8 Die Ehrenhaftigkeit des Vertrages. i Es gab aber noch einen Standpunkt, von dem aus ein Maßstab an die Gerechtigkeit zu legen gewesen wäre, — erdgebundener zwar als der hohe Gedankenflug, der uns soeben beschäftigte, — nämlich die Frage bezüglich unserer Versprechungen, auf Grund deren der Feind kapituliert hatte. Vom Einmärsche in Belgien an, hatten die alliierten Länder die Unantastbarkeit aller Verpflichtungen und die Erhaltung des internationalen Vertrauens zu einem der Hauptzwecke ihres Kampfes ausgerufen. Denn, nach dem bestehenden Urteil der Welt, konnte nur dadurch, nur allein durch Einführung der Völkerrechtsgesetze der nationale Egoismus abgeschwächt und die Beständigkeit getroffener Abmachungen gewährleistet werden. Es war daher unsere ganz besondere Pflicht, so zu handeln, wie wir es gepredigt hatten und sogar die Gewissenhaftigkeit zu besitzen, keinen Vorteil selbst aus einer nicht ganz ein deutigen Phrase zu ziehen. Um daher den Frieden und seine Einwirkung auf das allgemeine Vertrauen in die Redlichkeit der Alliierten zu verstehen, müssen wir uns die Geschichte der Verhand-