ein  stets
gleichmäßiges  Erzeugnis  auf  den  Markt  zu  bringen  in  der  Lage  sind.
Brukner  nennt  die  Zuckererzeugung  den  Zeiger  an  der  Uhr  der
landwirtschaftlichen  Schaffenstätigkeit.  Die  nachstehende  Tafel
läßt  das  Emporblühen  der  deutschen  Zuckerindustrie  an  der  Steigerung ­
  ihrer  Erzeugung,  dem  Absatz,  den  sie  gefunden,  erkennen  und
zeigt  auch  den  steuerlichen  Ertrag,  den  sie  dem  Reiche  gebracht  hat.

Es  betrug  die

1903/04

1908,09

1913/14

Welterzeugung  an  Zucker

103  210  000

145  820  000

187  380  000

Deutsche  Zuckergewinnunq

19  211  365

20  792  212

27  158  701

Deutsche  Ausfuhr

8  736  234

8  384  155

11  282  231*)

Deutscher  Verbrauch

11  371  886

12  502  263

14  680  000

Aus  den  Kaps  der  Bevölkerung  ..

19,13

19,f&amp;gt;9

21,67

Reinertrag  von  Steuer  und  Zoll  Jt

129  707

157  650

163  823*)

Auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  ..

2,18

2,47

2,44*)

Ein  Vergleich  für  alle  Jahre  des  Jahrhunderts  lehrt,  wie  die  deutsche
Zuckergcwinnung,  abgesehen  von  den  beiden  Mißerntejahren  1904/05
und  1911/12,  ziemlich  ständig  zugenommen  hat.  Hand  in  Hand
mit  ihr  ging  eine  erfreuliche  Steigerung  des  Jnlandverbrauchs.  Man
niird  kaum  fehlgehen,  sie  mit  der  günstigen  Lage,  die  in  fast  allen
Zweigen  der  deutschen  Industrie  geherrscht  hat,  in  Verbindung  zu
bringen.  Hat  auch  die  Hochkonjunktur  ein  Anziehen  fast  aller  Rohstoffpreise ­
  und  damit  eine  Steigerung  der  Unkosten  für  die  Zuckerfabriken ­
  gebracht,  so  haben  diese  durch  Entwicklung  und  Verbesserung
ihrer  Einrichtungen  es  verstanden,  den  Zucker  immer  billiger  herzustellen, ­
  und  es  dadurch  ermöglicht,  den  Jnlandsvcrbrauch  beständig
zu  mehren.  Mit  dem  steigenden.  Wohlstände  unseres  Volkes,  mit  der
Besserung  der  Lebens-  und  EinkommenSvcrhältniffe  der  unteren
Klaffen  ist  auch  eine  Erhöhung  des  Verbrauchs  an  Zucker  verbunden
gewesen,  freilich  nicht  in  dem  Maße,  wie  das  im  Interesse  von
Industrie  und  Landwirtschaft  und  im  Interesse  einer  guten  und
kräftigen  Volksernährung  von  vielen  Seiten  empfohlen  und  ange-.
  *)  Zahlen  aus  1912/13  ergänzt.
        <pb n="21" />
        20

strebt  wurde,  denn  bis  zum  Kriege  hielt  sich  in  vielen  Schichten  der
Bevölkerung  noch  etwas  die  aus.der  Zeit  des  Kolonialzuckers
stammende  Auffassung,  die  im  Zucker  nicht  ein  regelrechtes  Nahrungs-,
sondern  ein  Genußmittel  und  damit  einen  Luxusgegenstand  gesehen
hatte.  Zur  Änderung  dieser  Auffassung  und  Erhöhung  des  Verbrauchs ­
  wird  viel  die  seit  langen  Jahren  vom  Verein  der  Deutschen
Zuckerindustrie  und  anderen  Stellen  durchgeführte  Aufklärungsarbeit
über  den  Wert  des  Zuckers  beigetragen  haben.  Wie  steigerungsfähig
aber  der  Verbrauch  in  Deutschland  gegenüber  dem  Verzehr  in  anderen
Ländern  noch  ist,  lehrt  folgende  Vergleichstafel  des  durchschnittlichen ­
  Jahres  Verzehrs  auf  den  Kopf  der
Bevölkerung:

Länder

1914/15
Einwohnerzahl

1908/09
Verzehr

1913/14  1914/15
ans  den  Kopf

Millionen

kg

kg

kg

England

....  46,6

41,13

42,44

40,77

Holland

....  6,2

19,81

22,77

24,29

Deutschland

....  68

19,59

21,07

34,07

Frankreich

....  39,6

16,91

21,91

17,73

Belgien

7,5

15,16

15,08

19,45

Österreich-Ungarn  .  .  .

....  52,3

11,24

12,93

16,99

Rußland

....  136,2  |

|  9,12

11,46  „

13,30

Finnland

....  3,2  )

15,78

14,79

Dänemark

.  .  .  .  2,8

35,34

45,71

42,09

Schweiz

.  .  .  .  3,8

30,23

32,22

34,03

Schweden

....  5,6  )

21,16

26,04

27,49

Norwegen

.  .  .  .  2,4  j

20,14

27,44

Türkei

.  .  .  .  21,6

5,67

9,95

9,24

Portugal

.  .  .  .  6

6,20

6,34

6,18

Spanien

.  .  .  .  19,7

5,38

6,67

7,23

Rumänien

7,6

4,15

4,25

4,78

Serbien  .

4,5

3,49

3,12

2,09

Italien

.  .  .  .  34,7

3,92

6,27

4,75

Bulgarien

,  .  .  ,  4,9

3,62

4,46

4,52

Griechenland

.  .  .  .  4,3

3,79

3,83

4,09

Gesamt-Europa  (Durchschnitt)  477,7

14,64

16,69

18,97

Nordamerika

.  .  .  .  101,6

37,26

37,67

33,62

Der  Weltkrieg  wird  wieder  vielen  die  Augen  über  den  Wert,  der
dein  Zucker  und  den  mit  Zucker  hergestellten  Erzeugnissen  als  Nahrungs
mittel  zukommt,  geöffnet  haben  und  so  zur  Einbringung  des  Schadens
        <pb n="22" />
        21

beitragen,  welcher  der  Zuckerindustrie  durch  den  zu  erwartenden
Wegfall  vieler  früherer  Absatzgebiete  entstehen  kann.  Auch  die  jetzt
verbrauchseinschränkend  wirkende  Zuckcrkarte  führt  vielen  Kreisen  der
Bevölkerung  den  Zucker  näher,  denn  jeder,  auch  wer  früher  fast
keinen  Zucker  kaufte,  ist  jetzt  bestrebt,  sein  ihm  durch  die  Zuckcrkarte
gewährleistetes  Recht  auszuüben.  Er  wird  vielleicht  auch,  wenn  nach
dem  Krieg  uns  wieder  reichlicher  Zucker  zur  Verfügung  steht,  an  der
Gewohnheit  des  Zuckergcnusscs  festhalten  und  so  eine  Mehrung  des
Jnlandsabsatzes  bewirken.
Von  jeher  bildete  der  Zucker  in  den  meisten  Staaten  eine  ergiebige ­
  S  t  c  n  c  r  q  u  e  l  l  e.  Auch  bei  uns  hat  die  Einnahme  aus  der
Zuckersteuer  für  den  Staatshaushalt  große  Bedeutung.  Die  Zuckersteuer
  steht,  ihrer  Höhe  nach,  unter  den  Verbrauchssteuern  seit
1909/10  an  dritter  Stelle.  Mehr  Steuer  bringen  nur  das  Bier
und  der  Branntwein.  Es  würde  hier  zu  weit  führen,  einen  Überblick ­
  über  die  Entwicklung  und  über  die  verschiedenen  Formen  zu
geben,  welche  die  Rüben-  und  Zuckersteuer  in  den  letzten  Jahrzehnten
durchlaufen  hat.  Aus  der  Zuckerstatistik  aller  Länder  ist  fast  überall
nachzuweisen,  wie  jede  Erhöhung  der  auf  dem  Zucker  lastenden  Abgaben ­
  in  einer  Verlangsamung  der  Verbrauchszunahme,  jede  Steuerermäßigung ­
  aber  in  einer  Steigerung  des  Verbrauches  sich  wiedcrspiegelt.
  So  hat  die  1903  nach  Abschluß  der  Brüsseler  Konvention
bei  uns  eingetretene  Steuerermäßigung  von  20  Mark  auf  14  Mark
sofort  ihre  augenfällige  Wirkung  im  Emporschnellen  der  auf  den
Kopf  der  Bevölkerung  entfallenden  Zuckermenge  von  13,51  Kilogramm ­
  im  Jahre  1902/03  auf  19,13  Kilogramm  im  Jahre  1903/04
gezeigt.  Einen  wichtigen  Einfluß  auf  die  technische  Entwicklung  der
Industrie  hat  die  Zuckersteuer  insofern  gehabt,  als  der  Aufbau  der
Steuer  eine  Prämie  auf  die  Züchtung  immer  zuckerreicherer  Rüben
und  auf  die  immer  vollkommnere  Gewinnung  des  in  den  Rüben
steckenden  Zuckers  gewährte.
Trotz  gesteigerten  JnlandSvcrbrauches  haben  wir  bis  zum  Kriege
für  nicht  allzuviel  mehr  als  die  Hälfte  unserer  Zuckercrzeugung  Verwendung ­
  auf  dem  heimischen  Markte  gehabt.  Mit  der  Zeit,  mit  der
Entwicklung  anderer  nationaler  Rübenindustrien  nach  deutschem  Vorbilde ­
  und  dem  Wiedercrstarkcn  der  Rohzuckcrgewinnung  ist  anteilsmäßig ­
  die  deutsche  Beteiligung  an  der  Versorgung  des  Weltmarktes  mit
Zucker  geringer  geworden.  Diese  Tatsache  weist  auf  die  Notwendigkeit
einer  stärkeren  Erschließung  des  Jnlandsmarktes  hin.  Kein  Wunder
daher,  daß  die  Herabsetzung  der  Zuckersteuer  schon  so  oft  die  Industrie
und  die  gesetzgebenden  Körperschaften  beschäftigt  hat.  Zu  wiederholten ­
  Malen  war  sie  beschlossene  Sache;  noch  immer  aber  hat  das
        <pb n="23" />
        22

starke  Geldbedürfnis  des  Reiches  ihre  Durchführung  in  letzter  Stunde
verhindert.  Der  Weltkrieg  und  die  Steuerlast,  die  er  im  Gefolge
hat,  wird  wohl  die  Industrie  auf  lange  hinaus  der  Hoffnung  berauben, ­
  die  Steuerermäßigung  für  Zucker  verwirklicht  zu  sehen.  Uni
so  wünschenswerter  ist  die  Erhaltung  einer  ausreichenden  Zuckerausfuhrmöglichkeit
  für  die  Zeit  nach  dem  Kriege.
Bei  den  großen  Vorteilen,  die  der  Rübenbau  unserer  Bodenkultur ­
  und  unserer  Viehhaltung  bringt,  muß  Deutschland  bestrebt
sein,  seinen  Rübenbau  nach  dem  Kriege  noch  weiter  als  vordem  auszudehnen. ­
  Rohzucker-  wie  Sicdereigewerbe  können  nur  dann  wirtschaftlich ­
  arbeiten,  wenn  die  Fabriken  ihre  Betriebseinrichtungen  mit
Anspannung  aller  Kräfte  voll  ausnützen.  Geschieht  dies,  so  müssen
wir  wieder  mit  einer  Ausfuhr  des  Erzeugungsüberschusses  rechnen.
Ein  solcher  wird  zwar  angesichts  der  gesunkenen  Weltvorräte  und  der
auch  noch  einige  Jahre  nach  Friedensschluß  bleibenden  Anbauerschwerungen
  sich  erst  langsam  wieder  einstellen,  so  sehr  auch  die
baldige  Aufnahme  der  Zuckeraussuhr  schon  zur  Verbesserung  unserer
Währung  zu  wünschen  wäre.  Ohne  starke  Ausfuhr  könnten  Zuckerindustrie ­
  und  Rübenbau  auf  lange  hinaus  nicht  bestehen.  Hauptabsatzgebiet
  für  unsere  Ausfuhr  war  bisher  der  englische  Markt.  Die
Ausfuhr  nach  dort  betrug  in  den  letzten  Jahren:

1900/10  5  522  620  dz  —  69,5  %  der  Gesamtzuckerciusfuhr
1910/11  6  588  210  „  —  58,4  %
1911/12  1,277  170  „  =  43,1  %  „
1912/13  6219  580  „  =  54,4  %  „

In  England  hat  der  deutsche  Zucker  den  starken  Wettbewerb
aller  Zuckerausfuhrländer  zu  bestehen  gehabt.  Das  hat  zu  ganz
eigentümlichen  Gebilden  der  Steuertechnik  und  der  Handelspolitik
gerade  für  Zucker  geführt,  wodurch  die  Lage  der  deutschen  Zuckerindustrie ­
  aufs  engste  berührt  worden  ist.  Mit  der  Ausdehnung  und
Entwicklung  der  Zuckerindustrie  wurden  die  staatlichen  Einnahmen
aus  den  Zuckerzöllen  geringer.  Zum  Teil  zum  Ausgleich  dieses  Ausfalls, ­
  zum  Teil  wegen  der  Auffassung  als  Luxusverbrauchsgut  wurden
Rüben  und  Zucker  mehr  und  mehr  als  Steucrobjekte  herangezogen.
Die  Art  der  Steuergesetzgebung  führte  ganz  von  selbst  zur  Gewährung
von  Prämien,  die  später  eine  kurze  Zeit  auch  offen  gezahlt  wurden.
Die  auch  in  anderen  Rübenzucker  erzeugenden  Ländern  eingerissene
Prämienwirtschaft  brachte  allmählich  immer  unzuträglicher  werdende
Zustände  auf  dem  Zuckermarkte  mit  sich.  Die  jahrelangen  ans  Abschaffung ­
  der  kontinentalen  Zuckerprämien  gerichteten  Bemühungen
Englands  brachten  im  Jahre  1902  die  Regierungen  fast  aller  Rüben-
        <pb n="24" />
        23

zucker  erzeugenden  europäischen  Staaten  zum  Abschluß  der  sogenannten ­
  B  r  tt  s  s  e  l  e  r  K  o  n  v  e  n  t  i  o  n,  die  vor  allem  den  Wegfall  der
Prämien  und  damit  eine  Gesundung  des  Zuckermarktes  herbeiführen
sollte.  Durch  die  internationalen  Abmachungen  in  Brüssel,  von
denen  sich  übrigens  Rußland  zunächst  ausgeschlossen  hatte,  verpflichteten ­
  sich  alle  Vertragsstaaten,  die  bisher  gewährten  Ausfuhrprämien ­
  abzuschaffen,  neue  Prämien  nicht  einzuführen  oder  auf  die
Zuckerausfuhr  zu  verzichten.  Dazu  wurde  die  Höchstgrenze  des
Schutzzolles,  den  alle  Vertragsstaaten  ihrer  heimischen  Zuckerindustrie
einräumen  durften,  auf  5,50  Franks  —  4,40  Mark  für  den  Doppelzentner
  Rohzucker  und  6  Franks  —  4,80  Mark  für  Raffinade  festgesetzt. ­
  Alle  Staaten  verpflichteten  sich,  den  durch  staatliche  Prämien
begünstigten  Zucker  bei  der  Einfuhr  mit  Strafzöllen  zu  belegen,  die
der  Höhe  der  ihm  im  Heimatlande  gewährten  Prämien  entsprachen,
nm  dadurch  die  Prämien  unwirksam  zu  machen.  Für  England,  wo
beim  Abschluß  der  Konvention  eine  konservative  Regierung  am
Ruder  war,  bildete  das  Brüsseler  Übereinkommen  ein  Schutzmittel
für  die  Kolonien  im  Wettbewerb  gegen  den  bis  dahin  prämiierten
Rübenzucker.  Beim  Ablauf  der  ersten  Vertragsperiode  hatte  aber
die  konservative  Regierung  in  England  einer  liberalen  Platz  gemacht;
der  englischen  Politik  erschienen  jetzt  möglichst  niedrige  Zuckerpreisc
für  die  englische  Bevölkerung  und  die  großen  zuckerverarbeitenden
Weltindustrien  wichtiger  als  die  Rücksicht  auf  die  zuckerbauenden
Kolonien.  Die  britische  Regierung  ließ  daher  erklären,  daß  die  Einschränkung ­
  der  Quellen,  aus  denen  England  Zucker  ohne  Erhebung
von  Ausgleichszöllen  beziehen  könne,  gegen  die  Interessen  der  britischen
Verbraucher  und  zuckerverarbeitenden  Industrien  verstoße,  daß  sie
daher  einer  Fortsetzung  der  Konvention  nur  unter  der  Bedingung  zustimmen ­
  könne,  daß  sie  von  der  Verpflichtung  der  Erhebung  von
Strafzöllcn  befreit  werde.  Die  Regierungen  der  anderen  Vertragsstaatcn
  gestanden  diese  Bedingung  zu,  worauf  England  mit  geminderten ­
  Verpflichtungen  dem  Vertrage  weiter  angehörte.  Für  die
deutsche  Zuckerindustrie,  welcher  der  Wegfall  des  prämiierten
Kolonialzuckers  einen  erfolgreichen  Wettbewerb  auf  dem  englischen
Markt  ermöglicht  hatte,  war  diese  neue  Verschlechterung  der  Konventionsbedingungen ­
  nur  dadurch  annehmbar  geworden,  daß  es  gelang, ­
  Rußland  zum  Eintritt  in  das  Brüsseler  Übereinkommen  zu  bewegen. ­
  Allerdings  sehte  dieses  Land  dabei  seine  Bedingung  durch,
daß  ihm  die  weitere  gesetzliche  Begünstigung  feiner  heimischen
Industrie  gestattet  würde.  Es  unterwarf  sich  als  Vertragsstaat  nur
gewissen  Bedingungen,  von  denen  die  wichtigste  die  Kontingentierung
seiner  Ausfuhr  nach  Westeuropa  war.  In  die  dritte  Vertrags-
        <pb n="25" />
        24

Periode,  die  im  Jahre  1912  begann,  sind  nur  Trümmer  des  anfänglich ­
  so  stolzen  Konventionsbaues  hinübcrgerettet  worden.  England ­
  ist  gänzlich  aus  der  Vereinbarung  ausgeschieden,  Italien  folgte
seinem  Vorgehen,  Rußland  blieb  zwar  unter  den  Vertragsstaaten  und
sicherte  sich  dadurch  die  Unterbindung  der  Prämien  in  den  übrigen
Konventionsländern,  ohne  seine  eigenen  aufgeben  oder  auch  nur  ermäßigen ­
  zu  müssen;  es  blieb  nur  gehalten,  ein  gewisses  Maß  der
Ausfuhr  nach  England  nicht  zu  überschreiten.  Jetzt  hat  der  Krieg
den  Rest  der  Konvention  über  den  Haufen  geworfen.  Zwar  gehen
sowohl,  soweit  dies  bekannt  ist,  die  Ansichten  der  deutschen,  französischen ­
  und  englischen  Fachpresse  ziemlich  übereinstimmend  dahin,
daß  nach  der  rein  rechtlichen  Lage  nach  Kriegsende  der  internationale
Vertrag,  an  dein  nicht  nur  Kriegsteilnehmer  beteiligt  sind,  selbsttätig
wieder  in  Geltung  träte,  wenn  nicht  die  Friedensbedingungen  ausdrücklich ­
  Abweichungen  bewirken  würden.  Dafür  würde  man  sich  auf
den  Vorgang  des  Weltpostvereins  berufen  können,  der  alle  Kriege  überdauert ­
  hat  und  dessen  Abmachungen  für  die  Kriegsteilnehmer  nach
Friedensschluß  voll  wieder  in  Geltung  getreten  sind.  Die  formale
Rechtslage  ist  indessen  für  uns  jetzt  ziemlich  bedeutungslos  geworden,
denn  das  Brüsseler  Abkommen  läuft  am  30.  September  1918  ab,
umfaßt  also,  von  der  Zeit  dieser  Berichterstattung  Anfang  1917  an
gesehen,  ohnehin  nur  noch  das  laufende  und  das  nächste  Bctricbsjahr.
Da  alle  Vorräte  aufgezehrt  sind  und  auch  nach  Kriegsende  mehrere
Jahre  nötig  sein  werden,  um  die  Vorräte  wieder  aufzufüllen,  und
da  auch  die  Gewährung  von  Prämien,  angesichts  der  Finanzlage  aller
Staaten,  für  absehbare  Zeit  überhaupt  nicht  mehr  in  Frage  kommen
wird,  so  verliert  die  Restzeit  des  Brüsseler  Übereinkommens  jede
Bedeutung.  Von  Wichtigkeit  ist  nur  die  Frage,  ob  später  überhaupt
weitere  internationale  Abmachungen  zwischen  den  Regierungen  der
zuckcrausführenden  Länder  getroffen  werden  und  wie  diese  aussehen
werden.  Sicher  ist,  daß  in  weiterer  Zukunft  unserer  Zuckerindustrie
und  dem  Rübenbau  ein  harter  Wettbewerb  bevorsteht.  1
Denn  wie  während  des  spanisch-amerikanischen  Krieges  die
Rübenzuckerindustrie  den  gewaltigen  Rückgang  der  kubanischen  Erzeugung ­
  von  20  auf  6  Millionen  Zentner  Jahreserzengung  ausnützte, ­
  um  sich  zu  kräftigen,  innerlich  zu  stärken  und  auszudehnen,
ebenso  wird  während  des  Weltkrieges  der  Anbau  des  Zuckerrohres
nach  Kräften  gefördert.  (Vergl.  dazu  die  erste  Tabelle  aus  Seite  3.)
Insbesondere  sind  die  Fabriken  auf  Kuba  durch  amerikanisches
Kapital  gekräftigt  und  vergrößert,  die  Menschenarbeit  ist  dort  immer
mehr  durch  Maschinen  ersetzt  worden.  Zwar  wird  man  dort  ebensowenig ­
  wie  bei  uns  den  Gestehungspreis  eines  Zentners  Zucker
        <pb n="26" />
        25

mit  einer  ganz  bestimmten  Höhe  angeben,  immerhin  aber  nach  sachverständigem ­
  Urteil  sagen  können,  daß  die  kubanische  Industrie  leicht
in  der  Lage  sein  wird,  den  Zentner  Zucker  frachtfrei  New-Dork  mit
9  bis  9,50  Mark,  vielleicht  auch  noch  etwas  billiger  anzubieten.
Dieser  Preis  ist  aber  nicht  derart,  daß  bei  ihm  die  deutsche  Zuckerindustrie
  den  Wettkampf  auf  die  Dauer  führen  kann;  betrug  doch  der
Durchschnitt  der  Preise  in  den  letzten  zehn  Friedensjahren  in  Deutschland ­
  10,62i/s  Mark.
•  Neben  der  Rohrzuckerindustrie  dehnen  sich  die  Rübenzuckerindustrien ­
  in  den  Vereinigten  Staaten,  Spanien  und  Schweden  aus
Kosten  der  deutschen,  österreichischen,  'französischen  und  russischen
Industrien  aus.  Sie  sind  zwar  nicht  imstande,  diese  ganz  zu  ersetzen,
aber  immerhin  wird  der  Kgmpf  nach  dem  Kriege  dem  erstarkten  Wettbewerbe ­
  gegenüber  schwierig  werden.  Es  wird  der  Anspannung  aller
Kräfte  bedürfen,  ihn  siegreich  und  in  einer  dem  Gemeinwohl  entsprechenden ­
  Weise  anfzunehmen  und  durchzuführen.
Immerhin  schafft  die  Eroberung  neuer  innerer  Märkte  —
Marmeladen-  und  Kunsthonigindustrien  u.  a.  —  der  deutschen
Zuckerindustrie  eine  größere  Bewegungsfreiheit  und  Widerstandskraft
gegen  weltpolitische  Einflüsse  und  sichert  ihr  eine  breitere  Grundlage.
4-  Die  Zuckerinduslrie  nach  Kriegsbeginn.
Sofort  mit  Kriegsausbruch  war,  neben  der  Ausfuhr  anderer
Nahrungsmittel,  auch  die  Zuckerausfuhr  verboten  worden.  Wie
diese  Maßregel  damals  auf  die  Zuckerindustrie  wirkte,  schildert  ein
Hamburger  Blatt  wie  folgt:  „Wir  haben  in  Deutschland  in  den
letzten  Jahren  besonders  große  Ernten  gehabt  von  je  rund  54  Millionen ­
  Zentner  Rohzucker  und  stehen  jetzt  am  Beginn  einer  Kampagne, ­
  die  wohl  das  gleiche  Resultat  liefern  wird.  Es  ist  bisher  ge-■
  langen,  auch  die  größte  Ernte  unterzubringen,  trotz  der  auch  immer
mehr  anschwellenden  Kolonialernten.  Infolge  des  am  1.  August  erlassenen ­
  Ausfuhrverbots  sind  nun  von  der  v  o  r  jährigen  Ernte  zirka
10  Millionen  Zentner  Zucker  übrig  geblieben,  wofür  es  auf  absehbare
Zeit  irgendeine  Verwendbarkeit  nicht  geben  wird.  Der  deutsche  Verbrauch, ­
  der  in  den  letzten  Jahren  auf  rund  30  Millionen  Zentner
gestiegen  war,  wird  voraussichtlich  durch  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  in  diesem  Jahre  wieder  auf  rund  25  Millionen  Zentner
zurückgehen,  so  daß  wir  am  Ende  dieser  Kampagne  mit  unverkäuflichen ­
  Beständen  von  rund  35  Millionen  Zentner  Rohzucker  rechnen
müssen,  die  einen  Wert  von  320  Millionen  Mark  haben.  Dieser
Überschuß  von  unverwendbarem  und  für  die  Industrie  auch  nur  zu
....  ~
        <pb n="27" />
        erheblich  unter  Herstellungswert  verkäuflichem  Zucker  muß,  wenn
seitens  der  Regierung  keine  Hilfeleistung  erfolgt,  für  Industrie  und
Handel  zu  einer  Krisis  führen.  England  hat  seinen  vorläufigen
Bedarf  in  Kuba  und  hauptsächlich  in  Java  gedeckt  und  wird  von
Januar  ab  große  Quanten  neuen  Kuba-Zuckers  zur  Verfügung
haben,  so  daß  es  von  den  neutralen  Ländern,  hauptsächlich  Holland,
nur  noch  solchen  Zucker  hereinläßt,  der  von  einer  amtlichen  Bescheinigung ­
  begleitet  ist,  daß  der  Zucker  nicht  aus  deutscher  oder
österreichischer  Rohware  hergestellt  ist.  Ein  Verkauf  »ach  Amerika,
der  nur  dann  in  Frage  käme,  wenn  Amerika  seine  Bestände  vollständig ­
  aufgezehrt  hätte,  ist  zwecklos,  da  der  Verladung  infolge  des
Krieges  unüberwindliche  technische  Schwierigkeiten  entgegenstehen.
Holland,  Italien,  Dänemark,  Schweden  sind  selbst  Exportländer  für
Zucker."
Für  die  Zuckerindustrie  schien  diese  Lage  tatsächlich  gefährlich,
denn  sie  besaß  die  großen  alten  Bestände  und  mußte  für  Unterbringung ­
  der  bevorstehenden  Ernte  sorgen.  Sie  stand  vor  der  Frage:
Was  soll  ans  der  Ernte  1914  und  aus  dem  Rübenanbau  1915
werden?  —  Die  Ausfuhr  war  plötzlich  vernichtet,  Schiffe,  mit  deren
Beladung  man  halb  fertig  war,  mußten  wieder  entladen  werden.
Die  Käufer  des  Zuckers  neuer  Ernte  hatten  durch  Aushebung  der
Zeitbörse  plötzlich  und  ohne  es  zu  wollen  eine  ungeheure  Gefahr  auf
ihre  Schultern  zu  nehmen,  gegen  die  jede  Deckung  und  Versicherung
unmöglich  war.  Was  sollte  aus  diesen  Käufern  werden,  wenn  unter
dem  Druck  der  Bestände  bei  geschlossener  Ausfuhr  der  Wertstand  des
Zuckers  sich  senkte?  Der  Untergang  blühender,  mühsam  aufgebauter
Geschäfte  und  Vermögen  war  unvermeidlich.  Der  Hamburger
Handel  litt  am  meisten  darunter,  mehr  als  der  Magdeburger,  der
viel  an  Raffinerien  abgibt.  Deshalb  ging  zuerst  von  Hamburg  eine
Bewegung  auf  Aufhebung  aller  Zuckervorverkäufe  aus.  Die  Sache
wäre  leicht  zu  machen  gewesen,  wenn  nicht  damit  die  berechtigten
Interessen  der  Rohzuckerfabriken  und  der  Weißzuckerverbraucher  geschädigt ­
  worden  wären.  Die  ersteren  hielten  ihre  Käufer  fest  unv
wollten  in  der  schweren  Zeit  nicht  auch  noch  die  Sorge  um  den  Zucker
auf  sich  nehmen,  den  sie  schon  verkauft  hatten.  Die  letzteren  sowohl
aus  dem  Handel  als  aus  der  Fertigiudustrie  (Marmeladen-,  Schokoladen- ­
  und  Keksfabriken)  hatten  sich  zu  einem  bestimmten  Preis  den
Bedarf  gesichert,  daraufhin  zum  Teil  ihre  Erzeugnisse  weiterverkauft,
so  daß  sie  nicht  aufs  ungewisse  hin  auf  ihre  Rechte  verzichten  konnten.
Um  die  Ausfuhr  tobte  ein  heftiger  Kampf  der  Meinungen.  Die
Vertreter  der  Zuckerindustrie  stießen  mit  ihren  Ausfuhrbestrebungen
auf  starken  Widerstand  und  aus  Mißtrauen,  weil  man  sie  als  Ver-
        <pb n="28" />
        27

tretet  einseitiger  Interessen  betrachtete.  Alle  von  ihnen  damals  fnr
die  Aufhebung  des  Ausfuhrverbots  angeführten  Gründe  waren  nicht
imstande,  das  Bestreben  der  Regierung  und  angesehener  Volkswirte,,
den  Zucker  im  Jnlande  festzuhalten  und  damit  die  inländischen
Nahrungsmittelvorräte  zu  stärken,  zu  entkräften.  Die  Gegner  der
Ausfuhr  machten  insbesondere  geltend,  daß  dem  Feinde  kein  Zucker
zugeführt  werden  dürfe,  jede  Ausfuhr  nach  neutralen  Ländern  lasse
aber  befürchten,  daß  dieser  Zucker,  unmittelbar  oder  in  Raffinade
umgearbeitet,  aus  dem  neutralen  Lande  den  Weg  zur  Versorgung
feindlicher  Mächte  finden  könnte.  Dem  Feinde  aber  solle  kein  Lot
deutschen  Zuckers  zugute  kommen.  Dieser  zweite  Gesichtspunkt  führte
zu  lebhaften  Auseinandersetzungen,  in  denen  darauf  hingewiesen
wurde,  daß  Österreich-Ungarn  kein  Zuckerausfuhrverbot  gleichzeitig
erlassen  habe.  Die  dortigen  Vorräte  sind,  da  ein  Ausfuhrverbot
dafür  erst  im  Februar  1915  erging,  durch  Lieferung  nach  dem  Anslande ­
  weitgehend  vermindert  worden.  —  Trotz  allem  hielt  die  deutsche
Regierung  das  Ausfuhrverbot  aufrecht  und  genehmigte  Ausnahmen
davon  nur  in  sehr  beschränktem  Umfange  und  nur  da,  wo  eine  nähere
Prüfung  aller  Umstände  eine  Schädigung  der  deutschen  Kriegs-  oder
Wirtschaftsinteresseu  nicht  befürchten  ließ.  Die  Lage  der  Zuckerindustrie
  und  der  rübenbauenden  Landwirtschaft  spitzte  sich  jedoch
rasch  immer  mehr  zu.  Infolge  der  großen  Bestände,  zu  denen  die
neue  Erzeugung  hinzutrat,  und  der  geringen  Nachfrage  nach  Zucker
sanken  die  Rohzuckerpreise  imiuer  weiter.  Eine  Beleihung  des
Zuckers  und  dadurch  die  Beschaffung  der  für  die  Zahlung  an  die
Rübenbauer  notwendigen  Mittel  war  bei  den  ständig  wechselnden
Preisen,  im  Osten  vielerorts  auch  wegen  der  drohenden  Gefahr  feindlicher ­
  Besetzung,  nicht  möglich.  In  dieser  Lage  entschloß  sich  die  Regierung ­
  Ende  Oktober  1914  zu  einer  gesetzlichen  Regelung  des  Verkehrs ­
  mit  Zucker,  burcs;  die  der  Anfang  einer  st  a  a  t  l  i  ch  e  n
Bewirtschaftung  gemacht  war.
5.  Die  Ursachen  der  Zuckerknappheit  seit  dem  zweiten
Kriegsjahre.
Bei  der  Regelung  des  Zuckerverkehrs  im  Oktober  1914  war
der  Preis  für  den  sperrfreien  Zucker  nur  auf  9,50  Mark,  d.  h.  um
über  eine  Mark  niedriger  festgelegt,  als  der  Durchschnittspreis  in
den  letzten  zehn  Friedensjahren  betragen  hatte.  Während  anfänglich
der  gesperrte  Zucker  kaum  unterzubringen  war,  brachte  schon  von
Ende  Dezember  ab  die  immer  größer  werdende  Knappheit  an  Futtermitteln ­
  einen  Umschlag.  Die  Nachfrage  nach  Zucker  für  Viehstall
        <pb n="29" />
        28

und  Brennerei  stieg.  Die  Beschränkung  der  Haferverfüttcrung  ließ
für  die  Pferdefütterung  auf  Zucker  und  zuckerhaltige  Futtermittel
stark  zurückgreifen.  Auch  für  menschliche  Nahrung  wurde  ein  verstärkter ­
  Zuckerverbrauch  im  Interesse  der  Industrie  und  zur
Streckung  anderer  Nahrungsmittel  vielfach  empfohlen  und  tatsächlich
erreicht.  Dementsprechend  zogen  die  Preise  au.  Sie  schnellten  von
Januar  1915  ab  sprunghaft  in  die  Höhe  und  erreichten  im  Februar
einen  Stand  von  mehr  als  2  Mark  über  dem  Preise  des  sperrfreien
Zuckers.  Der  Zuckerabsluß  nahm  rasch  solchen  Umfang  an,  daß
die  Regierung  schon  Mitte  Februar  eingreifen  mußte,  um  den  Zucker
für  menschliche  Ernährung  zu  sichern.  Auch  von  den  landwirtschaftlichen ­
  Brennereien,  denen  durch  Regierungsverordnung  gestattet
wurde,  Rüben  und  Rübensäfte  sowie  Zucker  ohne  Änderung  ihrer
Brennereiklasse  zu  verarbeiten,  ist  eine  nicht  unbeträchtliche  Menge
Zucker  verbraucht  worden.  Dazu  kam  in  immer  größerem  Umfange
und  für  immer  weitere  Zwecke  die  starke  Berfütteruug  der  Rüben,
infolge  des  Mangels  an  anderen  Futterstoffen,  und  schließlich  derjenige ­
  gewaltige  Aufschwung  des  einheimischen  Verbrauchs,  der  sich
aus  dem  gesteigerten  Verlangen  nach  Brotaufstrichmittclu  aus
Zucker,  als  Ersatz  des  teuer  und  selten  gewordenen  Fettes,  erklärte.
Das  wurde  auch  durch  eine  regierungsseitig  unterstützte  Propaganda
in  den  Eisenbahnwagen  usw.  gefördert,  die  auf  den  Zuckerverbrauch
als  Ersatz  für  andere  Kohlehydrate  hinwies.
Der  Hauptgrund  des  jetzigen  Zucker  mangels
liegt  aber  trotz  dieses  Zusammentreffens  verbrauchssteigernder  Umstände ­
  nicht  darin,  sondern  in  der  starken  Einschränkung  des  Rübenbaues. ­
  Schon  im  Herbst  1914  erhob  sich  ein  heftiger  Meinungsstreit ­
  über  die  Frage,  ob  es  nicht  angezeigt  wäre,  für  das  Jahr  1915
weniger  Rüben  und  dafür  mehr  Getreide  anzubauen.  Hierbei  wurde
ganz  außer  acht  gelassen,  daß  die  in  Deutschland  mit  Zuckerrüben
angebaute  Fläche  nur  ungefähr  2  bis  3  Hundertteile  der  gesamte»
landwirtschaftlich  genutzten  Bodcnfläche  ausmacht,  sodaß  die  durch
die  Anbaueiuschränkung  gewonnene  Fläche  für  die  Ausdehnung  des
Getreideanbaues  recht  wenig  in  Betracht  kommen  konnte  und  kann.
Die  Stimmen,  welche  die  Einschränkung  des  Zuckerrübenbaues  für
eine  vaterländische  Pflicht  erklärten,  fanden  anfänglich  weitgehende
Billigung.  Zwar  wurde  eine  Einschränkung  durch  Zwang  nicht
eingeführt,  jedoch  durch  Verordnung  vom  4.  März  1915  die  Vertragspflicht ­
  zum  vollen  Rübenbau  für  die  zwischen  Fabriken  und
Landwirten  bestehenden  Pflichtrüben-Anbauverträge  um  ein  Viertel
herabgemindert.  Schon  vorher  hatte  das  Landwirtschaftsministerium
in  einem  Erlaß  zur  Einschränkung  des  Rübenbaues  zugunsten  der
        <pb n="30" />
        29

