15

der  Rohstosfverarbeitung  (Gewerbe),  des  Güterumlaufs
und  der  Güterversendung  (Handel  und  Verkehrswesen),  und  der
Güterverteilung  und  des  G  ü  t  e  r  v  e  r  b  r  a  u  ch  s  (Konsum).
Ein  weiteres  großes  Gebiet  der  praktischen  Nationalökonomie,  im  weiteren
Sinne  des  Wortes,  ist  die  Lehre  vom  öffentlichen  Haushalt, ­
  die  Fi  n  anz  wi  s  sen  s  ch  aft.  Sie  lehrt  die  Grundsätze,  nach
denen  die  großen  öffentlichen  Körperschaften  (Staat,  Provinz  und  Gemeinde) ­
  die  zur  Erreichung  ihrer  Zwecke  notwendigen  Sachgüter  am
zweckmäßigsten  beschaffen  und  verwerten.  Sie  wird  allgemein  eingeteilt:
1.  in  die  Lehre  von  den  Ansgaben,
2.  in  die  Lehre  von  den  Einnahmen  und
3.  in  die  Lehre  von  den  Beziehungen  zwischen  Ausgaben  und  Einnahmen. ­

Hilfswissenschaften  der  Nationalökonomie  sind  vor  allem
Privatwirtschaftslehre,  Geschichte,  Statistik  und  Technologie  (Landwirtschaftslehre, ­
  Forstwirtschaftslehre,  Bergbau-  und  Gewerbekunde  usw.).
Gewisse  Kenntnisse  auf  all  diesen  Gebieten  sind  für  ein  tieferes  Verständnis ­
  der  Volkswirtschaft  unentbehrlich.  Mit  am  klarsten  tritt  z.  B.  der
Zusammenhang  von  Volkswirtschaftslehre  und  Privatwirtschaftslehre
hervor  in  der  Lehre  von  Bankwesen.  Lexis  schreibt  hierzu  treffend:  „Wie
kann  das  Bankwesen  überhaupt  dargestellt  werden  ohne  genaue  Berücksichtigung ­
  der  Technik  des  Wechsel-,  Scheck-  und  Clearingverkehrs,  der
Arbitrage,  der  Börsengeschäfte,  des  Emissionswesens  usw.?"
Seit  Gründung  staatlicher  statistischer  Ämter  (1806—1875)  und
städtischer  (von  1860  an)  hat  vor  allem  die  S  t  a  t  i  st  i  k  unschätzbaren
Wert  für  die  wirtschaftswissenschaftliche  Forschung  erlangt,  wenn  auch  in
der  uneinheitlichen  Art  der  Veröffentlichungen  noch  große  Mängel  zutage
treten.
In  einer  gewissen  Verwandtschaft  zu  den  statistischen  Erhebungen  stehen
die  E  n  q  u  e  t  e  n.  Sie  sind  mündliche  Vernehmungen  oder  Aufzeichnungen
auf  Fragebogen  behufs  Feststellung  von  Tatsachen  oder  Beurteilung  von
wirtschaftlichen  oder  sozialen  Zuständen.  Während  es  sich  bei  der  Statistik
um  Feststellung  der  Häufigkeit  des  Vorkommens  von  Tatsachen  handelt,
die  ihrer  Natur  nach  bekannt  sind,  und  um  Befragung  aller  Beteiligten
innerhalb  des  Beobachtungsgebiets,  werden  bei  der  Enquete  Gutachten
oder  Berichte  über  bestimmte  Gegenstände,  die  erst  die  Grundlage  für