Die  wirtschaftlichen  Güter  lassen  sich  außer  nach  der  oben
(f.  S.  1)  gegebenen  Gliederung  einteilen  in:
1.  Sachgüter  oder  Sachen.  Es  sind  dies  Gegenstände  zur  Befriedigung ­
  leiblicher  oder  geistiger  Bedürfnisse  (Nahrungsmittel,  Kleidungsstücke, ­
  Bücher  usw.).
2.  Persönliche  Güter.  Darunter  versteht  man  persönliche  Dienstleistungen, ­
  z.  B.  der  Lehrer,  Ärzte,  Rechtsanwälte,  ferner  die  Dienste  von
Sklaven  oder  Leibeigenen.
3.  Unkörperliche  Güter  (res  incorporaies  des  römischen
Rechts).  Das  sind  Verhältnisse  oder  Beziehungen  zu  Personen  oder
Sachen  und  die  sich  daraus  ergebenden  Rechte,  die  vielfach  ebenso  wie
Sachgüter  abgeschätzt  werden  können.  Es  sei  hier  nur  erinnert  an  den
Verkauf  eines  Geschäftshauses,  wo  für  die  Übernahme  der  Kundschaft,
oder  an  den  Verkauf  eines  Verlages,  wo  für  die  Übernahme  der  Abonnenten ­
  und  Mitarbeiter  einer  Zeitung  oder  Zeitschrift  mehr  oder  minder
hohe  Preise  gezahlt  werden.
Alle  auf  Bedürfnisbefriedigung,  d.  h.  auf  Beschaffung  von  Dingen  der
äußeren  Natur,  gerichtete  Tätigkeit  bedarf  zu  ihrer  Durchführung  eines
Planes;  eine  Ordnung  der  Arbeit  ist  unbedingt  notwendig.
II.  vsgrM,  Wesen  und  Aste»  Der  Produktion
in  Der  modernen  Volkswirlfcdatt.
Die  Wirtschaft  ist  keine  unveränderliche  Größe,  sondern  historisch  bedingt. ­
  Es  gibt  keine  absoluten  Gesetze,  die  zu  allen  Zeiten  gelten,  sondern
jede  Periode  hat  ihre  eigene  Erklärung.  Es  heißt  also  sich  beschränken.
Daher  werden  wir  im  folgenden  in  der  Hauptsache  die  entwickelte
Volkswirtschaft,  die  Zeit  der  Warenproduktion  oder  der  kapitalistischen ­
  Produktionsweise,  mit  den  ihr  innewohnenden  Gesetzen  betrachten. ­
  Die  vergangenen  Wirtschaftsweisen  werden  in  geschichtlichen
Rückblicken  nur  kurz  beleuchtet  und  die  gegenwärtige  gemeinwirtschaftliche ­
  Entwicklung  bloß  angedeutet  werden  können.  Sie  ist  noch  nicht  ausgereift ­
  genug,  um  etwa  von  ihrem  Standpunkt  aus  die  Gesetze  der  Wirtschaft ­
  zu  behandeln.  —
Der  Kreislauf  des  Wirtschaftsprozesses  in  der  entwickelten  Volkswirtschaft ­
  ist:  Gütererzeugung  (Produktion),  Güterumlauf  (Zirkulation)  und