Gesamtheit.  Der  Handel  ist  ersetzt  durch  die  rationierte  Verteilung.  Es
entsteht  die  sozialistische  Produktionsweise.
3.  Die  Nationalökonomie  als  Wissenschaft.
Die  Volkswirtschaftslehre  ist  ein  Teil  der  Wirtschaftswissenschaften, ­
  deren  anderer  Zweig  die  P  r  i  v  a  t  w  i  r  t  s  ch  a  f  t  slehre
  bildet.  Beide  haben  ein  gemeinsames  Arbeitsfeld:  die  Erforschung
des  Wirtschaftslebens.  Aber  beide  betrachten  die  Wirtschaft  von  verschiedenen ­
  Gesichtspunkten:  die  Privatwirtschaftslehre  sieht  mit  den
Augen  des  einzelnen  Wirtschafters.  Sie  stellt  sich  auf  den  Standpunkt
des  Interesses  der  privaten  Wirtschaft  sErwerbswirtschaft  oder  Unternehmung, ­
  bzw.  Verbrauchswirtschaft  oder  Haushalt).  Sie  denkt  individuell
und  legt  den  Hauptwert  auf  den  sachlichen  Erfolg,  auf  Erkennung  der  Wirtschaftstechnischen
  Gesetze.  Die  Volkswirtschaftslehre  überblickt
die  Gesamtheit  aller  Wirtschaften.  Sie  stellt  sich  auf  den  Standpunkt  des
Volkswohls  und  wägt  die  Wichtigkeit  der  Bedürfnisse  gegeneinander  ab,
ehe  sie  entscheidet,  wie  weit  das  einzelne  Bedürfnis  zu  befriedigen  ist.
Volkswirtschaftlicher  Zweck  der  Produktion  ist:  Bedarfsdeckung  an
sich,  p  r  i  v  a  t  wirtschaftlicher  Zweck:  billigste  Bedarfsdeckung.  So  z.  B.
ist  es  Aufgabe  der  Volkswirtschaft,  dahin  zu  wirken,  daß  so  viel  Getreide
zur  Verfügung  steht,  daß  das  Nahrungsbedürfnis  möglichst  aller  befriedigt
wird.  Aufgabe  der  Privatwirtschaft  ist  es  dagegen,  dahin  zu  wirken,  daß
das  Brot  mit  möglichst  geringen  Kosten  hergestellt  wird,  damit  der  einzelne ­
  es  sich  möglichst  billig  beschaffen  kann.  Das  Ziel  ist  also:  möglichst
niedrige  Kosten,  nicht:  möglichst  hoher  Gewinn,  wenn  natürlich  auch
privatwirtschaftliche  Tüchtigkeit  oft  große  Profite  abwirft.
Zu  unterscheiden  ist  die  Frage  nach  dem  privatwirtschaftlichen  Zweck
und  der  volkswirtschaftlichen  Funktion.  Der  Volkswirt  wird  Produktion
und  Handel  als  volkswirtschaftliches  Amt,  der  Privatwirtschaftler  als
technischen  Vorgang  betrachten,  deren  Einzelheiten  zu  erforschen
ihm  obliegt.
Umfang  und  Inhalt  der  Begriffe  „Volkswirtschaftslehre"  und  „Privatwirtschaftslehre" ­
  sind  hiermit  bestimmt.
Gleichbedeutend  mit  Volkswirtschaftslehre  sind  die  Worte  Nationalökonomie, ­
  Nationalökonomik,  Sozialökonomik  und  politische  Ökonomie,
vom  Engländer  political  economy,  vom  Franzosen  economie  politique
10