Körnerfrucht  aufgefordert.  Damit  war  für  viele,  namentlich  kleinere
Landwirte  eine  starke  Anregung  zur  Einschränkung  des  Nübenbaues
gegeben,  zumal  die  Betriebsverhältnisse  auf  dem  Lande  selbst  dazu
drängten.  Denn  die  meisten  Besitzer,  Pächter  und  Betriebsleiter,
ebenso  die  Mehrzahl  der  Betriebsbeamten  und  Arbeiter  waren  im  Felde.
Es  fehlte  auch  an  genügenden  Gespannkräften,  dazu  ließ  der  Mangel  an
künstlichem  Dünger  einen  erheblich  geringeren  Ackerertrag  befürchten.
Vor  allem  aber  bot-der  mit  viel  mehr  Mühe  und  Arbeit  verknüpfte
Zuckerrübenbau  geringere  Aussicht  auf  Bareinnahme  als  der  Anbau
aller  anderen,  weniger  Arbeit  verursachenden  Feldfrüchte.  Die
Einschränkung  des  Rübenbaues  stellte  sich  unter  dem  Zusammenwirken
dieser  Einflüsse  und  Ursachen  denn  auch  tatsächlich  auf  32,4  Hundertteile. ­
  Der  Zuckerrübenanbau  hatte  im  Jahre  1914  noch  543  710
Hektar  in  Anspruch  genommen,  diese  Fläche  war  im  Jahre  1915
auf  367  023  Hektar  gesunken.  Hinzu  kam  die  außerordentliche
Trockenheit  des  Frühsommers  1915,  die  in  vielen  Gegenden  eine
Mißernte  zur  Folge  hatte  und  die  Erzeugung  auf  30  Millionen
Zentner,  gegen  etwa  50  Millionen  Zentner  einer  Durchschnittsernte
aus  den  letzten  Jahren  vor  dem  Kriege,  fallen  ließ.
Immerhin  blieben  bei  Beginn  des  Betriebsjahres  1915/16
noch  erhebliche  Bestände  an  Zucker,  denen  allerdings,  bei  dem  zunehmenden ­
  Mangel  an  Fett,  ein  stark  erhöhter  Verbrauch  gegenüberstand. ­
  Schon  im  Herbst  1915  ließ  sich  erkennen,  daß  die  Bestände
samt  der  neuen  Erzeugung  nicht  viel  weiter  als  zur  Deckung  des
Inlandsbedarfs  gerade  noch  auslangen  könnten.  Es  hieß  daher  für
die  Steigerung  des  1916er  Rübenanbaues  beizeiten  Vorsorge  zu
treffen.  Dazu  aber  war  es  nötig,  den  Rübenpreis  auf  eine  Höhe
zu  bringen,  die  dem  Wertstand  aller  anderen  Ackerfrüchte  angepaßt
war.  Dies  geschah  zeitig  im  Frühjahr  1916  durch  eine  Verordnung,
die  bei  H  e  r  a  u  f  s  e  tz  u  n  g  des  R  o  h  z  u  ck  e  r  p  r  e  i  s  e  s  für  den
Zentner  von  12  auf  15  Mark  eine  allgemeine  Rübenpreiserhöhung
von  45  Pfennig  gegenüber  dem  im  Betriebsjahre  1913/14  bezahlten
Rübenpreise  anordnete,  und  die  gleichzeitig  dafür  Sorge  trug,  daß
die  aus  der  Rohzuckerpreiserhöhung  von  3  Mark  erzielten  Gewinne
nicht  den  Fabriken  verblieben,  sondern  vollständig  den  Rübenerzeugern
  zuflössen.  Der  Erfolg  blieb  nicht  aus.  Der  im  Jahre
1915  auf  367  023  Hektar  -gesunkene  Rübenanbau  hat  sich  1916
wieder  um  10,6  Hundertteile,  d.  h.  auf  406  068  Hektar  gehoben.
Damit  dürfte  die  Erzeugung  für  das  laufende  Wirtschaftsjahr
1916/17  zwar  eine  Höhe  erreicht  haben,  die  zu  Besorgnissen  keinen
Anlaß  gibt,  es  aber  immerhin  notwendig  machte,  die  Zuckerkarte  und
die  Einschränkung  der  zuckerverbrauchenden  Industrie  beizubehalten.
        <pb n="31" />
        Natürlich  mußte  mit  der  Steigerung  des  Rüben-  und  Rohzuckerpreises ­
  auch  eine  Höhersetzung  der  Verbrauchszuckerpreise  verbunden ­
  sein.  Diese  hatten  ab  Erzeugungsstätte  zu  Beginn  des  Krieges
im  Durchschnitt  etwa  20  Pfennig  für  das  Pfund,  auf  die  billigste
Melissorte  gerechnet,  betragen.  Dieser  Preis  war  vom  Mai  1916  ab
aus  23,10  Mark  gestiegen.  Jetzt  wurde  der  für  den  Mundverbrauch  bestimmte ­
  Zucker  auf  23,35  Mark  für  den  Zentner  ab  Fabrik  festgesetzt.
Das,  was  er  gegen  diesen  Preis  teurer  verkauft  wird,  bleibt  als
Nutzen  dem  Handel,  soweit  er  nicht  völlig  ausgeschaltet  ist,  oder  den
Kommunalverbänden.  Bedauerlich  ist  diese  Preissteigerung  eines  so
wichtigen  Nahrungsmittels  wie  des  Zuckers  sicherlich,  doch  steht
Deutschland  mit  seinen  Verbrauchszuckerpreisen  immer  noch  günstiger
da  als  das  Ausland,  wie  der  Vergleich  mit  den  Zuckerpreissteigerungen
zeigt,  die  neutrale  und  feindliche  Länder  auf  sich  zu  nehmen  hatten.
Es  stiegen,  nach  einer  von  Richter  &amp;amp;  Schatz  aufgestellten  Berechnung, ­
  die  Preise  für  Verbrauchszucker  von  Ende  Juli  1914  bis
zu  den  Notierungen  im  Dezember  1916:
Steigerung
in  Deutschland  für  Melis  vom  Juli  1914  bis  August  1917  von
J(  19.—  mit  Sack  auf  Ji  23,96  ohne  SackÄ  24,425  mit
Sack  für  den  Zentner,  —  also  um  28,5  %
in  Österreich  für  raffinierten  Zucker  vom  31.  Juli  1814  bis  De»
zeinber  1916  von  Kronen  74,75  auf  Kronen  199,—  für
109  kg,  =  also  um  34,—  %
in  Holland  für  raffinierten  Zucker  vom  31.  Jnli  &amp;gt;914  bis  Dezember ­
  1916  von  Gilden  16,25  -fi  Gulden  27,—  für  Inlandsteuer
  =  Gulden  43,25  auf  Gulden  59,26,  =  .  ,  .  .  also  um  16,184  %
in  Frankreich  für  Weißzucker  Nr.  3  vom.  29.  Juli  1914  bis  Dezember ­
  1916  von  Frcs.  33,59  -p  Frcs.  25,—  Julandsteuer  —
Frcs.  68,69  auf  Frcs.  131,—  für  190  kg  für  Gemahlene,
also  um  124,—  %
in  England  vom  27.  Juli  1914  bis  Dezember  1916  von  8b.  12/5'/«
für  Kristalle  Nr.  1  aus  8b.  42/7 1 / 2  für  Lyle,  s  Kristalle  Nr.  1
für  Cwt.,  —  also  um  243,—  %
in  Rußland  für  Saudzucker  in  Kiew  vom  Juli  1914  bis  September
1917  von  Rubel  4,99  auf  Rbl.  7,40  für  Pud,  —  .  .  also  im  81,—  %
für  Sandzucker  in  Petersburg  vom  Juli  1914  bis  September
1917  von  Rubel  4,—  ans  Rbl.  7,40  für  Pud,  —  .  .  also  um  85,—  %
in  Amerika  für  Grannlated  vom  31.  Juli  1914  bis  Dezember  1916
von  Cts.  4,40  auf  Cts.  7,20  für  &amp;gt;b.,  —  also  um  64,—  %
Auch  wenn  man  den  Preis  betrachtet,  den  das  Kilo  Brotzucker
im  Oktoher  1916  bei  unmittelbarem  Bezug  vom  Erzeuger,  ohne
        <pb n="32" />
        31

Anrechnung  der  in  den  verschiedenen  Ländern  erhobenen  Zuckersteuer,
  kostet,  schneidet  Deutschland  am  besten  ab,  wie  folgende  Aufstellung ­
  zeigt:
Es  kostete  das  Kilo  Brotz  nckcr  im  Oktober
1916  vom  Erzeuger  bezogen,  ohne  Einrechnung
d  e  r  Z  u  ck  e  r  st  e  u  e  r  ,  in  Italien  85  Pfennig,  in  Frankreich  77,
m  England  66,  in  Rußland  60,  in  Ungarn  58,  in  Österreich  53,
in  Deutschland  40  Pfennige.  '  '
Mit  diesen  zahlenmäßigen  Belegen  über  Preis-  und  Gewinnmäßigung
  innerhalb  der  deutschen  Zuckerproduktion  scheinen  andere
Zahlen  in  Widerspruch  zu  stehen,  die  die  öffentliche  Meinung
namentlich  im  Jahre  1916  vielfach  beschäftigt  haben.  Viel  ist  während
des  Krieges  über  zu  hohe  Gewinne  der  Zuckerfabriken  geschrieben ­
  worden.  Dabei  wurden  in  der  Presse  Rohzuckerfabriken,
Siedereien  und  Weißzuckerfabriken  durcheinandergeworfen;  auch
Marmelade-  und  Schokoladefabriken,  die  nie  einen  Zentner  Zucker
verkauft  haben,  sollten,  sofern  sie  hohe  Dividenden  gegeben  hatten,  als
Beweis  dafür  herhalten,  daß  die  Zuckerindustrie  bei  der  staatlichen
Regelung  zu  gut  weggekommen  sei.  Die  Richtigkeit  dieser  Behauptung ­
  bleibt  zu  erörtern.  Zweifellos  hat  es  die  deutsche  Zuckerindustrie ­
  den  Regierungsmaßnahmen  zu  danken,  daß  sie  im  Gegensatz ­
  zu  vielen  anderen  Industriezweigen  lebensfähig  blieb  und  verdienen ­
  konnte.  Bei  manchen  Rohzuckerfabriken,  mehr  aber  noch  bei
Siedereien,  sind  auch,  besonders  im  ersten  Kriegsjahre,  recht  gute
Abschlüsse  erzielt  worden;  die  Mehrheit  der  Rohzuckerfabriken  hat
jedoch  längst  nicht  so  gut  abgeschnitten,  wie  das  zahlreiche  Zeitungsartikel ­
  bebaupteten.  ve.  Brukncr  ist-  in  seinem  Buche  „Zucker  und
Zuckerrübe  im  Weltkrieg"  diesen  Zahlenangaben  nachgegangen,  die
gegen  die  Gesamtindustrie  und  die  Regierung,  anläßlich  bekannt  gewordener ­
  hoher  Dividenden  -von  Aktienzuckerfabriken,  ins  Feld  geführt
wurden.  Dabei  hat  sich  wiederum  die  den  Sachkundigen  bekannte  Tatsache ­
  wirksam  gezeigt,  daß  in  der  Rohzuckerindustrie  aus  der  Höhe  der
Dividende  allein  noch  kein  Schluß  auf  das  Gedeihen  des  betreffenden
Unternehmens  gezogen  werden  kann.  Denn  viele  Fabriken  haben  im
Laufe  der  Jahre,  statt  frühere  Gewinne  ausgiebig  zu  verteilen,
daraus  stille  Reserven  angesammelt,  ihre  Rübcnanbau-Verpflichtungen
erhöht,  Neuanschaffungen,  Verbesserungen  und  Uinbauten  aus
laufenden  Mitteln  bezahlt  und  sind  fo  durch  „Unterkapitalisierung",
durch  Zufchlagung  früherer  Gcwinnteile  zum  Kapital  zur  Sparkasse ­
  der  beteiligten  Landwirte  gemacht  worden.  An  mehreren  Beispielen ­
  hat  Brukner  klarzulegen  gesucht,  wie  bei  Fabriken,  die  auf
ein  kleines  Aktienkapital  Dividenden  von  15  und  20  0 /„  gegeben
        <pb n="33" />
        3  2

haben,  in  Wirklichkeit  die  gesamten  in  dem  Unternehmen  mitarbeitenden ­
  Geldwerte  knapp  mit  2  bis  4  °/ 0  verzinst  worden  sind.
Der  Kurs-  und  Kauswert  der  Aktien  sei  also  das  Mehrfache  des
Nennwerts  geworden,  und  nur  die  viel  geringere  Verzinsung  des
Verkehrswertes  könne  für  die  Beurteilung  der  gegenwärtigen
Rentabilität  exakt  herangezogen  werden.  Zu  ähnlichen  Schlußfolgerungen ­
  kommt  Brukner  bei  der  Zergliederung  der  von  Siedereien
erzielten  Gewinne.  Auch  hier  zeigt  er,  daß  Fabriken,  die  20  und
30  °/ 0  Dividende  gaben,  die  im  Werk  steckenden  Werte  nur  bescheiden
verzinsen  konnten.  —  Nun  sind  freilich  tatsächlich  die  Dividenden
einzelner  Siedereien  im  ersten  Kriegsjahre  um  10  %  gegen  die  letzten
Friedensjahre  gestiegen.  Ein  guter  Teil  dieser  Gewinne  wird  aber
von  den  Beteiligten  auf  den  Unistand  zurückgeführt,  daß  bei  Erlaß
der  Regelung  über  den  Verkehr  mit  Zucker  vom  Oktober  1914  die
Siedereien  im  Interesse  der  Rohzuckerfabriken  und  der  hinter  ihnen
stehenden  rübenbauenden  Landwirtschaft  gezwungen  waren,  große
Mengen  Rohzucker  neuer  Ernte  zur  Deckung  ihrer  Jnlandverkäuse
aufzunehmen  und  ihre  teilweise  sehr  beträchtlichen  alten  Rohzuckerbestände ­
  liegen  zu  lassen.  Gerade  in  die  Zeit  vor  der  ersten  gesetzlichen ­
  Regelung  der  Zuckerpreise  fällt  der  Jahresabschluß  vieler
Siedereien.  Als  gewissenhafte  Kaufleute  mußten  die  Leiter,  vor  der
gesetzlichen  Preisfestlegung,  die  alten  Rohzuckerbestände  im  Hinblick
auf  die  stetig  fallenden  Preise  entsprechend  niedrig  in  den  Abschluß
einsetzen.  Der  alte  Rohzucker  ist  dann,  bei  der  nach  Weihnachten
einsetzenden  allgemeinen  Preissteigerung,  günstig  verwertet  und  damit ­
  sind  unerwartet  hohe  Konjunkturgewinne  gemacht  worden.
Übrigens  sind  die  hohen  Gewinne  großer  Siedereien  für  das  Steigen
des  Kleinhandels-Zuckerpreises  schwerlich  verantwortlich  zu  machen,
denn  an  der  Zergliederung  des  Geschäftsabschlusses  einer  der  größten
Siedereien,  die  einen  Dividendenznwachs  um  10  aufweist,  konnte
gezeigt  werden,  daß  diese  Dividendensteigerung  ans  das  Pfund  Zucker
nicht  ganz  einen  Sechstel-Pfennig  Mehrpreis  ausmachte.  Der  Großunb
  Kleinhandel  dürste  im  ersten  Kriegsjahre  das  Pfund  Zucker
erheblicher,  um  5  bis  6  Pfennige,  verteuert  haben,  während  er  sich
in  Friedenszeiten  mit  1  bis  höchstens  2  Pfennigen  begnügte.  Denn
die  Erzeuger  waren  während  der  ganzen  Kriegsdauer  an  Höchstpreise
gebunden,  während  der  Kleinhandel  auf  lange  hinaus  unbeschränkt
geblieben  ist  und  der  Nutzen  des  Großhandels  erst  spät  gesetzlich  festgelegt ­
  wurde.
Brukner  kommt  bei  seinen  Untersuchungen  über  die  Gewinne
der  Zuckerindustrie  zuin  Schluß:  „Überall,  wo  hohe  Dividenden  in  die
Erscheinung  getreten  sind,  haben  wir  die  gleichen  oder  ähnlichen  Ur-
        <pb n="34" />
        33

jachen  gefunden:  tüchtige  Leiter,  gesunde  Lage  und  Werte,  die  unt
ein  Vielfaches  vie  Buchwerte  und  das  Gesellschaftskapital  übersteigen.
Nur  ein  geringer  Teil  dieser  Dividenden  bildet  den  tatsächlichen
Unternehmergewinn,  ohne  den  die  Besitzer  besser  täten,  ihr  Geld  in
die  Sparkasse  zu  tragen,  ohne  den  solche  Unternehmungen  weder
entstehen,  noch  dauernd  bestehen  können.  Wo  der  Unternehmergewinn ­
  der  Rohzuckerfabriken  und  gemischten  Betriebe  nur  der  Landwirtschaft ­
  zufließt,  bewirkt  er  die  Erweiterung  des  Rübenbaues  und
dient  dadurch  dem  Gemeinwohl  und  der  Volksernährung.  Wo  er
zum  großen  Teil  in  andere  Taschen  fließt,  hat  er  die  Aufgabe,
Kapital  in  geldarme  und  solche  Gegenden  zu  ziehen,  in  denen  ohne
dieses  und  ohne  Unternehmergeist  der  Rübenbau  unmöglich  ist.  Auch
dort  also  erreicht  der  Unternehmergewinn  denselben  Zweck.  Überall
stärkt  er  die  Lust  zum  Rübenbau,  gewährt  die  dazu  erforderlichen
Mittel  und  sorgt  durch  Herbeiführung  erhöhter  Rübenverwertung
selbst  dafür,  daß  er  auf  die  Dauer  nie  größer  wird,  als  es  für  den
wirtschaftlichen  Zweck  notwendig  ist."
Neben  den  Fabriken,  die  im  Kriege  ebenso  wie  im  Frieden
namhafte  Gewinne  abwarfen,  blieb  aber  trotz  staatlicher  Regelung
eine  beträchtliche  Anzahl  am  Wege  liegen;  so  mußten  im  Jahre  1914
zehn,  1915  fünfzehn  Fabriken  die  Rohzuckerverarbeitung  einstellen;
ihre  Zahl  hat  sich  1916  noch  erhöht.
Bei  der  Regelung,  die  der  Verkehr  mit  Zucker  und  zuckerhaltigen ­
  Futtermitteln  im  Jahre  1916/17  gefunden  hat,  ist  die  Regierung ­
  sichtlich  von  dem  Gedanken  ausgegangen,  jeden  allzu  hohen
Gewinn  der  einzelnen  Unternehmungen  auszuschalten.  Die  aus  der
Industrie  laut  werdenden  Stimmen,  die  über  zuwcitgehende  Beschränkung ­
  des  Nutzens  Klage  führen,  scheinen  dafür  zu  sprechen,
daß  es  der  Negierung  gelungen  ist,  das  gewollte  Ziel  zu  erreichen.

Schlußwort.
Die  vorliegende  kurze  Abhandlung  ist  nicht  für  den  Zuckerfachmann ­
  geschrieben,  soll  vielmehr  dem  Zweck  dienen,  den  Zucker,
das  Wesen  und  die  Eigenart  der  rübenbauenden  Landwirtschaft
und  der  Zuckerindustrie  dem  größeren  Kreise  der  nicht  fachkundigen
Leser  näherzubringen.  Bei  der  Kürze  der  Zeit,  die  mir  für
diese  Arbeit  zur  Verfügung  gestellt  war,  war  mir  die  Durchführung
3
        <pb n="35" />
        34

nur  unter  Heranziehung  der  hierüber  bereits  vorliegenden  Schriften,
insbesondere  der  einschlägigen  Abschnitte  des  Dr.  Brukner'schen
Buches  „Zucker  und  Zuckerrübe  im  Weltkrieg",  sowie  unter  Inanspruchnahme ­
  von  Freunden  aus  Handel  und  Industrie  möglich.
Ihuen  allen,  insonderheit  aber  Herrn  Dr.  Brukner  danke  ich  für  die
Bereitwilligkeit,  mit  der  er  mir  gestattet  hat,  mich  in  vielen  Punkten
auf  sein  vorgenanntes  Werk  zu  stützen.
Dr.  Follenius.
        <pb n="36" />
        8*

Die  Kriegsbewirtschaftung  des  Zuckers.
Von  Dr,  Karl  Feßmann,  Leiter  der  Volkswirtschaftlichen  Abteilung  der
Rekchszuckerstelle,  Berlin.
I.  Zuckererzeugung  und  Zuckerverbrauch  vor  dem  Kriege.
Im  Anschluß  an  den  vorausgehenden  Aufsatz  seien  für  die
Darstellung  der  Zuckerbewirtschaftung  einleitend  die  allerwichtigsten
Zahlen  Herausgeboben,  welche  die  hervorragende  Bedeutung  des  Zuckers
gerade  für  das  deutsche  Wirtschaftsleben  in  Erzeugung  und  Verbrauch
kennzeichnen  und  der  Kriegsbewirtschaftung  als  wesentlichste  Unterlage ­
  dienten.
Deutschland  ist  seit  dem  Jahre  1875/76  in  seiner  Zuckerwirtschaft
von  dem  Auslande  unabhängig.  Der  jährliche  Zuckerverbrauch,  der
in  Deutschland  im  Jahre  1871/72  197  043  Tonnen*)  Verbrauchszucker, ­
  das  ist  4,9  kg  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung,  betrug,  ist  auf
1  282  309  Tonnen*),  das  ist  19,2  kg  auf  den  Kops  der  Bevölkerung,
im  letzten  Friedensjahre  1912/13  gestiegen.  Während  im  Jahre
1871/72  der  Anteil  Deutschlands  an  der  Gesamtzucker-Produktion
  (Rohrzucker  und  Rübenzucker)  6,38  %  betrug,  machte
er  im  Jahre  1912/13  14,94%  aus;  der  Anteil  Deutschlands  an  der
Rübenzuckererzeugung  der  Welt  ist  von  17,74%  im  Jahre  1871/72
auf  30,42  %  im  Jahre  1912/13  gestiegen.  Die  Gesamttiickererzeugung
der  Welt  ist  dabei  in  diesem  Zeitraume  von  2  920  000  Tonnen?)
auf  18  112  000  Tonnen?i,  die  Gesamtrübenzuckergewinnung  von
1051000  Tonnen?)  auf  8  896  000  Tonnen?)  gestiegen.  Mit  anderen
Worten:  Die  deutsche  Zuckererzeugung  betrug  im  Jahre  1912/13
rund  ein  Siebentel  der  Gejamtwelrerzeuguug  und  nahezu  ei»  Drittel
der  Gesamtwelterzeugung  an  Rübenzucker.  Vergleicht  man  den  durchschnittlichen ­
  Zuckerverbrauch  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  in
9  Statistisches  Handbuch  für  das  Deutsche  Reich  S.  485,
a )  Wörterbuch  der  Volkswirtschaft,  Art,  Zucker  von  Mar  von  Lecket
Bd.  I  S.  1469.
3 )  Rarhkes  Adreßbuch  der  Zuckerindustrie  S.  XVlll.
        <pb n="37" />
        36

den  einzelnen  europäischen  Staaten  im  Jahre  1912/13,  so  steht  Deutschland ­
  an  sechster  Stelle:  Den  Höchstverbrauch  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung ­
  weist  Dänemark  mit  rund  40  Ke  auf,  ihm  folgen  England,
die  Schweiz,  Schweden  und  Holland,  während  die  übrigen  Staaten:
Belgien,  Bulgarien,  Frankreich,  Griechenland,  Italien,  Österreich-Ungarn,
  Portugal,  Rumänien,  Rußland  (einschließlich  Finnland),
Norwegen,  Serbien,  Spanien  und  die  Türkei,  zum  Teil  einen  wesentlich ­
  geringeren  Zuckerverbrauch  haben.  Den  geringsten  Zuckerverbrauch ­
  haben  die  Balkanstaaten,  bei  denen  der  jährliche  Zuckerverzehr ­
  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  zwischen  rund  8  kg  (die
Türkei)  und  3,2  kg  (Bulgarien)  schwankt.
Im  Jahre  1912/13  wurden  in  Deutschland  auf  547  625  Hektar
16  642  237  Tonnen^)  Rüben  geerntet,  deren  Verarbeitung  zu  Zucker
in  345  Rohzuckersabriken  und  41  Raffinerien  mit  etwa  100  000  Beamten ­
  und  Arbeitern  erfolgte.  An  Verbrauchszucker  (in  Rohzuckerwert ­
  berechnet)  standen  im  Jahre  1912/13  2  706  300  Tonnen  (Rohzuckerwert) ­
  zur  Verfügung.  Der  Verbrauch  im  gleichen  Jahre  beziffert ­
  sich  auf  1424  788  Tonnen  (Rohzuckerwert),  die  Ausfuhr  auf
1068000  Tonnen?);  52,64  %  der  deutschen  Gesamtzuckererzeugung  im
Jahre  1912/13  wurden  also  im  Jnlande  verbraucht,  während  39,09  %
an  das  Ausland  abgegeben  wurden.  Der  Rest  blieb  vorrätig.
Jedenfalls  schien  dieser  günstige  Stand  der  Zuckerwirtschaft
Deutschlands  Gewähr  dafür  zu  bieten,  daß  Deutschland  im  Kriegsfalle ­
  nicht  nur  seinen  eigenen  Bedarf  an  Zucker  reichlich  zu  decken
imstande  sei,  sondern  auch  die  durch  Verhinderung  der  Einfuhr  zu
erwartende  Verringerung  anderer  Nährwerte  durch  ausgiebigere  Verwendung ­
  von  Zucker  ersetzen  könne.
II.  Der  Gang  der  deutschen  Zuckerwirtschaft  im  Kriege  bis
zur  Verordnung  vom  10.  April  1916.
Bei  der  Erörterung  der  Frage  der  deutschen  Ernährungswirtschaft ­
  im  Kriegsfalle  hatten  in  langen  Friedensjahren  die  Vertreter ­
  der  Freihandelsschule  wie  die  Anhänger  des  Schutzzolls
der  Überzeugung  Ausdruck  gegeben,  daß  der  Ertrag  des  deutschen
Bodens  zur  Zeit  nicht  hinreichend  sei,  um  im  Falle  eines
Krieges  die  Versorgung  unseres  Volkes  mit  Getreide  sicherzustellen.
Wenn  Brentano  in  seiner  Streitschrift  über  die  deutschen  Getreidezölle ­
  den  Nachweis  führte,  daß  sich  das  deutsche  Volk  an  313  Tagen
')  Slatistisches  Jahrbuch  f,  das  Deutsche  Reich  Jahrg.  1915  S.  109.
Ralhkes  Adreßbuch  der  Zuckerindustrie  1916/17  S.  XVIII.
        <pb n="38" />
        37

des  Jahres  aus  der  Getreideernte  des  deutschen  Bodens  ernähren
könne,  an  den  übrigen  52  Tagen  aber  auf  Einfuhr  angewiesen  sei,  so
ist  er  ohne  ernsthaften  Widerspruch  geblieben.  Verschieden  waren
nur  die  Forderungen,  die  die  beiden  gegnerischen  Schulen  aus  dieser
Tatsache  ableiteten.  Während  die  Schutzzöllner  hieran  die  Forderung
knüpften,  den  gesamten  Getreidebedarf  des  Volkes  auf  deutschem
Boden  zu  erzeugen,  d.  h.  durch  eine  Erhöhung  der  Einfuhrzölle  die
Vorbedingung  dafür  zu  schaffen,  daß  auch  der  unter  den  ungünstigsten
Verhältnissen  bebaute  Acker  ertragfähig  werde,  verwarfen  die  Freihändler ­
  jede  künstliche  Steigerung  des  Ertrages  durch  Erhebung  von
Zöllen  und  wollten  Erzeugung  und  Verarbeitung  auf  diejenigen  Erzeugnisse ­
  beschränken,  die  in  jedem  Lande  unter  Berücksichtigung  der
obwaltenden  Verhältnisse  am  billigsten  gewonnen  werden  könnten.
Reben  den  Besorgnissen  über  die  Getreideversorgung  Deutschlands ­
  im  Kriege  traten  Bedenken  wegen  der  Beschaffung  anderer
Lebensmittel  vollständig  in  den  Hintergrund;  insbesondere  die  Zuckerversorgung ­
  Deutschlands  als  eines  der  ersten  zuckercrzcugenden  Länder
der  Welt  mußte  allgemein  als  durchaus  gesichert  erscheinen.
Die  Frage  der  Deckung  des  Bedarfs  an  Getreide  als  Nahrungsund ­
  Futtermittel,  deren  Erörterung  vor  dem  Kriege  die  Gemüter
lebhaft  bewegte,  wurde  mit  Ausbruch  des  Krieges  und  mit  der  Absperrung ­
  Deutschlands  vom  Weltmärkte  die  Daseinsfrage  des
deutschen  Volkes.  Die  Forderungen  der  Allgemeinheit  und  die  Maßnahmen ­
  der  Regierung  waren  von  dem  einen  Gedanken  beherrscht,
daß  vor  allem  der  Getreideertrag  unseres  heimischen  Bodens  größer
werden  müsse.  Von  diesem  Gesichtspunkte  aus  müssen  wir  auch  die
Kriegsmaßnahmen  der  Reichsregierung  in  der  Zuckerwirtschaft,  vor
allem  während  des  ersten  Kriegsjahres,  betrachten  und  zu  verstehen
suchen.
In  der  Entwicklung  der  deutschen  Zuckerwirtschaft  seit  Kriegsausbruch ­
  lassen  sich  vier  Zeitabschnitte  unterscheiden:
1.  Die  Zeit  vom  31.  Juli  1914  bis  April  1915  umfaßt ­
  die  Maßnahmen  zur  Überleitung  in  die  Kriegswirtschaft,  insbesondere ­
  zur  Beseitigung  der  durch  das  Ausfuhrverbot  und  die
dadurch  bedingte  Ansammlung  großer  Bestände  für  Industrie  und
Handel  hervorgerufenen  Schwierigkeiten.  Infolge  des  sichtbaren
Mangels  an  Brotgetreide  sollen  die  Anbauflächen  für  Getreide  auch
durch  Beschränkung  des  Zuckerrübenanbaues  eine  Mehrung  erfahren.
Als  Ersatz  für  Nahrungs-  und  Futtermittel  gewinnt  die  Verwendung
von  Zucker  steigende  Bedeutung;  zur  Sicherstellung  der  für  die
Volksernährung  benötigten  Mengen  wird  die  Erzeugung  der  Fabriken
kontingentiert  und  eine  Verteilungsstelle  für  Rohzucker  begründet.
        <pb n="39" />
        38

Mit  der  Bewirtschaftung  zuckerhaltiger  Futtermittel  wird  die  Bezugsvereinigung ­
  Deutscher  Landwirte  betraut.
2.  Mai  1915  bis  November  1915.  Vorübergehende
örtliche  Stockungen  in  der  Zuckcrversorgung  bei  Fortdauer  des  Zuckerüberflusses ­
  veranlassen  gesetzliche  Maßnahmen  gegen  spekulative
Zurückhaltung  des  Zuckers.  Die  Zentral-Einkaufsgesellschaft  m.  b.  H.
in  Berlin  wird  ermächtigt,  unter  gewissen  Voraussetzungen  Zucker  zu
enteignen  und  diese  Bestände  zur  Behebung  örtlicher  Versorgungsstockungen ­
  an  Kommunen  und  zuckerverarbeitende  gewerbliche  Betriebe ­
  abzugeben.  Die  rasche  Steigerung  der  Lebensmittelpreise  in
dieser  Zeit  erstreckt  sich  auch  auf  Zucker;  die  Festsetzung  von  Großhandels-Höchstpreisen ­
  für  das  ganze  Reichsgebiet  setzt  die  Landeszentralbehörden ­
  nunmehr  in  die  Lage,  unter  Berücksichtigung  der
örtlichen  Eigentümlichkeiten  Kleinhandels-Höchstpreise  festzusetzen.
Den  gesteigerten  Unkosten  der  Fabriken  trägt  eine  Erhöhung  des
Preises  für  den  Rest  des  Betricbsjahres  und  eine  weitere  Erhöhung
bei  der  Regelung  des  Zuckerverkehrs  für  das  Betriebsjahr  1915/16
Rechnung.  Bei  steigender  Knappheit  an  Futtermitteln  gewinnt  die
Herstellung  und  Verwendung  zuckerhaltiger  Futtermittel  für  die  Erhaltung ­
  der  Viehbestände  die  größte  Bedeutung  und  wird  mit  allen
Mitteln  gefördert.
3.  Dezember  1915  bis  10.  April  1916.  Die
Steigerung  des  Zuckerverbrauchs  in  den  Sommermonaten  und  die
außerordentliche  Inanspruchnahme  von  Zucker  für  Futtermittel  hat
einerseits  eine  starke  Minderung  der  Bestände  des  Betriebsjahres
1914/15  zur  Folge  gehabt;  andererseits  sind  infolge  der  Einschränkung ­
  der  Zuckerrüben-Anbauflache  um  nahezu  ein  Drittel  der  im
Vorjahre  bebauten  Fläche  bei  gleichzeitiger  Minderung  des  Hektarertrages ­
  für  das  Betriebsjahr  1916/16  nur  ungefähr  drei  Fünftel
der  vorjährigen  Erzeugung  zu  erwarten.  Wenn  die  aus  dem  Vorjahre ­
  übernommenen  Bestände  und  die  Erzeugung  des  laufenden  Betriebsjahres ­
  zur  Deckung  des  gewöhnlichen  Zuckerbedarfes  im  Frieden
vollkommen  ausreichend  wären,  so  können  sie  doch  dem  außerordentlich ­
  gesteigerten  Bedarf  der  Kriegszeit  bei  gleichmäßiger  Fortdauer
der  verstärkten  Nachfrage  nach  Zucker  und  zuckerhaltigen  Futtermitteln ­
  nicht  entsprechen.  Hieraus  ergibt  sich  die  Notwendigkeit  von
Einschränkungen  im  Zuckerverbrauch  bei  der  zuckerverarbcitenden
Industrie,  bei  der  Verwendung  von  Zucker  zu  technischen  Zwecken
und  zu  Backwaren.  Die  Verfütterung  von  Vcrbrauchszucker  (mit
Ausnahme  der  Bienenfütterung)  wird  verboten.  Durch  eine  Erhöhung ­
  der  Rübenpreise  und  Rohzuckerpreise  für  das  Bctriebsjahr
1916/17  soll  ein  Ansporn  zum  vermehrten  Anbau  von  Zuckerrüben
        <pb n="40" />
        39

gegeben  werden.  Die  in  bestimmten  Zeitabschnitten  vorgenommenen
Bestandsaufnahmen  von  Verbrauchszucker  und  die  Nachrichten  über
die  zum  steuerpflichtigen  Jnlandsverbrauch  abgeforderten  Mengen
lassen  einen  außerordentlich  raschen  Rückgang  der  Zuckerbestände  erkennen, ­
  dem  auch  Maßnahmen  zu  einer  Verlangsamung  der  Abgabe
von  Verbrauchszacker  nicht  Einhalt  gebieten  können.  Die  Sicherstellung ­
  der  für  die  menschliche  Ernährung  bis  zum  Herbst  1916
unbedingt  erforderlichen  Menge  macht  eine  einheitliche  Regelung  der
Verteilung  und  des  Verbrauches  erforderlich.  Zur  Durchführung
dieser  Maßnahmen  wird  die  Reichszuckerstelle  als  Behörde  errichtet.
4.  Die  Bewirtschaftung  des  Zuckers  durch  die
Reichszucker  stelle  seit  dem  io.  April  1916.  Die  Abgabe ­
  von  Verbrauchszucker  erfolgt  nurmehr  nach  Weisung  der
Reichszuckerstelle  entweder  auf  Bezugsscheine  oder  im  Rahmen  der
von  den  einzelnen  Kommunalverbänden  getroffenen  Verbrauchsregelungen. ­
  Die  Zuckerkarte  wird  allgemein  eingeführt.  Nach  Deckung,
des  Bedarfs  von  Heer  und  Marine  und  der  Zivilbevölkerung  verbleiben ­
  für  die  zuckerverarbeitende  Industrie  nur  noch  geringe  Bestände ­
  zur  Verteilung,  die  überwiegend  zur  Herstellung  von  Aufstrichmitteln ­
  Verwendung  finden  müssen.  Wo  für  bestimmte  Zweige  der
zuckerverarbeitenden  Industrie  Zucker  nicht  gegeben  werden  kann,  wird
als  Ersatz  Süßstoff  in  größerem  Umfange  zur  Verfügung  gestellt.
Der  noch  vorhandene  Futterzucker  wird,  soweit  faßbar,  für  die  menschliche ­
  Ernährung  in  Anspruch  genommen.  Die  Regelung  des  Zuckerverkehrs ­
  für  das  Betriebsjahr  1916/17  ist  von  dem  Gedanken  beherrscht, ­
  daß  Zuckerrüben  möglichst  vollständig  auf  Zucker  zu  verarbeiten ­
  sind.  Der  Geschäftskreis  der  Neichszuckerstelle  wird  durch
die  Ausdehnung  der  Befugnisse  auf  die  Bewirtschaftung  der  Zuckerrüben ­
  und  die  Angliederung  der  Verteilungsstelle  für  Rohzucker
erweitert.  Die  Bestrebungen  auf  Vermehrung  der  Anbaufläche  im
Jahre  1916  waren  von  Erfolg  begleitet;  die  Ernte  des  Herbstes  1916
gestattet  bei  sparsamer  Bewirtschaftung  nach  Deckung  des  vordringlichen ­
  Bedarfes  eine  reichlichere  Zuteilung  von  Zucker  zur  Herstellung
von  Aufstrichmitteln  und  für  die  Zwecke  der  häuslichen  Obstverwcrtung.
  Zur  Vermeidung  eines  neuerlichen  Rückganges  der  Anbaufläche ­
  werden  die  Zuckerrüben-  und  Rohzuckerpreise  für  das  Bctricbsjahr
  1917/18  wiederholt  erhöht,  nachdem  den  Verbrauchszuckerfabriken ­
  schon  für  das  Bctriebsjahr  1916/17  eine  weitere  Erhöhung
der  Raffinationsspanne  zugestanden  worden  war.  Als  Verrechnungsstelle ­
  für  den  Frachten-  und  Preisausgleich  wird  eine  Reichs-Zuckerausgleichgesellschaft ­
  m.b.H.  begründet.  Die  Deckung  des  Zuckerbedarfs ­
  für  das  Betriebsjahr  1916/17  nach  Maßgabe  der  bisherigen
        <pb n="41" />
        40

