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        <title>Die Hülsenfrüchte in der deutschen Ernährungswirtschaft</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Robert René</forname>
            <surname>Kuczynski</surname>
          </persName>
        </author>
        <author>
          <persName>
            <forname>Eugen</forname>
            <surname>Löhr</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>1014571235</idno>
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        Beiträge  zurKriegswirtschast
Herausgegeben  von  der
Volkswirtschaftlichen  Abteilung  des  Kriegsernährungsamts
Heft  16

Die  HÄsensrüchte
in  der  deutschen  Ernährungswirtschah

Von
Direktor  Dr.  R^Kuczynski
und  '
Bezirksamtmann  E.  Löhr

Berlin  1917

Verlag  der  Beiträge  zur  Kriegswirtschaft
Relmar  Hobbing  (Sonder-Konto)
        <pb n="2" />
        Inhalt  von  Heft  16:
I.  Die  Hülsenfruchte  in  der  Friedenswirtschaft.  Bon  Direktor
des  Statistischen  Amts  Dr.  R.  Kuczynskk  in  Berlin-Schöneberg.
S.  1&amp;gt;
1.  Anbau.  S.  1.  —  2.  Ernte.  S.  4.  —  3-  Außenhandel.  S.  8.
4-  Verbrauch.  S.  13.  —  5-  preise.  S.  19.  —
II,  Die  Hülsenfrüchte  in  der  Kriegswirtschaft.  Von  Kakserl.
Bezkrksamtmann  E.  Lohr  in  Berlin.  S.  23-1.
  Das  Wirtschaftsjahr  1914/15.  S.  23.  2.  Das  zweite  Krkegsjahr
  1915/16.  S.  25.  3.  Das  dritte  Kriegsjahr  1916/17.  S.  32.
4.  Ausblick  auf  das  Wirtschaftsjahr  1917/18  S.  38-Abgeschloffen
  Anfang  Juni  1917.

preis  deS  Heftes  M.  0.60.
Jede  gute  Buchhandlung  und  jedes  Postamt  nimmt  Bestellungen  an.

(^^ie  Sammlung  „Beiträge  zur  Kriegswirtschaft"  entstammt
  der  Anregung  des  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamts, ­
  Exzellenz  von  Batocki,-  sie  wird  von  der
Volkswirtschaftlichen  Abteilung  des  Kriegsernährungsamts
herausgegeben.  Die  Beamten  dieses  Amts  sind  neben  Vertretern ­
  der  Wirtschaftswissenschaften  als  Mitarbeiter  für  die
„Beiträge"  gewonnenworden,  dasreicheMaterialder  organisierten ­
  deutschen  Kriegswirtschaft  soll  dabei  verwertet  werden-In
  den  Einzelausführungen  gibt  jede  Abhandlung  lediglich ­
  die  wissenschaftliche  Auffassung  des  Verfassers  wieder.
Das  Kriegs  ernährungsamt  macht  denMitarbeitern  hinsichtlich
ihrer  Darlegungen  keine  Vorschrift  und  überläßt  ihnen  für
ihre  Auffassung  die  Verantwortung.
        <pb n="3" />
        1.
Die  Hülsenfrüchte  in  der  Friedenswirtschaft.
Von  vr.  R.  Ku  c  z  y  n  s  k  i,  Direktor  des  Statist.Amts  der  Stadl  Berlin-Schöneberg.
1.  Anbau?)
Der  Anbau  von  Hülsenfrüchten  in  Deutschland  ist  in  den  letzten
Jahrzehnten  vor  dem  Weltkriege  und  namentlich  seit  Beginn  des
20.  Jahrhunderts  immer  mehr  zurückgegangen.  Nach  der  ersten
Neichserhebung  im  Jahre  1878  betrug  die  Anbaufläche  von  Hülsenfrüchten ­
  als  Hauptnutzung  1582000  Hektar,  im  Jahre
1900  immerhin  noch  1354100  Hektar,  nach  der  letzten  Erhebung
von  1913  aber  nur  mehr  849  500  Hektar.  Es  fand  also  im  ganzen
eine  Abnahme  um  46  %  statt.  Von  je  100  Hektar  Acker-  und  Gartenland ­
  waren  mit  Hülsenfrüchten  (als  Hauptfrucht)  angebaut  im  Jahre
1878:  6,07  Hektar,  im  Jahre  1900:  5,16  Hektar,  im  Jahre  1913:
3,25  Hektar.  Besonders  stark  war  der  Rückgang  für  bic  vorzugsweise ­
  der  menschlichen  Nahrung  dienenden  Hülsenfrüchte:  die  Erbsen,
Linsen  und  Speisebohnen.  Die  Anbaufläche  sank  hier  in  den
35  Jahren  von  1878  bis  1913  von  526  800  auf  140  900  Hektar,
d.  h.  um  73  vom  Hundert,  während  die  Anbaufläche  der  übrigen,  vorzugsweise ­
  der  Fütterung  dienenden  Hülsenfrüchte  von  1055200  auf
708  600  Hektar,  d.  h.  um  33  vom  Hundert  fiel.  Verhältnismäßig  stark
war  der  Anbau  von  Hülsensrüchten  nach  allen  Erhebungen  in  Nordostdeutschland. ­
  Von  je  100  Hektar  Acker-  und  Gartenland  waren  im
letzten  Friedensjahrs  mit  Hülsenfrüchten  (als  Hauptfrucht)  angebaut
in  Ostpreußen  5,93,  in  Westpreußen  5,85,  in  Mecklenburg-Schwerin
5,56,  in  Mecklenburg-Strelitz  5,44,  in  Pommern  4,79  Hektar.
9  Duellen:  Die  Bodenbenutzung  im  Deutschen  Reiche  nach  den  landwirtschastlichenAufnahmendesJahres
  1878lMonatsheftezurStatistikdesDeutschen
Reichs  für  das  Jahr  1880  Februar-Heft  S.  1—834-  -  Die  Ergebnisse  der  Er-Mittelung
  der  landwirtschaftlichen  Bodenbenutzung  im  Sommer  1883  Monatshefte ­
  zurStatistikdesDeutschen  Reichs.  Jahrgang  1885.  Januar-HestS.  10-76).
—  Die  Ergebnisse  der  Ermittelung  der  landwirtschaftlichen  Bodenbenutzung
un  Jahre  1893  lVierteljahrsheste  zur  Statistik  des  Deutschen  Reichs  1894,  IV
115—181).  —  Die  Ergebnisse  der  Ermittelung  der  landwirtschaftlichen  Bodenbenutzung
  im  Jahre  1900  lVierteljahrsheste  zur  Statistik  des  Deutschen
Reichs  1902,  III  125—193).  —  Die  landwirtschaftliche  Bodenbenutzung  im
Jahre  1913  lVierteljahrsheste  zur  Statistik  des  Deutschen  Reichs  1915,  IV1-55).
Hülsensrüchte.  1
        <pb n="4" />
        2

Tabelle  1.  Anbauflächen  der  Hülsenfrüchte  im  Deutschen  Reiche
1878  bis  1913-I,
  fr  a  u  p  t  n  ii  tz  ii  n  a&amp;gt;

Hülsenfrüchte

1878
ha

1*83
ha

1893
ha

1900
ha

1913
ha

Erbsen

468  878

407  102

328  011

236  172

126  818

Linsen

39  865

29  989

23  798

18  995

8  515

Speisebohnen  sweißes

18  099

12  907

9  772

7  984

5  590

Ackerbohnen  sFutter-,  Sau-s

136  332

148  670

163  388

152  860

97  104

/  zu  Futter

|239  198

1169  092

49  871

17  189

15  924

Lupinen  t  zu  Drusch

129  346

120  877

64  728

(zum  Unterpflügen  .

175  514

232  864

184  551

207  001

89  190

TOiAm  f  ä um  Körnergewinn  .

|j29  024

|205  988

128  152

101  930

69  825

l  zum  Grünfuitersauch

140  715

137  935

120  029

Heus

Mischfrncht  U.  Körnergewinn

\

\

\

214  892

133  003

jWtcksutters  jz^  Grünfutteri



1

107  324

92  241

^  ,  ,  ,  /  zu  Futter  .  ..

&amp;gt;275  117

&amp;gt;244  136

&amp;gt;321  671

6  534

8  138

ÄS,"  &amp;lt;"  ®»t*  ■  ■

(

22  882

14  829

v  z.  Untervüüa'n

1

/

1

1  563

3  543

Hülsenfrüchte  überhaupt

1  582  02  71

145074^1479275

1354  13*

849  475

!i.  Nebennutzung.

Hülienfiüchte

1878
h

1*83
ha

1893
ha

1900
ha

1913
ha

2  558

4  172

6  374

5  204

10  868

2  054

6  851

690

236

182

113

178

347

242

197

109

67

234

319

337

487

1  396

756

932

CO

|  1  615

2  449

1686

3  226

7  902

29  260

36  344

50  638

43  427

|  4  018

|  6  158

598
11  699

264
8  324

842
12  680

1986

4  320

)

)

)

4  932

5  738

&amp;gt;  2  499

)  3  795

&amp;gt;16  797

952

2  042

)

)

)

1  980

7  997

19  495

46  797

74  877

74  689

88  461

Krtfeni  überhaupt
\  davon  zum  Unterpflügen..
Linsen
Speisebohnen  sweißes
Ackerbohnenj  überhaupt-(
  davon  z.  Unterpflügen
l  zu  Futter
Lupinen  I  zu  Drusch
(  zum  Unterpflügen
/  zum  Körnergewinn
Wicken  |  zum  Grüafutter  jauch  Heus  .
'  davon  zum  Unterpflügen..
Mischfrucht  sWickfutters  zum  Grünfutter
Hülsenfrüchte  t  zu  Futter
im  Gemenge  (  zum  Unterpflügen  ...

Hülsenfrüchte  überhaupt
        <pb n="5" />
        MW

^■5

Tabelle  1  Anbauflächen  der  Hülsenfrücbte  im  Deutschen  Reiche
1878  bis  1913  (Schluß).
III.  Überhaupt
Hülsensrüchte
Erbsen
Linsen.
Speisebohnen  sweißes
Acker-  lüberhaupt
bahnen  I  davon  zu  Grüns  utter  j
(  zu  Auster.
Lupinen  }  zu  Drusch.
(  zum  Unterpflügen  .  |
Mieten!  äUm  Kornergewinn.  .
I  zum  Grünsutter.
Mischfrucht  l  z.  Körnergewinn  |
tWickiutters  |  z.  Grünsutter
Hü,senirüch.e  j  ru  Su"-r
im  Gemenge  « u  ® lu W
v  z.  Unterpflügen
Hülsenfrüchte  überhaupt  j
')  Bei  „Mischsrucht  sWi-kfutters  zum  Körnergewinn"  mitenchalten.
Neben  dem  Anbau  von  Hülsenfrüchten  als  Hauptnuizung  kommt
ihnen  auch  als  Nebennutzung  (Vor-,  Neben-,  Nach  -  oder
Stoppelfrucht)  eine  gemisse  Bedeutung  zu.  Und  zwar  ist  hier
—  im  Gegensatz  zur  Hauptnutzung  —  eine  erhebliche  Zunahme  im
Laufe  der  letzten  Friedensjahrzehnte  zu  beobachten.  Während  die  mit
Hülsenfrüchten  als  Nebennutzung  angebaute  Fläche  im  Jahre  1878
erst  19  500  Hektar  betrug,  stieg  sie  bis  1893  auf  74  900  Hektar  und
bis  1913  auf  88  500  Hektar.  Von  je  100  Hektar  Acker-  und  Gartenland ­
  waren  mit  Hülsenfrüchten  als  Nebenfrucht  angebaut  im  Jahre
1878  0,07  Hektar,  im  Jahre  1893  0,29  Hektar,  im  Jahre  1913
0,34  Hektar.  Die  Zunahme  der  Nebennutzung  erstreckt  sich  vor  allem
ans  Hülsenfrüchte,  insbesondere  Lupinen,  zum  Unterpflügen.  Immerhin ­
  handelt  es  sich  bei  der  Nebennutzung  im  ganzen  um  so  geringe
Flächen,  daß  der  Rückgang,  wie  er  sich  bei  der  Betrachtung  der  Hauptnutzung ­
  allein  ergibt,  durch  die  Einbeziehung  der  Nebcnnutzung  nur
wenig  gemindert  erscheint.  Die  mit  Hülsenfrüchten  in  Haupt-  oder
Nebennutzung  angebaute  Fläche  sank  von  1  601  500  Hektar  im  Jahre
1678  bis  auf  938  000  Hektar  im  Jahre  1913,  d.  h.  um  41  vom  Hundert.

1818

1883

1893

1900

1913

ha

ha

ha

ha

ha

471  436

411  274

334  385

241  376

137  686

40  455

30  225

23  98"

19  108

8  693

18  446

13  149

9  969

8  093

5  657

136  566

148  989

163  725

153  347

98  600

2i&amp;gt;7

804

12  247

8  238

52  320

18  875

19  150

228  298

162  469

129  346

120  877

64  728

183  416

262  124

220  895

257  639

132  617

178  207

158  026

128  750

102  194

70  667

54  835

54  120

152  314

146  259

132  709

230  009

202  162

191  063

214  892

133  003

.

112  256

97  979

|  47  607

45  779

147  405

7  486

10  178

‘)

l )

0

22  882

14  829

0

')

3  543

11  540

1601522

11496  54511554152

1142882'

1  937  936
        <pb n="6" />
        4

Tabelle  2.  Anbauflächen  der  Hülsenfrüchte  (Hauptnuhung)  im  Deutschen
Reiche  1878  bis  1913  in  Hundertteilen  des  Acker-  und  Gartenlandes.

Hülsenfrüchte

1878
ft

1883
ft

1893
ft

1900
ft

1913
ft

Erbsen
Linsen
Speisebohnen  (weiße)
Ackerbohnen  (Futter-,  Sau-).
Lupinen  1  zu  Drusch
(zum  Unterpflügen.
Wicken!^  Körnergewinn.
&amp;gt;  z.  Grunfutier  (auch  Heu)
Mischfrucht  l  z.  Körnergewinn
(Wicksutter)  \  z.  Grünfutter  ..
«SSjSSSS::
\  z.  Unterpflügen

1,80
0,15
0,07
0,52
)  0,92
0,67
}  0,88
|  1,06

1,56
0,11
0,05
0,57
J  0,65
0,89
}  0,79
|  0,93

1,25
0,09
0,04
0,62
0,19
0,49
0,70
0,54
0,49
|  1,23

0,90
0,07
0,03
0,68
0,07
0,46
0,79
0,39
0,52
0,82
0,41
0,02
0,09
0,01

0,49
0,03
0,02
0,37
0,06
0,25
0,34
0,27
0,46
0,51
0,35
0,03
0,06
0,01

Hülsenfrüchte  überhaupt

6,07

6,54

5,64

6,16

3,25

2.  Ernte?)
Die  Ernte  an  Hülsensrüchten  ist  nicht  in  dem  gleichen  Maße
zurückgegangen  wie  der  Anbau,  da  der  Ertrag  auf  den  Hektar  im
Laufe  der  Zeit  gestiegen  ist.  Zahlenmäßig  läßt  sich  allerdings  die
Entwicklung  der  Erntemengen  nicht  genau  verfolgen,  da  Erhebungen
über  den  Ertrag  für  das  Deutsche  Reich  überhaupt  nicht,  für  Preußen
nicht  für  einen  längeren  Zeitraum  in  vergleichbarer  Form  vorliegen.
Immerhin  sind  in  einzelnen  Bundesstaaten  für  einzelne  Hülsenfrüchte
amtliche  Schätzungen  vorgenommen  worden,  die  Beachtung  verdienen,
so  z.  B.  in  Preußen  regelmäßig  seit  1907.  Die  wichtigsten  Ergebnisse
sind  aus  folgender  Übersicht  zu  entnehmen:
fl  Quellen:  Die  ErgebnissederErmittel&amp;gt;mg  der  landwirtschaftlichen  Bodenbenutzung ­
  und  des  Ernteertrages  im  preußischen  Staate  im  Jahre  1878  (Preußische ­
  Statistik  Heft  52).  —  Die  Ergebnisse  der  Ermittelung  des  Ernteertrages
im  Jahre  1879;  dasselbe  für  die  Jahre  1880  bis  1882  (Preußiiche  Statistik
Heft  57,  62,  67,  73)  —  Statistik  der  Landwirtschaft  im  preußischen  Staate
für  das  Jahr  1913  (Preußische  Statistik  Heft  240).  —  Statistisches  Jahrbuch
für  das  Königreich  Sachsen  Jahrgang  1909  S.  104  f.,  1909  S.  112  f.,  1910
S.  108  f.,  1911  S.  98  f.,  1912  S.  106  ß,  1913  S.  114  f.,  1914/15  S.  106  f.  —
Statistisches  Handbuch  für  das  Königreich  Württemberg  Jahrgang  1912  und
1913  S.  58  f.  —  Kuezynski  und  Zuntz,  Deutschlands  Nahrungs-  und  Futtermittel ­
  (Allgemeines  Statistisches  Archiv  Band  IX  S.  107-  188).  —  E.  Wollny
und  Th.  Remy,  Ernteverhältnisse  der  wichtigsten  Feldgewächse  (Mentzel  und
v.  Lengerke's  landwirtschaftlicher  Kalender  1917.  Erster  Teil  S.  80—87).
        <pb n="7" />
        5

Tabelle  3-  Ernteerträge  von  Hülsenfrüchten  (auf  1  ha)  in  Preußen,
Sachsen  und  Württemberg  1907  bis  1913-

Jahr

Erbsen
kg

Preußen
Äckerbahnen

kg

Wicken
kg

Erbsen
kg

Sachsen
Wicken
kg

Grünfutter') ­

kg

Württemberg ­

Ackerbohnen ­

kg

1907

1  426

2  082

1472

1790

1  720

24  570

1  800

1908

1532

1  846

1480

1  570

1480

16  450

1  560

1909

1  669

1  919

1647

1  720

1  620

17  280

1  650

1910

1  495

1794

1675

1  460

1  440

17  420

1210

1911

1  456

1  244

1  372

1  460

1450

8  810

1270

1912

1  500

2  136

1570

1  680

1440

23  500

1  480

1913

1  637

2  233

1615

1  730

1740

21  260

1700

*1  Erbsen,  Wicken  und  Gemenge  als  Grünfutter.

