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Funktionen  der  einzelnen  Organe  ihre  Ergänzung  in  der  Pathologie
findet,  d.  i.  in  der  Lehre  von  den  Krankheitserscheinungen  und  den  Mitteln,
Krankheiten  zu  heilen,  so  hat  auch  die  Nationalökonomie  nicht  nur  theoretische, ­
  sondern  auch  praktische  Aufgaben  zu  erfüllen.,  Sie  sagt  nicht  nur,
was  ist,  sondern  stellt  auch  Ziele  und  Wege  auf,  die  sich  freilich  zeitlich  und
örtlich  immer  ändern.  Diesen  Teil  der  Nationalökonomie,  der  die  Grundsätze ­
  lehrt,  nach  denen  Staat  und  gesetzgebende  Körperschaften  auf  Grund
der  von  der  Volkswirtschafts  lehre  (allgemeinen  Nationalökonomie)  festgestellten ­
  Tatsachen  je  nach  Umständen  am  zweckmäßigsten  zu  handeln
haben,  der  sich  mit  der  Frage  des  Sein-Sollens  und  Geschehen-Sollens
beschäftigt,  nennt  man  Volkswirtschafts  Politik  (spezielle  oder  praktische
Nationalökonomie).
Ein  Beispiel:  Auf  dem  Gebiete  der  Güterverteilung  besteht  die  Frage:
Was  haben  Staat  und  Gemeinde  zu  tun,  um  allen  ihren  Gliedern
wenigstens  das  Minimum  äußerer  Kultur,  das  „Existenzminimum",  das
menschenwürdige  Dasein,  d.  h.  ausreichende  Nahrung  und  gesunde  Wohnung ­
  zu  schaffen?  Hier  Mittel  und  Wege  zu  finden,  erkannte  Schäden
zu  beseitigen  und  mit  steigender  Produktivität  nationaler  Arbeit  bessere
Lebensbedingüngen  zu  erreichen,  ist  eine  der  Aufgaben  der  Wirtschaftspolitik. ­
  —  Die  Verquickung  von  Politik  und  Wissenschaft  hat  zu  einer
lebhaften  Aussprache  hervorragender  Nationalökonomen  geführt.  Die
ethische  Wertung  wird,  als  außerhalb  der  Aufgabe  der  Volkswirtschaftslehre ­
  stehend,  von  neueren  Nationalökonomen  abgelehnt.
„Bei  den  theorethischen  Wissenschaften  handelt  es  sich  um  Erlangung
eines  Wissens  zum  Kennen,  bei  den  p  r  a  k  t  i  s  ch  e  n  um  Erlangung  eines
solchen  zum  Können,  aber  eben  um  Erlangung  eines  Wissens  um  des
Wissens  willen  doch  bei  beiden"  (Ad.  Wagner).
Die  Wirtschaftspolitik  der  Staaten  kann  eine  Wirtschafts-Polizei
  sein,  insofern  sie  auf  ihre  Bürger  einen  Zwang  ausübt  —
Gewerbe-,  Forst-,  Feldpolizei  usw.  —  oder  eine  Wirtschafts  pflege,
insofern  sie  Hindernisse,  die  der  Wirtschaftsentfaltung  entgegenstehen,  beseitigt, ­
  den  privaten  Einzelwirtschaften  Anregungen  gibt  und
Unterstützungen  zuteil  werden  läßt.
Nach  den  verschiedenen  Gebieten  des  Wirtschaftslebens  gliedert  sich  die
Wirtschaftspolitik  in  eine  Nationalökonomie  der  Urproduktion  oder
Rohstoffgewinnung  (Ackerbau,  Forstwesen,  Fischerei,  Bergbau),