Zuteilung  ist  durch  die  vorhandenen  Bestände  unter  allen  Umständen
gesichert.
Das  in  den  vorstehenden  Zeilen  mit  wenigen  Strichen  entworfene
Bild  der  deutschen  Zuckerwirtschaft  im  Kriege  verfolgt  den  Zweck,  dem
Leser  einen  raschen  Überblick  über  den  gesamten  Stoff  zu  ermöglichen
und  das  Verständnis  der  nun  folgenden  Ausführungen  zu  erleichtern.
Hier  sollen  die  Entwicklung  vom  Zuckerüberfluß  zur  Knappheit  und
zur  Verbrauchsregelung,  soweit  es  der  zu  dieser  Abhandlung  verfügbare ­
  Raum  gestattet,  näher  betrachtet,  in  ihren  Zusammenhängen
erforscht  und  die  aus  der  jeweiligen  Lage  heraus  entstandenen  gesetzlichen ­
  Maßnahmeü  besprochen  werden.  Die  Bewirtschaftung  der
zuckerhaltigen  Futtermittel  kann  hierbei  nur  vorübergehend  Erwähnung ­
  finden.  Die  Darstellung  der  Bewirtschaftung  des  Zuckers
nach  der  grundlegenden  Verordnung  vom  10.  April  1916  durch  die
Reichszuckerstelle  bleibt  einem  späteren  Kapitel  zur  eingehenderen
Besprechung  vorbehalten.
1.  Die  Zeit  vom  31.  Juli  1914  bis  April  1915.
Durch  Verordnung  vom  31.  Juli  1914  wurde  die  Ausfuhr
von  Verpflegungs-,  Streu-  und  Futtermitteln-  über  die  Grenzen  des
Deutschen  Reiches  verboten.  In  die  Liste  der  dem  Ausfuhrverbot
unterliegenden  Verpflegungsmittel  wurde  durch  Bekanntmachung  des
Reichskanzlers  der  Zucker  aufgenommen.  Durch  Gesetz  vom  4.  August
1914  wurde  der  Bundesrat  ermächtigt,  anzuordnen,  daß  Börsentermingeschäste
  in  Waren,  die  gemäß  §  50  Abs.  1  des  Börsengesetzes
zum  Börsenterminhandel  zugelassen  sind,  und  Geschäfte  der  im  §  67
des  Börsengesetzes  bezeichneten  Art,  soweit  sie  nach  den  Geschäftsbedingungen ­
  einer  deutschen  Börse  vor  dem  1.  August  1914  abgeschlossen ­
  und  erst  nach  dem  Inkrafttreten  dieses  Gesetzes  zu  erfüllen
sind,  mit  dem  Inkrafttreten  der  Verordnung  so  anzusehen  sind,  als
ob  ein  Vertragsteil  geinäß  eines  ihm  zustehenden  Rechtes  zurückgetreten ­
  ist.  Durch  Verordnung  vom  24.  August  1914  hat  der
Bundesrat  angeordnet,  daß  diese  Bestimmungen  auf  Börsentermingeschäfte ­
  in  Zucker,  die  vor  dem  1.  August  1914  abgeschlossen  und
erst  mit  dem  4.  August  1914  zu  erfüllen  sind,  Anwendung  finden
sollen.  Gleichzeitig  wurde  die  Fälligkeit  der  Forderungen  aus  llörscutermingeschäften
  in  Zucker  bestimmt:
a)  für  die  Monate  August  und  September  1914
auf  den  1.  September  1914,
für  den  Monat  Oktober  1914-auf
  den  1.  Oktober  1914,
        <pb n="42" />
        41

für  den  Monat  November  1914
auf  den  1.  November  1914;
b)  für  alle  späteren  Monate
auf  den  15.  November  1914;
zu  b)  mit  der  Maßgabe,  daß  für  die  Zeit  vom  15.  November  1914
bis  zum  ersten  Tage  der  vereinbarten  Lieferungsmonate
Zrvischenzinsen  nach  dem  JahreSfatze  von  6  vom  Hundert  abzuziehen ­
  find.
Durch  das  Ausfuhrverbot  und  durch  die  Aufhebung  der
Börsentermingeschäfte  waren  sowohl  Zuckerindustrie  wie
Zuckerhandel  in  ihren  Grundlagen  aufs  schwerste  getroffen.
Denn  die  Gesamtmenge  des  in  der  Zeit  vom  1.  September  1913
bis  30.  Juni  1914  ausgeführten  Zuckers  war  gegen  die  gleiche  Zeit  des
Vorjahres  wesentlich  zurückgeblieben.  Im  Monat  Juli  1914  gelangten
allerdings  552  200  dz  Raffinade  und  417  000  dz  Rohzucker  zur  Ausfuhr ­
  gegen  560  600  dz  Raffinade  und  153  450  dz  Rohzucker  im
Juli  1913.  Damit  hatle  die  Zuckerausfuhr  am  31.  Juli  1914  nicht
nur  die  vorjährige  Ausfuhrmenge  vollständig  eingeholt,  sondern  sogar
um  240  000  dz  überschritten.  Diese  Steigerung  ist  ausschließlich
auf  die  erhöhte  Ausfuhr  von  Rohzucker  im  Juli  1914  zurückzuführen. ­
  Der  August  1914  blieb  umsomehr  hinter  dem  Vorjahre
zurück.  Ein  Vergleich  der  Zuckerbe  st  ände  am  30.  Juni,  31.  Juli
und  31.  August  der  Jahre  1913  und  1914  ergibt  folgendes  Bild:
1914  1913
Bestände  Abnahme  Bestände  Abnahme
30.  Juni  7  899  771  dz  —  dz  6  9(53  711  dz  —  dz
31.  Juli  5  239  755  „  2  660  016  „  4  754  292  „  2  209  419  „
31.  August  .  ..  .  4  476  931  „  762  824  „  2  387  455  „  2  366  837  „
Am  1.  September  1914,  am  Beginne  des  Betriebsjahres  1914/15,
standen  somit  rund  2  Millionen  Doppelzentner  Rohwert  mehr  zur
Verfügung  als  zu  Beginn  des  Betriebsjahres  1913/14.  Rechnete
man  zu  diesem  Bestände  die  Erzeugung  des  Betricbsjahres  1914/15
mit  mindestens  25  Millionen  Doppelzentner  Rohwcrt  hinzu,
so  standen  dem  deutschen  Volke  29  Millionen  Doppelzentner  Zucker
(Rohwert)  zur  Verfügung^  Nimmt  man  den  durchschnittlichen  Jnlandsverbrauch
  je  Kops  und  Jahr  mit  21,07  kg  Rohwert  an,  so  hätte
diese  Menge  allein  ohne  die  Erzeugung  des  Betriebsjahres  1915/16
bei  gleichbleibendem  Bedarfs  die  Zuckerversorgung  des  deutschen
Volkes  für  24 1 / 3  Monate,  also  vom  1.  September  1914  bis  zum
10.  September  1916  sichergestellt.
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        42

Wenn  von  der  einen  Seite  für  das  Ausfuhrverbot  und  seine
strenge  Durchführung  die  Notwendigkeit  der  Erhaltung  der  gesamten
inländischen  Erzeugung  für  den  Jnlandsverbrauch  und  der  Fernhaltung ­
  jeglicher  Nahrungsmittelzufuhr  an  unsere  Feinde  geltend
gemacht  wurde,  so  wurde  von  der  anderen  Seite  aus  die  durch  die
Übcrerzeugung  drohende  Entwertung  des  Zuckers  und  die  damit  verbundene ­
  Erschütterung  der  Grundlage  der  deutschen  Zuckerwirtschast
hingewiesen.  Neben  den  Rohzuckerfabriken,  die  kontraktlich  zur  Abnahme ­
  von  Zuckerrüben  verpflichtet  waren,  wären  durch  eine  Entwertung ­
  des  Zuckers  Verbrauchszuckerfabriken  und  Handel  betroffen
worden,  die  über  mehr  als  7  Millionen  Doppelzentner  Rohzucker
bereits  Kaufverträge  abgeschlossen  hatten,  ebenso  wie  über  einen  Teil
der  zu  erwartenden  Verbrauchszuckererzeugnng  zugunsten  des  Handels
und  der  zuckerverarbeitenden  Industrie  schon  im  voraus  Verfügung
getroffen  war.  Alle  diese  Kreise,  und  mit  ihnen  die  Landwirtschaft,
forderten  eine  rasche  Klärung  der  Verhältnisse.  Über  die  Wahl  des
einzuschlagenden  Weges  tobte  ein  heftiger  Kampf  der  Meinungen:
1.  Einer  Aufhebung  oder  Milderung  des  Ausfuhrverbotes
standen  die  grundsätzlichen  Erwägungen  entgegen,  die  zum  Ausfuhrverbot ­
  vom  31.  Juli  1914  Veranlassung  gegeben  hatten.
2.  Die  Aufhebung  der  Vorkaufsverträge  würde  zwar  einerseits
den  Handel  und  die  Verbrauchszuckerfabriken  entlasten,  würde  aber
andererseits  unbilligerweise  die  volle  Last  den  Rohzuckerfabriken  und
damit  zum  Teil  mittelbar  der  Landwirtschaft  überbürden.
3.  Eine  Einschränkung  des  Rübenanbaues  und  der  Erzeugung,
die  man  vielfach  forderte,  hätte  in  ihren  Folgen  erst  im  nächsten
Jahre  richtig  in  die  Erscheinung  treten  können.  Aus  Fachkreisen
wurde  dagegen  auch  geltend  gemacht,  daß  eine  derartige  Einschränkung
die  weitere  Entwicklung  und  die  Wettbewerbsfähigkeit  der  deutschen
Zuckerwirtschast  nach  Kriegsende  schädigen  würde.  Denjenigen,  welche
die  Einschränkung  des  Rübenanbaues  zugunsten  einer  Vermehrung
der  Getreideanbaufläche  wünschten,  wurde  von  Zuckcrfachleuten  wie
von  Wirtschaftspolitikern  entgegengehalten,  daß  gerade  der  Anbau
von  Zuckerrüben  die  höchsten  Nährwerte  zu  liefern  imstande  sei.  Auf
diese  Tatsache  hatte  schon  früher  Helfserich  in  seinem  Buche  über
Deutschlands  Volkswohlstand  aufmerksam  gemacht:  „Zu  dem  unl
  mittelbaren  Gewinne  aus  der  gesteigerten  Produktion  an  Rübenzucker ­
  kommen  für  die  deutsche  Landwirtschaft  große  mittelbare  Vorteile ­
  aus  der  Ausdehnung  der  Zuckerrübenkultur.  Die  intensive  und
rationelle  Pfleae.  welche  die  Zuckerrübe  erfordert,  kam  überall  auch
den  übrigen  Zweigen  der  Landwirtschaft  zugute.  Daneben  liefert  die
Verarbeitung  der  Zuckerrübe  große  Massen  von  Rückständen,  die  ins-
        <pb n="44" />
        43

besondere  als  Viehfutter  Verwendung  finden  und  damit  eine  rationelle
Viehhaltung  ermöglichen."  *)
4.  Andere  Vorschläge  gingen  wieder  dahin,  die  überschüssige
Zuckermenge  vorläufig  vollständig  aus  dem  Verkehr  zu  ziehen  und
die  in  ihr  festgelegten  Vermögenswerte  durch  eine  Erleichterung  der
Beleihung  durch  die  Darlehnskassen  flüssig  zu  machen.  Die  damit
notwendigerweise  verbundene  Aufhebung  der  Lieserungsverträge  für
Zucker  neuer  Ernte  wurde  in  dieser  Tragweite  sowohl  aus  den  Kreisen
der  Industrie,  wie  des  Handels  und  der  Verbraucher  als  eine  unerwünschte ­
  Folge  erklärt  und  abgelehnt.  Der  Vorschlag  eines  hervorragenden ­
  Zuckerfachmannes,  das  Reich  solle  in  die  sämtlichen  Verträge ­
  des  Handels  eintreten,  fand'  damals  —  leider  —  keine  Beachtung. ­
  Für  eine  derartige  großzügige  Lösung  kriegswirtschaftlicher
Probleme  war  die  Zeit  eben  noch  nicht  reif.
Die  Reichsregierung  nahm  in  der  „Norddeutschen  Allgemeinen
Zeitung"  vom  4.  Oktober  1614  zu  der  Frage  wie  folgt  Stellung:
„Die  deutsche  Zuckerindustrie  wird  durch  den  Krieg  in  zweifacher
Weise  berührt.  Einmal  sind  ihr  durch  das  Ausfuhrverbot  die  Wege
nach  dem  Auslande  abgeschnitten  oder  mindestens  gebindert,  sodann
tritt  ihre  Aufgabe,  der  Versorgung  des  heimischen  Nahrungs-  und
Futtermittelmarkts  zu  dienen,  während  des  Krieges  und  für  die
nächste  Zeit  nach  dem  Kriege  besonders  in  den  Vordergrund.
Alle  Staaten  sind  zur  Zeit  eifrig  bestrebt,  ihre  Nahrungsmittelvorräte ­
  sich  nicht  nur  zu  erhalten,  sondern  nach  Möglichkeit  zu  vermehren. ­
  Aus  diesem  Grunde  wurde  auch  in  Deutschland  für  Zucker
alsbald  nach  Ausbruch  des  Krieges  ein  Ausfuhrverbot  erlassen.  Dies
war  um  so  notwendiger,  als  die  deutsche  Zuckerausfuhr  regelmäßig
zu  nahezu  acht  Zehnteln  nach  England  geht  und  es  vor  allen  Dingen
verhindert  werden  mußte,  daß  wir  unsere  Feinde  mit  einem  wichtigen
Nahrungsmittel  von  Deutschland  aus  versorgten.  Das  Ausfuhrverbot ­
  hat  seinen  Zweck,  dre  Engländer  wirtschaftlich  zu  schädigen,
auch  durchaus  erreicht.  In  England  sind  die  Zuckerpreise  bis  auf
das  Doppelte  gestiegen,  was  bei  dem  hohen  Zuckerverbrauche  der
englischen  Bevölkerung  schwer  ins  Gewicht  fällt.
Auf  der  anderen  Seite  erwuchsen  aus  dem  Ausfuhrverbote  für
unsere  inländischen  Zuckerinteressenten  naturgemäß  Schwierigkeiten.
Aus  der  alten  Rübenverarbeitung  haben  wir  im  Jnlande  noch  ziemlich ­
  erhebliche  Vorräte  aus  Lager,  und  die  neue  Rübenverarbeitung
mit  einer  im  Durchschnitt  recht  guten  Zuckerrübenernte  steht  vor  der
*)  Helfferich,  Deutschlands  Volkswohlstand  1888  bis  1913,  Seite  56.
        <pb n="45" />
        Tür,  so  daß  ein  übermäßiges  und  unwirtschaftliches  Anwachsen  der
Bestände  zu  befürchten  war.
Von  Anbeginn  verfolgte  die  Regierung  diese  Lage  und  ihre  Entwicklung ­
  mit  besonderem  Interesse.  Im  Benehmen  mit  allen  beteiligten ­
  Kreisen,  mit  der  Landwirtschaft,  der  Rohzucker-  und
Raffinerie-Industrie,  dem  Groß-  und  Kleinhandel,  den  weiterverarbeitenden
  Industrien  und  mit  Vertretern  der  Verbraucher  wurde
die  Sachlage  wiederholt  erörtert  und  nach  Abhilfemaßnahinen  gesucht.
Dabei  zeigten  sich  alsbald  zwei  Wege,  die  Aussicht  auf  Lösung  der
Schwierigkeiten  boten.  Der  eine  Plan  ging  dahin,  durch  gesetzliche
Maßnahmen  die  in  absehbarer  Zeit  nicht  absetzbare  Menge  von  Zucker
vorerst  völlig  aus  dem  Verbrauche  zurückzuerhalten,  ihn  gleichsam
einzusperren,  die  Beleihung  zu  erleichtern  und  lediglich  eine  beschränkte
Menge  zur  Ausfuhr  freizugeben.  Diese  in  die  normalen  Verhältnisse
stark  einschneidende  Maßnahme  muhte  besonders  in  Handels-  und
Verbraucherkreisen  starke  Bedenken  hervorrufen,  da  sie  zur  Voraussetzung ­
  hatte,  daß  die  überwiegende  Mehrzahl  aller  Lieferungsverträge
für  Zucker  neuer  Ernte  hätte  aufgehoben  werden  müssen.
Der  zweite  Plan  rechnete  mit  einer  leichteren  Handhabung  der
Ausfuhrbeschränkungen,  und  zwar  in  der  Art,  daß  man  grundsätzlich
für  die  Ausfuhr  eine  Menge  frei  gibt,  die  etwa  dem  Durchschnitt  der
normalen  Jahre  entspricht,  so  daß  also  Erzeugung  und  Handel  in
seinen  normalen  Bahnen  bleibt  mit  der  alleinigen,  aber  allerdings
für  die  Versorgung  unseres  Volkes  sehr  wesentlichen  Ausnahme,  daß
die  Ausfuhr  abgeschnitten  wird,  sobald  die  dafür  freigegebene  Menge
tatsächlich  in  das  Ausland  abgeführt  worden  ist.
In  wiederholten  Beratungen  find  beide  Pläne  eingehend  geprüft
worden.  Dabei  ergab  sich,  daß  der  Durchführung  des  ersten  Planes
im  Hinblick  aus  die  bestehenden  Lieferungsverträge  in  der  Tat  außerordentliche ­
  Schwierigkeiten  entgegenstehen.  Man  gelangte  zu  der
Überzeugung,  daß  die  Lösung  dieser  Verträge  ohne  Schädigung
wichtiger  Erwerbsgruppen  kaum  möglich  ist.  Namentlich  die  Verträge ­
  der  weiterverarbeitenden  Industrien  (Schokolade-,  Keks-,  Zuckerwaren-
  und  andere  Industrien)  und  die  weit  verzweigten  Abschlüsse
bis  in  die  Verbraucherkreise  hinein  ließen  diesen  Weg  ungangbar
erscheinen.  Zudem  und  hauptsächlich  aber  stand  der  Weiterverfolgung
dieses  Planes  der  Umstand  hindernd  im  Wege,  daß  seine  Ausführung
nur  bei  einer  nicht  unerheblichen  Erhöhung  der  Preise  im  Kleinhandel
möglich  gewesen  wäre.
So  erschien  es  als  die  zweckdienlichste  Lösung,  das  Ausfuhrverbot ­
  für  Zucker  als  solches  zwar  aufrechtzuerhalten,  trotzdem  aber
durch  für  jede  Einzelsendung  nachzusuchende  Erlaubnis  eine  Menge
        <pb n="46" />
        45

zur  Ausfuhr  freizugeben,  die  oen  Bedarf  der  neutralen  Länder  in
der  bisherigen  Höhe  befriedigt  und  unserer  Industrie  den  erwünschten
Absatz  läßt,  soweit  dies  ohne  Schädigung  der  Interessen  des  Inlandsbedarfs^ ­
  möglich  erscheint.
Im  vorigen  Betriebsjahre  hatten  wir  in  Deutschland  eine
Zuckergewinnung  (auf  Rohzucker  umgerechnet)  von  rund  27  Millionen ­
  Doppelzentner;  davon  werden  als  noch  heute  vorhandene  Vorräte ­
  angenommen  4  Millionen  Doppelzentner.  Wenn  man  das
Ergebnis  des  bevorstehenden  Betriebsjahres  etwa  so  hoch  einschätzt
wie  das  vorjährige,  so  würden  wir  mit  einem  gesamten  Zuckerbestande
von  rund  30  Millionen  Doppelzentnern  zu  rechnen  haben.  Im  Vorjahre ­
  sind  etwas  über  11  Millionen  Doppelzentner  Zucker  aller  Art
zur  Ausfuhr  gebracht  worden.  Bleibt  der  Industrie  eine  gleich  große
Menge  zur  Ausfuhr  frei,  so  würde  die  Industrie  in  ihrer  bisherigen
Bewegungsfreiheit  beeinträchtigt  werden,  wenn  natürlich  auch  damit
gerechnet  werden  muß,  daß  wegen  des  Fortfalls  der  feindlichen  Märkte
die  Ausfuhr  nicht  voll  zur  Wirkung  kommen  wird.  Außer  der  in
der  Spezialerlaubnis  begründeten  Kontrolle  der  Ausfuhr  kommen
Beschränkungen  nicht  in  Betracht,  so  daß  Industrie  und  Handel  in
ihren  bisherigen  Bahnen  durch  Maßnahmen  der  Behörden  nicht  eingeengt ­
  sind.  Namentlich  kann  bei  solcher  Regelung  eine  Aufhebung
oder  Rückregulierung  von  Verträgen  nicht  in  Frage  kommen.
Allerdings  muß  sich  die  Regierung  vorbehalten,  die  Ausfuhr
zurückzuhalten,  sobald  Jnlandszucker  zu  bisherigen  Preisen  nicht  zur
Verfügung  gestellt  wird  oder  etwa  Zucker  in  unwirtschaftlicher  Weise
dem  Jnlandsverbrauch  (der  menschlichen  Ernährung  sowie  der  Verfütterung)
  entzogen  wird.  Sollte  dieser  Fall  eintreten,  so  wird  man
nicht  zögern,  die  Ausfuhr  zu  sperren  und  Höchstpreise  einzuführen."
Zwischen  den  vielen,  oft  entgegengesetzten  Wünschen  der  beteiligten
Kreise  wählte  die  Reichsregierung  im  allgemeinen  den  Mittelweg.
Durch  die  Bekauntmachung  vom  31.  Oktober  1914,  ergänzt  durch
die  Bekanntmachung  vom  12.  Februar  1915,  und  in  veränderter
Fassung  veröffentlicht  am  12.  Februar  1915,  fand  die  Frage  der  Regelung ­
  der  deutschen  Zuckerwirtschaft  im  Kriege  eine  vorläufige  Lösung.
Hierzu  wurden  bis  zum  1b.  April  1915  noch  einzelne  ergänzende  Bekanntmachungen ­
  erlaßen.  Die  Bestrebungen,  die  auf  eine  Aufhebung
des  Ausfuhrverbotes  vom  31.  Juli  1914  hinzielten,  waren  nur  teilweise ­
  von  Erfolg  begleitet.  Im  Gegensatz  zu  Österreich,  das  die
Zuckerausfuhr  erst  im  Februar  1915  verboten  hat,  blieb  die  Reichsregierung ­
  im  allgemeinen  auf  ihrem  grundsätzlichen  ablehnenden
Standpunkt  bestehen;  sie  ließ  aber  in  besonderen  Fällen  nach
Würdigung  der  Sachlage  Ausnahmen  zu.  Die  gesetzliche  Regelung
        <pb n="47" />
        46

des  Zuckerverkehrs  im  ersten  Entwicklungsabschnitt  beschränkte  sich  im
wesentlichen  auf  eine  Kontingentierung  der  Fabriken,  die  Festsetzung
der  Preise  für  Rohzucker  und  Verbrauchszucker,  die  Abwicklung  der
Geschäfte  aus  Verträgen,  die  vor  dem  Erlaß  der  Bekanntmachung  vom
31.  Oktober  abgeschlossen  waren,  die  Gewinnung  und  Bewirtschaftung
zuckerhaltiger  Futtermittel  und  die  Einschränkung  der  Anbaufläche.
a)  Kontingentierung.  Die  Freigabe  der  gesamten
Zuckererzeugung  hätte  bei  gleichzeitiger  Fortdauer  des  Ausfuhrverbotes ­
  naturgemäß  zu  einer  Überschwemmung  des  Jnlandsmarktes
und  zu  einem  Preissturz  geführt.  Dabei  wären  einzelne  besonders
günstig  gelegene  Rohzuckerfabriken  wahrscheinlich  in  der  Lage  gewesen,
ihre  Gesamterzeugung  abzugeben,  während  anderen  Fabriken  die
Absatzmöglichkeit  genommen  gewesen  wäre.  Das  letztere  wäre  voraussichtlich ­
  vor  allem  bei  den  im  östlichen  Deutschland  gelegenen
Zuckerfabriken  der  Fall  gewesen,  die  in  Friedenszeiten  auf  dem  Wasserwege ­
  Rohzucker  an  die  rheinischen  und  süddeutschen  Raffinerien  verfrachten. ­
  Andererseits  hätten  auch  manche  Raffinerien  ihren  gesamten
Rohzuckerbedarf  von  frachtgünstig  gelegenen  Rohzuckerfabriken  beziehen ­
  können,  während  die  rheinischen  und  süddeutschen  Raffinerien
ihrerseits  bei  dem  Bezug  von  Rohzucker  mit  der  Bahn  auf  frachtungünstig ­
  gelegene  Rohzuckerfabriken  angewiesen  gewesen  wären.
Infolge  der  Behinderung  der  Absatzmöglichkeit  hätten  sich  somit  in
einzelnen  Rohzuckerfabriken  große  Bestände  angesammelt,  welche  die
Betriebsmittel  der  Fabriken  erschöpft  und  damit  den  Fabriken  die
Möglichkeit  der  Fortführung  des  Betriebes  genommen  hätten.  ,  Eine
gleichmäßige  Verteilung  der  Lasten  auf  die  gesamte  Industrie  wurde
durch  die  von  der  Reichsregierung  vorgenommene  Kontingentierung
der  einzelnen  Fabriken  beabsichtigt.  Als  Kontingent  der  einzelnen
Rohzuckerfabrik  wurde  die  im  Betriebsjahre  1913/14  von  der  Fabrik
hergestellte  Rohzuckermenge  bestimmt.  Von  dem  zum  steuerpflichtigen
Jnlandsverbrauche  abzulassenden  Robzucker  wurden  durch  die  Bekanntmachung ­
  vom  31.  Oktober  1914  vorerst  25  Hundertteile  freigegeben, ­
  während  die  restliche  Menge  von  der  Steuerverwaltung  unter
Sperre  zu  halten  war.  Der  Zeitpunkt  weiterer  Freigaben  sollte  unter
Berücksichtigung  der  Entwicklung  des  Zuckermarktes  von  Fall  zu  Fall
der  Bestimmung  des  Bundesrats  vorbebalten  bleiben.  In  ähnlicher
Weise  wurde  den  Raffinerien  die  Verpflichtung  auferlegt,  nur  soweit
Verbrauchszucker  in  den  freien  Verkehr  zu  bringen,  als  sie  ihn  nach  dem
Umrechnungsverhältnis  von  9  :10  aus  dem  in  den  Fabrikbetrieb  aufgenommenen ­
  sperrfreien  Zucker  herstellen  konnten.  Am  Ende  des
Betriebsjahres  1914/15,  also  am  31.  August  1915,  sollte  die  Beschränkung ­
  der  Rohzuckerabgabe  außer  Kraft  treten.
        <pb n="48" />
        47

Die  Kontingentierung  der  Fabriken  allein  batte  jedoch  nicht
genügt,  um  eine  gleichmäßige  Verteilung  des  Rohzuckers  an  die
Raffinerien  durchzuführen.  Während  frachtgünstig  gelegene  Rohzuckerfabriken ­
  die  freigegebene  Menge  in  kurzer  Zeit  abgeben  konnten,
blieben  in  den  ungünstig  gelegenen  Fabriken  des  östlichen  Deutschlands
große  Bestände  liegen,  die  von  den  Raffinerien  wegen  der  frachtungünstigen ­
  Lage  nicht  abgenommen  wurden.  Durch  die  Bekanntmachung ­
  vom  12.  Februar  1915  wurde  daher  unter  Beteiligung  der
Verbände  der  Raffinerien  und  der  Rohzuckerindustrie  eine  Verteilungsstelle ­
  für  Rohzucker  geschaffen,  der  die  Durchführung ­
  der  Verteilung  nach  Weisung  des  Reichskanzlers  übertragen
wurde.  Die  Verteilungsstelle  bestimmt,  welche  Rohzuckerfabrik  an
eine  bestimmte  Verbrauchszuckerfabrik  Rohzucker  zu  liefern  hat,  sowie
zu  welcher  Zeit  die  Lieferung  zu  erfolgen  hat;  bestehende  Geschäftsbedingungen ­
  und  Gepflogenheiten  sollen  hierbei  nach  Möglichkeit
Berücksichtigung  finden.
Zur  Sicherung  des  Rohzuckerbedarfs  für  die  Raffinerien  im
Betriebsjahre  1914/15  wurde  ferner  bestimmt,  daß  von  den  in  Rohzuckerfabriken ­
  und  den  dazu  gehörigen  Lagern  befindlichen  Erstprodukten ­
  65  Hundertteile  des  Kontingents  für  die  Raffinerien  vorhehalten
  bleiben  sollen.  Von  den  hiernach  verbleibenden  Beständen
waren  zunächst  bestimmte,  bereits  abgeschlossene  Verträge  über
Lieferung  von  Zucker  an  Branntweinbrenner,  über  Lieferung  zuckerhaltiger ­
  Futtermittel  und  über  Lieferung  von  Zucker  zur  Herstellung
von  Futtermitteln  zu  erfüllen.  Der  hiernach  noch  verbleibende  Zucker
war  bis  zur  Höhe  von  12  Hundertteilen  des  Kontingents  zur  Verfügung ­
  der  Bezugsvereinigung  Deutscher  Landwirte  zu  halten.  Der
Rest  durfte  nach  Vergällung  zur  Viehfütterung  und  zur  Branntweinbereitung ­
  abgegeben  werden.
Der  Lage  des  Zuckermarktes  entsprechend  wurden  am  14.  Januar
1915  15  Hundertteile  und  am  15.  April  weitere  10  Hundertteile  zur
Verteilung  freigegeben,  so  daß  von  den  65  Hundertteilen,  die  zum
steuerpflichtigen  Jnlandsverbrauche  bestimmt  waren,  bis  dahin  insgesamt ­
  50  Hundertteilc  verteilt  werden  konnten.
Die  Errichtung  der  Verteiluugsstelle  und  die  genaue  Festsetzung
der  zum  steuerpflichtigen  Jnlandsverbrauch  zugelassenen  Gesamtmenge, ­
  sowie  die  ergänzenden  Bekanntmachungen  über  die  Verwendung
von  Zucker  zu  Brennerei-  und  Futterzwecken  traten  vor  allem  den
eigenartigen  Bestrebungen  einzelner  Rohzuckerfabriken  entgegen,  die
die  Abgabe  von  Rohzucker  verweigerten  und  diese  Menge  nach  der  mit
Ende  des  Betriebsjahres  aufzuhebenden  Sperre  zu  besser  lohnenden
        <pb n="49" />
        48