Tabelle  ).  Gewöhnliche  Ernteerträge  von  Hülsenfrüchten  (auf  1  ha)
nach  Wollny  und  Nemy.

Hülsenfrüchte

Erbse
Platterbse
Kichererbse
Pferdebohne
Phajeole
Sojabohne
Saatwicke
Narbomnfche  Wicke  ...
Sandwicke
Linse
Wicklinfe
Gelbe  Lupine  .:
Schmalblättrige  Lupine
Große  weiße  Lupine...
&amp;gt;)  Futterwicke.  —
»)  Linsenwicke.

Körner
dz

Stroh
dz

Grünfutter
dz

Heu
dz

10,4—22,3

20—31

120—140

30-50

14,2—20,5

20—32

120-240

36—72

17,2—27,3

16—24

13,7—27,8

24-48

160—240

40—60

12,2-24,3

12-20

12,6—24,5

16—30

14,4—20,8

20-32

')  160—240

')32-48

10,1—27,3

16—36

a )  7,2-12,8

2 )  20—36

160—320

32—64

8,7—17,4

8—16

8,8—17,6

16—28

3 )  80—120

3 )20—30

7,4—21,3

16-35

120—300

24—60

9,4—25,0

20—28

150-300

30—60

13,3—26,0

24—32

2 )  Im  Gemisch  mit  Johannisroggen  50%  mehr.
        <pb n="8" />
        6

Bei  der  Dürftigkeit  der  amtlichen  Angaben  für  die  letzten
Friedensjahre  seien  hier  noch  aus  der  älteren  preußischen  Statistik
einige  umfassendere  Ergebnisse  mitgeteilt,  die  indessen  mit  den  späteren
Schätzungen  infolge  der  Veränderung  der  Ermittlungsmethoden  nicht
ohne  weiteres  vergleichbar  sind.

Tabelle  4-  Ernteerträge  von  Hülscnfrückten  (auf  1  ha)  (n  Preußen
1878  bis  1882.

Hülsenfrüchte

1878
kg

1879
kg

1880
kg

1881
kg

1882
kg

Körner

Erbsen

1  115

864

756

714

766

Linsen

915

669

593

479

540

Gartenbohnen

1  367

1  122

1  038

814

790

Ackerbohnen

1  486

1  284

1314

1  032

1  361

Wicken

1  173

848

781

697

726

Lupinen

1  049

820

735

616

689

Mischfrucht

1205

1  006

983

917

1063

Stroh

Erbsen

1  874

1  408

1276

1  142

1  231'

Linsen

1  016

828

739

567

650

Gartenbohnen

1  329

1  103

1  043

812

827

Ackerbohnen

2  067

1  967

1  905

1  413

1  756

Wicken

1  722

1  309

1  220

1  055

1  115

Lupinen

1  981

1  532

1  365

1  170

1  174

Mischfrucht

2  071

1  697

1591

1  404

1662

GrLnfutter  (H  e  u)

Ackerbohnen
Wicken  .  .  .
Lupinen  .  .
Mischfrucht

2  165

2  959

2  632

1889

2  753

2  471

2  284

2  024

3  264

2  754

2  418

2  022

2  944

2  708

2  559

2  271

2  163
2  079
1935
2  431

Einen  ungefähren  Anhalt  für  die  gewöhnlichen  Erträge  in
den  letzten  Friedensjahren  bieten  endlich  die  Schätzungen  von
Wollnp  und  Remy  (Tabelle  5).
        <pb n="9" />
        Tabelle  6.  Ernteerträge  und  Gesamternte  von  Hülsenfrüchten  im  Deutschen  Reiche  vor  dem  Kriege.

Anbau-Ertrag

  auf  1  ha

Gesamternte

Hülsenfrüchte

fläche  's
1913

Körner

Stroh

Grünfutter


Körner

Stroh

Grünfutter ­


ha

kg

kg

kg

t

t

t

Erbsen

130  835

1570

2  550

205  411

333  629

Linsen

8  693

1  300

1200

—

11301

10  432

1

Speisebohnen

5  657

1825

1600

—

10  324

9  051

—

Ackerbohnen

97  568

2  100

3  600

-

204  893

351  245

—

Supinen  f  &amp;gt;“  »"""
(  zu  Drusch

19  150

—

—

21  000

—

—

402  150

64  728

1700

2  650

—

110  038

165  056

—

1  zum  Körnerqewinn
Wicken  {  0  a
(  zum  Grünfulter

70  667
128  389

1  600

2  700

18  000

113  067

190  801

2  311002

M!,ch„.ch,  (  *“  '"»"--«!»»
(  zum  Grünfutter

133  003

1  600

2  700

—

212  805

359  108

—

97  979

—

—

18  000

—

—

1  763  622

i  zu  Futter  .  .
Hülsenfrüchte  im  Gemenge  {
1  zu  Druich  .  .

10  178
14  829

1  600

2  700

18  000

23  726

40  038

183  204

Hülsenfrüchte  überhaupt

781  676

891  665

1  459  360

4  669  978

&amp;gt;1  Ausschließlich  des  Anbaues  zum  Unterpflügen.
        <pb n="10" />
        8

Die  Gesamternte  vor  dem  Weltkriege,  wie  sie  sich  aus  der  Bodenbenutzung
  im  Jahre  1913  und  den  normalen  Erträgen  ergibt,  weist
891600  Tonnen  Körner,  1459  400  Tonnen  Stroh  und  4  660  000
Tonnen  Grünsutter  aus.
-3.  Außenhandel?)
Bis  zum  Ende  der  siebziger  Jahre  des  19.  Jahrhunderts  waren
Hülsenfrüchte  in  großem  Umsang  von  Deutschland  ausgeführt  worden.
In  den  siebziger  Jahren  betrug  die  jährliche  Ausfuhr  nicht  weniger
als  60  000  bis  80  000  Tonnen.  In  der  ersten  Hälfte  der  achtziger
Jahre  ging  sie  stark  zurück.  Von  1888  bis  1899  erreichte  sie  nie  mehr
10  000  Tonnen.  Seit  1900  bewegte  sie  sich  zwischen  10  000  und
18000  Tonnen.  Die  Entwicklung  der  Einfuhr  war  eine  gänzlich ­
  andere.  Bis  in  die  erste  Hälfte  der  siebziger  Jahre  war  sie
geringer  als  die  Ausfuhr.  Im  Jahre  1877  überschritt  sie  zum
erstenmal  100  000  Tonnen,  sank  aber  dann  wieder  erheblich  und
schwankte  von  1880  bis  1888  zwischen  30  000  und  60  000  Tonnen.
Dann  stieg  sie  wiederum  und  war  seit  1894  stets  höher  als
100  000  Tonnen,  seit  1909  stets  höher  als  200  000  Tonnen.  Im
Jahre  1912  erreichte  sie  fast  500  000  Tonnen,  sank  aber  1913  wieder
auf  die  Hälfte.
Die  starke  Ausfuhr  in  den  siebziger  Jahren  betraf  in  erster  Reihe
Erbsen.  Der  Rückgang  des  Anbaues  an  Erbsen  hatte  denn  auch  zur
Folge,  daß  sich  die  Zunahme  der  Einfuhr  vor  allem  auf  diese  Frucht
erstreckte.
Unser  wichtigstes  Einfuhrland  für  Hülsenfrüchte  war  Rußland. ­
  Von  dort  bezogen  wir  in  den  letzten  Friedensjahren  fast  alle
eingeführten  Linsen  und  Lupinen  und  einen  großen  Teil  der  eingeführten ­
  Erbsen,  Futterbohnen  und  Wicken.  Nur  für  Speisebohnen
stand  ein  anderes  Land  an  der  Spitze,  nämlich  Österreich-Ungarn,  an
zweiter  Stelle  (seit  1911)  Rumänien.  Für  Erbsen  nahm  1912  vorübergehend ­
  Britisch-Jndien  den  ersten  Rang  ein.
Die  geringe  Ausfuhr  von  Hülsensrüchtcn  ging  hauptsächlich  nach
Frankreich,  Großbritannien  und  Italien.

st  Quellen:  Statistik  des  Deutschen  Reichs,  Neue  Folge,  Band  19,
25,  33,  40,  47,  54,  60,  66,  73,  79,  8b,  91,  158,  173,  181,  189,  196,  251,
260,  270,  271.  —  Statistisches  Handbuch  für  das  Deutsche  Reich,  Zweiter
Teil  S.  224  f.,  466,  492,  495.
        <pb n="11" />
        9

Tabelle  7.  Einfuhr  von  Hülsenfrüchten  1885  bis  1913.

Jahr

Erbsen
t

Wicken
t

Linsen
t

Speise-Lohnen

t

Fulterbohnen

t

Lupinen
t

Hülsenfrüchte ­

zusammen
t

1885

24  661,1

4  063,0

16  066,8

8  685,8

53

476,7

1886

13  473,4

4  076,9

16  851,6

10  042,9

44

444,8

1887

21  982,6

3  716,0

13  379,0

11  933,5

51

011,1

1888

18  646,9

4  308,2

23  489,6

10  892,8

57

337,5

1889

40  050,9

5  710,3

19  523,1

6  810,1

72

094,4

1890

36  232,0

7  297,1

23  246,1

2  314,9

69

089,1

1891

60  830,7

5  785,2

41  472,5

7  783,5

115

871,9

1892

62  105,7

6  223,1

34  011,9

8  593,3

109

934,0

1893

40  692,3

6  037,2

32  965,8

7  173,1

86

868,4

1894

86  528,9

7  879,8

35  347,7

7  798,9

137

555,3

1895

79  179,2

9  476,5

32  984,1

4  630,6

126

270,4

1896

82  312,5

13  590,8

30  424,9

6  066,3

132

394,5

1897

93

256,7

9  048,2

13  573,0

22

252,6

9  431,1

7  592,9

155

164,4

1898

76

524,9

7  672,0

10  615,9

25

553,2

7  224,0

8  908,3

136

498,3

1899

58

872,1

8  197,8

15  314,3

23

787,2

7  178,8

5  628,0'

118

978,2

1900

58

011,1

6  175,4

18  943,0

26

097,0

7  059,8

4  409,2

120

696,5

1901

58

529,8

7  220,3

15  254,6

28

825,2

4  319,1

11  547,9

126

696,9

1902

61

718,8

9  803,7

20  934,8

23

650,8

5  532,3

15  230,2

136

870,6

1903

69

767,0

10  178,5

21  559,3

40

228,9

8  173,0

9  737,8

159

634,5

1904

77

186,9

7  707,8

21  954,4

32

942,4

6  241,6

12  514,7

158

547,8

1905

79

678,7

5  801,9

19  037,2

30

184,9

6  099,5

8  747,9

149

550,1

1906

82

239,8

8  708,6

12  200,4

35

306,2

9  584,6

12  965,8

161

005,4

1907

94

465,4

14  840,7

17  600,5

37

846,8

19  074,1

20  016,5

203

844,0

1908

81

893,9

12  591,8

24  866,9

30

935,2

27  529,6

17  121,6

194

939,0

1909

101

248,9

9  097,7

62  110,2

36

180,9

25  627,5

15  359,3

249

624,5

1910

103

133,1

13  133,3

64  768,7

33

675,9

19  943,0

18  226,0

252

769,0

1911

181

629,8

21  626,7

43  477,9

48

816,5

24  800,3

17  612,9

337

964,1

1912

371

195,5

25  181,2

31  999,9

31

701,4

25  564,7

13  279,8

498

922,5

1913

147

403,4

15  263,5

29  452,6

35

131,0

15  290,2

6  689,2

249

229,9
        <pb n="12" />
        10

Tabelle  8.  Ausfuhr  von  Hülsenfrüchten  1885  b!s  1913.

Jahr

Erbsen
t

Wicken
t

Linsen
t

Speisebohnen ­

t

glittetbohnen

t

Lupinen
t

Hüisenfrüchte

zusammen
t

1885

6  590,2

745,6

1  299,6

1  327,9

9  963,2

1886

11  474,4

763,8

5  170,2

981,1

18  389,5

1887

12  056,6

338,8

7  067,3

1  958,0

21  419,7

1888

6  493,3

247,1

1  673,1

1  439,6

9  853,1

1889

2  466,0

787,8

945,4

232,5

4  421,7

1890

1  837,1

334,8

234,7

203,5

2  610,1

1891

1  355,1

445,6

270,8

290,4

2  361,9

1892

1  477,0

273,5

228,9

130,4

2  109,8

1893

8  297,0

82,5

468,7

94,5

8  942,7

1894

8  147,2

181,8

780,8

230,6

4  340,4

1895

4  454,4

414,1

2  789,8

429,3

8  087,6

1896

2  746,6

498,2

2  112,8

267,1

5  623,7

1897

1  414,7

1  055,0

429,0

339,7

408,7

394,6

4  041,7

1898

1  638,5

1  398,9

596,6

432,8

624,9

520,7

5  212,4

1899

2  799,8

2  094,1

530,0

488,3

1  024,2

495,4

7  431,8

1900

3  819,0

4  503,6

2  117,3

1  118,0

2  081,3

656,2

14  294,4

1901

2  933,5

2  653,9

1  401,0

477,1

2  961,2

337,8

10  764,5

1902

4  870,2

2  850,0

879,0

710,1

1  486,6

555,1

11  351,0

1903

5  009,1

2  314,0

1  637,8

I  381,8

646,8

675,1

11  564,6

1904

5  631,7

1  701,9

1  420,7

1  363,1

924,4

740,2

11  782,0

1905

4  747,9

3  045,2

911,1

1  384,5

1  355,3

639,4

12  083,4

1906

4  725,3

1  611,1

898,1

2  656,1

1  010,5

1  008,6

11  909,7

1907

5  778,3

1512,1

733,6

2  347,9

167,4

593,8

11  133,1

1908

5  329,1

1  647,1

1  836,8

1  175,1

418,1

1  121,3

11  527,5

"l909

6  395,8

1  257,8

3  914,1

2  414,5

223,1

923,6

15  128,9

1910

6  302,1

1  682,3

6  689,1

1  712,8

622,1

950,5

17  958,9

1911

4  825,2

1  227,3

4  829,6

2  595,9

298,7

836,2

14  612,9

1912

9  173,3

1  295,1

2  495,9

1  581,4

169,8

478,3

15  193,8

1913

7  639,9

927,9

2  001,2

2  388,4

881,6

727,4

14  566,4
        <pb n="13" />
        11

Tabelle  9.  Einfuhr  von  Hülsenfrüchten  nach  Herkunftsländern
1909  bis  1913-9

Herkunftsland

1909
t

1910
t

1911
t

1912
t

1913
t

Großbritannien  -  -  -  -

413,1

Erbsen
107,2

328,3

468,9

139,8

Niederlande

2  877,2

1  278,6

2  890,0

2  608,8

1  815,0

Österreich-Ungarn  ..

706,1

894,7

1  657,1

1  876,4

664,3

Rumänien

2  624,9

3  520,6

4  663,1

4  965,1

5  875,9

Rußland

88  491,7

94  220,9

148  075,1

137  801,5

105  909,4

Briiisch-Jndien  usw-4

  646,6

2  248,2

22  343,7

220  919,4

31  466,4

Niederl-.Jndien  usw-1,6



0,8

109,9

867,4

450,0

Chile

573,6

632,9

934,3

448,4

417,6

Ösierreich-Ungarn  ..

277,4

Linsen
351,5

450,0

248  8

232,9

Rußland....

61  427,2

64  182,4

41  936,5

30  670,8

29  149,8

Britifch-Jndien  ....

102,1

—

592,9

682,2

0,4

Bulgarien

S  p
55,1

eiseboh
54,2

neu
422,6

151,5

195,5

Niederlande  ....

1  310,7

1  348,1

2  409,4

1  164,8

1  667,3

Österreich-Ungarn  ..

23  670,1

21  999,4

24  142,4

14  873,5

15  341,0

Rumänien  ..

2  481,3

3  991,7

8  770,5

6  050,3

8  287,5

Rußland

6  771,6
229,0

4  279,9
896,4

7  780,1
3  616,4

6  716,6
2  065,3

6  249,4

Bruisch-Jndien  usw.

1  391,3

Chile

479,1

5,0

3,4

68,4

122,7

Niederlande  ...  .

F"
2  265,9

tterboh
2  377,7

neu
2  843,1

2  511,4

2  363,9

Rußland

13  249,6

13  798,9

14  236,0

19  004,7

7  306,9

Türkei

1  219,2

99,4

1  691,9

319,4

603,2

Marokko

4  776,4

992,4

4  486,0

907,9

0,6

China

3  692,0

.2  057,8

769,6

2  024,7

4  692,1

Rußland  ...

1  15  283,3

Lupinen
1  18  144,3  j  17  476,0

]  12  921,3

|  6  630,6

Bulgarien  ...

57,7

Wicken
226,3

2  926,7

2  308,3

1291,9

Ostei  reich-Ungarn  ..

50,4

427,7

675,5

196,6

419,9

Rumänien

68,1

367,1

3  562,9

4  212,7

936,4

Rußland

8  793,5

11  917,3

13  292,4

17  522,5

12  153,6

M  Hier  sind  alle  Herkunftsländer  angegeben,  aus  denen  die  Einfuhr
in  einem  der  Jahre  1909  bis  1913  mindestens  100  0O0  Ä  betrug
        <pb n="14" />
        12

Tabelle  10.  Ausfuhr  von  Hülsenfrüchten  nach  Bestimmungsländern
1909  bis  1913.‘)

Bestimmungsland

1909
1

1910
t

1911
1

1912
t

1913
t

Erbs

e  n

Belgien

136,9

98,0

148,8

336,0

444,9

Dänemark

397,9

468,9

173,5

402,2

138,7

Frankreich

918,4

1  145,3

913,1

1  836,4

1  408,0

Großbritannien....

913,1

1  322,7

590,3

1  926,8

1  534,9

Italien

22,1

12,7

22,1

341,5

233,3

Niederlande

392,4

341,1

513,1

823,0

876,6

Norwegen

644,6

629,9

335,2

440,9

966,8

Österreich-Ungarn  ..

