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Gut.  Parzellen,  oder  Zwergbesitz  nennt  man  das  Land,  das
nicht  der  einzige  Erwerbszweig  des  Besitzers  ist  und  nur  nebenberuflich
bebaut  wird  (Bahnwärter).
Vorzüge  des  landwirtschaftlichen  Großgrundbes
  i  tz  e  s  sind:  Bessere  Arbeitsteilung  und  Arbeitsvereinigung,  zweckmäßigere ­
  Ausnutzung  des  Anlagekapitals  (Gebäude),  Benutzung  von  Maschinen ­
  usw.,  größerer  Überblick  über  die  Veränderungen  landwirtschaftlicher ­
  Technik,  landwirtschaftliche  Industrie.  Der  Großbetrieb  eignet  sich
daher  besonders  für  die  Massenproduktion  von  Getreide.  Der  Großgrundbesitzer ­
  soll  den  Bauern  belehren  und  ihm  ein  gutes  Vorbild  sein.
Wirtschaftlich  und  sozial  schädlich  ist  die  Vereinigung  übermäßig
großer  Güterkomplexe  in  einer  Hand  (La  t  i  f  u  nd  i  e  n  b  e  s  i  tz).
Vorzüge  der  kleinen  Landgüter  sind,  daß  sie  verhältnismäßig ­
  größere  Roherträge  liefern,  da  die  Bebauung  und  Ausnutzung  des
Bodens  mit  größerer  Sorgfalt  und  ständiger  Aufsicht  des  Besitzers  erfolgen ­
  kann.  Der  kleine  Betrieb  hat  z.  B.  beim  Ernten  weit  weniger
Verluste  als  der  Großbetrieb,  weil  er  günstige  Witterungsverhältnisie
rasch  ausnutzen  kann.  Der  Kleingrundbesitzer  läßt  Frau  und  Kinder  mitarbeiten ­
  und  ist  auf  fremde  Hilfe  nicht  so  angewiesen.  Namentlich  im
Weichbild  der  Städte  und  Dörfer  ist  der  Kleinbesitz  am  rechten  Platze
wegen  des  Anbaus  von  Gemüse  (Spatenkultur).
Die  Zahl  der  mittleren  und  kleinen  Bauern  hat  sich  in  den  letzten  Jahrzehnten
vermehrt.  In  Preußen  gab  es  Bauernstellen  von  5—100  ha:
1882  667346  mit  11608116  ha
1895  716843  mit  16682447  „
1907  759843  mit  16660816  „  .
In  ganz  Deutschland  gab  es  1907:
3378500  0—  2  ha
1006300  2—  5  „
1065  600  5—  20  „
262  000  20—100  „
23600  über  100  .
Gegen  Latifundienbesitz  zugunsten  der  kleinen,  wie  auch  der  m  i  t  t  -
leren  Güter  erklärt  sich  vor  allem  die  Bodenreformbewegung,
  die  den  Boden  unter  ein  neues,  ein  soziales  Recht  stellen  will.
Ebenso  schädlich  wie  die  Latifundienwirtschaft  ist  eine  zu  weitgehende
Bodenzersplitterung,  die  Zwergwirtschaft.  Um  ihr  entgegenzuwirken,