Preisen  unterzubringen  gedachten,  als  dies  auf  Grund  der  durch  Bekanntmachung ­
  vom  31.  Oktober  1914  festgesetzten  Preise  möglich  mar.
b)  Festsetzung  der  Preise.  Gleichzeitig  mit  der  Kontingentierung ­
  der  Fabriken  mußte  in  Anbetracht  der  fehlenden  natürlichen ­
  preisbildenden  Faktoren  die  Festsetzung  von  Preisen  erfolgen.
Nach  dem  Durchschnitt  der  in  Vorkaufsverträgen  für  das  Betriebsjahr ­
  1914/15  vereinbarten  Preise  wurde  der  Preis  des  zum  steuerpflichtigen ­
  Jnlandsverbrauch  freigegebenen  Rohzuckers  für  50  kg  von
88  vom  Hundert  Ausbeute  ohne  Sack  frei  Magdeburg  auf  9,50  Jl
festgesetzt.  Bei  Lieferung  nach  dem  31.  Dezember  1914  traten  zu
diesem  Preise  als  Vergütung  für  Lagerung,  Zinsen  usw.  monatliche
Reports  von  15  Hk  für  je  50  kg  bis  zu  einem  Gesamthöchstbetrage
von  10,25  Jl.  Unter  Einrechnung  der  Steuer  und  einer  Raffineriespanne ­
  von  3  Jl  wurde  der  Preis  für  60  kg  gemahlenen  Melis
ohne  Sack  frei  Magdeburg  auf  12,50  Jt  festgesetzt.  Für  die  Berechnung ­
  von  Reports  waren  die  gleichen  Bestimmungen  maßgebend
wie  bei  Rohzucker.  Die  festgesetzten  Preise  durften  weder  über-  noch
unterschritten  werden.
c)  Erfüllung  der  Vorkaufsverträge.  JnFriedeiM
zeiten  pflegten  die  Rohzuckerfabriken  vor  Beginn  der  Rübenverarbeitung ­
  durchschnittlich  ein  Drittel  bis  ein  Viertel  ihrer  Erzeugung
an  Handel  und  Raffinerien  zu  verkaufen.  Auch  im  Jahre  1914
waren  solche  Geschäfte,  wie  bereits  früher  erwähnt,  über  mehr  als
7  Millionen  Doppelzentner  Rohzucker  abgeschlossen  worden.  In  ähnlicher ­
  Weise  haben  die  Verbrauchszuckerfabriken  über  einen  Teil  ihrer
Erzeugung  im  voraus  zugunsten  des  Zuckergroßhandels  und  der  zuckerverarbeitenden
  Industrie  verfügt.  Gleichzeitig  mit  der  Kontingentierung ­
  der  Fabriken  und  der  Festlegung  von  Fabrikhöchstpreisen  war
daher  über  das  Schicksal  dieser  Verträge  Entscheidung  zu  treffen.
Die  vom  Handel  aufgenommenen  Rohzuckermengen  waren  zum
weitaus  größten  Teil  für  das  Ausfuhrgeschäft  und  nur  in  geringer
Menge  zum  Weiterverkauf  an  Raffinerien  bestimmt.  Eine  Verpflichtung ­
  des  Handels  zur  Erfüllung  der  bestehenden  Verträge  ohne
Kürzung  des  für  den  steuerpflichtigen  Jnlandsverbrauch  freigegebenen
Kontingents  hätte  angesichts  des  Ausfuhrverbotes  dazu  geführt,  daß
der  Handel,  soweit  er  den  Rohzucker  nicht  zur  Verfütterung  veräußern
konnte,  den  gesperrten  Rohzucker  mit  Zinsverlust  hätte  lagern  und
gegebenenfalls  lombardieren  müssen.  Die  llberbürdnng  einer  derartigen ­
  Last  auf  den  Rohzuckerhandel  schien  nicht  zweckmäßig,  um  so
weniger,  als  die  sich  hieraus  ergebenden  Folgen  eine  unerwünschte
Rückwirkung  auf  die  verkaufende  Rohzuckerfabrik  zeitigen  konnten.
Andererseits  war  es  nicht  angängig,  den  sperrfreien  Kontingentsteil
        <pb n="50" />
        49

um  die  vollen  Vorverkaufsmengen  zu  kürzen,  da  hierdurch  wiederum
eine  ungleichmäßige  Einwirkung  auf  die  geschäftliche  Lage  der  Rohzuckerfabriken ­
  zu  befürchten  war.  Die  Regelung  erfolgte  vielmehr  in
der  Weise,  daß  Kaufverträge  über  Rohzucker  im  Betricbsjahre  1914/15
insoweit  unberührt  blieben,  als  sie  im  Oktober  1914  zu  erfüllen
waren,  während  die  später  zu  erfüllenden  Verträge  als  unverbindlich
erklärt  wurden.  Dabei  war  es  gleichgültig,  ob  ein  Händler  oder  eine
Raffinerie  Käufer  des  Rohzuckers  war.  Der  auf  Grund  bestehen
bleibender  Verträge  abzuliefernde  Rohzucker  war  bei  den  Rohzuckerfabriken ­
  auf  den  freigegebenen  Kontingentsteil  anzurechnen.  Die  vom
Handel  aufgenommenen  Rohzuckermengen  waren  den  Raffinerien  zu
zu  dem  für  die  Rohzuckerfabriken  geltenden  Preise  zur  Verfügung
zu  halten.  Zu  einer  Änderung  der  über  Verbrauchszucker  geschloffenen
Vorkaufsverträge  bestand  nach  Lage  des  Marktes  keine  Veranlassung.
d)  Beleihung  der  Rohzuckerbestände.  Während  in
Friedenszeiten  die  Bestände  der  Rohzuckerfabriken  ohne  lange  Lagerung
an  den  Handel  oder  an  Verbrauchszuckerfabriken  weitergegeben
wurden,  verblieben  im  Betriebsjahre  1914/15  infolge  der  Sperre  den
Rohzuckerfabriken  große  Bestünde  ungewöhnlich  lange  Zeit  auf  Lager.
Die  für  die  Weiterführung  der  Betriebe  erforderlichen  Geldmittel,  die
sonst  durch  den  Verkauf  der  Bestände  fortlaufend  gewonnen  wurden,
mußten  in  diesem  Falle  von  den  Rohzuckerfabriken  durch  Lombardierung ­
  der  Bestände  beschafft  werden.  Die  Hauptverwaltung  der
Darlehnskaffen  trug  den  veränderten  Umständen  dadurch  Rechnung,
daß  sie  die  Beleihung  des  zum  steuerpflichtigen  Jnlandsverbrauch
abgelassenen  sperrfreien  Zuckers  bis  zu  zwei  Dritteln  des  aus  der
Bekanntmachung  vom  31.  Oktober  1914  sich  ergebenden  Wertes,
und  die  Beleihung  des  unter  Sperre  zu  haltenden  Zuckers  bis  zu  zwei
Dritteln  einer  vorsichtigen  Schätzung  des  marktgängigen  Wertes  zuließ.
e)  Zu  ckerhaltige  Futtermittel.  Die  Inanspruchnahme ­
  von  Brotgetreide  für  die  menschliche  Ernährung  und  die  Beschlagnahme ­
  des  Hafers  für  die  Zwecke  der  Heeresverwaltung  hatten
alsbald  zu  einer  fühlbaren  Knappheit  an  Futtermitteln  geführt.  Bei
dem  herrschenden  Zuckerüberfluß  schien  es  anfänglich  das  einfachste,  die
Gewinnung  von  Futtermitteln  aus  Zuckerrüben,  Zucker  und  seinen
Nebenprodukten  mit  allen  Mitteln  zu  fördern.  Neben  den  Futtermitteln, ­
  die  schon  früher  aus  Zucker  bei  der  Zuckererzeugung  gewonnen
waren,  wurden  nunmehr  auch  Rohzucker,  später  sogar  Verbrauchszucker, ­
  ferner  Melasse  und  Nachprodukte  als  Futtermittel  verwendet.
Die  Gewinnung  von  Verbrauchszucker  aus  Nachprodukten  und  Melasse
wurde  nunmehr  durch  die  Bekanntmachung  vom  8.  Februar  1915  verboten. ­
  Durch  die  Bekanntmachung  über  zuckerhaltige  Futtermittel  vom
i
        <pb n="51" />
        50

11.  April  1915  wurden  für  die  zuckerhaltigen  Futterniittel  Höchstpreise ­
  festgesetzt,  die  ganze  Bewirtschaftung  einheitlich  geregelt  und
der  Bezugsvereinigung  Deutscher  Landwirte  übertragen.
1)  Verminderung  der  Anbaufläche.  Die  Getreidebestandsaufnahme ­
  vom  Herbst  1914  hatte  ergeben,  daß  die  aus  der
Ernte  1914  verfügbaren  Getreidebestände  ohne  starke  Einschränkung
des  Verbrauches  den  Bedarf  des  deutschen  Volkes  und  Heeres  bis  zur
neuen  Ernte  nicht  zu  decken  imstande  seien.  Die  Folgen  dieser  Erkenntnis ­
  waren  einerseits  die  gesetzliche  Regelung  des  Verkehrs  mit
Brotgetreide  und  Mehl  und  stark  in  den  Mehl-  und  Brotverbrauch
der  Bevölkerung  einschneidende  Maßnahmen,  andererseits  glaubte  man
aus  dieser  Festlegung  die  Forderung  nach  einer  Vermehrung  der
Getreideanbaufläche  erheben  zu  sollen.  Hier  haben  gerade  in  dieser
Zeit  die  immer  und  immer  aufs  neue  sich  wiederholenden  Klagen  über
den  Mangel  an  Absatzmöglichkeit  von  Zucker  die  Veranlassung  zu  dem
Gedanken  gegeben,  durch  eine  Einschränkung  des  Zuckerrübenanbaues
sowohl  die  Klagen  über  den  bestehenden  Zuckerüberfluß  zu  bebeben,  wie
auch  durch  Bebauung  eines  Teils  der  bisher  mit  Zuckerrüben  bestellten
Fläche  mit  Getreide  die  Getreideerzeugung  zu  steigern.  Dabei  wurde
vor  allem  darauf  hingewiesen,  daß  die  Zuckerrübenflächen  zumeist
derartig  in  Kultur  ständen,  daß  aus  ihnen  die  meisten  anderen  Früchte
ohne  besondere  Bearbeitung  des  Bodens  mit  Erfolg  angebaut  werden
könnten  und  ein  unvermittelter  Wechsel  in  der  Fruchtfolge  sich  hier  am
ehesten  durchführen  lasse.  Die  Bestrebungen  auf  eine  Verminderung
der  Zuckerrüben-Anbaufläche  riefen  in  der  Öffentlichkeit  lebhafte  Erörterungen ­
  hervor.
Gegen  eine  Verminderung  der  Zuckerrüben-Anbaufläche  sprach
vor  allem  die  hohe  Bedeutung  der  Zuckerrübe  für  die  ganze  Ernährungswirtschaft, ­
  die  im  ersten  Teil  des  vorliegenden  Heftes  eingehende ­
  Erwähnung  gesunden  hat.  In  der  Schrift  über  die  deutsche
Volksernährung  und  den  englischen  Aushungerungsplan  haben  Eltzbacher
  und  andere  gegen  jede  Einschränkung  der  Hackfruchtfläche
zugunsten  des  Getreideanbaues  Verwahrung  eingelegt.  Dagegen
erklärte  der  Preußische  Landwirtschaftsminister  in  seinem  Erlasse  vom
4.  Dezember  1914*)  folgendes:
„An  Zucker  wird  bis  zum  Beginn  der  nächsten  Betriebszeit  ein
großer  Bestand  verbleiben,  falls  er  nicht  zur  Volksernährung  und
Viehfütterung  herangezogen  werden  muß.  Aber  auch  wenn  dies  der
Fall  ist,  wird  das  Erzeugnis  der  nächsten  Betriebszeit  zur  Befriedigung ­
  des  inländischen  Bedarfs  auch  dann  ausreichen,  wenn  nur
*j  Siehe  Brukner,  a.  a.,O.  S.  29.
        <pb n="52" />
        51

4*

ein  Teil  der  bisherigen  Fläche  mit  Rüben  bestellt  wird.  Bekanntlich
wird  nur  etwa  die  Hälfte  der  normalen  inländischen  Erzeugung  für
den  einheimischen  Bedarf  gebraucht.  Nur  der  einheimische  Bedarf
wird  aber  in  der  gegenwärtigen  Zeit  zu  berücksichtigen  sein.  Ein
großer  Teil  des  Rübenareals  wird  also  für  die  Erzeugung  anderer
Früchte,  die  für  die  Volksernährung  wichtiger  sind  als  Zuckerrüben,
frei  werden.  .  .  .
Für  die  Benutzung  des  freiwerdenden  Landes  kommt  in  erster
Linie  das  der  Volksernährung  dienende  Brotgetreide,  Sommerweizen
und  Sommerroggen,  in  zweiter  Linie  Gerste  und  Hafer  in  Frage.
Bei  dem  hohen  Preise,  den  diese  Körnerfrüchte  haben  und  während
der  ganzen  Dauer  des  Krieges  haben  werden,  dürfte  der  Anbau  ebenso
rentabel  sein  wie  der  der  Zuckerrübe."
Nach  der  Statistik  der  landwirtschaftlichen  Bodenbenutzung  im
Jahre  1913*)  betrug  das  Acker-  und  Gartenland  26  059  154  ha.
Davon  waren  mit  Getreide  bebaut  15  301  085  „  ,
mit  Zuckerrüben  583  404  „  .
Die  mit  Getreide  bebaute  Fläche  betrug  58,72%  1  des  Acker-  und
und  die  rnit  Zuckerrüben  bebaute  Fläche  2,24  „  /  Gartenlandes.
Eine  Verminderung  der  Zuckerrübcn-Anbauflächc  um  ein  Viertel,  wie
sie  vorgeschlagen  wurde,  hätte  die  Zuckerrüben-Anbaufläche  von  2,24  %
auf  1,69%  des  Acker-  und  Gartenlandes  vermindert  und  die  Getreideanbaufläche ­
  von  58,72  %  auf  59,27  %  erhöht.  Mit  anderen
Worten:  Durch  die  Einschränkung  des  Zuckerrübenanbaues  konnte  im
günstigsten  Falle  eine  Vermehrung  der  Getreideanbaufläche  um  wenig
mehr  als  ein  Hundertstel  der  bisher  mit  Getreide  bebauten  Fläche
erwartet  werden.
Noch  anschaulicher  wird  das  Bild,  wenn  man  ermittelt,  für
welchen  Zeitraum  ein  Viertel  der  im  Jahre  1913  mit  Zuckerrüben
bebauten  Fläche  den  Bedarf  der  Bevölkerung  bet  Bebauung  mit
Zuckerrüben  und  bei  Bebauung  mit  Weizen  decken  kann.  Der  durchschnittliche ­
  Hektarertrag  bei  Weizen  betrug  im  Deutschen  Reiche  in
den  Jahren  1903  bis  1912  2,14  Tonnen**).  Legt  man  einen  Tagesverbrauch ­
  von  200  g  Mehl  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  bei  80  %  iger
Ausmahlung  zugrunde,  so  kann  der  auf  145  851  ha  geerntete  Weizen
den  Bedarf  des  deutschen  Volkes  an  Mehl  auf  18,3  Tage  decken.  Der
durchschnittliche  Hektarertrag  an  Zuckerrüben  in  den  Jahren  1903
bis  1912  betrug  286,4  dz.  Auf  145  851  ha  können  also  41  771  726  dz
*)  Vierteljahrsheste  zur  Statistik  des  Deutschen  Reiches  24  ^iabr.
gang  1915,  IV.  Heft,  S.  1.  '  °  '
**)  Vierteljahrshefte  zur  Statistik  des  Deutschen  Reiches,  23.  Jahrgang,
1914,  Heft  I,  Seite  133.  0  J  ü  a
        <pb n="53" />
        52

Zuckerrüben  —  6  426  419  dz  Rohzucker  gewonnen  werden.  Im
Zuckerbetriebsjahre  1913/14  betrug  der  durchschnittliche  Zuckerverbrauch ­
  auf  den  Kops  oer  Bevölkerung  21,07  kg  (Rohwert),  als
durchschnittlicher  täglicher  Zuckerverbrauch  ergibt  sich  danach  57,7  g
(Rohwert).  Die  gleiche  Fläche,  die  den  Bedarf  an  Weizen  bei  starker
Einschränkung  des  Verbrauches  auf  16,3  Tage  hervorzubringen  vermag ­
  (Roggen  für  10,2  Tage),  vermag  bei  Bebauung  mit  Zuckerrüben
bei  dem  normalen  Friedensverbrauch  den  Bedarf  des  deutschen  Volkes
an  Zucker  auf  163,7  Tage  sicherzustellen.
Die  auf  Veranlassung  des  Preußischen  Landwirtschaftsministers
in  Aussicht  genommenen  Maßnahmen  zur  Einschränkung  des  Zuckerrübenanbaues ­
  fanden  in  der  Sitzung  des  preußischen  Abgeordnetenhauses ­
  vom  24.  Februar  1915  eingehende  Besprechung.  Die  Stellungnahme ­
  der  einzelnen  Redner  soll  hier  nach  dem  stenographischen
Protokoll  im  Wortlaut  wiedergegeben  werden*):
vr.  Busse  (kons.):  .  .  Schließlich  noch  einige  Worte  über
die  Bedeutung  des  Zuckerrübenbaues.  Der  Wert  der  Zuckerrübe ­
  ist  während  des  Krieges  in  ein  besonderes  Licht  gerückt  worden,
da  unstreitig  keine  andere  Frucht  eine  solche  Menge  von  Nährstoffen
sowohl  für  menschliche  wie  für  tierische  Ernährung  abwirft  wie  die
Zuckerrübe.  Leider  muß  mau  feststellen,  daß  Arbeiter-  und  Stickstoffmangel ­
  dem  Anbau  in  diesem  Jahre  eine  gewisse  natürliche  Grenze
setzen  wird.  Unter  diesen  Umständen  scheint  es  zweifelhaft,  ob  die
von  dem  Herrn  Minister  angekündigten  Maßnahmen  des  Bundesrats,
welche  darauf  hingehen,  daß  der  Zuckerrübenbau  um  25  %  eingeschränkt ­
  werden  soll,  eine  besondere  Bedeutung  bekommen  werden.
Denn  wenn  anzunehmen  ist,  daß  die  Produktion  ohnehin  eingeschränkt
wird,  hätte  sich  ein  Eingreifen  der  Behörden  erübrigt.  .  .  ."
Gras  v.  der  Groeben,  Abgeordneter  (kons.):
„.  .  .  Wenn  ich  auf  die  Erhaltung  und  Vermehrung  unserer  Viehbestände ­
  zu  sprechen  komme,  so  ist  damit  verbunden  die  Produktion
unserer  Zuckerrüben;  denn  unser  Rübenbau  hängt  auf  das  allerengste ­
  zusammen  mit  einer  vermehrten  Viehhaltung;  eins  greift  ins
andere:  der  Rübenbau  bedingt  eine  vermehrte  Viehhaltung,  und  die
vermehrte  Viehhaltung  kommt  auch  wiederum  dem  Zuckerrübenbau
zugute.  Der  Herr  Berichterstatter  hat  bereits  mit  vollem  Recht  betont, ­
  daß  die  Masse  an  Nährstoffen  für  Menschen  und  Vieh  gerade
beim  Zuckerrübenbau  verhältnismäßig  die  allerbedeutendste  ist.  Wir
verkennen  die  Gründe  nicht,  welche  die  Königliche  Staatsrcgierung  in
*)  Verh.  des  Hauses  der  Abg.  22.  Legisl.-Per.  II.  Session  1914/15,
S.  8166  ff.
        <pb n="54" />
        53

Erwägung  treten  lassen,  eine  Einschränkung  des  Zuckerrübenbaues
augenblicklich  vorzunehmen.  Ich  bitte  aber,  doch  auch  diese  andere
Seite  nicht  außer  achr  zu  lassen,  daß  gerade  die  Nährstosfe  sowohl  sur
die  Menschen  wie  für  das  Vieh  in  größerer  Masse  durch  kein  anderes
Mittel  hervorgebracht  werden  können  als  durch  die  Zuckerrübe,  ^ch
verweise  auf  die  Zuckerrübenblätter,  die  das  beste  Vichsutter  sind,  ich
verweise  aus  die  Schnitzel,  ich  verweise  aber  insbesondere  gerade
darauf,  daß  Zucker  sich  als  ein  besonders  wertvolles  Nahrungsmittel
für  Menschen  und  auch  für  das  Vieh  herausgestellt  hat.  .  .  ."
Fuhrmann,  Abgeordneter  (n  a  t.  -  l  i  b.):  „.  .  .  Wie
der  Herr  Vorredner  bedaure  auch  ich,  daß  eine  gewisse  Einschränkung ­
  des  Zuckerrübenbaues  sich  als  notwendig
herausgestellt  hat,  da  die  Tatsache  unbestreitbar  ist,  daß  für  die
Flächeneinheit  keine  andere  Frucht  mehr  Nährstoffe  für  Mensch  und
Tier  produziert  als  die  Zuckerrübe.  Wir  werden  ja  nun  den  Tatsachen ­
  und  ihrem  Zwange  zu  folgen  haben  und  darauf  sehen  müssen,
daß  das  Quantum  an  Zuckerrüben,  welches  wir  noch  produzieren
können,  in  nutzbringendster  Weise  für  uns  verwertet  wird,  sei  es  für
menschliche,  sei  es  für  tierische  Nahrung.  Und  wenn  die  Z  u  s  e  tz  u  n  g
vonZuckerbeiderBrotbereitung  einmal  in  Frage  kommen
sollte,  dann  würde  ich  den  Herrn  Landwirtschaftsminister  bitten,  nach
Mitteln  und  Wegen  zu  suchen,  um  die  Milderung,  die  in  der  hohen
Zuckersteuer  für  diese  Maßregel  liegt,  nach  Möglichkeit  zu  beseitigen.
Ich  weiß,  daß  es  sehr  schwer  werden  wird.  Beim  Viehfutter  haben
wir  das  einfache  Mittel,  daß  wir  durch  Denaturierung,  durch  Beimengungen ­
  den  Zucker  für  menschlichen  Gebrauch  ungenießbar
machen;  es  wird  sich  schwer  ein  Weg  finden,  um  den  Bäckern  den
Zucker  zuzustellen,  ohne  daß  ein  Mißbrauch  entsteht  und  doch  ein
niedriger  Preis  des  Zuckers  für  den  Zusatz  zur  Brotbereitung  in  .
Frage  kommt.  .  .  ."
vr.v.  Woyna,  Abgeordneter  (freikons.);  „...Wegen
be§  Kornbedarfs  unseres  Volkes  ist  der  Vorschlag  gemacht ­
  worden,  den  Zuckerrübenanbau  einzuschränken.  Meine
politischen  Freunde  sind  mit  dieser  Einschränkung  bis  zu  einem
gewissen  Grade  einverstanden.  Wir  meinen,  daß  der  Satz  von  2b  %
angemessen  ist;  es  wird  den  Rübenwirtschaften  nicht  schädlich  sein,
wenn  25  %  des  Areals,  das  bisher  mit  Rüben  bestellt  war,  einmal  ein
Jahr  lang  Ruhe  haben  werden.  Schon  jetzt  gehen  wir  in  Hannover
und  Sachsen  einer  sehr  bedenklichen  Rübenmüdigkeit  des  Bodens
entgegen.  .  .
vr.  Frhr.  v.  Schorlemer,  Landwirtschaftsminister:
  „.  .  .  Uber  den  Zuckerrübenbau  habe  ich  bereits
        <pb n="55" />
        54

in  der  gestrigen  Sitzung  der  Budgetkommission  meine  Ansicht  ausgesprochen. ­
  Ich  verkenne  ebenso  wie  der  Herr  Berichterstatter  nicht,
daß  in  der  jetzigen  Kriegszeit  die  Zuckerrübe  ihren  besonderen  Wert
dargetan  hat,  nicht  allein  als  Futtermittel,  sondern  auch  speziell  für
die  menschliche  Ernährung.  Es  hat  sich  auch  durch  die  stattgehabten
Versuche  als  möglich  erwiesen,  größere  Prozentsätze  sowohl  von
Zucker  wie  auch  von  getrockneten  Rübenschnitzeln  dem  Mehle  beizufügen ­
  und  damit  ein  durchaus  schmackhaftes  Brot  herzustellen.  Aber
ausschlaggebend  für  meine  dem  Bundesrat  unterbreiteten  Vorschläge
war  schließlich  die  Erwägung,  daß  einerseits  infolge  des  mangelnden
Stickstoffes  die  Zuckerrübenproduktion  jedenfalls  in  diesem  Jahre
einen  Rückgang  erleiden  muß,  was  mir  von  allen  Seiten  und  auch
von  denjenigen  bestätigt  worden  ist,  welche  eine  Verminderung  des
Zuckerrübenbaues  nicht  befürworten,  und  daß  es  anderseits  unter  den
gegenwärtigen  Verhältnissen  in  erster  Linie  darauf  ankommt,  das  im
Herbste  zur  Verfügung  stehende  Brotgetreide  ebenso  wie  die  Kartoffeln ­
  nach  Möglichkeit  durch  Vergrößerung  der  Anbaufläche  zu  vermehren. ­
  Ich  glaube,  der  Vorschlag,  das  zur  Verarbeitung  in  den
Zuckerfabriken  bestimmte  Quantum  auf  den  Ertrag  von  drei  Vierteln
der  bisherigen  Anbaufläche  zu  beschränken,  kommt  auf  der  einen  Seite
den  Wünschen  derjenigen  entgegen,  welche  eine  größere  Anbaufläche
für  Getreide  und  Kartoffeln  zur  Verfügung  gestellt  sehen  wollen,
,  und  berücksichtigt  anderseits  auch  die  Gründe,  die  mit  Recht  dafür
geltend  gemacht  werden,  daß  der  Anbau  von  Zuckerrüben  nicht  mehr
als  unbedingt  notwendig  eingeschränkt  werden  möchte.  .  .  ."
Durch  die  Bundesratsverordnung  vom  4.  März  1915  wurde
bestimmt,  daß  die  vor  dem  Inkrafttreten  dieser  Verordnung  geschlossenen ­
  Verträge  über  den  Anbau  von  Zuckerrüben  im  Jahre
1915  auf  Flächen,  die  1  ha  überstiegen,  nur  in  Höhe  von  drei  Vierteln
der  vereinbarten  Anbaufläche  in  Kraft  blieben.  Ebenso  sollten  die
vor  dem  Inkrafttreten  der  Verordnung  geschloffenen  Verträge  von
Zuckerfabriken  über  die  Lieferung  ihrer  Erzeugnisse  aus  dem  Betriebsjahre ­
  1915/16  nur  in  Höhe  von  drei  Vierteln  der  vereinbarten
Menge  in  Kraft  bleiben.
Die  Verordnung  brachte  zwar  keinen  unmittelbaren  Zwang  zur
Einschränkung  des  Rübenbaues,  sondern  begnügte  sich  damit,  den  auf
Verträgen  beruhenden  Anbauzwang  zu  mildern.
Neben  den  vielfachen  behördlichen  Ermahnungen  zu  einer  Einschränkung ­
  des  Zuckerrübenanbaues  drängten  die  beim  Zuckerrübenanbau ­
  obwaltenden  besonderen  technischen  Schwierigkeiten
die  Landwirte  zu  einem  Fruchtwechsel.  Einmal  fehlten  die  für  die
Felderbestellung  beim  Zuckerrübenanbau  besonders  dringend  benötigten
        <pb n="56" />
        55

zahlreichen  geschulten  Arbeitskräfte  und  die  Gespanne;  andererseits
war  es  der  deutschen  chemischen  Industrie  damals  noch  nicht  gelungen,
zum  Ersatz  für  den  zum  Düngen  benutzten  Chilisalpeter  hinreichende
Mengen  Stickstoff  für  Düngungszwecke  bereitzustellen.  Darauf  ist  cj
auch  zurückzuführen,  daß  die  vom  Preußischen  Landwirtschaftsminister ­
  angestrebte  Verminderung  der  Zuckerrüben-Anbaufläche  um
ein  Viertel  der  früher  bebauten  Fläche  noch  um  7  v.  H.  übertroffen
wurde.
Im  Jahre  1914  waren  für  die  Zwecke  der  Zuckererzcugung
546  700  Hektar  mit  Zuckerrüben  bebaut,  im  Jahre  1915  ging  die  mit
Zuckerrüben  bebaute  Fläche  auf  364  500  Hektar  zurück.
2.  Ende  April  1915  bis  November  1915.
Während  der  erste  Zeitabschnitt  der  deutschen  Zuckerwirtschaft
im  Kriege  unter  dem  Zeichen  des  Zuckerüberflusses  und  der  zu  seiner
Behebung  getroffenen  Maßnahmen  stand,  wird  der  Abschnitt  von  Ende
April  bis  November  1915  durch  eine  wachsende  Beunruhigung  des
Zuckermarktes  und  durch  die  steigende  Tendenz  der  Preise
gekennzeichnet.
In  den  ersten  Monaten  des  Betriebsjahres  1914/15  hatten  sich
die  Abfertigungen  von  Verbrauchszucker  zum  steuerpflichtigen  Jnlandsverbrauche
  in  den  üblichen  Grenzen  gehalten.  Die  Deckung  des
Verbrauchszuckerbedarfs  vollzog  sich  im  Rahmen  des  jeweils  freigegebenen ­
  Kontingentanteiles  ohne  Störung.  Erst  gegen  Ende  des
Monats  April  nahmen  die  Abfertigungen  in  den  freien  Verkehr  einen
größeren  Umfang  an.  Es  wurde  in  den  Monaten  April,  Mai,  Juni
1915  mehr  als  ein  Drittel  (1183  759  dz)  Verbrauchszucker  mehr
versteuert  als  in  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.  Mit  der  am
27.  Mai  erfolgten  Freigabe  von  weiteren  15  Hundertteilen  des
Kontingents  zum  steuerpflichtigen  Julandsverbrauche  überstieg  die  insgesamt ­
  freigegebene  Menge  mit  16,5  Millionen  Doppelzentnern  den
Jnlandsverbrauch  des  letzten  Betriebsjahres  bereits  um  2  000  000  dz.
Zum  steuerfreien  Verbrauche,  also  hauptsächlich  zur  Verfütterung,
wurden  im  Betriebsjahre  1914/15  nahezu  4  700  000  dz  Rohzucker
abgelassen;  als  Ersatz  für  Getreide  und  Kartoffeln  bei  der  Herstellung
von  Preßhefe  und  Spiritus  fanden  etwa  850  000  dz  Rohzucker  Verwendung. ­
  Die  Möglichkeit  der  Verwendung  von  Zucker  zum  Zwecke
der  Streckung  von  Brot  wurde  damals  vielfach  erörtert;  die  in  dieser
Richtung  angestellten  Versuche  hat  Brukner*)  erschöpfend  dargestellt.

*)  a.  o.  O.  S.  27—29.
        <pb n="57" />
        56

Daß  für  diese  Zwecke  größere  Zuckermengen  dem  unmittelbaren  Verbrauche ­
  entzogen  worden  wären,  ist  nicht  bekannt  geworden.
Im  Ausfuhrgeschäft  bildete  Zucker  ein  wertvolles  Kompcnsationsobjckt
  im  Verkehr  mit  den  nordischen  Staaten  und  der
Schweiz.  Die  von  der  Reichsregierung  kontrollierte  Ausfuhr  hielt
sich  jedoch  in  normalen  Grenzen.  Die  vielseitige  Verwendung,  die
Zucker  im  Betriebsjahre  1914/15  gefunden  hat,  hatte  bis  zum  Ende
des  Betriebsjahres  die  Bestände  erheblich  vermindert.  Von  den
4  000  000  dz  Beständen  am  1.  September  1914  und  der  Gesamterzeugung ­
  des  laufenden  Betriebsjahrcs  im  Betrage  von  über
25  000  000  dz  verblieben  am  31.  August  1915  in  den  Zuckerfabriken
und  amtlichen  Niederlagen  rund  6  000  000  dz  Rohwert  und  im
Hamburger  Freihafen  rund  300  000  dz  Rohwert.  Hierbei  wäre
freilich  zu  berücksichtigen,  daß  die  im  freien  Verkehr  befindlichen  Verbrauchszuckermengen ­
  wohl  erheblich  größer  waren  als  am  gleichen
Zeitpunkte  des  Vorjahres.
Die  gesetzliche  Regelung  des  Verkehrs  mit  Brotgetreide  und
Mehl  und  die  damit  verbundene  Rationierung  hatten  die  Bevölkerung
im  Frühjahr  1916  auf  die  reichlichere  Verwendung  anderer  Lebensmittel ­
  hingewiesen.  Der  Rückgang  der  Erzeugung  und  die  beginnende
Beschränkung  der  Einfuhr  der  freien  Lebensmittel  führten  nunmehr
bei  verstärkter  Nachfrage  zu  einer  erheblichen  Steigerung  aller  Preise,
die  durch  die  Aussicht  auf  eine  lange  Dauer  des  Krieges  noch  weitere
Kräftigung  erfuhr.  Zucker  war  im  Überfluß  vorhanden;  die  Preise
im  Groß-  und  Kleinhandel  waren  zwar  etwas  der  steigenden  Tendenz
gefolgt,  waren  aber  im  allgemeinen  noch  als  normal  zu  bezeichnen
gewesen.  Da  kam  die  Zeit,  in  der  von  allen  möglichen  berufenen  und
unberufenen  Seiten  auf  die  Möglichkeit  eines  stärkeren  Verbrauches
von  Zucker  hingewiesen  wurde;  Zucker  zur  Streckung  von  Brot,  mehr
Zucker  zu  Süßigkeiten  und  zu  Backwaren  aller  Art,  Zucker  zu  Aufstrichmitteln ­
  als  Ersatz  von  Fetten,  Zucker  ins  Feld  als  Liebesgabe,
kurz  Zucker  für  alles.  Aus  jeder  Bahnfahrt  wurde  man  durch  Anschläge ­
  in  den  Wagen  darüber  belehrt,  daß  der  gute  Deutsche  mehr
Zucker  essen  müßte.  Schon  im  April  1915  kam  es  zu  überraschenden
örtlichen  Stockungen  in  der  Zuckerversorgung.  Die  Gründe  hierfür
waren  mannigfacher  Natur;  sie  sind  teils  in  der  veränderten  Lage
zu  suchen,  in  der  sich  der  Handel  befand,  teils  liegen  sie  in  den
Schwierigkeiten  der  Fabrikation.  Der  Handel  pflegte  in  Friedenszeiten ­
  feinen  Bedarf  meistens  frühzeitig  auf  lange  Zeit  hinaus  zu
decken.  Einerseits  ließ  nun  die  beschränkte  Freigabe  von  Zucker  zum
steuerpflichtigen  Jnlandsvcrbrauche  größere  Deckungskäufe  in  der
Regel  nicht  zu,  und  wo  sie  möglich  gewesen  wären,  wollte  der  Handel
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        ~

57

angesichts  der  unsicheren  Lage  das  Wagnis  großer  Bestände  mch  f
sich  nehmen.  Anderseits  erschwerte  auch  der  Umschwung  m  en
Zahlungsbedingungen,  der  Übergang  vom  Kredit  zur  Barzahlung,  dem
Handel  die  Aufnahme  größerer  Warenmengen.  Der.  Handel  lebte
gewissermaßen  von  der  Hand  in  den  Mund.  Geringfügige  Störungen
in  der  Fabrikation  und  Erschwerungen  im  Verkehr  konnten  in  einzelnen ­
  Orten  zeitweise  Zuckerknappheit  hervorrufen.  Die  Ersetzung
der  zum  Heeresdienste  einberufenen  geschulten  Kräfte  der  Fabriken
durch  ungeschulte  Hilfskräfte,  vielfach  auch  der  Mangel  an  einzelnen
Materialien  und  an  Gespannen  verzögerte  in  den  Siedereien  die  Verbrauchszuckererzeugung. ­
  Truppenverschiebungen  und  Anfuhr  von
Kriegsmaterial  an  die  Front  nahmen  den  größten  Teil  des  rollenden
Materials  und  der  Verkehrslinien  in  Anspruch  und  verhinderten  bie'
rechtzeitige  Zufuhr  von  Zucker  nach  einzelnen  Teilen  des  Reiches  oft
auf  längere  Zeitdauer.  Der  steigende  Zuckerbedarf  zur  Herstellung
von  Süßigkeiten  und  Aufstrichmitteln  nahm  gerade  in  dieser  Zeit
große  Zuckermengen  in  Anspruch,  die  dadurch  dem  Handel  und  dem
unmittelbaren  Verbrauche  entzogen  wurden.
Die  Folgen  der  gegen  Ende  April  sich  zeigenden  Unruhe  auf  dem
Zuckermarkte  waren  gesteigerte  Nachfrage  von  seiten  der  Verbraucher
und  des  Handels  und  ein  Anziehen  der  Groß-  und  Kleinhandelspreise.
Die  Entwicklung  der  Preise  und  besonders  die  sprunghafte  Steigerung
seit  April  zeigt  die  umstehende  Tabelle,  die  Jakobs  unter  Benutzung
amtlichen  Materials  und  eigener  Ermittlungen  erstellt  hat.
Daß  der  Rückgang  der  Zuckcrrüben-Anbaufläche  die  Erwartungen
derer  übertreffen  würde,  die  ihn  mit  allen  Mitteln  fördern  zu  müssen
geglaubt  hatten,  stand  damals  schon  ziemlich  fest;  man  hatte  also  mit
einer  wesentlich  geringeren  Erzeugung  im  nächsten  Bctriebsjahre  zu
rechnen.  Die  gesteigerte  Nachfrage  nach  Zucker  infolge  der  mannigfaltigen ­
  Verwendungsartcn,  die  steigenden  Preise  und  der  mit  Bestimmtheit ­
  zu  erwartende  Rückgang  in  der  Erzeugung  eröffneten  für
das  Betricbsjahr  1915/16  günstige  Aussichten  auf  Verwertung  des
Zuckers  zu  besser  lohnenden  Preisen,  als  sie  im  laufenden  Betriebsjahre
möglich  gewesen  war.  An  Stelle  des  bisherigen  Bestrebens  nach
einer  schnelleren  Verwertung  der  Bestände  trat  bei  Fabriken  und  beim
Handel  das  Bestreben  der  Sammlung  und  Erhaltung  großer  Bestände
zur  günstigen  Verwertung  im  neuen  Betriebsjahre.
Diesen  veränderten  Umständen  hatte  die  Reichsregierung
bei  der  Regelung  des  Zuckerverkehrs  im  Zeitabschnitt  vom  Mai  bis
November  1915  Rechnung  zu  tragen.  Die  von  ihr  in  diesem  Zeitraume ­
  getroffenen  Maßnahmen  erstreckten  sich  danach  auf  eine  Erhöhung ­
  des  zum  steuerpflichtigen  Jnlandsverbrauche  abzulassenden
        <pb n="59" />
        89

l )  Dr.  Paul  Jakobs,  Zuckerindustrie  und  Zuckerhandel  im  Kriegsjahre  1914/15,  Seite  38.