1  023,8

458,3

484,6

703,6

528,1

Rußland

109,8

79,7

65,6

102,9

85,0

Schweden

684,7

594,7

637,6

621,4

341,7

Schweiz

447,0

333,0

291,0

118,8

126,8

Ver.  St.  v.  Amerika

225,3

120,1

148,0

751,6

354,8

Lins

e  n

Frankreich

2  001,8

2  924,6

1  580,3

1  236,9

813,9

Italien

103,1

1  617,2

998,5

324,0

442,6

Der.  St.  v.  Amerika

74,3

75,2

325,8

37,4

61,3

SPeiseb

ohne»

Frankreich

154,8

332,3

502,9

548,0

422,5

Italien

118,3

2,7

1  078,9

176,4

812,4

Niederlande

612,2

96,0

117,8

73,1

204,4

Wi'ck

e  n

Ber.  St.  v.  Amerika

174,4

235,2

281,3

229,8

287,8

*)  Hier  sind  alle  Bestimmungsländer  angegeben,  nach  denen  die  Ausfuhr
in  einem  der  Jahre  1609  bis  1913  mindestens  100  000  J(  betrug.
Der  Wert  der  Einfuhr  betrug  im  Durchschnitt  der  letzten
fünf  Friedensjahre  55,6  Millionen  Mark,  derWertderAusfuhr
5,0  Millionen  Mark.
        <pb n="15" />
        13

Tabelle  11.  Wert  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Hülsenfrüchten
1909  bis  1913-

Jahr

Erbsen

Linsen

Speisebohnen ­


Futterbohnen ­


Lupinen

Wicken

Hülsenfrüchte

zusammen

Einfuhr  in  1000  Ä

1909

18  637

9  393

7  659

3  619

1383

1910

14  681

9  105

7  655

2  786

1552

1911

35  094

13  060

11879

3  621

2114

1912

60  049

8  383

7  976

3  814

1  992

1913

23  068

5  765

8  409

2  084

870

A  u  s  f  u  h

c  i  n  1000  Ä

1903

2  058

840

602

37

133

1910

2  524

1  254

706

111

124

1911

2  377

1142

1  030

51

105

1912

4  144

799

714

37

86

1918

2  688

596

854

141

130

1276
1784
3  681
3  924
2  058

315
332
291
378
276

41  967
37  563
69  449
86  138
42  264

3  985
5  051
4  996
6  158
4  685

In  welchem  Umfang  neben  den  Körnern  auch  Grünfutter  und
Stroh  von  Hülsenfrüchten  ein-  und  ausgeführt  wurden,  ist  aus  der
Handelsstatistik  nicht  klar  zu  ersehen,  da  dort  Grünfutter  und  Stroh
in  Sammelgruppen  verschwinden.  Jedenfalls  dürften  es  nur  ganz
geringe  Mengen  gewesen  sein,  die  ohne  Beeinträchtigung  des  Gesamtergebnisses ­
  vernachlässigt  werden  dürfen.

4.  Verbrauch?)
Um  den  Jahresverbrauch  der  deutschen  B  e  -
^Gerung  au  Hülsenfrüchten  genau  zu  ermitteln,  müßte  man  von
vri an ^f  ö"  beginn  des  Jahres  ausgehen,  dazu  die  gesamte
m  an  tsche  Erzeugung  und  die  Einfuhr  hinzurechnen  und  von  der
Summe  dte  Ausfuhr  und  den  Bestand  am  Ende  des  Jahres  abziehen.

')  Quellen:  Th.  Remy,  Saatwichtigsten ­
  Feldgewächse  sMentzel  und
Kalender  1917.  Erster  Teil  S.  74—81).  —
lands  Nahrungs-  und  Futtermittel.

und  Standraumverhältnisse  der
v.  Lengerke's  landwirtschaftlicher
Kuczynski  und  Zuntz,  Deut  ch-
        <pb n="16" />
        14

Da  aber  die  Bestände  in  Friedenszeiten  nicht  festgestellt  wurden,  muß
man  die  Vorräte  am  Beginn  und  am  Ende  des  Jahres  unberücksichtigt
lassen,  d.  h.  sie  als  gleich  hoch  ansetzen.  Diese  —  willkürliche  —  Annahme ­
  dürfte  indes  nur  zu  geringen  Fehlern  führen,  wenn  man
mehrere  Jahre  zusammenfaßt  und  daraus  den  Durchschnitt  zieht.
Hier  soll  der  durchschnittliche  Verbrauch  in  den  letzten  Friedensjahren
in  der  Weise  berechnet  werden,  daß  zu  der  oben  ermittelten  inländischen ­
  Erzeugung  der  liberschuß  der  Einfuhr  über  die  Ausfuhr
im  Durchschnitt  der  Jahre  1912  und  1913  hinzugezählt  wird.

Tabelle  l2.  Verbrauch  an  Hülsenfrückten  im  Durchschnitt  der  Jahre
1012  und  1013.

Hülsenfrüchte

Inländische
Erzeugung
k

Einfuhr.
Überschuß
1

Verbrauch
überhaupt
t

Erbsen

20b  411

250  893

456  304

Linsen

11  301

28  478

39  779

Speisebobnen

10  324

31  431

41  755

Ackerbohnen

204  893

19  902

224  795

Lupinen

110  038

9  382

119  420

Wicken

113  067

19  111

132  178

Mischfrucht

212  805

—

212  805

Hülsenfrüchte  im  Gemenge  ,..

23  726

-

23  726

Körner  zusammen

891  565

359  197

1  250  762

Stroh  „

1  459  360

—

1  459  360

Grünfutter  „

4  669  978

—

4  659  978

Der  gesamte  Jahresverbrauch  an  Körnern  stellt  sich  danach  auf
1250  800  Tonnen,  von  denen  wir  359  200  Tonnen  oder  29  vom
Hundert  dem  Auslande  verdankten.  Von  den  Erbsen  lieferte  der  Einfuhrüberschuß ­
  55  vom  Hundert,  von  den  Linsen  72,  von  den  Speisebohnen ­
  75,  von  den  Ackerbohnen  9,  von  den  Lupinen  8,  von  den
Wicken  14  vom  Hundert.
Die  Körner  werden  teils  zur  Aussaat,  teils  zur  menschlichen
Nahrung,  teils  zur  Viehfütterung,  das  Stroh  teils  als  Futter,  teils
als  Streu,  das  Grünfutter  durchweg  als  Viehfutter  verwendet.
Die  Berechnung  der  zur  Aussaat  verwendeten  Mengen  wird
man  am  zweckmäßigsten  auf  Grund  der  von  Remy  aufgestellten
Normen  vornehmen.
        <pb n="17" />
        15

Tabelle  13.  Normale  Saalmengen  von  Hülsenfrüchten  (für  1  ha)
nach  Nemy.

Körnergewinnung  ')

Grünfuttergewinnung

Hülsenfrüchte

Drillsaat

Breitsaa«

Drillsaat

Breitsaat

kg

kg

kg

Erbse 2 ]

s )  120-240

4 )  140-250

160-240

220-280

Platterbse

90-120

100-150

120-180

160-220

Kichererbse

90-120

120-150

Pferdebohne 2

-h  150-250

«)  180-300

180-260

220-300

Phaseole

7 )  80-180

Sojabohne

60-  90

Saatwicke

100-140

120-160

»)  128—192

9 )  160-240

Zoitelwicke

100-150

120-160

—

120-160

Narbonner  Wicke  ....

110-150

140-180

150-250

200-300

Linie.  .

"160-110

"&amp;gt;90-150

Wicklinse

70-110

90-130

180-240

"j  240-300

Gelbe  Lupine....

100-140

140-180

|  170-280

\  200-270

Schmalblättrige  Lupine

120-160

150-200

(

Große  weiße  Lupine.  .

150-200

180-220

200-300

260-360

l )  Beim  Anbau  als  Stoppelfrucht  zur  Gründüngung  sind  die  Saatmengen
  den  angegebenen  Höchstmengen  anzunähern.  —-  2 I  Bei  gartenmäßtgem
Anbau  meist  Horitsaat:  dadurch  Bermindernng  des  Saa&amp;gt;bedarss  um  etwa
50^  der  angegebenen  Mengen.  —  s |  Grogkörnige  180—240,  kleinkörnige
120-180.  -  ♦)  Grobkörnige  200-250,  kleinkörnige  140—200.  —  5 )  Grobkörnige ­
  180-250,  kleinkörnige  150-200.  —  6 |  Grobkörnige  200—300,
kleinkörnige  180  250.  —  ’)  Grobkörnige  120—180,  kleinkörnige  80-140.  —
8 )  Futterwicke;  Vogelwicke  110—150,  Zaunwicke  180—220.  —  0 )  Futterwicke;
Vogelwicke  130—170,  Zaunwicke  220-250.  —  10 )  Sandwicke  mit  Johannisroggen
  20—40.  —  1  &amp;gt;)  Grobkörnige  80—110,  kleinkörnige  60—90.  —
12 )  Großkörnige  100-160,  kleinkörnige  90—130.  —  1S )  Linsenwicke.

Dann  ergibt  sich,  daß  164200  Tonnen  Körner  zur  Aussaat
benötigt  wurden.  '  i
Inwieweit  die  nach  Abzug  der  Aussaat  verfügbaren  Körner  der
menschlichen  Nahrung,  inwieweit  sie  der  Viehfütterung  dienten,  läßt

')  Im  einzelnen  wurden  angesetzt  für  1  ira.  Erbsen  zum  Körnergewinn
190  kg,  zum  Unterpflügen  210  kg,  Linsen  100  kg,  Speisebohnen  130  kg,
Ackcrbohnen  zum  Körnergewinn  210  kg,  zum  Unterpflügen  230  kg,  Lupinen
zu  Futter  240  kg,  zu  Drusch  160  kg,  zum  Unterpflügen  170  kg,  Wicken,
Mischsrucht  und  Hülsensrüchte  im  Gemenge  zum  Körnergewinn  und  zu
Drusch  130  kg,  zum  Grünfutter  200  kg,  zum  Unterpflügen  150  kg.
        <pb n="18" />
        16

sich  nicht  genau  abschätzen.  Man  wird  sich  aber  nicht  allzuweit  von
der  Wirklichkeit  entfernen,  wenn  man  für  Friedensvcrhältnisse  die
Erbsen,  Linsen  und  Speisebohnen  ganz  als  menschliche  Nahrung,  die
Ackerbohnen,  Lupinen,  Wicken,  die  Mischfrucht  und  die  Hülsenfrüchte
im  Gemenge  ganz  als  Viehfuttcr  verrechnet.  Denn  wenn  auch
namentlich  von  den  Speiscbohnen  einiges  verfüttert  wurde,  besonders
an  Pferde,  so  dürfte  diese  Versütterung  dadurch  ausgeglichen  werden,
daß  die  ganz  als  Viehfutter  eingesetzten  Saubohnen  in  ziemlichen
Mengen  halbreif  als  Gemüse  oder  vermahlen  der  menschlichen  Ernährung ­
  dienten.
Inwieweit  das  Hülsenfruchtstroh  als  Viehfutter,  inwieweit  es
als  Streu  verwendet  wurde,  kann  gleichfalls  zweifelhaft  sein.  Man
wird  vielleicht  am  besten  daran  tun,  das  Lupinenstroh,  weil  es
meistens  zu  sehr  befallen  (verschimmelt)  ist,  um  verfüttert  zu  werden,
ganz  als  Streu  zu  verrechnen,  alles  übrige  Hülsenfruchtstroh  aber  als
Viehfutter  einzusetzen.

Tabelle  14.  Verbrauch  an  Hülsenfrüchten  zu  Aussaat,  Nahrung,  Futter
und  Streu  im  Durchschnitt  der  Jahre  1912  und  1913.

Hülsenfrüchte

Aussaat
t

Nahrung
t

Futter
t

Streu
t

Überhaupt
t

Erbsen

26  298

430  006

456  304

Linsen

869

38  910

—

—

’  39  779

Speisebohnen....

735

41  020

—

—

41765

Ackerbohnen

20  703

—

204  092

—

224  795

Lupinen

37  497

—

81  923

—

119  420

Wicken

35  613

—

96  665

—

132  178

Mischfrucht

36  886

—

175  919

—

212  805

Hülsenfrüchte
im  Gemenge.  .  .

6  695

18  031

—

23  726

Körner  zusammen

164  196

509  936

576  630

—

1  250  762

Lupinenstroh  ....

—

—

—

165  056

166  056

Anderes  Stroh.  .  .

—

—

1  294  307

—

1  294  304

Grünfutter

—

4  659  978

4  669  978

Der  menschlichen  Nahrung  dienten  insgesamt  509  900
Tonnen  Hülsenfrüchte.  Davon  stammten,  wenn  man  die  zur  Aussaat ­
  erforderlichen  Mengen  auf  die  inländische  Erzeugung  anrechnet,
199  100  Tonnen  oder  39  vom  Hundert  vom  Jnlande  und  310  800
        <pb n="19" />
        17

Tonnen  oder  61  vom  Hundert  vom  Auslande.  Nimmt  man  an,  daß
die  Verluste  von  der  Eizeugungsstätte  bezw.  von  der  Zollgrenze  bis
zum  Verbraucher  5  vom  Hundert  betragen,  so  ergeben  sich  als  täg  -
licher  Verbrauch  auf  den  Kops  der  Bevölkerung
20  8  Hülsensrüchte,  von  denen  wir  12  g  dem  Auslande ­
  verdankten.
Der  Viehfütterung  dienten  insgesamt  576  600  Tonnen
Körner.  Davon  stammten  528  200  Tonnen  oder  92  vom  Hundert
vom  Jnlande  und  48  400  Tonnen  oder  8  vom  Hundert  vom  Auslande. ­
  Dazu  kamen  1294  300  Tonnen  inländisches  Stroh  und
4  660  000  Tonnen  inländisches  Grünfuttcr.
Noch  größere  Klarheit  über  die  Bedeutung  der  Hülsenfrüchte  für
Mensch  und  Tier  gewinnt  man  nun,  wenn  man  ihren  Nährwert
betrachtet.  Der  Verbrauch  von  509  900  Tonnen  Hülsenfrüchten  für
menschliche  Nahrung  bedeutet,  in  ausnutzbare  Nährstoffe  umgerechnet,
87  000  Tonnen  Eiweiß,  3000  Tonnen  Fett,  234  100  Tonnen  Kohlehydrate ­
  und  1342  Milliarden  Kalorien?)  Den  Gesamtverbrauch  für
menschliche  Nahrung  vor  dem  Kriege  hat  man  auf  2  186  300  Tonnen
Eiweiß,  2  553  000  Tonnen  Fett,  12  371300  Tonnen  Kohlehydrate
und  85  873  Milliarden  Kalorien  berechnet.  Die  Hülsenfrüchte  lieferten
also  4,0  vom  Hundert  vom  Eiweiß,  0,1  vom  Hundert  vom  Fett,
1,9  vom  Hundert  von  den  Kohlehydraten  und  1,6  vom  Hundert  von
den  Kalorien.  Die  20  g  Hülsenfrüchte,  die  täglich  auf  den  einzelnen
Menschen  entfielen,  bedeuten  3,4  g  Eiweiß,  0,1  g  Fett,  9,1  g  Kohlehydrate ­
  und  62  Kalorien.  Rechnet  man  die  310  800  Tonnen  Hülsenfrüchte, ­
  die  vom  Auslande  kamen,  in  ausnutzbare  Nährstoffe  um,
so  ergeben  sich  53100  Tonnen  Eiweiß,  1900  Tonnen  Fett,  142  700
Tonnen  Kohlehydrate  und  819  Milliarden  Kalorien.  Den  gesamten
Zuschuß  vom  Auslande  zur  menschlichen  Nahrung  vor  dem  Kriege
hat  man  auf  264100  Tonnen  Eiweiß,  503  900  Tonnen  Fett,
606200  Tonnen  Kohlehydrate  und  8599  Milliarden  Kalorien  berechnet?) ­
  Der  Einfuhrüberschuß  an  Hülsenfrüchten  lieferte  also
20,1  vom  Hundert  von  dem  Eiweiß,  0,4  vom  Hundert  von  dem  Fett,
23,5  vom  Hundert  von  den  Kohlehydraten  und  9,5  vom  Hundert  von
deii  Kalorien,  die  wir  dem  Auslande  unmittelbar  verdankten.  Die
/  eingeführten  Hülsensrüchte,  die  täglich  auf  den  einzelnen  Menschen

')  Mit  Kalorien  ist  der  Brennwert  des  ausnutzbarcn  Teils  der  Nahrung
gemeint.  Die  Kalorien  wurden  in  der  Weise  berechnet,  daß  1  g  Eiweiß  =
4,1  Kal.,  1  g  Fett  —  9,3  Kal.,  1  g  Kohlehydrate  —  4,1  Kal.  gesetzt  wurde.
2)  Nicht  berücksichtigt  sind  in  diesen  Zahlen  die  eingeführten  Futtermittel, ­
  die  zur  Fleisch-  und  Milcherzeugung  im  Jnlande  dienten.

Hülsensrüchte.
        <pb n="20" />
        18

entfielen,  bedeuten  2,1  g  Eiweiß,  0,1  g  Fett,  5,6  g  Kohlehydrate  und
32  Kalorien.

Tabelle  15-  Nährwert  der  im  Durchschnitt  der  Jahre  1912  und  1913
zur  menschlichen  Nahrung  verwendeten  Hülsenfrüchte.

Hülsenfrüchte

Verbrauch

10001

Eiweiß

in

Fett
Hunde

Aus
Kohlehydrate ­

rtteilen

inßbare
Kalorien ­

auf
1  kg

Näh
Eiweiß


rstoffe
Fett
n  IOC

Kohlehydrate ­

Ot

Kalorien ­

Milliorten


Erbsen

430,0

17,0

0,6

45,9

2630

73,1

2,6

197,4

1131

Linsen

38,9

18,2

0,6

44,7

2630

7?

0,2

17,4

102

Bohnen  ....

