the scale towards o e Maßnahmen, wie sie hier hinsichtlich des privaten |ams von Deutschen in den außerdeutschen Kolonien "izeichnet wurden, sind gleicher Weise auf privates les Eigentum in Elsaß-Lothringen anwendbar, mit ime solcher Fälle, in denen die französische Regierung amen glaubt gewähren zu sollen. -e Enteignung deutschen privaten Eigentums ist nicht auf die deutschen Kolonien und auf Elsaß- 4 Igen beschränkt. Die zusammenfassende Wirkung Reihe von verwickelten Maßnahmen, welche in [■.i Buche einzeln besprochen wurden, ermächtigen iierten, Deutschland nach ihrem Belieben aus- ben (was noch nicht ganz vollbracht ist) und ihm .vegzunehmen, was es außerhalb seiner eigenen .grenzen, wie sie im Vertrage festgelegt wurden, Nicht nur seine überseeischen Kapitalsanlagen j beschlagnahmen und seine Verbindungen zu zer- sondern der gleiche Vorgang der Ausmerzung wird n Gebieten seiner früheren Verbündeten und von unmittelbaren Nachbarn zu Lande aus bewerkstelligt, e obigen Maßnahmen beziehen sich auf Deutschlands n Reichtum. Jene bezüglich Kohle und Eisen sind n wichtiger, als sie in ihren schließlichen Folgen hlands innere industrielle Wirtschaft und seinen ert direkt berühren. Das deutsche Reich ist eigent- f Kohle und Eisen viel mehr als auf Blut und Eisen aut gewesen. Die geschickte Ausbeutung der großen 21