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Köln

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Die  deutschen  Zuckerpreise  1914/15. J )
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        59
Kontingents,  auf  die  Sicherstellung  des  Bedarfs  und  die  Verhinderung
spekulativer  Zurückhaltung,  auf  eine  angemessene  Erhöhung  ocxMy
zucker-  und  Verbrauchszucker-Preise,  auf  eine  Festsetzung  von  Großhandels-Höchstpreisen ­
  und  die  Regelung  des  Verkehrs  mit  Zucker  im
Betriebsjahre  1915/16.
a)  Freigabe  zum  steuerpflichtigen  Inlandsverbrauche.
  Nachdem  bis  zum  15.  April  bereits  50  v.  H.  des
Kontingents  freigegeben  waren,  wurde  die  Freigabe  der  noch  übrigen
15  v.  H.  am  27.  Mai  verfügt.  Schon  am  1b.  Juli  sah  sich  die
Regierung  infolge  der  veränderten  Sachlage  veranlaßt,  über  die
ursprünglich  vorgesehenen  6b  v.  H.  hinaus  noch  alle  die  in  den
Fabriken  lagernden  Bestände,  soweit  sie  nicht  zur  Berfütterung  oder
anderweitig  Verwendung  gefunden  hatten,  freizugeben.  Jakobs*)
schätzt  die  dadurch  noch  verfügbaren  Mengen  auf  höchstens  15  v.  H.
des  Kontingents.
b)  Sicherstellung  d  e  s  Bedarfes  und  Verhinderung ­
  der  spekulativen  Zurückhaltung.  Durch
die  Bekanntmachung  vom  27.  Mai  1915  wurde  der  Zentral-Einkaufs-Gesellschaft
  m.  b.  H.  in  Berlin  die  Aufgabe  übertragen,
nach  den  Absichten  der  Reichsregierung  im  Bedarfsfälle  in  die
Zuckerwirtschaft  einzugreifen.  Um  einen  genauen  Einblick  über
die  tatsächlich  zur  Verfügung  stehenden  Zuckermengen  zu  erhalten,
wurde  erstmals  für  den  1.  Juni  eine  Bestandsaufnahme  von  Verbrauchszucker ­
  durch  die  Zentral-Einkaufs-Gesellschaft  angesetzt,  die
alle  freien  Bestände  von  mehr  als  50  dz  erfassen  sollte,  soweit  diese
nicht  in  staatlichem  oder  kommunalem  Eigentum  standen.  Ferner
erhielt  die  Zentral-Einkaufs-Gesellschaft  unter  bestimmten  Voraussetzungen ­
  ein  Enteignungsrecht.  Dabei  konnten  Verbrauchszuckermcngen
  des  Betriebsjahres  1914/15,  die  sich  nach  dem  30.  September
1915  noch  in  den  Händen  der  Fabriken  oder  des  Handels  befanden,
von  der  Zentral-Einkaufs-Gesellschaft  zu  einem  um  10  je  50  kg
niedrigeren  Preise  übernommen  werden,  als  der  September-Preis
betragen  hätte.  Durch  Bekanntmachung  vom  17.  Juni  wurde  weiter
der  Vorverkauf  von  Rohzucker  aus  dem  Betriebsjahre  1915/16  verboten. ­
  Der  Spekulation  und  dem  wilden  Handel  war  bei  dieser
Sachlage  jode  Gelegenheit  genommen,  durch  Zurückhaltung  von  Ware
oder  Vorkauf  sich  für  das  Betriebsjahr  1915/16  Vorteile  zu  sichern
und  die  zur  Bedarfsdeckung  benötigten  Mengen  dem  Verkehr  zeitweise
zu  entziehen.

a.  a,  0,  S.  48.
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        c)  Erhöhung  der  Rohzucker-  und  Verbrauchszucker-Preise. ­
  Den  gesteigerten  Unkosten  der  Nohzuckersabrikcn
und  Raffinerien  trug  die  Bekanntmachung  vom  27.  Mai  1915  durch
eine  Erhöhung  des  Rohzuckerpreises  um  1  Jl  gegenüber  dem  Mai-Preise
  und  eine  Erhöhung  der  Spanne  um  20  Sty.  je  50  kg  Rechnung.
Weitergehende  Forderungen  der  Zuckerindustrie  wurden  von  der
Regierung  abgewiesen.  Die  Preiserhöhung  sollte  im  übrigen  erst  für
den  über  50  v.  H.  des  Kontingents  gelieferten  Rohzucker  zur  Anwendung ­
  gelangen;  da  die  Raffinerien  noch  große  Mengen  Rohzucker
zu  billigeren  Preisen  zur  Verarbeitung  auf  Lager  hatten,  so  sollte
der  Verbrauchszucker  erst  staffelweise  im  Juni,  Juli  und  August
um  0,4,  0,8  und  1,3  Hs  teurer  werden,  über  die  Erhöhung  der
Preise  sagt  Jakobs*)  folgendes:
„Die  weitere  Hinaufsetzung  der  Zuckerpreise  seitens  der  Regierung ­
  nach  deni  31.  Mai  1915  ist  naturgemäß  auf  Anregung  der
Rohzuckerfabriken  und  der  Raffinerien  erfolgt.  Da  aber  das
Interesse  der  Konsumenten,  die  bereits  schwer  unter  der  allgemeinen
Teuerung  für  Nahrungsmittel  und  andere  Bedürfnisse  des  täglichen
Lebens  litten,  eine  Ermäßigung  der  Preise  für  Zucker  im  Kleinverkauf ­
  erheischte,  was  natürlich  infolge  der  herrschenden  Marktverhältnisse ­
  bei  erhöhten  Preisen  für  Raffinade  unmöglich  sein  muhte,
ist  es  angebracht,  zu  untersuchen,  ob  das  wohlverstandene  Interesse
der  Produzenten  unbedingt  die  von  der  Regierung  getroffene  Maßregel ­
  rechtfertigte.  Vor  allem  ist  zu  bedenken,  daß  ohne  die  behördliche
Regelung  zu  Anfang  des  Krieges  die  Preise  für  Zucker  sehr  stark
zurückgegangen  wären  und  sich  in  der  Folgezeit  kaum  wesentlich
gehoben  hätten.  Für  die  Konsumenten  wäre  demnach  der  Zucker
vorteilhafter  zu  beziehen  gewesen.  Der  Regierung  mußte  aber  daran
liegen,  die  Zuckerindustrie  so  kräftig  zu  erhalten,  daß  sie  über  die
schwerste  Krisenzeit,  die  sie  je  zu  bestehen  hatte,  hinwegkam.  Für  die
Gesamtwirtschaft  war  dies  Ziel  wichtiger  als  vorübergehende  Preisvorteile ­
  für  die  Verbraucher.  Deshalb  schützte  die  Regierung  die
Zuckerindustrie  mit  bestem,  allseitig  anerkannten:  Erfolge  vor  den
schlimmen  Wirkungen  eines  Zusammenbruchs  der  Zuckerpreise.  Sie
mußte  sich  jedoch  immer  vor  Augen  halten,  daß  der  Erfolg  erzielt
worden  war  auf  Kosten  der  Konsumenten  und  eine  zu  weitgehende
Förderung  der  Industrie  von  der  zu  jedem  Opfer  bereiten  Bevölkerung ­
  als  einseitige  Jnteressenpolitik  ausgelegt  werden  konnte."
ck)  Großhandels-Höchstpreise.  In  Friedenszeiten
hatte  sich  der  Zuckergroßhandel  vielfach  mit  einem  Nutzen  von  einem
*)  a.  a.  O.  S.  43.
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        61

Bruchteile  eines  Hundertteiles  begnügen  müssen;  dagegen  pflegte  er
jetzt,  wie  die  schon  früher  micdergegebene  Tabelle  zeigt,  einen  wesentlich ­
  größeren  Gewinn  für  sich  in  Anspruch  zu  nehmen.  Es  wurde
daher  bestimmt,  daß  der  Großhandels-Höchstpreis  ausschließlich  der
Transportkosten  den  Verkaufspreis  der  frachtgünstigst  gelegenen
Raffinerie  höchstens  um  5  Hundertteile  übersteigen  dürfte.  Durch
die  Festsetzung  von  Großhandels-Höchstpreisen  war  den  Landeszentralbehörden ­
  die  Möglichkeit  gegeben,  ihrerseits  unter  Berücksichtigung
dev  örtlichen  Eigentümlichkeiten  Kleinhandels-Höchstpreise  festzusetzen.
In  Fällen  besonderen  Bedarfes  konnte  der  Zuschlag  mit  besonderer
Genehmigung  auf  7  v.  H.  festgesetzt  werden.
e)  Regelung  des  Verkehrs  mit  Zucker  im  Betriebsjahre ­
  1915/16.  Die  für  die  Zuckerbewirtschaftung  im
Betriebsjahre  1914/15  getroffenen  Maßnahmen  wurden  für  das  Betriebsjahr ­
  1915/16  im  allgemeinen  beibehalten.  Wesentliche  Veränderungen ­
  ergaben  sich  nur  in  der  Freigabe  der  Kontingentsanteile
und  in  der  Festsetzung  der  Preise  für  Rohzucker  und  VerbrauchSzuckcr.
Entsprechend  dem  voraussichtlich  größeren  Zuckerbedarf  im  Winter
wurde  durch  die  Bekanntmachung  voin  26.  August  1915  bestimmt,  daß
von  dem  im  Betriebsjahre  1915/16  in  den  einzelnen  rübcnverarbeitenden
  Fabriken  hergestellten  Rohzucker  55  Hunderttcile  der  voraussichtlichen ­
  Gewinnung  bis  zum  Ende  Dezember  an  die  Verbrauchszuckcrfabriken
  verteilt  werden  sollten.  Hierbei  hatten  die  Lieferungen
von  15  Hundertteilen  im  Oktober,  von  20  Hundertteilen  im  November
und  weiteren  20  Hundcrtteilcn  im  Dezember  zu  erfolgen.
Bei  der  Festsetzung  der  P  r  e  i  s  e  für  Rohzucker  und  Verbrauchszucker ­
  ging  man  von  der  Anschauung  aus,  daß  die  Zuckererzeugung  in
Anbetracht  des  Rückganges  der  Anbaufläche  und  des  schlechten  Standes
der  Felder  einen  Ansporn  erfahren  müsse.  Einzelne  Rohzuckerfabriken
hatten  die  Absicht,  den  Betrieb  in  dieser  Kampagne  überhaupt  nicht
aufzunehmen,  während  andere  mit  der  Aufnahme  des  Betriebes  noch
zögerten.  Ferner  sollte  den  Landwirten  durch  eine  Erhöhung  des
Rohzuckerpreises  eine  bessere  Bezahlung  der  Rüben  gewährleistet  und
damit  die  Verfütterung  der  Zuckerrüben  eingeschränkt  werden.  Der
Preis  für  Rohzucker  wurde  um  2,50  Jl  höher  als  im  Beginn  des
abgelaufenen  Betriebsjahres,  mit  12  Jl  für  60  kg  ohne  Sack  frei
Magdeburg  festgesetzt.  Dieser  Preis  sollte  eine  Bezahlung  der  Rüben
mit  etwa  1,25  Jt  für  den  Zentner  ermöglichen.  Bei  Lieferungen
nach  dem  31.  Dezember  sollte  sich  der  Preis  am  1.  jedes  Monats  um
10  Hs,  bis  zum  Höchstpreise  von  12,50  Jl,  erhöhen.  Für  Verbrauchszucker ­
  wurde  dementsprechend  der  Preis  für  50  kg  gemahlenen  Melis
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        62

ohne  Sack,  frei  Magdeburg,  auf  22,60  M  gegen  19,50  Jl  zu  Beginn
des  verflosfenen  Betnebsjahres  erhöht.
Der  Verbrauchszuckerpreis  von  22,60  Jl  brachte  den  Raffinerien,
neben  der  durch  die  Steigerung  des  Rohzuckerpreises  bedingten  Erhöhung, ­
  einen  besonderen  Zuschlag  von  5  bis  10  3&amp;lt;s.  zum  Ausgleich
für  die  erhöhten  Betriebskosten.
Die  Erhöhung  des  Rohzuckerpreises  betraf  ausschließlich  den
Rohzucker  des  neuen  Betriebsjahres.
f)  Futtermittel.  Als  zuckerhaltige  Futtermittel,  die  nur
durch  die  Bezugsvereinigung  Deutscher  Landwirte  abgesetzt  werden
dürfen,  wurden  durch  die  Bekanntmachung  vom  28.  Juni  bestimmt:
Melasse,
Rohzucker  zu  Futterzwecken,
Melassefutter,
Zuckerrüben,  frisch  oder  getrocknet,  ganz  oder  zerschnitten,
ausgelaugt  oder  unausgelaugt.
Rübenverarbeitende  Zuckerfabriken  dürfen  75  v.  H.  der
Schnitzel  an  die  rübenlieferndcn  Landwirte  zurückliefcrn.  Die  Rücklieferung ­
  der  Schnitzel  bildete  meistens  einen  wesentlichen  Teil  der
vereinbarten  Gegenleistungen  der  Zuckerfabriken.  Die  landwirtschaftlichen ­
  Betriebe  sind  vielfach  auf  die  volle  Rücklieferung  der  Schnitzel
zur  Erhaltung  des  Viehbestandes  angewiesen,  so  daß  sie  durch  die
Einschränkung  der  Rücklieferung  zur  Beschaffung  teurer  Futtermittel
genötigt  wurden.  Aus  diesem  Grunde  wurde  auch  später  bei  Erörterung ­
  der  Maßnahmen  zur  Hebung  des  Rübenanbaues  vielfach  die
Forderung  der  ungekürzten  Rücklieferung  der  Schnitzel  aufgestellt.
3.  Dezember  1915  bis  10.  April  1916.
Außer  den  im  freien  Verkehr  befindlichen  Zuckermengen  waren
in  das  Betriebsjahr  1915/16  rund  5  300  000  dz  (Rohwert)  übernommen ­
  worden.  Reben  dem  Rückgang  der  Anbaufläche  von  ungefähr
32  v.  H.  hatte  der  ungünstige  Ernteertrag  (ungefähr  265  dz  auf  den
Hektar  gegen  293  dz  im  Jahre  1914  und  318  dz  im  Jahre  1913)
dazu  beigetragen,  daß  die  gesamte  Rohzuckererzeugung  des  Betriebsjahres ­
  1915/16  um  zwei  Fünftel  hinter  der  Erzeugung  des  Vorjahres
zurückblieb.  Insgesamt  standen  also  nach  dem  1.  September  1915
rund  20  300  000  dz  Rohzucker  zur  Verfügung,  die  den  Bedarf  einer
Zeit  von  137 2  Monaten  decken  mußten.  Dabei  waren  im  Betriebsjahre
1914/15,  also  in  12  Monaten,  allein  über  17  Millionen  Doppelzentner
  Verbrauchszucker  dem  steuerpflichtigen  Jnlandsverbrauche
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        63

zugeführt  worden.  In  der  Zeit  vom  1.  September  1915  bis  31.  März
1916  waren  ungefähr  5  000  000  dz  (Rohwert)  mehr  in  den  freien
Verkehr  gesetzt  worden  als  in  den  gleichen  Monaten  des  Betriebsjahres ­
  1913/14.  Diese  Entwicklung  des  Zuckermarktes  drängk  zu
einer  Sicherstellung  der  für  die  Volksernährung  bis  zur  nächsten
Betriebszeit  benötigten  Mengen  und  damit  zu  einer  Einschränkung  des
Verbrauches.  Gleichzeitig  wurde  lebhaft  die  Frage  erörtert,  in
welcher  Weise  der  Zuckerrübenanbau  und  die  Zuckererzeugung  für  das
Betriebsjahr  1916/17  gesteigert  werden  könnten.  Rechnete  man  infolge ­
  der  mangelhaften  Düngung  und  der  weniger  sorgfältigen  Bearbeitung ­
  des  Bodens  mit  einem  neuerlichen  Rückgang  des  Hektarertrages,
  so  konnte  ohne  eine  Vermehrung  der  Anbaufläche  der
Inlandsbedarf  in  keinem  Falle  für  ein  weiteres  Jahr  volle  Deckung
finden.  Eine  Vermehrung  der  Zuckcrrüben-Anbaufläche  war  nach
Auffassung  von  Landwirtschaft  und  Industrie,  der  .  sich  auch  die
Allgemeinheit  nicht  verschliefen  konnte,  nur  durch  die  Gewährung
besserer  Preise  für  Zuckerrüben  und  Rohzucker  möglich.  Ohne  eine
Erhöhung  der  Zuckerrübenpreise  wäre  wohl  zu  erwarten  gewesen,
^aß  die  Landwirte  in  noch  größerem  Umfange  als  bisher  sich  von  der
kostspieligen  und  zeitraubenden  Zuckerrübenkultur  abwenden  und  dem
Anbau  derjenigen  Pflanzen  zuwenden  würden,  die  bei  Aufwendung
von  weniger  Arbeit  und  geringeren  Kosten  einen  ähnlichen  Ertrag  zu
kiefern  imstande  seien  wie  die  Zuckerrüben,  und  dabei  den  Landwirten ­
  zugleich  die  für  die  Erhaltung  des  Viehbestandes  erforderlichen
oilligen  Futtermittel  sichern  konnten,  nämlich  Kartoffeln  und  Futterrüben. ­
  Reben  den  gesetzlichen  Maßnahmen  zur  Einschränkung  des
Zuckerverbrauches  brachte  daher  diese  Zeit  zugleich  auch  die  gesetzliche
Festsetzung  der  Zuckerrüben-  und  Rohzuckerpreise  für  das  Betriebsjahr ­
  1916/17.
Nachdem  bereits  früher  die  Freigabe  und  Verteilung  von
55  Hundertteilen  des  Kontingents  bis  zum  31.  Dezember  1915  verfügt ­
  worden  war,  wurde  durch  die  Ausführungsbestimmungen  vom
22.  Dezember  1915  bestimmt,  daß  das  gesamte  Kontingent  bis  Ende
Mai  restlos  zur  Verteilung  gelangen  sollte.  Ilm  über  die  Entwicklung
des  Zuckermarktes  und  über  den  Zuckcrverbrauch  fortlaufend  einen
Überblick  zu  gewinnen,  wurden  durch  die  Zentral-Einkaufs-Gesellschaft
am  1.  Januar,  1.  Februar,  1.  März  und  1.  April  1916  neuerdings  Bestandsaufnahmen ­
  vorgenommen.  Am  1.  Februar  wurden  außerdem
die  außerhalb  der  Rohzuckerfabriken  und  Raffinerien  lagernden  Rob-  -
zuckerbestände  ermittelt.  '
Eine  gesetzliche  EinschränkungdesZuckerverbraucbs
erfolgte  zuerst,  durch  Bekanntmachung  vom  16.  Dezember  1915  bei
        <pb n="65" />
        64

der  Herstellung  von  Süßigkeiten,  die  durch  Bekanntmachung  vom
28.  Februar  1916  auch  auf  die  Herstellung  von  Schokolade  ausgedehnt
wurde.  Die  Zuweisung  von  Zucker  an  diese  Betriebe  wurde  durch
Bekanntmachung  vom  30.  Dezember  1915  der  Zucker-Zuteilungsstelle
für  das  Deutsche  Süßigkeitengewerbe  in  Würzburg  unter  Aufsicht  des
Reichskanzlers  übertragen.  Über  die  Einzelheiten  dieser  Maßnahmen
wird  an  anderer  Stelle  ausführlicher  zu  sprechen  sein.  Durch  Bekanntmachung ­
  vom  16.  Dezember  1916  wurde  die  Verwendung  von  Zucker
zur  Bereitung  von  Backwaren  in  gewerblichen  Betrieben  gleichfalls
erheblichen  Einschränkungen  unterworfen.  Bei  der  Herstellung  von
Kuchenteig  durften  auf  500  g  Mehl  oder  mehlartige  Stosse  nicht  mehr
als  100  g  Zucker  und  bei  Bereitung  von  Tortenmasse  auf  500  g
Mehl  oder  mehlartige  Stoffe  nicht  mehr  als  150  g  Zucker  verwendet
werden.  Von  dieser  Einschränkung  ausgenommen  waren  nur  diejenigen ­
  Betriebe,  die  zum  Zwecke  der  Herstellung  von  Keks,  Zwieback,
Honig-,  Pfeffer-  oder  Lebkuchen  Getreide  oder  Mehl  verarbeiteten,  das
ihnen  von  der  Reichsgetreidestelle,  von  den  Heeresverwaltungen  oder
der  Marineverwaltung  geliefert  wurde.
Durch  Bekanntmachung  vom  3.  Februar  1916  wurde  ferner  die
Verfütterung  von  Verbrauchszucker,  mit  Ausnahme  der  Biencnfütterung,
  ebenso  die  Verwendung  von  Verbrauchszucker  zur  Herstellung ­
  von  Futtermitteln  und  Branntwein  verboten.  Die  Verwendung ­
  von  Vcrbrauchszuckcr  zu  technischen  Zwecken  wurde  der
Genehmigung  des  Reichskanzlers  in  den  einzelnen  Fällen  vorbehalten.
Die  Festsetzung  der  Rohzucker  -  und  Rübenpreise  für
das  Betriebsjahr  1916/17  erfolgte  durch  Bekanntmachung
vom  3.  Februar  1916.  Bei  der  Erhöhung  des  Rohzuckerpreises  auf
15  M  je  50  kg  von  88  vom  Hundert  Ausbeute,  ohne  Sack,  frei
Magdeburg,  wurde  ausdrücklich  bestimmt,  daß  der  vorgesehene  Mehrbetrag ­
  des  Rohzuckerpreises  ausschließlich  zur  Erhöhung  der  Rübenpreise
  zu  verwenden  sei.  Im  Durchschnitt  erschien  eine  Erhöhung
von  45  Hs  für  den  Zentner  Zuckerrüben  dem  im  letzten  Friedensjahre
gezahlten  Rübenpreise  gegenüber  erforderlich.  Hierbei  wurde  im
allgemeinen  angenommen,  daß  der  Friedenspreis  für  einen  Zentner-Zuckerrüben
  0,90  M  bis  1,06  Jt  betragen  habe.  Demnach  durften
rübenverarbeitende  Fabriken  bei  Verträgen  über  Lieferung  von  Zuckerrüben ­
  für  das  Betriebsjahr  1916/17  keine  niedrigeren  Preise  für
50  kg  vereinbaren  als  0,45  Ji  über  dem  im  Betriebsjahre  1913/14
-  von  ihnen  für  Kaufrüben  gezahlten  Preise.  Soweit  Aktionäre  oder
Gesellschafter  an  Gesellschaften  mit  beschränkter  Haftung  auf  Grund
des  Gesellschaftsvertrages  zur  Lieferung  verpflichtet  waren,  war  der
feste  Geldpreis  zugrunde  zu  legen,  der  im  Betriebsjahre  1913/14
        <pb n="66" />
        65

für  die  auf  Grund  des  Gefellschastsvertrages  gelieferten  Rüben  gezahlt ­
  worden  war.  Für  Fabriken,  die  für  das  Betriebsjahr  1913/14
Verträge  über  Lieferung  von  Rüben  nicht  abgeschlossen  hatten,  betrug
der  Mindestpreis  1,50  Jl  für  50  kg  Rüben.
Die  von  der  Zentral-Einkaufs-Gesellschaft  vorgenommenen  Bestandsaufnahmen ­
  hatten  den  Nachweis  erbracht,  daß  die  vom  Handel
aufgenommenen  Zuckermengen  im  allgemeinen  nicht  zur  Ansammlung
von  Beständen  verwendet,  sondern  alsbald  den  Verbrauchern  zugeführt ­
  wurden.  Angesichts  dieser  Tatsache  konnten  auch  Maßnahmen
zu  einer  Verlangsamung  in  der  Ablieferung  des  Verbrauchszuckers
durch  die  Raffinerien  nicht  den  erwünschten  Erfolg  bringen,  ebenso
wie  die  Bemühungen  des  Kleinhandels  in  vielen  Kommunalverbänden,
durch  Beschränkung  der  Abgabe  von  Zucker  auf  kleinere  Mengen  an
den  einzelnen  Verbraucher  einen  Rückgang  der  Nachfrage  zu  erzielen,
ais  gescheitert  angesehen  werden  mußten.  Ebenso  wie  bei  den
anderen  Lebensmitteln  hatte  auch  hier  die  Beschränkung  in  der  Abgabe ­
  von  Zucker  an  die  Verbraucher  nur  den  einen  Erfolg,  daß  diese
auf  alle  mögliche  Weise  und  durch  Einkauf  in  einer  großen  Anzahl
von  Verkaufsstellen  sich  einen  Zuckervorrat  für  alle  Fälle  zu  sichern
luchten.  Im  April  1916  waren  die  vorhandenen  Zuckerbestände
so  weit  zusammengeschmolzen,  daß  bis  zuin  Beginn  der  neuen  Zuckerkampagne ­
  monatlich  nur  ungefähr  1000  000  dz  zur  Verfügung
standen.

III.  Die  deutsche  Zuckerwirtschaft  seit  der  Gründung
der  Reichszuckerstelle.
Durch  Bekanntmachung  vom  10.  April  1916  wurde  zur
Regelung  des  Verkehrs  mit  Verbrauchszucker  eine  Reichszuckerstelle
errichtet.  Die  Reichszuckerstelle  sollte  für  die  Verteilung  der  noch
zur  Verfügung  stehenden  Zuckervorräte  auf  die  Kommuualverbänoe,
die  gewerblichen  und  sonstigen  Betriebe  sowie  auf  die  Heeresverwaltungen ­
  und  die  Marineverwaltung  sorgen.  Ihre  Befugnisse
wurden  durch  die  Bekanntmachung  vom  14.  September  1916,  unter
Angliedcrung  der  Verteilungsstelle  für  Rohzucker,  auch  auf  die  Bewirtschaftung ­
  des  Rohzuckers  und  durch  Übertragung  bestimmter  Befugnisse ­
  ebenso  auf  die  Bewirtschaftung  der  Zuckerrüben  ausgedehnt.
Der  Gang  der  inländischen  Zuckerwirtschaft  seit  der  Begründung  der
Reichszuckerstelle  soll  in  folgendem  nach  der  Seite  der  Erzeugung
und  nach  der  Seite  der  Verteilung  und  des  Verhrauchcs  dargestellt
werden:
        <pb n="67" />
        66

1.  Nach  der  Seite  der  Erzeugung.
Die  starke  Einschränkung  des  Verbrauches  der  Zivilbevölkerung
und  insbesondere  der  zuckerverarbeitenden  Industrie  ließ  cs  erwünscht
erscheinen,  alle  irgendwie  verfügbaren  Bestände  der  menschlichen  Ernährung ­
  zuzuführen.  Auf  Grund  der  Verordnung  über  Kriegsmaßnahmen ­
  zur  Sicherung  der  Volksernährung  vom  22.  Mai  1916
nahm  der  Präsident  des  Kriegsernährungsamtcs  die  im  Besitz  der
Bezugsvereinigung  Deutscher  Landwirte  befindlichen  Rohzuckermengen ­
  für  die  Verarbeitung  auf  Verbrauchszucker  in  Anspruch.
Auf  Grund  der  gleichen  Verordnung  ermächtigte  der  Präsident  des
Kriegsernährungsamtes  die  Bundesregierungen,  diejenigen  Mengen
für  die  Zwecke  der  häuslichen  Obstverwertung  in  Anspruch  zu
nehmen,  die  bereits  bei  den  Landes-,  Provinzial-  oder  Kreisfuttermittelstellen ­
  lagen.  Da  die  Verarbeitung  von  Rohzucker-Nacherzeugnissen
  auf  Verbrauchszucker  durch  die  Bekanntmachung  vom
8.  Februar  1915  verboten  war,  so  wurde,  um  die  Verarbeitung  der
beschlagnahmten  Rohzucker-Nacherzeugnisse  auf  Verbrauchszucker  zu
ermöglichen,  durch  Bekanntmachung  vom  25.  Juli  1916  die  Bekanntmachung ­
  vom  8.  Februar  1915  dahin  abgeändert,  daß  der
Reichskanzler  Ausnahmen  vom  Verbote  der  Verarbeitung  von
Nacherzeugnissen  auf  Verbrauchszucker  zulassen  konnte.
Es  war  die  starke  Zuckerknappheit  des  Sommers  1916,  die  bei
dem  Mangel  an  anderen  Lebensmitteln,  insbesondere  an  Fetten,
besonders  fühlbar  würd-',  die  dazu  drängte,  die  Erzeugung  des  Jahres
1916/17  so  weit  wie  möglich  fürdiemenschliche  Ernährung
sicherzustellen.  Die  Erhöhung  der  Rübenpreise  hatte  zwar
den  Erfolg  gehabt,  daß  die  im  Vorjahre  um  32  v.  H.  zurückgegangene ­
  Anbaufläche  wieder  um  10  v.  H.  gestiegen  war.  Jedoch
wurde  die  durch  die  Vermehrung  der  Anbaufläche  an  und  für  sich  zu
erwartende  Mehrerzeugung  des  Betriebsjahres  1916/17  durch  den
infolge  des  Mangels  an  geschulten  Arbeitskräften,  Gespannen  und
stickstoffhaltigem  Dünger  hervorgerufenen  Minderertrag  ziemlich  ausgeglichen. ­
  Während  am  1.  September  1915  noch  Bestände  von
5  300  000  dz  in  das  neue  Betriebsjahr  übernommen  wurden,  standen
am  1.  September  1916  nennenswerte  Bestände  nicht  mehr  zur  Verfügung; ­
  die  am  1.  September  1916  noch  vorhandenen  Bestände
waren  eben  hinreichend,  um  den  Bedarf  der  Bevölkerung  so  lange
zu  decken,  bis  Zucker  neuer  Ernte  zur  Verfügung  stand.  Insgesamt
dürfte  die  Rohzuckererzeugung  des  Betricbsjahres  1916/17  die  Erzeugung ­
  des  Vorjahres  mit  rund  15  000  000  dz  erreichen,  vielleicht
sogar  um  ein  Kleines  überschreiten.  Würden  diese  Mengen  restlos
        <pb n="68" />
        67

für  die  menschliche  Ernährung  in  Anspruch  genommen  werden
können,  so  könnte  hieraus  der  Bedarf  des  deutschen  Volkes  bis  zur
Höhe  des  normalen  Friedensverbrauches  volle  Deckung  finden.
durch  die  Kriegsverhältnisse  veranlaßte  Verschiebung  in  der  Verwendung ­
  des  Zuckers,  insbesondere  der  Bedarf  zu  militärtechnischen
Zwecken,  zu  Aufstrichmitteln  und  der  Bedarf  von  Heer  und  Manne
machten  jedoch  auch  für  das  Betriebsjahr  1916/1T  eine  Einschränkung
des  Zuckerverbrauches  der  Bevölkerung  und  der  zuckerverarbeitcndcn
Industrien  erforderlich.
Die  Gesetzgebung  für  das  Betriebsjahr  1916/17  war  von  dem
Gedanken  beherrscht,  daß  Zuckerrüben  und  Zucker,  soweit  es  angängig
war,  der  menschlichen  Ernährung  nutzbar  gemacht  werden  sollen;
insbesondere  wurde  die  Vcrfütterung  von  Zuckerrüben  von  einer  besonderen ­
  Genehmigung  abhängig  gemacht.  Die  Nohzuckerpreise  für
das  Betriebsjahr  1916/17  waren  schon  durch  die  Bekanntmachung
vom  3.  Februar  1916  festgelegt  worden.  Entsprechend  der  Erhöhung
der  Zuckerrüben-  und  Rohzuckerpreise  wurden  durch  die  Verordnung
vom  14.  September  1916  auch  die  Verbrauchszuckerpreise  erhöht,
wobei  die  erhöhten  Betricbsunkosten  der  Raffinerien  Berücksichtigung
fanden.  11m  trotz  der  Erhöhung  der  Verbrauchszuckerpreise  den
Preis  des  Zuckers  für  den  Mnndbedarf  der  Bevölkerung  auf  der
bisherigen  Höhe  behalten  zu  können,  wurden  durch  die  Bekanntmachung ­
  vom  14.  September  1916  und  die  Ausführungsbcstimmungen
vom  27.  September  1916  besondere  Maßnahmen  getroffen.
Frühzeitig  begann  auch  die  Erörterung  über  die  Frage  des
Zuckerrüben-AnbauesimJahre1917  und  der  Zuckerrübenpreise. ­
  Die  übertrieben  hohen  Preise,  die  im  Herbste  1916
für  die  bei  geringerem  Aufwande  an  Arbeit  und  Geldmitteln  gewonnenen ­
  Futterrüben  erzielt  wurden,  ließen  die  Befürchtung  auftauchen, ­
  daß  die  Anbaufläche  der  Zuckerrüben  im  Jahre  1917  aufs
neue  einen  Rückgang  erfahren  würde.  Die  von  den  beteiligten
Kreisen  vorgeschlagene  Erhöhung  des  Zuckerrübenprciscs  wurde
anderseits  mit  Rücksicht  auf  die  dadurch  bedingte  Erhöhung  des
Verbrauchszuckerpreises  aufs  heftigste  bekämpft.
Die  gesetzlichen  Maßnahmen  hinsichtlich  der  Erzeugung  in  diesem
vierten  Zeitabschnitt  der  deutschen  Zuckerwirtschaft  betreffen  die  Bewirtschaftung ­
  von  Zuckerrüben,  Rohzucker  und  Verbrauchszucker,
insbesondere  die  Festsetzung  von  Preisen  für  Verbrauchszucker,  und
schließlich  die  Rüben-  und  Robzuckerpreise  für  das  Betriebsjahr ­
  1917/18.  Sie  wurden  wie  folgt  getroffen.
a)  Zuckerrüben.  Durch  die  Bekanntmachung  vom
14.  September  1916  und  die  Ausführungtbestimmungen  vom
        <pb n="69" />
        27.  September  1916  wurde  bestimmt,  daß  Zuckerrüben  in  der  Regel
an  rübenverarbeitende  Fabriken  zur  Verarbeitung  auf  Zucker  abgesetzt
werden  müssen.  Die  Besitzer  von  Zuckerrüben  wurden  verpflichtet,
auf  Verlangen  der  Reichszuckcrstelle  Rüben  an  die  von  ihr  bestimmten
Stellen  zu  liefern  und  nach  deren  Weisung  zu  verladen.  Zu  anderen
Zwecken  als  zur  Verarbeitung  auf  Zucker  durften  Zuckerrüben  nur
mit  Genehmigung  der  Reichszuckerstelle  abgegeben  werden.  Die
Abgabe  von  Zuckerrüben  zur  Branntweinbereitung  und  zur  Herstellung ­
  von  Rübensaft  konnte  durch  die  zuständigen  Hauptämter  im
Einvernehmen  mit  der  Reichszuckerstelle  genehmigt  werden.  Außer
zur  Branntweinbereitung  und  Rübensaftherstellung  fanden  Zuckerrüben ­
  noch  Verwendung  zur  Herstellung  von  Kaffee-Ersatzmitteln
und  Marmelade.
Die  V  e  r  f  ü  t  t  e  r  u  n  g  von  Zuckerrüben  wurde  grundsätzlich  verboten. ­
  Ausnahmen  hiervon  konnten  unter  Würdigung  der  besonderen
Sachlage  von  den  Landeszentralbehörden  und  den  von  diesen  bestimmten
Stellen  gestattet  werden.  Im  allgemeinen  wurden  Zuckerrüben  zu
anderen  Zwecken  als  zur  Zuckcrherstellung  nur  dann  freigegeben,
wenn  der  Verarbeitung  auf  Zucker  Schwierigkeiten  im  Wege  standen.
Insbesondere  durfte  die  Verfütterung  von  Rüben  nur  dann  erfolgen,
wenn  die  Verwendung  zu  einem  anderen  Zwecke  aus  irgendeinem
Grunde  nicht  mehr  möglich  war  und  die  Zuckerrüben  der  Gefahr  des
Verderbens  ausgesetzt  waren.
Das  Verbot  der  Verfütterung  von  Zuckerrüben  wurde  jedoch
gerade  im  Herbst  1916  durch  die  erheblich  höheren  Preise,  die  für
Futterrüben  und  andere  Rüben  gezahlt  wurden,  stark  beeinträchtigt,
so  daß  rübenbauende  Landwirte  in  die  Versuchung  geraten  konnten,
die  zu  Futterzwecken  bestimmten  anderen  Rüben  vorteilhaft  zu  veräußern ­
  und  die  minder  gut  bezahlten  Zuckerrüben  zu  verfüttern.
Durch  die  Bekanntmachung  vom  27.  Oktober  1916  waren  nämlich  für
Rüben,  mit  Ausnahme  der  Zuckerrüben,  folgende  Erzeugerhöchstpreise
für  je  50  kg  festgesetzt  worden:
1.  Wasserrüben,  Stoppelrüben  und  Herbstrüben,
unter  Ausschluß  der  Teltower  Rübchen  ....  1,50  Ji
2.  Runkelrüben  und  Zuckerrunkeln,  unter  Ausschluß
der  roten  Rüben  ................  1,80  „
3.  Kohlrüben  (Wrucken,  Bodenkohlrabi,  Steckrüben)  2,50  „
4.  Möhren  aller  Art...............  .  4,—  „
Dagegen  war  der  Preis  für  Zuckerrüben  auf  1,50  Jl  für  50  kg
geblieben.
        <pb n="70" />
        69