41,0

16,6

0,6

47,0

2660

6,8

0,2

19,3

109

Zusammen

509,9

•

•

-

87,0

3,0

234,1

1342

Der  Verbrauch  von  576  600  Tonnen  Körnern,  1294  300
Tonnen  Stroh  und  4  660  000  Tonnen  Grünsutter,  also  insgesamt
6  630  900  Tonnen  Hülsenfrüchten  und  Hülsenfruchterzeugnissen,
bedeutet,  in  ausnutzbare  Nährstoffe  umgerechnet,  290  500  Tonnen
Nohprotein  und  995  600  Tonnen  Stärkewert?)  Den  Gesamtverbrauch ­
  an  Viehsutter  vor  dem  Kriege  hat  man  auf  7  366  100
Tonnen  Rohprotein  und  44  881  400  Tonnen  Stärkewert  berechnet.
Die  Hülsensrüchte  und  Hülsenfruchterzeugnisse  lieferten  also  3,9  vom
Hundert  vom  Rohprotetn  und  2,2  vom  Hundert  von  den  Kalorien.
Die  Hülsenfrüchte  hatten  demnach  für  die  Tierfütterung
eine  verhältnismäßig  größere  Bedeutung  als  für
diemenschlicheErnährung.  Rechnet  man  die  48  400  Tonnen,
die  vom  Auslande  kamen,  in  ausnutzbare  Nährstoffe  um,  so
ergeben  sich  11  500  Tonnen  Rohprotein  und  34  200  Tonnen  Stärkewert. ­
  Den  gesamten  Zuschuß  vom  Auslande  zur  Viehfütterung  vor
dem  Kriege  hat  man  auf  998  500  Tonnen  Rohprotein  und  4  746  600
Tonnen  Stärkewert  berechnet.  Der  Einfuhrüberschuß  von  Hülsensrüchten
  lieferte  also  nur  1,2  vom  Hundert  von  dem  Rohprotein  und
0,7  vom  Hundert  von  dem  Stärkewert,  die  wir  dem  Auslande  verdankten. ­


9  Bei  der  Feststellung  des  Nährwerts  des  Futters  wollen  wir  uns  auf
die  wichtigsten  Merkmale  beschränken,  also  auf  das  verdauliche  Rohprolein,
d.  h.  den  Gehalt  an  verdaulichem  Eiweiß  einschließlich  der  Aniide,  und  den
Stärkewert,  d.  h  die  Stürkemenge,  die  beim  Wiederkäuer  für  die  Fettbildung ­
  dasselbe  leisten  würde  wie  das  in  Frage  kommende  Futter.
        <pb n="21" />
        19

2«

Tabelle  16.  Nährwert  der  im  Durchschnitt  der  Jahre  1912  und  1913
als  Viehfuttcr  verwendeten  tzülsenfrüchte.

Hülsenfrüchte  und  Hülsenfrucht,
erzeugnisse

Verbrauch ­

in
10001

Ar
Rohprotein

kg  au

isnutzbarc
Stärkewert

f  1  dz

Nährsto
Rohprotein

in  1

ffc
Stärkewert

300  t

Ackerbohnen

204,1

22,1

69,2

45,1

141,2

Lupinen

81,9

29,0

70,0

23,8

57,3

Wicken,  Mischfrucht,  Gemenge

290,6

22,9

72,4

66,5

210,4

Erbsenstroh

333,6

4,3

16,6

14,3

55,4

Linsenstroh

10,4

6,3

17,6

0,7

1^8

Bohnenstroh

360,3

4,0

19,6

14,4

70,6

Wicken-  u.  and  Stroh  ....

590,0

4,0

14,2

23,6

83,8

Lnpinen-Grünfutter

402,2

2,1

7,5

8,4

30,2

Wicken-  u.  and.  Grüntutter

4  257,8

2,2

8,1

93,7

344,9

Zusammen

6530,9

1

290,5

995,6

Will  man  endlich  die  Nährwerte  der  Hülsenfrüchte  für  Mensch
und  Vieh  miteinander  vergleichen,  so  wird  man  zweckmäßig  den
Stärkewert  des  Futters  in  Kalorien  umrechnen.  Dann  ergibt  sich'),
daß  einem  Verbrauch  für  menschliche  Nahrung  in  Höhe  von
1342  Milliarden  Kalorien  ein  Verbrauch  als  Viehfutter  von  4082
Milliarden  Kalorien,  d.  h.  das  Dreifache,  gegenübersteht.  Der  Zuschuß ­
  vom  Auslande  aber  betrug  bei  der  menschlichen  Nahrung
819  Milliarden  Kalorien,  bei  der  Viehfütterung  nur  140  Milliarden
Kalorien.

5.  Preis  e.2)
Einheitliche  Preiserhcbungen  von  Hülsenfrüchten  liegen  für  das
Deutsche  Reich  nicht  vor.  Einen  guten  allgemeinen  Überblick  bieten
die  amtlich  ermittelten  Durchschnittspreise  von  Erbsen,  Linsen  und
petsebohnen  für  Preußen,  die  beim  Großhandel  für  Kocherbsen  mit
auf  p? a ^ e r  £.  Speisebohnen  und  Linsen  mit  1673  und  beim
Kleinhandel  für  alle  drei  Fruchtarten  mit  1876  einsetzen.

9  Die  Umrechnung  erfolgte  hier  in  der  Weise,  daß  1  g  Stärkewert
gleich  4,1  Kalorien  gefetzt  wurde.
ch  Quelle:  Monats-  und  Jabrespreise  wichtiger  Lebens-  und  Verpflegungsmittel ­
  einschließlich  lebenden  Viehs  in  Preuße»  im  Jahre  1913
(Preußische  Statistik  Hest  244s.
        <pb n="22" />
        20

Nach  der  preußischen  Statistik  war  der  Großhandelspreis ­
  für  gelbe  Kocherbsen  zwischen  den  Befreiungskriegen
und  dem  deutsch-französischen  Kriege  außerordentlichen  Schwankungen
unterworfen:  Der  Durchschnittspreis  für  die  Tonne  stieg  zunächst  von
152  Ji  im  Jahr  1816  auf  216  Ji  im  Jahr  1817,  sank  dann  bis  auf
64  Ji  im  Jahr  1824,  stieg  wieder  bis  auf  122  Ji  im  Jahr  1827,
bewegte  sich  in  der  Folgezeit  bis  1844  zwischen  89  und  126  Ji,  stieg
dann  bis  auf  218  Ji  im  Jahr  1847,  fiel  jäh  bis  auf  95  Ji  im
Jahr  1849,  stieg  wieder  allmäblich  bis  auf  210  JI  im  Jahr  1856
und  schwankte  von  1857  bis  1872  zwischen  144  und  200  JI.  Dann
stieg  er  bis  auf  266  Ji  im  Jahr  1875,  bewegte  sich  bis  1905  zwischen
204  und  250  Ji  und  stieg  bis  auf  323  Jt  im  Jahr  1912.  Im  letzten
Friedensjahre  1913  betrug  er  303  Ji.
Der  durchschnittliche  Großhandelspreis  für  die  Tonne  Linsen
wies  namentlich  im  letzten  Friedensjahrzebnt  sehr  starke  Schwankungen
auf.  Er  stieg  von  330  Ji  int  Jahr  1873  bis  auf  428  Ji  im  Jahr
1875  und  bewegte  sich  dann  bis  1903  zwischen  345  und  466  Ji.
Im  Jahr  1903  selbst  betrug  er  358  Ji.  Dann  stieg  er  bis  auf
597  Ji  im  Jahr  1907,  sank  bis  auf  294  Ji  im  Jahr  1910,  stieg
wieder  bis  auf  423  Ji  im  Jahr  1912  und  betrug  im  letzten  Friedensjahre ­
  390  Ji.
Der  durchschnittliche  Großhandelspreis  für  die  Tonne  weiße
Speisebohnen  stieg  von  310  Ji  im  Jahr  1873  bis  auf  350  Jt
im  Jahr  1875  und  sank  im  nächsten  Jahre  auf  285  Ji.  Von  1877
bis  1904  bewegte  er  sich  zwischen  247  und  308  Ji,  stieg  dann  bis
auf  342  Ji  im  Jahr  1906,  fiel  bis  auf  297  Ji  im  Jahr  1909,  stieg
bis  auf  363  Ji  im  Jahr  1912  und  betrug  im  letzten  Friedensjahre
350  Ji.
Der  durchschnittliche  Kleinhandelspreis  für  1  Ke
gelbe  Kocherbsen  bewegte  sich  von  1876  bis  1904  zwischen
23  und  29  &amp;lt;5^,  stieg  dann  bis  auf  41  Hs  im  Jahr  1912  und  betrug
im  letzten  Friedensjahre  39  Hs  Die  Spannung  gegenüber  dem  Großhandelspreis ­
  überschritt  in  keinem  der  Jahre  1876  bis  1908  6  Hs;
in  der  Folgezeit  betrug  sie  7  bis  9  H
Der  durchschnittliche  Kleinhandelspreis  für  1  lex  Linsen  bewegte ­
  sich  im  Jahrfünft  1876—1880  zwischen  38  und  44  Hs,  von
1681  bis  1894  zwischen  46  und  53  Hs,  von  1895  bis  1905  zwischen
42  und  45  Hs  Dann  stieg  er  bis  auf  65  H  im  Jahr  1907,  fiel  bis
auf  42  H  im  Jahr  1910,  stieg  bis  auf  53  Hs  im  Jahr  1912  und
betrug  im  letzten  Friedensjahre  50  Hs  Die  Spannung  gegenüber
dem  Großhandelspreis  überschritt  in  keinem  der  Jahre  1876  bis
1908  7  H;  in  der  Folgezeit  betrug  sie  10  bis  14  Hs
        <pb n="23" />
        22

Der  durchschnittliche  Kleinhandelspreis  für  1  kg  weiße
Speisebohnen  bewegte  sich  von  1876  bis  1892  zwischen  30  und
34  und  von  1893  bis  1902  zwischen  28  und  29  &amp;lt;5^  Dann  stieg
er  bis  auf  46  im  Jahr  1912  und  betrug  im  letzten  Friedensjahre
45  3jf.  Die  Spannung  gegenüber  dem  Großhandelspreis  überschritt
in  keinem  der  Jahre  1876  bis  1908  5  &amp;lt;5^;  in  der  Folgezeit  betrug
sie  8  bis  10
Es  muh  dahingestellt  bleiben,  inwieweit  die  Vergrößerung  der
Spannung  zwischen  Klein-  und  Großhandelspreisen  von  1909  ab  auf
Veränderungen  in  der  Preisermittlungsmethode  beruht.
        <pb n="24" />
        II.

Die  Hülsenfrüchte  in  der  Kriegswirtschaft.
Von  Kaiser!.  Beztrksamlmann  E.  Löhr,  Rat  im  Kriegsernährungsamt.
1.  Das  Wirtschaftsjahr  1914/15.
Aus  der  Tabelle  auf  Seite  2  der  vorstehenden  Abhandlung  ergibt
sich,  daß  im  Jahre  1913  eine  F  l  ä  ch  e  von  140  900  Hektar  als  mit
Hülsenfrüchten  zur  menschlichen  Ernährung  (Erbsen,  Linsen,  Speisebohnen) ­
  bebaut  anzusehen  ist,  während  359  600  Hektar  mit  Ackerbohnen, ­
  Wicken,  Lupinen  und  Mischfrucht  zu  Futterzwecken  bepflanzt
waren.  Aus  den  140  900  Hektar  sind  nach  den  Tabellen  3  und  5
(Seite  6)  rund  255  450  Tonnen  trockene  Hülsenfrüchte  geerntet
worden.  Wicken,  Lupinen  und  Mischfrucht  sind  im  Jahre  1914  noch
ausschließlich  für  Futterzwecke  verbraucht  worden.  Von  den  Ackerbohnen, ­
  welche  97  100  Hektar  bedeckten,  ist  wohl  ein  Teil  zur
menschlichen  Ernährung  und  zu  Futterzwecken  grün  geerntet  worden,
ein  Teil  auch  grün  und  trocken,  namentlich  in  Elsaß-Lothringen  und
Friesland,  der  unmittelbaren  menschlichen  Ernährung  zugeführt
worden.  Rechnet  man  etwa  ein  Viertel  des  Körnerertragcs  der
97  100  Hektar  Ackerbohnen  für  die  menschliche  Ernährung,  so  ergibt
sich  nach  den  erwähnten  Tabellen  3  und  5einGesamt-Körnere
  r  t  r  a  g  an  Hülsenfrüchten,  die  an  sich  zur  menschlichen  Ernährung
geeignet  sind,  von  etwa  305  800  Tonnen.  Diese  Menge  hat  aber
nicht  ganz  der  menschlichen  Ernährung  gedient.  Von  ihr  ist  vielmehr
der  Saatgutbedarf  für  die  Anbaufläche  des  Jahres  1915  abzuziehen.
Deren  Größe  ist  amtlich  nicht  festgestellt  worden.  Rechnet  man  jedoch
für  1916  dieselbe  Anbaufläche  wie  im  Jahre  1914,  dann  sind  hierfür
bet  emem  Saatgutbedarf  von  2  Doppelzentnern  Erbsen  und  3  Doppelzentnern
  Ackerbohnen  für  den  Hektar  insgesamt  57  300  Tonnen  als
Saatgut  von  dem  Gesamt-Körnerertrag  abzusetzen.  Es  würden
hiernach  für  die  menschliche  Ernährung  248  500  Tonnen  verblieben
sein.  Selbst  diese  Zahl  muß  aber  noch  mit  einer  gewissen  Vorsicht
aufgenommen  werden,  da  die  in  den  folgenden  Kriegsjahren  vor-
        <pb n="25" />
        24

genommenen  Jndividualerhebungen  über  die  Ernteflächen  unwiderleglich ­
  ergeben  haben,  daß  die  in  den  Friedensjahren  vorgenommenen
Ernteflächenschätzungen  nicht  zutreffend  waren,  sondern  als  erheblich
überschätzt  beurteilt  werden  müssen?)  Man  wird  deshalb  die  als
Ertrag  errechnete  Menge  von  305  800  Tonnen  als  reichlich  hoch  ansehen ­
  müssen  und  wird  der  Wahrheit  wesentlich  näherkommen,  wenn
man  wenigstens  10  vom  Hundert,  also  weitere  30  000  Tonnen
abzieht,  so  daß  im  ersten  Kriegswirtschastsjahre  August  1914  bis
August  1915  von  der  inländischen  Erzeugung  für  die  menschliche  Ernährung ­
  rund  218  000  Tonnen  trockene  Hülsenfrüchte  aus  der  Ernte
des  Jahres  1913  zur  Verfügung  standen.
Die  Einfuhr  von  Hülsenfrüchten,  die  für  Speisezwecke  in
Betracht  kamen,  betrug  im  Jahre  1913  nach  der  Tabelle  7  auf
Seite  9  219632,1  Tonnen.  Einfuhr  und  eigene  Erzeugung  haben
sich  hiernach  ungefähr  die  Wage  gehalten.  Wie  die  Tabelle  9  auf
Seite  11  weiter  erkennen  läßt,  bezog  Deutschland  seine  Hülsenfrüchte
hauptsächlich  aus  Rußland,  an  zweiter  Stelle  aus  Österreich-Ungarn
und  Rumänien.  Aus  Rußland  hörte  die  Einfuhr  bei  Ausbruch  des
Krieges  selbstverständlich  ganz  auf.  Aber  auch  die  Einfuhr  aus
Österreich-Ungarn  mußte  stark  zurücktreten,  da  dort  einerseits  sofort  ein
starker  Heeresbedarf  einsetzte,  ferner  die  Inanspruchnahme  der  Beförderungsmittel ­
  für  militärische  Zwecke  eine  nennenswerte  Einfuhr
erschwerte,  wenn  nicht  unmöglich  machte.  Es  kommt  weiter  hinzu,
daß  die  inländische  Ernte  an  Hülsensrüchten  zumeist  erst  nach  Eintritt
des  Frostes,  d.  h.  in  den  Monaten  Januar  bis  März,  ausgedroschen
wird,  während  die  Einfuhr  aus  Rußland  wesentlich  erst  im  August,
die  aus  Rumänien  und  Österreich  günstigenfalls  im  Juli  einsetzt.
Man  kann  mithin  annehmen,  daß  der  in  den  Wintermonaten  naturgemäß ­
  stärkere  Verbrauch  an  Hülsenfrüchten  in  der  Hauptsache  durch
ausländische  Ware  gedeckt  wurde,  während  in  den  Frühjahrs-  und
Sommermonaten  bis  zum  Vorhandensein  der  neuen  Ernte  im
wesentlichen  die  im  Jnlandc  gezogenen  Hülsenfrüchte  verzehrt  wurden.
Einen  gewissen  Ausgleich  mag  der  Handel,  soweit  er  spekulativ
arbeitete,  geschaffen  haben.  Im  wesentlichen  wird  diese  Verbrauchsteilung ­
  aber  zutreffen.  Man  wird  mithin  annehmen  können,  daß
Deutschland  zu  Beginn  des  Krieges  im  wesentlichen  nur  auf  die
Ernte  des  Jahres  1914  und  aus  die  aus  der  Einfuhr  des  Jahres  1913
etwa  übrig  gebliebenen  geringen  Mengen  angewiesen  war.
Trotzdem  ließ  die  erträgliche  Jnlandsernte  des  Jahres  1914
trotz  stärkerer  Nachfrage  in  den  ersten  Kriegsmonaten  einen  Mangel
g  t  ® er 9*-  Darstellung  in  Heft  1  der  „Beiträge  zur  Kriegswirtschaft"
        <pb n="26" />
        25

an  Hülsenfrüchten  nicht  hervortreten,  zumal  alle  sonstigen  Nahrungsmittel ­
  noch  in  ausreichender  Menge  vorhanden  waren.  Erst  in  den
Frühjahrsmonaten  1915  machte  sich  eine  Knappheit  an  Hülsenfrüchten
bemerkbar,  die  nicht  nur  die  Preise  zum  sprunghaften  Anziehen
brachte,  sondern  auch  Spekulanten  auf  den  Plan  lockte,  welche  im
Handel  mit  Hülsenfrüchten  ein  geeignetes  Feld  ihrer  Tätigkeit  sahen.
Alle  möglichen  Berufsklassen  entdeckten  ihr  Talent  zum  Handel  mit
Hülsenfrüchten  und  machten  ausgiebigen  Gebrauch  davon.  Infolgedessen ­
  schnellten  die  Preise,  die  im  Frieden  höchstens  30  bis  35  Jl
für  den  Doppelzentner  betragen  hatten,  in  den  Frühjahrsmonaten  1915
auf  120  bis  130  Jl  in  die  Höhe.  Bei  der  allgemein  in  diesen  Monaten
einsetzenden  Preissteigerung  und  bei  dem  Fehlen  jeder  eigentlichen  Ernährungsschwierigkeiten ­
  trat  diese  Preiserhöhung  aber  nicht  dermaßen
in  die  Erscheinung,  daß  ein  staatliches  Eingreifen  in  den  Verkehr  mit
Hülsenfrüchten  bereits  im  ersten  Kriegsjahre  notwendig  gewesen  wäre.

