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auf  eine  bestimmte  Summe  beschränkt.  (Unmittelbare,  subsidiäre,  solidarische ­
  Haftung  bis  zu  einer  bestimmten  Höhe.)
Die  Genossenschaften  unterscheiden  sich  von  den  anderen  Unternehmungsformen ­
  vor  allem  dadurch,  daß  sie  ihren  Zweck  nicht  so  sehr  in  der
Bildung  von  Kapital  und  Erzielung  von  Gewinn  erblicken,  als  vielmehr
in  der  wirtschaftlichen  Unterstützung  und  der  Hilfe  für  ihre  Mitglieder.
Vorteil  der  Genossenschaft  ist,  daß  sie  alle  unnützen  Zwischenglieder  ausschaltet ­
  und  so  die  Zwischengewinne  beseitigt.  Durch  den  Großeinkauf
nimmt  sie  an  den  Vorteilen  des  Großbetriebs  teil.  Sie  erhält  genau  wie
dieser  Rabatt  und  sonstige  günstige  Lieferungsbedingringen,  arbeitet  in
der  Regel  nicht  für  den  Markt,  sondern  deckt  eine  feste  Nachfrage.  Zwei
Männer  haben  vor  allem  auf  dem  Gebiete  des  Genossenschaftswesens
bahnbrechend  gewirkt:  Schulze-Delitzsch  und  Raiffeisen.
Im  Herbst  1849  gründete  Franz  Hermann  Schulze  in  seiner  Vaterstadt ­
  Delitzsch  (Provinz  Sachsen)  den  ersten  deutschen  Rohstoffverein
(von  13  Tischlermeistern).  Erhaltung  der  wirtschaftlichen  Selbständigkeit
der  kleinen  Gewerbtreibenden,  das  war  das  Ziel,  das  Schulze  durch
Gründung  von  Genossenschaften  zu  erreichen  suchte.  Die  Schulze-Delitzschen
  Genossenschaftskassen  sind  für  alle  Berufsklassen  bestimmt,  insbesondere ­
  aber  für  Gewerbetreibende  und  Kaufleute.  Die  Kreditgewährung
hängt  von  der  Mitgliedschaft  ab,  die  durch  fortgesetzte  oder  einmalige,  beliebig
  hohe  Einzahlungen  erworben  wird;  ferner  hängt  sie  ab  von  der
Kreditfähigkeit  des  Darlehensuchenden,  die  bestimmt  wird  nach  seinen
wirtschaftlichen  Verhältnissen,  in  Verbindung  mit  der  Stellung  von
Sicherheiten  oder  Bürgen.  Die  Darlehen  werden  in  der  Regel  gegen
Dreimonat-Wechsel  (unter  Abzug  von  Zinsen  und  Provision)  gewährt  und,
wenn  nicht  zurückgezahlt,  auf  weitere  drei  Monate  prolongiert.  Die  Mitglieder ­
  haften  solidarisch.
1859  schlossen  sich  die  S  ch  u  l  z  e  s  ch  e  n  Kredit-,  Konsum-  und  sonstigen  Vereinigungen ­
  zum  „Allgemeinen  Verband  deutscher  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften" ­
  zusammen  und  gründeten  1864,  als  Zentralinstitut  für  den
Geldausgleich,  die  „Deutsche  Genossenschaftsbank  von  Soergel,  Parisius  u.  Co.".
1904  ging  diese  in  die  Dresdner  Bank  auf.
Friedrich  Wilhelm  R  a  i  f  f  e  i  s  e  n  hat  ziemlich  gleichzeitig  mit  Schulze
D  a  r  l  e  h  n  s  k  a  s  s  e  n  ins  Leben  gerufen,  die  hauptsächlich  die  durch
Mißernten  in  Not  geratenen  Bauern  vor  Ausbeutung  durch  Wucherer
schützen  und  wirtschaftlich  heben  sollten.  Im  Gegensatz  zu  den  Schulze-