b)  Rohzucker.  Rohzucker  einschließlich  der  Nacherzeugnisse
war  wie  Zuckerrübe»  der  Versütterung  entzogen  und  mußte  aus  ^rerbrauchszucker
  verarbeitet  werden.  Ausnahmen  konnten  von  ^  der
Reichszuckerstelle  genehmigt  werden.  Von  dem  im  Betriebsjähre
  1916/17  in  den  einzelnen  rübenverarbeitenden  Fabriken  hergestellten ­
  Rohzucker  waren  zur  Lieferung  im  Oktober  20  Hundertteue,
im  November  25  Hundertteile  und  im  Dezember  15  Hundertteile  der
um  15  Hundertteile  gekürzten  voraussichtlichen  Gewinnung  an  die
Verbrauchszuckerfabriken  zu  verteilen.  Während  in  den  Vorjahren
bei  der  Zuteilung  von  Rohzucker  an  die  Verbrauchszuckerfabriken  nur
deren  in  Friedenszeitcn  zum  inländischen  Verbrauche  bestimmtes
Kontingent  Berücksichtigung  gefunden  hatte,  wurde  für  das  Betriebsjahr ­
  1916/17  bestimmt,  daß  nach  der  Verteilung  von  92^  Hundertteilen
  der  noch  verbleibende  Rest  an  die  früher  am  Ausfuhrgeschäft
beteiligten  Verbranchszuckerfabriken  verteilt  werden  sollte.  Der
Preis  des  von  den  Rohzuckerfabriken  zu  liefernden  Rohzuckers  war
schon  im  Februar  1916  für  Ersterzeugnis  von  88  vom  Hundert  Ausbeute ­
  je  50  kg  ohne  Sack  frei  Magdeburg  bei  Lieferung  bis  zum
30.  September  1917  mit  15  jfi  festgesetzt  worden.  Für  Nacherzcugnis,
  dessen  Verarbeitung  bisher  verboten  bzw.  nur  mit  besonderer
Genehmigung  erlaubt  gewesen  war,  wurde  bei  75  vom  Hundert
Ausbeute  der  Preis  für  50  kg  ohne  Sack  frei  Magdeburg  aus
13,20  Ji  festgesetzt.
c)  Verbrauchszuck  e  r.  Der  Verbrauchszuckerpreis  wurde
ausschließlich  des  Frachtvorschusses,  mit  26  J(  je  50  kg  gemahlenen
Melis  ohne  Sack  ab  Magdeburg  festgesetzt.  Die  Preise  für  Rohzucker'
und  Verbrauchszucker  für  die  einzelnen  Fabriken  wurden  wie  bisher
nach  ihrer  Lage,  insbesondere  der  Frachtlage,  voin  Reichskanzler  festgesetzt. ­
  Dabei  wurde,  wie  im  vorigen  Jahre,  ein  Frachtzuschlag  von
25  für  Magdeburg  zugrunde  gelegt,  so  daß  der  Magdeburger
Verbrauchszuckcrpreis  nunmehr  26,25  Ji  insgesamt  betrug.  Diese
Frachtzuschläge  haben  im  Bctriebsjahre  1915/16  zu  erheblichen,  vom
Gesetzgeber  nicht  beabsichtigten  Gewinnen  der  Verbrauchszuckerfabriken
geführt,  da  sich  die  Verfrachtung  allgemein  günstiger  stellte,  als  angenommen ­
  werden  konnte.  Die  auch  für  das  Betriebsjahr.  1916/17
notwendigen  Frachtzuschläge  wurden  daher  nurmehr  vorschußweise
gewährt.  Der  Zwischenbetrag,  um  den  die  Aufwendungen  der  Verbrauchszuckerfabriken ­
  für  Rohzucker  und  Rohzuckervorfracht  unter
den  für  sie  festgelegten  Verbrauchszuckerpreisen  einschließlich  der
Einheitsspanne  von  4  Ji  verblieben,  wurde  zugunsten  einer  unter
Beteiligung  des'  Reiches,  der-  Zuckerindustrie  und  der  Zentral-Einkaufs-Gcsellschaft
  neu  gegründeten  Reich  s-Zuckeraus-
        <pb n="71" />
        g  l  e  i  ch  g  e  s  e  l  I  s  ch  a  ft  m.  b.  H.  eingezogen.  Die  Einnahme  dieser
Ausgleichskasse  sollte  dazu  herangezogen  werden,  die  Preiserhöhung
des  Zuckers  für  den  allgemeinen  Zuckerbedarf  (Mundzucker)  auszugleichen. ­
  Für  den  Bedarf  der  Bevölkerung,  wie  er  auf  die  Kommunalverbände ­
  verteilt  wird,  sollte  jedenfalls  die  alte  Preisgrundlage
beibehalten  werden,  so  daß  eine  Erhöhung  der  Zuckerpreise  für  den
allgemeinen  Verbrauch  durch  die  Erhöhung  der  allgemeinen  Rohzucker- ­
  und  Verbrauchszuckcrpreise  vermieden  werden  konnte.  Aus
der  Grundlage  des  für  Magdeburg  einschließlich  Frachtvorschusses
festgesetzten  Preises  wurde  für  den  Mundzucker  der  Preis  je  50  kg
gemahlenen  Melis  ohne  Sack  ab  Magdeburg  einschließlich  Frachtvorschuß ­
  mit  23,15  Ji  festgesetzt.  Da  die  Deckung  des  Unterschiedes
zwischen  dem  allgemeinen  Verbrauchszuckerpreise  und  dem  Preise  für
Mundzucker  nicht  ausschließlich  durch  die  auf  Grund  der  Frachtgewinne ­
  geleisteten  Zahlungen  erfolgen  konnte,  so  wurde  der  Verbrauchszuckerpreis ­
  für  Heer  und  Marine  sowie  für  die  zuckerverarbeitende ­
  Industrie  auf  29,15  M  je  60  kg  ohne  Sack  ab  Magdeburg
festgesetzt.  Die  Verrechnung  dieser  Beträge  mit  den  Raffinerien  erfolgte ­
  ausschließlich  durch  die  erwähnte  Reichs-Zuckerausgleichgesellschaft ­
  m.  b.  H.  in  Berlin.  Für  die  einzelnen  Zuckersorten  wurden  vom
Kriegsernährungsamt  bestimmte  Aufschläge  zum  Melispreise  festgesetzt.
Die  Raffinationsspanne  hatte-durch  die  Neuregelung  der  Preise
eine  Erhöhung  auf  4  Ji  erfahren.  Da  aus  zehn  Teilen  Rohzucker
etwa  neun  Teile  Verbrauchszucker  hergestellt  werden,  so  muß  die
Spanne  zwischen  Rohzucker-  und  Verbrauchszuckerpreis  um  jede
Mark,  um  die  der  Rohzuckerpreis  erhöht  wird,  weiter  um  etwa  10
bis  12  erhöht  werden.  Abgesehen  von  dieser  durch  die  Verteuerung ­
  des  Rohzuckers  bedingten  Erhöhung  war  die  Erhöhung  der
Spanne  durch  die  steigenden  Unkosten  der  Raffinerien  geboten.  Die
Beschaffungskosten  der  einzelnen  Materialien,  insbesondere  Schmierund ­
  Heizmaterialien,  und  vor  allem  auch  die  Löhne  hatten  dem  Vorjahre ­
  gegenüber  erheblich  zugenommen,  und  die  gesamten  Betriebskosten, ­
  die  durch  den  Rückgang  in  der  Erzeugung  keine  Verminderung
erfahren  konnten,  waren  auf  die  geringere  Erzeugung  zu  verteilen.
Wenn  vielfach  die  Erhöhung  der  Spanne  im  Hinblick  auf  das
glänzende  rechnungsmäßige  Ergebnis  einzelner  Raffinerien  im  Betriebsjahre ­
  1914/15  ats  ungerechtfertigt  bezeichnet  wurde,  so  ist  dagegen
zweierlei  zu  bemerken.  Einmal  handelt  es  sich  hier  meistens  um  alte,
gut  fundierte  Betriebe,  die  auch  in  Friedenszeiten  erheblichen  Gewinn
abgeworfen  hatten;  dann  hatte  die  Unsicherheit  der  Entwickelung  des
Zuckermarktes  am  Ende  des  Betriebsjahres  1913/14  die  Fabriken
veranlaßt,  die  vorhandenen  Bestände  niedriger  anzusetzen,  als  sie
        <pb n="72" />
        71

tatsächlich  verwertet  werden  konnten,  so  daß  es  sich  bei  dem  Gewinn
des  Betricbsjahres  1914/15  zum  Teil  um  diese  Rückstellungen  aus
dem  vorhergehenden  Betriebsjahre  handelte.
ck)  Zuckerrüben-  und  Rohzuckerpreise  im
B  e  t  r  i  e  b  s  j  a  h  r  e  19  17/18.  Die  Ursachen  des  Rückganges
der  Anbaufläche  und  des  Hektarertrages,  nämlich  der  Mangel  an  geschulten ­
  Arbeitskräften,  Gespannen  und  stickstoffhaltigen  Düngemitteln, ­
  ließen  im  Verein  mit  der  Preisgestaltung  der  übrigen  Hackfrüchte ­
  für  das  Betricbsjahr  1917/18  einen  neuerlichen  Rückgang
der  Anbaufläche  und  des  Hcktarertrages  befürchten.  Eine  weitere
Preiserhöhung  für  Zuckerrüben  und  Rohzucker  schien  nach  Lage  der
Dinge  unvermeidlich.  Von  seiten  der  Zuckcrindustrie  wurde  für  das
Betricbsjahr  1917/18  ein  Zuckcrrübenprcis  von  3  für  50  kg  als
notwendig  erachtet,  um  die  für  die  Znckercrzeugung  nötige  Zuckerrübenmenge ­
  zu  erzielen.  Uber  diesen  Antrag  tobte  monatelang  in
Fachzeitschriften  und  in  der  Tagespresse  ein  heftiger  Kamps.  Von
feiten  der  Verbraucher  wurde  vielfach  jede  Erhöhung  des  Zuckerrübenpreises, ­
  die  eine  entsprechende  Erhöhung  des  Verbranchszuckerpreises ­
  zur  Folge  haben  würde,  aufs  heftigste  bekämpft,  und  als
Mittel  zur  Sicherstellung  der  erforderlichen  Zuckerrübenmcnge  wurde
der  Produktionszwang  empfohlen.  Diesen  Vorschlag  muhte  die  fachmäßige
  Prüfung  als  nur  bedingt  wirksam  erkennen.  Die  Preisforderung
  wurde  indessen  zunächst  nur  zum  kleineren  Teile  bewilligt.
Durch  Bekanntmachung  vom  2.  Dezember  1916  wurde  bestimmt,
daß  in  Verträgen  über  Lieferung  von  Zuckerrüben  für  das  Bctriebsjahr
  1917/18  kein  niedrigerer  Preis  für  50  kg  vereinbart  werden
durfte,  als  0,95  Jt  über  den  im  Betriebsjahre  1913/14  für  Kaufrüben ­
  gezahlten  Preis.  Bei  Fabriken,  die  für  das  Betriebsjahr ­
  1913/14  Verträge  über  Rübenlieferung  nicht  abgeschlossen
hatten,  sollte  der  Mindestpreis  2  Ji  für  50  kg  betragen.
Dementsprechend  wurde  der  Rohzuckerpreis  für  50  kg  von  88  vom
Hundert  Ausbeute  ohne  Sack  frei  Magdeburg  auf  18  Jl  festgesetzt.
Um  einen  Rückgang  in  der  Anbaufläche  zu  verhindern,  wurde  ferner
bestimmt,  daß  rübenverarbeitende  Zuckerfabriken  berechtigt  sein
sollten,  von  Rübenbauern,  die  ihnen  Zuckerrüben  aus  der  Ernte  des
Jahres  1916  zu  liefern  verpflichtet  gewesen  waren,  für  das  Erntejahr
1917  die  Lieferung  von  Zuckerrüben  von  einer  gleich  großen
Anbaufläche  wie  1916  zu  verlangen.  Den  vielfach  geäußerten
Wünschen  auf  vollständigere  Rückgabe  der  Schnihel  an  den  rübenliefernden ­
  Landwirt  wurde  insofern  Rechnung  getragen,  als  an  Stelle
der  bisherigen  75  Hundertteile  85  Hundertteile  der  entfallenden
Schnitzel  an  den  liefernden  Rübenbauer  zurückgegeben  werden  durften.
        <pb n="73" />
        Erhebungen  über  den  Umfang  der  von  Rohzuckerfabriken  abgeschlossenen ­
  Verträge  über  Rübcnliefcrung  zum  Herbste  1917  ließen
jedoch  bald  erkennen,  daß  die  Preiserhöhung  vom  2.  Dezember  1916  den
erhofften  Erfolg  nicht  erreichen  würde.  Vielmehr  war  allgemein  die
Tendenz  zu  einer  weiteren  Verringerung  der  Zuckerrüben-Anbaufläche
zu  erkennen.  Auf  Grund  ausführlicher  Berechnungen  von  Sachverständigen ­
  wurde  schließlich  ei  nRübenpreisvon  2,50  Jl
für  den  Zentner  und  ein  Rohzuckerpreis  von  22  Jl  für  50  kg  von
88  vom  Hundert  Ausbeute  ohne  Sack  frei  Magdeburg  als  angemessen
erachtet.  Gleichzeitig  war  man  bestrebt,  das  offenkundige  Mißverhältnis, ­
  das  zwischen  den  Preisen  für  Zuckerrüben  und  den  Preisen
für  andere  Rüben  im  Herbste  1916  bestanden  hatte,  zu  beseitigen.
Nachdem  am  2.  März  1917  die  endgültige  Regelung  der  Zuckerrübenund
  Rohzucker-Preise  für  das  Betriebsjahr  1917/18  mit  den  eben
erwähnten  Zahlen  erfolgt  war,  wurden  am  19.  März  1917  für  die
anderen  Rüben  folgende  Preise  für  60  kg  festgesetzt:
Futterrüben  aus  der  Ernte  des  Jahres  1917  .  .  .  1,50  Jl
Wrucken  (Kohlrüben,  Bodenkohlrabi,  Steckrüben)
aus  der  Ernte  des  Jahres  1917  1,75  „
Futtermöhren  aus  der  Ernte  des  Jahres  1917  .  .  2,60  „
Inwieweit  die  Erhöhung  der  Zuckerrübenpreise  und  die  Herabsetzung ­
  der  Preise  für  andere  Rüben  auf  die  Höhe  der  Rübenanbaufläche
  Einfluß  haben  werden,  läßt  sich  noch  nicht  mit  Bestimmtheit
sagen.  Im  allgemeinen  gehen  die  Berichte  von  Sachverständigen
dahin,  daß  der  Anbau  von  1916  im  günstigsten  Falle  erreicht  werden,
vielleicht  aber  auch  eine  kleine  Minderung  erfahren  würde.  Die
Entwicklung  der  Preise  für  Zuckerrüben,  Rohzucker  und  Verbrauchszucker ­
  im  Kriege  ist  in  den  folgenden  Tabellen  veranschaulicht.
A.  Zuckerrübm-Preise  im  Kriege.

Betriebsjahr ­


Erhöhung  des  Preises  für  50  kg  gegen
dieim  Betriebsjahre  1913/14  vertraglich
gezahlten  Preise

Preis  für  50  kg

1913/14
1914/15

|  etwa  0,90—1,05  Jl

1915/16

■  „  1,25  „  ■)

1916/17

um  0,45  Jl  höher  als  der  1913/14

gezahlte  Preis

„  1,60  „  2 )

1917/18

um  1,45  Jl  höher  als  der  1913/14

gezahlte  Preis

„  2,50  „  2 )

ist  nicht  erfolgt.  Bei  der  Erhöhung  des  Rohzuckerpreises  auf  12,—  Jl  war
jedoch  ein  Rübenpreis  von  etwa  1,25  Jl  für  60  kg  zugrunde  gelegt  worden.
2 )  Als  Mindestpreis.
        <pb n="74" />
        73

B.  Rohzucker  (I.  Produkt)  ohne  Sack,  frei  Magdeburg.
Preis  für  50  kg.

Monat

1914/15

1915/16

1916/17

1917/18

Oktober..

9,60")

12,00  4 )

15,00»)

22,00  st

November

9,50

12,00

15,00

22,00

Dezember

9,50

12,00

16,00

22,00

Januar

9,65

12,10

15,00»)

22,00

Februar  •

9,80 *  2 )

12,20

15,00

22,00

März

9,95

12,30

15,00

22,00

April...

10,10

12,40

15,00

22,00

Mai  ..

10,26

12,50

16,00

22,00

Juni

11,25»)

'

—

Juli

11,25

—

—

—

August..

11,25

—

—

September

11,25

2.

‘)  Bekanntmachung  vom31.X.  1914  4 )  Bekanntmachung  bom26.VHI.1915
I  12.11.  1915  -&amp;gt;1  „  „  3.,!.  1916
7  n  „  27.  V.  1915  »)  Verordnung  „  14.  IX.  1916
^Bekanntmachung  „  2.  XII.  1916  verändert  durch  Bekanntmachung  vom

Melis  ohne  Sack,  frei  Magdeburg,  emschlietzlich  Steuer.
Preis  für  ZO  kg.

Oktober  ...
November.
Dezember  .
Januar  .  ..
Februar  ..
März
April
Mai
Juni
Juli
August  ..  •
September

M  onat

1914/15

1915/16

&amp;gt;119,50
19,50
19,50
19,65
stl9,80
19,95
20,10
20,25
s)  20,66
21,05
21,45
4 )21,46

st  22,60  e
22,60
22,60
22,70
22,80
22,90
23,00
23,10
23,10
23,10
23,10
23,10

1916/17

)  26,00*)
26,00*)
26,00  *)
26,00*)
26,00  *)
26,00*)
26,00*)
26,00*)
26,00*)
26,00*)
26,00*)
26,00*)

4 )  Bekanntmachung  vom  31.  X.  1914
2,  „  12.  II.  1915
•■o  27.  V.  1915

Einschl.  des  Frachtvorschusses  26,25  M.

Bekanntmachung  vom  15.  VII.  1915
„  „  26.VIII.  1915
Verordnung  „  14.  IX.  1916
        <pb n="75" />
        74

2.  Nach  der  Seite  der  Verteilung  und  des
Verbrauchs.
Durch  die  Bekanntmachung  über  den  Verkehr  mit  Verbrauchszucker
  vom  10.  April  1916  (Reichsgesetzbl.  S.  261)  wurde  die  Reichszuckerstelle
  mit  der  Bewirtschaftung  der  im  Reiche  vorhandenen
Zuckerbestände  betraut.  Als  ihre  besondere  Aufgabe  wurde  dabei  bezeichnet: ­
  die  Verteilung  der  Zuckervorräte  auf  die  Kommunalverbände, ­
  gewerblichen  und  sonstigen  Betriebe,  sowie  auf  die  Heeresverwaltungen ­
  und  auf  die  Marineverwaltung.  Nachdem  die  deutschen
Zuckerbestände  schon  in  den  der  Gründung  der  Reichszuckerstelle
vorausgehenden  Monaten  durch  die  Rundfragen  des  Vereins  der
deutschen  Zuckerindustrie  und  die  Erhebungen  der  Zentral-Einkaufs-Gcsellschaft
  m.  b.  H.  teilweise  festgestellt  worden  waren,  wurde  durch
die  Bekanntmachung  vom  10.  April  1916  eine  allgemeine  Bestandsaufnahme ­
  der  Zuckervorräte  für  den  25.  April  1916  angeordnet.
Wer  mit  Beginn  des  25.  April  1916  Zucker  in  Gewahrsam  hatte,
hatte  bis  zum  26.  April  1916  den  Vorrat  nach  Mengen  und  Eigentümern ­
  der  zuständigen  Behörde  des  Lagerungsortes  anzuzeigen.  Die
Anzeige  über  Vorräte,  die  zu  dieser  Zeit  unterwegs  waren,  war  unverzüglich ­
  nach  deren  Empfang  von  dem  Empfänger  zu  erstatten.
Von  der  Anzeigepflicht  ausgenommen  war
a)  Zucker,  der  im  Eigentume  des  Reiches,  eines  Bundesstaates
oder  Elsaß-Lothringens,  insbesondere  im  Eigentume  der  Heeresverwaltungen ­
  und  der  Marineverwaltung  stand;
b)  Zucker,  der  im  Eigentume  der  Zentral-Einkaufs-Gescllschaft
m.  b.  H.  stand;
c)  Zucker,  der  im  Gewahrsam  von  Zuckerfabriken  war;
ck)  Zuckervorräte,  die  insgesamt  10  kg  nicht  überstiegen.
Gleichzeitig  wurden  von  der  Reichszuckerstelle  durch  eine  Rundfrage
diejenigen  Bestände  an  Zucker  ermittelt,  die  sich  im  Gewahrsam  der
Zuckerfabriken  befanden.  Auf  der  Grundlage  der  so  ermittelten  Gesamtzuckermenge ­
  wurde  für  die  Zeit  vom  25.  April  1916  bis  zum  25.  Oktober ­
  1916  der  e  r  st  e  W  i  r  t  s  ch  a  f  t  s  p  l  a  n  festgestellt.  Nach  Deckung
des  Bedarfes  von  Heer  und  Marine  war  weitaus  der  größte  Teil  der
vorhandenen  Zuckermengen  für  den  Zuckerbedars  der  Bevölkerung  zu
verwenden,  so  daß  der  Bedarf  der  Zucker  verarbeitenden  Industrie
nur  zu  einem  Teile  des  früheren  Verbrauchs  befriedigt  werden  konnte.
Die  Hersteller  von  Zucker  dursten  diesen  nur  nach  den  Weisungen  der
Reichszuckerstelle  oder  gegen  Bezugsscheine  abgeben.  Vom  19.  Mai
1916  ab  durfte  Zucker  im  weiteren  Verkehr  lediglich  gegen  Bezugs-
        <pb n="76" />
        75

scheine  abgegeben  und  bezogen  werden,  soweit  nicht  die  Kommunalverbände ­
  für  ihren  Bezirk  ein  anderes  bestimmten.  Der  Handel  mit
Bezugsscheinen  wurde  verboten.  Im  allgemeinen  vollzog  sich  der
gesamte  Zuckerverkehr  von  dieser  Zeit  ab  nur  mehr  auf  Grund  der
von  der  Reichszuckerstelle  ausgestellten  Bezugsscheine.  Lieferungen
aus  Grund  anderweitiger  Anweisungen  der  Reichszuckerstelle  durch
die  Verbrauchszuckerfabriken  fanden  nur  in  Ausnahmefällen  statt.
Die  Bezugsscheine  würden  von  der  Reichszuckerstelle  in
Größen  von  1,5,10,50,100  und  150  Doppelzentnern  ausgegeben.  Die
Abgabe  der  Bezugsscheine  erfolgte  unmittelbar  an  die  mit  der  Regelung
des  Zuckerverbrauchs  in  Heer  und  Marine  bestimmten  Stellen,  für
den  Zuckerbedars  der  Zivilbevölkerung  an  die  Kommunalverbände
und  für  den  Bedarf  der  Zucker  verarbeitenden  gewerblichen  Betriebe
an  die  Betriebe  selbst  oder  an  Vereinigungen  von  Betrieben,  welche  die
Unterverteilung  nach  den  Weisungen  und  unter  der  Aufsicht  der
Reichszuckerstelle  vorzunehmen  haben.  Die  Bezugsscheine  konnten
von  den  Bezugsberechtigten  entweder  unmittelbar  einer  Verbrauchszuckerfabrik ­
  zur  Einlösung  übergeben  oder  an  den  Zuckerhandel  zur
Vermittlung  des  Zuckerbezuges  weitergegeben  werden.  Die  Verbrauchszuckerfabriken ­
  waren  verpflichtet,  die  bei  ihnen  eingehenden
Bezugsscheine  nach  Vollzug  der  Lieferung  an  die  Reichszuckerstclle
zurückzugeben.  Die  Bezugsscheine  sind  von  der  Reichszuckerstelle  fortlaufend ­
  nummeriert.  Ihre  Gültigkeitsdauer  wurde  später  auf  einen
bestimmten  Zeitraum  begrenzt.  Über  die  Art  der  Regelung  des  Zuckerverbrauchs ­
  der  Zivilbevölkerung  und  der  Zucker  verarbeitenden
gewerblichen  Betriebe  sollen  die  folgenden  Ausführungen  Aufschluß
geben:
a)  Bedarf  d  e  r  Zivilbevölkerung.
Die  Bezugsscheine  für  den  Bedarf  der  Zivilbevölkerung  waren  den
Kommunalverbänden  oder,  soweit  die  Landeszentralbehörden
besondere  Vermittlungsstellen  errichtet  hatten,  den  Landcsvermittlungsstellen
  zur  Uuterverteilung  an  die  Kommunalverbände  ihres  Bezirkes
zu  überweisen.  Die  Kommunalverbände  haben  den  Verbrauch  des
Zuckers  in  ihrem  Bezirke  zu  regeln.  Sie  können  insbesondere  vorschreiben/ ­
  daß  Zucker  an  Verbraucher  nur  gegen  Zuckerkarten  abgegeben ­
  werden  darf.  Aus  dem  auf  die  Kommunalverbände  entfallenden ­
  Anteile  war  von  ihnen  auch  der  Zuckerbedars  der  Gasthäuser,
Bäckereien,  Konditoreien  und  Apotheken  zu  decken.  Die  Kommunalverbände ­
  ihrerseits  können  den  Gemeinden  die  Regelung  des  Verbrauchs ­
  für  den  Bezirk  der  Gemeinde  übertragen;  Gemeinden,  die
nach  der  letzten  Volkszählung  mehr  als  10  000  Einwohner  hatten,
        <pb n="77" />
        76

können  die  Übertragung  verlangen.  Für  die  Zuckerversorgung  im
Reiche  kommen  insgesamt  1141  Kommunalverbände  in  Betracht,
davon  in  Preußen  allein  619.  Landesvermittlungsstellen  wurden
von  Preußen  (Februar  -1917),  Bayern,  Königreich  Sachsen,
Württemberg,  Baden  und  Hessen  errichtet.  Innerhalb  des
Königreichs  Preußen  wurden  auf  Grund  der  Bekanntmachung
über  die  Errichtung  von  PrcisprüfungSstellen  und  die  Versorgungsregelung ­
  vom  25.  September  1915  und  der  ergänzenden  Bekanntmachungen ­
  vom  4.  November  1915  und  vom  6.  Juli  1916
besondere  Vermittlungsstellen  errichtet  für  die  Provinzen  Schlesien  und
Ostpreußen  und  für  die  Regierungsbezirke  Arnsberg,  Posen  und  Bromberg. ­
  Mehrere  Kommunalvcrbände  des  Regierungsbezirkes  Münster  sind
für  die  Zuckerversorgung  gleichfalls  zusammengeschlossen.  Die  Festsetzung ­
  des  Bedarfsanteils  der  Bundesstaaten  bzw.  der  Kommunalverbände ­
  erfolgte  auf  Grund  derjenigen  Bevölkerungsziffer,  die  den
Berechnungen  der  Reichsgetreidestelle  zugrunde  lag,  und  der  besonderen ­
  Erhebungen  der  Reichszuckerstelle.  Nach  der  Volkszählung
vom  1.  Dezember  1916  wurden  die  Bevölkerungsziffern  der  Kominunalverbände
  entsprechend  geändert;  es  ergab  sich  hierbei  die  überraschende ­
  Tatsache,  daß  nahezu  sämtliche  Kommunalverbände  ständig
mit  höheren  Bevölkerungszifsern  gerechnet  und  erheblich  höhere  Zuweisungen ­
  erhalten  hatten,  als  den  tatsächlichen  Verhältnissen  entsprach.
Der  Regelung  des  Verbrauchs  durch  die  Kommunalverbände ­
  war  aus  Grund  der  Ausführungsbcstimmungcn  vom  12.  April
1916  zu  der  Verordnung  über  den  Verkehr  mit  Verbrauchszucker  eine
Zuckermenge  von  1  kg  monatlich  für  den  Kopf  der  Bevölkerung  zugrunde ­
  zu  legen.  Auf  die  den  einzelnen  Kommunalverbänden  hiernach
zustehenden  Gesamtmengen  (Bedarfsanteile)  wurden  die  am  25.  April
1916  in  ihrem  Bezirk  ermittelten  Vorräte  angerechnet,  soweit  sie  der
Anzeigepflicht  unterlagen.  Von  der  Anrechnung  ausgenommen  waren
die  Zuckervorräte  in  Zucker  verarbeitenden  gewerblichen  Betrieben.
Die  Ausgabe  der  Bezugsscheine  an  die  Kommunalverbände  erfolgte
erstmals  im  Monat  Mai  für  einen  Monat,  dann  für  je  2  Monate  und
seit  dem  1.  Januar  1917  regelmäßig  für  3  Monate  im  voraus.  Der
Bezug  des  Zuckers  durch  Bezugsscheine  konnte,  wie  schon  früher  bemerkt, ­
  unmittelbar  von  der  Verbrauchszuckerfabrik  oder  auf  deni
Wege  des  Handels  erfolgen.  Hierüber  hatte  die  Reichszuckerstelle  am
19.  April  folgendes  bestimmt:
„Die  Kommunalverbände  können  auf  Grund  der  Bezugsscheine
den  aus  sie  entfallenden  Zucker  entweder  selbst  beziehen  (Selbstbezug)
  oder  die  Bezugsscheine  an  den  Handel  weitergeben
(H  a  n  d  e  l  s  b  e  z  u  g).  Welchen  Weg  sie  wählen,  steht  ihnen  frei.
        <pb n="78" />
        77

a)  Im  Falle  des  Selbstbezuges  benennt  die  Reichszuckerstelle
  die  Raffinerie,  die  angewiesen  ist,  gegen  den  Bezugsschein  zu
liefern.  Der  Kommunalverband  kann  auf  den  Bezugsscheinen  sich
selbst  oder  einen  von  ihm  beauftragten  Händler  als  Berechtigten  benennen. ­
  -Die  Kommunalverbände  werden  sich,  wenn  sie  den  Zucker
in  eigene  Verwaltung  nehmen  und  selbst  beziehen,  zweckmäßig  beim
Bezüge  erfahrener  Händler  bedienen  können.  Dabei  werden  sie  in
erster  Linie  mit  Nutzen  möglichst  die  Händler  heranziehen  können,  die
bisher  ihrem  Bezirke  Zucker  zugeführt  haben.
b)  Der  Handclsbezug  könnte  sich  etwa  in  folgender  Weise
vollziehen:  Der  Kommunalverband  übergibt  den  Kleinhändlern  seines
Bezirkes,  um  sie  zu  dem  Bezug  von  Zucker  zu  berechtigen,  eine  ihrem
Bedarf  entsprechende  Zahl'  von  Bezugsscheinen,  und  zwar  das  erste
Mal  nach  dem  Verhältnis  ihres  ungefähren  früheren  Absatzes,  später
im  Betrage  der  den  Kommunalverbänden  von  den  Kleinhändlern
zurückgereichten  Zuckerkartenabschnitte  oder  sonstigen  Ausweise.  Der
Kleinhändler  übermittelt  diese  Bezugsscheine  einem  Zwischenhändler
oder  Großhändler,  mit  dem  er  in  Geschäftsverbindung  steht,  wobei  er
aus  die  Großhändler  innerhalb  des  Kommunalbezirkes  nicht  beschränkt
ist,  und  bezieht  gegen  den  Bezugsschein  in  Abwicklung  bestehender  oder
neu  zu  schließender  Verträge  Zucker.  Beim  Handelsbezug  lauten  die
Bezugsscheine  nicht  auf  eine  bestimmte  Raffinerie.  Es  bleibt  den
Empfängern  überlasten,  von  welcher  Raffinerie  sie  sich  den  Zucker  auf
Grund  der  Bezugsscheine  verschaffen."
Die  Bestimmung,  daß  beim  Handelsbezug  die  Bezugsscheine
nicht  auf  eine  bestimmte  Raffinerie  lauten,  wurde  später  dahin  abgeändert, ­
  daß  sämtliche  Bezugsscheine  für  die  Kommunalverbände  auf
eine  bestimmte  Raffinerie  auszustellen  waren.  Diese  Maßregel  hatte
,  sich  als  nötig  erwiesen,  um  die  Anforderungen  der  Kommunalverbände
an  die  einzelnen  Raffinerien  den  in  den  Raffinerien  vorhandenen  Beständen ­
  anzupassen  und  zum  Zwecke  einer  Ersparnis  an  rollendein
Material  den  Bezug  von  frachtungünstig  gelegenen  Raffinerien  zu
verhindern.  Im  übrigen  wurde  bei  der  Auswahl  der  Raffinerien
für  die  einzelnen  Kommunalverbände  so  weit  wie  möglich  auf  frühere
Handelsbeziehungen  Rücksicht  genommen.  In  Preußen  haben  ungefähr ­
  3 / 5  der  Kommunalverbände  bei  der  Regelung  ihrer  Znckerversorgung
  Selbstbezug  gewählt,  während  etwa  2 / 5  sich  der  Vermittlung ­
  von  Händlern  und  von  Händlervereinigungen  bedienen.
Bei  der  Regelung  des  Zuckerverbrauches  innerhalb  des
KommnnalverbandeS  hat  dieser  zu  bestimmen,  in  welchem  Umfange ­
  Zucker  der  Bevölkerung  zum  unmittelbaren  Verbrauche  zu-
        <pb n="79" />
        78

zuweisen  ist,  und  welche  Mengen  den  Bäckereien,  Konditoreien,  Gasthäusern ­
  und  Apotheken  zur  Verfügung  zu  stellen  sind.  Daneben
können  die  Kommunalverbände  besondere  Rücklagen  für  die  Zwecke
der  Obstverwertung,  für  die  Ausgabe  höherer  Anteile  an  Kinder  und
Kranke  und  für  besondere  Notfälle  bilden.  Bei  dieser»  Regelung
wurde  die  Wahrnehmung  gemacht,  daß  vielfach  der  der  Bevölkerung
gewährte  Zuckeranteil  nicht  in  Einklang  stand  mit  der  den  vom  Kommunalverbande
  zu  versorgenden  Betrieben  zugewiesenen  Menge;  insbesondere ­
  .gab  der  Unterschied  der  in  den  einzelnen  Kommunalverbänden ­
  zwischen  450  und  1000  Gramm  schwankenden  Monatskopfmenge ­
  Anlaß  zu  Beschwerden  über  eine  angeblich  ungleichmäßige
Behandlung  der  Kommunalverbände.  Für  die  Regelung  des  Zuckerverbrauches ­
  im  Betriebsjahre  1910/17  wurde  daher  bei  der  Zuweisung
des  Bedarfsanteils  der  Kommunalverbände  dieser  Anteil  getrennt
für  den  Verbrauch  der  bürgerlichen  Bevölkerung  und  für  die  zur
Versorgung  der  vom  Kommunalverbande  zu  beliefernden  Zucker
verarbeitenden  Betriebe  festgesetzt.  Außer  den  Apotbeken,  Gasthäusern, ­
  Bäckereien  und  Konditoreien  sind  im  Betriebsjahre  1916/17
ferner  diejenigen  anderen  Betriebe  der  Lebensmittelgewerbe  im  Bezirke
eines  Kommunalverbandes  von  diesem  mit  Zucker  zu  versorgen,
die  ihre  Erzeugnisse  in  der  Hauptsache  zum  Verbrauche  innerhalb ­
  des  Kommunalverbandes  an  Verbraucher  oder  an  Kleinhändler
absetzen.  Zum  Verbrauche  der  bürgerlichen  Bevölkerung  wird"  seit
Beginn  des  Betriebsjahres  1916/17  eine  Menge  von  800  Gramm  für
den  Kops  der  Bevölkerung  überwiesen,  während  die  Zulage  für  die
Versorgung  gewerblicher  Betriebe  im  November  und  Dezember  mit
200  Gramm,  später  nach  Maßgabe  der  Bevölkerungsdichte  und
Berufsgliederung  unterschiedlich  mit  50,  100  oder  150  Gramm  bemessen ­
  wurde.  Eine  Rundfrage  der  Reichszuckerstelle  im  Juli  1916
gab  über  die  Höhe  der  Monatskopfmengen  in  den  einzelnen  Kommunalverbänden ­
  folgendes  Bild:
Monatskopfmengen  im  Juli  1916.
weniger  als  600  g  irrt  Monat  verteilten  3,28%  der  Kommunalverbande

601—700  g  „

„

3,63  %

701—750  g  „

24,56%  „

.751—800  g  „

7,71  %  ..