2.  Das  zweite  Kriegsjahr  1915/16.
a)  ErlaßderVerordnungvom2  6.  August  1915.
Ganz  anders  entwickelten  sich  die  Verhältnisse  im  zweiten  Kriegsjahre. ­
  Schon  im  Juni  und  Juli  1915,  als  der  ungemein  heiße  und
trockene  Sommer  eine  frühe  Hülsenfruchternte  versprach,  zeigte  der
Handel  die  ebenso  bedenkliche  wie  entschiedene  Neigung,  an  die  ungewöhnlich ­
  hohen  Notpreise  der  Frühjahrsmonate  1915  anzuknüpfen,
so  daß  eine  Regelung  des  Verkehrs  mit  Hülscnfrüchten  unvermeidlich
erschien.  Die  Erfahrungen  der  Kriegswirtschaft  hatten  bereits  gezeigt, ­
  daß  mit  Höchstpreisen  allein  nichts  zu  erreichen  war.  Andererseits
glaubte  man  nicht  zu  einer  völligen  Beschlagnahme  übergehen  zu
können.  Die  Beschlagnahme  der  übrigen  Getreidearten  erschien  bereits
als  ein  so  schwerer  Eingriff  in  die  landwirtschaftlichen  Verhältnisse,
daß  man  nur  im  äußersten  Notfall  zu  derartigen  Maßnahmen  sich
verstehen  konnte.  Die  auf  Grund  des  §  3  des  sogenannten  Ermächtigungsgesetzes ­
  vom  4.  August  1914  erlassene  „Bekanntmachung
über  den  Verkehr  mit  Hülsenfrüchten  vom  26.  August  1915"
sah  deshalb  unter  Bestimmung  von  Höchstpreisen  ein  Handelsmonopol ­
  vor,  dessen  Träger  die  Zentral-Einkaufsgesellschaft  in
Berlrn  wurde  Auf  die  Zentral-Einkaufsgesellschaft  einigte  man  sich,
w  ll  auch  auf  eme  erheblich  stärkere  Einfuhr  aus  den  neutralen
Landern,  namentlich  aus  Rumänien,  gerechnet  wurde  und  die  Err
  Bewirtschaftung  aller  Einfuhrware  der  gleichen  Gesellschaft ­
  oblag.  Es  erschien  deshalb  als  das  einfachste,  auch  die  Bewirtschaftung ­
  der  im  Jnlande  zu  erfassenden  Hülsenfrüchte  dieser
        <pb n="27" />
        26

Stelle  zu  übertragen.  Die  Verordnung  bezog  sich  nur  auf  die
Hülsenfrüchte,  die  für  die  menschliche  Ernährung  in  Betracht  kamen.
Hülsenfrüchte,  die  ihrer  Art  oder  Beschaffenheit  nach  als  Futtermittel ­
  anzusprechen  waren,  unterstanden  der  Bekanntmachung  über
den  Verkehr  mit  Futtermitteln  vom  28.  Juni  1915.  Selbstverständlich ­
  mußten  den  Landwirten  gewisse  Vorräte  zur  freien  Verfügung ­
  überlassen  werden,  die  sie  als  Saatgut  oder  für  den  Verbrauch
im  eigenen  Betriebe  nötig  hatten.  Um  alle  übrigen  Hülsenfrüchte
dem  Handelsmonopol  der  Zentral-Einkaufsgesellschaft  unterstellen  zu
können,  wurde  zunächst  für  alle  Besitzer  von  Hülsenfrüchten  eine  An  -
z  e  i  g  e  p  f  l  i  ch  t  vorgeschrieben.  Auf  Grund  dieser  Selbstanzeige
sollte  dann  der  Abruf  durch  die  Zentral-Einkaufsgesellschaft,  welche
zur  schnellen  Erfassung  ganz  Deutschland  mit  einem  Netz  von  Oberund ­
  Unterkommissionären  überzog,  erfolgen.
Die  von  der  Zentral  -  Einkaufsgesellschaft  den  Besitzern  zu
zahlenden  Ubernahmcpreise  mußten  so  gewählt  werden,  daß
einerseits  erträgliche  Kleinhandelspreise  gewährleistet  waren,  während
andererseits  dem  Erzeuger  durch  die  Höhe  der  Ubernahmcpreise  der
Anreiz  genommen  wurde,  die  zum  Weiterverkauf  für  die  menschliche
Ernährung  bestimmten  Mengen  im  eigenen  Betriebe  zu  verfüttern.
Das  trockene  Jahr  1915  hatte  eine.  besondere  Knappheit  an  Stroh  und
Rauhfutter  mit  sich  gebracht,  und  die  Gefahr,  daß  erhebliche  Mengen
in  die  Vieh-  statt  in  die  Menschenmägen  wanderten,  war,  wie  die
Erfahrung  gezeigt  hat,  nicht  zu  unterschätzen.  Als  Höchstgrenze ­
  der  Ubernahmepreise  wurden  deshalb  60,  70  und  75  J1  für
den  Doppelzentner  Erbsen,  Bohnen  und  Linsen  durch  die  Verordnung
festgesetzt.
Der  ganze  Saatguthandel  wurde  durch  die  Verordnung
nicht  geregelt,  da  die  Sicherstellung  des  Saatguts  für  das  neue
Wirtschaftslahr  nur  in  losem  Zusammenhang  mit  dem  Zweck  der  Verordnung ­
  stand.  Nur  ganz  allgemein  gehaltene  Bestimmungen  schufen
dem  Saathandel  die  Möglichkeit  einer  Betätigung,  wobei  vor  allen
Dingen  dem  Umstande  Rechnung  getragen  werden  mußte,  daß  Saatgut
immer  teurer  ist  als  Speiseware.  Die  Verordnung  wies  außerdem  der
-  Zentral-Einkaufsgesellschaft  die  Aufgabe  zu,  die  erfaßten  Mengen
wieder  zu  angemessenen  Preisen  dem  Verbrauche  zuzuführen.
d)  Durchführung  der  Verordnung.  Die  Durchführung ­
  der  Verordnung  stieß  auf  nicht  unerhebliche  Schwierigkeiten.
Zunächst  mußte  dem  Umstande  Rechnung  getragen  werden,  daß
Hülsenfrüchte  häufig  aufdem  Halm  vor  der  Ernte  verkauft ­
  zu  werden  pflegen.  Daraus  ergaben  sich  Schwierigkeiten
nach  zwei  Richtungen  hin.  Einmal  hatte  der  Handel  vielfach  bereits  zu
        <pb n="28" />
        27

wesentlich  höheren  Preisen,  als  die  Verordnung  vorsah,  derartige  Vorverträge ­
  abgeschlossen.  Ferner  war  eS  in  Friedenszeiten  in  weitem
Umsange  üblich  gewesen,  daß  Händler  zur  Gewinnung  von  Hülsenfruchtsaatgut ­
  mit  zahlreichen  Landwirten  Vermehrungsverträge  von
vielfach  mehrjähriger  Dauer  zu  fest  vereinbarten  Preisen  abschlössen.
Zu  diesen  niedrigen,  den  Friedensverhältnissen  entsprechenden  Preisen
hätte  also  der  Landwirt  auch  in  diesem  Jahre  liefern  müssen,  während
der  Saatguthändler  die  in  der  Verordnung  vorgesehenen,  wesentlich
höheren  Preise  hätte  verlangen  können.  Darin  sah  die  Landwirtschaft
mit  Recht  eine  Benachteiligung,  wodurch  der  in  der  Verordnung
liegende  Eingriff  in  ihre  Verhältnisse  doppelt  empfunden  wurde.  Es
wurde  daher  unter  dem  26.  August  1915  die  „Bekanntmachung  über
das  Verbot  des  Vorverkaufs  von  Erbsen,  Bohnen  und  Linsen  aus  der
Ernte  des  Jahres  1915"  erlassen,  wonach  derartige  Vorverträge
nichtig  sein  sollten,  auch  wenn  sie  bereits  vor  Verkündung  der  Verordnung ­
  geschlossen  waren.  Nur  an  Verträgen,  die  bereits  erfüllt
waren,  wurde  aus  Zweckmäßigkeitsgründen  nichts  mehr  geändert.
Die  Geschädigten  waren  hierbei  allerdings  ausschließlich  die  Händler,
die  der  Marktlage  entsprechend  im  Juni  bis  Mitte  August  —  die
Verordnung  erschien  erst  Ende  August  —  zu  wesentlich  höheren
Preisen  gekauft  hatten,  als  sie  nachher  von  der  Zentral-Einkaufsgesellschaft
  wiederbekamen.  Ebenso  entspann  sich  über  die  Vermehrungsverträge ­
  ein  erheblicher  Streit,  da  die  Saatgutzüchter  und
Händler  nicht  mit  Unrecht  darauf  hinwiesen,  daß  diese  Verträge  vielfach ­
  nur  als  Werk-,  nicht  als  .Kausperträge  anzusprechen  seien.
Die  Verordnung  vom  26.  März  1915  über  das  Verbot  des
Vorverkaufs  wurde  dann  durch  die  „Bekanntmachung  vom  16.  September ­
  1915"  wieder  aufgehoben,  da  andernfalls  auch  die  Zentral-Einkaufsgcsellschaft
  Kaufverträge  über  Hülsenfrüchte  nicht  hätte  abschließen ­
  können.  Weitere  Schwierigkeiten  ergaben  sich  aus  dem  Umstande, ­
  daß  die  Verordnung  nicht  den  immer  mehr  wachsenden  Ernährungsschwierigkeiten ­
  entsprechend  scharf  gefaßt  waren.  So  zeigte
sich  bald  als  eine  bedenkliche  Lücke  die  Bestimmung,  daß  die  Absatzpflicht ­
  an  die  Zentral-Einkaufsgesellschaft  nicht  für  kleine
Mengen  bis  zu  1  Doppelzentner  galt.  Diese  kleinen  Mengen
waren  zunächst  freigelassen  worden,  um  den  Verkauf  im  Kleinhandel
für  die  Zwischenzeit  nicht  stocken  zu  lassen,  bis  die  Zentral-Einkaufsgesellschaft
  in  derLage  war,  demHandel  neue  Hülsenfrüchte  zuzuführen.
Die  Bestimmung  hatte  aber  die  unerwünschte  Nebenwirkung,  daß  nun
immer  nur  ein  Doppelzentner  unter  der  Hand  von  Landwirten  oder
von  Händlern  verkauft  wurde  und  damit  ansehnliche  Mengen  der
allgemeinen  Bewirtschaftung  entgingen.  Bei  derartigen  Verkäufen
        <pb n="29" />
        28

wurden  vielfach  auch  noch  Preise  gezahlt,  welche  über  die  Höchstpreise
oer  Verordnung  wesentlich  hinausgingen.  Dieser  Umstand  erschwerte
die  Erfassung  der  Hülsenfrüchte  durch  die  Zentral-Einkaufsgesellschaft
nicht  unwesentlich  und  gab  Anlaß  zu  mancherlei  Unzufriedenheit  und
Klagen.  Diese  Bestimmung  wurde  deshalb  durch  die  „Bekanntmachung ­
  vom  21.  Oktober  1915"  aufgehoben.
Eine  weitere  Quelle  von  Schwierigkeiten  bildeten  die  Bestimmungen, ­
  welche  denLandwirten  alles  Gemenge,d.h.  Mischungen  von
Feldfrüchten  aller  Art  mit  Hülsenfrüchten,  ferner  für  die  eigene  Ernährung, ­
  für  Saatzwecke,  und  zwar  zur  eigenen  Aussaat  und  zum
freien  Verkauf  beliebige  Mengen  unbeschränkt  freiließen.  Damit
hatten  die  Landwirte  "das  Recht,  bei  der  vorgeschriebenen  Anmeldung
ihren  eigenen  Bedarf  an  Hülsenfrüchten  für  Speise-,  Saat-  und
Futterzwecke  in  beliebiger  Höhe  abzuziehen,  so  daß  mitunter  ablieferungspflichtige ­
  Mengen  überhaupt  nicht  übrigblieben.  Überhaupt
erwies  es  sich  als  ein  Nachteil,  daß  die  Bestandserhebung,  welche  die
Grundlage  für  die  ganze  Durchführung  der  Verordnung  bildete,
lediglich  auf  einer  A  n  z  e  i  g  e  p  f  l  i  ch  t  der  Besitzer,  Händler  wie
Landwirte,  beruhte  und  daß  diese  Bestandserhebung  allein  von  der
Zentral-Einkaufsgesellschaft  ausging  und  nicht  unter  schärfster
Aufsicht  und  Verantwortung  der  örtlichen  Verwaltungsbehörden  erfolgte. ­
  Jnfolgedeffen  gingen  die  Anmeldungen  unpünktlich  und
äußerst  lückenhaft  ein.  Es  hatten  damals  schon  soviel  Bestandserhebungen ­
  stattgefunden,  daß  sich  ein  gewisser  stiller  Widerstand
gegen  derartige  lästige  Anfragen  in  weiten  Kreisen  bemerkbar  machte.
Die  Aussichten  für  die  Erfassung  der  Hülsenfrüchte  waren
hiernach  zu  Beginn  des  Jahres  1916  nicht  gerade  glänzend.  Es
waren  bis  dahin  bei  der  Zentral-Einkaufsgesellschaft  insgesamt
65  400  Tonnen  angemeldet  worden,  wovon  die  Landwirte  als
Verkaufs-Saatgut  und  zur  eigenen  Ernährung  rund  27  400  Tonnen
beanspruchten.  Die  Zentral-Einkaufsgesellschaft  hätte  hiernach
38  000  Tonnen  erfassen  müssen.  Es  erschien  aber  unzweckmäßig, ­
  wenn  die  Zentral-Einkaufsgesellschaft  auch  diejenigen  Mengen
abnahm,  welche  Kommunalverbände,  Gefängnisse,  Fürsorgeanstalten,
Volksküchen,  Lazarette  und  ähnliche  gemeinnützige,  staatliche,  komniunale
  oder  unter  staatlicher  Aufsicht  stehende  Anstalten  und  Einrichtungen ­
  bereits  vorher  zur  Sicherung  ihrer  öffentlichen  Anstalten
ausgekauft  hatten.  Die  Zentral-Einkaufsgesellschaft  wurde  deshalb
gleich  von  vornherein  ermächtigt,  alle  diese  Mengen  den  Besitzern  zu
belassen,  um  die  Hülsenfrüchte  nicht  durch  eine  Übernahme  und  Zurücküberweisung ­
  unnötig  zu  verteuern.  Das  öffentliche  Interesse  wurde
genügend  dadurch  gewahrt,  daß  den  Besitzern  eine  Weiterveräußerung
        <pb n="30" />
        29

zu  Handclszwecken  verboten  und  nur  ein  Verbrauch  in  eigenem  Bezirk
oder  Betrieb  gestattet  wurde.  Insgesamt  wurden  auf  diese  Weise
8  850  Tonnen  freigegeben.
Schrumpfte  schon  hierdurch  die  zu  erfassende  Menge  bedenklich
zusammen,  so  wurde  sie  noch  weiter  durch  Freigabe  zu  Saatzwecken ­
  in  Höhe  von  2  500  Tonnen  gemindert.  Schließlich
stellte  sich  bei  der  Abnahme  der  einzelnen  Partien  heraus,  daß  eine
nicht  unbeträchtliche  Menge  —  über  9  000  Tonnen  —  infolge
irrtümlicher  Anmeldung,,  durch  Schwund,  Minderausdrusch  usw.
abzusetzen  war.  Ein  gewisser  Ausgleich  wurde  nur  dadurch  geschaffen, ­
  daß  auch  nicht  angemeldete  Mengen  erfaßt  wurden.
Bei  der  Übernahme  der  ablieferungspflichtigen  Mengen  ergaben ­
  sich  weiter  hinsichtlich  der  Preisbemessung  allerlei  Unzuträglichkeiten. ­
  Die  Verordnung  sah  schlechthin  nur  einen  Höchstpreis,  verschieden ­
  lediglich  für  Erbsen,  Bohnen  und  Linsen,  vor.  Hülsenfrüchte
sind  jedoch  niemals  in  einer  gleichmäßigen,  die  einzelnen  Arten  wenig
unterscheidenden  Weise  gehandelt  worden  wie  etwa  Roggen  und
Weizen.  Im  Gegenteil  kennt  der  Handel  eine  große  Zahl  von  Arten
und  Qualitäten  von  Hülsenfrüchten,  wie  schon  jede  Preisliste  einer
Samenhandlung  erkennen  läßt.  Kleine  oder  große,  gelbe,  graue  oder
grüne  Erbsen,  die  verschiedensten  Arten  und  Sorten  Bohnen  mußten
unterschieden  werden.  Ferner  die  Beschaffenheit,  der  Wassergehalt
der  einzelnen  Partie,  oder,  soweit  es  sich  um  bereits  bearbeitete  Ware
handelt,  die  Art  der  Bearbeitung,  ob  geschält,  gespalten  oder  dergleichen, ­
  das  alles  mußte  berücksichtigt  werden  und  machte  eine  große
Menge  kleiner  Unterscheidungen  unbedingt  notwendig,  wenn  nicht  bei
der  Übernahme  große  Unzufriedenheiten  bei  den  Besitzern  hervorgerufen ­
  werden  sollten.  Es  war  nicht  angängig,  daß  ein  Landwirt,
der  eine  hochgezüchtete  Sorte  mit  vieler  Mühe  und  besonderer
Sorgfalt  gebaut  hatte,  genau  soviel  bekam  wie  der  Nachbar,  der  eine
minderwertige,  kaum  noch  zu  Speisezwecken  verwertbare  Erbse  ablieferte. ­
  Es  mußten  deshalb  besondere  Grundsätze  aufgestellt  werden,
nach  denen  die  Bewertung  zu  erfolgen  hatte.  Es  wurde  eine
gleitende  Skala  gebildet,  die  von  den  großen  grünen  und  gelben
Viktoria-Erbsen,  für  die  der  Höchstpreis  gezahlt  werden  konnte,
hinabging  bis  zu  den  verdorbenen,  feuchten,  schimmlig  gewordenen,
käfer-  oder  madenhaltigen  Hülsenfrüchten,  welche  aber  durch  eine
entsprechende  Bearbeitung  in  Schälmühlen  noch  für  die  menschliche
Ernährung  nutzbar  gemacht  werden  konnten  und  für  die  ein  Preis
bezahlt  werden  konnte,  der  gerade  noch  etwas  über  den  für  Futtererbsen ­
  festgesetzten  Preis  von  30  Ji  für  den  Doppelzentner  hinausging. ­
  Darin  lag  natürlich  eine  große  Quelle  der  Unzufriedenheit,
        <pb n="31" />
        30

