Die Waffenstillstandsbedingungen. Der aus diesem Notenaustausch entstandene Vertrag zwischen Deutschland und den Alliierten ist klar und unzweideutig. Die Friedensbedingungen müssen in Über einstimmung mit den Reden des Präsidenten gebracht werden, und der Zweck der Friedenskonferenz bestand darin „die Einzelheiten ihrer Ausführung zu besprechen.“ Die Begleitumstände waren ungewöhnlich ernster und bindender Art; denn eine der Forderungen bestand darin, daß Deutschland in Waffenstillstandsbedingungen ein willigen sollte, die es von vornherein wehrlos machten. Was war nun der eigentliche Kernpunkt dieses Ver trages, auf welchen sich die Alliierten festgelegt hatten? Ich habe diese Frage in meinem Buche eingehend behandelt. In kurzen Worten: Wir hatten uns zu einem Frieden aui der Grundlage der 14 Punkte verpflichtet und unter Be rücksichtigung des Prinzips, daß es „keine Annektiouen, keine Kontributionen, keine Strafhandlungen geben sollte.“ Von gewissen Seiten wird immer noch behauptet, daß sich der Feind bedingungslos ergeben habe, und daß wir infolgedessen an die oben erläuterten Verpflichtungen nicht