801—850  g  „

„

8,25  A

851—900  g  „

30,59  %  „

901  —950  g  „

3,63%  „

über  951  g  „

„

„

48,35,%  „
        <pb n="80" />
        79

Die  geringste  Monatskopfmenge  betrug  400  g,  die  höchste  1000  g.
152  Kommunalverbände  verteilten  ohne  Berücksichtigung  der  vom
Kommunalvcrbande  zu  versorgenden  gewerblichen  Betriebe  1000  g.
Die  durchschnittliche  Monatskopsmenge  betrug  in

Preußen,
Staatsdurchschnitt  .  820,87  g
Ostpreußen  774,23  g
Westpreußen  .....  820,73  g
Berlin  959,00  g
Brandenburg  ....  848,09  g
Pommern  799,94  g
Posen  860,86  g
Schlesien  856,30  g
Sachsen  828,36  g
Schleswig-Holstein.  816,16  g
Hannover  ......  797,00  g
Westfalen  855,15  g
Hessen-Nassau  ....  777,88  g
Rheinland  801,33  g
Hohenzollern  840,00  g
Bayern  867,67  g
Sachsen  870,00  g
Württemberg  878,88  g
Baden  .  .  907,82  g
Hessen  .  735,00  g

Mecklenburg-Schwerin  .  905,83  g
Sachsen-Weimar  ....  776,20  g
Mecklenburg-Strelih  .  .  806,47  g
Oldenburg  739,12  g
Braunschweig  752,83  g
Meiningen  906,25  g
Altenbnrg  756,50  g
Coburg-Gotha  772,73  g
Anhalt  972,00  g
Schwarzburg-Sondershausen
  ....  862,60  g
Schwarzburg-Rndolstadt  876,00  g
Waldeck  750,00  g
Reuß,  ältere  Linie  .  .  .  833,00  g
Renß,  jüngere  Linie  .  .  750,00  g
Schanmburg.Lippe  .  .  .  1000,00  g
Lippe  950,00  g
Hamburg  760,67  g
Lübeck  800,00  g
Bremen  876,00  g
Elsaß-Lothringen  ....  708,21g

Die  durchschnittliche  Monatskopfmenge  für  das  Reich  betrug
839,81  g.
In  fast  allen  Kommunalverbänden  erfolgt  die  Abgabe  des
Zuckers  an  die  Bevölkerung  nur  auf  Grund  einer  dem  System  der
Lebensmittelkarten  angegliederten  Zuckerkarte.  Nur  in  einigen
wenigen  Kommunalverbänden  vollzog  sich  im  Jahre  1916  die  Verteilung ­
  des  Zuckers  ohne  Karte.
Da  die  nicht  rechtzeitige  Bereitstellung  von  zur  Einlösung  der
vorgelegten  Zuckermarken  ausreichenden  Zuckermengen,  besonders  in
den  Kleinhandlungen  großer  Kommunalverbände,  vielfach  zu  Versorgungsschwierigkeiten ­
  und  Versorgungsstocknngen  führte,  so  wurde
in  solchen  Kommunalverbänden  mit  Erfolg  die  auch  bei  anderen
Lebensmitteln  bewährte  K  u  n  d  e  n  l  i  st  e  eingeführt.  Besondere  Beachtung ­
  verdient  auch  die  im  Königreich  Sachsen  eingeführte  Zuckerkarte ­
  mit  einem  besonderen  Besie  llungs  ab  schnitt,  der  einige
        <pb n="81" />
        80

Zeit  vor  dem  Bezüge  des  Zuckers  der  Kleinhandlung  vorzulegen  ist,
von  der  man  den  Zucker  zu  beziehen  wünscht.  Da  bei  einer  richtigen
Verteilung  der  auf  den  Kommunalverband  entfallenden  Zuckermenge
auf  die  einzelnen  Verkaufsstellen  und  einer  entsprechenden  Festsetzung
der  Monatskopfmenge  und  der  Anteile  der  gewerblichen  Betriebe  der
dem  Kommunalverbande  überwiesene  Zucker  vollständig  den  Bedarf
des  Kommunalverbandes  und  die  gesamte  Zahl  der  für  den  jeweiligen
Versorgungszeitraum  ausgegebenen  Zuckerkarteu  decken  muß,  so
können  Stockungen  in  der  Zuckerversorgung  nur  auf  Mängel  der
kommunalen  Zuckerversorgung  zurückzuführen  sein.  Im  Gegensatz
zu  anderen  Lebensmitteln,  wie  Fleisch,  Kartoffeln  und  Fett,  wird  bei
Zucker  der  Bedarfsanteil  der  Kommunalverbände  im  voraus  berechnet ­
  und,  mit  den  vorhandenen  Beständen  in  Einklang
gebracht,,  im  voraus  voll  überwiesen.  Mit  anderen  Worten;  Für
jede  Zuckerkarte,  die  der  Kommunalverband  im  Rahmen  einer  sorgsamen ­
  Vcrbrauchsregelung  ausgibt,  muß  die  entsprechende  Zuckermenge ­
  in  dem  Versorgungszeitraum  vorhanden  sein.
Durch  die  kommunale  Verbrauchsregelung  war  der  Bevölkerung,
die  früher  außerhalb  des  Kommunalverbandes  ihren  Zuckerbedarf  zu
decken  pflegte,  die  Gelegenheit  genommen,  mit  ihren  Kommunalvcrbands-Zuckermarken
  Zucker  außerhalb  der  Grenzen  des  Kommunalverbandes ­
  zu  beziehen.  Die  hierdurch  hervorgerufene  vorübergehende ­
  Änderung  der  Absatzgebiete  und  Störung  im  Kleinhandel
ließen  schon  in  den  ersten  Monaten  der  neuen  Regelung  den  Wunsch
einer  Freizügigkeit  der  Zucker  karten  auftauchen.  In
einzelnen  von  Vermittlungsstellen  bewirtschafteten  Gebieten  wurde
eine  gegenseitige  Gültigkeit  der  von  den  einzelnen  angeschlossenen
Kommunalverbänden  ausgegebenen  Zuckerkartcn  vereinbart.  Die
Wünsche  des  Handels  auf  eine  vollständige  Freizügigkeit  der
Zuckerkarte  durch  Einführung  einer  im  ganzen  Reichsgebiet  gleichmäßig ­
  gültigen  Reichszuckerkarte  fanden  in  einem  Antrage  der
Handelskammer  Bromberg,  der  von  einer  Reihe  anderer  deutscher
Handelskammern  Unterstützung  fand,  ihren  Ausdruck.  Nach  dem  Antrage ­
  der  Handelskammer  Bromberg  sollten  sich  die  Kommunalverbände ­
  auf  die  Ausgabe  der  Zuckerkarten  an  die  Bevölkerung  beschränken. ­
  Die  von  den  Kleinhändlern  gesammelten  Zuckerkarten
sollten  von  diesen  unmittelbar  durch  den  Handel  an  den  Großhandel
und  von  diesem  an  die  Raffinerie  zur  Einlösung  weitergegeben  werden.
Erst  die  von  der  Raffinerie  gesammelten  Zuckerkarten  wären  dann  der
Reichszuckerstelle  zur  Kontrolle  vorzulegen  gewesen.  Auf  diese  Weise
sollte  der  Zuckerhandel,  der  sich  durch  die  gesetzliche  Regelung  des
Zuckerverkehrs  in  seinem  Arbeitsgebiet  eingeschränkt  glaubte,  wieder
        <pb n="82" />
        81

in  seine  ursprüngliche  Stellung  zurückversetzt  und  damit  in  die  Lage
versetzt  werden,  unter  voller  Aufrechterhaltung  der  früheren  Za  -
beziehungen  den  Zucker  in  der  gleichen  Art  und  Weile  zu  beziehen,  t
dies  vor  der  gesetzlichen  Regelung  möglich  war.  Als  ein  besän  .
Vorteil  wurde  dabei  der  Umstand  bezeichnet,  daß  nur  der  Handel  m
der  Lage  sei,  auf  Grund  der  über  die  örtlichen  Eigentümlichkeiten  der
einzelnen  Versorgungsgebiete  gesammelten  Kenntnisse  Zucker  in  den
Mengen  uiid  Sorten  rechtzeitig  zu  beschaffen,  wie  sie  von  der  Bevölkerung ­
  gewohnheitsgemäß  gefordert  würden.
Andere  Kreise,  denen  die  Bromberger  Vorschläge  zu  weitgehend
erschienen,  glaubten  die  Einführung  einer  Reichszucker  karte
nur  dann  befürworten  zu  können,  wenn  die  vom  Großhandel  gesammelten ­
  Zuckerkarten  der  Reichszuckerstelle  einzureichen  wären  und
diese  auf  Grund  ihrer  Kenntnis  über  die  Bestände  in  den  einzelnen
Raffinerien  Bezugsscheine  erteilen  würde.  Auch  der  Deutsche
Handelstag  nahm  zu  der  Frage  Stellung  und  glaubte  die  Einführung
einer  Reichszuckerkarte  im  Interesse  des  Handels  befürworten  zu
müssen.  Wenn  sich  auch  die  Einführung  einer  allgemeinen  Rcichszuckerkartc
  nicht  ermöglichen  ließ,  so  haben  die  Erörterungen  über  diese
Frage  doch  dazu  beigetragen,  die  Einführung  einheitlicher  Zuckerkarten ­
  für  größere  Gebiete,  wie  für  die  Provinzen  Schlesien  und  Ostpreußen, ­
  zu  verwirklichen.

Im  Regierungsbezirk  Königsberg,  der  durch  die  Gründung  der
Bezirkszuckerstelle  Königsberg,  welche  die  meisten  Kommunalverbände
des  Regierungsbezirks  Königsberg  umfaßt,  als  erster  mit  Erfolg  diesen
Weg  betrat,  ist  dabei  die  Regelung  des  Verkehrs  folgendermaßen  vorgenommen ­
  worden:  Die  Bezirkszuckerstelle  Königsberg  (nunmehr  umgewandelt ­
  in  die  Provinzialzuckerstelle  für  die  Provinz  Ostpreußen)
versandte  nach  Maßgabe  der  Bevölkerungsziffern  einheitliche  Zuckerkarten ­
  an  die  Kommunalverbände.  Die  Kleinhändler  hatten  die  eingelösten ­
  Zuckermarken  auf  vorgedruckte  Bogen  aufzukleben  und  gesammelt ­
  gegen  die  Lieferung  von  Zucker  an  die  Großhändler  weiterzugeben. ­
  Diese  erhielten  auf  Grund  der  von  ihnen  eingereichten
Gesamtmenge  an  beklebten  Bogen  von  der  Bezirkszuckerstelle  die
Bezugsscheine  zugewiesen.  Außer  den  ortsansässigen  Großhändlern
und  den  Konsumvereinen  konnten  dabei  auch  Großhändler,  die  ihren
Wohnsitz  nicht  in  der  Provinz  Ostpreußen  hatten,  in  gleicher  Weise
wie  die  ortsansässigen  beteiligt  werden.
In  der  Bekanntmachung  über  den  Verkehr  mit  Verbrauchszucker
vom  10.  April  1916  war  bestimmt  worden,  daß  der  Bedarf  für  die
Obstvermertung  im.Haushalte.besondere  Berücksichtigung
        <pb n="83" />
        82

bei  der  Bemessung  des  Zuckerverbrauches  der  Zivilbevölkerung  finden
sollte.  Zu  diesem  Zwecke  wurden  den  Landeszentralbehörden  im
Sommer  und  Herbst  1916  besondere  Mengen  zur  Unterverteilnng  zugewiesen. ­
  Die  Berechnung  der  Zuteilung  für  die  einzelnen  Gebiete
erfolgte  hierbei  anfangs  nach  einem  Schlüssel,  der  die  Zahl  der  Haushaltungen, ­
  der  Kinder  unter  14  Jahren  und  der  Obstbäume  in
gleichem  Verhältnis  berücksichtigte,  während  später  die  Zuweisungen
unter  Berücksichtigung  der  Bevölkerungszifser  und  der  Zahl  der
Obstbäume  erfolgte.  Die  Landeszentralbehörden  hatten,  auf  Grund
ihrer  Erfahrungen  über  die  Verbreitung  der  häuslichen  Obstverwertung ­
  in  den  Kommunalverbänden,  die  Unterverteilung  vorzunehmen. ­
  Da  die  zu  diesem  Zwecke  zur  Verfügung  stehende  Zuckermenge ­
  den  Zuckerbedarf  der  Haushaltungen  für  die  häusliche  Obstverwertung ­
  nicht  überall  zu  decken  vermochte,  so  wurde  frühzeitig
durch  Flugblätter  und  Veröffentlichungen  auf  die  Möglichkeit  hingewiesen, ­
  Obst  ohne  Zuckerzusatz  durch  Verwendung  von  Chemikalien
haltbar  zu  machen.  Die  Menge,  die  durchschnittlich  in  den  einzelnen
Bundesstaaten  für  die  Zwecke  der  häuslichen  Obstverwertung  auf  den
Kopf  der  Bevölkerung  entfiel,  schwankte  zwischen  777  Gramm  und
1330  Gramm.  In  dep  Kommunalverbänden  schwankte  die  durchschnittliche ­
  Kopsmenge  zwischen  155  Gramm  in  einem  westpreußischen
Landkreise  und  2332  Gramm  in  der  Stadt  Cassel.  Die  Bedarfsermittlung ­
  erfolgte  in  den  einzelnen  Kommunalverbänden  auf
verschiedene  Weise.  Teilweise  wurde  die  Zulage  gleichmäßig  auf  die
gesamte  Bevölkerung  verteilt;  in  anderen  Kommunalverbänden  hatten
die  Haushaltungen  ihren  früheren  Zuckerverbrauch  für  Obstverwertung
anzumelden  und  erhielten  einen  der  vorhandenen  Menge  entsprechenden
Anteil  zugewiesen.  Die  Reichszuckerstelle  hatte  den  Kommunalverbänden ­
  schon  im  Mai  1916  geraten,  aus  dem  allgemeinen  Bedarfsanteil
besondere  Rücklagen  für  die  Zwecke  der  häuslichen  Obstverwertung  zu
machen.  Die  Gesamtmenge  der  in  den  Kommunalverbänden  zu
diesem  Zwecke  bis  zum  Juli  1916  geschaffenen  Rücklagen  betrug  mehr
als  100  000  Doppelzentner.  Außerdem  wurde  der  in  einzelnen
Kommunalverbänden  noch  vorhandene  Futterzuckcr  zur  Verarbeitung
in  Vcrbrauchszucker  für  die  Zwecke  der  häuslichen  Obstvcrmertung
freigegeben.  Bei  der  außerordentlichen  Bedeutung  der  Haltbarmachung ­
  von  Obst  in  den  Haushaltungen  im  Interesse  der  VolkSernährung
  wird  auch  im  Jahre  1917  auf  die  Zuteilung  größerer
Zuckermengen  für  diese  Zwecke  besonderes  Augenmerk  zu  richten  sein.
Hierbei  werden  die  Kommunalverbände  ans  Grund  der  im  letzten  Jahre
gewonnenen  Erfahrungen  vielfach  auch  eine  den  Verhältnissen  besser
entsprechende  Vcrtcilungsweise  in  Anwendung  bringen  können.
        <pb n="84" />
        83

Die  Regelung  der  Zucker  preise  für  den  Verkauf  an  die
Verbraucher  ist,  soweit  die  Landeszentralbehörden  nichts  anderes  bestimmen, ­
  den  Kommunalverbänden  überlassen.  Wie  schon  in  dem
ersten  Teile  des  vorliegenden  Heftes  betont  wurde,  haben  sich  die
Zuckerpreise  in  Deutschland  im  Vergleich  zum  Auslande  und  zu  den
Friedensjahren,  und  ganz  besonders  im  Vergleich  zu  anderen  Lebensmitteln, ­
  nur  wenig  erhöht.  Über  die  im  Juli  1916  in  den  Bundesstaaten ­
  ermittelten  Durchschnittspreise  der  einzelnen  Zuckersorten  gibt
die  nachstehende  Zusammenstellung  Aufschluß.  Hierbei  ist  freilich  zu
beachten,  daß  bei  der  ersten  Festsetzung  von  Kleinhandels-Höchstpreisen
die  Kommunalverbände  sich  nicht  immer  an  die  Staffelung  der  Preise
hielten,  die  im  Großhandel  für  die  einzelnen  Sorten  besteht.
Bei  einem  Vergleiche  der  durchschnittlichen  Kleinhandelspreise  in
den  preußischen  Provinzen  im  Juli  1912  und  im  Juli  1916  ergab  sich
für  Hohenzollern  eine  Zunahme  des  Preises  von  3,13%  als  Mindcsterhöhung
  und  für  den  Stadtkreis  Berlin  eine  Zunahme  von  13,3%
als  Höchstcrhöhung.

Kleinhandelspreise  im  Juli  1916.

Melis  Raffinade  Brote  Würfet

Preußen  61,44
Bayern  64,33
Sachsen  60,00
Württemberg  63,72
Raden  60,46
Hessen  63,41
Mecklenburg-Schwerin  61,83
Sachsen-Weimar  60,80
Mecklenburg-Strelitz  60,86
Oldenburg  63,86
Braunschweig  60,57
Sachsen-Meiningen  60,50
Sachsen-Altenburg  64,00
Sachsen-Coburg-Gotha  61,60
Anhalt  56,33
Schwarzburg-Sondershausen60,00
Schwarzburg-Rudolstadt  61,50
Waldeck  60,00
Reuß  älterer  Linie  62,00
Reuß  jüngerer  Linie  58,00
Schaumburg-Lippe  60,00
Lippe  60,00
Hamburg  62,67
Lübeck  60,00
Bremen  60,00
Elsaß-Lothringen  64,29

Deutscher  Reichsdurchschnitt..  61,99

62,31
64,62
63,78
64,29
61,70
64.59
63,00
64,00
64,43
65,25
64.33
61,00
64,00
62.60
60,00
62,00
63,00
59.33
64,00
61,00
60,00
60,00
63.33
64,00
64,00
63,50
63,04

66,00  67,71
63,87  67,11
65,76  66,32
63,90  65,88
60.63  63,66
66.63  70,00
68,80  69,46
68,00  68,00
67,43  67,00  •
68,36  68,55
66,00  68,29
59,00  66,00
68,00  72,00
65,56  68,00
68,00  65,33
66,00  68,00
67,60  68,60
65,00  68,50
66,00  66,00
67,00  69,00
64,00  64,00
64,00  68,00
64,00  68,00
68,00  64,00
70,00  70,00
64,67  66,00
66,13  65,39

6*
        <pb n="85" />
        84
Prozentuale  Steigerung  der  Kleinhandelspreise
(harter  Zucker:  Brote)  vom  Juli  1912  bis  Juli  1916.

Provinz  Ostpreußen  11,34%
„  Westpreußen  9,72  %
Stadtkreis  Berlin  13,33  %
Provinz  Brandenburg  ..  11,45  %
„  Pommern  10,98  %
„  Posen  11,50%
„  Schlesien  5,17  %
„  Sachsen  8,20  %
„  Schleswig-Holstein  4,25%
„  Hannover  11,16  %
Westfalen  10,69%
Hessen-Nassau  10,66%
„  Rheinland  13,73%
Hohenzollern  3,13%

b)  Bedarf  der  Zucker  verarbeitenden  Industrie.
Mit  der  zunehmenden  Knappheit  an  Lebensmitteln  war  die  Bevölkerung ­
  frühzeitig  durch  Flugblätter  und  öffentliche  Anschläge  auf
die  Möglichkeit  einer  reichlicheren  Verwendung  von  Zucker  und  zuckerhaltigen ­
  Nahrungsmitteln  hingewiesen  worden.  Die  günstige  Lage
der  deutschen  Zuckerwirtschaft  zu  Beginn  des  Krieges  konnte  die  Annahme ­
  wohl  berechtigt  erscheinen  lassen,  daß  die  infolge  des  Ausfuhrverbotes ­
  dem  Jnlande  verbleibende  Zuckermenge  einen  anderweitigen
Ausfall  an  Nahrungsmitteln  reichlich  zu  decken  imstande  wäre.  Nicht
nur  der  Zuckerverzchr  in  den  Haushaltungen,  sondern  insbesondere
auch  der  Zuckerverbrauch  der  Zucker  verarbeitenden  Industrie
steigerte  sich  aber  im  Lause  des  Jahres  1915  von  Monat  zu  Monat
in  ungeahntem  Maße.  In  der  Denkschrift  über  wirtschaftliche  Maßnahmen ­
  aus  Anlaß  des  Krieges,  Nachtrag  VIII,  Seite  34,  ist  der
Mehrverbrauch  im  Jahre  1914/15  gegenüber  dem  Jahre  1913/14  auf
nahezu  2  700  000  Doppelzentner  (Rohzuckerwert)  berechnet  worden.
Nach  der  Steuerstatistik  entfällt  die  Steigerung  ausschließlich  auf  die
Monate  vom  April  1915  ab.  Sie  ist  in  der  Hauptsache  auf  die  stark
erhöhte  Verarbeitung  von  Zucker  zu  Aufstrichmitteln,
wie  Marmelade  und  Kunsthonig,  zurückzuführen,  für  die  bei  dem
fühlbaren  Fettmangel  besonders  in  den  nördlichen  Teilen  des  Reiches
verstärkte  Nachfrage  einsetzte.  Auch  bei  der  Verarbeitung  zu  Süßigkeiten ­
  dürfte  in  dieser  Zeit  ein  nicht  unerheblicher  Mehrbedarf  an
Zucker  eingetreten  fein.
Um  den  Zuckerbedarf  der  Bevölkerung  für  den  unmittelbaren
Verbrauch  sicherzustellen,  sah  sich  die  Reichsregierung  bereits  im
        <pb n="86" />
        85
Dezember  1915  veranlaßt,  die  Herstellung  von  Süßigkeiten  erheblich
einzuschränken.  Durch  eine  Bekanntmachung  vom  16.  Dezember ­
  1915  wurde  bestimmt,  daß  die  gewerblichen  Betriebe,  in  denen
Süßigkeiten  hergestellt  werden,  im  Jahre  1916  nur  noch  die  Hälfte
der  Zuckermenge  zu  Süßigkeiten  verarbeiten  durften,  die  sie  in  der
Zeit  vom  1.  Oktober  1914  bis  30.  September  1915  zu  verarbeiten
hatten.  Als  Süßigkeiten  galten  dabei:  Zuckerwaren  jeder  Art,  insbesondere ­
  Bonbons,  Dragees,  Pralinen,  Fondants,  Marzipansachen,
sowie  Christbaum-  und  Osterzuckersachen.  Durch  die  Bekanntmachung
vom  30.  Dezember  1915  wurde  die  Zuckerzuteilungsstelle  für  das
deutsche  Süßigkeitcngcwerbc  in  Würzburg  begründet  und  mit  der
Regelung  und  Überwachung  des  Verkehrs  mit  Zucker  zur  Verteilung
an  gewerbliche  Betriebe,  in  denen  Süßigkeiten  hergestellt  werden,
betraut.
Die  Z  nckerzn  teil»  ngs  stelle  für  das  deutsche
Süßigkeikengewerbe  in  Würzburg  wird  unter  Aufsicht  des
Reichskanzlers  von  der  Vereinigung  deutscher  Zuckerwaren-  und
Schokoladen-Fabrikanten  e.  V.  in  Würzburg  verwaltet.  Diese  Stelle
hatte  die  von  den  Herstellern  von  Süßigkeiten  abgegebenen  Erklärungen
über  ihren  früheren  Zuckerverbrauch  zu  prüfen  und  die  Zuckermengc
festzusetzen,  welche  die  Süßigkeitenhersteller  zu  Süßigkeiten  verarbeiten ­
  durften.  Gegen  die  Festsetzung  der  Zuckerzuteilungsstelle
wurde  durch  §  3  der  Bekanntmachung  vom  30.  Dezember  1915  Beschwerde ­
  an  einen  Beschwerdeausschuh  zugelassen.  Durch  eine  Bekanntmachung ­
  vom  2.  Februar  1916  wurden  diejenigen  Betriebe  des
Sühigkeitengewerbes,  die  in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  1914  bis
30.  September  1915  nicht  mehr  als  20  Doppelzentner  Zucker  zu
Süßigkeiten  verarbeitet  hatten,  von  der  Regelung  ausgenommen.
Durch  Bekanntmachung  vom  28.  Februar  1916  wurde  auch  die
Verarbeitung  von  Zucker  für  Schokolade  auf  die  Hälfte  des  Verbrauchs ­
  im  Normaljahre  1914/15  festgesetzt.  Bei  der  steigenden
Knappheit  an  Zucker  erwies  sich  alsbald  eine  Ausdehnung  der  Verarbeitungsbeschränkung ­
  auf  die  gesamte  Zucker  verarbeitende  Industrie ­
  als  unvermeidlich.  Durch  die  Bekanntmachung  vom  10.  April
1916  wurde  der  Reichskanzler  ermächtigt,  den  Umfang  und  die  Bedingungen ­
  festzusetzen,  unter  denen  Zucker  in  gewerblichen  Betrieben
bezogen  und  verarbeitet  werden  durfte.  Wer  nach  diesem  Zeitpunkt
Zucker  gewerblich  verarbeiten  wollte,  hatte  die  zur  Ermittlung  seiner
Zuckeranteile  erforderlichen  Angaben  der  Neichszuckerstelle  zu  machen.
Außer  den  allgemeinen  Angaben  über  Betriebsverhältnisse  waren  in
den  von  der  Reichszuckerstelle  im  April  1916  ausgegebenen  Fragebogen ­
  die  in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  1914  bis  30.  September  1915,
        <pb n="87" />
        86

in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  1915  bis  31.  Dezember  1915  und  in  der
Zeit  vom  1.  Januar  1916  bis  25.  April  1916  verarbeiteten  Zuckermengen ­
  getrennt  anzugeben.  Bei  Bearbeitung  der  bei  der  Reichszuckerstelle ­
  hierauf  eingelaufenen  über  25  000  Fragebogen  ergab  sich,
daß  allein  in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  1915  bis  25.  April  1916  der
Zuckerverbrauch  in  diesen  Betrieben  nahezu  um  ein  Viertel
mehr  betragen  hatte  als  in  der  ganzen  Zeit  vom  1.  Oktober  1914  bis
30.  September  1916.  Die  größte  Steigerung  im  Verbrauche  miesen
auch  hier  die  Marmeladen-  und  Kunsthonigfabriken  auf.
Bei  der  Festsetzung  des  Zucker-Wirtfchaftsplanes
für  die  Zeit  vom  25.  April  1916  bis  25.  Oktober  1916  war,  wie
schon  an  anderer  Stelle  ausgeführt,  vor  allem  der  Heeresbedarf,
sodann  der  Zuckerbedarf  der  Zivilbevölkerung  zu  berücksichtigen.  Auch
durch  die  Einschränkung  des  Zuckerverbrauches  der  Zivilbevölkerung
auf  1  kg  für  den  Kopf  und  Monat  konnten  für  die  Zeit  xom  25.  April
1916  bis  25.  Oktober  1916  nur  rund  15%  der  verfügbaren  Zuckerbestände ­
  den  Zucker  verarbeitenden  gewerblichen  Betrieben  zur  Verfügung ­
  gestellt  werden.  Bei  der  Verteilung  dieser  Menge  auf  die  einzelnen ­
  Zweige  war  vor  allem  die  Bedeutung  des  Erzeugnisses  für  die
Volksernährung  maßgebend;  hierbei  war  wiederum  denjenigen  Erzeugnissen ­
  der  Vorzug  zu  geben,  bei  deren  Herstellung  Zucker  nicht
durch  Süßstoff  ersetzt  werden  konnte,  oder  den  Erzeugnissen,  bei  denen
der  Zucker  zu  Konservierungszwecken  diente,  und  die  nicht  durch  den
Zusatz  von  Chemikalien  der  Volksernährung  erhalten  werden  konnten.
Durch  die  Bekanntmachung  vom  13.  Mai  1916  wurde  die  Verwendung ­
  von  Zucker  bei  der  gewerbsmäßigen  Herstellung  von
natürlichen  und  künstlichen  Fruchtsyrupen  aller  Art  —  ausgenommen
von  solchen,  die  dazu  bestimmt  sind,  bei  der  Zubereitung  von  Arzneien
Verwendung  zu  finden  —,  sowie  bei  der  gewerbsmäßigen  Herstellung
von  Limonaden  (natürlichen  und  künstlichen  sowie  limonadenartigen
Getränken  aller  Art  mit  und  ohne  Kohlensäure)  oder  deren  Grundstoffen, ­
  verboten.  Durch  die  Bekanntmachung  vom  24.  Juni  1916
wurde  dieses  Verbot  weiter  ausgedehnt  auf  die  Herstellung  von
1.  Dunstobst  oder  Kompott  (eingemachte  ganze  Früchte  oder  größere
Fruchtstücke),
2.  gezuckerten  (kandierten)  Früchten,
3.  Schaumwein  und  schaumweinähnlichen  Getränken,  deren  Kohleusäuregehalt
  ganz  oder  teilweise  auf  einem  Zusatz  fertiger  Kohlensäure ­
  beruht,
4.  Wermutwein  und  wermutähnlichen,  mit  Hilfe  von  weinähnlichen
Getränken  hergestellten  Gcuußmitteln,  Likören  und  süßen  Trink-
        <pb n="88" />
        87
branntweinen  aller  Art,  Bowlen  (Maitrank,  Maiwein  und  dergl.),
Punsch-  und  Grogextrakten  aller  Art,  sowie  zur  Bereitung  von
Grundstoffen  für  solche  und  ähnliche  Getränke,
5.  Essig,
6.  Mostrich  und  Senf,
7.  Fischmarinaden,
8.  Kautabak,
9.  Mitteln  zur  Reinigung,  Pflege  oder  Färbung  der  Haut,  des
Haares,  der  Nägel  oder  der  Mundhöhle..
In  fest  begrenztem  Umfange  durfte  seitens  der  einschlägigen  Betriebe ­
  Zucker  verwendet  werden  zur  Herstellung  von
1.  Marmeladen  nur  insoweit,  daß  in  der  fertigen  Marmelade  nicht
mehr  zugesetzter  Zucker  als  50  vom  Hundert  der  fertigen  Obstdauerware ­
  enthalten  ist,
2.  Schaumwein  und  schaumweinähnlichen  Getränken,  deren  Kohlensäuregehalt ­
  nicht  ganz  oder  teilweise  auf  einem  Zusatz  fertiger
Kohlensäure  beruht,  nur  soweit  der  Zusatz  zur  Gärung  erforderlich ­
  ist,
3.  Obst-  und  Beerenweinen  nur  soweit,  daß  im  fertigen  Obst-  und
Beerenwein  bei  vollständiger  Vergärung  nicht  mehr  als  8  Gramm
Alkohol  in  100  Kubikzentimetern  enthalten  find.
Für  die  Herstellung  von  Süßigkeiten  und  Schokolade  soll  kein
gewerblicher  Betrieb  zu  Süßigkeiten  und  Schokolade  mehr  als  den
vierten  Teil  der  Zuckermenge  erhalten,  die  in  der  Zeit  vom  1.  Oktober
1914  bis  30.  September  1915  verarbeitet  wurde.  Durch  Bekanntmachung ­
  vom  12.  Juli  1916  wurde  die  Verwendung  von  Zucker
ferner  verboten  bei  der  Herstellung  von
1.  Pralinen,
2.  Christbaum-  und  Ostersachen,
3.  Fruchtpasten,
4.  Geleefrüchten,
5.  überzuckerten  Mandeln  und  Nußkernen,
6.  Schaumzuckerwaren  und
7.  türkischem  Honig.
Durch  die  Bekanntmachung  vom  27.  September  1916  wurden
die  bis  dahin  ergangenen  Verbote  der  Verwendung  von  Zucker  für  das
Betriebsjahr  1916/17  in  teilweise  veränderter  Weise  zusammengefaßt. ­
  Im  Betriebsjahre  1916/17  ist  die  Verwendung  von
r  Zucker  verboten  zur  Herstellung  von
        <pb n="89" />
        88