obwohl  die  Zentral-Einkaufsgesellschaft  durch  sorgfältige  Nachprüfung
jeder  einzelnen  von  ihr  übernommenen  Partie  eine  Gleichmäßigkeit
in  der  Bewertung  nach  den  im  Hülsenfruchthandel  üblichen  Grundsätzen ­
  durchzuführen  versuchte.  Diese  Sorgfalt  erschwerte  andererseits ­
  wieder  die  schnelle  Abnahme  und  Bezahlung  in  einer  Weise,  daß
sich  daraus  wieder  neue  Unzuträglichkeiten  und  Beschwerden  entwickelten. ­
  Ein  ziemlicher  Sturm  wurde  namentlich  von  denjenigen
Händlern  entfacht,  welche  Hülsenfrüchte  abliefern  sollten,  die  ihnen
wesentlich  teurer  zu  Buch  standen,  als  ihnen  die  Zentral-Einkaufsgesellschaft ­
  auf  Grund  der  Verordnung  bezahlen  konnte.  Jeder
einzelne  dieser  Fälle  mußte  besonders  sorgfältig  geprüft  werden,  und
die  endgültigen  Verhandlungen  hierüber  haben  sich  lange  hingeschleppt.
Bei  allen  diesen  Schwierigkeiten  ist  es  der  Zentral-Einkaufsgesellschaft ­
  nur  möglich  gewesen,  rund25000Tonnen  Hülsenfrüchte ­
  tatsächlich  zu  erfassen.  Vergleicht  man  diese  Zahl  mit  der  Ernteschätzung, ­
  und  berücksichtigt  man  ferner,  daß  hierin  auch  die  Vorräte
waren,  die  sich  noch  aus  vorjährigen  in-  und  ausländischen  Beständen
im  Besitze  des  Handels  befunden  hatten,  so  muß  man  das  Ergebnis
als  recht  bescheiden  ansehen.  Immerhin  genügte  es,  um  zusammen
mit  der  Einfuhr,  die  ein  Vielfaches  der  im  Inlands  erfaßten  Menge
betrug,  die  Ansprüche  von  Heer  und  Marine  sowie  der
Zivilbevölkerung  im  ganzen  zu  befriedigen.  An  die
Zivilbevölkerung  sind,  einschließlich  der  den  Kommunalverbänden
freigegebenen  oder  freihändig  verkauften  Mengen,  rund  38  300  Tonnen
zur  Verteilung  gelangt.
Die  Verteilung  erfolgte  auf  die  einzelnen  Bundesstaaten
nach  der  Zahl  ihrer  Bevölkerung.  Ein  Unterschied  zwischen  den
mehr  ländlichen  und  den  mehr  mit  Industrie  versehenen  Bundesstaaten ­
  wurde  nicht  gemacht.  Der  Ausgleich  wurde  der  Unterverteilung ­
  überlassen,  welche  den  maßgebenden  Behörden  oblag.
Selbstverständlich  mußten  hierbei  diejenigen  Mengen  angerechnet
werden,  welche  schon  vorher  von  der  Zentral-Einkaufsgesellschaft  an
Kommunalverbände,  Volksküchen  usw.  überlassen  worden  waren.
Es  ist  auch  eine  ständig  wiederkehrende  Klage  gewesen  und  hat
namentlich  in  der  Landwirtschaft  häufig  zu  Erbitterung  geführt,  daß
die  verteilten  Mengen  dem  Verbraucher  zu  Preisen  zugeführt  wurden,
die  den  Anschein  eines  unberechtigt  hohen  Gewinnes  der  bewirtschaftenden ­
  Gesellschaft  erweckten.  Diese  Vorwürfe  waren  jedoch
völlig  unberechtigt.  Die  Verkaufspreise  wurden  vielmehr  der
Zentral-Einkaufsgesellschaft  von  der  Aufsichtsbehörde  genau  vorgeschrieben. ­
  Bei  einer  Beurteilung  der  Preise  muß  berücksichtigt
werden,  daß  auch  ausländische  Hülsenfrüchte  an  die  Zivilbevölkerung
        <pb n="32" />
        31

abgegeben  wurden,  die  wesentlich  teurer  waren  als  die  inländischen,
während  eine  gesonderte  Preisbemessung  für  die  ausländischen
Hülsenfrüchte  nicht  angebracht  war,  so  daß  ein  Durchschnittspreis ­
  genommen  werden  mußte.
c)  Verkehr  mit  Saatgut.  Eine  besondere  Bemerkung
verdienen  die  Erfahrungen,  die  im  zweiten  Kriegsjahre  mit  der  Beschaffung ­
  und  dem  Vertriebe  des  nötigen  Saatguts  gemacht  worden
sind.  Bei  Erlaß  der  Verordnung  vom  26.  August  1915  wurde  als
unbedingt  notwendig  erkannt,  daß  der  Anbau  im  nächsten  Jahre  nach
Möglichkeit  zu  fördern  sei.  Eines  der  wichtigsten  Erfordernisse  hierzu,
die  Beschaffung  des  nötigen  Saatguts,  glaubte  man,  am  besten  dadurch
erreichen  zu  können,  daß  man  in  die  bisherigen  Beziehungen
zwischen  Saatguthandel  und  Landwirtschaft
überhaupt  nicht  eingriff,  sondern  allen  Landwirten  die  Erlaubnis
gab,  von  ihrer  Ernte  beliebig  viel  Hülsenfrüchte  als  Saatgut  zum
eigenen  Bedarf  oder,  falls  sie  bereits  früher  Saatgut  verkauft  hatten,
auch  zum  Verkauf  zurückzubehalten.  Nur  wurde  beim  Handel  mit
Saatgut,  um  Übervorteilungen  nach  jeder  Richtung  hin  auszuschließen,
eine  5  und  10  v.  H.  über  dem  gesetzlichen  Höchstpreise  liegende  Preisgrenze ­
  festgesetzt.  Ferner  wurde  bestimmt,  daß  nur  diejenigen  Händler
sich  mit  dem  Verkauf  von  Saatgut  befassen  dürften,  die  bereits  in  den
letzten  zwei  Jahren  Saatgut  gezogen  und  abgesetzt  hatten.  Weitere
einengende  Kontrollvorschriften  bestanden  nicht.
Diese  Regelung  des  Verkehrs  mit  Hülsenfrucht-Saatgut  hat
versagt,  obwohl  die  Landwirte  von  der  Befugnis,  beliebig  viel
Mengen  als  Saatgut  zurückbehalten  zu  dürfen,  reichlich  —  es  waren
etwa  39  v.  H.  der  überhaupt  angemeldeten  Mengen  —  Gebrauch
gemacht  haben.  Dieses  Beispiel  zeigt,  wie  sehr  der  Krieg  schon  nach
Jahren  die  früheren  wirtschaftlichen  Verhältnisse  gewandelt  hatte,
und  wie  unrichtig  es  ist,  zu  glauben,  daß  eine  Ausschaltung  aller
staatlichen  Regelung  mit  einem  Schlage  die  schönen  Friedensverhältnisse ­
  wieder  herbeiführen  würde.  Vielleicht  hat  auch  die  teilweise
Bewirtschaftung  der  Hülsenfrüchte  ihrerseits  dazu  beigetragen,  den
freigelassenen  Verkehr  mit  Saatgut  in  der  vorgesehenen  Form  unmöglich ­
  zu  machen.  Tatsache  ist  jedenfalls,  daß  auch  hier  in  letzter
Stunde  noch  ein  staatlicher  Eingriff  nötig  war,  um  die  aufgetauchten
Schwierigkeiten  zu  beseitigen.
Je  näher  die  Saatzeit  kam,  um  so  stärker  wurde  die  Nachfrage
nach  Saatgut;  es  häuften  sich  die  Klagen,  daß  Saatgut  nirgends  zu
bekommen  sei.  Dabei  ergab  sich,  daß  Landwirte  vielfach  nicht  nur  ihr
Verkaufs-Saatgut,  sondern  auch  ihr  Saatgut  für  den  eigenen  Bedarf
verbraucht  hatten,  vom  Frieden  her  gewöhnt,  daß  sie  im  Frühjahr  von
        <pb n="33" />
        32

ihrem  Händler  schon  die  nötigen  Mengen  wieder  neu  beziehen  könnten.
Es  blieb  bei  dieser  Sachlage  nichts  anderes  übrig,  als  die  Zeutral-Einkaufsgesellschaft
  anzuweisen,  von  den  von  ihr  zu  Speisezwecken
übernommenen  Hülsenfrüchten  gewisse  Mengen  wieder  abzugeben,  oder
noch  nicht  übernommene  Partien  unter  Festsetzung  eines  Verkaufspreises ­
  alsSaatgutfreizugeben.  Genügend  Zeit,  um  die
Geeignetheit  dieser  Mengen  für  Saatzweckc  durch  Keimprobe,  Prüfung
der  Sortenreinheit  usw.  festzustellen,  war  nicht  vorhanden.  Selbst
auf  ausländische  Hülsenfrüchte  mußte  zurückgegriffen  werden,  obwohl
gegen  sie  noch  besondere  Akklimatisationsbedenken  sprachen.  Vereinzelte ­
  Rückschläge  sind  auch  nicht  ausgeblieben.  Im  ganzen  ist  aber
durch  diesen  Eingriff  viel  Gutes  gestiftet  worden,  indem  5700  Tonnen
Saatgut  beschafft  worden  sind,  die  für  eine  Anbaufläche  von  ungefähr
28  500  Hektar  genügt  haben.  Es  handelt  sich  hierbei  nur  um  Hülsenfrüchte ­
  für  Speisezwecke,  die  im  Jahre  1916  eine  Anbaufläche  von
84  200  Hektar  bedeckt  haben.  Ein  Teil  des  in  letzter  Stunde  beschafften ­
  Saatgutes  mag  zum  Anbau  von  Menggetreide  verwandt
worden  sein.  Trotzdem  wird  man  feststellen  können,  daß  ohne  die
Hilfsbereitschaft  der  Zentral-Einkaufsgesellschast  im  dritten  Kriegsjahre ­
  der  Anbau  der  Hülsensrüchte  zweifellos  erheblich  abgenommen
haben  würde.
3.  Das  dritte  Kriegsjahr  1916/17.
a)  Änderungen  gegen  das  Vorjahr.  Wenn  auch
durch  die  Form  der  Bewirtschaftung  der  Hülsenfrüchte  im  zweiten
Kriegsjahre  der  Bedarf  von  Heer  und  Marine  und  der  Zivilbevölkerung ­
  einigermaßen  hatte  gedeckt  werden  können,  so  lag  doch
im  dritten  Kriegsjahre  klar  zutage,  daß  die  Erfassung  erheblich  schärfer
sein  mußte,  wenn  das  gesteckte  Ziel,  ausreichende  Versorgung  aller
Verbraucher,  erreicht  werden  sollte.  Es  blieb  zwar  bei  den  Grundzügen ­
  der  Verordnung  vom  26.  August  1915;  es  wurde  aber  versucht,
die  hervorgetretenen  Mängel  und  Lücken  zu  beseitigen.  Die  Verordnung ­
  wurde  in  ihrer  neuen  Fassung  als  „V  e  r  o  r  d  n  u  n  g  ü  b  e  r
Hülsenfrüchte  vom  2  9.  Juni  1916"  bekannt  gegeben.
Die  wichtigsten  Änderungen  waren  folgende:
1.  Um  der  zwingenden  Notwendigkeit  Rechnung  zu  tragen,
möglichst  viel  Hülsenfrüchte  in  die  öffentliche  Hand  zu  bekommen,
konnte  es  nicht  mehr  dem  freien  Ermessen  der  Landwirtschaft  überlassen ­
  bleiben,  welche  Mengen  sie  für  die  eigene  Ernährung  einschließlich ­
  ihres  Gesindes  und  für  Saatgut  zurückbehalten
wollte.  Es  wurde  deshalb  durch  die  „Bekanntmachung  vom
        <pb n="34" />
        33

30.  August  1916"  (Reichs  -  Gesetzbl.  S.  981)  bestimmt,  daß  dem
Besitzer  von  Hülsenfrüchten  zu  Saatzwecken  2  Doppelzentner  für
den  Hektar  der  letztjährigen  Anbaufläche  belassen  werden  sollten.
Ferner  zu  seiner  und  seiner  Wirtschaftsangehörigen  Ernährung  je
6  kg  auf  den  Kopf.  Mit  diesen  Bestimmungen  glaubte  man  einer
schärferen  Erfassung  genügend  Rechnung  getragen  zu  haben.
2.  Einer  völligen  Neuregelung  bedurfte  nach  den  Erfahrungen
des  Frühjahrs  1916  die  S  a  a  t  g  u  t  f  r  a  g  e.  Es  mußte  vor  allen
Dingen  dafür  gesorgt  werden,  daß  im  Frühjahr  1917  genügend  Saatgut ­
  zu  angemessenen  Preisen  und  von  einwandfreier  Beschaffenheit
zur  Verfügung  stand.  Die  Zuwendungen,  welche  die  Zentral-Einkaufsgesellschaft
  aus  ihren  Vorräten  im  Frühjahr  1916  gemacht
hatte,  hatten  die  Knappheit  doch  nicht  ganz  beseitigen  können.  Die
Knappheit  ihrerseits  hatte  die  natürliche,  aber  unliebsame  Folge  gehabt,
daß  unter  Nichtachtung  der  festgesetzten  Höchstpreise  bis  zu  12b  Ji
für  den  Zentner  verlangt  und  bezahlt  worden  waren.  Um  derartigen
Zuständen  in  Zukunft  vorzubeugen,  erschien  es  notwendig,  das  ganze
Saatgutgeschäft  unter  schärfste  staatlicheKontrollezu  stellen.
Hierzu  mußte  die  bewirtschaftende  Stelle  zunächst  einen  vollen  Überblick ­
  über  das  überhaupt  vorhandene  Saatgut  erhalten.  Die  Prüfung
aus  Brauchbarkeit  sollte  dabei  fachmännischen  Stellen,  besonderen
Saatstellen,  übertragen  werden.  Erst  nach  Feststellung  der  einwandfreien ­
  Beschaffenheit  sollte  dann  die  bewirtschaftende  Stelle  das  Saatgut ­
  freigeben  und  den  Absatz  ihrerseits  überwachen.  Anerkanntes
Saatgut,  d.  h.  auf  Grund  einer  besonderen  Feldbesichtigung  von  einer
dazu  berufenen  Stelle  als  besonders  wertvoll  bezeichnetes  Saatgut,
sowie  Saatgut  zum  Gemüseanbau  sollten  ebenso  wie  im  Vorjahre  ganz
unbehindert  bleiben,  da  irgendwelche  Schwierigkeiten,  die  zu  einerbesonderen
  Regelung  gedrängt  hätten,  sich  bisher  bei  derartigem  Saatgut ­
  nicht  ergeben  hatten.  Es  beruhte  dies  darauf,  daß  die  Erzeugung
und  der  Handel  mit  Hülsenfrucht-Saatgut  zur  Frischgemüsegewinnung
nur  in  den  Händen  einiger  weniger,  bekannter  und  leichtkontrollierbarer
größeren  Landwirte  und  Händler  liegt,  während  die  Anerkennung  von
Hülsenfrüchten  bisher  nur  in  geringem  Umfange  stattgefunden  hatte.
Man  nahm  deshalb  an,  die  hierdurch  in  den  Verkehr  gebrachten
Mengen  würden  so  unwesentlich  sein,  daß  sie  die  öffentliche  Bewirtschaftung ­
  nicht  stören  würden.
Der  Verkehr  mit  Saatgut  war  hierdurch  in  seinen  Grundzügen
festgelegt.  Es  waren  aber  noch  zur  Ausführung  nähere  erläuternde
Bestimmungen  notwendig,  welche  durch  die  „Bekanntmachung  über
Saatgut  von  Buchweizen,  Hirse,  Hülsensrüchten,  Wicken  und  Lupinen
vom  16.  Januar  1917  (Reichs-Gesetzbl.  S.  14)"  erlassen  wurden.
Hlilseiifriichte.
        <pb n="35" />
        34

