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&lt;3)  DieKommanditgesellschaft  ist  aus  der  Stillen  Gesellschaft
entstanden.  In  Italien  war  für  Bank-  und  Seegeschäfte  eine  Gesellschaftsform ­
  (commenda)  üblich,  die  darin  bestand,  daß  jemand  dem  Bankier  oder
Schiffer  Geld  oder  Waren  übergab  (commendare  —  anvertrauen),  um
damit  Handel  zu  treiben.  Eine  Kommanditgesellschaft  besteht,  wenn  mindestens
  ein  Gesellschafter  mit  seinem  ganzen  Vermögen  haftet,
der  Komplementär  —  abgeleitet  von  complere  —  ausfüllen  —,  während
bei  den:  anderen  Teil  der  Gesellschafter  (Kommanditisten)  die  Haftung
auf  den  Betrag  einer  bestimmten  Vermögenseinlage  beschränkt  ist.  Die
Kommanditisten  treten  im  Gegensatz  zu  dem  oder  den  Komplementären,
auch  persönlich  haftende  Gesellschafter  oder  Geranten  genannt,  dem  Publikum
  gegenüber  nicht  hervor.
Die  Kommanditgesellschaft  ähnelt  also  der  Stillen  Gesellschaft,  nur  ist
der  Kommanditist  niemals  Gläubiger.  Sie  ermöglicht  es,  ebenso  wie
biese,  Kapitalisten,  die  nicht  öffentlich  hervortreten  wollen,  sich  an  einem
geschäftlichen  Unternehmen  mit  Kapital  zu  beteiligen.  Voraussetzung
dieser  Gesellschaftsform  ist  unbedingtes  Vertrauen  der  Kommandisten
gegenüber  den  Komplementären,  die  entsprechend  den  größeren  Pflichten
auch  größere  Rechte  haben.
Wie  bei  der  Stillen  Gesellschaft,  sind  auch  in  der  Firma  der  Kommanditgesellschaft
  die  Namen  der  n  u  r  mit  Kapital  Beteiligten  nicht  genannt.
—  Hinsichtlich  der  Auflösung  gelten  die  gleichen  Bestimmungen,  wie
bei  der  offenen  Gesellschaft;  jedoch  hat  der  Tod  eines  Kommandi,-listen
  eine  Auflösung  der  Gesellschaft  nicht  zur  Folge.
e)  Die  Aktiengesellschaft.  Ihre  Heimat  ist  Oberitalien,  wo  am
Ende  des  14.  Jahrhunderts  unter  Einwirkung  der  Staatsgewalt  große
Geldinstitute  und  Vereine  (rnontes),  hauptsächlich  um  dem  Staate  Darkehen
  zu  getvähren,  errichtet  worden  waren.  So  war  z.  B.  die  1407  ins
Leben  gerufene  Bankvon  Genua  (die  „Ooivperao  regiminis  Sancti
Georgii”)  dadurch  entstanden,  daß  die  zahlreichen  Gläubiger  des  Staates
(comperae)  sich  zu  einer  Gesellschaft  vereinigt  hatten,  deren  Grundkapital
(20400  Anteile  ä  25  Scudi)  ihre  Forderungen  an  den  Staat  bildete.  Die
Einnahmen  dieser  Giro-  und  Leihbank,  der  auch  ein  Teil  der  Staatseinkünfte ­
  verpfändet  war,  sollten  an  die  Gläubiger  nach  Maßgabe  ihres  Besitzes ­
  verteilt  werden.  —  Eine  größere  Ausdehnung  nahm  die  Aktienform ­
  durch  die  in  Holland,  Frankreich,  England  und  Deutschland  zum