ausschließlich  verfügen  kann  (urfreie  Güter),  z.  B.  Sonnenlicht,  Sonnenwärme, ­
  und  zweitens  Güter,  deren  verfügbare  Menge  den  Bedarf  übersteigt ­
  (herrenlose  Güter),  z.  B.  Wasser  in  einer  wasserreichen  Gegend,
Holz  im  Urwalde  usw.
Aus  einem  freien  Gut  kann  ein  wirtschaftliches  Gut  werden:  Ein  freies
Gut  ist  das  Wasser  eines  Flusses,  das  von  den  Einwohnern  in  beliebigen
Mengen  geschöpft  werden  kann.  Wird  das  Wasser  aber  filtriert  und  nach
den  Wohnungen  geleitet,  dann  ist  aus  dem  freien  Gut  ein  wirtschaftliches
Gut  geworden;  nicht  mehr  jeder  kann  es  sich  in  dieser  Form  aneignen.
Ebenso  ist  die  Wasser  kraft  kein  freies  Gut  mehr,  wenn  Flußläufe  und
Wasserfälle  zum  Treiben  von  Mühlen  und  Maschinen  benutzt  werden.  —
Auch  der  umgekehrte  Prozeß  ist  möglich:  Güter,  die  bisher  als  wirtschaftliche ­
  Güter  gegolten  haben,  können  durch  Anordnung  eines  Gemeinwesens
freie  Güter  werden.  So  hatten  z.  B.  im  Altertum  die  römischen  Bürger
freien  Eintritt  zu  Theatervorstellungen;  die  großartig  angelegten  Bäder
konnten  vielfach  unentgeltlich  benutzt  werden  usw.  Die  Kosten  wurden
durch  Sklavenarbeit  und  Ausbeutung  der  Provinzen  aufgebracht.  Heute
sind  vielfach  Bildung  und  Bildungsmittel  frei:  Museen,  öffentliche  Anlagen ­
  und  sonstige  gemeinnützige  Unternehmungen  werden  auf  Kosten  der
Gesamtheit  eines  Landes,  einer  Provinz  usw.  geschaffen  und  von  der  betr.
Gemeinschaft  unterhalten.
Hauptzweck  der  wirtschaftlichen  Tätigkeit  ist  also  die  Beschaffung  wirtschaftlicher ­
  Güter.  Das  Streben  des  Menschen  ist  aber  nicht  nur  darauf
gerichtet,  sich  und  die  Seinen  zu  erhalten,  sondern  er  will  seine  wirtschaftliche ­
  Lage  dauernd  verbessern.  In  je  höherem  Maße  wir  uns  mit  wirtschaftlichen ­
  Gütern  versehen,  desto  gesicherter  wird  unsere  Existenz.  Dabei
geht  unser  Streben  darauf,  mit  möglichst  geringem  Aufwande  an  Arbeitsmühe ­
  und  Zeit  möglichst  viele  und  zweckentsprechende  wirtschaftliche  Güter
zu  erhalten,  unsere  Arbeitskraft  und  deren  Produkte  möglichst  zweckmäßig
zu  verwenden,  oder  mit  möglichst  geringen  Kosten  einen  möglichst  hohen
Nutzen  zu  erzielen  (Prinzip  der  Wirtschaftlichkeit  oder  ökonomisches
Prinzip).
Wenn  die  Güter  das  Objekt  der  Wirtschaft  sind,  so  ist  der  Mensch  deren
Subjekt.  Er  wird  aber  nirgends  isoliert  angetroffen  —  vereinzelt  würde
er  nur  ein  elendes  Dasein  fristen  —  sondern  in  Gesellschaft  von  seinesgleichen. ­
  Einzelwirtschaft,  d.  h.  die  Wirtschaft  eines  einzelnen

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