Nach  dieser  Verordnung  waren  drei  Arten  von  Saatgut  zu  unterscheiden ­
  ;  das  sogenannte  „anerkannte"  Saatgut,  Saatgut  zu  Gemüseanbauzwecken ­
  (zur  Frischgemüsegewinnung),  und  gewöhnliches
Handels-Saatgut,  das  freigegeben  werden  mußte.  Der  Handel  mit
Saatgut  war  außerdem  nur  gegen  Saatkarte  erlaubt.
3.  Um  der  großen  Mannigfaltigkeit  der  Hülsenfrüchte  Rechnung
zu  tragen,  wurden  außerdem  durch  die  zuletzt  genannte  Verordnung
bestimmte  Durchschnittspreise  für  Handelsgut  mittlerer
Art  und  Güte  festgelegt  und  zwar  für  gelbe  und  grüne  Viktoriaerbseu
sowie  große  graue  Erbsen  55  Jl  für  den  Doppelzentner,  für  kleine
gelbe,  grüne  und  graue  Erbsen  53  Jl  für  den  Doppelzentner.  Ebenso
blieben  die  Durchschnittspreise  für  Bohnen  oder  Linsen  um  5  Jt
hinter  den  Höchstpreisen  zurück,  die  nach  dieser  Verordnung  nur  für
ganz  besonders  ausgesucht  gute  Ware  bezahlt  werden  sollten.  Im
übrigen  wurde  an  den  für  das  Jahr  1915/1916  geltenden  Preisbestimmungen ­
  nichts  geändert,  da  sie  noch  als  durchaus  angemessen
angesehen  wurden,  obwohl  sich  die  Verhältnisse  im  ganzen  zweifellos
etwas  verteuert  hatten.
4.  Mit  Rücksicht  auf  die  sonstigen  wirtschaftlichen  Verhältnisse
wurde  es  außerdem  für  richtiger  befunden,  nicht  die  Zentral-Einkaufsgesellschaft,
  der  ausschließlich  die  Bewirtschaftung  der  gesamten ­
  Einfuhr  oblag,  mit  der  Durchführung  der  neuen  Verordnung
zu  betrauen,  sondern  hierfür  eine  besondere  Reichsstelle  einzurichten.
Sie  wurde  unter  dem  Namen  Reichshülsenfrucht  st  ellc  am
29.  August  1916  als  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung  gegründet.
Sie  behielt  die  von  der  Zentral-Einkaufsgesellschaft  geschaffene  Einrichtung, ­
  soweit  sie  sich  bewährt  hatte,  bei.  Das  für  den  Aufkauf
eingerichtete  Netz  von  Ober-  und  Unteraufkäufern
wurde  wesentlich  erweitert,  indem  wenigstens  als  Unteraufkäufer
jeder  vertrauenswürdige  Fachhändler  zugezogen  wurde.  Unter  den
75  Oberauskäufern  befanden  sich  12  landwirtschaftliche  Genossenschaften, ­
  8  Handelsgenossenschaften,  7  Kommunalverbände  und
3  Mühlen.
d.  Durchführung  der  Verordnung.  Auf  diese  Weise
vorbereitet,  wurde  eine  wesentlich  bessere  Erfassung  der  Hülsenfrüchie
erhofft.  Leider  erfüllten  sich  diese  Hoffnungen  nur  zum  Teil.  Die
wachsenden  Ernährungsschwierigkeiten,  eine  zunehmende  Gleichgültigkeit ­
  gegen  behördliche  Anordnungen,  ebenso  eine  erstaunliche
Findigkeit  und  Gewandtheit  zahlreicher  Verbraucher  und  Erzeuger,
etwaige  Lücken  in  der  Verordnung  auszunutzen,  rückten  das  Ziel,
eine  ausreichende  Versorgung  von  Heer,  Marine  und  der  Bevölkerung
zu  sichern,  in  weite  Ferne.  '
        <pb n="36" />
        3*

35

Trotz  sorgfältigster  Vorbereitung  und  möglichster  Vereinfachung
des  ganzen  Verfahrens  setzten  die  ersten  Schwierigkeiten  wieder  gleich
bei  der  Beftandserhebung  ein.  Obwohl  versucht  wurde,  diese
unter  engster  Anteilnahme  und  Mitwirkung  der  unteren  Verwaltungsbehörden ­
  durchzuführen,  war  das  Ergebnis  wie  im  Vorjahre
recht  unvollkommen.  Rechnerisch  betrugen  die  Anmeldungen  zwar
erheblich  mehr  als  im  Vorjahre,  aber  trotzdem  trat  klar  zutage,  daß
die  Anmeldungen  zum  großen  Teil  fehlerhaft  und  unvollkommen
waren.  Die  Nachprüfung  aller  dieser  in  die  vielen  Zehntausende
gehenden  Anmeldebogen  auf  ihre  Richtigkeit  war  ungemein  zeitraubend ­
  und  mühselig.  Die  unteren  Verwaltungsbehörden  waren
zudem  durch  die  zu  ihren  Gunsten  erfolgte  Beschlagnahme  aller
sonstigen  Feldfrüchte  dermaßen  beansprucht  und  überlastet,  daß  ihre
Mitarbeit  bei  der  Erfassung  der  für  sie  nicht  beschlagnahmten  Hülsenfrüchte ­
  mit  Notwendigkeit  in  den  Hintergrund  treten  mußte.
Blieb  schon  hiernach  die  Grundlage,  auf  der  die  Erfassung  erfolgen ­
  sollte,  ebenso  wie  im  Vorjahre  unrichtig  und  unvollkommen,
so  wurde  die  Ablieferung  noch  dadurch  erschwert,  daß  die  dringlicheren ­
  Anforderungen  von  Brotgetreide,  Gerste  und  Hafer,  deren
Herausziehung  aus  der  Landwirtschaft  durch  Druschprämien  und
dergleichen  gefördert  wurde,  der  Ablieferung  der  Hülsenfrüchte
hemmend  entgegenstanden.  Es  fehlte  natürlich  auch  nicht  an  Machenschaften ­
  aller  Art,  um  sich  der  Absatzpflicht  zu  entziehen,  um  so  mehr,
als  ein  Absatz  unter  der  Hand  zu  erheblich  höheren  Preisen,  als  die
Verordnung  sie  vorsah,  möglich  war  und  sich  im  Wege  des  Schleichhandels ­
  immer  mehr  entwickelte.
Dabei  war  der  gesamte  Bedarf  für  Heer,  Marine  und
Bevölkerung  im  dritten  Kriegsjahre  bedeutend  mehr  auf  die  Jnlandsernte
  angewiesen  als  im  Jahre  vorher,  wo  noch  eine  erhebliche
Einfuhr  die  Bilanz  verbessert  hatte.  Im  Ausbau  der  Verordnung  vom
29.  Juni  1916  wurde  deshalb  durch  die  „Verordnung  über  Hülsenfrüchte ­
  vom  14.  Dezember  1916"  bestimmt,  daß  auch  Ackerbahnen,
  Peluschken  und  Gemenge  nicht  mehr  verfüttert
werden  dürften,  vielmehr  in  vollem  Umfange  an  die  Reichshülsenfruchtstelle ­
  abzuliefern  seien.  Die  Erzeuger  durften  nur  fünf  Doppelzentner
  Ackerbohnen  für  jeden  Hektar  der  Anbaufläche  als  Saatgut
oder  als  Pauschalabfindung  für  den  eigenen  Bedarf  zurückbehalten.
Da  zahlreiche  Wirtschaften  ganz  auf  Verfütterung  von  Ackerbohnen
eingestellt  waren,  sollten  sie  für  die  Ablieferung  der  Ackerbohnen  durch
vorzugsweise  Zuweisung  von  Futtermitteln,  und  zwar  Gersten-  oder
Bohnenkleie,  entschädigt  werden.  Aber  auch  durch  diese  weitergreifende
  Beschlagnahme  gelang  es  nicht,  alle  Schwierigkeiten  zu
        <pb n="37" />
        36

überwinden.  Der  überaus  strenge  Winter,  namentlich  die  mitunter
recht  bedenkliche  Kartoffelknappheit  erzeugten  eine  immer  dringender
werdende  Nachfrage  nach  Hülsenfrüchten,  die  wesentlich  größer  war
als  im  Frieden,  und  die  sich  schließlich  in  einem  besonders  wilden
Schleichhandel  und  zahllosen  Hamsterfahrten  Luft  machte.
Ganz  besonders  trugen  dazu  die  Bestimmungen  über  denSaatgutverkehr,
  namentlich  die  Bestimmungen  über  das  Gemüsesaatgut
und  das  anerkannte  Saatgut  bei.  Während  im  Vorjahre  nur  recht
wenigHülsenfrüchte  „anerkannt",  d.h.  aufGrundeiner  besonderen  Feldbesichtigung ­
  von  einer  dazu  berufenen  Stelle  als  besonders  hochwertig
gezüchtetes  Saatgut  bezeichnet  worden  waren,  wurde  jetzt  der  Begriff
der  Anerkennung  in  einer  zweifellos  ungesunden  Weise  überspannt.
Im  Vorjahre  waren  höchstens  einige  hundert  Hektar  mit  Hülsenfrüchten ­
  als  Saatgut  „anerkannt"  worden,  im  Jahre  1916  waren
es  dagegen  3  615  Hektar  mit  einem  geschätzten  Ertrage  von  mindestens
7000  Tonnen.  Die  hierbei  zu  leistende  Arbeit  hat  sicherlich  nur
bewältigt  werden  können,  indem  die  strengen  Friedensgrundsätze
vielfach  wohlwollend  und  kriegsgemäß  gemildert  wurden.  Dadurch
ist  allerdings  der  Begriff  der  „Anerkennung"  in  Mißkredit  gekommen.
Viel  bedauerlicher  aber  ist,  daß  dieses  trotz  alledem  im  Durchschnitt
zweifellos  wertvollere  Saatgut  zum  großen  Teil  infolge  der  Verkehrsfreiheit ­
  nicht  zur  Aussaat  gekommen,  sondern  unter  Nichtachtung ­
  aller  Strafen  und  Verbote  im  Wege  des  Schleichhandels  in
die  Kochtöpfe  gewandert  ist.  Offenbarer  Schwindel  und  Mißbrauch  ist
mit  dem  sogenannten  „zum  Gemüseanbau  bestimmten  Saatgut"  betrieben ­
  worden,  und  selbst  einzelne  zur  Ausstellung  der  nötigen  Saatkarten ­
  berufene  Behörden  sind  nicht  davon  freizusprechen,  daß  sie  durch
ihr  allzu  weitherziges  und  wohlwollendes  Verhalten  diesen  Unfug
unterstützt  haben.  Es  sind  Hülsenfrüchte  zu  Gemüse-Saatzwecken  gehandelt ­
  worden,  die  diese  Bezeichnung  niemals  verdienen  und  deren
Besitzer,  wenn  sie  sie  zur  Gemüsegewinnung  zur  Aussaat  gebracht
haben  sollten,  unliebsam  durch  ihre  Hartschaligkeit,  bitteren  Geschmack
oder  dergleichen  darüber  belehrt  werden  dürften,  daß  zwischen  den
für  den  Gemüseanbau  und  den  für  die  Körnergewinnung  bestimmten
Sorten  ganz  wesentliche  Unterschiede  bestehen.  Auf  jeden  Fall  muß
es  als  ein  schwerer  wirtschaftlicher  Schaden  bezeichnet  werden,  daß
auch  hier  wertvolles  Gemüse-Saatgut  infolge  der  Verkehrsfreiheit
zu  Speise-  statt  zu  Saatzwecken  verwandt  worden  ist,  so  daß
schließlich  wieder  auf  minderwertiges  Saatgut  aus  den  ursprünglich
für  Ernährungszwecke  bestimmten  Mengen  zurückgegriffen  werden
mußte.  Die  auftretenden  Mißstände  suchte  man  dadurch  zu  beseitigen, ­
  daß  die  Saatgutverordnung  vom  6.  Januar  1917  durch  die
        <pb n="38" />
        37

„Bekanntmachung  vom  27.  März  1917  (Reichsgesetzbl.  S.  267)"  in
der  Weise  ergänzt  wurde,  daß  die  schärferen  Kontrollvorschriften
auch  für  anerkanntes  Saatgut  und  Gemüsesaatgut  eingeführt  wurden.
Dadurch  ist  wohl  weiteres  Unheil  verhütet  worden,  aber  Geschehenes
konnte  nicht  wieder  ungeschehen  gemacht  werden.
c.  Ergebnis  der  Bewirtschaftung.  Während  im
vorausgehenden  Jahre  rund  25  000  Tonnen  Hülsenfrüchte  aus  dem
Inlands  erfaßt  wurden,  kann  im  Wirtschaftsjahre  1916/17  mit
Sicherheit  damit  gerechnet  werden,  daß  diesmal  etwa  110000
Tonnen  der  öffentlichen  Bewirtschaftung  zugeführt  werden.  Den
Landwirten  sind  außerdem  zur  eigenen  Ernährung  und  zu  Saatzwecken
58  300  Tonnen  belassen  worden;  ferner  wurden  als  Saatgut  zum
Verkaufe  freigegeben  rund  27  000  Tonnen,  so  daß  insgesamt  von  der
Reichshülsenfruchtstelle  195  300  Tonnen  übernommen  oder  wenigstens
rechnerisch  erfaßt  worden  sind.
Trotzdem  haben  bei  den  gesteigerten  Ansprüchen  von  Heer  und
Marine  bisher  nur  verhältnismäßig  bescheidene  Mengen  an  die  Zivilbevölkerung ­
  verteilt  werden  können.  Die  Verteilungen  wurden
auch  nach  anderen  Gesichtspunkten  als  im  Vorjahre  vorgenommen.
In  erster  Linie  wurden  Schwer-  und  Schwerstarbeiter  sowie  die
Rüstungsindustrie  berücksichtigt,  während  an  die  übrige  Bevölkerung
unmittelbare  Zuweisungen  nicht  oder  nur  in  Ausnahmefällen  erfolgten. ­
  Die  auf  die  übrige  Zivilbevölkerung  entfallenden  Mengen
wurden  in  der  Hauptsache  in  der  Form  von  Suppenwürfeln
überwiesen.  Diese  Art  der  Verteilung  wurde  aus  Zweckmäßigkeitsgründen ­
  —  einfache  schnelle  Zubereitung  der  Suppe  und  sparsamster,
restloser  Verbrauch  ohne  jeden  Abfall  —  gewählt,  ferner  aber  auch,
weil  aus  diese  Weise  alle  feucht  geerntete  Ware,  die  sowieso  nur  nach
weiterer  Bearbeitung  (Darren,  Schälen  oder  Mahlen)  zur  Verteilung
hätte  gelangen  können,  gut  und  billig  für  die  unmittelbare  menschliche
Ernährung  verwertet  werden  konnte.  Die  nasse  Ernte  des  Jahres  1916
wies  besonders  auf  diesen  Weg  hin,  da  ein  verhältnismäßig  großer
Teil,  nämlich  nahezu  50  vom  Hundert  der  von  der  Reichshülsenfruchtstelle ­
  übernommenen  Mengen,  einen  Feuchtigkeitsgehalt  besaßen,  der
eine  längere  Aufbewahrung  ohne  besondere,  konservierende  Behandlung ­
  ausschloß.  Es  kann  auch  darauf  gerechnet  werden,  daß
vor  der  neuen  Ernte  noch  eine  nennenswerte  Menge  trockener,  unverarbeiteter ­
  Hülsenfrüchte  wird  zur  Verteilung  gelangen  können.
Eine  durch  besondere  Kommissionen  im  April  1917  vorgenommene
Nachfchaubei  allen  landwirtschaftlichen  Betrieben,  die  auf  Grund
des  Gesetzes  vom  22.  März  1917  betreffend  die  Inanspruchnahme
aller  wichtigen  Getreideernten  zur  Sicherung  der  Volksernährung
        <pb n="39" />
        38

vorgenommen  worden  ist,  hat  ergeben,  daß  immerhin  noch  nennenswerte ­
  Mengen  vorhanden  sind,  deren  durch  die  Bestellzeit  verzögerter
Ausdrusch  im  Mai  und  Juni  nachgeholt  worden  ist.
Schließlich  mag  noch  darauf  hingewiesen  werden,  daß  die  Aufmerksamkeit ­
  weiter  Kreise  sich  auf  die  Verwertbarkeit  einer  Hülsenfrucht ­
  gelenkt  hat,  die  bisher  nur  als  Futtermittel,  nicht  aber  für  die
unmittelbare  menschliche  Ernährung  in  Frage  kam:  die  W  i  ck  e.  Not
macht  erfinderisch,  und  wie  im  Vorjahre  die  Acker-,  Sau-  oder  Pferdebohne ­
  oder  die  graue  Erbse  (Peluschke)  als  Nahrungsmittel  auch  in
solchen  Gegenden  verständnisvolle  Aufnahme  fanden,  wo  sie  früher
kaum  als  Viehfutter  gekannt  und  geschätzt  waren,  so  hat  sich  in  diesem
Jahre  die  gewöhnliche  Wicke  (vida  sativa)  einen  gar  nicht  kleinen
Kreis  von  Anhängern  erworben.  In  der  Tat  ist  die  Wicke  nach
einigem  Vorwässern  genau  so  gut  als  Nahrungsmittel  verwertbar  wie
jede  andere  Hülsenfrucht.  Ihr  Gehalt  an  Nährstoffen,  namentlich
Eiweiß,  ist  ebenso  groß  wie  bei  allen  anderen  Speisehülsenfrüchten,
und  geschmacklich  steht  sie  ihnen  in  keiner  Weise  nach.  Eine  gut
gekochte  Wickensuppe  ist  von  einer  Linsensuppe  nicht  zu  unterscheiden.
Auch  haben  Backversuche  ergeben,  daß  sich  Wickenmehl  zum  Strecken
von  Brotmehl  vorzüglich  eignet.  Die  Negierung  hat  diesen  Tatsachen
Rechnung  getragen  und  rechtzeitig  Vorsorge  getroffen,  daß  die  von
der  Landwirtschaft  zum  Verkauf  gebrachten  Wicken,  die  den  Bestimmungen ­
  der  Verordnung  über  Futtermittel  vom  5.  Oktober  1916
entsprechend  nur  an  die  Bezugsvereinigung  der  deutschen  Landwirte ­
  G.  m.  b.  H.  in  Berlin  und  später  aus  Grund  einer  Ausnahmebestimmung ­
  auch  an  die  Reichshülsenfruchtstelle  abgesetzt  werden
durften,  der  menschlichen  Ernährung  zugeführt  werden.
4.  Ausblick  auf  das  Wirtschaftsjahr  1917/18.
Die  vorstehendeDarstellung  hat  sich  darauf  beschränkt,  dieArt  und
das  Ergebnis  der  bisherigen  Bewirtschaftung  der  Hülsenfrüchte  kurz
zu  schildern,  ohne  weitere  Schlüsse  wirtschaftspolitischer  Art  daraus
zu  ziehen.  Die  Bewirtschaftung  der  Hülsenfrüchte  bedeutet  einen  so
kleinen  Ausschnitt  aus  unserem  ganzen  Wirtschaftsleben,  daß  Rückschlüsse ­
  allgemeiner  Natur  aus  den  bei  der  Bewirtschaftung  dieser
Fruchtart  gemachten  Erfahrungen  mit  Fug  auch  kaum  gezogen  werden
können.  Aber  selbst  eine  Erörterung  der  Frage,  ob  eine  völlige
Änderung  des  Systems  auf  Grund  der  bisher  gemachten  Erfahrungen
angebracht  sei,  kann  als  überflüssig  unterbleiben.  Denn  diese  Frage  ist
bereits  im  Sonimer  1915,  als  die  Ernte  heranreifte,  gestellt  und  beantwortet ­
  worden.  Damals  war  zu  prüfen,  welcher  Gesichtspunkt  bei
        <pb n="40" />
        39

