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ungelernten  Arbeiter,  immer  eine  Tätigkeit  in  diesem  seinem  Beruf  aus.
Die  Tätigkeit  des  ungelernten  Arbeiters  hingegen  besteht  in  einigen  leicht
erlernbaren  Handgriffen.  Er  verwächst  daher  nicht  mit  seiner  Arbeit  und
wechselt  häufig  seinen  Platz  im  Produktionsprozeß.  Heute  arbeitet  er
hier,  morgen  dort,  wo  sich  nur  immer  Gelegenheit  bietet,  daher  wird  er
auch  Gelegenheitsarbeiter  genannt.
Nach  der  deutschen  B  e  r  u  f  s  st  a  t  i  st  i  k  vom  Jahre  1307  waren  in
Landwirtschaft,  Industrie  und  Handel  tätig:

Selbständige

5430298

Angestellte

1290728

Gelernte  Arbeiter

6916157

Ungelernte  Arbeiter

6  015  795

Mithelfende  Familienangehörige

4287  883

4.  Unfreie  und  freie  Arbeit.  Die  bei  fast  allen  Völkern  im
Urzustände  herrschende  Sklavenarbeit  war  in  der  Regel  sehr  minderwertig, ­
  da  ihr  eine  wesentliche  Triebfeder  der  Arbeit,  das  Eigeninteresse, ­
  fehlte.  Selbst  körperliche  Züchtigungen  vermochten  in  der  Regel
nicht,  den  Fleiß  der  Sklaven,  die  sich  meist  aus  Kriegsgefangenen  oder  besiegten ­
  Feinden  zusammensetzten,  anzuspornen.  Eher  das  Gegenteil  bewirkten ­
  sie:  Das  Gefühl  wurde  abgestumpft  und  die  Arbeitskraft  infolge
der  barbarischen  Behandlung  vermindert.  Eine  mildere  Form  der  Sklaverei ­
  war  die  Leibeigenschaft:  Der  Leibeigene  konnte  nicht,  wie
der  Sklave,  beliebig  verkauft  werden,  sondern  nur  zusammen  mit  dem
Landgut,  auf  dem  er  tätig  war,  „er  klebte  an  der  Scholle".  An  die  Stelle
der  Leibeigenschaft  trat  später  die  Hörigkeit  (f.  S.  66).  Sie  wurde
abgelöst  durch  das  freie  Dienstverhältnis  zwischen  Unternehmern ­
  und  Lohnarbeitern.
Im  Gegensatz  zu  den  übrigen  Arten  der  Arbeitstätigkeit,  ist  der  freie
Arbeiter  in  der  Lage,  die  Früchte  seiner  Arbeit  zu  ernten.  Je  mehr
Anteil  ihm  daran  gewährt  wird,  desto  arbeitsfreudiger  wird  er  in  der
Regel  sein,  und  desto  schneller  wird  die  Arbeit  vonstatten  gehen.  Auf  die
verschiedenen  Lo  h  nsysteme  —  Zeitlohn,  Stücklohn,  Gewinnbeteiligung
usw.  —  wird  später  noch  zurückzukommen  sein.
Neben  dem  Arbeitssystem  der  Unfreiheit  (Sklaverei,  Leibeigenschaft, ­
  Hörigkeit)  und  dem  der  Freiheit,  bei  dem  der  Arbeitende
seine  Arbeitskraft  formell  —  tatsächlich  ist  er  hierzu  oft  nicht  in  der
Lage  —  nach  freiem  Willen  so  hoch,  als  es  die  Umstände  gestatten,  ver-