1.  natürlichen  und  künstlichen  Fruchtsyrupen  aller  Art,  mit  Ausnahme ­
  solcher,  die  dazu  bestimmt  sind,  bei  der  Zubereitung  von
Arzneien  verwendet  zu  werden,  sowie  von  Limonaden  (natürlichen ­
  und  künstlichen,  und  limonadenartigen  Getränken  aller
Art,  mit  und  ohne  Kohlensäure)  oder  deren  Grundstoffen,
2.  gezuckerten  (kandierien)  Früchten,  überzuckerten  Mandel-  und
Nußkernen,  Fruchtpasten,  Geleefrüchten,
3.  Pralinen,
4.  Schaumwein  und  schaumweinähnlichen  Getränken,  deren  Kohlensäuregehalt ­
  ganz  oder  teilweise  auf  einem  Zusatz  fertiger  Kohlensäure ­
  beruht,
6.  Wermutwein  und  wermutähnlichen,  mit  Hilfe  von  weinähnlichen
Getränken  hergestellten  Genußmitteln,  Likören  und  süßen
Trinkbranntweinen  aller  Art,  Bowlen  (Maitrank,  Maiwein
und  dergl.),  Punsch-  und  Grogextrakten  aller  Art,  sowie  zur
Bereitung  von  Grundstoffen  für  solche  und  ähnliche  Getränke,
6.  Karamelzucker,  Brauzucker  und  Zuckerfärbemitteln,
7.  Essig,
8.  Mostrich  und  Senf,
9.  Fischmarinaden,
10.  Kautabak,
11.  Mitteln  zur  Reinigung,  Pflege  oder  Färbung  der  Haut,  des
Haares,  der  Nägel  und  der  Mundhöhle.
Der  Hundertsatz  der  Zuteilung  von  Zucker  im  Verhältnis ­
  zum  früheren  Verbrauch  mußte,  soweit  die  Verwendung  von
Zucker  weiter  in  Frage  kam,  bei  einzelnen  Zweigen  bis  zu  10  vom
Hundert  des  früheren  Verbrauches  ermäßigt  werden.  Erst  im  Betriebsjahre ­
  1916/17  war,  soweit  die  Herstellung  von  Aufstrichmitteln
in  Frage  kam,  eine  Erhöhung  der  Zuteilung  möglich.  Insgesamt  sind
nach  dem  Wirtschaftsplan  für  das  Jahr  1916/17  19,6  vom  Hundert
der  zur  Verteilung  vorgesehenen  Zuckermenge  für  dieDeckungdes
Bedarfes  der  gewerblichen  Betriebe  bestimmt.  Soweit
sich  die  gewerblichen  Betriebe  der  einzelnen  Industriezweige  zu  Verbänden ­
  zusammengeschlossen  haben,  werden  die  Bezugsscheine  von  der
Reichszuckerstelle  durch  die  Vermittlung  dieser  Verbände  an  die  einzelnen ­
  Betriebe  abgegeben.  In  allen  anderen  Fällen  erhalten  die
Hersteller  die  Bezugsscheine  unmittelbar  von  der  Reichszuckerstelle.
a)  Schokolade  und  Süßigkeiten.
Die  Hersteller  von  Schokolade  und  Süßigkeiten  erhalten  ein
Viertel  ihres  früheren  Normalverbrauches  an  Zucker.  Die  Be ­
        <pb n="90" />
        89

stimmung  der  Anteile  und  Unterverteilung  der  Bezugsscheine  erfolgt
durch  die  Zuckerzuteilungsstelle  für  das  Deutsche  Süßigkeitengewerbe
in  Würzburg.  Insgesamt  kommen  hier  1320  Betriebe  im  Reiche  in
Betracht.  Betriebe  des  Süßigkeitengewerbes,  die  weniger  als
52  Doppelzentner  im  Normaljahre  1914/15  verarbeitet  haben,  werden
unter  den  entsprechenden  Einschränkungen  von  ihren  zuständigen
Kommunalverbänden  mit  Zucker  versorgt.
b)  Marmelade.
Zur  Herstellung  von  Marmelade  darf  Zucker  bis  zu  höchstens
50  vom  Hundert  der  Gesamtmenge  verwendet  werden.  Die  Unterverteilung ­
  der  Bezugsscheine  erfolgt  durch  die  Kriegsgesellschaft  für
Obstkonserven  und  Marmelade  in  Berlin.  Die  hergestellte  Marmelade ­
  wird  nach  einem  bestimmten  Schlüssel  an  die  Bundesregierungen
zur  Weiterverteilung  abgegeben.  Höchstpreise  sind  hierfür  durch  die
Bekanntmachung  vom  14.  Dezember  1915  festgesetzt.  Betriebe,  die
im  Normaljahre  1914/15  weniger  als  50  Doppelzentner  Marmelade
hergestellt  hatten,  werden  von  den  Kommunalverbänden  mit  Zucker
versorgt.  Uber  die  in  diesen  Betrieben  hergestellte  Marmelade  kann
der  Kommunalverband  zugunsten  seiner  Bevölkerung  verfügen.
c)  Kunsthonig.
Die  Unterverteilung  der  Bezugsscheine  für  Kunsthonig  erfolgt
durch  die  Vereinigung  der  Kunsthonigfabriken  in  Berlin,  die
287  Fabriken  versorgt.  Die  Höchstpreise  für  Kunsthonig  sind  durch
die  Bekanntmachung  vom  14.  November  1916  festgelegt.  Die  Verteilung ­
  des  Kunsthonigs  erfolgt  gemeinsam  mit  der  Marmelade  an
die  Bundesregierungen  zur  Weiterverteilung  an  die  Kommunalverbände. ­
  Die  Verwendung  von  Kunsthonig  zur  gewerbsmäßigen
Herstellung  von  anderen  Nahrungsmitteln  (insbesondere  Backwaren)
ist  verboten.  Betriebe,  die  in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  1915  bis
31.  März  1916  durchschnittlich  weniger  als  5  Doppelzentner  im
Monat  zu  Kunsthonig  verarbeitet  hatten,  werden  von  ihren  Kommunalverbänden ­
  mit  Zucker  versorgt.  Der  in  diesen  Betrieben  hergestellte ­
  Kunsthonig  steht  zur  Verfügung  des  Kommunalverbandes.
Ferner  können  Kommunalverbände  aus  Ersparnissen  der  kommunalen
Zuckerwirtschaft  Zucker  zur  Verarbeitung  zu  Kunsthonig  verwenden.
Zur  Herstellung  von  1  Doppelzentner  Kunsthonig  werden  ungefähr
80  kg  Zucker  verwendet.
        <pb n="91" />
        90

d)  Keks.
Die  Versorgung  von  1200  Keksfabriken  mit  Zucker  erfolgt  in
gleicher  Weise  wie  mit  Mehl  und  anderen  Rohstoffen  durch  das  Mehlkontor ­
  des  Verbandes  Deutscher  Keksfabrikanten  in  Celle.  Infolge
der  Aussetzung  der  Mehlbelieferung  an  diese  Betriebe  im  Sommer
1917  wurde  auch  die  Zuckerzuweifung  für  diese  Zeit  eingestellt.
e)  Trockenmilch.
Für  die  Herstellung  von  Trockenmilch  werden  die  Bezugsscheine
durch  die  Zentral-Einkaufs-Gesellschaft  m.  b.  H.,  Abteilung  14  Milch,
Berlin,  weitergegeben.
f)  Obst-  und  Beerenwein.
Zur  Herstellung  von  Obst-  und  Beerenwein  darf  Zucker  nur
soweit  verwendet  werden,  daß  im  fertigen  Obst-  und  Beerenwein  bei
vollständiger  Vergärung  nicht  mehr  als  8  Gramm  Alkohol  in
100  Kubikzentimetern  enthalten  sind.  Zur  Süßung  von  Obst-  und
Beerenwein  wird  Zucker  nicht  abgegeben.  Die  Unterverteilung  der
Bezugsscheine  an  700  Betriebe  ist  durch  die  Kriegsgesellschaft  für
Weinobst-Einkauf  und  -Verarbeitung  m.  b.  H.  in  Berlin  erfolgt.
g)  Schaumwein.
Zur  Herstellung  von  Schaumwein  und  schaumweinähnlichen
Getränken,  deren  Kohlensäuregehalt  nicht  ganz  oder  teilweise  auf
einem  Zusatz  fertiger  Kohlensäure  beruht,  werden  für  die  Zwecke  der
Gärung  ungefähr  25  Gramm  für  die  Flasche  von  800  Kubikzentimetern ­
  Inhalt  gegeben.  Für  die  Süßung  von  Schaumwein  wird
Zucker  nicht  zugeteilt.  Die  Zahl  der  Schaumwein  herstellenden  Betriebe ­
  betrug  zuletzt  93.
Ii)  Bienenfütterung.
Nach  der  Zählung  vom  2.  Dezember  1912  betrug  die  Gesamtzahl ­
  der  Bienenvölker  im  Deutschen  Reiche  2  630  837.  Im  Jahre
1916  wurde  für  jedes  überwinterte  Stammvolk  eine  Höchstmenge  von
10  kg  Zucker,  und  zwar  5  kg  versteuerten  Zuckers  gegen  Bezugsscheine ­
  der  Reichszuckerstelle  und  5  kg  unversteuerten  Zuckers  gegen
zollamtliche  Berechtigungsscheine,  festgesetzt.  Bei  der  nassen  Witterung
im  Jahre  1916  war  die  Zuckerfütterung  der  Bienen  für  die  Erhaltung
der  Völker  von  besonderer  Bedeutung.  Die  Verteilung  des  Zuckers
        <pb n="92" />
        91

zur  Bienenfütterung  wurde  durch  die  Landeszentralbehörden  in  Verbindung ­
  mit  den  Jmkerverbänden  vorgenommen.  Im  Wirtschaftsjahre ­
  1916/17  werden  für  jedes  überwinterte  Volk  insgesamt  nur
K'/r  kg  versteuerten  und  unversteuerten  Zuckers  zugeteilt.
In  kleineren  Mengen  kommen  Zuckerzuteilungen  noch  in  Betracht
für  die  Weinzuckerung,  die  Herstellung  von  Kaffee  und
Getreidekaffee,  von  Säuglingsnährmitteln  und
Krankenkost,  von  obergärigem  Bier  (Berliner  Weißbier).
Zu  technischen  Zwecken  wird  Zucker  in  verschwindend  kleinen
Mengen  noch  für  die  Glas-  und  Spiegelindustrie,  zur  Herstellung  von
Buchwalzenmasfe,  Jsoliergefäßen,  Tinten,  Hektographenmasse,  Übertragungspapier, ­
  photographischem  Papier,  Klebstoffen,  künstlichem
Gummi,  Stempelfarben,  sowie  Farben  aller  Art,  zugeteilt.
Ungefähr  zwei  Drittel  der  für  die  Zucker  verarbeitenden  Gewerbe ­
  im  Wirtschaftsjahr  1916/17  vorgesehenen  Zuckermenge  werden
für  die  Herstellung  von  Ausstrich  Mitteln  verwendet.
IV.  Süßstoff.
Gleichzeitig  mit  der  Frage  einer  Einschränkung  des  Zuckerverbrauches ­
  im  Reiche  war  die  Frage  der  Zulassung  von  künstlichen  Süßstoffen ­
  aufgetaucht.  Schon  in  den  ersten  Monaten  des  Krieges  hatten
einige  Tageszeitungen  den  Vorschlag  gebracht,  die  gesetzlichen  Beschränkungen ­
  des  Saccharin-Verkaufes  und  -Verbrauches  für  die
Kriegsdauer  aufzuheben  und  Saccharin  allgemein  zuzulassen.  Damals
schrieb  die  „Deutsche  Zuckerindustrie"^)  folgendes:  „In  einigen  süddeutschen ­
  Zeitungen  wird  die  unglaubliche  Forderung  erhoben,  den
Saccharinverkaus  während  des  Krieges  allgemein  zuzulassen,  und
damit  begründet,  daß  ein  Zuckermangel  vorhanden  ist.  Letzteres  ist
nun  ganz  und  gar  nicht  der  Fäll,  und  darum  ist  es  nicht  zu  verstehen,
daß  man  gerade  jetzt,  wo  es  gilt,  der  ärmeren  Bevölkerung  Zucker
als  einen  vollwertigen  Nährstoff  darzubieten,  diesen  durch  das  Süßmittel
  Saccharin  ersetzen  möchte."
Achtzehn  Monate  später  hatten  sich  die  Verhältnisse  so  weit  entwickelt, ­
  daß  die  Reichsregierung  sich  gezwungen  sah,  der  Frage  der
Freigabe  von  Saccharin  näherzutreten.  Durch  Bekanntmachung  vom
30.  März  1916  wurde  der  Reichskanzler  ermächtigt,  Ausnahmen  von
den  Vorschriften  des  8  2  des  Süßstoffgesetzes  vom  7.  Juli  1902
zuzulassen.  In  der  Folgezeit  wurde  Saccharin  als  Ersatz  für  Zucker
9  „Deutsche  Zuckerindustrie",  Jahrgang  1914,  Seite  745.
        <pb n="93" />
        92

an  die  zuckerverarbeitende  Industrie,  später  auch  an  die  Bevölkerung
abgegeben.  Die  Abgabe  von  Saccharin  erfolgt  nach  den  Weisungen
der  Reichszuckerstelle.
Im  Herbste  1916  wurde  in  der  Presse  vielfach  die  Frage  der
Zulassung  eines  weiteren  Süßstoffes,  des  Dulcin,  erörtert.
Die  Darstellung  eines  künstlichen  Süßstoffes,
Saccharin  genannt,  gelang  zuerst  in  den  siebziger  Jahren  des  19.  Jahrhunderts ­
  dem  Chemiker  Dr.  Konstantin  Fahlberg  an  der  John  Hopkin's
Universitg  zu  Baltimore  aus  einem  Produkt  des  Steinkohlenteers,
dem  Toluol.  Weiteren  Kreisen  wurde  die  neue  Erfindung  durch  die
internationale  Ausstellung  in  Antwerpen  im  Jahre  1885  bekannt.
Saccharin  wurde  teils  als  raffiniertes  Saccharin  mit  einer
fünfhundertfachen  Süßkraft  von  Zucker,  teils  unter  Zusatz  von
doppeltkohlensaurem  Natron  in  Tabletten  mit  einer  dem  jeweiligen
Zusatz  entsprechend  geringeren  Süßkraft  in  den  Handel  gebracht.  Als
Ersatz  für  Zucker  gewann  Saccharin  überall  große  Bedeutung,  wo
bisher  Zucker  als  reines  Süßungsmittel  Anwendung  gefunden  hatte.
Seine  besonderen  chemischen  Eigenschaften,  insbesondere  der  Umstand,
daß  der  menschliche  Körper  das  aufgenommene  Saccharin  ohne  jede
Veränderung  wieder  ausscheidet,  wiesen  ihm  alsbald  eine  gewisse
Rolle  in  der  Krankenernährung  zu.  Irgendwelche  Nährwerte  sind
im  Saccharin  nicht  enthalten.
Die  Verwendung  von  Saccharin  nahm  infolge  des  billigen
Preises,  seiner  durch  sein  geringes  Volumen  erleichterten  Beschaffungsmöglichkeit ­
  und  nicht  zuletzt  infolge  einer  außerordentlich  geschickten
Reklame  in  den  achtziger  und  neunziger  Jahren  einen  erheblichen
Umfang  an.  Neben  feiner  Verwendung  als  Süßungsmittel  bei  der
menschlichen  Ernährung  diente  es  vor  allem,  teils  allein,  teils  mit
dem  Zusatz  von  Zucker,  als  Zuckerersatz  in  der  Industrie.  Zur  Verbesserung ­
  des  Geschmacks  läßt  sich  Saccharin  verwenden  bei  der
Kakao-Fabrikation,  bei  Lebertran,  Mostrich,  Kautabak,  bei  Zahnwässern, ­
  Pasten,  Pulvern  und  Mundwässern  aller  Art.  In  der,
Getränke-Jndustrie  dient  Saccharin  als  Süßungsmittel  bei  der  Bereitung ­
  von  künstlichen  Mineralwässern,  Limonaden,  Brauselimonaden ­
  und  Essenzen,  ferner  bei  der  Herstellung  aller  Sorten  und
Arten  von  Bier  und  bierähnlichen  Getränken,  schließlich  bei  der  Bereitung ­
  von  Wein,  Obst-  und  Beerenweinen  und  Schaumweinen.
Die  wachsende  Verbreitung,  die  das  Saccharin  in  verhältnismäßig ­
  kurzer  Zeit  gefunden  hatte,  ließ  zuerst  in  den  Kreisen  der
Zuckerrübenbauer  und  der  Zuckerindustrie  die  Befürchtung  auftauchen,
daß  durch  dieses  neue  Süßmittel  der  Verbrauch  von  Zucker  eine  Einschränkung ­
  erfahren  und  damit  die  Landwirtschaft  und  die  Zucker-
        <pb n="94" />
        93

Industrie  eine  schwere  Schädigung  erleiden  könnten?)  Gleichzeitig
wurden  von  anderen  Seiten  Bedenken  geäußert,  daß  durch  die
wachsende  Verbreitung  von  Saccharin  als  Ersatz  sür  Zucker  der
menschlichen  Ernährung  wichtige  Nährstoffe  entzogen  würden  und
die  Ernährung  der  Massen  eine  Einbuße  erleiden  könnte.  Wenn  auch
entgegen  allen  Mitteilungen  über  angeblich  gesundheitsschädliche
Wirkungen  des  Saccharins  wiederholt  einwandfrei  die  vollständige
Unschädlichkeit  dieses  Süßstoffs  festgestellt  wurde,  so  schien  es  doch  aus
den  anderen  oben  angeführten  Gründen,  zu  denen  auch  Gründe  steuertechnischer
  Natur  getreten  sein  mögen,  erwünscht,  den  Verbrauch  des
Saccharins  gewissen  Einschränkungen  zu  unterwerfen.  Durch  Reichsgesetz ­
  vom  6.  Juli  1898  wurde  der  Verbrauch  von  Saccharin  sür
Deutschland  zunächst  eingeschränkt  und  für  Bier,  Wein,  Fruchtsüfte,
Konserven,  Liköre,  Zuckersäfte  und  Fruchtsäste  überhaupt,  für
andere  Nahrungsmittel  ohne  Deklaration  verboten.  Durch  ein
neues  Süßstoffgesetz  vom  7.  Juli  1902  wurde  die  Verwendung  künstlicher ­
  Süßstoffe,  einschließlich  Saccharin,  sür  Nahrungsmittel,  mit
Ausnahme  der  für  Krankenernährung  bestimmten,  vollständig  verboten ­
  und  der  Verkauf  ausschließlich  den  Apotheken  übertragen.  Zur
Erleichterung  der  Überwachung  wurde  die  Herstellung  nur  der  Fabrik
von  Fahlberg  L  List  in  Westerhüsen  bei  Magdeburg  erlaubt  und  den
übrigen  Fabriken  eine  Abfindungssumme  bezahlt.
Durch  Bekanntmachung,  betreffend  die  Änderung  des  Süßstoffgesetzes ­
  vom  7.  Juli  1902,  vom  30.  März  1916  wurde  der  Reichskanzler ­
  ermächtigt,  Ausnahmen  von  den  Vorschriften  des  §  2  des
Süßstoffgesetzes  vom  7.  Juli  1902  zuzulassen.  Durch  §  2  des  Süßstoffgesetzes ­
  vom  7.  Juli  1902  war  es  verboten:
a)  Süßstoff  herzustellen  oder  Süßstoff  Nahrungs-  oder  Genuß-.
  Mitteln  bei  deren  gewerblicher  Herstellung  zuzusetzen;
b)  Süßstoff  oder  süßstoffhaltige  Nahrungs-  oder  Genußmittel
aus  dem  Auslande  einzuführen;
c)  Süßstoff  oder  süßstoffhaltige  Nahrungs-  oder  Genußmittel
feilzuhalten  oder  zu  verkaufen.
.  Die  durch  das  Süßstoffgesetz  vom  7.  Juli  1902  dem  Bundesrat
erteilte  Ermächtigung,  für  die  Herstellung  und  Einführung  von
Süßstoff  die  Ermächtigung  einem  oder  mehreren  Gewerbetreibenden
st  Daß  durch  die  Freigabe  von  Saccharin  eine  Einschränkung  des  Zuckerverbrauches ­
  der  Bevölkerung  nicht  unbedingt  zu  erwarten  ist,  hat  sich  in  der
Schweiz  gezeigt.  Obwohl  dort  Saccharin  zum  Verkauf  freigegeben  ist,
betrug  der  durchschnittliche  Zuckerverbrauch  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung
im  Jahre  1913/11  32,22  kg  Rohwert,  also  über  11  kg  mehr  als  zu  gleicher
Zeit  in  Deutschland.
        <pb n="95" />
        94

zu  geben,  wurde  dem  Reichskanzler  übertragen.  Auf  Grund  dieser
Ermächtigung  wurde  durch  Bekanntmachungvom25.  April
19  16  die  Herstellung  von  Saccharin,  das  im  folgenden  allgemein
nur  als  Süß  st  off  bezeichnet  wurde,  der  Saccharinfabrik,
Aktiengesellschaft,  vormals  Fahlberg,  List.  &amp;amp;  Co.,  in  Magdeburg-Südost
  und  der  Chemischen  Fabrik  von  Heyden,  Aktiengesellschaft,
in  Radebeul-Dresden  übertragen.  Der  hergestellte  Süßstoff  ist  an
die  Kriegschemikalien-Aktiengesellschast,  Berlin,  zu  liefern,  die  ihn
der  Zentral-Einkaufs-Gesellschaft  m.  b.  H.,  Warenabteilung  3  Süßstoff, ­
  zur  Verfügung  stellt.  Die  Abgabe  von  Süßstoff  durch  die
Zentral-Einkaufs-Gesellschaft  erfolgt  ausschließlich  auf  Grund  der
von  der  Reichszuckerstelle  an  die  Bezugsberechtigten  ausgestellten
Bezugsscheine.  Für  Süßstoff,  der  nach  dem  Süßstoffgesetz  1902  in
Apotheken  zum  Verkauf  zugelassen  war,  fanden  diese  Bestimmungen
keine  Anwendung.  Die  Preise  des  Süßstoffs  waren  der  Bestimmung
des  Reichskanzlers  vorbehalten.  Gewinne  aus  dem  Süßstoffgeschäft
fließen  in  keinem  Falle  der  Zentral-Einkaufs-Gesellschaft  zu,  sondern
sind  in  einem  besonderen  Fonds  zu  sammeln,  der  der  Verfügung  des
Reichskanzlers  untersteht.
Da  infolge  des  Zuckermangels  die  Verwendung  von  Zucker  in
verschiedenen  Industriezweigen  untersagt  wurde,  wurde  hierfür  als
Ersatz  Süßstoff  überwiesen.  Die  Verwendung  von  Süßst
  o  f  f  wurde  z  u  n  ä  ch  st  g  e  st  a  t  t  e  t  zur  Herstellung  von
Limonaden  (natürlichen  oder  künstlichen  sowie  limonadenartigen
Getränken  aller  Art  mit  und  ohne  Kohlensäure).  Durch  Bekanntmachung ­
  vom  26.  Mai  1916  wurde  die  Verwendung  von  Süßstoff
weiter  gestattet  zur  Süßung  von  natürlichen  und  künstlichen  Fruchtsäften ­
  aller  Art  —  ausgenommen  zur  Herstellung  von  solchen  Fruchtsyrupen,
  die  dazu  bestimmt  sind,  bei  der  Herstellung  von  Arzneien
Verwendung  zu  finden  —  also  insbesondere  zum  Zwecke  der  Süßung
von  Grundstoffen  für  die  Herstellung  von  Limonaden  sowie  sonstigen
gesüßten  natürlichen  und  künstlichen  Fruchtsäften  und  fruchtsaftartigen
Getränken  aller  Art.  Durch  Bekanntmachung  vom  7.  Juli  1916
wurde  die  Verwendung  von  Süßstoff  weiter  erlaubt  bei  der  Herstellung ­
  von;
Dunstobst  und  Kompott  (das  sind  eingemachte  ganze  Früchte.
oder  größere  Fruchtstücke),
Schaumwein  und  schaumweinähnlichen  Getränken,
Wermutwein,  Likören,  Bowlen  (Maitrank),  Punschextrakten
aller  Art  sowie  Grundstoffen  für  solche  und  ähnliche
Getränke,
        <pb n="96" />
        95

Obst-  und  Beerenweinen,
Essig,
Mostrich  und  Senf,
Fischmarinaden,
Kautabak,
Mitteln  zur  Reinigung,  Pflege  oder  Färbung  der  Haut,  des
Haares,  der  Nägel  oder  der  Mundhöhle.
Durch  Bekanntmachung  vom  20.  Juli  1916  wurde  die  Reichszuckcrstelle
  ermächtigt,  Süßstoff  zu  anderen  als  den  bisher  bezeichneten ­
  Zwecken  auch  an  die  Kommunalverbände  abzugeben. ­
  Der  den  Kommunalverbänden  nach  Maßgabe  ihrer  Bevölkerungsziffern ­
  überwiesene  Süßstoff  ist  bestimmt  1.  für  die  vom
Kommunalverbande  zu  versorgenden  gewerblichen  Betriebe,  insbesondere ­
  Gasthäuser  und  Kaffeehäuser,  2.  auch  für  den  Gebrauch
in  den  Haushaltungen.  Durch  Bekanntmachung  vom  20.  Juli  1916
wurde  die  Verwendung  von  Süßstoff  bei  der  Herstellung  von  obergärigem ­
  Bier  gestattet.
Bei  der  Freigabe  von  S  ü  h  st  o  s  f  für  die  anderen
gewerblichen  Zweige  war  die  Reichszuckerstelle  ermächtigt  worden,
Bestimmungen  darüber  zu  treffen,  inwieweit  die  mit  Süßstoff  hergestellten ­
  Nahrungs-  und  Gcnußmittel  dem  Deklarationszwang  unterworfen ­
  werden  sollten.  Nach  einer  Bekanntmachung  der  NeichSzuckerstelle
  vom  19.  September  1916  dürfen  ohne  nähere  Kennzeichnung ­
  der  Art  der  Süßung  feilgehalten  und  verkauft  werden:
a)  Limonaden  (natürliche  und  künstliche,  sowie  limonadeuartige
  Getränke  aller  Art,  mit  und  ohne  Kohlensäure),
b)  natürliche  und  künstliche  Fruchtsäfte  aller  Art  —  ausgenommen ­
  solche  Fruchtsyrupe,  die  dazu  bestimmt  sind,  bei
der  Herstellung  von  Arzneien  Verwendung  zu  finden  —  also
insbesondere  Grundstoffe  für  die  Herstellung  von  Limonaden
sowie  von  sonstigen  gesüßten,  natürlichen  und  künstlichen
fruchtsaftartigen  Getränken  aller  Art,
c)  ,  Dunstobst,  Kompott  (das  sind  eingemachte  ganze  Früchte
oder  größere  Frachtstücke),
d)  Schaumwein  und  schaumweinähnliche  Getränke,
e)  Wermutwein,  Liköre,  Bowlen  (Maitrank),  Punschextraktc
aller  Art  sowie  Grundstoffe  für  solche  und  ähnliche  Getränke,
s)  Obst-  und  Beerenweine,
g)  Essig,
h)  Mostrich  und  Senf,
        <pb n="97" />
        96

i)  Fischmarinaden,
k)  Kautabak,
l)  Mittel  zur  Reinigung,  Pflege  oder  Färbung  der  Haut,  des
Haares,  der  Nägel  oder  der  Mundhöhle,
in)  obergäriges  Bier.
AngewerblicheBetriebc  wird  der  Süßstoff  zur  Zeit  als
Kristall-Süßstoff  von  450  facher  Süßkraft  in  Packungen  von  20,  50,
100  und  500  g  abgegeben.
An  Kommunalverbände  wird  für  die  Haushaltungen
Kristall-Süßstoff  von  450  facher  Süßkraft  in  Briefchen  zu  je  l 1 ^  g
Kristall-Süßstoff,  und  für  die  gewerblichen  Betriebe  Süßstoff  von
110  facher  Süßkraft  in  Schachteln  zu  je  500  Stück  Sühstofftäselchen
abgegeben.
Schlußwort.
In  den  vorstehenden  Ausführungen  habe  ich  versucht,  in  kurzen
Zügen  den  Gang  der  deutschen  Zuckerwirtschast  im  Kriege  zu  entwickeln ­
  und  insbesondere  das  unerwartete  Eintreten  einer  Zuckerknappheit ­
  in  ihren  Ursachen  zu  erklären.  Zeit  und  Raum,  die  mir
zur  Bearbeitung  dieser  Frage  zur  Verfügung  standen,  zogen  mir  dabei
einen  zu  engen  Rahmen,  um  die  Fülle  gesetzgeberischer  Arbeit  dieser
Kriegsjahre  hinsichtlich  der  Zuckerwirtschaft  in  allen  ihren  Einzelheiten ­
  würdigen  zu  können.  Eine  Reihe  fachlich  wichtiger  und  interessanter ­
  Fragen  konnte  nur  vorübergehend  Erwähnung  finden  oder
mußte  vollständig  übergangen  werden.  Ich  glaubte  jedoch,  die  Erörterung ­
  von  Einzelsragen  um  so  eher  auf  das  unbedingt  erforderliche
Maß  einschränken  zu  können,  als  die  Darstellung  der  deutschen  Kriegswirtschaft ­
  in  diesen  Heften  nicht  für  die  an  der  eingehenden  Erörterung
solcher  Einzelfragen  interessierte  Fachwelt  bestimmt  ist,  sondern  eine
rasche  Einführung  der  Allgemeinheit  in  die  wichtigsten  kriegswirtschaftlichen ­
  Probleme  bezweckt.  Ein  weiteres  Eindringen  in  das  Zuckerproblem
  werden  die  Fachzeitschriften  und  die  in  den  letzten  Jahren
erschienenen  Einzeldarstellungen,  von  denen  ich  die  Arbeiten  von
Brukncr  und  Jakobs  wiederholt  erwähnt  habe,  vermitteln  können.
Die  vorliegende  Arbeit  beabsichtigt  auch  nicht  Neues  zu  bringen
oder  an  Bestehendem  und  Vergangenem  Kritik  zu  üben,  sie  soll  vielmehr ­
  auf  allgemeine  sachliche  Darstellung  der  Kriegsbewirtschaftung
des  Zuckers  Beschränkung  finden.  Eine  wirklich  eingehende  Bearbeitung ­
  und  Beurteilung  dieser  Frage  erscheint  nur  möglich  im
engsten  Zusammenhang  mit  der  Frage  der  Bewirtschaftung  der  land-
        <pb n="98" />
        97

wirtschaftlichen  Erzeugnisse  überhaupt  und  im  Rahmen  des  gesamten
Ernährungsproblems.  Eine  solche  Darstellung  muß  aus  mannigfachen ­
  Gründen  späteren  Friedenszeiten  vorbehalten  bleiben.
Ein  kurzer  Rückblick  auf  die  Ausführungen  in  den  vorausgehenden ­
  Kapiteln  läßt  als  Ursachen  der  gegenwärtigen  Zuckerknappheit ­
  erkennen:
1.  die  natürlichen  Schwierigkeiten  des  Zuckerrübenanbaues  und
der  Zuckererzeugung  als  Folge  des  Kriegszustandes,
2.  die  Einschränkung  der  Anbaufläche  im  Betriebsjahre  1615/16
durch  gesetzliche  Maßnahmen,
3.  die  Verwendung  von  Zuckerrüben  und  Zucker  zu  anderen
Zwecken  als  der  Verbrauchszuckererzeugung  und  der  menschlichen ­
  Ernährung,  und
4.  die  Verschiebung  innerhalb  der  einzelnen  Bedarfsgruppen.
Die  Übernahme  der  Zuckerwirtschaft  durch  die  Reichszuckerstelle
konnte  die  einmal  bestehende  Zuckerknappheit  nicht  beseitigen.  Aufgabe
der  Reichszuckerstelle  war  es  vielmehr,  die  vorhandenen  Bestände
mit  dem  Bedarf  in  Einklang  zu  bringen  und  den  Zucker  dahin  zu
leiten,  wo  er  aus  militärischen  oder  aus  ernährungswirtschaftlichen
Gründen  am  dringendsten  benötigt  ist.  Während  im  letzten  Halbjahre ­
  des  Wirtschaftsjahres  1915/16  die  Zuweisungen  an  gewerbliche
Betriebe  und  zur  häuslichen  Obstverwertung  erheblichen  Einschränkungen ­
  unterworfen  werden  mußten,  ermöglichte  die  vorsichtige
Bewirtschaftung  im  Wirtschaftsjahre  1916/17  eine  reichlichere  Freigabe ­
  von  Zucker  an  gewerbliche  Betriebe,  vorzugsweise  zur  Herstellung
von  Aufstrichmitteln,  und  die  Freigabe  von  180  Millionen
Pfund  Zucker  zur  häuslichen  Ob  st  Verwertung.  Von
den  meisten  Kommunalverbänden  wird  zur  Zeit  eine  Monatskopfmenge ­
  von  750  g  an  die  Bevölkerung  verteilt  und  der  ihnen  hiernach
verbleibende  Rest  für  besondere  Zwecke,  meistens  für  die  häusliche
Obstverwertung,  ausgespart.  Diese  Monatskopsmenge  entspricht
der  Menge,  die  in  den  meisten  kriegführenden  und  neutralen
europäischen  Staaten  der  Bevölkerung  zur  Verfügung  steht.  Tatsächlich ­
  ist  der  gesamte  Zuckcrverbrauch  in  Deutschland  seit  Kriegsbcginn
  höher,  als  er  in  Friedenszeiten  war;  während  im  Jahre
1913/14  der  durchschnittliche  Verbrauch  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung
nach  Maßgabe  der  zum  steuerpflichtigen  Jnlandsvcrbrauche  abgelassenen ­
  Mengen  18,9  kg  Verbrauchszucker  betrug,  dürfte  er  jetzt
ungefähr  1 1 / 2  kg  mehr,  also  rund  20,5  kg  Verbrauchszucker  betragen. ­
  Wenn  trotzdem  die  der  Bevölkerung  zum  unmittelbaren
Verbrauche  zugewiesenen  Arengen  ziemlich  knapp  bemessen  werden
        <pb n="99" />
        Baus  von  Wilhelm  Greve,  König!.  Hofbuchdruckerei,  Berlin  SW  68.

müssen,  so  ist  der  Grund  hierfür  vor  allem  in  der  durch  die  Kriegsverhältnisse ­
  eingetretenen  Verschiebung  der  Bedarfsgruppen  zu
suchen.  Jedenfalls  ergibt  sich  hieraus,  daß  auf  lange  Zeit  hinaus
der  Zuckerverbrauch  in  Deutschland  einer  Steigerung  fähig  ist  und
daß  auch  eine  in  Friedenszeiten  zu  erwartende  Mehrerzeugung  von
Zucker  restlos  im  Jnlande  zur  Ernährung  des  deutschen  Volkes  Aufnahme ­
  finden  und  die  kostspielige  Einfuhr  anderer  Lebensmittel  aus
dem  Auslande  zum  Teil  überflüssig  machen  kann.
Förderung  und  Schutz  der  Zuckerrüben  bauenden  Landwirtschaft
und  der  Zuckerindustrie  ergeben  sich  als  unwiderlegliche  Forderung
aus  einer  Betrachtung  der  Kriegsbewirtschaftung  des  Zuckers,
Förderung  und  Schutz  nicht  zum  Vorteil  von  einzelnen  Gruppen
von  Beteiligten,  sondern  zur  Sicherstellung  der  Ernährung  des
deutschen  Volkes  in  kommenden  Zeiten.

Dr.  Feßman  n.
        <pb n="100" />
        CD

6*

83

sol

I  2
I  I
I  &amp;gt;1

'gelung  der  Zuckerpreise  für  den  Verkauf  an  die
ist,  soweit  die  Landeszentralbehörden  nichts  anderes  be-Kommunalverbänden
  überlassen.  Wie  schon  in  dem
des  vorliegenden  Heftes  betont  wurde,  haben  sich  die
m  Deutschland  im  Vergleich  zum  Auslande  und  zu  den
m,  und  ganz  besonders  im  Vergleich  zu  anderen  Lebenswenig ­
  erhöht.  Über  die  im  Juli  1916  in  den  Bundesllelten
  Durchschnittspreise  der  einzelnen  Zuckersorten  gibt
ide  Zusammenstellung  Aufschluß.  Hierbei  ist  freilich  zu
bei  der  ersten  Festsetzung  von  Kleinhandels-Höchstpreisen
rlverbände  sich  nicht  immer  an  die  Staffelung  der  Preise
3i  Großhandel  für  die  einzelnen  Sorten  besteht.
;tn  Vergleiche  der  durchschnittlichen  Kleinhandelspreise  in
.en  Provinzen  im  Juli  1912  und  im  Juli  1916  ergab  sich
lern  eine  Zunahme  des  Preises  von  3,13%  als  Mindest-5
  für  den  Stadtkreis  Berlin  eine  Zunahme  von  13,3%
öhung.
leinhandelspreise  im  Juli  1916.
Melis  Raffinade  Brote  Würfel
,  61,44  62,31  66,00  67,71
.  64,33  64,62  63,87  67,11
60,00  63,78  65,76  66,32
betn  ..  63,72  64,29  63,90  65,88
60,46  61,70  60,63  63,66
63,41  64,59  66,63  70,00
nrg-Schwerin  61,83  63,00  68,80  69,45
Weimar  60,80  64,00  68,00  68,00
&amp;gt;nrg°Strelitz  60,86  64,43  67,43  67,00
rq  .  63,86  66,25  68,36  68,66
,weia  60,67  64,33  66,00  68,29
Meiningen  .....  60,50  61,00  59,00  66,00
Altenburg..’  64,00  64,00  68,00  72,00
Coburg-Gotha  61,60  62,60  65,66  68,00
66,33  60,00  68,00  65,33
burg-Sondershansen.60,00  62,00  66,00  68,00
burg-Rudolstadt  61,50  63,00  67,50  68,50
■|  60,00  59,33  65,00  68,60
terer  Linie  62,00  64,00  66,00  66,00
ngerer  Linie  58,00  61,00  67,00  69  00
iurg-Lippe  60,00  60,00  64,00  64,00
60,00  60,00  64,00  68,00
g  62,67  63,33  64,00  68,00
60,00  64,00  68,00  64,00
V  60,00  64,00  70,00  70,00
tthringen  64,29  63,60  64,67  66,00
r  Reichsdurchschnitt..  61,99  63,04  65,13  66,39
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