der  Bewirtschaftung  der  Hülsenfrüchte  als  der  leitende  in  den  Vordergrund ­
  gestellt  werden  sollte:  Förderung  der  Erzeugung,  grundsätzliche
Freilassung  des  Handels,  oder  möglichst  schnelle  und  billige  Versorgung
der  Verbraucher  unter  Ausschaltung  aller  hemmenden  und  verteuernden ­
  Kräfte.  Die  Förderung  der  Erzeugung  blieb  nicht  unbeachtet. ­
  Es  wurde  aber  als  ausreichend  erachtet,  daß  gute  Preise
gezahlt  würden,  da  es  als  Grundsatz  galt,  daß  die  deutsche  Landwirtschaft ­
  in  der  Lage  sei,  das  deutsche  Volk  zu  ernähren.  Die
Findigkeit  und  Schmiegsamkeit  des  freien  Handels  auszunutzen  und
sie  noch  auszubauen  und  zu  vervollkommnen,  etwa  durch  ein  Prämiensystem, ­
  unter  Verhütung  des  Kettenhandels  durch  Schlußscheinzwang,
erschien  verlockend.  Schon  oben  ist  aber  darauf  hingewiesen  worden,
daß  der  Krieg  unser  ganzes  wirtschaftliches  Leben  schon  nach  einjähriger ­
  Dauer  dermaßen  umgestaltet  hatte,  daß  es  unmöglich  erschien,
das  freie  Spiel  der  Kräfte  walten  zu  lassen.  Fast  der  ganze  beschäftigungslose ­
  Auslandshandel  hatte  auf  dem  inländischen  Markte
ein  Feld  der  Betätigung  gesucht  und  dadurch  die  schon  im  Frieden
in  manchen  Geschäftszweigen  vorhandene  Übersättigung  an  Vermittlern ­
  zwischen  Erzeugern  und  Verbrauchern  in  unerträglicher
Weise  verschärft  und  offenbare  Mißstände  —  Kettenhandel!  —  herbeiführt. ­
  Selbst  die  Einschaltung  des  „legitimen  Fachhandels",  wie
ein  von  den  Vertretern  des  Handels  gern  gebrauchtes  Schlagwort
lautet,  erschien  als  ein  zu  gewagter  Versuch.  Die  Richtigkeit  dieser
Ansicht  wurde  durch  die  Bewirtschaftung  des  Buchweizens ­
  bestätigt,  welche  im  Wirtschaftsjahre  1916/17  ebenfalls
der  Reichshülsenfruchtstelle  oblag,  und  worüber  zur  Begründung  des
Gesagten  noch  ein  kurzes  Wort  gestattet  sei.
Im  Wirtschaftsjahre  1915/16  waren  für  Buchweizen  lediglich
Erzeugerhöchstpreise  festgesetzt  worden,  mit  dem  auch  aus  anderen
Gebieten  bekannten  Erfolge,  daß  es  zu  den  festgesetzten  Höchstpreisen
keinen  Buchweizen  gab.  Im  nächsten  Wirtschaftsjahre  wurde  deshalb
für  die  Bewirtschaftung  des  Buchweizens  das  gleiche  Rahmengesetz
geschaffen  wie  für  die  Bewirtschaftung  der  Hülsensrüchte.  Durch  eine  besondere ­
  Bestimmung  war  jedoch  die  Reichshülsenfruchtstelle  ermächtigt
worden,  von  dem  bei  der  Bewirtschaftung  der  Hülsenfrüchte  vorgesehenen ­
  System  ganz  abzusehen  und  den  freihändigen
Ankauf  durch  Mühlen  auf  Grund  von  Bezugsscheinen,  die  von  der
Aeichshülsenfruchtstelle  auszustellen  waren,  zu  gestatten.  Um  in  die
bestehenden  Beziehungen  zwischen  Mühlen,  Handel  und  Erzeuger  nicht
einzugreifen,  wählte  die  Rcichshülsenfruchtstelle  im  Einverständnis
mit  den  Mühlen  den  zweiten  Weg  und  gab  Bezugsscheine  an  im
ganzen  100  Mühlen  aus.  Berücksichtigt  wurden  nur  solche  Betriebe,
        <pb n="41" />
        40

die  schon  im  Frieden  Buchweizen  bearbeitet  hatten.  Die  Verteilung ­
  der  Bezugsscheine  erfolgte  nach  einem  vom  Verbände  der
deutschen  Hafer-  und  Buchweizenmühlen  ausgearbeiteten  Schlüssel,
dessen  Grundlage  die  Durchschnittsleistung  der  Mühlen  in  den  letzten
beiden  Friedensjahren  bildete.  Für  den  Handel  bestanden  zwar
Höchstpreise,  im  übrigen  aber  war  er  auf  Grund  der  Bezugsscheine
völlig  frei.  Trotzdem  haben  sich  die  an  das  Bezugsscheinsystem  geknüpften ­
  Erwartungen  nicht  voll  erfüllt.  Die  Ernteflächenerhebung
vom  Juni  1916  ergab  statistisch  im  Deutschen  Reiche  eine  Anbaufläche ­
  von  66  000  Hektar,  so  daß  eine  Ernte  von  60  000  Tonnen
erwartet  werden  konnte.  Unter  Berücksichtigung  der  den  Erzeugern
zur  eigenen  Ernährung  und  zur  Aussaat  gesetzlich  zu  belassenden
Mengen  hätte  damit  gerechnet  werden  müssen,  daß  mindestens
30  000  Tonnen  zur  Ablieferung  gelangten.  Demgegenüber  ergab
die  von  der  Reichshülsenfruchtstelle  durchgeführte  Bestandsanmeldung
vom  Oktober  1916  eine  Gesamternte  von  nur  insgesamt
14  980  Tonnen,  von  welcher  rechnerisch  6  300  Tonnen  auszuliefern
waren.  In  denjenigen  Anbaugebieten,  in  welchen  die  Erzeuger
schon  in  Friedenszeiten  für  den  Absatz  angebaut  hatten,  insbesondere
in  einzelnen  Teilen  von  Schleswig-Holstein,  hat  sich  das  Bezugsscheinsystem ­
  insoweit  bewährt,  daß  die  Mühlen  rechnerisch  sogar  mehr
erfaßt  haben,  als  nach  den  Bestandsanmeldungen  auszuliefern  war.
Dagegen  hat  das  System  der  Bezugsscheine  in  denjenigen  Gebieten
völlig  versagt,  in  welchen  der  Buchweizen  nur  in  kleinbäuerlichen  Betrieben ­
  angebaut  wird  und  die  Erzeugung  nur  geringe  Überschüsse
über  die  den  Landwirten  gesetzlich  zustehenden  Mengen  ergab.  In
diesen  Gebieten,  in  denen  allerdings  auch  im  Frieden  der  gesamte
Ertrag  der  Ernte  vom  Landwirt  im  wesentlichen  zur  eigenen  Ernährung ­
  und  zur  Verfütterung  verwandt  worden  war,  fand  infolge
der  bestehenden  Lebens-  und  Futtermittelknappheit  eine  freiwillige
Abgabe  der  nach  den  Bestimmungen  der  Verordnung  ablieferungspflichtigen ­
  Überschüsse  so  gut  wie  gar  nicht  statt.  Zu  seiner  Rechtfertigung ­
  mag  der  Handel  darauf  hinweisen,  daß  in  diesen  Gebieten
größere  Mühlen  überhaupt  nicht  ansässig  sind,  auch  keine  Organisation
von  Händlern  besteht,  welche  den  Ankauf  hätte  vermitteln  können.
Auch  die  Schwierigkeiten  mögen  nicht  klein  gewesen  sein,  derartige
kleine  Mengen,  wie  sie  in  jenem  Gebiete  ablieferungspflichtig  waren,
zu  sammeln.  Alle  diese  Umstände  können  aber  die  Tatsache  nicht
aus  der  Welt  schaffen,  daß  es  dem  Handel  nicht  gelungen  ist,  die  ihm
aufgetragene  Ausgabe  zu  lösen.
Die  erste  über  die  Bewirtschaftung  der  Hülsenfrüchte  erlassene
Verordnung  vom  26.  August  1915  schob  jedenfalls  mit  Recht  als
        <pb n="42" />
        41

Leitsatz  die  möglichst  schnelle  und  billige  Versorgung  der  Verbraucher
unter  Ausschaltung  aller  hemmenden  und  verteuernden  Kräfte  in  den
Vordergrund.  Nachdem  damit  das  System  als  solches  festgelegt  ist,
kann  es  sich  nach  den  in  den  Vorjahren  gemachten  Erfahrungen  nur
um  den  Ausbau  und  die  folgerichtige  Fortentwickelung  des  einmal  gewählten ­
  Verfahrens  handeln.  Dabei  kann  eö  nach  den  im  letzten
Jahre  auch  mit  der  verbesserten  und  verschärften  Verordnung  vom
29.  Juni  1916  gemachten  Erfahrungen  keinem  Zweifel  unterliegen,
daß  im  kommenden  Wirtschaftsjahre  nur  das  System  der
restlosen  Beschlagnahme  die  Hoffnung  gewährt,  die  bisher
unvermeidlichen  Lücken  und  Unvollkommenheiten  bei  der  Bewirtschaftung ­
  zu  beseitigen.  Mau  mag  diese  Entwickelung  mit  Rücksicht
auf  die  Erzeugung  bedauern.  Aber  nur  wenn  die  Ernte  möglichst
sofort  nach  Einbringung  bei  dem  Erzeuger  erfaßt  und  der  öffentlichen
Bewirtschaftung  zugeführt  wird,  besteht  Aussicht,  alle  ungesetzlichen
Abzugskanäle  zu  verstopfen  oder  aus  Mangel  an  Ware  zum  Eintrocknen ­
  zu  bringen.  Nichts  erzeugt  mehr  Unzufriedenheit  und  Erbitterung, ­
  als  wenn  Geld  oder  gute  Beziehungen  dem  Nachbarn  Vorteile ­
  verschaffen,  die  inan  selbst  nicht  hat.  Nur  auf  die  angegebene
Weise  wird  es  aber  möglich  sein,  eine  wirklich  gleichmäßige'  Verteilung ­
  an  alle  Verbraucher  herbeizuführen.  Das  zu  erreichen  ist
bei  der  schwierigen  Lage  und  den  beschränkten  Möglichkeiten  der
kriegsmäßigen  Hülsenfrucht-Versorgung  das  wichtigste  Ziel.

Das  System  der  völligen  Beschlagnahme  hat  aber  noch  zwei
weitere  Vorteile,  einen  gesetzes-  und  einen  verwaltungstechnischen,  im
Gefolge.  Werden  die  Hülsenfrüchte  „beschlagnahmt"  —  ob  formell
für  das  Reich,  den  Kommunalverband,  in  dem  sie  gewachsen  sind,
oder  die  bewirtschaftende  Stelle,  ist  praktisch  minderwesentlich  —,  so
rücken  sie  in  eine  Stufe  mit  den  ebenfalls  „beschlagnahmten"  andern
Feldfrüchten  Brotgetreide,  Hafer  und  Gerste,  und  es  entfällt  die
Notwendigkeit,  für  jede  dieser  Fruchtarten  besondere  Verordnungen
zu  erlassen,  die  in  ihren  einzelnen  Bestimmungen  zahlreiche
Wiederholungen  enthalten  müßten  und  den  Überblick  über  die  gesetzlichen ­
  Bestimmungen  nur  erschweren  würden.  Alle  diese  Fruchtarten
können  vielmehr  in  einer  Verordnung  zusammenfassend  geregelt
werden.  Dies  ist  inzwischen  in  der  unter  dem  21.  Juni  1917
veröffentlichten  „Neich  sg  etreideordnunq  für  die
Ernte  1917"  (Reichsgesetzbl.  S.  507)  geschehen,  in  die  gleichzeitig
  auch,  wegen  ihrer  Verwertbarkeit  zur  unmittelbaren  menschlichen ­
  Ernährung,  die  Wicken  einbezogen  sind.  Diese  Reichsgetre  d  -
ordnung  regelt  also  die  Bewirtschaftung  von  Erbsen  einschließlich
        <pb n="43" />
        Milhelin  Greve,  König!.  Hofbuchdruckerei,  Berlin  SW.  68.

Peluschken,  Bohnen  einschließlich  Ackerbohnen,  Linsen,  Wicken,  Buchweizen ­
  und  Hirse  gleichzeitig  mit  derjenigen  von  Roggen,  Weizen,
Gerste  und  Hafer.
Der  weitere,  verwaltungstechnische  Vorteil  der  Beschlagnahme
besteht  darin,  daß  für  die  Erfassung  und  Bewirtschaftung  der
Hülsenfrüchte  nun  nicht  mehr  eine  besondere  Reichsstelle  nötig  ist,
sondern  daß  diese  Arbeit  naturgemäß  derjenigen  Stelle  übertragen
wird,  der  die  Verwertung  des  bisher  schon  beschlagnahmten.  Brotgetreides ­
  oblag,  der  R  e  i  ch  s  g  e  t  r  e  i  d  e  st  e  l  l  e.  Die  neue  Reichsgetreideordnung ­
  enthält  eine  entsprechende  Bestimmung  und  '.nacht
damit  die  Reichshülsenfruchtstelle  gegenstandslos.  Durch  diese
Zusammenlegung  zweier  Kriegsgesellschaften  wird  nicht  unwesentlich
an  Zeit,  Geld  und  Arbeitskräften  gespart  werden.  Es  wird  eine
Vereinheitlichung  der  Bewirtschaftung  auf  der  am  meisten  und  am
längsten  bewährten  Grundlage  unter  Vereinigung  und  Verwertung
aller  praktischen  kriegswirtschaftlichen  Erfahrungen  erzielt.
        <pb n="44" />
        27

; 3 .en  Preisen,  als  die  Verordnung  vorsah,  derartige  Vor-7
  üossen.'  Ferner  war  es  in  Friedenszeiten  in  weitem
gewesen,  daß  Händler  zur  Gewinnung  von  Hülsen-■:
  it  zahlreichen  Landwirten  Vermehrungsverträgc  von
i;  jriger  Dauer  zu  fest  vereinbarten  Preisen  abschlössen.
8 i:  gen,  den  Friedensverhältnissen  entsprechenden  Preisen
s-  rndwirt  auch  in  diesem  Jahre  liefern  müssen,  während
Sudler  die  in  der  Verordnung  vorgesehenen,  wesentlich
7  &amp;gt;ätte  verlangen  können.  Darin  sah  die  Landwirtschaft
st  Benachteiligung,  wodurch  der  in  der  Verordnung
f  in  ihre  Verhältniße  doppelt  empfunden  wurde.  Es
st  ter  dem  26.  August  1915  die  „Bekanntmachung  über
7  Vorverkaufs  von  Erbsen,  Bohnen  und  Linsen  aus  der
*7  res  1915"  erlassen,  wonach  derartige  Vorverträge
:“;en,  auch  wenn  sie  bereits  vor  Verkündung  der  Veräi:
  ssen  waren.  Nur  an  Verträgen,  die  bereits  erfüllt
st  aus  Zweckmäßigkeitsgründen  nichts  mehr  geändert,
st  n  waren  hierbei  allerdings  ausschließlich  die  Händler,
*7  rge  entsprechend  im  Juni  bis  Mitte  August  —  die
:■  'chien  erst  Ende  August  —  zu  wesentlich  höheren
hatten,  als  sie  nachher  von  der  Zentral-Einkaufs-;■
  wrbekamen.  Ebenso  entspann  sich  über  die  Verge
  ein  erheblicher  Streit,  da  die  Saatgutzüchter  und
§7  it  Unrecht  darauf  hinwiesen,  daß  diese  Verträge  vielst ­
  Werk-,  nicht  als  ^Kaufverträge  anzusprechen  seien.
J:  dnung  vom  26.  März  1915  über  das  Verbot  des
^  .rde  dann  durch  die  „Bekanntmachung  vom  16.  Sepi7»vieder
  aufgehoben,  da  andernfalls  auch  die  Zentral-&amp;gt;aft
  Kaufverträge  über  Hülsenfrüchte  nicht  hätte  übst ­
  ■  Weitere  Schwierigkeiten  ergaben  sich  aus  dem  Um-7
  Verordnung  nicht  den  immer  mehr  wachsenden  Er-£
 :  igkeiten  entsprechend  scharf  gefaßt  waren.  So  zeigte
st  -e  bedenkliche  Lücke  die  Bestimmung,  daß  die  Absatz-7-
  Zentral-Eiukaufsgesellschaft  nicht  für  kleine
zu  1  Doppelzentner  galt.  Diese  kleinen  Mengen
st  freigclaffen  worden,  um  den  Verkauf  im  Kleinhandel
f  izeit  nicht  stocken  zu  lassen,  bis  die  Zentral-Einkaufs-"st
  cLage  war,  demHandel  neueHülsenfrüchte  zuzuführen.
7  ;  hatte  aber  die  unerwünschte  Nebenwirkung,  daß  nun
r  Doppelzentner  unter  der  Hand  von  Landwirten  oder
sst  lerkauft  wurde  und  damit  ansehnliche  Mengen  der
,  °virtschaftung  entgingen.  Bei  derartigen  Verkäufen
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